Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte mich bei der vorberatenden Kommission und deren Präsidenten bedanken: für die klare Analyse der Initiative und den klaren Entscheid, der dem Bundesrat natürlich gefällt. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern hat die Schweizer Öffentlichkeit und das Parlament in den letzten siebzig Jahren mehrmals beschäftigt. Das Thema ist nichts Neues: Wir stimmen zum vierten Mal seit 1937 über eine Volksinitiative zu diesem Bereich ab. Die letzte Initiative, die von 1997, beinhaltete noch ein Verbot der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Sie wurde mit 77,5 Prozent Neinstimmen und von allen Ständen abgelehnt. In der ganzen Zeit seither habe ich keine neuen Argumente gehört, somit ist die derzeitige Debatte eine Wiederbelebung der damaligen. Es zeigt sich aber, dass die Emotionen beim Thema Kriegsmaterial-Exporte nach wie vor hochgehen.
Ich möchte eigentlich die Überlegungen mit dem Auftrag beginnen, den der Gesetzgeber dem Bundesrat und der Bundesverwaltung gegeben hat und der das ganze Kräfte- und Spannungsfeld sehr gut zum Ausdruck bringt. Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) lautet: "Das Gesetz [PAGE 555] bezweckt, durch die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen sowie ihre aussenpolitischen Grundsätze zu wahren; dabei soll in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können." Anhand dieses Artikels zeigt sich die Gratwanderung, die wir machen, indem wir bei der Exportkontrolle aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Erwägungen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen haben. Ich möchte mich für die an den Bundesrat und die Verwaltung gerichteten lobenden Worte bedanken, für die Aussage, dass dies in der Regel mit grösster Sorgfalt und mit grosser Sensibilität für diese schwierigen Fragen getan wird.
So treffen regelmässig völkerrechtliche Argumente und Überlegungen im Bereich der Menschenrechtssituation im Bestimmungsland auf das Interesse hinsichtlich Arbeitsplätzen und hinsichtlich einer wirkungsvollen Landesverteidigung. Hier möchte ich auch meine ersten Ausführungen vertiefen, nämlich bei den sicherheitspolitischen Überlegungen. Ein totales Verbot für den Export von Rüstungsgütern wäre aus der Sicht des Bundesrates tatsächlich in erster Linie ein Schlag gegen die nationale Sicherheit. Diese bedingt eine einheimische Rüstungsindustrie, damit eben im Fall einer Krise oder eines Krieges eine ausreichende Versorgung mit Rüstungsgütern gewährleistet werden kann. Dieselbe Überlegung liegt eben gerade Artikel 1 KMG zugrunde. Da der Bedarf der Schweizer Armee für eine wirtschaftliche Produktion allein zu gering ist, würde ein Exportverbot für Rüstungsgüter dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen schliessen, wie das Herr Ständerat Bürgi und Herr Ständerat Luginbühl ausgeführt haben, oder eben ihre Produktion ins Ausland verlagern würden. Es geht nicht darum, eine wehrtechnische Autarkie aufzubauen; das wäre gar nicht möglich. Das Ziel einer einheimischen Rüstungsindustrie ist es aber, die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland bestmöglich zu reduzieren und einseitige Abhängigkeiten durch gegenseitige Abhängigkeiten zu ersetzen. Hier zielt die Initiative eben auch gegen die Stärke der Armee.
Die wirtschaftspolitischen Überlegungen wurden von Ihren Exponenten bereits dargelegt; ich kann mich hier kurzfassen. Es ist so, dass mehrere Tausend Arbeitsplätze bei der direkt betroffenen Rüstungsindustrie und ihren Zulieferbetrieben bedroht wären. Es ist auch so, dass dies vor allem die Kantone Zürich, Bern, Thurgau, Luzern und Nidwalden tangieren dürfte. Wir sind aber auch der Meinung, dass die wirtschaftlichen Effekte weit grössere Kreise ziehen würden, weil die Initiative auf ein Exportverbot für Rüstungsgüter, einerseits für Kriegsmaterial, andererseits aber auch für besondere militärische Güter, abzielt. Verschiedene Betriebe der Rüstungsindustrie stellen neben Rüstungsgütern auch Dual-Use-Güter oder auch rein zivile Güter her und exportieren sie. Es gibt somit Synergieeffekte in der Herstellung, in der Produktion. Wenn hier auf der einen Seite aufgrund dieser dann nicht mehr bestehenden Synergien die Herstellung ziviler oder halbziviler Güter wegfällt, sind natürlich auch diese sonst florierenden Teile einer Industrieproduktion gefährdet. Hier sind wir ebenfalls der Ansicht, dass das Vertrauen in die Liefertreue der Schweizer Industrie Diskussionspunkt sein könnte und auch aus diesem Grund eben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative über die direkte Auswirkung auf die Kriegsmaterial exportierenden Industriebetriebe hinausgehen dürften.
