Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2000
Bericht der Finanzdelegation an die Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 2000
vom 28. Februar 2001
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben die Ehre, Ihnen gestützt auf Artikel 50 Absatz 10 des Geschäftsverkehrs- gesetzes (GVG, SR 171.11) und auf Artikel 19 Absatz 1 des Reglements vom 8. November 1985 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidge- nössischen Räte (SR 171.126) den Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr zu unterbreiten. In Anwendung von Artikel 14 Absatz 3 des revidierten Finanzkontrollgesetzes vom 19.3.1999 (SR 614.0) erstattet die Eidgenössische Finanzkontrolle der Finanzdele- gation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beur- teilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe informiert. Der Bericht wird zur gleichen Zeit jedoch unabhängig veröffentlicht wie der Bericht der Finanz- delegation.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die 2000 behandelten Ge- schäfte.
28. Februar 2001 Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Der Präsident: Erich Müller, Nationalrat
11416 Der Vizepräsident: Rico Wenger, Ständerat
2001-0658 2049
Bericht
1 Auftrag und Organisation
1.1 Aufgaben und Kompetenzen
Aufgaben und Kompetenzen der Finanzdelegation sind in Artikel 50 des GVG (SR 171.11) sowie im Reglement für die Finanzkommissionen und die Finanz- delegation der eidgenössischen Räte (SR 171.126) unter anderem wie folgt festge- legt: – der Finanzdelegation obliegt die nähere Prüfung und Überwachung des ge- samten Finanzhaushalts des Bundes – sie hat das unbedingte Recht, jederzeit in die mit dem Finanzhaushalt in Zu- sammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen, – es sind ihr alle haushaltsrelevanten Beschlüsse des Bundesrates sowie alle Revisions- und Inspektionsberichte der EFK laufend und regelmässig zur Verfügung zu stellen, – gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 und 31 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG, SR 611.0) ist sie befugt, bei zeitlicher Dringlichkeit Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu beschliessen, – sie kann auch über Vorlagen des Bundesrates an die Räte beraten und ihre Ansicht oder ihre Anträge den Finanzkommissionen oder andern Kommis- sionen der Räte zur Kenntnis bringen, – sie hat auf Grund einer Vereinbarung mit dem Bundesrat über bestimmte Besoldungsmassnahmen im Bereich der Chefbeamten zu beschliessen, – sie macht in angemessenem Turnus Kontrollbesuche bei den in ihre Kom- petenz gestellten Ämtern, Dienststellen und Verwaltungseinheiten der de- zentralen Bundesverwaltung.
1.2 Zusammensetzung der Finanzdelegation
Die Finanzkommissionen beider Räte wählen aus ihrer Mitte je drei Mitglieder in die Finanzdelegation, die sich selbst konstituiert (Art. 49 GVG). Präsident ist ab- wechslungsweise für ein Jahr ein Mitglied des Nationalrates beziehungsweise des Ständerates.
1.1.1 Zusammensetzung 2000
Die Finanzdelegation gliederte sich im Jahre 2000 in folgende Sektionen:
Präsident Vizepräsident Ständerat Pierre Paupe Nationalrat Erich Müller
Erste Sektion Referenten – Behörden und Gerichte – Ständerat Pierre Paupe – Departement des Innern – Nationalrat Erich Müller
Zweite Sektion Referenten – Departement für auswärtige Angelegenheiten – Ständerat Hans-Rudolf Merz – Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport – Ständerat Hans-Rudolf Merz – Departement für Umwelt, Verkehr, Kommunikation – Nationalrat Felix Walker
Dritte Sektion Referenten – Justiz- und Polizeidepartement – Nationalrat Urs Hofmann – Finanzdepartement – Ständerat Rico Wenger – Volkswirtschaftsdepartement – Nationalrat Urs Hofmann
1.3 Sitzungen und Überblick über behandelte Geschäfte
Die Finanzdelegation trat in der Berichtsperiode zu den in Artikel 50 Absatz 5 des GVG (SR 171.11) vorgeschriebenen sechs ordentlichen Tagungen zu zwei bis vier Sitzungstagen zusammen. Ferner fanden während der Sessionen 13 ausserordent- liche Sitzungen und Aussprachen statt, die im Wesentlichen der Behandlung drin- gender Geschäfte dienten. Zudem fand im September eine Sondersitzung statt. Schliesslich führten die drei Sektionen der Finanzdelegation insgesamt acht Kontroll- besuche durch. Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Anzahl behandelte Ge- schäfte.
Behandelte Geschäfte im Zweijahresvergleich (1999 und 2000) Tabelle 1 1999 2000 Anzahl Mio. Fr. Anzahl Mio. Fr.
Personalbegehren (gemäss Vereinbarung 1951) 37 . 32 .
Vorschussbegehren – Total 38 531,6 26 211,8 – genehmigt 34 530,3 24 209,9 – abgelehnt 4 1,3 2 1,9 Zusatzkreditbegehren – Total 1 20 4 73,5 – genehmigt 1 20 3 69,5 – abgelehnt 0 0 1 4 Revisions- und Inspektionsberichte der EFK 252 193 Haushaltsrelevante Bundesratsbeschlüsse 189 179
1.4 Besuch beim spanischen Rechnungshof
Die Finanzdelegation führte im Rahmen ihrer internationalen Kontakte mit den Or- ganen der Finanzaufsicht einen Arbeitsbesuch beim spanischen Rechnungshof durch, der durch die spanische Verfassung von 1978 als oberstes Kontroll- und Re- visionsorgan des Landes eingesetzt wurde. Der Rechnungshof (RH) besitzt ein sehr breites Tätigkeitsgebiet, zu welchem sämt- liche Organe des Staates, die 17 autonomen Gemeinschaften, die 2 autonomen Städte sowie die rund 8000 Gebietskörperschaften Spaniens gehören. Ausserdem be- fasst sich der RH mit den Empfängern von öffentlichen Mitteln, von Subventionen und öffentlicher Unterstützung, einschliesslich der politischen Parteien. Dem RH stehen 8 regionale Kontrollkammern zur Seite. Der RH hat Aufgaben im Bereich der Gerichtsbarkeit und der Kontrolle. Als Ge- richtsorgan befindet er in strittigen Verhandlungen über Angelegenheiten der buch- halterischen Verantwortung von Personen, die Staatsgelder zu verwalten haben. Gegen seine Entscheidungen kann Berufung an das oberste Gericht Spaniens einge- legt werden. Als Kontrollorgan kann der RH auf eigene Initiative oder bei Anzeige handeln. Der RH beachtet bei den Revisionen und Überprüfungen die Kriterien der Gesetzmässigkeit, der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit. Er führt vorausschauen- de, mitschreitende und nachträgliche Kontrollen durch. Der RH stellt das externe Kontrollorgan des öffentlichen Sektors dar; der Staat, die autonomen Gemeinschaf- ten und die öffentlichen Gebietskörperschaften verfügen ausserdem über interne Kontrollorgane. Der RH geniesst völlige Unabhängigkeit von der legislativen und der exekutiven Gewalt. Ein gemischter parlamentarischer Ausschuss, der aus Senatoren und Kon-
gressmitgliedern besteht, trifft sich regelmässig mit dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten des RH. Die Berichte des RH beinhalten sachbezogene und objekti- ve Schlussfolgerungen. Im Rahmen des EU-Beitritts von Spanien und der Dezentralisierung des Staates muss der RH Befugnisse sowohl an den Europäischen Rechnungshof wie auch an die regionalen Kontrollkammern Spaniens abtreten.
2 Grundsatzfragen und Querschnittsthemen
2.1 Stellungnahme zum Parlamentsgesetz
Die neue Bundesverfassung (SR 101) trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Im Tätigkeits- bericht 1999 orientierte die Finanzdelegation unter der Ziffer 2.1 über die ersten Reformen im Rahmen einer Partialrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (GVG; SR 171.11) und des Bundesbeschlusses vom 7. Oktober 1991 über die Parlamentsdienste (SR 171.115). Die Finanzdelegation hat erreicht, dass die Leistungsfähigkeit ihres Sekretariates auch nach der Abtrennung von der Eidgenös- sischen Finanzkontrolle und der Beiordnung bei den Parlamentsdiensten erhalten bleibt. Als weiteres Reformprojekt steht die Totalrevision des GVG unter dem neuen Na- men Parlamentsgesetz in der parlamentarischen Beratung. Ausgelöst durch eine Kommissionsinitative der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrats verfassten die Parlamentsdienste unter Federführung des Sekretariates der SPK ei- nen Kommissionsbericht, der den direkt betroffenen Kommissionen und Delegatio- nen zur Stellungnahme unterbreitet worden ist. Die Finanzdelegation begrüsst das neue Parlamentsgesetz als Reformprojekt des Parlamentes. In diesem Zusammenhang war zu prüfen, ob die Kontrollkommissio- nen (Finanzkommissionen und Geschäftsprüfungskommissionen) zusammenzulegen sind. Nationalrat Raggenbass verlangte in einer am 22. März 1996 eingereichten Motion (96.3151), dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen zusammenführt oder zumindest inten- siver koordiniert. Der Vorstoss wurde am 21. Juni 1996 als Postulat überwiesen. Nach intensiven Abklärungen, über die unter anderem im Tätigkeitsbericht 1999 unter Ziffer 2.5 berichtet worden ist, hielt die Finanzdelegation daran fest, dass die Wahrnehmung der Oberaufsicht- und der Budgethoheit weiterhin zwei ständigen Kommissionen anzuvertrauen ist. Eine Fusion der Kontrollkommissionen und eine entsprechende Spezialisierung entspräche nicht der Arbeitsweise eines Milizparla- mentes. Die Beibehaltung des geltenden Kommissionensystems zwingt das Parlament zu ei- nem effektiven Einsatz seiner Ressourcen. Die Finanzdelegation setzt sich für eine echte Funktionentrennung unter den parlamentarischen Kommissionen ein. Statt immer mehr Ressourcen für die Koordination einzusetzen, sollten die Aufgaben kla- rer an die Kommissionen und Delegationen zugewiesen werden. In diesem Sinne
sprechen sich die Finanzdelegation wie auch die Finanzkommissionen klar gegen die Ausweitung des Auftrags der Legislativkommissionen aus. Der Entwurf zum neuen Parlamentsgesetz sieht in Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e vor, dass alle Kommissionen fallweise die Wirksamkeit der von ihnen beratenen Erlasse der Bun-
desversammlung überprüfen. Nach Auffassung der Finanzdelegation sollten die Fachkommissionen solche Evaluationen über die Aufsichtskommissionen einleiten. Die Evaluationen sind ein sehr weites Thema, an dem mit unterschiedlichen Metho- den gearbeitet wird. Die Überschneidungen mit der Oberaufsicht sind offensichtlich. Es ist unzweckmässig, die Evaluation der Erlasse als generelle Aufgabe der Kom- missionen zu formulieren. Dieser Auftrag würde eine unnötige Betriebsamkeit aus- lösen und die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter für Evaluationen stark erhöhen. Die Fachkommissionen mit fest zugeteilten Sachgebieten können nicht gleichzeitig die Kontrollfunktion übernehmen, zu der auch die Evaluation gehört. Letztlich ist es Sache der Politik, aus den Evaluationsarbeiten die Schlussfolgerungen zu ziehen.
Die Finanzdelegation hält deshalb daran fest, dass die Legislativkommissionen Anträge für Evaluationen an die Aufsichtskommissionen stellen und diese durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Parlamentarische Verwal- tungskontrolle (PVK) Evaluationen durchführen lassen bzw. von letzteren an Dritte in Auftrag gegeben werden.
2.2 Koordination zwischen den Kontrollkommissionen
Die wachsende Komplexität und die Überschneidungen in der Verwaltungstätigkeit erfordern eine immer engere Koordination unter den Kontrollorganen, d.h. den Fi- nanzkommissionen (FK) und der Finanzdelegation einerseits und den Geschäftsprü- fungskommissionen (GPK) andererseits. Die Finanzdelegation lieferte in ihren frü- heren Tätigkeitsberichten, vor allem im letzten (Tätigkeitsbericht1999, Kapitel 25), bereits ausführliche Informationen zu diesem Thema. Die Aufsicht durch die ge- meinsamen Subkommissionen der FK und der GPK über die FLAG-Ämter sowie über die Tätigkeiten der Anstalten und Betriebe des 3. und 4. Kreises hat sich mitt- lerweile eingebürgert. In mehreren Fällen werden Vertreter einer Geschäftsprü- fungskommission aufgefordert, sich an den Arbeiten der Finanzkommissionen oder der -subkommissionen bzw. der Finanzdelegation zu beteiligen und umgekehrt. Im Laufe des Jahres 2000 wurde die bereits institutionalisierte Koordination zwi- schen den Kontrollkommissionen auf der Ebene der Präsidenten und der Kommis- sionssekretariate verstärkt. Die Präsidenten der FK und der GPK sowie der Finanzdelegation trafen sich dreimal zu Koordinationskonferenzen (8. März, 5. Oktober und 30. November 2000). Im Wesentlichen ging es um die Harmonisierung der Tätigkeitsprogramme 2000 und 2001, den Projektstand der FLAG-Ämter, die parallele Präsentation der Kontroll- kommissionen auf dem Internet-Site des Parlaments, die Arbeiten zur Oberaufsicht über die ETH, den Zeitplan und das Verfahren bei der Veröffentlichung des Tätig- keitsberichtes der NEAT-Aufsichtsdelegation, die Ausübung der Oberaufsicht über die Führung der grossen Regiebetriebe usw. Ausserdem beschlossen die Präsidenten der Kommissionen, der EJPD- Subkommission der GPK des Nationalrates die Aufsicht über die Projektdurchfüh- rung zur Verbesserung der Effizienz der Strafverfolgung des Bundes anzuvertrauen; die Delegation und die Finanzkommissionen behalten die Zuständigkeit für die Kre-
dite und für die Finanzaufsicht. Um eine lückenlose Koordination zu gewährleisten, wird regelmässig ein Mitglied der Finanzdelegation zur Teilnahme an den Arbeiten der EJPD-Subkommission eingeladen. Betreffend die Landesausstellung 2002 wurde die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beauftragt, die Mängel in der Organisation von Expo.01 aufzu- decken, während die Finanzdelegation Expo.02 bis zur vollständigen Verwirkli- chung mit verfolgen soll. Schliesslich vertieften die Sekretariate der Kontrollkommissionen die Zusammenar- beit beim Entwurf neuer Gesetze über die Bundesversammlung (vgl. oben Kapitel 21), welcher das geltende Geschäftsverkehrsgesetz ersetzen soll. In diesem Rahmen wurde der Vorschlag zur Kompetenzverteilung im Evaluationsbereich von der Staatspolitischen Kommission fürs Erste nicht berücksichtigt. Schliesslich führten die Sekretariate im Berichtsjahr sieben Koordinationssitzungen durch. An den Sitzungen wurden – immer mit Zustimmung der betroffenen Stellen – rund 65 Dossiers bzw. Protokolle zu laufenden Angelegenheiten ausgetauscht. Diese Statistik weist jedoch den Informationsaustausch und die zahlreichen Koordina- tionsvorgänge, die zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten auf den Sitzungen mündlich erledigt wurden, nicht aus. Die Sitzungen dienten ausserdem der Harmoni- sierung der Tätigkeitsprogramme und der Organisation gemeinsamer Treffen der Kontrollkommissionen und ihrer untergeordneten Stellen.
Die Finanzdelegation stellt fest, dass die enge Zusammenarbeit, die zwischen den Kontrollkommissionen eingeführt wurde, eine rigorose, detaillierte und ständige Aufsicht über die Staatstätigkeit gewährleistet. Ausserdem lässt sich dadurch überprüfen, dass der Vollzug der vom Parlament gefassten Beschlüsse richtig, effizient und sparsam ist.
2.3 Neues Rechnungsmodell des Bundes
Die Ausgestaltung des Rechnungswesens hängt von den Informationsbedürfnissen und Zielen ab, welche damit verfolgt werden. Das geltende Rechnungsmodell des Bundes findet seine Rechtsgrundlage im Bundesgesetz über den eidgenössischen Fi- nanzhaushalt vom 6. Oktober 1989 (FHG, SR 611.0) und in der Finanzhaushaltver- ordnung vom 11. Juni 1990 (FHV, SR 611.01). Der geltende Rechnungsaufbau um- fasst die Finanzrechnung mit den Gesamtausgaben sowie -einnahmen und dem Fi- nanzierungserfolg als Ergebnis. In der Erfolgsrechnung werden der Wertzuwachs und der Wertverzehr gegenübergestellt und der Deckungserfolg ermittelt. Im Rech- nungsmodell des Bundes werden kassen- und buchungsmässige Vorgänge getrennt erfasst. Zurzeit arbeiten internationale und nationale Gremien an der Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Rechnungssysteme. In diesem Zusammenhang sind die Arbeiten des International Federation of Accountants – Public Sector Committee (IFAC–PSC) sowie der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zu erwähnen. Das Eidgenössische Finanzdepartement beabsichtigt, das bestehende Bundesrech- nungsmodell im Hinblick auf die diversen Weiterentwicklungen neu zu konzipieren.
Im Zuge der neuen Verwaltungsführung und deren Umsetzung ändern sich die An- forderungen für das Rechnungswesen. Wünschenswert ist ein Ausbau des bestehen- den Systems unter Einbezug von Steuerungsinstrumenten, die sich in der Privatwirt- schaft bewährt haben und auch auf die öffentlichen Haushalte übertragbar sind. Wichtige Schritte in dieser Richtung sind die Einführung einer Standard-Software für die Finanzbuchhaltungen bei den Bundesämtern sowie die Entwicklung eines Standards für Kosten-Leistungs-Rechnungen. Die Umsetzung in Form eines voll integrierten Systems mit dem Einbezug der Finanzbuchhaltungen aller Ämter ist sehr zeitaufwendig und erfordert erheblich finanzielle und personelle Ressourcen. Eine vollständige Überführung in ein neues Rechnungsmodell dürfte deshalb nicht vor Ende 2004 abgeschlossen sein.
Die Finanzdelegation begrüsst die Neugestaltung des Rechnungswesens des Bundes. Die Finanzkommissionen werden sich erstmals am finanzpolitischen Seminar Ende Juni 2001 zu den Grundsatzfragen und zum Grobkonzept äussern können. Die Botschaft für eine Anpassung des FHG ist 2002 zu er- warten.
3 Personal- und Kreditgeschäfte
3.1 Personalangelegenheiten
3.1.1 Besoldungsgeschäfte
Gestützt auf eine Vereinbarung des Bundesrates mit der Finanzdelegation aus dem Jahr 1951 treten einige Personalmassnahmen nur mit der Zustimmung der Finanz- delegation in Kraft. So ist ihre Zustimmung erforderlich für die Errichtung neuer Stellen in den Besoldungsklassen 30, 31 und der Überklasse, desgleichen für die Höhereinreihung bisheriger Stellen in diese Besoldungsklassen einschliesslich der Umbenennung von Stellen zum/zur Vizedirektor/in oder zum/zur stellvertretenden Direktor/in. Gegenstand der personalrechtlichen Vereinbarung bilden auch die Ge- währung von Zuschlägen zur Besoldung sowie die Gewährung wiederkehrender Vergütungen an Bedienstete, die in der 26. Lohnklasse und höher eingereiht sind. In der Berichtsperiode hatte sich die Finanzdelegation zu 32 Personalgeschäften zu äussern. In Übereinstimmung mit der Koordinationskommission (KOKO), dem be- gutachtenden Organ des EFD für die Einreihung der höheren Stellen, hat die Fi- nanzdelegation allen personalpolitischen Massnahmen zugestimmt. In einigen Fällen hat sie erst nach Einholung zusätzlicher Auskünfte oder nach Aus- sprachen mit den betreffenden Departementschefs zugestimmt. Mehrere Personalge- schäfte boten Gelegenheit, an konkreten Beispielen die Umsetzung der Personalpo- litik in der Übergangszeit zu verfolgen. Die Finanzdelegation konnte sich vergewis- sern, dass der Bundesrat vor dem Inkrafttreten des neuen Bundespersonalrechts bei der Aufklassierung der Kaderpositionen Zurückhaltung ausgeübt hat. In gewissen Segmenten des Arbeitsmarktes sah sich der Bundesrat bei der Personalrekrutierung vermehrt gezwungen, Gewinnungszulagen gemäss Artikel 36 Absatz 3 des Beam- tengesetzes (SR 172.221.10) auszurichten.
Die Vereinbarung von 1951 zwischen dem Bundesrat und der Finanzdelegation be- züglich der Massnahmen, die nur mit Zustimmung der Finanzdelegation in Kraft treten, muss dem neuen Bundespersonalrecht angepasst werden. Die geltende Re- gelung ist aus dem alten Beamtenrecht hervorgegangen. Sie war auch aus der Sicht des Bundesrates zweckmässig, weil er bei Begehrlichkeiten auf die nötige Zustim- mung der Finanzdelegation verweisen konnte. Insgesamt hat die Vereinbarung dazu beigetragen, dass die Kaderfunktionen der Bundesverwaltung nicht unnötig ver- mehrt und aufklassiert wurden: Eine präventive Wirkung gegenüber zu grosszügigen Einreihungen ist unverkennbar.
Die Finanzdelegation wird im letzten Jahr des alten Personalrechts darüber wa- chen, dass die ihr unterbreiteten Beförderungen sachlich begründet sind und im Quervergleich vertreten werden können.
3.1.2 Neues Bundespersonalgesetz
Das Schweizer Volk stimmte am 26. November 2000 dem neuen Bundespersonalge- setz mit 67% Ja-Stimmen zu. Nach Artikel 15 des neues Gesetzes bemisst sich der Lohn nach Funktion, Erfahrung und Leistung. Der Bundesrat regelt die Mindestlöh- ne und die Grundsätze der Lohnfestlegung. Die stärkere Betonung der individuellen Einstufung und der höheren Autonomie der Departemente und Ämter in der Lohn- festsetzung setzt eine Koordination und ein geeignetes Controlling-System voraus. Für den Bund als Arbeitgeber wird das Eidgenössische Personalamt (EPA) diese wichtige Funktion zu erfüllen haben. Das Parlament wird beim Voranschlag, der Abnahme der Staatsrechnung und des Geschäftsberichts des Bundesrates Gelegen- heit haben, die Oberaufsicht über die Personalpolitik des Bundes auszuüben. Für die Finanzdelegation als Organ der begleitenden Finanzoberaufsicht wird es darum ge- hen, ihre Rolle unter dem neuen Personalrecht neu zu definieren. Für das Parlament besteht in der Finanzdelegation eine Controllinginstanz, welche feststellt, dass die Grundphilosophie der neuen Personalpolitik in der Tagespolitik eingehalten wird.
Die Finanzdelegation wird im laufenden Jahr mit dem Bundesrat eine Vereinba- rung treffen, wie sie in Zusammenarbeit mit dem EPA ihre begleitende Oberauf- sichtsfunktion im neuen Bundespersonalrecht wahrnimmt.
