Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Jetzt haben wir es mit der zweiten Standesinitiative zu tun, diesmal vom Stande Tessin. Worum geht es? Die Standesinitiative verlangt die Aufhebung von Artikel 64a des KVG, wonach die Versicherer die Leistungen sistieren dürfen, wenn die versicherte Person trotz Mahnung und Fortsetzungsbegehren die Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt.

Das Parlament fügte im Jahre 2004 Artikel 64a ins KVG ein, der dann am 1. Januar 2005 in Kraft trat. Es stellte sich heraus, dass diese Änderung das Ziel nicht ganz erreichte, denn das Problem der nichtbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen wurde tatsächlich nicht gelöst. Die Einführung des neuen Systems verursachte einige Umsetzungsprobleme. Aus diesem Grunde fanden denn auch zahlreiche Diskussionen zwischen den Kantonen, Versicherern und dem Bund statt, und dies bereits ab 2006, nachdem bereits vorher während Jahren Gespräche stattgefunden hatten.

Eine Aufhebung von Artikel 64a, den das Parlament auf 2005 eingefügt hat, scheint aber nicht die Lösung des Problems zu sein. Vielmehr unterstützt die Kommission - und da waren wir einstimmig - eine parlamentarische Initiative der Kommission des Nationalrates, die aufgrund eines Vorschlages des Eidgenössischen Departementes des Innern einen Entwurf ausarbeiten wird. Sie haben das in den Unterlagen gesehen: Der Leistungsaufschub soll abgeschafft werden, als Gegenleistung sollen die Kantone 85 Prozent der fälligen Forderungen übernehmen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins geführt haben.

Zusammenfassend: In der Sache war sich die grosse Mehrheit der Kommission, nämlich acht Mitglieder, einig, dass der Initiative keine Folge zu geben sei. Uneinig - und deshalb die drei Gegenstimmen - waren wir, was die Art des Vorgehens anbelangt. Acht Mitglieder der Kommission entschieden sich, der Initiative jetzt direkt keine Folge zu geben, drei Mitglieder wollten erst die Ergebnisse der Gespräche zwischen dem EDI, den Kantonen und den Versicherern abwarten und dann die Initiative abschreiben. Im Endergebnis: Die Kommission war einig in der Sache, in der Frage des Vorgehens - soll man aufschieben oder der Initiative direkt keine Folge geben? - waren wir unterschiedlicher Meinung.

Die Kommission beantragt Ihnen aber klar, die Sache heute zu beenden und der Initiative keine Folge zu geben.