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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-08-11

Wortprotokoll

Ich spreche nur zu Ziffer 2 der Motion. Ziffer 2 hat ihren Anwendungsbereich in der Zukunft. Sie betrifft die Tätigkeit, die Art der Leitung der UBS-Spitze, wie sie heute besteht und in den nächsten Monaten und Jahren bestehen wird. Ich glaube, wenn wir die Optik darauf ausrichten, müssen wir uns die Frage stellen: Was darf und was kann dieser Geschäftsleitung vonseiten des Staates vorgegeben werden, das sie in der Erfüllung ihrer Aufgabe nicht bremst?

Nun ist mir durchaus bewusst, dass diese Ziffer 2 der Motion für weite Kreise der Bevölkerung nicht uncharmant ist. Aber das ist eine Momentaufnahme. Ich glaube, wir haben uns bei der Prüfung von Ziffer 2 die ganz simple Frage zu stellen, ob wir nicht eine Verantwortung haben einerseits dem Staat gegenüber bezüglich der Werthaltigkeit dessen, was der Staat investiert hat - immerhin ist diese Wandelanleihe im Moment im Plus -, andererseits aber vor allem auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht.

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Wenn wir ganz einfache Überlegungen anstellen, müssen wir uns Folgendes sagen: Wenn wir die heutige Spitze der UBS kennen - die nicht fehlerfrei ist, bei Weitem nicht -, können wir doch davon ausgehen, dass diese Spitze nichts anderes macht als das, was sie für den Fortbestand ihrer Bank als notwendig erachtet. Hier spielen Entschädigungsfragen leider eine Rolle. Die UBS muss heute schon wegen Personalfluktuationen Geldabflüsse ertragen. Ob das für uns angenehm oder nicht angenehm ist: Wir müssen doch so fair sein, der UBS das zuzugestehen, was derzeit den Marktgegebenheiten entspricht. Dies gilt auch für die Entschädigungspolitik. Im Rahmen dessen, was der Markt erlaubt, ist durchaus Zurückhaltung angebracht. Aber ein Korsett, das es erschweren oder gar verunmöglichen würde, im internationalen Personalmarkt wettbewerbsfähig zu sein, wäre nicht nur für die UBS, sondern als Folge auch für unsere Wirtschaft schädlich. Auch wenn das vielleicht von vielen Leuten nicht verstanden wird, sollten wir die Überlegungen, welche Ihre WAK angestellt hat, doch prüfen und dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

Es kann und soll Aufgabe des Staates sein, darauf zu sehen, dass bezüglich der Entschädigungspolitik seitens der UBS nicht Sachen gemacht werden, die sich nicht erklären lassen bzw. die sich nur aus gewissen Opportunitäten erklären lassen, oder vielleicht sogar Sachen, die nicht über alle Zweifel erhaben sind. Das soll der Staat tun. Ihre WAK hat befunden, dass der Bundesrat diese Aufgabe übernehmen soll. Aber Ihrer WAK war in ihrer Mehrheit ebenso klar, dass er das nicht ausserhalb derjenigen Gegebenheiten zu tun hat, die in diesem Sektor derzeit und gegebenenfalls auch in den nächsten Monaten vorherrschen. Die Entschädigungsfragen werden sich langfristig lösen lassen. Wir können nicht einer Grossbank eine Verpflichtung auferlegen, die für sie mehr oder weniger zwangsläufig zur Folge hätte, dass ihre Reputation und ihre Konkurrenzfähigkeit verschwinden würden. Die Leidtragenden wären auch wir. Wir müssten dann, wenn etwas passieren würde, den Leuten sagen, dass die wünschbaren Resultate auch unseretwegen und aufgrund nicht mehr bestehender Konkurrenzfähigkeit im Markt nicht mehr erzielt werden konnten.

Ich glaube, dass wir in dieser Ziffer 2 emotionslos an die Sache herangehen müssen und den Fakten, nämlich den wettbewerblichen Gegebenheiten, Rechnung tragen müssen. Deshalb ersuche ich Sie, bezüglich Ziffer 2 dem Antrag zu entsprechen, den die WAK nach längeren Diskussionen so formuliert hat. Er ist vernünftig, er erfüllt das, was man vom Staat in dieser Hinsicht vernünftigerweise verlangen kann, er ist aber auch nicht so, dass er der Bank schadet. Wenn Ziffer 2 in derjenigen Formulierung beschlossen würde, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, könnte das unmittelbare Auswirkungen haben, weil dann im gesamten Wettbewerbssektor bei der Personalrekrutierung bekannt würde, dass solche Sachen gelten. Dieser Subtilitäten und dieser Sensibilitäten müssen Sie sich bewusst sein, wenn Sie über diese Frage abzustimmen haben.