Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-14
Wortprotokoll
In der Vernehmlassung wurde die Harmonisierung der kontrollierten Bestandteile für Hand- und Faustfeuerwaffen im Kriegsmaterialgesetz und im Güterkontrollgesetz einerseits und im Waffengesetz andererseits abgelehnt. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass im Waffengesetz weiterhin nur wesentliche Waffenbestandteile kontrolliert werden, mit einer Ausnahme: Das Verbot in Artikel 5 Absatz 1 soll auch für besonders konstruierte Bestandteile von Seriefeuerwaffen gelten. Es wird vermutet, dass heute relativ viele solcher Waffen in die Schweiz eingeführt und verbotenerweise zur Rückumwandlung von Halbautomaten in Seriefeuerwaffen verwendet werden.
[VS]
Angenommen - Adopté