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Botschaft über die Legislaturplanung 2011–2015

vom 25. Januar 2012

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft über die Legislaturplanung 2011–2015 und beantragen Ihnen, dem beiliegenden Bundesbeschluss zuzustimmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.

25. Januar 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2011-1913 481

Übersicht

Die Legislaturplanung für die Legislaturperiode 2011–2015 umfasst nebst den Perspektiven 2025 und der Lageanalyse hauptsächlich sechs politische Leitlinien, sechsundzwanzig ihnen zugeordnete Ziele und zu jedem Ziel die geplanten Erlasse und anderen Massnahmen. Sie weist mit dem Legislaturfinanzplan zudem den Finanzbedarf für die Legislaturperiode aus. Der Bundesversammlung wird bean- tragt, mit einem einfachen Bundesbeschluss die Legislaturplanung zu genehmi- gen. Die Botschaft gliedert sich in einen Hauptteil und ein umfangreiches Anhangwerk. Zu Beginn wird eine Bilanz der Legislatur 2007–2011 gezogen. Anschliessend wird eine Gesamtschau der wichtigsten Zukunftsfragen für die Bundespolitik in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren präsentiert (Synthese des Berichtes «Perspek- tiven 2025»). Es folgt gestützt auf ausgewählte Indikatoren die Lageanalyse. Der sich daraus ergebende Handlungsbedarf wird im Hauptkapitel (Ziff. 5) dieser Bot- schaft ausführlich in die Schwerpunkte – sechs politische Leitlinien – und sechsund- zwanzig Ziele der politischen Agenda des Bundesrates für die Legislaturperiode 2011–2015 ausdifferenziert. Jedem dieser sechsundzwanzig Legislaturziele sind die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere notwendige Massnahmen zugeordnet. Die verschiedenen Ziele sind gleich wichtig, doch in gewissen Berei- chen braucht es grössere Anstrengungen, die gesetzten Ziele zu erreichen, als in anderen. Sie werden jeweils kurz erläutert und sind soweit möglich mit quantifizier- baren Zielen und entsprechenden Indikatoren versehen, die dem Monitoring der Ziele dienen. Im Kapitel über den Legislaturfinanzplan wird der Finanzbedarf für die Legislaturperiode ausgewiesen. Der Finanzplan ist mit dem Legislaturplan so eng wie möglich sachlich und zeitlich verknüpft. Anschliessend wird die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» kurz dargestellt. Die zwei letzten Kapitel zeigen die Verknüpfung der Legislaturplanung 2011–2015 mit überdepartementalen Strategien und weiteren themenbezogenen Strategien. Anhang 1 gibt einen Überblick – nach Leitlinien und Zielen geordnet – über alle Erlassentwürfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesver- sammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm). Anhang 2 enthält das detaillierte Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans in tabellarischer Form und verse- hen mit Kommentaren. Anhang 3 beinhaltet die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015». Anhang 4 gibt einen Überblick über die Indikatoren, die den einzelnen Zielen zur Überprüfung der Zielerreichung zugeordnet sind. Der Bundesbeschluss listet die sechs politischen Leitlinien und die sechsundzwanzig Ziele der Legislatur auf und ordnet ihnen die geplanten Erlasse der Bundesver- sammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind.

482

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 482

1 Einleitung 486

1.1 Gesetzliche Vorgaben 487

1.2 Kontinuität und Stabilität als Grundprinzipien 487

1.3 Stärkung der strategisch-politischen Steuerung 488

1.4 Quantifizierbare Ziele und Überprüfung der Zielerreichung 490

1.5 Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 492

2 Bilanz der Legislaturplanung 2007–2011 492

3 Lagebeurteilung 498

3.1 Standort Schweiz 498

3.2 Internationale Positionierung 503

3.3 Sicherheit und Kriminalität 507

3.4 Gesellschaftliche Kohäsion 509

3.5 Umwelt und Verkehr 515

3.6 Bildung und Forschung 522

4 Synthese des Berichtes «Perspektiven 2025» 530

5 Leitlinien 534

5.1 Leitlinie 1: Der Standort Schweiz ist attraktiv wettbewerbsfähig und

zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus 536

5.1.1 Ziel 1: Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes bleibt gewahrt 537

5.1.2 Ziel 2: Die schweizerische Wirtschaft ist durch bestmögliche

Rahmenbedingungen gefestigt und wächst weiterhin 538

5.1.3 Ziel 3: Stabilität und Standortattraktivität des Finanzplatzes sind

gewährleistet 540

5.1.4 Ziel 4: Die Agrarpolitik entwickelt sich in Richtung einer inte-

gralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiter 541

5.1.5 Ziel 5: Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizeri-

schen Institutionen ist optimiert 542

5.1.6 Ziel 6: Die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit des

schweizerischen Steuersystems sind gestärkt 543

5.1.7 Ziel 7: Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und

Kommunikationstechnologien 545

5.2 Leitlinie 2: Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat

ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt 548

5.2.1 Ziel 8: Die Schweiz ist global gut vernetzt, und ihre Position im

internationalen Kontext und in den multilateralen Institutionen ist gefestigt 548

5.2.2 Ziel 9: Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist gestärkt 550

5.2.3 Ziel 10: Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterentwickelt 552

483

5.2.4 Ziel 11: Die Schweiz leistet einen angemessenen Beitrag zur

Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken 554

5.2.5 Ziel 12: Die Schweiz hat ihr Engagement im Bereich

Menschenrechte, Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste verstärkt 555

5.3 Leitlinie 3: Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet 557

5.3.1 Ziel 13: Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung

sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken werden wirksam angewendet 558

5.3.2 Ziel 14: Kriminalität, Terrorismus und Cyberangriffe werden

wirkungsvoll bekämpft, und der Gewaltanwendung in der schweizerischen Gesellschaft wird vorgebeugt 559

5.3.3 Ziel 15: Die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern

ist intensiviert 561

5.4 Leitlinie 4: Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist

gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet 562

5.4.1 Ziel 16: Die Chancen der Migration werden genutzt, und ihren

Risiken wird begegnet 563

5.4.2 Ziel 17: Die gesellschaftliche Kohäsion wird gestärkt, und

gemeinsame Werte werden gefördert 565

5.4.3 Ziel 18: Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird

eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention 566

5.4.4 Ziel 19: Die Sozialwerke sind finanziell konsolidiert 569

5.5 Leitlinie 5: Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und

effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet 571

5.5.1 Ziel 20: Die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen

Ressourcen ist langfristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet 572

5.5.2 Ziel 21: Die Schweiz verfügt über ein finanziell solides und

ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem 574

5.5.3 Ziel 22: Die Schweiz trägt zur Eindämmung des Klimawandels

und seiner Folgen bei 576

5.5.4 Ziel 23: Die Schweiz pflegt eine optimale Raum- und Boden-

nutzung und sorgt für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz, insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen 578

5.6 Leitlinie 6: Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation

einen Spitzenplatz 580

5.6.1 Ziel 24: Die hohe Qualität und der international gute Ruf des

schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung sind gewährleistet 581

5.6.2 Ziel 25: Der Nachwuchs für qualifizierte Fachkräfte in Wissen-

schaft und Wirtschaft wird gefördert, und die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen ist verbessert 584

5.6.3 Ziel 26: Die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung werden

optimiert und sichergestellt 585

484

6 Legislaturfinanzplan 2013–2015 586

6.1 Finanzpolitische Ziele 586

6.2 Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung 587

6.3 Haushaltsentwicklung 587

6.4 Finanzpolitische Würdigung: Erhöhte Haushaltsrisiken 589

7 Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» 592

7.1 Nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene 593

7.2 Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz

seit 1992 594

7.3 Aktionsplan 597

7.4 Bereichsübergreifende Massnahmen: 599

8 Überdepartementale Strategien 600

8.1 Wachstumspolitik 601

8.2 Informationsgesellschaft Schweiz 602

8.3 E-Government 603

9 Weitere themenbezogene Strategien 603

9.1 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung

und Innovation 604

9.2 Energiestrategie 2050 604

Anhänge:

1 Gesetzgebungsprogramm 2011–2015 606

2 Legislaturfinanzplan 2013–2015 621

3 Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» 222

4 Synopsis der Indikatoren 623

Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2011–2015 (Entwurf) 627

485

Botschaft

1 Einleitung

Wir sind zurzeit Zeugen epochaler Umwälzungen im politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gefüge weltweit wie auch in unserem unmittelbaren Umfeld in Europa, die sich direkt und indirekt auch auf unser Land auswirken. Im Bewusstsein dieser bedeutsamen Veränderungen setzt sich der Bundesrat Leitlinien, um die grossen Herausforderungen, die sich der Schweiz in den kommenden Jahren stellen werden, mit Erfolg zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund erlangen für den Bun- desrat folgende politischen Eckwerte eine zentrale Bedeutung, denen er nicht nur in den kommenden vier Jahren sein ganzes Augenmerk widmen will: – Schaffung und Förderung optimaler Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entfaltung einer modernen Gesellschaft und wettbewerbsfähigen Wirtschaft unter Bewahrung der allem zu Grunde liegenden natürlichen Umwelt, – Erhaltung leistungsfähiger staatlicher Institutionen im Dienste von Gesell- schaft und Wirtschaft, – Förderung eines tiefen Verschuldungsgrades von Staat, Unternehmen und privaten Haushalten, – Stärkung der regionalen und globalen Positionierung der Schweiz unter Wahrung ihrer Souveränität und Kooperationsfähigkeit, – Förderung des Zusammenhalts und der Integrationsfähigkeit der vielfältigen schweizerischen Gesellschaft, getragen von gegenseitigem Respekt zwi- schen den Landesteilen, Kulturen und Generationen – unabhängig von der Herkunft der Menschen, – Bewältigung der demografischen Herausforderungen für Sozial- und Gesundheitssystem, – Ausbau des Bildungs- und Forschungsstandorts Schweiz und der Innova- tionsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft. Die vorliegende Botschaft stellt die politischen Leitlinien und die ihnen zugeordne- ten Ziele und Massnamen der Regierungspolitik 2011–2015 des Bundesrates dar. Sie enthält überdies den Legislaturfinanzplan 2013–2015 und die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» und zeigt die Verknüpfung der Legislaturplanung 2011–

2015 mit überdepartementalen Strategien bzw. weiteren themenbezogenen Strate-

gien auf. Zusammen mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössi- schen Räten den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die politischen Leitlinien und Ziele der Legislaturplanung 2011–2015.

486

1.1 Gesetzliche Vorgaben

Der Bundesrat, als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staat- lichen Tätigkeiten (Art. 174 und 180 der Bundesverfassung, BV1. Die Bundesver- sammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit (Art. 173 Abs. 1 Bst. g BV). Nach Artikel 146 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20022 (ParlG) unterbreitet der Bundesrat zu Beginn der Legislaturperiode der Bun- desversammlung eine Botschaft über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Legislaturplanung. Der Bundesbeschluss definiert die politischen Leitlinien und Ziele der Legislatur und ordnet ihnen die geplanten Erlasse der Bundesversammlung zu sowie weitere Massnahmen, welche zur Zielerreichung erforderlich sind. In der Botschaft über die Legislaturplanung werden den Zielen Indikatoren zugeordnet, mit denen die Zieler- reichung überprüft werden kann. Die Botschaft enthält auch eine Lageanalyse, die sich auf Indikatoren abstützt. Zudem gibt sie einen Überblick über alle Erlassent- würfe, die der Bundesrat während der Legislaturperiode der Bundesversammlung vorzulegen plant (Gesetzgebungsprogramm). In der Botschaft über die Legislaturplanung wird ferner der Legislaturfinanzplan dargelegt, welcher den Finanzbedarf für die Legislaturperiode festlegt. Die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung und der Legislaturfinanzplan sind sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft. Legislaturplanung und Jahresziele informieren das Parlament über die politische Agenda der Regierung. Der Bundesrat wird seine Tätigkeit entsprechend ausrichten und in seinen Jahreszielen jeweils konkretisieren, welche Ziele mit welchen Mass- nahmen im entsprechenden Jahr erreicht werden sollen. Auf dieser Grundlage wird er dem Parlament im Geschäftsbericht jährlich Rechenschaft ablegen. Der Bundesrat behält sich vor, von der Legislaturplanung abzuweichen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern. Nach der parlamentarischen Beratung werden die politischen Schwerpunkte der Legislaturplanung 2011–2015 in einer Broschüre veröffentlicht. Diese Publikation soll dazu dienen, die Bevölkerung über die Vorhaben und Verpflichtungen von Regierung und Parlament in der Legislaturperiode 2011–2015 zu informieren.

1.2 Kontinuität und Stabilität als Grundprinzipien

Unser politisches System ist auf Kontinuität und Stabilität angelegt. Unsere staatli- chen Institutionen sind so eingerichtet, dass Parlamentswahlen und Legislaturwech- sel keine radikalen Veränderungen bewirken. Es gibt keine abrupten Regierungs- wechsel. Unsere Referendumsdemokratie fördert die Suche nach Konsens und Kompromiss, damit Sachvorlagen in den Volksabstimmungen Bestand haben. Wir streben nach Konkordanz und Einbindung aller massgeblichen Kräfte in die politi- sche Entscheidfindung. Der Gesetzgebungsprozess gestaltet sich dadurch aufwendi- ger, aber auch beständiger als in parlamentarischen Regierungssystemen. Es gibt

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keine Kehrtwenden im Anschluss an Wahlen. Unser System ist geprägt von Konti- nuität und Langfristigkeit, auch im beharrlichen Verfolgen und Umsetzen von Zielen und Strategien. Das Legislaturprogramm von Bundesrat und Parlament ist deshalb auch stärker von den Entscheiden der Vergangenheit geprägt und wirkt intensiver in die Zukunft hinein als Regierungsprogramme im Ausland. Die Legislaturplanung bildet die längerfristig geplante Politik der Regierung für die nächsten vier Jahre ab. Schliesslich wird in der neuen Legislatur die bisherige politische Strategie zwar überprüft, doch im Wesentlichen auf dem Bestehenden weitergebaut: Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode werden umgesetzt; über neu geplante Geschäfte wird teilweise erst in der übernächsten Periode abgestimmt; die heute geplante Politik wirkt sich frühestens in einigen Jahren aus. In diesem Sinne ist die Strategie des Bundesrates, wie sie in den politischen Leitlinien und Zielen zum Ausdruck kommt, jeweils über den Zeitraum einer Legislatur hinaus gültig.

1.3 Stärkung der strategisch-politischen Steuerung

Der Bundesrat hat in der Legislaturperiode 2007–2011 mehrere Massnahmen verab- schiedet mit dem Ziel, die strategisch-politische Steuerung zu stärken. Einzelne dieser Massnahmen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 21. April 20103 zum Kurzschreiben der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vom 16. und 26. Februar 20104 sowie zum Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) vom 15. Oktober 20095 dargestellt.

Neumandatierung des Perspektivstabs Gestützt auf die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie auf die Ergebnisse einer internen Evaluation durch Bundeskanzlei (BK) und Perspektivstab hat der Bundesrat am 18. September 2009 eine Neuausrichtung des Perspektivstabs beschlossen und die BK mit der Umsetzung beauftragt. Der Kernauftrag des neuen Perspektivstabs ist die Erarbeitung der Lage- und Umfeldanalyse als Grundlage für die Legislaturplanung. Als zweite wichtige Aufgabe begleitet der Perspektivstab die BK bei der Weiterentwicklung des Indikatorensystems für Bundesrat und Parlament.

Verknüpfung von Aufgaben und Ressourcen In der Legislatur- und der Legislaturfinanzplanung werden seit einigen Jahren die Aufgaben- und die Ressourcensicht näher zusammengeführt: – Seit der Teilrevision vom 5. Dezember 20086 der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20067 (FHV) gilt, dass bedeutende mehrjährige Finanzvorlagen hinsichtlich Planung, Beratung und Beschlussfassung mit der Legislaturpla- nung zeitlich zu koordinieren sind (Art. 7 Abs. 2 FHV). Durch die Einfüh- rung einer Ordnungsfrist von höchstens sechs Monaten zwischen der Bot- schaft zur Legislaturplanung und den Botschaften zu den bedeutenden Finanzvorlagen werden die Planungsprozesse im Grundsatz parallel ausge- richtet. Dies bedeutet, dass die Legislaturplanung und die Finanzvorlagen

3 BBl 2010 3163

4 BBl 2010 3079

5 BBl 2010 3083

6 AS 2008 6455 7 SR 611.01

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weitgehend gleichzeitig erarbeitet werden. So können dem Parlament die Botschaften zu den Finanzvorlagen kurz nach der Botschaft über die Legis- laturplanung, grundsätzlich noch zu Beginn des ersten Legislaturjahrs, un- terbreitet und im Regelfall mit Wirkung ab dem zweiten Legislaturjahr ver- abschiedet werden. Mit dieser neuen zeitlichen Abstimmung kann dem Parlament ein konsistentes Planungspaket unterbreitet werden, das Gesamt- und Sektoralsicht sowie finanz- und sachpolitische Postulate umfassend berücksichtigt. – Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) hat die funktio- nale Gliederung im (Legislatur-)Finanzplan, das heisst die Zuordnung der Ausgaben nach Aufgaben- bzw. Politikbereichen, den Charakter eines eigentlichen Aufgabenportfolios erhalten. Für die rund 44 Aufgaben gemäss funktionaler Gliederung werden systematisch Ziele, Massnahmen und Res- sourcen ausgewiesen in der Absicht, die längerfristige Ausrichtung der Finanzplanung und deren engere Verbindung mit der Sachplanung zu unter- stützen. Der Legislaturfinanzplan wird zudem für ausgewählte Aufgabenbe- reiche mit längerfristigen Entwicklungsszenarien ergänzt. – In der Legislaturplanung 2011–2015 werden soweit möglich die Ziele den Aufgabengebieten gemäss Aufgabenportfolio zugeordnet. Somit wird aufge- zeigt, in welchen Aufgabengebieten die verschiedenen Ziele umgesetzt wer- den sollen. Im Weiteren hat der Bundesrat am 5. Mai 2011 das Eidgenössische Finanzdeparte- ment (EFD) beauftragt, flächendeckend ein neues, ergebnisorientiertes Führungs- modell einzuführen. Das neue Modell soll zielorientiertes Arbeiten auf allen Ebenen unterstützen. Dies würde u.a. auch zu einer weiteren und besseren Abstimmung der Sach- und Ressourcenplanung führen.

Stärkung des politischen Dialogs Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, im Rahmen der Legislaturplanung den poli- tischen Dialog mit den Parteien und mit den Kantonen zu stärken. Deshalb hat er sie frühzeitig informiert und konsultiert, damit gegebenenfalls die Prioritäten der Parteien und Kantone in die Strategiefindung integriert werden können. An den Von-Wattenwyl-Gesprächen vom 2. September 2011 hat sich eine Delega- tion des Bundesrates mit den Parteipräsidenten sowie Fraktionschefinnen und Frak- tionschefs der Regierungsparteien über die Leitlinien und die Ziele der kommenden Legislatur unterhalten. Im Vergleich zu früheren Jahren wurden die Prioritäten und Schwerpunkte der Parteien damit früher zur Kenntnis genommen. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde in einer ersten Phase eingela- den, zum Bericht «Perspektiven 2025» des Perspektivstabs der Bundesverwaltung Stellung zu beziehen und ihre Erwartungen und Vorstellungen zur strategischen Ausrichtung der Legislaturplanung 2011–2015 des Bundes einzubringen. Anschlies- send fand am 30. September 2011 eine Anhörung der KdK mit einer Delegation des Bundesrates statt.

Monitoring der Zielerreichung Der Bundesrat hat entschieden, dass die strategischen Ziele neu mit quantifizier- baren Eckwerten versehen und anhand von Indikatoren überprüft werden sollen (vgl. Ziff. 1.4).

489

1.4 Quantifizierbare Ziele und Überprüfung

der Zielerreichung Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit in der Bundesverwaltung Für die Überprüfung der Zielerreichung und der Wirksamkeit staatlicher Massnah- men stehen auf Bundesebene verschiedene Instrumentarien zur Verfügung. Gemäss Artikel 170 BV sorgt das Parlament dafür, dass die Massnahmen des Bun- des auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit der Parlamentarischen Verwal- tungskontrolle (PVK) verfügen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über eine eigene Dienststelle, die Evaluationen vornimmt. Weiter erstellt auch die Eidge- nössische Finanzkontrolle (EFK) Wirkungsanalysen. Die Evaluation ist auf Gesetzes- und Verordnungsebene sowie in verwaltungsinter- nen Richtlinien verankert. Die parlamentarischen Kommissionen können Wirksam- keitsprüfungen vom Bundesrat verlangen oder selber in Auftrag geben. Gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f ParlG müssen die Legislativkommissionen die Resultate von Wirksamkeitsprüfungen berücksichtigen. Zudem müssen die Kom- missionen jedes Rates für die Koordination und Kohärenz der Evaluationstätigkeiten besorgt sein. Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g ParlG ist der Bundesrat verpflichtet, sich in seinen Botschaften über die Vollzugstauglichkeit eines Erlassentwurfs und dessen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu äussern. In den Jahreszielen und im Geschäftsbericht des Bundesrates werden auf Wunsch der GPK die wichtigsten Wirksamkeitsüberprüfungen des Berichtsjahres jeweils in separaten Anhängen aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, auf welcher rechtlichen Grundlage konkrete Evaluationen erstellt worden sind.

Zielüberprüfung in der Legislaturplanung Um die Anforderungen des ParlG (Art. 144 Abs. 3 Jahresziele des Bundesrates und Geschäftsbericht; Art. 146 Abs. 3 Legislaturplanung) zu erfüllen, hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen seine sechsundzwanzig strategischen Ziele der Legislaturperiode 2011–2015 soweit mög- lich mit quantifizierbaren Zielen und entsprechenden Indikatoren (im Weiteren als «Legislaturindikatoren» bezeichnet) zu versehen. Mit «quantifizierbaren Zielen» sind messbare Ziele gemeint, wobei die Ziele entweder einen festgelegten Zielwert oder – wo dies nicht möglich ist – eine angestrebte Entwicklungstendenz beinhalten können. In Bezug auf den Zweck der Legislaturindikatoren ist der Monitoring-Charakter zu unterstreichen. Das Monitoring ermöglicht es, mittels der Indikatoren die Legislatur- ziele zu beobachten. Das Monitoring macht auf Entwicklungen aufmerksam und soll die entsprechenden Diskussionen auslösen. Die Legislaturindikatoren sind jedoch weder für eine Evaluation spezifischer Politikprogramme noch für deren Controlling (Steuerung) geeignet. Denn erstens besteht kein unmittelbarer Ursachen-Wirkungs- Zusammenhang zwischen bundesrätlicher Zielfestlegung bzw. Politikbestimmung und Zielerreichung. Häufig hat der Bundesrat gar nicht die alleinige Handlungskom- petenz, sondern teilt sie z.B. mit den Kantonen. Zudem können externe, nicht kon- trollierbare Einflüsse die Zielerreichung ebenfalls beeinflussen. Zweitens sind die

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Monitoring-Indikatoren in der Regel auf einer übergeordneten Ebene angesiedelt und können kaum direkt für die Steuerung von Politikprogrammen dienen. Die Auswahl der Legislaturindikatoren ist nicht zufällig. Sie stammen alle aus dem revidierten Indikatorensystem für Bundesrat und Parlament. Die Indikatoren sind in der Struktur des Systems verortet (Bezugsrahmen, Typologie, partizipative Prozesse etc.) und wurden mit den federführenden Ämtern im Konsens und unter Einhaltung der Prinzipien der amtlichen Statistik ausgewählt. Die Struktur des Systems hat bei der Auswahl der Indikatoren für die Legislaturplanung geholfen. Gemeinsam mit den Generalsekretariaten und den Ämtern wurden diejenigen Indikatoren aus dem System ausgewählt, welche als Repräsentanten für ein bestimmtes Themenfeld dienen sollen. Die Grenzen des Systems ergeben sich daraus, dass sich die sechsundzwanzig stra- tegischen Ziele des Bundesrates auf unterschiedlich grosse Themenbereiche bezie- hen. Die quantifizierbaren Ziele decken in der Regel nur einen Teil dieser strategi- schen Ziele ab. Die Indikatoren ihrerseits können ebenfalls nur einen Teil des quantifizierbaren Ziels abdecken. Mit der Formulierung eines quantifizierbaren Ziels und der Auswahl eines entsprechenden Indikators wird daher ein bestimmter Aspekt eines strategischen Ziels hervorgehoben. Jedes strategische Ziel wird nur mit dem entsprechenden Indikator (in Ausnahmefällen mit zwei Indikatoren) beobachtet. Die Legislaturindikatoren sind Kommunikationsinstrumente, die für das Monitoring der Erreichung der Ziele der Legislaturperiode eingesetzt werden. Die Auswahl einer begrenzten Anzahl an Indikatoren – ein bis zwei pro quantifizierbares Ziel – ermöglicht einen raschen Überblick und eine Orientierung über die beobachteten Entwicklungen. Dies ist insbesondere mit Blick auf eine überschaubare Kommuni- kation der Legislaturziele von Bedeutung. Bei der Publikation der Legislaturindika- toren wird jeder ausführlich beschrieben und seine Eignung als Repräsentant für ein bestimmtes Themenfeld begründet. Die Legislaturindikatoren werden jährlich in einem Anhang zum Geschäftsbericht des Bundesrates publiziert, mit Daten und Grafiken, Informationen zu den Auswahlkriterien, Meta-Informationen, Kommenta- ren zur Entwicklung und zu den Grenzen der Interpretation. Sie werden auch auf dem Portal des Bundesamtes für Statistik (BFS) elektronisch zugänglich sein (eben- falls mit einer Grafik, Meta-Daten und Kommentaren etc.; die Präsentationsform orientiert sich am Monet-Indikatorensystem). In der Lagebeurteilung der Botschaft über die Legislaturplanung sowie auch im jährlichen Geschäftsbericht des Bundesra- tes werden einerseits die Legislaturindikatoren und andererseits auch die anderen Indikatoren aus dem System sowie weiterführende Informationen berücksichtigt. Für Legislaturziele, welche mehrere Themen betreffen, kann eine Querschnitt-Sicht definiert werden. Die Querschnitt-Sicht ist eine kleine, dauerhafte Auswahl von Indikatoren aus dem Indikatorensystem, welche unter dem fraglichen Aspekt darge- stellt werden. Die Querschnitt-Sicht dient vor allem der Berichterstattung im Geschäftsbericht. Die Auswahl der Indikatoren für die Querschnitt-Sicht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den federführenden Ämtern.

491

1.5 Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm

des Bundes Gemäss Artikel 9 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19928 wird für jede Legislaturperiode ein statistisches Mehrjahresprogramm erstellt. Das Mehrjahres- programm gibt Auskunft über wichtige statistische Arbeiten der Bundesstatistik, den jeweiligen finanziellen und personellen Aufwand des Bundes, die Auswirkungen für Mitwirkende und Befragte sowie über die vorgesehene internationale Zusammenar- beit. Das Parlament erhält so die Möglichkeit, das für die nächsten Jahre vorge- schlagene Programm der bundesstatistischen Tätigkeiten auch unter dem Gesichts- punkt der Schwerpunkte und Zielsetzungen zu würdigen, wie sie z.B. in den politischen Leitlinien und Zielen der Regierungspolitik 2011–2015 festgehalten sind.

2 Bilanz der Legislaturplanung 2007–2011

Für die 48. Legislaturperiode 2007–2011 wurde die Legislaturplanung auf folgende fünf Leitlinien ausgerichtet9: – den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken, um die Voraussetzungen für mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen; – die Sicherheit gewährleisten; – die gesellschaftliche Kohäsion stärken; – die Ressourcen nachhaltig nutzen; – die Stellung der Schweiz in einer vernetzen Welt festigen. Der Bundesrat zieht für die Legislaturperiode 2007–2011 eine positive Bilanz. Im Folgenden wird ein Überblick zu den Schwerpunkten der Legislaturplanung 2007–2011 (Richtliniengeschäfte) gegeben. Eine ausführliche Bilanz der Legislatur- planung 2007–2011 findet sich in den Geschäftsberichten des Bundesrates seit 200810, wobei der Geschäftsbericht 2011 auch eine vollständige Übersicht der gesamten Legislaturperiode enthält.

Den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken, um die Voraussetzungen für mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen In seiner Botschaft über die Legislaturplanung 2007–201111 brachte der Bundesrat zum Ausdruck, dass die Wachstumspolitik fortgeführt werden müsse, damit die Schweiz ihr hohes relatives Wohlstandsniveau im internationalen Quervergleich zu halten vermöge. Dabei geht es vor allem darum, den Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort zu fördern sowie solide Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft zu schaffen, damit diese im internationalen Wettbewerb längerfristig bestehen kann. Wohlstand fördern heisst aber, die Bedingungen für eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung zu schaffen. Schliesslich stellen ein ausgeglichener Bun-

8 SR 431.01

9 BBl 2008 8543

10 BBl 2008 1489, 2009 1117, 2010 1439, 2011 2145

11 BBl 2008 753

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deshaushalt und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem wichtige Voraussetzungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz dar. Der Bundesrat hat verschiedene Richtliniengeschäfte umgesetzt, die das Ziel haben, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verstärken und die Rahmenbedingungen der schweizerischen Wirtschaft zu verbessern. Darunter finden sich die Botschaft vom 25. Juni 200812 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über technische Handelshemm- nisse, die Botschaft vom 3. September 200813 zur Änderung des Arbeitslosenversi- cherungsgesetzes, die sog. «Swissness-Vorlage» vom 18. November 200914, die Botschaft vom 23. Februar 201115 zur Standortförderung 2012–2015 und die Bot- schaft vom 30. Juni 201016 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013. Massnahmen wurden ebenfalls getroffen, um die administra- tive Belastung der Unternehmen zu reduzieren und die Rahmenbedingungen des Finanzsektors zu verbessern. Ferner war die Fortführung des Ausbaus des Netzes von Freihandelsabkommen ausserhalb der EU ein wichtiger Schwerpunkt, um den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Die Stärkung der WTO wird der Bundesrat in der Legislaturperiode 2011–2015 weiterhin als Ziel verfolgen. Im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich standen die Botschaft vom 3. Dezember 201017 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahre 2012, die Botschaft vom 29. Mai 200918 zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz sowie die Botschaften vom 5. Dezember 200819 zur Änderung des Forschungsgesetzes (Innovationsförderung) und vom 9. November 201120 zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes im Vordergrund. Die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Weiterbildung wird ein wichtiges Vorhaben für die Legislaturperiode 2011–201521. Um die Handlungsfähigkeit des Staates und die Attraktivität des Steuersystems zu stärken, hat der Bundesrat u.a. die Botschaft vom 19. September 200822 über die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse (FHG-Revision), die Botschaften vom 25. Juni 200823 und vom 23. Juni 201024 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer und die Botschaft vom 20. Mai 200925 zum Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern verabschiedet. Ferner hat der Bundesrat die Botschaft vom 24. November 201026 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen

12 BBl 2008 7275

13 BBl 2008 7733

14 BBl 2009 8533

15 BBl 2011 2337

16 BBl 2010 5097

17 BBl 2011 757

18 BBl 2009 4561

19 BBl 2009 469

20 BBl 2011 8827

21 Der Bundesrat hat ein solches am 9. November 2011 in die Vernehmlassung geschickt www.admin.ch/aktuell/vernehmlassung/index.html?lang=de

22 BBl 2008 8491

23 BBl 2008 6885

24 BBl 2010 5397

25 BBl 2009 4729

26 BBl 2010 8615

493

Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012–2015 verabschiedet. Zudem hat er Entscheide zur Sanierung der Pensionskasse SBB (Botschaft vom 5. März 201027 zur Änderung des SBB-Gesetzes) getroffen. Ebenfalls soll das Bundespersonal- gesetz geändert werden (Botschaft vom 31. August 201128). In der Legislatur 2011–2015 wird der Bundesrat weiterhin Anstrengungen unternehmen, um die Stabilität und Standortattraktivität des Finanzplatzes Schweiz sowie die Attraktivität des schweizerischen Steuersystems aufrecht zu erhalten. Wichtigste Meilensteine im Infrastrukturbereich waren die Botschaft vom 20. Mai

200929 zur Teilrevision 1 des Luftfahrtgesetzes, die Botschaft vom 11. November

200930 zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Pro-

gramm Agglomerationsverkehr, die Botschaft vom 11. November 200931 zum Programm zu Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln und die Botschaften vom 20. Mai 200932 zum Postgesetz und zum Postorganisationsgesetz. Darüber hinaus wurde die Botschaft vom 20. Oktober

201033 zum zweiten Schritt der Bahnreform 2 verabschiedet.

Diese Massnahmen haben dazu beigetragen, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz seine gute Position im internationalen Vergleich halten konnte. Beständige Anstren- gungen sind weiterhin nötig.

Die Sicherheit gewährleisten Der Bundesrat hat in seiner Botschaft über die Legislaturplanung 2007–2011 fest- gehalten, dass die Gewährleistung der Sicherheit infolge der immer diffuser werden- den Bedrohungslage zunehmend komplexer und aufwendiger werde. Das sicher- heitspolitische Umfeld wird insbesondere geprägt durch die Gefahren des internationalen Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungs- waffen sowie durch die grenzüberschreitenden Auswirkungen regionaler Konflikte. Gleichzeitig nimmt die Gewaltbereitschaft und Kriminalität auch in unserer Gesell- schaft zu. Die Wahrung der Sicherheit wird als nationale und internationale, zivile und militärische Verbundaufgabe betrachtet. Deshalb ist es der Wille des Bundesra- tes, dass die Prävention, die internationale Zusammenarbeit und die internen Struk- turen im Sicherheitsbereich optimiert werden. Um der Gewaltanwendung und der Kriminalität vorzubeugen, hat der Bundesrat die Botschaft vom 10. September 200834 zum Strafbehördenorganisationsgesetz vorge- legt. In der Legislaturperiode 2011–2015 wird die Überprüfung der Kohärenz der Strafbestimmungen des Bundesrechts weiterhin ein wichtiges Anliegen des Bundes- rates sein. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit im Justiz- und Polizeibereich stan- den die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Strafverfolgungs-

27 BBl 2010 2523

28 BBl 2011 6703

29 BBl 2009 4915

30 BBl 2009 8307

31 BBl 2009 8387

32 BBl 2009 5181 und 5265

33 BBl 2011 911

34 BBl 2008 8125

494

behörden der Schengen-Staaten (Botschaft vom 19. Nov. 200835), die Verstärkung der Zusammenarbeit mit der EU in der Kriminalitätsbekämpfung (Botschaft vom 4. Dezember 200936 zu Eurojust) und die Inkraftsetzung des Umsetzungsrechts im Hinblick auf den Beginn der operationellen Zusammenarbeit von Schengen/Dublin im Zentrum. Im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitspolitik hat der Bundesrat den Bericht vom 23. Juni 201037 über die Sicherheitspolitik der Schweiz verabschiedet. Zudem wurden die Nachrichtendienste des Bundes zusammengeführt und mit der Botschaft vom 7. März 200838 die diesbezügliche Änderung der Militärgesetzgebung ange- stossen. Weiter wurde die Botschaft vom 27. Februar 200839 zur Änderung der Bundesgesetze über den zivilen Ersatzdienst und über die Wehrpflichtersatzabgabe verabschiedet. Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, 22 Kampfflugzeuge des Typs Saab Gripen als Ersatz für die veralteten F-5 Tiger zu beschaffen.

Die gesellschaftliche Kohäsion stärken In der Botschaft über die Legislaturplanung 2007–2011 hat der Bundesrat betont, dass die demografischen Perspektiven und die Folgewirkungen frühzeitige und schrittweise Antworten erforderten. Die Anpassung des Systems der sozialen Sicherheit, der Gesundheitspolitik und der Sozialpolitik ist weiterzuführen. Dabei steht die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke im Vordergrund. Zudem gehö- ren die Ausgestaltung des flexiblen Übergangs in den Ruhestand oder die Ausgestal- tung und Anreizwirkungen von Sozialleistungen zu den Prioritäten. Der Sport ist im Dienste von Gesundheit, Erziehung, Bildung, Leistungsbereitschaft, Integration, Kohäsion und Wirtschaft zu fördern. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit des Staates, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten, ist zu stärken. Um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen, hat der Bundesrat die Botschaft vom 17. Februar 201040 verabschiedet, in der er die Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre beantragt. Damit soll die Unterstützung auf die Betreuung von Kindern im Vorschulalter fokussiert werden. Im sozialpolitischen Bereich stand die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (Botschaft vom 19. Sept. 200841), die Botschaft vom 3. Dezember 201042 zur Verbesserung der Durchführung der AHV und die Bot- schaft vom 11. Mai 201143 zur 6. IV-Revision (2. Massnahmenpaket) im Zentrum der Geschäftsführung des Bundesrates. Nachdem die Vorlage über die 11. AHV- Revision in der Schlussabstimmung im Nationalrat gescheitert war, hat der Bun- desrat die Arbeiten für die 12. AHV-Revision begonnen. Er will in der Legislatur-

35 BBl 2008 9061

36 BBl 2010 23

37 BBl 2010 5133

38 BBl 2008 3213

39 BBl 2008 2707

40 BBl 2010 1627

41 BBl 2008 8411

42 BBl 2011 543

43 BBl 2011 5691

495

periode 2011–2015 Reformschritte in die Wege leiten, um die AHV zu modernisie- ren und sie für die Zukunft fit zu machen. Um die Gesundheitskosten einzudämmen und die Gesundheit zu fördern, hat der Bundesrat die Botschaft vom 30. September 200944 zum Präventionsgesetz verab- schiedet. Das Präventionsgesetz hat zum Ziel, die Steuerung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen in der Schweiz zu verbes- sern. Zudem hat der Bundesrat die Botschaft vom 29. Mai 200945 zu Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung verabschiedet. Damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert wird, hat der Bundesrat den Bericht vom 20. Mai 200946 zur Jugendgewalt und den Bericht vom 13. Mai 200947 über Gewalt in Paarbeziehungen verabschiedet. Zudem hat er den Bericht vom 31. März 201048 «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» vorge- legt. Er zielt darauf ab, dass der Bund das Schwergewicht seines Engagements in der Armutsbekämpfung auf die Wiedereingliederung von armutsgefährdeten und von Armut betroffenen Menschen in den Arbeitsmarkt legt. Mit seinem Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes vom 5. März 201049 hat der Bundesrat zudem vorgestellt, wie er die zukünftige Integrationspolitik des Bundes sieht. Namentlich soll Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grund- auftrag rechtlich stärker verankert und die spezifische Integrationsförderung weiter- entwickelt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Die demografischen Perspektiven und die Folgewirkungen erfordern weitere Anpas- sungen des Systems der sozialen Sicherheit, der Gesundheitspolitik und der Sozial- politik.

Die Ressourcen nachhaltig nutzen Angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung werden der Ener- gie- und der Ressourcenbedarf weltweit steigen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Botschaft über die Legislaturplanung 2007–2011 hervorgeho- ben, dass die Nutzung der Ressourcen und der Naturräume nachhaltig gestaltet und die Belastung der Umwelt gesenkt werden müssen. Die Energie- und die Ressour- cenversorgung müssen sichergestellt werden. Die Handlungslinien sollen sich an der vom Bundesrat Ende 2007 erneuerten Strategie «Nachhaltige Entwicklung»50 orien- tieren. Um die Energieversorgung zu sichern, hat der Bundesrat die Botschaft vom 24. Juni

200951 zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet und mit der Botschaft vom

13. Januar 201052 den Beitritt zur International Renewable Energy Agency bean- tragt.

44 BBl 2009 7071

45 BBl 2009 5793

46 www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/15741.pdf

47 BBl 2009 4087

48 www.bsv.admin.ch/themen/gesellschaft/00074/01973/index.html?lang=de

49 www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/berichte/ber-br-integrpolitik- d.pdf

50 www.are.admin.ch/themen/nachhaltig/00262/00528/index.html?lang=de

51 BBl 2009 5317

52 BBl 2010 401

496

Im umweltpolitischen Bereich wurden die Botschaft vom 26. August 200953 über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 (Revision des CO2-Gesetzes und Volksinitia- tive «Für ein gesundes Klima») und die Botschaft vom 20. Januar 201054 zu einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes verabschiedet. Damit Naturgefahren gemil- dert werden können, wurde die Botschaft vom 13. Mai 200955 zur 3. Rohne- Korrektion verabschiedet. Die Erarbeitung einer nationalen Biodiversitätsstrategie für die Schweiz wird ein wichtiges Geschäft für die Legislaturperiode 2011–2015. Ebenso wird der Aktionsplan «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» im Hinblick auf die UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung in Brasilien im Jahr 2012 («Rio +20») erneuert, um so dem nationalen und internationalen Publikum die Schweizer Planung und die Schweizer Leistungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung umfassend zu präsentieren. Der Bundesrat will weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit garantieren – mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie wird somit ein Schwergewicht der kom- menden Jahre sein.

Die Stellung der Schweiz in einer vernetzen Welt festigen Internationale und nationale Entwicklungen verflechten sich zusehends. Entwick- lungstrends und Herausforderungen auf internationaler Ebene sowie internationaler Wettbewerb werden immer bedeutsamer für die Schweizer Politik. Die Schweiz muss deshalb ihre Beziehungen zu ihren Nachbarländern und zu den übrigen Län- dern ausbauen und im bilateralen und multilateralen Rahmen dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weltweit verbessert sowie Friede und Wohlstand gefördert werden. Die Schweiz hat auch während der 48. Legislaturperiode ihre Beziehungen zur Europäischen Union weiter vertieft. Das Volk hat die Weiterführung des Freizügig- keitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls vom 27. Mai 200856 über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni

199957 auf Bulgarien und Rumänien angenommen. Auch der Einführung bio-

metrischer Pässe und Reisedokumente hat das Volk zugestimmt58. Der Bundesrat hat zudem mit Botschaft vom 27. November 200959 der Bundesversammlung die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens mit der Europäischen Union über Zollerleichterungen und Zollsicherheit unterbreitet. Die Botschaften zu den Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen und zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen will der Bundesrat in der Legislaturperiode 2011–2015 verabschieden. Verabschie- det hat er die Botschaft vom 14. Mai 200860 über das UNO-Seerechtsübereinkom- men.

53 BBl 2009 7433

54 BBl 2010 1049

55 BBl 2009 4333

56 SR 0.142.112.681.1 57 SR 0.142.112.681 58 Änderung des Ausweisgesetzes vom 22. Juni 2001 (SR 143.1, AS 2009 5521 5528), angenommen in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009

59 BBl 2009 8929

60 BBl 2008 4073

497

Der Bundesrat hat den Bericht61 über die Massnahmen zur zivilen Friedensförde- rung und Stärkung der Menschenrechte verabschiedet. Zudem wurden im Bereich der Armutsreduktion die Botschaft vom 14. März 200862 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungslän- dern, die Botschaft vom 7. März 200863 über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Botschaft vom 1. September 201064 zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS verabschiedet. Ebenfalls vom Bundesrat verabschiedet wurden die Botschaft vom 29. Juni 201165 über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2012–2016 sowie die Botschaft vom 6. Juni 201166 zur Verlängerung und Ausstockung des Rahmenkredi- tes zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe. Während der Legislatur 2007–2011 hat sich die Schweiz mit Erfolg für das friedli- che Zusammenleben der Völker, für die Bekämpfung der Armut, für Menschenrech- te und für Demokratie engagiert.

3 Lagebeurteilung

3.1 Standort Schweiz

Das BIP steigt – trotz schwieriger Währungssituation – vorerst noch an Das Bruttoinlandprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion ande- rer Waren und Dienstleistungen verwendet werden – also die sogenannte Wert- schöpfung.67 Nach einem äusserst verdriesslichen Jahr 2009 konnte das BIP im Jahr

2010 zu Vorjahrespreisen um 2,7 Prozent gesteigert werden (–1,9 % im Jahr 2009).

Vor allem die Dynamik der Exporte und der Investitionen trug 2010 zum Wachstum der Schweizer Wirtschaft bei, da die Exportbranche, insbesondere die Industrie, von einer deutlich günstigeren internationalen Wirtschaftslage profitieren konnte.68 Im ersten Halbjahr 2011 hielt die positive Tendenz, trotz zunehmend schwieriger Wäh- rungssituation, vorerst noch an. Verglichen mit dem 2. Quartal des Vorjahres resul- tierte ein BIP-Wachstum von 2,3 Prozent. Positive Wachstumsimpulse gingen von der Handelsbilanz mit Waren aus, da die Importe zurückgingen und die Exporte zunahmen. Der private Konsum erhöhte sich leicht, während die Bruttoanlageinves- titionen einen Rückgang verzeichneten. Produktionsseitig trugen vor allem die

61 Integriert in den Aussenpolitischen Bericht 2010 vom 10. Dezember 2010, BBl 2011 1013

62 BBl 2008 2959

63 BBl 2008 3047

64 BBl 2010 6419

65 BBl 2011 6311

66 BBl 2011 4969

67 BFS: Bruttoinlandprodukt;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/02/01.html 68 BFS: Medienmitteilung – Breit abgestütztes Wachstum der Schweizer Wirtschaft im Jahr 2010; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/01/new/ nip_detail.html?gnpID=2011-218

498

binnenwirtschaftlichen Dienstleistungssektoren zum Wachstum bei, nicht hingegen die Industrie und der durch Finanzmarktdienstleistungen geprägte Sektor. Die Fol- gen der Aufwertung wurden im dritten Quartal sichtbarer, und es kam ausgehend von der Exportwirtschaft zu einer deutlichen Eintrübung der weiteren Wachstums- aussichten.69

Bei der Produktmarktregulierung liegt die Schweiz im Mittelfeld der OECD-Länder Der Indikator zur Produktmarktregulierung gehört zu denjenigen Indikatoren, die es ermöglichen, die Rahmenbedingungen der Wirtschaft zu beschreiben. Auf der internationalen Ebene beschreibt der Produktmarktregulierungsindikator der OECD die Entwicklungen der Regulierungen innerhalb des Wettbewerbs der Mitgliedslän- der. Die Messung erfolgt anhand verschiedener international vergleichbarer Indika- toren in den Gebieten der staatlichen Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen, der gesetzlichen und administrativen Einschränkungen für das Unternehmertum und der Barrieren für den internationalen Handel und die Direktinvestitionen.70 Die Ergeb- nisse zeigen auf, dass die Mitgliedsländer der OECD grösstenteils die Produktmärk- te seit 1998 liberalisiert haben und aus diesem Grund eine allgemeine Konvergenz der Regulationen festgestellt werden kann. Die Schweiz bildet dabei keine Ausnah- me. Diese Reformen basieren hauptsächlich auf Reformen innerhalb der Sektorregu- lierung, vor allem in den Bereichen Gas, Elektrizität und Telekommunikation. Im Fall der Schweiz besteht weiterhin Handlungsbedarf, was die staatliche Kontrolle betrifft sowie innerhalb einiger weiterer Sektoren. Andererseits ist die Schweiz bei den freiberuflichen Tätigkeiten relativ liberal.71 Im Jahr 2008 befanden sich die USA und Grossbritannien bei der Produktmarktregulierung mit einem Wert von 0,84 an der Spitze der OECD-Länder. Die Schweiz lag auf dem elften Platz mit einem Wert von 1,18. Die Nachbarländer der Schweiz, Deutschland (18. Platz), Italien (19. Platz), Österreich (22. Platz) und Frankreich (23. Platz), lagen hinter der Schweiz zurück.

