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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-06-11

Wortprotokoll

Ich danke der Kommissionssprecherin und auch Ständerat Büttiker für die Ausführungen, denen ich mich weitgehend anschliessen kann.

Es ist so, dass wir mit dieser Deklarationspflicht grundsätzlich eine Ausnahme zum soeben beschlossenen Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse schaffen. Es ist ein neues Handelshemmnis. Ich glaube aber auch, dass es zwei Vorteile hat: Erstens sind wir hier inhaltlich mit der Ausnahme, die wir bereits bezüglich der Batteriehühner haben, in einer klar zugeordneten Ausnahmekategorie. Zweitens beweist gerade dies, dass wir mit der einseitigen Ausführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips diese sehr einfache Möglichkeit haben, zusätzliche Ausnahmen zu statuieren, wenn es der politische Wille gebietet.

Ich bin aber ganz Ihrer Meinung, Herr Ständerat Büttiker, dass wir dies mit äusserster Zurückhaltung tun sollten. Der Bundesrat wird gerade auch im Bereich der Agrarprodukte davon nicht über Gebühr Gebrauch machen. Aber hier beim Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung sind wir der Meinung, dass es eine Sensibilität gibt, dass es von der Konsumentenschaft sehr stark gewünscht wird, die Transparenz am Verkaufspunkt zu verbessern. Diese Motion erfüllt dieses Anliegen. Angesichts der Tatsache, dass vier Fünftel des gesamten in der Schweiz konsumierten Kaninchenfleisches betroffen sind, die aus der EU importiert werden, ist das sogar für den inländischen Kaninchenfleischproduzenten von Vorteil. Er muss bereits heute höhere Schutzstandards für Kaninchen erfüllen und hat entsprechend höhere Kosten wegen dieser Standards. Die Deklarationspflicht trägt daher dazu bei, dass er als inländischer Produzent einigermassen gleich lange Spiesse hat wie derjenige, der nur importiert. Insofern haben wir hier auch aus Sicht der Kosten eine bessere Grundlage.

Es ist natürlich immer so, sei es bei einer Deklaration, sei es bei anderen Massnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes: Es ist mit Kosten verbunden. Hier bin ich auch mit den Ausführungen von Herrn Büttiker einverstanden, dass der Konsument das in der Regel nur zum Teil bezahlen muss respektive dass dann eben der Produzent, der Metzger oder der Landwirt selber diese Kosten zu tragen hat. Hier braucht es immer auch das Gespräch mit den Grossverteilern, die schlussendlich ja auch Druck über die Wünsche der Konsumenten ausüben. Ich glaube, das muss bei solch sensiblen zusätzlichen und mit Kosten verbundenen Massnahmen auch inskünftig der Weg sein: Tierschutz ja, aber mit Augenmass und auch mit einer gerechten Verteilung der Kosten.

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