Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Raumentwicklung ARE Agglomerationsverkehr
Bern, 10. Juni 2022
Aktenzeichen: ARE-223.2-04-4/2/1/3
Bundesbeschluss über die Verpflichtungskre- dite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsver- kehr Erläuternder Bericht für die Vernehmlassung
ARE-D-18643401/59
Übersicht Der Bund unterstützt im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr aus dem Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) wirkungsvolle Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Mit dem vorliegenden Bericht unterbreitet der Bun- desrat die geplante Freigabe der für die vierte Generation der Agglomerationsprogramme im Rahmen dieses Programms ab 2024 erforderlichen Finanzmittel in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken der Vernehmlassung.
Ausgangslage Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze1 in Agglomera- tionen angesiedelt. Gemäss den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung soll das künftige Wachs- tum vorwiegend in diesen Räumen konzentriert werden. Laut Prognosen wächst der Verkehr auch in Zukunft weiter. So weisen die Verkehrsperspektiven 2050 des Bundes im Basisszenario eine Zunahme von Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Arbeitsplätzen in den urbanen Regionen aus. Dies stellt die Verkehrsinfrastruktur vor grosse Herausforderungen. Die Kantone und Gemeinden können die für die Bewältigung des Verkehrs in den Agglomerationen nötigen Infrastrukturen oft nicht alleine finanzie- ren. Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen wurde deswegen das Programm Agglomerationsverkehr geschaffen. Der Bund leistet im Rahmen dieses Programms seit 2008 Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamt- verkehrssystem in den betroffenen urbanen Räumen führen. Diese tragen dank einer kohärenten Pla- nung von Verkehr, Siedlung und Landschaft zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei und stellen die Erreichbarkeit der Städte und Agglomerationen für das Umland sicher. Nach der einmaligen Finan- zierung von dringlichen Projekten zu Beginn des Programms wurden bisher über drei Generationen von Agglomerationsprogrammen diverse Verkehrsinfrastrukturprojekte der Agglomerationen mitfinan- ziert. Mit der Zustimmung von Volk und Ständen zum NAF ist die Mitfinanzierung an Massnahmen im Agglomerationsverkehr seit 2018 unbefristet gesichert. Die Mitfinanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr durch den Bund muss von den Trä- gerschaften der Agglomerationsprogramme beantragt werden. Die Agglomerationsprogramme beinhal- ten eine Zusammenfassung aller mitzufinanzierenden Massnahmen und müssen eine kohärente ver- kehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sich die Qualität des Verkehrssystems verbessert, die Siedlungsentwicklung stärker nach innen ausrichtet, die Verkehrssicherheit erhöht und Umweltbelastung sowie Ressourcen- verbrauch verringern. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der anrechenbaren Investitionssumme.
2021 wurden dem Bundesamt für Raumentwicklung insgesamt 32 Agglomerationsprogramme der vier- ten Generation zur Prüfung eingereicht. Die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantra- gen mit ihren Eingaben die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturmassnahmen mit einem Investiti- onsvolumen von rund sechs Milliarden Franken. Um die begrenzten Bundesmittel effizient einzusetzen, wurden diejenigen Programme und Massnahmen priorisiert, die zur Lösung der grössten Verkehrs- probleme beitragen und das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis ausweisen. Im vorliegenden erläuternden Bericht ist das Ergebnis der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation festgehalten. Für die wirksamsten Massnahmen, die innerhalb von vier Jahren fi- nanz- und baureif sind, sieht der Bundesrat vor, die Bewilligung eines Verpflichtungskredites in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Franken zu beantragen.
Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach STATPOP 2020 und STATENT 2019 2/55
2.2 Übersicht über die bisherigen Generationen des Programms Agglomerationsverkehr
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens, Bedeutung des zu
finanzierenden Vorhabens
1.1.1 Problemlage der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen
Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 78 Prozent der Bevölkerung und 84 Prozent der Arbeitsplätze2 in Agglomerati- onen angesiedelt. Agglomerationen sind wichtige Wirtschaftsmotoren. Die urban geprägten Gebiete sind deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Landes von entscheidender Bedeutung. Während der Anteil der Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen an der Gesamtbevölkerung seit 2000 leicht zunahm, konzentrierten sich die Beschäftigten stärker in den Agglomerationen. Aufgrund der räumlichen Kon- zentration der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Städten und Agglomerationen ist das Verkehrsaufkommen innerhalb dieser Räume sowohl auf dem Strassen- als auch auf dem Schienennetz deutlich höher als ausserhalb. Der Verkehr nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Die Verkehrsleistung im Personenverkehr stieg von 2000 bis 2019 in der Schweiz generell um rund 35 Prozent; im öffentlichen Strassenverkehr sogar um 38 Prozent3. Im Gü- terverkehr betrug der Zuwachs der Transportleistung zwischen 2000 und 2020 14 Prozent4. In den Spitzenstunden erreichen das Strassen- und Schienennetz unterdessen vielerorts die Kapazitätsgrenzen, Staus auf den Strassen und überlastete Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gehören zum Alltag. Im Jahr 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Verkehrsperspektiven5 mit dem Zeithorizont 2050 publiziert. Die Verkehrsperspektiven 2050 gehen im Basisszena- rio davon aus, dass Bevölkerung und Arbeitsplätze weiterwachsen werden. Es wird zudem davon ausgegangen, dass dieses Wachstum vor allem in den urbanen, gut mit ÖV erschlossenen Regionen stattfindet. Diese Entwicklung entspricht auch den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung. Das Basisszenario geht für den Zeitraum von 2017 bis 2050 von einem Wachstum der generellen Verkehrsleistung von elf Prozent aus. Insbesondere in den Agglomerationen wird sich der Anteil des Verkehrsnetzes mit einer sehr hohen Auslastung sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitzenstunde weiter akzentuieren. Ebenfalls überdurchschnittlich ist das Verkehrswachstum zwischen den Agglomerationen. Eine angemessene Konzentration des Wachstums auf die Städte und Agglomerationen trägt insgesamt zu einer Abschwächung der Verkehrszunahme bei. In den grössten Agglomerationen liegt die pro Person zurückgelegte
Distanz rund neun Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt6. Je dichter die Besiedelung ist, desto höher ist in der Regel auch der Anteil der flächeneffizienteren Verkehrsarten ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr (FVV). Umso wichtiger sind auch Verkehrsdrehscheiben, welche die verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpfen. Ver- kehrserhebungen zeigen, dass Bewohner dicht bebauter Gebiete signifikant weniger Verkehr in der Schweiz verur- sachen und überdurchschnittlich häufig mit ÖV, zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind7. Verkehrsdrehscheiben leisten zudem einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung von städtischen und ländlichen Räumen und damit zur Sicherung der Erreichbarkeit urbaner Räume. Insgesamt besteht aber in den Städten und Agglomerationen nach wie vor ein dringender Bedarf nach Optimierung und gezieltem Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen, um sowohl die Funktionalität des Gesamtverkehrssystems zu verbessern als auch eine Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Nati- onalstrassen in urbanen Räumen mit einem funktionierenden Gesamtverkehrssystem gestärkt. Ein hoher Anteil an flächeneffizienten Verkehrsarten erhöht die Verkehrssicherheit, trägt zu Reduktion der Umweltbelastung bei und schafft überdies Kapazitäten für den notwendigen Individual- und Güterverkehr auf der Strasse.
1.1.2 Unterstützung des Bundes zur Lösung der Verkehrsprobleme in den Agglome-
rationen Volk und Stände haben am 12. Februar 2017 der Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglo- merationsverkehr (NAF) zugestimmt8. Der unbefristete, in Artikel 86 Absatz 1 der Bundesverfassung9 (BV) veran- kerte und mit verschiedenen Mitteln gemäss Artikel 86 Absatz 2 BV gespeiste Fonds schafft für den Bund unter anderem die Grundlage, um finanzielle Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen leisten zu können. Die Änderung trat am 1. Januar 2018 in Kraft, gleichzeitig wie das Bundesgesetz vom 30. September 201610 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG).
BFS – Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach STATPOP 2020 und STATENT 2019 BFS – Leistungen des Personenverkehrs (PV-L), Statistik des öffentlichen Verkehrs (OeV) BFS – Gütertransportstatistik (GTS) ARE (2021), Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050 BFS/ARE (2017), Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015 ARE (2018), Dichte und Mobilitätsverhalten AS 2017 6731 9 SR 101 10 SR 725.13 4/55
Am 1. Februar 2020 wurden mit der Verordnung vom 20. Dezember 2019 über das Programm Agglomerationsver- kehr11 (PAVV) die Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Diese wurden noch mit den Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) präzisiert. Über die Bewilligung der Mittel aus dem NAF entscheiden die eidgenös- sischen Räte. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung in der Regel alle vier Jahre entsprechende Bundesbe- schlüsse vor (Art. 7 Bst. b in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Bst. b NAFG). Gemäss dem vorliegenden Bericht sollen die Verpflichtungskredite für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) ab 2024 beantragt werden. Als Voraussetzung für die Mitfinanzierung von Massnahmen im Rahmen des PAV verlangt der Bund nach Artikel 17c Buchstaben a und b MinVG sowie Artikel 2 Absatz 1 PAVV eine wirkungsvolle Abstimmung von Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, in einer umfassenden Planung. Die begrenzten Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt werden kann. Um in den Genuss von Bundesgel- dern zu kommen, verpflichten sich die beteiligten Kantone, Städte und Gemeinden zudem nicht nur, ihren Teil an die vom Bund mitfinanzierten Massnahmen beizutragen, sondern auch die vorgesehenen Siedlungs- und Land- schaftsmassnahmen sowie die weiteren verkehrlichen Massnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes zu realisieren.
1.1.3 Bedeutung der Mitfinanzierung des Bundes von Infrastrukturen des Agglome-
rationsverkehrs Städte und Agglomerationen erbringen viele Leistungen, die nicht nur ihnen, sondern dem ganzen Land zugute- kommen. Ein funktionierender Agglomerationsverkehr als Teil des schweizerischen Gesamtverkehrssystems dient nicht nur der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, sondern trägt zusammen mit der Abstimmung von Sied- lung und Verkehr auch zur Lebensqualität der Schweizer Bevölkerung bei. So können die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht, die Zersiedelung der Landschaft eingedämmt und die Erreichbarkeit der Städte aus dem Umland gewährleistet werden. Ein wichtiger Erfolg der Agglomerationsprogramme ist auch der Aufbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden, teilweise sogar unter Einbezug von Gebieten im grenznahen Ausland. Dies ist zur Erarbeitung und Umsetzung einer kohärenten Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung unab- dingbar und trägt wesentlich dazu bei, dass Agglomerationen ihre Planung gemeinsam und bereichsübergreifend angehen sowie Verkehrsprobleme ganzheitlich, effizient und wirksam lösen.12 Die Agglomerationsprogramme entsprechen einem grossen Bedürfnis von Kantonen, Städten und Gemeinden. Ein überwiegender Teil der gemäss Anhang 4 der Verordnung vom 7. November 200713 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) beitrags- berechtigten Städte und Agglomerationen haben mindestens ein Agglomerationsprogramm in einer der bislang vier Generationen erarbeitet und beim Bund zur Prüfung und Mitfinanzierung eingereicht. Die Bundesbeiträge helfen nicht nur den grossen, sondern auch den mittleren und kleineren beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen in der ganzen Schweiz ihre Projekte für ein attraktives, gut funktionierendes Gesamtverkehrssystem und eine ab- gestimmte Planung zwischen Siedlung und Verkehr voranzutreiben. Dank der Agglomerationsprogramme konnten Massnahmen realisiert werden, die sonst, trotz grossem Problemdruck, nicht finanzier- oder umsetzbar gewesen wären. Die direkten Auswirkungen der Agglomerationsprogramme können allerdings nur schwer von anderen Einflussfak- toren isoliert werden. Entwicklungen im nationalen Verkehr betreffend Angebot und Infrastruktur, technische Ent-
wicklungen, die Konjunktur aber auch politische Entscheide oder Entscheide privater Investoren überlagern die Ef- fekte der Agglomerationsprogramme14. Dennoch lassen sich bei der Umsetzung der Verkehrs- und Siedlungsmass- nahmen eine Reihe von Trends beobachten, die auf dem Gebiet der Agglomerationen sichtbar sind. Die Agglome- rationsprogramme haben insbesondere dazu beigetragen, das Angebot des ÖV15 und des FVV16 zu verbessern. Dies auch durch eine Neugestaltung des bestehenden Strassenraums17. Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen in- nerhalb der bebauten Gebiete haben ebenfalls dazu beigetragen, sowohl die Einwohner- und Arbeitsplatzdichte als auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen18. Insbesondere durch die Umsetzung von Betriebs- und Gestaltungskonzepten, durch Verkehrsmanagementmassnahmen und durch Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs19 wurde die Verkehrssicherheit verbessert.
