Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Diese Motion hat einen langen und ungewöhnlichen Gang durch unsere parlamentarischen Instanzen hinter sich. Sie hat in der Öffentlichkeit für erhebliches Aufsehen gesorgt und den Medien viel zu schreiben gegeben. Die Motion wollte ursprünglich den Bundesrat beauftragen, von seinen bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gemäss Radio- und Fernsehgesetz Gebrauch zu machen, um die proprietäre Verschlüsselung von freien Fernsehkanälen im Grundangebot bei der digitalen Verbreitung in Kabelnetzen zu verbieten oder, wenn eine Verschlüsselung angewandt wird, einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen.
Der Ständerat hat die Motion am 4. Oktober 2007 deutlich, aber - das ist zuzugestehen - ohne sich sorgfältig mit den Folgen dieses Vorstosses auseinanderzusetzen, angenommen. Es ging damals eben alles etwas rasch. Unser Rat tat dies gegen den klaren und sowohl mündlich wie schriftlich begründeten bundesrätlichen Antrag und ohne Vorberatung in unserer KVF.
Der Bundesrat brachte zur Geltung, dass es durchaus legitime Interessen für eine Grundverschlüsselung gibt, etwa im Hinblick auf die Verhinderung von Schwarzsehen, die Regelung der Versorgungsgebiete und die Gewährleistung eines Betriebssystems, das Zusatzdienste ermöglicht; dazu gehören die Übersetzung in die Gebärdensprache, gewisse Programmführer, Teletextdienste, die Möglichkeiten zum Empfang von Mehrkanalton oder Funktionalitäten zur Programmierung eines Festplatten-Videorecorders. Für die Nutzung interaktiver Dienste ist ohnehin eine individuelle Adressierung nötig, was ohne eine Verschlüsselung nicht möglich ist. Man muss wissen, dass für den Empfang digitaler Daten dem Fernseher vorgeschaltete Set-Top-Boxen notwendig sind, die das digitale Signal in ein analoges umwandeln, das auf konventionellen Fernsehgeräten sichtbar ist. Nebst dieser Digital-analog-Umwandlung erfüllt die Set-Top-Box weitere Funktionen: Sie enthält eine Betriebssoftware, vor allem als Basis für Zusatzdienste, und schliesslich werden in der Set-Top-Box verschlüsselt ausgestrahlte Signale entschlüsselt. So weit zu den technischen Details. [PAGE 673]
Die nationalrätliche Schwesterkommission kam am 20. Mai des vergangenen Jahres nach Anhörung der interessierten Kreise und Experten mehrheitlich zum Schluss, die Motion sei abzulehnen; dies deshalb, weil der Motionstext mit seinem Verschlüsselungsverbot die Einführung von Zusatzdiensten erschweren und die Entwicklung des digitalen Fernsehens hemmen würde. Befürchtet wurde ferner, das auf einer anderen Technologie basierende digitale Fernsehen der Swisscom, Bluewin TV, könne die Auflagen gar nicht erfüllen und sei deshalb zum Aus verurteilt. Damit wäre der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern ausgeschaltet worden. Nach einer Rückweisung der Vorlage im Nationalrat im Herbst 2008 hat die KVF-NR anstelle der Ablehnung eine veränderte Formulierung vorgeschlagen.
Der uns heute vorliegende abgeänderte Motionstext beinhaltet folgende neue Elemente: Entgegen dem ursprünglichen Wortlaut soll ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage für die Verwirklichung des Anliegens der Motionärin geschaffen werden, da das bestehende Radio- und Fernsehgesetz hierfür keine ausreichende Grundlage bietet. Es ist ferner zu gewährleisten, dass die Kunden prinzipiell digitale Empfangsgeräte ihrer eigenen Wahl einsetzen können. Auf der anderen Seite darf aber die gesetzliche Regelung nicht diskriminierend in die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich des digitalen Fernsehens eingreifen. Gemeint ist namentlich der Systemwettbewerb zwischen den Kabelnetzbetreibern einerseits und den auf dem Internetprotokoll basierenden Anbietern, wie das zum Beispiel Bluewin TV ist, andererseits. Hier müsse dieser Wettbewerb auch weiterhin möglich sein. Diese doppelte Zielsetzung ist, das bleibt zu vermerken, latent widersprüchlich, und es wird notwendig sein, in diesem Spannungsfeld sinnvolle Kompromisse zu finden.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zum weiteren Vorgehen. In der nationalrätlichen Debatte vom 5. März dieses Jahres kam dieses Dilemma vonseiten der Befürworter und Gegner der Motion deutlich zum Ausdruck. Auch Bundesrat Leuenberger hat in seinem Votum von einer Quadratur des Zirkels gesprochen und wie alle seine Vorrednerinnen und Vorredner betont, dass man sich vernünftigerweise zunächst mit den verschiedenen Interessengruppen am berühmten runden Tisch treffen müsse. Wir sind uns alle dessen bewusst, dass Regulierungseingriffe auf Gebieten, die von einer raschen technologischen Entwicklung und von sich rasch ändernden Marktbedingungen geprägt sind, schwer zu bewerkstelligen sind; sie sollten daher immer Ultima Ratio bleiben. Wenn ein runder Tisch einvernehmliche Lösungen hervorbringen kann, bevor jeweils gleich der Gesetzgeber angerufen wird, kann das nur im Sinne auch des Parlamentes sein.
In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die vom Nationalrat abgeänderte Motion anzunehmen.
Entschuldigen Sie, wenn es etwas technisch war, aber die Materie ist nicht sehr leicht zu verstehen. Ich habe sehr lange daran gearbeitet, aber ich kann dennoch nicht behaupten, ich hätte sie vollends begriffen.