3.1.3 Vorzeitige Pensionierung von Bediensteten
in besonderen Dienstverhältnissen Die Finanzdelegation hat im Tätigkeitsbericht 1998 unter Ziffer 452 über die vor- zeitigen Pensionierungen in der Armee orientiert. Die Finanzdelegation ist immer davon ausgegangen, dass bei den Frühpensionierungen von Militärpersonen ein Handlungsbedarf besteht. Mit einer gewissen Enttäuschung musste die Finanzdele- gation 1998 zur Kenntnis nehmen, dass sich das EFD auf Grund der grossen Oppo-
sition gezwungen sah, die Revision der Verordnung über die Leistungen bei vorzei- tigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen (VLVA) (SR 172.222.19) aufzuschieben. Unter die VLVA-Verordnung fallen Berufsoffizie- re, Militärinstruktoren und Grenzwächter. Die Finanzierung der VLVA-Leistungen kostet den Bund jährlich durchschnittlich 30 Millionen Franken. Das ursprüngliche Revisionsprojekt wollte davon 4,5 Millionen Franken einsparen. Die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen setzten auch im Berichtsjahr Druck auf, dass die Sonderregelungen für die Pensionierung der Militärpersonen den allgemeinen Pensionierungsregeln der Verwaltung angeglichen werden. Der Bun- desrat hat am 28. Juni 2000 eine materielle Änderung der VLVA beschlossen, wel- che die grosszügigen Leistungen etwas korrigiert und ab dem 62. Altersjahr die glei- chen Leistungen vorsieht, wie für andere vorzeitig Pensionierte der Bundesverwal- tung. Zwischen dem 55. und dem 62. Altersjahr werden für die rund 4000 der VLVA unterstellten Personen weiterhin Zusatzleistungen ausgerichtet. Der Bundes- rat hat auch noch eine dreijährige Übergangsfrist zugestanden; bis Ende 2003 können Zusatzleistungen bis zur Vollendung des 65. Altersjahrs ausgerichtet wer- den. Die Verordnungsänderung des Bundesrates bringt jährliche Einsparungen von 1,5 Millionen Franken. Die Finanzdelegation hält eine Anpassung der VLVA an die Leistungen des übrigen Personals aus personal- und finanzpolitischer Sicht unter dem neuen Bundesperso- nalrecht mittelfristig für unabdingbar. Von den Verbänden wurde geltend gemacht, die besonderen Leistungen seien eine Entschädigung für geleistete Überzeit. Nach unserer Auffassung ist die Frage der Arbeitszeit im Rahmen von Artikel 17 des neu- en Bundespersonalgesetzes zu lösen; danach regeln die Ausführungsbestimmungen Umfang und Ausgleich von Mehrarbeit und Überzeit.
Die Finanzdelegation verlangt vom Bundesrat, dass die Nachfolgeregelung der VLVA im neuen Bundespersonalrecht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz Rechnung trägt.
3.2 Überblick über die bewilligten dringlichen Kredite
3.2.1 Kriterien für die Behandlung der dringlichen Kredite
Die Finanzdelegation setzte im Berichtsjahr ihre strenge Praxis zur Beurteilung der Nachtragskredite fort. Bekanntlich kann sie bei zeitlicher Dringlichkeit an Stelle der Finanzkommissionen und des Parlamentes Ausgaben zustimmen, für die kein oder kein ausreichender Zahlungskredit oder Verpflichtungskredit bewilligt ist (Art. 18 Abs. 1 bzw. Art. 31 Abs. 3 des Finanzhaushaltgesetzes FHG; SR 611.0). Im Jahr 2000 beantragte der Bundesrat bei 26 Zahlungskrediten und bei vier Verpflichtungs- krediten die dringliche Kreditbewilligung. Das Dringlichkeitsverfahren muss im Einzelnen eingehend begründet sein. Die Finanzdelegation verlangt Fakten, dass die Kreditbereitstellung innert den kurzen Fristen erforderlich ist und dass die Verabschiedung durch das Parlament bis zum ordentlichen Nachtrag I oder II nicht abgewartet werden kann. Im Weiteren ist zu
prüfen, ob der Kreditbedarf bereits bei der Aufstellung des Voranschlags voraussehbar war. Es gilt nämlich zu verhindern, dass die Verwaltung auf dem Nachtragskredit- weg einfacher zu Mitteln kommt als im ordentlichen Budgetierungsverfahren. Eine solche Praxis stünde im Widerspruch zur rigorosen Ausgabenstraffung, für die sich Bundesrat und Parlament mit dem Ziel der Sanierung der Bundesfinanzen einsetzen. Grösste Zurückhaltung ist für Nachtragskredite geboten, die sich auf vom Parlament gekürzte Kreditrubriken beziehen; hier bedarf es einer besonders eingehenden Be- gründung für allfällige Ausgaben über die von den Räten bewilligte Limite. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachtragskredite von 1990 –2000 sowie den Anteil der von der Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfah- ren genehmigten Zahlungskredite (gewöhnliche Vorschüsse).
Entwicklung der Nachtragskredite 1990–2000 Tabelle 2 Jahr Nachtragskredite in % des davon durch die in % der Mio. Fr. Voranschlags Finanzdelegation Nachtragskredite genehmigt (in Mio. Fr.)
1990 1006 3,4 371 37 1991 2229 6,6 786 35 1992 1848 5,0 791 43 1993 2942 7,4 828 28 1994 731 1,7 237 32 1995 648 1,5 195 30 1996 1704 3,9 169 10 1997 1552 3,5 371 24 1998 764 1,6 345 45 1999 962 2,1 532 55 2000 641 1,4 210 33
Die Nachtragskredite im Berichtsjahr waren beim Nachtrag I schwergewichtig auf den Orkan Lothar (rund 200 Mio. Franken) zurückzuführen. Beim Nachtrag II betra- fen sie vor allem die Passivzinsen (75 Mio. Franken), den öffentlichen Verkehr, die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes sowie einen Nachtrag an die DEZA zu Gunsten des IKRK. Die Nachtragskredite für die Passivzinsen betrafen einerseits die Zinsen auf den Guthaben der Pensionskasse des Bundes (PKB) beim Bund (46 Mio. Franken). An- dererseits brauchte es für die auf den kurzfristigen Anlagen der Post und der SBB erhobenen Zinsen 29 Mio. Franken. Ein weiterer grosser Nachtragskredit entfiel auf den öffentlichen Verkehr (35 Mio. Franken), wo die Lawinenniedergänge im Februar 1999, die schweren Überschwemmungen im Frühjahr 1999 und der Orkan Lothar im Rahmen der Hilfe, die der Bund zur Behebung der Schäden an den Eisen- bahninfrastrukturen leistet, einen Nachtragskredit von 18,2 Mio. Franken nötig machten. Hinzu kamen unter dem Titel «technische Verbesserungen» Beträge von 16,5 Mio. Franken, wobei es sich um den Bundesbeitrag an die Sanierung der «Compagnie des Chemins de fer fribourgeois» sowie die Investitionen in die Seeli- nie (MThB) handelt.
Ein grösserer Nachtragskredit betraf die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes (28 Mio. Franken). Weiter sind die Bürgschaftsverluste an die Schwei- zerische Gesellschaft für Hotelkredit von 20 Mio. Franken zu nennen; 15 Mio. Fran- ken für die Beiträge der Invalidenversicherung an Institutionen der abstinenzorien- tierten stationären Suchttherapie, 13 Mio. Franken für die Ergänzungsleistungen der Invalidenversicherung sowie ein 20-Mio.-Franken-Nachtragskredit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit für die vom IKRK dringend benötigten zusätz- lichen Mittel für humanitäre Aktionen. Insgesamt handelt es sich, im Vergleich zu den Vorjahren, um das tiefste Nachtrags- kreditvolumen seit 1987 (1,4%). Trotz der strengen Haltung der Finanzdelegation gegenüber Nachtragskrediten war es auch in anderen Fällen unumgänglich, die nötigen Mittel sofort freizugeben. Die Fi- nanzdelegation stimmte 2000 insgesamt 24 Vorschüssen auf Nachtragskrediten im Betrag von 210 Millionen Franken zu. Die grössten Vorschüsse beanspruchten der Or- kan Lothar (rund 100 Mio. Franken), die Zinsen auf den kurzfristigen Anlagen der Post und der SBB (29,0 Mio. Franken), technische Verbesserungen der konzessionierten Bahnunternehmen (16,5 Mio. Franken) sowie der Nachtragskredit von 20 Mio. Fran- ken der DEZA zur finanziellen Unterstützung humanitärer Aktionen (IKRK).
3.2.2 Abgelehntes Dringlichkeitsverfahren
für Zahlungs- und Verpflichtungskredite Die Finanzdelegation lehnte im Berichtsjahr die Dringlichkeit von zwei Vorschüssen (Zahlungskredite) im Betrag von 1,9 Millionen Franken sowie die Dringlichkeit ei- nes Zusatzkredits (Verpflichtungskredit) von 4 Millionen Franken ab. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die von der Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren nicht genehmigten Kreditgeschäfte. Die abgelehnten dringlichen Zahlungskredite entspre- chen 8 Prozent der durch die Finanzdelegation behandelten Kreditbegehren, aber nur
1 Prozent der Kreditbeträge. Das Parlament hiess nachträglich die zwei Zahlungs-
kredite mehrheitlich gut. Die Finanzdelegation legt Wert darauf, dass das Parlament bei politisch umstrittenen Kreditgeschäften ohne präjudiziellen Entscheid in aller Freiheit befinden kann. Sie prüft deshalb auch die kleineren Kreditbegehren mit aller Sorgfalt und bewilligt Vorschüsse nicht, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind und ein erheblicher politischer Ermessensspielraum vorliegt.
Von der Finanzdelegation abgelehnte Vorschüsse und dringliche Verpflichtungskredite im Jahr 2000 Tabelle 3 Kreditrubrik Bezeichnung Betrag
401.3191.002 Einsatz Chefanklägerin bei der UNO 920 000
802.3180.000 Dienstleistungen Dritter 1 000 000
Total abgelehnte Vorschüsse (Zahlungskredite) 1 920 000 Verpflichtungs- Zusatzkredit erneuerbare Energien (Lothar) 4 000 000 kredit
Obwohl es die Finanzdelegation begrüsst, dass die Schweiz ein hohes Amt beim UNO-Kriegsverbrechertribunal bekleidet, war sie aus kreditrechtlichen Überlegun- gen nicht bereit, einen Vorschuss für den Einsatz der Chefanklägerin zu gewähren. Bereits im Jahresbericht 1999 hat die Finanzdelegation unter Ziffer 311 darauf hin- gewiesen, dass im Jahr 2001 mit einem Nachtragskredit zu rechnen ist. In dieser Hinsicht stellte die Finanzdelegation fest, dass das Vorschussbegehren von 920 000 Franken früher als im August 2000 hätte eingereicht werden müssen, da Frau del Ponte bereits am 15. September 1999 ihr neues Amt angetreten hatte. Von den
920 000 Franken waren Ende August 2000 bereits über 600 000 Franken ohne Be-
willigung des Parlamentes und seines beauftragten Organs ausgegeben worden. Die Finanzdelegation hat es folgerichtig abgelehnt, dieses Nachtragskreditbegehren im Nachhinein dringlich zu bewilligen. Sie überliess es dem Bundesrat, den Kredit auf dem ordentlichen Weg im Rahmen der zweiten Nachtragskreditbotschaft 2000 dem Parlament zu unterbreiten. Der Nationalrat stimmte dem Nachtragskredit am 29. November 2000 mit 74 zu 24 Stimmen bei vielen Enthaltungen zu. Die Finanzdelegation lehnte ebenfalls einen Vorschuss für die Swissmetro ab, da sie in diesem Fall das Kriterium der fehlenden Planungsmöglichkeit vermisst hat. Die Swissmetro AG besteht seit 1995. Bisher wurden die Projektierungsarbeiten weitge- hend privat finanziert. Die Finanzdelegation verlangte eine Stellungnahme des Par- laments zur Idee Swissmetro, bevor Bundesgelder bewilligt werden. Das Projekt steht erst in den Anfängen, sodass nach den Kriterien der Finanzdelegation keine Dringlichkeit für einen Vorschuss bestanden hat. Der Nationalrat genehmigte den Nachtragskredit am 6. Juni 2000 mit 93 zu 42 Stimmen. Der Ständerat stimmte bei- den im Nationalrat umstrittenen Vorlagen ohne Opposition zu. Nachdem der Ständerat die Vorlage «Lothar» in Sofortmassnahmen bis Ende 2000 und in mittel- und langfristige Massnahmen aufgeteilt hatte, sah auch der Bundesrat bei dem am 13. März 2000 beantragten Zusatzkredit für die Nutzung der erneuerba- ren Energien keine Dringlichkeit mehr. Die Finanzdelegation trat nicht mehr auf das Geschäft ein. Das Parlament bewilligte mit dem Voranschlag 2001 einen Jahreszusi- cherungskredit von 26 Millionen Franken für die erneuerbaren Energien, was ge- genüber dem Vorjahr eine Erhöhung von 11 Millionen Franken bedeutet.
4 Schwerpunkte der näheren Prüfung
nach Departementen
4.1 Behörden und Gerichte
4.1.1 Kontrollbesuch bei der Bundeskanzlei
Der Wechsel an der Spitze der Bundeskanzlei (BK) sowie die strukturellen Verände- rungen veranlassten die Finanzdelegation, diese Verwaltungseinheit auf ihr Kont- rollbesuchsprogramm zu setzen. Am 27. April 2000 führte die Sektion 1 einen Be- such bei der Bundeskanzlei durch. Die BK stellt gleichzeitig die allgemeine Stabsstelle und das Generalsekretariat des Bundesrates dar. In dieser Eigenschaft unterstützt sie den Bundesrat und den Bun- despräsidenten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, wirkt bei der Planung von Geschäften auf Regierungsebene mit und übermittelt und überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates. Ausserdem ist sie für die Information der Departe-
mente und der Öffentlichkeit sowie für die amtlichen Veröffentlichungen zuständig. Schliesslich unterstützt sie den Bundesrat im Verkehr mit der Bundesversammlung und koordiniert die interdepartementalen Tätigkeiten (vgl. Art. 30–34 des Re- gierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997: RVOG/ SR 172.010). Im Laufe der letzten Jahre haben die Aufgaben der BK insbesondere in den Berei- chen Informatik und Regierungsreform zugenommen. Die BK verfügt über einen bewilligten Personalbestand von 171 Stelleneinheiten – einschliesslich der Weibel der Bundesräte – und über einen Gesamthaushalt von 30,8 Millionen Franken (Bud- get 2000). Die BK ist in drei Hauptsektionen untergliedert, die Folgendes umfassen: – erstens: unter der Leitung der Bundeskanzlerin: Verwaltung, Planungsfra- gen, Politische Rechte, Strategische Führungsausbildung, Regierungs- und Verwaltungsreform, Verwaltungskontrolle des Bundesrates. Diesem Sektor administrativ zugeordnet sind der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte und die Datenschutzkommission; – zweitens: unter der Leitung der Vizekanzlerin: Allgemeines Recht, elektro- nische Publikation von Rechtsdaten, Personal und Ressourcen, Sekretariat des Bundesrates; – drittens: unter der Verantwortung des Vizekanzlers: Informationsdienst, Übersetzungsdienst, Stabsstelle des Bundesrates. Die Sektion 1 erstattete der Finanzdelegation Bericht über ihren Kontrollbesuch. Diese untersuchte insbesondere folgende Fragen: – Der Personalbestand ist zwischen 1998 und 1999 von 163 auf 171 Stellen- einheiten angestiegen. Aus finanziellen Gründen war es jedoch nicht mög- lich, im Jahr 2000 5,5 Stelleneinheiten zu besetzen. Daneben verzichteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BK darauf, die Entlohnung für rund
4000 Überstunden einzufordern. Nach einer leicht nachvollziehbaren Regel
können Weibel, welche die Bundesräte logistisch unterstützen, für Über- stunden gänzlich entschädigt werden bzw. diese vollständig kompensieren. Die übrigen Beamten können bis 100 Stunden pro Jahr anmelden. Die Fi- nanzdelegation hat die Überstundenregelung zur Kenntnis genommen und empfohlen, den fehlenden Kreditbetrag für die 5,5 bewilligten, aber nicht besetzten Stellen in das Budget 2001 aufzunehmen. Diese Empfehlung wur- de befolgt. – Die Parlaments- und Zentralbibliothek ist in den Räumlichkeiten am Ende des Westflügels des Parlaments untergebracht. Allerdings wird sie recht we- nig benutzt. Ein Teil der Werke, die unmittelbar mit der parlamentarischen Tätigkeit zusammenhängen, lagert im Untergeschoss des Bundeshauses. Die Räumlichkeiten des Ostflügels werden von der Militärbibliothek belegt. Die Finanzdelegation fragte sich, ob der Bereich sich angesichts des gegenwärti- gen Raumbedarfs der Zentralverwaltung und der heutigen elektronischen Mittel (vor allem für die Dokumentensuche, die mit dem System «Alexand- ria» über Intranet abgewickelt werden kann und rasche, genaue Suchresul- tate liefert) rationalisieren liesse. Sie forderte die BK auf, vor endgültigen
Beschlüssen zur Rationalisierung der Bibliothekräume Kontakt mit den Parlamentsdiensten aufzunehmen. – Die «5. Schweiz» – d.h. alle Auslandschweizer – bildet eine wichtige Ziel- gruppe des Informationsdienstes. Die BK arbeitet in diesem Bereich eng mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten zusammen. Dessenunge- achtet und trotz des verbreiteten Einsatzes von Internet stellte die Finanzde- legation Kommunikationsschwierigkeiten fest. Probleme bereitet vor allem die Ausübung des Stimmrechtes für Auslandschweizer. Nach den Äusserun- gen der BK könnte der Start eines elektronischen Projekts (E-Democracy) Abhilfe schaffen. Die Finanzdelegation betonte, dass dieser Schritt jedoch Gesetzesänderungen erfordern würde. – Das Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) bereitet die Publikationen für die Veröffentlichung im Internet vor. Es handelt sich um einen echten Produktionsprozess. Die gesamten Veröffentlichungen dürften demnächst auf dem Web abrufbar sein. Bereits heute erfährt das elektroni- sche Angebot des KAV regen Zuspruch. Vom 1. bis zum 16. April 2000 wurden 1,4 Millionen Anfragen verzeichnet; pro Tag wurden 54 000 Fragen gestellt. Die Koordinationsstelle für die elektronische Publikation (COPIUR) hat die Aufgabe, die Fragen im Zusammenhang mit den amtlichen Veröffentlichun- gen zu beantworten. Ausserdem verwaltet sie eine Internet-Site mit dem Verzeichnis der elektronischen Publikationen des Bundes. Die Veröffentli- chungen von COPIUR werden gegen Bezahlung auf Diskette geliefert. Die Informationen im Internet werden unentgeltlich bereitgestellt, da kein verlässliches Zahlungssystem existiert; den Bürgern soll damit jedoch auch auf einfache Weise Einsicht in die Erlasse des Bundes ermöglicht werden. Die Finanzdelegation forderte die BK auf zu untersuchen, ob ein Rentabili- tätspotenzial aus der Bereitstellung der KAV-Informatikdaten besteht. Die BK betonte in ihrer Anwort, das gebührenpflichtige Nachschlagen würde ein nur schwer umsetzbares «micro payment»-System voraussetzen. Im Übrigen hätten offizielle Kreise gefordert, das KAV solle weiterhin unentgeltlich eingesehen werden können. Unter diesen Umständen hat sich die BK für die Beibehaltung des aktuellen Systems entschieden. – Die im Jahr 1990 gleichzeitig mit der parlamentarischen Verwaltungskont- rolle geschaffene Verwaltungskontrolle des Bundesrates ist im Auftrag des
Bundesrates tätig. Die Daseinsberechtigung der beiden gewissermassen konkurrierenden Organe wurde seit jeher in Frage gestellt. Deswegen wurde die Verwaltungskontrolle auch nie mit ausreichend Personal ausgestattet. Im Übrigen ist die Direktion dieses Dienstes seit langem vakant. Derzeit ist der Dienst gegenüber den bewilligten 6,8 Stelleneinheiten personell eindeutig unterbesetzt. Angesichts dieser Lage erwägt die Bundeskanzlei, den Dienst abzuschaffen und die bewilligten Stelleneinheiten sowie einen Teil der Auf- gaben auf die Vollzugskontrolle des Dienstes für Bundesratsgeschäfte zu verlagern. Die Finanzdelegation hat die Absichten der BK zur Kenntnis ge- nommen und empfohlen, in der Verwaltungskontrolle frei werdende Stellen gegebenenfalls besser für prospektive Aufgaben vorzusehen.
Die Delegation wird das Thema «E-Government» angesichts der Entwicklung in der Teleinformatik in ihrem Tätigkeitsbericht 2001 als Schwerpunkt behandeln.
4.1.2 Informationsgesellschaft Schweiz
Die Finanzdelegation begleitete das Dossier Informationsgesellschaft Schweiz auch im Jahr 2000. Das Konzept «Informationsgesellschaft Schweiz/Neue Informations- und Kommu- nikationstechnologien (NIKT)» basiert auf der «Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz» vom 18. Januar 1998. Dabei handelt es sich nicht um ein eigentliches Projekt Informationsgesellschaft des Bundesrates, sondern um ein interdepartementales Koordinationsprojekt der Bundesaktivitäten in diesem Bereich. Die Verantwortung für die einzelnen Aktionen und die Kompeten- zen zu deren Realisierung liegen bei den zuständigen Ämtern und Departementen. Der verantwortliche Ausschuss der Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) hat die dem Bundesrat zur Realisierung vorgeschlagenen Aktionen nach den Kriterien Dringlichkeit, Machbarkeit und Wirksamkeit priorisiert. Der Bundesrat beauftragte die zuständigen Stellen mit der Realisierung der als prioritär bezeichne- ten Aktionen im Bereich der bestehenden Kompetenzen. Die Finanzdelegation stellte 1999 (vgl. Jahresbericht Ziff. 2.6) fest, dass die Kosten- folgen des Projekts «Informationsgesellschaft Schweiz» kaum überblickbar, die Zu- ständigkeiten über die ganze Bundesverwaltung verstreut und die finanzrechtlichen Grundlagen unklar sind. Sie forderte daher, dass die finanziellen und personellen Auswirkungen des Projekts «Informationsgesellschaft Schweiz» ermittelt, dafür ein Verpflichtungskredit beantragt und die vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen des ordentlichen politischen Verfahrens durch die zuständigen Instanzen Bundesrat und Parlament priorisiert werden. Der Bundesrat wurde aufgefordert, für das Pro- jektmanagement eine zentrale Verantwortlichkeit zu bestimmen und eine griffige Kostenkontrolle sicherzustellen. Der Bundesrat bestätigte zu Jahresbeginn gegenüber der Finanzdelegation, dass auf Grund der dezentralen Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Aktionen die fi- nanziellen Implikationen trotz verschiedener Versuche nicht in der wünschenswer- ten, detaillierten Übersicht ausgewiesen werden können. Er verwies jedoch in die- sem Zusammenhang auf den für Mitte Jahr geplanten 2. KIG-Bericht, welcher die von der Finanzdelegation aufgeworfenen Fragen beantworten sollte. Insbesondere wurde zugesagt, dass sich darin die von der Delegation geforderten Ausführungen
zu Terminen und Verantwortlichen finden würden. Der zweite KIG-Bericht vom 16. Mai 2000 führt aus, dass seit dem ersten Bericht in all jenen Bereichen Fortschritte erzielt werden konnten, in denen Projekte ohne namhafte finanzielle und personelle Zusatzressourcen realisiert werden können. Hingegen habe sich gezeigt, dass die Erreichung der bundesrätlichen Ziele in ande- ren Bereichen, wie dem Bildungswesen, auf Grund der fehlenden Finanzierungs- möglichkeiten bisher nur punktuelle Fortschritte machte. Die KIG schlägt vor, die laufenden Umsetzungen weiter zu führen und in den drei bereits im 1. Bericht defi-
nierten Bereichen konkrete Projekte mit einem gegenüber den bisher im Budget und Finanzplan eingestellten Mitteln zusätzlichen Mitteleinsatz zu realisieren. In Kapitel
7.2 «Finanzierung», wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass die bisherigen
Arbeiten gezeigt haben, dass mittels blosser Koordination und Kooperation nicht genügend Kraft für die Realisierung der Aktionen mobilisiert werden kann, zumal es sich bei den Vorschlägen nicht um den «courant normal» der Bundesverwaltung handelt, sondern um teilweise neue Aufgaben bzw. eine neuartige Erstellung beste- hender Aufgaben. Die KIG kommt deshalb zum Schluss, dass dem Bundesrat der Einsatz namhafter Mittel zusätzlich über die Budget-Richtlinien hinaus zu beantra- gen ist. Aus dem Organigramm der KIG gehen die Verantwortlichkeiten nach Ansicht der Finanzdelegation immer noch nicht klar hervor. Auch fehlt der Finanzdelegation ein Überblick über die gesamten bisher erfolgten Ausgaben oder die in Zukunft zu er- wartenden bzw. geplanten Ausgaben.