Der Produktivitätszuwachs bleibt konstant, die Arbeitsstunden haben zugenommen Die Lohnstückkosten sind im internationalen Umfeld abhängig von den Arbeitskos- ten, der Arbeitsproduktivität und der Wechselkursentwicklung. Von diesen drei Parametern kommt im Hinblick auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsproduktivität die Schlüsselrolle zu. Die Arbeitsproduktivität misst sich anhand des wirtschaftlichen Wertes, der als Ergebnis einer eingesetzten Stunde Arbeit resultiert. Hohe Löhne wie in der Schweiz gefährden die Wettbewerbsfähig- keit nicht, wenn sie durch eine hohe Produktivität gerechtfertigt sind. Im internatio- nalen Vergleich haben die Länder mit einer sehr hohen Entlöhnung (Luxemburg, Norwegen, USA) auch eine höhere Arbeitsproduktivität. Die Schweiz ist hierfür ein ausgezeichnetes Beispiel.72 Ihre hohen Löhne stützen sich stark auf die hohe Zahl

69 SECO: Das Bruttoinlandprodukt im 2. Quartal 2011;

www.seco.admin.c/aktuell/00277/01980/index.html?lang=de&msg-id=40875

70 OECD: Indicators of Product Market Regulation (PMR);

www.oecd.org/document/36/0,3746,en_2649_34323_35790244_1_1_1_1,00.html

71 OECD: Ten years of product market reform in OECD countries;

www.oecd.org/dataoecd/29/41/42779045.pdf

72 OECD: Economic Policy Reforms 2011. Going for Growth; www.oecd.org/

document/15/0,3746,en_2649_37443_47448207_1_1_1_37443,00.html

499

geleisteter Arbeitsstunden pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter. In den vergangenen Jahren blieb in der Schweiz der Produktivitätszuwachs konstant; die Beschäftigung und damit die Arbeitsstunden haben hingegen deutlich zugelegt. Grosso modo kann man somit sagen, dass die positiven Seiten gestärkt, gleichzeitig aber die Schwächen noch nicht überwunden wurden, da die bereits hohe Erwerbsquote weiter anstieg, während die Arbeitsproduktivität im internationalen Vergleich in Vollzeitäquivalen- ten nur ein geringfügiges mittleres Wachstum von jährlich höchstens 1 Prozent verzeichnete.

Die Anzahl der Erwerbstätigen nimmt zu Dieser Indikator präzisiert den Kommentar zum obigen Indikator «Arbeitsprodukti- vität» und zeigt die hohe Arbeitsbeteiligung in der Schweiz auf. Gesamthaft betrach- tet steigt die Anzahl der arbeitenden Erwerbstätigen in der Schweiz seit 2006 an. Einzige Ausnahmen bilden das vierte Quartal 2009 und das erste Quartal 2010, in denen diese Anzahl kurzfristig sank. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz stieg im zweiten Quartal 2011 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 2,6 Prozent auf 4,708 Millionen. Bei einer Aufsplittung nach Geschlecht stieg die Zahl der erwerbstätigen Männer im zweiten Quartal 2011 verglichen mit der Vorjah- resperiode um 2,3 Prozent, während bei den Frauen ein Anstieg um 3,0 Prozent verzeichnet wurde.73

Die Erwerbslosenquote sinkt Im Jahr 2011 waren in der zweiten Jahreshälfte in der Schweiz gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) 163 000 Personen erwerbslos (d.h. Personen im Alter von 15–74 Jahren, die in einer Referenzwoche nicht erwerbstätig waren, in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht hatten und für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar gewesen wären)74. Dies sind 27 000 Erwerbs- lose weniger als ein Jahr zuvor. Der Anteil der Erwerbslosen lag bei 3,6 Prozent der Erwerbsbevölkerung, verglichen mit 4,2 Prozent im zweiten Quartal 2010. Die Abnahme der Erwerbslosenquote ist sowohl bei den Schweizerinnen und Schwei- zern (von 3,2 % auf 2,6 %) als auch bei den ausländischen Personen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz (von 7,5 % auf 6,6 %) zu beobachten.75

2010 sank der Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat weiter leicht ab

Die Defizit- und Überschussquote des Sektors Staat (Bund, Kantone, Gemeinden und öffentliche Sozialversicherungen) entspricht dem Finanzierungssaldo in Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Im Jahr 2009 reduzierte sich die Quote aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise in allen Teilsektoren markant (insgesamt um –1,4 Prozentpunkte), blieb jedoch mit 0,5 Prozent weiterhin positiv. 2010 sank der Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat weiter leicht ab und lag bei 0,4 Prozent. Dabei waren die Teilsektoren Bund (0,4 %) und öffentliche Sozialversicherungen (–0,3 %) mit je –0,1 Prozentpunkten für den Rückgang verantwortlich. Die Kantone

73 BFS: Medienmitteilung – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung und abgeleitete Statisti- ken; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/22/press.html

74 BFS: W+T Kontext Humanressources für W+T; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/

de/index/themen/15/09/key/ind2.informations.20101.201.html

75 BFS: Medienmitteilung – Anstieg der Anzahl Erwerbstätiger um 2,6 Prozent;

Rückgang der Erwerbslosenquote gemäss ILO auf 3,6 Prozent; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/01/nip_detail.html?gnpID=2011-237

500

konnten ihre Rechnungen stabilisieren (0,4 %); die Gemeinden weisen hingegen mit –0,1 Prozent weiterhin ein Defizit aus (Kantone und Gemeinden: Schätzungen).76 Die Schuldenquote nimmt dank der Schuldenbremse seit 2005 deutlich ab Die Verschuldung des Bundes ist seit dem Höchststand im Jahr 2005 angesichts der deutlichen Einnahmeüberschüsse 2006–2010 stetig gesunken. Entsprechend redu- zierte sich auch die Schuldenquote des Bundes (Bruttoschulden in % des BIP) von 28,1 Prozent im Jahr 2005 auf 20,1 Prozent im Jahr 2010. Die Schuldenquote des Bundes liegt damit unter dem Niveau von 1994. Die beiden Haushaltsziele, die der Bundesrat festgelegt und konsequent verfolgt hat, nämlich die Stabilisierung der nominellen Schulden und die Bremsung des Ausgabenwachstums, zeigten damit die gewünschte Wirkung. Entscheidend dafür war auf Bundesebene die Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003. Diese verfassungsmässig und gesetzlich verankerte Fiskalregel verlangt, dass der Bundeshaushalt auf Dauer im Gleichgewicht gehalten wird. Die Schuldenquote der öffentlichen Haushalte (in Annäherung an die Maast- richt-Kriterien der EU) belief sich per Ende 2010 auf 38,4 Prozent. Davon entfallen 10,3 Prozent auf die Kantone, 8,1 Prozent auf die Gemeinden und 1,4 Prozent auf die Sozialversicherungen (Kantone und Gemeinden: Schätzungen). In einer Mehr- zahl der Kantone bestehen analog zur Schuldenbremse ebenfalls Budgetbeschrän- kungen durch verschiedenartige Regelbindungen. Diese tragen dazu bei, dass die Schuldenquote seit 2003 auch in den Kantonen und Gemeinden kontinuierlich gesenkt werden konnte. Im internationalen Vergleich ist das Niveau der Staatsschul- den der Schweiz verhältnismässig tief und liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Länder des Euroraums (2010: 85,5 %).77

Die Steuerbelastung ist seit 2000 relativ stabil und im internationalen Vergleich sehr niedrig Die Steuerbelastung in der Schweiz ist 2010 mit 29,8 Prozent des BIP gegen- über dem Vorjahr nur leicht gestiegen (0,1 Prozentpunkte) und verläuft seit dem Jahr 2000 relativ stabil unterhalb von 30 Prozent. Die Zunahme 2010 ist auf ein überdurchschnittliches Wachstum der Steuereinnahmen in den Kantonen (um 0,2 Prozentpunkte auf 7,4 %) und den Gemeinden (um 0,1 Prozentpunkte auf 4,7 %) zurückzuführen (Kantone und Gemeinden: Schätzungen). Beim Bund (10,7 %) und den Sozialversicherungen (7,0 %) entwickeln sich die Quoten rückläufig (je –0,1 Prozentpunkte). Hier sind die Einnahmen aus Steuern und Abgaben 2010 weniger stark angestiegen als das BIP.78 Die schweizerische Fiskalquote gehört weiterhin zu den niedrigsten im gesamten OECD-Raum.

Die Zahl der Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse steigt rasant an Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten von Hochgeschwindigkeitsinternetan- schlüssen stieg in den letzten Jahren rasant an. Während in der Schweiz im Dezem- ber 2001 157 000 Breitbandanschlüsse gezählt wurden (2,2 pro 100 Einwohner), nahm deren Zahl seither stetig zu. Ende 2009 waren es 2 739 000 Anschlüsse (35,3

76 EFV: Entwicklung der Staatsfinanzen: Rechnungsergebnisse 2009 und Prognosen 2010– 2015; www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzstatistik/index.php

77 EFD: Entwicklung der Schulden der öffentlichen Haushalte;

www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzstatistik/index.php 78 EFV: Entwicklung der Staatsfinanzen: Rechnungsergebnisse 2009 und Prognosen 2010– 2015; www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzstatistik/index.php

501

pro 100 Einwohner). Damit nimmt die Schweiz gegenwärtig im OECD-Vergleich eine Spitzenposition ein. Sie rangierte im Juni 2010 bei der leitungsgebundenen Breitbandversorgung mit 37,1 drahtgebundenen Breitbandanschlüssen pro 100 Ein- wohner hinter den Niederlanden und Dänemark an dritter Stelle der OECD- Mitgliedsstaaten. Allerdings ist festzustellen, dass die Schweiz gerade bei den sehr leistungsfähigen Glasfaseranschlüssen in den hinteren Rängen auftaucht und sich noch weit weg vom OECD-Durchschnitt befindet. Die Spitzenplätze werden hier gegenwärtig von Japan und Korea belegt.79

Die Leistungen der Online-Service-Angebote der Schweizer Regierung liegen weltweit im Mittelfeld Der Online-Service-Index ist eine von insgesamt drei Komponenten, die zusammen den E-Government-Development-Index bilden. Er misst die Leistung und den Ent- wicklungsstand der Online-Service-Angebote der Regierungen der UN-Länder. Bei der Messung wird davon ausgegangen, dass sich die Entwicklung dieser Angebote in vier Phasen gliedert: Die erste Phase wird durch die einfache Website der Regie- rung charakterisiert. Danach kommen multimediale Komponenten hinzu sowie die Möglichkeit zur Interaktion. Die dritte Phase zeichnet sich durch einen breiten Informationsaustausch, regelmässige Benutzung und Inputmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger aus. Die vierte Phase wird durch einen intensiven Daten- austausch und routinemässige Konsultationen der Bürgerinnen und Bürger z.B. über soziale Netzwerke geprägt. Die Schweiz belegte im Jahr 2010 im Vergleich der insgesamt 189 untersuchten Länder mit einem Indexwert von 0,444 (Mittelwert 0,286) den 38. Platz. Auf den ersten Plätzen befanden sich die Republik Korea, die USA und Kanada. Der Mittelwert Europas lag im Jahr 2010 bei 0,435. Im Vergleich zum Jahr 2008 hat sich die Stellung der Schweiz etwas verschlechtert, und zwar um 2 Rangplätze.80

Die Nahrungsmittelproduktion ist zwischen 2008 und 2009 gestiegen Gemäss Artikel 104 BV hat die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung zu leisten. Als Massstab für die Nahrungsmit- telproduktion wird die verwertbare Energie der Agrarprodukte, gemessen in Joule, verwendet. Die Schweizer Landwirtschaft produzierte 2008 insgesamt 24 000 Tera- joules (TJ) Nahrungsmittel, im Jahr 2009 konnte diese Zahl auf 25 000 TJ gesteigert werden. Der Gesamtverbrauch der Schweizer Bevölkerung stieg im selben Zeitraum von 39 167 TJ auf 39 478 TJ. Damit deckte die Schweizer Landwirtschaft 2009 energiemässig 63 Prozent des inländischen Nahrungsbedarfs ab.81 In diesen Zahlen ist auch das importierte Viehfutter enthalten. Der Schweizerische Bauernverband veröffentlicht eine diesbezüglich korrigierte Zahl, die 2009 56 Prozent erreichte. Bei Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs lag der Selbstversorgungsgrad 2009 bei

95 Prozent, bei pflanzlichen Produkten bei 48 Prozent. Die Steigerung der Nah-

rungsmittelproduktion wird von einer abnehmenden Zahl von Landwirtschafts- betrieben geleistet. Zwischen 2009 und 2010 nahm die Anzahl Betriebe um 969

79 OECD Broadband Portal: Fixed broadband penetration and density (June 2010);

www.oecd.org/document/54/0,3746,en_2649_34225_38690102_1_1_1_1,00.html

80 UNPAN: United Nations E-Government Survey 2010;

UND; www2.unpan.org/egovkb/datacenter/CountryView.aspx UND; www2.unpan.org/egovkb/ProfileCountry.aspx?ID=166

81 BLW: Agrarbericht 2011;

www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

502

Einheiten oder um 1,6 Prozent ab. Dies kommt einer Abnahme von knapp drei Bauernhöfen pro Tag gleich.82 Die Anzahl der Betriebe in den Betriebsgrössenklas- sen bis 30 Hektaren geht zurück, Zunahmen verzeichnen die Grössenklassen über 30 Hektaren. Die Anzahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft ist ebenfalls seit Jahren rückläufig. Waren es 1996 noch 225 000 Beschäftigte, die in der Landwirt- schaft tätig waren (davon 54 % Vollzeit), sind im Jahr 2010 167 000 Personen in der Landwirtschaft tätig (davon lediglich 44 % Vollzeit).83

Die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft nimmt zu

Der Indikator Arbeitsproduktivität zeigt, wie viel Wertschöpfung eine Arbeitskraft erzielt. Er misst damit die Effizienz des Arbeitskräfteeinsatzes in der Schweizer Landwirtschaft. Die Verbesserung der Arbeitsproduktivität ist eine wichtige Voraus- setzung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren verbessert. Aus der starken Abnahme der eingesetzten Arbeit (–8 %) und einer leicht höheren Bruttowertschöp- fung zu konstanten Herstellungspreisen (+3 %) resultierte zwischen 2002–2004 und

2008 eine Zunahme der Arbeitsproduktivität um 13 Prozent oder im Durchschnitt

um 2,4 Prozent pro Jahr.84

3.2 Internationale Positionierung

Der Saldo der Handelsbilanz sank 2010 zum ersten Mal seit 2005 wieder Nachdem in den letzten Jahren der Überschuss in der Handelsbilanz jeweils Rekord- summen aufzeigte, sank der Aktivsaldo im Jahr 2010 erstmals seit 2005 wieder, und zwar um 0,9 Mrd. Franken auf 19,5 Mrd. Franken.85 Im Dreivierteljahr nahmen die Exporte 2011 um 2,4 Prozent auf 147,0 Mrd. Franken zu – dies bei gleichzeitig stark rückläufigen Güterpreisen (–7,4 %; real: +10,7 %). Die seit dem 2. Quartal 2010 festgestellte kontinuierliche Wachstumsverlangsamung setzte sich in den beiden ersten Quartalen 2011 fort. Im 3. Quartal rutschte die Veränderung der Ausfuhren dann ins Minus. Dieser Verlauf bestätigte sich auch saisonbereinigt. Der Preisab- schlag ohne die Pharmabranche betrug 4,3 Prozent (real: +7,0 %). Die Importe stiegen lediglich um 1,0 Prozent auf 130,4 Mrd. Franken (real: +3,2 %). Bezogen auf die vierteljährliche Entwicklung wuchsen die Einfuhren nur im 1. Quartal, während sie in den nachfolgenden zwei Quartalen rückläufig waren. Die Preise der Einfuhrgüter sanken um 2,1 Prozent. Ohne die Pharmasparte fiel der Abschlag nahezu gleich hoch aus (–2,3 %). In den ersten neun Monaten 2011 kumulierte sich der Überschuss in der Handelsbilanz auf 16,7 Mrd. Franken. Damit weitete sich der Aktivsaldo um 14,7 Prozent aus. Ferner glich der Überschuss mit Asien (+17,0 Mrd. Fr.) das Defizit mit Europa (–16,3 Mrd. Fr.) vollständig aus.86

82 BFS: Landwirtschaft Indikator – Anzahl Betriebe; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/07/03/blank/ind24.indicator.240201.2402.html 83 BFS: Landwirtschaft – Anzahl Beschäftigte; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ themen/07/03/blank/ind24.indicator.240203.2402.html

84 BLW: Agrarbericht 2009;

www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00498/index.html?lang=de

85 EZV: Der schweizerische Aussenhandel im Jahr 2010;

www.ezv.admin.ch/themen/00504/01530/index.html?lang=de

86 EZV: Dreivierteljahr 2011: von Quartal zu Quartal schwächer;

www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24598.pdf

503

Die durchschnittliche Zollbelastung durch die 13 wichtigsten Exportländer der Schweiz wird auf 1,7 % im Jahr 2010 geschätzt Aus den einfachen durchschnittlichen Zollansätzen eines Landes, in das die Schweiz ihre Güter exportiert, lässt sich eine Schätzung des Anteils der Zollbelastung am Gesamtwert der Schweizer Exporte berechnen (gewichtet nach dem Handelsvolu- men mit diesem Land). Ein Freihandelsabkommen mit einem Land hat zum Ziel, die Zölle für Schweizer Ursprungserzeugnisse zu beseitigen. Dies betrifft vorwiegend industrielle Erzeugnisse. Die höchsten Zolltarife werden heute noch in vielen Län- dern für Landwirtschaftsgüter erhoben. In weniger entwickelten Ländern stellt der oft hohe Zollschutz für gewisse Industrieprodukte indes ebenfalls eine wichtige Marktzugangsbeschränkung dar. Im Jahr 2010 wurden 12 Prozent der Schweizer Exporte mit Freihandelspartnern erzielt. Dies entspricht insgesamt 28 Prozent der Schweizer Exporte in Märkte, die sich ausserhalb von Europa befinden. Im Jahr

2010 betrugen die Schweizer Exporte 203,5 Mrd. Franken (195,7 Mrd. Fr. [96 %]

für Industriegüter und 7,8 Mrd. Fr. [4 %] für Landwirtschaftsprodukte). Der Haupt- teil der Exporte ging an insgesamt 13 Länder87, wobei die Exporte in die EU sowie in sechs weitere Länder innerhalb von Freihandelsabkommen oder Zollabkommen stattfanden. Insgesamt wird die Summe der Zollkosten bei den 13 wichtigsten Ex- portländern im Jahr 2010 auf etwa 3 Mrd. Franken geschätzt (1,7 % der durch- schnittlichen Zollbelastung)88. Für die anderen Länder, die insgesamt 11,5 Prozent der Exporte ausmachen, konnten die Zollkosten im Jahr 2010 auf 1,1 Mrd. Franken beziffert werden (4,8 % der durchschnittlichen Zollbelastung).

Das relative Preisniveau der Schweiz liegt seit Jahren über dem der Europäischen Union Die Kaufkraftparität ist die Ausgabensumme in nationaler Währung, die für den Erwerb eines bestimmten Warenkorbs aufgewendet werden muss. Misst man die Kaufkraftparität auf Niveau des BIP, geht es um einen Warenkorb mit einer Zusammensetzung und damit auch einem identischem Nutzen wie das BIP. Das relative Preisniveau eines Landes berechnet sich als Quotient aus Kaufkraftparität und Wechselkurs. Das relative Preisniveau des gesamten Bruttoinlandprodukts (BIP) betrug 2009 für die Schweiz 135 Indexpunkte (EU-27 = 100). Dabei zeigte sich in den letzten Jahren eine steigende Entwicklung des Preisniveaus (Schweiz 2007 = 120). Die einzelnen Produktegruppen des BIP zeigen eine grosse Bandbreite des relativen Preisniveaus auf. Das Wohnungswesen und das Bildungswesen gehören in der Schweiz mit 185 bzw. 200 Indexpunkten im Jahr 2009 zu einer relativ teuren Gruppe. Dagegen liegt das relative Preisniveau anderer Produktegruppen in der Schweiz nahe am Durchschnitt der 27 EU-Mitgliedsländer. Insgesamt betrachtet liegt das relative Preisniveau der Schweiz allerdings seit Jahren über dem der Euro- päischen Union.89 Da das relative Preisniveau auch bei Waren und Dienstleistungen, die potenziell international handelbar sind, höher liegt als im umgebenden Ausland, besteht ein Potenzial für eine weitergehende grenzüberschreitende Integration der Märkte fort.

87 EU, USA, China, Japan, Hong Kong, Singapur, Kanada, Indien, Brasilien, Korea, Verei- nigte Arabische Emirate, Australien, Türkei 88 Es handelt sich um eine Schätzung, die den Zollbefreiungen aufgrund der bestehenden Freihandelsabkommen Rechnung trägt; Berechnung: SECO

89 BFS: Preisniveauindizes im internationalen Vergleich;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/07/blank/key/01.html

504

Die Schweiz verfolgt gegenüber der EU eine Interessenpolitik auf bilateralem Weg Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind mit Abstand die wichtigsten Partner der Schweiz – sowohl aufgrund des politischen und wirtschaftlichen Gewichts der EU als auch wegen ihrer geografischen und kulturellen Nähe. Beson- dere Bedeutung kommt dem wirtschaftlichen Verhältnis zu: Jeden dritten Franken verdient die Schweiz im Austausch mit der EU. Zusammen mit den USA, China und Russland gehört die Schweiz zu den vier wichtigsten Handelspartnern der EU (2008). Die Schweiz verfolgt gegenüber der Union eine Interessenpolitik auf bilate- ralem Weg. Konkrete Anliegen und Probleme werden durch bilaterale Abkommen in klar umgrenzten Bereichen geregelt. Dieses schrittweise, pragmatische Vorgehen erlaubt massgeschneiderte, vertragliche Lösungen für eine breite Palette wirtschaft- licher und politischer Fragen. Als Hauptetappen der bilateralen Abkommen mit der EU können das Freihandelsabkommen (1972), das Versicherungsabkommen (1989), die Bilateralen I mit 7 Abkommen (1999) und die Bilateralen II mit 9 Abkommen (2004) genannt werden.90

Der Anteil der in Kraft getretenen multilateralen Abkommen schwankt seit 1990 Zur Lösung globaler Probleme sind Abkommen auf globaler Ebene ein zentrales Instrument. Wichtig sind dabei die Transparenz in politischen Prozessen, die Parti- zipation der Bevölkerung, die Übernahme von Verantwortlichkeiten, die Einhaltung der Menschrechte sowie die Kohärenz der verschiedenen Politiken. Von besonderer Relevanz erweist sich die Förderung der Kohärenz zwischen Handels-, Umwelt- und Sozialregelwerken. Der Anteil in Kraft getretener Abkommen weist darauf hin, inwiefern die Schweiz ihre Verantwortung zur Umsetzung internationaler Abkom- men wahrnimmt. Seit 1990 schwankt der Anteil der multilateralen Abkommen, die in der Schweiz in Kraft getreten sind. Nach einer stabilen Periode seit Ende der 1990er-Jahre mit einem Anteil von 80 Prozent (Anteil der in der Schweiz in Kraft getretenen multilateralen Rechtstexte am Total der in einem Jahr abgeschlossenen Rechtstexte) schwankt der Anteil seit 2006 zwischen 64 und 77 Prozent. Auf der internationalen Bühne sind Umwelt- und Sozialregelwerke im Gegensatz zu den wirtschaftlichen Ordnungen (insbesondere der WTO) schwächer vertreten. Insge- samt hat die Schweiz die wichtigsten Abkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert und prüft laufend die Möglichkeit des Beitritts zu weiteren wichtigen Übereinkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes.91 Im Bereich der UNO-Kernübereinkommen sowie auch betreffend einiger Ratifikationen im Bereich des Europarates bestehen in den letzten Jahren allerdings noch einige Lücken.

90 Integrationsbüro EDA/EVD: Bilaterale Abkommen Schweiz-EU;

www.europa.admin.ch/themen/00500/index.html S. 6

91 BFS: Internationale Zusammenarbeit – Multilaterale Abkommen;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70612.320

505

Neun Schweizerinnen und Schweizer sind in Leitungsorganen von internationalen Organisationen vertreten; vier weitere in den Exekutivorganen Durch ihre Präsenz in internationalen Organisationen nimmt die Schweiz ihre aus- senpolitischen Interessen wahr. Insgesamt sind neun Schweizerinnen und Schweizer in Leitungsorganen internationaler Organisationen vertreten und vier weitere Schweizer in den Exekutivorganen. Bei Wahlverfahren der Leitungsorgane unter- stützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Schweizer Kandidaturen mit Wahlkampagnen bei den Mitgliedern des Wahlorgans, meist Mitgliedstaaten. Die Schweizer Regierung (vertreten durch Diplomatinnen und Diplomaten) sowie unabhängige Sachverständige vertreten die Schweiz in wichtigen Gremien. In ein Exekutivorgan gelangen Schweizerinnen und Schweizer in der Regel durch eine Ernennung und nicht durch eine Wahl. Für diese Stellen ist also keine Kampagne erforderlich. Die Sonderbeauftragten und die Sonderberichter- statter der Vereinten Nationen werden beispielsweise vom UNO-Generalsekretär ernannt.92

Der prozentuale Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen ist wegen geringerer Entschuldungsmassnahmen und einem starken Wirtschaftswachstum gesunken Der Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD veröffentlicht jedes Jahr die wesentlichen Kennzahlen zur öffentlichen Entwicklungshilfe seiner Mitgliedsländer. Der prozentuale Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) am Bruttonatio- naleinkommen (BNE) bildet die Basis des hier verwendeten Vergleichs. 2010 ist die öffentliche Entwicklungshilfe im Vergleich zum Bericht 2009 um 4,5 Prozent ge- sunken. Dieser Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Schweiz

2010 geringere bilaterale Entschuldungsmassnahmen ergriff. Der Rückgang ist auch

eine Folge des starken Wirtschaftswachstums: Ausgedrückt in Prozenten des BNE fiel die APD von 0,45 Prozent im Jahr 2009 auf 0,41 Prozent im Jahr 2010.93 Die APD sämtlicher DAC-Länder hat sich im Jahr 2010 stark erhöht (+6,5 %) und gemäss realem Wachstum den Betrag von 128,7 Mrd. US-$ erreicht. Die in den letzten Jahren zu beobachtende Zunahme der bilateralen Entwicklungsprojekte und – programme hat sich im Jahr 2010 weiter fortgesetzt (+5,9 %). Die durchschnittliche Leistung der DAC-Länder (Durchschnitt der Prozentsätze APD/BNE der einzelnen Länder) ist auf 0,49 Prozent gestiegen und liegt 0,01 Prozent über dem Niveau des Jahres 2009. Mit einem Prozentsatz APD/BNE von 0,41 Prozent verbleibt die Schweiz auf dem 12. Platz der 23 DAC-Staaten und bei den absoluten Beträgen auf dem 15. Platz.94

Die evaluierten Projekte und Programme der internationalen Zusammenarbeit können als zufriedenstellend eingestuft werden Der Leistungsbereich «Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung» des SECO evaluiert jährlich die Resultate seiner Entwicklungsaktivitäten. Durch externe Evaluationen wird die Erfolgsrate der Projekte aufgrund der Kriterien Relevanz,

92 EDA: Die Präsenz der Schweiz in internationalen Organisationen;

www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intorg/chprio.html

93 DEZA/SECO: Jahresbericht DEZA/SECO 2010

94 DEZA: Die Schweiz im internationalen Vergleich;

www.deza.admin.ch/printPreview.php?navID=153414&langID=6

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Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit ermittelt.95 Die Resultate der evaluierten Projekte und Programme des SECO können für die letzten Jahre insgesamt als zufriedenstellend eingestuft werden. Die Erfolgsrate betrug im Jahr 2010 71 Prozent. In der Zeitperiode 2005–2010 wurde eine durchschnittliche Erfolgsrate von 77 Prozent evaluiert. Dabei wird allgemein bereits eine Erfolgsrate von etwa 65–80 Prozent als ein gutes und realistisches Ziel bewertet, unter der Berücksichtigung, dass das Umfeld, in dem Interventionen der Entwicklungszusammenarbeit durchge- führt werden, sehr komplex ist. Zum Vergleich erreichte die Weltbank zum Beispiel eine Erfolgsrate von rund 80 Prozent.96

3.3 Sicherheit und Kriminalität

Die Straftaten gemäss Strafgesetzbuch sind gesunken Mit dem Jahresbericht der polizeilichen Kriminalstatistik 2010 werden zum zweiten Mal die Ergebnisse einer Statistik vorgelegt, bei der alle Kantone die verzeigte Kriminalität detailliert und nach einheitlichen Erfassungs- und Auswertungsprinzi- pien registrierten. Von den 656 858 angezeigten Straftaten entfallen 80 Prozent auf Delikte gemäss dem Strafgesetzbuch97 (StGB), 14 Prozent auf solche gemäss dem Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 195198, 4 Prozent auf solche gemäss dem Ausländergesetz vom 16. Dezember 200599 sowie 2 Prozent auf Delikte gemäss weiterer Bundesgesetze. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Straftaten gemäss StGB um 5 Prozent gesunken. Den Hauptteil dieser Straftaten stellen die Ver- mögensdelikte mit 378 581 Straftaten (72 %) dar. Die Gewaltstraftaten (46 412) machen 9 Prozent aus. Davon können 3 Prozent als schwere Gewaltstraftaten bezeichnet werden. Darunter fallen 53 vollendete und 189 versuchte Tötungsdelikte,

487 schwere Körperverletzungen und 543 Vergewaltigungen. Der Rückgang der

polizeilich registrierten Straftaten zeigt sich in fast allen StGB-Bereichen. So sind beispielsweise die Gewaltstraftaten im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent zurück- gegangen. Bei den schweren Gewaltstraftaten beläuft sich der Rückgang sogar auf

12 Prozent, obwohl die Tötungsdelikte um 2 Prozent zugenommen haben. 80 Pro-

zent aller wegen Straftaten gemäss dem StGB Beschuldigten gehören zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. 4 Prozent kommen aus der Asylbevölkerung und

15 Prozent sind beschuldigte Ausländerinnen und Ausländer, die sich ohne länger-

fristige Aufenthaltsregelung in der Schweiz aufhalten. Berücksichtigt man nur die Beschuldigten aus der ständigen Wohnbevölkerung, so besitzen 63 Prozent der im Bereich des StGB Beschuldigten die schweizerische Staatszugehörigkeit und 37 Prozent sind Ausländerinnen oder Ausländer.100

95 SECO: Evaluationsberichte; www.seco-

cooperation.admin.ch/themen/01033/01130/index.html?lang=de

96 SECO: Annual Report 2010 – Effectiveness of SECO’s Economic Cooperation and

Development; www.seco-cooperation.admin.ch/themen/01033/01130/ index.html?lang=de 97 SR 311.0 98 SR 812.121 99 SR 142.20

100 BFS: Medienmitteilung – Rückgang der polizeilich registrierten Kriminalität;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/22/press.html

507

Die Anzahl der Verurteilungen wegen eines Verbrechens ist 2009 gegenüber

2005 relativ stabil geblieben

Die Entwicklung der Verurteilungen wegen schwerer Gewaltdelikte zeigt nur einen Teil der schweren Gewaltkriminalität. Die Daten berücksichtigen Delikte, für wel- che eine verdächtige Person identifiziert und folglich strafrechtlich verfolgt, ange- klagt und verurteilt wurde. Die Anzahl der Verurteilungen gibt einen Hinweis über die Gewaltdelikte in der Schweiz, zeigt hingegen nicht die Anzahl der tatsächlich verübten Gewaltdelikte. Hier wäre eine Dunkelfeldforschung erforderlich. Die Gesamtzahl der Urteile, die im Jahre 2009 gegen Erwachsene ausgesprochen wur- den, sind verglichen mit dem Jahr 2005 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg ist allerdings überwiegend auf die 16-prozentige Zunahme der Verurteilun- gen für ein Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958101 zurückzuführen. Hauptgrund für diese Zunahme ist eine Intensivierung der Polizei- kontrollen und nicht ein Anstieg der strafbaren Handlungen. Die Statistik der poli- zeilichen Verkehrskontrollen sowie das selbstberichtete Verhalten gemäss der Befragung der Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker zeigen, dass die Übertretungs- raten tendenziell am Sinken sind. Die Anzahl der für ein Verbrechen ausgesproche- nen Verurteilungen ist gegenüber 2005 relativ stabil geblieben (+2 %).102

Die Jugendstrafurteile wegen eines Gewaltdelikts sind rückläufig Die Ergebnisse der Statistiken der Strafrechtspflege werden stark beeinflusst durch die Vorgehensweisen im Präventions- und Repressionsbereich sowie durch die vorhandenen Ressourcen. Sie sind deshalb immer auch als Ausdruck vielfältiger Anwendungsweisen des Strafrechts zu interpretieren. In der Schweiz leben 685 500 10–17 Jahre alte Minderjährige. 2009 wurden 15 100 Urteile gegen Minderjährige gesprochen. Der Anstieg der Jugendstrafurteile von 14 651 im Jahre 2008 auf 15 064 im Jahre 2009 (+2,8 %) beruht auf einer häufigeren Bestrafung jugendlicher Drogenkonsumentinnen und -konsumenten (+13,8 %). Die Jugendstrafurteile mit einem Gewaltdelikt sind dagegen rückläufig (–3,6 %). Die Verteilung der gegen Jugendliche verhängten Sanktionen ist stabil; weiterhin werden vor allem persönli- che Leistungen verlangt und Verweise ausgesprochen. Im Zeitraum seit 1999, d.h. in den Jahren seit Aufnahme der neuen Jugendstrafurteilsstatistik, ist ein Anstieg der Anzahl der Jugendstrafurteile wegen Straftaten nach dem Strassenverkehrsgesetz, wegen Straftaten gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die Freiheit und die sexuelle Integrität zu beobachten. Die Gesamtzahl der in der Jugendstrafur- teilsstatistik registrierten Gewaltstraftaten ist seit 1999 von 10 Prozent auf 16 Pro- zent angestiegen; der Anstieg geht zu mehr als 80 Prozent auf die am wenigsten schweren Straftaten zurück (einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten und Dro- hungen).103

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee stabilisiert sich im Mittelfeld Vertrauen ist in hoch arbeitsteilig organisierten Gesellschaften eine wichtige, sicher- heitsstiftende Verhaltensweise; es hilft, Komplexität zu reduzieren. Das allgemeine Sicherheitsgefühl scheint dabei stark mit dem Vertrauen in staatlich-politische

101 SR 741.01 102 BFS: Verurteilungen (Erwachsene) – Kommentar; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/19/03/03/key/ueberblick/kommentar.html

103 BFS: Kommentar – Jugendstrafstatistik; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/

themen/19/03/04/key/ueberblick/kommentar.html

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Institutionen verbunden zu sein, was sich durch das Gefühl manifestiert, dass «Per- sonen oder Instanzen die Dinge schon richtig machen». Besonders Personen, die dem Bundesrat, dem Parlament, den Gerichten und der Polizei vertrauen, fühlen sich tendenziell eher sicher. Dieses Grundvertrauen in staatliche Institutionen steht im positiven Zusammenhang mit der Zukunftszuversicht der Schweiz.104 Die Armee geniesst in der Bevölkerung im Mehrjahresvergleich ein Vertrauen von 6,0 Punkten auf einer Skala von 1–10. Das Meinungsbild der Bevölkerung hat sich in den letzten zwei Jahren stabilisiert.

Schweizer Fachleute leisten rund 800 Einsatztage zugunsten von Frontex Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX) koordiniert die Zusammenarbeit im Bereich Grenzschutz der Schen- gen-Staaten, unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbe- amten und hilft Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Aussengrenzen erfordern, mit der Entsendung von Expertinnen und Experten. Mit dem Beitritt zum Schengen-Abkommen verpflichtete sich die Schweiz dazu, im Rahmen von FRONTEX-Operationen Schweizer Grenz- schutzbeamte befristet einzusetzen. Die Schweizer Beteiligung besteht vor allem in der Entsendung von Fachleuten (Dokumentenberater/innen, Fahrzeugspezialist/ innen). Die Entsendung von Grenzschutzbeamten für konkrete Einsätze kann aber auch abgelehnt werden.105 Im Jahr 2011 leistete das Grenzwachtkorps 803 Einsatztage zugunsten von Frontex. Gleichzeitig waren rund 100 Tage lang Gast-Grenzkontrollbeamte aus anderen Schengen-Ländern im Rahmen von Frontex-Operationen in der Schweiz (Flughäfen Genf und Zürich) eingesetzt.

3.4 Gesellschaftliche Kohäsion

Die reichsten 20 Prozent der Haushalte verdienen 4,4 Mal so viel wie die ärmsten 20 Prozent Um die Ungleichheit der Einkommensverteilung zu messen, wird das Einkommen, das den reichsten 20 Prozent aller Haushalte zur Verfügung steht, mit demjenigen der ärmsten 20 Prozent verglichen. Da die Sozialtransfers einbezogen werden, kann die Einkommensungleichheit angegeben werden, die nach erfolgter Umverteilung noch besteht. Im Jahr 2009 verdienten 20 Prozent der Haushalte mit den höchsten Einkommen (verfügbares Haushaltseinkommen) 4,4 Mal so viel wie die 20 Prozent mit den tiefsten Einkommen. Die Ungleichheit zwischen hohen und tiefen Haus- haltseinkommen ist seit 2000 unverändert. In der EU-27 verfügten die reichsten

20 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2009 über ein 4,9 Mal so hohes Gesamtein-

104 CSS ETHZ: Sicherheit 2011 – Aussen-, sicherheits- und verteidigungspolitische Mei- nungsbildung im Trend, S. 95–99; //www.oecd.org/document/44/ 0,3746,en_2649_36344374_42793900_1_1_1_37431,00.html

105 EFD: Beteiligung der Schweiz an FRONTEX;

www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00611/01242/index.html?lang=de

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kommen (verfügbares Äquivalenzeinkommen) wie die ärmsten 20 Prozent. Am geringsten war die Ungleichheit in Slowenien und am höchsten in Lettland.106 Die Sozialhilfequote steigt vor allem bei den 56–64-Jährigen Im Jahr 2009 waren 230 019 Personen zur Existenzsicherung teilweise oder ganz auf Sozialhilfe angewiesen. Dies entsprach 3,0 Prozent der Gesamtbevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr waren 2009 rund 4 Prozent mehr Personen in der Schweiz auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Bei sämtlichen Altersgruppen stieg 2009 die absolute Zahl der Sozialhilfebezügerin- nen und -bezüger gegenüber dem Vorjahr an. Ein starkes Wachstum wies dabei die Altersgruppe der 56- bis 64-Jährigen auf. Mit einer Sozialhilfequote von 2,2 Prozent im Jahr 2009 weist diese Gruppe den höchsten Wert seit Vorliegen der ersten gesamtschweizerischen Resultate für das Jahr 2004 auf. In den letzten Jahren vor der Pensionierung gelingt es Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern offensichtlich immer weniger, sich durch eine verbesserte Erwerbssituation aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu lösen. Wichtigster Beendigungsgrund in dieser Altersgruppe ist die Existenzsicherung durch Sozialversicherungen. Die Altersgruppe der 0- bis 17-Jährigen hatte hingegen ein unterdurchschnittliches Wachstum zu verzeichnen. Hier scheinen die Massnahmen zu greifen, welche den Übergang in die nachobliga- torische Bildung und den Einstieg in das Berufsleben fördern.107

Der Altersquotient steigt Die Alterung der Bevölkerung hat Auswirkungen bei der Berechnung sowohl des Jugend- als auch des Altersquotienten. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts zählte die Schweiz 76 unter 20-Jährige je 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren. Der Jugendquotient lag 1900 bei 75,6 Prozent; 2010 lag er bei 33,5 Prozent. Der Altersquotient ist dagegen kontinuierlich im Steigen begriffen. Heute entfallen auf

100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 27 Personen im Alter von 65 und mehr;

damit ist der Altersquotient im 20. Jahrhundert von 11 Prozent auf 27 Prozent gestiegen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren es noch 11 Personen.108

Das Rechnungsergebnis der AHV ist positiv Die AHV erzielte im Jahr 2009 gemäss Betriebsrechnung einen Rekordüberschuss von 3,9 Mrd. Franken Dieser erfreuliche Rechnungsabschluss ist auf die hohen Kapitalwertänderungen (Netto-Börsengewinne) von 2,0 Mrd. Franken zurückzufüh- ren, welche höher waren als der Anstieg der Sozialleistungen um 5,6 Prozent (Ren- tenanpassung um durchschnittlich 3,2 %). Obwohl 2010 die Einnahmen rückläufig waren – deutlich tieferen Kapitalwertänderungen standen nur teilweise höhere Beitragseinnahmen gegenüber –, konnte noch ein positiver Rechnungssaldo von 1,9 Mrd. Franken erzielt werden. 2010 lag das AHV-Kapital bei 44,2 Mrd. Franken.109

106 BFS: Sozialer Zusammenhalt – Ungleichheit der Einkommensverteilung;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ ind32.indicator.70102.3203.html; BFS: Einkommensverteilung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/03/blank/key/02/06.html

107 BFS: Medienmitteilung – Nationale Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2009;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/13/03/03/dos/03.html

108 BFS: Jugend- und Altersquotient;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/key/alter/gesamt.html

109 Jahresbericht 2010 über die Sozialversicherungen gemäss Artikel 76 ATSG;

www.bsv.admin.ch/themen/ueberblick/00003/index.html?lang=de

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Ausländische Jugendliche brechen ihre Ausbildung häufiger ab als Schweizer Jugendliche In der heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft ist der Erwerb eines Abschlusses auf der Sekundarstufe II eine Mindestanforderung, um Risiken auf dem Arbeitsmarkt (prekäre Erwerbsarbeit und Arbeitslosigkeit) zu minimieren. Jugendli- che, die ihre Ausbildung frühzeitig abbrechen, stellen entsprechend eine potenzielle Risikogruppe bezüglich einer langfristigen Abhängigkeit von Sozialhilfe dar.110 Seit 2003 zeichnet sich bei den frühzeitigen Schulabgängern ein deutlicher Unterschied zwischen dem Anteil der Schweizer und dem der ausländischen Jugendlichen ab. Die Quote für die Schweizer Jugendlichen liegt bei 5 Prozent, die von ausländischen Jugendlichen zwischen 15 und 25 Prozent. Diese Differenz ist im Zeitverlauf relativ konstant. Allerdings bilden die jungen Ausländerinnen und Ausländer keine homo- gene Kategorie. Ausländische Jugendliche, die zuhause eine andere als die Unter- richtssprache sprechen und nicht in der Schweiz geboren wurden, weisen ein höhe- res Risiko auf, nicht direkt in eine nachobligatorische Ausbildung einzutreten, als junge Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation. Zudem beeinflussen beispielsweise die Ausbildung, die finanziellen Ressourcen und der Integrationsgrad der Eltern die schulische Leistung von Kindern und Jugendlichen und damit auch ihre Berufs- und Entwicklungschancen in der Gesellschaft.111

Die Erwerbsquote der ausländischen Erwerbstätigen steigt Gesamthaft betrachtet ist die Erwerbstätigenquote in der Schweiz seit 2006 ange- stiegen. Zwischen 2010 und 2011 stieg sowohl die Zahl der schweizerischen Erwerbstätigen (+1,2 % auf 3,369 Mio.) als auch jene der ausländischen Erwerbstä- tigen (+5,6 % auf 1,263 Mio.) an. Die Zunahme bei den Ausländerinnen und Aus- ländern war in den Hauptaufenthaltskategorien zu beobachten. Bei den C-Bewilli- gungen kam es zu einer Zunahmen von 2,8 Prozent, bei den B-Bewilligungen und bei Personen, die mindestens 12 Monate aufgrund einer L-Bewilligung in der Schweiz bleiben, betrug die Zunahme 11 Prozent, bei den Grenzgängern und Grenz- gängerinnen 6,3 Prozent (provisorischer Wert) und bei Personen, die sich weniger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten, nahm die Anzahl der Erwerbstätigen um 5,8 Prozent zu.112 Insgesamt bewegte sich die Erwerbsquote der Personen (15–64 Jahre) aus den EU-27/EFTA-Staaten zwischen 2003 und 2011 (2. Quartal) von 82,8 auf 85,7 Prozent, während die Erwerbsquote der Personen aus den Drittstaaten sich in die umgekehrte Richtung entwickelte (von 76,7 % auf 73,8 %).

Die Erwerbsquote der 55–64-Jährigen steigt Der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung von 55 bis 64 Jahren stieg zwischen

2007 und 2011 ausgehend von 67,2 Prozent auf 69,3 Prozent an. Die Erwerbsquote

der 55- bis 64-Jährigen ist in den letzten Jahren ebenfalls im Steigen begriffen.

110 BFS: Frühzeitige Schulabgänger; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/

15/02/key/ind5.indicator.51325.513.html 111 BFS: Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Nationalität; www.bfs.admin.ch/bfs/ portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70611.3203.html

112 BFS: Medienmitteilung – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung und abgeleitete

Statistiken – Arbeitsangebot im 1. Quartal 2011; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/22/press.html

511

Ausgehend von einem Wert von 62,3 Prozent Anfang der 1990er-Jahre, konnte sie bis ins Jahr 2011 die Marge von 70 Prozent erreichen.113 Frauen beziehen bei gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Stellung ein niedrigeres Gehalt als Männer Die Löhne der Frauen (durchschnittlich 5040 Fr./Monat) liegen im Mittel um etwa einen Fünftel unter jenen der Männer (durchschnittlich 6248 Fr./Monat)114. Die Differenz wird zum Teil durch die überproportionale Vertretung der Frauen in Berufen mit tiefen Lohnniveaus und das geringere Ausbildungsniveau vor allem älterer Frauen erklärt. Dazu kommen Teilzeitarbeit und familienbedingte Unterbrü- che der Erwerbstätigkeit. Dies wirkt sich nachteilig aus in einem System, das Voll- zeitverfügbarkeit, Berufserfahrung und Betriebstreue gehaltsmässig mehr belohnt als durch unbezahlte Arbeit erworbene Kompetenzen. Auch nach Ausschaltung solcher struktureller Unterschiede bleibt ein Lohnunterschied bestehen: Frauen beziehen bei gleichem Anforderungsniveau ein niedrigeres Gehalt, und das Lohngefälle wird mit zunehmendem Anforderungsniveau tendenziell ausgeprägter. Auch bei gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Stellung ist der Lohn von Männern höher als derjenige von Frauen.115 Die Lohndifferenz betrug im Jahr 2008 im privaten Sektor 24,1 Prozent und im öffentlichen Sektor 17,6 Prozent. 38,9 Prozent des durchschnitt- lichen Lohnunterschieds zwischen Frauen und Männern in der Privatwirtschaft können nicht erklärt werden. Im öffentlichen Sektor ist die Lohndiskriminierung deutlich geringer als im privaten Sektor. Sie betrug im Jahr 2008 im öffentlichen Sektor des Bundes 3,5 Prozent.116

Die Lebenserwartung bei guter Gesundheit nimmt auf hohem Niveau weiter zu Frauen und Männer in hochentwickelten Ländern leben nicht nur länger als anders- wo, sondern im Durchschnitt auch lange Zeit gesünder und ohne massive Behinde- rungen. In der Schweiz ist die Lebenserwartung in guter Gesundheit besonders hoch und nahm zwischen 2002 und 2007 sogar noch leicht zu. Dabei erhöhte sich die Lebenserwartung bei guter Gesundheit stärker als die Lebenserwartung insgesamt. Die relative wie auch absolute Ausweitung der krankheits- und behinderungsfreien Lebenserwartung lässt sich einerseits auf Verbesserungen der sozialen, wirtschaft- lichen und gesundheitlichen Lage der Rentner und Rentnerinnen zurückführen. Anderseits gab es in den letzten Jahrzehnten vermehrt Fortschritte in der Prävention, Behandlung und Rehabilitation von (chronischen) Krankheiten, wodurch sich die Gesundungschancen oder zumindest die Chancen zur Beibehaltung eines selbststän- digen Alltags ebenfalls erhöht haben.117

113 BFS: Detaillierte Ergebnisse der SAKE – Erwerbsquote nach Geschlecht, Nationalität, Altersgruppen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/02/blank/data/03.html

114 BFS: Lohnniveau – nach Geschlecht; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/

themen/03/04/blank/key/lohnstruktur/nach_geschlecht.html 115 BFS: Arbeit – Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männer; www.bfs.admin.ch/ bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.71306.3207.html; BFS: Löhne nach Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes, Bildung und beruflicher Stellung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/20/05/blank/key/loehne/ anforderungsniveau_des_arbeitsplatzes.html

116 BFS: Lohnniveau – nach Geschlecht; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/

themen/03/04/blank/key/lohnstruktur/nach_geschlecht.html 117 BFS: Gesundheit – Lebenserwartung in guter Gesundheit; www.bfs.admin.ch/bfs/ portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70201.3202.html

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86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich gesundheitlich gut oder sehr gut

Gesundheit hat viele Dimensionen – körperliche, psychische und soziale – und ist deshalb nicht leicht zu messen. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass Menschen in der Lage sind, ihren allgemeinen Gesundheitszustand selbst realistisch einzuschätzen. Aus den Angaben zur selbst wahrgenommenen Gesundheit (Antwort auf die Frage: Wie ist Ihre Gesundheit im Allgemeinen?) lässt sich deshalb eine zuverlässige Aussage über den generellen Gesundheitszustand der Bevölkerung ableiten. Auch ist der Indikator ein guter Prädiktor für das Wohlbefinden, die funk- tionelle und kognitive Kapazität sowie für die Mortalität. 2007 fühlten sich 86,8 Prozent der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren gesundheitlich gut oder sehr gut. Bei den Personen ab 75 Jahren beträgt dieser Anteil noch 65 Prozent. Dabei ist ein Bildungsgradient festzustellen: 72 Prozent der Personen ohne nachobligatorischen Schulabschluss schätzen ihre Gesundheit als gut oder sehr gut ein gegenüber

93 Prozent derjenigen mit einer Ausbildung auf Tertiärstufe.118

Die Kosten des Gesundheitswesens in Prozent des BIP haben 2009 zum ersten Mal seit 2004 wieder zugenommen Der prozentuale Anteil der Gesundheitskosten am BIP ist eine Quote, die zeigt, welcher prozentuale Anteil der wirtschaftlichen Ressourcen eines Landes für das Gesundheitswesen aufgewendet wird.119 Der Anteil der Gesundheitskosten am BIP hat bis 2004 zugenommen und danach leicht abgenommen. 2008 betrugen die Kos- ten 10,7 Prozent am BIP und im Jahr 2009 11,4 Prozent. Obwohl die Gesundheits- kosten auf 61,0 Mrd. Franken zugenommen haben, ist ihr Anteil am BIP seit 2006 relativ stabil. Dies erklärt sich durch das starke Wirtschaftswachstum, welches die Kostenerhöhung kompensieren konnte.120 Im internationalen Vergleich hat die Schweiz eines der teuersten Gesundheitssysteme überhaupt, gemessen am Anteil des BIP.121 2009 lag die Schweiz nach den USA (17,4 %), den Niederlanden (12 %), Frankreich (11,8 %), Deutschland (11,6 %) und Dänemark (11,5 %) auf dem sechs- ten Rang. Aufgrund des hohen Wirtschaftswachstums ist das ein niedrigerer Rang als in den Vorjahren (2008: 3. Rang).

