Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08
Wortprotokoll
Die Kommission hat hier die Zumutbarkeitskriterien für junge Erwachsene bis zum 30. Altersjahr gegenüber der Version des Bundesrates verschärft; ich habe hierfür ein gewisses Verständnis. Zu sagen ist, dass heute junge Erwachsene von den RAV bereits intensiv betreut werden. Normalerweise finden bereits in den ersten zwei Wochen nach einer Anmeldung Beratungsgespräche statt, in welchen sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden und in welchen ihnen auch die unverzügliche Stellensuche nahegelegt wird. Die Annahme einer Stelle ist in der Regel für Jugendliche auch attraktiv, weil sie einerseits schon mit langen Wartezeiten belegt werden, bevor sie überhaupt Leistungen beziehen können und weil andererseits die Taggelder, die sie erhalten, in der Regel aufgrund des vorherigen geringeren Verdienstes auch nicht unbedingt einen Anreiz darstellen, um in der Versicherung zu verbleiben.
Alle Jugendlichen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, weil sie in einer Ausbildung waren, müssen 120 Wartetage bestehen; Lehrlinge, die Beiträge entrichtet haben und somit eben auch eine genügende Beitragszeit aufweisen, haben in der Regel aufgrund ihres tieferen Lehrlingslohnes, von dem die Bemessung ausgeht, auch einen Anreiz, sich schnellstmöglich zu integrieren. Das führt dazu, dass - wie das Ständerat Schwaller gesagt hat - bei dieser Alterkategorie heute der Verbleib eigentlich zwischen vier und sechs Monaten beträgt, also relativ kurz ist. Wir können also davon ausgehen, dass die Wiederintegration respektive eine schnelle Integration von jungen Erwachsenen grundsätzlich die Realität darstellt.
Wenn Sie nun mit dem Zumutbarkeitskriterium strenger sein wollen, so bedeutet dies in der Praxis, dass die meisten jungen Erwachsenen davon nichts spüren dürften, weil die Zeit der Stellenlosigkeit sowieso kurz ist. Bei denjenigen, die länger als sechs Monate ohne Arbeit in der Arbeitslosenversicherung verbleiben, dürfte es halt dazu führen, dass sie die Angebote, die da sind, nutzen müssen. Ich glaube aber auch, dass dies aufgrund der Tatsache, dass man in diesem Alter flexibler sein muss, und der noch nicht langen beruflichen Erfahrung auch zumutbar ist. In der Regel sollte die Wiederbeschäftigung auch in einem Beruf, der nicht der angestammte ist, zumutbar sein. Ich gehe aber davon aus, dass die Personalberater bei den RAV diese Bestimmung mit Augenmass anwenden werden, auch unter Berücksichtigung natürlich einer geografischen Mobilität, die als zusätzliches Kriterium gilt.
Schwierig darzulegen ist: Was bringt diese Erschwerung finanziell? Das können wir nicht abschätzen, weil das in der Praxis dann natürlich anders aussehen wird. Diese Bestimmung ist ein Entgegenkommen an diejenigen, die das Gefühl haben, in diesem Bereich sei noch ein Einsparpotenzial vorhanden, aber auch an diejenigen, die meinen, die jungen Erwachsenen sollten flexibel sein, wie das auch Frau Egerszegi betont hat. Insofern kann ich dem Antrag der Mehrheit zustimmen.