1.2 Geprüfte Alternativen
Durch die im Kampf gegen das COVID-19-Virus ergriffenen Massnahmen kam es zu einem merkbaren Rückgang der Verkehrsleistungen insbesondere im öffentlichen Verkehr aber auch im motorisierten Individualverkehr und
11 SR 725.116.214 ARE (2019), Berichterstattung an den Bundesrat zum Stand der Umsetzung der Agglomerationspolitik 2016+ und der Politik der ländli- chen Räume und Berggebiete 13 SR 725.116.21 ARE (2015) Räumliche Auswirkungen von Verkehrsinfrastrukturen in der Schweiz Verlängerung Linie 1 (Luzern); Ausbau des Trams Cornavin - Onex - Bernex (Grand Genève) Velostation Bahnhof Bern (Bern); Velonetz «TransAgglo» Abschnitt Düdingen - Zelg (Fribourg) Ecublens-Chavannes, Av. du Tir-Fédéral, Abschnitt « RC1-Pont bleu » (Lausanne-Morges) ÖV-Eigentrassierung in der Stadt St.Gallen (St. Gallen – Bodensee) Fussgängerbrücke Maillefer (Lausanne-Morges); unterirdische Fuss- und Veloverbindung zwischen dem Kantonsspital und der S-Bahn- haltestelle Champel (Grand Genève); Fuss- und Velobrücke zwischen den Ortschaften Maggia und Moghegno (Locarnese) 5/55
zu spürbaren Verkehrszuwächsen im FVV 20. Mögliche längerfristige Effekte lassen sich aber noch nicht empirisch belegen. Angesichts des nach wie vor bestehenden, grossen Handlungsbedarfs sieht der Bundesrat trotz dieser Unsicherheit davon ab, die Beteiligung des Bundes an der vierten Generation der Agglomerationsprogramme auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies einerseits, weil eine zeitliche Erstreckung der Mitfinanzierung des Bundes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen würde. Eine zeitliche Erstreckung der Mitfinanzie- rung durch den Bund würde zu Verfahrensunterbrüchen oder Planungsabbrüchen führen und so die Realisierung der Massnahmen gefährden. Andererseits ist mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen. Die von den Träger- schaften der Agglomerationen erarbeiteten und vom Bund zur Mitfinanzierung vorgeschlagenen Massnahmen dürf- ten so über kurz oder lang unabdingbar sein. Für die Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs sind nach Artikel 17f des Bundesgesetzes vom 22. März 198521 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG) neun bis zwölf Prozent der Mittel des NAF vorgesehen. Die Trä- gerschaften haben eine grosse Anzahl von vordringlich zu realisierenden Massnahmen eingereicht. Dies zeigt, dass die Agglomerationen in den nächsten Jahren weiterhin vor bedeutenden Herausforderungen stehen. Bei einer durchschnittlichen Bundesbeteiligung von 37 Prozent übersteigt der von den Trägerschaften angemeldete Bedarf die maximal verfügbaren Bundesmittel um den Faktor 1,7. Der Bundesrat spricht sich darum für die Maximalvariante von zwölf Prozent der Fondseinlagen für die Verwendung im Rahmen des PAV aus. So ist sichergestellt, dass die Massnahmen mitfinanziert werden, welche nach der Prüfung des Bundes ein sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen. Eine Reduktion auf eine Bundesbeteiligung von neun Prozent der Mittel des NAF würde bedeuten, dass der angemeldete Bedarf die maximal verfügbaren Bundesmittel um den Faktor 2,5 übersteigen würde. Zahlreiche, auch aus Sicht des Bundes wichtige, Massnahmen müssten dann durch Kantone und Gemeinden alleine finanziert werden. Es besteht die Gefahr, dass dadurch vermehrt Massnahmen aufgrund mangelnder Finanzen von Kantonen,
Städten und Gemeinden verspätet oder gar nicht realisiert werden können.
1.3 Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung sowie zu Strategien des
Bundesrates
1.3.1 Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 202022 zur Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Das Geschäft ist im Zahlenwerk des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan enthalten.
1.3.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrats
Raumkonzept Schweiz, Sachpläne des Bundes und STEP-Ausbauschritte Das PAV berücksichtigt das Raumkonzept Schweiz23 und baut auf den Zielen des Sachplans Verkehr – Teil Pro- gramm auf24. Letzterer bildet den vom Bundesrat beschlossenen strategischen Rahmen für die Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen und die Abstimmung mit der Raumentwicklung. Das PAV ist mit den STEP-Programmen für die Nationalstrassen und die Eisenbahninfrastruktur25 abgestimmt. Während die beiden STEP-Programme eine län- gerfristige Perspektive mit umfangreichen Projekten enthalten, fokussiert das PAV auf einen kurz- bis mittelfristigen Realisierungshorizont mit Baubeginn der Massnahmen zwischen 2024 und 2027. Bei der Erarbeitung der Bundes- programme wurden die gegenseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt. Die für die drei Programme zuständigen Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA) und Verkehr (BAV) tauschten sich regelmässig über die Planung von bereits beschlossenen Massnahmen sowie die geplanten Weiterentwicklungen aus. So berücksichtigt die im Sachplan Verkehr festgelegte Strategie des Bundesrates auch der Stand der Planungen bei Wünschen Dritter26 an die Nationalstrassen und die Entwicklungen im Bereich der Haltestellen des Eisenbahnnetzes. Die Bundesplanung ist in die Betrachtung der Agglomerationsprogramme ein- geflossen. Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen, welche nicht bereits beschlossene oder in den STEP-Planungen enthaltene Nationalstrassen- oder Eisenbahnprojekte voraussetzen, wurden durch den Bund ent- sprechend der aktuellen Bundesplanung priorisiert. Eine Koordination der verschiedenen Planungen und eine Ab- stimmung mit der gesamten räumlichen Entwicklung der Schweiz ist sichergestellt. Langfristige Klimastrategie der Schweiz Die Klimastrategie 205027 hat zum Ziel, dass die Treibhausgasemissionen bis 2050 bei Netto-Null liegen. Im Jahr 2019 verursachte der Strassenverkehr rund 37 Prozent der CO2-Emissionen der Schweiz. Entsprechend hoch ist der Handlungsbedarf in diesem Sektor. Der Bundesrat setzt zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrsbereich mit der Umsetzung der Energiestrategie 205028 primär auf die Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten, die weitere Verschärfung der CO2-Emissionsvorschrif- ten für neue Personen- und Lieferwagen sowie die Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr sowie
BFS/ARE (2021), Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Mobilitätsverhalten 21 SR 725.116.2
22 BBl 2020 1777, hier 1892
23 BBl 2016 1105, hier 1221.
Schweizerischer Bundesrat (2021), Mobilität und Raum 2050 Sachplan Verkehr – Teil Programm
25 BBl 2018 6949 und BBl 2018 7321
Wünsche Dritter umfassen Begehren für neue Anschlüsse, Eindeckungen, zusätzlichem Lärmschutz etc. Schweizerischer Bundesrat (2021), Langfristige Klimastrategie der Schweiz AS 2017 6839 6/55
den Fuss- und Veloverkehr. Beim Eisenbahnverkehr steht die Reduktion des Energiemehrbedarfs durch Effizienz- steigerungen im Vordergrund. Daneben ist eine Vielzahl von kleineren und grösseren Massnahmen umzusetzen und aufeinander abzustimmen. Werden Infrastrukturmassnahmen für den Agglomerationsverkehr in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung re- alisiert, ist dies ein Beitrag dazu, dass der Gesamtverkehr in den Städten und Gemeinden sowie Agglomerationen zunehmend klimaschonender erbracht werden kann. Die Mitfinanzierung durch den Bund hilft mit, diese Massnah- men früher oder überhaupt erst zu realisieren.
Bodenstrategie Schweiz, Strategie Biodiversität Schweiz und Strategie Baukultur Mit der Bodenstrategie29 wird beabsichtigt in der Schweiz bis 2050 netto keine Böden mehr zu verbrauchen. Zudem verlangt die Biodiversitätsstrategie30 unter anderem, dass der Verkehr keine zusätzlichen Trennwirkungen verur- sacht. Dies wird bei der Wirkungsprüfung der Agglomerationsprogramme als Ganzes wie auch der einzelnen Infrastruktur- massnahmen im PAV berücksichtigt. So bevorzugt der Bund bei seiner Mitfinanzierung Massnahmen, die den Res- sourcenverbrauch minimieren und zur Aufwertung von Natur- und Grünräumen beitragen. Die Strategie Baukultur31 thematisiert die baukulturelle Qualität der gebauten Umwelt angesichts aktueller gesell- schaftlicher und raumwirksamer Herausforderungen. Die Mobilität und Verkehrsmassnahmen sind dafür wesentli- che Elemente. Der Bund setzt sich für eine hohe Baukultur ein. Dies und das Streben nach hoher baukultureller Qualität von Orten ist namentlich in den Agglomerationen von Bedeutung. Die Mitfinanzierung durch den Bund trägt dazu bei, dass Massnahmen im Bereich von Verkehr und Mobilität von hoher Qualität umgesetzt werden.
Schweizerischer Bundesrat (2020), Bodenstrategie Schweiz BAFU (2012), Strategie Biodiversität Schweiz Schweizerischer Bundesrat (2020), Strategie Baukultur
2 Vorverfahren
2.1 Grundsätze und Ablauf des Programms Agglomerationsverkehr
Die Unterstützung des Agglomerationsverkehrs richtet sich nach Artikel 86 BV, Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d NAFG sowie Artikel 17a – 17f MinVG. Die Grundsätze und der Ablauf des Verfahrens im PAV hatten sich bei der Beurtei- lung der bisherigen Generationen bewährt. Sie sind fachlich und politisch breit akzeptiert. Für die vierte Generation bleiben sie unverändert. Der Bund leistet demnach Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen führen und zu einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Schweiz beitragen. Finanzielle Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs ausgerichtet, sofern sie nicht bereits durch andere Bundesmittel finanziert werden32. Sie können unter gewissen Bedingungen auch für Massnahmen im grenznahen Ausland ausgerichtet werden. Be- triebs- und Unterhaltsbeiträge sind von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionssumme (Artikel 22 MinVV). Um die begrenzten Mittel effizient einzusetzen, werden die Programme und die darin enthaltenen Massnahmen gestützt auf die Kriterien gemäss Artikel 17d des MinVG prio- risiert. So werden Massnahmen mitfinanziert, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen, ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen und innerhalb von vier Jahren finanz- und baureif sind. Für diese Massnahmen beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits. Die Verpflichtungskredite werden von der Bundesversammlung in Etappen von vier Jahren bewilligt (Artikel 7 Bst. b NAFG). Dies entspricht einer Generation von Agglomerationsprogrammen. Diese Vorlage befasst sich mit der Bewilligung der Verpflichtungskredite für die vierte Generation und beabsichtigt die Bereitstellung der Mittel ab 2024.
2.2 Übersicht über die bisherigen Generationen des Programms
Agglomerationsverkehr und den Stand der Umsetzung
2.2.1 Die bisherigen Generationen des Programms Agglomerationsverkehr
Zu Beginn des Programms wurde mit der Annahme des Infrastrukturfondsgesetzes33 (IFG) auch gleichzeitig ein Paket mit dringlichen und baureifen Projekten verabschiedet. Danach folgten die ersten beiden Generationen der eingereichten Agglomerationsprogramme. Die dritte Generation wurde nach der Überführung des Infrastrukturfonds in den NAF beschlossen. Wie in Tabelle 1 dargestellt, hat der Bund in den vergangenen 15 Jahren rund 7,2 Milliar- den Franken für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen beschlossen.
