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preparatory:AB 98876

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte mich doch gerne auch noch kurz äussern. Ich habe den Text etwas anders gelesen als Kollege David. Der eingereichte Text, er ist ja massgebend, lautet "preisunabhängige Marge, differenziert nach Vertriebskanal". Er nennt also zwei Dinge und besagt sehr klar, dass diese nach dem Leistungsprinzip festgelegt werden sollen. Wir sind uns hier im Rat, glaube ich, einig, dass auch dieser Sektor von einem Margendruck nicht verschont werden sollte; dieser Meinung bin ich absolut auch. Wir haben ja neue innovative Modelle, wie sie beispielsweise von Kollege David in der Kommission genannt wurden, wie den Direkteinkauf ab Fabrik und vieles andere, das Druck auf die Vertriebskanäle bringen kann. So weit, so gut.

Ich frage mich jetzt nur, was genau mit "differenziert nach Vertriebskanal" gemeint ist, weil das erstens impliziert, dass der Staat hier eben über differenzierte Preise interveniert, sprich in Vertriebskanäle und entsprechende wirtschaftliche Vorgänge eingreift; da ist schon einmal ein erstes Fragezeichen zu setzen. Das zweite und grössere, das ich aber setze, ist ein bisschen ein demokratiepolitisches und betrifft etwas, das natürlich auch die Ärzteschaft beunruhigt. Wenn gemeint wäre - ich weiss es auch nicht -, dass hier zum Beispiel die selbstdispensierenden Ärzte anders behandelt würden als andere Kanäle, dann, glaube ich, ist das schon ein demokratiepolitisches Thema, denn, Frau Sommaruga hat es gesagt, die Selbstdispensation ist ganz klar eine Angelegenheit der Kantone; man mag sich zur Sache selbst stellen, wie man will.

Ich gehöre nicht unbedingt zu den blendenden Befürwortern dieses Kanals, wie man weiss. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass in der Schweiz in diesen Dingen ganz unterschiedlich reguliert wurde. Die welsche Schweiz kennt dieses System nicht, das Tessin auch nicht, ein grosser Teil des Auslandes nicht; die deutsche Schweiz kennt es. Es gibt Kantone wie den Kanton Zürich, in denen vehemente Abstimmungskämpfe mit klaren demokratischen Mehrheiten für das eine und das andere geführt wurden.

Deshalb muss ich einfach sagen: Wenn gemeint wäre, dass hier über den Bund sozusagen Differenzen in den Vertriebskanälen geschaffen würden, dann wäre das nicht sehr klug. Wir sollten diese Kämpfe nicht auf Bundesebene heben, sondern sollten den Kantonen die Möglichkeit belassen, hier zu variieren, weil man in den nächsten paar Jahren dieses schwierige Thema Selbstdispensation bzw. Vertriebskanäle wie Apotheken und andere nicht aus der Welt schaffen wird. Wenn das gemeint ist, plädiere ich also doch dafür, dass das klar im kantonalen Bereich bleibt; ich wünschte eigentlich, dass sich der Zusatz "differenziert nach Vertriebskanal" nicht in diesem Motionstext finden würde.

Mit anderen Worten: Ich warte gerne auf ein oder zwei Stellungnahmen zu diesem demokratiepolitischen Thema, bevor ich dann entscheide, wie ich stimme.