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Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007-2013

06.078

Botschaft zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013

vom 13. September 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dem Antrag auf Zustimmung unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundes- beschlusses zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. September 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2005-2880 8107

Übersicht

Die Europäische Union wird in den Jahren 2007–2013 umfassende Programme in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durch- führen. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament die Verpflich- tungskredite, die der Schweiz den Abschluss eines Abkommens zur integralen Teil- nahme am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration 2007–2013 und am 7. Rahmen- programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungs- massnahmen 2007–2011 (zusammen die 7. Forschungsrahmenprogramme) erlauben werden1. Das vorgesehene Abkommen zu den 7. Forschungsrahmenprogrammen 2007–2013 erlaubt eine Fortsetzung der heute bestehenden integralen Zusammenarbeit mit der EU: Das Abkommen Schweiz – EU zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen 2003–20062 wird seit dem 1. Januar 2004 umgesetzt, läuft aber Ende 2006 aus. Das erste Abkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit der EU war Bestandteil des ersten Pakets von sieben sektoriellen Abkommen, die vom Parlament 1999 genehmigt und im Jahr 2000 vom Volk angenommen wurden. Durch das Forschungsabkommen erhält unser Land Zugang zur wichtigsten europä- ischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie. Es kann am Aufbau des Europäischen Wissenschaftsraums aktiv mitarbeiten. Die Schweiz beteiligt sich gleichberechtigt mit den EU-Ländern an allen Aktionen der 6. Forschungsrahmen- programme, Schweizer Wissenschafterinnen und Wissenschafter können als Koordi- natoren Projekte sowohl einbringen als auch leiten und haben Zugang zu den Ergebnissen anderer Projekte der Forschungsrahmenprogramme. Über den Beitrag der Schweiz an die 6. Forschungsrahmenprogramme unterstützt die EU Schweizer Forschende, Hochschulen, Institutionen und Unternehmen, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – in Forschungs- und Entwicklungsprojekten, – bei der internationalen und intersektoriellen Mobilität von Forschenden, – bei der Nutzung der Infrastrukturen von europäischer Bedeutung, – bei der Forschung in sektoriellen Politikbereichen im gemeinsamen Inte- resse der EU und der Schweiz (Verkehr, Energie, Umwelt, Gesundheit etc.),

1 Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Beschluss für das

7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbil-

dungsmassnahmen sieht eine Dauer von 5 Jahren vor. Die Europäische Kommission schreibt aber das Budget für die Jahre 2012 und 2013 bereits fort, da vorgesehen ist, das Programm um zwei Jahre zu verlängern (siehe Ziff. 1.2.4.1 und 2.1). 2 Die 6. Forschungsrahmenprogramme wurden formell für die Jahre 2002-2006 beschlos- sen, damit die ersten Ausschreibungen noch Ende 2002 (am 17. Dez.) lanciert werden konnten. De facto werden sie aber in den vier Jahren 2003-2006, die somit auch budgetre- levant sind, durchgeführt. Aus diesem Grund wird in der vorliegenden Botschaft jeweils die effektive Dauer der 6. Forschungsrahmenprogramme von 2003-2006, auf der auch alle Berechnungen und Statistiken beruhen, angegeben.

– in Forschungsprojekten, die auch Länder ausserhalb Europas einbinden (wie solche im Gesundheitsbereich in Afrika oder eine globale Zusammen- arbeit im Energiebereich, in der Fusionsforschung). Die bisherige integrale Zusammenarbeit hat sich gemäss einer eingehenden, unab- hängigen Evaluation bewährt. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament die Genehmigung eines Verpflichtungskredits von 2545.4 Millionen Franken, der wie folgt aufgeteilt wird: 2364,4 Millionen Franken für den Abschluss eines Vertrags mit der EU zur integralen Beteiligung der Schweiz an den 7. Forschungsrahmenprogrammen in den sieben Jahren 2007–2013,

100 Millionen Franken als Reserve für erhöhte Beitragszahlungen in Folge von

Schwankungen des Wechselkurses und im BIP-Verhältnis, 51 Millionen Franken für die Finanzierung von nationalen Begleitmassnahmen zur Unterstützung der Schwei- zer Forscherinnen und Forscher und 30 Millionen Franken für Schweizer Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach. Mit dieser integralen Beteiligung wird der künftige Wissens-, Forschungs- und Arbeitsplatz Schweiz im internationalen Umfeld gefördert. Die gleichberechtigte Beteiligung ist ein Weg, um sicherzustellen, dass die Schweizer Forschung in Europa nicht marginalisiert wird. Eine nur projektweise Zusammenarbeit mit der EU in der Forschung hätte grosse Wettbewerbsnachteile und administrative Kom- plikationen zur Folge. Schweizer Projektteile wären nur zugelassen, wenn dies zum Vorteil der EU-Länder wäre, Initiativen für gemeinsame Projekte wären nicht möglich und der Informationsfluss in die Schweiz wäre stark behindert. Für den Forschungsbereich müsste wieder – wie dies vor 2004 der Fall war – eine nationale Projektadministration aufgebaut werden. Dies brächte den Institutionen, Forschen- den und Doktoranden grosse Nachteile, da dadurch die Zusammenarbeit im euro- päischen Rahmen massiv erschwert würde. Zudem wäre die Zukunft der bisher aufgebauten Kooperationen und Netze stark gefährdet. Die betroffenen Schweizer Organisationen der Wirtschaft (economiesuisse, swiss- mem) und der Wissenschaft (Schweizerischer Nationalfonds, Schweizerischer Wis- senschafts- und Technologierat) begrüssen die vorgesehene Beteiligung an den

7. Forschungsrahmenprogrammen trotz einer gewissen administrativen Schwerfäl-

ligkeit der EU im Projektmanagement und den relativ hohen Beteiligungskosten, die aber denjenigen der anderen Teilnehmerstaaten entsprechen. Über die Begleitmassnahmen werden den potenziellen Schweizer Partnern Beratung und Unterstützung im Hinblick auf ihre Projektbeteiligungen angeboten. Dadurch sollen die Beteiligungsmöglichkeiten ausgeschöpft und ein angemessener Mittel- rückfluss erzielt werden. Vorläufige Berechnungen zum bisherigen Rückfluss zeigen, dass die Beiträge, die die Schweiz an die EU zahlt, als Projektmittel in den

6. Forschungsrahmenprogrammen in unser Land zurückfliessen. Wichtiger aber als

der rein finanzielle Rückfluss ist für die Schweiz der wissenschaftliche, technolo- gische und wirtschaftliche Nutzen aus dem Wissenstransfer sowie die Möglichkeit, in den besten europäischen Kooperationsnetzen mitzuarbeiten. Dazu müssen sich Wissenschaft und Wirtschaft mit den besten Kräften auch in EU-Gremien engagie- ren, die dank der integralen Beteiligung für die Schweiz offen sind.

Das laufende Abkommen mit der EU zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen sieht seine Erneuerung für die 7. Forschungsrahmenprogramme bereits vor. Das neue Abkommen wird voraussichtlich demjenigen zu den 6. Forschungsrahmen- programmen entsprechen und nur in wenigen Punkten angepasst werden. Das Parlament hat den Bundesrat mit der Genehmigung des heutigen Abkommens ermächtigt, bei vergleichbaren Bedingungen die Abkommenserneuerung in eigener Kompetenz und gestützt auf Artikel 16 Absatz 3a des Forschungsgesetzes zu beschliessen.

Übersicht 8108

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 8113

1.1 Grundzüge der Vorlage 8113

1.2 Der europäische Forschungsraum und die Schweiz 8116

1.2.1 Die 7. Forschungsrahmenprogramme 8116

1.2.2 Zielsetzungen der 7. Forschungsrahmenprogramme 8117

1.2.3 Aufbau und Inhalt der 7. Forschungsrahmenprogramme 8118

1.2.3.1 Das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische

Entwicklung und Demonstration 2007–2013 (7. FRP) 8118

1.2.3.2 Das 7. Euratom-Programm 2007–2011 8120

1.2.4 Mittel und Instrumente der 7. Forschungsrahmenprogramme 8121

1.2.4.1 Mittel 8121
1.2.4.2 Instrumente 8124

1.2.5 Die Bedeutung der Schweizer Beteiligung an den

7. Forschungsrahmenprogrammen 8125

1.2.5.1 Würdigung der Vollbeteiligung der Schweiz an den

7. Forschungsrahmenprogrammen 8125

1.2.5.2 Stellungnahmen der Schweiz zu den

7. Forschungsrahmenprogrammen 8127

1.2.6 Sicherung der schweizerischen Beteiligung an der

Programmgestaltung 8129

1.2.7 Erfolgssicherung durch nationale Begleitmassnahmen 8129

1.2.7.1 Informationsnetz 8130
1.2.7.2 Beiträge für die Vorbereitung von Projektvorschlägen 8130
1.2.7.3 Begleitmassnahmen im Bereich Fusionsforschung 8132
1.2.7.4 Andere Massnahmen 8132

1.2.8 Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach 8133

1.2.9 Die Schweizer Beteiligung an den

6. Forschungsrahmenprogrammen – Zwischenresultate

per Ende 2005 8134

1.2.10 Ergebnisse der Evaluation der schweizerischen Beteiligung

an den 5. und 6. Forschungsrahmenprogrammen 8138

1.2.11 Die Erneuerung des Forschungsabkommens mit den

Europäischen Gemeinschaften 8141

1.2.12 Erwarteter Nutzen und Rückfluss durch die Vollbeteiligung

an den 7. Forschungsrahmenprogrammen 8142

2 Auswirkungen 8143

2.1 Finanzielle Auswirkungen 8143

2.2 Personelle Auswirkungen 8148

2.3 Auswirkungen im Informatikbereich 8148

2.4 Umweltpolitische Auswirkungen 8149

2.5 Auswirkungen auf die Wirtschaft 8149

2.6 Regulierungsfolgenabschätzung 8149

2.7 Regionalpolitische Auswirkungen 8149

2.8 Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau 8150

3 Verhältnis zur Legislaturplanung 8150

4 Rechtliche Aspekte 8150

4.1 Rechtliche Grundlagen 8150

4.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 8150

4.3 Verhältnis zum europäischen Recht 8150

5 Glossar 8151

Anhang 1: Beispiele schweizerischer Beteiligungen an den EU-Forschungsrahmenprogrammen 8153 Anhang 2: Zusammenfassung der 7. Forschungsrahmenprogramme (2007–2013) 8160 Bundesbeschluss zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013 (Entwurf) 8177

Botschaft

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1 Grundzüge der Vorlage

Rahmen und Zielsetzung für die Schweiz Das Ziel einer wettbewerbsfähigen und im Bereich der Forschung und Innovation anerkannten Schweiz kann nur durch ihre Integration in die weltweite und europäi- sche Zusammenarbeit erreicht werden. Ohne diese Beteiligung fehlen die Ver- gleichsmöglichkeiten und damit die Qualität, die wirtschaftlichen und wissenschaft- lichen Zusammenarbeitsnetze sowie die notwendige kritische Masse, um sehr grosse Vorhaben realisieren und die international besten Wissenschafterinnen und Wissen- schafter anziehen zu können. Die Forschung der Schweiz ist seit jeher international eingebettet. Unser Land ist heute Mitglied der bedeutendsten internationalen For- schungsorganisationen und -programme. Es geht nun darum, diese Einbettung fortzuführen und zu optimieren. Die Forschungszusammenarbeit auf internationaler Ebene ist insgesamt zu stärken; die Interessen der Schweiz liegen aber auch in Zukunft hauptsächlich in Europa.

Globale und europäische Partner der Schweiz in der Forschung Die Schweiz muss ihre Partner für internationale Zusammenarbeit weltweit suchen, wobei vornehmlich das wissenschaftliche Interesse der Forschenden, das Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, die Zusammenarbeits- und Ausbildungsmöglich- keiten sowie die Tradition und die Effizienz der Zusammenarbeit die Auswahl bestimmen. Die Zusammenarbeit ausserhalb Europas wird gezielt über bilaterale Partnerschaften der Schweiz mit ausgewählten, interessanten Ländern realisiert. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Schweiz liegt wegen der vorhandenen Möglichkeiten und der gemeinsamen Interessen in Europa, wo sich die 25 Länder der Europäischen Union (EU), die EU-Kandidatenländer und die EWR/EFTA-Länder auf gemeinsame Programme einigten. Es liegt im Interesse der Schweiz, sich an diesen multilateralen Programmen aller europäischen Länder zu beteiligen: Die EU-Forschungsprogramme vereinen die gemeinsamen wissenschaft- lichen Potenziale der Länder und bedeuten daher eine Schwerpunktsetzung im weltweiten Wettbewerb mit grossen Konkurrenten wie USA, Japan und China. Die Schweizer Wissenschaftsaussenpolitik muss der gegenseitigen Abhängigkeit von nationaler und internationaler Forschung und Innovation Rechnung tragen, indem sie die Integration der Schweiz in den europäischen Forschungsraum auf beide Elemente – eine starke Förderung der nationalen Basis (Bereich der Eidgenös- sischen Technischen Hochschulen ETH, Schweizerischer Nationalfonds SNF, Kommission für Technologie und Innovation KTI) und eine Teilnahme an den wichtigen internationalen Programmen und Organisationen (CERN, ESA, ESO, EMBL, COST etc.) – abstützt.

Zielsetzungen der Europäischen Union zu Wachstum und Wissensgesellschaft Die EU hat sich in einem «Pakt für Wachstum» ehrgeizige Ziele gesetzt. Angesichts der Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem alten Kontinent soll Europa in einem erneuten Anlauf zum international wettbewerbsfähigen, wissens- basierten Wirtschaftsraum (Lissabon-Erklärung von 2000) gemacht werden. Zur Erreichung dieses Ziels wird in der Barcelona-Erklärung von 2002 festgehalten, die Forschungsausgaben der EU-Länder seien bis zum Jahr 2010 auf 3 % des BIP zu erhöhen (1 % der öffentlichen Hand und 2 % der Privatwirtschaft). Viele EU-Länder richten ihre Forschungspolitik auf dieses Ziel aus. Das Entwicklungskonzept der EU basiert auf einer Verstärkung des «Dreiecks des Wissens», mit den Eckpunkten «Generierung von Wissen durch Forschung», «Verbreitung von Wissen durch Bildung» und «Valorisierung von Wissen durch Innovation». Dieses Konzept wird durch Rahmenprogramme in den Bereichen Forschung, Bildung und Innovation umgesetzt, nämlich durch die 7. Rahmen- programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, die Aktionsprogramme «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion» sowie durch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation. Die 7. EU-Forschungsrahmenprogramme 2007–2013 verstärken die Forschung in den bisher unterstützten Bereichen und setzen in den spezifischen Teilprogrammen klare thematische Schwerpunkte. Hervorzuheben ist die erstmalige Einrichtung eines Forschungsfonds für die Grundlagenforschung (European Research Council, ERC), der in der Spitzenforschung eine wichtige Rolle spielen wird und als notwendige Voraussetzung der Innovationskette zu sehen ist. Er wird es der Schweizer For- schung erlauben, sich im europäischen Wettbewerb zu messen und an diesem weiter zu wachsen. Verstärkt werden auch die Technologie-Plattformen und -Initiativen, welche themenspezifisch – und gemeinsam von Wissenschaft und Wirtschaft getragen – die Innovationskette von der Forschung bis zum Markt umfassen. Im Vergleich zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen 2003–2006 sehen die 7. For- schungsrahmenprogramme eine über die Jahre stark ansteigende Erhöhung der Ausgaben pro Jahr vor.

Die Bedeutung der Kooperation der Schweiz mit der EU im Wissensbereich Die Schweiz steht einerseits mit den europäischen Staaten im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerb und ist andererseits zur Erreichung ihrer Ziele auf eine europäische Kooperation in Forschung, Bildung und Innovation angewiesen. In der Forschung sind die immer mehr an Wichtigkeit gewinnenden Netze zwischen Firmen und Forschungsinstituten über die Grenzen hinweg zugänglich zu halten. Für grosse Projekte ist eine kritische Masse von Wissen und Technologie notwendig, welche die Schweiz allein oft nicht bereitstellen kann. Grenzüberschreitende Prob- leme – zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Klima, Verkehr und Sicherheit – können nur in Zusammenarbeit angegangen werden. Ebenso werden Fragestellungen und Massnahmen in den Bereichen Gesundheit und Gesellschaft zunehmend grenz- überschreitend erörtert und umgesetzt. Die EU-Forschungsrahmenprogramme verei- nen die wichtigsten europäischen Forschungsinstitutionen und Bildungszentren. Ohne eine Teilnahme an diesen Programmen wird es immer schwieriger, an Koope- rationsnetzen und -projekten teilzunehmen. Die Programme EUREKA und COST sind in Europa interessante und von den Forschenden als wichtig bezeichnete Instrumente für die Forschungs- und Technologiezusammenarbeit, decken jedoch andere Bedürfnisse resp. Themen- und Kundenkreise ab.

Teilnahmemöglichkeiten an EU-Programmen für die Schweiz Die Europäischen Gemeinschaften sehen vor, dass sich Nicht-EU-Mitgliedstaaten – so genannte Drittstaaten – integral an ihren Förderprogrammen beteiligen können. Drittstaaten haben somit die Möglichkeit, sich an die Forschungsrahmenprogramme zu assoziieren. Deshalb kann sich die Schweiz aufgrund eines Abkommens gleich- berechtigt an den 7. Forschungsrahmenprogrammen 2007–2013 beteiligen. Diese Möglichkeit besteht seit der Ratifikation der bilateralen Verträge I und wurde erst- mals in den 6. Forschungsrahmenprogrammen ab 1.1.2004 umgesetzt3. Ohne Abkommen zu den gesamten 7. Forschungsrahmenprogrammen wäre die Schweiz darauf angewiesen, nach internen Regeln der EU, aber mit Schweizer Mitteln an einzelnen Projekten teilzunehmen. Sie könnte dies aber nur dann tun, wenn es der EU als vorteilhaft erschiene. Die Schweiz wäre damit unter dem Zusammenarbeits- niveau aller europäischen Länder und fiele in ihren Möglichkeiten der europäischen Forschungszusammenarbeit hinter die Beitrittskandidaten Bulgarien, Kroatien, Rumänien und Türkei sowie hinter assoziierte Drittstaaten wie Israel zurück. Ihre institutionelle Einbindung in die europäischen Programme würde gleichgestellt mit jener von Staaten anderer Kontinente, z.B. Südamerikas. Falls die Schweiz sich gegen eine Erneuerung der integralen Teilnahme aussprechen würde, könnten den Schweizer Projektteilnehmern als unzuverlässigen Partnern Schwierigkeiten erwachsen.

Integrationspolitische Beurteilung Als Teil der bilateralen Verhandlungen mit gleichlaufenden Interessen beider Seiten hatte die Forschungszusammenarbeit positive integrationspolitische Auswirkungen. In der Durchführung der Programme konnten sowohl die europäischen Wissensnetze und die wirtschaftlichen Verbindungen gestärkt als auch das gegenseitige Verständ- nis gefördert werden. Ein Verlassen dieses bilateralen Wegs entgegen den Resulta- ten der bilateralen Verhandlungen müsste auf Seiten der EU starke Zweifel an der Verlässlichkeit der Schweiz und am Willen zur Zusammenarbeit hervorrufen.

Bisherige Erfahrungen der Schweiz mit den EU-Forschungsrahmenprogrammen Die Zusammenarbeit in den EU-Forschungsprogrammen hat sich seit 1992 ausser- ordentlich positiv entwickelt. Zudem zeigt die jüngste Evaluation der Wirkung in der Schweiz, dass die entstandenen Zusammenarbeitsnetze und die Projekte den Schweizer Partnern einen hohen Mehrwert bringen (siehe Ziff. 1.2.10). Insbesondere die gewonnenen Erfahrungen auf europäischer Ebene, die Zusammenarbeit über die einzelnen Projekte hinaus und die neuen Kontakte fallen ins Gewicht. Die Schweiz konnte sich durch ihre bisherige integrale Teilnahme an der operationellen Gestal- tung der Programme beteiligen und ihre Anliegen wie die EU-Länder einbringen. Anders als vor 2004 konnte sie als gleichberechtigte Partnerin eigene Initiativen in Brüssel vorlegen, gesamteuropäische Koordinationen übernehmen und auf Erfah- rungen und Informationen aus anderen Projekten zurückgreifen. Dabei konnte verschiedentlich festgestellt werden, dass die Schweiz aufgrund ihrer wissenschaft- lichen Reputation einen besonderen Einfluss entwickeln konnte.

3 Übereinkommen vom 16. Jan. 2004 über die wissenschaftlich–technische Zusammenar- beit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits (SR 0.420.513.1).

Die weiteren Schritte bis zum Abschluss des Abkommens Die Zusammenarbeit im Forschungsrahmenprogramm wird durch ein Abkommen umgesetzt. Dieses Abkommen wird zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften ausgehandelt, sobald der Ministerrat ein entsprechendes Mandat verabschiedet hat. Leitlinie für das Abkommen ist von Schweizer Seite die gleichbe- rechtigte Teilnahme von Schweizer Partnern in allen Programmteilen. Das Abkommen zu den 7. Forschungsrahmenprogrammen wird sich weitgehend an dasjenige zu den 6RP halten, mit geringfügigen technischen Änderungen, die insbe- sondere die neuen Unterstützungsinstrumente und Organe der 7. Forschungsrahmen- programme einbeziehen4. Der Bundesrat hat dem EDI das Mandat erteilt, das Abkommen in Absprache mit dem Integrationsbüro EDA/EVD gemäss diesen Leitlinien auszuhandeln5.

Verhältnis zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008–2011 Die EU sieht vor, dass die neuen Forschungsrahmenprogramme anfangs 2007 beginnen. Für die Schweiz ist es wichtig, von Anfang an als gleichberechtigte Part- nerin teilnehmen zu können. Ein Unterbruch würde der Schweizer Teilnahme an der Projektzusammenarbeit ausserordentlich schaden. Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmer könnten sich in der entscheidenden ersten Phase der Projektausschrei- bungen in den 7. Forschungsrahmenprogrammen nicht beteiligen. Daher muss die vorliegende Botschaft gegenüber der Botschaft über die Finanzierung der Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008–2011 (BFI 2008) zeitlich vorgezogen werden. Die mit dieser Botschaft beantragten Mittel ermöglichen eine erfolgreiche Weiter- führung der Forschungszusammenarbeit mit der EU. Damit eine solche Zusammen- arbeit wirkungsvoll ist, d.h. damit das Wissen in der Schweiz nutzbar gemacht werden kann und über erfolgreiche Projekte Mittel in die Schweiz zurückfliessen, darf die Forschung in der Schweiz aber nicht geschwächt werden. Das Gesamtpaket zu Bildung, Forschung und Innovation (BFI 2008, Beteiligung an den 7. For- schungsrahmenprogrammen der EU, Beteiligung an den Bildungs- und Jugendpro- grammen der EU) soll der Stärkung der Schweiz im Hinblick auf eine international integrierte Wissensgesellschaft und damit der Erhaltung von Arbeitsplätzen und der Sicherung des Wohlstandes dienen. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2006 beschlossen, dass im BFI-Bereich in den Jahren 2008–2011 das jährliche Ausgabenwachstum 4,5 % betragen soll.

