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Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-06-09

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen hat sich an insgesamt sieben Sitzungen intensiv mit dieser Vorlage befasst. Nachdem einmal entschieden war, einen Teil der Revision als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" auszugestalten, hat die Kommission die Vorlage aufgeteilt und in engen zeitlichen Verhältnissen, gestützt auf den Entwurf des Bundesrates, versucht, einen tauglichen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Ob dies gelungen ist, werden wir letztendlich erst nach der Volksabstimmung wissen. Ich bin guten Mutes, dass es von der Stossrichtung her gelungen sein könnte. Allerdings ist die Vorlage ausserordentlich komplex, und ich erachte es als absolut notwendig, dass sich der Zweitrat noch einmal intensiv und sehr systematisch mit der Vorlage auseinandersetzt.

Wichtige Elemente der Initiative wurden in die Vorlage aufgenommen. Nur drei Stichworte dazu: mehr Transparenz, Stärkung der Stellung der Aktionäre und Schaffung der Voraussetzungen, dass künftig Lohnexzesse verhindert werden können. Verschiedene Postulate aus der Initiative wurden aber richtigerweise nicht aufgenommen. Der Rat muss sich bewusst sein, dass die Initiative in Teilbereichen sehr weit geht. Würde die Abzocker-Initiative angenommen, hätte dies nicht nur negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz, es würden auch der Übernahme von Schweizer Unternehmen durch ausländische Unternehmen Tür und Tor geöffnet. Warum? Bei einer Umsetzung dieser Initiative wird die Unternehmensleitung geschwächt.

Es ist wichtig und politisch klug, das künftige Aktienrecht nicht allein unter dem Eindruck des tagespolitischen Geschehens und unter dem Druck der Initiative zu gestalten. Zwei Elemente scheinen mir besonders berücksichtigenswert.

Das erste Element: Das neue Aktienrecht muss nicht nur die Abstimmung überstehen, die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts ist für den Unternehmensstandort Schweiz von entscheidender Bedeutung. Die künftige Standortattraktivität unseres Landes hängt massgeblich von der Ausgestaltung dieser Vorlage ab.

Das zweite Element: Wir sollten nicht die Kleinen für die Fehler der Grossen bestrafen. Es darf nicht sein, dass wir nun aufgrund von Auswüchsen in einigen wenigen grossen Unternehmen überreagieren und unseren Tausenden und Abertausenden kleineren Aktiengesellschaften mit zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben und Auflagen das Leben schwermachen, die Kosten in die Höhe treiben und damit die Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen nachhaltig schwächen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und dort, wo die Kommission für Rechtsfragen den beiden soeben genannten wichtigen Grundsätzen nicht nachgekommen ist, bei der Beratung noch Verbesserungen vorzunehmen, sowie die Volksinitiative abzulehnen.