Die Finanzdelegation beschliesst, dieses Geschäft weiterhin eng zu begleiten. Da bei diesem komplexen Projekt viele verschiedene Stellen involviert sind, sieht sie die Gefahr, dass keine klaren Verantwortlichkeiten bestehen. Die Finanzdelegation besteht darauf, dass die Nachvollziehbarkeit der finan- ziellen Ströme gewährleistet bzw. verbessert werden muss.
4.2 Departement für auswärtige Angelegenheiten
4.2.1 Kontrollbesuch Generalsekretariat EDA
Die Sektion 2 der Finanzdelegation führte am 22. August 2000 beim Generalsekreta- riat des Departements für auswärtige Angelegenheiten (GS EDA) einen Kontrollbe- such durch. Der Schwerpunkt des Kontrollbesuchs war den verschiedenen Informa- tikprojekten gewidmet. Dabei interessierte einerseits der Stand der laufenden Reor- ganisationsprojekte, und andererseits die erreichten bzw. erwarteten Synergie- gewinne. Die Finanzdelegation nutzte den Kontrollbesuch, um sich über die Erfahrungen ei- nes betroffenen Departements mit der Einführung von NOVE-IT und BV-PLUS in- formieren zu lassen. Grundsätzlich befürwortet das GS EDA die Einführung von NOVE-IT. In der Informatik des Bundes herrschte in der Vergangenheit eine zu hete- rogene Anwendungslandschaft. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hätte zwar eine Lösung mit einer etwas grösseren Dezent- ralisierung befürwortet, womit es sich jedoch nicht durchsetzen konnte, ist jedoch überzeugt, dass auch die jetzige Lösung ein Einsparungspotenzial gegenüber der heutigen Bundesinformatik enthält. Im EDA selbst läuft die Umsetzung gut. Die bisherigen Anstrengungen im Bereich der Informatik erleichtern die Umsetzung von NOVE-IT im Vergleich mit anderen Departementen wesentlich. Auf Grund der speziellen Verhältnisse (Mitarbeitende im Ausland, Lokalpersonal) wurde in der Vergangenheit im EDA ein eigenes Personal- und Lohnsystem betrie- ben. 1996 entschied sich das EDA für eine vollumfängliche Integration in das da-
mals anlaufende bundesweite Projekt BV-PLUS. Das EDA erklärte sich bereit, bei der Einführung von BV-PLUS als Pilotdepartement zu wirken. Der Pilotbetrieb wurde im Januar 2000 aufgenommen. Die Überführung in das BV-PLUS-System erwies sich als relativ schwierig. Eine besondere Herausforderung stellt nach An- sicht des GS EDA die Berücksichtigung der departementsspezifischen Anliegen (Auslandpersonal, Lokalpersonal) im Rahmen von BV-PLUS dar. Die Sektion 2 liess sich während des Kontrollbesuchs ausführlich über die verschie- denen EDA-spezifischen Informatikprojekte informieren, welche vor allem die Auslandvertretungen betreffen. Ende 1997 begann das EDA die Ablösung der alten Informatik-Architektur in den Auslandvertretungen, welche noch als Insellösung aufgebaut war. Sie wurde ersetzt durch eine neue, standardisierte Informatik- Plattform, die Neue Plattform Ausland (NPA). Ein besonderes Anliegen ist dem GS EDA der Anschluss aller Vertretungen an KomBV4, was die Voraussetzung für eine Online-Anbindung und damit für den Zugriff auf die Zentrale ist. Eine wichtige Aufgabe der Auslandvertretungen ist die Betreuung und Verwaltung der rund 570 000 Auslandschweizer. Dazu gehören sowohl die Einwohnerkontrolle und das Meldewesen als auch die freiwillige AHV. Auf Grund der Einführung von NPA und KomBV4 hat das Departement die Chance wahrgenommen, die zu erset- zenden Applikationen zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben netzfähig zu ge- stalten. Im Rahmen der vernetzten Verwaltung der Auslandschweizer (VERA) wurde in der Schweiz eine zentrale Datenbank realisiert, auf welche sowohl die Vertretun- gen im Ausland als zukünftig auch andere Bundesstellen, Kantone und Gemeinden Zugriff haben. Gegenwärtig arbeiten die ersten Vertretungen mit den neuen Pro- dukten. Die Testresultate sind sehr gut. Bis Ende 2002 sollte die gesamte Umrüstung abgeschlossen sein. Insgesamt konnten dank des technologischen Fortschritts mit der Einführung der neuen Informatikprojekte Rationalisierungsgewinne in der Höhe von mehreren Mil- lionen Franken realisiert werden. Das GS EDA wirkt in diesem Zusammenhang auf die Vertretungen ein, damit die möglichen Rationalisierungsgewinne auch tatsäch- lich abgeschöpft werden. Im Weiteren stellte die Finanzdelegation fest, dass die Struktur der Rechnung des EDA nicht mit der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement
für auswärtige Angelegenheiten (OV-EDA) vom 29. März 2000, SR 172.211.1, übereinstimmt. Während die OV-EDA das Generalsekretariat, das Staatssekretariat, die Politische Direktion, das Integrationsbüro, die Direktion für Völkerrecht sowie die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) nennt, unterscheidet die Rechnung nur die beiden Rubriken 201 (Departement für auswärtige Angele- genheiten) und 202 (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit). Diese Struk- tur der Rechnung ist nach Informationen des GS EDA historisch gewachsen. Die Einführung von SAP stellt einen ersten Schritt in Richtung betriebliches Rech- nungswesen dar, und bildet damit eine Grundlage für eine längerfristige Änderung der Rechnungsgliederung. Die Finanzdelegation befürwortet die Stossrichtung des GS EDA, mit der länger- fristigen Einführung eines betrieblichen Rechnungswesens auch die Voraussetzun- gen für eine Gliederung der Rechnung nach Ämtern zu schaffen. Weiter befasste sich die Finanzdelegation mit der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (vgl. nächstes Kapitel 422) und mit der Personal-
politik des EDA, wo sich insbesondere bei den Begleitpersonen und bei der Rekru- tierung von Personal für den konsularischen Dienst gewisse Schwierigkeiten zeigen. Die Sektion 2 erhielt während des Kontrollbesuchs den Eindruck, dass sich das GS EDA dieser Problematik bewusst ist und intensiv nach Lösungsmöglichkeiten sucht.
Der Schwerpunkt des Kontrollbesuchs war Informatikprojekten gewidmet. Die Finanzdelegation hat den Eindruck, dass die Stossrichtung dieser Projekte grundsätzlich richtig ist. Dies gilt insbesondere für die Einführung von NOVE- IT und BV-PLUS. Die Finanzdelegation ist sich bewusst. dass die Umsetzung solcher Projekte nicht einfach ist. Sie befürwortet jedoch ausdrücklich ein Wei- tergehen auf dem eingeschlagenen Weg.
4.2.2 Präsenz Schweiz»
Die Finanzdelegation hat im Jahr 2000 den Aufbau der neu gegründeten Organisa- tion «Präsenz Schweiz» begleitet. Diese soll als Nachfolgeorganisation der «Koor- dinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KoKo)» die bisheri- gen Anstrengungen für die Landeswerbung neu bündeln. Sie erhält dafür deutlich höhere finanzielle Mittel. Das neue Konzept «Präsenz Schweiz PRS» sieht gemäss Botschaftsentwurf eine Informationsplattform «Swissinfo» (6,6 Mio. Franken), Ak- tionsprogramme in ausgewählten Ländern (4,5 Mio. Franken) und die Nutzung wichtiger Ereignisse (3,3 Mio. Franken, exkl. Spezialkredite für Teilnahme an Welt- ausstellungen) vor. Die Stabsübergabe von der alten KoKo zur neuen «Präsenz Schweiz» fand am 29. September 2000 statt. Die Personalentscheide wurden bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2000 gefällt. Das Jahresbudget wird bis zum Jahr
2003 das vorgesehene Dach von 13,8 Mio. erreichen. Dieser Betrag wird vom EDA
intern kompensiert. In ihrem Jahresbericht 1999 (Ziff. 4.1.3) hatte die Finanzdelegation kritisiert, dass das neue Projekt «Präsenz Schweiz» den klassischen Fall einer Ausweitung der Staatstätigkeit darstelle, indem eine neue Staatstätigkeit auf hohem Niveau verstetigt werde, obwohl der Grund ihrer Einführung vorübergehender Natur war (vgl. Ziff. 4.2.3 resp. 4.2.1 der Jahresberichte 1997, 1998). Die Finanzdelegation ver- langte in diesem Zusammenhang, zumindest die Aktivitäten der verschiedenen, in diesem Bereich tätigen Verwaltungseinheiten verstärkt zu koordinieren. Die Finanzdelegation nutzte die Gelegenheit des Kontrollbesuchs der Sektion 2 beim Generalsekretariat des Departements für auswärtige Angelegenheiten (vgl.
Ziff. 4.2.1 dieses Berichts), um sich über die Einsetzung von «Präsenz Schweiz»
sowie die Erfüllung ihrer Forderungen betreffend verstärkter Koordination der be- troffenen Bundesstellen aus erster Hand informieren zu lassen. Die Sektion 2 konnte sich davon überzeugen, dass für die zukünftigen Aktivitäten von «Präsenz Schweiz» eine klare Strategie erarbeitet und Schwerpunkte festgelegt wurden. Die Evaluation der Massnahmen soll im Vergleich zur KoKo zusätzliches Gewicht erhalten.
Die Koordination mit anderen Bundesstellen und Institutionen ist nach Auskunft von «Präsenz Schweiz» durch die Zusammensetzung der Kommission gewährleistet. Zudem werden für gewisse Projekte gemeinsame Arbeitsgruppen eingesetzt.
Die Finanzdelegation beurteilt das Vorhandensein einer klaren Strategie, die klare Prioritätensetzung und die in Zukunft noch professionellere Evaluation als positiv. Seitens der Finanzdelegation wird deshalb nach dieser Stabsüber- gabe von der KoKo an «Präsenz Schweiz» die enge Begleitung dieses Projekts, welche mit den Arbeiten «Schweiz–Zweiter Weltkrieg» 1997 begann, abge- schlossen.
4.2.3 Verluste der DEZA in Bosnien-Herzegowina
Bereits im vorangehenden Jahr (Ziff. 425 Jahresbericht 1999) befasste sich die Fi- nanzdelegation mit den Verlusten der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) in Bosnien-Herzegowina, welche wegen der Korruptionsfälle und der damit verbundenen Blockierung der Gelder auf der BH-Banca entstanden. Sie verlangte damals von den Vorstehern des Eidgenössischen Departements für auswärtige An- gelegenheiten, des Volkswirtschaftsdepartements sowie des Finanzdepartements die Ergreifung von Massnahmen in Bezug auf eine verfeinerte Zahlungsplanung, das Cashmanagement und die allgemeine Korruptionsbekämpfung. Im Jahr 2000 begleitete die Finanzdelegation die juristische Aufarbeitung rund um die Affäre BH-Banca, und die damit verbundenen Anstrengungen der DEZA, doch noch einen Teil des Geldes zurückzuerhalten. Zudem überwachte sie die Einsetzung der von ihr geforderten Massnahmen zur zukünftigen Vorbeugung ähnlicher Fälle. Auf Grund der Ergebnisse eines durch die DEZA in Zusammenarbeit mit der Ban- kenaufsicht von Bosnien-Herzegowina initiierten Audits ist davon auszugehen, dass die DEZA lediglich mit der Rückerstattung eines sehr kleinen Teils ihres Guthabens von umgerechnet 1,5 Mio. Franken rechnen kann. Die Überprüfung der Bank durch internationale Experten zeigte allgemein schwer wiegende Mängel in Bankengesetz- gebung und -aufsicht sowie beim Liquidationsverfahren auf. Deren Resultate kön- nen dazu dienen, die rechtlichen Grundlagen (Bankengesetzgebung, Konkursrecht) und das Verfahren den Erfordernissen anzupassen. Den Überwachungsbehörden wurde durch die Arbeit der Experten der Rücken gestärkt. Die Finanzdelegation beauftragte zudem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) mit einem Bericht über die von der DEZA getroffenen Massnahmen. In diesem Be- richt vom 24. August 2000 wird festgehalten, dass die DEZA eine neue Weisung (in Kraft seit 1. Oktober 2000) erlassen hat, welche die Grundlagen und Vorgehenswei- sen zu einer sicheren und wirtschaftlichen Geldversorgung, der Beurteilung der Ri- siken und der Bonität der Banken sowie die klare Definition von Abläufen und Ver- antwortlichkeiten regelt.
Auf Grund der von den verschiedenen betroffenen Departementen ergriffenen Massnahmen und der am 1. Oktober 2000 von der DEZA in Kraft gesetzten Weisung ist für die Finanzdelegation die Begleitung der Korruptionsaffäre und der Verluste der DEZA in Bosnien-Herzegowina abgeschlossen. Die Finanzde- legation ist der Ansicht, dass auf Grund der gemachten Erfahrungen sowie auf Grund ihrer intensiven Begleitung und der damit verbundenen zahlreichen Aus- sprachen die notwendigen und vernünftigerweise möglichen Massnahmen zur weitestgehenden Vorbeugung solcher Fälle in Zukunft ergriffen wurden.
4.3 Eidgenössisches Departement des Innern
4.3.1 Kontrollbesuch beim Rat
der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation befassen sich seit 1993 mit der fortschreitenden Verselbstständigung des ETH-Bereiches. Nach der Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen vom 4. Oktober 1991 (ETH-Gesetz; SR 414.110) am 1. Februar 1993 musste festge- stellt werden, dass zwar einerseits den beiden ETH und den vier Forschungsanstal- ten mehr Autonomie eingeräumt wurde, dass aber andererseits die spiegelbildlich notwendigen Instrumente zur Sicherstellung der Transparenz fehlten: der Leistungs- auftrag mit verbindlichen Indikatoren, Vorgaben zur Führung, zum Controlling und zum Reporting. Die Finanzkommission des Ständerates verlangte 1993 die Ent- wicklung eines Indikatorensystems für die Bereiche Finanzen, Investitionen, Perso- nal und Studierende. In der Folge wurde das Institut für Finanzwirtschaft und Fi- nanzrecht der Hochschule St. Gallen (IFF HSG) beauftragt, ein Gutachten zu erstel- len, welches im März 1995 unter dem Titel «Die Parlamentarische Mitwirkung und Aufsicht im ETH-Bereich» vorgelegt wurde. Im Juni 1999 hat die Finanzkommission des Nationalrats die Finanzdelegation be- auftragt, zum ersten Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Rat vom 12. Mai 1999 einen Mitbericht zu verfassen. In der Folge rügte die Finanzdelegation sowohl formelle als auch materielle Punkte. Die Finanzdelegation befand, dass der Bericht «ETH-Bereich. Führen mit Leistungsauftrag und rechnungsmässige Verselbstständi- gung» vom 29. Oktober 1997 (Bericht LEREVE) und der gestützt darauf ergangene Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 1997 in formeller Hinsicht mangelhaft vollzogen wurde. Die Finanzdelegation stellte fest, dass in Umkehrung des ordentli- chen Verfahrens zuerst der Leistungsauftrag an den ETH-Rat erlassen und erst da- nach die gesetzlichen Grundlagen in einer Revision des ETH-Gesetzes angepasst werden sollten. Die Finanzdelegation kam zum Schluss, dass das geltende ETH- Gesetz vom 1. Februar 1993 keine genügende Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsauftrages des Bundesrates an den ETH-Rat bildet und demzufolge vor weiteren Verselbstständigungen des ETH-Bereiches zuerst dem Parlament erneut ei- ne Revision des ETH-Gesetzes unterbreitet werden müsste. In materieller Hinsicht
bekräftigte die Finanzdelegation die bereits 1993 von der Finanzkommission des Ständerats erhobene Forderung nach der Entwicklung eines aussagekräftigen Indi- katorensystems (vgl. Mitbericht der Finanzdelegation zum Leistungsauftrag an den
ETH-Rat vom 17. Juni 1999). Im Hinblick auf die parallel angelaufene Revision des ETH-Gesetzes verlangte die Finanzdelegation die Verankerung eines parlaments- seitigen Controllling- und Reportingsystems im ETH-Gesetz und aussagekräftige Leistungsindikatoren im zweiten Leistungsauftrag an den ETH-Rat (vgl. Bericht der Finanzdelegation betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999, Ziff. 4.2.2; sowie Bericht über die Finanzaufsicht im Bund 1998, Teil I,
Ziff. 434).
Am 15. September 2000 führte die Sektion 1 der Finanzdelegation einen Kontrollbe- such beim ETH-Rat in Zürich durch. Gestützt darauf stellte die Finanzdelegation fest, dass das Budget und der Finanzplan des ETH-Bereichs nach dem entsprechen- den Parlamentsbeschluss jeweils verbindlich sind. Somit können die Finanzplan- zahlen bis 2003 als verbindlich angesehen werden. Nachträgliche Budgetabwei- chungen sind auf zwei Arten möglich. Einerseits kann der ETH-Rat mittels seiner strategischen Reserve Schwerpunkte setzen, und andererseits können sich bei den Institutionen kleinere Abweichungen ergeben, welche innerhalb des ETH-Bereiches kompensiert werden müssen. In diesem Sinne besteht eine gewisse vertikale Flexi- bilität im Mitteleinsatz. Die strategischen Reserven des ETH-Rates belaufen sich für den Bereich Lehre und Forschung auf 12 Mio. Franken. Eine weitere Reserve für die Immobilien beläuft sich auf ebenfalls 12 Mio. Franken. Dazu kommen Informatikre- serven in der Höhe von 5 Mio. Franken. Der Verpflichtungskredit für die 2. Ausbauetappe Hönggerberg betrug ursprünglich rund 600 Mio. Franken. Durch die Übertragung des Immobilienmanagements auf den ETH-Rat wurde das Kostenbewusstsein bei den ETH-Institutionen gestärkt. Wa- ren diese früher Teil der allgemeinen Bundesrechnung, sind sie nun in einem weit grösseren Ausmass für ihre Mittel verantwortlich. Bislang wurden rund 170 Mio. Franken eingespart, sodass der Bau zurzeit noch 430 Mio. Franken kostet. In Bezug auf die Laboreinrichtungen wurden neue Wege beschritten, welche die Verwal- tungskosten senken werden, ohne dass die Investitionskosten erhöht werden muss- ten. Die Finanzdelegation stellte – beispielhaft aufgezeigt an der Verwendung von Holzmaterialien aus amerikanischer Kirsche – einen luxuriösen Ausbaustandard fest. In Bezug auf die parlamentarische Oberaufsicht über den ETH-Bereich brachte die Finanzdelegation in Erfahrung, dass der Eindruck, der ETH-Bereich werde durch die vielen Kontakte mit parlamentarischen Gremien zu stark belastet, vom ETH-Rat nicht geteilt wird. Der Finanzdelegation wurde versichert, dass der ETH-Bereich weiterhin in den Botschaften über die Förderung von Bildung, Forschung und Tech- nologie integriert bleibt und das Parlament in diesem Rahmen auf die Strategie des ETH-Bereiches Einfluss nehmen kann. Das Reporting des ETH-Bereichs bleibt auch
unter dem neuen System des vierjährigen Leistungsauftrags schwerpunktmässig mit dem Budget und der Rechnung verknüpft. In Bezug auf die Transparenz wurde als Problem erkannt, dass zwar die direkt mit dem ETH-Bereich befassten Kommissio- nen ausreichend mit Informationen bedient werden, dass jedoch die übrigen Parla- mentsmitglieder kaum Einblick in diesen Bereich haben. Im Hinblick auf die laufende Revision des ETH-Gesetzes formulierte die Finanzde- legation Vorbedingungen für das Eintreten auf die Vorlage. Diese Vorbedingungen zielen darauf ab, unklare und teilweise umstrittene Sachverhalte mit finanziellen Auswirkungen vor weitergehenden Verselbstständigungen des ETH-Bereiches zu bereinigen. Im Rahmen einer nicht abschliessenden Aufzählung handelt es sich um die Regelung der Beteiligungen, der Spin-off-Betriebe und der sog. Drittmittel, der
Reservepolitik, der Regelung des Geistigen Eigentums, der Frage der Eigentumsver- hältnisse bezüglich Mobilien und Immobilien, des Personalstatuts und der Pensions- kassenrückstellungen, der Kostenrechnung, der Eröffnungsbilanz sowie um die zu- künftige Regelung der Revision und der Kompetenzen der Eidgenössischen Finanz- kontrolle im revidierten ETH-Gesetz. Im Einzelnen wurde der Finanzdelegation in Bezug auf die Eröffnungsbilanzen der sechs ETH-Institutionen und die Erfüllung der FER-Standards versichert, dass diese Ende Oktober vorliegen und dem Parlament noch im Verlauf des Jahres 2000 zuge- stellt werden. Weil dies nicht erfolgt ist, kann die Finanzdelegation diese Frage erst im Verlaufe des Jahres 2001 prüfen. Betreffend die Drittmittel ist zwischen indirek- ten Bundesmitteln (z.B. des Schweiz. Nationalfonds, projektgebundene Beiträge, usw.) einerseits und echten Drittmitteln aus der Privatwirtschaft andererseits zu un- terscheiden. Die Finanzdelegation stellte fest, dass der ETH-Bereich Gewinne aus Drittmitteln (z.B. aus externen Aufträgen) lediglich im Umfang von 3% bzw.
50 Mio. Franken im Sinne einer Reserve vereinnahmen kann. Darüber hinausgehende
Drittmittel werden als Rückstellung neutralisiert oder müssen an den Bund abgeführt werden. Der bei der Bundestresorerie eingestellte Gewinn aus Drittmitteln wird zum durchschnittlichen Kurs der Bundesobligationen verzinst. Die Differenz zu Gunsten des Bundes wird als eine Art Ausgleich für die übrigen nicht ausgewiesenen Leis- tungen des Bundes zu Gunsten des ETH-Bereiches (z.B. unentgeltliche Benutzung der Liegenschaften) betrachtet. Betreffend die Regelung von Spin-off-Betrieben und Beteiligungen existieren auf Stufe der Institutionen Regelungen bezüglich der Ein- nahmen, jedoch ermöglichte das alte Bundespersonalrecht keine klare Regelung des Geistigen Eigentums. Bei der Revision des ETH-Gesetzes müssen diese Fragen ge- klärt werden.
Die Finanzdelegation verlangt, dass die offenen finanzrelevanten Fragen vor den Beratungen zur Revision des ETH-Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Eidge- nössischen Finanzkontrolle und der Eidgenössischen Finanzverwaltung geklärt werden.
4.3.2 Volkszählung 2000
Für die Volkszählung 2000 bewilligten die eidgenössischen Räte mit Bundesbe- schluss vom 26.6.1998 einen Verpflichtungskredit von 108 Mio. Franken, verteilt über die Jahre 1998–2005. Ausgehend von den Erfahrungen mit der Volkszählung 1990 entschied das Bundes- amt für Statistik (BFS), einen Grossteil der Volkszählungsarbeiten informatik- und registergestützt durchzuführen und die Arbeiten an ein privates Dienstleistungszent- rum auszulagern. Auf Grund dieser Konzeptänderung entstand im Jahr 1999 ein er- heblicher finanzieller Mehrbedarf. Auf Grund der Dringlichkeit sowie der Zusiche- rung des BFS, diese Mehrausgaben durch Kreditumschichtungen zu kompensieren und den Verpflichtungskredit von 108 Mio. Franken nicht zu überschreiten, bewil- ligte die Finanzdelegation am 21. September 1999 gewöhnliche Vorschüsse im Um- fang von insgesamt 13 547 000 Franken.