1.2 Der europäische Forschungsraum und die Schweiz

1.2.1 Die 7. Forschungsrahmenprogramme

Die mehrjährigen Forschungsrahmenprogramme sind das Hauptinstrument der Europäischen Gemeinschaften zur Förderung der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration. Die 7. Forschungsrahmenprogramme werden den Aufbau des europäischen Forschungsraums weiterführen, der einer der wesent-

4 Siehe Ziff. 1.2.11.

5 Verabschiedet am 13. September 2006.

lichen Eckpfeiler der Lissabon-Strategie für die Entwicklung der EU zu einem international wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Wirtschaftsraum ist. Die 7. Forschungsrahmenprogramme umfassen: – das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013) (FRP) und – das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom- Programm) für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen (2007–2011)6. Das 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonst- ration dauert mit sieben Jahren länger als die Vorläuferprogramme. Das 7. Rah- menprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (7. Euratom-Programm) dauert fünf Jahre und deckt die Förderung von Forschung und Ausbildung in den Bereichen Fusionsenergie, Kernspaltung und Strahlenschutz ab. Die 7. Forschungsrahmenprogramme führen die Themen und Instrumente der

6. Forschungsrahmenprogramme weiter. Sie geben aber auch neue Impulse für die

Förderung der Grundlagenforschung und Technologieinitiativen auf europäischer Ebene. Sie werden zudem auf weitere Förderprogramme der EU in den Bereichen Forschung (z.B. das Aktionsprogramm Gesundheit), Bildung (z.B. das Rahmenpro- gramm «Lebenslanges Lernen») und Innovation (z.B. das Programm für Wettbe- werbsfähigkeit und Innovation) abgestimmt, um Synergien bei der Verwendung von Resultaten zu erreichen. Durch die Vereinfachung der administrativen Abläufe und der Regeln für den Schutz des geistigen Eigentums gegenüber den Vorläuferpro- grammen sollen sie sowohl für die akademische Forschergemeinschaft als auch für Wirtschaftsunternehmen noch attraktiver werden.

1.2.2 Zielsetzungen der 7. Forschungsrahmenprogramme

Die Lissabon-Strategie der Europäischen Union identifiziert Forschung, Technolo- gie, Innovation und Ausbildung als essenzielle Wachstumsmotoren sowohl für die langfristige und nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entwicklung des Wirtschaftswachstums und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Verbesserung der Gesundheit, der Lebensqualität und des Umweltschutzes in Europa. Die 7. Forschungsrahmenprogramme ergänzen die Fördermassnahmen der EU-Mitgliedstaaten und der an den Rahmenprogrammen assoziierten Staaten. Sie vernetzen die nationalen Anstrengungen auf europäischer Ebene und führen die nationalen Ressourcen zu kritischen Massen zusammen. Die Unterstützung öffent- lich-privater Partnerschaften nimmt in den 7. Forschungsrahmenprogrammen einen beachtlichen Stellenwert ein. Privatwirtschaftliche Investitionen im Forschungs- und Technologiebereich sollen zu gemeinsamen Projekten ausgebaut werden.

6 Die Schweiz ist seit 1979 aufgrund eines unbefristeten Rahmenabkommens an das

Fusionsforschungsprogramm innerhalb der Euratom-Programme assoziiert: Abkommen vom 14. September 1978 über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion und der Plasmaphysik (SR 0.424.11).

Die Hauptziele der 7. Forschungsrahmenprogramme sind: – Erlangung einer internationalen Spitzenposition in wissenschaftlich-techno- logischen Schlüsselbereichen durch Unterstützung der europa- und weltwei- ten Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrieunternehmen (insbe- sondere auch KMU), Forschungsinstitutionen und öffentlichen Stellen, – Förderung von Kreativität und Spitzenleistungen durch die Unterstützung der Grundlagenforschung in europäischer Konkurrenz, – Entwicklung und Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses für die europäische Forschung durch Ausbildungs-, Mobilitäts- und Laufbahnent- wicklungsmassnahmen, – Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa u.a. durch Förderung von Demonstrationsprojekten.

1.2.3 Aufbau und Inhalt der

7. Forschungsrahmenprogramme7

1.2.3.1 Das 7. Rahmenprogramm für Forschung,

technologische Entwicklung und Demonstration 2007–2013 (7. FRP) Das 7. FRP ist in vier «Spezifische Programme» gegliedert: – Zusammenarbeit: europäische Forschungszusammenarbeit in wissenschaft- lich-technologischen Schlüsselbereichen, – Ideen: Förderung kompetitiver Grundlagenforschung auf europäischer Ebene, – Menschen: Förderung von Ausbildung, Laufbahnentwicklung und interna- tionaler Mobilität von Forschenden, – Kapazitäten: Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen, spezifische För- dermassnahmen für KMU, Förderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Die Initiativen der Gemeinsamen Forschungsstelle – auf 7 Standorte verteilte For- schungsinstitutionen der Europäischen Gemeinschaften – sind in einem eigenen «Spezifischen Programm» festgehalten.

7 Gemäss dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologi- sche Entwicklung und Demonstration (2007–2013) und dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen (2007–2011) KOM/2005/0119 endg; aktualisiert mit Änderungsvorschlägen, die der Europäische Rat am 25. und 26. Juli 2006 beschlossen hat: Draft Decision of the European Parliament and of the Council con- cerning the seventh framework programme of the European Community for research, technological development and demonstration activities (2007 to 2013) – Political Agreement (11978/06); Draft Council Decision concerning the seventh framework pro- gramme of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activities (2007 to 2011) (11979/06)

Im Folgenden werden die Inhalte der «Spezifischen Programme» kurz zusammenge- fasst. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Programme befindet sich im Anhang 2.

Zusammenarbeit Dieses Programm ist der zentrale Teil des 7. FRP. Es fördert die grenzüberschrei- tende Forschungszusammenarbeit in Projekten nach Themenbereichen. Zehn The- men wurden als wissenschaftlich-technologische Schlüsselbereiche definiert: – Gesundheit, – Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie, – Informations- und Kommunikationstechnologien, – Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktions- technologien, – Energie, – Umwelt (einschliesslich Klimaänderung), – Verkehr (einschliesslich Luftfahrt), – Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, – Weltraum, – zivile Sicherheitstechnologien. Die meisten dieser Themen sind auch für die Schweiz forschungspolitische Priori- täten.

Ideen Mit diesem «Spezifischen Programm» wird zum ersten Mal auf europäischer Ebene die auf kompetitive Mittelakquisition abgestützte Grundlagenforschung, wie sie in der Schweiz durch den Nationalfonds (SNF) gefördert wird, unterstützt. Einzelne Forscherteams können zu Themen ihrer Wahl aus allen wissenschaftlichen Gebieten Projekte einreichen. Die Vorschläge werden ausschliesslich auf der Grundlage des Kriteriums der wissenschaftlichen Exzellenz von unabhängigen Gutachtern bewer- tet. Für die Selektion dieser Vorschläge wird der neue Europäische Forschungsrat (European Research Council, ERC) und nicht die Europäische Kommission zustän- dig sein. Er besteht aus einem unabhängigen wissenschaftlichen Rat8, der mit den Ausschreibungen und der Festlegung des Evaluationsverfahrens betraut wird, und einer Administration, welche für die operative Durchführung des Programms ver- antwortlich sein wird.

Menschen Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist für einen nachhaltigen europäischen Forschungsraum essenziell. Diesem Zweck dient dieses Programm,

8 Von den 22 in den wissenschaftlichen Rat des ERC gewählten Spitzenforschern kommt einer aus der Schweiz: Nobelpreisträger Prof. Dr. Rolf Zinkernagel von der Universität Zürich. Ebenfalls vertreten ist Prof. Dr. Helga Nowotny, die von 1996-2002 den Lehr- stuhl für Wissenschaftssoziologie an der ETH Zürich und die Leitung des Collegium Hel- veticum inne hatte.

mit dem die Ausbildung, die Laufbahnentwicklung und die internationale Mobilität von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, die so genannten «Marie-Curie- Aktionen», ausgebaut und gestärkt werden. Mit grenzüberschreitenden Marie-Curie- Netzwerken soll die Ausbildung von angehenden Forschenden (in aller Regel Doktoranden) auf europäischer Ebene gestärkt werden. Partnerschaften zwischen Industrie (insbesondere KMU) und Hochschulen sollen durch den Austausch von Forschenden gefördert werden.

Kapazitäten Dieses «Spezifische Programm» unterstützt zentrale Aspekte europäischer For- schungs- und Innovationskapazitäten. Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung sollen optimal genutzt und bedürfnisgerecht weiterentwickelt werden. Weitere zentrale Elemente dieses Programms sind die Förderung des Wissens- und Technologietransfers, die Unterstützung der KMU bei der Entwicklung innovativer Produkte sowie die regionale Forschungszusammenarbeit zwischen Forschungsinsti- tutionen, Unternehmen und regionalen Behörden. Der Förderung des Dialogs zwi- schen Wissenschaft und Gesellschaft als Basis einer wettbewerbsfähigen Wissens- gesellschaft wird hier mit verschiedenen Initiativen ebenfalls Rechnung getragen.

Projekte der Gemeinsamen Forschungsstelle im 7. FRP Die Projekte der Gemeinsamen Forschungsstelle konzentrieren sich auf die Entwick- lung ökonometrischer Modellierungs- und Analysetechniken, globaler Systeme zur Beobachtung der Umwelt und der Ressourcen sowie von Mechanismen zur Reaktion auf Natur- und technologisch bedingte Katastrophen.

1.2.3.2 Das 7. Euratom-Programm 2007–2011

Das 7. Euratom-Programm ist in zwei «Spezifische Programme» gegliedert. Das eine fördert Projekte und Infrastrukturen in den Bereichen Fusionsenergie sowie Kernspaltung und Strahlenschutz, an denen sich Forschungsinstitutionen, Unter- nehmen und Hochschulen beteiligen können. Das andere deckt die Projekte der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich ab.

Fusionsenergie, Kernspaltung und Strahlenschutz Hauptprojekt im Bereich der Fusionsenergie ist der Bau des internationalen Ver- suchsreaktors ITER9. Im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit zwischen China, der EU, Indien, Japan, Russland, Südkorea und den Vereinigten Staaten soll am Standort Cadarache bei Aix en Provence (Frankreich) ein Fusionsreaktor errich- tet werden. Die Gesamtkosten für den Bau des ITER werden auf 4,5 Milliarden € geschätzt und von den Partnern getragen. Der europäische Beitrag an ITER im Umfang von 2,3 Milliarden € wird über den Bereich Fusionsenergie des 7. Euratom- Rahmenprogramms geleistet. Die Schweiz ist seit 1979 an Euratom beteiligt. Ihr Beitrag an das Projekt wird somit in ihrem Beitrag an das Euratom-Programm enthalten sein.

9 ITER stand früher für International Thermonuclear Experimental Reactor und wird heute als Eigenname verwendet.

ITER ist der Nachfolger der europäischen Anlage JET (Joint European Torus in Culham, England) und aus heutiger Sicht der letzte Schritt hin zu einem Demonstra- tionsreaktor DEMO. Letzterer soll ab ca. 2040 die wirtschaftliche Stromerzeugung mit Fusionsenergie aufzeigen und damit die Basis für kommerzielle Fusionskraft- werke legen. Parallel zum Bau des ITER werden notwendige Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Fusionswerkstoffe und -technologien für den kontinuierlichen Betrieb durchgeführt. Der eigentliche Bau des ITER wird über die Vergabe von Industrieaufträgen erfolgen, die in nationale (bzw. europäische) sowie internationale Pakete aufgeteilt werden. Der der europäischen Industrie vorbehaltene Auftragsumfang wird sich auf 1,6 Milliarden € belaufen. Weiter werden Massnah- men zur Aus- und Weiterbildung in diesem Forschungsbereich unterstützt. In den Bereichen Kernspaltung und Strahlenschutz werden Forschungs- und Ent- wicklungsmassnahmen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie zur Unterstüt- zung des sicheren Betriebs bestehender und künftiger Reaktorsysteme finanziert. Zudem werden Forschungsarbeiten zu den Risiken niedriger Strahlendosen (medizi- nische Anwendungen, Unfallmanagement) und zur Minimierung der Risiken durch Nuklearterrorismus unterstützt. Infrastrukturen und Ausbildung von Forschenden im Nuklearsektor werden ebenfalls gefördert.

Projekte der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich Diese Projekte konzentrieren sich auf Forschung zur Handhabung nuklearer Abfälle und zu deren Umweltauswirkungen, zur kerntechnischen Sicherheit (westliche und russische Reaktortypen, neue Reaktorkonzepte) und zur Sicherheitsüberwachung (Kontrolle von Einrichtungen zum Brennstoffkreislauf, Überwachung der Radioak- tivität in der Umwelt und Verhinderung des illegalen Handels mit radioaktivem Material).

1.2.4 Mittel und Instrumente der

7. Forschungsrahmenprogramme

1.2.4.1 Mittel

Im Rahmen des interinstitutionellen Abkommens haben sich die Europäische Kom- mission, der Rat und das Europäische Parlament im Mai 2006 unter Berücksichti- gung der Inflation und der Administrationskosten auf 54 582,3 Millionen € als Budget für die 7. Forschungsrahmenprogramme von 2007–2013 geeinigt. In der Aufteilung dieses Budgets auf die «Spezifischen Programme» und die einzelnen Themenbereiche können sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren noch gering- fügige Verschiebungen ergeben. Während beim Übergang von den 5. Forschungsrahmenprogrammen (1998–2002) zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen (2002–2006) nur ein Teuerungsausgleich vorgenommen wurde, schlug die Europäische Kommission im April 2005 eine substanzielle Budgeterhöhung für die 7. Forschungsrahmenprogramme vor. Der ursprüngliche Vorschlag belief sich auf rund 76 Milliarden €, der im Mai 2006 im interinstitutionellen Abkommen auf rund 54,6 Milliarden € reduziert wurde. Unter Berücksichtigung der neu siebenjährigen Dauer der 7. Forschungsrahmenpro- gramme von 2007–2013 beträgt die durchschnittliche Aufstockung der Jahres- budgets gegenüber demjenigen für die 6. Forschungsrahmenprogramme (19,1 Mil-

liarden € für vier Jahre) gut 60 %. Diese Budgeterhöhung trägt den im Frühjahr 2000 in Lissabon festgelegten Zielen, die EU als einen international wettbewerbsfähigen, wissensbasierten Wirtschaftsraum zu positionieren, sowie der im Frühjahr 2002 in Barcelona vereinbarten Politik, die Investitionen in Forschung und Entwicklung bis

2010 auf 3 % des BIP zu erhöhen, teilweise Rechnung.

Eine Besonderheit der Budgets für die 7. Forschungsrahmenprogramme besteht darin, dass sie eine starke Progression vorsehen, die sich auch direkt auf die Höhe der Schweizer Jahresbeiträge an diese Programme auswirken wird (siehe Tabelle in

Ziff. 2.1.1). Während das Budget für 2007 gegenüber 2006 (letztes Jahr der

6. Forschungsrahmenprogramme) ein Wachstum von rund 8 % vorsieht, werden

2013, im letzten Jahr der 7. Forschungsrahmenprogramme, 75 % mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen als 2006. Der grösste Anteil des Budgets ist dem «Spezifischen Programm» Zusammenarbeit gewidmet. Allerdings fällt dieser Anteil auf Grund des neuen Programms «Ideen» geringer aus als beim 6. FRP. Das Budget des Programms Menschen wird gegen- über dem 6. FRP um rund 60 % erhöht. Wie bereits im 6. FRP sind die Themenbe- reiche Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Gesundheit des Programms Zusammenarbeit am umfangreichsten dotiert. Das Budget für das 7. Euratom-Programm beläuft sich auf 4061 Millionen €, verteilt auf sieben Jahre. Während der Programmbeschluss eine Dauer von fünf Jahren vorsieht, schreibt die Europäische Kommission im oben erwähnten Budget von

54 582,3 Millionen € das Budget für das 7. Euratom-Programm auch für die Jahre

2012 und 2013 fort. Das Budget für das Fusionsprogramm beträgt 2,9 Milliarden €,

die zu einem grossen Teil in den Bau des internationalen Versuchsreaktors ITER fliessen. Das Budget für den Fissionsteil des Programms (411 Millionen €) dient der Forschung in den Bereichen Strahlenschutz, Atommüll-Entsorgung, Reaktorsicher- heit und Reaktoren der vierten Generation. Für die Aktivitäten der Gemeinsamen Forschungsstelle im Nuklearbereich ist ein Budget von 750 Millionen. € vorgesehen.

Budgetverteilung gemäss dem neuen Programmvorschlag der Europäischen Kommission nach dem interinstitutionellen Abkommen und nach Beendigung der ersten Lesung im Europäischen Parlament und Rat10

Zusammenarbeit Gesundheit 6 050 Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie 1 935 Informations- und Kommunikationstechnologien 9 110 Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien 3 500 Energie 2 300 Umwelt (einschl. Klimaänderungen) 1 900 Verkehr (einschl. Luftfahrt) 4 180 Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften 610 Weltraum 1 430 Zivile Sicherheitstechnologien 1 350 Total Zusammenarbeit 32 365 Ideen Europäischer Forschungsrat (ERC) 7 460 Menschen Marie-Curie-Aktionen 4 728 Kapazitäten Forschungsinfrastrukturen 1 850 Forschung zugunsten von KMU 1 336 Wissensorientierte Regionen 126 Forschungspotenzial 370 Wissenschaft und Gesellschaft 350 Internationale Zusammenarbeit 185 Total Kapazitäten 4 217 Massnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) 1 751 Total 7. FRP 50 521 Euratom Fusionsforschung 2 900 Kernspaltung und Strahlenschutz 411 Massnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) 750 im Nuklearbereich Total EURATOM 4 061

10 Amended Proposal for a Decision of the European Parliament and of the Council concerning the seventh framework programme of the European Community for research, technological development and demonstration activities (2007 to 2013) and Amended proposal for a Council Decision concerning the seventh framework programme of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activities (2007 to 2011). Adaptation of 24 May 2006 following the agreement of 17 May 2006 on the Financial Framework 2007–2013; aktualisiert gemäss der Draft Decision of the European Parliament and of the Council concerning the seventh framework pro- gramme of the European Community for research, technological development and dem- onstration activities (2007 to 2013) – Political Agreement vom 25. Juli 2006 (11978/06) und der Draft Council Decision concerning the seventh framework programme of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activi- ties (2007 to 2011) vom 26. Juli 2006 (11979/06)

1.2.4.2 Instrumente

Wie bereits bei den 6. Forschungsrahmenprogrammen soll die Finanzierung mehr- heitlich auf der Grundlage von Ausschreibungen erfolgen. Auf dieser Basis werden unterschiedliche Vorhaben unterstützt: Zusammenarbeitsprojekte, Exzellenznetz- werke, Koordinations- und Unterstützungsvorhaben, vom Europäischen Forschungs- rat genehmigte Einzelprojekte, Stipendien für einzelne Forschende und Unterstüt- zung besonderer Gruppen (insbesondere KMU). Die Gelder werden hauptsächlich für die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten verwendet. Je nach Art der Institution und der Aufwendungen werden zwischen 50 und 100 % der Kosten zurückerstattet. Für Forschungsaktivitäten im Rahmen des «Spezifischen Programms» Zusammenarbeit beispielsweise sollen bis zu 75 % der gesamten Kosten der Hochschulen und der KMU übernommen werden. Für die Hochschulen bedeutet dies, dass sie anders als unter dem 6. FRP nicht mehr nur die Zusatzkosten, sondern die Gesamtheit der Aufwendungen eines Projektes – ein- schliesslich Gehälter für Professorinnen und Professoren – geltend machen können. Auch für die KMU, denen in den meisten Fällen nur 50 % ihrer erstattungsfähigen Kosten vergütet wurden, stellt dies eine Verbesserung gegenüber dem 6. FRP dar. Zudem sollen im Vergleich zum 6. FRP häufiger und flexibler Pauschalen gewährt werden. Im «Spezifischen Programm Ideen» werden die erstattungsfähigen Kosten zu 100 % finanziert11. Für die Durchführung klar umschriebener Forschungsprogramme oder für die Ent- wicklung neuer Infrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse sollen gemäss den Artikeln 169 und 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemein- schaft eigenständige, von den Rahmenprogrammen getrennte Strukturen geschaffen werden12. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über das Budget des 7. FRP und ergän- zend dazu mit öffentlichen und privaten Geldern der teilnehmenden Länder. Für das 7. FRP schlägt die Europäische Kommission zudem die Einführung eines neuen Finanzierungsinstruments vor. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) soll eine so genannte Risk-Sharing Finance Facility (RSFF) eingerichtet werden. Sie soll die Finanzierung von grossen Forschungsprojekten und -infrastrukturen erleichtern. Mit Unterstützung der EU sollen EIB-Kredite öffentli- chen und privaten Organisationen, die sich an einem solchen Forschungsprojekt

beteiligen, als Finanzierungsoption angeboten werden.

11 Proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council laying down the rules for the participation of undertakings, research centres and universities in actions un- der the Seventh Framework Programme and for the dissemination of research results (2007-2013), 13 December 2005.

12 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 80/1ff. vom 10. März 2001.

