Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Sie sehen: Das ist jetzt einer dieser Artikel, die ich im Eintretensreferat gestern meinte, in denen nicht unterschieden wird zwischen Grossen und Kleinen, nicht unterschieden wird zwischen börsenkotierten und nichtbörsenkotierten Unternehmen. Das ist jetzt einer der Artikel, der in Gewerbekreisen, in KMU-Kreisen natürlich, zu Bedenken Anlass gibt. Sie möchten beim geltenden Recht bleiben. Und ich bin auch der Meinung: Diese Vorlage zielt ja nicht auf die KMU ab, auf die Kleinbetriebe, diese 180 000 Aktiengesellschaften, die in der Schweiz bisher gut funktioniert haben. Wir wissen alle, wo die Vorlage hinzielen soll. Und ich muss Ihnen sagen, dass es zwischen den Unternehmen rund um das Epizentrum Paradeplatz Zürich auf der einen Seite und der Metzgerei Röthlisbergers Erben AG auf der anderen Seite natürlich Unterschiede gibt, auch in Bezug auf diese ganze Geschichte, die wir da auf Seite 43 der Fahne, praktisch ausgefüllt, vor uns haben. Deshalb spricht der Gewerbeverband im Zusammenhang mit dieser Geschichte auch von einem regulatorischen Monstrum.
Der Bundesrat will unter dem aktuellen gesellschaftlichen Druck die Klagemöglichkeiten auf Rückerstattungen und Leistungen massiv ausdehnen. Das haben wir hier vor der Nase. Mit dem aktuellen Vorschlag erreicht er jedoch weder die behauptete Verbesserung noch die ebenfalls behauptete griffige und operable Regelung. Von mir aus gesehen reagiert der Bundesrat vor allem überstürzt auf die Exzesse von ein paar wenigen Grossen, die wir in der Vergangenheit alle erlebt haben. Und die Kleinen, die auch unter diesem Regime leben müssen, zahlen dann die Zeche. Das ist der grundlegende strategische Ansatz, und das entspricht auch dem Eintretensvotum, das ich gestern gehalten habe. Der Gewerbeverband sagt: Das ist genau einer dieser strategischen Eckpfeiler, denen wir nicht zustimmen können.
Dann kommt noch die Problematik dazu, dass der Entwurf vom 5. Dezember 2008, der zweite Entwurf, noch etwas weiter geht als der Vorentwurf und damit gänzlich die teilweise im ersten Entwurf vom 21. Dezember 2007 eingeflossenen Resultate des Vernehmlassungsverfahrens vernachlässigt. Das hat natürlich einige Mitglieder der KMU-Szene und des Gewerbeverbandes massiv verärgert. Das Vernehmlassungsverfahren hat auch gezeigt, Frau Bundesrätin, dass der Bundesrat im Namen der Corporate Governance teilweise bei diesen Bestimmungen arg übers Ziel hinausgeschossen ist. Der erste Entwurf enthielt einige begrüssenswerte Korrekturen, die dann im zweiten Entwurf nicht mehr zu finden waren oder zum Teil zunichte gemacht wurden.
Die Ausdehnung der Aktiv- und Passivlegitimation im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Offensichtlichkeit des Missverhältnisses der Leistungen, das gänzliche Ausserachtlassen der finanziellen Lage der Gesellschaft sowie die Beweislastumkehr des Bereicherungsrechts führen zu willkürlichen und querulatorischen Klagemöglichkeiten sowie zu richterlichen, sprich staatlichen Überprüfungen unternehmerischer Entscheide. Das ist eine inakzeptable Regelung, die eines wirtschaftsliberalen Staates nicht würdig ist. Die durch den zweiten Entwurf neu eingeführte Regelung, wonach die Generalversammlung die Rückerstattungsklage beschliessen kann, führt in der Praxis wirklich dazu, dass sie auf dem Klageweg ihre eigenen rechtsgültig getroffenen Entscheide wieder rückgängig machen kann. Dass die GV nicht mehr an ihre eigenen Beschlüsse gebunden ist, steht nicht nur unserem Rechtsempfinden entgegen, sondern führt zu einer äusserst schädlichen und hemmenden Rechtsunsicherheit.
Vielleicht noch zuhanden des Rates: Wenn Sie die Volksinitiative von Herrn Minder anschauen, dann stellen Sie fest, was ich gestern schon im Eintretensvotum zur Entlastung von Herrn Minder gesagt habe: Er hat diese Problematik in seiner Initiative überhaupt nicht aufgegriffen. Dort steht nichts von dieser Rückerstattungsproblematik, weil Herr Minder natürlich gesehen hat: wenn er diese Geschichte hier einbaut, nimmt er natürlich neben den grossen auch alle kleinen KMU mit in die Pflicht, mit unter dieses Regime, mit unter dieses starke einschränkende Moment, das eigentlich von den Kleinbetrieben so, wie es hier vorliegt, abgelehnt werden muss.