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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Bei dieser Änderung geht es um die Korrektur eines Versehens, das bei der Erarbeitung des Deliktkataloges für die Telefonüberwachung passiert ist. Es wird in Artikel 269 eine Ergänzung vorgenommen, indem auch die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung nach Artikel 158 StGB in diesen Deliktkatalog aufgenommen wird, wie das in der Lehre gefordert wurde. Es gibt nach Artikel 158 StGB qualifizierte und nichtqualifizierte Fälle. Die qualifizierten Fälle sind in Ziffer 1 Absatz 3 und in Ziffer 2 erwähnt, aber irrtümlicherweise wurden in der Vorlage Ziffer 1 Absatz 3 und Ziffer 3 aufgeführt. Es geht also darum, dieses Versehen zu korrigieren und hier statt die Ziffer 3 die Ziffer 2 in den Deliktkatalog aufzunehmen. Das hat auch Auswirkungen auf den Anhang 2, wo wir jetzt eben sind und wo es um die Koordinationsbestimmungen geht. Dort muss in Artikel 269 Absatz 2 der Buchstabe a entsprechend geändert werden.

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