1.2.5 Die Bedeutung der Schweizer Beteiligung an den

7. Forschungsrahmenprogrammen

1.2.5.1 Würdigung der Vollbeteiligung der Schweiz an den

7. Forschungsrahmenprogrammen

Die Schweiz hat ihren Willen zu einer umfassenden Beteiligung an den Forschungs- rahmenprogrammen in der Vergangenheit immer wieder bestätigt; dies ist auch den verschiedenen Bundesbeschlüssen zur Finanzierung der Vollbeteiligung zu entneh- men13. Die mit der Vollbeteiligung verfolgten Ziele entsprechen einer langfristigen Strategie des Bundesrates14. Die eidgenössischen Räte haben sich stets zustimmend zur Vollbeteiligung geäussert, und auch das Schweizer Volk hat sich durch die Annahme der sektoriellen Abkommen im Mai 2000 für eine Vollbeteiligung ausge- sprochen. Im Rahmen der Vorbereitung der vorliegenden Botschaft wurden die Konsequenzen einer Rückkehr zu einer nur projektweisen Beteiligung geprüft. Sie würde grosse Nachteile für die Schweizer Teilnehmer mit sich bringen, so – die Erfordernis einer doppelten Antragstellung und Berichterstattung gegen- über der EU und dem Bund (Finanz- und Ergebniskontrolle), – den Ausschluss aus etablierten Zusammenarbeits- und Informationsnetzen, – den Ausschluss aus Projektleitungen, Projektinitiativen und aus Programm- teilen (z.B. Ausschluss aus dem Programm Ideen oder nur eingeschränkte Teilnahmemöglichkeiten im Programm Menschen). Eine Rückkehr zur projektweisen Beteiligung würde darüber hinaus die Verlässlich- keit der Schweiz als Partnerin in Frage stellen und könnte insbesondere in traditio- nell sehr stark vernetzten Forschungsbereichen negative Konsequenzen haben. Die Weiterführung der Vollbeteiligung der Schweiz an den zukünftigen 7. For- schungsrahmenprogrammen begründet sich wie folgt:

1. Integration der Schweiz in den Europäischen Forschungsraum zur Stärkung

des zukünftigen Wachstumspotenzials der Schweiz Der Rat der Staats- und Regierungschefs der EU hat sich im März 2000 in Lissabon die Schaffung eines europäischen Forschungsraums (EFR) zum Ziel gesetzt. Dieser soll für Europas Forschung und Innovation eine ähnliche Bedeutung erhalten wie der Binnenmarkt für Europas Wirtschaft. So sollen

13 BB vom 18.12.1992 (BBl 1993 I 29), BB vom 14.12.1994 (BBl 1995 I 8), BB vom

31.8.1999 (BBl 1999 VI 6475), BB vom 6.6.2002 (BBl 2002 5246) und BB vom

18.6.2004 (AS 2005 5055). 14 Vgl. die früheren Botschaften: Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaf- ten (BBl 1992 III 1421); Ergänzungsbotschaft über die Verlängerung des Bundesbe- schlusses über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung und der Mobilitätsförderung und über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Union 1996–2000 (BBl 1994 III 1445); Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000–2003 (BBl 1999 297); Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG (BBl 1999 6128); Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003–2006 (BBl 2002 1077).

Hindernisse der Freizügigkeit der Wissenschafterinnen und Wissenschafter, des Wissens und der Technologie in Europa beseitigt werden. Wichtigstes finanzielles Instrument für die Umsetzung des EFR sind die Rahmenpro- gramme der Europäischen Gemeinschaften. Die Schweiz teilt die ehrgeizi- gen Ziele des EFR. Die Weiterführung der Vollbeteiligung der Schweiz an den zukünftigen Rahmenprogrammen ist Bedingung für eine vollständige Integration der schweizerischen Forschung in den EFR.

2. Gleichberechtigter Zugang der Schweizer Forschenden zu allen Aktionen

der 7. Forschungsrahmenprogramme Das Assoziierungsabkommen gewährt den Schweizer Forschenden einen im Vergleich zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen gleichberechtig- ten Zugang zur Gesamtheit der Projekte und Aktionen der 7. Forschungs- rahmenprogramme, insbesondere auch zu den individuellen Mobilitäts- und Fördermassnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Der internatio- nale und intersektorielle Austausch ist wesentlich für die Laufbahn von For- schenden. Die quantitative und qualitative Stärkung des Humanpotenzials in Forschung und Technologie ist unerlässlich für die Entwicklung eines nach- haltigen, wissensbasierten Wirtschaftswachstums. Schweizer Forschende können gleichberechtigt Projekte initiieren und deren Koordination über- nehmen. Dies ist insbesondere in denjenigen Bereichen wichtig, in welchen die Schweiz über eine starke Position verfügt, sowie bei den Technologien mit sehr hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Entwicklungspo- tenzial.

3. Möglichkeit der Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Forschungsrah-

menprogramme durch Einsitz in den Steuerungs- und Beratungsgremien Schweizer Delegierte sowie Expertinnen und Experten können in Pro- grammkomitees und Expertengruppen Schweizer Anliegen einbringen, namentlich in Bezug auf die Ausrichtung und Strategie der laufenden und zukünftigen Rahmenprogramme sowie bei der Festlegung von Forschungs- themen. Die Vertretung der Schweiz in diesen Gremien sowie die nationalen Kontaktstellen (National Contact Points – NCP), welche europaweit vernetzt sind, garantieren zudem einen besseren grenzüberschreitenden Informations- fluss.

4. Bessere internationale Vernetzung und Zugang zu neuen Märkten

Netze für langfristige Kooperationen zwischen Schweizer Forschenden bzw. Unternehmen und deren europäischen Partnerstellen sind zugänglich. Für teilnehmende KMU führen solche Kooperationen zur Erweiterung ihrer Netzwerke von Geschäftspartnern und somit auch zur Eröffnung neuer Marktchancen.

5. Stärkung der Schweizer Wirtschaft, Sicherung von Arbeitsplätzen und Stei-

gerung der schweizerischen Wettbewerbsfähigkeit Die Vollbeteiligung sichert den gleichberechtigten Zugang zu Projektergeb- nissen und deren Nutzung. Für einen Grossteil der Schweizer Teilnehmen- den an den Forschungsrahmenprogrammen ist die Stärkung der Wettbe-

werbsposition durch Realisierung neuer Produkte und von Dienstleistungen das Ergebnis ihrer Teilnahme.

6. Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer For-

schung Neben dem Schweizerischen Nationalfonds und der Kommission für Tech- nologie und Innovation bilden die Forschungsrahmenprogramme einen wichtigen Pfeiler der Forschungsförderung in der Schweiz. So flossen z.B. im 6. FRP bis Ende 2005 rund 135 Millionen Franken in den ETH-Bereich, rund 100 Millionen Franken in die kantonalen Hochschulen, 8 Millionen Franken in die Fachhochschulen und 52 Millionen Franken in die KMU. Insbesondere die Fachhochschulen haben noch Steigerungspotenzial, das sie im 7. FRP mit der vermehrten Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen werden ausschöpfen können (siehe

Ziff. 1.2.12). Durch die Projektselektion auf europäischer Ebene wird die in-

ternationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Forschung vergleichbar. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Problemstellungen kann nur noch im Rah- men transnationaler Zusammenarbeit gelöst werden. Für die Forschungsför- derung auf nationaler Ebene bedingt dies eine vermehrte Abstimmung der einzelnen nationalen mit den europäischen Instrumenten.

7. Verstärkter Einbezug der Industrie: Technologieplattformen

Unter der Leitung der Industrie werden im Rahmen von Technologieplatt- formen, die teils aus erfolgreichen Projekten der 6. Forschungsrahmen- programme entstanden sind, mit privaten und öffentlichen Institutionen umfassende Forschungsstrategien entwickelt. Mit der Unterstützung der Technologieplattformen soll die Industrie ihre spezifischen Interessen gebündelt in die strategische Ausrichtung der Forschungsrahmenprogramme einbringen können. Schweizer Industrieunternehmen und Hochschulen haben sich bereits in mehreren Technologieplattformen gut positioniert. Nur eine Vollbeteiligung an den 7. Forschungsrahmenprogrammen sichert den Schweizer Institutionen und Organisationen in Bezug auf Eigentum, Ver- wertung und Verbreitung von Informationen und geistigem Eigentum dieselben Rechte und Pflichten wie Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Auch für die Schweizer KMU bringen diese Technologie- plattformen einen Mehrwert, wie das Beispiel des bereits gegründeten Schweizer Ablegers Manufuture-ch der europäischen Plattform Manu- future-EU zeigt.

1.2.5.2 Stellungnahmen der Schweiz zu den

7. Forschungsrahmenprogrammen

Im Rahmen der Entwicklung der 7. Forschungsrahmenprogramme sowie der ent- sprechenden «Spezifischen Programme» hat die Schweiz der Europäischen Kom- mission zwei Stellungnahmen übermittelt. Ein erstes Positionspapier der Schweiz vom November 2004 bezog sich auf die strategische Ausrichtung der 7. Forschungsrahmenprogramme und basierte auf einer breit angelegten Konsultation in der Schweizer Forschungslandschaft. Wie eine

Wirkungsanalyse der schweizerischen Stellungnahme zeigt, ist ein Grossteil der Anliegen, welche die Schweiz formuliert hat, in die offiziellen EU-Texte eingegan- gen. Dabei handelt es sich unter anderen um folgende vier Punkte:

1. Grundlagenforschung auf der Basis der wissenschaftlichen Exzellenz:

Für die Förderung der Grundlagenforschung wird gemäss Kommissionsvor- schlag zum 7. FRP bzw. dem Vorschlag zum «Spezifischen Programm» Ideen allein das Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz massgeblich sein, was dem Wunsch der Schweiz entspricht. Die Unabhängigkeit des mit der Durchführung dieses Programms betrauten Europäischen Forschungs- rates ist von der Kommission zugesichert.

2. Vereinfachung der administrativen Vorgänge:

Ein wichtiges Anliegen der Schweizer Forschenden ist die Vereinfachung und Straffung der administrativen Prozeduren im Hinblick auf Projektein- reichung, Berichterstattung und Finanzierung. Dem ist die Europäische Kommission nachgekommen, indem sie eine Reihe von entsprechenden Massnahmen erarbeitet hat.

3. Verstärkte Förderung der KMU-Teilnahmen:

In den 6. Forschungsrahmenprogrammen wurden neue Förderinstrumente (Integrierte Projekte und Exzellenznetzwerke) eingeführt, welche in Bezug auf die Anzahl der Partner und ihre Dauer umfangreicher und dadurch mit einem wesentlich höheren administrativen Aufwand verbunden sind als die traditionellen, kleiner angelegten Forschungsprojekte. Insbesondere für klei- nere Unternehmen kann dies problematisch sein. Die Kommission hat ange- kündigt, in den 7. Forschungsrahmenprogramme die Beteiligung der KMU stärker zu fördern und zu diesem Zweck auch wieder vermehrt die kleineren, traditionellen Instrumente (wie zum Beispiel die speziell auf Bedürfnisse der KMU zugeschnittenen Förderinstrumente) anzuwenden.

4. Vermehrte internationale und sektorielle Mobilität:

Für die 7. Forschungsrahmenprogramme ist eine Intensivierung der indivi- duellen Mobilität angehender und erfahrener Forscherinnen und Forscher vorgesehen. Die internationale und sektorielle Mobilität wird mit Stipendien an europäische Wissenschafterinnen und Wissenschafter für eine For- schungstätigkeit ausserhalb Europas (mit Rückkehrverpflichtung), Stipen- dien für eine Betätigung von Forschenden aus Drittstaaten in Europa sowie mit Austauschprogrammen zwischen Einrichtungen der Hochschulen und der Industrie resp. Privatwirtschaft gefördert. In einem zweiten Positionspapier nahm die Schweiz Stellung zu den am 6. April

2005 durch die Europäische Kommission verabschiedeten Vorschlägen für die

7. Forschungsrahmenprogramme, welche als Grundlage für die Ausformulierung der

«Spezifischen Programme» dienten. Im Rahmen dieser Stellungnahme, die das Resultat einer Konsultation bei über 100 führenden Institutionen und Organisationen in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung war, hatten Schweizer Forschende die Gelegenheit, für sie prioritäre Forschungsbereiche und -themen einzubringen, um auf diese Weise die Ausgangslage für ihre Beteiligung an den 7. Forschungsrahmen- programmen zu optimieren.

1.2.6 Sicherung der schweizerischen Beteiligung an der

Programmgestaltung Durch die Assoziierung an die Forschungsrahmenprogramme kann die Schweiz aktiv bei der thematischen Ausrichtung und der Durchführung der Rahmenpro- gramme mitarbeiten. Schweizer Expertinnen und Experten sind in Programmkomi- tees, im Beratungsgremium des Rats und der Kommission für wissenschaftliche und technologische Forschung (Comité de la recherche scientifique et technique, CREST) sowie im Board of Governors der Gemeinsamen Forschungsstelle vertre- ten. In Weiterführung der bisherigen Praxis findet dabei für die Identifizierung der Schweizer Vertreterinnen und Vertreter ein Dialog zwischen dem SBF und den interessierten Bundesstellen statt. Die thematisch gegliederten Programmkomitees sind verantwortlich für die Erarbei- tung und Verabschiedung der Arbeitsprogramme, welche die Themen der Projekt- ausschreibungen sowie die Evaluations- und Selektionskriterien festlegen. Zudem prüfen sie das Verfahren von der Projekteinreichung bis zur Vertragsunterzeich- nung. Das Beratungsgremium CREST ist aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Forschungsministerien zusammengesetzt. Es befasst sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsrahmenprogramme, mit der strategischen Aus- richtung des europäischen Forschungsraums sowie mit der Koordination einzelstaat- licher Forschungsaktivitäten. Im Board of Governors sind Expertinnen und Experten aus nationalen Forschungsministerien, Förderungsagenturen und Forschungseinrich- tungen vertreten, die den Generaldirektor der Gemeinsamen Forschungsstelle unter- stützen und beraten. Nur mit einer Vollbeteiligung kann die Schweiz weiterhin auf dieser strategischen Ebene bei der Ausgestaltung des europäischen Forschungsraums mitwirken. Zudem haben Schweizer Forscherinnen und Forscher bessere Chancen, von der Europäi- schen Kommission als Expertinnen ad personam für Arbeitsgruppen und Bera- tungsgremien sowie als Evaluatoren für die peer review-Verfahren ernannt zu wer- den. Die Schweizer Delegierten werden bei der Erarbeitung von Positionen und Stellung- nahmen durch eine nationale Begleitstruktur unterstützt (Support Groups sowie Pools von Experten aus Hochschulen, Industrie, Verwaltung und Fachorganisatio- nen).

1.2.7 Erfolgssicherung durch nationale

Begleitmassnahmen Für die uneingeschränkte Beteiligung sind Begleitmassnahmen auf nationaler Ebene unverzichtbar. Die für die 7. Forschungsrahmenprogramme vorgesehenen Begleit- massnahmen zielen darauf ab, Forschende, Hochschulen, Unternehmen und For- schungseinrichtungen zu unterstützen und zu informieren und auf diese Weise ihre Teilnahme an europäischen Projekten zu erleichtern, die Beteiligung von Schweizer KMU und Koordinatoren zu fördern, nationale Beiträge im Bereich Fusionsenergie bereitzustellen und Statistiken über die schweizerische Beteiligung zu erstellen und auszuwerten, um den Nutzen messen zu können.

1.2.7.1 Informationsnetz

Zu Beginn der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den europäischen For- schungsrahmenprogrammen haben sogenannte nationale Kontaktstellen an Hoch- schulen und in Forschungsorganisationen interessierte Forschende informiert und beraten. Aufgrund einer externen Evaluation hat das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (heute Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF) im Jahr 2000 die nationalen Kontaktstellen zusammengefasst und unter dem Namen Euresearch in die Stiftung «Schweizerisches Netzwerk für Innovation SNI-RSI» integriert. Seit

2004 ist Euresearch ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB. Zusammen mit Swiss-

Core, dem vom SBF mitfinanzierten Verbindungsbüro des Schweizerischen Natio- nalfonds (SNF) in Brüssel, bildet er das Informationsnetz für europäische For- schungsprogramme. Der Bund finanziert Euresearch als Dienstleistungsbetrieb für Motivation, Informa- tion und Beratung mit dem Ziel, die Zahl und den Erfolg der Beteiligungen von schweizerischen Institutionen und Unternehmen inkl. KMU an Forschungsprojekten der Rahmenprogramme zu erhöhen. Damit soll aus dem Schweizer Beitrag an die Forschungsrahmenprogramme ein möglichst hoher Nutzen gezogen werden. Euresearch besteht aus einer zentralen Geschäftsstelle (head office) mit nationalen Ansprechpartnern, die auf die wichtigsten Themenbereiche der 7. Forschungs- rahmenprogramme spezialisiert sind, und regionalen Zweigstellen (regional offices) an allen Universitäten und an den beiden ETH. Zusätzlich zur Informationstätigkeit im eigentlichen Sinne unterstützt Euresearch Forschende bei der Projektverwaltung, bei Fragen zur Rechtslage und zum geistigen Eigentum sowie bei der Suche von Partnern. Wie die Evaluation des Informations- netzwerkes Euresearch (siehe Ziff. 1.2.10) gezeigt hat, ist diese Unterstützung für die Forschenden von wesentlicher Bedeutung, insbesondere für jene, die zum ersten Mal an einem Projekt der Rahmenprogramme teilnehmen. Die Ende 2006 anste- hende Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit Euresearch zielt darauf ab, den bisherigen Qualitätsstandard zu halten und der Schweiz zu erlauben, die von den

7. Forschungsrahmenprogrammen gebotenen Möglichkeiten maximal auszuschöp-

fen. Die effiziente Verwendung der Bundesmittel durch Euresearch wird durch das SBF überwacht (Erstellung jährlicher Zielvereinbarungen und Prüfung der Quartals- und Jahresberichte, Durchführung einer Evaluation durch unabhängige Experten ungefähr bei Halbzeit der 7. Forschungsrahmenprogramme). Rund 65 % des Ver- pflichtungskredits für nationale Begleitmassnahmen sind für die Finanzierung der Dienstleistungen des Informationsnetzwerks vorgesehen.

1.2.7.2 Beiträge für die Vorbereitung von

Projektvorschlägen

a) Beiträge für KMU Durch Beiträge für die Vorbereitung und Einreichung von Projektvorschlägen soll die Beteiligung von KMU an Projekten der Forschungsrahmenprogramme gefördert werden. Die Beiträge werden an KMU ausgerichtet, die sich zum ersten Mal an den jeweils laufenden Forschungsrahmenprogrammen beteiligen. Da die einzelnen Forschungsrahmenprogramme zum Teil unterschiedliche finanzielle und rechtliche

Regeln kennen, ist jeweils die erste Einreichung eines Projektvorschlags in einem neuen Forschungsrahmenprogramm administrativ sehr aufwändig. Die Beiträge zeigen konkrete Wirkung: Im europäischen Vergleich ist die Beteili- gung von Schweizer KMU an Projekten in den thematischen Prioritäten der

6. Forschungsrahmenprogramme mit 18 % aller Schweizer Teilnahmen überdurch-

schnittlich. Der europaweite Anteil der KMU liegt bisher mit 11 % unter dem von der EU anvisierten Ziel von 15 %. Im 6. FRP wurden pro Jahr durchschnittlich 45 KMU-Beiträge zu je 6000 Franken ausbezahlt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erhöhung der Jahresbud- gets im 7. FRP um 60 % im Vergleich zum 6. FRP und diverser Anreizsysteme zur Förderung der KMU-Beteiligung, wie zum Beispiel die Erhöhung der erstattungsfä- higen Kosten von 50 % auf 75 %, ist anzunehmen, dass im 7. FRP durchschnittlich rund 100 KMU-Beiträge pro Jahr anfallen werden.

b) Beiträge für Projektkoordinatoren Die Projektkoordinatoren sind für die Zusammenstellung des Konsortiums sowie für die Erarbeitung und Einreichung des Projektvorschlags verantwortlich. Kosten, welche im Zuge der Projektinitiierung und der Suche der Projektpartner anfallen, werden nicht von der Europäischen Kommission gedeckt. Im 6. FRP wurde daher allen Schweizer Institutionen und Unternehmen, die als Koordinatoren ein Projekt einreichten, ein Beitrag von 6000 Franken gewährt, falls der Projektvorschlag alle Evaluationskriterien der Europäischen Kommission erfüllte. Bis zum 31. August

2006 wurden 76 Beiträge gewährt.

Die Erfolgsquote, d.h. das Verhältnis zwischen eingereichten Projektvorschlägen und finanzierten Projekten unter Schweizer Leitung, liegt mit 21 % ebenfalls über dem europäischen Durchschnitt von 18 %15. Dies ist bemerkenswert, da die Funk- tion der Projektkoordination erst seit der Assoziierung per 1. Januar 2004, also ein Jahr nach Beginn der 6. Forschungsrahmenprogramme, übernommen werden kann. Am Stichdatum 24. Januar 2006 hat die Europäische Kommission bereits 70 Ver- träge für Projekte der 6. Forschungsrahmenprogramme unter Schweizer Leitung unterzeichnet16. Wir gehen davon aus, dass im 7. Forschungsrahmenprogramm Schweizer Organisationen vermehrt die attraktive Projektkoordination übernehmen werden. Es ist vorgesehen, auch im 7. FRP Beiträge für die Vorbereitung von Projektvor- schlägen zu gewähren. Der Bundesrat wird die Gewährung dieser Beiträge und deren Höhe in der Verordnung über die Begleitmassnahmen regeln (siehe Ziff. 2.6). Ca. 15 % des Verpflichtungskredits für nationale Begleitmassnahmen sollen dafür eingesetzt werden.

15 G. Dinhobel, B. Wimmer: PROVISO-CH-Statusreport: 6. RP – Aktuelle Ergebnisse 2002–2006, Stand Januar 2006; Wien 2006. 16 European Commission, Sixth Framework Programme 2002–2006: Contracts and Partici- pants, January 24th, 2006.

