Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Diese Bestimmung hat auch eine Diskussion ausgelöst. Bei Artikel 57 geht es ja um die Kompetenz des Bundesrates, gestützt auf Artikel 185 der Bundesverfassung darauf hinzuwirken, dass eben eine Strafverfolgung nicht durchgeführt werden kann. Es geht hier nicht primär darum, dass die Strafverfolgung bei bestimmten Delikten von einer Ermächtigung des Bundesrates abhängig gemacht werden soll, sondern nur in bestimmten Situationen. Das ist eine politische Frage. Wir haben ja in letzter Zeit ein paarmal über dieses Thema diskutiert. Die Kommission möchte im Moment daran nichts ändern.