Die Gesundheitsausgaben pro Einwohnerin und Einwohner steigen an Insgesamt betrugen die Gesundheitskosten im Jahr 2009 7833 Franken pro Einwoh- nerin und Einwohner. Dabei stiegen zwischen 2004 und 2009 die Gesundheitskosten pro Person in allen Leistungskategorien. Während die stationäre Behandlung zum Beispiel im Jahr 2004 noch 269 Franken pro Person monatlich kostete, erhöhte sich ihr Betrag bis ins Jahr 2009 auf 297 Franken. Die Finanzierung der Gesundheitsaus- gaben geschieht mehrheitlich durch die Grundversicherung nach KVG (35,1 %) und durch die privaten Haushalte (30,5 %), was auch in etwa dem Wert des Vorjahres entspricht. Für jede in der Schweiz wohnhafte Person wurden im Gesundheitswesen monatlich 653 Franken ausgegeben. 229 Franken pro Person konnten mit Leistungen

118 BFS: Publikation zur Gesundheitsbefragung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ themen/14/22/publ.html?publicationID=4092

119 BFS: Die Kosten des Gesundheitswesens in Prozent des BIP; www.bfs.admin.ch/

bfs/portal/de/index/themen/14/05/blank/key/internationaler_vergleich.html

120 BFS: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2009;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70205.3202.html 121 Anteile der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt in ausgewählten OECD-Ländern 2009; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/05/blank/key/ internationaler_vergleich.html

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der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden, 58 Franken mit Zusatz- versicherungen und 37 Franken durch andere Versicherungen wie die AHV, die IV und die Unfallversicherung. 123 Franken trug der Staat bei und 6 Franken wurden von privatrechtlichen Stiftungen finanziert. So mussten die Haushalte, zusätzlich zu den Versicherungsprämien, einen Restbetrag von 200 Franken bezahlen.122 Der Anteil des Staates an den Kosten erhöhte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 19,4 Pro- zent. Die Gesundheitsausgaben stiegen im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen Leistungskategorien. Am bedeutendsten waren die Steigerungen der Ausgaben bei der ambulanten Behandlung in Krankenhäusern (+6,3 %), beim Ver- kauf von Gesundheitsgütern (+5,1 %, darunter Medikamente), bei der Langzeit- pflege in Heimen (+5,1 %) und bei der stationären Akutbehandlung in Kranken- häusern (+4,4 %). Diese vier Kategorien verursachen mit einem Leistungsvolumen von 36,1 Mrd. Franken 59,2 Prozent der Gesundheitsausgaben.123

Die Prämien bei den Krankenkassen wachsen und verringern das potenzielle Wachstum der verfügbaren Einkommen Der Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) erfasst die Prämienentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Krankenzusatzversicherung; mit ihm kann die Auswirkung der Prämienentwicklung auf das Wachstum des verfügbaren Einkommens geschätzt werden. In den letzten Jahren ist tendenziell ein Prämienwachstum bei den Krankenkassen zu verzeichnen. Mit Ausnahme des Jahres 2008, wo der KVPI einen Rückgang der Prämien um 0,4 Prozent verzeichnete, stiegen diese in den Jahren 2007 (1 %), 2009 (1,4 %) und 2010 (8,1 %) an. Damit erreichte der KVPI im Jahr 2010 insgesamt einen Indexstand von 156,3 Punkten (Basis 1999=100). Die Prämien für die Kran- kengrundversicherungen sind 2010 um 8,7 Prozent gestiegen und erreichten damit einen Indexstand von 167,1 Punkten (Basis 1999=100). Die Prämien für die Kran- kenzusatzversicherung erhöhten sich 2010 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ähnlich wie hohe Steuern belastete auch das Prämienwachstum das Budget der privaten Haushalte. Die Entwicklung der Krankversicherungsprämien verringerte das potenzielle Wachstum der verfügbaren Einkommen zwischen 2009 und 2010 um 0,6 Prozentpunkte.124

Die Prämien für die Krankengrundversicherung, die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge betragen im Durchschnitt 29 Prozent des Bruttoeinkommens Mit den Anteilen am Einkommen wird die relative Belastung der Haushalte durch die jeweilige Ausgabenkomponente ausgedrückt. Die obligatorischen Transferaus- gaben (Prämien für die Krankengrundversicherung, Steuern und Sozialversiche- rungsbeiträge) betrugen 2006–2008 insgesamt für die Gesamtbevölkerung im Durchschnitt 29 Prozent. Überdurchschnittlich belastet sind das 1. und das 5. Ein- kommensquintil mit 29 Prozent und 31 Prozent, am niedrigsten belastet das

122 BFS: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2009; www.bfs.admin.ch/

bfs/portal/de/index/themen/14/22/publ.html?publicationID=4295

123 BFS: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2009; www.bfs.admin.ch/

bfs/portal/de/index/themen/14/22/publ.html?publicationID=4295

124 BFS: Krankenversicherungsprämien-Index;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/03/blank/key/index.html; BFS: Me- dienmitteilungen zum Krankenversicherungsprämien-Index 2007–2010; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/05/22/press.html

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2. Quintil mit 26 Prozent. Durchschnittlich 11 Prozent des Bruttoeinkommens wur-

den 2006–2008 für Steuern und 11 Prozent für Sozialversicherungen aufgewendet, wobei die prozentuale Belastung für die verschiedenen Einkommensklassen sehr unterschiedlich ausfällt. Im untersten Einkommensquintil werden rund 11 Prozent allein für die Krankenkassenprämien der Grundversicherung aufgewendet (ohne Berücksichtigung der Prämienverbilligung), im obersten sind es nur 2,9 Prozent.125 Im Jahr 2009 beliefen sich die obligatorischen Transferausgaben (Prämien für die Krankengrundversicherung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) auf durch- schnittlich rund 2516 Franken pro Monat beziehungsweise 26,9 Prozent des Brutto- einkommens. Dabei schlugen die Steuern mit 1126 Franken pro Monat am stärksten zu Buche.126

3.5 Umwelt und Verkehr

Der Endenergieverbrauch pro Kopf schwankt von Jahr zu Jahr Der Endenergieverbrauch pro Kopf schwankte in den letzten Jahren. Erst erhöhte er sich zwischen den Jahren 2007 und 2008 um 4,1 Prozent, um dann zwischen 2008 und 2009 um 2,5 Prozent zu sinken und von 2009 auf das Jahr 2010 wieder um 4,4 Prozent anzusteigen.127 Dieser unregelmässige Verlauf des Energieverbrauchs hängt unter anderem damit zusammen, dass ein Teil des Energieverbrauchs für die Erzeugung von Wärme verwendet wurde. Die Nachfrage nach Wärme hängt wie- derum vom Wetter ab und kann von Jahr zu Jahr stark schwanken. Der Verlauf widerspiegelt zudem den Wandel der Gesellschaft und auch die zum Teil damit verbundene wachsende Wirtschaft. Als Einflussfaktoren können die Zunahme von Wohlstand und Mobilität sowie die laufende Automatisierung und Elektronisierung unseres Lebens genannt werden.128 Vor allem abhängig vom Wirtschaftswachstum, dem technischen Fortschritt, dem Verkehr, dem Bevölkerungs- und Wohnungsbe- stand sowie den Energiepreisen wird eine grosse Menge an Energie verbraucht. Der Anstieg des gesamten Energieverbrauchs (seit 1970 um 50 %, seit 1990 um 8 %) kann in erster Linie als Folge des Verkehrswachstums gewertet werden.129

Die Elektrizitätsproduktion aus Wasserkraft konnte gesteigert werden Die aus erneuerbaren Quellen stammende Energie wird hauptsächlich aus Wasser- kraft hergestellt. Wasserkraft macht insgesamt 64 Prozent der erneuerbaren Energie

125 BFS: Statistischer Sozialbericht Schweiz 2011 – Bericht des Bundesrates vom 18.05.2011 in Erfüllung des Postulats «Legislatur. Sozialbericht» (2002 P 01.3788), S. 36–38; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/13/22/ publ.html?publicationID=4368

126 BFS: Medienmitteilung vom 15.11.2011 – Haushaltsbudgeterhebung 2009;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/01/nip_detail.html?gnpID=2011-903; BFS: Haushaltseinkommen und –ausgaben 2009; www.bfs.admin.ch/bfs/ portal/de/index/themen/20/02/blank/key/einkommen0/niveau.html

127 BFE: Gesamtenergiestatistik; www.bfe.admin.ch/themen/00526/00541/00542/

00631/index.html?lang=de&dossier_id=00867

128 BFS: Energie und Klima – Endenergieverbrauch;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.72503.3211.html 129 BFS: Energieverbrauch: Einflussfaktoren; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ themen/08/02/blank/key/verbrauch/gesamtentwicklung.html

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und 12 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs im Jahr 2009 aus.130 Dennoch erzeugten die Wasserkraftanlagen 1,1 Prozent weniger Elektrizität als im Vorjahr. Die Produktion der Laufkraftwerke nahm um 3,5 Prozent ab. Diejenige der Spei- cherkraftwerke erhöhte sich um 0,7 Prozent. Die Produktion der Wasserkraftwerke, die im ersten Halbjahr 2009 noch um 6,9 Prozent angestiegen war, sank im eher trockenen zweiten Halbjahr 2009 um 7,9 Prozent. In den beiden Winterquartalen 2009 (1. und 4. Quartal) ging die Produktion der Wasserkraftwerke im Gegensatz zu den beiden Sommerquartalen 2009 (2. und 3. Quartal; +1,0 %) um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück.131 Über den Zeitraum 2007–2010 konnte die Erzeu- gung von Wasserkraftenergie von 36 373 GWh auf 37 450 GWh gesteigert wer- den.132

Der Verbrauch an erneuerbaren Energien ist stärker angestiegen als der Gesamtenergieverbrauch Die aus erneuerbaren Quellen stammende Energie wird hauptsächlich aus Wasser- kraft hergestellt (64 % der erneuerbaren Energie, 12 % des gesamten Endenergie- verbrauchs). Neue erneuerbare Energien stammen zu 22 Prozent (4 % des gesamten Endenergieverbrauchs) aus erneuerbarer Biomasse (Holz und landwirtschaftliches Biogas) und 6 Prozent aus erneuerbaren Abfallanteilen (1 % des gesamten Endener- gieverbrauchs). Die anderen Energietechnologien (Nutzung von Sonnenergie, Umweltwärme, Windenergie und Rückstände in Abwasserreinigungsanlagen) pro- duzieren nur einen kleinen Anteil der erneuerbaren Energie.133 Der Verbrauch an erneuerbaren Energien ist im Jahr 2009 stärker angestiegen als der Gesamtenergie- verbrauch. Zwischen 1990 und 2009 stieg er um 39 975 Terajoule (TJ) oder

32 Prozent. Der Gesamtenergieverbrauch stieg im gleichen Zeitraum um 10 Prozent.

Die Energieabhängigkeit vom Ausland ist gross Die Energieimporte in die Schweiz nahmen in den letzten Jahren zu. Folglich ist die Energieabhängigkeit der Schweiz vom Ausland gross: Es werden etwa 80 Prozent des Energiebedarfs importiert. Die Importe setzen sich aus fossilen Energieträgern und Kernbrennstoffen, also nicht erneuerbaren Energien, zusammen. Wichtigster inländischer Energielieferant ist die Wasserkraft. Zwar werden im Energiebereich Massnahmen zur Effizienzsteigerung getroffen, wodurch Einsparungen entstehen; diese werden jedoch durch den steigenden Gesamtenergieverbrauch immer wieder kompensiert.134

Der Personenverkehr in der Schweiz nimmt ständig zu Die Summe aller während eines Jahres von In- und Ausländern in der Schweiz auf der Strasse oder Schiene zurückgelegten Strecken lag 2009 bei 122 Mrd. Personen- kilometern (Pkm) (inkl. Langsamverkehr). Das Ausmass des Personenverkehrs

130 BFS: Zusammensetzung der erneuerbaren Energie; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/02/06/ind13.indicator.130608.135.html

131 Admin: Weniger Strom aus Wasserkraft;

www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=32621 132 BFS: Elektrizitätserzeugung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/08/02/ blank/key/elektrizitaetserzeugung.html 133 BFS: Zusammensetzung der erneuerbaren Energie; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/02/06/ind13.indicator.130608.135.html 134 BFS: Energie und Klima – Energieabhängigkeit; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/themen/21/02/ind32.indicator.72508.3211.html

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hängt von der durchschnittlich zurückgelegten Tagesdistanz, der Bevölkerungszahl und den von Ausländerinnen und Ausländern unternommenen Fahrten in der Schweiz ab. Der Personenverkehr in der Schweiz nimmt ständig zu: Zwischen 1980 und 2009 stiegen die Verkehrsleistungen im privaten motorisierten Strassenverkehr um rund 34 Prozent auf 89,9 Mrd. Pkm. Im öffentlichen Verkehr betrug die Zuwachsrate sogar 77 Prozent, was vor allem auf das verbesserte Angebot in diesem Bereich zurückzuführen ist. Die Verkehrsleistung im öffentlichen Verkehr lag 2009 bei 23,9 Mrd. Pkm (5,36 Mrd. Pkm Strassenverkehr und 18,57 Mrd. Pkm Schienen- verkehr)135. Der Modalsplit zeigt die Aufteilung der gesamten Verkehrsleistungen auf den privaten motorisierten Strassenverkehr und den öffentlichen Schienen- und Strassenverkehr sowie den Langsamverkehr an.

Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Personenverkehr nimmt wieder zu Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Personenverkehr auf Strasse und Schiene hat in den 1970er-Jahren und Anfang der 1980er-Jahre abgenommen. Wäh- rend 1970 noch 21 Prozent der Leistungen im Personenverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurden, waren es 1984 nur noch 16 Prozent. Seither hat der Anteil wieder zugenommen. Im Jahr 2009 wurden 21 Prozent der Personen- kilometer (Schiene und Strasse) mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Absolut betrachtet lässt sich eine allgemeine Zunahme der Personentransporte auf Strasse und Schiene beobachten.136

Das Wachstum der Gütertransporte wurde fast ausschliesslich auf der Strasse realisiert Anfang der 1980er-Jahre wurden über 50 Prozent der Gütertransportleistung auf der Schiene erbracht. 2009 betrug dieser Anteil noch 36 Prozent. Das Wachstum der Gütertransporte wurde weitestgehend auf der Strasse realisiert: Während die Trans- portleistung auf der Schiene von 1980 bis 2009 leicht gestiegen ist, haben sich die Leistungen des Güterverkehrs auf der Strasse mehr als verdoppelt. Die absoluten Zahlen des Schienenverkehrs sind hauptsächlich Ende der 1990er-Jahre gestie- gen.137

Der Anteil der schweren Güterfahrzeuge durch die Alpen nimmt langsam ab Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der schweren Güterfahrzeuge durch die Schweizer Alpen um 10 Prozent abgenommen und sich damit von 1 404 000 auf 1 257 000 Fahrzeuge pro Jahr verringert. Die erste deutliche Abnahme zwischen 2000 und

2005 hing mit der Einführung der LSVA, den höheren Gewichtslimiten, den flankie-

renden Massnahmen und dem einschränkenden Verkehrsregime zusammen. Für die Abnahme im Jahr 2006 ist hauptsächlich die Sperrung der Gotthardroute während eines Monats verantwortlich. Die Abnahme von 2008 bis 2009 um 7 Prozent, verur-

135 BFS: Verkehrsleistungen – Daten, Indikatoren Personenkilometer (Pkm);

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/11/05/blank/key/verkehrsleistungen/leistu ngen.html 136 BFS: Mobilität und Transport – Modalsplit im Personenverkehr; www.bfs.admin.ch/ bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.71702.3210.html

137 BFS: Mobilität und Transport – Modalsplit im Güterverkehr; www.bfs.admin.ch/

bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.71704.3210.html; BFS: Gütertransportstatistik – Zeitreihen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/11/05/blank/dos/02.html

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sacht durch die schlechte Wirtschaftssituation, wurde 2010 praktisch wieder kom- pensiert. Im Schienengüterverkehr liegt das Transportaufkommen inzwischen nahe- zu auf dem Niveau, das vor der Konjunkturkrise erreicht wurde. Im Jahr 2010 ver- kehrten lediglich 18 000 Fahrzeuge weniger als im Jahr 2008 (–1 %).138 Insgesamt schwächt sich das Wachstum des alpenquerenden Schienen-Güterverkehrs bereits wieder ab: Im zweiten Quartal 2011 betrug es mit 8,8 Prozent praktisch nur noch die Hälfte des Wachstums im ersten Quartal (+17,0 Prozent). Grund dafür dürften die sich abzeichnende Konjunkturflaute in Europa und die Schwäche des Euro gegen- über dem Schweizerfranken sein.139

Modalsplit im Agglomerationsverkehr Alle fünf Jahre werden in der Schweiz statistische Erhebungen zum Verkehrsverhal- ten der Schweizer Bevölkerung durchgeführt. Im Rahmen des «Mikrozensus Mobili- tät und Verkehr 2010» wurde mit einer verdichteten Stichprobe in den Agglomera- tionen der Indikator «Modalsplit im Agglomerationsverkehr» im Detail erhoben. Die Ergebnisse werden ab Frühling 2012 vorliegen.

Immer mehr Staustunden auf den Nationalstrassen wegen Verkehrsüberlastung Die Staustunden auf den Nationalstrassen sind 2010 gegenüber 2009 um 34 Prozent gestiegen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 15 910 Staustunden gezählt. Den tiefsten Wert, der in den letzten acht Jahren gemessen werden konnte, verzeichnete das Jahr

2008 mit total 10 048 Stunden. Als Hauptursache für das Zustandekommen von

Staus kann vornehmlich die Verkehrsüberlastung genannt werden. Rund zwei Drittel (11 786 Stunden) aller registrierten Staus sind auf Verkehrsüberlastung zurückzu- führen. Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr weiter akzentuiert. Gegenüber dem Vorjahr haben die Staustunden durch Verkehrsüberlastungen im Jahr 2010 um

47 Prozent resp. 3757 Stunden zugenommen. Vergleichbar ist die Anzahl Staustun-

den wegen Unfällen (2023 Stunden) und Baustellen (1894 Stunden). Während die Staus wegen Unfällen gegenüber dem langjährigen Mittel leicht zugenommen haben (+11 Prozent), entsprechen die Staus wegen Baustellen den Zahlen aus dem Jahr

2009. Zu erwähnen bleibt, dass das Bundesamt für Strassen in Zusammenarbeit mit

den Partnern (Kantonspolizei, Viasuisse) zusätzliche Massnahmen zur Erfassung des Verkehrsgeschehens auf den Nationalstrassen eingeleitet und umgesetzt hat. Die zusätzliche Sensorik (Verkehrszähler, Kameras) sowie die Staumelder von Viasuisse ermöglichen eine verbesserte Erfassung der Verkehrs- und Stausituationen.140

Die jährlich zurückgelegten Trassenkilometer im Schienenverkehr nehmen zu Die Infrastruktur im Schienenverkehr erreichte im Jahr 2010 genauso wie im Vor- jahr bezüglich Produktivität, Effizienz und Kapazitätszuteilung die gesetzten Ziele. Die Zahl der auf dem SBB-Netz zurückgelegten Trassenkilometer (Trkm) stieg um

138 BAV: Güterverkehr durch die Schweizer Alpen 2010;

www.bav.admin.ch/verlagerung/01529/index.html?lang=de 139 UVEK: Alpenquerender Güterverkehr wächst auf Schienen stärker als auf Strassen; www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/ index.html?lang=de&msg-id=41028

140 ASTRA: Strassen und Verkehr: Zahlen und Fakten 2010;

www.astra.admin.ch/dokumentation/00119/04028/index.html?lang=de

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1,2 Prozent auf 163,5 Mio. Trkm.141 Die Netznutzungseffizienz wird in der Regel im Zusammenhang mit dem Ausbau verwendet. Sie bezieht sich indirekt aber auch auf den Substanzerhalt. Eine hohe Verfügbarkeit der Anlagen (und damit wenig Störun- gen) sowie eine entsprechende Marktnachfrage ist notwendig, um eine hohe Netz- nutzungseffizienz zu gewährleisten. Damit die Netznutzungseffizienz hoch gehalten bzw. gesteigert werden kann, muss in den Substanzerhalt investiert werden. Die Netznutzungseffizienz misst somit nicht nur das quantitative Wachstum der Ver- kehrsleistung auf der Schiene, sondern stellt auch einen qualitativen Indikator bezüglich der Substanz des Schienennetzes dar. Dies bedeutet: Wenn die Netznut- zungseffizienz hoch gehalten werden soll, braucht es mehr Mittel für den Sub- stanzerhalt. Im Rahmen der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruk- tur (FABI)», die der Bundesrat im ersten Quartal 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden wird, ist eine Mittelkonkurrenz zwischen Substanzerhalt und Ausbau vorgesehen. Wenn mehr Mittel für den Substanzerhalt nötig sind, verbleiben weni- ger für den Ausbau. Somit ist die Netznutzungseffizienz auch ein guter Indikator für den effizienten Einsatz der Mittel in die Bahninfrastruktur.

Die Feinstaub-Konzentration nimmt ab, aber die Grenzwerte in Städten, Agglomerationen und an stark befahrenen Strassen werden regelmässig überschritten Bei 9 von 12 wichtigen Luftschadstoffen werden in der Schweiz heute die Immissi- onsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985142 eingehal- ten. Allerdings kommt es bei Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub noch immer zu Überschreitungen der Grenzwerte, mit entsprechenden Konsequenzen für Mensch und Umwelt. In der Schweiz sterben jedes Jahr zwischen 3000 und 4000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung, wobei Feinstaub und Ozon die grössten Belastungen mit sich bringen. Für die Feinstaub-Konzentration konnte in den letzten Jahren eine Abnahme beo- bachtet werden. Der Rückgang ist mehrheitlich auf die strengeren Abgasvorschrif- ten, die emissionsärmeren Brennstoffe bei Feuerungen und auf den Einbau von Staubfiltern zurückzuführen. Die Grenzwerte werden aber, vor allem in Städten und Agglomerationen sowie entlang stark befahrener Strassen, nach wie vor regelmässig überschritten. Hohe Feinstaubkonzentrationen entstehen insbesondere bei winterli- chen Inversionslagen, während der sich Luftmassen kaum vermischen und Luft- schadstoffe in bodennahen Luftschichten anreichern. Eine solche Inversionslage bestimmte in den Jahren 1996, 2003 und 2006 wochenlang das Wetter des Schwei- zer Mittellandes und beeinflusste die Jahreskonzentration an Feinstaub.143

Die Treibhausgas-Emissionen haben sich kaum verändert In der Schweiz macht Kohlendioxid aus der Verbrennung fossiler Energieträger mit

85 Prozent den grössten Anteil der gesamten Treibhausgasemissionen aus. Auch

weltweit ist CO2 mit Abstand das bedeutendste Treibhausgas, welches durch menschliche Aktivitäten in die Atmosphäre eingebracht wird. In der Schweiz wur- den im Jahr 2009 1,5 Mio. Tonnen weniger Treibhausgase ausgestossen als im

141 SBB: Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2010; www.sbb.ch/sbb-konzern/

medien/publikationen/geschaefts-nachhaltigkeitsbericht.html S. 17 142 SR 814.318.142.1

143 BFS: Feinstaub-Konzentration; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/

21/02/ind32.indicator.72104.3212.html

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Vorjahr.144 Der Verkehr trägt einen grossen Teil, nämlich im Jahr 2009 32 Prozent zu den Treibhausgasemissionen der Schweiz bei. Dabei sind die Emissionen im Verkehrsbereich zu 98 Prozent auf den motorisierten Strassenverkehr zurückzufüh- ren. Industrie und Dienstleistungen sind für weitere 30 Prozent der Emissionen der Schweiz verantwortlich. Die Emissionen der Wirtschaft schwanken konjunkturbe- dingt; seit 1990 haben sie aber trotz Wirtschaftswachstum nicht zugenommen, d.h. die Effizienz konnte gesteigert werden. Privathaushalte tragen durch die Raumhei- zung und Warmwasseraufbereitung mit 20 Prozent zu den Treibhausgasemissionen der Schweiz bei. Seit 2007 liegen die in diesem Bereich verursachten Emissionen um rund 10 Prozent unter dem Wert von 1990, was eine positive Entwicklung dar- stellt. Zu rund 12 Prozent stammen die Treibhausgasemissionen aus der Landwirt- schaft. Bis 2004 waren die landwirtschaftlichen Emissionen rückläufig, seither steigen sie jedoch wieder an. Emissionen, die bei der Verbrennung von Abfall entstehen, haben seit 1990 um beinahe 18 Prozent zugenommen. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls145 zu einer Reduktion von 8 Prozent des Treibhausgasausstosses bis 2012 gegenüber 1990 verpflichtet. Um diese Reduktion zu erreichen, kann die Schweiz auch auf den Kauf von ausländischen Emissionszer- tifikaten und die Senkenleistung des Schweizer Waldes zurückgreifen.146

Die Schweiz verbraucht fast dreimal so viele Umweltleistungen und Ressourcen, wie es global pro Kopf gibt Die Berechnung des «ökologischen Fussabdrucks» vergleicht den Naturverbrauch der Menschen mit der Kapazität der Natur, diesen Verbrauch zu regenerieren («Bio- kapazität»). Dieser Verbrauch umfasst den Ressourcenkonsum, bebaute Flächen und Abfallabsorption. Der ökologische Fussabdruck misst somit die (Über)-Nutzung der natürlichen Ressourcen und veranschaulicht die Knappheit des biologischen Umweltkapitals. Der ökologische Fussabdruck der Schweiz wird pro Person im Vergleich zur Biokapazität pro Person in der Welt dargestellt. Seit Anfang der 1960er-Jahre ist der Schweizer ökologische Fussabdruck pro Person grösser als die weltweit pro Person verfügbare Biokapazität. Die Schweiz verbraucht zurzeit fast dreimal so viele Umweltleistungen und Ressourcen, wie es global pro Kopf gibt. Die Hauptursache für den grossen ökologischen Fussabdruck ist der Energieverbrauch. Dieser macht rund zwei Drittel des ökologischen Fussabdrucks aus. Global gesehen ist die wirtschaftliche Entwicklung oft mit zunehmendem Umwelt- und Ressourcen- verbrauch verbunden. Das heisst: Je höher das Volkseinkommen eines Landes, desto grösser dessen ökologischer Fussabdruck. Der Schweizer ökologische Fussabdruck liegt im Durchschnitt der meisten westeuropäischen Länder.147

144 BAFU: Treibhausgase: Ungenügender Rückgang des Ausstosses im Jahr 2009;

www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/ index.html?lang=de&msg-id=38662 145 Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, SR 0.814.011

146 BAFU: Kernindikator Treibhausgas-Emissionen;

www.bafu.admin.ch/umwelt/indikatoren/08557/08568/index.html?lang=de

147 BFS: Natürliche Ressourcen – Ökologischer Fussabdruck; www.bfs.admin.ch/bfs/

portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.71607.3212.html

520

Die Materialintensität schwankt, zeigt aber im Allgemeinen eine sinkende Tendenz Der Indikator «Materialintensität» zeigt das Verhältnis des totalen Materialaufwan- des (Total Material Requirement, TMR) zum Bruttoinlandprodukt BIP. Er zeigt somit, wie viel Kilogramm Materialien verbraucht oder umgelagert werden, um einen Franken Wertschöpfung zu erzielen. Die Materialintensität der Schweiz schwankte zwischen 1990 und 2009 und zeigt im Allgemeinen eine sinkende Ten- denz. Eine genauere Analyse erlaubt es, zwei Perioden zu unterscheiden: Zwischen 1990 und 1996 ging der TMR zurück, während das BIP stagnierte. Dies ist vor allem auf das Stagnieren der Wirtschaft und auf den Rückgang der Aktivitäten im Bausek- tor zurückzuführen. Sobald sich die Wirtschaft zu erholen begann, stieg auch der TMR wieder an. Infolge der Weltwirtschaftskrise kann 2009 ein Rückgang von TMR und BIP beobachtet werden. Da der TMR verhältnismässig stärker zurückge- gangen ist als das BIP, ist die Materialintensität gesunken. 2009 belief sich der gesamte Materialbedarf auf insgesamt 330 Mio. Tonnen bzw. 42 Tonnen pro Per- son.148

Hochwasser und Murgänge verursachten zwischen 1972 und 2009 Schäden von 12,4 Mrd. Fr. Hochwasser, Rutschungen, Murgänge und Sturzprozesse können bedeutende Sach-, Personen- und Umweltschäden verursachen. Aufgrund der zunehmenden Zersiede- lung befinden sich immer mehr Werte und Güter in gefährdeten Zonen, und die Anfälligkeit der Infrastrukturen erhöht sich. Die Minderung der vorhandenen Risi- ken und damit die Begrenzung der Schäden, wenn es zu einem Ereignis kommt, sind Ziel der Gefahrenprävention. Von 1972–2009 verursachten Hochwasser und Mur- gänge Schäden von 12,4 Mrd. Franken (teuerungsbereinigt). Die Schäden durch Rutschgefahr und Sturzprozesse belaufen sich auf rund 0,9 Mrd. Franken (teue- rungsbereinigt). Rund die Hälfte der Schäden der Periode 1972–2009 ist auf die fünf grössten Einzelereignisse zurückzuführen. Schäden lassen sich verhindern oder begrenzen, wenn die Gefahr bekannt ist. Lawinen verursachen nur im Katastrophen- fall bedeutende Sachschäden, wenn in sogenannten Lawinenwintern Gebäude und Siedlungen betroffen werden. In den vergangenen 73 Jahren war dies 16 Mal der Fall. Die hier genannten Naturgefahren Hochwasser, Rutschungen, Murgänge und Sturzprozesse sind für Sachschäden weitaus bedeutender.149

Die Siedlungsfläche pro Person steigt in der Tendenz Die Siedlungsfläche pro Einwohnerin und Einwohner hat innert 12 Jahren (Zeitraum zwischen der Arealstatistik 1979/85 und 1992/97) gesamthaft um 3,8 Prozent zuge- nommen und liegt heute bei rund 400 m2. Insbesondere für Wohnzwecke wird ein immer grösserer Flächenanteil genutzt. Gründe dafür liegen in der Änderung der Bevölkerungsstruktur und der Wohlstandssteigerung.150 Die landwirtschaftlichen Aktivitäten decken einen Drittel der Gesamtfläche der Schweiz ab.151 Mit seinen

148 BFS: Produktion und Konsum – Materialintensität; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/themen/21/02/ind32.indicator.71507.3209.html

149 BAFU: Indikator Schäden durch Hochwasser und Rutschungen;

www.bafu.admin.ch/umwelt/indikatoren/08596/08599/index.html?lang=de

150 BFS: Natürliche Ressourcen – Siedlungsfläche pro Kopf; www.bfs.admin.ch/bfs/

portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.72301.3212.html

151 BFS: Landwirtschaft – Bodennutzung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/

themen/07/03/blank/ind24.indicator.240101.2401.html

521

Massnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von 2002 möchte der Bundesrat den Pro-Kopf-Flächenverbrauch bei 400m2 stabilisieren. Die Zwischenergebnisse der Arealstatistik 2004/09 für 22 Kantone zeigen allerdings eine ansteigende Tendenz des Indikators. Der Wert hat in der letzten Erhebungsperiode um 5,6m2 zugenom- men.152

Die Anzahl der Arten hat zugenommen Die Artenzahl hat zwischen 1997 und 2008 um rund zwei Prozent zugenommen. Die Zunahme ist nicht allein auf die Ausbreitung von Neobiota – gebietsfremden Arten – zurückzuführen, sondern auch eine Folge von Naturschutzmassnahmen und Rücker- oberungen ehemals besiedelter Gebiete sowie Neueinwanderungen. Die Artenzu- nahme darf jedoch nicht über den Schwund von Populationen auf nationaler, regio- naler oder lokaler Ebene hinwegtäuschen. Hier kam es teilweise bereits zum Verschwinden von Arten. Insgesamt gibt es in der Schweiz schätzungsweise 40 000 Tier- und 3000 Pflanzenarten. Dabei ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Arten entdeckt wurden.153

3.6 Bildung und Forschung

Der Anteil der Schweizer Bevölkerung mit einem Abschluss auf Tertiärstufe steigt seit Längerem kontinuierlich an Bei 14,2 Prozent der 25- bis 64-Jährigen in der Schweiz stellt die obligatorische Schule im Jahr 2010 den höchsten Abschluss dar. Im Jahr 2000 waren es noch 16,1 Prozent.154 Die Abschlüsse auf Sekundarstufe II stellen für mehr als 50 Prozent der 25- bis 64-Jährigen die höchste abgeschlossene Ausbildung dar.155 Von den 25- bis 34-jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz absolvieren knapp 90 Prozent einen Abschluss auf Sekundarstufe II, bei den in der Schweiz Geborenen sogar etwa 95 Prozent. In älteren Altersgruppen ist der Anteil an Personen ohne nachobligatorischen Abschluss systematisch höher. Innerhalb des schweizerischen Bildungssystems hat die Berufsbildung einen hohen Stellenwert. Nahezu zwei Drittel der Jugendlichen absolvieren eine berufliche Grundbildung. Der Anteil der Schweizer Bevölkerung mit einem Abschluss auf Tertiärstufe steigt seit Längerem kontinuierlich an. Neben steigenden Abschlüssen an den universitären Hochschulen tragen die Einführung der Fachhochschulen Mitte der 1990er-Jahre sowie die Abschlüsse im Bereich der höheren Berufsbildung zu dieser Entwicklung bei. Män- ner sind derzeit bei Betrachtung des Durchschnitts über alle 25- bis 64-Jährigen noch besser ausgebildet als Frauen. Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede verringern. Derzeit liegt der Anteil der Männer bei den Personen mit einer tertiären Ausbildung über dem Durch- schnitt und ihr Anteil im Bildungsstand «ohne nachobligatorische Ausbildung»

152 BFS: Siedlungsfläche pro Einwohner: Leitindikator für die nachhaltige Raumentwick- lung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/02/03/blank/key/ siedlungsflaeche_pro_einwohner.html

153 BAFU: Kernindikatoren Artenvielfalt ausgewählter Gruppen;

www.bafu.admin.ch/umwelt/indikatoren/08612/08657/index.html?lang=de 154 BFS: Kontext – Bildungsniveau der Bevölkerung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/fr/ index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51131.511.html

155 BFS: Kontext – Bildungsstand der Bevölkerung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/

de/index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51131.511.html?open=9,2,4,507#507

522

unter dem Durchschnitt. Während 28 Prozent der Männer ein Universitätsstudium oder eine Fachhochschule abgeschlossen haben, sind es bei den Frauen 21 Prozent. Für Frauen bleibt der Abschluss auf Sekundarstufe II häufiger als für Männer die höchste abgeschlossene Ausbildung.156 8 Prozent der Frauen und 14 Prozent der Männer unter den 25- bis 64-Jährigen verfügt über eine höhere Berufsbildung als höchsten Bildungsabschluss157.

Die Anzahl der frühzeitigen Schulabgänger schwankt, sinkt aber in der Tendenz Der Anteil frühzeitiger Schulabgängerinnen und -abgänger bewegte sich zwischen

1996 und 2010 zwischen 6 und 11 Prozent.158 Die Umstände, die zu frühzeiti-

gen Ausbildungsabbrüchen führen, sind angesichts der Vielfältigkeit individueller Lebensläufe zahlreich und komplex. Solche Abbrüche können durch sozioökonomi- sche, kulturelle oder geografische Faktoren sowie durch die Familiensituation bedingt sein. Potenziell spielen auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Orga- nisations- und Funktionsweise des Bildungssystems oder gar die Demografie eine Rolle. In der Schweiz kann ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Bildungsprozess auch im Zusammenhang mit Schwierigkeiten stehen, mit denen sich Jugendliche beim Übergang von der obligatorischen in die berufliche Grundbildung konfron- tiert sehen.159 Die Längsschnittuntersuchung TREE (Transition Erstausbildung – Erwerbsleben) zeigt, dass die individuellen Lebensläufe sehr vielfältig sind und sozioökonomische, kulturelle oder geografische Faktoren eine wichtige Rolle bei den frühzeitigen Ausbildungsabbrüchen spielen. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und der Bund haben sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der 25-Jährigen, die keinen Bil- dungsabschluss auf Sekundarstufe II erworben haben, bis 2020 auf unter 5 Prozent zu senken.160 International bietet sich bei den frühzeitigen Schulabgängerinnen und abgängern von Land zu Land ein sehr unterschiedliches Bild mit Quoten von rund

5 Prozent bis nahezu 45 Prozent. Die Schweiz befindet sich dabei in der Spitzen-

gruppe der Länder mit den niedrigsten Quoten unter oder bis zur 10-Prozent-Marke, welche die Europäische Union im Rahmen der Lissabonner Strategie als Zielgrösse definiert. Beim Vergleich der frühzeitigen Schulabgängerinnen und -abgänger nach Geschlecht ergibt sich kein klarer Trend. Seit 1996 waren abwechselnd die Quoten der Frauen, dann der Männer höher.161

Rund zwei Drittel der Jugendlichen haben eine berufliche Grundbildung Nach der obligatorischen Schule treten die meisten Jugendlichen in die Sekundar- stufe II über. Unterteilen lässt sich die Sekundarstufe II in berufsbildende (berufliche Grundbildung) und in allgemeinbildende Ausbildungsgänge (gymnasiale Maturi-

156 BFS: Kontext – Bildungsniveau der Bevölkerung; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/fr/ index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51131.511.html

157 BFS: Bildungsstand der Wohnbevölkerung nach Alter und Geschlecht;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51131.511

158 BFS: Bildung und Kultur – Frühzeitige Schulabgänger/innen;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70807.320

159 BFS: Prozess – Frühzeitige Schulabgänger;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51325.5

160 BFS: Bildung und Kultur – Frühzeitige Schulabgänger/innen;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70807.320

161 BFS: Prozess – Frühzeitige Schulabgänger;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/02/key/ind5.indicator.51325.5

523

tätsschulen und Fachmittelschulen). Die erworbenen Abschlüsse (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ mit oder ohne Berufsmaturität, eidgenössisches Berufsattest EBA, gymnasiale Maturität, Fachmaturität) öffnen einerseits klar definierte Zugänge zu den Angeboten der nächsthöheren Bildungsstufe (höhere Berufsbildung, Fach- hochschulen, universitäre Hochschulen). Andererseits ermöglichen sie den Absol- vierenden der beruflichen Grundbildung den Eintritt als qualifizierte Arbeitskräfte ins Erwerbsleben. Die Berufsbildung vermittelt rund zwei Dritteln der Jugendlichen in der Schweiz eine solide berufliche Grundlage: Im Jahr 2010 wurden rund 59 400 eidgenössische Fähigkeitszeugnisse EFZ und rund 3700 eidgenössische Berufs- atteste EBA vergeben.162 Rund 12 200 Personen erwarben 2010 eine Berufsmaturi- tät (wovon rund 56 % berufsbegleitend). Die Berufsmaturitätsquote lag im Jahr 2010 bei knapp 13 Prozent, wobei sich die Quoten für Frauen und Männer auf einem ähnlichen Niveau bewegen (Frauen: 12 %, Männer: 13,5 %).

Die Anzahl der Abschlüsse der höheren Berufsbildung nimmt leicht zu In der Schweiz hat der Anteil der Personen mit einem Tertiärabschluss im Laufe der Zeit kontinuierlich zugenommen. Gut die Hälfte dieser Abschlüsse wurde an Hoch- schulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen) erworben, die andere Hälfte im Rahmen der höheren Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung umfasst die Angebote der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen (u.a. Meisterprüfungen) sowie Bildungsgänge an höheren Fachschu- len. Die höhere Berufsbildung zeichnet sich durch einen starken Arbeitsmarktbezug und eine enge Verbindung von Theorie und Praxis aus und ermöglicht so eine pass- genaue berufliche Höherqualifizierung breiter Kreise entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Im Jahr 2010 betrug die Anzahl der Abschlüsse der höheren Berufsbildung rund 28 200 (2008 und 2009: 27 500). Insgesamt wurden 2010 rund

13 100 eidgenössische Fachausweise durch Berufsprüfungen, 3200 eidgenössische

Diplome durch höhere Fachprüfungen und 7300 Diplome HF aus Bildungsgängen an höheren Fachschulen vergeben. Die Geschlechterverteilung der Absolventinnen und Absolventen bei den verschiedenen Abschlüssen ist unterschiedlich: Der Frau- enanteil beträgt bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen 38,9 Prozent beziehungsweise 20,9 Prozent. Bei den Abschlüssen der Bildungsgänge an höheren Fachschulen beträgt der Frauenanteil 48 Prozent.163

Die Anzahl der Studierenden in MINT-Fächern steigt mit wenigen Ausnahmen an Die Ausbildungen in den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaf- ten und Technik (MINT) auf der Tertiärstufe werden für die Wettbewerbsfähigkeit nationaler Volkswirtschaften als wichtig erachtet, weil sie als Voraussetzung für einen gut funktionierenden Forschungs- und Innovationsstandort betrachtet werden. Der Prozentsatz der Diplome, die in naturwissenschaftlichen und technischen Stu- diengängen (Hochschulen und höhere Berufsbildung) erzielt werden, weist bis 2003

162 Bundesamt für Statistik (2011). BFS Aktuell. Statistik der beruflichen Grundbildung 2010; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/22/ publ.html?publicationID=4401 163 BFS: BFS Aktuell – Diplomstatistik 2010. Höhere Berufsbildung: Eidgenössische Fach- ausweise und Eidgenössische Diplome; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ themen/15/22/publ.html?publicationID=4408; BFS: BFS Aktuell – Diplomstatistik 2010. Höhere Berufsbildung: Höhere Fachschulen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/themen/15/22/publ.html?publicationID=4367

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eine leicht rückläufige Entwicklung auf. Möglicherweise ist dieser Trend unter anderem auf die im Tertiärbereich erfolgten Reformen zurückzuführen (Entwicklung des Fachhochschulsystems, Bolognareform). Seit dem Jahr 2003 ist ein Anstieg der Diplome in den MINT-Fächern zu verzeichnen, seit 2008 in einzelnen Fachberei- chen (Informatik, Technik und Bauwesen) jedoch wieder eine Abnahme. Gegenwär- tig – und auch gemäss Prognosen – ist die Anzahl der Studierenden in den MINT- Fächern erneut steigend, sodass in ein paar Jahren mit einem Anstieg der Diplome in diesen Fächern zu rechnen ist. Die Abschlussquote der Frauen in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik liegt allerdings immer noch deutlich unter derjenigen der Männer. Sie gehört weltweit zu den tiefsten. In der Schweiz wird mehr als ein Fünftel der Diplome auf der Tertiärstufe (höhere Berufsbildung und Hochschulen) in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik vergeben. Damit liegt die Schweiz innerhalb des Durchschnitts der verglichenen Länder.164

Die Frauen sind bei den Professuren untervertreten, stellen aber insgesamt 40 Prozent des Hochschulpersonals Bei den Hochschulabschlüssen wies die Schweiz über die Jahre hinweg einen gerin- geren Frauen- als Männeranteil auf. Im Jahr 2008 schlossen hingegen erstmals mehr Frauen als Männer ein Studium an einer universitären Hochschule oder Fachhoch- schule ab. Während die Hochschulabschlussquote der Frauen im Jahr 2000 knapp

10 Prozent betrug (Männer: 15 %), machte sie im Jahr 2010 bereits 29 Prozent

gegenüber 24 Prozent der Männer aus.165 Alle Kategorien zusammengenommen, stellen die Frauen zwar 43 Prozent des Hochschulpersonals dar, sie haben jedoch nur

27 Prozent der Professuren inne. Der Professorinnenanteil variiert stark je nach

Hochschultyp (universitäre Hochschulen 17 %, Fachhochschulen 32,7 %) und Fach- bereich (z.B. Technik rund 9 %, Geistes- und Sozialwissenschaften 28 %, Gesund- heit 74 %). Zudem machen Frauen nur 37 bzw. 41 Prozent der Dozierenden sowie der wissenschaftlichen Mitarbeitenden aus.166

Die Teilnahme an Weiterbildungskursen ist relativ stabil Die nichtformale Bildung beinhaltet alle Unterrichtsformen ausserhalb des formalen Bildungssystems. Es handelt sich dabei in erster Linie um Weiterbildungskurse, aber auch um andere Lernaktivitäten im Rahmen einer Lehr-Lern-Beziehung, wie zum Beispiel Seminare, Konferenzen, Workshops oder Privatunterricht. Die Teilnahme an Weiterbildungskursen – die einzige Form nichtformaler Bildung, die sich bis weiter als 2006 zurückverfolgen lässt – ist relativ stabil; Abweichungen in den Jahren 2006 und 2009 werden hauptsächlich mit dem Aufbau des Fragebogens in Zusammenhang gebracht.167 Die vierteljährliche SAKE-Erhebung ermittelt die Teilnahme an nichtformaler Bildung der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren bezogen auf die letzten vier Wochen. 2009 haben 50 Prozent der

164 BFS: Output – Abschlüsse in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/02/key/ ind5.indicator.51424.514.html?open=1,2,512#512 165 BFS: Hochschulen – Indikatoren – Output – Abschlüsse HS; www.bfs.admin.ch/bfs/ portal/de/index/themen/15/06/key/ind12.Indicator.12401.1204.html 166 BFS: Input – Personalmerkmale HS; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/ 15/06/key/ind12.indicator.12309.1202.html?open=143,145#145

167 BFS: Teilnahme an Weiterbildungskursen;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/21/02/ind32.indicator.70806.320

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befragten Personen angegeben, im Laufe der zwölf Monate vor der Erhebung min- destens an einer Weiterbildungsaktivität teilgenommen zu haben. Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist meist beruflich motiviert: 36 Prozent der befragten Bevölke- rung gaben an, sie hätten aus beruflichen Gründen an einer nichtformalen Bildungs- aktivität teilgenommen, gegenüber 8 Prozent, die sich aus ausserberuflichen Grün- den weitergebildet haben. Nur ein kleiner Teil (6 %) führte beide Gründe an.168 Betrachtet man die Teilnahme an Weiterbildung nach Bildungsniveau der Teilneh- menden, gibt es grosse Unterschiede: Unter den Personen mit höchstens einem obligatorischen Schulabschluss nehmen 17 Prozent an nichtformaler Bildung teil, während die Teilnahmequote von Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss

2009 bei etwa 70 Prozent lag.169 Die Einbindung in den Arbeitsmarkt hat einen

positiven Einfluss auf die Weiterbildungsaktivität. Rund 54 % der Erwerbstätigen bilden sich weiter, während lediglich 24 % der Nichterwerbstätigen an einem nicht- formalen Bildungsangebot teilnehmen.170 Generell bilden sich Männer nach wie vor leicht häufiger weiter als Frauen: Die Weiterbildungsquote beträgt für die nichtfor- male Bildung 51 Prozent bei den Männern gegenüber 47 Prozent bei den Frauen.171 Diese Unterschiede sind durch die unterschiedliche Einbindung der beiden Geschlechter in den Arbeitsmarkt bedingt und verschwinden, wenn ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung betrachtet wird.172 Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz bezogen auf die Teilnahme an nichtformaler Bildung mittlere Plätze ein.173 Eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung ist vorwiegend über eine Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter zu erreichen.