1.2.7.3 Begleitmassnahmen im Bereich Fusionsforschung

Über das JET Implementing Agreement ist die Schweiz seit 1979 an der Finanzie- rung des Joint European Torus (JET) beteiligt. Dieser Fusionsreaktor wurde unter der Federführung des Bereichs Euratom-Fusion als Versuchsanlage errichtet. Dank JET, der 1983 in Betrieb genommen wurde, konnte sich Europa als Kompetenzzent- rum auf dem Gebiet der Kernfusion positionieren. Der Nutzen, den die Schweiz als wichtiges Mitglied des Programms Fusion von Euratom von diesem Zusammen- schluss erzielte, kam der Bildung, der Wissenschaft und der Industrie zugute. Gegenwärtig wird JET von Euratom-Fusion auf den neuesten Stand gebracht, um sein Potenzial voll ausschöpfen zu können und die Forschungstätigkeit auszubauen. JET soll bis zur Fertigstellung von ITER im Jahr 2013 in Betrieb bleiben. Der spezi- fische Jahresbeitrag der Schweiz an den JET Joint Fund beträgt für den Zeitraum 2007–2013 zwischen 600 000 und 900 000 Franken (dies entspricht einem Anteil von rund 2 % am Gesamtbudget des JET Joint Fund). Dieser Betrag fliesst über wissenschaftliche, technologische und industrielle Mitarbeit in die Schweiz zurück. Über das 7. Euratom-Rahmenprogramm (siehe Ziff. 1.2.3.2) beteiligt sich die Schweiz in wissenschaftlicher wie auch in finanzieller Hinsicht (mit rund 2,8 %) am Projekt ITER. Auf europäischer Ebene werden sich die EU-Mitgliedsländer für die Durchführung des Projekts ITER zu einer juristischen Struktur namens ELE (Euro- pean Legal Entity) zusammenschliessen. Die Schweiz beabsichtigt, sich über einen Briefwechsel mit der Europäischen Kommission der ELE anzuschliessen. Auf diese Weise soll ihre Vertretung in den für ITER zuständigen Entscheidungsgremien gewährleistet werden. Gegenwärtig beraten die beteiligten Länder über jährliche Beiträge an einen gemeinsamen Fonds, der ähnlich dem JET Joint Fund die Verwal- tungskosten der ELE finanzieren soll. Der Beitrag der Schweiz an diesen vorgesehe- nen Fonds dürfte zwischen 150 000 und 300 000 Franken pro Jahr betragen. Rund 15 % des Verpflichtungskredits für die nationalen Begleitmassnahmen entfal- len auf die Begleitmassnahmen im Bereich Fusionsforschung.

1.2.7.4 Andere Massnahmen

Der Begleitmassnahmenkredit wird auch für die Finanzierung einer zusätzlich notwendigen, befristeten Stelle im SBF verwendet (siehe Ziff. 2.2). Er kann bei Bedarf zudem für die Finanzierung der Entsendung von Schweizer Expertinnen und Experten17, die administrative Vorbereitung von Aktionen (beispielsweise Initiati- ven nach Art. 169 resp. 171 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemein- schaft), die Organisation von Konferenzen, die Erstellung von Publikationen, die Durchführung von Evaluationen sowie für die Verbreitung von Projektresultaten und

17 Die Reisekosten der entsendeten Expertinnen und Experten werden nur finanziert, falls diese nicht von der Europäischen Kommission übernommen werden und es für die Schweiz von Bedeutung ist, an der entsprechenden internationalen Konferenz vertreten zu sein. Der Begriff «internationale Konferenzen» wird hier im Sinne der vom Bundesrat erlassenen Richtlinien vom 1. Februar 2006 für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten (BBl 2006 2455) verwendet, die auch die Rechtsgrundlage für die Entsendung von Exper- tinnen und Experten sind.

die Erstellung und Auswertung von Statistiken über die Schweizer Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen verwendet werden. Eine nationale Kofinanzierung für grenzüberschreitende Verbundprojekte (wie zum Beispiel ERA-NETs oder Ableger von Technologieplattformen) und öffentlich- private Partnerschaften gemäss den Artikeln 169 und 171 des Vertrags zur Grün- dung der Europäischen Gemeinschaft (siehe Ziff. 1.2.4.2) wird im Rahmen dieser Botschaft nicht beantragt. Für die hier zusammengefassten Massnahmen sollten nicht mehr als 5 % des bean- tragten Verpflichtungskredits für nationale Begleitmassnahmen aufgewendet werden müssen.

1.2.8 Beiträge an das internationale Projekt

ITER/Broader Approach In den weltweiten Diskussionen um den Standort von ITER hatte die EU den japani- schen Konkurrenten angeboten, im Falle eines europäischen Standortentscheides ein gemeinsam finanziertes Zusammenarbeitsprojekt im Bereicht Fusion zu starten. Nachdem der Standort Cadarache (F) im Sommer 2005 definitiv festgelegt worden war, wird nun dieses Projekt namens ITER/Broader Approach umgesetzt. ITER/Broader Approach beinhaltet zum einen Nebeninstallationen und Infrastruk- turanlagen in Japan, die aus technischen Gründen für das Gelingen von ITER not- wendig sind, und zum andern Vorbereitungsarbeiten für den Nachfolgereaktor DEMO (siehe Ziff. 1.2.3.2). Dank dieser Zusammenarbeit zwischen EU und Japan im Umfang von schätzungsweise einer Milliarde € können die Vorbereitungsarbei- ten zu DEMO bedeutend beschleunigt werden. Das Projekt ITER/Broader Approach wird je zur Hälfte durch Finanzbeiträge und Sachleistungen von Japan und den EU-Ländern finanziert, wobei der europäische Finanzierungsteil – im Unterschied zum Beitrag an ITER (siehe Ziffer 1.2.3.2) – ausserhalb des Euratom-Forschungs- budgets in Form von speziellen nationalen Beiträgen erfolgen soll. Bis im Sommer 2006 haben sich Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien bereit erklärt, Natu- ralbeiträge in der Gesamthöhe von rund 320 Millionen € zu leisten. Weitere beitra- gende Staaten könnten folgen. Die Teilnahme dieser Staaten ist motiviert durch die Möglichkeit, ihren Industriebetrieben dadurch bessere Ausgangspositionen bei der Einreichung von attraktiven Offerten im Zuge der Bauausschreibungen für ITER und seine Nebeninfrastrukturen sowie für DEMO zu schaffen. Staaten, welche sich an der ITER/Broader Approach-Zusammenarbeit nicht beteiligen, werden mit grosser Wahrscheinlichkeit mehr Mühe haben, in diesen Ausschreibungen erfolg- reich zu sein. Für die Schweiz ist es interessant, sich ebenfalls am Projekt ITER/Broader Approach zu beteiligen, welches als Bestandteil der Fusionsforschung auf der Linie der schweizerischen Energiepolitik liegt. Durch die Teilnahme an Broader Approach können unsere Industriefirmen nutzbringende Erfahrungen in den Bereichen Planung, Entwicklung und Konstruktion sammeln und sich so eine gute Ausgangslage für die ITER/DEMO-Vertragsvergabe sowie für zukünftige, kom- merzielle Kraftwerke verschaffen. Des Weiteren ist ein nicht unbeträchtlicher

Technologietransfer zu erwarten, welcher ausserhalb der Fusionsforschung wissen- schaftlich, technologisch und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

Unsere Industrie ist denn auch bereits daran, mögliche attraktive Schweizer Beiträge zu identifizieren. Das Forschungszentrum für Plasmaphysik (Centre de Recherches en Physique des Plasmas, CRPP) der ETH Lausanne ist aktiv an diesem Prozess beteiligt und wird auch in die Durchführung des Projekts involviert sein. In der Praxis würde eine Teilnahme an ITER/Broader Approach bedeuten, dass sich die Schweiz zur Bereitstellung gewisser Komponenten verpflichtet, welche dann von der Schweizer Industrie entwickelt, vom Bund erworben und dem Projekt als Schweizer Beitrag zur Verfügung gestellt würden. Um eine solche Teilnahme zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass sich die Schweiz im Umfang von maximal 30 Millionen Franken (rund 20 Millionen €) am Projekt ITER/Broader Approach beteiligt. Auf diese Weise kann sie ihren technolo- gischen Vorsprung in ausgewählten Nischen sichern und ausbauen. Sie vermeidet damit, dass sie von dem zu erwartenden Entwicklungsschub ausgeschlossen bleibt. Zu diesem Zweck sollen unter der technischen Leitung des CRPP drei Arten von Massnahmen durchgeführt werden: – Stärkungsmassnahmen: Förderung und Ausbau des Technologievorsprungs der Schweizer Industrie in Nischensektoren durch Technologietransfer (z. B. Entwicklung eines Prototyps einer Materialtestzelle, wie sie im Projekt Broader Approach vorgesehen ist); – Positionierungsmassnahmen: Der Schweizer Industrie durch Sachleistungen eine gute Ausgangsposition im Projekt Broader Approach verschaffen (z. B. Bereitstellung einer Hochspannungs-Versorgung für das Electron Cyclotron Resonance Heating); – Begleitmassnahmen: Auf nationaler Ebene die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen in die Wege leiten und fördern (z. B. Entwicklung der Kleinproben-Prüftechnologie).

1.2.9 Die Schweizer Beteiligung

an den 6. Forschungsrahmenprogrammen – Zwischenresultate per Ende 2005

a) Statistiken Bis Ende Dezember 2005 – d.h. nach den ersten drei Jahren und nachdem etwas mehr als die Hälfte der gesamten Mittel verpflichtet worden sind – verzeichnen die

6. Forschungsrahmenprogramme etwas über 39 200 erfolgreiche Beteiligungen;

davon sind knapp unter 1000 Schweizer Beteiligungen. Dies entspricht einem Anteil von 2.47 %18. Grafik 1 zeigt die Schweizer Beteiligungen an den Forschungsrahmenprogrammen seit 1992. Die kontinuierliche Zunahme der Beteiligungen hat sich auch in den 6. Forschungsrahmenprogrammen fortgesetzt. Der Wert für das Jahr 2005 ist erst ein provisorischer Wert; er wird in der nächsten Datenlieferung der Kommission sicher höher liegen, da zum Zeitpunkt der heute verwendeten Datenextraktion noch nicht alle Vertragsverhandlungen abgeschlossen und somit statistisch erfasst waren.

18 European Commission, Sixth Framework Programme 2002–2006: Contracts and Partici- pants, January 24th, 2006.

Die Grafiken 2 und 3 geben eine Übersicht über die Schweizer Beteiligungen an den

6. Forschungsrahmenprogrammen nach Institutionen (Grafik 2: Anzahl Beteiligun-

gen; Grafik 3: verpflichtete Mittel). Der Hochschulbereich umfasst nach wie vor den grössten Anteil der Beteiligungen (59 %) und der Mittel (63 %). Dies bedeutet, dass der ETH-Bereich zwischen 2003 und 2005 rund 135 Millionen Franken, alle kanto- nalen Hochschulen zusammen rund 100 Millionen Franken und die Fachhochschu- len rund 8 Millionen Franken an Projektmitteln aus den EU-Programmen akquiriert haben. Die Beteiligung der Privatwirtschaft liegt bei 29 % (Anzahl) und 27 % (Mit- tel). Es zeigt sich, dass die KMU die Mehrheit der privatwirtschaftlichen Beteiligun- gen ausmachen; da es sich jedoch meist um kleinere Beteiligungen handelt, sind die dafür verpflichteten Mittel geringer als bei grossen Unternehmen. Grafik 4 stellt die programmatischen Stärken und Schwächen der Schweizer Beteili- gungen in den einzelnen Prioritäten dar und vergleicht sie mit dem europäischen Durchschnitt. Wie bereits in der Vergangenheit schwingt dabei die Schweiz in den Bereichen Informationstechnologien, Gesundheit und Nanotechnologien oben aus. Weiter zeigt ein von österreichischen Fachleuten erstellter Vergleich, dass bei den Erfolgsquoten, d.h. dem Verhältnis zwischen eingereichten Projektvorschlägen und finanzierten Projekten, die Schweizer Beteiligungen mit rund 24 % deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 18 % liegen19. Wie in Ziffer 1.2.7.2 bereits dargelegt, ist auch die Erfolgsquote der Projekte unter Schweizer Leitung mit 21 % über dem europäischen Durchschnitt von 18 %.

19 G. Dinhobel, B. Wimmer: PROVISO-CH-Statusreport: 6. RP – Aktuelle Ergebnisse 2002–2006, Stand Januar 2006; Wien 2006.

Grafik 1

Grafik 2

Grafik 3

Grafik 4

b) Mittelrückflussberechnung Der definitive Mittelrückfluss aus dem 6. FRP kann erst nach dessen Abschluss berechnet werden. Bis dahin müssen wir uns mit vorläufigen Berechnungen auf der Basis der bis zum Druck der vorliegenden Botschaft von der Europäischen Kommis- sion zur Verfügung gestellten Daten begnügen; heute sind dies die Daten für die Jahre 2003–2005. Sie umfassen Verpflichtungen in der Höhe von etwas mehr als der Hälfte der gesamten Mittel von 17,9 Milliarden €, die für das 6. FRP zur Verfügung stehen. Der Anteil an diesen Verpflichtungen, der auf Schweizer Projektbeteiligun- gen aus Hochschule, Industrie und Verwaltung entfällt, ist praktisch gleich hoch wie der Anteil der Schweiz an das Gesamtbudget des 6. FRP. Wenn dieses günstige Verhältnis, das der hervorragenden Qualität der schweizerischen Projektvorschläge zu verdanken ist, auch für die zweite Hälfte der Verpflichtungen bis zum Ende des

6. FRP beibehalten werden kann, wäre der Rückfluss für die Schweiz tatsächlich

rund 100 %: Jeder Franken, den die Schweiz bezahlt, käme damit voll der Schweizer Forschung zugute. Dieses vorläufige Ergebnis übertrifft die vor der integralen Betei- ligung an den 6. Forschungsrahmenprogrammen formulierten Erwartungen, dass von einem befriedigenden Rückfluss gesprochen werden kann, wenn dieser «deut- lich über 60 Prozent liegt»20.

1.2.10 Ergebnisse der Evaluation der schweizerischen

Beteiligung an den 5. und

6. Forschungsrahmenprogrammen

Die Erfahrungen, welche Schweizer Forschende seit dem 1. Januar 2004 mit der auf dem Assoziierungsvertrag vom 16. Januar 2004 beruhenden Vollbeteiligung an den

6. Forschungsrahmenprogrammen sammeln konnten, sind gemäss einer 2005 durch-

geführten Evaluation sehr positiv. Im Frühjahr 2005 hat das SBF eine Evaluation der schweizerischen Beteiligung an den 5. und 6. Forschungsrahmenprogrammen sowie des Informationsnetzwerkes Euresearch in Auftrag gegeben.21 Untersucht wurden die Entwicklung der schweize- rischen Beteiligung an den Rahmenprogrammen sowie die Auswirkungen und Erfahrungen mit den aus der Assoziierung resultierenden Veränderungen. Im Rah- men dieser Evaluation wurden auch die Leistungen des schweizerischen Informa- tionsnetzwerkes Euresearch untersucht. Diese Evaluation schliesst sich an die beiden vorhergehenden Evaluationen der Schweizer Beteiligung an den 4. Forschungsrahmenprogrammen (1994–1998) von

2001 sowie an den 3. Forschungsrahmenprogrammen (1990–1994) von 1997 an. Die

letzte Evaluation der von Euresearch erbrachten Dienstleistungen wurde 2003 durchgeführt.22

20 Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003–2006 (BBl 2002 1077). 21 Evaluation der schweizerischen Beteiligung an den 5. und 6. Forschungsrahmen- programmen der Europäischen Union sowie des Informationsnetzwerkes Euresearch, Interface Institut für Politikstudien in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Dezember 2005. 22 Schmidt, N.; Hammer, S.; von Stokar, T. (2003): Evaluation Euresearch. Bundesamt für Bildung und Wissenschaft.

Die Ergebnisse der Untersuchung, welche im Dezember 2005 veröffentlicht wurden, zeigen ein positives Bild und können folgendermassen zusammengefasst werden:

a) Entwicklung der schweizerischen Beteiligung an den Forschungsrahmen programmen In Bezug auf die inhaltlichen Schwerpunkte der schweizerischen Beteiligung lässt sich feststellen, dass die Schweizer Forschenden wie bereits in den vergangenen Rahmenprogrammen insbesondere in den Informations- und Kommunikationstech- nologien sowie im Bereich der Lebenswissenschaften im europäischen Vergleich überdurchschnittlich stark vertreten sind. Eine starke Position haben sie zudem in den Bereichen Nanotechnologie sowie Energie, Transport, Globale Veränderungen und Ökosysteme. Was die Beteiligungsquoten der einzelnen Institutionen anbelangt, so zeichnet sich folgendes Bild ab: Die grösste Teilnehmergruppe setzt sich nach wie vor aus den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und deren Forschungs- anstalten zusammen (35 %), gefolgt von den Universitäten mit durchschnittlich ca.

25 %, bei denen im Vergleich zu den 3. und 4. Forschungsrahmenprogrammen

jedoch ein leichter Rückgang festzustellen ist. Die Beteiligung der Fachhochschulen liegt nach wie vor auf einem vergleichsweise tiefen Niveau; dennoch ist seit den

3. Forschungsrahmenprogrammen (1.3 %) ein kontinuierlicher Zuwachs auf 2.2 %

in den 6. Forschungsrahmenprogrammen festzustellen. Im europaweiten Vergleich ist die Beteiligung der Schweizer KMU mit rund 20 % in den 5. Forschungsrahmen- programmen und 17 % in den 6. Forschungsrahmenprogrammen überdurchschnitt-

b) Auswirkungen und Erfahrungen Wie bereits in den vorhergehenden Forschungsrahmenprogrammen verfolgten die Teilnehmenden wissenschaftliche, wirtschaftliche und kooperationsbezogene Ziele. Die Evaluation zeigt, dass rund 71 % aller Teilnehmenden ihr Projekt ohne die Förderung durch die Rahmenprogramme nicht durchgeführt hätten. Im Vergleich zur Evaluation der 4. Forschungsrahmenprogramme bedeutet dies eine Steigerung um 10 %. Der Nutzen, den Schweizer Forschende aus der Teilnahme an den Forschungsrah- menprogrammen ziehen, ist auf hohem Niveau geblieben und konnte von den 5RP zu den 6RP sogar erhöht werden. In erster Linie wurde Nutzen in Bezug auf den Wissensaufbau generiert, so zum Beispiel die Erreichung von State of the Art- Wissen sowie die Verbesserung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine wichtige Rolle spielt auch der kooperationsbezogene Nutzen, d.h. die Etablierung von langfristigen Forschungspartnerschaften. In diesem Bereich konnte zudem auch ein Gewinn erreicht werden, der zu Projektbeginn nicht explizit angestrebt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass auch die Forschungsprojekte der Teilnehmenden aus dem privaten Sektor oft stark wissenschaftsgetrieben sind, ist der Erreichungs- grad der wirtschaftlichen Ziele erfreulich: Bei 53 % der im Rahmen der Evaluation befragten Teilnehmenden sind die Projektergebnisse in neue Produkte und Dienst- leistungen eingeflossen oder werden noch einfliessen. 40 % der Befragten realisier- ten oder erwarten positive Beschäftigungseffekte; 32 % erzielen oder erwarten eine Steigerung des Umsatzes explizit aufgrund ihres Forschungsprojekts. Der wirtschaft-

23 Diese Prozentsätze basieren auf den zum Zeitpunkt der Durchführung der Evaluation zur Verfügung gestandenen Statistiken vom 4. Mai 2005.

liche Nutzen schlägt sich in der Steigerung der Wettbewerbsvorteile nieder und stieg in allen Institutionstypen, am meisten jedoch in den Grossunternehmen. Teilneh- mende, die Neugründungen von Spin-offs oder Start-ups erzielen wollten, konnten dies im gewünschten Umfang realisieren. Die «Kosten» einer Beteiligung, d.h. insbesondere der administrative Aufwand, haben sich stark erhöht, was sich in der im Vergleich zu den früheren Rahmenprogrammen schlechteren Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ausdrückt. In diesem Zusammenhang ist erwähnens- wert, dass KMU überdurchschnittlich oft den Nutzen höher veranschlagen als die Kosten. Interessanterweise wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis jedoch von den Koordinato- ren, welche im Allgemeinen mit mehr administrativem Aufwand zu rechnen haben, aber auch die anspruchsvolle Projektleitung übernehmen, am besten beurteilt. Die Erfolgsquote der Schweizer Koordinatorinnen und Koordinatoren liegt mit 22 % über dem europäischen Durchschnitt von 18 %.

c) Vergleich der schweizerischen Beteiligung mit anderen Ländern Teil der Evaluation war ein Vergleich der schweizerischen Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen mit denjenigen von Grossbritannien, Finnland und Norwegen. Wie die Evaluationsergebnisse zeigen, stimmen die Erfahrungen der Schweizer Forschenden weitgehend mit denjenigen ihrer europäischen Kolleginnen und Kollegen überein. In allen Ländern ist die Bedeutung der Rahmenprogramme als zusätzliches Instrument der Forschungsförderung gross. Ebenso ist die Motiva- tion, sich an den Rahmenprogrammen zu beteiligen, in allen vier Ländern angetrie- ben von der Suche nach neuen wissenschaftlichen und technischen Lösungsansätzen sowie nach neuem Wissen. Während allerdings die Bedeutung neuer Kooperationen in der Schweiz niedriger eingeschätzt wird als in den Vergleichsländern, beurteilen die Schweizer Forschenden den ökonomischen Nutzen der Beteiligung – d.h. Wett- bewerbsvorteile und eine bessere Marktposition – insgesamt positiver als in Gross- britannien, Finnland und Norwegen. In der Schweiz geben rund 68 % der Befragten an, solche Wettbewerbsvorteile realisiert zu haben.

d) Beurteilung der Leistungen des Informationsnetzwerkes Eureserach Die Evaluation stellt den Dienstleistungen von Euresearch ein gutes Zeugnis aus. Die grosse Mehrheit der Befragten beurteilt die von Euresearch angebotenen Infor- mations- und Unterstützungsleistungen als sehr gut bis eher gut und ist der Ansicht, dass diese leicht zugänglich, aktuell und verständlich sind. Im Vergleich zur letzten Evaluation haben sich nicht nur Unterstützung und Beratung durch Euresearch, sondern auch die Kompetenz der Kontaktpersonen verbessert. Es wurden drei Berei- che bezeichnet, in welchen ein Verbesserungspotenzial besteht. Erstens wünschen sich sowohl Unternehmen als auch Universitäten eine intensivere Unterstützung durch Euresearch bei der Suche von Projektpartnern. Da diese Dienstleistung bisher nicht zum Kerngeschäft von Euresearch gehörte, ist hier eine Lücke feststellbar. Zweitens besteht bei einem Grossteil der Befragten ein Bedarf an Beratung nach der Ablehnung eines Projektes durch die Europäische Kommission. Dieser Dienstleis- tungsbereich ist noch auszubauen. Beim Informationsangebot gibt es Verbesse- rungspotenzial bei der Benutzerfreundlichkeit und der Ausrichtung auf die Bedürf- nisse der Kunden, die gezielter sein müsste.

e) Fazit Insgesamt hat die Evaluation gezeigt, dass die Erfahrungen der Schweizer Teilneh- menden an den 5. und 6. Forschungsrahmenprogrammen sehr positiv sind. Insbe- sondere wird von den Forschenden auch die Assoziierung an die 6. Forschungs- rahmenprogramme positiv bewertet. Diese eröffnet den Schweizer Forschenden neue Möglichkeiten der Beteiligung, die sie rege genutzt haben, wie die Erfolgs- quote der Schweizer Koordinatorinnen und Koordinatoren zeigt.

