Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-11
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat sich an ihrer gestrigen Sitzung über die aktuelle wirtschaftliche Situation sowie über deren Auswirkungen auf die Abstimmung vom September über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der IV unterhalten. Dabei hat sich gezeigt, dass die mit dieser Vorlage verbundene Erhöhung der Mehrwertsteuer vor allem vonseiten der Wirtschaft als problematisch erachtet wird, da sie zu einer Kaufkraftabschöpfung führt und die rezessive Entwicklung verstärken könnte. Ihre Kommission gelangte zum Schluss, dass trotz der sehr kurzen Zeit, die uns noch zur Verfügung stand, geprüft werden sollte, ob eine Verschiebung der Mehrwertsteuererhöhung um ein Jahr möglich wäre. Nicht zur Diskussion stand hingegen, den Abstimmungstermin zu verschieben.
Die Kommission verabschiedete mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative, die eine entsprechende Änderung des Bundesbeschlusses vom 13. Juni 2008 vorsieht. Ich möchte Ihnen nun schildern, welche Stationen diese Kommissionsinitiative in dieser kurzen Zeit durchlaufen hat. Es ist mir ein Anliegen, aufzuzeigen, dass trotz der äusserst knappen Frist sämtliche Vorschriften in Bezug auf den Ablauf eingehalten wurden.
Da die Zusatzfinanzierung der IV ein Geschäft der SGK ist, beschloss Ihre Kommission, die SGK explizit zu begrüssen und ihr, sofern sie es wünschte, das Geschäft zu übergeben. Daraufhin tagte die SGK und fasste an ihrer gestrigen Sitzung zwei Beschlüsse: Mit 6 zu 4 Stimmen entschied sie, dass die Kommissionsinitiative der WAK weiterhin von der WAK behandelt werden solle; mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die SGK, in Form eines mündlichen Mitberichtes das Projekt im Grundsatz zu unterstützen. Zu den Überlegungen in der SGK, die zu diesem Resultat geführt haben, wird sich eventuell deren Präsident noch äussern. Wie bei einer Kommissionsinitiative vorgeschrieben, wurde das Projekt in der ersten Phase der Schwesterkommission zur Zustimmung unterbreitet. Die WAK-NR hat dem Projekt der WAK-SR mit 14 zu 10 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft ist damit in die zweite Phase getreten.
Ihre WAK hat das Projekt ausgearbeitet. Dieses sieht vor, dass mit einem Bundesbeschluss der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 geändert wird. Der ursprüngliche Bundesbeschluss soll ausschliesslich in einem Punkt geändert werden, indem nämlich die Anhebung der Mehrwertsteuersätze um ein Jahr hinausgeschoben wird. Die Zeit mit erhöhten Sätzen dauert folglich vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2017 anstatt, wie ursprünglich vorgesehen, vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016. Ihre Kommission hat diese Vorlage mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet.
Die Vorlage wurde zusammen mit den Erläuterungen dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Der Bundesrat hat wie folgt Stellung genommen: Er nimmt die Initiative der WAK zur Kenntnis und stimmt ihr zu. Er bestätigt ausserdem, dass die Abstimmung über diesen Gegenstand am 27. September 2009 stattfindet, was auch dem Willen Ihrer Kommission entspricht. Die WAK hat die Stellungnahme des Bundesrates ihrerseits zur Kenntnis genommen und unterbreitet Ihnen nun das vorliegende Geschäft zur Beratung. So viel zum Ablauf. [PAGE 726]
Ich habe den Ablauf im Detail nachgezeichnet, um Ihnen aufzuzeigen, dass sich Ihre Kommission an sämtliche Vorgaben des Parlamentsgesetzes gehalten hat. Trotzdem will ich nicht verhehlen, dass die Frist, in der dieser Beschluss erarbeitet wurde, aussergewöhnlich war und dass die Beratung von politischen Vorlagen innerhalb solcher Fristen aussergewöhnlich bleiben soll. Ich habe auch Verständnis dafür, dass sich einzelne Mitglieder des Parlamentes übergangen fühlen und sich auch an der Hektik stören. Daran ändert auch das durchwegs korrekte Vorgehen nichts.