Die Erwerbslosenquote von Hochschulabsolventinnen und -absolventen unter- scheidet sich je nach Hochschule und Fachbereichen Die Erwerbslosenquote, berechnet nach der Definition der ILO (d. h. mit Einbezug von Personen, die während der Woche vor der Befragung nicht erwerbstätig waren, in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und innerhalb der vier folgenden Wochen mit einer Tätigkeit beginnen könnten), beträgt für Perso- nen, die ihr Studium 2008 an einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen haben, rund ein Jahr nach Studienabschluss 4,4 Prozent. Die Absolventinnen und Absolventen der universitären Hochschulen weisen insgesamt eine deutlich höhere Quote (5,8 %) auf als jene der Fachhochschulen und der pädagogischen Hochschu-

168 BFS: Teilnahme an Weiterbildung in der Schweiz; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/news/publikationen.html?publicationID=3928

169 BFS: Teilnahme an nicht-formaler Bildung – nach Bildungsniveau;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/07/ ind19.indicator.190102.1901.html?open=197#197

170 BFS: Teilnahme an nicht-formaler Bildung – nach Arbeitsmarktstatus;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/07/ ind19.indicator.190102.1901.html?open=197,139#139 171 BFS: Teilnahme an nicht-formaler Bildung – nach Geschlecht; www.bfs.admin.ch/ bfs/portal/de/index/themen/15/07/ind19.indicator.190102.1901.html?open=4#4 172 BFS: Teilnahme an Weiterbildung in der Schweiz; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/ index/news/publikationen.html?publicationID=3928 173 Internationale Vergleiche sind mit Vorbehalt zu betrachten: Neben definitorischen und terminologischen Unschärfen sind insbesondere Abgrenzungsprobleme aufgrund nationa- ler Gepflogenheiten und Systemunterschiede zu berücksichtigen. Wird beispielsweise ne- ben der Weiterbildung auch die formale Bildung berücksichtigt, wie dies bei den Struk- turindikatoren der EU zum lebenslangen Lernen der Fall ist, hat die Schweiz eine Spitzenposition inne. Vgl. BFS: Teilnahme an Weiterbildung in der Schweiz; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/ publikationen.html?publicationID=3928

526

len (2,9 %). Der Anteil der gemäss ILO-Definition erwerbslosen Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen unterscheidet sich deutlich nach Fachbereichs- gruppen. Ein Jahr nach Studienabschluss verzeichnen die Diplomierten in den Geis- teswissenschaften die höchste Quote (9 %). Wesentlich leichter gestaltet sich die Stellensuche für Personen mit Abschluss im Fachbereich Gesundheit. Ihre Quote liegt am tiefsten (weniger als 1 %). Ein Jahr nach Studienabschluss sind auch regio- nale Unterschiede in der Erwerbslosenquote auszumachen. Die Ostschweiz weist die niedrigste Quote (2 %) auf, die Diplomierten der Genferseeregion verzeichnen hingegen die höchste Quote (ungefähr 8 %).174

Die Erwerbslosenquote der 15- bis 24-Jährigen ist doppelt so hoch wie diejenige der Erwerbsbevölkerung Trotz eines geringfügigen Rückgangs zwischen 2005 und 2008 ist die Erwerbslo- senquote der 15- bis 24-Jährigen über den Zeitraum 1991–2009 hinweg insgesamt angestiegen. Sie ist durchschnittlich rund doppelt so hoch wie diejenige der gesam- ten Erwerbsbevölkerung. Ausgehend von einem Prozentsatz von rund 3,2 Prozent im Jahr 1991 stieg die Erwerbslosenquote der Jugendlichen auf 8,4 Prozent im Jahr 2009. Im Jahr 2010 wird ein Rückgang auf 7,2 Prozent gemessen. Im internationalen Vergleich ist die Erwerbslosenquote Jugendlicher in der Schweiz sehr gering. 2010 betrug das OECD-Mittel 16,7 Prozent (zum Vergleich: Deutschland 9,7 %, UK 19,1 %, Finnland 20,3 %, Frankreich 22,5 %, Spanien 41,6 %)175 Die Ursachen der Schwankungen in der Schweiz sind vielfältig. Die Jugenderwerbslosigkeit reagiert beispielsweise stark auf konjunkturelle Schwankungen. In konjunkturell schwachen Zeiten bauen die Unternehmen Personal ab, indem sie «natürliche Abgänge» nicht ersetzen, wodurch es für Jugendliche schwieriger wird, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.176

Die Bruttoinlandaufwendungen für Forschung und Entwicklung in Prozent des BIP haben zugenommen und sind im internationalen Vergleich hoch Im Jahr 2008 finanzierte der Bund insgesamt 23 Prozent an den insgesamt 16,3 Mrd. Franken bei den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung; die Privatwirt- schaft 68 Prozent. Die Bruttoinlandaufwendungen für Forschung und Entwicklung des privaten Sektors betrugen im Jahr 2008 2,2 Prozent des BIP. Gegenüber dem Jahr 2004 hat das privatwirtschaftliche Forschungsengagement um 0,1 Prozentpunkt zugenommen.177 In der gleichen Zeitspanne konnte auch insgesamt eine Zunahme der Aufwendungen um 24 Prozent verzeichnet werden.178 Die Bruttoinlandaufwen- dungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Jahr 2008 für die Schweiz

3 Prozent des BIP. Insgesamt überstieg die Dynamik der F+E-Aufwendungen im

Jahr 2008 jene des BIP, was der Schweiz eine gute internationale Positionierung

174 BFS: Erwerbslosenquote gemäss ILO der Absolvent/innen HS; www.bfs.admin.ch/ bfs/portal/de/index/themen/15/06/key/ind12.indicator.12508.1205.html 175 OECD: Youth Unemployment Rate in % of youth labour force (15-24); www.oecd- ilibrary.org/employment/youth-unemployment-rate_20752342-table2

176 BFS: Jugenderwerbslosigkeit; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/

21/02/ind32.indicator.71309.3207.html

177 BFS: Medienmitteilung – Hohe Dynamik der F+E dank der Privatwirtschaft

und den Hochschulen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/22/press.Document.131634.pdf

178 BFS: Medienmitteilung – Hohe Dynamik der F+E dank der Privatwirtschaft

und den Hochschulen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/22/press.Document.131634.pdf

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eintrug. Die Schweiz belegte weltweit den 6. Rang. Der Durchschnittswert der EU-27 lag bei 1,84 Prozent des BIP.179 Auch die Beteiligung des Privatsektors liegt im Vergleich zu anderen Ländern in einem guten Bereich. Hier stellt die Schweiz den fünfthöchsten Wert innerhalb der OECD-Länder dar.180

Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Forschungsrahmenprogram- me der EU steigt, die Anzahl der unterstützten Projekte aus der Schweiz auch Seit 2004 nimmt die Schweiz als «assoziiertes Land» an den Forschungsrahmenpro- grammen (FRP) der EU teil, und der Bund überweist jährlich einen fixen Betrag nach Brüssel. Schweizer Forschende aus den Hochschulen und der Privatwirtschaft beteiligen sich seit 1987 an den Rahmenprogrammen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die FRP der EU ist stark im Steigen begriffen. Während der Bund für die Schweizer Teilnahme am 3. FRP (1990–1994) 127 Mio. Franken beisteuerte, waren es für das 6. FRP (2003–2006) 791 Mio. Franken. Für das zurzeit laufende

7. FRP (2007–2013) sind bereits 562 Mio. aufgewendet worden (Stand Oktober

2009). Das Feld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickelt sich laufend wei- ter: Während des 3. FRP wurden 500 Schweizer Projektteilnehmerinnen und -teil- nehmer mit insgesamt 127 Mio. Franken unterstützt, im 6. FRP dagegen waren es bereits 1900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Fördersumme von rund 791 Mio. Franken. Es waren die Institutionen des ETH-Bereichs, die über alle Jahre und FRP-Programme hinweg den Grossteil der Fördermittel beanspruchen konnten. Der Anteil an den Fördermitteln für die Grossindustrie hat sich immer mehr zugunsten der KMU verschoben. Die Beteiligungen der Hochschulen (universitäre und Fach- hochschulen) machen zusammen 28 Prozent aller Schweizer Beteiligungen aus. Aber auch die KMU haben ihr Engagement in den letzten Jahren gesteigert und vereinten 2009 einen Anteil von 17 Prozent auf sich. Schweizer Forschende sind vor allem in den Bereichen Biowissenschaft (Life Science) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie stark vertreten. Das Thema «Nanotechnologie und Produktion» ist bei den Schweizer Forschenden nach wie vor beliebt. Die Teilnahme von Schweizer Forscherinnen und Forschern in Projekten des Bereichs «nachhaltige Entwicklung» stösst im aktuellen 7. FRP im Oktober 2009 auf weniger Interesse als früher. Im gesamteuropäischen Vergleich sind die Schweizer Forschenden in den Projekten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, im Bereich der Gesundheit sowie im Bereich der Nanotechnologie überproportional vertreten. Die Schweiz befindet sich mit 945 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Mittelfeld aller an FRP-Projekten teilnehmenden Länder.181

Im Vergleich mit den übrigen europäischen Ländern weist die Schweiz eine überdurchschnittliche Erfolgsquote auf Der European Research Council (ERC) ist eine im Rahmen des 7. Forschungsrah- menprogramms der EU-Kommission eingeführte Institution, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Forschung in der EU zu unterstützten und zu stärken.182 Die erste

179 BFS : W+T-Input – F+E-Aufwendungen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/

themen/15/09/key/ind2.indicator.20202.202.html?open=201,2,210#210

180 BFS: Medienmitteilung – Hohe Dynamik der F+E dank der Privatwirtschaft

und den Hochschulen; www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/04/22/press.Document.131634.pdf

181 BFS: W+T-Prozess – Rahmenprogramme für F+E der Europäischen Union;

www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/15/09/key/ind2.indicator.20301.2

182 EURESEARCH; www.euresearch.ch/index.php?id=251&L=1

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im Jahr 2007 lancierte Ausschreibung für «ERC Starting Grants» hat gezeigt, dass sich die Schweizer Forschung im internationalen Vergleich durchzusetzen vermag: Von den insgesamt 300 vom ERC gewährten Unterstützungsbeiträgen («grants») wurden 15 an Forschende in der Schweiz vergeben. Dies entspricht einer im Ver- gleich mit den übrigen europäischen Ländern deutlich überdurchschnittlichen Erfolgsquote.183 Die meisten der begehrten Grants gingen an Forschende in den Bereichen Life Sciences, Physik und Ingenieurwissenschaften.184 Im Jahr 2010 belegte die Schweiz zudem Platz 4 im internationalen Ranking betreffend die Anzahl Forschender an Schweizer Institutionen. Die Plätze vor der Schweiz belegten Grossbritannien, Frankreich und Deutschland. Insgesamt werden in der Rangliste

25 Länder abgebildet. Gemessen an der Grösse der Schweiz und der im Vergleich

mit anderen Ländern geringeren Bevölkerungszahl ist das Erreichen des vierten Platzes für die Schweiz ein besonders gutes Resultat. Den Hauptteil der Forschenden an Schweizer Institutionen bilden Forschende, die aus dem europäischen Raum kommen.185

Der Impact der wissenschaftlichen Publikationen ist hoch: Die Schweiz liegt weltweit auf Platz zwei Der Impact misst die «Wirkung» wissenschaftlicher Publikationen, d.h. die relative Anzahl der Zitierungen in Bezug zum weltweiten Mittel der Zitierungen eines For- schungsbereichs. So lässt sich die Stellung eines Landes im weltweiten Vergleich oder in einem bestimmten Forschungsgebiet ermitteln. Anfangs der 1980er-Jahre lag der Impact der schweizerischen Publikationen knapp über dem weltweiten Mittel- wert. Seither ist er um 15 Punkte vorgerückt und liegt im Zeitraum 2005–2009 um

16 Prozent über dem weltweiten Mittelwert. Im Zeitraum 2005–2009 verzeichnen

die schweizerischen Publikationen einen ausgezeichneten weltweiten Impact: Die Schweiz liegt hinter den USA auf Platz 2 der Weltrangliste über sämtliche For- schungsbereiche berechnet. In drei Forschungsbereichen (Technische Wissenschaf- ten und Ingenieurwissenschaften, Informatik; Physik, Chemie und Erdwissenschaf- ten; Life Sciences) belegt die Schweiz zurzeit weltweit sogar Platz 1. Im Zeitraum 2005–2009 zeichnen sich neben den erwähnten zusätzlich die Forschungsbereiche Landwirtschaft, Biologie und Umweltwissenschaften sowie klinische Medizin, insgesamt also fünf Forschungsbereiche, durch einen im weltweiten Vergleich überdurchschnittlichen Impact aus, während es im Zeitraum 1981–1985 nur deren drei waren.186

Die Schweiz gehört im europäischen Vergleich zu den Spitzenreitern im Bereich der Innovation Die Innovation eines Landes wird von der EU mittels 25 Indikatoren in den Berei- chen der Forschung und der Innovation gemessen. Die Ergebnisse sind aus zwei

183 SNF: SNFinfo Der SNF nutzt die Gelegenheit: Austausch mit ERC und Schweizer

Universitäten; www.snf.ch/D/Aktuell/SNFInfo/Foerderungspolitik/Seiten/ _xc_weitere_beitraege.aspx?NEWSID=572&WEBID=705D0BF9-BC95-43E6-BF65- F8B316A4D74E

184 SBF: News SER; www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen/news/

2010/05_2010_news_sbf_de.pdf

185 ERC: Annual report on ERC activities and achievements 2010;

erc.europa.eu/publication/annual-report-erc-activities-and-achievements-2010

186 SBF: Bibliometrische Untersuchung zur Forschung in der Schweiz 1981–2009.

Bericht des Staatssekretariats für Bildung und Forschung; www.sbf.admin.ch/htm/dokumentation/publikationen-forschung_de.html

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Gründen wichtig: Einerseits können damit die Innovationsleistungen der untersuch- ten Länder verglichen werden, andererseits geben sie Auskunft über das mittel- und langfristige Wachstums-, Produktivitäts- und Wettbewerbspotenzial der verschiede- nen Länder. Die Schweiz gehört im europäischen Vergleich zu den Spitzenreitern im Bereich der Innovationen. Mit einer Steigerung des Innovationsindexes um 3,8 Prozent zwischen 2006 und 2010 erreicht die Schweiz den Spitzenplatz vor allen Ländern der EU-27. Sie gehört damit zusammen mit Dänemark, Finnland, Deutsch- land und Schweden zu den führenden Ländern im Innovationsbereich.187

4 Synthese des Berichtes «Perspektiven 2025»

Der Bericht «Perspektiven 2025: Lage- und Umfeldanalyse sowie Herausforderun- gen für die Bundespolitik»188 liegt als Grundlagendokument für die Legislaturpla- nung erstmals in neuer Form vor. Der Bericht stellt eine Gesamtschau der wichtigs- ten Zukunftsfragen an die Bundespolitik dar. Im Hinblick auf die Legislaturplanung 2011–2015 legt der Bericht sein Hauptaugenmerk auf jene strategischen Herausfor- derungen, denen sich die Schweiz in den kommenden 10–15 Jahren stellen muss, um sich bestmöglich für die Zukunft zu positionieren. Damit leistet der Bericht «Perspektiven 2025» einen Beitrag zu einer vorausschauenden und kohärenten Regierungspolitik, deren Perspektive bewusst über die kurzfristige Vierjahresperio- dizität der Legislaturplanung hinausschauen will. Die Inhalte des Berichtes wurden sowohl unter Einbezug des kollektiven Experten- und Fachwissens der Bundesverwaltung als auch unter Berücksichtigung der Ein- schätzungen von externen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet. Die im Gesamtprozess identifizierten zwölf strategischen Herausforderungen für die Schweiz in den kommenden 10–15 Jahren, und teilweise darüber hinaus, sind: 1) Die Schweiz regional und global positionieren und ihren Handlungsspielraum optimieren Die globalen Kräfteverhältnisse werden zunehmend komplexer. Grundsätzlich ist von einer weiteren Verschiebung der Kräfte in Richtung Asien sowie hin zu den Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien auszugehen. Gleichzeitig ist mit einer fortschreitenden Vertiefungs- und Erweiterungspolitik der EU zu rechnen, auch wenn ein Trendbruch als Folge der Euro-Krise nicht ausgeschlossen werden kann. Insgesamt dürfte es für die Schweiz zunehmend schwieriger werden, ihre spezifi- schen Interessen als Drittstaat durchzusetzen. Die Schweiz muss sich jedoch global auch jenseits der EU wirtschaftlich und politisch gut positionieren, um einer drohen- den Marginalisierung entgegenzuwirken.

187 Europäische Kommission: European Innovation Scoreboard 2010;

ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/iu-scoreboard-2010_en.pdf

188 www.bk.admin.ch/themen/planung/04632/index.html?lang=de

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2) Neue Gefahren frühzeitig erkennen und die Sicherheit (nach innen und aussen) gewährleisten Das heutige sicherheitspolitische Umfeld ist durch eine Verschiebung weg von klaren Bedrohungslagen hin zu transnationalen Risiken charakterisiert. Unmittelbare Gefahren ergeben sich aus dem Zusammenfallen schwacher Staaten, Instabilitäten, organisierter Kriminalität, Terrorismus sowie durch die grundsätzlich wachsende Verletzlichkeit technischer und gesellschaftlicher Systeme. In Anbetracht der Finanz- und Wirtschaftskrise der jüngeren Vergangenheit stellen zunehmend auch von den Grossbanken ausgehende systemische Risiken eine wesentliche Herausfor- derung für die staatliche Handlungsfähigkeit dar. Entsprechend gewinnen die Früherkennung von Gefahren sowie die Vernetzung der sicherheitspolitischen Instrumente nach innen und aussen zunehmend an Bedeutung. 3) Die Handlungsfähigkeit von Staat und Institutionen erhalten und verbessern Die Ansprüche an die politischen und staatlichen Institutionen sowie der Bedarf nach Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des politischen Systems wachsen zuneh- mend, sowohl aufgrund äusserer als auch innerer Entwicklungen. Insbesondere die zunehmende Internationalisierung erhöht den Anpassungsdruck auf die schweizeri- schen Institutionen. Auch die steigenden Verflechtungen und Erwartungen an das politische System der Schweiz selbst stellen eine wesentliche Herausforderung dar. Der steigende Reformdruck auf den Staat verlangt nach einer weiteren Stärkung der Strategie- und Handlungsfähigkeit der politischen und staatlichen Institutionen. Gleichzeitig muss die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen weiter konsolidiert werden, um die Effektivität und Effizienz des föderalen Systems zu bewahren. Auf Bundesebene ist konkret die departementsübergreifende Perspek- tive und Kooperation zu fördern. 4) Die Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sichern Angesichts einer weiteren Verschärfung des Standortwettbewerbs sowie einer dro- henden Marginalisierung der Schweiz in internationalen wirtschaftsrelevanten Gremien und Organisationen sind beständige Anstrengungen nötig, um die heute vergleichsweise gute Position der Schweiz im globalen und regionalen Kontext zu sichern. Für den Erhalt der wirtschaftlichen Innovationskraft ist die gezielte Förderung von Bildung und Forschung zentral. Ebenso bedeutend für den Erhalt der Standortattrak- tivität ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Qualität der Infrastruktursys- teme für Verkehr, Energie und Kommunikation. Als Wirtschafts- und Innovations- motoren des Landes müssen die Agglomerationen und Metropolitanräume ihre Handlungsfähigkeit durch verbesserte gemeinde- und kantonsübergreifende Zusammenarbeit verstärken. Die Gewährleistung der Arbeitsmarktbeteiligung aller Bevölkerungssegmente ist nicht zuletzt aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräf- temangels zu fördern. 5) Die Finanzierbarkeit der Staatstätigkeit sicherstellen Die finanziellen Ansprüche steigen insbesondere aufgrund der Alterung der Gesell- schaft in einer wachsenden Zahl von Politikbereichen weiter an. Das strukturelle Gleichgewicht des Bundeshaushaltes ist langfristig nicht gesichert.

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Damit verbunden sind Verteilungsdiskussionen, denen die Schweiz nicht auswei- chen kann. Die Politik muss entsprechend frühzeitig wirkende Lösungen definieren, damit die Staatsausgaben finanzierbar und der Staat handlungsfähig bleiben. Vor- schläge und Ideen für die Finanzierung in jedem Teilbereich sind genauso notwen- dig wie eine längerfristige Betrachtung der Finanzpolitik allgemein. 6) Gesellschaftliche und kulturelle Spannungen frühzeitig erkennen und das Bewusstsein für gemeinsame Werte stärken Die zunehmende Pluralisierung der Lebensformen, Folgen der regulären und der irregulären Migration, durch kulturellen und religiösen Pluralismus hervorgerufene Ängste sowie der Bedeutungsgewinn von Metropolitanräumen im Vergleich zu peripheren Gebieten sind Entwicklungen, welche den Zusammenhalt der Schweiz gefährden können. Um diesen vielfältigen und komplexen Herausforderungen begegnen zu können, müssen die Chancen einer pluralistischen Gesellschaft aufgezeigt und die vorhande- nen Ängste im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel reduziert werden. 7) Die demografische Entwicklung antizipieren; kompetenten Nachwuchs für Wirtschaft, Forschung und Milizsystem fördern sowie eine vorausschauende Migrations- und Integrationspolitik sicherstellen Die demografische Entwicklung wirkt sich auf die unterschiedlichsten Politikberei- che aus – so insbesondere auf die Arbeitsmarkt-, Migrations-, Familien-, Gesund- heits- sowie Sozialpolitik. Von besonderer Bedeutung bleiben einerseits die gut voraussehbare Alterung der Gesellschaft sowie andererseits die schwer voraussehbare Zuwanderung regulärer und irregulärer Art. Die Konkurrenz um den hervorragenden Forschungsnachwuchs und die Spitzenkräfte im Bildungsbereich akzentuiert sich weiter und erfordert von der Schweiz besondere Investitionen in ihre Attraktivität für diese Segmente. 8) Die Kosten im Gesundheitssektor ohne Qualitätseinbussen stabilisieren Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung war noch nie so gut wie heute. Gleichzeitig nehmen die chronischen Krankheiten – nicht zuletzt wegen der Alte- rung der Gesellschaft – zu. Die Ansprüche gegenüber dem Gesundheitssystem und seinen Leistungen wachsen, und Gesundheit wird vermehrt als Konsumgut wahrge- nommen. Die zentrale Herausforderung besteht in den weiter steigenden Kosten im gesamten Gesundheitsbereich wie auch in der Krankenversicherung. Gleichzeitig bergen das gesteigerte Gesundheitsbewusstsein und die Globalisierung der Gesundheitsmärkte auch Chancen im wirtschaftlichen Bereich. Neue Erkenntnisse der biomedizinischen Wissenschaften und daraus abgeleitete Techniken werfen neue Fragen des Gesund- heitsschutzes und der gesellschaftspolitischen Akzeptanz auf. Um diesen Herausfor- derungen zu begegnen, sollte die Gesundheitsversorgung in Zukunft weg von einer fast ausschliesslich kurativen (heilenden) Medizin vermehrt hin auf die Krankheits- prävention und die Gesundheitsförderung verlagert werden. 9) Die Folgen des Klimawandels eindämmen und Anpassungsmassnahmen einleiten; die Ressourcen und die Energieversorgung langfristig sichern Die Erwärmung des Klimas mit ihren vielfältigen Auswirkungen stellt global und für die Schweiz eine zentrale Herausforderung dar. Anpassungsmassnahmen sind

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trotz eingeleiteter Emissionsreduktionsmassnahmen unumgänglich, um die Auswir- kungen auf Gesundheit, Naturgefahren, Biodiversität, Wasserhaushalt, Landwirt- schaft oder Tourismus zu mildern. Die Schweiz wird sich weiter für eine zielgerich- tete, rechtlich verbindliche und globale Bekämpfung des Klimawandels einsetzen müssen. Ebenso ist der wachsenden Knappheit von Energie und Ressourcen und daraus entstehenden Ressourcenkonflikten zu begegnen. Die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung durch Massnahmen im Inland sowie durch eine geeignete Ener- gieaussenpolitik wird von entscheidender Bedeutung sein. Ebenso sind die Anstren- gungen zum Schutz der weltweit und auch in der Schweiz gefährdeten Biodiversität zu intensivieren. 10) Die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen und die Verwundbarkeiten im Bereich der Infrastruktur reduzieren Immer mehr Lebensbereiche werden durch Informations- und Kommunikations- technologien (IKT) durchdrungen. Der Trend zur Vernetzung eröffnet einerseits die Aussicht auf Effizienzgewinne in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. Gleichzeitig birgt diese Entwicklung Gefahren, die sich aus der zunehmenden Anfäl- ligkeit komplexer IKT-Systeme und -Netze sowie der Abhängigkeit seitens der Gesellschaft ergeben. Die Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz ist so weiterzuentwickeln, dass die Chancen aus den IKT optimal genutzt und Risiken so weit wie möglich vermindert werden können. 11) Die Infrastruktursubstanz erhalten und ihre Finanzierung sicherstellen Die Infrastruktur- und Verkehrspolitik schafft eine unverzichtbare Grundlage insbe- sondere für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz. Eine hohe Qualität der Netzinfrastrukturen ist zudem eine wesentliche Voraussetzung für die technologische Entwicklung. Gleichzeitig nimmt die Beanspruchung der Infra- strukturen aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und der Ausdifferenzierung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse zu, und Engpässe zeichnen sich ab. Zur Finanzierung des Substanzerhaltes sowie von Engpassbeseitigungen müssen alternative Quellen der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung gefunden werden. 12) Die Chancen der Metropolisierung nutzen und die Risiken bei der Siedlungs- entwicklung minimieren Zunehmend stehen nicht mehr primär die Staaten, sondern Metropolitanräume im Standortwettbewerb zueinander. Auch die Schweizer Raumentwicklung ist durch das Phänomen der Metropolisierung geprägt. Einerseits leisten die dynamischen Metropolen Zürich, Basel und Genfersee-Region einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Andererseits entspricht diese räumlich-wirt- schaftliche Entwicklung nur bedingt der raumordnungspolitischen Zielvorstellung einer polyzentrischen Raumentwicklung, ist sie doch durch die wachsende Domi- nanz weniger Grosszentren, funktionale Spezialisierungen und Konzentrationen, eine disperse Siedlungsentwicklung und immer weiter ausgreifende Pendlerströme gekennzeichnet. Diese Herausforderungen verlangen nach einer griffigen Raumplanung und einer noch besseren Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Aufgrund der regionalen und globalen Entwicklungen ist die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer

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Metropolitanräume auf internationaler Ebene weiter zu fördern. Gleichzeitig ist einer Benachteiligung der übrigen Regionen entgegenzuwirken, indem deren Ver- netzung und Positionierung gegenüber den Metropolitanregionen sichergestellt wird.

5 Leitlinien

Basierend auf der Lageanalyse und dem Bericht «Perspektiven 2025»189 will der Bundesrat die Herausforderungen in der Legislaturperiode 2011–2015 mit Hilfe der folgenden sechs Leitlinien angehen: Leitlinie 1: Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich aus durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen Leitlinie 2: Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt Leitlinie 3: Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet Leitlinie 4: Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet Leitlinie 5: Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet Leitlinie 6: Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzen- platz Diese sechs Leitlinien sind inhaltlich mehrfach miteinander verbunden. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist von mehreren Erfolgs- faktoren abhängig: Prioritär sind politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen, ein ausgeglichener Bundeshaushalt und ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, Finanz- stabilität sowie eine hohe Lebensqualität. Zentral für den Erhalt der Standortattrakti- vität sind überdies leistungsfähige, sichere, umweltverträgliche und kontinuierlich verfügbare Infrastrukturen. Ebenso bildet die effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Energien eine wichtige Grundlage für die Entwicklung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit. Eine starke Aussenwirtschaftspolitik wieder- um ist entscheidend, damit die Schweiz die Standortgunst auf hohem Niveau halten kann und in internationalen wirtschaftsrelevanten Gremien und Organisationen nicht marginalisiert wird. Einerseits sollen durch den Ausbau des Netzes von Freihandels- abkommen bestehende Absatzmärkte erhalten und neue gewonnen werden. Anderer- seits hat dieser Ausbau den ökologischen und sozialen Auswirkungen Rechnung zu tragen. Denn wirtschaftliches Gefälle und dessen Verminderung stellen entschei- dende Faktoren in der Migrationspolitik dar, da sie – neben Krisen, Konflikten und der Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen in den Herkunftsländern – in bedeu- tendem Mass Einfluss auf die Migrationsbewegungen nehmen. Entsprechend kön- nen flankierende Anstrengungen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit angezeigt sein.

189 www.bk.admin.ch/themen/planung/04632/index.html?lang=de

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Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Entwicklungs- zusammenarbeit, Transitionshilfe, Reduktion von Gefahren als Folge von gewaltsa- men Konflikten und die Reform des Sicherheitssektors sind ein zunehmend wichti- ger Teil der internationalen Beziehungen der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern ist ein notwendiger Beitrag an die nachhaltige und sichere Zukunft einer zusammenwachsenden Welt. Armutsreduktion bleibt die zentrale Aufgabe dieser Zusammenarbeit. Doch Armut darf nicht isoliert von ande- ren globalen Problemen betrachtet werden. Die wechselseitigen Abhängigkeiten der Länder sind unter den Bedingungen der Globalisierung stark gewachsen. Globale Risiken (instabile internationale Finanzmärkte, Klimawandel, Ernährungsunsicher- heit, scheiternde Staaten, grenzüberschreitende Pandemien) beeinflussen insbeson- dere die Entwicklungschancen und -perspektiven armer Länder. Deren Bewältigung erfordert wirksame internationale Regeln und handlungsfähige internationale Orga- nisationen. Die Schweiz nimmt auf die Ausgestaltung mit innovativen Beiträgen Einfluss. Eine gute regionale und globale Positionierung der Schweiz sowie die Stärkung ihres Einflusses im internationalen Kontext ist mit den sicherheitsbezogenen Heraus- forderungen verknüpft, mit denen sich die Schweiz konfrontiert sieht. Zu beobach- ten ist eine Verschiebung klarer Bedrohungen hin zu transnationalen Risiken wie Netzwerkkriminalität, Terrorismus, organisierter Kriminalität, Naturgefahren oder Bedrohungen, welche mit dem Zerfall staatlicher Strukturen verbunden sind. Die Schweiz ist aus diesem Grund vermehrt auf eine internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Strafverfolgung angewiesen. Diese genannten Risiken bieten der Schweiz aber auch die Chance zu einer selbstbewussten Positionierung in der internationalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Mit den Herausforderungen der demografischen Entwicklung sind die unterschied- lichsten Politikbereiche konfrontiert. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist durch die Nutzung der Chancen einer pluralistischen Gesellschaft sowie durch die Reduk- tion der damit verbundenen Ängste zu festigen. Angesichts der demografischen Perspektiven und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in vielen Sektoren ist eine möglichst hohe und tendenziell längere Arbeitsmarktbeteiligung aller Bevölke- rungssegmente durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern. Dazu gehört auch die Sicherung eines hohen Bildungsstandes. Gleichzeitig ist der aufgrund wachsen- der Bevölkerungszahlen zunehmenden Beanspruchung der Verkehrs- und Energie- infrastruktur zu begegnen. Die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, die sich unter anderem aufgrund der Grösse und des Altersaufbaus der Bevölkerung ergeben, müssen eingedämmt werden. Auch im Bereich der Sozialversicherungen müssen Reformen eingeleitet werden. Hier steht weiterhin die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke im Vordergrund. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die soziale und die politische Stabilität als grundlegende Standortvorteile unseres Landes für die Schaffung von Wohlstand bewahrt bleiben. Bildung und Forschung sind zentral für den Erhalt der wirtschaftlichen Innovations- kraft sowie für die soziale und kulturelle Entwicklung der Schweiz. Damit die Schweiz ihren Spitzenplatz in Bildung, Forschung und Innovation halten kann, ist der Ausbau von Zusammenarbeitsformen im In- und Ausland notwendig. Letztendlich müssen die sechs Leitlinien mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden: Vor allem im Hinblick auf die Bewältigung neuer Her- ausforderungen gibt der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode den Reformen, die

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den Bundeshaushalt mittel- und längerfristig entlasten, den Vorrang. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist in jedem Fall sicherzustellen.

5.1 Leitlinie 1: Der Standort Schweiz ist attraktiv

wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus Damit der Wirtschaftsstandort Schweiz seine im internationalen Vergleich gute Position halten kann, sind beständige Anstrengungen nötig. Die politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit, die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen, ein ausgeglichener Bundeshaushalt mit einer modera- ten Staats- und Fiskalquote, ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, ein funktionie- render Finanzplatz, welcher hochwertige Dienstleistungen für die Volkswirtschaft erbringt, Finanzstabilität sowie eine hohe Lebensqualität zählen zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren. Insbesondere sind solide Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Schweiz im internationalen Wettbewerb bestehen und das hohe Wohlstandsni- veau halten kann. Strukturelle Anpassungserfordernisse werden rechtzeitig erkannt und der Wandel bei ausgewiesenem Bedarf mit angemessenen Massnahmen unter- stützt. Angesichts der demografischen Perspektiven und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in vielen Sektoren müssen darüber hinaus günstige und internati- onal anerkannte Rahmenbedingungen für eine möglichst hohe und tendenziell län- gere Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung geschaffen werden, verbunden mit der Wahrung eines hohen Bildungsstandes. Die Rahmenbedingungen müssen auch den Folgen des gesamtgesellschaftlichen Wertewandels Rechnung tragen. Traditio- nelle Lebensformen und Rollenmodelle werden neu und meist individuell definiert. Damit steigt der Druck, flexiblere Lösungen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben finden zu müssen. Der freie Zugang zu den dynamischsten Auslandmärkten durch den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen der zweiten Generation ist konsequent fortzuset- zen. Unter anderem sind die zollrechtlichen Ursprungsregeln gezielt zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft muss durch eine nachhaltige und marktorientierte Produktion sichergestellt werden. Die fortschreitende Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt verändern die Arbeits-, Informations- und Kommunikationsgewohnheiten der Bevölkerung. Des- halb müssen weiterhin optimale Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass hochwertige, verlässliche Kommunikationsinfrastrukturen und kostengünstige Dienstleistungen allen zugänglich sind. Ihre flächendeckende Verfügbarkeit ist ein wesentlicher Faktor für die Standortattraktivität der Schweiz und für eine innovative, wettbewerbsfähige Wirtschaft. Es gilt, die Chancen der Informations- und Kommu- nikationstechnologien in allen Politikfeldern zu nutzen und den damit verbundenen Risiken adäquat zu begegnen.

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5.1.1 Ziel 1: Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes

bleibt gewahrt Strategie des Bundesrates Die Wahrung des strukturellen Gleichgewichtes des Bundeshaushaltes bleibt eine permanente Herausforderung. Das Gleichgewicht ist insbesondere bedroht durch das demografiebedingt hohe Wachstum der Sozialausgaben, das kurzfristig kaum zu beeinflussen ist, und durch die steigenden finanziellen Ansprüche einer wachsenden Zahl weiterer Politikbereiche (namentlich Verkehr, Bildung und Forschung, Lan- desverteidigung, Entwicklungszusammenarbeit). Um nachkommenden Generationen keine zusätzlichen finanziellen Lasten in Form übermässiger Schulden aufzubürden und einen wachstumshemmenden Anstieg der Staats- und Fiskalquote zu vermeiden, sind strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes nötig. Gleichzeitig soll damit finanzpolitischer Handlungsspielraum geschaffen werden mit dem Ziel, die Ausgaben möglichst in wohlstandsfördernde Bereiche zu lenken. Die Leistungen und Tätigkeiten des Bundes werden gemäss Aufgabenportfolio in dreizehn Aufgabengebiete gebündelt (vgl. Anh. 4 des Legislaturfinanzplanes). Das Ziel 1 ist dem Aufgabengebiet «Institutionelle und finanzielle Voraussetzun- gen» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes: Um den Haushalt im Gleichgewicht zu halten und gleichzeitig Spielraum für neue ausgabenpolitische Prioritäten zu schaffen, sind strukturelle Reformen uner- lässlich. Viele von ihnen sind vom Bundesrat im Rahmen der Aufgaben- überprüfung angestossen worden und müssen nun weiter konkretisiert wer- den. Dazu gehören verschiedene Effizienzsteigerungsmassnahmen innerhalb der Verwaltung (u.a. in den Bereichen Informatik, Immobilien, besondere Personalkategorien, Ressortforschung, Aussennetz), weitere Auslagerungen (u.a. Messwesen, Meteorologie, Aufsicht Luftfahrt) sowie umfassende Reformen im Bereich der Altersversicherung (neue Rentenformel, Nachhal- tigkeitsregel, Neuregelung des Bundesbeitrags) und der Finanzierung des Schienenverkehrs (Herstellung eines Mittelgleichgewichts Ausbau – Unter- halt, Priorisierung der Investitionen, verstärkte Benutzerfinanzierung). In diesen Kontext gehört auch die Bewahrung und Weiterentwicklung der Errungenschaften der NFA. Zu diesem Zweck will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Notwendigkeit und Möglichkeit weiterer Aufgaben- entflechtungen ausloten. – Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten: Der durch struk- turelle Reformen gewonnene Handlungsspielraum soll dafür verwendet werden, die Staatstätigkeiten mit positiver Wirkung auf Wachstum und Wohlstand zu stärken. Analog zur Aufgabenüberprüfung will der Bundesrat daher zu Beginn der Legislatur ein ausgabenpolitisches Prioritätenprofil für die nächsten acht bis zehn Jahre festlegen. Der Bundesrat wird dieses auf die überdepartementalen Strategien und Planungen abstimmen und als Grund- lage für anstehende Ressourcenentscheide sowie die kommenden Finanz- planungen verwenden.

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– Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB): Der Bundesrat will mit einem einfachen, pragmatischen Ansatz die Steuerung, die Stabili- sierung und den Vollzug des Haushaltes verbessern sowie die ergebnisorien- tierte Verwaltungsführung flächendeckend weiterentwickeln. Ab 2016 sollen ein integrierter Aufgaben- und Finanzplan sowie Leistungskontrakte zwi- schen den Departementen und ihren Verwaltungseinheiten zum Einsatz kommen. Beide Instrumente werden neben den Ressourcen auch Ziele und Vorgaben zur Leistungsseite beinhalten. Im Gegenzug werden die Hand- lungsspielräume der Verwaltung mittels Globalbudgets für den Eigenbereich erhöht. Quantifizierbares Ziel – Basierend auf der Zielsetzung der Schuldenbremse – über einen Konjunktur- zyklus hinweg dürfen die Ausgaben nicht grösser sein als die Einnahmen – sollen die nominellen Bruttoschulden des Bundes zumindest auf dem Stand von 2010 stabilisiert werden. Die Bruttoschuldenquote des Bundes (Brutto- schulden in % des BIP) soll also gegenüber 2010 (20,2 %) weiter zurückge- hen. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 01.1.3 Schuldenquote (Bund)

5.1.2 Ziel 2: Die schweizerische Wirtschaft ist durch

bestmögliche Rahmenbedingungen gefestigt und wächst weiterhin Strategie des Bundesrates Die Schweizer Wirtschaft ist auf solide Rahmenbedingungen angewiesen, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen kann. Eine effiziente Verwaltung und schlanke Verfahren gehören ebenso dazu wie politische Stabilität und die Pflege «weicher» Faktoren (funktionierende Sozialpartnerschaften und – ganz allgemein – Lebensqualität). Durch die liberale Ausgestaltung der Rahmenbedingungen soll der Wettbewerb im Binnenmarkt intensiviert werden. Die Arbeitsmarktbeteiligung aller Bevölkerungssegmente muss möglichst hoch gehalten werden, wobei den Älteren, den Frauen und der ausländischen Bevölkerung besonderes Augenmerk zukommt. Anpassungsprozesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und der Regionen werden gezielt unterstützt. Die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen muss angesichts wachsender Kapazitätsengpässe gewahrt werden. Das Ziel 2 ist dem Aufgabengebiet «Wirtschaft» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Wachstumspolitik 2012–2015: Im Interesse eines höheren Wachstums der Arbeitsproduktivität und einer trotz starker Währung intakten Wettbewerbs- fähigkeit der Schweiz ist die Reformpolitik der beiden letzten Legislaturen fortzusetzen. Richtliniengeschäfte, die wesentlich der Belebung des Wett- bewerbs im Binnenmarkt, der wirtschaftlichen Öffnung nach aussen, der Wahrung einer hohen Erwerbsbeteiligung, der Stärkung von Bildung, For- schung und Innovation, der Gewährleistung gesunder öffentlicher Finanzen

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und der Schaffung eines rechtlichen Umfelds dienen, das der unternehmeri- schen Initiative förderlich ist, sind in der wachstumspolitischen Agenda 2012–2015 zusammenzufassen. – Standortförderung 2016–2019: Die Instrumente des Bundes zur Standort- förderung der Schweiz sollen in den Jahren 2016–2019 weitergeführt und im Hinblick darauf weiterentwickelt werden. Mit diesem Ziel werden die Mass- nahmen ab 2013 evaluiert und allenfalls angepasst. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Botschaft präsentiert und allfällige Anpassungen vorgeschla- gen werden. – Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes vom 8. Oktober 1982190: Der Versorgungsauftrag und die Instrumente der wirtschaftlichen Landesversorgung sollen an die gewandelten globalen Wirtschaftsstrukturen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden. So wird sich die wirtschaftliche Landesversorgung nicht mehr wie bisher an der tra- ditionellen Sicherheits-, sondern an der Risikologik orientieren. Das bedeu- tet, dass sie ihre Massnahmen nicht mehr auf ein bestimmtes Szenario (z.B. machtpolitische Bedrohung) ausrichtet. Künftig wird sie sich generell auf Risiken vorbereiten, die zu erheblichen Störungen der Versorgung mit einer schweren Mangellage führen. Eine wesentliche Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung wird es künftig sein, einen Beitrag zu leisten, dass le- benswichtige Versorgungssysteme und technische Infrastrukturen wider- standsfähiger werden. Dies erfordert bereits in Zeiten ungestörter Versor- gung Vorbereitungsmassnahmen wie die Sicherstellung von Vorräten und von Transportkapazitäten, vermehrt aber auch von bestimmten Dienstleis- tungen. Im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits eingetretenen Mangellage ist zudem eine Dynamisierung der Bewirtschaftungsmassnah- men erforderlich. Dabei geht es um die Vorverlegung des Interventionszeit- punktes in einem genau umschriebenen Rahmen sowie um die Beschleuni- gung der Gesetzgebung. Quantifizierbares Ziel – Durch eine optimale – d.h. in der Regel an Marktprinzipien ausgerichtete und administrative Belastungen vermeidende – Ausgestaltung der wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen soll die Wirtschaftsleistung in der Schweiz erhöht werden, wobei ein höherer Teil des BIP-Wachstums aus Produktivitätsgewinnen resultieren soll. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 12.1.2 Produktmarktregulierung – 12.0.5 Arbeitsproduktivität

190 SR 531

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5.1.3 Ziel 3: Stabilität und Standortattraktivität

des Finanzplatzes sind gewährleistet Strategie des Bundesrates Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben gezeigt, dass der Finanz- und der Finanzmarktpolitik eine zentrale Rolle für die gesamtwirtschaftliche Stabili- tät wie auch für die Standortattraktivität zukommt. Beständige Anstrengungen sind unter Berücksichtigung der internationalen Akzeptanz nötig, um erstens die Stabili- tät des Finanzplatzes langfristig sicherzustellen, um zweitens die Wettbewerbsfähig- keit einheimischer Unternehmen zu erhalten und zu steigern und um drittens den Standort Schweiz für ausländische Unternehmen noch attraktiver zu machen. Der Schweizer Finanzplatz soll seine Position als einer der weltweit führenden Finanz- plätze sichern und weiter ausbauen können. Er soll die Anlage-, Kredit- und Sicher- heitsbedürfnisse der gesamten Volkswirtschaft bestmöglich befriedigen und durch eine effiziente Infrastruktur einen einwandfreien Zahlungsverkehr und Wertschrif- tenhandel ermöglichen. Im Weiteren soll er einen gewichtigen Beitrag zum Bruttoin- landprodukt leisten, Arbeitsplätze schaffen sowie zur Reputation und Stabilität der Schweiz und ihrer Volkswirtschaft beitragen. Das Ziel 3 ist dem Aufgabengebiet «Wirtschaft» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Ausbau des Netzes von Abkommen betreffend Quellensteuer und verbesser- ten Marktzugang: Der Bundesrat hat in seinem Bericht «Strategische Stoss- richtungen für die Finanzmarktpolitik» vom 16. Dezember 2009191 beschlossen, dass sich der Finanzplatz Schweiz auf die Verwaltung dekla- rierter Vermögen beschränken soll. Zur Umsetzung dieser Politik wurden mit Deutschland und Grossbritannien Abkommen abgeschlossen für die Regularisierung von in der Schweiz nicht deklarierten Vermögen und die Besteuerung der Kapitalerträge dieser Vermögen sowie für einen verbesser- ten Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister. Damit sich dieses Modell als eine anerkannte Alternative zum automatischen Informationsaus- tausch etabliert und damit eine weitere Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Finanzdienstleister erreicht werden kann, sollen noch mit weite- ren Staaten Verhandlungen aufgenommen werden. Quantifizierbares Ziel – Keines. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – Keine.

191 www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/01622/index.html?lang=de

540

5.1.4 Ziel 4: Die Agrarpolitik entwickelt

sich in Richtung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiter Strategie des Bundesrates Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft soll mit einer ökonomisch erfolgrei- chen, umwelt- und tierfreundlichen sowie sozial verantwortungsbewussten Nah- rungsmittelproduktion die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln erfüllen. Ziel ist es, die Marktanteile auf den Exportmärkten auszubauen und im Inland zu halten. Gleichzeitig soll die Landwirtschaft die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zum Nutzen der Volkswirt- schaft und zur Zufriedenheit der Bevölkerung bereitstellen und einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten. Die Schweiz verfügt über rund eine Million Hektaren landwirtschaftliche Nutzflä- che. Die Schweizer Landwirtschaft hat die Aufgabe, diese wertvolle und schützens- werte Ressource nachhaltig zu nutzen. Sie produziert hochwertige und sichere Nahrungsmittel, schont die Produktionsressourcen und stellt gemeinwirtschaftliche Leistungen bereit. Sie trägt dabei substanziell zur strategischen Ernährungssicherheit der Schweiz bei. Die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe werden dabei durch den Bund unterstützt, in erster Linie mit gezielten Direktzahlungen, aber auch mit der Förderung von Grundlagenverbesserungen, Produktion und Absatz sowie mit Sozialmassnahmen. Die Massnahmen des Bundes sind so gestaltet, dass sie Innovation und unternehmerisches Verhalten der Akteure der Land- und Ernäh- rungswirtschaft fördern. Die Unterstützung der Landwirtschaft soll sich mit der Agrarpolitik 2014–2017 primär auf wertvolle gemeinwirtschaftliche Leistungen und Produkte als Voraussetzung für den Erfolg am Markt ausrichten. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft im Hin- blick auf zukünftige Marktöffnungen weiter verbessert werden. Das Ziel 4 ist dem Aufgabengebiet «Landwirtschaft und Ernährung» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2014–2017): Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik sieht vor, auf Basis von Artikel 104 BV die bisherige Agrarpolitik zu optimieren, damit die Schweizer Landwirtschaft mit einer nachhaltigen Produktion auf nationalen und internationalen Märkten erfolgreich ist. Die Wirksamkeit und die Effi- zienz der Direktzahlungen sollen verbessert werden. Zudem soll die heutige Agrarpolitik schrittweise in Richtung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiterentwickelt werden. Mit drei Zahlungsrah- men sollen für die Jahre 2014–2017 im Einklang mit der Legislaturfinanz- planung die Höchstbeträge der Zahlungskredite für die Landwirtschaft fest- gelegt werden. – Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017: Für die Zeit von 2018–2021 sind die Eckpunkte der Zahlungsrahmen und allfälliger Gesetzesanpassun- gen festzulegen und der Auftrag für die Erstellung einer entsprechenden Botschaft zu erteilen.