1.2.11 Die Erneuerung des Forschungsabkommens mit den

Europäischen Gemeinschaften Als Teil des Pakets der ersten sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften wurde am 21. Juni 1999 das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit abgeschlossen. Dieses Abkommen regelte die Vollbeteiligung der Schweiz an den 5. Forschungs- rahmenprogrammen (1998–2002). Es trat am 1. Juli 2002 ohne finanzielle Auswirkungen in Kraft und ist mit der Beendigung der 5. EU-Forschungs- rahmenprogramme Ende 2002 ausgelaufen. Das Abkommen wurde im Hinblick auf die Vollbeteiligung der Schweiz an den 6. EU-Forschungsrahmenprogrammen (2003–2006) erneuert. Das erneuerte Abkommen24 wurde am 16. Januar 2004 unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2004 umgesetzt. Das Inkrafttreten der Finanzbestimmungen des Abkommens ist aus haushaltstechnischen Gründen jeweils nur per 1. Januar eines Jahres möglich. Auch dieses Abkommen ist auf die Dauer der entsprechenden Rahmenprogramme befristet und wird deshalb Ende 2006 aus- laufen. Das Abkommen enthält in seinem Artikel 9 Absatz 2 die Bestimmung, wonach es im Hinblick auf die Teilnahme der Schweiz an neuen EU-Forschungs- rahmenprogrammen im gegenseitigen Einvernehmen erneuert oder neu ausgehandelt werden kann. Das Parlament hat mit dem Bundesbeschluss vom 18. Juni 2004 über die Genehmi- gung des Abkommens zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen25 den Bundesrat ermächtigt, das Abkommen zu vergleichbaren Bedingungen zu erneuern. Die recht- liche Basis bildet Artikel 16 Absatz 3 Buchstabe a des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 198326. Das erneuerte Abkommen soll demnach weitgehend demjenigen zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen entsprechen, insbesondere in den Berei- chen der gegenseitigen Rechte und der Finanzbestimmungen. Diese Vorgabe bildet auch Bestandteil des Verhandlungsmandats des Bundesrats (siehe Ziff. 1.1.). Für die Verhandlungen wurde zudem vorgegeben, dass Änderungen infolge der Neuerungen der 7. Forschungsrahmenprogramme einzubeziehen sind, um der Schweiz auch in diesen Bereichen, namentlich in den Institutionen nach den Artikeln 169 und Artikel

171 des Gemeinschaftsvertrages, im European Research Council und in der Risk-

Sharing Finance Facility der EIB, die vollen Rechte zu garantieren (zu diesen Instrumenten siehe Ziff. 1.2.4.2). Ein zu vergleichbaren Bedingungen erneuertes Abkommen wird dementsprechend keinen weiteren Bundesbeschluss benötigen. Falls das Abkommen nicht zu vergleichbaren Bedingungen erneuert werden kann,

24 SR 0.420.513.1

25 BBl 2004 273

26 SR 420.1

wird der Bundesrat mit einer separaten Botschaft dem Parlament die Genehmigung des neuen Abkommens beantragen. Wegen möglicher Verzögerungen im Verhandlungsabschluss und da das Genehmi- gungsverfahren in den Europäischen Gemeinschaften mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, soll auch das erneuerte Abkommen eine Klausel enthalten, welche eine provisorische, rückwirkende Anwendung mit allen Rechten und Pflichten ab dem Beginn der 7. Forschungsrahmenprogramme per 1. Januar 2007 erlaubt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz ohne Unterbruch von den Vorteilen der Vollbeteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen profitieren kann (gleichbe- rechtigte Beteiligung Schweizer Forschender an den ersten EU-Ausschreibungen, Mitarbeit in den Programmkomitees). Für den Fall, dass nach der erfolgten proviso- rischen Anwendung das Abkommen doch nicht ratifiziert werden sollte, soll gleich wie im Abkommen zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen festgehalten werden, dass in diesem Fall die Schweiz ihren bereits geleisteten Beitrag zurückerhalten würde, abzüglich der Mittel, welche die Europäische Kommission bereits zu Guns- ten von Schweizer Projektteilnehmenden verpflichtet hat und noch auszahlen wird.

1.2.12 Erwarteter Nutzen und Rückfluss durch die

Vollbeteiligung an den

7. Forschungsrahmenprogrammen

Der konkrete Nutzen und die Vorteile, welche die Schweizer Teilnehmenden aus ihren EU-Projekten ziehen können, sind vor allem wissenschaftlicher, technologi- scher und wirtschaftlicher Art (siehe Ziff. 1.2.10). Bei einer Vollbeteiligung stellt aber auch der finanzielle Rückfluss einen wichtigen quantitativen Indikator für den Erfolg der Schweiz dar. Aufgrund der guten Resultate der schweizerischen Beteili- gung an den 6. Forschungsrahmenprogrammen (siehe Ziff. 1.2.9) kann erwartet werden, dass schweizerische Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer aus den fol- genden Gründen auch in den 7. Forschungsrahmenprogrammen für einen zufrieden stellenden Rückfluss sorgen können: – Die Programme sind in Struktur und Instrumenten gegenüber den Vorgän- gerprogrammen nicht wesentlich verändert. Die schweizerische Forschungs- basis hat also eine unverändert gute Ausgangslage, da sie sich bereits in den

6. Forschungsrahmenprogrammen gut zurechtgefunden hat.

– Es hat sich bereits gezeigt, dass Schweizer Projektkoordinatoren im europäi- schen Vergleich überdurchschnittlich erfolgreich sind, obwohl diese Funk- tion erst seit dem 1. Januar 2004 übernommen werden kann. Da Schweizer Forschende in verschiedenen Bereichen, insbesondere in den Lebenswissen- schaften sowie in den Informations- und Nanotechnologien auch eine euro- paweit führende Position einnehmen (siehe Grafik 4, Ziff. 1.2.9), können wir davon ausgehen, dass die Rolle des Projektkoordinators in Zukunft noch häufiger übernommen wird. Die Koordination zu übernehmen ist attraktiv, da sie es ermöglicht, die Ausrichtung des Projekts zu bestimmen und einen substanziellen Teil der Forschungsarbeiten zu übernehmen. Sie ist aber auch aus finanzieller Sicht interessant, da die grössten Beiträge in aller Regel an die Projektkoordinatoren gehen. Zudem beteiligen sich fast immer mehrere Partner aus dem gleichen Land wie der Koordinator an einem Projekt.

Erfolgreiche Schweizer Koordinatoren bzw. die Koordinatorinnen werden daher zusätzlich eine Hebelwirkung auf die Schweizer Beteiligung ausüben. – Die Steigerung des Budgetvolumens der Programme hat zur Folge, dass mehr Forscherinnen und Forscher teilnehmen können. Es sollte daher in der Schweiz mit ihrer hohen Forscherdichte ohne weiteres möglich sein, weitere Equipen zur Nutzung dieses Finanzierungsinstruments zu motivieren. Ins- besondere bei den Fachhochschulen und den Industrieunternehmen scheint noch ein Steigerungspotenzial vorhanden zu sein (siehe Grafik 2,

Ziff. 1.2.9), dies umso mehr als mit den Technologieplattformen und

-initiativen die Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen in den 7. Forschungsrahmenprogrammen vermehrt gefördert werden sollen. Wie das bereits erwähnte Beispiel der Schweizer Plattform Manufuture-ch, ein Ableger der europäischen Technologieplattform Manufuture-EU, zeigt, werden auch Schweizer KMU die zahlreichen Möglichkeiten der 7. For- schungsrahmenprogramme zu ihren Vorteilen nutzen können. – Neue Instrumente wie der European Research Council (ERC) oder die Technologieinitiativen liegen in eigentlichen schweizerischen Kerndomä- nen, der Grundlagen- und der Industrieforschung. – Die 6. Forschungsrahmenprogramme leiden unter einer zum Teil massiven Überzeichnung. Zahlreiche (oftmals über 50 %) der als förderungswürdig erachteten Projekte, darunter natürlich auch immer solche mit Schweizer Beteiligung, konnten aus Budgetmangel nicht finanziert werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund befürworten die europäischen Institutionen eine substanzielle Erhöhung des Budgets für die 7. Forschungsrahmenpro- gramme. Die zusätzlichen Gelder werden es in Zukunft erlauben, die zeit- und ressourcenintensive Erarbeitung von Projektvorschlägen auch tatsäch- lich zu honorieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zu erwartende Steigerung der Anzahl Schweizer Projektkoordinatoren, die weitere Ausschöpfung des noch vorhandenen Forschungspotenzials, namentlich bei den Fachhochschulen und den Industrieunter- nehmen, sowie die neuen Möglichkeiten im Bereich Grundlagenforschung (ERC) und bei den Technologieinitiativen darauf hindeuten, dass die Schweizer Beteiligung sich parallel zur Erweiterung der 7. Forschungsrahmenprogramme vergrössert. Dadurch sollte es ihr möglich sein, in den 7. Forschungsrahmenprogrammen einen mit den 6. Forschungsrahmenprogrammen vergleichbaren, erfreulichen Rückfluss zu erzielen. Dies bedingt allerdings, dass auch die Ausbildung und die Förderung der Forschenden auf nationaler Ebene mit Nachdruck weitergeführt werden müssen; nur so können die Schweizer Forschenden ihre heute gute Stellung im internationalen Wettbewerb verteidigen.

2 Auswirkungen

2.1 Finanzielle Auswirkungen

Der beantragte Gesamtkredit von 2545,4 Millionen Franken sichert die Finanzierung der Vollbeteiligung am 7. FRP in den Jahren 2007–2013 und am 7. Euratom- Programm in den Jahren 2007–2013 sowie diejenige der nationalen Begleitmass- nahmen und der Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach. In

diesem Kredit sind auch die Mittel für die Fortführung des 7. Euratom-Programms in den Jahren 2012 und 2013 enthalten, da die Europäische Kommission vorsieht, den Beschluss zum 7. Euratom-Programm Ende 2011 für zwei weitere Jahre zu verlängern. In ihrem Finanzplan für die Jahre 2007–2013 hat die Europäische Kom- mission die entsprechenden Mittel ebenfalls eingerechnet (siehe Ziff. 1.2.4.1). Der Gesamtkredit enthält zusätzlich eine Reserve für das Auffangen erhöhter Beitrags- zahlungen infolge einer für die Schweiz ungünstigen Entwicklung des BIP-Verhält- nisses und des Wechselkurses.

a) Der finanzielle Beitrag der Schweiz an die 7. Forschungsrahmenprogramme Die Berechnungsmethode für den Beitrag, den die Schweiz entrichten muss, wird im zu erneuernden Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweiz definitiv festgelegt. Wie in Ziff. 1.2.11 erläutert, ist das Ziel des Bundes- rates ein Abkommen, welches an die Gegebenheiten der 7. Forschungsrahmenpro- gramme angepasst sein wird, inhaltlich aber nicht grundlegend von den Bestimmun- gen des Abkommens von 2004 abweicht. Im bestehenden Abkommen von 2004 wird der Schweizer Anteil am Budget des 6. FRP sowie für den Fissionsteil des

6. Euratom-Programms nach dem Verhältnis des Bruttoinlandprodukts (BIP) der

Schweiz zum BIP der Europäischen Union berechnet. Für die Berechnung des Schweizer Beitrags an das Fusionsprogramm des 6. Euratom-Programms wird hingegen die folgende Formel verwendet: BIP CH/(BIP EU + BIP CH). Die Euro- päische Kommission verwendet für die Rechnungsstellung jeweils die aktuellsten zur Verfügung stehenden konsolidierten Angaben von Eurostat zum BIP-Verhältnis (in der Regel sind dies Daten des vorletzten Jahres vor dem Rechnungsjahr). Um den Schweizer Beitrag zu erhalten, wird jeweils der Quotient mit dem Gesamtbudget des entsprechenden Programms multipliziert. Für die Berechnung des Beitrags der Schweiz an die 7. Forschungsrahmenpro- gramme wird daher von folgenden Grössen ausgegangen: – Budget 7. FRP und Teil Fission des 7. Euratom-Programms gemäss inter- institutionellem Abkommen: 51 682,2 Millionen €. – Budget Teil Fusion des 7. Euratom-Programms gemäss interinstitutionellem Abkommen: 2900,1 Millionen €. – BIP CH/BIP EU = 0,028 = 2,8 % (für das 7. FRP und den Teil Fission des

7. Euratom-Programms): Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik vom

Mai 2006 ist das nominale BIP-Verhältnis zwischen der Schweiz und den 25 aktuellen EU-Mitgliedstaaten sowie Rumänien und Bulgarien, welche ab

2007 ebenfalls zur EU zählen werden, von 2,96 % im Jahre 1998 auf 2,75 %

im Jahre 2004 zurückgegangen. Sollten Rumänien und Bulgarien erst später EU-Mitglieder werden, dann ist mit einem für die Schweiz um ca. 0,03 Pro- zentpunkte höheren Anteil zu rechnen. Da die Prognosen des Bundesamtes für Statistik für die Jahre 2006 und 2007 vorsehen, dass das nominale BIP- Verhältnis zwischen der Schweiz und den 25 aktuellen EU-Mitgliedstaaten sowie Rumänien und Bulgarien tendenziell weiterhin eher sinken wird, dürfte ein mit einem Anteil von 2,8 % berechneter Kredit reichen, um die Kosten für die Vollbeteiligung der Schweiz abzudecken. Wegen der langen Dauer der 7. Forschungsrahmenprogramme muss aber dennoch für Schwan- kungen im BIP-Verhältnis eine Reserve bereitgestellt werden.

– BIP CH/(BIP EU + BIP CH) = 0,027 = 2,7 % (massgebend für den Teil Fusion des 7. Euratom-Programms): Gemäss Bundesamt für Statistik ist in diesem Fall das Verhältnis von 2,88 % im Jahre 1998 auf 2,68 % im Jahre

2004 gesunken. Die oben gemachten Erwägungen gelten auch in diesem

Unter Berücksichtigung der erwähnten Grössen ergibt sich ein Verpflichtungskredit von 2364,4 Millionen Franken für den Schweizer Beitrag an die 7. Forschungs- rahmenprogramme. – Reserve für BIP-Schwankungen: In den letzten acht Jahren ist der Relativan- teil der Schweiz an der Summe der BIP der aktuellen EU-Mitgliedstaaten, Rumäniens und Bulgariens innerhalb eines Jahres maximal um 0,04 Pro- zentpunkte gestiegen. Um eine Abschätzung der Reserve vorzunehmen, sind wir in einem ersten Schritt davon ausgegangen, dass in den Jahren 2007 und

2008 keine Reserve einzuplanen sei. In einem zweiten Schritt haben wir die

maximalen Abweichungen der BIP-Schwankungen für den Zeitraum 2009 bis 2013 berechnet. Dabei haben wir angenommen, dass der Relativanteil jedes Jahr um den oben erwähnten Maximalwert steigt (2009: 2,84 %, 2010: 2,88 %, 2011: 2,92 %, 2012: 2,96 %, 2013: 3,00 %.) Über die ganze Periode 2009–2013 berechnet, resultiert die Differenz im BIP-Verhältnis in einem um 86 Millionen Franken höheren Beitrag. Aus diesem Grund sollen

86 Millionen Franken als Reserve für Schwankungen im BIP-Verhältnis

bereitgestellt werden. – Wechselkurs Euro/Schweizer Franken: 1.55. Dieser Wert entspricht dem vom Bundesrat vorgegebenen Wert für das Budget 2007 und für den Finanzplan 2008–2010. Es ist vorgesehen, für 80 % des Schweizer Beitrags eine Wechselkursabsicherung vorzunehmen, da eine Absicherung des gesamten vom Parlament bewilligten Kredits die Gefahr birgt, auf zu viel eingekauften Euros sitzen zu bleiben, wenn der Schweizer Beitrag wegen der Entwicklung des BIP-Verhältnisses niedriger ausfallen sollte als heute angenommen. Die Tresorerie der Eidgenössischen Finanzverwaltung kann aber erst mit dem Vorliegen eines Parlamentsbeschlusses eine definitive Wechselkursabsicherung vornehmen. Da zwischen dem Zeitpunkt der Redaktion dieser Botschaft und dem Parlamentsbeschluss der Wechselkurs ändern kann und die nicht abgesicherten 20 % des Kredites jeweils zum Tageskurs gewechselt werden, soll eine Reserve von 14 Millionen Franken für Wechselkursschwankungen eingeplant werden. Dieser Betrag entspricht

3 % des nicht abgesicherten Betrags.

Die Reserven sollen als Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken im Gesamtkredit veranschlagt werden. Sie sollen aber nicht auf die Jahre aufgeteilt und daher auch nicht im Voranschlag und Finanzplan eingestellt werden. Sollte in einem Jahr die Beitragszahlung wegen einer ungünstigen Entwicklung im BIP-Verhältnis oder beim Wechselkurs höher ausfallen als veranschlagt, dann soll die Freigabe des notwendigen Teils der Reserve beim Parlament beantragt werden. Die entsprechen-

27 Für das 6. Euratom-Programm gilt für die Schweiz die sogenannte EWR-Formel. In der Beitragsformel für das 6. FRP wird hingegen das BIP der Schweiz im Nenner nicht berücksichtigt, was zu einem leicht höheren Beitrag führt. Dieser Nachteil wird allerdings dadurch, dass die Beitragszahlungen für die Schweiz jeweils sechs Monate später als für die EWR-Staaten fällig werden, teilweise aufgefangen.

den Beträge würden in den Jahren 2007–2011 (bis zum Ende der durch die BFI- Botschaft 2008–2011 abgedeckten Periode) innerhalb des BFI-Bereichs im Voran- schlag und Finanzplan kompensiert werden. Für die Jahre 2012 und 2013 wird der Bundesrat mit der übernächsten BFI-Botschaft (2012–2015) einen Vorschlag unter- breiten.

b) Nationale Begleitmassnahmen Der beantragte Verpflichtungskredit für die Finanzierung der nationalen Begleit- massnahmen für die Jahre 2007–2013 beläuft sich auf rund 2,16 % des Schweizer Beitrags an die 7. Forschungsrahmenprogramme, d.h. 51 Millionen Franken (6. For- schungsrahmenprogramme: 2,84 %28). Er wird wie folgt auf die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten (siehe Ziff. 1.2.7) verteilt: − ca. 65 % resp. rund 34 Millionen Franken der Mittel für das Informations- netzwerk, − ca. 15 % resp. rund 7 Millionen Franken der Mittel für Begleitmassnahmen im Bereich Fusion, − ca. 15 % resp. rund 8 Millionen Franken der Mittel für die Gewährung von Beiträgen für die Projektvorbereitung, − ca. 5 % resp. rund 2 Millionen Franken der Mittel für andere Massnahmen.

c) Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach Der beantragte Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Schweizer Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach beläuft sich auf 30 Millionen Franken.

d) Zusammenfassung Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die aus heutiger Sicht erforderlichen Zahlungskredite für die Finanzierung der Vollbeteiligung an den 7. Forschungs- rahmenprogrammen, der nationalen Begleitmassnahmen und der Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach. Zusätzlich sind die aus der projekt- weisen Beteiligung an den 5. Forschungsrahmenprogrammen und 6. Forschungs- rahmenprogrammen resultierenden Zahlungen aufgeführt. Aus der Tabelle geht hervor, dass die vorgesehenen Zahlungen mit dem Voranschlag 2007 und dem Finanzplan 2008–2010 übereinstimmen.

28 Der Verpflichtungskredit «Flankierende Massnahmen zu den Forschungsrahmenpro-

grammen» beträgt für die Dauer der 6. Forschungsrahmenprogramme 2003–2006 23 Millionen Franken (Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2005 vom 16. Dez. 2004, BBl 2005 511). Dies entspricht 2,84% des Schweizer Beitrags an die

6. Forschungsrahmenprogramme.

Zahlungskredite (in Mio. Franken):

Kredit/Beschreibung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Total

A2310.0208 Forschungsrahmenprogramme der EU Beitrag 7. FRP und 227,2 248,9 272,5 308,0 353,3 394,9 438,1 2242,9

7. Euratom-Programm-

Fission Beitrag 7. Euratom- 10,5 14,2 18,5 19,0 19,2 19,8 20,2 121,5 Programm-Fusion Aus projektweiser 38,1 28,1 4,0 1,0 0,0 0,0 0,0 71,2 Beteiligung an den resultierende Zahlungen

Total 275,8 291,2 295,0 328,0 372,5 414,7 458,3 2435,6

Finanzplan2 275,8 291,2 295,0 328,0 Differenz 0,0 0,0 0,0 0,0

A2310.0209 Flankierende Massnahmen zu den Forschungsrahmenprogrammen Nationale Begleitmass- 6,6 6,9 7,2 7,3 7,6 7,5 7,9 51,0 nahmen Beiträge an das interna- 0,0 4,2 10,1 9,5 6,2 0,0 0,0 30,0 tionale Projekt ITER/ Broader Approach

Total 6,6 11,1 17,3 16,8 13,8 7,5 7,9 81,0

Finanzplan2 6,6 11,1 17,3 16,8 Differenz 0,0 0,0 0,0 0,0

1 Forschungsrahmenprogramme

2 Voranschlag 2007 und Finanzplan 2008–2010 publiziert im September 2006

e) Definitive Abrechnung Die definitive Abrechnung über den Schweizer Beitrag wird spätestens im vierten Jahr nach Beendigung der 7. Forschungsrahmenprogramme durch die Europäische Kommission erstellt. Es ist deshalb möglich, dass unter Umständen noch bis ins Jahr

2017 Zahlungen ausgeführt werden müssen. Dies ändert aber nichts an der Höhe des

beantragten Gesamtkredits.

f) Inkrafttreten per 1. Januar 2008 oder eines Folgejahrs Das Inkrafttreten oder die provisorische Anwendung der Finanzbestimmungen des Abkommens ist aus haushaltstechnischen Gründen jeweils nur per 1. Januar eines Jahres möglich. Falls der hypothetische Fall eintreffen sollte, dass sich die Verhand- lungen so sehr verzögern, dass eine rückwirkende provisorische Anwendung29 des Abkommens per 1. Januar 2007 nicht mehr durchführbar sein wird, soll der Ver- pflichtungskredit für die Beteiligung an den 7. Forschungsrahmenprogrammen in der Zwischenphase für die projektweise Finanzierung von Schweizer Teilnahmen

29 Für die rückwirkende provisorische Anwendung siehe Ziff. 1.2.11.

verwendet werden. Der beantragte Verpflichtungskredit ist dabei nicht zu reduzie- ren, da eine Zwischenbilanz in den 6. Forschungsrahmenprogrammen zeigt, dass die Schweizer Forschenden einen dem Schweizer Beitrag für die Vollbeteiligung äqui- valenten Mittelrückfluss erzielen und davon ausgegangen werden kann, dass dies in den 7. Forschungsrahmenprogrammen ebenfalls der Fall sein wird (siehe Ziff. 1.2.9 und 1.2.12).