Ende November 2000 wurden für 93% der Bevölkerung die Fragebogen durch das Dienstleistungszentrum verschickt. Insgesamt wurden 11,8 Millionen Fragebogen vorbedruckt, automatisch kuvertiert und versandt. Für die übrigen 7% der Bevölke- rung wurden die Unterlagen persönlich durch Zähler an die Haushalte übergeben. Abgesehen von einzelnen Zustellproblemen in gewissen Gemeinden und einer grös- seren EDV-Panne im Kanton Jura, die fast ausnahmslos im Dezember noch korri- giert werden konnten, sowie von tageweisen Überlastungssituationen im Rahmen der Hotline für die Bevölkerung ist die Volkszählung ohne grössere Probleme ange- laufen. Die Erfahrungen mit dem e-census (Volkszählung per Internet) waren insgesamt po- sitiv. Die Antwortquote liegt zurzeit bei vier Prozent. Der e-census ist ein erstes Pi- lotprojekt im Rahmen des e-government. Das BFS wird daher im laufenden Jahr noch eine umfassende Evaluation mit einer Befragung bei der Bevölkerung durch- führen, die wertvolle Rückschlüsse auf zukünftige Vorhaben in diesem Bereich er- lauben wird. Das Informatiksystem der Volkszählung 2000 ist aus Sicherheitsgründen zum Vor- neherein von allen andern Datenbanken oder Systemen des Bundes und des externen Dienstleistungszentrums getrennt worden. Zudem hat das Informatikstrategieorgan des Bundes zusammen mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, dem BFS und dem Dienstleistungszentrum einen umfassenden Massnahmenkatalog zur Da- tensicherheit erarbeitet und umgesetzt. Die Gemeinden haben im Allgemeinen die Volkszählung gut vorbereitet und durch- geführt. Zwischen den Gemeinden und dem BFS haben die Statistischen Ämter der Kantone eine konstruktive Vermittlerrolle übernommen. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleistungszentrum und den Gemeinden verlief im Grossen und Ganzen ohne grössere Probleme. Im Rahmen der täglichen Produktion hat sich trotz vieler Detailprobleme ein positiver Teamgeist zwischen den verschiedenen Partnern und dem BFS entwickelt. Auf Grund des Umfangs und der Komplexität des Projektes sowie der Tatsache, dass mehrere Partner (Kantone, Gemeinden, private Auftragnehmer) in die Projek- tarbeiten involviert sind, können Veränderungen im Projektverlauf entstehen, die im jeweiligen Budgetierungszeitpunkt nicht in allen Teilen voraussehbar sind. So erge- ben sich bei einzelnen Projekten innerhalb des Gesamtprojekts immer wieder Ver-
änderungen, Verschiebungen oder Verzögerungen, die sich auf die mit dem Budget bewilligten jährlichen Zahlungskredite auswirken. Das führt dann in der Regel dazu, dass mit den Nachträgen I jeweils Übertragungen nicht ausgeschöpfter Kredite aus dem Vorjahr anbegehrt werden. Trotz diesen Kreditübertragungen und -verschie- bungen geht das BFS davon aus, dass der Verpflichtungskredit von 108 Mio. Fran- ken eingehalten werden kann.
Die Finanzdelegation hält fest, dass die 1999 gewährten gewöhnlichen Vor- schüsse im Umfang von 13 547 000 Franken vollumfänglich kompensiert wer- den und fordert das BFS auf sicherzustellen, dass der Verpflichtungskredit von insgesamt 108 Mio. Franken nicht überschritten wird.
«Volkszählung 2000» – Überblick über den Stand des Verpflichtungskredits Tabelle 4 Gesamtüberblick über den Verpflichtungskredit von 108 Mio. Franken (Stand 5.2.2001) VA Nachtrag I VA neu Budget Planung Total 2000–2005
Rubrik-Nr. Ausgabenrubrik 2001 2001 2001 2002 2003 2004 2005
0317.3010.111 Plafonierte Personalbezüge 5 615 600 57 000 5 672 600 4 633 000 2 659 000 2 080 000 2 057 000 17 101 600 0317.3189.101 Kommissionen und Honorare 15 000 15 000 15 000 30 000 50 000 50 000 160 000 0317.3189.102 Forschungs- und Entwicklungs- 819 000 230 000 1 049 000 520 000 490 000 510 000 510 000 3 079 000 aufträge 0317.3189.103 Informatik-Programme 2 087 000 1 050 000 3 137 000 640 000 100 000 50 000 50 000 3 977 000 und Dienstleistungen 0317.3189.104 Informationskampagne VZ2000 620 000 620 000 90 000 90 000 50 000 50 000 900 000
0317.3189.105 Zählerentschädigungen 0 0 0 0 0 0 0
0317.3180.100 3 541 000 1 280 000 4 821 000 1 265 000 710 000 660 000 660 000 8 116 000
0317.3181.101 Kosten für Erhebungen 800 000 800 000 100 000 0 0 0 900 000
0317.3181.102 Dienstleistungszentrum 18 533 800 18 533 800 3 114 800 0 0 0 21 648 600
0317.3199.101 Spesenentschädigung 167 000 167 000 113 000 10 000 0 0 290 000
0317.3199.102 Druckerzeugnisse, Bürobedarf 510 000 510 000 150 000 200 000 250 000 400 000 1 510 000 0317.3190.100 677 000 677 000 263 000 210 000 250 000 400 000 1 800 000 0317.3522.101 Vergütungen an kantonale 1 000 000 1 000 000 720 000 0 0 0 1 720 000 und kommunale Ämter
0317.3600.101 Unterstützungsbeiträge für 0 0 1 800 000 0 0 0 1 800 000
Registerharmonisierungen 0317.4010.101 Informatik-Hardware 1 412 000 1 412 000 125 000 50 000 40 000 40 000 1 667 000 und Büromatik
Total 31 579 400 1 337 000 32 916 400 12 020 800 3 629 000 3 030 000 3 157 000 54 753 200
4.3.3 Bundesamt für Statistik
Im Berichtsjahr überprüfte die Finanzdelegation die Rahmenbedingungen für die Überführung des Bundesamts für Statistik (BFS) in den FLAG-Status. Das Budget des BFS beläuft sich auf 60 Mio. Franken, wovon 80% Personalaufwand sind. Dem stehen Einnahmen von 2% gegenüber. Das mittelfristige Ziel ist ein Einnahmenan- teil von 5%. Die obere Grenze von 5% ist vor allem durch Datenschutzvorschriften bedingt. In Bezug auf die von den Finanzkommissionen geforderte Erhöhung des Kostendeckungsgrades kommt der Gebührenstruktur eine besondere Bedeutung zu (vgl. Bericht der Finanzdelegation betreffend die Oberaufsicht über die Bundesfi- nanzen im Jahre 1999, Ziff. 4.2.3). Die Finanzdelegation stellte fest, dass die neue Gebührenordnung des BFS mit dem Projekt PRAXIS in der ersten Hälfte 2001 um- gesetzt wird. Mit der Überführung in den FLAG-Status beabsichtigt das BFS, seine Position im Markt zu verbessern. In Bezug auf die Belastungen der Unternehmen mit statistischen Erhebungen wird versucht, den Aufwand zu verringern. Die grossen Unternehmen werden vom BFS jeweils voll erfasst. Bei den KMU werden rotierende Stichproben durchgeführt. Eine KMU ist jeweils rund fünf Jahre in einem Erhebungspool. Das Hauptproblem be- steht in Bezug auf die zahlreichen anderen Institutionen, wie Banken, Marktfor- schungsinstitute oder andere Bundesstellen, welche ebenfalls Fragebogen verschi- cken. Nur der kleinere Teil der Fragebogen, welche den KMUs zugesandt werden, stammt vom BFS. Die Finanzdelegation stellte fest, dass 1999 keine Statistik abgebaut wurde. In den Vorjahren wurde eine Sortimentsbereinigung im Bereich Landwirtschaft und im zweiten und dritten Sektor durchgeführt. Zudem wurde die Bodenpreisstatistik abge- schafft. Der Widerstand gegen den Abbau einer konkreten Statistik kann jedoch mitunter gross sein. Beispielsweise stiess der geplante Abbau von Statistiken im Be- reich des Tourismus auf massiven Widerstand auch von Seiten des Parlaments. Ein grosser Teil der Leistungen des BFS wird als Teil des Service Public betrachtet. Ein Beispiel ist der LIK, der Landesindex für Konsumentenpreise, welcher auch volks- wirtschaftliche Funktionen erfüllt.
Die Finanzdelegation fordert das Bundesamt für Statistik auf, die Belastung der Unternehmen mit statistischen Erhebungen durch geeignete Koordinationsmass- nahmen weiter zu verringern. Um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen, müssen Statistiken, die an Bedeutung verloren haben, abgebaut werden.
4.3.4 Inventar der Bundeskunstsammlung
Die Finanzdelegation stellte Unregelmässigkeiten beim Inventar der Bundeskunst- sammlung fest. Diese kamen insbesondere bei Kontrollen bei den Rüstungsbetrieben und beim Bundesamt für Polizei zum Vorschein. Das Eidgenössische Departement des Innern bestätigte die erwähnten Probleme. Zwar würden die Werke der Bundes- kunstsammlung seit 1989 vom Bundesamt für Kultur mittels einer EDV-gestützten Datenbank erfasst. Aber erst in den letzten zwei Jahren wurde begonnen, das Inven- tar der Sammlung mit den in den einzelnen Bundesämtern geführten Listen abzu-
gleichen und den Unstimmigkeiten im Einzelnen nachzugehen. In einem ersten Schritt wurden Unstimmigkeiten bei den Vertretungen der Schweiz im Ausland festgestellt. In einem zweiten Schritt werden die übrigen Verwaltungen der zivilen Departemente kontrolliert, was sich aber als langwieriges und mühsames Unterfan- gen erweist. In einem dritten Schritt wird mit der Kontrolle der Bestände des VBS begonnen, was Ende 2001 abgeschlossen sein sollte. Als letzter Schritt ist die Kont- rolle in den kantonalen und städtischen Museen vorgesehen. Die Finanzdelegation hat das EDI beauftragt, über die weiteren Kontrollschritte und die festgestellten Verluste, die Regelung der Verantwortlichkeiten sowie die ord- nungsgemässe Weiterführung des Inventars der Bundeskunstsammlung einen Be- richt zu verfassen.
Die Finanzdelegation verlangt von den Departementen, dass der Empfang von Kunstwerken aus der Bundeskunstsammlung konsequent schriftlich bestätigt und entsprechende Inventare geführt werden.
4.3.5 Zusammenarbeit der Hochschulen am Genfersee
(Projekt Arc lémanique) Das Projekt «Arc lémanique» ist ein Projekt betreffend die regionale universitäre Zu- sammenarbeit. Die drei Hochschulen der Genferseeregion, die Universität Lausanne, die Universität Genf sowie die ETH Lausanne schaffen einen Pôle de génomique fonctionnelle und ein Kompetenzzentrum für Sozial- und Geisteswissenschaften. Ein zweiter Teil des Projekts umfasst die folgenden Neuorientierungen: Konzentration der Grundwissenschaften (Mathematik, Physik, Chemie) an der ETH Lausanne, der Phar- mazie an der Universität Genf, Transfer von Teilen der Physik nach Genf. Das Projekt wurde von der Schweizerischen Universitätskonferenz grundsätzlich gutgeheissen, und die politischen Behörden (Bund sowie Kantone Genf und Waadt) haben am 30. Juni 2000 eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben. Ge- stützt darauf soll ein universitäres Abkommen zwischen den drei Hochschulen ge- troffen werden. Es ist vorgesehen, die Gelder ab April 2001 freizugeben. Eckpfeiler der Finanzierung ist die sog. Autonomiedividende. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 111 Mio. Franken, welcher im Finanzplan des ETH-Bereiches auf Grund der durch den Leistungsauftrag realisierten grösseren Autonomie abgezo- gen wurde. Durch eine blosse Änderung des Leistungsauftrags bewilligte der Bun- desrat diesen Betrag von 111 Mio. Franken an den ETH-Rat für dessen Teilnahme an Innovations- und Kooperationsprojekten. Anschliessend wurde die Änderung des Leistungsauftrages den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur zur Konsultation unterbreitet. Im Rahmen des Voranschlags 2001 bewilligten die eidge- nössischen Räte innerhalb der Globalrubrik «Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich» eine erste Tranche von rund 11 Mio. Franken. Im Finanzplan sind für das Jahr 2002 weitere 44 Mio. Franken und für das Jahr 2003 nochmals 52 Mio. Franken eingestellt. Zuständig für die Auswahl der Projekte und die Verteilung der Gelder ist der ETH- Rat, welcher aus seinen Reserven zusätzlich rund 12 Mio. bereitgestellt hat, sodass insgesamt rund 122 Mio. Franken für Innovations- und Kooperationsprojekte zur
Verfügung stehen. Die Gelder werden auf 13 Projekte verteilt, wobei auf die ETH Lausanne bzw. das Projekt Arc lémanique 63 Mio. Franken entfallen. Das Budget der Universität Lausanne bleibt nach dem Wegzug der Grundwissenschaften unver- ändert; die so frei werdenden Gelder werden in das gemeinsame Projekt (funktio- nelle Genomik, Geistes- und Sozialwissenschaften) investiert. Im Rahmen des inte- runiversitären Abkommens ist ein gemeinsamer Fonds der drei Hochschulen vorge- sehen. Dieser wird einerseits durch die projektgebundenen Beiträge zu Gunsten der Universitäten gemäss dem Bundesbeschluss über projektgebundene Beiträge zu Gunsten der Universitäten und Institutionen in den Jahren 2000 bis 2003 und ande- rerseits durch einen angemessenen Beitrag der betroffenen Universitätskantone ge- spiesen. Die Schweizerische Universitätskonferenz, welche für die Verteilung der projektgebundenen Beiträge zuständig ist, wird sich mit 8 Mio. Franken beteiligen. Die Kantone Genf und Waadt leisten je 4 Mio. Franken, und der ETH-Rat bzw. die ETH Lausanne ebenfalls 4 Mio. Franken. Weitere Beiträge werden von der Univer- sität Lausanne erwartet. Die Finanzdelegation sah sich mit der Frage konfrontiert, ob die Abgabe einer ver- bindlichen Absichtserklärung mit Kostenfolge gegenüber Dritten durch den Bundes- rat mit der Budgethoheit des Parlaments vereinbar ist. In Bezug auf die projektge- bundenen Beiträge sieht der entsprechende Bundesbeschluss die Unterstützung von Kooperationsprojekten kantonaler Universitäten zwar ausdrücklich vor. Bei den projektgebundenen Geldern handelt es sich jedoch um Mittel, welche für bestimmte Projekte freigegeben werden, für welche insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht Rahmenvorgaben bestehen sollten. Von daher erscheint es zumindest fraglich, ob solche Beiträge für die dauerhafte Subventionierung von Instituten budgetiert wer- den dürfen oder ob dafür nicht eine formelle Grundlage (Gesetz oder Verordnung) nötig wäre. Im Hinblick auf weitere Kooperationsprojekte im Hochschulbereich verlangte die Finanzdelegation vom Bundesrat eine Stellungnahme zu den aufge- worfenen Fragen. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Techno- logie in den Jahren 2000–2003 wurde die verstärkte Zusammenarbeit der drei Hoch- schulen am Genfersee nebst vielen anderen Kooperationsprojekten zwar erwähnt,
ohne aber auf die Details, insbesondere der speziellen Art und Weise der Finanzie- rung über die «Autonomiedividende», näher einzugehen. In der Folge wurde das Projekt «Arc lémanique» dem Parlament nicht als Botschaft zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Änderung des Leistungsauftrags an den ETH-Rat den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur lediglich zur Konsultation vorgelegt. Der ausgabenwirksame Teil des Projekts «Arc lémanique» findet sich alsdann verteilt auf mehrere Tranchen in den Voranschlägen des Bundes, integriert in die Globalrubrik «Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich».
Die Finanzdelegation verlangt die Respektierung der Budgethoheit des Parla- ments und die Beachtung des Gebots der Transparenz. Neue budgetrelevante Projekte in den Bereichen Bildung, Forschung und Technologie, welche in der entsprechenden Botschaft nicht rechtsgenüglich berücksichtigt wurden, müssen dem Parlament mit separaten Botschaften zum Beschluss vorgelegt werden. Be- vor Bundesmittel für weitere Kooperationsprojekte im Hochschulbereich bewil- ligt werden, hat der Bundesrat die finanzrechtlichen Grundlagen darzulegen.
4.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
4.4.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt
für Privatversicherungen Die Sektion 3 der Finanzdelegation führte im August 2000 beim Bundesamt für Pri- vatversicherungen (BPV) einen Kontrollbesuch durch. Die Aufgaben des BPV umfassen den Schutz der Versicherten vor Insolvenzen der Versicherer, die Aufsicht im Bereich Geldwäscherei, die Publikation des Amtsbe- richts, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, die Beantwortung von Anfragen sowie die internationale Zusammenarbeit im Bereich Finanzaufsicht. Als Hauptprobleme wurden die Entwicklungen im Allfinanzbereich (Konglomeratsaufsicht) und die Ein- führung neuer Finanzinstrumente sowie die Beurteilung von Rückversicherungen festgestellt. Das BPV verfügt über eine moderne Organisationsstruktur, deren Kern aus 4 teilautonomen Aufsichtsteams besteht. Zur Bewältigung der neuen Aufgaben im Bereich der Konglomeratsaufsicht wurden dem BPV ein Globalkredit und 15 zu- sätzliche Stellen bewilligt. Das BPV geht optimistisch davon aus, diese Stellen mit den verfügbaren finanziellen Mitteln besetzen zu können. Eine Expertengruppe unter der Leitung von Herrn Prof. Jean-Baptiste Zufferey hat Empfehlungen abgegeben, wobei zwei als zentral erscheinen. In institutioneller Hin- sicht wird vorgeschlagen, eine integrierte Finanzmarktaufsicht zu schaffen und dort die Bankenaufsicht und die Aufsicht über die Privatversicherungen zu integrieren. In materieller Hinsicht kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass es kein Finanz- dienstleistungsgesetz braucht, dass jedoch bezüglich dreier Gruppen von Finanzin- termediären Handlungsbedarf besteht, nämlich bezüglich der unabhängigen Vermö- gensverwalter, der Devisenhändler und der Introducing Brokers. Neben dem Bereich Finanzmarktaufsicht drängen sich Revisionen im Bankengesetz und im National- bankgesetz auf. Welche Auswirkungen diese Revisionsbestrebungen auf die bislang in verschiede- nen Departementen angesiedelten Organe zur Bekämpfung der Geldwäscherei haben wird, ist zurzeit noch offen. Als vordringlich erachtet die Finanzdelegation eine verstärkte Koordination zwischen den involvierten Departementen und Ämtern zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten, dies nicht zuletzt mit Blick auf die sog. Effi- zienzvorlage und dem geplanten Aufbau von Kompetenzzentren für die Be- kämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität im Bundesamt für Polizei (vgl. Ziff. 4.4.2).
Die Finanzdelegation begrüsst die eingeleitete Neuordnung der Finanzmarktauf- sicht. Die Finanzdelegation verlangt vom Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departement und vom Eidgenössischen Finanzdepartement, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei besser zu koordinieren. Mit Blick auf das Projekt Effizienzvorlage sind parallele Strukturen zu vermeiden.
4.4.2 Effizienzvorlage
Das Koordinationsorgan der Kontrollkommissionen hat das Projekt Effizienzvorlage (Projekt EffVor) den Geschäftsprüfungskommissionen zur federführenden Bearbei- tung zugewiesen. Die Finanzdelegation wurde als für die begleitende Finanzober- aufsicht zuständig erklärt, namentlich für dringende Kredite, für Personaleinreihun- gen, für die Abnahme der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und für die Durchsicht der einschlägigen Bundesratsbeschlüsse auf finanzielle Fol- gen. Die Finanzkommissionen sind für die entsprechenden Kredite im Voranschlag, Nachtrag, Finanzplan und in der Staatsrechnung verantwortlich. Gestützt auf diese Arbeitsteilung haben die Finanzkommissionen die folgenden Zahlen zu den Vollkosten des Projekts EffVor erheben lassen:
Tabelle 5 VA 2001 FP 2002 FP 2003 FP 2004
Total Vollkosten 18,46 Mio. 45,58 Mio. 72,99 Mio. 90,81 Mio. Bund EffVor (gerundet)
2005 2006 2007 2008
Annahmen/ 100,9 Mio. 113 Mio. 124,4 Mio. 131,1 Mio. Schätzwerte:
In Bezug auf die Personalrekrutierung stellte die Finanzdelegation fest, dass voraus- sichtlich bezüglich zweier Berufsgruppen Probleme auftreten könnten: Einerseits bei spezialisierten Personen wie Wirtschaftsprüfende, Bankfachpersonen, und Personen mit speziellen Kenntnissen betreffend die Geldwäscherei. Wenn in diesen Bereichen der geplante Personalbestand erreicht werden soll, sind marktge- rechte Löhne und gezielte Rekrutierungsmassnahmen Voraussetzung. Andererseits wird sich in Bezug auf die Staatsanwaltschaft ein Salärproblem zeigen. In diesem Bereich wird der Bund hochqualifizierte Personen benötigen, da diese beim Bund ausschliesslich grosse und schwierige Fälle bearbeiten werden. Diese Personen sind zurzeit in den Kantonen Zürich, Genf und Zug usw. beschäftigt, welche sehr gute Gehälter bezahlen. Noch personalintensiver erscheint die Personalrekrutierung im Bereich der Bundes- amts für Polizei, wo rund 150 Polizeibeamtinnen und -beamte eingestellt werden sollen. Die Finanzdelegation beurteilt die Personalvorstellungen des Eidgenössischen Jus- tiz- und Polizeidepartementes in Bezug auf das Projekt EffVor als ambitiös. Erste Ergebnisse von Einreihungsverfahren zeigen zudem, dass die Stellenbewertungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes im Rahmen der Besoldungs- ordnung des Bundes überdurchschnittlich sind. Des Weitern stellt die Finanzdelega- tion fest, dass zurzeit noch kein verbindliches Konzept für die Unterbringung der
neu zu rekrutierenden Personen besteht. Vor diesem Hintergrund fragt es sich, ob das Projekt EffVor qualitativ und quantitativ im angestrebten zeitlichen Rahmen zu verwirklichen ist. Die Finanzdelegation erachtet die geplante örtliche Trennung von Bundesamt für Polizei und Eidgenössischem Untersuchungsrichteramt unter wirtschaftlichen Ge- sichtspunkten als nicht sinnvoll. Bei Standortfragen (zentral/dezentral) sind die je- weiligen Kostenfolgen in die Entscheidfindung einzubeziehen. Eine gewisse finanzielle Entlastung könnte auf Grund der «Sharing»-Vorlage, wel- che die Teilung eingezogener Vermögenswerte regeln soll, für den Bund eintreten. Vorgesehen ist, die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte nach folgendem Schlüssel vorzunehmen: 5/10 an denjenigen Kanton oder den Bund, welcher das Ver- fahren führt; 3/10 an den Bund; 2/10 an den Kanton, in dem sich das Vermögen befin- det. Angesichts der Entlastungen der Kantone durch das Projekt EffVor erachtet die Finanzdelegation die Vereinnahmung des Bundesanteils in die allgemeine Bundes- kasse als zwingend notwendig. Zweckbindungen, die den Bund wiederum zu Mehr- ausgaben verpflichten sollen, sind abzulehnen. In organisatorischer Hinsicht drängt die Finanzdelegation auf den raschen Aufbau einer fachlich breit abgestützten Projektorganisation, welche die Aufgaben, Kom- petenzen und Verantwortlichkeiten klar regelt und ein straffes Controlling sicher- stellt. Die Finanzdelegation stellt fest, dass nicht nur die finanziellen, sondern auch die politischen Auswirkungen des Projekts EffVor zurzeit noch nicht geklärt sind. Auf Bundesebene werden neue Strukturen aufgebaut, bevor die Ergebnisse der Projekt- gruppe Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz (USIS) vorlie- gen. Die Auswirkungen der Effizienzvorlage in der Betriebs- und Vollzugsphase auf die Kantone sind ungewiss. Vor diesem Hintergrund verlangt die Finanzdelegation, dass der Bundesrat seine politische Verantwortung wahrnimmt und für die Umset- zung des Projekts EffVor klare Vorgaben beschliesst.
