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Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Ich spreche zum Minderheitsantrag bei Artikel 34 Absatz 3. Der guten Form halber sage ich auch, dass ich die Interessen einer Krankenkasse vertrete.

Die SVP-Fraktion ist in diesem Fall nicht einstimmig der Auffassung, dass das ein gangbarer Weg ist. Ich persönlich meine aber, dass wir die Selbstverantwortung stärken müssen und dass es grundsätzlich absolut zumutbar ist, dass es für kleine Krankheiten wie Grippefälle bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tagen nicht nötig ist, obligatorisch ein Arztzeugnis einzufordern und vorzuschreiben, dass ein Hausarzt aufzusuchen ist. Damit kann eine Arztkonsultation vermieden werden.

Mit dem Verzicht auf Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gibt es einen gewissen Druck, auf diese Arztkonsultationen für Bagatellfälle zu verzichten, damit auch einen administrativen Aufwand zu verhindern und die Eigenverantwortung zu fördern. In der Regel besteht ja zu 90 Prozent ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn diese Bestimmung durchkommt, kann im Rahmen des Arbeitsvertrages oder eines GAV immer noch geregelt werden, dass es, sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Arbeitnehmer trotzdem ein Arztzeugnis für eine Absenz bis zu drei Tagen einholen, Sache der Arbeitgeber ist, die entsprechenden Kosten zu übernehmen.

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Wenn wir die Kosten senken wollen, müssen wir in erster Linie dort ansetzen, wo es nicht wehtut, wo es verantwortbar ist. Wenn wir immer wieder ärztliche Dienstleistungen beanspruchen, bringen wir die Kosten nicht herunter. Ein guter Arzt verschreibt ja dann in der Regel auch gleich noch ein Arzneimittel, damit seine Rechnung aufgeht - ein Arzneimittel, das vielleicht in der Hausapotheke günstiger zur Verfügung steht und der Genesung ebenso dient.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. Versuchen wir das. Die SVP-Fraktion wird den Antrag grossmehrheitlich unterstützen.