Tabelle 1: Beschlossene Bundesbeiträge, abgeschlossene Leistungsvereinbarungen und Rückgaben (Stand 31.12.2021) Verabschiedeter Abgeschlossene Finan- Nicht realisierbar36 Bundesbeitrag34 zierungsvereinbarun- Dringliche Projekte37 2,56 Mia. Fr. 2,53 Mia Fr. 0,05 Mia. Fr. PAV erste Generation38 1,51 Mia. Fr. 1,08 Mia Fr. 0,05 Mia. Fr. PAV zweite Generation39 1,70 Mia. Fr. 0,67 Mia Fr. 0,01 Mia. Fr. PAV dritte Generation40 1,41 Mia. Fr. 0,41 Mia. Fr. - Total 7,18 Mia. Fr. 4,69 Mia. Fr. 0,11 Mia. Fr.
Während die dringlichen Projekte realisiert sind, läuft die Umsetzung der Massnahmen aus den ersten drei Gene- rationen des PAV noch. Bislang war der Mittelbedarf seitens der Agglomerationen für die Realisierung effektiv ge- ringer als ursprünglich durch die Trägerschaften beantragt. Der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken ist noch ausstehend. Es ist möglich, dass einzelne Projekte aufgrund ne- gativer Volksentscheide oder anderer politischer und planerischer Entscheide nicht innerhalb der geltenden Fristen für die Umsetzung, realisiert werden können. Gemäss den Leistungsvereinbarungen der ersten beiden Generatio- nen erlischt bei diesen ohne Vorliegen einer unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung bis 2027 der Anspruch auf die beschlossenen Bundesmittel. Gemäss Artikel 18 PAVV läuft bei der dritten Generation die Frist Ende 2025 ab. Um welche Summe es sich dabei handeln wird, ist derzeit nicht abschliessend abschätzbar.
Massnahmen im Schienenverkehr werden in erster Linie durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert, davon ausgenommen sind nach Artikel 49 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) Strecken, die nur zur Feinerschliessung (z. B. Tram- und Metrobahnen) dienen.
33 BBl 2007 8553
Preisstand gemäss Bundesbeschluss Stand Dezember 2021 Verzicht auf Projekte wegen Volksabstimmungen oder Rückgabe der Mittel durch die Trägerschaften. Stand Dezember 2021
37 BBl 2007 8553
38 BBl 2010 6901
39 BBl 2014 7853
40 BBl 2020 753 ergänzt mit einem Zusatzkredit für die Massnahme «Umfahrung Oberburg» (BBl 2021 2397) 8/55
2.2.2 Stand der Umsetzung
Mit Inkrafttreten des IFG gab die Bundesversammlung gleichzeitig 2,56 Milliarden Franken für den Bau von 23 drin- genden und baureifen Projekten des Agglomerationsverkehrs frei, um möglichst rasch eine erste wesentliche Ver- besserung im Agglomerationsverkehr zu erreichen. Mit Ausnahme der Kerntangente in Frauenfeld, die wegen einer negativen Volksabstimmung nicht umgesetzt wurde, konnten alle Projekte realisiert werden. Das Parlament hat am 21. September 201041 Mittel in der Höhe von 1,51 Milliarden Franken für 26 Agglomerations- programme im PAV der ersten Generation freigegeben. Auf Basis des Parlamentsbeschlusses zur Mittelfreigabe konnte das UVEK mit allen Trägerschaften der mitfinanzierten Agglomerationsprogramme eine Leistungsvereinba- rung gemäss Artikel 24 MinVV abschliessen. Damit können für die einzelnen Massnahmen Finanzierungsvereinba- rungen abgeschlossen und Mittel in Anspruch genommen werden. Von Anfang 2011 bis Ende 2021 konnten aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der ersten Generation durch die Trägerschaften 992 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen werden, was rund zwei Drittel des Kredits entspricht. Die Mittel in der Höhe von 1,70 Milliarden Franken für 37 Agglomerationsprogramme im Rahmen des PAV der zweiten Generation wurden durch das Parlament am 16. September 201442 freigegeben. Auf Basis des Parlaments- beschlusses zur Mittelfreigabe und nach Abschluss der Leistungsvereinbarung gemäss Artikel 24 MinVV konnten die Trägerschaften ihre Massnahmen realisieren. Aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der zweiten Generation wurden durch die Trägerschaften bisher 412 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen, was knapp einem Viertel des Kredits entspricht. Mit den Beschlüssen vom 25. September 201943 und 28. September 202144 hat das Parlament Mittel in der Höhe von 1,41 Milliarden Franken für 35 Agglomerationsprogramme im PAV der dritten Generation freigegeben. Auf Basis des Parlamentsbeschlusses zur Mittelfreigabe konnte das UVEK mit allen Trägerschaften der mitfinanzierten Ag- glomerationsprogramme eine Leistungsvereinbarung gemäss Artikel 24 MinVV abschliessen. Neu umfasst der Ver- pflichtungskredit auch pauschal mitfinanzierte Massnahmen. Dadurch wird das Verfahren für die Umsetzung ver-
einfacht und die Realisierung beschleunigt. Aus dem Verpflichtungskredit für das PAV der dritten Generation wurden durch die Agglomerationen bisher 133 Millionen Franken (Stand 31.12.2021 mit Teuerung und MWST) beim Bund abgerufen, was knapp zehn Prozent des Kredits entspricht. Insgesamt kann festgestellt werden, dass gewisse Agglomerationen mit der Umsetzung der Massnahmen im Verzug sind. Der Bundesrat hat darum mit der PAVV Fristen für den Baubeginn festgelegt. Dies hat dazu geführt, dass verschiedene Trägerschaften auf die Einreichung eines Programms in der vierten Generation verzichtet haben (vgl. Kap. 2.3.1) und ihre Ressourcen auf die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen konzentrieren.
2.3 Die vierte Generation des PAV
2.3.1 Erarbeitung durch die Trägerschaften und Einreichung
Ergänzend zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen wurde vom UVEK die PAVV erlassen. Sie enthält Rechte und Pflichten von beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer Agglomerationspro- gramme sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung dieser Programme durch den Bund. Die ebenfalls neu geschaf- fene RPAV vom 13. Februar 2020 präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden und unterstützen die Trägerschaften bei der Erarbeitung der Agglo- merationsprogramme. Wie bisher verlangt der Bund von den Trägerschaften eine Zusammenstellung aller relevanten und aufeinander abgestimmten Massnahmen in einem Agglomerationsprogramm, welche die Qualität des Verkehrssystems verbes- sern, die Siedlungsentwicklung nach innen ausrichten, die Verkehrssicherheit erhöhen und weniger Umweltbelas- tung sowie Ressourcenverbrauch entstehen lassen. Neu können ab der vierten Generation Mittel im Bereich Tram- und Bushaltestellen pauschal ausgerichtet werden. In ihren Agglomerationsprogrammen informieren die Trägerschaften über die Situations- und Trendanalyse sowie ihr Zukunftsbild hinsichtlich Verkehr und Siedlung. Überdies zeigen sie den Stand der Umsetzung beschlossener Massnahmen früherer Generationen auf. Darauf basierend stellen sie Teilstrategien für die Bereiche Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, den Handlungsbedarf sowie Massnahmen dar. Im Sinne einer rollenden Planung können diese sechs Bausteine neu in einem eigenständigen Rhythmus aktualisiert werden, so dass das betreffende Agglomerationsprogramm kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert wird. Damit können bei entsprechendem Handlungsbedarf ab der vierten Generation auch inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Um die Trägerschaften in der Phase der Erstellung der überarbeiteten oder neuen Agglomerationsprogramme zu unterstützen, bot das ARE Gespräche zur Standortbestimmung an, welche mit vielen Trägerschaften durchgeführt wurden. Aufgrund der Einschränkungen im Kampf gegen das COVID-19 Virus wurde den Trägerschaften die Mög- lichkeit geboten, ihre Programme mit einer Nachfrist von drei Monaten einzureichen. Davon haben 16 Agglomerati- onen Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden dem ARE 32 Agglomerationsprogramme der vierten Generation zur Prüfung eingereicht. Bei
diesen handelt es sich um ein neues45 und 31 überarbeitete Programme aus den vorherigen Generationen. Darunter befinden sich mit Basel, Grand Genève, Rheintal und RUN vier grenzüberschreitende Agglomerationen. Von den
41 BBl 2010 6901
42 BBl 2014 7853
43 BBl 2020 753
44 BBl 2021 2397
Agglomerationsprogramm Grenchen 9/55
mitfinanzierten Agglomerationsprogrammen der vorherigen Generationen haben insgesamt zwölf Trägerschaften46 kein Programm eingereicht. Von den fünf grossen Agglomerationen der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich) verzichtet mit Lausanne-Morges erstmals die Trägerschaft eines grossen Agglomerationsprogramms auf die Einreichung. Dafür nehmen vier beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen47 nach einer Pause von einer oder zwei Generationen wieder am Programm teil. Von den beitragsberechtigten 59 Städten und Agglomerationen haben bisher nur fünf48 nicht teilgenommen.
Abbildung 1: Eingereichte Agglomerationsprogramme
2.3.2 Prüfung durch den Bund
2.3.2.1 Organisation und Durchführung
Nach der termingerechten Einreichung wurden die Agglomerationsprogramme unter Federführung des ARE zusam- men mit den weiteren beteiligten Bundesämtern ASTRA, BAV und Bundesamt für Umwelt (BAFU) geprüft. Ergän- zend dazu wurde eine externe Arbeitsgemeinschaft aus Fachleuten von privaten Planungs- und Beratungsbüros mit einem Mandat beauftragt, das insbesondere die Begleitung des Prüfprozesses und die Formulierung einer Zweit- meinung umfasste. Die beteiligten Bundesämter und die externen Fachleute beurteilten die eingereichten Agglome- rationsprogramme unabhängig voneinander in folgenden drei Schritten. Um ein besseres Verständnis der einzelnen Agglomerationsprogramme zu erlangen, Missverständnisse zu vermei- den und um offene Fragen zu klären, wurde zu Beginn jeder Beurteilung zwischen dem Bund und den Trägerschaf- ten jeweils eine Präsentations- und Fragerunde durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Beurteilungen wurden mit allen an der Prüfung Beteiligten in konferenziellen Bereini- gungen zu einer gemeinsamen, koordinierten Beurteilung zusammengeführt. Zusätzlich wurden Bilanzateliers durchgeführt, in denen die Beurteilungen gesamtschweizerisch verglichen wurden. Mit diesem Prozess wurde eine für alle beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen vergleichbare und gleichwertige Beurteilung der Agglo- merationsprogramme sowie eine abgestimmte Zusammenstellung der Massnahmenlisten sichergestellt. Parallel zur Vernehmlassung werden die provisorischen Prüfergebnisse des Bundes mit den Trägerschaften auf fachlicher Ebene diskutiert. Mit diesen Fachgesprächen kann gewährleistet werden, dass sämtliche relevanten Ar- gumente in die Prüfung einbezogen werden. Aufgrund der Gespräche und der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesbeschlusses werden im Herbst 2022 schliesslich in einer bundesinternen Schlusskonferenz allfällige Anpassungen der hier vorliegenden Prüfergebnisse vorgenommen.
Agglomerationsprogramme Bellinzonese, Delémont, Frauenfeld, Interlaken, Kreuzlingen-Konstanz, Lausanne-Morges, Luganese, Mendri- siotto, Nidwalden, Valais central, Werdenberg-Liechtenstein und Winterthur Agglomerationsprogramme Agglo Y, Chur, Rheintal und Schaffhausen Agglomerationen Appenzell, Glarus, Sarnen, St. Moritz sowie die Stadt Einsiedeln 10/55
2.3.2.2 Eingangsprüfung und Prüfung der Grundanforderungen
Bei der Eingangsprüfung nach Artikel 11 PAVV prüft der Bund die Vollständigkeit der Unterlagen. So müssen die eingereichten Agglomerationsprogramme die zur Durchführung der Prüfung zwingend notwendigen Berichtsteile enthalten. Einzelne Trägerschaften mussten aufgefordert werden, fehlende Unterlagen zum Agglomerationspro- gramm nachzureichen. Dieser Aufforderung sind die betroffenen Trägerschaften fristgerecht nachgekommen, so dass die Prüfung für alle eingereichten Agglomerationsprogramme aufgenommen werden konnte. Im Weiteren prüft der Bund, ob die Grundanforderungen von den eingereichten Agglomerationsprogrammen erfüllt werden. Das Vorgehen ist in Artikel 12 PAVV definiert. Es kann festgestellt werden, dass alle 32 eingereichten Agglomerationsprogrammen der vierten Generation die Grundanforderungen erfüllen.