Die Finanzdelegation verlangt vom Bundesrat klare politische Vorgaben für die Umsetzung des Projekts Effizienzvorlage. Auf Grund der festgestellten finanziellen und politischen Unwägbarkeiten wirft die Finanzdelegation zudem die Frage nach einer längeren Etappierung des Projekts auf. In Bezug auf die «Sharing»-Vorlage erscheint angesichts der Entlastungen der Kantone durch das Projekt Effizienzvorlage die Vereinnahmung des Bundesanteils in die allgemeine Bundeskasse als zwingend notwendig; Zweckbindungen sind abzulehnen.
4.4.3 Sicherheitsleistungen der Asylbewerbenden
Finanzdelegation und Eidg. Finanzkontrolle hatten sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit der Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht (SiRück) von Asylbewerbenden zu befassen (vgl. Bericht über die Finanzaufsicht im Bund 1997, Teil I, Ziff. 442; Teil II, Ziff. 45; 1998, Teil I, Ziff. 442; Teil II, Ziff. 43; sowie Be- richt über die Oberaufsicht über die Bundesfinanzen im Jahre 1999, Ziff. 4.3.3).
Im Verlaufe des Jahres 2000 wurde von dritter Seite die Arbeiten der Task Force SiRück in Einzelfällen kritisiert. Die Kritik betraf einerseits die Verzinsung und die Spesen sowie andererseits die Qualität der Arbeiten der Task Force SiRück. Die Fi- nanzdelegation weitete ihre Prüfung auf die generelle Qualitätskontrolle der Arbei- ten der Task Force SiRück und die Frage nach der Wahrung der Verfahrensrechte der Betroffenen im Allgemeinen aus. Die Finanzdelegation stellte fest, dass die Verzinsung, welche im Untersuchungs- zeitpunkt 0,75% betrug, sowie die Spesen von jährlich 20 Franken nicht als unver- hältnismässig bezeichnet werden können. Die Qualitätskontrolle der Arbeiten der OSP AG (ehemals Task Force SiRück) werde durch die Einhaltung des Vier-Augen- Prinzips sichergestellt. Anschliessende Stichproben des BFF haben ergeben, dass in über 98% der Fälle kein Anlass zur Kritik besteht. Im Verfahren bis zur Schlussabrechnung der SiRück-Konti und der darauf fussenden Verfügung bleibt das rechtliche Gehör durch die Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) gewahrt. Vom EJPD wurde zudem eine grosszügige Handhabung der Verwirkungsfrist in Aussicht gestellt, wel- che es einer SiRück-pflichtigen Person erlauben soll, beim Vorliegen von «ent- schuldbaren Gründen» auch nach Ablauf von zehn Jahren ihren Anspruch geltend zu machen. Durch die individuelle Kontenführung ist eine Identifikation jederzeit si- chergestellt. In Bezug auf die Frage nach der Nachvollziehbarkeit dieses Verfahrens für die Kontoinhabenden wies die Finanzdelegation mit Verweis auf die vorbildliche Praxis des Kantons Neuenburg auf die Notwendigkeit transparenter und für die Kontoinhabenden sprachlich verständlicher Informationen über das SiRück- Verfahren als Voraussetzung für die Wahrnehmung ihrer Parteirechte hin. Das EJPD bezeichnete jedoch in Bezug auf weitergehende Informationsmassnahmen wie z.B. die Abgabe zusätzlicher Informationen zu SiRück in der jeweiligen Muttersprache nach dem Vorbild des Kantons Neuenburg vorab die kantonalen Stellen als zustän- dig. Indes sei eine engere Zusammenarbeit zwischen dem BFF und den kantonalen Stellen und eine weitergehende Unterstützung bei der Ausarbeitung fremdsprachiger Informationsschreiben möglich.
Die Finanzdelegation fordert das BFF auf, die kantonalen Stellen vermehrt zur Ausarbeitung fremdsprachiger Informationsmittel zur Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht, z.B. Informationsschreiben in der jeweiligen Mutter- sprache, anzuregen, sie dabei zu unterstützen und geeignete Zusammenarbeits- formen zu entwickeln.
4.5 Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport
4.5.1 Kontrollbesuch beim Generalsekretariat VBS
Das VBS steht in einem weit reichenden Reformprozess, der auch tief greifende Folgen für die Organisation des Generalsekretariates hat. Die Sektion 2 hat sich am 11. September 2000 bei einem Kontrollbesuch einen Überblick verschafft und Schlussfolgerungen gezogen.
Der Generalsekretär VBS hat gemäss geltendem Organigramm 13 ihm direkt unter- stellte Stellen und weist damit eine ungewöhnlich breite Führungsspanne auf. Im Voranschlag 2001 bewilligte das Parlament Ausgaben von 62 Millionen Franken für das Generalsekretariat (GS VBS). In Übereinstimmung mit der Finanzdelegation ist der Generalsekretär daran, das Generalsekretariat zu reorganisieren und vollständig aus der Armee auszugliedern. Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde dem Departement ein Aus- gabenplafonds zugestanden, der vom Parlament in den Budgetberatungen bis zum Voranschlag 2001 respektiert worden ist. Eine Fortsetzung einer finanzrechtlichen Ausnahmeregelung für das VBS in Form eines Globalbudgets oder eines 2-Jahres- Budgets hält die Finanzdelegation nicht für opportun. Die Budgethoheit des Parla- mentes darf nicht weiter beschränkt werden; der finanzpolitische Handlungsspiel- raum ist zu wahren. Die finanzielle Steuerung des Departementes muss sich der Fi- nanzplanung des Bundes unterordnen. Unter dem Titel Friedensförderung finanziert das VBS drei Sicherheitspolitische In- stitute in Genf. Es sind dies das Zentrum für Sicherheitspolitik (GZS), das Interna- tionale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GIZHE) sowie das Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte. Diese Institutionen beschäftigen im Voll- ausbau insgesamt rund 160 Personen; dabei ist mit jährlichen Ausgaben von rund
20 Millionen Franken zu rechnen. Die Zentren sind relativ schnell gewachsen; die
noch bestehenden Mängel in der finanziellen Führung sollten rasch behoben werden. Wir erwarten vom Generalsekretariat, dass die Finanzaufsicht über die Genfer In- stitute verstärkt wird. Reorganisationsbedarf besteht bei der Militärbibliothek und Abteilung Presse und Funkspruch (APF). Die Militärbibliothek ist eine der ältesten Bundesinstitutionen. Sie ist seit 1848 als Bibliothek des Militärdepartementes nachgewiesen. Ihr Standort im Bundeshaus Ost soll im Rahmen des Unterbringungskonzepts der parlamentsna- hen Gebäude aufgegeben werden. Die Bibliothek wird eine Neupositionierung er- fahren. Die Abteilung Presse und Funkspruch ist das Organ des Bundesrates für die Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit, wenn die zivilen Medien nicht mehr in der Lage sind, ihren Informationsauftrag zu erfüllen. Die Unterstellung und die Funktion der APF in der Armee XXI sind noch offen. Nach Auffassung der Fi- nanzdelegation könnte der operative Standard der APF deutlich reduziert werden. Die Finanzdelegation unterstützt das Departement in seinem Vorhaben, für die bei- den Dienste zeitgemässe Reformen durchzuführen.
Die Finanzdelegation beantragt, die finanzielle Transparenz der Aktivitäten im Generalsekretariat zu verbessern, indem zum Beispiel Kostenstellen für die spe- ziellen Aufgabengebiete (Oberauditorat, Militärbibliothek, APF, Sicherheitspo- litische Institute) eingeführt werden.
4.5.2 Beförderungen von höheren Stabsoffizieren
Im Rahmen der begleitenden Finanzaufsicht verlangte die Finanzdelegation Auskunft über die erfolgten Beförderungen von höheren Stabsoffizieren. Auf Grund der Planung geht das VBS von einem Armeebestand von rund 200 000 Armee-
angehörigen einschliesslich der Reserve aus. Der Hälfte der höheren Stabsoffiziere soll eine frühzeitige Pensionierung ermöglicht werden. Einem Viertel der überzähligen Stabsoffiziere soll eine Führungsfunktion im Rahmen der Umsetzung von Armee XXI übertragen werden und ein Viertel soll in andere Stellen innerhalb des VBS oder der allgemeinen Bundesverwaltung versetzt werden. Die Kosten für die vorzeitigen Pensionierungen dürften 5–6 Millionen Franken betragen. Die Finanzdelegation ist der Auffassung, dass die bevorstehenden Reformen eine zurückhaltende Beförderungspolitik erfordern. Das VBS sicherte der Finanzdelegation zu, dass die neuen Arbeitsverträge mit einer Flexibilitätsklausel ergänzt werden. Eine Nachprüfung hat ergeben, dass im Berichtsjahr nur noch ein höherer Stabsoffizier mit ausserordentlichen Qualifikationen ohne Vorbehalt befördert worden ist.
Die Finanzdelegation setzt sich dafür ein, dass im VBS wie in den zivilen De- partementen Vorbehalte bei der Wahl von Chefbeamten vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Dienststellen vor Reformen stehen.
4.5.3 Lenkungsgruppe Sicherheit
Die Finanzdelegation hat sich im Rahmen der mitschreitenden Finanzaufsicht mit dem Bundesratsbeschluss vom 3. November 1999 betreffend die Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates und die Aufhe- bung des Stabs und Rats für Gesamtverteidigung befasst. Sie nahm von der Aufhe- bung des Stabs für Gesamtverteidigung und des Rats für Gesamtverteidigung Kenntnis, deren Ausgaben bis zum Voranschlag 1998 in der Zentralstelle für Ge- samtverteidigung als selbstständige Verwaltungseinheit in der Finanzrechnung ent- halten waren. Gemäss Bundesratsbeschluss wird mit der Lenkungsgruppe Sicherheit ein vorberei- tendes Stabsorgan des Bundesrates eingesetzt, dem Personal und Kredite für die Er- füllung des Auftrags zugewiesen werden. Der Bundesrat schuf die Stelle eines Nachrichtenkoordinators mit der Zustimmung der Finanzdelegation. Der Nachrich- tenkoordinator hat den departementsübergreifenden Informationsfluss sicherzustel- len. Ihm vorgelagert ist die Lenkungsgruppe Sicherheit, die im Turnus vom Staats- sekretär des EDA, vom Chef der Bundespolizei, vom Generalstabschef und von ei- nem Chefbeamten des EJPD präsidiert wird. Der Nachrichtenkoordinator ist befugt, nach Anhörung der Lenkungsgruppe Sicherheit sechs Stellen des Lage- und Früher- kennungsbüros zu besetzen. Im Interesse einer transparenten Verwaltung und zur besseren Wahrnehmung der Budgethoheit des Parlamentes verlangte die Finanzdelegation, dass die Aktivitäten der Lenkungsgruppe Sicherheit im Voranschlag offen ausgewiesen sind. Das Parla- ment sollte die Ressourcenzuteilung im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik durch eine geeignete Präsentation in der Finanzrechnung mit verfolgen können. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) sicherte der Finanzdelegation zu, dass die Lenkungsgruppe Sicherheit jährlich über die von ihr beanspruchten finanziellen und personellen Ressourcen Bericht erstattet. Das jeweils federführende Departe- ment soll verpflichtet werden, über die geplanten Aktivitäten und die zu erwartenden
Ausgaben in der Zusatzdokumentation zu den Budgeteingaben zu orientieren. Die Finanzdelegation hat zur Kenntnis genommen, dass für das im Generalsekretariat des VBS angesiedelte Lage- und Früherkennungsbüro ein Kreditbedarf von
1 172 000 Franken angemeldet wird.
Die Finanzdelegation verlangt, dass die Ausgaben für die Lenkungsgruppe Si- cherheit im Begründungsteil zum Voranschlag und zur Staatsrechnung ausge- wiesen sind.
4.5.4 Sozialfonds der Armee
In zwei Revisionsberichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Sozial- dienst der Armee (SDA) und der Schweizerischen Nationalspende (SNS) fanden sich Hinweise, dass die teilweise auf das 19. Jahrhundert zurückgehenden Institutionen hohe Verwaltungskosten verursachen und zweifelhafte Auszahlungen vornehmen. Der Sozialdienst der Armee zahlte im Jahr 1999 in den Rekrutenschulen rund 2,5 Millionen Franken an Armeeangehörige aus. Gemäss Grundauftrag erbringt der SDA Dienstleistungen für in Schwierigkeiten geratene Armeeangehörige. Das Par- lament genehmigte am 18. Dezember 1998 die Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (SR 834.1). Die tägliche Grundentschädigung während der Rekrutenschule wurde bei dieser Gelegenheit auf 20% des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung er- höht. Für einen Rekruten ohne Kinder wurden dadurch per 1. Juli 1999 die Tages- entschädigungen von 31 auf 41 Franken erhöht. Mit dem Ausbau der regionalen Ar- beitsvermittlungszentren (RAV) in den letzten Jahren sind auch bei der Arbeitslo- senversicherung Strukturen geschaffen worden, die ähnliche Dienstleistungen wie der Sozialdienst der Armee anbieten. Für die Finanzdelegation stellt sich die Frage, wie die Leistungen des Sozialdienstes der Armee auf die verbesserten Angebote der Sozialversicherungen abgestimmt werden. Das Netz der Sozialversicherungen wird immer enger geknüpft. Der Sozialdienst der Armee sollte den Fortschritten der Sozi- alversicherungen Rechnung tragen und seinen Grundauftrag den neuen Gegeben- heiten anpassen. Der SDA macht geltend, dass sich jährlich 5000 Angehörige der Armee (AdA) beim Sozialdienst melden. Der SDA dürfte vor allem für Rekruten mit abgebrochenen Lehren und Sozialfällen eine Lücke schliessen. Zudem wird von Seiten des SDA darauf hingewiesen, dass die ausbezahlten Mittel nicht aus der Bun- deskasse stammen, sondern aus Stiftungen und Sonderkassen. Die Finanzdelegation verlangte vom VBS, dass im Rahmen der Armee XXI die Rechtsgrundlagen ge- schaffen werden, die Hilfs- und Unterstützungskassen des VBS zu zentraliseren. In den noch bestehenden dezentralisierten Fürsorgeeinheiten der Armee fehlen die notwendigen organisatorischen Ressourcen, die Mittel effizient einzusetzen.
Wir empfehlen dem VBS, sämtliche Hilfs- und Unterstützungskassen im De- partement zu erfassen. Diese Einrichtungen sind anschliessend aufzulösen und die verfügbaren Mittel in eine zentrale Hilfseinrichtung einzubringen.
4.6 Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
4.6.1 Kontrollbesuch beim Generalsekretariat
des Eidgenössischen Finanzdepartements
1998 wurde das Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements (GS-
EFD) einer Strukturanalyse unterzogen. Aus diesem Grund hielt die Finanzdelega- tion es für zweckmässig, die Resultate zu untersuchen, zumal das Sekretariat bei der Einführung des Informatiksystems NOVE-IT eine Schlüsselrolle spielt. Die Sektion
3 der Finanzdelegation erhielt so das Mandat, beim GS-EFD einen Kontrollbesuch
durchzuführen. Das GS-EFD unterstützt den Departementsvorsteher bei der Planung, Organisation und Koordination der Departementstätigkeiten. Neben den drei Hauptbereichen bzw. -diensten – Stab, Ressourcen, Kommunikation – wurde im Rahmen der 1998 vorge- nommenen Aufgabenanalyse der zuvor der Eidgenössischen Finanzverwaltung un- terstellte Rechtsdienst des Departements in das GS übergeführt. Schliesslich wurde im Rahmen der Verordnung vom 23. Februar 2000 über die Informatik und Tele- kommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV; 172.010.58) das Informatikstrate- gieorgan Bund (ISB) ab seiner Einsetzung dem Generalsekretariat angegliedert. Der Generalsekretär ist der Stabschef des Departements. Unterstützt wird er in sei- ner Aufgabe von 5 Direktionsmitgliedern, die je einen der 5 oben erwähnten Dienste leiten. Daneben ist zu erwähnen, dass die Rekurskommissionen des EFD (in den Bereichen Steuern, Zoll, Bundespersonal, Alkohol und öffentliches Beschaffungswesen) admi- nistrativ dem GS unterstellt sind, sich aber in Lausanne befinden. Anlässlich des Kontrollbesuches wurden folgende Hauptthemen behandelt:
Projekt NOVE-IT Die Finanzdelegation hat das Projekt NOVE-IT von Anfang an mit verfolgt und sich in früheren Berichten, insbesondere im Tätigkeitsbericht 1998 (Kap.461) dazu ge- äussert. Die Arbeiten des Projekts NOVE-IT (Informatik und Telekommunikation) wurden im Juli 1997 aufgenommen. Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungs- reform verfolgt das Projekt das Ziel, die Informatikstrukturen des Bundes hinsicht- lich der Strategie sowie der Leistungserbringer und -bezüger zu überarbeiten. Dank dem Projekt liess sich ein erhebliches Effizienzsteigerungspotenzial ermitteln, wel- ches mögliche Einsparungen in der Grössenordnung von hundert Millionen Franken erlaubt. Das Projekt mündete in der vom Bundesrat Ende 1998 beschlossenen Um- strukturierung der Informatik. Informatikdienstleistungen werden nun vereinheitlicht und zentralisiert. Die strategische Führung der Informatik besteht neu aus der Infor- matikkonferenz Bund (IKB) und dem Informatikstrategieorgan Bund (ISB), welche beide dem EFD angegliedert sind. Mit der Revision der Informatik wird die Eidge- nössische Finanzkontrolle beauftragt. Jedes Departement verfügt über eine als In- formatikdienstleistungszentrum bezeichnete Verwaltungseinheit, die für alle Ämter des Departements die Rolle des Dienstleistungserbringers wahrnimmt. Wie die Finanzdelegation betonte, besitzt das Projekt NOVE-IT das Verdienst, das komplexe und bislang uneinheitliche Gebiet der Informatik zu standardisieren und durch die Festlegung der jeweiligen Rollen für Dienstleistungserbringer und -bezü-
ger, durch die Zentralisierung der überdepartementalen Leistungen und durch das interne Leistungsverrechnungs-System, das zur Kostenabklärung beiträgt, die Füh- rung in die Verwaltung zu integrieren. Es handelt sich um ein bundesweit einigendes Projekt, das alle Departemente und Ämter betrifft und insofern ehrgeizig ist, als es ein Effizienzsteigerungspotenzial ausschöpfen soll, das erhebliche Einsparungen er- lauben dürfte. Die Sektion stellte bei ihrem Kontrollbesuch fest, dass Bemühungen geleistet wur- den, um die Basisleistungen intern zu erbringen und dazu auch das Know-how zu internalisieren. Spezielle Leistungen dagegen mussten externalisiert werden. Im Au- genblick sind die Erbringer gegenüber den Bezügern zu Leistungen verpflichtet. Dieser Zwang könnte allerdings nach dem vollständigen Projektabschluss angesichts der Wettbewerbsanforderungen gelockert werden. Dem GS zufolge wird das Projekt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dank den einschlägigen Informationen und Erklärungen heute viel besser als vorher ak- zeptiert. In Bezug auf die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 2000 über die Finanzierung der Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung wurde der Finanzdelegation zugesichert, dass die für die vorge- zogene Pensionierung von rund 100 Bundesbediensteten vorgesehenen 25 Millionen Franken auf einer Schätzung aus dem Jahr 1999 beruhten und einen Kostenplafond darstellten. Die Finanzdelegation brachte in diesem Zusammenhang das Problem des Nachfrageüberhangs für Informatikspezialisten in der Schweiz zur Sprache.
Die Finanzdelegation begrüsst die Verwirklichung des Informatikprojekts NOVE-IT. Nach ihrer Auffassung lässt sich das Projekt nur dann erfolgreich realisieren, wenn die Verwaltung eine umfassende und zügige Umsetzung ak- zeptiert. Es handelt sich gleichsam um ein Bauwerk, bei dem jeder Baustein eine tragende Rolle spielt. Die Finanzdelegation plädiert nachdrücklich für die Ein- führung eines effizienten und erschöpfenden Controlling von NOVE-IT.
Informatiksicherheit Die Finanzdelegation hatte die Gelegenheit, sich mit der Frage der Informatiksicher- heit auseinander zu setzen. Dazu äusserte sie sich in ihrem Tätigkeitsbericht 1998 (Kap. 461). Informatiksicherheit bezieht sich im Wesentlichen auf die Vertraulich- keit, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten. Ausserdem sind Informatikdaten gegen verschiedene Kriminalitätsformen (Piraterie, Virus) und gegen äussere Ein- flüsse (Brand, Radioaktivität, Katastrophen) zu schützen. Für die Informatiksicher- heit sind die Benutzereinheiten zuständig. Am 16. Juni 1999 hatte der Bundesrat beschlossen, in den Jahren 1998 bis 2002 100 Millionen Franken (also 20 Millionen Franken pro Jahr) für die Informatiksicherheit aufzuwenden. Der Betrag sollte dem Globalkredit für Informatik entnommen wer- den. Die Sektion 3 musste allerdings Mängel bei der Kreditverwendung feststellen. Offensichtlich führte die zu grosszügige Auslegung des Konzepts Informatiksicher- heit dazu, dass die Mittel für nicht spezifisch diesem Zweck dienende Projekte ver- wendet wurden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) wurde aufgefordert, die Frage zu untersuchen; sie unterstrich, dass zwar bestimmte Departemente ihre Kos- ten für die Informatiksicherheit transparent darlegten, andere jedoch nur Schätzun-
gen vorlegen konnten. So seien 1998 und 1999 rund 6% der Informatikausgaben der Sicherheit gewidmet worden. Wie die EFK jedoch auch betonte, lassen sich die In- formatiksicherheits- und die Projektkosten nur schwer voneinander abgrenzen, da die Sicherheit per definitionem Teil der Einführung und des Betriebs von Informa- tikprojekten bilden muss. Die Sektion stellte in Bezug auf die Sicherheitsstandards fest, dass die Verwaltung mehr Mittel für den Vertraulichkeitsschutz und für die Integrität als für die Verfüg- barkeit der Daten investiert hatte. Der Standard des Bundes ist mit jenem mittel- grosser Unternehmen vergleichbar. Die Planung für Notfälle stellte sich als unzurei- chend und verbesserungsbedürftig heraus. Es wurden folgende wesentliche Schwachstellen in der Sicherheit festgestellt: Rund 30% der schützenswerten Objekte wurden nicht berücksichtigt; Gateways (Vermitt- lungsstellen) zu ausländischen Netzen weisen Defekte auf; ausserdem herrscht Man- gel an Informatiksicherheit-Spezialisten, und den Anwendungsverantwortlichen fehlt es an Problembewusstsein. Diese Lage veranlasste die IKB Anfang September 2000, Massnahmen zur Behebung der Mängel zu ergreifen. Anfang Januar 2001 unterbreitete die EFK der Finanzdelegation einen Bericht, in dem sie vor einer Schwächung der Informatiksicherheit im Zusammenhang mit der eskalierenden Wirtschaftskriminalität und des Informatikterrorismus warnte. Die EFK befürchtet demnach trotz der bereits geleisteten Bemühungen der IKB eine Verschlechterung der Risikolage.
Die Finanzdelegation hat nachdrücklich an den Bundesrat appelliert, alle erfor- derlichen Massnahmen zur Verbesserung der Informatiksicherheit zu ergreifen und in den Departementen und Ämtern umgehend umzusetzen.
