Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04
Wortprotokoll
Nun einige Worte zu dieser Motion, bevor ich Ihnen nachher bekanntgeben werde - ich sage das vorneweg -, dass ich dem Ordnungsantrag Fetz zustimmen kann.
Worum geht es hier? Wie wir alle wissen, wächst die Zahl jener, welche die Krankenkassenprämien nicht begleichen, stetig an. Insbesondere zahlen auch immer mehr Personen die Prämien nicht, obwohl sie wirtschaftlich dazu durchaus in der Lage wären; sie ziehen es vor, diese Zahlungen zu unterlassen und ihr Geld für anderes - bis etwa hin zur Abzahlung des geleasten Autos usw. - auszugeben. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung nehmen sie dann allerdings in aller Selbstverständlichkeit in Anspruch, und diese werden in aller Regel auch erbracht. Das schlägt sich dann auch auf den Prämien nieder.
Das ist hier der Stand der Dinge. Ich habe die Motion in Absprache mit dem Gesundheitsdirektor des Kantons Thurgau eingereicht. Es geht darum, dass das System des Kantons Thurgau, welches gut funktioniert, hinsichtlich dieser Problematik weitergeführt werden kann. Inhaltlich ist vorgesehen, dass Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation in der Lage sind, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, dies aber dennoch nicht tun, in einer Liste erfasst werden, welche einzig den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich sein wird. Die Erfassung auf dieser Liste bewirkt dann, dass von den Leistungserbringern nur noch Leistungen der Notfallversorgung erbracht werden müssen. Das funktioniert - ich sage es noch einmal - nach Auskunft auch der Gemeinden in unserem Kanton recht gut.
Seit ich diese Motion eingereicht habe, hat sich aber einiges ergeben. Insbesondere hat die SGK des Nationalrates am 25. März 2009 die parlamentarische Initiative 09.425 eingereicht, und zwar unter dem Titel "Artikel 64a KVG und unbezahlte Prämien". Sie beinhaltet eine Revision der Artikel 64a und 65 KVG auf der Grundlage eines GDK/EDI-Vorschlages. Der Antrag ist noch sehr offen gehalten. Aber es wurde in der SGK des Nationalrates bereits diskutiert, das Thurgauer Modell in die Prüfung einzubeziehen.
Unsere SGK hat der parlamentarischen Initiative nach Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes am 11. Mai nun einstimmig Folge gegeben. Dabei hat sie der nationalrätlichen Kommission gegenüber den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass das Thurgauer Modell im Rahmen einer Anhörung studiert werde und hierzu auch den Thurgauer Gesundheitsdirektor eingeladen werde. Selbst Herr Bundesrat [PAGE 522] Couchepin hat in der Kommissionssitzung Folgendes ausgeführt: "En ce qui concerne la motion Stähelin, nous considérons que si la motion du Conseil national passe" - gemeint ist in der SGK-SR, nehme ich an - "on peut traiter cette motion en parallèle."
Genau darum geht es auch heute. Wenn Sie dem Ordnungsantrag Fetz folgen, dann gehe ich davon aus, dass diese Motion quasi im parallelen Miteinander in der Suche nach einer guten Lösung für diese Gesamtproblematik behandelt wird.
In diesem Sinne kann ich eben, wie gesagt, dem Ordnungsantrag Fetz zustimmen.