Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-11

Wortprotokoll

Beide Lösungen sind in Ordnung. Es ist letztlich eine Beurteilungsfrage. Der Bundesrat hat sich diese Frage auch gestellt. Er ist am Ende zur vorgeschlagenen Lösung von 3 Prozent gekommen. Es ist übrigens ähnlich wie gestern bei der Frage, wie hoch der maximale Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern sein soll. Die 12 000 Franken waren ja auch eine Art Kompromiss, so hat sich der Bundesrat auch hier eingependelt.

Es ist wahr: Der Ausgleich der kalten Progression jährlich ist fair, ist gerecht. Aber wenn er jährlich geschieht, ist er auch wenig effizient. Darauf hat Herr Ständerat Marty jetzt eben hingewiesen. Ich glaube, die Effizienz muss auch ein Kriterium sein, nebst der Fairness und der Gerechtigkeit, die in beiden Fällen stimmen.

Aber wenn Sie schon den Eindruck haben, dass der jährliche Ausgleich das fairere, das gerechtere System sei, dann muss in beide Richtungen legiferiert werden, also auch im Falle einer negativen Teuerung. Deshalb möchte ich Sie auffordern: Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen, dann tun Sie es bitte auch in Bezug auf die Ergänzung, die die Mehrheit Ihrer Kommission gegenüber dem Nationalrat in Bezug auf die Behandlung der negativen Teuerung vorschlägt. Sonst haben wir die Gerechtigkeit nicht mehr im vollen Umfang. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, einen Ausgleich vorzunehmen, wenn jeweils 3 Prozent Teuerung erreicht sind. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte den Ausgleich jährlich. Wennschon - wie gesagt -, dann machen Sie es bitte so, wie es die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, und beziehen Sie auch den Aspekt der negativen Teuerung ein.