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AB 99995

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-09

Wortprotokoll

Wollen Sie tatsächlich noch mehr Kosten auf alle Patientinnen und Patienten abwälzen? Genau das will nämlich die Mehrheit der Kommission, die dem ursprünglichen Antrag Bortoluzzi gefolgt ist. Mit dieser Bestimmung sollen künftig alle Patientinnen und Patienten einen Beitrag an den Spitalaufenthalt bezahlen. Die Kostenbeteiligung der Versicherten wächst damit ins Unermessliche. Wir haben es bereits in jüngster Vergangenheit erlebt: Nach einer Erhöhung von Grundfranchise und Selbstbehalt per Verordnungsrecht, nach finanziellen Mehrbelastungen durch die neue Pflegefinanzierung und vor allem vor einer bevorstehenden Prämienexplosion im nächsten und wahrscheinlich auch im übernächsten Jahr soll nun auch ein Spitalkostenbeitrag entrichtet werden, obwohl die Versicherten in der Schweiz verglichen mit allen anderen Ländern bereits den höchsten Anteil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Es reicht! Sie haben es abgelehnt, die Obergrenze des heutigen Selbstbehaltes von 700 Franken pro Jahr gesetzlich zu fixieren. Sie haben beschlossen, den Selbstbehalt von heute 10 auf 20 Prozent zu erhöhen, wenn auch in einer differenzierten Form. Und nun wollen Sie tatsächlich auch noch einen zusätzlichen Kostenbeitrag verlangen, wenn ein Spitalaufenthalt notwendig wird. Eine Hospitalisierung ist kein frei gewählter Urlaub mit einer Hotelbuchung. Niemand entscheidet sich freiwillig dafür, und deshalb ist es auch zynisch, von einer Beteiligung an den Hotelleriekosten zu sprechen, wie die Massnahme in der Kommission begründet wurde. Die bereits heute übermässig hohe Kostenbeteiligung muss für die Patientinnen und Patienten berechenbar sein. Unberechenbar bleiben die Kosten nämlich dann, wenn der Bundesrat je nachdem, ob er seine gesundheitspolitische Bilanz beschönigen will, in eigener Kompetenz auf dem Verordnungsweg entscheiden kann. Und das wäre gemäss der in Absatz 5 gewählten Formulierung der Fall. Es heisst dort: "Der Bundesrat setzt den Beitrag sowie einen jährlichen Höchstbetrag fest."

Herr Weibel, wir sind tatsächlich einverstanden mit dem, was Sie hier vorne formuliert haben: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb heute nur Alleinstehende einen Spitalkostenbeitrag zu bezahlen haben. Die heutige Diskriminierung der Alleinstehenden, die im Falle eines Spitalaufenthalts 10 Franken pro Tag bezahlen müssen, ist in keiner Art und Weise zu rechtfertigen und muss in unseren Augen schleunigst beseitigt werden. Und erst recht nicht darf diese heutige schlechte Regelung auf alle Versicherten übertragen werden.

Sollten Sie dennoch dem Antrag der Mehrheit folgen, dann muss ich Sie bitten, wenigstens den Minderheitsantrag II (Schenker Silvia) zu unterstützen, der eine Höchstlimite im Gesetz festhalten will, nämlich 300 Franken pro Jahr. Nur so kann die Kostenbeteiligung der Patienten und Patientinnen gewahrt bleiben. Vielen Dank für die Unterstützung zumindest des Minderheitsantrages II.