2.2 Personelle Auswirkungen

Die Aufgaben der Begleitung der Schweizer Beteiligung und der Vertretung der Interessen der Schweiz in den Organen der 7. Forschungsrahmenprogramme werden durch das bereits heute im SBF im Bereich der europäischen Forschungszusammen- arbeit tätige Personal übernommen. Fallweise können externe Expertinnen und Experten – finanziert durch den Kredit für Begleitmassnahmen – beigezogen wer- den. Wegen des durch die integrale Beteiligung stark erhöhten Aufwandes im Bereich des Monitorings und der Evaluation der Schweizer Beteiligung ist im Bereich Sachbearbeitung eine zusätzliche Stelle notwendig, damit die notwendigen Monitoringaufgaben mit der erforderlichen Qualität durchgeführt werden können. Die Erhöhung der durchschnittlichen Jahresbudgets um gut 60 % im Verhältnis zu den 6. Forschungsrahmenprogrammen führt zu einer wesentlich grösseren Anzahl von Projekten. Neue Instrumente und Themen, wie der Europäische Forschungsrat, die Technologieinitiativen, die Sicherheitsforschung usw. erhöhen zudem die Kom- plexität. Die bis 2013 befristete Stelle soll durch den Kredit für nationale Begleit- massnahmen finanziert werden. Sollte sich die Vollbeteiligung der Schweiz an den 7. Forschungsrahmenpro- grammen verzögern oder gar nicht realisieren, dann müssten für die Betreuung der projektweisen Beteiligung (Erstellung von Finanzierungskriterien und Formularen, Behandlung der Beitragsgesuche, Einholen von Gutachten, Prüfung der Zwischen- und Schlussberichte etc.) bis zu zwei zusätzliche Stellen für wissenschaftliche Bera- ter resp. Beraterinnen geschaffen werden. Dies rechtfertigt sich durch den gegenüber den 6. Forschungsrahmenprogrammen deutlich gewachsenen Umfang der 7. For- schungsrahmenprogramme.

2.3 Auswirkungen im Informatikbereich

Das SBF stützt sich in seinen Aufgaben auf ein Informations- und Wissensmanage- mentsystem (EuroCOST), das sowohl die Verwaltung und die finanzielle Abwick- lung der projektweisen Beteiligung wie auch das Monitoring der Vollbeteiligung erlaubt. Die Verwaltung der projektweisen Beteiligung an den 5. und 6. Forschungs- rahmenprogrammen wird mindestens noch bis 2010 mit EuroCOST durchgeführt.

2.4 Umweltpolitische Auswirkungen

Die Programme haben keine direkten umweltpolitischen Auswirkungen. Hingegen werden einige der spezifischen EU-Forschungsprogramme im Bereich Umwelt Grundlagen für die schweizerische Umweltpolitik bereitstellen.

2.5 Auswirkungen auf die Wirtschaft

Die 2005 durchgeführte Evaluation (siehe Ziff. 1.2.10.) zeigt, dass die Teilnahme an den Forschungsrahmenprogrammen auch mit einem erheblichen wirtschaftlichen Nutzen verbunden ist: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben an, dass sich die Projektbeteiligung in einer Steigerung ihrer Wettbewerbsvorteile niederschlägt. Hier haben alle Institutionstypen, insbesondere aber die Grossunternehmen, vom 5. zum

6. FRP eine Steigerung erfahren können. Weitere Folgen der Teilnahme an den

Rahmenprogrammen sind die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, positive Beschäftigungseffekte sowie Umsatzsteigerungen. Ein zentraler Nutzen der Forschungsrahmenprogramme besteht zudem in der Stärkung bestehender bzw. in der Bildung neuer Kooperationsnetze. Insbesondere für KMU sind solche Netzwer- ke wichtige Foren zur Anbahnung neuer Geschäftskontakte.

2.6 Regulierungsfolgenabschätzung

Der Kreditbeschluss wirkt sich nicht regulierend und normsetzend aus. Regulie- rungen werden auf Verordnungsstufe festgelegt. Die Verordnung vom 19. Novem- ber 2003 über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den

6. Rahmenprogrammen der Europäischen Gemeinschaften in den Jahren 2002–

200630 wird angepasst und für die Dauer der 7. Rahmenprogramme verlängert. Für

die Gewährung von Beiträgen an das internationale Projekt ITER/Broader Approach wird die Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 200431 entsprechend ergänzt.

2.7 Regionalpolitische Auswirkungen

Die Beteiligung an den 7. Forschungsrahmenprogrammen hat keine direkten regio- nalpolitischen Auswirkungen. Ein indirekter Nutzen durch die Möglichkeit, For- schungsbeiträge akquirieren zu können, ergibt sich für alle Schweizer Regionen. Insbesondere Regionen mit Hochschulen und innovativen Unternehmen werden profitieren.

30 SR 420.132 31 SR 732.11

2.8 Auswirkungen auf die Gleichstellung

von Mann und Frau Ein Ziel der 7. Forschungsrahmenprogramme ist es, eine ausgewogene Vertretung von Frau und Mann in den Forschungsprojekten sowie in den Evaluationskomitees zu gewährleisten. Die Schweiz unterstützt diese Zielsetzung und setzt sich für deren Umsetzung ein.

3 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 als Richtlinien- geschäft angekündigt32.

4 Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtliche Grundlagen

Die Budgetkompetenz der Bundesversammlung hinsichtlich des Bundesbeschlusses ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung sowie aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und d des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 198333. Die gesetzlichen Grundlagen für die Verwendung der Kredite sind Artikel 16 Absatz

3 Buchstaben a (Beitrag an die 7. Forschungsrahmenprogramme) und c des For-

schungsgesetzes vom 7. Oktober 1983 und die vom Bundesrat erlassenen Richtlinien vom 1. Februar 2006 für die Entsendung von Delegationen an internationale Konfe- renzen und für deren Vorbereitung und Folgearbeiten34 (nationale Begleitmassnah- men) sowie die Artikel 87 und 104 Absatz 2 des Kernenergiegesetzes vom 21. März

200335 (Beiträge an das internationale Projekt ITER/Broader Approach).

4.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf der Bundesbe- schluss zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007–2013 der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da der Beschluss neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht.

4.3 Verhältnis zum europäischen Recht

Die in der Schweiz vorgesehenen Massnahmen zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den 7. Forschungsrahmenprogrammen sind mit dem europäischen Recht vereinbar.

32 BBl 2004 1161 1192 f.

33 SR 420.1

34 BBl 2006 2455

35 SR 732.1

5 Glossar

BFI Bildung, Forschung und Innovation BIP Bruttoinlandprodukt CERN Europäisches Laboratorium für Teilchenphysik CH Schweiz COST Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftli- chen und technischen Forschung CREST Ausschuss für wissenschaftliche und technische Forschung der Europäischen Union CRPP Centre de Recherche pour la Physique des Plasmas à l’EPFL DEMO Demonstrations-Fusionskraftwerk EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EFDA European Fusion Development Activities EFTA Europäische Freihandelsassoziation EFR Europäischer Forschungsraum EGS Enhanced Geothermal Systems EIB European Investment Bank ELE European Legal Entity EMBL European Molecular Biology Laboratory EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EPFL Ecole Polytechnique fédérale de Lausanne ERC Europäischer Forschungsrat ESA Europäische Weltraumorganisation (European Space Agency) ESO Europäische Organisation für Astronomie (European Southern Observatory) ETH Eidgenössische Technische Hochschule EU Europäische Union Euratom- Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft Programm (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen EUREKA Internationale Forschungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochtechnologie EuroCOST Informations- und Wissensdatenbank des SBF für die europäi- schen Projekte EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWS Erdwärmesonden FRP Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für For- schung, technologische Entwicklung und Demonstration F+E Forschung und Entwicklung GEOSS Global Earth Observation System of Systems GMES Global Monitoring for Environment and Security GVO Gentechnisch veränderte Organismen

IDIAP Institut Dalle Molle d’Intelligence Artificielle Perceptive IKT Informations- und Kommunikationstechnologien ITER Fusionsreaktor-Pilotanlage in Cadarache (F) JET Joint European Torus JRC Joint Research Centre KMU Kleine und mittelgrosse Unternehmen KTI Kommission für Technologie und Innovation NCP National Contact Points OECD Organisation for the Economic Co-operation and Development RSFF Risk Sharing Finance Facility SBF Staatssekretariat für Bildung und Forschung SFM Swiss Forum for Migration and Population Studies SNF Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaft- lichen Forschung SwissCore Verbindungsbüro des SNF und des SBF in Brüssel (Swiss Con- tact Office for Research and Higher Education) VAW Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie

Anhang 1

Beispiele schweizerischer Beteiligungen an den EU-Forschungsrahmenprogrammen

Informations- und Kommunikationstechnologien

1. QuComm, 5. FRP

– Gesamte Projektkosten: € 2,3 Mio.; Finanzierung UE: € 1 290 360.–; Finan- zierung CH: CHF 388 000.– – Projektdauer: 1.1.2000–31.12.2002 – Partnerländer: DE, AT, FR, USA – Schweizer Partner: Universität Genf

Seit langem wird nach sicheren Methoden der Datenübertragung geforscht. Basis dafür ist die Kryptographie, die Kunst, eine Nachricht so zu verschlüsseln, dass sie für eine unbefugte Person unlesbar und ohne jeglichen Informationsgehalt ist. Mit der Zunahme des elektronischen Verkehrs, bedingt durch die wachsende Vernetzung durch das Internet, werden zuverlässige und schnellere Verschlüsselungsverfahren immer wichtiger für jeden von uns. Ein viel versprechender Ansatz zur Realisierung beweisbarer Sicherheit bietet die sog. Quantenkryptographie, die Erzeugung eines Datenschlüssels zur Nachrichtenverschlüsselung mittels quantenphysikalischer Methoden. Wichtige Anwendungsbereiche der Quantenkryptographie bzw. der Quantenkommunikation sind beispielsweise sichere Banküberweisungen, die Erken- nung von elektronischen Unterschriften, die Verschlüsselung sehr persönlicher E-Mails sowie das E-Voting. Revolutionäre Fortschritte im Bereich der Quantenkommunikation und in Richtung eines sicheren globalen Kommunikationsnetzwerkes konnten im Rahmen des EU-Projekts «Long Distance Photonic Quantum Communication» (QuComm) erzielt werden, welches die Quantentechnologien aus dem geschützten Labor in die Welt der Anwendung brachten. So gelang es unter anderem, die weltweit erste Banküberweisung unter Benützung der Quantenkryptographie durchzuführen. Für ihre Leistungen wurden die an diesem Projekt beteiligten Forscher im Dezember

2004 mit dem Descartes Preis ausgezeichnet, welchen die Europäische Kommission

jährlich an das erfolgreichste transnationale Forschungsprojekt Europas verleiht. Ein wichtiger Beitrag zum Erfolg dieses Projekts wurde vom Schweizer Projektpartner, einem Forscherteam der Universität Genf im Bereich der Quantenteleportation, geliefert. In Bezug auf die industrielle Umsetzung der Projektergebnisse bestehen bereits sehr gute industrielle Beziehungen sowohl innerhalb des Konsortiums als auch mit Spin-off Unternehmen wie beispielsweise der in Genf angesiedelten Firma id Quantique. Id Quantique, ein Spin-off der Universität Genf, dessen Gründung durch die Projektteilnahme massgeblich gefördert wurde, ist neben den Universitä- ten Genf und Lausanne Projektteilnehmer am EU-Projekt SECOQC, welches zum Ziel hat, ein globales Netzwerk für sichere Kommunikation zu schaffen. Für Unter- nehmen wie id Quantique, die im Rahmen solcher Projekte wichtige Partnerschaften aufbauen können, ist die Teilnahme an transnationalen Forschungsprojekten eine wichtige Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Darüber hinaus bringen diese

Projekte insbesondere für neue Unternehmen den Vorteil einer direkten Finanzie- rung von Forschungsaktivitäten mit sich, einem Bereich, für den die Mittel meist beschränkt sind.

2. AMI, 6. FRP – Gesamte Projektkosten: € 16,82 Mio.; Finanzierung EU: € 12,92 Mio.; Finanzierung CH: CHF 4,3 Mio. – Projektdauer: 1.1.2004–31.12.2006 – Partnerländer: CZ, D, F, NL, UK, USA – Schweizer Partner: IDIAP, FastCom Technology SA, Spiderphone SA

Das unter der wissenschaftlichen Koordination des Institut Dalle Molle d’intel- ligence artificielle perceptive IDIAP (Martigny) stehende Projekt AMI (Augmented Multiparty Interaction) betrifft die neuen multimodalen Technologien zur Unterstüt- zung der menschlichen Interaktion und steht in Zusammenhang mit dem Konzept des «virtuellen Sitzungszimmers». Ziel des Projekts ist die Steigerung der Qualität der multimodalen Sitzungsaufzeichnungen und die höhere Effizienz der mensch- lichen Interaktion in Echtzeit. AMI nutzt fortgeschrittene Technologien zur Stimmerkennung, Computer gestützten Bildaufzeichnung und zur Indexierung von Multimedia-Dokumenten. Das Projekt erlaubt insbesondere eine «intelligente» Aufzeichnung von Sitzungen oder Videokonferenzen, so dass anschliessend mit einer individuell angepassten Schnittstelle spezifische Informationen rasch aufge- funden werden können. Dem vom IDIAP parallel zum EU-Forschungsprojekt geleiteten Nationalen For- schungsschwerpunkt IM2 (Interaktives Multimodales Informationsmanagement) bringt das Projekt zusätzliches internationales Fachwissen ein. Ziel von IM2 ist es, in Grenzbereiche des Wissens vorzustossen und Prototypen im Bereich der Schnitt- stelle Mensch-Maschine zu entwickeln. Wichtigste Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Sprach-, Audio- und Videoverarbeitung. Die Ergebnisse von AMI sind wichtig für den schweizerischen Markt im Bereich der Dienstleistungen und Kommunikation. Mit ihrer langen Tradition als Sitzstaat verschiedener internationaler Organisationen, die das Medium der Videokonferenz nutzen, hat die Schweiz gute Voraussetzungen für die künftige Vermarktung von Ergebnissen aus AMI. Das IDIAP besitzt das dazu notwendige Wissen im Bereich Technologietransfer. Angesichts des Erfolgs von AMI und im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Ergebnisse wird die EU-Kommission auch das Nachfolge- projekt AMIDA (Augmented Multiparty Interaction with Distance Access) finanzie- ren, bei dem das IDIAP wiederum die wissenschaftliche Koordination sicherstellt.

3. MYHEART, 6. FRP – Gesamte Projektkosten: € 35 Mio.; Finanzierung EU: € 16 Mio.; Finanzie- rung CH: CHF 4 Mio. – Projektdauer: 31.12.2003–30.9.2007 – Partnerländer: BE, DE, E, FR, FIN, IT, NL, P, UK, USA – Schweizer Partner: CSEM, ETHZ, Medgate AG

Das Ziel des Projektes MYHEART, welches eines der grössten Projekte unter dem Bereich Technologien der Informationsgesellschaft (IST) des 6. FRP ist, besteht darin, das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die häufigste Todesursache in der westlichen Welt – zu reduzieren. Dazu werden Technologien geprüft, die Menschen helfen, einen gesünderen und aktiveren Lebensstil anzunehmen. Das Projekt untersucht die wichtigsten Risiko- faktoren für Herz-Kreislauferkrankungen: Mangel an Bewegung, schlechter Schlaf, Stress und Übergewicht. Das Gesamtkonzept von MYHEART besteht darin, lebenswichtige Körperfunktionen durch Sensoren am Körper zu überwachen, die größtenteils in funktionale Kleidung integriert werden können. Mit Hilfe dieser Sensoren werden die Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet. Aufgrund des dadurch erstellten Gesundheitsprofils werden Vorsorgemassnahmen wie ausrei- chende Bewegung, Ernährungshilfen oder Entspannungsübungen vorgeschlagen. Die Teilnahme an diesem Projekt hat es dem CSEM erlaubt, die Führung mehrerer Projekte im Bereich der Entwicklung intelligenter Textilien (wearable electronics) zu übernehmen.

Transport

4. Sustainable Bridges, 6. FFP

– Gesamte Projektkosten: € ca. 10 Mio; Finanzierung EU: € 6 887 965.–; Finanzierung CH: CHF 1 302 660.– – Projektdauer: 1.12.2003–30.11.2007 – Partnerländer: CZ, FI, FR, DE, NO, PL, PT, ES, SE, UK – Schweizer Partner: EPFL, EMPA

Höhere Lasten, schnellere Züge und dichtere Fahrpläne sollen es schon bald ermög- lichen, Personenverkehr und Güterverkehr auf dem bestehenden europäischen Schienennetz massiv zu erhöhen. Um gleichzeitig die Sicherheit der bestehenden Bahnbrücken zu gewährleisten, hat die EU das Forschungsprojekt «Sustainable Bridges» gestartet, an welchem unter anderem auch die Eidgenössische Materialprü- fungs- und Forschungsanstalt (EMPA) sowie die EPFL beteiligt sind. Ziel des Projektes ist die Entwicklung von Verfahren, die es ermöglichen, die beste- hende Infrastruktur länger und zugleich sicher zu nutzen. Die integrierte Anwendung verbesserter Beurteilungsverfahren, zuverlässiger Überwachungsmethoden und effi- zienter Erhaltungs- und Verstärkungsmassnahmen werden es in vielen Fällen gestat- ten, teure Neubauten zu umgehen und grosse Beeinträchtigungen des Schienenver- kehrs zu vermeiden. Diese neuen Methoden werden es erlauben, insgesamt Kosten in Milliardenhöhe einzusparen. Im Rahmen dieses Projektes hat die EMPA die Leitung der Arbeitsgruppe zur elek- tronischen Bauwerksüberwachung übernommen und koordiniert in dieser Funktion die Arbeiten zur Verbesserung der Sensortechnik, der elektronischen Messdatenver- arbeitung und der computerunterstützten Tragwerksdiagnostik in acht Ländern. Die EPFL ist für den Bereich der Ermüdungssicherheit von Stahlbetonbrücken zustän- dig.

NanoMatPro

5. Autobone, 6. FRP

– Gesamte Projektkosten: € 2,3 Mio.; Finanzierung EU: € 335 366.–; Finan- zierung CH: CHF 1 042 674.– – Projektdauer: 1.1.2004–31.12.2007 – Partnerländer: DK, IT, ES, FR, DE – Schweizer Partner: Universitätsspital Basel; Millenium Biologix AG

Knochenmaterial gehört zu den am häufigsten transplantierten Geweben. Dabei eignen sich körpereigene Transplantate am besten für solche Eingriffe und werden aus diesem Grund auch am häufigsten verwendet. Die Ressourcen sind jedoch begrenzt. Hinzu kommt, dass Transplantationen von körpereigenem Gewebe mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind und hohe Kosten für unser Gesundheits- system generieren. Vor diesem Hintergrund besteht ein breites Interesse an der Entwicklung von Programmen, mit deren Hilfe durch den Gebrauch von künstlichen Implantations-Materialien degenerative Gewebe wiederaufgebaut werden können. Sowohl das Schweizer Biotech-Unternehmen Millenium Biologix AG als auch die Universität Basel arbeiten im Rahmen dieses Projekts mit zwölf Partnern aus fünf EU-Ländern daran, eine automatisierte Kultur von Knochenzellen aus patientenei- genem Gewebe zu entwickeln. Für das Schweizer Unternehmen zahlt sich die Teilnahme an diesem EU-Projekt nicht nur in wissenschaftlicher Hinsicht aus. Auch wirtschaftlich rechnet sich die Teilnahme gemäss dem Leiter der Produktenentwicklung von Millenium Biologix AG. Bis 2008 wird die KMU dank der Projektbeteiligung zusätzliche Stellen finan- zieren können, wobei besonders der Bereich «engineering» ausgebaut wird. Auch das Knüpfen von neuen Kontakten ist für die Firma von grosser Bedeutung und trägt bereits Früchte in der Form von zahlreichen Neu-Aufträgen und Zusammenarbeits- projekten. Ausserdem wurde das bestehende Netzwerk in die umliegenden Staaten erweitert und somit die Position der Firma im Bereich Knochenregeneration weiter gestärkt.

Energie

6. EGS Pilot Plant, 6. FRP

– Gesamte Projektkosten: € 26 Mio.; Finanzierung EU: € 5 000 000.–; Finan- zierung CH: CHF 996 000.– – Projektdauer: 1.4.2004–31.3.2007 – Partnerländer: DE, FR, NO – Schweizer Partner: ARGE D.H.M.

Geothermische Energie – auch als Erdwärme bezeichnet – ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche. Hauptanliegen der geo- thermischen Energienutzung ist es, die Wärme mit Hilfe von geeigneten Technolo- gien aus der Tiefe an die Erdoberfläche zu befördern. Als Alternative zur Energie-

gewinnung durch Wasserkraft oder Nuklearanlagen, welche in der Schweiz die primären Energiequellen darstellen, bietet die Geothermie die Vorteile, dass sie immer verfügbar ist, unabhängig von Klima und Jahreszeit, und die erzeugte Energie nicht gespeichert werden muss, da die Erde selbst als Speicher fungiert. Darüber hinaus benötigen Anlagen zur Erdwärmenutzung nur wenig Platz auf der Erdober- fläche, da sich der wichtigste Teil der Anlage im Untergrund befindet. Zurzeit wird die Erdwärme in der Schweiz vor allem durch vertikale Erdwärmesonden (EWS) zur Beheizung von Familienwohnungen genutzt. Aber auch die Technologie der stimulierten geothermischen Systeme, sog. «Enhan- ced Geothermal Systems» (EGS) macht Fortschritte. Dies ist in erster Linie einem Projekt zu verdanken, in welchem neben mehreren Partnern aus EU-Ländern auch die Schweiz tätig gewesen ist. Bei EGS Pilot Plant handelt es sich um die laufende Phase eines langfristigen Projekts, dessen erste Arbeiten bereits 1987 begonnen haben und dessen Gesamtprogramm in mehreren Etappen vollzogen wird. Die verschiedenen aktiven Forschenden in der Schweiz werden während EGS Pilot Plant durch die Heat Mining Association vertreten und koordiniert. Ziel der aktuel- len Projektphase (2004–2007) ist es, eine wissenschaftliche Pilotanlage zur Gewin- nung von Elektrizität zu errichten. Schweizer Forschungsteams aus den ETH- und Universitätsbereichen sowie Ingenieurbüros sind seit den Anfängen des Projektes an den Arbeiten beteiligt und tragen durch ihre wissenschaftliche Unterstützung, insbe- sondere in den Bereichen des Transports von Wärme, von Flüssigkeit und von aufgelösten mineralischen Substanzen dazu bei, die gesteckten Projektziele zu erreichen.