2.3.2.3 Prüfung der Massnahmen
Die Unterstützung durch den Bund ist konsequent auf diejenigen Massnahmen ausgerichtet, welche in Anwendung der in Artikel 17d MinVG formulierten Wirkungsziele das beste Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen. Aufgrund der begrenzten Mittel und der auch in der vierten Generation eingereichten Vielzahl an Massnahmen ist diese strenge Priorisierung nötig. Bei dieser wurde aber auf die von den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen erar- beiteten Zielbilder und Strategien geachtet und auf die gegenseitigen Abhängigkeiten der verschiedenen Massnah- men Rücksicht genommen. Einzelmassnahmen Die Massnahmenbeurteilung der verkehrlichen Einzelmassnahmen erfolgt nach Artikel 13 PAVV. Dabei prüft der Bund in einem ersten Schritt, ob die Massnahmen gemäss den gesetzlichen Vorgaben mitfinanzierbar sind. An- schliessend prüft er, ob sie einerseits innerhalb der vierten Generation andererseits mit früheren Generationen von Agglomerationsprogrammen kohärent sind. Im Folgenden wird geprüft ob die Massnahmen mit den nationalen, kantonalen und weiteren relevanten Planungen der Schweiz und des grenznahen Auslands abgestimmt sind. Die Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden sodann auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis hin beurteilt. Im Weiteren prüft der Bund die Bau- und Finanzierungsreife. Denn angesichts der Vielzahl an eingereichten Massnahmen und der zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes können nur bau- und finanzierungsreife Massnahmen mit sehr gutem oder gutem Nutzen-Kosten-Verhältnis mitfinanziert werden. Aufgrund dieser Bundesprüfung werden die Einzelmassnahmen durch den Bund der A-, B- oder C-Liste zugeteilt. Für die Massnahmen der A-Liste beabsichtigt der Bundesrat, der Bundesversammlung die Genehmigung der Ver- pflichtungskredite zur Mitfinanzierung in der vierten Generation zu beantragen. Die in der B-Liste ausgewiesenen Massnahmen werden bei der nachfolgenden Programmbeurteilung mitberücksichtigt. Für diese Massnahmen kön- nen die Trägerschaften im Programm der nächsten Generation zusammen mit weiteren Massnahmen eine Mitfinan- zierung beantragen. Bei den Massnahmen, welche durch den Bund der C-Liste zugewiesen wurden, rechtfertigt der teilweise fehlende Handlungsbedarf, das Nutzen-Kosten-Verhältnis oder der Reifegrad keine Mitfinanzierung durch den Bund. Massnahmen der C-Liste werden bei der Programmbeurteilung nicht berücksichtigt. Bei ausgewiesenem
Handlungsbedarf oder nach einer Optimierung können sie, wie die Massnahmen der B-Liste, für eine allfällige Be- willigung einer Mitfinanzierung in einer späteren Generation von den Trägerschaften nochmals eingereicht werden. Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen werden im Rahmen des PAV nicht durch den Bund mitfinanziert. Der Bund beurteilt diese Massnahmen gleichwohl summarisch, um die Wirkung des Agglomerationsprogramms als Ge- samtes zu ermitteln und um die Abstimmung von Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft zu beurteilen. Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen Ab der dritten Generation können nach Artikel 21a MinVV in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsma- nagement sowie Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums Massnahmen mit einem Investitionsvolumen von jeweils bis zu fünf Millionen Franken in Paketen zusammengefasst und zur Mitfinanzierung mit pauschalen Bundes- beiträgen beantragt werden. Damit wird der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung reduziert und die Trägerschaf- ten erhalten eine grössere Flexibilität beim Ersatz von Massnahmen, die sich bei der weiteren Konkretisierung als nicht umsetzbar erweisen. Neu können auch im Bereich Tram- und Bushaltestellen Massnahmen mit Kosten von jeweils bis zu fünf Millionen Franken zu solchen Paketen zusammengefasst werden. Der Bund prüft bei den pau- schalen Massnahmen die Einhaltung standardisierter Kostensätze sowie die Qualität der Konzeption dieser Mass- nahmen im Agglomerationsprogramm. Von den insgesamt 1223 eingereichten Verkehrsmassnahmen der A-Liste wurden zwei Drittel durch die Trägerschaften in solchen Paketen zusammengefasst. Damit hat sich die Anzahl der pauschal mitfinanzierbaren Massnahmen gegenüber der dritten Generation nahezu verdoppelt. Übersicht der Massnahmenbeurteilung Die 32 geprüften Agglomerationsprogramme umfassen auf der A- und B-Liste knapp 2700 Massnahmen. Davon sind rund ein Drittel Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen. Insgesamt sind die Investitionskosten der für die vierte Generation eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen gegenüber der dritten Generation um mehr als 1 Milliarde Franken geringer und betragen noch 9,3 Milliarden Franken. Dies gibt einerseits wieder, dass in der vierten Generation sechs Agglomerationsprogramme weniger eingereicht wurden. Andererseits kann festgestellt
werden, dass gegenüber früheren Generationen vor allem mittlere und kleinere beitragsberechtigte Städte und Ag- glomerationen weniger teure Massnahmen eingereicht haben. Mit ein Grund dafür ist, dass sich viele Trägerschaften auf die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen konzentrieren. Von den knapp 1800 eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden rund zwei Drittel durch die Träger- schaften der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen zur Mitfinanzierung in der vierten Generation des Programms Agglomerationsverkehr beantragt. Die Gesamtinvestitionskosten dieser von den Trägerschaften auf der A-Liste ausgewiesenen Massnahmen beläuft sich auf rund 6,02 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 77 Pro- zent auf Einzelmassnahmen nach Artikel 21 MinVV. Die Investitionskosten der vom Bund pauschal mitfinan- zierbaren Massnahmen nach Artikel 21a MinVV betragen rund 23 Prozent. 11/55
Die Höhe der beantragten Mitfinanzierung übersteigt die verfügbaren Mittel des Bundes bei Weitem. Daher muss der Bund eine Priorisierung vornehmen. Wie Abbildung 2 aufzeigt, werden in der Prüfung durch den Bund insgesamt Massnahmen im Umfang von 3,51 Milliarden Franken der A-Liste zugeordnet und Massnahmen von 2,53 Milliarden Franken der B-Liste.49. Nicht ganz 30 Prozent der eingereichten Massnahmen weisen gemäss der Prüfung durch den Bund kein gutes oder sehr gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis, eine ungenügende Bau- und Finanzierungsreife oder einen ungenügenden Handlungsbedarf auf. Sie wurden der C-Liste zugeordnet. Zudem wurden unter den Eingaben der Trägerschaften auch nicht beitragsberechtigte Massnahmen ermittelt. Diese Massnahmen werden als Eigenleistungen der Trägerschaften bei der Programmbeurteilung berücksichtigt. Sie sind jedoch nicht in den Inves- titionskosten einer allfälligen Mitfinanzierung durch den Bund inbegriffen.
Abbildung 2: Eingereichte Investitionskosten der bewerteten Agglomerationsprogramme und deren Einord- nung durch den Bund nach Horizont
Wie Abbildung 3 zeigt, ergeben sich durch die Prüfung des Bundes keine massgebenden Veränderungen am Ver- hältnis der Investitionskosten zwischen den grossen, mittleren und kleinen beitragsberechtigten Städten und Agglo- merationen. Etwas mehr als die Hälfte der eingereichten Investitionskosten für Massnahmen entfällt auf die vier grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf und Zürich. Dies wiederspiegelt die Probleme der Verkehrssysteme in diesen Regionen wie auch die Komplexität der zur Behebung nötigen Massnahmen. Wird jedoch das Verhältnis der Investitionskosten zur Präsenzbevölkerung aus Einwohnern und Einwohnerinnen sowie Beschäftigten50 betrachtet, zeigt sich, dass in den kleineren beitragsberechtigten Städten und Agglomeratio- nen sogar höhere Investitionskosten anfallen.
Abbildung 3: Anteile der Investitionskosten der A-Liste nach Agglomerationsgrössenklassen
Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer und Teuerung, Preisstand Oktober 2020. Ausnahme: Sofern nicht detailliert dargestellt enthalten die Beträge der Investitionskosten der A- Liste gemäss Bewertung des Bundes und die Bundesbeiträge für die pauschal mitfinanzierten Massnahmen auch die Mehrwertsteuer und die Teuerung. Die Präsenzbevölkerung entspricht der Anzahl Einwohner und Einwohnerinnen sowie 50 Prozent der Beschäftigten. 12/55
Prüfung der Programmwirkung Die Gesamtwirkung eines Programms wird nach Artikel 14. PAVV auf Basis der durch den Bund in die A- und B- Liste (vgl. Kapitel 2.3.2.3) priorisierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen sowie den Massnahmen im Bereich Sied- lung und Landschaft ermittelt. Das Verfahren für die Ermittlung der Programmwirkung stellt den Nutzen des Agglo- merationsprogramms in Punkten dessen Kosten gegenüber. Um der Verschiedenartigkeit der Agglomerationspro- gramme Rechnung zu tragen, werden sowohl der Nutzen als auch die Kosten jeweils vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen und der Grösse einer beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration51 beurteilt. Zudem wird auch der Stand der Umsetzung von bereits mitfinanzierten Massnahmen beurteilt. Damit ein Agglomerationsprogramm in den Genuss einer Bundesbeteiligung kommt, muss es eine genügende Wir- kung hinsichtlich der Verbesserung des Gesamtverkehrssystems, der Unterstützung einer Siedlungsentwicklung nach innen, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Umweltauswirkungen sowie des Res- sourcenverbrauchs erzielen. Abbildung 4 zeigt, dass 24 Agglomerationsprogramme eine genügende Wirkung (vier bis sechs Punkte) erzielen. Acht Programme erreichen eine gute Programmwirkung (sieben bis neun Punkte). Kei- nes der eingereichten Agglomerationsprogramme erreicht eine sehr gute Programmwirkung (zehn Punkte und mehr) und keines muss wegen ungenügender Wirkung auf einen Bundesbeitrag verzichten.
Abbildung 4: Wirkungspunkte der Agglomerationsprogramme
Die Höhe der Mitfinanzierung durch den Bund wird festgelegt, indem neben der erzielten Wirkung auch die Höhe der Gesamtkosten des Agglomerationsprogramms berücksichtigt wird. Dabei werden die Gesamtkosten dieses Ag- glomerationsprogramms in Relation mit der Grösse der beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration gesetzt. Die meisten Agglomerationsprogramme weisen mittlere Kosten auf. Fünf Agglomerationsprogramme zeichnen sich durch tiefe Kosten aus, während bei fünf Agglomerationsprogrammen hohe Kosten festgestellt werden. Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PAVV wird der Stand der Umsetzung der vereinbarten Verkehrs-, Siedlungs- und Land- schaftsmassnahmen der zweiten Generationen des PAV bewertet. Aufgrund einer ungenügenden Umsetzung sieht der Bundesrat für die neun in Tabelle 2 genannte Agglomerationsprogramme einen Abzug des Beitragssatzes von 5 Prozentpunkten vor, solange damit der minimale Beitragssatz nach Artikel 22 MinVV nicht unterschritten wird. Dies betrifft die Agglomeration Wil, wo trotz ungenügender Umsetzung der vereinbarten Massnahmen der zweiten Generation dennoch ein Bundesbeitrag von 30 Prozent für die Massnahmen der vierten Generation vorgesehen wird. Aufgrund der durchgeführten Programmbeurteilung profitiert erstmals eine Agglomeration von einem Bundesbeitrag von 45 Prozent. Acht Agglomerationen erhalten Bundesbeiträge in der Höhe von 40 Prozent. An 13 Agglomeratio- nen richtet der Bund Beiträge in der Höhe von 35 Prozent und an weitere zehn Agglomerationen von 30 Prozent aus. Diese Beitragssätze gelten für die A-Massnahmen der vierten Generation deren Realisierung ab 2024 ansteht.
