Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
An unserer Sitzung von gestern Morgen hat unsere Kommission das Ergebnis des Nationalrates nochmals behandelt und entschieden, auf ihren vorbehaltenen Entscheid vom 11. Mai zurückzukommen. Damals war in Artikel 55a Absatz 1 vorgesehen, den ambulanten Bereich von Spitälern bei Artikel 39 herauszunehmen, da die Abgrenzung bei den in Spitälern tätigen Ärzten zwischen ambulanter und stationärer Tätigkeit alles andere als einfach und unproblematisch sein wird.
Nachdem der Nationalrat aber einen Antrag Triponez mit gleichlautendem Inhalt mit erdrückenden 138 zu 16 Stimmen abgelehnt hat, entschied unsere SGK mit 6 zu 5 Stimmen, dass wir uns ebenfalls dem Nationalrat anschliessen und in diesem Punkt keine Differenz schaffen sollten. [PAGE 512]
Im Nationalrat reichte der Tessiner Parlamentarier Cassis zudem den Antrag ein, die unter Litera b aufgenommene Bezeichnung "praktischer Arzt oder praktische Ärztin" mit dem Begriff "als einziger Weiterbildungstitel" analog zu Litera c zu ergänzen. Dies wurde im Plenum ebenfalls einstimmig, mit 151 Stimmen, angenommen. Unsere Kommission entschied mit 7 zu 5 Stimmen, sich auch dieser Bestimmung des Nationalrates anzuschliessen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen.
Wie bereits erwähnt, wollten wir ursprünglich bei Absatz 2 keine Kompetenz der Kantone aufnehmen, weitere Bedingungen für eine Zulassung zu verlangen. Auch hier unterlag im Nationalrat Kollege Triponez mit seinem Antrag sehr deutlich, mit 133 zu 20 Stimmen, weshalb sich unsere Kommission in Anbetracht dieses eindeutigen Resultates ebenfalls entschloss, von der Schaffung einer Differenz abzusehen.
Ich bitte Sie deshalb, sich in den Absätzen 1, 2 und folgende dem Nationalrat anzuschliessen.