Gesundheit 7. MOLSTROKE, 6. FRP – Gesamte Projektkosten: € 2,3 Mio.; Finanzierung EU: € 2 300 000.–; Finan- zierung CH: CHF 1 945 500.– – Projektdauer: 1.1.2005–31.12. 2007 – Partnerländer: SE, AT, IT – Schweizer Partner: Universitätsspital Bruderholz; Universität Basel

Jährlich sterben weltweit ca. 5 Millionen Menschen an einem Schlaganfall, davon allein in der Schweiz etwa 3000. Meistens sind Schlaganfälle, aber auch Herz- infarkte die Folge einer «Arterienverkalkung», der sog. Atheromatose. Diese ent- steht durch die Ablagerung von Lipiden (Fetten) in den Arterien. Zum einen führt dies zu einer Verstopfung der Gefässe, zum anderen lösen diese Fette in der Gefässwand eine Entzündungsreaktion aus und regen die Bildung neue Kapillaren an, die den ganzen Krankheitsprozess weiter unterhalten. Diese Vorgänge, die zu Schlaganfall und Herzinfarkt führen, sind äusserst komplex und vielseitig, und verschiedene Ansätze sind notwendig, um neue, Erfolg versprechende Präventions- und Therapiemöglichkeiten zu entwickeln. Dabei versucht das Forschungsteam des Projektes MOLSTROKE, welches von der Universität Basel geleitet wird, die Rolle der Blutfette in diesem Krankheitsprozess besser zu charakterisieren und ihre Bedeutung bei der Auslösung von Entzündungs- prozessen und der Kapillarbildung zu verstehen. Diese beiden Prozesse sind für die

Entstehung der Atheromatose und damit für die Ursache des Schlaganfalls und des Herzinfarktes von entscheidender Bedeutung. Wenn es gelingt, die Auslöser der Gefässentzündungen und Kapillareinsprossungen auf molekularer Ebene zu identifi- zieren, würde dies neue Präventions- und Therapiemöglichkeiten aufzeigen, welche die Atheromatose am Fortschreiten hindern könnte. Auch ist denkbar, dass auf diese Weise Impfungen oder Immuntherapien gegen Arteriosklerose hergestellt werden können.

8. EuroVac, 5. FRP

– Gesamte Projektkosten: € 5,7 Mio.; Finanzierung EU: € 2 999 997.–; Finan- zierung CH: CHF 1 510 070.– – Projektdauer: 1.11.2002–30.04.2005 – Partnerländer: IT, UK, NL, ES, FR, SE, DE – Schweizer Partner: Berna Biotech; ISREC ; Universität Bern; Ludwig Insti- tut für Krebsforschung; Centre Hospitalier Universitaire Vaudois; Universi- tät Lausanne;

Im Rahmen des Projektes EuroVac ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Ent- wicklung von Impfstoffen gegen HIV/AIDS gelungen. Den Forscherteams des Projektes EuroVac, an welchem fünf Schweizer Partner beteiligt sind, ist es gelun- gen, neun Kandidaten-Impfstoffe zu entwickeln, von welchen drei im Rahmen von vier klinischen Versuchen getestet werden konnten. Klinische Versuche sind im Prinzip der Zwischenschritt zwischen der Grundlagenforschung im Labor und der Anwendung der entwickelten Medikamente an den Patienten. Dabei werden die im Labor entwickelten Behandlungen erstmals unter strengster Kontrolle an Patienten getestet. Der Forschungsabschnitt der klinischen Versuche gehört zu den kostenauf- wendigsten im gesamten Entwicklungsprozess neuer Heilmittel. Aus diesem Grund werden auch nur mit grosser Wahrscheinlichkeit Erfolg versprechende sog. Kandi- daten (Behandlungen) in klinischen Versuchen getestet. Dass es dem Forscherteam des Projektes EuroVac gelungen ist, mit drei Kandidaten klinische Versuche zu starten, ist als grosser Erfolg zu werten. In Weiterentwicklung des EuroVac-Projektes haben die Projektpartner 2002 die EuroVacc Foundation ins Leben gerufen, eine Non-Profit-Organisation, deren Ziel es ist, die europaweite Zusammenarbeit in der Entwicklung von Impfstoffen zu fördern und zu koordinie- ren sowie Gelder für die Grundlagen- und klinische Forschung zu beschaffen, um auf diese Weise die Entwicklung von sicheren und effizienten Impfmitteln gegen die HIV-Infektion zu beschleunigen. Die Stiftung, deren Sitz sich in Lausanne befindet, gehört zu den wichtigsten Akteuren im Bereich der Erforschung von HIV-Impf- stoffen.

Bürger und Staat 9. IMISCOE, 6. FRP – Gesamte Projektkosten: € 19,4 Mio.; Finanzierung EU: € 3,5 Mio.; Finanzie- rung CH: CHF 332 600.– – Projektdauer: April 2004–März 2009 – Partnerländer: NL, BE, PT, SE, ES, DE, IT, A, FR, UK – Schweizer Partner: Swiss Forum for Migration and Population Studies SFM, Neuchâtel

In den vergangenen Jahrzehnten ist Migration zu einem immer wichtigeren Phäno- men geworden, welches insbesondere auch für Europa von grosser Bedeutung ist. Ende des 20. Jahrhunderts lebten in den EWR-Staaten gemäss OECD-Angaben (Trends of International Migration, OECD, SOPEMI, 2001, S. 12) rund 20 Mil- lionen Menschen ausländischer Herkunft. Migration hat vielfältige Ursachen und Formen, wie beispielsweise die grossen Entwicklungsunterschiede, politische Insta- bilität, aber auch die Zunahme neuer Kommunikationsmedien und eine grössere Dichte von Transportmöglichkeiten, welche die Migrationsströme unterstützen. Zudem führen in einzelnen Ländern demographische und wirtschaftliche Entwick- lungen selber zu neuen Migrationbewegungen. Es liegt auf der Hand, dass die internationale Migration, sowohl diejenige in die EU als auch die Migrationsbewegungen innerhalb der EU und ihre Konsequenzen für die Politik, zu einem Thema von herausragender Wichtigkeit geworden ist. Für eine sinnvolle Migrations- und Integrationspolitik sind fundierte und vor allem interna- tional vergleichende Forschungsarbeiten notwendig. Die entsprechenden Grundlagen wird das Projekt IMISCOE liefern, an welchem neunzehn ausgewiesene Forschungsinstitute mit langjähriger Erfahrung in der Migrationsforschung aus zehn europäischen Ländern beteiligt sind. Ziel ist es, die Forschung zu den Themenbereichen Migration und Integration von Migranten auf europäischer Ebene zu integrieren und durch die Erarbeitung neuer theoretischer und empirischer Grundlagen eine verlässliche Grundlage für die Politik zu schaffen. Das SFM trägt zu diesem Projekt u.a. mit einer Machbarkeitsstudie zum Thema «Sozia- ler Zusammenhalt» bei, welche die politischen und sozialen Folgen der Migration für europäische Gesellschaften untersucht.

Anhang 2

Zusammenfassung der 7. Forschungsrahmenprogramme (2007–2013)36 Im ersten Unterkapitel wird das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemein- schaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. FRP) zusammengefasst. Im zweiten Unterkapitel ist das 7. Rahmenprogramm der Europä- ischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen (7. Eur- atom-Programm) beschrieben. Die Budgetaufteilung auf die verschiedenen Bereiche ist in Ziffer 1.2.4.1 zu finden, Informationen zu den Förderformen in Ziffer 1.2.4.2.

1 7. Rahmenprogramm der Europäischen

Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007–2013) Das 7. FRP besteht aus vier «Spezifischen Programmen», die den Hauptzielen der europäischen Forschungspolitik entsprechen: – Zusammenarbeit, – Ideen, – Menschen, – Kapazitäten. Darüber hinaus gibt es ein «Spezifisches Programm» für die Massnahmen der Ge- meinsamen Forschungsstelle ausserhalb des Nuklearbereichs.

1.1 Zusammenarbeit

In diesem Teil des 7. FRP geht es um die Förderung der grenzüberschreitenden Forschungszusammenarbeit jeder Grössenordnung in der EU und darüber hinaus. Gegenstand dieser Zusammenarbeit werden mehrere Themenbereiche sein, die für den Wissenszuwachs und den technologischen Fortschritt wichtig sind, und in denen die Forschung unterstützt und gestärkt werden muss, damit die sozialen, wirtschaft- lichen, die Gesundheit betreffenden, ökologischen und industriellen Herausforde- rungen Europas angegangen werden können.

36 Gemäss dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologi- sche Entwicklung und Demonstration (2007–2013) und dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen (2007–2011) KOM/2005/0119 endg.; aktualisiert mit Änderungsvorschlägen des Europäischen Rates vom 25. und 26. Juli 2006: Draft Decision of the European Parliament and of the Council concerning the seventh framework programme of the European Community for research, technologi- cal development and demonstration activities (2007 to 2013) – Political Agreement (11978/06); Draft Council Decision concerning the seventh framework programme of the European Atomic Energy Community (Euratom) for nuclear research and training activi- ties (2007 to 2011) (11979/06).

Folgenden zehn Themen wurden festgelegt:

1. Gesundheit,

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie,

3. Informations- und Kommunikationstechnologien,

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktions-

technologien,

5. Energie,

6. Umwelt (einschliesslich Klimaänderung),

7. Verkehr (einschliesslich Luftfahrt),

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften,

9. Weltraum,

10. Zivile Sicherheitstechnologien.

In den folgenden Kapiteln werden die Ziele und die wichtigsten Massnahmen der einzelnen Themen zusammengefasst. In Ergänzung können im Laufe des Pro- gramms weitere Massnahmen zu neuen wissenschaftlichen und technologischen Themen bzw. neuen politischen Anforderungen gefördert werden.

1.1.1 Gesundheit

Ziel Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Steige- rung der Wettbewerbsfähigkeit der im Gesundheitssektor tätigen europäischen Unternehmen auch mit Blick auf globale Gesundheitsfragen, wie neu auftretende Epidemien. Schwerpunkte bilden die transnationale Forschung (die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen) und die Entwick- lung und Validierung neuer Therapien und Verfahren für Gesundheitsförderung, Prävention, Diagnoseinstrumente und -technologien, sowie nachhaltige und wirksa- me Gesundheitssysteme.

Massnahmen – Biotechnologie, generische Instrumente und Technologien für die menschli- che Gesundheit: Beschleunigung des experimentellen Fortschritts in der bio- medizinischen Forschung; Erkennung, Diagnose und Monitoring; Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien; Innovative thera- peutische Konzepte und Behandlungen. – Forschung zur Übertragung grundlegender Erkenntnisse zugunsten der menschlichen Gesundheit: Integration biologischer Daten/ Prozesse und Sys- tembiologie; Hirnforschung; Erforschung der Humanentwicklung und des Alterns; Translationale Forschung bei Infektionskrankheiten (Resistenzen gegen anti-mikrobielle Arzneimittel, HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose sowie neu auftretende Epidemien) und bei sonstigen schweren Krankheiten (Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes/Adipositas, seltene Krankhei- ten und sonstige chronische Krankheiten).

– Optimierung der Gesundheitsfürsorge für die europäischen Bürgerinnen und Bürger: Übertragung klinischer Erkenntnisse auf die klinische Praxis; Quali- tät, Effizienz und Solidarität der Gesundheitssysteme; verstärkte Prävention und besserer Einsatz von Arzneimitteln; angemessene Anwendung neuer medizinischer Therapien und Technologien.

1.1.2 Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

Ziel Aufbau einer europäischen wissensgestützten Bio-Wirtschaft (Knowledge-Based Bio-Economy, KBBE) durch die Zusammenführung von Wissenschaft, Industrie und anderen Interessengruppen zur Nutzung neuer Forschungsmöglichkeiten, die sich mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie befassen.

Massnahmen – Nachhaltige Erzeugung und Bewirtschaftung der biologischen Ressourcen aus Böden, Wäldern und der aquatischen Umwelt: die wichtigsten lang- fristigen Faktoren für eine nachhaltige Erzeugung und Bewirtschaftung bio- logischer Ressourcen; bessere Verfahren des Landbaus (einschliesslich organischer Landbau) und Auswirkungen von GVO; nachhaltige, wettbe- werbsfähige und multifunktionale Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur; Optimierung der Tiererzeugung und des Tierschutzes inkl. Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten und sichere Entsorgung von Tierabfällen; Entwicklung der von politischen Entscheidungsträgern und anderen Akteuren im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung benötigten Instrumente. – «Vom Tisch bis zum Bauernhof»: Lebensmittel, Gesundheit und Wohlerge- hen: Verbraucherverhalten als Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie und Auswirkungen von Lebensmitteln auf die Gesundheit; ernährungsbedingte Krankheiten und Dysfunktionen; neue Technologien zur Optimierung der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie; Gewährleistung der chemischen und mikrobiellen Sicherheit und Verbesse- rung der Qualität in der Lebensmittelversorgung in Europa; Wechselwirkun- gen zwischen Umweltauswirkungen und Futter- und Lebensmittelketten; Konzept der totalen Kontrolle der Lebensmittelkette. – Biowissenschaften und Biotechnologie im Dienste nachhaltiger Non-Food- Erzeugnisse und Verfahren: verbesserte Kulturpflanzen, Futtermittelbestän- de, Meereserzeugnisse und Biomasse zur Energiegewinnung, für den Umweltschutz und zum Erhalt von Produkten mit hohem Mehrwert.

1.1.3 Informations- und Kommunikationstechnologien

Ziel Europa soll in die Lage versetzt werden, die künftige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu beherrschen und zu gestalten, so dass seine gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Massnahmen sollen Europas wissenschaftliche und technologische Grundlagen auf dem Gebiet der IKT stärken, durch Nutzung der IKT die Innovation anregen und sicherstellen, dass sich Fortschritte der IKT für Europas Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, Industrie und Regierungen rasch vorteilhaft bemerkbar machen.

Massnahmen – Säulen der IKT-Technologie: Nanoelektronik, Fotonik und integrierte Mik- ro-/Nanosysteme; allgegenwärtige Kommunikationsnetze von unbeschränk- ter Kapazität; eingebettete Systeme, Datenverarbeitung und Steuerung; Software, Gitternetze (Grids), Sicherheit und Zuverlässigkeit; Wissenssys- teme, kognitive und lernende Systeme; Simulation, Visualisierung, Interak- tion und gemischte Realitäten. – Integration von Technologien: persönliche Umgebungen; Heimumgebungen; Robotersysteme; intelligente Infrastrukturen. – IKT zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen: für Gesundheit und verbesserte Krankheitsverhütung; zur verbesserten sozialen Einbezie- hung; für die Mobilität; zur Unterstützung der Umwelt, der nachhaltigen Entwicklung und des Risiko-Managements; für die öffentliche Verwaltung. – IKT für Inhalte, Kreativität und persönliche Entwicklung: neue Medien und neue Inhaltsformen; technologiegestütztes Lernen; intelligente Dienste für den Zugang zum kulturellen Erbe und zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in digitaler Form. – IKT zur Unterstützung von Unternehmen und der Industrie: neue Formen dynamisch vernetzter kooperativer Geschäftsprozesse; Fertigung. – IKT zur Förderung des Vertrauens: Identitätsverwaltung; Authentifizierung und Autorisierung.

1.1.4 Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe

und neue Produktionstechnologien Ziel Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll verbessert und ihre Umwandlung von einer ressourcenintensiven in eine wissensintensive Industrie sichergestellt werden. Dafür werden umwälzende Erkenntnisse erwartet, die neue Anwendungen im Grenzbereich verschiedener Technologien und Disziplinen ermöglichen.

Massnahmen – Nanowissenschaften, Nanotechnologien: Gewinnung neuen Wissens über grenzflächen- und grössenabhängige Phänomene; Steuerung von Werkstoff- eigenschaften im Nanomassstab für neue Anwendungen; Integration von Technologien im Nanomassstab; Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit des Menschen und die Umwelt; Metrologie, Nomenklatur und Normen. – Materialien: hochleistungsfähige Werkstoffe für neue Produkte und Prozes- se; grössere Zuverlässigkeit bei Entwurf und Simulation; höhere Komplexi- tät; Umweltverträglichkeit; neue Nanowerkstoffe, Biowerkstoffe und Hybridwerkstoffe. – Neue Produktionstechnologien: Entwicklung und Validierung neuer indus- trieller Modelle und Strategien; neue Produktionssysteme; Entwicklung neu- er technischer Konzepte zur Nutzung der technologischen Konvergenz (z. B. Nano-, Mikro-, Bio-, Informations- und Erkennungstechnologien) für die nächste Generation von Produkten und Diensten. – Integration von Technologien für industrielle Anwendungen: im Nano- und Mikrobereich sowie in Bezug auf Werkstoffe und Produktion in branchen- spezifischen und branchenübergreifenden Anwendungen wie Gesundheit, Lebensmittel, Bau, Verkehr, Energie, Information und Kommunikation, Chemie, Umwelt, Textilien und Kleidung, Holzindustrie, Zellstoff und Papier, Maschinenbau.

1.1.5 Energie

Ziel Anpassung der derzeitigen, auf fossilen Brennstoffen beruhenden Energiewirtschaft an eine stärker nachhaltig ausgerichtete, auf einem breiteren Energieträgermix basierende Energiewirtschaft in Verbindung mit einer verbesserten Energieeffizienz. Damit soll den dringlichen Herausforderungen der Versorgungssicherheit und des Klimawandels begegnet werden und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der im Energiesektor tätigen europäischen Unternehmen erhöht werden.

Massnahmen – Wasserstoff und Brennstoffzellen: für stationäre und tragbare Anwendungen sowie für Transportanwendungen. – Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien: Technologien zur Steigerung des Gesamtwirkungsgrades und zur Senkung der Kosten der Stromerzeu- gung. – Herstellung von Brennstoffen aus erneuerbaren Energien: verbesserte Pro- duktionssysteme und Umwandlungstechnologien für nachhaltige Brennstof- fe aus Biomasse insbesondere für den Verkehr und zur Stromproduktion. – Erneuerbare Energien zu Heiz- und Kühlzwecken: Technologien zur Steige- rung der Effizienz und zur Senkung der Kosten.

– CO2-Fassung und -Lagerung für emissionsfreie Stromerzeugung: Verringe- rung der ökologischen Auswirkungen der Nutzung fossiler Brennstoffe. – Saubere Kohletechnologien: Verbesserung der Effizienz und Zuverlässig- keit, Minimierung der Schadstoffemissionen und Reduktion der Kosten von Kohlenenergiewerken. – Intelligente Energienetze: Erhöhung der Effizienz, Sicherheit und Zuverläs- sigkeit der europäischen Strom- und Gassysteme und -netze. – Energieeffizienz und Energieeinsparungen: Neue Konzepte und Technolo- gien zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen bei Gebäuden, Dienstleistungen und in der Industrie. – Wissen für die energiepolitische Entscheidungsfindung: Entwicklung von Instrumenten, Methoden und Modellen für die Bewertung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit Energietechno- logien.

1.1.6 Umwelt (einschl. Klimaänderungen)

Ziel Nachhaltiges Management der Umwelt und ihrer Ressourcen durch Erweiterung unserer Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen Biosphäre, Ökosystemen und menschlichen Tätigkeiten, sowie durch Entwicklung neuer Technologien, von Werkzeugen und Dienstleistungen, um Umweltprobleme mit einem integrierten Ansatz lösen zu können. Schwerpunkte: Vorhersage von Veränderungen beim Klima sowie bei Umwelt-, Erd- und Ozeansystemen; Werkzeuge und Technologien für Überwachung, Verhütung und Abschwächung von Umweltbelastungen und -risiken (auch im Hinblick auf die Gesundheit), sowie Erhaltung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt.

Massnahmen – Klimaänderungen, Umweltverschmutzung und Risiken: Belastung von Umwelt und Klima (inklusive Wechselwirkungen und Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme); Umwelt und Gesundheit (Wechsel- wirkungen und integrierte Risikobewertungsmethoden); klimabedingte Naturkatastrophen und geologische Gefahren (Vorhersage, Schadenbegren- zungsstrategien). – Nachhaltiges Management der Ressourcen: Erhaltung und nachhaltiges Management der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Ressourcen (Öko-Systeme, biologische Vielfalt, Wasserressourcen, Bodenschutz, Forst- wirtschaft, städtische Umwelt); Management der Meeresumwelt (Aus- wirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Meeresumwelt und ihre Ressourcen; Ökosysteme in der Tiefsee; marinebiologische Vielfalt; Ozean- Zirkulation; Meeresboden-Geologie; Strategien und Konzepte zur nachhal- tigen Nutzung der Meere und ihrer Ressourcen). – Umwelttechnologien: Umwelttechnologien für das nachhaltige Management und die Erhaltung der natürlichen und vom Menschen geschaffenen Umwelt sowie für die Erhaltung des kulturellen Erbes einschliesslich des menschli-

chen Lebensraums; Technologiebewertung, -prüfung und -erprobung (für die Bewertung von Umweltrisiken und Lebenszyklen bei Prozessen, Tech- nologien und Produkten; Unterstützung von Plattformen für nachhaltige Chemie, Holznutzung, Wasserversorgung und Sanitärtechnologien). – Werkzeuge für Erdbeobachtung und Beurteilung der Nachhaltigkeit: Erd- beobachtung (im Rahmen von GEOSS; Interoperabilität zwischen Syste- men); Vorhersagemethoden und Bewertungswerkzeuge für nachhaltige Entwicklung (Modellierung der Verknüpfungen zwischen Wirtschaft / Umwelt/Gesellschaft; Stadtentwicklung, soziale und wirtschaftliche Span- nungen im Zusammenhang mit der Klimaänderung).