Investitionskosten unter Berücksichtigung von Bevölkerung und Beschäftigten der Stadt oder Agglomeration. 13/55
Tabelle 2: Bundesbeitrag unter Berücksichtigung der Umsetzung Agglomeration Umsetzungsab- Resultierender Agglomeration Umsetzungsab- Resultierender zug (- 5 %) Bundesbeitrag zug (- 5 %) Bundesbeitrag Aareland nein 35 % Locarnese nein 40 % Aargau-Ost nein 45 % Luzern nein 40 % Agglo Y ja 30 % Mobul nein 35 % Basel nein 40 % Obersee nein 40 % Bern nein 40 % Rheintal nein 30 % Biel/Bienne - nein 35 % RUN ja 30 % Lyss Brig-Visp- nein 35 % Schaffhausen nein 35 % Naters Burgdorf ja 30 % Solothurn nein 40 % Chablais ja 30 % St.Gallen - Bo- ja 35 % densee Chur ja 30 % Talkessel nein 30 % Schwyz Coude du nein 30 % Thun nein 40 % Rhône Fribourg nein 35 % Unteres nein 35 % Reusstal Grand Genève ja 35 % Wil ja 30 % Grenchen nein 35 % Zug nein 35 % Langenthal ja 30 % Zürich Oberland nein 35 % Limmattal nein 35 % Zürich-Glattal nein 40 %
Werden die vom Bund auf der A-Liste priorisierten Massnahmen mit dem jeweiligen Prozentsatz der Mitfinanzierung hochgerechnet, beträgt der Bundesbeitrag insgesamt rund 1,30 Milliarden Franken. Die Verteilung der Bundesbei- träge auf die einzelnen beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen ist in Abbildung 5 dargestellt. Die detail- lierte Übersicht zu den einzelnen Massnahmen findet sich in Anhang 1.
Abbildung 5: Beiträge des Bundes pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A-Liste
3 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an
Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
3.1 Antrag des Bundesrates und Begründung
Damit Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssysteme in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerati- onen durch den Bund weiter unterstützt werden können, beabsichtigt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, zwei Verpflichtungskredite für die Mitfinanzierung von Massnahmen der Agglomerationsprogramme der vierten Ge- neration ab 2024 in der Höhe von rund 1,30 Milliarden Franken zu beantragen. Die Verpflichtungskredite entsprechen der Bestimmung des MinVG. Demnach leistet der Bund Beiträge an Ver- kehrsinfrastrukturen, die zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen führen und zu einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Schweiz beitragen. Finanzielle Beiträge werden für Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Strassen- und Schienenverkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs ausgerichtet, sofern sie nicht bereits durch andere Bundesmittel finanziert werden52. Sie können unter gewissen Bedingungen auch für Massnahmen im grenznahen Ausland ausgerichtet werden. Wer- den mit speziellem, der Feinerschliessung dienendem Rollmateriel erhebliche Infrastrukturkosten eingespart, so können auch Beiträge an die entsprechenden Mehrkosten des Rollmaterials ausgerichtet werden (Art. 17a Abs. 2bis MinVG). Betriebs- und Unterhaltsbeiträge sind von einer Mitfinanzierung ausgeschlossen. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Gesamtwirkung des Programms und betragen zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionssumme (Art. 22 MinVV). Um die begrenzten Mittel effizient einzusetzen, werden die Pro- gramme und die darin enthaltenen Massnahmen gestützt auf die Kriterien gemäss Artikel 17d des MinVG priorisiert. Für Massnahmen, die zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen, ein gutes Nutzen-Kosten-Verhältnis ausweisen und innerhalb von vier Jahren finanz- und baureif sind, beantragt der Bundesrat die Bewilligung der Mittel.
3.2 Inhalt der Vorlage, Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen
Der Bundesbeschluss legt die Verpflichtungskredite und die für eine Mitfinanzierung berechtigten Städte und Agglo- merationen mit dem jeweiligen Beitragssatz und dem Höchstbeitrag des Bundes für Investitionen in Verkehrsinfra- strukturen im Rahmen der vierten Generation des PAV fest. Art. 1 Mit dieser Bestimmung werden in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (FHG, SR 611.0) die beiden Verpflichtungskredite nach Artikel 7 Buchstabe b NAFG für Massnahmen der A-Liste der vierten Generation des PAV bewilligt. Die nach anrechenbaren Kosten mitfinanzierten Massnahmen gemäss Artikel 21 MinVV werden exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer bewilligt (vgl. Bst. a). Die in einzelnen Kategorien zu Paketen zusammengestellten pauschal finanzierten Massnahmen gemäss Artikel 21a MinVV werden demgegenüber inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer beschlossen (vgl. Bst. b). Die Gründe für diese Unterschei- dung werden in Artikel 2 des Beschlussentwurfs ausgeführt. Art. 2 Der Bundesrat kann in Übereinstimmung mit Artikel 21 Absatz 2 FHG den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Buch- stabe a um die ausgewiesene Teuerung und Mehrwertsteuer erhöhen. Angesichts der zum Teil langen Realisie- rungsdauer der grösseren Massnahmen wäre es schwierig, schon im Zeitpunkt des Bundesbeschlusses exakte Werte für Teuerung und – davon abhängig – Mehrwertsteuer in den Verpflichtungskredit einzurechnen. Um die eidgenössischen Räte später nicht mit Aufstockungen des Verpflichtungskredits zu belasten, bei denen faktisch kein Entscheidungsspielraum besteht, wird die entsprechende Kompetenz an den Bundesrat übertragen. Diese Lösung hat sich bei den Verpflichtungskrediten der früheren Programme bereits bewährt. Bei den nach Artikel 21a MinVV pauschal finanzierten Massnahmen sind hingegen Teuerung und Mehrwertsteuer bereits in den vom Parlament bewilligten Verpflichtungskredit eingerechnet. Diese Massnahmen können relativ kurz- fristig realisiert werden, so dass bis zur Leistung des Bundesbeitrags gar keine namhafte Teuerung anfällt. Art. 3 Die zu unterstützenden Agglomerationsprogramme, die jeweiligen Beitragssätze sowie der Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21 MinVV (Preisstand Oktober 2020, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) und für die Massnahmen nach Artikel 21a MinVV (Preisstand Oktober 2020, inkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) pro Agglome-
rationsprogramm werden im Anhang des Bundesbeschlusses festgelegt. Der Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21 MinVV setzt sich aus den Höchstbeiträgen der einzelnen gemäss der A-Liste vom Bund zur Unterstützung vorgesehenen Massnahmen zusammen. Der Beitragssatz kommt auch für die einzelnen Massnahmen und Massnahmenpakete zur Anwendung. Der pro Massnahme festgelegte Höchstbeitrag kann dabei nicht überschritten werden (siehe A-Listen in Anhang 1). Der über Leistungseinheiten berechnete Höchstbeitrag für die Massnahmen nach Artikel 21a MinVV setzt sich aus den vier Massnahmenkategorien für Pakete von Kleinmassnahmen zusammen. Der pro Paket festgelegte Höchst- beitrag kann dabei nicht überschritten werden (siehe A-Listen in Anhang 1). Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Trägerschaften der Agglomerationsprogramme. Art. 4 Der Finanzierungsbeschluss untersteht nach Artikel 163 Absatz 2 BV als einfacher Bundesbeschluss nicht dem Referendum.
Massnahmen im Schienenverkehr werden in erster Linie durch den BIF finanziert, davon ausgenommen sind nach Artikel 49 Absatz 3 EBG Strecken, die nur zur Feinerschliessung (z. B. Tram- und Metrobahnen) dienen. 16/55
3.3 Teuerungsannahmen
Gestützt auf die von den eidgenössischen Räten angenommene Motion 16.3705 von Ständerat Josef Dittli will der Bundesrat in den Beschlüssen zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen jeweils die Annahmen zur Teuerung aufführen, damit eine eindeutige Grundlage für allfällige späteren Anpassungen an den realen Teuerungsverlauf vorhanden ist. Dies ist insbesondere bei Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen im Rahmen der Bundesrech- nung bedeutsam, denn diese werden aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert und stehen somit in Konkurrenz zu anderen Aufgaben. Bei den Entnahmen aus dem NAF kann auf diese jährlichen Anpassungen an die Teuerungsentwicklung verzichtet werden, da diese Ausgaben vollumfänglich aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert sind. Der ausgabenpoliti- sche Spielraum wird also durch die Höhe der Einnahmen definiert. Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht erfor- derlich, die Teuerungsannahmen zu den Verpflichtungskrediten, mit denen die Entnahmen aus dem NAF gesteuert werden, in den Bundesbeschlüssen auszuweisen.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Der Bundesrat beantragt zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 1296.17 Millionen Franken für die Mitfinanzie- rung von Massnahmen im Rahmen des PAV ab 2024. Die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Ver- kehrsinvestitionen der Agglomerationsprogramme werden über den NAF finanziert. Der Fonds wird grossmehrheit- lich durch zweckgebundene Finanzquellen gespeist. Mit dieser Finanzierungsform belasten die Ausgaben für das PAV den Bundeshaushalt nicht. Durch die Einführung der Umsetzungsfristen für die ersten drei Generationen des PAV wird mit einem erhöhten Mittelbedarf in den kommenden Jahren gerechnet. Danach wird davon ausgegangen, dass der Mittelbedarf wieder abnimmt. Bis 2030 entwickeln sich die Entnahmen des NAF voraussichtlich wie in Tabelle 3 dargestellt53. Dabei basieren die Angaben für die Jahre 2021 bis 2025 auf den Angaben der Kantone zum geplanten Mittelbedarf. Die Angaben für die 4. Generation sowie ab 2027 sind Hochrechnungen des Bundes.
Tabelle 3: Entnahmen aus dem NAF für den Agglomerationsverkehr 2021–2030 (Angabe in Millionen Fran- ken) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Dringliche Pro- 3 0 0 0 0 jekte
1. Generation 55 91 80 73 69 70 60 60 40 20
2. Generation 63 144 115 154 136 133 60 60 40 20
3. Generation 56 82 102 152 186 202 40 20
4. Generation 50 60 70 100 80 80 100 100
5. Generation 20 60 100
Total PAV 177 317 347 438 461 505 240 240 240 240
Die Finanzierung der geplanten Entnahmen aus dem NAF für das PAV und die Nationalstrassen ist bis 2027 sicher- gestellt. Danach hängt die Mittelverfügbarkeit für das PAV im Wesentlichen davon ab, wie sich einerseits die Ein- nahmen des NAF und andererseits die Umsetzung der Nationalstrassenprojekte entwickeln. Diese Prognosen sind mit Unsicherheiten behaftet. Auf der Einnahmenseite sind insbesondere die Erträge aus dem Mineralölsteuerzu- schlag angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung des Strassenverkehrs schwierig vorhersehbar. Der Mittel- bedarf für die Erweiterungsprojekte der Nationalstrasse sowie für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglo- merationen könnte auf Grund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte tiefer ausfallen. Wenn die in Artikel 18 PAVV und den Leistungsvereinbarungen festgelegten Fristen für die Umsetzung zu greifen beginnen, wird sich ab 2025 für die dritte Generation des PAV und ab 2027 für die ersten beiden Generationen zeigen, ob die verpflichteten Mittel im vorgesehenen Umfang benötigt werden.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Aus der Vorlage entsteht als Freigabe der wiederkehrenden Verpflichtungskredite kein personeller Mehrbedarf. Die Zuständigkeit für die Realisierung der Projekte liegt bei den Trägerschaften. Die inhaltliche und finanzielle Begleitung dieser Arbeiten erfolgt mit den Ressourcen von ARE und ASTRA. Die Fondsadministration obliegt dem ASTRA im Rahmen des NAF.
