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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-08

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eingangs ein paar Bemerkungen zur aktuellen Situation am Arbeitsmarkt, auf die einige von Ihnen schon hingewiesen haben. Wir haben heute ja die neusten Zahlen für den Monat Mai und auch das Lehrstellenbarometer im Hinblick auf den Arbeitsmarkt für Lehrstellen veröffentlicht. Sie wissen, dass sich die Situation seit dem vergangenen Herbst verschlechtert hat, auch wenn aktuell der Monat Mai stabilisierend war; das ist durch saisonale Effekte bedingt. Es wäre falsch, das so zu interpretieren, dass sich die Situation bereits wieder verbessert hätte. Tatsächlich ist es so, dass wir im Mai gegenüber dem Vormonat einen saisonbereinigten Anstieg von mehr als 6000 Personen hatten. Dieser Anstieg war zuletzt 1992 so stark. Besorgniserregend ist tatsächlich die Zunahme im Bereich der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren, in dem mittlerweile über 17 000 Personen als arbeitslos registriert sind und somit eine Quote von 5 Prozent erreicht ist. Die Gesamtarbeitslosigkeit wird weiter ansteigen; wir müssen damit rechnen, dass sich vor allem nach den Sommerferien infolge zunehmender Kündigungen und auch Konkurse diese Situation verschlimmert.

Daraus ist folgendes Fazit zu ziehen: Der Sanierungsbedarf für die Arbeitslosenversicherung wird sich erhöhen. Wir haben einen zunehmenden Bedarf; die Revision muss vorgenommen werden, sie hat aber gleichzeitig einen geringen Einfluss auf die heutige Arbeitsmarktsituation.

Für uns war bei dieser Vorlage folgende Probleme zentral: Das erste Problem ist der Schuldenstand, der jetzt noch zunehmen wird, und das zweite Problem ist die im Jahr 2002 der Finanzierung zugrunde gelegte unzureichende Arbeitslosenzahl. Wir sind zum Handeln gezwungen; alles andere wäre verantwortungslos und würde eine nachhaltige Verschuldung nach sich ziehen, ohne dass sich Lösungen für die Frage der Verschuldung abzeichneten.

Ich danke dem Präsidenten der SGK sowie deren Mitgliedern, die diese Vorlage sehr kompetent beraten und auch Anträge mit Blick auf das Einsparpotenzial gemacht haben. Herr Jenny, das haben Sie völlig falsch dargelegt: Das Einsparpotenzial dieser Vorlage beträgt mit den Anträgen der Kommission 576 Millionen Franken, also weit mehr, als wir Ihnen an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zumuten, und die Beiträge sind weit geringer als jene, die Sie bis 2003 bezahlen mussten. Damals lagen die Beiträge für die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung bei 3 Prozent; mit dieser Revision liegen sie mit 2,2 Prozent weit darunter und sind somit wirtschaftsfreundlicher als noch vor sechs Jahren.

Die Arbeitslosenversicherung als Ganzes ist auch auf die höheren Arbeitslosenzahlen vorbereitet. Wir haben eine dezentrale Vollzugsstruktur in den Kantonen; diese können die Kapazitäten rasch an die höheren Arbeitslosenzahlen anpassen. Auch im internationalen Vergleich - das sei nochmals gesagt, etwa an die Adresse von Frau Maury Pasquier - ist die schweizerische Arbeitslosenversicherung eine sehr gute Versicherung: Mit ihren Ausgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, gemessen in Prozenten des BIP und im Verhältnis zur Arbeitslosenquote, kann sie gerade auch mit den Versicherungen nordischer Länder absolut verglichen werden. Mit einer Ersatzquote von siebzig bis achtzig Prozent, und das über eine Dauer von 400 respektive 520 Tagen, sind wir sehr kompetitiv. Was ich auch betonen möchte: In die Leistung sind nebst dem Taggeld auch eine effiziente Vermittlung und eine Beratung sowie ein grosses Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen integriert. Das ist, das zeigt der internationale Vergleich, absolut gut austariert. Daran wollen wir ja auch nicht rütteln.

Mit der Revision von 2003 wurde ein Finanzierungssystem eingeführt, welches sicherstellen soll, dass die Arbeitslosenversicherung über einen Konjunkturzyklus hinaus eine ausgeglichene Rechnung ausweist. Dieses System funktioniert, aber eben nur dann, wenn ihm eine realistische Arbeitslosenquote zugrunde liegt. Die Versicherung hat diejenigen Kosten, welche sie beeinflussen kann, im Griff. Das sind die Betreuungs- und Vermittlungskosten pro stellensuchende Person, die in den letzten Jahren ziemlich stabil geblieben sind. Durch eine wirkungsorientierte Steuerung haben wir erreicht, dass auch in den Vollzugsorganen der Arbeitslosenversicherung Stabilität eingekehrt ist.