4.6.2 Bewertung der Aktiven des Bundes
Im Bestätigungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 5. Mai
2000 zur Staatsrechnung 1999 wurde auf die starke Zunahme des Bilanzfehlbetrages
hingewiesen. Dieser erhöhte sich von Ende 1998 bis Ende 1999 von 53 auf 72 Milli- arden Franken, d.h. um 19 Milliarden Franken. Die Nettoschuld des Bundes ist von
66 auf 82 Milliarden Franken angestiegen. Verursacht wurde die starke Zunahme
des Finanzfehlbetrages und der Bundesschulden unter anderem durch den Bundes- beschluss vom 20. März 1998 über die Refinanzierung der Schweizerischen Bun- desbahnen (SR 742.30). Artikel 1 dieses Refinanzierungsbeschlusses bestimmt, dass sämtliche Lasten der Refinanzierung direkt zu Lasten des Bilanzfehlbetrages des Bundes gehen. Die Zunahme der Nettobundesschulden im Ausmass von 24 Prozent in einem Jahr zeigt, dass der Bund das Verschuldungsproblem institutionell noch nicht im Griff hat, da das Haushaltziel 2001 nur den Ausgabenüberschuss der Fi- nanzrechnung anvisiert. Über Mitberichte wollten die Finanzdelegation und die Fi- nanzkommissionen im Berichtsjahr darauf einwirken, dass einmalige Ausgaben nicht weiterhin über Gesetze als Aktivposten definiert und zu Lasten der Bestandes- rechnung in künftigen Jahren abgezahlt werden. Mit solchen in der Privatwirtschaft verpönten Buchhaltungsschönungen werden immer neue Schulden angehäuft. Bei
der Revision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (SR 934.21) vom 6. Oktober 2000 dekretierte das Parlament aber erneut, dass über
500 Millionen Franken Ausgaben in der Bilanz des Bundes zu aktivieren und in den
Folgejahren abzuschreiben sind.
Die Finanzdelegation wird auch bei künftigen Gesetzesrevisionen opponieren, wenn anerkannte Bewertungsregeln verletzt werden. Eine transparente und peri- odengerechte Rechnungslegung ist Voraussetzung für eine echte Gesundung der Bundesfinanzen.
4.6.3 Anlagepolitik des AHV-Ausgleichsfonds
Die Finanzdelegation hatte im Rahmen einer 1996 bei der Zentralen Ausgleichs- stelle (ZAS) in Genf durchgeführten Inspektion Gelegenheit, die Führung des AHV- Ausgleichsfonds zu untersuchen, und ging in ihrem Tätigkeitsbericht 1996 (Kap. 461) darauf ein. Auf der Grundlage des Berichts der Eidgenössischen Finanz- kontrolle (EFK) zur Revision der Jahresrechnung des Ausgleichsfonds für 1998 be- schloss die Finanzdelegation, die Anlagepolitik der ZAS unter die Lupe zu nehmen. Der AHV-Ausgleichsfonds (nachstehend der Fonds) hat die Aufgabe, die Differen- zen zwischen Ertrag und Aufwand der drei Sozialversicherungszweige Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatz- ordnung (EO) auszugleichen. Ausserdem soll er eine Deckungsgarantie für die in den nächsten zehn Jahren erwarteten Defizite bieten. Der Saldo der Fondsvermögen kann langfristig angelegt werden. Ende 1999 belief sich das Fondsvermögen (von AHV/IV/EO zusammengenommen) auf 23,4 Milliarden Franken. Anders als die Bundestresorerie, die Mittel aufnimmt und sich um möglichst billige Marktzinsen bemüht, ist der Fonds als Investor bestrebt, seine Guthaben möglichst hoch verzinst anzulegen. Die beiden Stellen verfolgen demnach entgegengesetzte Ziele, sind aber potenziell Geschäftspartner. Im Übrigen verbindet sie eine Verein- barung, worin der Ausgleichsfonds sich verpflichtet, jedes Monatsende bestimmte Beträge bei der Bundestresorerie anzulegen. Bis Ende 1996 wurde das Fondskapital ausschliesslich in Obligationen in Schweizer Franken oder in Darlehen angelegt. Infolge des Inkrafttretens der 10. AHV-Revision kann seit dem 1. Januar 1997 das Vermögen auch in auf Fremdwährung lautende Staatsanleihen und in Schweizer (nicht ausländische) Aktien investiert werden. So wurde es möglich, eine neue Anlagepolitik einzuführen. Gemäss Artikel 108 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversi- cherung (SR 83110) sind die Aktiven des Ausgleichsfonds so anzulegen, dass ihre Sicherheit sowie ein marktkonformer Ertrag gewährleistet sind. Ausserdem sind je- derzeit genügend Barmittel bereitzuhalten. Zur Definition einer effizienten Anlagestrategie wurde daher das Fondsvermögen in zwei Teile gegliedert: Der für das ständige Umlaufvermögen bestimmte Teil beträgt
3 bis 4 Milliarden Franken oder rund 14 Prozent des Vermögens; der Restbetrag,
also rund 86% des Vermögens oder 20 Milliarden, stellt das Anlagevermögen dar.
Die Anlagepolitik wird vom Verwaltungsrat des Fonds festgelegt und jährlich über- prüft. Gemäss der verabschiedeten Strategie sollte das Vermögen 1999 in folgendem Verhältnis in die verschiedenen Kategorien investiert werden: Festverzinslich, kurzfristig, in Schweizer Franken 37% Festverzinslich, langfristig, in Schweizer Franken 26% Schweizer Aktien 25% Schweizer Obligationen, in Fremdwährung 7% Immobilienfonds 5% Der Verwaltungsrat, der sich aus 16 Vertretern des Bundes, der Kantone, der Ar- beitgeber, der Arbeitnehmer, der Nationalbank und aus Finanzexperten zusammen- setzt, hat neben den oben genannten Befugnissen Anlagerichtlinien zu erlassen, die Organisation des Fonds festzulegen und seinem Ausschuss Weisungen zu erteilen. Der Verwaltungsratsausschuss von 8 Mitgliedern ernennt unter anderem die aussen stehenden Bevollmächtigten für die Fondsverwaltung: den «global custodiam», den Asset Manager und die Consultant-Experten. Die Geschäftsstelle des Fonds, die aus 5 Bundesbediensteten besteht, beaufsichtigt die aussen stehenden Geschäftsführer und verwaltet die festverzinslichen Anlagen in Schweizer Franken. Die ZAS führt die Buchhaltung des Fonds und stellt die Infrastrukturen – d.h. Per- sonal, Büroräume, Betriebsmaterial und das Informatiksystem – zur Verfügung. Die EFK fungiert als Revisionsorgan – ausser für den «global custodiam», der von einer externen Treuhandgesellschaft beaufsichtigt wird. Der «global custodiam» verwaltet das Fondsvermögen: Er übergibt Wertpapiere, zahlt die Erträge aus, verbucht die Anlagen, sorgt für die Rückerstattung der Ver- rechnungssteuer, erstellt das finanzielle «Reporting», berechnet die Performance usw. Wegen Personalmangels mussten vor allem für die Fremdwährungsanlagen externe Verwalter, d.h. Finanzinstitute, herangezogen werden. Das Unternehmen ECOFIN Investement Consulting AG ist als Consultant tätig. Am 16. Februar 1999 erteilte der Vorsteher des Finanzdepartements einer Arbeits- gruppe den Auftrag, die Gliederung und Organisation des Fonds zu überprüfen. Da- bei wies er darauf hin, dass die 10. AHV-Revision und die Umsetzung der neuen Anlagepolitik Lücken im System offen gelegt hätten. Die Verantwortung des Ver- waltungsrates entspricht in der Tat nicht mehr seinen Kompetenzen. Das lässt sich vor allem daran feststellen, dass die externen Kosten zwar direkt dem Fonds belastet
werden können, die internen Kosten der Geschäftsstelle (Personal und Arbeitsplät- ze) aber über den Finanzplan des Bundes laufen müssen und erst anschliessend indi- rekt dem Fonds angerechnet werden. Der Handlungsspielraum der Geschäftsstelle u.a. zur Einstellung von Mitarbeitern wird dadurch erheblich beschnitten, sodass sie kostspielige Dienstleistungen auf dem Markt kaufen muss. Aus diesem Grund schlägt die Arbeitsgruppe vor, die vollständige und gesamte Budgetzuständigkeit des Fonds dem Verwaltungsrat zu übertragen und die externen wie internen Kosten der Führung direkt dem Fonds zu belasten. Die Fondsvertreter, mit denen sich die Finanzdelegation unterhielt, vertreten im Übrigen die Meinung, dass der öffentliche Sektor durchaus in der Lage sei, ebenso
gute, ja sogar bessere Geschäftsführungsleistungen anzubieten wie Personen, die im schweizerischen Bankwesen arbeiten. Im Übrigen besitzen alle grossen öffentlichen Institutionen wie z.B. die SUVA eine Managementeinheit.
Die Finanzdelegation unterstützt die Reform in der Führung des AHV-Fonds; sie wird die Umsetzung des neuen Systems, das verabschiedet wurde, mit verfolgen und sich über dessen Effizienz und Leistungsfähigkeit informieren.
4.6.4 Anlagestrategie der Pensionskasse des Bundes (PKB)
Bis Ende 1998 war das gesamte Vermögen der Pensionskasse des Bundes (PKB) beim Bund angelegt. Infolge der Revision der PKB-Statuten, die am 9. April 1999 in Kraft getreten ist, kann das Vermögen künftig auf dem Kapitalmarkt investiert wer- den. Der Bundesrat hat die Anlagestrategie auf der Basis einer Studie der Firma ECOFIN AG in Zürich festgelegt. Nach dieser Strategie ist das Vermögen wie folgt anzu- legen: – Kapitalmarkt 2% – Obligationen in Schweizer Franken 46,5% – Schweizer Aktien 16,5% – Schweizerische Immobilien 5% – Obligationen in Fremdwährung 11% – Ausländische Aktien 19% Diese Strategie sollte eine Rendite von 6,1 Prozent erzielen, was deutlich über der Durchschnittsrendite von 4,7 Prozent für Anlagen beim Bund im Zeitraum 1985 bis
1997 liegt.
Mit der Umsetzung der Strategie wurde die Eidgenössische Finanzverwaltung, ge- nauer gesagt die der Bundestresorerie unterstellte neue Sektion «Portfolio Manage- ment der EVK», betraut. Das gesamte Vermögen der Eidgenössischen Versiche- rungskasse (EVK), dessen Wert sich Ende 1998 auf 25,2 Milliarden Franken belief, soll bis Ende 2004 angelegt werden. Seit dem 1. Juli 1999 legt die Bundestresorerie die Mittel der PKB an schweizeri- schen und ausländischen Börsen an. Der Gesamtanlagewert per 31. Dezember 1999 betrug 5,4 Milliarden Franken; davon entfielen 2,1 Milliarden auf schweizerische Aktien, 2,5 Milliarden auf ausländische Aktien und 800 Millionen Fremdwährungs- obligationen. Nach 6 Tätigkeitsmonaten belief sich die Rendite der Anlagen beim Bund auf 4 Prozent, während die Kapitalmarktanlagen auf das Jahr hochgerechnet eine Rendite von 13,6 Prozent erzielten. Im 1. Halbjahr 2000 legte die Bundestresorerie zusätzliche 2960 Millionen Franken auf dem Kapitalmarkt an, die eine Rendite von 1,93 Prozent verzeichneten. Seit dem Anfang dieser Anlagetätigkeit – Mitte 1999 – liegt die globale Rendite mit 5,29 Pro- zent 3,38 Prozent über jener von vergleichbaren Krediten.
Laut dem letzten Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung wiesen die Anlagen der BKP Ende 2000 einen Wert von 10,9 Milliarden Franken aus. Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2000 betrug die Rendite des Gesamtvermögens der PKB 2,72%, was unter der Rendite von 4% der beim Bund angelegten Mittel liegt. Die dürftigen Resultate der Wertpapieranlagen hängen mit der ungünstigen Aktienmarktentwick- lung zusammen (–0,05%). Betrachtet man den Investitionszeitraum seit dem 1. Juli 1999, so beträgt die Rendite 6,12%.
Angesichts der gemischten Entwicklung der Rendite der PKB-Anlagen wird die Finanzdelegation, welche die Umsetzung der PKB-Strategie quartalsweise be- gutachtet, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement Mitte
2001 eine neue Lagebeurteilung vornehmen.
4.6.5 Tresoreriepolitik und Risikomanagement
Die der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) angegliederte Bundestresorerie hatte im Jahr 1999 ein Geschäftsvolumen von 600 Milliarden Franken (was mit je- nem einer mittelgrossen Bank vergleichbar ist) zu verwalten. Das setzt eine äusserst sorgfältige Tresoreriepolitik und eine strenge Kontrolle der Führung voraus. Die Fi- nanzdelegation befasst sich auch mit diesem Gebiet der Staatstätigkeit; die Eidge- nössische Finanzkontrolle übermittelt ihr regelmässig die Ergebnisse ihrer Auf- sichtsarbeit dazu. Das Kapitel 465 des Tätigkeitsberichts 1997 der Finanzdelegation war der allgemeinen Risikoanalyse der EFV, insbesondere der Tresorerie, gewidmet. Gemäss Artikel 35 und 36 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) und Artikel
50 der Finanzhaushaltverordnung (FHV; SR 611.01) führt die EFV die zentrale Tre-
sorerie des Bundes und sorgt für die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes so- wie seiner Betriebe und Anstalten. Angesichts der Verschuldung des Bundes besteht die Aufgabe der Bundestresorerie darin, die Kosten der kurzfristigen Netto-Sollzinsen gering zu halten und gleichzei- tig die finanziellen Risiken, die mit der Präsenz des Bundes auf den Kapitalmärkten zusammenhängen, zu kontrollieren. Die Tresorerie bemüht sich, die Zinsschwan- kungen am Kapitalmarkt optimal zu nutzen und eine aktive Tresoreriepolitik zu be- treiben. Die seit 1989 vorgenommenen Änderungen bewirkten, dass sich die Bundestresore- rie zu einem modernen «Manager» der Bundesschuld entwickelte. In der Analyse eines externen Consultant-Unternehmens wurden 1999 verschiedene Instrumente vorgeschlagen, um die Zinsbewirtschaftung zu verbessern und je nach globaler Bi- lanz die Risikokontrollmittel zu straffen. Zu diesem Zweck wurde die neue Informatik-Software «Devon» eingeführt. Ausser- dem entwickelte die EFV das neue Konzept ALM (Asset and Liability Manage- ment), womit die einzelnen Positionen der Tresorerie jederzeit überprüft und die Sensibilität (gemessen am Risiko von Zins- oder Wechselkursschwankungen) beur- teilt werden können. Das neue Konzept bildete Gegenstand des «ALM-Handbuchs», das die EFV-Direktion 1998 genehmigte. Die Tresorerie erstattet seitdem dem EFV- Direktor auf der Basis des Handbuchs jeden Monat einen Bericht, der sämtliche Tre-
soreriepositionen mit dem jeweiligen Marktwert anführt, die einzelnen Risikoindizi- en angibt und die Performances ausweist. Das ALCO (Asset and Liability Manage- ment Committee) unter dem Vorsitz des EFV-Direktors, das sich aus Spezialisten der Abteilungen Finanzplanung und Budget, Bundestresorerie sowie Währung, Wirtschaft und Finanzmärkte zusammensetzt, nimmt die Berichte zur Kenntnis und legt die ALM-Politik fest. Im Jahr 1999 unterzog die EFV die Tresoreriepolitik einer erneuten Überprüfung. Diese Aufgabe wurde einer auf solche Audits spezialisierten Einrichtung übertragen. Gemäss den Schlussfolgerungen des Experten betreibt die Tresorerie ein solides Ri- sikomanagement, welches etablierte Grundsätze wie die Evaluation des Handels- wertes, die Performanceüberwachung durch Vergleiche sowie die Risikokontrolle und -begrenzung berücksichtigt. Allgemein wird die Führung als kohärent und transparent bezeichnet. Im Übrigen schlug der Experte Feinabstimmungsmassnahmen im Bereich der Risi- koberechnung und Vergleichsmethoden vor. Für die Risikoberechnung empfiehlt er Methoden wie «Value-at-Risk» und «Interest-Cost-at-Risk», womit sich Wertver- luste oder maximale Zinskostensteigerungen für eine gewisse Zeitspanne mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% prognostizieren lassen. Ausserdem rät der Experte zu weiteren Massnahmen vor allem auf dem Gebiet des «Benchmarking». Nach der Prüfung der oben erwähnten Empfehlungen und der Feststellung, dass die Umsetzung ein beträchtliches personelles und finanzielles Engagement voraussetzt, beschloss der EFV-Direktor mit Zustimmung des ALCO, eine zweite Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Massnahmen einzuholen.
Die Finanzdelegation wird die Tresoreriepolitik und das Risikomanagement weiterverfolgen und diesem Bereich in ihrer Aufsichtstätigkeit ständig Aufmerk- samkeit schenken.
4.7 Volkswirtschaftsdepartement
4.7.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt
für Wohnungswesen Die Sektion 3 stattete dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am 25. Mai
2000 einen Kontrollbesuch ab. Im Vordergrund stand die Umsetzung des Sanie-
rungsbeschlusses vom Vorjahr: Das Parlament fasste am 20. September 1999 einen Sanierungsbeschluss zur Wohnbauförderung der mit der Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG; SR 843) per 15. März 2000 in Kraft ge- treten ist. Es bewilligte 140 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen an ge- meinnützige Wohnbauträger zur Ablösung verbürgter Hypotheken und 100 Millio- nen Franken für Beteiligungen an der SAPOMP AG. Zudem wurde auch die Umfi- nanzierung der Grundverbilligungsvorschüsse bei Mietwohnungen in der Grössen- ordnung von 1,4 Milliarden Franken beschlossen. Die Finanzdelegation hat in den Jahresberichten seit 1995 regelmässig auf die steigenden Verlustrisiken hingewiesen und den Sanierungsbeschluss begrüsst.
Wie die Tabelle 6 zeigt, betragen die kumulierten Verluste bis Ende 2000 von rund
600 Millionen Franken, dazu meldet das BWO per Ende 2001 immer noch Ver-
lustrisiken von 283 Millionen Franken.
Verluste aus Garantieverpflichtungen WEG 1995–2001 Tabelle 6 1995–1997 1998 1999 2000 2001 Budget
Rechnung 106 988 887 100 000 030 189 150 000 110 000 000 100 000 012 davon Nachtrags- 86 300 000 80 000 000 – – – kredite Verluste auf vor- 28 053 750 14 221 247 23 157 951 16 834 218 17 000 000 * sorglich wertbe- richtigten Darlehen Total 135 042 637 114 221 277 212 307 951 126 834 218 117 000 012 Verluste kumuliert 249 263 914 461 571 865 588 406 083 705 406 095 * Schätzung
Die Verluste entstanden besonders aus den in den Jahren 1991 und 1992 beschlosse- nen Krediterhöhungen für die Wohnbauförderung. Für den damaligen Ausbau der Fördertätigkeit war im BWO zu wenig Personal vorhanden, um den Einsatz der Mittel sorgfältig zu überprüfen. Verluste sind namentlich auch durch den Zusammenbruch gemeinnütziger Bauträger entstanden. Einige Organisationen sind in Schwierigkeiten geraten, weil sie kurz vor dem Zusammenbruch der Liegenschaftspreise erneuerungsbedürftige Altbestände übernommen haben. Am Beispiel der Locacasa Bern prüfte die Finanzdelegation zu- sammen mit dem EVD nochmals die Verantwortlichkeit für die groben Fehler der Verantwortlichen zu Beginn der 90er-Jahre. Die Bürgschaftsverluste für den Bund betragen in diesem Fall 116 Millionen Franken; die Banken haben rund 90 Millio- nen Franken verloren. Die Abklärungen des Departementes ergaben, dass nieman- dem ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorgeworfen werden kann; die damali- gen Exponenten hätten sich wie viele Liegenschaftsexperten verschätzt. Ein rechtli- ches Verfahren gegen die ehemaligen Verantwortlichen erwies sich als juristisch und ökonomisch wenig Erfolg versprechend. Das BWO will weiterhin gemeinnützige Wohnbauträger unterstützen, die eine Überlebenschance und eine Funktion im gemeinnützigen Wohnungsbau haben. Der zur Verfügung stehende Betrag von 140 Millionen Franken wird 2000 und 2001 als Darlehen an gemeinnützige Bauträger ausgerichtet, damit diese bei notleidenden Geschäften verbürgte Hypotheken ablösen können. Aus dem Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zah- lungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 21. September 1999 geht hervor, dass der Bund per 31. Dezember 2000 sämtliche von den Banken ge- währten rückzahlbaren Vorschüsse der Grundverbilligung für Mietwohnungen über- nimmt; bisher haben die Banken im Auftrag des Bundes und einer entsprechenden Schuldverpflichtung die Vorschüsse ausgerichtet. Die per Ende 2000 vorgesehene Übernahme der Grundverbilligungsvorschüsse für Mietwohnungen in der Höhe von maximal 1,4 Milliarden Franken geht zu Lasten der Bestandesrechnung. Die Be-
lastung wird in der Bestandesrechnung des Bundes als Darlehensforderung aktiviert und zu Lasten der Erfolgsrechnung späterer Jahre vorsorglich wertberichtigt. Die SAPOMP AG ist die Auffanggesellschaft des Bundes für Objekte, die mit WEG gefördert worden sind und in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Bund hält ein Aktienkapital von 156 Millionen Franken an dieser Gesellschaft. Die Strategie der SAPOMP AG besteht darin, Eigentumsobjekte zu übernehmen, zu sanieren und so- bald wie möglich zu verkaufen. Sie hat sich dabei eine Limite von 5 Jahren für Ei- gentumsobjekte und von 10 Jahren für Mietobjekte gesetzt. Das EVD führt die SAPOMP AG mit einem Leistungsauftrag. Die SAPOMP AG ist zwar aktienrecht- lich organisiert und am Markt tätig; trotzdem ist letztlich der Bund verantwortlich. Die Finanzdelegation veranlasste, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) eine Zweck- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der SAPOMP AG vornimmt. Im Vor- dergrund steht vor allem eine Überprüfung der Organisation und des internen Kont- rollsystems. Im Weitern begrüsst die Finanzdelegation, dass der Bundesrat das WEG-Modell überprüft und die Rolle des Bundes in der Wohnbauförderung neu definiert. Das Parlament wird zu entscheiden haben, welche Ressourcen der Bund für diese Auf- gabe inskünftig zur Verfügung stellen will.
Trotz der Erholung des Wohnungsmarktes in den grossen Agglomerationen bleiben für den Bund Verlustrisiken bestehen, namentlich in Regionen, wo sich der Markt noch kaum erholt hat. Die Finanzdelegation lässt sich halbjährlich über notleidende Fälle und Verluste orientieren. Die Tätigkeit der SAPOMP wird durch die EFK evaluiert.