4.2 Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen
und Berggebiete Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen profitieren in hohem Masse von Beiträgen des Bundes an die Investitionskosten der Verkehrsinfrastrukturen. Weil die grössten Verkehrsprobleme in den Agglomerationen bestehen, ist die Vorlage für diese Gebiete von grösster Wichtigkeit. Kantone, Städte und Gemeinden wären alleine oft nicht in der Lage, die erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Dies insbesondere auch deshalb, weil Verkehrs- infrastrukturen in dichten Siedlungsräumen besonders hohe Investitionen erfordern und meist nur im Verbund mit anderen Massnahmen ihre Wirkung erzielen. Die Mitfinanzierung des Bundes gemäss Entwurf des Bundesbeschlusses in der Höhe von rund 1,30 Milliarden Franken löst aufgrund des durchschnittlichen Beitragssatz von 37 Prozent ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,51 Milliarden Franken aus. Dies bedeutet, dass die Kantone, Städte und Gemeinden entsprechende Mittel in der Höhe von rund 2,21 Milliarden Franken bereitstellen müssen. Die Kantone, Städte und Gemeinden tragen also wei- terhin die Hauptlast der Investitionen, sodass sich die Geschwindigkeit der Umsetzung vorab nach deren finanziellen Möglichkeiten richtet. Die Einführung einer Frist von fünf Jahren bis zum Baubeginn eines Vorhabens ab der vierten Generation des PAV wird bewirken, dass die Massnahmen in den kommenden Jahren schneller als bisher umgesetzt werden. Die Pflicht zur schnelleren Umsetzung bedingt, dass die Trägerschaften sich auf die Eingabe von baureifen und politisch breit abgestützten Projekten fokussieren werden.
Zahlen 2021 gemäss Rechnung, 2022 und 2023 gemäss Voranschlag, Zahlen 2024 bis 2026 gemäss Finanzplan, 2027 -2030 gemäss Annahmen ARE unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens 2024-2027 gemäss Botschaft STEP Nationalstrassen 2023; Stand 29.04.2022. 18/55
Durch die gesicherte langfristige Finanzierung, die wiederkehrenden, nun eingeführten Prozesse und durch die Mit- finanzierung von Massnahmen gewisser Massnahmenkategorien über pauschale Bundesbeiträge sollte sich der Ressourcenaufwand der Trägerschaften pro Generation in Zukunft reduzieren. Mit dem NAF werden keine Beiträge des Bundes an Unterhalt oder Betrieb im Agglomerationsverkehr geleistet. Die Betriebs- und Unterhaltskosten für die neuen Infrastrukturen in diesem Bereich werden demzufolge bei Kantonen, Städten und Gemeinden anfallen.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
4.3.1 Auswirkungen auf die Agglomerationen
Die Bevölkerung in den Städten und Agglomerationen der Schweiz leidet nachweislich unter Verkehrsproblemen. Vielerorts sind die Verhältnisse durch Lärm- und Luftschadstoffimmissionen, Unfälle und Staus gekennzeichnet. Die negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt führten 2018 zu jährlichen Kosten von knapp 13.7 Milliarden Franken externer Kosten in der Schweiz.54 Der NAF stellt die für die Verbesserung des Verkehrssystems in den beitragsberechtigten Städten und Agglomera- tionen benötigten Bundesmittel sicher. Für die Agglomerationen wird mit dem Bundesbeschluss eine substanzielle Mitfinanzierung von Massnahmen des Agglomerationsverkehrs mit einem guten bis sehr guten Nutzen-Kosten-Ver- hältnis gewährt. Damit kann die Abstimmung zwischen Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung weiter vorangetrieben werden.
4.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Von den Verbesserungen des Verkehrssystems in den Städten und Agglomerationen und der damit einhergehenden Erhöhung der Erreichbarkeit profitieren nebst der Wohnbevölkerung und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch das Gewerbe, der Dienstleistungssektor sowie der Freizeitverkehr. Mit dem Bundesbeschluss werden direkte Investitionen in einem Gesamtvolumen von rund vier Milliarden Franken ausgelöst. Dies umfasst nicht nur die Bau- wirtschaft, sondern auch Planerleistungen und zum Beispiel mit den Investitionen in die e-Mobilität auch Hersteller von Fahrzeugen. Eine gut ausgebaute Infrastruktur bildet eine wichtige Basis für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Ziel des NAF im Allgemeinen und des PAV im Speziellen ist es, auch in Zukunft eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruk- tur zur Verfügung zu stellen und damit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Landes beizutragen. Die Un- terstützung von verkehrs- und raumplanerisch abgestimmten Agglomerationsprogrammen führt dazu, dass die Ver- kehrsprobleme aus einer Gesamtsicht heraus, durch ein intelligentes Zusammenspiel aller Verkehrsträger und ab- gestimmt auf die Siedlungsentwicklung der Agglomerationen gelöst werden. Die Verkehrsträger werden entspre- chend ihren komparativen Vorteilen weiterentwickelt. Dadurch wird der effiziente Einsatz der knappen Mittel ge- währleistet.
4.4 Auswirkungen auf Raum und Umwelt
Das PAV hat über die mitfinanzierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen zahlreiche Wirkungen auf die Siedlungen und die Umwelt, insbesondere auf die Luftqualität, das Klima, Landschaften, Lebensräume und Gewässer, die Be- anspruchung von Flächen sowie die Lebensqualität in Siedlungen. Das Gebot der Nachhaltigkeit verlangt, dass der wachsende Verkehr möglichst umweltverträglich gestaltet und die Qualität der Siedlungen erhalten oder verbessert wird. Das PAV leistet hier einen wichtigen Beitrag. Der gesamtheitliche Ansatz wird in den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen zu einem optimierten Einsatz der verschiedenen Verkehrsmittel führen. Damit ist mit einer Verschiebung des Modal-Splits zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs zu rech- nen, was eine verträglichere Bewältigung des Verkehrs in Bezug auf die Flächenbeanspruchung, den Energiever- brauch und die Lärm- und Luftbelastung ermöglicht. Durch die Abstimmung mit der qualitätsvollen Entwicklung der Siedlungen nach innen wird der weiteren Zersiedlung und dem fortschreitenden Verlust von Kulturland und Naturräumen entgegengewirkt. Die Entwicklung von Zentren in allen Landesteilen wird gestärkt. Die Verlagerung des Agglomerationsverkehrs in Richtung des öffentlichen Ver- kehrs und des Fuss- und Veloverkehrs in dicht besiedelten Gebieten trägt auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele gemäss CO2-Gesetz55 vom 23. Dezember 2011 und dem Pariser Abkommen56 zu erreichen. So dienen auch rund die Hälfte der Investitionen für Massnahmen des strassengebundenen ÖV der Umstellung auf e-Mobilität und tragen damit zur Dekarbonisierung bei. Im Weiteren tragen Landschaftskonzepte mit entsprechenden Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen und der Landschaftsqualität bei und fördern die Lebensqualität.
4.5 Auswirkungen auf die vernetzte Mobilität sowie nationale
Verkehrsinfrastrukturen Mit den beantragten Mitteln werden Verkehrsinfrastrukturen in den beitragsberechtigten Städten und Agglomeratio- nen mitfinanziert, die in Wechselwirkung mit den nationalen Verkehrsinfrastrukturen stehen. Die Verkehrsmengen sollen aber nicht einfach bewältigt werden, sondern im Rahmen eines Gesamtkonzepts aufgefangen werden, das alle Verkehrsarten und die Siedlungsentwicklung berücksichtigt. Eine besondere Rolle dabei spielen die Verkehrs- drehscheiben, mit denen eine Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und der verschiedenen Regionen des Landes sichergestellt wird. Dabei werden auch die geplanten nationalen Ausbaupläne bei den Nationalstrassen und dem Schienenverkehr berücksichtigt. Beim PAV spielt die Förderung kurzer Wege und die Nutzung flächeneffizienter Verkehrsmittel eine zentrale Rolle. Damit wird die multimodale Mobilität gefördert, die Effizienz des Gesamtverkehrssystems verbessert und die
ARE (2021), Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz - Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 2018 55 SR 641.71 56 SR 0.814.012 19/55
nationalen Verkehrsinfrastrukturen können von agglomerationsinternem Verkehr entlastet werden. Umgekehrt soll der Ausbau der nationalen Verkehrsinfrastrukturen dazu dienen, den verkehrlichen Druck in den Agglomerationen zu entschärfen. Neben den vorgesehenen Massnahmen werden ohne weitere begleitende Massnahmen (z. B. Ver- kehrslenkung, Parkraummanagement und weitere Massnahmen zum Glätten von Verkehrsspitzen) nicht sämtliche Verkehrsüberlastungen im regionalen Verkehrssystem der beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen ver- mieden werden können.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 BV. Nach Artikel 7 Buchstabe b NAFG beantragt der Bundesrat in der Regel alle vier Jahre einen Verpflichtungskredit für Beiträge des Bundes an Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Mittel ab 2024 beantragt.
5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Finanzierung von Massnahmen im grenznahen Ausland in den Agglomerationen Basel, Grand Genève, Rhein- tal, Schaffhausen und RUN ist nach Artikel 17a Absatz 3 MinVG möglich. Infrastrukturprojekte im grenznahen Aus- land können Bestandteil der Programmfinanzierung sein, sofern die Infrastrukturen in erster Linie zur Verbesserung der Verkehrssituation im Schweizer Teil der Agglomeration dienen, sich das benachbarte Ausland ebenfalls finan- ziell engagiert und zweckmässig in die Trägerschaft integriert ist.57 Der vorliegende Bundesbeschluss steht somit im Einklang mit dem europäischen Recht.
5.3 Erlassform
Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe c e contrario und Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parla- mentsgesetzes vom 13. Dezember 200258 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.
5.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte erforderlich für Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue, einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue, wiederkehrenden Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken nach sich ziehen. Die Bewil- ligung des vorliegenden Beschlusses über den Gesamtkredit führt zu jährlich wiederkehrenden Ausgaben, die zwei Millionen Franken bei weitem überschreiten, weshalb Artikel 1 Buchstaben a und b des Bundesbeschlusses der Ausgabenbremse zu unterstellen sind.
5.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199059 sind für den NAF subsidiär gültig. Die Abgel- tungen sind an Kantone oder ihre öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften vorgesehen und werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und der Trägerschaft der Agglomerationsprogramme ausgerichtet.
57 BBl 2006 763 791
58 SR 171.10 59 SR 616.1 21/55
6 Abkürzungsverzeichnis
ARE Bundesamt für Raumentwicklung
ASTRA Bundesamt für Strassen
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAV Bundesamt für Verkehr
BFS Bundesamt für Statistik
BIF Bahninfrastrukturfonds
BV Bundesverfassung (SR 101)
EBG Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101)
FVV Fuss- und Veloverkehr (Langsamverkehr)
IFG Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerations- verkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregio- nen (BBl 2006 8433)
MinVG Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralöl- steuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (SR 725.116.2)
MinVV Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineral- ölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (SR 725.116.21)
MIV Motorisierter Individualverkehr
MWST Mehrwertsteuer
NAF Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
NAFG Bundesgesetz vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (SR 725.13)
ÖV Öffentlicher Verkehr
PAV Programm Agglomerationsverkehr
PAVV Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2019 über das Programm Agglomerationsver- kehr (SR 725.116.214)
RPAV Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr vom 13. Februar 2020
STEP Strategisches Entwicklungsprogramm
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Anhang 1 Liste der Massnahmen der vierten Generation des Programms Agglomerationsver- kehr Hinweis: Bei den Beitragssätzen und Bundesbeiträgen (Höchstbeitrag) aller Listen der Prioritäten B handelt es sich um eine Annahme, die auf der Prüfung der Agglomerationsprogramme der vierten Generation basiert. Weder der Beitragssatz noch der Bundesbeitrag sind zugesichert. Vorbehältlich einer zukünftigen Mitfinanzierung des Agglo- merationsverkehrs durch den Bund können die Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme der fünf- ten oder künftigen Generationen erneut zur Prüfung eingereicht werden.
