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AB 99569

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-11

Wortprotokoll

Hier findet sich der Grundgedanke der Revision: Der Rückzug ist in der Regel unbedingt. Das war auch bis jetzt die Regel. Dazu kommt aber die folgende Bestimmung: Wenn die Bundesversammlung spätestens mit der Schlussabstimmung über die Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Bundesgesetzes verabschiedet, so kann das Initiativkomitee seine Volksinitiative ausdrücklich unter der Bedingung zurückziehen, dass der indirekte Gegenvorschlag nicht in einer Volksabstimmung abgelehnt wird. Und dann kommt die Erklärung der drei Fälle, die sich ergeben können. Der Grundgedanke ist hier, dass das Initiativkomitee die Möglichkeit hat, einen bedingten Rückzug anzukündigen, und die Bedingung ist, dass der Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe angenommen wird.