Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Die Revisionsvorlage ist ein wesentlicher Schritt vorwärts in Richtung Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Ausbeutung. Es wird klar aufgezeigt, dass Handlungsbedarf sowohl im Bereich der Verjährung wie bei der harten Pornographie besteht. Erinnern wir uns doch auch, dass wir einen wichtigen ersten Schritt bereits mit der laufenden Revision des Allgemeinen Teils des Strafrechtes gemacht haben. Gemäss dem neuen Artikel 5 wird nämlich auch die Verfolgung von Straftaten gegen Unmündige im Ausland geregelt. Die neue Regelung der Verfolgungsverjährung, wie sie von der Kommission im Entwurf eingeführt wurde und wie der Kommissionssprecher sie erläutert hat, ist richtig und notwendig. Bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern ist zu erwähnen, dass Kinder häufig die aufgezwungenen sexuellen Handlungen verdrängen oder diese wegen Drohungen des Täters lange verschweigen. Bestimmte Schwierigkeiten bei der Beweiserhebung sind nach mehreren Jahren in Kauf zu nehmen. In jeder Strafuntersuchung wird, je länger die Tat zurückliegt, der Beweis immer schwieriger, aber die Beweisfrage ist eigentlich eine Frage des Verfahrensrechtes und gibt keine Antwort auf das materielle Recht.
Auch die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie ist dringend nötig. Denn auch hier steuert die Nachfrage die Herstellung von Kinderpornographie. Deshalb müssen wir auch mit Problemen leben, die uns vor allem die neuen Medien wie beispielsweise das Internet stellen. Ich meine, dass eine Grenzziehung zwischen Besitz und Konsum durchaus möglich ist. Das Internet hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Verbreitungskanal von harter Pornographie entwickelt. Die Verfolgung der so verbreiteten Pornographie ist schwierig, einerseits aus technischen Gründen und andererseits wegen der Internationalität dieser Delikte. Gerade hier setzt auch das Bundesamt für Polizei an, indem es am 1. Januar 1998 im Rahmen eines Pilotversuches eine Fachstelle Internet Monitoring eingerichtet hat. Hierzu möchte ich dann eine konkrete Frage stellen.
Dazu möchte ich aus der Botschaft des Bundesrates das Folgende zitieren: "Die von dieser Fachstelle gesammelten Erfahrungen machten deutlich, dass die systematische gerichtspolizeiliche Verfolgung des kriminellen Missbrauchs elektronischer Kommunikationsmittel eine äusserst anspruchsvolle und personalintensive Aufgabe darstellt. Die von den Kantonen verlangten Dienstleistungen zur Sicherstellung von Beweismaterial und zur Überwindung elektronischer Abwehrmassnahmen .... erwiesen sich als aufwändig. Viel Zeit in Anspruch nahm die Sichtung privater Anzeigen, welche sich zu einem grossen Teil auf strafrechtlich nicht relevante Informationen bezogen, wie auch die Lokalisierung der Anbieter strafbarer Angebote. Dies führte dazu, dass die Tätigkeit dieser nationalen Anlaufstelle am 17. Dezember 1999 vorübergehend eingestellt werden musste.
Auch wenn die Strafverfolgung von Kinderpornographie im Internet grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone fällt, vermag es doch nicht zu befriedigen, dass der Bund zurzeit die Kantone nicht mehr unterstützen kann." (S. 2949)
Dies sieht auch Ihr Departement so, Frau Bundesrätin Metzler. Sie haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach geeigneten Kooperationsmodellen zwischen Bund und Kantonen sucht.
Sie verzeihen mir - das Anliegen ist wirklich dringend -, wenn ich hier wieder die Fragen aufwerfe, ob heute schon mögliche Modelle in Sicht sind und welches der aktuelle Stand der Arbeiten in dieser Arbeitsgruppe ist.