Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-13
Wortprotokoll
Mehrmals bin ich als Kommissionssprecher in der Herbstsession mit meiner Aussage zitiert worden, dass wir die vorgelegten Vorstösse zur Mutterschaftsversicherung abweisen müssten, weil sie bereits eineinhalb Jahre nach der Volksabstimmung ein fixes Rezept vorlegten, wie die Mutterschaftsversicherung neu auszugestalten sei. Davon habe ich kein Wort zurückzunehmen, weder als Kommissionssprecher noch persönlich. Es wäre falsch, heute ein fixes Rezept vorzulegen, d. h., den Bundesrat zu beauftragen, sofort eine neue Mutterschaftsversicherung nach fixem Rezept vorzulegen.
Nun ist Folgendes zu erwähnen: Herr Jenny will offensichtlich keine Mutterschaftsversicherung. Für ihn ist, nach seinen Worten, mit acht Wochen gemäss Motion Spoerry das höchste der Gefühle erreicht; er will nichts Weiteres. Tatsache aber ist, dass der Verfassungsauftrag bleibt. Zu Recht hat Frau Berger darauf hingewiesen, dass er seit 55 Jahren unerfüllt ist. Wir haben uns auch immer darüber einig gezeigt, dass mittelfristig eine neue Mutterschaftsversicherung zu finden sei. Die Motion Spoerry sei die erste Etappe, das Minimum, das nun erreicht werden solle, worüber sich auch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Organisationen einig seien.
Steht die Motion des Nationalrates nun im Widerspruch dazu? Ich meine nicht, und zwar aus folgendem Grund: Die Motion des Nationalrates regelt wohl, dass eine Mutterschaftsversicherung auf vierzehn Wochen ausgedehnt werden soll. Die entscheidenden zwei Punkte, die Höhe der Beiträge und die Art der Finanzierung, lässt sie aber offen, indem in der Motion geschrieben steht: "Der Bundesrat kann für die sechs weiteren Wochen gegebenenfalls eine[PAGE 906] andere Finanzierungsart oder eine andere Aufteilung der Finanzierung vorschlagen." Damit ist sie sehr offen und deckt den Inhalt dessen, was wir auch als Postulat überweisen wollen, eigentlich ab. Diese Motion heisst darum nichts anderes, als dass wir die Mutterschaftsversicherung mittelfristig neu angehen wollen, die entscheidenden Punkte aber offen lassen. Das bedeutet im Ergebnis nichts anderes, als dass wir mit der Motion Spoerry die erste Etappe realisieren.
Die zweite Etappe ist eine Mutterschaftsversicherung gemäss Verfassungsauftrag. Aber das hat Zeit. Da wollen wir die Respektfrist von vier bis sechs Jahren einhalten. Mit der Motion geben wir dem Bundesrat nur den Auftrag, sich an die Arbeit zu machen und die Sache gründlich zu prüfen. Er ist aber frei, wie er die Finanzierung und die Höhe der Beiträge ausgestalten will. Damit besteht auch die Möglichkeit, den Bedenken vollständig Rechnung zu tragen, wie Herr Jenny sie angeführt hat, nämlich: Die Arbeitgeber sollen nicht mindestens drei Viertel bezahlen müssen. Ich teile diese Bedenken. Diese Motion ist ein Auftrag, sich für die zweite Etappe in vier bis sechs Jahren - meine ich - wieder an die Arbeit machen. Er lässt die wesentlichen Punkte offen.