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Quantifizierbare Ziele – Die einheimische Nahrungsmittelproduktion (in Terajoules, TJ) steigt gegenüber den Durchschnittswerten der Periode 2007–2009 leicht an. – Die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft steigt in den kommenden Jahren. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 11.1.1 Nahrungsmittelproduktion – 11.1.4 Arbeitsproduktivität der Landwirtschaft

5.1.5 Ziel 5: Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit

der schweizerischen Institutionen ist optimiert Strategie des Bundesrates Die Anpassungsfähigkeit der bestehenden staatlichen Institutionen ist sowohl durch innere als auch durch äussere Entwicklungen herausgefordert. Angesichts der immer breiteren Aufgaben und des steigenden Reformdrucks auf die politischen und staatlichen Institutionen muss die Strategie- und Handlungsfähigkeit der politi- schen und staatlichen Institutionen erhöht werden. Der Trend zur Restrukturierung der Gebietskörperschaften dürfte weiterhin anhalten (vermehrte Fusionen auf Gemeinde- und allenfalls Kantonsebene), weil kleinere Gebietskörperschaften die wachsenden sozialen Kosten und Infrastrukturkosten nicht mehr alleine tragen können. Die Entwicklung von nachhaltigen und griffigen Lösungen für aktuelle und zukünf- tige Probleme verlangt nach einer departementsübergreifenden Perspektive und klaren Zuständigkeiten. Dazu gehören auch die Stärkung der bestehenden Früher- kennungsstrukturen und -kompetenzen sowie die Optimierung des Krisenmanage- ments. Angesichts der zunehmenden internationalen Einflüsse und um die Effektivi- tät und Effizienz des föderalen Systems zu bewahren, müssen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Zusammenarbeit verstärken (u.a. durch klare Zuweisung von Kom- petenzen). Ebenso ist die Zusammenarbeit in den Agglomerationsräumen zu konso- lidieren. Das Ziel 5 ist dem Aufgabengebiet «Institutionelle und finanzielle Voraussetzun- gen» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976192 über die politischen Rechte: Die Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte bedarf verschiedener Anpassungen an veränderte Umstände. In erster Linie sollen zukünftig Widersprüche zwischen dem verfassungsmässigen Initiativ- recht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz möglichst frühzeitig vermieden werden. In Ergänzung zum Bericht vom 5. März

2010193 über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hat der Bun-

192 SR 161.1

193 BBl 2010 2263

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desrat im Zusatzbericht vom 30. März 2011194 Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Verfassungsvorlagen mit dem Völkerrecht untersucht und eine Erweiterung des Vorprüfungsverfahrens vor der Unterschriftensamm- lung für Volksinitiativen sowie eine Ausdehnung der Ungültigkeitsgründe auf grundrechtliche Kerngehalte vorgeschlagen. – Umsetzung der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011–2015: Damit die Bundesverwaltung längerfristig erfolgreich sein und sich im Arbeitsmarkt optimal positionieren kann, muss der Bundesrat sie mit einer umfassenden Personalstrategie auf die aktuellen personalpolitischen Herausforderungen vorbereiten. Dies wird umso wichtiger, als der Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte im Kontext der demografischen Entwicklung und der knap- pen Finanzen künftig noch härter werden wird. Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2010 die Personalstrategie Bundesverwaltung 2011–2015195 verabschiedet. Die Personalstrategie definiert nicht nur die Massnahmen, sie stellt mit ausgewählten strategischen Messgrössen auch das Controlling sicher. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des jährlichen Reportings Personalmanagement des Bundesrates an die parlamentarischen Aufsichts- kommissionen. Im Umsetzungskonzept zur Personalstrategie hat der Bun- desrat am 27. Juni 2011 Massnahmen und Zeitplan konkretisiert. Quantifizierbares Ziel – Keines. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren: – Keine.

5.1.6 Ziel 6: Die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit

des schweizerischen Steuersystems sind gestärkt Strategie des Bundesrates Die Erhebung von Steuern dient der Finanzierung der Staatsausgaben. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, ist es die Aufgabe der Steuerpolitik, das Steuersystem möglichst attraktiv auszugestalten. Ein attraktives Steuersystem hat sich insbeson- dere an den folgenden Kriterien zu messen: – Neutralität: Steuern sollen Innovationen und Investitionen nicht behindern und das Verhalten von Privatpersonen und Unternehmen nicht beeinflussen. – Steuergerechtigkeit und Transparenz: Die Verteilung der Steuerlast soll auf eine hohe Akzeptanz stossen. Steuervergünstigungen sind offenzulegen. – Einfachheit: Das Steuersystem soll verständlich und der Erhebungsaufwand gering sein. – Um- und Durchsetzung: Die Steuergesetze sollen rechtsgleich und konse- quent vollzogen werden. – Internationale Akzeptanz.

194 BBl 2011 3613

195 www.epa.admin.ch/themen/projekte/00717/index.html?lang=de

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Der Bundesrat hat verschiedene Gesetzesprojekte initiiert, die die Attraktivität des schweizerischen Steuersystems stärken sollen (z.B. Unternehmenssteuerreform III, Änderungen bei der Verrechnungssteuer und Emissionsabgabe, Mehrwertsteuerre- form Teil B, Reform der Aufwandbesteuerung, Reform der Familienbesteuerung). Er wird sich für die Umsetzung dieser Projekte einsetzen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen weitere Schritte einleiten. Der Bundesrat ist bestrebt, diesen Grundsätzen auch bei der Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen nachzuleben. Er berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das Ziel 6 ist dem Aufgabengebiet «Institutionelle und finanzielle Voraussetzun- gen» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrela- tionen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung: Bei der direkten Bundes- steuer erfahren Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und Rent- nerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen heute immer noch eine Schlechterstellung gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftli- chen Verhältnissen. Zudem wird die Belastungsrelation zwischen Einverdie- ner- und Zweiverdienerehepaaren als unausgewogen qualifiziert. Diese Probleme können durch verschiedene Besteuerungsmodelle gelöst werden. Der Bundesrat hat eine Aussprache darüber zu führen, welches Modell sich seiner Ansicht nach am zielführendsten zur Behebung der bestehenden Prob- leme eignet. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sollen zu einer verfassungskonformen Besteuerung von Ehepaaren und zu ausgewogenen Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Familienkonstellationen führen. Die Vorlage soll das Gleichgewicht des Bundeshaushalts nicht gefährden; für allfällige Einnahmenausfälle wird der Bundesrat daher eine Gegenfinanzierung vorschlagen. – Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III: Mit der Unternehmenssteuer- reform III sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gestärkt und damit die Wachstumsaussichten erhöht werden. Vorgesehen sind die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen für in der Schweiz tätige Unternehmen sowie Anpassungen der kantonalen Steuerstatus für Holding- und Verwaltungsge- sellschaften. Mit der Europäischen Kommission werden seit Herbst 2010 Gespräche geführt mit dem Ziel, den Gegenstand und die Bedingungen eines möglichen zukünftigen Dialogs über die Unternehmenssteuern zu bestim- men. Die Vorlage soll das Gleichgewicht des Bundeshaushalts nicht gefähr- den; für allfällige Einnahmenausfälle wird der Bundesrat daher eine Gegen- finanzierung vorschlagen. – Botschaft zur ökologischen Steuerreform: Mit der ökologischen Steuerre- form will der Bundesrat Anreize für eine nachhaltige und effiziente Nutzung von Energie setzen. Gleichzeitig sollen Unternehmen und Haushalte durch Senkungen bestehender Steuern und Abgaben gezielt entlastet werden, um möglichst neutrale Verteilungswirkungen zu erzielen. Mit der ökologischen Steuerreform wird angestrebt, die Energieeffizienz der Schweizer Volks- wirtschaft zu erhöhen und gleichzeitig durch eine Senkung wachstumshem- mender Steuern die Attraktivität des Standortes Schweiz weiter zu verbes-

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sern. Diese Massnahme leistet auch einen Beitrag an das Ziel 21 zu einer si- cheren und umweltgerechten Energieversorgung. Quantifizierbares Ziel – Die Steuerquote unseres Landes ist um die Werte von 2010 zu stabilisieren (Fiskalquote [Staat]: 29,8 %). Zur Erhaltung bzw. Steigerung der Standort- attraktivität ist längerfristig eine Senkung anzustreben. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 01.1.5 Fiskalquote (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen)

5.1.7 Ziel 7: Die Schweiz nutzt die Chancen der

Informations- und Kommunikationstechnologien Strategie des Bundesrates Den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) kommt eine grundle- gende Bedeutung für das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben in der Schweiz zu. Entsprechend gilt es, die Chancen zu nutzen, welche sich durch die IKT in allen Politikfeldern eröffnen. Gleichzeitig ist den damit verbundenen Risiken adäquat zu begegnen. Qualitativ hochwertige, verlässliche Kommunikationsinfra- strukturen und kostengünstige Dienstleistungen müssen allen zugänglich sein. Ihre flächendeckende Verfügbarkeit ist ein wesentlicher Faktor für die Standortattraktivi- tät der Schweiz und für eine innovative, wettbewerbsfähige Wirtschaft. Diese zeich- net sich durch eine ressourcenschonende Wertschöpfung aus. Der Einsatz der IKT als intelligente, «smarte» Steuerelemente und Dienste ermög- licht Effizienzsteigerungen insbesondere bei der Energieversorgung und im Ver- kehrsbereich. Um diese zu realisieren, müssen die rechtlichen, organisatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen geschaffen werden. Die Vernetzung und das Zusammenwachsen verschiedener Infrastrukturnetze führen zu einer grösseren Abhängigkeit unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems von den IKT und damit zur Entstehung neuer kritischer Infrastrukturen. In Zusammenar- beit zwischen staatlichen und privaten Akteuren gilt es, für diese kritischen Infra- strukturen koordinierte, länderübergreifende Schutzmechanismen zu etablieren. Die Strategie für die Informationsgesellschaft ist so weiterzuentwickeln, dass die Chan- cen aus den IKT für eine attraktive und wettbewerbsfähige Gestaltung des Wirt- schafts- und Lebensraums Schweiz optimal genutzt und die IKT zum Nutzen aller Menschen in der Schweiz eingesetzt werden. Die Ziele der Strategie E-Government Schweiz von Bund und Kantonen, die Ver- waltungstätigkeit so bürgernah, effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestal- ten, werden in enger Zusammenarbeit zwischen den drei föderalen Ebenen weiter- verfolgt. Im Projekt «Referenz-E-Government» werden die Gemeinden und Kantone unterstützt, ihre Prozesse zu optimieren und elektronisch abzubilden. Unter der Vorgabe «einmal entwickeln, vielfach verwenden» entsteht «bottom up» eine Stan- dardisierung durch gute Beispiele. Alle optimierten Geschäftsprozesse mit generi- schen Formularen enthalten die Möglichkeit, die Eingaben mit der SuisseID elektro- nisch signiert weiterzuleiten. Die Prozesse und die technischen Lösungen werden so weit als möglich sektorübergreifend konzipiert und bei Bedarf auch international koordiniert. Die nationale Strategie «eHealth» wird weiterentwickelt. Die Verbrei-

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tung und Vernetzung von IKT im Gesundheitswesen ist für verschiedene gesund- heitspolitische Reformen (Spitalfinanzierung, SwissDRG, Managed Care) von elementarer Bedeutung. Das Ziel 7 ist dem Aufgabengebiet «Institutionelle und finanzielle Voraussetzun- gen» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patienten- dossier: Durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechno- logien (elektronisches Patientendossier) sollen künftig behandlungsrelevante medizinische Informationen eines Patienten oder einer Patientin den zustän- digen Gesundheitsfachpersonen unabhängig von Ort und Zeit zugänglich sein. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen unter anderem die Qua- lität der medizinischen Versorgung und die Patientensicherheit erhöht wer- den. Die Freigabe der Daten soll nur nach Einwilligung des Patienten oder der Patientin erfolgen. Die neuen gesetzlichen Grundlagen schaffen die Vor- aussetzungen für einen sicheren Datenaustausch. Dazu sind neben den tech- nischen Normen und der für einen schweizweiten Datenaustausch notwendi- gen Infrastruktur auch die Instrumente zur Identifikation der Behandelnden sowie der Patientinnen und Patienten zu regeln. – Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004196: Die elektronische Version der amtlichen Publikationen der Bundeskanzlei soll in Zukunft die rechtlich massgebende Fassung sein und gegenüber der gedruckten Version der jeweiligen Publikation Vorrang erhalten. Die Revi- sion des Publikationsgesetzes schafft die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen. Der Bundesrat strebt damit die Schaffung einer umfassenden elektronischen Plattform an, die Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einen freien und gesicherten elektronischen Zugang zum Bundesrecht und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten ermöglicht. Gleichzeitig soll damit die Sichtbarkeit des Bundesrechts auf internationaler Ebene gefördert werden. – Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz»: Das übergeordnete Ziel der nationalen E-Government-Strategie ist, die Verwaltungstätigkeit durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie so bürger- nah, effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Um die Kontinui- tät bei der Umsetzung sicherzustellen, wurde Ende 2011 die öffentlich- rechtliche Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die E- Government-Zusammenarbeit in der Schweiz angepasst und bis Ende 2015 verlängert.197 In der Legislaturperiode 2011–2015 sollen somit die prioritä- ren Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz weiter umgesetzt wer- den. Ferner sollen die nötigen organisatorischen, rechtlichen und betriebli- chen Voraussetzungen geschaffen werden, damit nationale Grundvoraus- setzungsvorhaben – beispielsweise Datenaustauschsysteme oder Identitäts- und Zugriffsmanagement – gemeinsam durch Bund und Kantone aufgebaut und betrieben werden können. Die Prozesse und die technischen Lösungen

196 SR 170.512

197 BBl 2008 3391, bzw. BBl 2011 9345 oder www.egovernment.ch/index.php

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werden so weit als möglich sektorübergreifend konzipiert und bei Bedarf auch international koordiniert. – Aktualisierung und Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesell- schaft in der Schweiz: Der Bundesrat verabschiedet im Frühjahr 2012 eine aktualisierte Version seiner Strategie von 2006.198 Diese trägt neuen Ent- wicklungen sowie ressortübergreifenden Querschnittsthemen Rechnung und leistet so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Lebens- raums Schweiz. Der Bundesrat fasst zudem Beschluss über allfälligen weite- ren Handlungsbedarf im Zusammenhang mit seiner Strategie und legt fest, in welchen Strukturen diese künftig umgesetzt und weiterentwickelt werden soll. Im ersten Halbjahr 2012 wird der Bundesrat einen ergänzenden Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes verabschieden. Der Bericht untersucht die Entwicklung des Fernmeldemarktes in der Schweiz und berücksichtigt dabei insbesondere den marktlich getriebenen Ausbau von modernen Tele- kommunikationsinfrastrukturen. Gegebenenfalls wird der Bundesrat Grund- lagen für entsprechende Regulierungsinstrumente liefern. – Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie «Vote électronique»: «Vote électronique» ist eines der priorisierten Vorhaben der nationalen E-Government-Strategie Schweiz. Im Rahmen der Nationalratswahlen 2011 ist das Projekt in eine neue Phase übergegangen: Zum ersten Mal konnten rund 22 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau ihre Stimme bei eidgenössischen Wah- len elektronisch abgeben. Anlässlich von Volksabstimmungen führen mitt- lerweile dreizehn und damit die Hälfte aller Kantone erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Die «Strategische Planung Vote électronique» setzt prioritär auf Massnahmen in den folgenden fünf Berei- chen und legt auch einen Zeitplan für deren Umsetzung fest: gemeinsame Strategie Bund/Kantone, Sicherheit, Ausbau, Transparenz und Kosten. Der Bundesrat wird im dritten Bericht zu «Vote électronique» zuhanden des Par- laments die seit 2006 gemachten Erfahrungen evaluieren und dabei auch die Auswertung der Nationalratswahlen 2011 und die Ergebnisse der Arbeiten im Bereich Homologation darlegen. Er wird zudem den Anpassungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen aufzeigen und im Zuge der Legislatur- periode 2011–2015 Vorschläge für das weitere Vorgehen präsentieren. Quantifizierbare Ziele – Während der Legislaturperiode 2011–2015 bewegt sich die Schweiz bei der Anzahl der leitergebundenen Breitbandanschlüsse an das Internet innerhalb der fünf besten Länder der OECD. – Im Bereich E-Government verbessert die Schweiz im internationalen Ver- gleich ihre Position. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 01.0.2 Abonnenten/innen von Breitband-Internetanschlüssen. – 01.0.3 Online Service Index

198 www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/00695/index.html?lang=de

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5.2 Leitlinie 2: Die Schweiz ist regional und

global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt Die Schweiz gehört zur Gruppe der Länder, die besonders stark globalisiert sind. Sie ist in hohem Mass faktisch und rechtlich international eingebunden. Entsprechend müssen die politische Vernetzung und die Einflussmöglichkeiten der Schweiz im regionalen und globalen Kontext weiter ausgebaut und gestärkt werden. Zentraler Bezugspunkt für die Schweiz bleibt die EU. Der bilaterale Weg bleibt derzeit das geeignetste Instrument zur Wahrung unserer Interessen gegenüber der EU. Zur Sicherung und Weiterentwicklung dieses Wegs verfolgt der Bundesrat einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz. Eine starke Aussen-, Finanz- und Wirtschaftspolitik ist entscheidend, um den Stand- ort Schweiz auf seinem guten Niveau halten zu können. Dabei gilt es, dem Risiko einer Marginalisierung in internationalen Finanz- und Wirtschaftsorganisationen bei einer gleichzeitig steigenden Zahl international gewichtiger schweizerischer Wirt- schaftsakteure entgegenzuwirken. Die internationale Stellung der Schweiz und ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme auf internationaler Ebene hängen auch von der Bereitschaft und der Fähigkeit ab, zu drängenden globalen Herausforderungen Lösungsbeiträge zu leisten. Die Schweiz wird deshalb ihr Engagement zugunsten einer friedlichen und ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung fortsetzen und stärken.

5.2.1 Ziel 8: Die Schweiz ist global gut vernetzt,

und ihre Position im internationalen Kontext und in den multilateralen Institutionen ist gefestigt Strategie des Bundesrates Die Schweiz muss sich über die EU hinaus auf globaler Ebene politisch und wirt- schaftlich gut positionieren, um nicht vermehrt dem Druck einzelner Staaten oder internationaler Organisationen ausgesetzt zu sein. Dem Risiko einer Marginalisie- rung in internationalen Gremien ist entgegenzutreten. Die Schweiz pflegt deshalb aktiv den Kontakt und Dialog mit bestehenden und potenziellen Allianzpartnern («like minded»). Die Schweiz schärft ihr Profil in den multilateralen Organisationen auf globaler und regionaler Ebene weiter. Sie setzt sich ein für die Weiterentwicklung des Völker- rechts und für eine nachhaltige Entwicklung. Sie tut dies, indem sie Möglichkeiten der Kooperation und der Vernetzung wahrnimmt und sich konstruktiv in relevante Prozesse einbringt. Zudem fördert sie die Präsenz von Schweizerinnen und Schwei- zern in den multilateralen Organisationen und trägt zur Stärkung des internationalen Genf bei. Sie ist bestrebt, ihr Profil auf internationaler Ebene weiter zu schärfen, indem sie Initiativen und Aktionen anregt, die dazu beitragen, die grossen globalen Herausforderungen zu meistern. Die Stellung der Schweiz in einer zunehmend global vernetzten und sich verändern- den Welt ist zu stärken. Dazu muss eine Balance gefunden werden zwischen der Wahrung der Souveränität, der Interessenwahrnehmung über internationale Organi- sationen und stabilen Aussenbeziehungen.

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Die Schweiz verstärkt ihre Präsenz in multilateralen Gremien und bringt sich aktiv in die relevanten Prozesse der multilateralen Diplomatie ein. Sie trägt mit hochste- henden substanziellen Beiträgen in den multilateralen Foren zur konstruktiven Lösung von Problemen bei. Sie betätigt sich als ehrliche Maklerin und Brückenbau- erin und festigt ihren Ruf als glaubwürdiges und engagiertes Mitglied der Staaten- gemeinschaft mit dem Ziel der Bewältigung nationaler und internationaler Heraus- forderungen insbesondere in den Bereichen Frieden, Sicherheit, Finanzstabilität, Wirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung und Klimawandel. Die G20 hat sich als das führende Forum für die globale Wirtschafts- und Finanzpo- litik etabliert und bestimmt immer mehr die Agenda der Fachorganisationen im Wirtschafts- und Finanzbereich. Auch als Nicht-Mitglied der G20 ist die Schweiz in hohem Masse von deren Entscheidungen betroffen. Die Schweiz beabsichtigt daher, ihren Einfluss durch eine aktive Positionierung zur G20-Agenda sowie über bilate- rale, multilaterale und informelle Einflusskanäle – wie zum Beispiel das Financial Stability Board (FSB) oder die 3G (Global Governance Group) – zu verstärken. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Debatten in den relevanten Gremien der speziali- sierten internationalen Organisationen (FSB, IWF, WTO, OECD, UNO etc.) statt- finden und Entscheide auch dort getroffen werden. Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund der vom IWF im Dezember 2010 beschlos- senen Quoten- und Gouvernanzreform entschieden, die Position der Schweiz in den Entscheidungsgremien des IWF durch eine Verstärkung der bestehenden Stimm- rechtsgruppe zu festigen. In diesem Zusammenhang engagiert sich die Schweiz aktiv in den institutionsinternen Debatten zur Gouvernanzreform und nimmt Einfluss in den relevanten Gremien wie dem Exekutivrat des IWF oder dem IMFC (Internatio- nal Monetary and Financial Committee). Auch in der Weltbank ist der Bundesrat darauf bedacht, einer möglichen Schwächung der Stimmrechtsgruppe und der Ver- tretung der Schweiz in den Leitungsgremien entgegenzuwirken. Die Schweiz hat grösstes Interesse, im multilateralen System angemessen vertreten zu sein, dieses mitzufinanzieren und sich aktiv an dessen Führung zu beteiligen, um so die politische Ausrichtung der Organisationen mitzudefinieren und innerhalb dieser Organisationen die Eigeninteressen zu wahren. Die Schweiz fokussiert ihre Aktivitäten, ihre Ressourcen und ihren Einfluss auf eine beschränkte Zahl von Schlüsselorganisationen. Das Ziel 8 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur vorsorglichen Sperrung der Vermögenswerte von politisch exponierten Personen und deren Umfeld: Der Bundesrat möchte eine for- mell-gesetzliche Grundlage schaffen, gestützt auf die er wenn nötig vorsorg- lich Vermögenswerte von politisch exponierten Personen und deren Umfeld sperren kann. Künftig sollen sich solche Embargo-Verordnungen nicht mehr direkt auf Artikel 184 Absatz 3 BV stützen müssen; damit wird die Rechts- sicherheit erhöht. – Botschaft zur Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds: Mit der Bot- schaft über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den allgemei- nen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) wer-

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den diese Vereinbarungen der SNB mit dem IWF verlängert. Diese laufen am 25. Dezember 2013 aus. – Botschaft zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe: Mit der Botschaft über die Weiterführung der internationalen Währungshilfe wird der Rahmenkredit für eine allfällige Beteiligung an internationalen Stüt- zungsmassnahmen verlängert. Der Rahmenkredit läuft am 25. Dezember

2013 aus.

– Beteiligung der Schweiz an der Finanzierung der Wiederauffüllung der internationalen Entwicklungsagenturen (Weltbank/IDA): Die Schweiz will innerhalb der multilateralen Organisationen auch inskünftig eine konstruk- tive und gestaltende Rolle einnehmen und misst ihrer Rolle innerhalb der Weltbankgruppe eine besondere Bedeutung bei. Neben den qualitativen Bei- trägen innerhalb der Leitungs- und Fachgremien der Institution will sich die Schweiz auch an der nächsten Wiederauffüllung der internationalen Ent- wicklungsagentur (IDA-17), welche den ärmsten Entwicklungsländern zugu- tekommt, beteiligen. Damit will die Schweiz solidarisch zur Armutsreduk- tion wie auch zur Bereitstellung öffentlicher Güter beitragen. Gleichzeitig werden durch die Stabilisierung und durch wirtschaftliches Wachstum in Entwicklungs- wie auch in Transitionsländern mögliche neue Absatz- und Zuliefermärkte für die Schweizer Wirtschaft erschlossen. Quantifizierbares Ziel – Um ihre Stellung in der Welt stärken zu können, ist die Schweiz daran inte- ressiert, die Kontakte und den Dialog zu Partnerländern, die ihre Einstellun- gen und Werthaltungen teilen, über bestehende oder neue Allianzen aktiv zu pflegen. Zu diesem Zweck setzt sie die Mittel der Zusammenarbeit und der Vernetzung ein und beteiligt sich in konstruktivem Geist an den entspre- chenden Prozessen. Ferner hat die Schweiz grösstes Interesse daran, im mul- tilateralen System angemessen vertreten zu sein und sich aktiv an dessen Führung zu beteiligen. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 03.1.7 Multilaterale Abkommen199 – 03.1.2 Anzahl Schweizerinnen und Schweizer in internationalen Organisati- onen

5.2.2 Ziel 9: Das Verhältnis der Schweiz zur EU

ist gestärkt Strategie des Bundesrates Die EU ist bei Weitem die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Zur Regelung der Beziehungen mit der EU will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren, sichern und weiterentwickeln. Zu diesem Zweck verfolgt er einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz, der grundsätzlich sämtliche offenen Dossiers mit der EU

199 Anteil in der Schweiz in Kraft getretener multilateraler Rechtstexte (im Abschlussjahr oder in einem Folgejahr) am Total der in einem Jahr abgeschlossenen Rechtstexte (von MONET).

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umfassen soll. In Absprache mit Parlament, Kantonen und Sozialpartnern einerseits sowie mit der EU andererseits gilt es, diesen Weg zu konkretisieren und neue Abkommen in Bereichen abzuschliessen, die im Interesse beider Seiten sind. Insbe- sondere gilt es, neue Lösungen für die offenen institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU zu suchen. Dazu gehören die Fragen der Übernahme von Weiterentwicklungen des EU-Rechtes in die bilateralen Abkommen, der Überwa- chung der Anwendung und der Auslegung der bilateralen Abkommen sowie der Streitbeilegung. Das Ziel 9 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Regelung der institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU: Im Rahmen der Weiterführung des bilateralen Weges mit der EU gestützt auf einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz müssen die institutionellen Fragen – insbesondere betreffend Übernahme von Weiterentwicklungen des EU-Rechts, Überwachung der Anwendung und Auslegung sowie Beilegung von Streitigkeiten – geregelt werden. Die Regelung dieser Fragen ist für die Weiterentwicklungen des bilateralen Weges von zentraler Bedeutung. – Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999200 auf Kroatien: Der EU-Beitritt Kroatiens ist auf den 1. Juli 2013 anvisiert. Da das Freizügigkeitsabkommen ein gemischtes Abkommen ist, erstreckt sich der Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens nicht automatisch auf neue EU-Mitgliedstaaten, sondern muss jeweils neu mit der EU ausgehan- delt werden. Das voraussichtliche Protokoll III zum Freizügigkeitsabkom- men würde insbesondere Bestimmungen zum Übergangsregime zur schritt- weisen Einführung der Freizügigkeit gegenüber Kroatien enthalten. – Botschaft zur Genehmigung eines bilateralen Kooperationsabkommens Schweiz-EU im Bereich Wettbewerb: Der Bundesrat beabsichtigt, dem Par- lament eine Botschaft zur Genehmigung eines bilateralen Kooperationsab- kommens Schweiz-EU im Bereich Wettbewerb zu unterbreiten. Eine Zusammenarbeit mit der EU, gestützt auf ein solches spezifisches Abkom- men, erhöht die Chancen erheblich, grenzüberschreitende Verletzungen der beidseitigen Wettbewerbsrechte aufzuspüren und zu ahnden. Mit der dadurch sichergestellten wirksameren Kartellbekämpfung soll der Wettbe- werb gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur Wachstumspolitik des Bundesra- tes geleistet werden. – Abkommen mit der EU über eine Zusammenarbeit im Bereich der Chemika- liensicherheit (REACH und CLP): Mit einem Abkommen soll der Schutz von Gesundheit und Umwelt im Umgang mit chemischen Produkten und daraus hergestellten Erzeugnissen verbessert und mit der Entwicklung des Schutzniveaus in der EU Schritt gehalten werden. Zudem sollen Hindernisse beim Export chemischer Produkte in die EU beseitigt werden. Im Rahmen der Verhandlungen strebt der Bundesrat eine enge Assoziierung an die Arbeit der EU und deren Chemikalienagentur (ECHA) im Bereich der Che-

200 Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einer- seits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit, SR 0.142.112.681.

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mikalien an. Der Bundesrat hat am 18. August 2010 ein Verhandlungsman- dat verabschiedet. – Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsi- cherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit: Der Bundesrat hat am 14. März 2008 ein Mandat für Verhandlungen in den Bereichen Land- wirtschaft, Lebensmittel, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit ver- abschiedet. Seither laufen Verhandlungen mit der EU. Mit einem Freihan- delsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich strebt der Bundesrat einen gegenseitig offenen Marktzugang an, ohne dass die Agrarpolitiken harmonisiert würden. Der Freihandel und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Lebensmittelsicherheit sollen die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten land- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette sowie deren Ausrichtung auf Sicherheit und Qualität stärken. Mit dem Gesundheitsab- kommen wird eine systematische Zusammenarbeit mit der EU beim Gesundheits- und Verbraucherschutz angestrebt. Der Bundesrat will damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung weiter stärken, die Arbeit der Gesundheits- und Marktüberwachungsbehörden erleichtern und Hindernisse beim Zugang zum EU-Markt für schweizerische Produzenten beseitigen oder vermeiden. Quantifizierbares Ziel – Um die Beziehungen der Schweiz zur EU zu vertiefen, möchte der Bundes- rat den bilateralen Weg konsolidieren, verstetigen und weiterentwickeln, in- dem er eine umfassende und koordinierte Herangehensweise verfolgt, die sämtliche offenen Dossiers mit der EU umfasst. Ziel ist der Abschluss neuer Abkommen in Bereichen, die im gegenseitigen Interesse liegen. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 03.1.5 Anzahl Abkommen und Erlasse zwischen der Schweiz und der EU201

5.2.3 Ziel 10: Die Aussenwirtschaftsstrategie

ist weiterentwickelt Strategie des Bundesrates Der Wachstumsmotor der Weltwirtschaft befindet sich heute zunehmend im asiati- schen und teilweise lateinamerikanischen Raum. Sorge bereiten die Haushalts- und Finanzprobleme sowie die hohen Arbeitslosenzahlen und der Schuldenberg in meh- reren entwickelten Ländern. Neue Gruppierungen von Staaten nehmen sich der wirtschaftlichen Gouvernanz der Welt an. Damit ist die Schweiz mit der Herausfor- derung konfrontiert, den Anschluss an wichtige Wachstumsregionen zu erhalten und auszubauen.

201 Der Indikator 03.1.5 wird im Geschäftsbericht zusätzlich mittels einer Querschnitt-Sicht ergänzt. Die Querschnitt-Sicht ist eine Auswahl von drei bis vier Indikatoren aus dem Indikatorensystem, welche in der Dimension Schweiz-EU dargestellt werden. So können die Auswirkungen der Abkommen mit der EU in ausgewählten Bereichen abgebildet und der Indikator mit entsprechenden Informationen komplettiert werden.

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Durch den Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen sollen bestehende Absatzmärkte erhalten und neue gewonnen werden. Dieser Ausbau hat den ökologi- schen und sozialen Auswirkungen Rechnung zu tragen. Verstärkte Anstrengungen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sollen das wirtschaftliche Gefälle vermindern und mehr Staaten am internationalen Handel teilhaben lassen. Das Ziel 10 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Vertiefung der Schweizer Aussenwirtschaftsstrategie: Der Bundesrat über- prüft die Aussenwirtschaftstrategie aus dem Jahr 2004 und passt sie dem veränderten internationalen Umfeld an. Er unterbreitet seine Vorschläge zur Vertiefung der Schweizer Aussenwirtschaftstrategie den Räten im Rahmen des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2011. – Stärkung der WTO: Die Stärkung der WTO hat zum Ziel, dass diese wieder ein effizientes Forum für weitere Marktliberalisierungen wird. Die Regeln zur Bekämpfung protektionistischer Massnahmen sollen gestärkt und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden (z.B. in Bezug auf Investitionen, Wettbewerb und das Verhältnis zwischen Handels- und Umweltrecht). – Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen: Im Rahmen der Weiterentwicklung seiner Aussenwirtschaftpolitik für die Legislatur- periode 2011–2015 möchte der Bundesrat seine bisherige Politik des Abschlusses und des Ausbaus von Freihandelsabkommen verstärken, um der Schweiz so den Zugang zu wichtigen ausländischen Märkten mit grossem Wachstumspotenzial zu öffnen. Je nachdem, wie die verschiedenen Ver- handlungen voranschreiten, wird er eine Reihe von Botschaften zur Geneh- migung von Freihandelsabkommen mit einer Reihe von Handelspartnern verabschieden (namentlich Bosnien und Herzegowina, China, Staaten Zent- ralamerikas, Indien, Indonesien, Montenegro, Zollunion Russland/Belarus/ Kasachstan sowie Vietnam). Quantifizierbares Ziel – Der Grad der Integration der Schweizer Wirtschaft in die Weltmärkte, gemessen namentlich an der vertraglich vereinbarten Reduktion der durch- schnittlichen Zollbelastung der Schweizer Exporte, verbessert sich gegen- über dem Niveau von 2010. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 03.3.1 Durchschnittliche Zollbelastung der Schweizer Exporte

553

5.2.4 Ziel 11: Die Schweiz leistet einen angemessenen

Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken Strategie des Bundesrates Die Entwicklungsperspektiven der Entwicklungsländer werden einerseits durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und andererseits durch die volatilen Nah- rungsmittelpreise negativ beeinflusst und sind aufgrund langfristig prägender Trends wie dem Klimawandel zusätzlichen Risiken ausgesetzt. Trotz beachtlicher Fort- schritte vieler Länder in den letzten zehn Jahren leben mehr als eine Milliarde Men- schen noch immer in Armut. Die Situation der Bevölkerung in Konfliktkontexten und in fragilen Staaten bleibt zudem eine der grössten Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Durch den Einsatz bilateraler und multilateraler Massnahmen zur Armutsreduktion und zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie durch eine starke Präsenz vor Ort agiert die Schweiz flexibel und wirksam angesichts der sich ändernden Umstände. Das verstärkte Engagement zugunsten der globalen Themen (Klimawandel, Ernäh- rungssicherheit, Wasser, Migration, Gesundheit, Finanz und Handel) in den Schwer- punktländern und -regionen und in der multilateralen Zusammenarbeit sowie die speziell auf Politikentwicklung und Innovation ausgerichteten Globalprogramme sollen globale Risiken mindern und gleichzeitig mit der Globalisierung verbundene Chancen nutzen. Damit trägt die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zu einer nachhaltigen globalen Entwicklung mit weniger Armut und globalen Risiken sowie zu nachhaltigerem Wachstum bei. Die humanitäre Hilfe unterstützt Menschen vor, während und nach Krisen, Konflikten und Katastrophen. Sie setzt ihre Mittel nicht nur in der Nothilfe schnell und wirkungsvoll ein, sondern betätigt sich auch im Wiederaufbau sowie mit gezielten Präventionsmassnahmen und strukturellen Vorbe- reitungen auf Naturkatastrophen. Die handels- und wirtschaftspolitischen Massnah- men tragen zu einer nachhaltigen Integration der Entwicklungsländer in die Welt- wirtschaft, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Binnenwirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort bei, in einem wohlverstandenen gemeinsamen Interesse der Partnerländer und der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft sowie eine stärkere Ausrichtung der Aktivitäten auf Resultate sind beabsichtigt. Die Schweiz erhöht gemäss Bundesbeschluss vom 28. Februar 2011202 ihre Entwicklungshilfe, um 2015 das Ziel von 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen. Das Ziel 11 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung – Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013–2016: Die Bot- schaft liefert die Grundlagen zu vier Finanzbeschlüssen, welche die interna- tionale Zusammenarbeit der Schweiz betreffen. Es handelt sich um die Rahmenkredite zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe, zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern, zur Weiterführung der Zusammenar-

202 BBl 2011 2919

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beit mit Osteuropa sowie zur Weiterführung der Finanzierung von wirt- schafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit. Zum ersten Mal werden die vier Vorlagen mit einer gemeinsamen Botschaft abgedeckt. Damit die internationale Zusammenar- beit der Schweiz einen wirksamen Beitrag zu einer nachhaltigen globalen Entwicklung durch Minderung von Armut und globalen Risiken leisten kann, wird sie sich künftig auf fünf strategische Ziele ausrichten: 1) Krisen, Konflikten und Katastrophen vorbeugen und solche überwinden, 2) Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen für alle schaffen, 3) nachhaltiges Wirt- schaftswachstum fördern, 4) Transition zu demokratischen, marktwirtschaft- lichen Systemen unterstützen, 5) entwicklungsfördernde und umweltscho- nende Globalisierung mitgestalten. Die Botschaft erklärt den Einsatz sowohl bilateraler als auch multilateraler Instrumente. Diese Massnahme leistet auch einen Beitrag an das Ziel 8 zur Festigung des Einflusses der Schweiz in mul- tilateralen Institutionen. Quantifizierbares Ziel – Um ihre Wohlfahrt zu sichern, liegt es im Interesse der Schweiz, auf glo- bale Risiken damit zu reagieren, dass sie sich in Schwerpunktländern für globale Themen (Klimawandel, Nahrungsmittelsicherheit, Wasser, Migra- tion, Gesundheit) einsetzt. Die Schweiz erhöht ihre Entwicklungshilfe mit dem Ziel, damit im Jahr 2015 0,5 % des BNE zu erreichen. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 03.2.1 Öffentliche Entwicklungshilfe (APD) in Prozent des Bruttonational- einkommens (BNE)

5.2.5 Ziel 12: Die Schweiz hat ihr Engagement

im Bereich Menschenrechte, Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste verstärkt Strategie des Bundesrates Die Komplexität der weltweiten Veränderungen und der Krisen, die sich nicht isoliert betrachten lassen, schaffen neue Risiken und Bedrohungen, aber auch neue Chancen für den Frieden, die internationale Stabilität und die Sicherheit sowohl ganzer Staaten als auch von Individuen. Die Schweiz betrachtet ihr Engagement für die Friedensförderung und die Einhal- tung der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit im Allgemeinen als eine strategische Antwort auf die erwähnten Herausforderungen. Das Parlament hat am 22. Dezember 2011 beschlossen, die Friedensförderung in der Periode 2012–2016 zu stärken.203 Es hat deshalb die Mittel für die Friedensförderung gegenüber der Vorperiode um 70 Millionen aufgestockt. Die Schweiz wird sich auf die Mittelmeer- region (Südosteuropa, Nordafrika und Naher Osten), den Kaukasus, Zentralasien und Subsahara-Afrika konzentrieren – Regionen, die aus Schweizer Sicht von stra- tegischem Interesse und von besonderer Wichtigkeit zur Wahrung der Stabilität sind. In ausgewählten Entwicklungsländern leistet die Schweiz einen Beitrag zur Verbes-

203 BBl 2012 355

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serung der Menschenrechtssituation und bringt die gewonnenen Erfahrungen in die internationalen Diskussionen ein, insbesondere in den Kontrollmechanismus UPR (Universal Periodic Review) des Menschenrechtsrates. Insbesondere wird sich die Schweiz in Friedensprozesse einbringen, dies sowohl als wichtige Vermittlerin als auch innerhalb internationaler Teams. Sie wendet in diesen Prozessen ihre Kompetenzen an und lässt ihr Knowhow darin einfliessen, nament- lich wenn es um ihre Fähigkeit zum Führen eines Dialogs und zur Vermittlung des Dialogs geht. Ferner verfügt die Schweiz über einen Pool hochqualifizierter Fach- leute und über grosse Expertise in Bereichen, die für das Erreichen eines dauerhaften Friedens wichtig sind (Demokratie, Wahlen und Gewaltenteilung; Vergangenheits- arbeit; Förderung und Schutz der Menschenrechte; Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten; Frieden und Sicherheit; Migration und Bekämpfung des Menschenhandels). Das Ziel 12 ist dem Aufgabengebiet «Beziehungen zum Ausland – Internationale Zusammenarbeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember

2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen: Das interna-

tionale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwinden- lassen ist das neunte grosse Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Es regelt zum ersten Mal auf universeller Ebene das Recht jeder Person, nicht dem Verschwindenlassen unterworfen zu werden. Fälle von Verschwindenlassen sollen verhütet und die Straflosigkeit des Verbrechens bekämpft werden. Die Ratifikation des Übereinkommens trägt zur Förde- rung der Achtung der Menschenrechte bei und entspricht somit den aussen- politischen Zielen der Schweiz. Das Übereinkommen ist weitgehend mit der Schweizer Rechtsordnung vereinbar. Namentlich im Bereich des Strafrechts besteht jedoch legislatorischer Anpassungsbedarf. – Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember

2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Das Übereinkom-

men ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bereits bestehende internationale Menschenrechtsgarantien für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Das Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und bis zum 1. Juli 2011 von 149 Staaten unterzeichnet (inkl. der EU) sowie von 103 Staaten ratifiziert. Ziel des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten, mithin die aktive Teilnahme am poli- tischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Über- einkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Dabei schafft das Übereinkommen grundsätzlich keine Sonderrechte, sondern spezifiziert vielmehr die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Men- schen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer besonderen Lebenslagen.

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– Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit 2016–2020: Die zivile Friedensförderung und die Stärkung der Menschenrechte sind ein Kernbereich der schweizerischen Aussenpolitik. Die Schweiz begegnet damit, getreu ihrer humanitären Tradi- tion und der langen Geschichte ihrer Guten Dienste, den sich wandelnden Bedrohungsbildern und globalen Risiken. Wenn sie dabei ihr Knowhow wirksam einsetzt, steigert sie das Ansehen unseres Landes in der Welt und verstärkt dessen aussenpolitischen Einfluss. – Evaluation des Kompetenzzentrums zugunsten von Dienstleistungen im Men- schenrechtsbereich: Der Bundesrat hat sich am 1. Juli 2009 für einen Pilot- versuch von fünf Jahren mit einem Kompetenzzentrum zugunsten von Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich ausgesprochen. In der Schweiz benötigen Kantone und Gemeinden sowie die Privatwirtschaft zusätzliche Unterstützung und Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich. In dieser Phase sollen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenhei- ten (EDA) und die übrigen betroffenen Departemente bei ausgewählten Uni- versitätsinstituten entsprechende Leistungen beziehen. Nach den ersten vier Jahren der Pilotphase sollen dem Bundesrat eine Evaluation der bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse unterbreitet sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen gemacht werden. Quantifizierbares Ziel – Keines. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – Keine.

5.3 Leitlinie 3: Die Sicherheit der Schweiz

ist gewährleistet Das heutige sicherheitspolitische Umfeld ist charakterisiert durch eine Verschiebung von klar identifizierbaren Bedrohungen hin zu diffusen transnationalen Herausfor- derungen. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel stellen zunehmend auch Naturgefahren eine mögliche Bedrohung dar. Entsprechend gewinnen die Früher- kennung von Bedrohungen und Gefahren und die Vernetzung der sicherheitspoliti- schen Instrumente nach innen und aussen zunehmend an Bedeutung. Das veränderte Umfeld bietet bei allen Gefahren auch Chancen für eine selbstbewusste, unabhängi- ge, aussen- und sicherheitspolitische Positionierung, mit der die Schweiz ihre Inte- ressen am effektivsten wahren kann. Das sicherheitspolitische Umfeld wird insbesondere geprägt durch organisierte Kriminalität, Terrorismus, Angriffe auf Informatik- und Kommunikationsinfrastruk- turen, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, den Zerfall staatlicher Strukturen sowie Naturgefahren. Ferner können sich zunehmende soziale Spannun- gen in einer erhöhten Kriminalität und Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft äussern. Bei der Wahrung von Sicherheit handelt es sich deshalb um eine nationale und internationale, zivile und militärische Verbundaufgabe. Es gilt, die Handlungs- fähigkeit, Selbstbestimmung und Integrität der Schweiz und ihrer Bevölkerung durch einen umfassenden sicherheitspolitischen Ansatz zu gewährleisten. Hierfür ist

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das Zusammenwirken der sicherheitspolitischen Instrumente weiter zu verbessern, sind präventive Massnahmen zu fördern sowie auch die internationale Zusammenar- beit zu optimieren.

5.3.1 Ziel 13: Instrumente zur frühzeitigen Erkennung

und Bekämpfung sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken werden wirksam angewendet Strategie des Bundesrates Die zunehmende Verletzlichkeit der Gesellschaft und technischer Systeme erfordert eine umfassend verstandene Sicherheitspolitik, in der rasch und flexibel auf Bedro- hungen und Gefahren reagiert werden kann. Die sicherheitspolitischen Instrumente sind derart auszugestalten, dass eine möglichst wirksame Reaktion auf eintretende Ereignisse – auch solche, die nicht vorhersehbar sind – jederzeit gewährleistet ist. Das erfordert ein möglichst wirksames und effizientes Zusammenspiel aller sicher- heitspolitischen Instrumente. Deshalb soll, anhand des Sicherheitsverbunds Schweiz, der sicherheitspolitische Verbundgedanke weiterentwickelt und optimiert werden. Zu den Sicherheitsaufgaben gehört auch ein Beitrag zu Stabilität und Frieden jen- seits unserer Grenzen. Angesichts der diffusen Bedrohungslage gewinnen die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen und die Früherkennung von Gefah- ren an Bedeutung. Dabei ist auch das Sicherheitsverbundsystem der Schweiz von Bedeutung. Das Ziel 13 ist dem Aufgabengebiet «Landesverteidigung» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008204 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes: Bis Ende

2012 soll eine Botschaft zu einem neuen Nachrichtendienstgesetz vorliegen.

Dabei soll eine gesetzliche Grundlage (im Sinne einer Gesamtkodifikation) über die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Informationssysteme der zivilen Nachrichtendienste für die Schweiz geschaffen werden. Die umstrittenen Punkte der ursprünglichen Botschaft vom 15. Juni 2007205 zur Änderung des Bundesgesetzes vom 21. März 1997206 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sowie die geltenden Bestimmungen sollen in der Gesetzesvorlage neu geregelt werden. Bei den umstrittenen Punkten geht es insbesondere um die Einführung von besonderen Mitteln der Informations- beschaffung (z.B. Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Überwachung pri- vater Räumlichkeiten mittels technischen Geräts). – Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+: Im Rahmen der Stra- tegie «Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+» sind die Änderungen der Rechtsgrundlagen im Bereich Bevölkerungsschutz und Zivilschutz auf der Basis des Berichtes «Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+» überprüft, angepasst und vom Bundesrat für die parlamentarische Beratung freigege- ben. Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen soll letztlich die Einsatzfähig-

204 SR 121

205 BBl 2007 5037

206 SR 120

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keit des zukünftigen Systems Bevölkerungsschutz gewährleistet werden, in Einklang mit den Bedürfnissen der Kantone und den Möglichkeiten des Bundes. – Umsetzung des Armeeberichtes 2010: Der Bundesrat hat dem Parlament den Armeebericht 2010 am 1. Oktober 2010207 unterbreitet. In Anlehnung an den Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz werden im Armeebericht Bedrohungen, Gefahren und deren Konsequenzen für die Armee aufgezeigt. Im Wesentlichen wurden daraus ein Leistungsprofil, ein Grundmodell sowie der entsprechende Finanzbedarf für die Armee abgelei- tet. Nach der parlamentarischen Behandlung des Berichts und den resultie- renden Vorgaben und Eckwerten für die Umsetzung soll dem Parlament

2013 die Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen vorgelegt werden.

