preparatory:AB 99979
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-09
Wortprotokoll
Diese Übergangsbestimmung steht im Zusammenhang mit Artikel 43 Absatz 5bis, einem Artikel, den wir modifiziert verabschiedet haben, indem wir einem Antrag Gilli zugestimmt haben. Die Übergangsbestimmung ist daher nur noch teilweise gültig; [PAGE 1423] wir können sie auch streichen. Ich denke, wir müssen es der ständerätlichen Kommission überlassen, sich mit dieser Frage der Übergangsbestimmung noch einmal genauer auseinanderzusetzen. Wir können daher die Bestimmung in dieser Form streichen.