1.1.7 Verkehr (einschliesslich Luftfahrt)

Ziel Entwicklung integrierter, sicherer, umweltfreundlicherer und intelligenterer gesamt- europäischer Verkehrssysteme zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft unter Schonung der Umwelt- und Naturressourcen auf der Grundlage technologischer Fortschritte. Sicherung und weiterer Ausbau der Wettbewerbsfähig- keit der europäischen Industrie auf dem Weltmarkt.

Massnahmen – Luftfahrt und Luftverkehr: Umweltfreundlicherer Luftverkehr (Verringerung der Emissionen und Lärmbelastung); Steigerung der Zeiteffizienz (innovati- ves Flugverkehrsmanagementsystem; Umsetzung der Politik des einheitli- chen Luftraums), der Kundenzufriedenheit und der Sicherheit; Steigerung der Kosteneffizienz (bei der Produktentwicklung, Herstellung und beim Betrieb); Schutz von Luftfahrzeugen und Fluggästen. – Land- und Schiffsverkehr (Schiene, Strasse, Schifffahrt): Umweltfreundli- cher Land- und Schiffsverkehr (Reduktion der Umwelt- und Lärmbelastung, energieeffiziente Motoren, alternative Kraftstoffe, Fahrzeugentsorgung); Förderung der Verkehrsverlagerung und Staubekämpfung in den Verkehrs- korridoren; nachhaltige innerstädtische Mobilität (Organisationsformen, saubere und sichere Fahrzeuge, neue Nahverkehrsträger, Rationalisierung des Individualverkehrs, Kommunikationsinfrastruktur); Erhöhung der tech- nischen Sicherheit und verbesserte Gefahrenabwehr; Stärkung der Wettbe- werbsfähigkeit. – Unterstützung des europäischen globalen Satellitennavigationssystems GALILEO: Dienste für hochgenaue Navigation und Zeitgebung in einer Rei- he von Sektoren; Satellitennavigation und Technologien der zweiten Gene- ration.

1.1.8 Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

Ziel Schaffung eines umfassenden, gemeinsamen Verständnisses der komplexen, mitein- ander verknüpften sozioökonomischen Herausforderungen Europas, wie Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Zusammenhalt, Migration und Integration, Nachhaltigkeit, Lebensqualität und globale Verflechtung, insbesondere mit Blick auf die Bereitstellung einer besseren Wissensgrundlage für die Politik in den jeweiligen Bereichen.

Massnahmen – Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in einer Wissensgesell- schaft. – Verknüpfung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele auf europäi- scher Ebene. – Wichtigste gesellschaftliche Tendenzen und ihre Auswirkungen. – Europa in der Welt: Verständnis der sich ändernden Interaktionen und Inter- dependenzen zwischen den Weltregionen und ihrer Auswirkungen auf die betroffenen Regionen, neu aufkommende Bedrohungen und Risiken. – Der Bürger in der Europäischen Union: besseres Verständnis der Entste- hung eines demokratischen Mitverantwortungsgefühls, der aktiven Beteili- gung der Bürger Europas sowie einer effektiven und demokratischen Staats- führung; besseres Verständnis der europäischen kulturellen Diversität. – Sozioökonomische und wissenschaftliche Indikatoren: Nutzung, Umsetzung und Beobachtung bestehender Indikatoren in der Politik; Entwicklung neuer Indikatoren; Indikatoren zur Bewertung von Forschungsprogrammen. – Zukunftsforschung zu wichtigen wissenschaftlichen, technologischen und damit verbundenen sozioökonomischen Fragen: künftige demographische Trends, Globalisierung des Wissens, neue Entwicklungen in den wichtigsten Forschungsbereichen.

1.1.9 Weltraum

Ziel Unterstützung eines europäischen Raumfahrtprogramms, das sich auf Anwendungen wie GMES konzentriert, den Bürgerinnen und Bürgern nützt und die Wettbewerbs- fähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie verstärkt. Dies wird zur Entwicklung einer europäischen Raumfahrtpolitik beitragen, die Verwirklichung politischer Ziele der EU (beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Umwelt, Tele- kommunikation, Verkehr) unterstützen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und anderer massgebender Beteiligter, unter anderem der Europäischen Weltraum- organisation, ergänzen.

Massnahmen – Weltraumgestützte Anwendungen im Dienste der europäischen Gesellschaft: Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung GMES (Entwicklung satelli- tengestützter Überwachungssysteme und -techniken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sicherheitsfragen und deren Integration in Komponenten an Land, auf See und in der Luft; Unterstützung der Nutzung und Bereitstellung von GMES-Daten und -Diensten); Anwendungen der Satellitenkommunika- tion (z.B. für Katastrophenschutz, «e-Government», Telemedizin, Teleunter- richt, Such- und Rettungsdienst, Transport, Orientierung, Management der Land- und Forstwirtschaft, Meteorologie); Verringerung der Anfälligkeit weltraumgestützter Dienste. – Weltraumforschung: Beitrag zu Initiativen der ESA oder nationaler Raum- forschungsagenturen. – F+E zur Stärkung der raumfahrttechnischen Grundlagen: Raumfahrttechno- logie; Weltraumwissenschaften.

1.1.10 Zivile Sicherheitstechnologien

Ziel Entwicklung von Technologien und Kenntnissen für den Aufbau der Kapazitäten, die nötig sind, um die Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen wie Terrorismus, Kriminalität und Naturkatastrophen unter Wahrung der grundlegenden Menschen- rechte zu schützen. Gewährleistung eines optimalen und abgestimmten Einsatzes verfügbarer Technologien zugunsten der zivilen Sicherheit Europas und Stimulie- rung der Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Anwendern von zivilen Sicher- heitslösungen.

Massnahmen – Sicherheit der Bürger: ziviler Schutz (inklusive Bio-Sicherheit) und Schutz vor den Auswirkungen von Terroranschlägen und Kriminalität. – Sicherheit von Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen: z. B. in den Bereichen Verkehr, Energie, Informations- und Kommunikationstechnolo- gie, einschliesslich Finanz- und Verwaltungsdienste. – Intelligente Überwachung und Schutz der Grenzen: Verbesserung der Sicherheit der Land- und Seegrenzen Europas. – Wiederherstellung der Sicherheit in Krisensituationen: Notfallbewältigung, z.B. Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe und Rettungsmassnahmen. – Integration und Interoperabilität von Sicherheitssystemen: Ausrüstungen, Dienste und Verfahren. – Sicherheit und Gesellschaft: sozioökonomische Analysen, Szenariengestal- tung und Aktivitäten im Zusammenhang mit Sicherheit, dem Sicherheits- empfinden der Bürger, Ethik, Datenschutz und Risikoanalysen; Früherken- nung gesellschaftsrelevanter Themen. – Koordination und Strukturierung der europäischen Sicherheitsforschung.

1.2 Ideen

Ziel Dieses Programm soll die Dynamik, die Kreativität und die herausragenden Leistun- gen der europäischen Forschung in den Grenzbereichen des Wissens verbessern. Durch die Förderung der Grundlagenforschung (Pionierforschung) zielt das Pro- gramm darauf ab, der europäischen Forschung eine Führungsposition zu verschaffen und damit den Weg für neue wissenschaftliche und technologische Errungenschaften zu ebnen und unerwartete Ergebnisse zu ermöglichen. Es wird den Ideenfluss stimu- lieren und Europa in die Lage versetzen, seine Forschungskapazitäten auf dem Weg zu einer dynamischen, wissensgestützten Gesellschaft besser zu nutzen.

Massnahmen Die Projekte werden auf der Grundlage der von den Forschenden zu Themen ihrer Wahl eingereichten Vorschläge gefördert und ausschliesslich anhand des Kriteriums der wissenschaftlichen Exzellenz, die mittels Peer Review beurteilt wird, bewertet. Diese Unterstützung ist für die aussichtsreichsten und produktivsten Forschungsbe- reiche und für die besten Möglichkeiten zur Erzielung wissenschaftlicher und tech- nologischer Fortschritte innerhalb der Disziplinen und zwischen den Disziplinen aus allen wissenschaftlichen Gebieten bestimmt. Dieses «Spezifische Programm» wird unabhängig von der thematischen Ausrichtung der anderen Teile des Rahmenpro- gramms durchgeführt werden und richtet sich an Nachwuchsforscherinnen und -forscher, neue Gruppen sowie bereits bestehende Teams. Die Massnahmen zur Pionierforschung werden durch den Europäischen Forschungs- rat durchgeführt.

1.3 Menschen

Ziel Das Programm Menschen soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Lauf- bahn-Entwicklung von Forschenden in Europa quantitativ und qualitativ stärken. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll darin bestärkt werden, eine Laufbahn in der Forschung, sei es in Einrichtungen der Hochschulen oder der Industrie, aufzuneh- men sowie in Europa zu bleiben resp. nach Europa zurückzukehren. Zudem sollen Wissenschafterinnen und Wissenschafter aus der gesamten Welt für die Arbeit in Europa gewonnen werden.

Massnahmen – Förderung angehender Forschender: In Marie-Curie-Netzwerken, deren Mit- glieder Einrichtungen der Hochschulen und der Industrie sind, soll die Aus- bildung angehender Forschender (in der Regel Doktoranden) auf europäi- scher Ebene gestärkt werden. Die Förderung ermöglicht die Rekrutierung von Doktoranden, die Organisation von fächerübergreifenden Ausbildungs- massnahmen sowie die Schaffung von akademischen Positionen in Einrich- tungen der Industrie zur Förderung des Wissenstransfers und zur umfassen- den Betreuung der angehenden Forschenden.

– Lebenslanges Lernen und Laufbahnentwicklung: Förderung der beruflichen Weiterentwicklung nach Abschluss einer Postdoc-Ausbildung. Zudem wer- den Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die aufgrund familiärer Umstände eine Berufspause eingelegt oder sich im Ausland aufgehalten haben, beim Wiedereinstieg in die Forschung in ihrem Herkunftsland unter- stützt. Diese Massnahmen werden durch Einzelstipendien und durch die Kofinanzierung regionaler, nationaler oder internationaler Stipendien- und Beitragsprogramme durchgeführt. – Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen: Die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Hochschulen und der Industrie, insbesondere KMU, wird durch Austauschprogramme, Gastaufenthalte von erfahrenen Forschenden und durch die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen unterstützt. – Internationale Dimension: Zur Qualitätssteigerung der europäischen For- schung sind folgende Massnahmen vorgesehen: Stipendien für europäische Wissenschafterinnen und Wissenschafter für eine Forschungstätigkeit aus- serhalb Europas (mit Rückkehrverpflichtung), Stipendien für eine Betäti- gung von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern aus Drittstaaten in Europa und Partnerschaften zur Förderung des internationalen Forscheraus- tausches. – Besondere Massnahmen: Begleitmassnahmen zur Beseitigung von Mobili- tätshindernissen und zur Verbesserung der Laufbahnaussichten von For- schenden in Europa sollen durchgeführt werden.

1.4 Kapazitäten

Dieser Teil des Rahmenprogramms soll die Forschungs- und Innovationskapazitäten europaweit verbessern und ihre optimale Nutzung gewährleisten. Er besteht aus sieben Massnahmenbereichen.

1.4.1 Forschungsinfrastrukturen

Ziel Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der besten in Europa vorhandenen Forschungsinfrastrukturen und Beitrag zur Schaffung neuer Forschungsinfrastruktu- ren von europäischem Interesse in allen Bereichen der Wissenschaft und Technik, welche die europäische Wissenschaftsgemeinschaft benötigt, um an der Spitze des Fortschritts in der Forschung zu bleiben und um einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Industrie ihre Wissensgrundlage und ihr technologisches Know-how stärkt. Massnahmen – Unterstützung vorhandener Forschungsinfrastrukturen: Förderung des grenzüberschreitenden Zugangs für Forschende zu den besten Infrastruktu- ren; Integrationsmassnahmen für Infrastrukturen, um deren kohärente Nut- zung und Entwicklung zu fördern; Förderung der elektronischen For- schungsinfrastruktur.

– Unterstützung neuer Forschungsinfrastrukturen: Aufbau neuer Infrastruktu- ren und umfassendere Aktualisierung bestehender Infrastrukturen; Studien zur Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen durch einen «Bottom-up»- Ansatz (Finanzierung von Sondierungsprämien und Machbarkeitsstudien).

1.4.2 Forschung zugunsten von KMU

Ziel Stärkung der Innovationsfähigkeit europäischer KMU und ihres Beitrags zur Ent- wicklung von Produkten und Märkten, die auf neuen Technologien beruhen. Dies soll durch Unterstützung bei der Auslagerung der Forschung, der Intensivierung ihrer Forschungsanstrengungen, des Ausbaus ihrer Netze, der besseren Nutzung der Forschungsergebnisse und der Erlangung von technologischem Know-how gesche- hen.

Massnahmen – Forschung für KMU: Förderung kleiner Gruppen innovativer KMU zur Lösung gemeinsamer oder komplementärer technologischer Probleme. – Forschung für KMU-Zusammenschlüsse: Förderung von KMU-Zusammen- schlüssen bei der Entwicklung technischer Lösungen für Probleme, mit denen viele KMU in speziellen Industriebranchen oder Abschnitten der Wertschöpfungskette konfrontiert sind.

1.4.3 Wissensorientierte Regionen

Ziel Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen, insbesondere durch die europaweite Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit in Regionen zwi- schen Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und regionalen Behörden (Entwicklung regionaler, forschungsorientierter Cluster).

Massnahmen – Förderung der Auswertung, Entwicklung und Umsetzung der Forschungs- pläne regionaler forschungsorientierter Cluster und der Zusammenarbeit zwischen diesen Cluster. – «Mentoring» von Regionen mit einem niedrigeren Forschungsprofil durch forschungsintensivere Regionen mit Hilfe forschungsorientierter Cluster. – Unterstützung von Initiativen zur besseren Integration von Forschungsakteu- ren und Institutionen über deren Kontakte auf Clusterebene in die regionale Wirtschaft.

1.4.4 Forschungspotenzial

Ziel Förderung der Verwirklichung des gesamten Forschungspotenzials der erweiterten Union durch Freisetzung und Entwicklung des Forschungspotenzials in den Konver- genz- und äussersten Randregionen der EU (wirtschaftlich benachteiligte Regio-

Massnahmen – Grenzüberschreitende, gegenseitige Abordnung von Forschenden zwischen ausgewählten Einrichtungen in den Konvergenzregionen und einer oder mehreren Partnereinrichtungen; Unterstützung für ausgewählte Zentren zur Rekrutierung erfahrener Forschender aus EU-Mitgliedstaaten und assoziier- ten Staaten. – Unterstützung der Anschaffung und Entwicklung von Forschungsgeräten an ausgewählten Zentren in den Konvergenzregionen. – Veranstaltung von Workshops und Konferenzen für einen leichteren Wis- senstransfer. – Bewertungseinrichtungen für Forschungszentren in den Konvergenzregio- nen.

1.4.5 Wissenschaft und Gesellschaft

Ziel Mit Blick auf die Schaffung einer wettbewerbsfähigen und demokratischen europäi- schen Wissensgesellschaft soll eine bessere Einbettung der wissenschaftlichen und technologischen Forschungsaktivitäten in die Gesellschaft angeregt werden.

Massnahmen – Stärkung und Verbesserung der europäischen Wissenschaftssysteme (wis- senschaftliche Beratung und Expertise, Vertrauen und Selbstregulierung in der Wissenschaft, wissenschaftliche Veröffentlichungen). – verstärkte Berücksichtigung der Auswirkungen der Forschung auf die Gesellschaft zur Früherkennung von ethischen und gesellschaftlichen Prob- lemen. – fundierte Debatten über Wissenschaft und Technik und ihren Platz in der Gesellschaft. – Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Wissenschaftsbetrieb und Einbezug der Kategorie «Geschlecht» in allen Forschungsbereichen Geschlechterforschung (Gender Mainstreaming).

37 Konvergenzregionen gemäss Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds – KOM(2004) 492. Dazu gehören Regionen «im Rahmen des Konvergenzzieles», Regionen, die Mittel aus dem Kohäsions- fonds erhalten können, und Regionen in äußerster Randlage.

– Schaffung eines Umfelds, welches die wissenschaftliche Neugier junger Menschen weckt. – Entwicklung einer Hochschulpolitik, die sich mit der Rolle der Universitäten als zentrale Wissensvermittler in einem globalen Umfeld befasst. – bessere Kommunikation zwischen der Wissenschaft und den politischen Entscheidungsträgern, den Medien und der Öffentlichkeit.

1.4.6 Unterstützung für die Entwicklung einer kohärenten

Forschungspolitik38 Ziel Verstärkung der Wirksamkeit und Kohärenz der Forschungspolitik auf nationaler und EU-Ebene sowie Ankurbelung und Ausbau öffentlicher und privatwirtschaftli- cher Investitionen im Forschungsbereich (3 %-Ziel der Barcelona Erklärung).

Massnahmen – Analyse der forschungsrelevanten Politikbereiche sowie der industriellen Strategien; Entwicklung von Indikatoren als Basis für die Förderung der zwischenstaatlichen Koordination der Forschungspolitik. – Förderung der zwischenstaatlichen Koordination von Forschungspolitiken auf nationaler oder regionaler Ebene (offene Koordinierungspolitik).

1.4.7 Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit

Ziel Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische Partnerschaf- ten mit Drittländern in ausgewählten Wissenschaftsbereichen und durch die Gewin- nung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa. Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens.

Massnahmen – Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissen- schaftlich-technologische Zusammenarbeit. – Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlich-techno- logische Zusammenarbeit, einschliesslich struktureller Massnahmen und Netze. – Unterstützung der Koordination nationaler Strategien und Massnahmen für die internationale wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit.

38 Gemäss Änderungsvorschlag des Europäischen Rates vom 1.12.2005.

1.5 Massnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle

(JRC) ausserhalb des Nuklearbereichs Ziel Bedarfsorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung der politischen Ent- scheidungsfindung in der EU (wobei die Integration der neuen EU-Mitgliedländer ein wichtiger Aspekt ist). Umsetzung und Überwachung bereits vorhandener Strate- gien und Stärkung der Fähigkeit, auf neue politische Anforderungen reagieren zu können.

Massnahmen Die Schwerpunkte der JRC liegen auf den Gebieten, die für die EU strategisch wichtig sind, wie nachhaltige Entwicklung, Klimaveränderungen, Lebensmittel, Energie, Verkehr, Chemikalien, Alternativen zu Tierversuchen, Forschungspolitik, Informationstechnologien, Referenzverfahren und -materialien, Biotechnologie, Risiken, Gefahren und sozioökonomische Auswirkungen. Verstärkte Forschungsanstrengungen erfordern folgende Gebiete: – Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft: Ökonometrische Model- lierungs- und Analysetechniken für Politik und Überwachung; Modelle für ein neues Gleichgewicht zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähig- keit. – Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen: nach- haltige Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt und Gesundheit; europaweit harmonisierte, georeferenzierte Daten und Raumdatensysteme; globale Umwelt- und Ressourcenüberwachung. – Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit: Bekämpfung von Terrorismus, orga- nisierter Kriminalität und Betrug; Sicherheit der Grenzen und Vermeidung grosser Risiken; Reaktion auf Naturkatastrophen und technologisch bedingte Katastrophen. – Europa als Weltpartner: externe Aspekte der inneren Sicherheit, Entwick- lungszusammenarbeit und der humanitäre Hilfe.

2 7. Rahmenprogramm der Europäischen

Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen (2007–2011) Das 7. Euratom-Programm ist in zwei Teile gegliedert, die indirekten Massnahmen, die allen Forschungsinstitutionen offen stehen, in den Forschungsbereichen Fusions- energie, Kernspaltung und Strahlenschutz, und die direkten Forschungsmassnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre) im Nuklearbereich.

2.1 Indirekte Massnahmen im Bereich Fusionsenergie,

Kernspaltung und Strahlenschutz

2.1.1 Fusionsforschung

Ziel Schaffung der Wissensgrundlage für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke und Bau des ITER als wichtigsten Schritt im Hinblick auf dieses Ziel.

Massnahmen – Bau des ITER als internationale Forschungsanlage in Cadarache (Frank- reich). – Forschung und Entwicklung zur Vorbereitung der Betriebsphase des ITER. – Technologische Massnahmen zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO: Entwicklung von Fusionswerkstoffen und grundlegenden Fusionstechnolo- gien; Vorbereitung des Baus von DEMO; Untersuchung sicherheitsbezoge- ner, ökologischer und sozioökonomischer Aspekte der Fusionsenergie. – Langfristige FuE-Massnahmen: Verbesserung der Konzepte für den magne- tischen Einschluss, Erforschung des Verhaltens von Fusionsplasmen; Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung.

2.1.2 Kernspaltung und Strahlenschutz

Ziel Schaffung einer soliden wissenschaftlichen und technischen Grundlage, um konkrete Entwicklungen für eine sicherere Entsorgung langlebiger radioaktiver Abfälle zu beschleunigen, eine sicherere, in Bezug auf die Ressourcen effizientere und wettbe- werbsfähigere Nutzung der Kernenergie zu fördern und ein robustes und für die Bevölkerung akzeptables System für den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen ionisierender Strahlungen zu gewährleisten.

Massnahmen – Entsorgung radioaktiver Abfälle: Forschungs- und Entwicklungsmassnah- men zur Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle. – Reaktorsysteme: Forschungsarbeiten zur Unterstützung des sicheren Betriebs bestehender Reaktorsysteme. – Strahlenschutz: Forschungsarbeiten zu den Risiken niedriger Strahlendosen, zu medizinischen Anwendungen und zum Unfallmanagement sowie zur Minimierung der Risiken durch Nuklearterrorismus und radiologischem Ter- rorismus. – Infrastrukturen: Materialprüfreaktoren, unterirdische Laboratorien, radiobio- logische Einrichtungen und Gewebebanken. – Humanressourcen und Ausbildung.

2.2 Massnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle

(JRC) im Nuklearbereich Ziel Bedarfsorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung der politischen Ent- scheidungsfindung der EU im Nuklearbereich. Unterstützung der Umsetzung und Überwachung bereits vorhandener Strategien und flexible Reaktion auf neue politi- sche Anforderungen.

Massnahmen – Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen: Erforschung der Prozesse des Kernbrennstoffkreislaufs; Entwicklung effizienter Lösungen für die Entsorgung hoch aktiver nuklearer Abfälle. – Kerntechnische Sicherheit: Forschungsarbeiten zu Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit westlicher und russischer Reaktortypen sowie zu neuen Reaktorkonzepten; Beitrag zur F+E-Initiative «Internationales Forum Gene- ration IV». – Sicherheitsüberwachung: Überwachung der Einrichtungen für den Brenn- stoffkreislauf, der Radioaktivität in der Umwelt; Verhinderung des illegalen Handels mit radioaktivem Material.