Parallel dazu geht es darum, die Umsetzung des Armeeberichtes zu planen und die parlamentarischen Vorgaben in sämtlichen Planungsgrundlagen zu berücksichtigen. – Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz: Der Bun- desrat hat im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 vom 23. Juni 2010208 in Aussicht gestellt, diese Berichte künftig in kürzeren Intervallen dem Parla- ment vorzulegen (einmal pro Legislaturperiode). Der Sicherheitspolitische Bericht ist das zentrale sicherheitspolitische Grundlagendokument, das die Leitlinien und Rahmenbedingungen für die aktuelle und künftige Ausgestal- tung der Schweizer Sicherheitspolitik festlegt. Der Bericht gibt Auskunft über die Bedrohungslage der Schweiz, die Entwicklungen in ihrem Umfeld und darüber, mit welchen Instrumenten und Massnahmen die Schweiz die Bedrohungen und Gefahren für Land und Bevölkerung verhindern, abweh- ren oder bewältigen soll. Quantifizierbares Ziel – Der Index des Vertrauens der Bevölkerung in die Armee sinkt nicht unter das im Jahre 2011 erreichte Niveau. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 04.1.1 Vertrauen in die Armee

5.3.2 Ziel 14: Kriminalität, Terrorismus und

Cyberangriffe werden wirkungsvoll bekämpft, und der Gewaltanwendung in der schweizerischen Gesellschaft wird vorgebeugt Strategie des Bundesrates Klassische militärische Bedrohungen (Kriege) stellen zurzeit keine unmittelbare Bedrohung für die Schweiz dar. Allerdings ist die Schweiz globalen Sicher- heitsrisiken – wie Extremismus, organisierter Kriminalität, Terrorismus, Wirt- schaftskriminalität und Proliferation von Massenvernichtungswaffen – ausgesetzt. Menschenhandel und Menschenschmuggel gehören zusammen mit Drogen- und

207 BBl 2010 8871

208 l 2010 5133

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Waffenhandel, Korruption, Produktepiraterie sowie Geldwäsche zu jenen Straftaten, mit denen kriminelle Organisationen und Netzwerke die grössten gesellschaftlichen Schäden anrichten. Zudem sind die immer komplexeren IKT-Systeme und -Netze vermehrt Gefahren wie Cyberkriminalität oder anderen feindlichen Angriffen via Internet ausgesetzt. Organisierte Kriminalität ist u.a. mit gezielten, auch politischen, Massnahmen gegen Menschenhandel/-schmuggel sowie Geldwäsche zu bekämpfen. Die politischen Möglichkeiten sind zu nutzen, um auf das transnationale Sicher- heitsumfeld im Verbund mit Gleichgesinnten und Gleichbetroffenen stabilisierend einzuwirken. Der illegalen und irregulären Migration und vielfach damit zusam- menhängenden Kriminalphänomenen ist entschlossen entgegenzuwirken. Zudem müssen Massnahmen getroffen werden, um den Staat und seine Bevölkerung vor möglichen Cyber-Angriffen zu schützen und deren Auswirkungen zu mindern. Zunehmende soziale Spannungen (Anonymisierung sowie gesellschaftliche Frag- mentierung) in den verdichteten Lebensräumen können sich durch eine erhöhte Gewaltbereitschaft und Kriminalität äussern. Entsprechend ist die Justiz- und Poli- zeizusammenarbeit zwischen den Kantonen zu konsolidieren, um Gewaltbereitschaft und Kriminalität in unserer Gesellschaft vorzubeugen (Jugendkriminalität, Gewalt an Schulen sowie in Sportstadien usw.). Zudem sind präventive Massnahmen durch das Zusammenwirken von Bund, Kantonen und Gemeinden zu fördern (Gewaltprä- vention, Sensibilisierungsmassnahmen usw.). Das Ziel 14 ist dem Aufgabengebiet «Ordnung und öffentliche Sicherheit» zugeord- net. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch209, im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927210 und im Nebenstrafrecht: Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des Straf- gesetzbuches wurden in einem umfassenden Quervergleich dahingehend überprüft, ob sie der Schwere der Straftaten entsprechen und aufeinander abgestimmt sind. Analoges gilt für das Militärstrafgesetz und das Neben- strafrecht. Mit der Harmonisierung der Strafrahmen soll ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen der nötige Spielraum überlassen wer- den. Die Vorlage beinhaltet auch die Aufhebung verschiedener Strafbestim- mungen. – Botschaft zur Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs211 und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927212 sowie des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003213 (Änderungen des Sanktionenrechts): Es sollen Korrek- turen am Sanktionensystem vorgenommen werden wie die Wiedereinfüh- rung der kurzen Freiheitsstrafe, die Abschaffung des bedingten und des teil- bedingten Vollzugs der Geldstrafe, die Ausgestaltung der gemeinnützigen Arbeit als Vollzugsform statt als eigenständige Sanktion, die Einführung des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Vollzugsanstalt (sog. Electronic Monitoring) sowie die Heraufsetzung der Altersobergrenze für

209 SR 311.0 210 SR 321.0 211 SR 311.0 212 SR 321.0 213 SR 311.0

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die Beendigung von Massnahmen gemäss Jugendstrafgesetz von heute 22 auf 25 Jahre. – Nationale Strategie «Cyber Defense»: Bei der Strategie «Cyber Defense» geht es in erster Linie darum, die strategische Ausrichtung des Bundes gegenüber dieser umfassenden Bedrohung festzulegen. Bis Anfang 2012 wird unter Einbezug der Kantone, der Wirtschaft und den Betreibern kriti- scher Infrastrukturen ein Entwurf einer Strategie des Bundes gegen Cyber- bedrohungen ausgearbeitet. Ein Bericht zur Umsetzung soll dem Bundesrat bis Anfang 2013 vorgelegt und Massnahmen zur Realisierung des Konzeptes ab 2012 sollen schrittweise eingeleitet oder umgesetzt werden. – Ratifikation des Übereinkommens des Europarates vom 28. Oktober 2011 über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche, die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime- Konvention): Mit der Ratifikation der Medicrime-Konvention will der Bun- desrat die Gesundheit von Mensch und Tier besser schützen. Die Konventi- on bringt insbesondere verbesserte Möglichkeiten für die Strafverfolgungs- behörden und fördert den Informationsaustausch zwischen den betroffenen Staaten. Quantifizierbares Ziel – Keines. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – Keine.

5.3.3 Ziel 15: Die Zusammenarbeit mit in- und

ausländischen Partnern ist intensiviert Strategie des Bundesrates Personen, die schwere kriminelle Taten begehen, agieren oft international und müssen auch grenzüberschreitend bekämpft werden. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit verlangt nach effizienten Justiz- und Poli- zeibehörden sowie nach rechtsstaatlichen Handlungsgrundlagen. Dazu ist die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen sowie internationalen Part- nern im Bereich der Polizei und der Strafverfolgung weiterzuentwickeln und zu konsolidieren. Besondere Priorität ist der Zusammenarbeit im Bereich von Schengen und der Erweiterung der Fiskalrechtshilfe in Strafsachen einzuräumen. Das Ziel 15 ist dem Aufgabengebiet «Ordnung und öffentliche Sicherheit» zugeord- net. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Änderung des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 1981214: Im März 2009 hat der Bundesrat beschlossen, im Bereich der internationalen Amtshilfe die Standards von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen und – mittels Doppelbesteuerungsabkommen – die Zusammen-

214 SR 351.1

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arbeit bei der Amtshilfe auf Fälle von blosser Steuerhinterziehung auszu- dehnen. Um Widersprüche bei der internationalen Zusammenarbeit zu ver- meiden, beschloss der Bundesrat am 29. Juni 2011, das Rechtshilferecht in Fiskalsachen an das Amtshilferecht in diesem Bereich anzupassen. Dies soll über eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen über die Fiskalrechtshilfe geschehen (Teilrevision des Rechtshilfegesetzes), gekoppelt mit der Ratifi- kation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959215 über die Rechtshilfe in Strafsachen und dem Rückzug des Fiskalvorbehaltes im Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978216 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957217. – Anpassungen des schweizerischen Rechts an die zukünftigen Weiterentwick- lungen des Schengen-Besitzstands und des Dublin-Besitzstands: Seit der Un- terzeichnung der Schengen-Assoziierungsabkommen und der Dublin- Assoziierungsabkommen sind der Schweiz bereits rund 120 Weiterentwick- lungen des Schengen-Besitzstandes (sog. Schengen-Acquis: Verordnungen und Beschlüsse der EU, welche die Schweiz am 26. Oktober 2004 über- nommen hat) notifiziert worden. Weiterentwicklungen des Dublin-Besitz- standes (sog. Dublin-Acquis) gab es bis anhin noch keine. Es ist damit zu rechnen, dass weiterhin Bestimmungen notifiziert werden, die in der Legislaturperiode 2011–2015 im schweizerischen Recht umgesetzt werden müssen, und zwar sowohl auf Gesetzes- wie auch auf Verordnungsstufe, z.B. die Neufassung der Dublin-II-Verordnung und der EURODAC-Ver- ordnung oder die technische Einführung der Advanced Passenger Informa- tion (API) und des Entry-and-Exit-Systems (EES). Quantifizierbares Ziel – Das Grenzwachtkorps beteiligt sich mit mindestens 1000 Einsatztagen an Operationen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 02.3.1 Anzahl Einsatztage an Frontex-Operationen, die dazu dienen, die europäischen Aussengrenzen zu stärken

5.4 Leitlinie 4: Der gesellschaftliche Zusammenhalt

der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet Die Schweiz wird zunehmend konfrontiert mit Herausforderungen in den Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Integration, der demografischen Entwicklung und der kulturellen Diversität. Die demografische Entwicklung, d.h. die Veränderung der Zahl und der Struktur der schweizerischen und weltweiten Bevölkerung, wirkt sich auf die unterschiedlichsten Politikbereiche aus. Von besonderer Wichtigkeit bleiben die demografische Alterung sowie die reguläre und irreguläre Migration und die mit ihnen verknüpften Herausforderungen. Dabei geht es u.a. darum, dass sich die Migration wirtschaftlich und gesellschaftlich positiv auf die Schweiz auswirken soll

215 SR 0.351.1 216 SR 0.353.12 217 SR 0.353.1

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und dass Verfolgten entsprechend der humanitären Tradition der Schweiz Schutz gewährt wird. Des Weiteren sind die Chancen einer pluralistischen Gesellschaft aufzuzeigen und die vorhandenen Ängste im Kontext eines akzentuierten demografi- schen Wandels zu reduzieren. Gleichzeitig ist die kontinuierliche Anpassung des Systems an die demografischen Herausforderungen weiterzuführen, indem der Generationenvertrag erneuert wird und die wachsenden Kosten im Gesundheitswesen eingedämmt werden. Zur Siche- rung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung soll das Gewicht vermehrt auf die Prävention und die Gesundheitsförderung verlagert werden. Das Gesundheitssys- tem soll für alle zugänglich sein. Im Bereich der Sozialpolitik steht die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke weiterhin im Vordergrund. Die Unterstützung und die Schaffung von gemeinsamen Werten sind zentral, denn diese stiften Identität, bilden Kohäsion und schaffen Vertrauen zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Staat, begünstigen die Integration und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

5.4.1 Ziel 16: Die Chancen der Migration werden genutzt,

und ihren Risiken wird begegnet Strategie des Bundesrates Die Zuwanderung in die Schweiz ist primär von der Wirtschaftsentwicklung abhän- gig. Daneben können auch Krisen, Konflikte und die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen in Staaten weltweit zu Migrationsbewegungen führen. Der Trend der kontinuierlich zunehmenden regulären Migration wird anhalten. Auch die irre- guläre Migration wird aufgrund des erheblichen Wohlstandsunterschieds zu den Herkunftsländern anhalten. Die Zuwanderung ist aktiv – mit Blick auf die angestrebte wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung – zu steuern. Schutzbedürftige Ausländerinnen und Ausländer finden Schutz. Die Ausländerinnen und Ausländer tragen zur Vielfalt der Schweiz bei. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Voraussetzungen erfüllen, lassen sich einbürgern. Nicht Schutzbedürftige, deren Gesuch abgelehnt wurde, werden – wenn immer möglich – zurückgeführt. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern ist zu verbessern, der Zusammenhalt der Gesellschaft – bei wach- sender Heterogenität – ist zu wahren. Im Weiteren betreibt die Schweiz eine aktive internationale Migrationszusammenar- beit, die auf einer engen interdepartementalen Zusammenarbeit und einer engen Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern basiert, die Interessen aller Akteure ausgewogen berücksichtigt und sowohl die wirtschaftlichen, gesell- schaftlichen und kulturellen Chancen der Migration als auch deren Herausforderun- gen (z.B. irreguläre Migration, Rückkehr, Menschenhandel) in Betracht zieht. Die wichtigsten Instrumente sind der internationale Migrationsdialog, die Migrati- onspartnerschaften, die Programme zum Schutz von Flüchtlingen in den Herkunfts- regionen sowie die Rückkehrhilfe- und Strukturhilfeprogramme. Das Ziel 16 ist dem Aufgabengebiet «Soziale Wohlfahrt» zugeordnet.

563

Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998218: Im Bericht des EJPD vom März 2011219 über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbe- reich wird eine umfassende Neustrukturierung des Asylbereichs durch die Schaffung von Verfahrenszentren sowie Massnahmen zum Ausbau des Rechtsschutzes vorgeschlagen. Längerfristig soll auf diese Weise eine über- wiegende Mehrheit der Asylverfahren rasch und in Verfahrenszentren durchgeführt werden. Schwankungen bei den Gesuchseingängen soll durch rasch auf- und abzubauende personelle Ressourcen und Unterbringungska- pazitäten begegnet werden. Ebenso zentral ist die intensive Rückkehrbera- tung und -hilfe, mit dem Ziel, die freiwillige Rückkehr der Betroffenen durch regelmässige persönliche Gespräche zu fördern. – Integrationsrechtliche Neuerungen sowie Verankerung der Integration in Spezialgesetzen: Im Rahmen der Umsetzung des Integrationsplans sollen – gestützt auf Entscheide des Bundesrates vom 5. März 2010 und vom 30. März 2011 – u.a. integrationsrechtliche Neuerungen eingeführt und die Integration in Spezialgesetzen verankert werden. Dazu gehören einerseits Bestimmungen zur Steuerung und Koordination der Integrationspolitik, zu den Zielen der spezifischen Integrationsförderung, zu den Zielgruppen und zur Finanzierung, andererseits Bestimmungen, welche die ausländerrechtli- chen Erfordernisse zur Integration konkreter und verbindlicher festlegen. Ferner soll der Auftrag bei integrationsrelevanten Bestimmungen in den Spezialgesetzen der Regelstrukturen (Berufsbildung, Arbeit etc.) angepasst werden, namentlich indem der Grundauftrag angepasst, die Förderbestim- mungen ergänzt oder die Instrumente und Kompetenzen der zuständigen Stellen erweitert werden. – Bericht «Personenfreizügigkeit und Zuwanderung»: In diesem Bericht sollen die Zuwanderung aus EU/EFTA- und aus Drittstaaten umfassend analysiert werden, und es sollen die mittel- bis längerfristigen Konsequenzen aufge- zeigt werden für die schweizerische Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Handlungsmöglichkeiten für den Bundesrat und das Parlament, um die Zuwanderung längerfristig besser beeinflussen zu können. Formelle Zielset- zung des Berichts ist die Erfüllung der Postulate Bischof (09.4311) und Girod (09.4301), der Motion Brändli (10.3721) sowie noch offener ähnlicher Vorstösse. Quantifizierbares Ziel – Die Aufnahme ausländischer Arbeitskräfte in die Schweiz orientiert sich an den makro-ökonomischen Interessen, den Aussichten auf langfristige beruf- liche und soziale Integration sowie den wissenschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen der Schweiz. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 08.8.3 Erwerbsquote nach Nationalität (Schweiz/EU/EFTA/übrige Staaten)

218 SR 142.31

219 www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/rechtsgrundlagen/gesetzgebung/

asylg-aug/ersatz-nee/ber-beschleunig-asyl-d.pdf

564

5.4.2 Ziel 17: Die gesellschaftliche Kohäsion wird gestärkt,

und gemeinsame Werte werden gefördert Strategie des Bundesrates Angesichts der wachsenden Herausforderungen in den Bereichen der demografi- schen Entwicklung und der kulturellen Diversität ist der soziale Zusammenhalt zu stärken, insbesondere durch Investitionen in die Bildung benachteiligter Bevölke- rungsgruppen. Die Wertediskussion ist zu fördern, um Identität und gemeinsame Werte unter den in der Schweiz lebenden Bevölkerungsgruppen zu stärken, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu verbessern und die individu- elle Mehrsprachigkeit zu fördern. Ebenso ist der Dialog zwischen den verschiedenen Religionen zu unterstützen. Der Service public bei den elektronischen Medien trägt wesentlich zur Stärkung der gesellschaftlichen Kohäsion unseres Landes bei. In diesem Sinne sind dessen Bestand und Finanzierung sicherzustellen und seine diesbezügliche Rolle laufend zu prüfen. Auch muss der Service public weiterhin allen frei zugänglich sein. Das Ziel 17 ist dem Aufgabengebiet «Kultur und Freizeit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Kulturbotschaft 2016–2019: Am 23. Februar 2011220 hat der Bundesrat die Kulturbotschaft für die Kreditjahre 2012–2015 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Bereits in der kommenden Legislaturperiode wird er sich mit der Folgebotschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes 2016–

2019 befassen, da gemäss Artikel 25 des Kulturförderungsgesetzes vom

11. Dezember 2009221 die finanzielle Steuerung der Kulturförderung des Bundes über eine jeweils vierjährige Botschaft läuft. Der Bundesrat wird über die kulturpolitischen Schwerpunkte befinden und die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse beantragen. Dabei stehen folgende Ziele und Mass- nahmen im Vordergrund: Massnahmen zur Erhaltung des kulturellen Erbes, zur Förderung der Kunstvermittlung sowie des Kulturaustauschs im In- und Ausland, Filmförderung, Unterstützung kultureller Organisationen und der Fahrenden, Durchführung und Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten, ein Beitrag für die Stadt Bern, Nachwuchsförderung, Auszeich- nungen und Leseförderung. – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006222 über Radio und Fernsehen: Das heutige System, das die Empfangsgebühren- pflicht an ein betriebsbereites Gerät knüpft, ist infolge des technologischen Wandels überholt. Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernseh-Abgabe für alle Haushalte und Betriebe soll den Service public der SRG und der pri- vaten regionalen Fernseh- und lokalen Radioveranstalter sichern. Diese leis- ten einen wesentlichen Beitrag zur freien und unverfälschten Willensbil- dung. Insbesondere die SRG hat einen vielfältigen Programmauftrag, und ihr wurde mit der Konzession aufgetragen, in ihren Programmen das Verständ- nis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprach-

220 BBl 2011 2971

221 SR 442.1; BBl 2009 8759

222 SR 784.40

565

gemeinschaften, Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Gruppierungen zu fördern. – Prüfung einer möglichen Erneuerung des MEDIA-Abkommens vom 11. Oktober 2007223 mit der EU: Die Schweiz ist Mitglied des europäischen Filmförderprogramms MEDIA 2007. Ziel dieses Programms ist die Förde- rung von Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung europäischer Filmproduk- tionen, die mit den strukturellen Schwierigkeiten eines aufgrund kultureller und sprachlicher Barrieren fragmentierten Marktes in Europa konfrontiert sind. Das Programm läuft 2013 aus. Die EU stellt für die Teilnahme der Schweiz am neuen MEDIA-Programm erweiterte Bedingungen auf, welche einerseits die durch das bisherige Programm erfolgte Einengung des medienpolitischen Gestaltungsspielraums des Bundesrates konsolidieren würden und andererseits die Übernahme neuer Regulierungsbestimmungen im Medienmarkt zur Folge hätten. Der Bundesrat wird deshalb die allfällige Erneuerung der Schweizer Teilnahme in der nächsten Programmgeneration eingehend prüfen. Quantifizierbares Ziel – Der Ausländeranteil bei den frühzeitigen Schulabgängerinnen und - abgängern ist nicht höher als der in den Jahren 2006–2009 erreichte Mittel- wert. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren: – QT: Frühzeitige Schulabgänger/innen (18- bis 24-Jährige) nach Nationalität (Schweizer/Ausländer)

5.4.3 Ziel 18: Das Kostenwachstum im

Gesundheitswesen wird eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention Strategie des Bundesrates Die Ansprüche gegenüber dem Gesundheitssystem und seinen Leistungen nehmen zu. Das damit im gesamten Gesundheitsbereich wie auch in der Krankenversiche- rung verbundene Kostenwachstum muss eingedämmt und nachhaltig stabilisiert werden. Reformen im Gesundheitsbereich müssen zielgenauer als bisher den Bedürfnissen einer sich wandelnden Gesellschaft entsprechen, gleichzeitig aber auch die Quali- tätsentwicklung im Gesundheitswesen gewährleisten und so zu mehr Effektivität und Effizienz beitragen. Zur Sicherung einer leistungsfähigen Gesundheitsversor- gung soll das Gewicht vermehrt auch auf die Prävention und die Gesundheitsförde- rung ausgerichtet werden. Das Gesundheitssystem soll für alle zugänglich sein. Zudem ist die finanzielle Tragbarkeit der Gesundheitskosten für alle Bevölkerungs- schichten zu gewährleisten.

223 Abkommen vom 11. Oktober 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Vorausset- zungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007, SR 0.784.405.226.8.

566

Das Ziel 18 ist dem Aufgabengebiet «Gesundheit» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundesrates im schweizerischen Gesundheitswesen: Damit der Bund seine Aufgaben in der Qualitätssiche- rung verstärkt wahrnehmen und die Umsetzungsmassnahmen wirkungsvoll und nachhaltig durchführen kann, sollen die gesetzlichen Grundlagen für ein nationales Institut für Qualität und Patientensicherheit geschaffen werden. Ein solches Qualitätsinstitut würde fachliche Grundlagenarbeiten durchfüh- ren, den Bund beraten und die Umsetzung der vom Bund bestimmten Quali- tätsprogramme und Qualitätserhebungen vornehmen. Der Hauptfokus der Qualitätsstrategie liegt auf dem Prozess der Leistungserbringung. Die Ent- wicklung in weiteren Gebieten wie Health Technology Assessment (HTA) im Zusammenhang mit dem Prozess der Zulassung wirksamer, zweckmässi- ger und wirtschaftlicher Leistungen und den damit verbundenen Diskussio- nen hinsichtlich eines HTA-Instituts werden in den Umsetzungsarbeiten berücksichtigt. – Vorbereitung der Umsetzung des totalrevidierten Epidemiengesetzes224 und nationale Strategie zur Bekämpfung therapieassoziierter Infektionen und Resistenzen bei Krankheitserregern: Einerseits soll das Ausführungsrecht zum Epidemiengesetz überarbeitet werden, damit die Gefahren des Aus- bruchs und der Verbreitung übertragbarer Krankheiten frühzeitig erkannt, beurteilt und vermieden, die hierfür notwendigen organisatorischen, fachli- chen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen und die Auswirkungen übertragbarer Krankheiten auf die Gesellschaft und die betroffenen Personen reduziert werden können. Andererseits wird der Bundesrat bis 2015 eine na- tionale Strategie zur Bekämpfung therapieassoziierter Infektionen und Resis- tenzen bei Krankheitserregern verabschieden. Zudem ist der Aufbau eines elektronischen Informationssystems für die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zum Schutz der Bevölkerung vorge- sehen. – Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000225 (2. Etappe): Im Rahmen der 2. Etappe der ordentlichen Revision des Heil- mittelgesetzes werden die bestehenden Marktzutrittsbestimmungen für Heilmittel kritisch überprüft. Gleichzeitig sollen die Sicherheit von Arznei- mitteln verbessert und die Transparenz erhöht werden. Ziel ist es, den höchst unterschiedlichen Ansprüchen von Industrie, Handel, Fachpersonen, Patien- tinnen und Patienten Rechnung zu tragen, ohne dabei die Interessen der Gesellschaft an einem funktionierenden und kohärenten Gesamtsystem aus den Augen zu verlieren. – Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung: Einerseits werden mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes226 die Koordination und die Steuerung von Prävention und Früherkennung nicht übertragbarer Krankhei- ten verbessert und die organisatorischen Zuständigkeiten auf Bundesebene sowie die Finanzflüsse der Präventionsaufgaben neu geregelt. Andererseits

224 BBl 2011 311

225 SR 812.21

226 BBl 2009 7071

567

sollen die drei nationalen Präventionsprogramme (Alkohol, Tabak, Ernäh- rung und Bewegung) zur Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten für die Jahre 2013–2016 verlängert werden. Die Präventionsbemühungen und die Aufbauarbeit der letzten Jahre sollen weitergeführt werden, um eine nachhaltige und wirksame Verankerung der Prävention zu gewährleisten. – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen: Das neue Diagnoseregistergesetz soll die Grund- lage zu einer Harmonisierung kantonal unterschiedlicher rechtlicher Rah- menbedingungen der Krebsregistrierung bilden. Ausserdem soll es die Möglichkeit schaffen, Neuerkrankungen schweizweit vollständig zu erfassen und aussagekräftige Daten zur Entwicklung von Krebserkrankungen zu erheben. Mit den erfassten Daten sollen nicht nur die epidemiologische Überwachung und die Grundlagen zur Planung und Evaluation von Präven- tions- und Früherkennungsmassnahmen verbessert werden, sondern auch Beobachtungen der Behandlungsqualität und die Erstellung von Grundlagen für die Angebotsplanung in der medizinischen Versorgung erleichtert wer- den. – Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie: Der Bundesrat wird über die Optimierung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen in den Bereichen Systemsteuerung, steuerungsrelevante Datengrundlagen, Finanzierung des Versorgungsangebotes sowie Tarifierung von Leistungen befinden. Die am Projekt beteiligten Partner von Bund und Kantonen wer- den dem Bundesrat im Zeitraum 2012–2014 entsprechende Vorschläge unterbreiten. Eine nationale Gesundheitsstrategie soll die Erreichung gesundheitspolitischer Ziele erleichtern. – Botschaft zur Änderung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006227: Das Medizinalberufegesetz regelt die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der Personen mit universitären Medizinalberufen. Mit einem flexiblen rechtlichen Rahmen soll die Qualität der Aus- und Weiter- bildung im internationalen Umfeld garantiert sowie die hohe Qualität der ärztlichen Dienstleistung sichergestellt werden. Namentlich im Fokus stehen die Aus- und Weiterbildungsziele, aber auch die Definition der selbstständi- gen Berufsausübung eines universitären Medizinalberufes. Der Bundesrat wird während der Legislaturperiode 2011–2015 die Ergebnisse der Ver- nehmlassung zur Kenntnis nehmen und eine entsprechende Botschaft verab- schieden. – Botschaft zur Änderung von Artikel 119 BV sowie zur Änderung des Fort- pflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998228 im Hinblick auf die Regelung der Präimplantationsdiagnostik: Die Zulassung der Präimplantati- onsdiagnostik (PID), der genetischen Untersuchung eines Embryos in vitro auf eine schwere Krankheit, noch vor dessen Transfer in den Mutterleib, ist in der Schweiz seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) verboten. Die Ergebnisse einer ersten Vernehmlassung zu einer diesbezüglichen Änderung des FMedG haben den Bundesrat bewogen, den Entwurf in zentralen Bereichen zu revidieren. Die Anpassungen bedingen

227 SR 811.11 228 SR 810.11

568

auch eine Änderung von Artikel 119 BV, namentlich betreffend die zuläs- sige Anzahl zu entwickelnder Embryonen und deren Aufbewahrung. – Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetzes vom 30. September 2011229: Die Forschung am Menschen ist sowohl für die Gesundheit des Individuums und der Bevölkerung als auch für den Forschungsstandort Schweiz bedeut- sam. Daher soll das neue Humanforschungsgesetz, das Artikel 118b Absatz 1 BV konkretisiert, so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. Ziel ist es, Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der For- schung zu schützen, günstige Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen zu schaffen, die Qualität der Forschung am Menschen sicherzu- stellen und die Transparenz der Forschung am Menschen zu gewährleisten. Quantifizierbares Ziel – Die Gesamtkosten für Gesundheit wachsen nicht stärker als in der letzten Legislaturperiode. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 08.3.3 Kosten des Gesundheitswesens in Prozenten des BIP – 08.3.1 Gesundheitsausgaben pro Einwohner in Franken

5.4.4 Ziel 19: Die Sozialwerke sind finanziell konsolidiert

Strategie des Bundesrates Die demografische Alterung wird langfristig erhebliche Anpassungen in der Finan- zierung der Altersvorsorge erfordern. Die Sozialwerke müssen langfristig finanziell gesichert werden. Erforderlich ist bei der Altersvorsorge eine Gesamtbetrachtung, bei der insbesondere das gegenseitige Verhältnis der ersten und zweiten Säule über- prüft und die erste Säule bei Bedarf gestärkt wird. Der Generationenvertrag ist zu erneuern. Neue Arbeitsmodelle und rechtliche Voraussetzungen sind zu schaffen, damit ältere und behinderte Menschen länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Solidarität zwischen den Generationen ist nach Kräften zu fördern, und die Erwerbsfähigkeit und Selbstständigkeit älterer und behinderter Menschen ist so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Das Ziel 19 ist dem Aufgabengebiet «Soziale Wohlfahrt» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – 12. AHV Revision: Die nächste AHV-Revision soll in mehreren Einzelschrit- ten angegangen werden. Es gilt, den Herausforderungen zu begegnen, vor denen die AHV steht. Zum einen geht es dabei um eher technische Ände- rungen, die zur Verbesserung der Durchführung und zur Modernisierung der Versicherung nötig sind. Zum andern geht es um materielle Änderungen im Hinblick auf die längerfristige Sicherstellung der Finanzierung. Zur finan- ziellen Konsolidierung der AHV muss den finanziellen Folgen der demogra- fischen Entwicklung etwas entgegengesetzt werden. In den kommenden Jah- ren wird die Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger beträchtlich steigen,

229 BBl 2011 7415

569

namentlich weil die Baby-Boom-Generation das Rentenalter erreicht. Ohne griffige Gegenmassnahmen wird die AHV in die roten Zahlen kommen. – Bericht zur Zukunft der 2. Säule und Umsetzung des Berichts: Mit dem Bericht zur Zukunft der 2. Säule will der Bundesrat die Grundlage für die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge legen. Der Bericht behandelt die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf die 2. Säule zukom- men, und stellt verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu den einzelnen Her- ausforderungen zur Diskussion. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung der finanziellen Stabilität des Systems (u.a. durch Anpassung des Umwand- lungssatzes) und die Erhöhung der Effizienz und Transparenz (u.a. durch Senkung der Vermögensverwaltungskosten). Der Bundesrat legt dem Parla- ment in diesem Bericht konkrete Lösungsvorschläge mit einer entsprechen- den Reformagenda vor. Zur Umsetzung der Reformagenda sind verschie- dene Gesetzes- und Verordnungsänderungen erforderlich. Der Bundesrat wird dem Parlament deshalb in der Folge eine oder mehrere Botschaften unterbreiten. – Massnahmenpakete der 6. IV-Revision: Das erste Massnahmenpaket der

6. IV-Revision (Revision 6a) tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.230 Schwer-

punkte dieser Revision bilden die eingliederungsorientierte Rentenrevision, der Assistenzbeitrag und Massnahmen im Bereich der Hilfsmittel. Diese neuen Instrumente sind einzuführen oder umzusetzen und in der Folge auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Das Ergebnis wird Gegenstand entspre- chender Evaluationsberichte bilden. Mit dem zweiten Massnahmenpaket der

6. IV-Revision (Revision 6b) sollen die Prävention und Eingliederung inten-

siviert und Fehlanreize korrigiert werden. Diese Vorlage soll im Verlaufe der ersten Hälfte der Legislatur vom Parlament beraten und verabschiedet werden. In der zweiten Hälfte der Legislatur sind die erforderlichen Ausfüh- rungsbestimmungen zu erlassen und die Umsetzung der einzelnen Mass- nahmen vorzubereiten, damit diese Revision ab 2015 eingeführt werden kann. – Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung: Zum einen soll ein neues Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Kranken- versicherung umfassende Massnahmen und Instrumente enthalten, die eine griffige und risikoorientierte Aufsichtstätigkeit im Bereich des KVG gewährleisten sollen. Damit sollen die Grundprinzipien der sozialen Kran- kenversicherung auch in Zukunft garantiert werden. Zudem wird damit die Transparenz bei den Aktivitäten der sozialen Krankenversicherung geför- dert, um so den regulierten Wettbewerb zu stärken. Ein weiteres Ziel ist es, die Aufsicht fachlich zu stärken, unabhängiger auszugestalten und allenfalls aus der gegenwärtigen Aufsichtssystematik beim Bundesamt für Gesundheit auszulagern, dies mit der entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Quantifizierbares Ziel – Nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge 2012–2015. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 08.1.4 Rechnungsergebnis der AHV

230 AS 2011 5659

570

5.5 Leitlinie 5: Die Schweiz nutzt Energien und

Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet Leistungsfähige Infrastrukturnetze, eine nachhaltige Energieversorgung und eine effiziente Umweltpolitik schaffen eine wichtige Grundlage für sämtliche wirtschaft- lichen und gesellschaftlichen Prozesse sowie für Wohlstand und Wettbewerbsfähig- keit des Standortes Schweiz. Die Beanspruchung insbesondere der Verkehrsinfra- strukturen wird aber aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen und der wachsenden Mobilität zunehmen. Die bestehenden Kapazitäten der Verkehrs- und Energienetze werden intensiver genutzt. Zudem machen sich Defizite in Bezug auf Funktionalität, Verträglichkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit dieser Netze bemerk- bar. Notwendig sind neben Optimierungen beim Betrieb der Infrastrukturen Investi- tionen für den Substanzerhalt und teilweise auch Investitionen in den Ausbau der Netze, insbesondere im Strom- und Verkehrsbereich. Um die Finanzierung länger- fristig zu sichern, sind künftig vermehrt alternative Quellen zu suchen. In Anbetracht der demografischen und der wirtschaftlichen Entwicklung und des damit verbundenen weltweit steigenden Energie- und Ressourcenbedarfs ist die Schweiz auf eine nachhaltige und effiziente Nutzung der Ressourcen sowie auf eine umweltschonende Entwicklung national und international angewiesen. Im Umwelt- bereich stehen grosse Herausforderungen bevor, zu deren Bewältigung die Schweiz einen konkreten Beitrag leisten soll. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat beschlossen, dass die hohe Stromversorgungssicherheit mittelfristig ohne Kernenergie gewährleistet werden soll. Die entsprechenden Massnahmen für den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie sind in die Wege zu leiten. Mit der Frage der Energie-, Rohstoff- und Ressourcenversorgung eng verknüpft ist die Frage des Klimawandels. Die Schweiz ist insgesamt gut positioniert, um mit den Folgen des Klimawandels umzugehen, wenn die richtigen Massnahmen voraus- schauend getroffen werden (u.a. Anpassungsstrategien, Gefahrenprävention) und ihre Umsetzung rechtlich verbindlich ist. Gleichzeitig muss die Schweiz an den Ursachen ansetzen, ihren Beitrag zur Reduktion von CO2 und anderer klimaverän- dernder Substanzen leisten und sich international für signifikante, rechtlich verbind- liche Emissionsreduktionen – namentlich der grossen Emittenten – einsetzen. Durch eine verbesserte Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr kann die Raumentwicklung einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leisten. Die Biodiversität bildet die Grundlage für das Funktionieren unserer Ökosysteme und liefert der Schweiz wertvolle Leistungen. Deshalb soll sie national wie interna- tional erhalten bleiben, und ihre Bestandteile sollen nachhaltig genutzt werden.

571

5.5.1 Ziel 20: Die Versorgung der Schweiz mit Energie

und natürlichen Ressourcen ist langfristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet Strategie des Bundesrates Angesichts des globalisierten Wettbewerbs und des weltweit steigenden Energiebe- darfs ist von volatilen Rohstoffpreisen und zunehmenden Ressourcenverteilkämpfen auszugehen. Die weltweite Ressourcenverknappung könnte zu einer abgeschwäch- ten Globalisierungsdynamik und damit einem geringeren Weltwirtschaftswachstum beitragen. Zur Schonung von Primärressourcen und zur Reduktion der Abhängigkeit der Schweiz von Rohstoffimporten sollen stoffliche Ressourcen effizienter genutzt und durch optimiertes Recycling Stoffkreisläufe geschlossen werden. Auch soll die Schweiz zur Effektivität des internationalen Umweltregimes beitragen und sich für die Schaffung von Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Chemikalien und Abfall einsetzen. Den Energiebedürfnissen der Schweiz soll mittel- und langfristig Rechnung getragen werden, indem die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern durch die Förderung erneuerbarer Ressourcen sowie von Energieeffizienz gesenkt wird. Für die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sind steuerliche Anreize zentral. Durch eine haushaltneutrale und, wenn möglich, fiskalquotenneutrale ökologische Steuerreform sollen Anreize für eine nachhaltige und effiziente Nutzung der natürli- chen Ressourcen gesetzt werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen und Haushalte durch Senkungen bestehender Steuern und Abgaben gezielt entlastet werden, um unerwünschte Verteilungswirkungen möglichst zu verhindern. Durch die ökologi- sche Steuerreform wird angestrebt, nicht nur die Energie- und Ressourceneffizienz der Schweizer Volkswirtschaft zu erhöhen, sondern gleichzeitig durch die Senkung wachstumshemmender Steuern die Attraktivität des Standortes Schweiz weiter zu verbessern. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 25. Mai 2011 eine neue Energiestrategie 2050 verabschiedet. Die hohe Stromversorgungssicher- heit soll weiterhin gewährleistet werden. Die bestehenden Kernkraftwerke in der Schweiz sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Der Bundesrat setzt auf die Erhö- hung der Energieeffizienz sowie den Zubau von Kapazitäten bei der Wasserkraft und den übrigen erneuerbaren Energien sowie, wenn nötig, bei der fossilen Strom- produktion (Wärme-Kraft-Koppelung, in zweiter Linie Gaskombikraftwerke) und auf Stromimporte. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energie- forschung verstärkt werden. Das Ziel 20 ist dem Aufgabengebiet «Wirtschaft» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050: Der Bundesrat will weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit garantieren – mittel- fristig jedoch ohne Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen bei Erreichen der sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um die Versorgungssicherheit

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zu gewährleisten, setzt der Bundesrat auf verstärkte Einsparungen (Energie- effizienz), den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Ener- gien und wenn nötig auf fossile Stromproduktion (Wärme-Kraft- Kopplungsanlagen, Gaskombikraftwerke) und auf Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden. – Konkretisierung und Umsetzung der Massnahmen für eine «grüne Wirt- schaft»: Mit der Strategie «Cleantech» verfolgt der Bundesrat das über- geordnete Ziel, die Ressourceneffizienz zu erhöhen und damit längerfristig den Ressourcenverbrauch von Produktion und Konsum auf ein naturver- trägliches Mass zu reduzieren. Damit soll neben der Umwelt- und Ressour- censchonung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch einen effizienteren Ressourceneinsatz gestärkt werden. Der Bundesrat hat den Masterplan «Cleantech» zur Kenntnis genommen. Darin werden wichtige Handlungsfelder abgesteckt und entsprechende Aufträge an die zuständigen Departemente erteilt: die Förderung von Ressourceneffizienz und erneuerba- ren Energien (Masterplan Cleantech), die Verbesserung der Information über die Umweltbelastung von Produkten, Anreize für umweltschonendes Han- deln durch eine gezielte Ökologisierung des Steuersystems sowie die Integ- ration von Umweltinformationen in die Wohlfahrtsmessung. Eine Botschaft an das Parlament ist im Rahmen der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» zu erwarten. – Abkommen mit der EU im Energiebereich: Der Abschluss eines Energieab- kommens mit der EU soll wesentlich zur Stärkung der Versorgungssicher- heit und einer verbesserten Einbindung der Schweiz in den grenzüberschrei- tenden Stromhandel beitragen. Neben der Regelung des gegenseitigen Marktzugangs und einer Harmonisierung der Sicherheitsstandards soll das Abkommen der Schweiz auch eine optimale Teilnahme an den neuen EU- Gremien wie der Agentur der Regulierungsbehörden (ACER) oder dem Netzwerk der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) ermöglichen. Schliess- lich soll im Rahmen des Abkommens eine Lösung für den Umgang mit den derzeit beim Netzzugang priorisierten langfristigen Stromlieferverträgen mit Frankreich gefunden werden, die dem Investitionsschutz Rechnung trägt. Quantifizierbare Ziele – Die gesamte Nachfrage nach nicht erneuerbaren Energien ist bis 2050 erheb- lich reduziert. – Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien am Strom-Mix wird deutlich ausgebaut. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren: – 12.3.6 Verbrauch nicht erneuerbarer Energie pro Kopf – 12.3.4 Elektrizitätsproduktion aus neuen erneuerbaren Quellen

573

5.5.2 Ziel 21: Die Schweiz verfügt über

ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem Strategie des Bundesrates Zuverlässige, sichere, verträgliche und verfügbare Infrastrukturen spielen eine zentrale Rolle für die Standortattraktivität, aber auch hinsichtlich der Vernetzung einer dezentral besiedelten Schweiz. Die Beanspruchung insbesondere der Verkehrs- infrastrukturen wird auch aufgrund steigender Bevölkerungszahlen und der Ausdif- ferenzierung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse weiter zunehmen. Substanzielle Engpässe zeichnen sich ab. Insbesondere für den Substanzerhalt, aber auch für den Betrieb und den gezielten Ausbau der Infrastrukturen müssen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Um dies zu gewährleisten, sind vermehrt alternative Quellen der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung zu suchen. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer besseren Abstimmung der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung (vgl. Ziel 23) sowie zusätzlicher Massnahmen für eine mög- lichst nachhaltige Bewältigung der steigenden Verkehrsbedürfnisse. Das Ziel 21 ist dem Aufgabengebiet «Verkehr» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Botschaft zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» und zu Finan- zierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI): Die Finanzierung der Bahninfrastruktur ist mittel- und langfristig nicht gesichert. Die heute zur Verfügung stehenden Mittel genügen für den Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau des Netzes nicht mehr. Aufgrund der hohen Auslastung des beste- henden Netzes, zunehmender Kapazitätsengpässe und der sich abzeichnen- den Steigerung der Nachfrage ist ein weiterer Ausbau angezeigt. Vor diesem Hintergrund wurde am 6. September 2010231 die Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» eingereicht. Die Initiative löst das Problem der Finan- zierung der gesamten Verkehrsinfrastruktur jedoch nicht nachhaltig, sondern zulasten des Strassenverkehrs. Deshalb hat der Bundesrat am 19. Januar

2011 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für den öffentlichen

Verkehr» zur Ablehnung zu empfehlen und einen direkten Gegenentwurf in Form der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)» vorzulegen. Dieser wird nebst einer unbefristeten Fondslösung die Finanzie- rung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur angehen und andererseits Grundsätze zum künftigen Ausbau der Bahninfrastruktur, ein strategisches Entwicklungsprogramm und einen ersten konkreten Aus- bauschritt 2025 enthalten. – Botschaft zur Neuordnung der Bahninfrastrukturen in der Schweiz: Haupt- ziele der Bahnreform 2232 sind die Effizienzsteigerung im öffentlichen Ver- kehr und die Sicherung eines leistungsfähigen Bahnsystems durch ein ver- bessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Einsatz öffentlicher Mittel. Nachdem die Bahnreform 2 im Jahr 2005 im ersten Anlauf gescheitert ist, wird sie den eidgenössischen Räten entsprechend den Aufträgen des Parla- ments gestaffelt neu unterbreitet. Die erste Folgebotschaft beinhaltete die

231 BBl 2009 1395

232 BBl 2005 2415

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Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (öV) und die Sicher- heitsorgane der Transportunternehmen im öV.233 Die zweite Tranche hatte die Interoperabilität, die Stärkung der Rolle der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr, Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr und die Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste zum Gegenstand.234 Bei der dritten Folgebotschaft geht es nun um die Organisation der Bahninfra- struktur. Der Bundesrat hat am 11. Juni 2010 entschieden, die Frage der Trassenvergabe nicht in der Botschaft Bahnreform 2.2 zu behandeln, und das zuständige Departement beauftragt, für die Ausgestaltung des diskrimi- nierungsfreien Netzzugangs verschiedene Modelle vertieft zu prüfen. Aus- serdem besteht weiterhin der Auftrag des Bundesrates vom 21. Dezember 2007, die Frage der zukünftigen Struktur der Eigentümer- und Betreiber- schaft der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur einer systematischen Prüfung zu unterziehen und bis spätestens 2020 zu lösen. Der Bundesrat wird auf der Basis eines Expertenberichts inhaltliche Vorentscheide treffen, wie die Organisation der Bahninfrastruktur künftig ausgestaltet sein soll, und gegebenenfalls eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten lassen. – Botschaft zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur und Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013–2016: Mit der Bot- schaft zur Finanzierung der Bahninfrastruktur der SBB und der Privatbahnen (andere konzessionierte Transportunternehmen) für die Jahre 2013–2016 wird für diese Periode ein Zahlungsrahmen für die Leistungsvereinbarung Bund-SBB und ein Verpflichtungskredit für die Leistungsvereinbarungen mit den Privatbahnen beantragt. Ausserdem wird die Leistungsvereinbarung Bund-SBB dem Parlament unterbreitet. – Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960235 über das Nationalstrassennetz und zur Finanzierung der Anpassungen: Der Bun- desbeschluss über das Nationalstrassennetz datiert von 1960. Dieses Netz entspricht nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Bedürf- nissen der Schweiz und weist zahlreiche Lücken auf. Mit der Aufnahme von

387 Kilometern bestehender kantonaler Strassenverbindungen ins National-

strassennetz sollen diese Lücken geschlossen werden. Die entsprechende finanzielle Mehrbelastung des Bundes soll über eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette finanziert werden. Gleichzeitig mit der Preiserhöhung soll neu eine Kurzzeitvignette geschaffen werden. – Fortsetzung des Programms zur Beseitigung von Engpässen im National- strassennetz: Am 1. Januar 2008 ist das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006236 in Kraft getreten. Gestützt darauf hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 11. November 2009237 die erste Programmbot- schaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vorgelegt. Voraussichtlich Ende 2013 oder Anfang 2014 wird der Bundesrat den eid- genössischen Räten über den Stand der Realisierung des Programms berich-

233 BBl 2010 4251

234 BBl 2011 911

235 SR 725.113.11 236 SR 725.13

237 BBl 2009 8387

575

ten und die Freigabe der Mittel aus dem Infrastrukturfonds für die nächste Periode beantragen. – Vorschlag für einen Grundsatzentscheid in Sachen Sanierung des Gotthard- Strassentunnels: Der Gotthard-Strassentunnel muss in absehbarer Zeit umfassend saniert werden. Gestützt auf die bereits Ende 2010 vorgelegte umfassende Auslegeordnung sowie einen Bericht zu den volkswirtschaft- lichen Auswirkungen einer sanierungsbedingten Sperrung und des allfälligen Baus einer zweiten Tunnelröhre wird der Bundesrat einen Vorschlag für einen Grundsatzentscheid unterbreiten. – Teilrevision II des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948238: Die Teil- revision I des Luftfahrtgesetzes239 beinhaltete unter anderem die Umsetzung der Leitsätze für die künftige Luftfahrtpolitik sowie eine Präzisierung der Aufsichtstätigkeit des Bundes. Mit der Teilrevision II werden die Leitsätze aus dem luftfahrtpolitischen Bericht bezüglich Luftfahrtinfrastruktur und Bundeseinfluss auf die Landesflughäfen umgesetzt. Es sollen zusätzliche Instrumente für eine mögliche Einflussnahme des Bundes auf die Landes- flughäfen bereitgestellt werden. Des Weiteren ist das bestehende Konzessio- nierungs- und Bewilligungssystem für Flugplätze zu starr, indem es zu we- nig Rücksicht nimmt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Potenziale der einzelnen Anlagen. Es ist daher ein differenziertes Bewilligungssystem für Flugplätze zu schaffen. Schliesslich müssen gesetzliche Grundlagen erarbeitet werden, damit die schweizerische Flugsicherung nötigenfalls in einen europäischen Rahmen integriert werden kann. Quantifizierbare Ziele – Mit dem Programm zur Engpassbeseitigung sollen die gravierendsten Eng- pässe auf dem Nationalstrassennetz beseitigt werden, damit der Verkehrs- fluss trotz Zunahme des Verkehrsvolumens auch in Zukunft nach Möglich- keit gewährleistet bleibt. – Die Eisenbahninfrastruktur wird im heutigen guten Zustand erhalten und weiter ausgebaut. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 09.1.1 Staubelastung auf dem Nationalstrassennetz – 09.2.4 Netznutzungseffizienz: Jährliche Trassenkilometer je Hauptgleis- kilometer

5.5.3 Ziel 22: Die Schweiz trägt zur Eindämmung

des Klimawandels und seiner Folgen bei Strategie des Bundesrates Wenn die Erwärmung der Atmosphäre, die seit 1970 beobachtet wird, weiter zunimmt, hat dies weitreichende Auswirkungen, z.B. auf den globalen Wasserkreis- lauf, auf die Pflanzen- und Tierwelt, auf die globalen Stoffkreisläufe und auf viele

238 SR 748.0

239 AS 2011 3685; BBl 2009 4915

576

Bereiche der Gesellschaft und der Wirtschaft. Die Schweiz muss an den Ursachen ansetzen und ihren Beitrag zur Reduktion von CO2 und anderen klimaverändernden Substanzen leisten. Die Schweiz soll massgeblich zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels beitragen, indem sie sich für die Stärkung und die Sicherstellung der Effektivität des internationalen Klimaregimes, für die Weiterentwicklung klarer, griffiger Regeln und für die Konsolidierung und Durchsetzung bestehender Instrumente einsetzt, die alle Industrie- und Schwellenländer zu CO2-Reduktionsmassnahmen bewegt. Gleichzeitig muss sich die Schweiz auch auf die Folgen des Klimawandels vorberei- ten. Wo es nicht möglich ist, Naturgefahren auszuweichen, werden unter Berück- sichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen Massnahmen baulicher, biologischer oder organisatorischer Art getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren. Mit der Finanzierung von Klimamassnahmen in Entwicklungsländern unterstützt die Schweiz die Bemühungen und somit den Beitrag dieser Länder zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels. Das Ziel 22 ist dem Aufgabengebiet «Umweltschutz und Raumordnung» zugeord- net. Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung – Entwicklung einer Klimapolitik für die Zeit nach 2012: Das Kyoto-Protokoll vom 11. Dezember 1997240 und das CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999241 verlangen weitere klimapolitische Massnahmen für die Zeit nach Ablauf der ersten Verpflichtungsperiode 2008–2012. Je nach Verhandlungsverlauf wird der Bundesrat allenfalls eine Botschaft zur Ratifizierung eines Nachfolgeab- kommens zum Kyoto-Protokoll verabschieden. Zudem wird der Bundesrat eine Botschaft zur Ratifizierung eines bilateralen Vertrags mit der Europäi- schen Union über die Verknüpfung des Emissionshandels verabschieden. Zudem sollen das weitere Vorgehen bezüglich der nationalen Finanzierung von Reduktions- und Anpassungsmassnahmen sowie Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung in der Schweiz festgelegt werden. Quantifizierbare Ziele – Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Gesamtsumme der Emissionen der sechs Treibhausgase gegenüber 1990 um 8 Prozent zu sen- ken. Dieses Ziel muss im Durchschnitt während der Jahre 2008–2012 erreicht werden (1. Verpflichtungsperiode). Bis 2020 sollen die Treibhaus- gasemissionen der Schweiz um mindestens 20 Prozent unter das Niveau von

1990 sinken. Eine entsprechende Gesetzesrevision ist derzeit in parlamenta-

rischer Beratung.242 – Wo es nicht möglich ist, Naturgefahren auszuweichen, werden Massnahmen baulicher, biologischer oder organisatorischer Art getroffen, um die Gefahr abzuwenden oder die Schäden zu reduzieren.

