Lexipedia

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2009-06-05

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Die Bundesverfassung soll mit der Bestimmung ergänzt werden: "Der Bau von Minaretten ist verboten." In einem ersten Anflug reagiert man ganz klar: Das ist doch keine Frage für unsere Bundesverfassung, das ist eine Frage der kantonalen und kommunalen Bauordnungen. Folgt man aber der Argumentation der Initianten oder jener eines meiner Standeskollegen von heute Morgen, dann wird klar: Dahinter steckt die Angst vor einer anderen Religion, die Abwehr gegen ein Symbol, vielleicht auch ein Symbol für ein religiös-politisches Machtgehabe. Wenn ich die Zuschriften überfliege, die wir in der letzten Zeit erhalten haben, dann stelle ich fest, dass gar befürchtet wird, der Islam stelle die Religion über den Staat und stehe so gerade im Widerspruch zu unserem Rechtsstaat, ja, er wolle gar unsere Rechtsstaatlichkeit durch religiöses Recht, durch die Scharia, ersetzen. Ich habe am letzten Samstag eine anonyme Broschüre erhalten. Dort wird mir gedroht: Wenn man nicht aufpasse, dann ende man mit Zwangsheiraten, mit Händeabhacken und Steinigungen. Das könnte ein Aspekt des kommenden Abstimmungskampfes sein, dessen bin ich mir bewusst. Zu jeder Initiative gehört ein Ursprung: gewisse Ängste, vielleicht fehlt es auch an Information. Es ist aber auch - das wissen wir alle - ein politisches Mittel, mit solchen Ängsten auf Stimmenfang zu gehen.

Ganz klar: Diese Initiative greift ein heikles Thema auf. Sie ist nicht einfach abzutun, und ich will das auch nicht machen. Sie greift in die Bauordnungen der Kantone und Gemeinden ein. Sie muss aber abgelehnt werden, weil sie unseren Rechtsstaat im Kern trifft. Die Diskussion darüber gibt nun aber die Gelegenheit, unsere Rechte und Pflichten in diesem Bereich etwas genauer anzusehen.

Sie haben es gehört, die Schweiz hat eine lange Tradition im Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen. Das hat sie nach heftigen Bürgerkriegen mühevoll lernen müssen. Seit 1848 haben die Minderheiten in der Bundesverfassung das Recht verankert, dass sie ihre eigene Kultur behalten und ihre Traditionen pflegen dürfen. Aber dieses Recht bringt immer auch die Pflicht mit sich, dass auch den anderen gelebten Kulturen in diesem Land mit gleicher Achtung und gleichem Verständnis begegnet werden muss. Mit dieser in der Verfassung festgeschriebenen Grundhaltung ist es der Schweiz gelungen, die sprachlich und kulturell vielfältigen Regionen zu einem Land zu vereinen.

Bei aller Toleranz und bei allem Verständnis für verschiedene Lebensarten, Werthaltungen und Traditionen gibt es für uns aber Grundsätze, Freiheiten und Rechte, die von unserer Verfassung geschützt werden, überall Gültigkeit haben und, Sie haben es von Kollege Maissen gehört, nicht verhandelbar sind: die Menschenrechte, die Grundwerte sowie die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte, die [PAGE 538] Gleichberechtigung von Mann und Frau - sie haben nicht nur die gleiche Würde, sondern die gleichen Rechte -, die demokratischen Regeln und die Rechtsstaatlichkeit. Sie müssen in unserem Land von allen respektiert werden, und zwar im öffentlichen wie im privaten Bereich. Das gilt auch für die physische und psychische Unversehrtheit des Einzelnen.

Religiöse und kulturelle Traditionen dürfen nie über ein Gesetz oder über die Verfassung gestellt werden. Die Religionsfreiheit gehört ebenfalls zu den allgemeinen Menschenrechten. Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert die Religionsfreiheit, die als individuelle Glaubens- und Gewissensfreiheit zu verstehen ist, die man allein oder in Gemeinschaft mit anderen leben kann. Die Religionsfreiheit ist aber nie absolut, sie steht immer in Konnex mit den vorher erwähnten Grundrechten wie der Meinungsfreiheit, der Redefreiheit, mit den in unserer Verfassung verankerten sozialen Rechten und Pflichten.

Die Religionsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht in unserem Land. Auch wenn sich die Verfassung schon in ihrer Präambel ganz klar auf die christliche Tradition beruft, haben wir doch eine strikte Trennung von Staat und Kirche. Es gibt bei uns keine Staatskirche im eigentlichen Sinn, und wir lehnen die Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke strikt ab. Unsere Verfassung und die daraus hervorgegangenen Gesetze gelten für alle Religionen gleich, auch wenn sie die Ausübung derselben behindern könnten. Wenn also ein Rechtsvertreter in Betracht zieht, für gewisse Gruppen unserer Bevölkerung die Scharia einzuführen, ist das nicht nur eine fahrlässige Aussage, um nicht zu sagen eine Dummheit, sondern ein ganz krasses Missachten der Rechtsstaatlichkeit.

Sie spüren, ich wende mich vehement gegen diese Initiative. Trotzdem werde ich den Antrag Maissen nicht unterstützen.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben das demokratische Recht, mit einer Initiative einen neuen Verfassungsartikel vorzuschlagen. Auf dieses politische Recht sind wir stolz. Wenn es jemandem gelingt, 100 000 gültige Unterschriften zu sammeln, ist es möglich, diese Verfassungsänderung vorzuschlagen. Das ist die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, direkt politische Entscheide mitzugestalten. Das ist ein Recht, das es nicht in vielen Staaten gibt. Ob das Anliegen, das Begehren der Initianten wirklich würdig ist, in unsere Verfassung aufgenommen zu werden, wird nachher entschieden. Wenn die gültigen Unterschriften eingereicht worden sind, entscheiden vielleicht der Bundesrat und die beiden Kammern des Parlamentes, dass das Anliegen nicht in die Verfassung gehört, aber aufgrund unserer Demokratie haben nachher alle Bürgerinnen und Bürger über Ja oder Nein zu entscheiden.

Wenn wir eine so heikle Initiative haben, wie sie uns jetzt vorliegt, dann ist das für uns die Verpflichtung, zu den Bürgerinnen und Bürgern zu gehen und mit unseren Worten zu zeigen, weshalb dieses Anliegen nicht in die Verfassung gehört. Ich bin der Meinung, dass wir um diese schwierige Debatte nicht herumkommen. Sie ist aber nicht einfach nur schwierig, sie bietet uns auch die Chance, über Gemeinsamkeiten und Differenzen der verschiedenen religiösen Kulturen zu sprechen und in unserer Haltung die gegenseitige Toleranz und Achtung zu leben. Wir müssen aber aufpassen, dass wir hier die Grenze nicht überschreiten. Ich bin mir dessen bewusst, dass eine gewisse Gefahr besteht, bin aber überzeugt, dass uns die Bürgerinnen und Bürger auch in dieser schwierigen Frage folgen werden.

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, den Antrag Maissen aber nicht zu unterstützen.

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2009-06-05 | Lexipedia | Lexipedia