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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-11

Wortprotokoll

Mein Antrag beschlägt das Thema, das Kollege Janiak aufgezeigt hat. Ich bin der Meinung, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht im Gesellschaftsrecht, sondern im Sanierungsrecht zu regeln ist. Ich darf darauf hinweisen, dass eine Expertengruppe im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren bezüglich der Swissair den Revisionsbedarf im schweizerischen Insolvenzrecht abgeklärt hat. Sie hat ihren Bericht und Vorentwurf für eine Revision des SchKG mit der Zielsetzung eines modernen Sanierungsverfahrens im Juni 2008 abgeliefert. Er wurde vom Bundesamt für Justiz auch schon veröffentlicht. Darin wird deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Teilrevision rasch, aber koordiniert umgesetzt werden sollte. Konkret wird da vermerkt, es sei zu beachten, dass koordiniert vorgegangen werde, dass gewisse Themen - Stichwort Überschuldungsanzeige und Konkursaufschub - bereits Gegenstand laufender Revisionen des Gesellschaftsrechtes seien. Dabei wird ausdrücklich auf die Botschaft von 2008 zur Änderung des Obligationenrechts verwiesen.

Nun ist der von der Expertengruppe erarbeitete Vorschlag zur Teilrevision des SchKG Anfang 2009 unter dem Titel "Sanierungsverfahren" in die Vernehmlassung gegeben worden. Ich bin der Meinung, dass wir nicht heute Sachen im Aktienrecht verankern sollten, die wir bei der nächsten Gelegenheit wieder ändern müssen.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Ich weiss, man hat es unglaublich schwer mit einem Einzelantrag hier im Rat. Aber wenn schon die Experten zu diesem Ergebnis kommen, bin ich der Meinung, dass diesem Umstand Rechnung zu tragen ist.