Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Obwohl Frau Erika Forster den Minderheitsantrag ausgezeichnet begründet hat, muss ich noch ein paar Sätze anfügen, weil mich die Widersprüchlichkeit, mit der wir mit diesem Thema umgehen, so sehr stört, dass ich dazu nicht schweigen kann.
Wir wissen, dass die Mutterschaftsversicherung in der Schweiz eine Zangengeburt ist, und wir ringen darum, in absehbarer Zukunft den Verfassungsauftrag doch einmal erfüllen zu können. Was die Mehrheit der Kommission jetzt aber in dieser Session zu beschliessen beantragt, steht im Widerspruch zu allem anderen, was die gleiche Kommission in dieser Frage sonst noch beschlossen hat. Wir diskutieren ja nicht nur die Motion; vielmehr geht es auch um das Postulat "Finanzierung Mutterschaftsschutz". Dieses verlangt vom Bundesrat, "im Lichte der Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni 1999 durch Volk und Stände darzulegen, wie er den Verfassungsauftrag von Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung umzusetzen gedenkt". Der Bericht soll Entscheidgrundlagen bezüglich der Finanzierung, der Empfängerinnen und der notwendigen Länge einer Mutterschaftspause enthalten.
Gleichzeitig will dieser Rat jetzt eine Motion überweisen, die ein fixfertiges Modell beinhaltet: acht Wochen Finanzierung durch den Arbeitgeber, sechs Wochen durch die EO - hälftige Finanzierung also durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer -, was im Endeffekt bedeutet, dass drei Viertel der Mutterschaftsversicherung vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da muss ich nun einfach sagen:
1. Wenn wir diese Motion überweisen, ist der Bundesrat nicht mehr frei, die Modelle zu studieren - weil der Nationalrat die Motion bereits überwiesen hat. Wenn auch wir sie gleichlautend überweisen, ist das ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat, dass er in dieser Richtung und in keiner anderen weiterzuarbeiten hat. Dann ist das Postulat, das wir nachher formulieren, Makulatur.
2. Es gibt den Widerspruch, dass wir im Herbst etwas ganz anderes dargelegt haben. Frau Forster hat den Kommissionssprecher Bruno Frick schon zitiert; auch ich möchte das noch machen. Er hat gesagt: "Wir sind der Auffassung, dass der Bundesrat alle Möglichkeiten einer zukünftigen Mutterschaftsversicherung umfassend, gründlich prüfen soll. Alle Möglichkeiten sollen offen stehen, sowohl die Dauer .... die Leistungen an die einzelnen Mütter, die Finanzierung .... und auch der Kreis der Anspruchsberechtigten soll zur Prüfung offen sein." Dies, weil nach dem dreimaligen Verdikt des Souveräns nicht gerade wieder ein pfannenfertiges Modell beschlossen werden solle.
In diesem Sinne muss ich Sie bitten: Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit zu, lehnen Sie die Motion ab. Unterstützen Sie aber das Postulat mit dem Prüfungsauftrag. Wir wissen, dass die Mutterschaftsversicherung nicht erfüllt ist, dass Handlungsbedarf besteht. Wir wissen aber auch, was der Souverän dreimal beschlossen hat, und dass wir neue Entscheidungsgrundlagen ausarbeiten müssen, um in ein paar Jahren mit gutem Gewissen eine neue Vorlage unterbreiten zu können. Ich glaube nicht, dass es verstanden wird, wenn die gleiche Kommission und der gleiche Rat nach drei Monaten das Gegenteil von dem beschliessen, was im Herbst gesagt worden ist.