Ich möchte mich nun noch kurz zum Inhalt der heutigen Vorlage äussern. Wie erwähnt hat die Bundesversammlung am 13. Juni 2008 dem Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt. Der Bundesbeschluss sieht vor, die Mehrwertsteuersätze auf den 1. Januar 2010 anzuheben. Die Volksabstimmung wurde vom Bundesrat wie erwähnt auf den 27. September dieses Jahres angesetzt. Mit dem Bundesbeschluss, der Ihnen heute vorliegt, soll ausschliesslich das Inkrafttreten der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben werden. Nach dem Entscheid von Volk und Ständen muss auch das Datum der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Sanierung der IV angepasst werden. Die Kommission hält auch fest, dass dieses Bundesgesetz materiell unbestritten bleibt.
Zu den finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage ist Folgendes zu sagen: Für das Jahr 2010 bleibt die gesetzliche Grundlage unverändert, das heisst, die IV wird ein Defizit in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken aufweisen. Dadurch erhöht sich die Verschuldung der IV gegenüber der AHV auf insgesamt rund 16 Milliarden Franken. Das Defizit wird weiterhin der AHV verrechnet. Dies wirkt sich allerdings weder auf die Gesamtfinanzierung der AHV noch auf jene der IV aus, denn das zusätzliche Loch, das im nächsten Jahr bei der AHV entsteht, wird durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2017 wieder gestopft. Aufgrund der Bestimmung, nach der die Schuld zurückbezahlt wird, wenn der Betrag das Startkapital übersteigt, wird dieser Betrag der AHV zurückerstattet. Fazit: Die Vorlage wird nicht zu einer zusätzlichen Belastung der AHV führen. Sie wirkt sich folglich weder auf die AHV noch auf die IV nachteilig aus.
Für den Bund hat unsere Vorlage die folgenden finanziellen Auswirkungen: Sofern die Verschuldung der IV Ende 2010 höher ist als Ende 2009, muss der Bund während der Periode der erhöhten Mehrwertsteuersätze einen zusätzlichen Betrag in der Höhe von jährlich 30 Millionen Franken zur Übernahme der Zinskosten bezahlen. So viel zur finanziellen Belastung des Bundes.
Abschliessend noch zu zwei juristischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Vorlage gestellt haben: Der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 ist im Bundesblatt bereits publiziert worden. Nun wird der neue Bundesbeschluss, sofern er zustande kommt, ebenfalls publiziert. Es hat sich deshalb die Frage gestellt, ob beide Bundesbeschlüsse der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Die Bundeskanzlei hat diese Frage abgeklärt und hat gegenüber unserer Kommission folgende Ausführungen gemacht: Gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung ist der Bundesrat verpflichtet, die unverfälschte Willenskundgebung bei Abstimmungen sicherzustellen. Der Bundesrat wird deshalb der Bevölkerung nur einen, nämlich den von der Bundesversammlung geänderten Bundesbeschluss vorlegen, denn nur so ist eine unverfälschte Willenskundgebung der Stimmbevölkerung sichergestellt.
Eine weitere rechtliche Frage bestand darin, inwiefern der Bundesrat die Frist von vier Monaten zwischen Publikation und Abstimmungstermin einzuhalten hat und wie diese Frist mit dem vorliegenden Bundesbeschluss zu vereinbaren wäre. Die Bundeskanzlei hat uns darüber informiert, dass der Bundesrat für die Einhaltung dieser Frist über einen Ermessensspielraum verfügt. Die Bundeskanzlei ist schliesslich im Zusammenhang mit dem konkret vorliegenden Bundesbeschluss zum Schluss gelangt, dass es sich hier um eine rein formelle Änderung und nicht um eine materielle Änderung handelt, indem nämlich ausschliesslich das Datum des Inkrafttretens geändert wird. Da der Bundesrat den Abstimmungstermin bereits im März dieses Jahres festgelegt hat und mit dem heute vorliegenden Bundesbeschluss keine materielle Änderung vorgenommen wird, bleibt die Frist von vier Monaten eingehalten.
Somit habe ich Ihnen diese Vorlage in formeller wie auch materieller Hinsicht hoffentlich möglichst vollständig vorgestellt. Ich wiederhole mich: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Vorlage zuzustimmen.