240 SR 0.814.011 241 SR 641.71

242 BBl 2009 7433

577

Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 10.1.2 Treibhausgas-Emissionen – 10.2.2 Schäden durch Naturgefahren

5.5.4 Ziel 23: Die Schweiz pflegt eine optimale Raum- und

Bodennutzung und sorgt für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz, insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen Strategie des Bundesrates Der Metropolisierungsprozess, die Zersiedlung und der Bodenverbrauch schreiten weiter voran. Damit verbunden sind zunehmende Mobilitätsansprüche, welche zu Lärmimmissionen und Luftverschmutzungen führen. Gleichzeitig sind Anpassungen an langfristige Klima- und Umweltveränderungen notwendig. Entsprechend muss die Siedlungsfläche durch eine Stärkung der Raumplanung und einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden stabilisiert werden. Die Integ- ration der Ziele des Umweltschutzes und der Biodiversität in die verschiedenen Politikbereiche muss gewährleistet sein. Der Zersiedlung ist wirksam zu begegnen, und der Schutz des Kulturlandes ist markant zu verbessern. Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist zu einem wesentlichen Teil auf die Dynamik ihrer drei Metropolen Zürich, Basel und Genfersee-Region zurückzuführen. Diese sind geprägt durch eine disperse Siedlungsentwicklung und immer weiter ausgreifende Pendlerströme sowie die damit verbundene Beanspru- chung der Verkehrsinfrastrukturen und die sich daraus ergebenden Umweltbelastun- gen. Daraus ergibt sich, dass die Siedlungs- und die Verkehrsentwicklung künftig noch viel besser aufeinander abzustimmen sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Metropolitanräume ist auf internationaler Ebene weiter zu fördern. Um die übrigen Regionen nicht zu benachteiligen, muss deren Vernetzung mit den Metropolitan- räumen sichergestellt werden. Die Siedlungs- und die Infrastrukturentwicklung sowie damit verbundene Verkehrs- entwicklungen müssen auf die räumlichen Gegebenheiten, insbesondere auf die Naturgefahrensituation und die Störfallrisiken, abgestimmt werden. Durch eine angepasste Nutzung sind die Risiken auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Mass zu begrenzen. Das Ziel 23 ist dem Aufgabengebiet «Umweltschutz und Raumordnung» zugeord- net. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979243: Das geltende Raumplanungsgesetz erweist sich in verschiedenen Bereichen als lückenhaft und vermag auf neue Herausforderungen nur noch bedingt adäquate Antworten zu geben. Die Ergebnisse des 2009 durchge-

243 SR 700

578

führten Vernehmlassungsverfahrens zu einem neuen Raumentwicklungsge- setz haben den Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen bestätigt. Mit der Revisionsvorlage soll im Hinblick auf eine zielführende Raumordnungs- politik ein substanzieller Beitrag geleistet werden, um die verfassungsrecht- lichen Ziele der Raumplanung – haushälterische Bodennutzung und geord- nete Besiedlung des Landes – künftig besser erfüllen und die mannigfaltigen Ansprüche an den Raum besser aufeinander abstimmen zu können. Hauptbe- reiche der Revisionsvorlage werden Verbesserungen im Bereich der Bun- desplanungen, der Zusammenarbeit in funktionalen Räumen, der Stärkung der kantonalen Richtplanung, ein besserer Schutz der landwirtschaftlichen Böden (Kulturland) sowie Optimierungen und Vereinfachungen im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen sein. – Konkretisierung der Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversi- tät: Mit der Strategie Biodiversität Schweiz will der Bundesrat, dass die Biodiversität reichhaltig und gegenüber Veränderungen reaktionsfähig ist und dass die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen langfristig erhalten bleiben. Die Strategie Biodiversität beschreibt strategische Ziele, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis 2020 zu orientie- ren haben, um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern. Die Ziele erfül- len den Auftrag des Parlamentes vom 18. September 2008244 und richten sich danach aus, die Biodiversität in der Schweiz global und langfristig zu erhalten und zu fördern. Zur Umsetzung der Strategie «Biodiversität Schweiz» wird ein Aktionsplan ausgearbeitet, der die Erreichung der strate- gischen Ziele konkretisiert. Er klärt, welche Gesetzesanpassungen auf Bun- desebene notwendig sind, prüft die Rolle des Privatsektors und zeigt wo nötig Finanzierungsmöglichkeiten auf. Bei allfälligen Gesetzesanpassungen wird eine Botschaft erarbeitet. – Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2016–2019»: In der Strategie «Nach- haltige Entwicklung» zeigt der Bundesrat wie alle vier Jahre auch für die Periode 2016–2019 im Anhang zur vorliegenden Botschaft seine Aktivitäten zur Umsetzung des in den Artikeln 2, 54 und 73 BV verankerten Auftrags der nachhaltigen Entwicklung auf und legt neue Ziele und Aufträge an die Departemente fest. – Agglomerationspolitik des Bundes ab der Legislaturperiode 2016–2019: Der Bund verfolgt mit seiner Agglomerationspolitik seit 2001 drei langfristige Ziele: Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität der städtischen Gebiete unter Wahrung einer hohen Lebensqualität; Erhaltung des polyzentrischen Netzes von Städten und Agglomerationen; Begrenzung der räumlichen Aus- dehnung der städtischen Gebiete. Mittels einer neuen Strategie soll die Agglomerationspolitik des Bundes ab der Legislaturperiode 2016 thematisch und in ihrer strategischen Ausrichtung festgelegt, optimiert und konsolidiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Mittelbedarf und Finanzie- rungsart zu klären sein. Quantifizierbare Ziele – Die Siedlungsfläche ist bei 400 m2 pro Kopf der Bevölkerung zu stabilisie- ren.

244 BBl 2008 8543

579

– Die Biodiversität ist zu erhalten und zu fördern. Die Raumplanung leistet einen zentralen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Schweiz. – Der Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (Fussgänger und Velo) am Gesamtverkehr in den verschiedenen Agglomerationen soll mindestens stabilisiert werden (Indikator ab 2012 vorhanden). Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 10.4.2 Siedlungsfläche pro Person – 10.3.4 Artenvielfalt ausgewählter Gruppen – 10.0.2 Modalsplit im Agglomerationsverkehr

5.6 Leitlinie 6: Die Schweiz hält in Bildung, Forschung

und Innovation einen Spitzenplatz Bildung und Forschung sind zentral für den Erhalt der Innovationskraft sowie für die soziale und kulturelle Entwicklung der Schweiz. Die Anforderungen an die Bil- dungs- und Forschungssysteme steigen, denn diese Systeme sind zunehmend dem internationalen Konkurrenzdruck ausgesetzt und mit dem Fachkräftemangel kon- frontiert. Um das hohe Niveau in Bildung, Forschung und Innovation zu erhalten, sind Anstrengungen zu einer weiteren Stärkung des Bildungssystems notwendig (u.a. Berufsbildung, akademische Bildung, Weiterbildung). Ein vielfältiges, durchlässiges und in sich kohärentes Bildungssystem leistet einen massgeblichen Beitrag zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Mit einer breiten Palette an allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungsangeboten sowie mit einer hohen Durchlässigkeit zwischen den Bildungsstufen und -richtungen sollen einerseits die sich ändernden Interessen der Bildungswilligen jeden Alters und andererseits die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse noch besser abgedeckt und erfüllt werden. Mit diesen Zielsetzungen strebt der Bundesrat auch eine weitere Stärkung der Chancengerechtigkeit und eine bessere Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen an. Gleichzeitig ist der Bundesrat bestrebt, die Spitzenstellung der Schweiz im For- schungs- und Innovationsbereich zu erhalten und weiter auszubauen. Dies bedingt eine solide Grundfinanzierung der kompetitiv ausgerichteten nationalen Förderinsti- tutionen «Schweizerischer Nationalfonds» (SNF) und «Kommission für Technologie und Innovation» (KTI), die Teilnahme an internationalen Programmen und gezielte Investitionen in Spitzen-Forschungsinfrastrukturen. Mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) setzt der Bundesrat diese umfassende Strategie um; sie betrifft sämtliche Ziele dieser Leitlinie zur Bildung, Forschung und Innovation. Das Gleiche gilt für die Zusammenfassung und Neustrukturierung dieses Bereichs im neuen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Um Wiederholungen zu vermeiden, werden diese beiden Massnahmen nur unter dem ersten Ziel dieser Leitlinie behandelt; damit soll nicht gesagt werden, dass sie für die andern Ziele weniger wichtig sind.

580

5.6.1 Ziel 24: Die hohe Qualität und der international

gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung sind gewährleistet Strategie des Bundesrates Dank der hohen Qualität von Lehre und Forschung sowie deren kontinuierlicher Weiterentwicklung ist das Schweizer Hochschulsystem attraktiv für Studierende aus der Schweiz sowie für die besten Talente aus aller Welt. Das Hochschulsystem soll damit dazu beitragen, dass Wissenschaft und Wirtschaft über ausreichende Fach- kräfte verfügen. Neben der auf wissenschaftliche Exzellenz und internationale Bedeutung fokussierten Forschung, die weiterhin einen Schwerpunkt bildet, ist auch die angewandte Forschung angemessen zu fördern, unter anderem die anwendungs- orientierte Forschung, die nicht unmittelbar der kommerziellen Verwertung, sondern der Problemlösung im öffentlichen und gesellschaftlichen Interesse dient. Der ETH-Bereich übernimmt eine besondere Rolle, indem er durch Bildung und Forschung auf Weltklasse-Niveau zum Ruf der Schweiz als weltweit führendem Technologiestandort und Werkplatz beiträgt und Forschung, Innovation und Produk- tion im Hochtechnologiebereich stimuliert und mit entscheidenden Impulsen ver- sorgt. Er stellt auch Forschungsinfrastrukturen der Spitzenklasse bereit, wobei gemäss Mehrjahresplanung des ETH-Bereichs in die Legislaturperiode 2012–2015 namentlich die weitere Umsetzung der Strategie Hochleistungsrechnen und -ver- netzen (HPCN), die Fertigstellung des Freie-Elektronen-Röntgenlasers SwissFEL und das Vorantreiben des Neuroinformatikprojekts Blue Brain fallen werden. Forschungsinfrastrukturen bilden in vielen Wissenschaftsgebieten eine notwendige Voraussetzung für den Erkenntnisfortschritt sowie für die Qualität des schweizeri- schen Hochschulsystems und der Forschung. Die durch den steten Bedarf an Erneu- erung und an Aufbau von Forschungsinfrastrukturen wachsende Kostenintensität erfordert ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Schweiz und mit internationalen Partnern, namentlich im europäischen Forschungsraum. Der Bund soll deshalb strategisch geleitete Investitionen in Forschungsinfrastrukturen auf nationalem und internationalem Niveau tätigen. Ausgehend von der für die Schweiz etablierten Roadmap für Forschungsinfrastrukturen soll der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender internationaler Infrastrukturen sowie der Zugang zu solchen ermöglicht werden, sodass der Spitzenforschung in der Schweiz stets auch Spitzengeräte zur Verfügung stehen. Damit sollen die weltweite Attraktivität und Ausstrahlung der Schweiz als führendem Wissens- und Innovationsstandort gefestigt sowie die Stär- ken unseres Landes in der Forschungs- wie auch in der Anwendungskompetenz valorisiert werden. Zudem nimmt unser Land so seine Verantwortung wahr, zur weltweiten Entwicklung des Wissens und zur Bewältigung globaler Herausforde- rungen seinen Beitrag zu leisten. Der Bundesrat wird die bestehenden Beteiligungen einer regelmässigen Überprüfung unterziehen und gegebenenfalls den Ausstieg aus weniger prioritären Vorhaben in die Wege leiten. Mit den Entscheiden von Bundesrat und Parlament über den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie und den Aufbau einer nachhaltigen und sicheren Energie- versorgung sowie mit den Klimazielen des Bundesrates wurde die Energie- und Umweltforschung zu einer Priorität der Bundestätigkeit. Der Bundesrat wird deshalb namentlich auch in diesem Bereich Forschungsinfrastrukturen, einschliesslich der anwendungsnahen Pilot- und Demonstrationsanlagen (Energie und Umwelttechno- logie), nach Bedarf ausbauen und optimieren.

581

Der Bundesrat unterstützt von der Europäischen Kommission positiv evaluierte Projekte in den «Future and Emerging Technologies (FET)»-Flaggschiff-Initiativen. Zur Erhöhung der Erfolgschancen bei der definitiven Auswahl wird er günstige Rahmenbedingungen schaffen. In der BFI-Botschaft 2013–2016 sieht der Bundesrat Mittel für eine allfällige Teilnahme an diesen Flaggschiff-Initiativen vor, und er wird die FET im Leistungsauftrag an den ETH-Rat berücksichtigen. Das Ziel 24 ist dem Aufgabengebiet «Bildung und Forschung» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013–2016: Mit der BFI-Botschaft 2013–2016 wird der Bundesrat für die Bereiche Berufsbildung, Hochschulen (ETH, Universitäten, Fachhochschu- len) sowie Forschungs- und Innovationsförderung seine Ziele und Mass- nahmen vorschlagen und entsprechende Fördermittel beantragen. In seiner finanzpolitischen Standortbestimmung hat der Bundesrat die maximalen Ausgaben des BFI-Bereichs 2013–2016 auf 26 Milliarden festgelegt. – Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenar- beit im Hochschulbereich: Zur gemeinsamen Erfüllung der Koordinations- aufgaben im Hochschulbereich schliessen der Bund und die Kantone des Hochschulkonkordates – gestützt auf das Hochschulförderungs- und Koor- dinationsgesetz vom 30. September 2011245 (HFKG) – eine Zusammenar- beitsvereinbarung ab. Darin legen sie unter anderem die gemeinsamen Ziele fest, schaffen die gemeinsamen Organe und übertragen diesen die für deren Aufgaben notwendigen Zuständigkeiten. Die Vereinbarung ist Vorausset- zung für die Umsetzung des HFKG und die gemeinsame Koordination von Bund und Kantonen im Hochschulbereich. – Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 1983246 (FIFG): Mit der Totalrevision des FIFG247 wird in Erfül- lung verschiedener parlamentarischer Vorstösse sowie der Entscheide zur Legislaturplanung 2007–2011 eine Neufassung des FIFG vorgelegt. Diese trägt veränderten Rechtsgrundlagen Rechnung (u.a. kürzliche Teilrevision248 des Forschungsgesetzes betreffend die Innovationsförderung) und nimmt für wichtige Förderaufgaben des Bundes, z.B. im Bereich der internationa- len wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die notwendigen rechtlichen Präzi- sierungen sachlicher und verfahrensmässiger Natur vor. Zudem werden die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines schweizerischen Innovationsparks geschaffen. – Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU 2014–2020 («Horizon 2020»): Die Schweiz ist seit 2004 offiziell an die EU-For- schungsprogramme (FRP) assoziiert.249 Das 7. EU-Forschungsrahmenpro- gramm läuft noch bis 2013 und wird von der 8. Programmgeneration 2014–

2020 («Horizon 2020») abgelöst. Damit die Schweiz sich auch im Rahmen

245 BBl 2011 7455

246 SR 420.1

247 BBl 2011 8827

248 AS 2010 651; BBl 2009 469

249 Abkommen vom 25. Juni 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einer- seits und der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft ande- rerseits über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; SR 0.420.513.1

582

des zukünftigen Programms gleichberechtigt an der Forschungszusammen- arbeit der EU beteiligen kann, bedarf es der Erneuerung des bestehenden Forschungsabkommens. Die Beteiligung an den FRP bringt der Schweiz einen grossen wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen, um ihren internationalen Spitzenplatz in Forschung und Innovation weiter zu entwickeln und zu festigen. – Botschaft zu einem neuen Gesundheitsberufegesetz: Zielsetzung des Gesetz- gebungsprojektes ist es, im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Versorgungsqualität gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Bildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe im Fachhochschulbe- reich sicherzustellen. Die Vorlage wird in Abstimmung mit dem Medizinal- berufegesetz (vgl. Ziel 18) sowie den übrigen Bildungsstufen ausgearbeitet. Bezweckt wird die Steigerung der Effektivität und der Effizienz der Versor- gungsleistungen, die sich auch positiv auf die Gesundheitskosten auswirken soll. – Umsetzung des Bundesratsbeschlusses zur Zusammenführung des Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereichs im EVD: Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 entschieden, die Departemente neu zu gruppieren und Bil- dung, Forschung und Innovation unter einem Dach zu vereinigen. Dazu wird das Staatssekretariat für Bildung und Forschung einschliesslich des ETH- Bereichs aus dem Departement des Innern (EDI) herausgelöst und ins Volkswirtschaftsdepartement (EVD) überführt, wo bereits das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie angesiedelt ist. Im Hinblick auf die Zusammenführung im EVD per 2013 sind die rechtlichen Grundlagen bis Ende 2012 anzupassen. Quantifizierbare Ziele – Die Schweiz ist eine der erfolgreichsten Nationen in Bezug auf ihre Teil- nahme am Forschungsrahmenprogramm der EU. – Die Spitzenstellung der Schweiz in der internationalen Forschung wird gehalten und gefestigt. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 05.4.2 Europäische Forschungsbeiträge (Rahmenprogramme EU) – 05.3.4 Impact-Indikator der schweizerischen wissenschaftlichen Publikatio- nen (Länderrangliste) – 05.3.2 Erfolgsquote der schweizerischen Projekte beim European Research Council

583

5.6.2 Ziel 25: Der Nachwuchs für qualifizierte Fachkräfte

in Wissenschaft und Wirtschaft wird gefördert, und die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen ist verbessert Strategie des Bundesrates Das Schweizer Bildungssystem soll weiterhin möglichst viele Fach- und Führungs- kräfte selber aus- und weiterbilden. Der grundsätzlich prüfungsfreie Zugang mit gymnasialer Maturität zu den universitären Hochschulen soll langfristig sicherge- stellt sein. Mit einem leistungsfähigen Fördersystem soll zudem dem wissenschaftli- chen Nachwuchs der Einstieg in eine erfolgreiche Laufbahn ermöglicht und damit ein nachhaltiger Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses für Wissenschaft, Gesell- schaft und Wirtschaft erbracht werden. Der für herausragende Leistungen notwen- dige Gestaltungsfreiraum soll dabei weiterhin garantiert bleiben. Mit spezifischen Massnahmen des Schweizerischen Nationalfonds und im Rahmen der projektgebun- den Beiträge sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Doktoranden und Postdocs verbessert und bestehende Lücken in der Förderkette der Karriereförderung vom Doktorat bis zur Professur geschlossen werden. Die Höherqualifizierung der erwerbstätigen Bevölkerung mit Bildungsabschluss auf Sekundarstufe II hat das Ziel, der durch Wirtschaft und Wissenschaft nachgefragten Qualifizierungsstruktur Rechnung zu tragen. Für die Nachwuchssicherung in unse- ren KMU ist die Sicherung der nationalen und internationalen Vergleichbarkeit der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse, insbesondere die der höheren Berufsbildung, von zentraler Bedeutung. Dadurch wird die Durchlässigkeit zwischen den verschie- denen Bildungsgängen und -systemen weiter verbessert und so die Mobilität und das lebenslange Lernen gefördert. Gleichzeitig wird der hohe Wert der Berufsbildungs- abschlüsse verdeutlicht und damit deren Attraktivität für den Nachwuchs erhöht. Bedingt durch die demografische Entwicklung sind Massnahmen einzuleiten, welche die rückläufige Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger sowie den damit verbundenen Fachkräftemangel in den verschiedenen Branchen (z.B. MINT- Bereiche, Gesundheit, Lehrpersonen) proaktiv angehen. Die bildungspolitischen Behörden – EDI, EVD und die Kantone – haben sich als Ziel gesetzt, dass bis 2020 95 % aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekun- darstufe II verfügen sollen. Zum Erreichen dieses Ziels tragen primär die Pflege des Lehrstellenmarkts, die Verbesserung der Integration Jugendlicher mit schulischen oder sozialen Defiziten, die Modernisierung und Ergänzung der Bildungserlasse und die Sicherstellung der Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Das Ziel 25 ist dem Aufgabengebiet «Bildung und Forschung» zugeordnet. Erforderliche Massnahmen zur Zielerreichung – Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendpro- grammen der EU 2014–2020 («Erasmus for all»): Die Schweiz ist seit

2011250 an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU

250 Abkommen vom 15. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

und der Europäischen Union zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm «Jugend in Aktion» und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013); SR 0.402.268.1

584

beteiligt. Mit der Fortsetzung der laufenden offiziellen Beteiligung an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU will der Bundesrat die internatio- nale Vernetzung der Akteure im schweizerischen Bildungsbereich stärken und erweitern, um den Spitzenplatz im europäischen und globalen Bildungs- raum zu festigen. – Botschaft zur Änderung des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes vom 9. Oktober 1987251: Das geltende Gesetz soll im Rahmen des gegenwärtigen Budgetkredites von 20 Mio. Franken aktualisiert und optimiert werden. Vor- gesehene Massnahmen sind die Verstärkung der Rolle der Schweizerschulen im Ausland für die schweizerische Auslandspräsenz, die Berücksichtigung der dualen Berufsbildung sowie grössere Flexibilität in Bezug auf Finanzhil- fen und Fördermassnahmen. Quantifizierbare Ziele – Das hochstehende und durchlässige Bildungssystem vermittelt erfolgreich zukunftsfähige Inhalte, die die Beschäftigungsfähigkeit seiner Absolventin- nen und Absolventen in Wissenschaft und Wirtschaft erhöht. – Die Berufsbildung ist in ihrer Bedeutung als wichtiger Pfeiler für die Förde- rung des qualifizierten Nachwuchses national und international gestärkt. – Das duale Berufsbildungssystem trägt zu einer im internationalen Vergleich tiefen Jugendarbeitslosigkeit bei. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 05.2.1 Erwerbslosenquote von Absolvierenden der Hochschulen – 05.1.3 Abschlüsse der beruflichen Grundbildung – 05.1.1 Abgeschlossene Ausbildungen der höheren Berufsbildung – QT Erwerbslosenquote Jugendliche (15–24 Jahre)

5.6.3 Ziel 26: Die Rahmenbedingungen für die

Weiterbildung werden optimiert und sichergestellt Strategie des Bundesrates Nach Artikel 64a BV legt der Bund Grundsätze über die Weiterbildung fest. Bis

2015 soll ein Weiterbildungsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Das Weiterbildungsgesetz soll das lebenslange Lernen im Bildungsraum Schweiz stärken. Bund und Kantone sollen in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative ein weiterbildungsfreundliches Umfeld schaffen. Das Weiterbil- dungsgesetz betrifft namentlich die von Bund und Kantonen in verschiedenen Spe- zialgesetzen geregelte Weiterbildung. Dabei stehen Grundsätze zur Qualitätssiche- rung und -entwicklung, zur Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung sowie zur Förderung von Weiterbildung im Vordergrund. Die Weiterbil- dungspolitik von Bund und Kantonen soll besser koordiniert und die Chancen- gleichheit verbessert werden. Zudem soll die staatliche Unterstützung von Wei- terbildung den wirksamen Wettbewerb nicht verfälschen. Um nationale und

251 SR 418.0

585

internationale Entwicklungen dieses wichtigen bildungspolitischen Bereichs besser verfolgen zu können, sollen die bestehenden Datenerhebungen optimiert werden. Das Ziel 26 ist dem Aufgabengebiet «Bildung und Forschung» zugeordnet. Erforderliche Massnahme zur Zielerreichung – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Weiterbildung: Mit dem Erlass eines Weiterbildungsgesetzes wird die Weiterbildung neu definiert und in den gesamten Bildungsraum eingeordnet. Das Gesetz wird Grund- sätze über die Weiterbildung festlegen, die in erster Linie die in den vielen Spezialgesetzen staatlich geregelte und unterstützte Weiterbildung betreffen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Koordination und Kohärenz der Bun- desgesetzgebung geleistet werden. Quantifizierbares Ziel – Die Beteiligung von Personen ohne nachobligatorische Bildung an nicht- formaler Bildung nimmt zu. Monitoring der quantifizierbaren Zielerreichung/Indikatoren – 05.0.1 Teilnahme an nicht-formaler Bildung

6 Legislaturfinanzplan 2013–2015

6.1 Finanzpolitische Ziele

Mit dem Legislaturfinanzplan 2013–2015252 setzt der Bundesrat die bisherige Finanzpolitik der Stabilität konsequent fort. Das Ausgabenwachstum wird begrenzt und die Schuldenbremse über die ganze Periode eingehalten.

Einhaltung der Schuldenbremse Die Schuldenbremse verlangt, dass die Finanzierungsrechnung strukturell (d.h. bereinigt um konjunkturelle Einflüsse) ausgeglichen ist. Sie ist nur für das Budget verbindlich, gilt jedoch auch als Richtschnur für die Finanzplanung. Für den Legis- laturfinanzplan 2013–2015 hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, strukturelle Defizite soweit möglich zu beseitigen.

Begrenzung des Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum Diese Massnahme führt im Resultat zu einer Stabilisierung der Ausgabenquote, das heisst des Verhältnisses von Bundesausgaben und Bruttoinlandprodukt (BIP). Mit dieser bereits im Rahmen der Aufgabenüberprüfung verfolgten Zielsetzung verbleibt Raum für private Initiativen und Investitionen.

252 Anhang 2 enthält das detaillierte Zahlenwerk des Legislaturfinanzplans in tabellarischer Form und versehen mit Kommentaren.

586

6.2 Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung

Der Legislaturfinanzplan basiert auf den volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Herbst 2011. Nach dem konjunkturellen Dämpfer im Jahr 2012 wird von einer soliden wirtschaftlichen Erholung in den Jahren 2013–2015 ausgegangen (vgl. Tabelle 1). In den Planjahren liegen die realen Wachstumsraten insgesamt über dem Trendwachstum. Am Ende der Planperiode schliesst sich die Produktionslücke (Lücke zum Trendniveau des BIP) und die Wirtschaft ist wieder normal ausgelastet.

6.3 Haushaltsentwicklung

Finanzpolitische Ziele erreicht Der Haushalt ist in den Planjahren strukturell knapp ausgeglichen: Die negativen Finanzierungsergebnisse in den Jahren 2013 und 2014 von rund 600 bzw. 200 Millionen sind auf die konjunkturelle Unterauslastung zurückzuführen und deshalb von der Schuldenbremse erlaubt. Strukturell resultiert in den Jahren 2013 und 2014 eine schwarze und eine rote Null (+9 Mio. bzw. –4 Mio.), und das geringe struktu- relle Defizit im Jahr 2015 (–121 Mio. bzw. 0,2 Prozent der Ausgaben) könnte im Rahmen eines ordentlichen Budgetprozesses beseitigt werden. Aus Sicht der Schul- denbremse ist der Bundeshaushalt damit im Lot und steht in den Jahren 2013 und

2014 besser da als im letzten Finanzplan 2012–2014 vom 18. August 2010. Dort

wurde noch mit strukturellen Defiziten von mehreren hundert Millionen gerechnet (2013: –400 Mio.; 2014: –300 Mio.). Für nicht kompensierte Mehrbelastungen besteht in der neuen Legislatur aber nach wie vor kein Spielraum. Die Ausgaben wachsen im Zeitraum 2011–2015 um durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr und damit weniger als das nominelle Bruttoinlandprodukt (2,8 % p. a.). Unter Ausklammerung der haushaltsneutralen Kapitalisierung der SIFEM AG253 im Jahr

2011 beträgt das durchschnittliche Wachstum 2,6 Prozent. Damit geht die Ausga-

benquote leicht zurück und pendelt sich im Jahr 2015 bei 11,0 Prozent ein. Ohne die umgesetzten Teile des Konsolidierungsprogramms 2012–2013, welches eine Haus- haltsentlastung von 1,3 Milliarden zur Folge hat, läge das Wachstum des Bundes- haushaltes in etwa auf der Höhe des prognostizierten Wirtschaftswachstums.

253 Die Auslagerung der Investitionstätigkeit des SECO an die Entwicklungsfinanzierungsge- sellschaft SIFEM AG («Swiss Investment Fund for Emerging Markets») war mit Ausga- ben und Einnahmen von je 480 Millionen verbunden.

587

Tabelle 1: Legislaturfinanzplan 2013–2015 im Überblick

Voranschlag Legislaturfinanzplan Ø ∆ in %

Mio. CHF 2011 2012 2013 2014 2015 2011–15

Finanzierungsrechnung Ordentliche Einnahmen 62 423 64 117 64 938 66 938 69 286 2.6 Ordentliche Ausgaben 63 069 64 099 65 514 67 143 69 407 2.4 Ordentliches Finanzierungs- –646 17 –576 –205 –121 ergebnis Schuldenbremse Struktureller Überschuss (+) / 166 466 9 –4 –121 Strukturelles Defizit (–) Höchstzulässige Ausgaben 65 067 64 099 65 523 67 139 69 286 Kennzahlen Ausgabenquote % 11.1 11.2 11.1 11.0 11.0 Steuerquote % 10.1 10.5 10.4 10.3 10.3 Schuldenquote brutto % 20.4 19.5 19.5 18.6 18.4 Volkswirtschaftliche Referenz- grössen Wachstum reales Bruttoinlandpro- 1.6 1.5 1.8 2.0 2.0 1.7 dukt % Wachstum nominelles Bruttoin- 2.7 1.7 2.8 3.5 3.5 2.8 landprodukt % Teuerung Landesindex der Konsu- 0.8 0.7 1.0 1.5 1.5 1.1 mentenpreise LIK %

Hinweise: – Voranschlag 2011 gemäss BB vom 15.12.2010; Voranschlag 2012 gemäss Botschaft vom 24.8.2011. – Schätzung der Kennzahlen 2011 aufgrund der Konjunkturprognose des SECO vom

20.9.2011 sowie der September-Hochrechnung des EFD vom 2.11.2011: Ausgabenquote

11,1 %, Steuerquote 10,4 %, Schuldenquote 19,6 %.

Einnahmenentwicklung geprägt durch Steuerreformen Die Einnahmen nehmen im Zeitraum 2011–2015 mit durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr zu. Das Einnahmenwachstum wird durch Sonderfaktoren gebremst. Darun- ter fallen insbesondere die Mindereinnahmen aus Steuerreformen. Bei der direkten Bundessteuer werden die Ausfälle aus dem Ausgleich der kalten Progression und die Sofortmassnahmen aus der Ehepaarbesteuerung im Jahr 2012 erstmals voll wirksam. Weitere Einnahmenausfälle ergeben sich aus der Aufhebung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital ab 2012 («too big to fail»-Vorlage) sowie aus dem im Zahlenwerk unterstellten Ausfall der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ab 2013. (Die neue Vereinbarung vom 21. November 2011 über die SNB- Gewinnausschüttung ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt.) Unter Aus- klammerung aller Sonderfaktoren entwickeln sich die Einnahmen in etwa im Gleichschritt mit der Wirtschaft.

588

Ausgabenentwicklung widerspiegelt politische Prioritäten Ausgabenseitige Prioritäten setzt der Legislaturfinanzplan 2013–2015 vor allem bei den Beziehungen zum Ausland mit einem jährlichen Ausgabenwachstum von durch- schnittlich 6,0 Prozent (Intensivierung der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel, bis 2015 eine ODA-Quote von 0,5 % des Bruttonationaleinkommens zu errei- chen), bei den Ausgaben in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung (+3,8 % p.a.) und Verkehr (+3,2 % p.a., u.a. im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Netzbeschlusses Nationalstrassen) sowie bei der sozialen Wohlfahrt (+3,3 % p.a., Sozialversicherungen, Migration). Demgegenüber stagnieren die Ausgaben für die Landwirtschaft, den Umweltschutz und die Raumordnung (rückläufige Rückver- teilung der CO2-Abgabe) sowie für die Landesverteidigung, wobei der Planungsbe- schluss des Parlaments vom 29. September 2011 zum Armeebericht 2010 (Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden), dessen Finanzierung noch geregelt werden muss, im Legislaturfinanzplan noch nicht berücksichtigt ist.

6.4 Finanzpolitische Würdigung: Erhöhte

Haushaltsrisiken Die Schuldenkrise in den Euroländern und der damit einhergehende Vertrauensver- lust sind noch nicht überwunden. Vor diesem Hintergrund bleiben die wirtschaftli- chen Risiken hoch; eine Verschärfung oder gar eine Eskalation der Krise können nicht ausgeschlossen werden. Die volkswirtschaftlichen Eckwerte des Legislaturfi- nanzplans können vor diesem Hintergrund als vorsichtig optimistisch bezeichnet werden. Eine länger andauernde konjunkturelle Abkühlung hätte spürbare Auswir- kungen auf den Haushalt. Vor diesem Hintergrund ist von Bedeutung, dass die letzte Konjunkturprognose der Expertengruppe vom 13. Dezember 2011 für 2012 mit einer schwächeren Wirtschaftsentwicklung rechnet als noch im Herbst 2011.

Akzentuiert werden diese Haushaltsrisiken durch mögliche Mehrbelastungen, d.h. politische Projekte, deren finanzielle Auswirkungen im Zahlenwerk noch nicht berücksichtigt werden können. Die möglichen Mehrbelastungen summieren sich auf bis zu 2,1 Milliarden im Jahr 2015 und umfassen sowohl einnahmenseitige Refor- men (u.a. Ehegattenbesteuerung) als auch ausgabenseitige Vorhaben (u.a. Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee ab 2014). Aus heutiger Sicht besteht für diese Projekte kein finanzpolitischer Spielraum. Werden sie umgesetzt, so können die Vorgaben der Schuldenbremse nur eingehalten werden, wenn entsprechende Spar- massnahmen ergriffen oder zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden.

Die hohe konjunkturelle Unsicherheit und die anstehenden Sachgeschäfte mit bedeu- tenden finanziellen Auswirkungen stellen die mittelfristige Finanzpolitik vor grosse Herausforderungen. In der Summe könnten die wirtschaftlich und politisch beding- ten Mehrbelastungen das strukturelle Gleichgewicht des Haushaltes gefährden. Die doppelte Herausforderung verlangt deshalb eine erhöhte finanzpolitische Umsicht.

589

Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik Das Parlamentsgesetzes hält fest, dass die Ziele und Massnahmen der Legisla- turplanung und der Legislaturfinanzplan «sachlich und zeitlich miteinander ver- knüpft» werden sollen (Art. 146 Abs. 4). In den Finanzplan aufzunehmen sind gemäss Artikel 5 der Finanzhaushaltverordnung (FHV) die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen von rechtskräftigen Parlamentsbeschlüssen, von im Erstrat verabschiedeten Vorlagen und von im Bundesrat verabschiedeten Bot- schaften. Vernehmlassungsvorlagen des Bundesrates sind nur zu berücksichti- gen, wenn sich ihre finanzielle Tragweite abschätzen lässt. Nur soweit diese Bedingungen erfüllt sind, haben die vom Bundesrat in der vor- liegenden Legislaturplanung angekündigten Geschäfte Eingang in das Zahlen- werk gefunden. Dem Anliegen einer engen Abstimmung der Sach- und der Finanzplanung wird dennoch durch die folgenden Massnahmen Rechnung ge- tragen: – Die mehrjährigen Finanzbeschlüsse von erheblicher Tragweite (Entwick- lungszusammenarbeit; Bildung, Forschung und Innovation BFI; Schienen- infrastruktur; Landwirtschaft) wurden erstmals mit dem Legislaturfinanz- plan abgestimmt (nach Art. 7 Abs. 2 FHV). Damit wird die Verknüpfung von Sach- und Finanzplanung erhöht und gleichzeitig sichergestellt, dass das neu gewählte Parlament in den vier betroffenen Aufgabenbereichen im Rahmen einer Gesamtsicht Prioritäten setzen kann. Über die Beschlüsse werden rund 20 Prozent der Ausgaben des Bundes gesteuert. Damit prägen sie die finanzpolitische Prioritätenordnung für die Legislaturperiode 2011– 2015. – Neu sind zudem sämtliche Legislaturziele einem Aufgabengebiet zugeord- net (vgl. Tabelle 2). So wird das nach Leitlinien und Zielen geordnete Gesetzgebungsprogramm der Legislaturplanung mit dem im Legislaturfi- nanzplan verwendeten Aufgabenportfolio (mit 13 Aufgabengebieten und

44 Aufgaben) verbunden.

– Konkretisiert wird der Zusammenhang im Anhang 4 des Berichts zum Legislaturfinanzplan: Auf der Ebene der Aufgabengebiete werden die massgeblichen Legislaturziele und Indikatoren sowie die Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung dargestellt. Auf der Ebene der Aufgaben werden die strategischen Stossrichtungen zur Zielerreichung aufgezeigt (Abschnitt «Ziele und Strategien»). Die Übersichten werden ergänzt mit den wichtigs- ten Richtliniengeschäften und Reformen (Abschnitt «Wichtigste Geschäfte der Legislaturplanung, weitere Reformen»). – Um ein Gesamtbild über die finanziellen Perspektiven des Bundes zu erhal- ten, sind die möglichen Mehrbelastungen ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Geschäfte haben einnahmen- oder ausgabenseitige Folgen für den Haushalt. Soweit Angaben dazu verfügbar sind, werden sie unter den «möglichen Mehrbelastungen» in Kapitel 7 des Berichts zum Legislaturfi- nanzplan aufgeführt und erläutert.

590

Tabelle 2: Legislaturziele nach Aufgabengebieten

Aufgabengebiet Legislaturziel

Institutionelle und 1 Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes finanzielle Voraus- bleibt gewahrt. setzungen 5 Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen wird optimiert.

6 Die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit des

schweizerischen Steuersystems sind gestärkt.

7 Die Schweiz nutzt die Chancen der Informati-

ons- und Kommunikationstechnologien.

Ordnung und öffentliche 14 Kriminalität, Terrorismus und Cyberangriffe Sicherheit werden wirkungsvoll bekämpft, und der Ge- waltanwendung in der schweizerischen Gesell- schaft wird vorgebeugt.

15 Die Zusammenarbeit mit in- und ausländi-

schen Partnern ist intensiviert.

Beziehungen zum Aus- 8 Die Schweiz ist global gut vernetzt, und ihre land – Internationale Position im internationalen Kontext und in den Beziehungen multilateralen Institutionen ist gefestigt.

9 Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist ge-

stärkt.

10 Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterent-

wickelt.

11 Die Schweiz leistet einen angemessenen

Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken.

12 Die Schweiz hat ihr Engagement im Bereich

Menschenrechte, Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste verstärkt.

Landesverteidigung 13 Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken werden wirksam angewendet.

Bildung und Forschung 24 Die hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung sind gewährleistet.

25 Der Nachwuchs für qualifizierte Fachkräfte in

Wissenschaft und Wirtschaft wird gefördert, und die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen ist verbessert.

26 Die Rahmenbedingungen für die Weiterbil-

dung werden optimiert und sichergestellt.

591

Kultur und Freizeit 17 Die gesellschaftliche Kohäsion wird gestärkt, und gemeinsame Werte werden gefördert.

Gesundheit 18 Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention.

Soziale Wohlfahrt 16 Die Chancen der Migration werden genutzt, und ihren Risiken wird begegnet.

19 Die Sozialwerke sind finanziell konsolidiert.

Verkehr 21 Die Schweiz verfügt über ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem.

Umweltschutz und 22 Die Schweiz trägt zur Eindämmung des Kli- Raumordnung mawandels und seiner Folgen bei.

23 Die Schweiz pflegt eine optimale Raum- und

Bodennutzung und sorgt für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz, insbe- sondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen.

Landwirtschaft und 4 Die Agrarpolitik entwickelt sich in Richtung Ernährung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiter.

Wirtschaft 2 Die schweizerische Wirtschaft ist durch best- mögliche Rahmenbedingungen gefestigt und wächst weiterhin.

3 Stabilität und Standortattraktivität des Finanz-

platzes sind gewährleistet.

20 Die Versorgung der Schweiz mit Energie und

natürlichen Ressourcen ist langfristig gesi- chert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet.

7 Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015»

Seit 1997 legt der Bundesrat seine politischen Absichten zur Umsetzung der nach- haltigen Entwicklung in der Schweiz in der Strategie «Nachhaltige Entwicklung» fest. Durch die Strategie 2012–2015 bekräftigt der Bundesrat weiterhin sein Enga- gement für die nachhaltige Entwicklung. Die Strategie «Nachhaltige Entwicklung» wird im Anhang zu dieser Botschaft in integraler Form publiziert. Das vorliegende Kapitel ist eine synoptische Kurzfassung der wichtigsten Elemente.

592

7.1 Nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene

Nachhaltigkeitsverständnis Der Bundesrat orientiert sich an der international breit abgestützten Definition der nachhaltigen Entwicklung, nach welcher eine Entwicklung dann nachhaltig ist, wenn sie gewährleistet, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne dabei die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen. Als übergeordnetes Dokument bildet die Strategie einen Referenzrahmen für das Verständnis der nachhaltigen Entwicklung und deren Umsetzung in den verschiedenen Politikbereichen des Bundes. Der Bundesrat versteht die nachhaltige Entwicklung als übergeordnete Leitidee. Sie ist demnach nicht als eine punktuelle sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, son- dern als zukunftsgerichtete Anforderung, die letztlich von sämtlichen Politikfeldern aufzunehmen ist. Davon zeugt das breite thematische Spektrum der Strategie «Nach- haltige Entwicklung», welches einen Grossteil des staatlichen Handelns abdeckt. Für die Umsetzung seiner Politik möchte der Bundesrat vermehrt weg von einem sektoriell orientierten Denken hin zu stärker querschnittsorientierten Lösungsansät- zen wechseln. Nachhaltige Entwicklung interpretiert er deshalb in einem breiten Verständnis, wobei die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung – wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Ver- antwortung – jeweils gleichwertig und umfassend behandelt werden sollen.

Integration in bestehende Planungs- und Steuerungsprozesse Die nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungspro- zesse auf Bundesrats-, Departements- und Ämterstufe zu integrieren. Primär soll die nachhaltige Entwicklung durch Prioritätensetzung und Umschichtung der bestehen- den Ressourcen realisiert werden. Dabei sind die Verwaltungseinheiten aufgefordert, auf eine möglichst umfassende Nutzung von Synergien und eine optimale Abstim- mung bei Zielkonflikten hinzuarbeiten. Für die Umsetzung der Strategie sind keine zusätzlichen Strukturen vorgesehen. Die politische Verantwortung für die Strategie trägt der Bundesrat. Die Umsetzung der Strategie und besonders der Massnahmen des Aktionsplans obliegt den betreffenden Bundesstellen. Diese berücksichtigen in ihren Planungen und internen Abläufen die Grundsätze der Strategie «Nachhaltige Entwicklung». Zuständig für die Koordination der Umsetzung der Strategie ist der «Interdeparte- mentale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung» (IDANE) unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) als Fachstelle des Bundes für die nach- haltige Entwicklung.

Grundprinzipien für die nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene Der Bundesrat verfolgt weiterhin folgende Grundprinzipien für seine Politik der nachhaltigen Entwicklung:

1. Zukunftsverantwortung wahrnehmen

2. Die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung ausgewogen

berücksichtigen

3. Die nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen

593

4. Die Koordination zwischen den Politikbereichen erhöhen und die Kohärenz

verbessern

5. Die nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren

Schnittstellen zwischen Legislaturplanung und Strategie «Nachhaltige Entwicklung» Zwischen den beiden strategischen Planungsprozessen bestehen zahlreiche inhaltli- che und prozedurale Schnittstellen. Beide sind thematisch sehr breit angelegt, unter- scheiden sich jedoch in Bezug auf die inhaltlichen Fokussierungen und den Zeithori- zont. Während die Legislaturplanung die wichtigsten legislatorischen Vorhaben für die Dauer einer Legislatur beschreibt, ist die Strategie «Nachhaltige Entwicklung» auf einen langfristigen Zeithorizont ausgerichtet und beinhaltet auch wichtige strate- gische Massnahmen im Bereich der Umsetzung des geltenden Rechts. Als Folge des Beschlusses des Bundesrates vom 4. November 2009, die Strategie «Nachhaltige Entwicklung» stärker mit der Legislaturplanung zu verknüpfen, sind die beiden strategischen Planungsprozesse inhaltlich und zeitlich eng aufeinander abgestimmt worden. Ihre Erneuerung ist gleichzeitig und koordiniert erfolgt. Durch die Integration der Strategie «Nachhaltige Entwicklung» in die vorliegende Bot- schaft schliesslich möchte der Bundesrat die spezielle Bedeutung der Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung unterstreichen und die Strategie dadurch auch institutio- nell stärken.

UNO-Konferenz für nachhaltige Entwicklung 2012 (Rio +20) Zwanzig Jahre nach dem Erdgipfel von 1992 in Rio de Janeiro findet im Juni 2012 in Brasilien eine weitere Grosskonferenz zur nachhaltigen Entwicklung auf höchster politischer Ebene statt. Nebst dem Ziel einer Erneuerung des weltweiten politischen Engagements für das Konzept der nachhaltigen Entwicklung stehen dabei zwei inhaltliche Schwerpunkte im Vordergrund:

1. grüne Wirtschaft im Kontext der nachhaltigen Entwicklung und der Armuts-

bekämpfung

2. institutionelle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung

Die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» geht speziell auf diese The- men ein, formuliert die Pläne und politischen Vorhaben des Bundesrates und stellt damit einen wichtigen Beitrag der Schweiz für diese Konferenz dar.

7.2 Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung

in der Schweiz seit 1992 Nach zwanzig Jahren Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung zieht der Bundesrat in der Strategie Bilanz.