Das Problem ist, dass wir 2003 eine zu optimistische Prognose bezüglich der zu erwartenden Arbeitslosenquote gemacht haben. Sie erinnern sich, damals ging man von dem aus, was auch Frau Forster gesagt hat: Im Schnitt des Konjunkturzyklus rechnete man mit 100 000 Personen oder mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent. Das hat sich klar als falsch erwiesen. Heute müssen wir eine Quote von 3,3 Prozent zugrunde legen. Das rechtfertigt eben auch die Erhöhung des Beitragssatzes, der trotzdem nach wie vor moderat ausfällt.

Das strukturelle Defizit von einer Milliarde Franken, das wir seit 2003 haben, können wir einfach nicht stehenlassen. Das wäre aus meiner Sicht erstens für die Wirtschaft standortpolitisch falsch, und es wäre zweitens auch aus dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit eine finanzpolitische [PAGE 572] Fehlkonstruktion. Ich bitte Sie, nicht dasselbe zu tun, das zur Situation geführt hat, die wir jetzt bei der IV haben. Ich hoffe, wir bekommen bei der Zusatzfinanzierung hier die Unterstützung dafür, dass nicht nur leistungsseitig, sondern eben auch beitragseitig eine Sanierung zu erfolgen hat. Ich hoffe weiter, dass Sie es auch bei der AHV schaffen, das strukturelle Defizit zu bereinigen. Man kann sich immer über Details streiten und darüber, wo die Balance ist. Aber wenn Sie Nichteintreten beschliessen oder Vorlagen ablehnen, zementieren Sie für acht bis zehn Jahre ein strukturelles Defizit und damit eine Staatsverschuldung grösseren Ausmasses. Und das, glaube ich, kann schlussendlich weder im Interesse der Wirtschaft noch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und eines zuverlässigen Sozialversicherungssystems sein.

Per Ende 2008 hatten wir 4,1 Milliarden Franken aufgelaufene Schulden, die wir ausgleichen müssen. Sie wissen, dass die gesamte Darlehensschuld mit der Zunahme der Leistungen, welche die Arbeitslosenversicherung erbringen muss, nächstes Jahr bereits die 10-Milliarden-Franken-Grenze überschreiten wird. Die Arbeitslosenzahlen steigen, und entsprechend steigt die Verschuldung. Das ist keine Situation, die wir einfach der nächsten Generation überlassen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen wirklich sehr, auf die Vorlage mit diesen beiden Pfeilern einzutreten: stabile Finanzierung für die Zukunft auf der einen und Schuldenbereinigung auf der anderen Seite.

Zu ein paar Eckwerten der Reform: Der Ausgleich soll über ein ausgeglichenes Verhältnis von Einnahmen und Einsparungen erzielt werden. Neben den 533 Millionen Franken Einsparungen durch Leistungskürzungen wollen wir mit einer moderaten Erhöhung der Lohnprozente um 0,2 Punkte auch rund 460 Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Das ist einnahmenseitig eine moderate Erhöhung, die der Bundesrat - hier bin ich einverstanden mit denjenigen, die auf die Konjunktur verwiesen haben - selbstverständlich dann überwälzen wird, wenn es nötig, aber eben auch konjunkturell sinnvoll ist.

Wir gehen ausgabenseitig vom Prinzip aus, dass die Grundleistungen erhalten bleiben sollen. Frau Maury Pasquier, wir tangieren die grundsätzliche Höhe und auch die Auszahlungsdauer des Taggeldes nicht. Wir verändern die Beitragszeiten - das ist eine Verstärkung des Versicherungsprinzips. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und keine Fürsorgekasse. Deshalb meine ich - das Gros der Erwerbstätigen erfüllt 12- und 18-monatige Beitragszeiten ja schon heute -, dass es zumutbar ist, bei der Beitragsdauer anzusetzen und die Versicherungsleistungen von einem Minimalbeitrag über eine gewisse Dauer abhängig zu machen.

Die Entschuldung auf der anderen Seite wollen wir mit einer zeitlich befristeten Beitragserhöhung bewerkstelligen. Hierfür sind 0,1 Lohnprozente und das Solidaritätsprozent vorgesehen.

