Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
Dafür ist nicht mehr die Bundesanwaltschaft zuständig, sondern das Bundesamt für Polizei. Aufgrund von Artikel 43 RVOG ist das Bundesamt für Polizei aber nicht namentlich im Gesetz zu erwähnen.