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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Hier möchte ich doch einige Ausführungen machen, weil der Nationalrat diese Motion angenommen hat; wir hingegen beantragen die Ablehnung. Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, eine Vorfinanzierung von baureifen Strecken zu ermöglichen, die im Entwurf des Bundesrates für einen neuen [PAGE 670] Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz zur Aufklassierung als Nationalstrasse vorgesehen sind.

Zur Ausgangslage: Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat der Bund die Zuständigkeit für die Finanzierung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen übernommen. Mit dem neuen Netzbeschluss sollen dem Bund 19 zusätzliche Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 400 Kilometern übertragen werden und deshalb neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung der Kantone und interessierter Organisationen zu diesem neuen Netzbeschluss zeigten sich massiv unterschiedliche Meinungen dazu, wie dieser Übergang von den Kantonen zum Bund zu geschehen habe. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich Bund und Kantone inhaltlich über die 19 neuen Nationalstrassenabschnitte grundsätzlich einig sind. Es besteht jedoch ein Dissens darüber, ob und allenfalls wie der Bund die Mehrausgaben kompensiert. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Vollkompensation mit einer Reduktion der nichtwerkgebundenen Beiträge und der Globalbeiträge an die Hauptstrassen stösst auf den Widerstand der betroffenen Kantone. Derzeit versucht eine Arbeitsgruppe, auf der Grundlage einer Teilkompensation einen Konsens zu finden. Ob bzw. wann dies gelingt, ist jedoch offen, deshalb ist hier keine schnelle Lösung zu erwarten. Genau das ist das Hauptproblem dieser Motion. Bis zum Beschluss des Parlamentes über den erweiterten Netzbeschluss handelt es sich bei den 19 neuen Strecken rechtlich nicht um Nationalstrassen. Damit können auch keine Gelder über das Mineralölsteuergesetz bereitgestellt werden.

Die Tatsache, dass ein Strassenabschnitt in der Vernehmlassung als möglicher Teil des Nationalstrassennetzes aufgeführt wird, ändert an der rechtlichen Ausgangslage nichts. Solange kein rechtskräftiger Netzbeschluss vorhanden ist, ist es rechtlich nicht möglich, irgendwelche Projekte aus Mineralölsteuergeldern vorzufinanzieren. Wollte man eine solche Vorfinanzierung ermöglichen, müsste das Mineralölsteuergesetz, mit grosser Wahrscheinlichkeit sogar die Bundesverfassung angepasst werden. Das dauert natürlich wesentlich länger als das Warten auf den Entwurf des Bundesrates zum erweiterten Netzbeschluss und würde deshalb auch keinen Sinn machen.

Neben dieser rechtlichen Grundproblematik gibt es noch ein weiteres Problem, nämlich die Frage, wie der Bund die 19 Strecken übernehmen würde bzw. was für Folgen die Vorfinanzierung hier hätte. In der Vernehmlassung wurde nämlich vorgeschlagen, dass die Kantone Projekte, die bei der Aufnahme ins Nationalstrassennetz bereits im Bau sind, selber finanzieren müssen. Baureife, aber noch nicht begonnene Projekte werden auf Bundeskonformität geprüft und im positiven Fall später zulasten des Bundes so realisiert. Wenn aber ein Projekt noch nicht baureif ist, wird ein planerischer Neustart gemacht. Sofern ein Projekt dann die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird es in die Reihe der Bundesprojekte aufgenommen und steht bezüglich Realisierung in Konkurrenz zu den übrigen nationalen Projekten. Der Bundesrat wird dann zu entscheiden haben, wann welches Projekt zur Ausführung kommen wird.

Gegenüber diesem geplanten Vorgehen steht nun die Motion Hany Urs etwas quer in der Landschaft. Wenn nun, wie es die vorliegende Motion verlangt, begonnene Bauvorhaben, welche die Kantone bis anhin geplant oder teilweise realisiert haben, vom Bund tel quel durch eine Vorfinanzierung de facto übernommen werden müssten, ergäben sich mehrere Probleme und Fehler. Erstens würde der Bund dadurch auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des erweiterten Netzbeschlusses bereits im Bau befindliche Vorhaben finanzieren. Zweitens würden damit die Prioritäten bei der Realisierung der Bauprojekte gesetzt, und dies unabhängig von der Bau- und Finanzplanung des Bundes. Letztlich müsste der Bund kantonale Projekte übernehmen, die zwar kantonalen Normen, unter Umständen aber nicht Bundesnormen entsprächen.

Schliesslich haben wir in der Kommission auch die Feststellung berücksichtigt, dass die Tiefbauwirtschaft im Moment noch recht gut ausgelastet ist und bei einem Konjunkturprogramm eher andere Wirtschaftszweige prioritär unserer Aufmerksamkeit bedürften. Die Quintessenz der Überlegungen unserer Kommission ist die folgende: Die Idee ist zwar gut gemeint, jedoch fehlen - und das ist sehr wichtig - die rechtlichen Voraussetzungen. Diese im Schnellzugstempo zu schaffen wäre nicht möglich, wäre nicht seriös und würde letztlich zu Disparitäten bei den gesamtnationalen Interessen führen. Bezüglich Wirkung auf die Konjunktur wird die Motion vom zuständigen Bundesamt als wenig tauglich betrachtet.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motion abzulehnen.