David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-08
Wortprotokoll
Ich glaube, wir teilen alle die Meinung, dass eine stabile Arbeitslosenversicherung das Wichtigste ist, das wir in einer schwierigen Wirtschaftslage brauchen. Davon geht meiner Meinung nach auch die bundesrätliche Botschaft aus.
Wenn Sie die Ergebnisse der Kommission anschauen, stellen Sie fest, dass es sehr wenige Minderheitsanträge gibt. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat und die Vorsteherin des EVD mit der Vorlage, die sie uns unterbreiten, das richtige Konzept gefunden haben. Ich verstehe jene nicht, die sagen, wir sollten diese Vorlage gar nicht behandeln oder - wie man das vor allem von Leuten von links und rechts aussen im Nationalrat gehört hat - sie würden diese Vorlage so oder so ablehnen.
Was heisst es, wenn man diese Vorlage ablehnt? Es heisst, dass der Bundesrat nächstes Jahr nach dem geltenden Gesetz die Beiträge erhöhen muss. Dazu hat er das Recht, und zwar kann er diese Beiträge ab dem 1. Januar 2011 auf 2,5 Prozent erhöhen. Und diese Erhöhung fände dann statt, ohne dass an der Arbeitslosenversicherung die notwendigen Reformen gemacht worden wären. Das wäre ja wirklich ein Schildbürgerstreich ersten Ranges! Das heisst, jene, die die Stabilität der Arbeitslosenversicherung wollen, müssen jetzt die Gelegenheit ergreifen und gleichzeitig mit der ohnehin anstehenden Beitragsanpassung auch die notwendigen Anpassungen auf der Leistungsseite machen.
Ausserdem ist das für uns die Gelegenheit, die Beitragsanpassung so zu gestalten, dass sie einigermassen konjunkturverträglich ist. In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission nur eine Erhöhung von 2 auf 2,2 Prozent vor. Der Bundesrat hat das Recht, auf 2,5 Prozent zu erhöhen, wenn wir jetzt nichts machen. Im Entwurf der Kommission kommt auch zum Ausdruck, dass wir auf der Beitragsseite wirklich nur das absolut Notwendige einpacken wollen, damit die Konjunktur nicht zusätzlich belastet wird. Aber ohne Beitragsanpassung geht es nicht.
Es wurde hier schon ausgeführt: Bei der letzten Revision wurde nach einer falschen Prognose des damaligen Vorstehers des EVD die Sockelarbeitslosigkeit in unserem Land auf 100 000 geschätzt. Das hat sich leider nicht bestätigt. Wir wären ja alle froh, wenn die Sockelarbeitslosigkeit bei dieser Zahl geblieben wäre. Wir müssen mittelfristig in unserem Land mit etwa 120 000 bis 130 000 Arbeitslosen rechnen, und auf diese Basis müssen wir das Grundkonzept der Versicherung ausrichten, damit sie in schwierigen Wirtschaftslagen ihren Dienst als Versicherungsinstrument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann auch wirklich leistet.
Ich kann die leistungsseitigen Massnahmen des Bundesrates unterstützen. Es sind wichtige Punkte. Ich finde vor allem die Grundidee richtig, die der Bundesrat uns vorschlägt, nämlich dass man den Taggeldanspruch mehr an die Beitragszeit bindet. Ich meine, wenn Personen kurzfristig in unser Land kommen und noch nicht viele Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben, dann kann man diese beim besten Willen nicht einfach gleich behandeln wie jene Personen, die schon lange hier sind und schon viele Beiträge an diese Versicherung geleistet haben. Ich bin in dem Sinne auch der Meinung, dass es richtig ist, jenen Personen, die überhaupt von der Beitragspflicht befreit sind, eine deutlich geringere Leistung auszurichten als jenen Personen, die Beiträge geleistet haben.
Mit diesen Schritten stärkt der Bundesrat nach meiner Überzeugung auch das Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung. Das heisst, es wird eben eine Versicherungsleistung erbracht, für die man auch Prämien oder Beiträge bezahlt hat.
Ganz wichtig finde ich auch, was der Bundesrat bezüglich der Berufspraktika vorsieht. Er sieht vor, dass man die Jungen verpflichten kann, an den Berufspraktika teilzunehmen, wenn sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Es ist vor allem für Schulabgänger wichtig, dass die Zeit, bis die erste Stelle angetreten werden kann, nicht eine Zeit ohne Arbeit und Tätigkeit ist, eine Zeit der Inaktivität, sondern dass sie sich an einem Berufspraktikum beteiligen.
Schliesslich unterstütze ich den Zusatz der Kommission, wonach junge Leute im Alter von 20 bis 30 Jahren es nicht ablehnen können, eine Berufstätigkeit aufzunehmen, auch wenn diese ihrem bisherigen Erfahrungshorizont und ihrem bisherigen Ausbildungsgang nicht entspricht. Ich sage es ganz klar: Auch ein akademisch Ausgebildeter, der seine Studien abgeschlossen hat, kann in diesem Alter nicht verlangen, dass für ihn nur eine Tätigkeit mit akademischem Hintergrund infrage kommt; er darf nicht alle anderen Berufstätigkeiten als unzumutbar ablehnen. Vielmehr bin ich der Meinung, dass eine Person im Alter von 20 bis 30 Jahren beispielsweise auch eine Bürotätigkeit oder eine Tätigkeit im Gastgewerbe ausüben kann, die nicht voll ihrer Ausbildung entspricht. Das ist immer noch besser, als einfach zuzuwarten und nur auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen zu sein.
In diesem Sinne sollten wir dem Eintreten und nachher in der Detailberatung der Vorlage zustimmen.
Ich stelle zu einem Punkt einen Minderheitsantrag, nämlich zur Wartezeit. Ich werde ihn dann begründen. Es geht mir auch dort darum, dass wir das Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung nicht untergraben, sondern im Grundsatz beibehalten und stärken.