Eine weitere Überlegung betrifft einen Teil der Initiative, der in Ihren Voten nicht gross zum Ausdruck gekommen ist. Die Initiative verpflichtet ja den Bund auch zu einer zehnjährigen Unterstützung betroffener Regionen und Beschäftigter. Wir würden also einerseits ein Verbot aussprechen, Arbeitsplätze vernichten, und auf der anderen Seite müsste derselbe Bund während zehn Jahren in diesen Regionen Arbeitsplätze kreieren. Welche genauen finanziellen Konsequenzen daraus entstehen, hängt von der konkreten Ausgestaltung auf Gesetzesstufe ab. Aber es ist natürlich aus unserer Sicht wirklich unsinnig, einen innovativen Industriezweig zu zerstören und den verursachten Schaden anschliessend nochmals mit staatlichen Mitteln zu kompensieren. Eine entsprechende Unterstützung würde wohl auch in zeitlicher Hinsicht ihre Wirkung verfehlen. Unmittelbar bei Annahme dieser Initiative wären die entsprechenden Angestellten ja akut betroffen; die Arbeitsplätze würden sofort dahinfallen. Was würden wir jetzt in diesen betroffenen Regionen tun, bis man dann eine gesetzliche Grundlage hätte? Wir hätten zuerst einmal eine andauernde Arbeitslosigkeit. Die Bewältigung solcher strukturpolitischer Herausforderungen wäre für die betroffenen Regionen erfahrungsgemäss sehr schwierig und zeitaufwendig, und der Ausgang wäre ungewiss.
Ich möchte noch ein paar Ausführungen statistischer Natur machen. Von den Initianten wird immer das Jahr 2008 als Grund genannt, die Initiative anzunehmen. Herr Ständerat Altherr hat schon darauf hingewiesen, dass dieses Jahr 2008 alles andere als repräsentativ war: Plötzlich führte Pakistan - das war völlig unüblich - als Hauptexportland mit einem grossen Exportvolumen die Statistik an. Normalerweise, und 2007 war so ein Durchschnittsjahr, exportiert die Schweiz über 80 Prozent des Kriegsmaterials in Staaten wie Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Österreich, Schweden oder die USA, also Staaten, die über weite Strecken ähnliche Werte vertreten wie wir und die auch allen vier internationalen Exportkontrollregimes unterstehen.
Was die Situation in Pakistan anbelangt, das wissen Sie alle, unternahmen wir vom Bundesrat im November 2007 eine Verhängung des Ausnahmezustandes. Wir haben das als einziges europäisches Land getan. Niemand ist sonst auf diese Situation eingetreten. Im April 2008 nach den Wahlen, nachdem sich in Pakistan eine neue Regierung gebildet hatte, hoben wir die Suspendierung dieser bereits bewilligten Geschäfte wieder auf, und das hat natürlich dazu geführt, dass die Ausfuhren nach Pakistan in der Statistik 2008 hoch waren. Der Bundesrat sagte aber gleichzeitig klar, dass neue Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Pakistan nicht bewilligt würden. Er hielt auch unmissverständlich fest, dass er sich mit neuen Gesuchen dann wieder befassen würde, wenn andere europäische Staaten solche Ausfuhren wieder bewilligen würden. Deutschland hat nach einer vorübergehenden faktischen Sistierung neuer Ausfuhrgesuche Rüstungsausfuhren nach Pakistan wieder bewilligt. Deshalb hat sich der Bundesrat Ende März dieses Jahres erstmals auch wieder mit neuen Gesuchen befasst. Dabei wurde die Lieferung von Ersatzteilen zu bereits früher ausgeführtem Kriegsmaterial sowie der zugehörigen Munition gutgeheissen.