4.7.2 Expo.02
Die begleitende Finanzaufsicht über die Expo.02 beschäftigte die Finanzdelegation im Berichtsjahr in hohem Masse. Sie führte Aussprachen mit dem Vorsteher des EVD sowie mit dem Präsidenten des Vereins Expo.02. Gestützt auf Artikel 4 des Bundesbeschlusses über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung vom 16. De- zember 1999 erstattet die Vereinsleitung der Finanzdelegation und der Eidgenössi- schen Finanzkontrolle (EFK) vierteljährlich Bericht über den Stand der Geschäfts- entwicklung, die Vertragsvergabe und die Finanzlage. Das federführende EVD ist ebenfalls Adressat dieser Quartalsberichte. Das Parlament hat sich gestützt auf drei Vorlagen des Bundesrates bereit erklärt, für die Realisierung der Landesausstellung verschiedene Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 718 Millionen Franken zu bewilligen. Die Kredite wurden durch das Parlament gutgeheissen, doch liegt es am Bundesrat und in erster Linie am federführenden Departement, die Kreditverwendung in den bundeseigenen Projekten zu leiten und bei den Beiträgen an den Verein Expo.02 den Grundsätzen des Sub- ventionsgesetzes und der Haushaltführung Nachachtung zu verschaffen. Die zustän- dige Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob der Empfänger der Finanzhilfe die Aufgabe gesetzmässig und nach den auferlegten Bedingungen erfüllt. Das EVD ist sich nach einer Aussprache mit der Finanzdelegation dieser Verantwortung jetzt be-
wusst, doch wird gleichzeitig auch auf die Verantwortung des Steuerungskomitees der Expo hingewiesen, das für das Controlling auf der operativen Ebene verantwort- lich sei. Ein Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit der Finanzdelegation bildete die Abklärung, ob sich die Wirtschaft in erwartetem Ausmass an der Expo.02 beteiligt. Ende 2000 bezifferte der Verein die zugesicherten Mittel auf 415 Millionen Franken. Für 166 Millionen Franken dieses Betrages bestanden jedoch nur formelle Absichtserklärun- gen (Letter of intents). 80 Millionen Franken entfallen auf eigene Projekte des Bun- des und der Kantone. Den Letters of intent misst die Vereinsleitung eine faktische Verbindlichkeit zu, da damit die obersten Geschäftsleitungen Absichtserklärungen abgegeben haben, die im Rahmen von Projektstudien und -realisierungen konkret umgesetzt werden. Die Beteiligung einer Firma an den Projektarbeiten komme ei- nem Tatbeweis gleich. Sobald die Sponsoren mit Mitarbeitern am Arbeitsprozess der Expo.02 teilnehmen, geht die Expo-Leitung davon, dass die Firmen ihre Mitarbeiter mit Blick auf ein konkretes Resultat zur Verfügung stellen. Ende 2000 fehlten noch bei fünf Ausstellungesprojekten die Finanzierung; hier machte die Expo-Leitung ei- nen auf Ende März 2001 befristeten letzten Sponsorenaufruf, ansonsten die Projekte definitiv gestrichen werden müssen. Bei der finanziellen Beteiligung der Wirtschaft hat sich die Lage nur unmerklich verbessert. Die Finanzdelegation verlangte von der Expo einen Zeitplan, damit das definitive Engagement der Wirtschaft beurteilt werden kann. Der Stand der Sponso- rengelder muss laufend nachgeführt werden. Falls die Finanzierungslücke nicht be- hoben werden kann, müssen rechtzeitig Einsparungen getroffen werden. In den Quartalsberichten des Vereins Expo kommt die prekäre Liquidität zum Aus- druck. Der Verein ist im laufenden Jahr dringend auf eine Übergangsfinanzierung angewiesen. Die Verhandlungen mit einem Bankenkonsortium sind im Gange. Ein erster Überbrückungskredit von 40 Millionen Franken verschaffte dem Verein eine Verschnaufpause. Diese Bankenfinanzierung zu marktüblichen Konditionen stellt für das Budget der Expo.02 eine weitere Belastung dar. Die Finanzdelegation ver- schliesst sich deshalb den verwaltungsinternen Abklärungen nicht, welche auf ein zinsgünstigeres Bundesdarlehen an Stelle der Bankkredite hinauslaufen.
Die Umwandlung der Bundesdefizitgarantie in ein Darlehen setzt aber eine Ände- rung des Bundesbeschlusses über eine Defizitgarantie zu Gunsten der Landesausstel- lung 2002 vom 16. Juni 2000 voraus. Nach Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses kann die Defizitgarantie von 338 Mio. Franken erst bei einem ausgewiesenen Ausga- benüberschuss des Vereins Landesausstellung beansprucht werden. Der vorerwähnte Bundesbeschluss muss also geändert werden, um die Übergangsfinanzierung durch den Bund zu gewährleisten. Die Finanzdelegation hat gegenüber dem Bundesrat klar festgehalten, dass sie nicht noch einmal im kreditrechtlichen Dringlichkeitsverfahren Mittel bewilligen wird. Der Bundesrat kann im Rahmen des ordentlichen ersten Nachtrages 2001 eine Bundesfinanzierungslösung beantragen. Ein solches Vorgehen setzt voraus, dass die Banken bis zum Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über den
1. Nachtragskredit im Juni 2000 die Liquidität der Expo.02 sicherstellen.
Die Finanzdelegation ersuchte den Bundesrat ferner, die in der Motion 00.3578 «Expo.02. Volltransparenz über die Gesamtkosten für den Bund» aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Die Motion wirft insbesondere die Frage auf, welche finan- ziellen Leistungen von Organen des Bundes zu Gunsten der Expo erbracht werden
und welche Werte die von der Armee erbrachten und zu erbringenden Leistungen darstellen. Zudem sind verschiedene Bundesämter mit Krediten in Bundesprojekten involviert. Überdies leisten auch Unternehmen des Bundes (Post, Swisscom usw.) erhebliche Beiträge an die Expo.02.
Die Durchführung der Expo.02 wurde von Bundesrat und Parlament beschlos- sen. Der Finanzdelegation ist das gute Gelingen Landesausstellung ein wichtiges Anliegen. Die Dynamik der Entwicklung und die immer noch bestehenden Risi- ken erfordern eine enge Führung der Vereinsleitung durch das EVD. Die Fi- nanzdelegation hält daran fest, dass alle Beteiligten die finanziellen Vorgaben beachten.
4.7.3 Kosten der wirtschaftlichen Landesversorgung
Die Finanzdelegation hat im Berichtsjahr die Restrukturierung der Pflichtlager the- matisiert. Der Bund hat gegenüber den Banken Pflichtlagerdarlehen von 883 Mio. Franken verbürgt. Aus vier Konkursfällen in den Jahren 1997–1999 musste der Bund Pflichtlagerwechsel im Betrag von 505 000 Franken übernehmen; daraus sind Verluste von ca. 500 000 Franken absehbar. Im Bericht über die Pflichtlagerpolitik für die Jahre 2000–2003 vom 4. Oktober 1999 hat der Bundesrat das EVD beauf- tragt, die Pflichtlager mengenmässig weiter zu reduzieren. Die obligatorischen Pflichtlagermengen für Reis, Kaffee, Benzin und Heizöl, die heute einem Verbrauch von durchschnittlich sechs Monaten entsprechen, sollen bis Ende 2003 auf eine Menge für rund vier Monate abgebaut werden. Dies entspricht einer Reduktion von rund 30 Prozent. Verschiedene Produkte wie Kakao, Seifen und Sämereien ver- schwinden bis 2003 ganz aus den Pflichtlagern; weitere Produkte wie Futtermittel werden bis 2007 gestrichen. Die Finanzdelegation begrüsst die starke Reduktion der Pflichtlagermengen und die Streichung gewisser Produkte aus der Pflichtlagerliste. Damit werden sich die Kosten für die Wirtschaft und die Konsumenten von 1990 bis
2002 auf einen Fünftel reduzieren und fallen von 800 auf 134 Millionen Franken.
Die markante Senkung der Aufwendungen für die Pflichtlagerhaltung hat auch im Bundesamt für Landesversorgung (BWL) zu einer Reorganisation geführt. In diesem Bundesamt mit einem Etatbestand von 36 Stellen sind 10 Prozent des Personalbe- standes abgebaut worden. Die Finanzdelegation bemängelte, dass dem massiven Abbau von Aufgaben eine eher bescheidende Personalreduktion gegenübersteht. Das EVD und BWL machten geltend, dass das Amt angesichts der geänderten Bedro- hungslage eine neue Zielsetzung in Richtung Sicherstellung der Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit strategischen Importprodukten erhalten soll. Die weiter- bestehenden Grundaufgaben des Amtes – das Bundesgesetz über die Landesversor- gung (SR 531) wurde am 24. März 2000 letztmals revidiert – würden es nicht zulas- sen, den Personalbestand im Gleichschritt mit dem Pflichtlagerabbau zu reduzieren. Die Finanzdelegation stellt am Beispiel der wirtschaftlichen Landesversorgung fest, dass einmal stipulierte Bundesaufgaben auch dann fortgeführt werden, wenn sich das Umfeld vollständig geändert hat.
Die Finanzdelegation unterstreicht den Primat der Privatwirtschaft für die La- gerhaltung und erwartet weitere Schritte im Pflichtlagerabbau und eine entspre- chende Personalreduktion im BWL. Bei der Neudefinition des Bevölkerungs- schutzes ist auch die wirtschaftliche Landesversorgung einzubeziehen.
4.7.4 Liquidation der Schweizerischen Käseunion
Die Finanzdelegation stellt fest, dass die Liquidation der ehemaligen Schweizeri- schen Käseunion AG (SK) nicht zuletzt auf Grund der stabilen Marktlage gut ver- laufen ist. Die Liquidation ist Ende 1999 in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht weitgehend abgeschlossen worden. Der Bundesrat hatte am 26. Januar
2000 eine Rückzahlung des Aktienkapitals an die Aktionäre der ehemaligen Käse-
union im Ausmass von 60 Prozent oder knapp 7 Millionen Franken beschlossen. Der Bund wurde dadurch Alleinaktionär und kann die noch offenen Liquidationsge- schäfte und pendenten juristischen Auseinandersetzungen vorantreiben. Mit der nur teilweisen Rückzahlung des Aktienkapitals berücksichtige der Bundesrat die Vorbe- halte der Finanzdelegation und das Parlamentes, welche die Aktivitäten der Schwei- zerischen Käseunion AG in den letzten Jahren kritisch begleitet hatten (vgl. dazu Jahresbericht der Finanzdelegation 1998, Ziff. 474). Im Berichtsjahr befasste sich die Finanzdelegation besonders mit Fragen, die im Zu- sammenhang mit der Auflösung der Schweizerischen Käseunion (SK) standen. In der Rechnung 1999 wurde ein Kredit von 100 Millionen Franken für die Liquidation bereitgestellt. Von diesen Mitteln wurden bis Ende 1999 nur 28 Millionen Franken eingesetzt. Als Rückstellungen für noch nicht abgeschlossene juristische Auseinan- dersetzungen wegen Zoll- und Mehrwertsteuerproblemen wurden 90 Millionen Franken auf ein Bestandeskonto des Bundes verbucht. Das sich über mehrere In- stanzen hinziehende Verfahren dürfte erst in drei Jahren abgeschlossen sein. Die Pendenz mit Italien ist im Übrigen Grund dafür, dass die SK bis auf weiteres im Handelsregister noch nicht gelöscht wird. Die Finanzdelegation traf im Berichtsjahr zudem Abklärungen, weshalb eine Mitar- beiterin des letzten Geschäftsführers im Verlaufe des Jahrs 1999 völlig unübliche Lohnerhöhungen erhalten hatte. Hintergrund der ungewöhnlichen Lohnerhöhung war ein Rentenversprechen, das ohne Zustimmung des Bundesamtes für Landwirt- schaft (BLW) an die ehemalige Mitarbeiterin der SK abgegeben wurde. Die proble- matischen Lohnzahlungen wurden bei einer Revision der Eidgenössischen Finanz- kontrolle festgestellt. Das BLW hat nach Bekanntwerden des Vorfalls erreicht, dass die betroffene Person einen Teil der Lohnerhöhung zurückbezahlt hat. Die Finanz- delegation konnte sich überzeugen, dass – abgesehen von vorerwähnter Ausnahme – die Abgangsentschädigungen und Durchhalteprämien für die ehemaligen Mitarbeiter der SK in einem vertretbaren Rahmen lagen.
Mit der Auflösung der Schweizerischen Käseunion AG wurde eine Epoche para- staatlicher Käsebewirtschaftung abgeschlossen. Erst nach Abschluss der hängigen Rechtsverfahren in Italien und in der Schweiz kann definitiv Bilanz gezogen werden.
4.7.5 Vollzug Investitionshilfegesetz
Das Bundesgesetz über Investitionshilfe im Berggebiet (IHG; SR 901.1) wurde 1997 revidiert. Die Schwäche des alten IHG bestand darin, dass die Investitionsprogram- me der Regionen vielfach eher eine Wunschliste der Gemeinden und übrigen Pro- jektträger darstellte als ein Führungsinstrument der Regionalpolitik. Mit der Neu- konzeption des IHG von 1997 wollte der Gesetzgeber von der reinen Verteilung ab- rücken und die Effizienzverbesserung in den Vordergrund stellen. Seit 1975 wurden rund 6000 Investitionshilfedarlehen im Totalbetrag von 2,5 Milli- arden Franken in der Regel zinslos zugesichert. In 32 Fällen konnten die Darlehens- nehmer die Darlehen nicht mehr zurückzahlen, was Verluste von 3,8 Millionen Franken (1,8‰) für den Bund nach sich zog; die Kantone haben die Hälfte der For- derungsverzichte zu tragen. Die grössten Verluste wurden in den letzten 25 Jahren bei Bergbahnen und Sportanlagen verzeichnet. Auch nach der Revision von 1997 sind Investitionshilfedarlehen in solche Einrichtungen, zum Beispiel Golfplätze, nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn diese die sachlichen Voraussetzungen der öffentlichen Zugänglichkeit erfüllen. Neuerdings muss aber der Nachweis erbracht werden, dass solche Anlagen die Wettbewerbsvoraussetzungen der Tourismusbran- che verbessern und die Lebensqualität der Region aufwerten.
Die Finanzdelegation wird 2001 einen Kontrollbesuch beim seco durchführen und die Liste der Schuldner von Investitionshilfedarlehen mit ausstehenden For- derungen überprüfen.
4.8 Departement für Verkehr, Energie, Umwelt
und Kommunikation
4.8.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt für Strassen
Die Sektion 2 der Finanzdelegation führte am 21. August 2000 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) einen Kontrollbesuch durch. Das ASTRA gehört mit einem Bud- get von rund 2,8 Mrd. Franken, was rund 6% des Budgets des Bundes entspricht, zu den grossen Ämtern der Bundesverwaltung. Die Sektion 2 liess sich über die 1998 vollzogene Fusion des Bundesamts für Stras- senbau und der Hauptabteilung Strassenverkehr zum Bundesamt für Strassen infor- mieren. Sie ging dabei insbesondere auf die in Mitarbeiterbefragungen nach wie vor zum Ausdruck kommende Unzufriedenheit mit dem Arbeitsklima ein. Angesichts der finanziellen Bedeutung des ASTRA scheint es der Sektion 2 wichtig, dass auch den weichen Faktoren, wie dem Arbeitsklima, die notwendige Beachtung geschenkt wird. Insgesamt kam die Finanzdelegation jedoch zum Schluss, dass sich die Direk- tion dieser Probleme bewusst ist und Massnahmen ergriffen hat. Ein wichtiges Thema des Kontrollbesuchs war der Neue Finanzausgleich (NFA). Die Finanzdelegation unterstützt ausdrücklich die vom ASTRA angestrebte Ent- flechtung beim Strassenbau im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs.
Seit dem Bericht der EFK vom November 1998, der auf massive Kosten- und Ter- minüberschreitungen beim damals noch im BUWAL angesiedelten Projekt Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) hinwies, befasst sich die Finanzdele- gation vertieft mit diesem Dossier (Ziff. 4.7.6 des Jahresberichts 1999). Im Februar
1999 beschloss der Departementsvorsteher, das Projekt IVS dem ASTRA per
1.1.2000 anzugliedern. Auf Grund der Zielvorgaben des Vorstehers UVEK wurde
anfangs ein neues Vertragsverhältnis zwischen dem Bund und dem Geographischen Institut der Universität Bern angestrebt. Auf Grund verschiedener Probleme veran- lasste das ASTRA eine externe Durchleuchtung des Projekts durch Pricewaterhouse- Coopers. In der Folge beschloss das ASTRA, auf einen völlig neuen Vertrag, ver- bunden mit einem Systemwechsel, nach 17 Projektjahren und drei Jahre vor Ab- schluss des Projekts zu verzichten. Stattdessen soll der alte Vertrag mittels Control- ling-Massnahmen intensiviert werden. Das ASTRA ist überzeugt, dass das Projekt bis 2003 mit den 1993 budgetierten Mitteln, d.h. 7,5 Mio. Franken, fertig gestellt werden kann. Ein Schwerpunktthema des Kontrollbesuchs war die Überprüfung des Projektmana- gements im ASTRA. Die Finanzdelegation konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass das ASTRA im Projektmanagement über gute Grundlagen und Standards verfügt. Grundsätzlich kam die Sektion 2 zum Schluss, dass der Trend für das ASTRA in Zu- kunft noch vermehrt in Richtung einer Art «Supervision» gehen muss. Das Amt soll langfristig nicht mehr mit seinen eigenen Leuten einzelne Brücken abnehmen und Ähnliches, sondern, auch mit dem Instrument des Projektmanagements, dafür sorgen, dass die Voraussetzungen und das Personal zur Abnahme solcher Werke dezentral vorhanden sind unter gleichzeitiger Sicherstellung von Effizienz und Effektivität. Ebenfalls geprüft wurde der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS), welcher direkt der Aufsicht des Bundesrates untersteht. Die Gelder des Fonds stammen aus den gesetz- lich vorgeschriebenen Unfallverhütungsbeiträgen in der Höhe von 0,75% der Netto- prämie der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche durch die Haftpflicht- versicherer erhoben und dem Fonds überwiesen werden. Die jährlichen Mittel des Fonds belaufen sich gegenwärtig auf rund 15 Mio. Franken. Damit werden rund 100 Projekte unterstützt. Die Sektion 2 stellte während des Kontrollbesuchs eine Reihe von Fragen zur Aufsicht, zur Erfolgskontrolle, zum hohen Grad an Verselbstständi- gung des Fonds, zur Fondspolitik und zur Festlegung von Schwerpunkten.
Die Finanzdelegation erwartet für den restlichen Projektverlauf des Inventars hi- storischer Verkehrswege ein straffes Controlling. Zudem beschloss sie, sich von der Eidgenössischen Finanzkontrolle Ende Jahr über den Projektstand informie- ren zu lassen und das Projekt bis zum Abschluss zu begleiten.
Die Finanzdelegation befürwortet grundsätzlich die Ziele, welche mit dem Fonds für Verkehrssicherheit angestrebt werden. Sie stellt sich jedoch die Frage, ob der Fonds das richtige Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist, und ersuchte daher den Bundesrat, sich zu Funktion und Zweckmässigkeit des Fonds zu äussern. Sie wird sich mit dem Fonds für Verkehrssicherheit im Jahr 2001 nochmals befassen.
4.8.2 Aufsicht über BAHN 2000, erste Etappe
Die Finanzdelegation nimmt im Rahmen der laufenden Prüfung und Überwachung des Bundesfinanzhaushalts die Oberaufsicht über Gross- und Sonderprojekte des öffentlichen Verkehrs wahr. Beim Projekt BAHN 2000, 1. Etappe, prüft sie insbe- sondere die finanziellen Aspekte unter Einschluss der Wirtschaftlichkeit, während die Geschäftsprüfungskommissionen sich mit den terminlichen, rechtlichen und or- ganisatorischen Bereichen befassen. Im Berichtsjahr konzentrierte sich die Finanzdelegation auf die Frage nach den Gründen für die mutmasslich markant tieferen Endkosten. Sie nahm Kenntnis da- von, dass sich die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vertieft den ter- minkritischen Projektteilen und dem Controllingkonzept des Bundesamts für Ver- kehr zu BAHN 2000 widmeten. Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt (vgl. Jahresbericht 1999, Ziff. 4.7.3). werden die mutmasslichen Endkosten von BAHN 2000, erste Etappe, gemäss den Prognosen der SBB AG den bewilligten Verpflichtungskredit von 7,4 Mil- liarden Franken (Projektierungs- und Preisstand 1993, exklusive Forderungen Drit- ter) um rund 1,5 Milliarden Franken unterschreiten. Diese erfreuliche Unterschreitung der Projektkosten (ohne Teuerung) von rund
20 Prozent kann namentlich auf folgende Hauptursachen zurückgeführt werden:
Tabelle 7 Gründe für Minderkosten Betrag *
Korrektur zur Steuersystemanpassung von der Wa- – 300 renumsatz- (WUST) zur Mehrwertsteuer (MwSt) Verzicht auf grössere Projekte (Streckenausbauten) – 410 – Überwerfung Ost/Nord in Olten –150 – Gleis Gexi –140 – Hürlistein – 60 – teilweiser Bahnhofausbau Bern – 60 Reserve innerhalb der Sammelpositionen – 390 der Netzprojekte – Einsatz von Neigetechnik – 95 – Anpassungen von Profilen – 11 – Integration des Regionalverkehrs –101 – Stromversorgung – 89 – Optimierung der Zugfolgezeiten – 83 – Kommunikation und Management – 11 Saldo von Projektanpassungen bzw. – 400 Preisoptimierungen und Vergabeerfolgen – bei den Kernprojekten –293 – bei den übrigen Projekten –107 Total voraussichtlicher Minderkosten –1500 * Stand Juni 2000, in Millionen Franken, gerundet
Die Finanzdelegation kann mit Genugtuung feststellen, dass das neue Kostenziel von 5,9 Milliarden Franken nach Beurteilung des Bundesamts für Verkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Die Teuerung fällt seit der Bewilli- gung des Verpflichtungskredites für die erste Etappe (Preisbasis 1993) gering aus. Damit weichen auch die prognostizierten Endkosten nur wenig von den teuerungs- bedingten Vergleichsdaten ab. Bei einer allfällig kostengünstigeren Verwirklichung des Projekts stellt sich die Grundsatzfrage, was mit der Kostendifferenz geschieht. Die Finanzdelegation hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass Minderkosten bei einzelnen Arbeitsver- gaben nicht für die Realisierung von Zusatzwünschen und Projekterweiterungen in- nerhalb des Projekts eingesetzt werden dürfen, sondern zur Senkung der Gesamt- kosten beitragen müssen. Ein bewilligter Kredit ist als verbindlicher oberster Kredit- plafond zu betrachten und stellt keineswegs eine Ausgabenverpflichtung dar. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit hat sich die Lage gegenüber den Ausführungen im letzten Tätigkeitsbericht der Finanzdelegation nicht geändert. Trotz relativer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gegenüber früheren Berechnungen fällt das Er- gebnis absolut gesehen nach wie vor negativ aus. Ausgehend vom neusten Busi- nessplänen überarbeitet die SBB AG die entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnung laufend.
Die Finanzdelegation wird weiterhin darüber wachen, dass die bedeutenden Minderkosten zur Senkung der Gesamtkosten und nicht zur Befriedigung von Zusatzwünschen eingesetzt werden.
4.8.3 Huckepackkorridor Lötschberg–Simplon
Die Finanzdelegation nimmt im Rahmen der laufenden Prüfung und Überwachung des Finanzhaushaltes des Bundes auch die begleitende Oberaufsicht über verschie- dene Sonderinfrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs wahr (vgl. Tätigkeitsbe- richt 1998, Ziff. 481). Vor dem Hintergrund des klar definierten politischen Ziels, in den kommenden Jahren einen steigenden Teil der alpenquerenden Strassengüter- transporte auf die Schiene zu verlagern, befasste sich die Finanzdelegation in der Berichtsperiode insbesondere mit den Gründen, die zu immer grösseren Verzöge- rungen bei der Fertigstellung des Huckepack-Korridors von Weil am Rhein über Ba- sel durch den Lötschberg und Simplon nach Iselle und Novara führte. Die ursprüng- liche Inbetriebnahme war auf 1. Januar 2000 vorgesehen, der Korridor ist am Ende der Berichtsperiode noch immer nicht in Betrieb. Auf Grund der regulären halbjährlichen Berichterstattung des Bundesamtes für Ver- kehr (BAV) über die Projektfortschritte kann die Finanzdelegation mit Befriedigung feststellen, dass die für eine Inbetriebnahme nötigen Arbeiten auf Schweizer Seite termingerecht abgeschlossen werden konnten – und dies bei zum Teil wesentlicher Unterschreitung des Kostenvoranschlags. Die Endkostenschätzung für die Infra- struktur beläuft sich auf insgesamt rund 200 Millionen Franken, wovon knapp
160 Millionen auf Strecken der BLS AG und knapp 40 Millionen Franken auf
Strecken der SBB AG entfallen.