Institutionelle Verankerung Bereits früh hat er den Auftrag aus der Agenda 21 zur Erstellung von nationalen Nachhaltigkeitsstrategien angenommen. 1997 hat er die erste Strategie «Nachhaltige Entwicklung» verabschiedet, fünf Jahre nach dem Erdgipfel in Rio de Janeiro.

594

Die Verabschiedung der neuen Bundesverfassung im Jahr 1999 (BV) stellte ein weiteres Schlüsselereignis dar. Die nachhaltige Entwicklung wurde dabei an ver- schiedenen Stellen prominent verankert. Durch die Artikel 2 und 73 BV hat die nachhaltige Entwicklung Verfassungsrang und Verbindlichkeit für Bund und Kanto- ne erlangt.

1993 hat der Bundesrat den «Interdepartementalen Ausschuss Nachhaltige Entwick-

lung» als Koordinationsorgan auf Bundesebene geschaffen. Dieser wurde 2001 durch das «Forum Nachhaltige Entwicklung» ergänzt, welches als Koordinations- plattform zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden dient. Dadurch ist die Institutionalisierung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene relativ weit fortgeschritten. Immer mehr Departemente und Bundesämter haben interne Strukturen oder Prozesse zur Verankerung der nachhaltigen Entwicklung beschlossen.

Errungenschaften in verschiedenen Sektoren und Politikbereichen: – Gesellschaft: Nebst einer engmaschigeren Ausgestaltung der Sozialwerke sind etwa die Bemühungen zur besseren Integration der ausländischen Wohnbevölkerung intensiviert worden. Aber auch im Bereich der Stärkung der Prävention und der Gesundheitsförderung wurden erste Fortschritte erzielt. Schliesslich hat das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung auch im Bildungsbereich auf verschiedenen Stufen Einzug gehalten. – Wirtschaft und Finanzen: In der Landwirtschaft ist ein System der Direkt- zahlungen definiert worden, das spezifische gesellschaftliche und ökologi- sche Leistungen speziell fördert. In zahlreichen sektoralen Gesetzen und Strategien wurde die nachhaltige Entwicklung verankert, wie etwa im Bereich der Regionalpolitik oder des Tourismus. Auch werden heute ökolo- gische und soziale Kriterien im Beschaffungswesen angewendet. Die in der Bundesverfassung festgehaltene Schuldenbremse schliesslich hat zu einer im internationalen Bereich niedrigen Schuldenquote geführt. – Umwelt, Raumentwicklung und Infrastrukturen: Im Umwelt-, Klima- und Energiebereich sind zahlreiche Rechtsgrundlagen geschaffen worden, die funktionierende Vollzugsstrukturen und Instrumente hervorgebracht haben. Die Raumplanung wurde spezifischer auf die nachhaltige Entwicklung aus- gerichtet, und in der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik werden heute Krite- rien der nachhaltigen Entwicklung bereits früh im Planungsprozess berück- sichtigt. – Internationale Beziehungen: Im Aussenpolitischen Bericht 2000254 wurde für die Strategie der internationalen Beziehungen ein Zielkatalog definiert, der nebst dem Oberziel der Unabhängigkeit und der Wohlfahrt der Schweiz auch verschiedene Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung abdeckt. Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt durch innovative Programme die Bestrebungen armer Länder, ihre Armutsprobleme zu bewältigen, und der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen soll in den kommenden Jahren schrittweise auf 0,5 % erhöht werden.

254 BBl 2001 261

595

– Nachhaltige Entwicklung in Kantonen und Gemeinden: Seit Anfang der 1990er-Jahre kann man eine stete Zunahme der Anzahl Kantone und Gemeinden feststellen, die sich im Rahmen eines offiziellen Prozesses für die nachhaltige Entwicklung engagieren. Ende 2011 waren dies 16 Kantone, und rund 220 Gemeinden – in denen rund 32 Prozent der Schweizer Bevöl- kerung leben – führten einen Nachhaltigkeitsprozess vom Typ Agenda 21. Der Bund unterstützt solche Prozesse und Projekte gezielt. – Engagement von Privatsektor und Zivilgesellschaft: Verschiedene Wirt- schaftsverbände und weitere Organisationen unterstützen die Nachhaltig- keitsbestrebungen des Privatsektors. Zahlreiche Unternehmen engagieren sich für nachhaltige Produkte und Produktionsweisen, wie etwa auch die grössten Detailhandelsfirmen, die gezielt den Absatz von Labelprodukten fördern. Auch sind immer mehr Unternehmen im Umwelt- und Sozialbe- reich zertifiziert.

Lücken und gegenläufige Trends Trotz dieser Errungenschaften und Fortschritte ist der Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung der Schweiz noch weit. Diese Beurteilung basiert nicht zuletzt auf der stark verbesserten Messbarkeit der verschiedenen nachhaltigkeitsrelevanten Ent- wicklungen über entsprechende Indikatoren (siehe weiter unten das Monitoring der nachhaltigen Entwicklung). – Ambivalente Entwicklungen: In vielen Politikbereichen sind Verbesserungen erzielt worden, aber auch gegenläufige Trends festzustellen. Beispielsweise steht einer steigenden Arbeitsproduktivität ein nur schleppender Abbau der Ungleichheiten zwischen Mann und Frau bezüglich beruflicher Stellung und Einkommen gegenüber, und der positive Befund über eine verbesserte Ener- gieeffizienz der Volkswirtschaft wird getrübt durch die Zunahme des Ge- samtenergieverbrauchs. – Nationale und internationale Entwicklungen: Eine weitere Ambivalenz zeigt sich darin, dass die Schweiz in Bezug auf national relevante Aspekte ten- denziell auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung ist, während sie sich bei global bedeutsamen Aspekten weniger nachhaltig verhält. In der Schweiz geniessen wir immer bessere Luft und saubereres Wasser, während beispielsweise der für das globale Klimasystem bedeutsame CO2-Ausstoss erst stabilisiert ist. Als Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels und der Auslagerung industrieller Produktionen verlagert die Schweiz heute einen grossen Teil der von ihr verursachten Umweltbelastungen ins Ausland. – Intergenerationelle Solidarität: Wichtige Fragen in Bezug auf die Gerech- tigkeit zwischen den Generationen sind noch nicht geklärt. Viele Schweize- rinnen und Schweizer erfreuen sich einer hohen Arbeits- und Lebenszufrie- denheit. Doch beinahe ein Fünftel der Jugendlichen verfügen nicht einmal über grundlegende, für die Gestaltung ihres künftigen Lebens wichtige Le- sekompetenzen. Auch geht jede Sekunde beinahe ein Quadratmeter Kultur- land verloren, grösstenteils als Folge einer starken Siedlungsentwicklung. – Langfristige Finanzierbarkeit: Die langfristige finanzpolitische Herausforde- rung wird es sein, angesichts der Wachstumsdynamik in gesetzlich stark gebundenen Aufgabengebieten (z.B. soziale Wohlfahrt wegen der Alterung der Bevölkerung) auch anderen Ansprüchen (z.B. Ausbau und Unterhalt der

596

Verkehrsinfrastruktur) gerecht zu werden, sodass die Finanzierung der Staatsleistungen für die öffentlichen und privaten Haushalte verkraftbar bleibt und kommende Generationen nicht belastet. – Ökologischer Fussabdruck: In absoluter Hinsicht schliesslich ist die Schweiz heute nicht nachhaltig. Der ökologische Fussabdruck der Schweiz ist nach wie vor sehr gross. Heute verbrauchen wir fast drei Mal so viele Umweltleistungen und Ressourcen, als dies in globaler Hinsicht dauerhaft verträglich wäre.

7.3 Aktionsplan

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Prinzipen der nachhaltigen Entwicklung nach Möglichkeit in sämtliche Sektorpolitiken des Bundes zu integrieren. Er möchte aber auch durch einen Aktionsplan spezifische Akzente für die laufende Legislatur setzen.

Laufende und neue Massnahmen Der Aktionsplan enthält Massnahmen, die Antworten auf zehn prioritäre Schlüssel- herausforderungen für die nachhaltige Entwicklung der Schweiz liefern. Es wird zwischen zwei Arten von Massnahmen unterschieden. Einerseits werden wichtige laufende Massnahmen aufgeführt, um einen breiten Überblick über das Spektrum der nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten des Bundes zu vermitteln. Diese Mass- nahmen sind entweder vom Bundesrat beschlossen worden oder bereits in Umset- zung. Andererseits enthält der Aktionsplan auch 16 neue Massnahmen, die es ermöglichen sollen, dort zusätzliche Impulse zu setzen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist. Sie beinhalten entweder gänzlich neue Ansätze oder bedeuten Fokus- verschiebungen bei bestehenden Massnahmen, um wichtige Lösungsbeiträge zu den identifizierten Schlüsselherausforderungen zu leisten.

Kein zusätzliches sektorales Arbeitsprogramm Der Aktionsplan ist grundsätzlich nicht als zusätzliches sektorpolitisches Arbeits- programm zu verstehen. Die Massnahmen stellen vielmehr Schwerpunktsetzungen oder Akzentverschiebungen innerhalb der bestehenden Politikbereiche dar, indem diese vermehrt nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet werden. Dies betrifft einerseits legislatorische Vorhaben, andererseits bedeutsame strategische Vorhaben oder Akzentverschiebungen beim Vollzug des geltenden Rechts. Aus diesem Grund erfolgt auch die Umsetzung der Massnahmen über die entsprechenden Bundesstellen und die Finanzierung über den ordentlichen Budget- prozess. Die allgemeinen Fortschritte in den Schlüsselherausforderungen des Aktionsplans werden anhand von ausgewählten Indikatoren abgebildet. Die Umsetzung der Mass- nahmen des Aktionsplans wird im Rahmen eines detaillierten Controllings verfolgt. Die Umsetzung folgender Massnahmen der Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» geht der Bundesrat in der laufenden Legislatur ergänzend zu denjeni- gen der Legislaturplanung prioritär an:

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Laufende Massnahmen Neue Massnahmen

Schlüsselherausforderung 1: Das Klima schützen und die Naturgefahren bewältigen 1a CO2-Emissionsvorschriften für Perso- 1-1 Klimapolitik Schweiz nach 2012 nenwagen 1b Schutz vor Naturgefahren 1-2 Aktionsplan Luftfahrt und Klima

Schlüsselherausforderung 2: Den Energieverbrauch vermindern und erneuerbare Energien fördern 2a Programm «EnergieSchweiz» 2-1 Energiestrategie 2050

Schlüsselherausforderung 3: Eine nachhaltige Raumentwicklung gewährleisten 3a Stärkung des öffentlichen Verkehrs 3-1 Revision des Raumplanungsgesetzes 3b Massnahmenplan Langsamverkehr 3-2 Mobility Pricing 3c Innovative Mobilität und Freizeitver- kehr 3d Weiterentwicklung der Agglomerati- onspolitik

Schlüsselherausforderung 4: Die wirtschaftliche Produktivität bei gleichzeitiger Entkoppelung vom Ressourcen- und Energieverbrauch steigern. Den Konsum auf die nachhaltige Entwick- lung ausrichten 4a Nachhaltiges Bauen 4-1 Förderung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft 4b Integrierte Produktepolitik 4-2 Informations- und Kommunikations- technologien und nachhaltige Entwick- lung 4c Weiterentwicklung der Agrarpolitik 4d Masterplan Cleantech 4e Verantwortungsvolle Unternehmens- führung 4f Nachhaltige Entwicklung in der Tou- rismuspolitik

Schlüsselherausforderung 5: Die natürlichen Ressourcen nachhaltig nutzen 5a Waldpolitik 2020 und Ressourcenpolitik Strategie «Biodiversität Schweiz» Holz 5b Weiterentwicklung der Chemikalien- politik 5c Förderung einer integralen Landschafts- politik

Schlüsselherausforderung 6: Den sozialen Zusammenhalt stärken, die kulturelle Entfaltung und die Integration fördern und demografische Herausforderungen frühzeitig angehen 6a Gemeinnütziger Wohnungsbau 6-1 Weiterentwicklung der Integrations- politik des Bundes

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Schlüsselherausforderung 7: Die Gesundheit der Bevölkerung verbessern 7a Allgemeine Sport- und Bewegungsför- 7-1 Verstärkung der nachhaltigen Entwick- derung lung in der Präventionspolitik 7b Nationales Programm «Ernährung und Bewegung» 7c Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten

Schlüsselherausforderung 8: Bei globalen Entwicklungs- und Umweltherausforderungen Verantwortung übernehmen 8a Stärkung des internationalen Umwelt- 8-1 Verstärkung der Entwicklungszusam- regimes menarbeit durch Programme im Bereich der «grünen Wirtschaft» 8b Internationaler Handel und Investitionen 8-2 Erneuerung der Millenniumsentwick- lungsziele in Richtung Ziele für eine globale nachhaltige Entwicklung 8-3 Reform und Stärkung der globalen Gouvernanz der nachhaltigen Entwick- lung

Schlüsselherausforderung 9: Die Finanzierung der öffentlichen Haushalte und der Sozialver- sicherungen langfristig sichern 9a Berichterstattung über die Haushalts- 9-1 Ökologisierung des Steuersystems risiken 9-2 Fiskalregeln für die Sozialversicherun- gen

Schlüsselherausforderung 10: Bildung, Forschung und Innovation konsequent für die Umset- zung der nachhaltigen Entwicklung nutzen 10a Verankerung der Bildung für nach- 10-1 Verankerung der nachhaltigen Entwick- haltige Entwicklung im schweizerischen lung in der Schweizer Hochschulland- Bildungssystem schaft 10b Nichtformale und informelle Bildung für nachhaltige Entwicklung

7.4 Bereichsübergreifende Massnahmen:

Schliesslich führt der Bundesrat auch die begleitenden Massnahmen weiter, welche die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Sie sind zeitlich nicht begrenzt: – Nachhaltigkeitsmonitoring: Das «Monitoring der Nachhaltigen Entwick- lung» (MONET) besteht seit 2003. Es ermöglicht durch das langfristige Beobachten der Entwicklungen anhand von 75 Indikatoren Aussagen dar- über, ob und in welchen Bereichen sich die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung befindet. Die Schlüsselherausforderungen des Aktionsplans der Strategie «Nachhaltige Entwicklung» werden ebenfalls durch ausgewählte MONET-Indikatoren beobachtet.

599

– Nachhaltigkeitsbeurteilung: Im Hinblick auf eine ausgewogene Berücksich- tigung der Kriterien der nachhaltigen Entwicklung und auf die Verbesserung der Kohärenz der Politik sind eine frühzeitige Optimierung und Interessen- abwägung sowie eine nachvollziehbare Begründung der getroffenen Ent- scheide für den Bundesrat von grosser Bedeutung. Als prospektive Beurteilungs- und Optimierungsmethode ermöglicht die Nachhaltigkeitsbeurteilung, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von politischen Vorhaben und Geschäften des Bundes auf Strategie-, Plan- und Programm- sowie auf Projektebene abzuschätzen. Sie hilft, Zielkonflikte offenzulegen, und erlaubt es, möglichst frühzeitig Ver- besserungsvorschläge zu entwickeln und Varianten ins Spiel zu bringen. Durch eine nachvollziehbare und integrale Abschätzung der Wirkungen wird eine transparente Entscheidgrundlage geschaffen. Die Nachhaltigkeitsbeurteilung hilft insbesondere auch, Artikel 141 Absatz

2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) umzusetzen,

wonach bundesrätliche Botschaften zu Erlassentwürfen an die Bundesver- sammlung die «Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen» darzulegen haben. Der Leitfaden der Bundeskanzlei zum Verfassen von Botschaften des Bundesrates255 ist diesbezüglich erneu- ert und mit einer Empfehlung zur verstärkten Nutzung der Nachhaltigkeits- beurteilung ergänzt worden. – Förderung lokaler Nachhaltigkeitsprozesse und –projekte: Der Dialog zwi- schen Bund, Kantonen und Gemeinden, aber auch Regionen, Agglomeratio- nen und Quartieren soll über das «Forum Nachhaltige Entwicklung» weiter- geführt und gestärkt werden. Dabei sind die Verantwortlichen auf allen Staatsebenen dazu aufgerufen, analoge Initiativen zur Strategie des Bundes- rates zu ergreifen.

– Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen: Zur Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung braucht es eine breite Unterstützung durch Pri- vatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Im Rahmen des «Dialogs Nachhaltige Entwicklung Schweiz» soll der Austausch und die Zusammen- arbeit zwischen dem Bund und Organisationen aus diesen Bereichen weiter- hin gezielt gestärkt werden.

8 Überdepartementale Strategien

Zwischen der Legislaturplanung 2011–2015 und den überdepartementalen Strate- gien bestehen enge Zusammenhänge. Aus diesem Grund müssen die verschiedenen überdepartementalen Strategien und die Legislaturplanung aufeinander abgestimmt sein. Als wichtige überdepartementale Strategien wurden die Wachstumspolitik, die Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz und das E-Government erkannt.

255 www.bk.admin.ch/dokumentation/brges/00868/index.html?lang=de

600

8.1 Wachstumspolitik

Der Bundesrat hat 2004 ein Massnahmenpaket präsentiert, das die Schweiz wieder auf den Pfad des soliden Wachstums zurückführen soll. Es enthielt 17 konkrete Massnahmen. Damit kam der Bundesrat u.a. einem Auftrag des Parlaments nach (Motion 01.3089). An seiner Sitzung vom 2. April 2008 verabschiedete der Bundes- rat den Bericht über die «Wachstumspolitik 2008–2011»256, womit die Wachstums- politik auch in der Legislaturperiode 2007–2011 eine Fortsetzung fand. Aktuell enthält die wachstumspolitische Agenda insgesamt 21 Massnahmen, einschliesslich der Botschaft vom 20. April 2011257 zur Änderung des Bankengesetzes (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor; too big to fail). Drei Kriterien waren in den vergan- genen Legislaturperioden für die Aufnahme von Massnahmen in das Wachstumspa- ket entscheidend: die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Massnahme, die Zustän- digkeit des Bundes für deren Verwirklichung und die Kompatibilität der Massnahme mit den ordnungs- und finanzpolitischen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik. Die Wachstumspolitik des Bundesrates stellt klar das Ziel eines höheren Produktivi- tätswachstums in den Vordergrund. Dieser Wandel hin zu wertschöpfungsstärkeren Aktivitäten setzt Veränderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen und einen Wandel in den Branchenstrukturen voraus. Die Anpassungen in den staatlichen Rahmenbedingungen, die diesen Wandel auslösen und begleiten, bleiben dabei oft umstritten. Sie sind aber unumgänglich, sollen das Wachstum und damit die Lohn- und Kapitaleinkommen nicht durch weiteren Zuzug von Arbeitskräften, sondern durch die Erhöhung des Produktionsergebnisses je eingesetzter Arbeitsstunde gesteigert werden. Die Wachstumspolitik setzt in sechs Handlungsfeldern an: – Belebung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, – wirtschaftliche Öffnung nach aussen, – Wahrung einer hohen Erwerbsbeteiligung, – Stärkung des Humankapitals (Bildung, Forschung, Innovation), – Gewährleistung gesunder öffentlicher Finanzen, – Schaffung einer rechtlichen Umfeldes, das der unternehmerischen Initiative förderlich ist. Die Richtliniengeschäfte der Legislaturplanung 2011–2015, die in eines dieser Handlungsfelder der Wachstumspolitik fallen, sind die folgenden: Im Bereich des Binnenmarktes kommt der Entwicklung des Gesundheitssektors und damit der Formulierung einer nationalen Gesundheitsstrategie zentrale Bedeutung zu. Breit in die Wirtschaft ausstrahlen wird auch die Konkretisierung und Umset- zung der Energiestrategie 2050. Hinzu treten eine Reihe von Reformen mit Rele- vanz für kleinere Wirtschaftssektoren. Die weitere internationale Öffnung wird in hohem Mass durch die defensive Haltung begrenzt, die die Schweiz bei der Liberalisierung des Agrarhandels einnimmt, dies trotz starker Marken und entsprechendem Exportpotenzial. Zur zentralen innenpoli- tischen Massnahme im Handlungsfeld der internationalen Öffnung sollte deshalb die

256 www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/02275/index.html?lang=de

257 BBl 2011 4717

601

Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2017 werden. Aussenwirtschaftspolitisch geht es um die Verbesserung des Marktzugangs weltweit, namentlich durch den Ausbau und die Verstärkung des Netzes von Freihandelsabkommen, sowie um die Pflege und Vertiefung der Beziehungen zur EU, wo eine Reihe von Abkommen zu bestätigen (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien) oder neu zu schliessen sind. Die Schweiz verfügt über gesunde öffentliche Finanzen, soll diese aber wahren, namentlich durch die Festlegung mittelfristiger ausgabenpolitischer Prioritäten und entsprechender struktureller Reformen im gesamten Ausgabenspektrum des Bundes. Die Finanzierung von Reduktions- und Anpassungsmassnahmen wird ein wichtiges Element der Entwicklung einer Klimapolitik für die Zeit nach 2012 sein. In eine ähnliche Richtung weist die Verabschiedung der Botschaft zur ökologischen Steuer- reform. Eine wesentliche Fiskalreform ist schliesslich auch die Unternehmenssteuer- reform III. In längerfristiger Hinsicht wird sich gestützt auf einen Konzeptbericht «Mobility Pricing» weisen müssen, wie die Schweiz leistungsfähige öffentliche Infrastrukturen bewahrt. Konkrete Ausbauvorhaben sind bei Schiene und Strasse schon vorher in die Wege zu leiten, verknüpft mit Finanzierungslösungen. Schliess- lich wird im Feld der öffentlichen Finanzen die 12. AHV-Revision einen wesentli- chen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit der Sozialwerke leisten müssen. Im Handlungsfeld eines unternehmensfreundlichen rechtlichen Umfelds sind in Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz» eine Reihe von neuen, elektroni- schen Lösungen für den Behördenverkehr der Unternehmen voranzutreiben. Die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016 ist die zentrale Massnahme zur Steigerung des Humankapitals.

8.2 Informationsgesellschaft Schweiz

Die bundesrätliche Strategie für eine Informationsgesellschaft zeigt auf, wie die Schweiz die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nutzen kann, um den Wirtschafts- und Lebensraum Schweiz attraktiver und wettbe- werbsfähiger zu gestalten. Sie trägt neuen technologischen Trends und Entwicklun- gen sowie fachübergreifenden Querschnittsthemen Rechnung und leistet so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Strategie wird in den Departementen umgesetzt und interdepartemental koordiniert. Die Geschäfte der Legislaturplanung 2011–2015, die eine Schnittstelle zur Informa- tionsgesellschaft Schweiz haben, sind: – Überarbeitung und Ergänzung der «Strategie eHealth Schweiz» 2016–2020 – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patienten- dossier – Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes (Primatwechsel zur elekt- ronischen Version der Rechtstexte) – Dritter Bericht zu «Vote électronique».

602

8.3 E-Government

E-Government dient dem elektronischen Verkehr zwischen den Behörden und externen Anspruchsgruppen und zielt darauf ab, innerhalb der öffentlichen Verwal- tungen die internen Prozesse effizienter zu gestalten. Unternehmen und Bevölkerung erwarten von der Verwaltung eine effiziente und flexible Behandlung ihrer Anlie- gen, über organisatorische Grenzen und föderale Ebenen hinweg. So möchte ein Unternehmensgründer seine Firma an einer zentralen Stelle anmelden und damit automatisch bei allen relevanten Behörden registriert sein. Bei einem Umzug möch- ten Privatpersonen sich nicht an diversen staatlichen Stellen ab- und an anderen wieder anmelden müssen, sondern möglichst nur einmal. Dank dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) können die öffentlichen Verwal- tungen diesen Ansprüchen gerecht werden. Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie «E-Government Schweiz» verfolgt das Ziel, Wirtschaft und Bevölkerung von besseren Dienstleistungen und einer effizien- teren Verwaltung profitieren zu lassen. Die Strategie ist in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aller drei föderalen Ebenen unter Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) entwickelt worden. Sie bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame Ziele auszu- richten. Die Strategie geht vom Grundsatz aus, dass durchgängig elektronische Verwaltungsgeschäfte für Unternehmen, Privatpersonen und die Verwaltung eine Erleichterung dank Bürokratie-Abbau bedeuten. Sie legt drei übergeordnete Ziele fest: a. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab. b. Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch. c. Die Bevölkerung kann wichtige – häufige oder mit grossem Aufwand ver- bundene – Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln. Die Geschäfte der Legislaturplanung 2011–2015, die eine Schnittstelle zum E-Government haben, sind: – Dritter Bericht zu «Vote électronique» – Überarbeitung und Ergänzung der «Strategie eHealth Schweiz» 2016–2020 – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patienten- dossier.

9 Weitere themenbezogene Strategien

Wie bei den überdepartementalen Strategien müssen auch die themenbezogenen Strategien eng mit der Legislaturplanung abgestimmt werden. Die wichtigsten Zusammenhänge bestehen mit der internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation und der Energiestrategie 2050.

603

9.1 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich

Bildung, Forschung und Innovation Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010258 den Bericht über seine internationale Strate- gie im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die kommenden Jahre verabschiedet. Die Strategie basiert auf der Absicht, die Entwicklung eines interna- tional wettbewerbsfähigen schweizerischen Bildungs-, Forschungs- und Innovati- onssystems weiterzuführen und durch die Definition von Prioritäten und klaren Zielen nachhaltig zu stärken. Sie ist auf die folgende Vision ausgerichtet: «Die Schweiz etabliert sich global als nachgefragter und bevorzugter Standort für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation und nutzt ihre Exzellenz in diesen Bereichen für die Integration in den weltweiten Bildungs-, Forschungs- und Innova- tionsraum. Sie behauptet sich so an der Spitze der innovativsten Länder der Welt.» Die Geschäfte der Legislaturplanung 2011–2015, die eine Schnittstelle zur internati- onalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation haben, sind: – Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016 – Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU 2014–2020 («Ho- rizon 2020») – Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendpro- grammen der EU 2014–2020 («Erasmus for all») – Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes

9.2 Energiestrategie 2050

Der Bundesrat will in der Schweiz weiterhin eine hohe Stromversorgungssicherheit garantieren – mittelfristig jedoch ohne Kernenergie. Das hat er am 25. Mai 2011 beschlossen. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstech- nischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat im Rahmen der neuen Energiestrategie 2050 auf verstärkte Einsparungen (Energieeffi- zienz), auf den Ausbau der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien sowie, wenn nötig, auf fossile Stromproduktion (Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen, Gas- kombikraftwerke) und auf Importe. Zudem sollen die Stromnetze rasch ausgebaut und die Energieforschung verstärkt werden. Die Geschäfte der Legislaturplanung 2011–2015, die eine Schnittstelle zur Energie- strategie 2050 haben, sind: – Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016 – Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes – Entwicklung einer Klimapolitik für die Zeit nach 2012 – Botschaft zur ökologischen Steuerreform – Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes

258 www.sbf.admin.ch/bfi-international.pdf

604

– Bericht über die Wirkungen der Massnahmen und den Stand zur Erreichung der Ziele des Energiegesetzes – Bericht über das erschlossene und zukünftige Potenzial der einzelnen Teilbe- reiche der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien – Rahmenkredit globale Umwelt – Verhandlungen mit der EU für ein Energieabkommen – Umsetzung des 2. Schritts der Strommarktöffnung

605

Anhang 1

Gesetzgebungsprogramm 2011–2015

Aufgenommen sind Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 2011–

2015 (Dezember 2011–Dezember 2015) zuhanden des Parlamentes zur Verabschie-

dung vorsieht. Die Liste stellt keine vollständige Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich:

1. Botschaften zu Volksinitiativen

2. periodisch erscheinende Botschaften (zu Voranschlag, Staatsrechnung, Rüs-

tungsprogrammen, Bauprogrammen [Immobilienbotschaften])

3. Botschaften zu Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutzabkom-

men, bilateralen Sozialversicherungsabkommen

4. Botschaften zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen

5. Botschaften zu Zusatzkrediten

Die finanziellen Auswirkungen der nachfolgenden Vorlagen sind nicht vollumfäng- lich quantifizierbar, da diese auch stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Der Bundesrat wird darauf achten, dass dem Parlament nur Vorlagen unterbreitet werden, deren Finanzierbarkeit gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse gesichert ist. Vorlagen, bei denen das nicht der Fall ist, müssen entweder kompensiert oder zurückgestellt werden. Im Rahmen künftiger Prioritätensetzungen haben dabei Richtliniengeschäfte Vorrang.

1 Der Standort Schweiz ist attraktiv,

wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus Ziel 1: Das Gleichgewicht des Bundeshaushaltes bleibt gewahrt Richtliniengeschäfte – Botschaft über das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) Weitere Geschäfte – Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016–2019 – Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015 («Wirksamkeitsbericht») – Bericht über die dritte Subventionsüberprüfung Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

606

Ziel 2: Die schweizerische Wirtschaft ist durch bestmögliche Rahmenbedingungen gefestigt und wächst weiterhin Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Standortförderung 2016–2019 – Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes vom 8. Oktober 1982259 Weitere Geschäfte – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994260 über das öffentliche Beschaffungswesen – Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts261 (Sanktionen bei miss- bräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) – Botschaft zur Änderung des Exportrisikoversicherungsgesetzes vom 16. Dezem- ber 2005262 – Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts263 (Verjährungsrecht) – Botschaft zur Änderung des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995264 Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zur Standortförderung 2016– 2019

Ziel 3: Stabilität und Standortattraktivität des Finanzplatzes sind gewährleistet

Richtliniengeschäfte – Keine Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

259 SR 531 260 SR 172.056.1 261 SR 220 262 SR 946.10 263 SR 220 264 SR 251

607

Ziel 4: Die Agrarpolitik entwickelt sich in Richtung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiter Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Agrarpolitik 2014–2017 Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Zahlungsrahmen für die Agrarpolitik 2014–2017

Ziel 5: Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen ist optimiert Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976265 über die politischen Rechte Weitere Geschäfte – Botschaft über die Legislaturplanung 2011–2015 – Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1999266 über die Meteorologie und Klimatologie – Botschaft zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992267 – Botschaft zur finanziellen und betrieblichen Struktur des schweizerischen Filmarchivs – Bericht zum statistischen Mehrjahresprogramm 2011–2015 Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 6: Die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Steuersystems sind gestärkt Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe und zur Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung – Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III – Botschaft zur ökologischen Steuerreform

265 SR 161.1 266 SR 429.1 267 SR 431.01

608

Weitere Geschäfte – Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 1932268 – Botschaft zur Änderung des eidgenössischen Steuerstrafrechtes269 Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 7: Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien Richtliniengeschäfte – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über das elektronische Patienten- dossier – Botschaft zur Änderung des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004270 – Dritter Bericht zu «Vote électronique» Weitere Geschäfte – Botschaft zum Abkommen mit der EU im Bereich «Globale Satellitennavi- gation» – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003271 über die elektronische Signatur – Ergänzungsbericht zur Evaluation zum Fernmeldemarkt (in Erfüllung des Po KVF-S 09.3002) – Grundlegende Aktualisierung der bundesrätlichen Strategie für eine Infor- mationsgesellschaft in der Schweiz Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

2 Die Schweiz ist regional und global gut positioniert

und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt Ziel 8: Die Schweiz ist global gut vernetzt und ihre Position im internationalen Kontext und in den multilateralen Institutionen ist gefestigt Richtliniengeschäfte – Botschaft zur vorsorglichen Sperrung der Vermögenswerte von politisch ex- ponierten Personen und deren Umfeld

268 SR 680

269 SR 642.11, 642.14, 641.20, 642.21, 641.10 und 313.0

270 SR 170.512 271 SR 943.03

609

– Botschaft zur Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds – Botschaft zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe Weitere Geschäfte – Botschaft zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden in Verwaltungs- sachen Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Kreditbotschaft zur Teilnahme der Schweiz an der Expo Milano 2015

Ziel 9: Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist gestärkt Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999272 auf Kroatien – Botschaft zur Genehmigung eines bilateralen Kooperationsabkommen Schweiz-EU im Bereich Wettbewerb – Botschaft zum Abkommen mit der EU über eine Zusammenarbeit im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH und CLP) – Botschaften zu Abkommen mit der EU in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit Weitere Geschäfte – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999273 über die Bauprodukte – Bericht zu den exploratorischen Gesprächen bezüglich Teilnahme der Schweiz am Projekt «e-Customs» der Europäischen Union (Machbarkeits- studie) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Rahmenkredit zur Erneuerung des Abkommens mit der EU über die Teil- nahme der Schweiz am Programm MEDIA

Ziel 10: Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterentwickelt Richtliniengeschäfte – Bericht zur Aussenwirtschaftsstrategie 2011 – Botschaften zu Ausbau und Verstärkung des Netzes von Freihandelsab- kommen

272 SR 0.142.112.681 273 SR 933.0

610

Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 11: Die Schweiz leistet einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken Richtliniengeschäfte – Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013–2016 Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Rahmenkredit zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe des Bundes 2013–2016 – Rahmenkredit zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2013–2016 – Rahmenkredit zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Ost- europas und der GUS 2013–2016 – Rahmenkredit zur Weiterführung der Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammen- arbeit 2013–2016

Ziel 12: Die Schweiz hat ihr Engagement im Bereich Menschenrechte, Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste verstärkt Richtliniengeschäfte – Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember

2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

– Botschaft zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember

2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

– Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Frie- dens und der menschlichen Sicherheit 2016–2020 Weitere Geschäfte – Botschaft zu einem Rahmenkredit für die Weiterführung der drei Genfer Zentren – Bericht zur Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2012–2015 (in Erfül- lung des Po. APK-N 00.3414)

611

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Rahmenkredit für die Weiterführung der drei Genfer Zentren – Rahmenkredit zur Weiterführung von Massnahmen zur Förderung des Frie- dens und der menschlichen Sicherheit 2016–2020

3 Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet

Ziel 13: Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken werden wirksam angewendet Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008274 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes – Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ – Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (Armeebericht 2010) – Bericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz Weitere Geschäfte – Botschaft über den Einsatz der Armee zur Unterstützung der Sicherheit des «World Economic Forum» (WEF) 2013–2015 – Botschaft zu Einsätzen der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden – Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1966275 über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten – Botschaft zum Bundesgesetz über im Ausland erbrachte private Sicherheits- dienstleistungen – Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Überprüfung der Zielsetzungen der Armee (gemäss Art. 149b des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995276) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

274 SR 121 275 SR 520.3 276 SR 510.10

612

Ziel 14: Kriminalität, Terrorismus und Cyberangriffe werden wirkungsvoll bekämpft, und der Gewaltanwendung in der schweizerischen Gesellschaft wird vorgebeugt Richtliniengeschäfte – Botschaft zu Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch277, im Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927278 und im Nebenstrafrecht – Botschaft zur Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs279 und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927280 sowie des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003281 (Änderungen des Sanktionenrechtes) – Bericht über die Nationale Strategie «Cyber Defense» – Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens des Europarates vom 28. Oktober 2011 über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinpro- dukten und über ähnliche, die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention) Weitere Geschäfte – Botschaft zur Umsetzung der revidierten GAFI/FATF-Standards in nationa- les Recht – Botschaft zu einem Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz)282 – Botschaft zur Änderung der Bundesverfassung283, des Strafgesetzbuches284, des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927285 und des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003286 (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) – Botschaft über Fan-Extrazüge zur Eindämmung der Auswirkungen gewalt- bereiter «Fussballfans» im öffentlichen Verkehr – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000287 betref- fend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – Botschaft zur Änderung des Strafgesetzbuchs288 und des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927289 (Verlängerung der Verfolgungsverjährung) – Bericht zur Evaluation der zwei nationalen Jugendschutzprogramme «Gesamtschweizerisches Präventionsprogramm Jugend und Gewalt» und «Nationales Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen»

277 SR 311.0 278 SR 321.0 279 SR 311.0 280 SR 321.0 281 SR 311.1 282 SR 311.0 283 SR 101 284 SR 311.0 285 SR 321.0 286 SR 311.1 287 SR 780.1 288 SR 311.0 289 SR 321.0

613

Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 15: Die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern ist intensiviert Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Änderung des Rechtshilfegesetzes vom 20. März 1981290 – Botschaft(en) zu Anpassungen des schweizerischen Rechts an die zukünfti- gen Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes und des Dublin Besitzstandes Weitere Geschäfte – Botschaft(en) zu bi- und multilateralen Polizeikooperationsabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität – Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuel- lem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) – Botschaft zur Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (Schengen-Weiterentwicklung) – Botschaften zu diversen Abkommen im Bereich der internationalen Rechts- hilfe in Strafsachen Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

4 Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz

ist gefestigt und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet Ziel 16: Die Chancen der Migration werden genutzt, und ihren Risiken wird begegnet Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998291 – Botschaft zu integrationsrechtlichen Neuerungen sowie zur Verankerung der Integration in Spezialgesetzen – Bericht «Personenfreizügigkeit und Zuwanderung» (in Erfüllung des Po. Bischof 09.4311, des Po. Girod 09.4301 und der Mo. Brändli 10.3721)

290 SR 351.1 291 SR 142.31

614

Weitere Geschäfte – Botschaft zur Umsetzung der Volksinitiative für die Ausschaffung kriminel- ler Ausländer (Ausschaffungsinitiative) – Botschaft zum Abkommen mit der EU über eine Teilnahme der Schweiz als Beobachterin am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) – Botschaft zum Bundesgesetz zur Teilrevision der flankierenden Massnah- men zur Personenfreizügigkeit Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 17: Die gesellschaftliche Kohäsion wird gestärkt, und gemeinsame Werte werden gefördert Richtliniengeschäfte – Kulturbotschaft 2016–2019 – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006292 über Radio- und Fernsehen Weitere Geschäfte – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923293 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten – Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs294 (Unterhalts- und Betreu- ungsrecht) – Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs295 (Modernisierung des Erb- rechtes) – Botschaft zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vom 8. Oktober 1971296 – Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuchs297 (Vorsorgeausgleich) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Rahmenkredit zur Kulturbotschaft 2016–2019 – Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

292 SR 784.40 293 SR 935.51 294 SR 210 295 SR 210 296 SR 822.21 297 SR 210

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Ziel 18: Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundesrates im schweizerischen Gesundheitswesen – Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000298 (2. Etappe) – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Registrierung von Krebs- und anderen Diagnosen – Botschaft zur Änderung des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006299 – Botschaft zur Änderung von Artikel 119 BV sowie zur Änderung des Fort- pflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998300 im Hinblick auf die Regelung der Präimplantationsdiagnostik Weitere Geschäfte – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 20. März 1981301 über die Unfallversicherung (UVG) – Botschaft zu einer «Health Technology Assessment (HTA)»-Strategie – Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der WHO-Tabakkonvention (FCTC) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 19: Die Sozialwerke sind finanziell konsolidiert Richtliniengeschäfte – Botschaft zur 12. AHV Revision – Bericht zur Zukunft der 2. Säule – Botschaft zur Umsetzung der Vorschläge des Berichtes zur Zukunft der

2. Säule

– Botschaft zur Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

298 SR 812.21 299 SR 811.11 300 SR 810.11 301 SR 832.20

616

5 Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen

nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet Ziel 20: Die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen ist lang- fristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Konkretisierung und Umsetzung der Energiestrategie 2050 – Botschaft zur Konkretisierung und Umsetzung der Massnahmen für eine «grüne Wirtschaft» – Botschaft zum Abkommen mit der EU im Energiebereich Weitere Geschäfte – Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007302 – Bericht über die Wirkungen der Massnahmen und den Stand zur Erreichung der Ziele des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998303 – Bericht über das erschlossene und zukünftige Potenzial der einzelnen Teilbe- reiche der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien – Bericht über das Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

Ziel 21: Die Schweiz verfügt über ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» und zu Finan- zierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) – Botschaft zur Neuordnung der Bahninfrastrukturen in der Schweiz – Botschaft zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastrukturen und Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013–2016 – Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960304 über das Nationalstrassennetz und zur Finanzierung der Anpassungen – Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz

302 SR 734.7 303 SR 730.0 304 SR 725.113.11

617

– Botschaft zur Teilrevision II des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948305 Weitere Geschäfte – Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr – Botschaft zu Bau und Finanzierung eines Schienen-Korridors mit 4m-Eck- höhe für den Güterverkehr auf der Gotthard-Achse – Botschaft zu einer Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterver- kehrs in der Fläche – Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2000306 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen – Botschaft zur Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidge- nossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2013–2016 und zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) für die Jahre 2013–2016 – Konzeptbericht «Mobility Pricing» – Bericht über die Verkehrsverlagerung (Verlagerungsbericht 2013) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Leistungsvereinbarung SBB und die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen): Zahlungsrahmen – Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 2013–2016

Ziel 22: Die Schweiz trägt zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen bei Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Klimapolitik nach 2012 Weitere Geschäfte – Botschaft zum Abkommen mit der EU im Bereich Emissionshandel (ETS) Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Rahmenkredit Globale Umwelt

305 SR 748.0 306 SR 742.144

618

Ziel 23: Die Schweiz pflegt eine optimale Raum- und Bodennutzung und sorgt für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz, insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Änderung des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979307 (2. Etappe) – Botschaft zur Konkretisierung der Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

6 Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und

Innovation einen Spitzenplatz Ziel 24: Die hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung sind gewährleistet Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013–2016 – Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungs- gesetzes vom 7. Oktober 1983308 – Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU 2014–2020 («Horizon 2020») – Botschaft zu einem neuen Gesundheitsberufegesetz Weitere Geschäfte – Aufdatierung «Roadmap Forschungsinfrastruktur» Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jah- ren 2013–2016: Diverse Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen – Verpflichtungskredit zur Beteiligung der Schweiz am Forschungsprogramm der EU 2014–2021 («Horizon 2020») – Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am Bau und Betrieb der «European Spallation Source ESS»

307 SR 700 308 SR 420.1

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Ziel 25: Der Nachwuchs für qualifizierte Fachkräfte in Wissenschaft und Wirtschaft wird gefördert, und die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen ist verbessert

Richtliniengeschäfte – Botschaft zur Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU 2014–2020 («Erasmus for all») – Botschaft zur Änderung des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes vom 9. Oktober 1987309 Weitere Geschäfte – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über Beiträge von Bund und Kan- tonen zur Steuerung des Bildungsraumes Schweiz Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Verpflichtungskredit zur Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufs- bildungs- und Jugendprogrammen der EU 2014–2020 («Erasmus for all»)

Ziel 26: Die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung werden optimiert und sichergestellt Richtliniengeschäfte – Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Weiterbildung Weitere Geschäfte – Keine Verpflichtungskredit/Zahlungsrahmen – Keine

309 SR 418.0

620

Anhang 2

Legislaturfinanzplan 2013–2015

Die Beilage zum Legislaturfinanzplan wird nicht im Bundesblatt publiziert. Der Bericht zum Legislaturfinanzplan kann unter folgender Adresse bezogen werden:

BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Art.-Nr. 601.202.12d

621

Anhang 3

Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2012–2015»

Die Beilage zur Strategie «Nachhaltige Entwicklung» wird nicht im Bundesblatt publiziert. Der Bericht zur Strategie «Nachhaltige Entwicklung» kann unter folgen- der Adresse bezogen werden:

BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bbl.admin.ch/bundespublikationen Art.-Nr. 812.082d

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Anhang 4

Synopsis der Indikatoren

Leitlinie 1: Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich aus durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Schuldenquote Bund jährlich Kennzahlen der öffentlichen 1 Finanzen (BFS) Produktmarktregulierung alle 5 Jahre Indicateur intégré de RMP 2008 2 (OECD) Arbeitsproduktivität jährlich Arbeitsproduktivität (BFS) 2 Nahrungsmittelproduktion jährlich Nahrungsmittelversorgung nach 4 Nahrungsmittelgruppen (SBV) Arbeitsproduktivität jährlich Landwirtschaftliche Gesamt- 4 der Landwirtschaft rechnung (BFS) Fiskalquote (Bund, Kantone, jährlich Kennzahlen der öffentlichen 6 Gemeinden, Sozialversiche- Finanzen (BFS) rungen) Abonnent/innen von Breitband- jährlich Haushalte und Bevölkerung – 7 Internetanschlüssen Hochgeschwindigkeits-Internet (BFS) Online Service Index periodisch E-Government Survey (UNO) 7

Leitlinie 2: Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Multilaterale Abkommen jährlich Rechtssammlung zu den Multilate- 8 ralen Abkommen (EDA) Anzahl Schweizer/innen in inter- laufend Präsenz der Schweiz in internationa- 8 nationalen Organisationen len Organisationen (EDA) Anzahl Abkommen und jährlich Rechtssammlung zu den Bilateralen 9 Erlasse zwischen der Schweiz Abkommen (EDA) und der EU Durchschnittliche Zoll- jährlich Schätzung des SECO basierend 10 belastung der Schweizer auf den «Trade Policy Reviews» Exporte der WTO APD in Prozent des BNE jährlich Öffentliche Entwicklungshilfe 11 (APD) der Schweiz (DEZA)

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Leitlinie 3: Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Vertrauen in die Armee jährlich Institutionen-Vertrauensindex 13 (CSS ETHZ) Anzahl Einsatztage an jährlich Jahresbericht Zollverwaltung 15 Frontex-Operationen, die (EZV) dazu dienen, die europäischen Aussengrenzen zu stärken

Leitlinie 4: Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Erwerbsquote nach jährlich Detaillierte Ergebnisse der SAKE 16 Nationalität (Schweiz-EU/ (BFS) EFTA-übrige Staaten) Frühzeitige Schulabgänger/ jährlich Sozialer Zusammenhalt – 17 innen (18- bis 24-Jährige) Frühzeitige Schulabgänger/innen nach Nationalität nach Nationalität (BFS) (Schweiz-Ausländer) Kosten des Gesundheitswesens jährlich Die Kosten des Gesundheitswesens 18 in Prozent des BIP in Prozent des BIP (BFS) Gesundheitsausgaben pro jährlich Kosten des Gesundheitswesens 2009 18 Einwohner/in in Franken (BFS) Rechnungsergebnis der AHV jährlich Finanzen der AHV 1990–2009 19 (BSV)

Leitlinie 5: Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Verbrauch nichterneuerbarer jährlich Schweizerische Gesamtenergie- 20 Energie pro Kopf statistik (BFE) Elektrizitätsproduktion aus jährlich Schweizerische Gesamtenergie- 20 neuen erneuerbaren Quellen statistik 2010 (BFE) Staubelastung auf dem jährlich Strassen und Verkehr 2010 21 Nationalstrassennetz (ASTRA) Netznutzungseffizienz: jährlich Mengen & Leistungen (SBB) 21 Jährliche Trassenkilometer je Hauptgleiskilometer Treibhausgas-Emissionen jährlich Kernindikator Treibhausgas- 22 Emissionen (BAFU) UND Feinstaub-Konzentration (BAFU und BFS) Schäden durch Naturgefahren jährlich Indikator Schäden durch Hoch- 22 wasser und Rutschungen (BAFU)

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Indikator Periodizität Quelle Ziel

Siedlungsfläche pro Person alle 7 Jahre Siedlungsfläche pro Kopf (BFS) 23 Artenvielfalt ausgewählter jährlich Kernindikator Artenvielfalt aus- 23 Gruppen gewählter Gruppen (BAFU) Modalsplit im Agglomerations- alle 5 Jahre Mobilität in der Schweiz – Ergebnis- 23 verkehr se des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010 (BFS/ARE)

Leitlinie 6: Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz

Indikator Periodizität Quelle Ziel

Europäische Forschungsbeiträge jährlich W+T-Prozesse – Rahmenprogram- 24 (Rahmenprogramm EU) me für F+E der Europäischen Union (BFS) Impact-Indikator der schweizeri- jährlich Bibliometrische Untersuchung zur 24 schen wissenschaftlichen Publi- Forschung in der Schweiz (SBF) kationen (Länderrangliste) Erfolgsquote der schweizeri- jährlich Annual Report on the ERC activities 24 schen Projekte beim European and achievements 2010 (ERC) Research Council Erwerbslosenquote von Absol- alle 2 Jahre Erwerbslosenquote gemäss ILO der 25 vierenden der Hochschulen Absolvent/innen HS, UH, FH/PH (BFS) Abschlüsse der beruflichen jährlich Abschlüsse der beruflichen Grund- 25 Grundbildung bildung (BFS) Abgeschlossene Ausbildungen jährlich Bildungsabschlüsse nach Schulstu- 25 der höheren Berufsbildung fen 2010 (BFS) Erwerbslosenquote Jungendliche jährlich Erwerbslose und Erwerbslosenquote 25 (15–24 Jahre) gemäss ILO (BFS) Teilnahme an nichtformaler jährlich Bildung und Kultur – Teilnahme an 26 Bildung Weiterbildungskursen (BFS)

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