Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Zu den Artikeln 650ff. habe ich ein paar Bemerkungen. Alle Bestimmungen zu den Kapitalveränderungen werden im Entwurf neu im Abschnitt K, "Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals", zusammengefasst. Damit sind darin auch geregelt: die ordentliche und bedingte Kapitalerhöhung, die Kapitalherabsetzung und auch das Institut des Kapitalbandes, das neu eingeführt wird. Aufgrund der Bestimmungen zum Kapitalband konnte auf die Einführung einer genehmigten Kapitalherabsetzung verzichtet werden. Die Bestimmungen zur genehmigten Kapitalerhöhung konnten aufgehoben werden, weil sich die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung innerhalb dieses Kapitalbandes abspielen werden.
Man hat in einer ersten Phase auch geprüft, ob man diese Instrumente nebeneinander führen soll, d. h. das Kapitalband und daneben noch die Kapitalerhöhung und die Kapitalherabsetzung. Der Bundesrat ist aber zum Schluss gekommen, dass dies keinen Sinn macht.