Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Die Kommission hat hier einen Antrag von Herrn Kollege Freitag übernommen und die Frist für die statutarisch abzusichernde Ermächtigung des Verwaltungsrates, das Aktienkapital im Rahmen eines Kapitalbandes zu verändern, von drei auf fünf Jahre erhöht.
Ich muss im Auftrag der Kommission noch eine Erklärung zuhanden des Amtlichen Bulletins abgeben, dies zu Artikel 653s. Es geht um die Frage der Emissionsabgabe beim Kapitalband.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat darauf hingewiesen, dass eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet wird, um die Emissionsabgaben abzuschaffen. Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass diese Vorlage zur gleichen Zeit wie die Aktienrechtsrevision in Kraft gesetzt werden kann. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat zugesichert, die Frage der Emissionsabgabe anzugehen, damit es nicht zu einem Widerspruch zur Möglichkeit des Kapitalbandes kommt. Im Gegensatz zu anderen Steuervorlagen muss bei der erwähnten Vorlage keine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt werden, da diese nicht direkt davon berührt sind; man wird deshalb schnell vorankommen und das [PAGE 646] Problem einfach im Rahmen dieser Gesetzesberatungen sicher lösen.