David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-11
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dieser Initiative Folge zu geben. Die Systemfrage hat bereits eine lange Geschichte. Sie ist meiner Meinung nach eigentlich durch den Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 27. September 2007 über das Vernehmlassungsverfahren zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung entschieden worden. Damals hat der Bundesrat sehr sorgfältig und sehr eingehend alle Stimmen im Lande zu dieser Frage aufgenommen, insbesondere, das möchte ich unterstreichen, die Stimmen der Kantone. Das Ergebnis war nicht zweifelhaft, sondern eindeutig: Die Kantone haben erklärt, dass sie einen solchen Systemwechsel auf keinen Fall möchten.
Gestern ist unter anderem die Frage diskutiert worden, was für einen Aufwand Änderungen im Steuerrecht verursachen. Die Kantone haben dargelegt, dass sie bei der Steuererhebung eine Steigerung des Aufwandes um 30 bis 50 Prozent erwarten, wenn wir diesen Schritt machen. Weiter haben sie ausgeführt, dass von einem solchen Systemwechsel alle übrigen Systeme, die vom Steuerrecht abhängen, insbesondere die Sozialversicherungssysteme - Kollege Paul Niederberger hat das gestern angesprochen -, massiv betroffen wären. Wir haben also einen Lösungsansatz, der von den Kantonen auf breitester Front abgelehnt wird und dessen Umsetzung sehr lange dauern würde.
Neben diesen praktischen und administrativen Gründen gibt es noch einen anderen wichtigen Grund, warum man sich die Frage stellen kann, ob man zur Individualbesteuerung oder zum Splitting übergehen soll: Das Splitting anerkennt die Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft; die Individualbesteuerung löst das auf, sie will die Ehe nicht als wirtschaftliche Gemeinschaft anerkennen. Ich bin der Meinung, dass es von den Fakten her richtig ist, dass wir die Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft anerkennen.
90 Prozent der Ehegatten verstehen und leben ihre Ehe auch so: als wirtschaftliche Gemeinschaft. Das Steuerrecht sollte nicht dazu eingesetzt werden, das Grundprinzip, dass die Ehe eigentlich eine wirtschaftliche Gemeinschaft ist und als solche gelebt wird, aufzulösen. Die Kantone unterstreichen vor allem auch diesen Punkt. Entgegen der Meinung, die immer wieder vorgetragen wird, finde ich, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse gerade auch in der jungen Generation nicht so verändert haben, dass die Leute die Ehe als wirtschaftlich getrennte Situation empfinden, in der sie jedes Jahr mit der Steuererklärung gegenseitig abrechnen müssen, was ihnen zusteht und was nicht. Das ist nämlich die Folge der Individualbesteuerung; das wird auch in diesem Bericht im Detail ausgeführt: Jedes Jahr muss man das Vermögen ausscheiden, jedes Jahr muss man das Einkommen ausscheiden.
Aus diesen Gründen ist der Weg, den Kollege Schwaller mit seiner Initiative vorschlägt, der richtige. Es ist ein pragmatischer Weg. Er löst das Problem. Wir können das Problem mit den Kantonen lösen. Dabei ist noch zu unterstreichen, dass wir dieses System auf beiden Ebenen einführen können, auf Kantons- und auf Bundesebene. Das muss der Fall sein, sonst kann man das System gar nicht einführen. Wenn wir das andere System wählen würden, müsste man es ja den Kantonen aufzwingen. Daher soll dieses System hier, das sehr pragmatisch ist und das Problem der ungerechten Überbesteuerung der Ehegatten löst - das heute immer noch besteht -, umgesetzt werden. Kollege Schwaller beantragt dies.
Ich möchte den Anhängern des anderen Systems noch mitgeben, dass mit dieser Initiative ja nicht ausgeschlossen ist, dass man mit den Kantonen zehn Jahre lang arbeiten und dann vielleicht in einer Phase X einmal das andere System einführen kann. Aber mit dieser Initiative wird die Problemlösung nicht um zehn Jahre verschoben, sondern man kann sie hier und heute zusammen mit den Kantonen schnell umsetzen.
Daher empfehle ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.