Herr Jenny, auch hier bin ich mit Ihren Ausführungen nicht einverstanden. Alle diejenigen Arbeitnehmer, die über 126 000 Franken verdienen, bezahlen für die Lohnanteile, die über diesem Betrag liegen, keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Deshalb finde ich es auch korrekt, dass man jetzt, in dieser Schuldensituation, halt dieses Solidaritätsprozent einführt, wie wir das schon früher, bei der Schuldensituation Ende der Neunzigerjahre, hatten. Aber es ist ebenso richtig und wichtig, dass das befristet ist. Es muss befristet sein, und es ist dazu da, damit wir die Schulden innerhalb von rund zehn Jahren - sage ich jetzt - abbauen können. Danach werden dann auch die Besserverdienenden wieder den normalen Beitragssatz bezahlen. Angesichts der Tatsache, dass diese Beiträge nicht auf dem vollen Lohn erhoben werden, ist das zumutbar. Mit der Befristung und mit den konjunkturellen Aussichten schaffen wir die Entschuldung innerhalb einer halben Generation. Auch das, meine ich, ist sinnvoll und angesichts der nicht gerade rosigen Finanzlage kein überhöhtes Tempo.

Zum langfristigen Rechnungsausgleich: Die Arbeitslosenversicherung muss auf der Grundlage der höheren durchschnittlichen Arbeitslosigkeit eine ausgeglichene Rechnung erreichen. Nur so bleibt eben auch der Arbeitslosenversicherungs-Fonds längerfristig in einem finanziellen Gleichgewicht. Das Ziel muss es sein, dieses ausgewogene Verhältnis mit Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite zu erreichen. Wie schon erwähnt, ist es unser sozialpolitisches Ziel, die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Die vorgeschlagene Verstärkung der Integrationsleistung kommt eben nicht nur der Versicherung, sondern auch den Versicherten selbst zugute. Was wir Stärkung des Versicherungsprinzips nennen, ist nichts anderes als die Stärkung der Anreize für eine schnelle Vermittlung und somit für die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Mit der Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir ja wiederum die Aussteuerung vermeiden, die sonst vor allem die Sozialhilfe der Gemeinden treffen würde. Und dies hätte wiederum einen negativen Effekt auf den Konsum, weil die Leute dann nochmals weniger Einkommen hätten. Es zeigt sich auch, dass die Chancen auf Wiedereingliederung nach einem Jahr anhaltender Arbeitslosigkeit drastisch sinken. Wir müssen also alles unternehmen, um die Leute innerhalb der ersten sechs oder mindestens zwölf Monate zu integrieren. Danach wird es immer schwieriger. Deshalb ist auch im Bereich der Arbeitslosenkasse, wie bei der IV, die Frühintegration - eine frühe, gezielte Intervention der Behörden mit dem Ziel der schnellstmöglichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - wichtig.

Ein paar Bemerkungen zu der Aussage einiger, es brauche gar keine Revision, man könne diese auch verhindern. Das halte ich wirklich für absolut gefährlich. In der heutigen Wirtschaftslage und angesichts der wohl eher zaghaften Erholung der Konjunktur ab 2010 wäre die Arbeitslosenversicherung jahrelang mit strukturellen Defiziten und folglich auch mit der Erhöhung der Schulden konfrontiert. Wir haben jetzt genug Erfahrungen damit gesammelt, wie schwierig es ist, austarierte Vorlagen zu präsentieren, die mehrheitsfähig sind. Sie würden also über Jahre hinweg strukturelle Defizite in Kauf nehmen.

Herr Jenny, bei allem Glauben, dass im Einzelfall immer noch Leistungskürzungen möglich sind: Die Situation war in den letzten Jahren in allen Sozialversicherungen derart blockiert, dass wir glauben, mit diesem Entwurf das Bestmögliche getan zu haben. Ich kann auch zu den Verbesserungen stehen, die Ihre Kommission gerade im Bereich der Leistungskürzungen vorgenommen hat. Ich kann dazu stehen; aber ich glaube, das ist jetzt ausgereizt. Ich höre mir gerne weitere Ideen zu Einsparpotenzialen an. Aber diese müssten dann wirklich entweder bei der Dauer oder bei der Höhe der Taggeldleistungen ansetzen.

Wenn Sie berücksichtigen, dass die meisten Arbeitnehmer im Schnitt um die 6000 Franken verdienen, dann ist natürlich schon eine Reduktion um 20 oder 30 Prozent einschneidend, weil sie trotz diesen 1000 bis 1500 Franken weniger ihre Familien versorgen, den Mietzins und die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diesen Ausgaben stehen die Leute ja relativ machtlos gegenüber. Sie können vielleicht irgendwann einmal die Wohnung kündigen, aber auch das wird ja Zeit brauchen, und wenn sie hoffen und Arbeit suchen, dann kündigen sie nicht ohne Not ihre Wohnung und alle bestehenden Verträge. Die laufenden Verpflichtungen sind also eben für die Mehrheit der Arbeitnehmer, für die Mehrheit der betroffenen Familien nicht von einem Tag auf den anderen reduzierbar.

Also bliebe aus meiner Sicht allein die Dauer, die Sie noch kürzen könnten. Mit der Verlängerung der Wartezeit und mit den erhöhten Beitragszeiten stärken wir ja gerade das Prinzip der Eigenverantwortung. Wir stärken auch das Prinzip, dass man eine gewisse Eigenvorsorge treffen muss. Für jene Fälle aber, in denen das, auch aufgrund der Konjunktur, nicht gelingt, haben wir - so glaube ich - ein leistungsfähiges und ausgewogenes System.