Angesichts der Tatsache, dass die Betreibergesellschaft durch das BAV bereits be- stimmt worden ist, die bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen aber vorerst un- genutzt brach liegen und erst zu einem späteren, heute noch nicht klar fixierten Zeit- punkt in Betrieb genommen werden können, verlangte die Finanzdelegation vom Vorsteher des UVEK eine Stellungnahme zur Frage, was die zuständigen Stellen des Bundes unternehmen, um eine raschestmögliche Aufnahme des Betriebs zu ge- währleisten. Das Departement verwies auf seine Interventionen im Rahmen des ge- mischten Landverkehrsausschusses Schweiz/EU sowie die regelmässigen Kontakte einer schweizerischen Arbeitsgruppe mit den italienischen Verantwortlichen vor Ort. Die Finanzdelegation beschloss, sich selbst im Rahmen eines Augenscheins vor Ort über die Schwierigkeiten und Gründe für die Terminerstreckung informieren zu las- sen. Zu diesem Zweck besuchte sie den kritischen Engpass des Huckepack- Korridors, der auf der italienischen Seite an der Brücke Boldrini und dem Kehrtun- nel bei Varzo zwischen Domodossola und Iselle liegt. Zwar führten der positive Ent- scheid der Schweizer Bevölkerung zur Finanzierung der Grossprojekte des öffentli- chen Verkehrs (FinöV) und die Lösung offener Fragen in Bezug auf die Infrastruk- turfinanzierung auf italienischer Seite dazu, dass die Bauarbeiten grundsätzlich zü- gig in Angriff genommen wurden. Zu Verzögerungen führten hingegen insbesonde- re Einsprachen, die geologisch und hydrologisch sehr schwierigen Rahmenbedin- gungen, die Einschränkungen durch den weiterhin aufrechtzuerhaltenden Personen- zugsverkehr auf der Strecke sowie die Erschwerungen durch die massiven Unwetter im Herbst 2001. Diese Faktoren sind mit verantwortlich, dass der Zeitpunkt für die Inbetriebnahme auch nach dem Besuch der Finanzdelegation stufenweise auf Mitte
2001 verschoben werden musste.
Im Rahmen einer Aussprache mit den zuständigen Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und einer Delegation der Italienischen Staatsbahnen (FS) wurde von Seiten der Finanzdelegation mit besonderem Nachdruck auf die Wichtigkeit und Bedeutung eines baldigen Abschlusses der Bau- und Sanierungsarbeiten hingewie- sen. In Bezug auf den zukünftigen Betrieb liess sich die Finanzdelegation von Vertretern des Bundesamts für Verkehr als Besteller sowie der BLS AG und der SBB AG als Mitglieder der Betreibergesellschaft über die Kreditvergabe, die Marktchancen und die Strategien in Bezug auf die Wahrnehmung der Preisgestaltung orientieren. Sie nahm davon Kenntnis, dass der Bund in Anbetracht der Marktrisiken beschlossen hat, keine weiteren neuen Infrastrukturvorhaben zu gewähren, bis sich der Hucke- pack-Korridor bewährt hat. Dieser kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten auf italienischer Seite und der Arbeiten an einem 2. Gleis zwischen der Mitte des Simp- lontunnels und Gallarate die gewünschte Kapazität von über 100 000 Stellplätzen für Lastwagen anbieten. Die notwendige Kapazität zur Bewältigung eines Mehrverkehrs von über 200 000 Stellplätzen pro Jahr wird mit der Fertigstellung der Achse Lötschberg der Neuen Alpentransversalen (Neat) im Jahre 2006 gegeben sein.
Die Finanzdelegation geht davon aus, dass der Huckepack-Korridor im Sommer
2001 endlich in Betrieb genommen und damit die Nutzung der vorhandenen In-
vestitionen ermöglicht wird.
4.8.4 Aufsichtseingaben im Verkehrsbereich
Verhältnis von Aufsichtseingabe zu Aufsichtsbeschwerde Bei Aufsichtseingaben handelt es sich um Eingaben von Privaten an die Kontroll- kommissionen des Parlaments, deren Ziel es ist, auf allfällige Mängel in der Ge- schäftsführung oder im Finanzgebaren der Verwaltung hinzuweisen. Gemäss Arti- kel 45 des Geschäftsreglements des Nationalrates vom 22. Juni 1990 (SR 171.13) bzw. Artikel 37 Absatz 1 des Geschäftsreglements des Ständerates vom 24. Septem- ber 1986 (SR 171.14) können die Kontrollkommissionen solche Eingaben direkt be- antworten. Die Aufsichtseingabe unterscheidet sich grundsätzlich vom Instrument der Auf- sichtsbeschwerde, die an ein Amt, Departement oder den Bundesrat gerichtet ist. Gemäss Artikel 71 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwal- tungsverfahren (SR 172.021) kann jedermann jederzeit Tatsachen, die im öffentli- chen Interesse ein Einschreiten gegen eine Behörde von Amtes wegen erfordern, der Aufsichtsbehörde anzeigen. Die Aufsichtseingabe ist nach geltendem Recht kein formelles Rechtsmittel und ist nicht mit einem Anspruch auf Beantwortung verbunden. Da rechtlich keine Verfah- rensvorschriften festgeschrieben sind, haben die Kontrollkommissionen für deren Behandlung eine eigene Praxis entwickelt. Die direkt an die Kontrollkommissionen gerichteten Aufsichtseingaben werden bei überwiegendem Gewicht der finanzrele- vanten Aspekte von den Finanzkommissionen entgegengenommen. Sind zur Beant- wortung besondere Abklärungen vonnöten, wird die Aufsichtseingabe der Finanz- delegation weitergeleitet, von ihr – allenfalls unter Beizug der Eidgenössischen Fi- nanzkontrolle – beurteilt sowie direkt und abschliessend beantwortet. Für die vor- nehmlich geschäftsführungsrelevanten Eingaben verfolgt die Geschäftsprüfungs- kommission eine analoge Praxis unter Einbezug der zuständigen Subkommissionen. Die Zuteilung und Behandlung der Eingaben wird zwischen den Oberaufsichtsorga- nen regelmässig koordiniert. In der Berichtsperiode hatte sich die Finanzdelegation insbesondere mit zwei Einga- ben zu befassen, die den Schienen- bzw. den Strassenverkehr betrafen.
Aufsichtseingabe zur Linienführung der Nationalstrasse A9 Im Zusammenhang mit der Linienführung der Nationalstrasse A9 im Bereich Um- fahrung Visp wurde Mitte Juli 2000 beim UVEK eine Aufsichtsbeschwerde einge- reicht. Gleichzeitig gelangte der Beschwerdeführer mit dem Anliegen gleichzeitig an die Finanzdelegation und an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), es sei eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der gewählten Linienführung vorzunehmen. Die Finanz- delegation und die EFK beschlossen, das zuständige Bundesamt mit einer Stellung- nahme zu beauftragen. Dieses übergab den Auftrag zuständigkeitshalber dem Bun- desamt für Justiz, Abteilung Beschwerden, das sich bereits mit weiteren Verfahren betreffend Linienführung der Nationalstrasse A9 befasst. Mit dem Hinweis auf nam- hafte Kosteneinsparungen wandte sich der Beschwerdeführer in der Folge erneut an die Finanzdelegation und forderte den Einsatz eines unabhängigen Gutachters, der die materiellen Vorwürfe untermauern soll. Die Finanzdelegation hielt klar fest, dass sie sich als parlamentarisches Oberauf- sichtsorgan grundsätzlich nicht in ein hängiges juristisches Verfahren einmischt.
Dies umso mehr, weil eine Aufsichtsbeschwerde letztlich vom Bundesrat in formel- ler und materieller Hinsicht entschieden wird. Danach steht jedem Beschwerdefüh- rer frei, sich mit einer Petition an das Parlament zu richten. Aufsichtseingabe betreffend finanzielles Missmanagement bei den SBB AG Ein ehemaliger Angestellter der SBB AG ist Ende 1999 mit schweren Vorwürfen gegenüber den SBB an die Öffentlichkeit und an die Geschäftprüfungskommission gelangt. Letztere leitete die Aufsichtseingabe auf Grund der überwiegend finanziel- len Fragen an die Finanzdelegation zur abschliessenden Beurteilung weiter. Der Beschwerdeführer warf der SBB AG vor, dass massive Kostenüberschreitungen von insgesamt rund 19,8 Millionen Franken beim Projekt «Verpendelung der Reise- zugwagen» durch falsche buchhalterische Zuordnungen vertuscht worden seien. Angesichts der schwere des Vorwurfes beauftragte die Finanzdelegation die Eidge- nössische Finanzkontrolle, detaillierte Prüfungen vor Ort durchzuführen. Bereits zu- vor hatte der Vorsitzende der SBB-Geschäftsleitung die EFK gebeten, abzuklären, ob die interne Revisionsstelle der SBB ihre Kontrollaufgaben in diesem Bereich richtig wahrgenommen habe. Die Finanzdelegation konnte schliesslich auf Grund der differenzierten Prüfungser- gebnisse der EFK und der eigenen Beurteilung feststellen, dass die von der internen Revision SBB vorgenommene Prüfung ordnungsgemäss und ohne Verfehlungen durchgeführt wurde. In der Projektführung selbst lagen die Schwachstellen insbe- sondere beim anfänglich verbesserungswürdigen Controlling und Reporting. Die de- finitive Zuordnung von Projektelementen zu den Unterhalts- bzw. Investitionskonten erfolgte zu spät. Es wurden viele Umbuchungen zu Lasten des Unterhalts vorge- nommen, wodurch die Transparenz des Projektes litt. Als Mangel wurde zudem be- urteilt, dass die Abrechnung von Projektelementen nicht ausschliesslich über das Projekt erfolgte, und dies auch nicht in der Projektabrechnung offen gelegt wurde. Die Finanzdelegation würdigte alle Fakten und kam zum Schluss, dass unter Be- rücksichtigung des Nutzens für das Gesamtprojekt und der Folgekosten, die bei ei- ner Projektverzögerung angefallen wären, die Mängel den üblichen Rahmen nicht sprengten. Der Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Gelder und des Missmana- gements wurde von der Finanzdelegation als unzutreffend zurückgewiesen.
Auf Grund weiterer Schreiben führte die Finanzdelegation mit Hilfe der EFK noch- mals eine umfassende Analyse der bereits erhobenen und neuer Vorwürfe des ehe- maligen SBB-Angestellten durch. Sie musste feststellen, dass – abgesehen von den bereits festgestellten Mängeln – auch die neuen Vorwürfe nicht zutreffen, ja der Be- schwerdeführer materiell gar keine neuen Vorwürfe erhoben hatte.
4.9 Anstalten und Unternehmen des Bundes
4.9.1 Verantwortung der Verwaltungsräte des Bundes
in Aktiengesellschaften Die Finanzdelegation befasste sich seit dem Jahre 1996 mit den Auslandbeteiligun- gen der früheren PTT-Betriebe. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) orientierte die Finanzkommission des Nationalrates im
Jahre 1998 über die genaue Differenz zwischen dem Anschaffungs- und dem Buch- wert der Beteiligungen (Tätigkeitsbericht 1998, Ziff. 494.3). Der Bundesrat wurde daraufhin eingeladen, unter anderem auf die Frage der Verantwortlichkeit von Bun- desvertretern in Verwaltungsräten Stellung zu nehmen. Der Bundesrat orientierte die Finanzdelegation und die Finanzkommission des Nationalrates im Frühjahr 2000 über die diesbezüglichen Lehren und Konsequenzen. In Bezug auf das Problem der öffentlich-rechtlichen Haftungsbeschränkung über- prüfte der Bundesrat, ob auch im heute geltenden Recht noch öffentlich-rechtliche Haftungsbeschränkungen bestehen, welche nicht mehr gerechtfertigt sind. Er kam zum Schluss, dass dieses Problem bei Staatsvertretern nach Artikel 762 des Obliga- tionenrechts sowie bei den Führungsorganen der Post besteht. Klärungsbedarf ortete er zudem bei den Post- und SBB-Vertretern in den Verwaltungsräten von Tochterge- sellschaften. Die Finanzdelegation hatte ihrerseits bereits darauf hingewiesen, dass mit dem Bund abgeschlossene Vereinbarungen in der Vergangenheit zu grosszügig ausgefallen sind. Im Rahmen eines tendenziell zu generösen Verantwortlichkeitsgesetzes wur- den die Haftungsfragen zu wenig gewürdigt. Schliesslich verschärften auch die ver- schiedenen gemischten Auftragsverhältnisse mit öffentlich-rechtlichem Charakter die Lage. Die Finanzdelegation begrüsst mit Nachdruck, dass der Bundesrat zur Behebung der Schwachstellen folgende Massnahmen in die Wege leitet: Vom Abordnungsrecht gemäss Artikel 762 des Obligationenrechts soll in Zukunft restriktiv Gebrauch gemacht werden. Der Einsatz von Staatsvertretern soll auf stra- tegisch wichtige Unternehmen konzentriert werden. Dabei muss sichergestellt wer- den, dass diese Vertreter durch das zuständige Departement eng begleitet werden und ein optimaler Informationsaustausch gewährleistet ist. Ferner soll das Verhältnis zwischen Bund und Staatsvertreter unter Einbezug der Haftungsaspekte vertrags- mässig geregelt werden. Parallel dazu wird eine Revision der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein- geleitet. Ziel dieser Revision ist es, dem Obligationenrecht entsprechende Haftungs- bestimmungen für die Führungsorgane öffentlicher Unternehmen unter Einbezug von Tochtergesellschaften sowie für die Staatsvertretungen gemäss Artikel 762 des
Obligationenrechts einzuführen. Der Bundesrat will gleichzeitig prüfen, ob die be- stehende Ausfallgarantie – insbesondere bei der Post und der SBB AG – noch zeit- gemäss ist.
Die Finanzdelegation begrüsst die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Mass- nahmen. Sie fordert ihn gleichzeitig auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und diese rasch und umfassend durchzusetzen.
5 Schlussfolgerung
In den letzten Jahren haben sich die Globalisierung und die Deregulierung beschleu- nigt. Sie beeinflussen die Wahrnehmung und die Rolle der Verwaltung sowie die Stellung ihrer Bediensteten. Das neue Bundespersonalgesetz wurde vom Stimmvolk
angenommen und wird demnächst in Kraft treten. Die grossen Regiebetriebe wurden im formellen Sinn privatisiert. Verschiedene Verwaltungseinheiten richten sich heute nach dem Grundsatz des Leistungsauftrages und Globalbudgets. In recht naher Zukunft wird der Bund ein neues Rechnungslegungsmodell einführen müssen, das grössere Ähnlichkeit mit jenem der Privatwirtschaft aufweist. Schliesslich könnte die Rückkehr zum Gleichgewicht in den Bundesfinanzen zu einer Lockerung der Budgetdisziplin führen. Vor diesem Hintergrund äussern sich in der Verwaltung zentrifugale Tendenzen, die darauf abzielen, sich von der parlamentarischen und politischen Oberaufsicht zu be- freien. Aus diesem Grund hat die Delegation die Pflicht, ein grundlegendes Prinzip in Erinnerung zu rufen: Die Verwendung der öffentlichen Steuergelder muss vom Parlament, welches die Steuerzahler vertritt, überprüft werden können. Im Übrigen beinhalten die wachsende Vielfalt und Komplexität der Verwaltungs- aufgaben neue Anforderungen an die Ausübung der Oberaufsicht. Kontrollmethoden und -kriterien verändern sich. Neben der Ordnungsmässigkeit und der Gesetz- mässigkeit der Ausgaben ist neu auch deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Kommissionen und die Finanzdelegation müssen daher ihre Kontroll- tätigkeit weiter umorientieren. In diesem Bericht wurden nur Fälle erwähnt, die zu Kritik Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt darin nicht oder nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei ihr erlaubt, dieses Versäumnis mit einem Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die gute Haushaltsführung und die insgesamt wirtschaftliche und sparsame Verwendung der öffentlichen Gelder wett- zumachen. Schliesslich richtet die Finanzdelegation ihren Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Sekretariats und der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die ihre Aufgabe kompetent, effizient und loyal erfüllt haben.
Abkürzungsverzeichnis
AdA Angehörige der Armee AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALCO Asset and Liabiling Management Comitee ALM Asset and Liabiling Management APF Abteilung Presse und Funkspruch ASTRA Bundesamt für Strassen BAK Bundesamt für Kultur BAP Bundesamt für Polizei BAV Bundesamt für Verkehr BFF Bundesamt für Flüchtlinge BFS Bundesamt für Statistik BFT-Botschaft Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie BH-Banca Bosnien-Herzegowina-Bank BK Bundeskanzlei BLS Bern Lötschberg Simplon BLW Bundesamt für Landwirtschaft BPV Bundesamt für Privatversicherungen BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BV-PLUS Personalinformationssystem der Bundesverwaltung BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWO Bundesamt für Wohnungswesen COPIUR Koordinationssystem für die elektronische Publikation DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit e-census Volkszählung per Internet EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Parlament des Innern EDV Elektronische Datenverarbeitung EFD Eidgenössische Finanzdelegation EffVor Effizienzvorlage EFK Eidgenössische Finanzkontrolle EFV Eidgenössische Finanzverwaltung EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EPA Eidgenössisches Personalamt ETH Eidgenössische Technische Hochschule ETHL Eidgenössisch Technische Hochschule Lausanne EU Europäische Union EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement fAHV Freiwillige Alters- und Hinterlassenenversicherung FBA Federal Banking Agency FER Fachempfehlung zur Rechnungslegung FHG Finanzhaushaltgesetz FHV Finanzhaushaltverordnung FinöV Finanzierung des öffentlichen Verkehrs FK Finanzkommissionen FLAG Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget
FS Ferrovie dello Stato FVS Fonds für Verkehrssicherheit GI Geographisches Institut GPK Geschäftsprüfungskommissionen GIZHE Genf, Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung GS Generalsekretariat GVG Geschäftsverkehrsgesetz GZS Genf, Zentrum für Sicherheitspolitik HSG Hochschule St. Gallen IFAC – PSC International Federation of Accountants – Public Sector Com- mittee IFF Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht IHG Investitionshilfe im Berggebiet IKB Informatikkompetenz des Bundes IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz ISB Informatikstrategieorgan des IV Invalidenversicherung IVS Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz KAV Kompetenzzentrum amtlicher Veröffentlichungen KIG Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft KMU Kleine und mittlere Unternehmen KOKO Koordinationskommission LEREVE Leistungsauftrag und rechnungsmässige Verselbständigung LIK Landesindex für Konsumentenpreise MThB Mittelthurgaubahn MwSt Mehrwertsteuer Neat Neue Alpentransversalen NFA Neuer Finanzausgleich NIKT Neue Informations- und Kommunikationstechnologien NOVE-IT Neu organisierte Informatik des Bundes NPA Neue Plattform Ausland OV-EDA Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten PKB Pensionskasse des Bundes PRS Präsenz Schweiz PTT Post Telegraph Telephon PVK Parlamentarische Verwaltungskontrolle PwC PricewaterhouseCoopers RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren RH Rechnungshof RVOG Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz SBB Schweizerische Bundesbahnen SDA Sozialdienst der Armee Seco Staatssekretariat für Wirtschaft Si Rück Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungspflicht SK Schweizerische Käseunion SNS Schweizer Nationalspende SPK Staatspolitische Kommission SR Systematische Sammlung des Bundesrechts
SUK Schweizerische Universitätskonferenz SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt UNIGE Universität Genf UNIL Universität Lausanne UNO Organisation der Vereinten Nationen URA Untersuchungsrichteramt UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungs- schutz und Sport VERA Vernetzte Verwaltung der Auslandschweizer VLVA Verordnung über die Leistung bei vorzeitigem Altersrücktritt VwVG Verwaltungsverfahrensgesetz WBK Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WEG Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz WUST Warenumsatzsteuer ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
1 Auftrag und Organisation 2050
1.1 Aufgaben und Kompetenzen 2050
1.2 Zusammensetzung der Finanzdelegation 2050
1.2.1 Zusammensetzung 2000 2051
1.3 Sitzungen und Überblick über behandelte Geschäfte 2051
1.4 Besuch beim spanischen Rechnungshof 2052
2 Grundsatzfragen und Querschnittsthemen 2053
2.1 Stellungnahme zum Parlamentsgesetz 2053
2.2 Koordination zwischen den Kontrollkommissionen 2054
2.3 Neues Rechnungsmodell des Bundes 2055
3 Personal- und Kreditgeschäfte 2056
3.1 Personalangelegenheiten 2056
3.1.1 Besoldungsgeschäfte 2056
3.1.2 Neues Bundespersonalgesetz 2057
3.1.3 Vorzeitige Pensionierung von Bediensteten in besonderen
Dienstverhältnissen 2057
3.2 Überblick über die bewilligten dringlichen Kredite 2058
3.2.1 Kriterien für die Behandlung der dringlichen Kredite 2058
3.2.2 Abgelehntes Dringlichkeitsverfahren für Zahlungs- und
Verpflichtungskredite 2060
4 Schwerpunkte der näheren Prüfung nach Departementen 2061
4.1 Behörden und Gerichte 2061
4.1.1 Kontrollbesuch bei der Bundeskanzlei 2061
4.1.2 Informationsgesellschaft Schweiz 2064
4.2 Departement für auswärtige Angelegenheiten 2065
4.2.1 Kontrollbesuch Generalsekretariat EDA 2065
4.2.2 Präsenz Schweiz» 2067
4.2.3 Verluste der DEZA in Bosnien-Herzegowina 2068
4.3 Eidgenössisches Departement des Innern 2069
4.3.1 Kontrollbesuch beim Rat der Eidgenössischen Technischen
Hochschulen 2069
4.3.2 Volkszählung 2000 2071
4.3.3 Bundesamt für Statistik 2074
4.3.4 Inventar der Bundeskunstsammlung 2074
4.3.5 Zusammenarbeit der Hochschulen am Genfersee (Projekt Arc
lémanique) 2075
4.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 2077
4.4.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt für Privatversicherungen 2077
4.4.2 Effizienzvorlage 2078
4.4.3 Sicherheitsleistungen der Asylbewerbenden 2079
4.5 Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport 2080
4.5.1 Kontrollbesuch beim Generalsekretariat VBS 2080
4.5.2 Beförderungen von höheren Stabsoffizieren 2081
4.5.3 Lenkungsgruppe Sicherheit 2082
4.5.4 Sozialfonds der Armee 2083
4.6 Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) 2084
4.6.1 Kontrollbesuch beim Generalsekretariat des Eidgenössischen
Finanzdepartements 2084
4.6.2 Bewertung der Aktiven des Bundes 2086
4.6.3 Anlagepolitik des AHV-Ausgleichsfonds 2087
4.6.4 Anlagestrategie der Pensionskasse des Bundes (PKB) 2089
4.6.5 Tresoreriepolitik und Risikomanagement 2090
4.7 Volkswirtschaftsdepartement 2091
4.7.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt für Wohnungswesen 2091
4.7.2 Expo.02 2093
4.7.3 Kosten der wirtschaftlichen Landesversorgung 2095
4.7.4 Liquidation der Schweizerischen Käseunion 2096
4.7.5 Vollzug Investitionshilfegesetz 2097
4.8 Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation 2097
4.8.1 Kontrollbesuch beim Bundesamt für Strassen 2097
4.8.2 Aufsicht über BAHN 2000, erste Etappe 2099
4.8.3 Huckepackkorridor Lötschberg–Simplon 2100
4.8.4 Aufsichtseingaben im Verkehrsbereich 2102
4.9 Anstalten und Unternehmen des Bundes 2103
4.9.1 Verantwortung der Verwaltungsräte des Bundes in
Aktiengesellschaften 2103
5 Schlussfolgerung 2104
Abkürzungsverzeichnis 2106