Ich will damit lediglich sagen: Wir nehmen das ernst, wir reagieren auf Situationen in Staaten, bei denen wir der Meinung sind, dass Exporte sensibel wären und zurückhaltend zu behandeln sind. Gerade der Fall Pakistan beweist, dass der Bundesrat die jeweilige Situation vor Ort bei den Gesuchsanträgen sehr genau beobachtet.
Im ersten Quartal dieses Jahr nahmen die Kriegsmaterialausfuhren im Vergleich zur Vorjahresperiode um 18 Prozent zu. Es ist aber nicht so, dass man jetzt sagen kann, das sei ein neuer Boom oder die Export-Rüstungsindustrie sei nicht von der Wirtschaftskrise betroffen. Ein solcher Schluss wäre nicht richtig, weil in dieser Industrie grössere Rüstungsbeschaffungen erfahrungsgemäss jahrelange Verhandlungen, Vorbereitungen erheischen und sich deshalb auch die nachfolgende Auslieferung in der Regel über mehrere Jahre erstreckt. Aus diesem Grunde ist auch diese Argumentation falsch.
Ich möchte trotz all dieser positiven Aspekte nochmals betonen, dass sich der Bundesrat trotz der wirkungsvollen Exportkontrolle nicht einfach zurücklehnt. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der Uno an der Ausarbeitung eines rechtlich verbindlichen, internationalen Waffenhandelsvertrages, des Arms Trade Treaty, mit dem Ziel, den weltweiten Handel mit konventionellen Waffen strenger zu kontrollieren. Wir haben - es wurde ebenfalls erwähnt - auch im Zusammenhang mit Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen, [PAGE 556] mit Antipersonenminen und mit einem Verbot für Streumunition eine Ergänzung der Kriegsmaterialgesetzgebung vorgeschlagen. Die Konvention über das Verbot von Streumunition wurde am 3. Dezember 2008 unterzeichnet. Es wurde auch dargelegt, dass der Bundesrat auf eine Empfehlung der GPK des Nationalrates reagiert hat, indem er die Bewilligungspraxis neu in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung präzisiert hat. Das ist also auch hier eine Klärung der Praxis und damit eine bessere Transparenz, und deshalb haben auch die jüngsten Bestrebungen beim Güterkontrollgesetz den Sinn, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu schaffen bei dem, was wir jahrelang getan haben und stetig verfeinern, damit wir effektiv auch im Bereich der Dual-Use-Güter unsere Praxis immer wieder hinterfragen und anpassen.
Ich möchte zum Schluss ausführen, dass der Bundesrat mit dem Initiativkomitee übereinstimmt und dass die Förderung von Sicherheit und Frieden in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele des Bundesrates sind, insbesondere der Aussenpolitik. Die Rüstungsausfuhrpolitik hat diese Ziele konsequent und ebenso selbstverständlich wie andere Ziele zu berücksichtigen. Es ist so, dass bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial sehr oft eben auch die Bedeutung der Bewaffnung in zahlreichen Fällen verkannt wird, in denen eine Waffe Sicherheit bedeutet. Was würde unsere Polizei ohne Bewaffnung tun? Sicherheit ist eine Staatsaufgabe, die ebenso ernst wie andere Aufgaben zu nehmen ist.
Leider leben wir nicht in einer paradiesischen Welt, leider leben wir nicht in einer Welt ohne Waffen. Ohne Waffen wäre die Sicherheit weder national noch international aufrechtzuerhalten. Es geht am Schluss um das Mass, es geht um eine strenge, effektive Kontrolle, und es geht um Auflagen bei einzelnen Gesuchen. Das heutige Kriegsmaterialgesetz, die heutige Exportkontrolle funktionieren und bieten Gewähr, dass die Schweiz mit Augenmass, mit strenger Kontrolle auch im internationalen Vergleich ihre Reputation eben gerade nicht aufs Spiel setzt.
Ich bitte Sie daher namens des Bundesrates, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar ohne Gegenvorschlag.