Wir gehen davon aus, dass mit den vorliegenden Vorschlägen der Schuldenabbau innerhalb von zehn, zwölf Jahren erreicht sein dürfte; das halten wir für richtig, glauben aber auch, dass das ein Zeithorizont ist, der sein muss. Wir [PAGE 573] glauben auch - dies noch mit dem Hinweis auf Artikel 90c des Arbeitslosenversicherungsgesetzes -, dass eine möglichst schnelle Revision im Hinblick auf die Schuldenbremse der Arbeitslosenversicherung sinnvoll ist; vom Kommissionspräsidenten wurde auf diesen Automatismus hingewiesen. Es ist natürlich so: Wir werden aller Voraussicht nach die Schuldenobergrenze im Jahre 2010 überschritten haben. Das bedeutet, dass der Bundesrat dann zwingend die Beiträge erhöhen muss. Wir haben zwar den Spielraum bis zu 0,5 Prozent und auch bis zum Solidaritätsprozent, aber wir haben dann nicht mehr die Wahl, das bleiben zu lassen; wir müssen es dann zwingend tun. Deshalb ist es im ureigenen Interesse des Parlamentes, in Berücksichtigung dieses Damoklesschwertes respektive dieser Schuldenbremse bei der Arbeitslosenversicherung die Inkraftsetzung der Revision auf den 1. Januar 2011 anzustreben.

Herr Stähelin, ich bin einverstanden: Wenn punkto Konjunktur alle Stricke reissen würden, würden wir das im Jahr 2010 selbstverständlich seriös prüfen, in Absprache auch mit der Wirtschaft. Da müssen wir die Balance finden zwischen Schuldensanierung und Situation der Arbeitslosenversicherung auf der einen Seite und der Konjunktur respektive dem konjunkturellen Motor auf der anderen Seite, den wir nicht abwürgen möchten. Ich verspreche, dass das so erfolgen wird! Aber grundsätzlich sollten wir im Sinne von Artikel 90c für die Inkraftsetzung nach wie vor den 1. Januar 2011 im Auge behalten.

Noch ein Letztes zur Frage von Ständerat Kuprecht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosenversicherung: Wir haben ja schon im Vorfeld der Abstimmung vom Februar gesagt, dass man zwischen den Neuzugewanderten und den bisherigen Erwerbstätigen unterscheiden muss. Wir haben gerade in den letzten drei Jahren mit den Neuzugewanderten sehr viele qualifizierte Arbeitskräfte erhalten, die erstens gute Beitragszahler sind, die also ganz klar mehr einbezahlen, als sie jemals erhalten werden, und zweitens zu jener Schicht von Erwerbstätigen gehören, die weniger Kündigungsrisiken ausgesetzt sind.

Wir haben momentan bei den registrierten Arbeitslosen - Stand Mai 2009 - 43,9 Prozent Ausländer registriert. Die Arbeitslosenquote aber liegt bei ausländischen Erwerbsfähigen bei 6,6 Prozent und ist damit deutlich höher als die der Schweizerinnen und Schweizer mit 2,5 Prozent. Darunter finden sich sehr viele wenig oder gar nicht qualifizierte Arbeitskräfte, die für Kündigungen anfällig sind. Deshalb predigen wir immer: Der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit ist tatsächlich eine gute Ausbildung, wenn möglich eine Ausbildung auf Sekundarstufe II. Deshalb bringt uns gerade die neue Zuwanderung eine strukturelle Verbesserung bei der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung wie auch in Bezug auf die Belastung durch allfällige Kündigungen und Risiken.

Zum Schluss noch folgende Bemerkung zur ILO-Konvention: Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen, ich möchte mich hier noch nicht weiter äussern.

Die Situation der Arbeitslosenversicherung wird angespannt sein, angespannter werden. Wir müssen es schaffen, den Rechnungsausgleich zu erreichen und auch innert vernünftiger Frist die Rückzahlbarkeit der Schulden zu gewährleisten. Erhält die Arbeitslosenversicherung keine Tresoreriedarlehen, wären wir im Falle eines Defizits gezwungen, die entsprechenden Kredite im Parlament zu beantragen. Auch das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung dieses wichtigen Sozialwerkes sein, das gerade jetzt stabilisierend wirkt und unserer Bevölkerung Sicherheit vermittelt. Auch in einer Phase der Unsicherheit, die wir in unserer Bevölkerung wahrnehmen, braucht es diese Leistungen, die dämpfend wirken und unserer Bevölkerung eben auch in einer Phase der zunehmenden Risiken Sicherheit vermitteln.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.