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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es eben gehört, Eintreten auf diese parlamentarische Initiative war auch bereits im Nationalrat umstritten, und mit 81 zu 65 Stimmen fiel das Ergebnis knapp aus. Auch in unserer Kommission ergab sich schon in der ersten Phase eine gewisse Opposition, und die heutige Minderheit ist beachtlich, vor allem, wenn Sie auch noch die Enthaltungen mitberücksichtigen.

Persönlich war ich schon bei der Einführung des Ärztestopps vor bald zehn Jahren gegen dieses Notrecht, dessen Auswirkungen schon damals keineswegs geklärt waren. Aus Furcht vor negativen Wirkungen der Personenfreizügigkeit wurde dieser Ärztestopp erlassen, und inzwischen sind [PAGE 509] kaum Evaluationen erfolgt. Ich finde übrigens schon die Bezeichnung "Übergangslösung zum Zulassungsstopp", den diese parlamentarische Initiative im Titel trägt, eigentlich etwas ausgefallen. Inzwischen sind diese Notmassnahmen ja immer wieder verlängert worden - eine Übergangslösung seit zehn Jahren: Man kann sich schon Fragen stellen.

Hat diese Notmassnahme aber überhaupt etwas gebracht, ausser dem Gefühl, wir hätten etwas gegen die Kostensenkungen unternommen, was offenbar auch heute eine Rolle spielt? In meinen Augen hat sie kaum Positives gebracht. Die Anzahl der Ärzte hat nicht abgenommen - im Gegenteil: In einzelnen Kantonen verzeichnen wir in der Zeit seit Einführung des sogenannten Ärztestopps eine Zunahme von bis zu 40 Prozent; so habe ich es einer Zusammenstellung entnommen. Von Massnahmen gegen diese faktische Entwicklung der Ärztezahl habe ich in der Zwischenzeit nicht viel gehört.

Hingegen hat dieser Stopp zusammen mit dem unseligen Numerus clausus der Universitätskantone für Medizinstudenten dazu geführt, dass sich eine Verknappung an praktizierenden Ärztinnen und Ärzten abzeichnet. Auf diese Zusammenhänge hat übrigens auch der Präsident der FMH in einem Interview letzte Woche hingewiesen und sich gegen diese parlamentarische Initiative gestellt. Auch die Ärztegesellschaft des Kantons Thurgau hat sich letztes Jahr klar gegen eine Verlängerung des Zulassungsstopps ausgesprochen. Ich bitte ebenfalls darum, das Notrecht nun ohne Verlängerung auslaufen zu lassen. Den Bundesrat ersuche ich überdies, bei den Kantonen nun auf eine Aufhebung des Numerus clausus zu drängen.

In der vorliegenden Form der parlamentarischen Initiative wird der Stopp im Übrigen erst recht nichts bringen. Zwar hat die Einschränkung auf die Spezialisten den erwünschten Nebeneffekt einer gewissen Bevorzugung und damit möglicherweise einer Förderung der Allgemeinpraktiker, aber gemäss den Übergangsbestimmungen werden die bestehenden Zulassungen bei den Spezialisten vom neuen Vorschlag ja nicht tangiert. Wer hat, dem wird so gegeben oder zumindest nichts genommen. Die Spezialisten, die bereits praktizieren, werden weiterarbeiten, unabhängig davon, ob in einem Kanton eine Überversorgung besteht oder nicht. Eine Überversorgung besteht in aller Regel dort, wo auch die Kosten und dann die Prämien hoch sind, nämlich in den Zentren. Demgegenüber besteht in Randgebieten tendenziell eine Unterversorgung mit Spezialisten, sodass die Patienten in die Zentren gehen müssen. Sie kosten dann nicht weniger, sondern mehr, weil bekanntlich die Taxpunktwerte in den Zentren höher sind als im ländlichen Raum. Dort, wo man also abbauen sollte, muss nichts getan werden; hingegen wird wohl dort "gedeckelt", wo eher eine Unterversorgung herrscht.

Ich finde schon diesen Ansatz falsch. Hinzu kommt die Ausweitung des Stopps auf den ambulanten Bereich der Spitäler. Ich habe auch damit Mühe, auch aus meiner etwas vertieften Sicht der Dinge als Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG. Damit wird die staatliche Planung auf den ambulanten Bereich ausgedehnt. Ohne eine Planungsgrundlage müsste ja jede Bewilligungsverweigerung als willkürlich erscheinen, es braucht also eine Planung. Bis heute hat aber die staatliche Planung des Gesundheitswesens doch wohl kaum die grossen erwarteten Erfolge gebracht; ich erwarte sie auch hier nicht.

Die Spitäler sind zudem mit Behandlungsmöglichkeiten - insbesondere apparativ - meist besser ausgerüstet als Privatpraxen. Wenn hier aber für die gesamte Behandlung, stationär und ambulant, schon so viel Geld ausgegeben wird, sollen diese Einrichtungen auch genutzt werden. Die Verlagerung von der stationären zur ambulanten Behandlung ist übrigens keineswegs nur negativ, wie das in letzter Zeit überall kolportiert wird; unter dem Strich kostet sie ja weniger. Das soll auch einmal gesagt werden. Allerdings steht dieser umfassenden Betrachtungsweise leider nach wie vor die duale Finanzierung entgegen. Die Kantone sind an den ambulanten Kosten nicht beteiligt, weshalb bekanntlich die Krankenkassen über diese Entwicklung lauthals klagen. Dafür habe ich Verständnis, weniger für die duale Finanzierung. Aber lassen wir dieses Thema, das hier nicht direkt im Fokus steht.

Ich sehe des Weiteren nicht, wie es gehandhabt werden soll, wenn am gleichen Spital einzelne Ärzte, auch einzelne Spezialisten, im ambulanten Bereich tätig sein dürfen, andere aber nicht. Wie wirkt sich das etwa auf die Einsatzplanung der Ärzte im 24-Stunden-Betrieb eines Spitals aus? Das ist ja ein massiver Unterschied zur privaten Spezialistenpraxis.

Wie verläuft etwa die Ausbildung der Assistenten? Sie sind Ärzte; sie fallen noch nicht unter den Begriff "Spezialisten"; aber sie müssen Spezialisten als "Lehrmeister" haben. Wenn hier Einschränkungen gemacht werden, wirkt sich das auf ihre Ausbildung aus; und das geht wieder zulasten des Ärztenachwuchses. Auch sind die Wechsel in der Ärzteschaft im Spital um einiges häufiger als in Privatpraxen, und die Kontingentierung dürfte zu erheblich höherem Verwaltungsaufwand führen.

Ein letzter Hinweis: Die Kantone sollen die Zulassung an Bedingungen knüpfen können. Dies können sie aber aus gesundheitspolizeilichen Gründen ohnehin tun: von Verfassung wegen. Nun mischt sich der Bundesgesetzgeber hier ein. Systematisch kann sich das nur auf den Krankenversicherungsbereich beziehen. In der Praxis wird sich dies aber nicht auseinanderhalten lassen. Schleichend werden so die Kompetenzgrundlagen verwischt - ein Grund mehr, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich bitte Sie darum.