David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-05
Wortprotokoll
Ich werde ebenfalls dem Antrag Maissen folgen, und ich tue dies eigentlich wie Kollege Marty aus juristischen, verfassungsrechtlichen Gründen. Ich teile die Meinung nicht, dass unsere Verfassung hier keine Vorgabe macht. Wir leben in diesem Land, in einem Staat, der die Grundrechte anerkennt und gleichzeitig die Demokratie anerkennt. Das sind die zwei zentralen Grundlagen unseres Staatswesens. Es ist klar, dass diese beiden Prinzipien, der Grundrechtsstaat und der Demokratiestaat, miteinander in Konflikt geraten können. Wir stehen hier vor so einem Konflikt, und die Frage ist, ob die Verfassung darauf eine Antwort gibt, wie wir diesen Konflikt lösen müssen. Ich bin davon überzeugt - da teile ich auch die Meinung der Kollegen Janiak und Marty -, dass wir hier die Verantwortung tragen; diese können wir nicht abschieben. Es ist unsere Verantwortung als Verfassungsorgan, hier diesen Konflikt mitzuentscheiden, mit dem Entscheid, den wir jetzt fällen. Das ist uns übertragen. In dem Sinne haben wir die doppelte Verantwortung, abzuwägen, ob wir hier den Grundrechtsstaat oder das Demokratieprinzip mehr gewichten müssen.
Wichtig ist auf jeden Fall - und da unterstütze ich vollkommen, was gesagt worden ist -, dass auch in einer direkten Demokratie die öffentliche Gewalt durch die Freiheitsrechte des Einzelnen begrenzt ist. Es gibt auch im demokratischen Staat keine absolute Gewalt. Mit anderen Worten: Auch die demokratische Mehrheit kann die Freiheitsrechte nicht beseitigen. Davon bin ich vollends überzeugt, dass das in unserem Land aufgrund unserer eigenen Verfassung gilt. Ich bin darum zum Teil eigentlich enttäuscht, dass man sich hier immer an das Völkerrecht klammert. Wir brauchen das Völkerrecht dafür nicht. Diese Wertung ist in unserer eigenen Verfassung: dass die öffentliche Gewalt durch die Freiheitsrechte begrenzt ist, die dem Einzelnen zustehen - und zwar die öffentliche Gewalt auf allen Ebenen, von zuunterst bis zuoberst. Das ist so, es gibt keine absoluten Ansprüche. Diese Begrenzung der öffentlichen Gewalt steht hier eben zur Debatte. Sind diese Grenzen hier touchiert, oder sind sie nicht touchiert? Ich bin überzeugt, dass sie, wie es Kollege Maissen auch ausgeführt hat, betroffen sind.
Er hat zu Recht erklärt: Hier geht es um Freiheitsrechte, die nicht verhandelbar sind, die auch in der Demokratie, in der direkten Demokratie, nicht zur Disposition stehen. Ich finde darum, dass wir das als Ständerat auch klar sagen und hier die Grenze ziehen sollten. Es bedeutet nämlich auch, dass wir nicht wollen, dass unser Land zu einem Spielfeld für den Fundamentalismus wird. Das ist ja in den Religionsstaaten so, dass sie absolute Wahrheiten zur Staatsraison machen. Wir haben diese Phase, Gott sei Dank, seit Langem und, wie gesagt wurde, in mühevollen Kämpfen überwunden. Es besteht überhaupt kein Grund, jetzt hier und heute im Jahre 2009 hinter das Erreichte zurückzufallen.
Ich glaube, die Bevölkerung erwartet auch von uns hier im Parlament, dass wir diesbezüglich klare Urteile fällen und dass wir hier ganz klar zum Grundrechtsstaat stehen und sagen: Die Freiheitsrechte, die wir haben, wollen wir nicht ausgehebelt haben, auf keiner Ebene dieses Landes und durch keine Entscheidinstanz. Das ist die Frage, die sich heute stellt.
Ich stehe dazu, dass wir hier dem Antrag von Kollege Maissen folgen müssen, wenn wir diese Grenze nicht überschreiten wollen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.