A1-1 Öffentlicher Verkehr Tabelle A1-1 Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV - Priorität A
Kosten Investition [Mio. Bundesbeitrag [Mio. Fr.];
Beitragssatz Bund [%] Fr.]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl. MWST
exkl. MWST Höchstbeiträge Aareland Egerkingen, Optimierung der ÖV-Erschliessung Areal Gäupark 2,09 35 0,73 Neuendorf, Neue Haltestelle Kreisschule Gäu 0,28 35 0,10 Agglo Y Arrêts de bus 2,62 30 0,79 Basel BS: Tram Petersgraben 19,62 40 7,85 BL: Tram Letten 75,53 40 30,21 BS: Aufwertung Ortsdurchfahrt Riehen Dorf 1,75 40 0,70 Weil am Rhein: Verlängerung Tram 8 Weil am Rhein bis 20,67 40 8,27 Läublinpark BL: Neue Tramhaltestelle Freilager 4,98 40 1,99 BS: Bussystem 2027 (Buselektrifizierung inkl. Lade- und Depo- 54,66 40 21,86 tinfrastruktur) BL: Elektrifizierung Buslinien 5,89 40 2,36 Kaiseraugst: Neue Bushaltestelle «Aurica» 0,17 40 0,07 BS: Haltestellen Schifflände/Marktplatz 16,42 40 6,57 Bern Stadt Bern, neue Haltestelle Guisanplatz 8,00 40 3,20 Stadt Bern, Zukunft Bahnhof Bern: Verkehrsmassnahmen im 1. 6,70 40 2,68 Ausbauschritt, Teil 1: Baustein 4 Stadt Bern, S-Bahnhof Europaplatz Nord, ehemals Stöckacker, 5,10 40 2,04 Verschiebung inkl. neuer Zugänge Stadt Bern, Bus-/LV-Verbindung Neuenschwanderstrasse 4,00 40 1,60 Stadt Bern, Elektrifizierung Buslinie 28 4,46 40 1,78 Stadt Bern, Feinerschliessung unterhalb des Viadukts A12 Aus- 15,00 40 6,00 serholligen Bern, Elektrifizierung Buslinien 38, 41, 44, 46 und 47 7,22 40 2,89 Münsingen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Münsingen, Perron 5,90 40 2,36 West Biel/Bienne - Evilard, Wendeschlaufe Ortsbus Magglingen-Leubringen 0,60 35 0,21 Lyss Biel, Fahrbahnhaltestellen zur Buspriorisierung 3,70 35 1,30 Biel, Umstellung Buslinie 2 und 5 auf batterieelektrischen Be- 5,21 35 1,82 trieb Chur Busspur Chur West, Stadt Chur 3,70 30 1,11 Pauschales Massnahmenpaket A, Aufwertung Bushaltestellen 0,90 30 0,27
Kosten Investition [Mio. Bundesbeitrag [Mio. Fr.];
Beitragssatz Bund [%] Fr.]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl. MWST,
exkl. MWST Höchstbeiträge Coude du Electrification du réseau de bus urbain 1,58 30 0,47 Rhône Fribourg Surcoûts pour le passage aux bus électriques à hydrogène A 22,40 35 7,84 Aménagement du réseau routier pour de nouvelles lignes TP 0,84 35 0,29 Grand Adaptation de l'infrastructure tram Cornavin - Terreaux du 35,00 35 12,25 Genève Temple y compris requalification du boulevard James Fazy Prolongement transfrontalier du tram Nations-Grand- Saconnex 84,00 35 29,40 entre l'interface multimodale P47-P49 et Ferney-Voltaire Prolongement du tram Annemasse - secteur Dusonchet Perrier, 35,20 35 12,32 y compris requalification des espaces publics Aménagement d’un BHNS en rabattement du Léman Ex- 18,70 35 6,55 press: gare d’Annemasse – Cranves-Sales - Bonne-Hôpital CHAL Axe fort TC sud autoroute section Chemin du Pavillon - Pont 6,30 35 2,21 Pavillon Langenthal Langenthal, Bushaltestelle Wiesenstrasse Verlegung 1,10 30 0,33 Verkehrsmanagement Dreilinden 2,80 30 0,84 Locarnese Nuova fermata bus Avegno, Centro Punto Valle 0,60 40 0,24 Luzern K15a Rothenburg, Knoten Butzibach – Autobahnanschluss A2 6,35 40 2,54 Kriens, Arsenalstrasse/Nidfeldstrasse 5,52 40 2,21 Batterie-Trolleybus: Leistungsstarke Batteriepakete, punktuelle 3,74 40 1,50 Fahrleitungsergänzungen und Energieversorgung (A-Horizont) Ladeinfrastruktur in Depots für Depotlader-Batteriebusse 2,36 40 0,94 Verlängerung Linie 4 bis Mattenhof 7,40 40 2,96 K15 Emmen, Anschluss Emmen Nord 5,99 40 2,40 Mobul Liaison multimodale sur l'axe Planchy - Pâla entre la ZI Planchy 5,36 35 1,88 et le giratoire Sous-Crêt Electrification du réseau TP urbain 11,17 35 3,91 Aménagement définitif des nouveaux arrêts du réseau TP ur- 3,57 35 1,25 bain Schaffhausen E-Busse im Stadt- und Regionalverkehr 18,83 35 6,59 Solothurn Bus-/ÖV-Infrastruktur: Luterbach, Riedholz: Neue Businfrastruk- 8,58 40 3,43 tur Entwicklungsgebiete Attisholz Bus-/ÖV-Infrastruktur: Elektrifizierung Buslinien BSU 6,41 40 2,56 Bus-/ÖV-Infrastruktur: Bushaltestellen: Luterbach, Derendin- 0,30 40 0,12 gen, Biberist: Bushaltestellen innere Tangentiallinie Bus-/ ÖV-Infrastrutkur: Kriegstetten: Neue Buswendeschlaufe 0,78 40 0,31 St.Gallen - St.Gallen, Elektrifizierung Buslinien 7 und 8 5,00 35 1,75 Bodensee Talkessel Bahnhof Seewen neuer Perronzugang Südende 2,72 30 0,82 Schwyz Zug Kreisel Forren, Bypass Blegistrasse, Rotkreuz (TB3020.0433) 0,99 35 0,35
Buserschliessung Steinhausen Nord und Ost 1,18 35 0,41 Ladeinfrastruktur für E-Busse ZVB 2,67 35 0,93
Kosten Investition [Mio. Bundesbeitrag [Mio. Fr.];
Beitragssatz Bund [%] Fr.]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl. MWST,
exkl. MWST Höchstbeiträge Zürich-Glattal Zürich - Erschliessung Lengg (Gesundheitsstandort), Teil ÖV 4,01 40 1,60 Zürich - Tram Affoltern 264,69 40 105,88 Zürich - Erschliessung Lengg (Gesundheitsstandort), Teil ÖV 6,06 40 2,42 Zürich - Elektrifizierung Buslinie 89 12,84 40 5,14 Bassersdorf - Busspur neue Baltenswiler-/Bassersdorferstrasse 1,38 40 0,55 Total 871,59 333,95
Tabelle A1-2
Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV - Priorität A Bereich Tram- und Bushaltestellen
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio. Fr.];
Beitragssatz Bund [%] [Mio. Fr.]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl. MWST,
exkl. MWST Höchstbeiträge Aareland Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 0,51 35 0,18 Basel Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 0,30 40 0,12 Chablais Paquet Bus Liste A 0,37 30 0,11 Coude du Paquet Bus Liste A 1,93 30 0,58 Rhône Fribourg Paquet Bus Liste A 10,71 35 3,75 Limmattal Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 0,51 35 0,18 Locarnese Pacchetto Bus lista A 1,03 40 0,41 Mobul Paquet Bus Liste A 1,34 35 0,47 Obersee Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 1,20 40 0,48 Rheintal Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 1,13 30 0,34 RUN Paquet Bus Liste A 0,73 30 0,22 Talkessel Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 3,17 30 0,95 Schwyz Zug Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 5,00 35 1,75 Zürich Ober- Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 0,43 35 0,15 land Zürich-Glattal Paket Aufw. Bushalt. A-Liste 0,60 40 0,24 Total 28,96 9,93
Tabelle A1-3
Liste der Massnahmen - Priorität B
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio. Fr.];
Beitragssatz Bund [%] [Mio. Fr.]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl. MWST,
exkl. MWST Höchstbeiträge Basel BS: Tram Klybeck 60,15 40 24,06 Bern Belp, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Belp 6,63 40 2,65 Paket Aufw. Bushalt. B-Liste 2,00 40 0,80 Biel/Bienne - Biel, Umstellung Buslinien 6 und 8 auf batterieelektrischen Be- 8,20 35 2,87 Lyss trieb Chur Neue Busführung Saltinisstrasse, Trimmis 1,56 30 0,47 E-Mobilität Busse 3,05 30 0,92 Buserschliessung ESP Neugut, Malans 0,56 30 0,17 Fribourg Modifications à apporter au G7 pour la transition vers l'hydro- 8,50 35 2,98 gène Surcoûts pour le passage aux bus électriques à hydrogène B 9,80 35 3,43 Aménagement d'une voie bus d'accès, secteur Gérine 2,63 35 0,92 Grand Réaménagement de l’avenue A,F, Dubois en faveur des MD et 6,30 35 2,21 Genève des TP Aménagement d'un axe TP en site propre et d'une voie MD 12,80 35 4,48 avec traitement paysager du tronçon Cherpines-Bernex Luzern Batterie-Trolleybus: Leistungsstarke Batteriepakete, punktuelle 0,64 40 0,26 Fahrleitungsergänzungen und Energieversorgung (B-Horizont) RUN Réalisation d'un axe TP - MD structurant entre la halte de Ma- 5,81 30 1,74 rin-Epagnier et le PDE Littoral Est, 2e étape, y,c, route de des- serte TIM depuis la route des Perveuils et aménagement du carrefour d'accès Paquet Bus Liste B 4,05 30 1,22 Schaffhausen Stadtbuserweiterung: Verlängerung Linie 1 0,85 35 0,30 Verbesserung der ÖV-Anbindung von Feuerthalen und Flurlin- 4,10 35 1,44 gen an Schaffhausen Solothurn Bus-/ÖV-Infrastruktur: Elektrifizierung Buslinien BSU 2,54 40 1,02 Zug Kreisel Blegi-/Birkenstrasse, Rotkreuz 2,27 35 0,79 Kreisel Neuhof, Baar 4,33 35 1,52 Busspur Neuhofstrasse, Baar 1,18 35 0,41 Busspur Langgasse, Baar (TB3020,0280) 2,17 35 0,76 Zürich Ober- Uster - Busbeschleunigung 7,08 35 2,48 land Zürich-Glattal Kloten - Verlängerung Stadtbahn (Flughafen - Kloten Industrie) 262,88 40 105,15 Zürich - Erschliessung Hochschulgebiet: Erschliessung öffentli- 40,09 40 16,04 cher Verkehr Total 460,17 179,09
A1-2 Motorisierter Individualverkehr Tabelle A1-4
Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV - Priorität A
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Zofingen/Oftringen, Aufhebung Niveauübergang Aarburger- 14,75 35 5,16 strasse K104 Aargau-Ost Umgestaltung Mellingerstrasse, Baden, 1. Etappe 7,00 45 3,15 Verkehrstechnische Sanierung Knoten Bibenlos, Bremgarten 9,50 45 4,28 Realisierung Parkleitsystem, Lenzburg 1,30 45 0,59 Basel BL: Laufen, neue Birsbrücke Süd inkl, kommunaler FlaMa 15,45 40 6,18 BL: Laufen, Brücke Norimatt und Verlegung Nau 14,49 40 5,80 CEA: Réaménagement RD105 Saint-Louis/Hésingue - 5A3F 40,72 40 16,29 BL: Arlesheim - Münchenstein, Verlegung Kantonsstrasse ins 19,32 40 7,73 Tal (inkl, FlaMa) SLA: Améliorer le fonctionnement et les performances du ré- 0,86 40 0,34 seau de bus (feux) BL: Fahrplanstabilität in Pratteln 1,38 40 0,55 BL: Fahrplanstabilität in Oberwil 0,61 40 0,24 BL: Fahrplanstabilität (Punktuelle Verbesserungen) 1,01 40 0,40 BL: Birsfelden, Umgestaltung Ortsdurchfahrt 15,50 40 6,20 BL: Aesch, Erneuerung und Umgestaltung Hauptstrasse, Ab- 6,02 40 2,41 schnitt Nord Bern Stadt Bern, Inselplatz 6,00 40 2,40 Stadt Bern, Verkehrsmanagement Stadt Bern 11,00 40 4,40 Stadt Bern/Köniz; Sanierung Seftigenstrasse, Knoten Seftigen-/ 13,92 40 5,57 Morillonstrasse bis Sandrain Biel/Bienne - Biel, Erweiterung Parkleitsystem 5,03 35 1,76 Lyss Biel, Neugestaltung Bözingenstrasse, Abschnitt Falkenstrasse 6,04 35 2,11 bis Gutenbergstrasse Biel, Neugestaltung Mettstrasse, Abschnitt Bushaltestelle Piasio 8,56 35 3,00 bis Mühlestrasse Brig-Visp- Aufwertung Gliser Allee (Brig-Glis) 5,42 35 1,90 Naters Chur H3a Julierstrasse: Anschluss Rosenhügel, Stadt Chur 11,00 30 3,30 Betriebs- und Gestaltungskonzept Kantonsstrasse, Zizers 2,70 30 0,81 Grand Requalification de l’avenue de la Paix et reconstruction du pont 6,80 35 2,38 Genève supérieur en faveur des TP et des MD de la place des Nations à la place Albert-Thomas Réaménagement de la Place de Sardaigne et de la Place 5,20 35 1,82 Vibert en faveur des transports publics et des modes doux Requalification de la route de Suisse (3ème étape) : tronçons 28,34 35 9,92 sur Prangins et Gland Réaménagement de la Rue du Collège, Rue des Moraines et 4,39 35 1,54 Rue de la Fontenette en faveur des MD et des TP
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Limmattal Dietikon – Knotenertüchtigung Anschluss Silbern zur Busbe- 4,47 35 1,56 schleunigung Luzern Kriens, Umgestaltung SüdAllee, Arsenal-/ Nidfeldstrasse 15,04 40 6,02 Mobul Liaison multimodale entre le passage inférieur de Planchy et 4,75 35 1,66 Combes nord Obersee Kreisel/Umbau Feldlistich/Porthofstrasse Rapperswil-Jona 1,90 40 0,76 Kantonsstrassen Kanton SG: ÖV-Bevorzugung mittels Liniener- 0,51 40 0,20 kennung BGK Ortskernaufwertung Siebnen-Ost 4,08 40 1,63 BGK/Ortskernaufwertung Zentrum Tuggen 6,39 40 2,56 BGK/Ortskernaufwertung Schmerikon 4,34 40 1,74 Rheintal Widnau, BGK Poststrasse- / Diepoldsauerstrasse 9,69 30 2,91 RUN Requalification de la RC5 : priorisation TP, aménagement de 5,54 30 1,66 bandes cyclables et connexion MD entre de l'axe structurant TP et la halte ferroviaire, abaissement de la vitesse à 30 km/h, étape 2 Solothurn Verkehrsmanagement Westtangente Solothurn: Stauraumma- 3,15 40 1,26 nagement Aarebrücke Westtangente Verkehrsmanagement Westtangente Solothurn: Optimierung 2,40 40 0,96 Knoten Obach St,Gallen - Herisau, Sanierung Schwänlikreisel 5,00 35 1,75 Bodensee Talkessel Groberschliessungsstrasse Schuttweg Goldau 10,68 30 3,20 Schwyz Verlegung Franzosenstrasse 1,43 30 0,43 BGK Bahnhofstrasse Seewen 3,34 30 1,00 BGK Schwyz Ortskern (1, Etappe) 4,02 30 1,21 Thun Uetendorf, BGK Ortsdurchfahrt 5,04 40 2,02 Wil BGK Ortsdurchfahrt Eschlikon 4,92 30 1,48 Glärnischstrasse, Umgestaltung inkl Bushaltestellen 6,17 30 1,85 Zug Verbindung Zugerstrasse - Kirchmattstrasse, Steinhausen 1,63 35 0,57 Strassenverbindung Altgasse - Weststrasse, Baar 3,15 35 1,10 Verkehr Zug Nord, Stadt Zug 5,91 35 2,07 Aufwertung Dorf-/Rathausstrasse, Baar 4,54 35 1,59 Aufwertung Strassenräume Dorfzentrum, Oberägeri 9,85 35 3,45 Zürich Ober- Fehraltorf - Erschliessungsstrasse und Nordanschluss Allmend- 1,62 35 0,57 land strasse Zürich-Glattal Regensdorf - Spange Althard 4,85 40 1,94 Regensdorf - Spange Trockenloo 11,22 40 4,49 Dübendorf/Wangen-Brüttisellen – Groberschliessung Innovati- 15,16 40 6,06 onspark, Parkway Regensdorf - Anpassungen Wehntalerstrasse 13,75 40 5,50 Total 436,85 163,43
Tabelle A1-5
Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV - Priorität A Bereich Verkehrsmanagement
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Agglo Y Paquet GT Liste A 4,13 30 1,24 Bern Paket VM A-Liste 10,80 40 4,32 Biel/Bienne - Paket VM A-Liste 10,80 35 3,78 Lyss Brig-Visp- Paket VM A-Liste 0,49 35 0,17 Naters Chablais Paquet GT Liste A 5,70 30 1,71 Grand Paquet GT Liste A 10,34 35 3,62 Genève Grenchen Paket VM A-Liste 0,80 35 0,28 Langenthal Paket VM A-Liste 1,27 30 0,38 Obersee Paket VM A-Liste 2,63 40 1,05 Rheintal Paket VM A-Liste 0,37 30 0,11 RUN Paquet GT Liste A 1,50 30 0,45 Zürich Ober- Paket VM A-Liste 1,80 35 0,63 land Total 50,63 17,74
Tabelle A1-6
Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV - Priorität A Bereich Strassengestaltungskonzepte
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Paket Aufw. Str. A-Liste 23,57 35 8,25 Aargau-Ost Paket Aufw. Str. A-Liste 10,60 45 4,77 Agglo Y Paquet VSR Liste A 5,07 30 1,52 Basel Paket Aufw. Str. A-Liste 30,48 40 12,19 Bern Paket Aufw. Str. A-Liste 9,88 40 3,95 Biel/Bienne - Paket Aufw. Str. A-Liste 49,60 35 17,36 Lyss Brig-Visp- Paket Aufw. Str. A-Liste 7,43 35 2,60 Naters Burgdorf Paket Aufw. Str. A-Liste 4,47 30 1,34 Chablais Paquet VSR Liste A 15,53 30 4,66 Chur Paket Aufw. Str. A-Liste 20,37 30 6,11 Coude du Paquet VSR Liste A 3,17 30 0,95 Rhône Fribourg Paquet VSR Liste A 24,06 35 8,42 Grand Paquet VSR Liste A 14,17 35 4,96 Genève Langenthal Paket Aufw. Str. A-Liste 3,30 30 0,99 Limmattal Paket Aufw. Str. A-Liste 9,49 35 3,32 Locarnese Pacchetto RSS lista A 12,30 40 4,92 Luzern Paket Aufw. Str. A-Liste 3,23 40 1,29 Mobul Paquet VSR Liste A 1,86 35 0,65 Obersee Paket Aufw. Str. A-Liste 13,90 40 5,56 Rheintal Paket Aufw. Str. A-Liste 14,63 30 4,39 RUN Paquet VSR Liste A 43,07 30 12,92 Schaffhausen Paket Aufw. Str. A-Liste 30,51 35 10,68 Solothurn Paket Aufw. Str. A-Liste 8,98 40 3,59 St.Gallen - Paket Aufw. Str. A-Liste 7,51 35 2,63 Bodensee Talkessel Paket Aufw. Str. A-Liste 3,07 30 0,92 Schwyz Thun Paket Aufw. Str. A-Liste 4,63 40 1,85 Unteres Paket Aufw. Str. A-Liste 1,60 35 0,56 Reusstal Wil Paket Aufw. Str. A-Liste 7,07 30 2,12 Zug Paket Aufw. Str. A-Liste 28,69 35 10,04 Zürich Ober- Paket Aufw. Str. A-Liste 13,29 35 4,65 land
Agglomeration Total
Massnahme
Zürich-Glattal Paket Aufw. Str. A-Liste
Kosten Investition [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020 447,33 21,80 exkl, MWST
40 Beitragssatz Bund [%]
Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST, 156,88 8,72 Höchstbeiträge
Tabelle A1-7
Liste der Massnahmen - Priorität B
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Suhr, VERAS 210,57 35 73,70 Oensingen, Entlastung Oensingen inkl. flankierende Massnah- 73,31 35 25,66 men mit Aufwertung der Ortsdurchfahrt Aargau-Ost Paket Aufw. Str. B-Liste 8,00 45 3,60 Umgestaltung Mellingerstrasse, Baden, 2. Etappe 8,93 45 4,02 Agglo Y APA Ouest 13,37 30 4,01 Carrefours Ancienne-Douane - Remparts - Rue du Casino 2,43 30 0,73 Rue des Prés-du-Lac 0,79 30 0,24 Basel BS: Aeschenplatz 14,54 40 5,82 BL: Aesch, Erneuerung und Umgestaltung Hauptstrasse, Be- 5,00 40 2,00 reich Zentrum Bern Kehrsatz, Verlegung Zimmerwaldstrasse, Anbindung an Umfah- 7,00 40 2,80 rungsstrasse Kehrsatz, Neukonzeption Umfahrung 4,00 40 1,60 Muri, Ausbau Knoten Melchenbühlplatz 12,00 40 4,80 Kehrsatz, Umgestaltung innerörtliches Verkehrsnetz 8,00 40 3,20 Paket VM B-Liste 2,50 40 1,00 Stadt Bern, BGK Murtenstrasse 5,10 40 2,04 Paket Aufw. Str. B-Liste 23,90 40 9,56 Biel/Bienne - Paket VM B-Liste 5,90 35 2,07 Lyss Paket Aufw. Str. B-Liste 3,02 35 1,06 Brig-Visp- Paket Aufw. Str. B-Liste 16,79 35 5,88 Naters Burgdorf Paket Aufw. Str. B-Liste 9,65 30 2,90 Chablais Paquet VSR Liste B 10,44 30 3,13 Réaménagement de la RC302 de Monthey à Collombey 16,74 30 5,02 Chur Industriestrasse inkl. Knoten Freihofstrasse/Kantonsstrasse, 6,81 30 2,04 Landquart Busoptimierungen (Verkehrsmanagement), Stadt Chur 5,00 30 1,50 Einbahnregime/Pförtneranlage Welschdörfli, Stadt Chur 2,50 30 0,75 Parkierungsmanagement, Stadt Chur 1,00 30 0,30 Paket Aufw. Str. B-Liste 8,07 30 2,42 Betriebs- und Gestaltungskonzept Ring- und Kasernenstrasse, 8,51 30 2,55 Stadt Chur Coude du Paquet GT Liste B 0,78 30 0,23 Rhône Requalification de l'axe du Gd-St-Bernard 8,38 30 2,51 Fribourg Paquet GT Liste B 3,16 35 1,11 Paquet VSR Liste B 8,78 35 3,07
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Grand Réaménagement de la route de Peney entre la route de Ca- 13,26 35 4,64 Genève nada et la route de Vernier communale Réaménagement multimodal du réseau routier cantonal dans la 20,40 35 7,14 ZIMEYSAVER : Route du Nant d’avril Ouest Requalification de l'avenue de la Praille (PAV) : croix MD est- 6,40 35 2,24 ouest du quartier de Pont-Rouge à la rue du Léopard Réaménagement multimodal et des espaces publics de la rue 19,13 35 6,70 J.-Grosselin et du boulevard des Promenades (PAV) Aménagement MD et espaces publics dans le « Cœur de ville » 5,39 35 1,89 de Nyon Requalification multimodale de la ceinture urbaine (tronçon 12,24 35 4,28 Banc Bénit / Pont de Lancy / 1er août) : réaménagement en surface Grenchen Paket Aufw. Str. B-Liste 19,80 35 6,93 Limmattal Paket Aufw. Str. B-Liste 1,62 35 0,57 Locarnese Pacchetto RSS Lista B 4,41 40 1,76 Luzern K17: Ebikon/Dierikon, Einmündung Weichlerenstrasse (exkl.) – 5,62 40 2,25 Einmündung Industriestrasse Paket VM B-Liste 14,13 40 5,65 K13/15: Emmen, Sprengiplatz – Sonnenplatz (inkl.) mit Zufahr- 7,55 40 3,02 ten K 13 bis Einmündung Weiherstrasse und Zufahrt K 15 bis Autobahnanschluss Emmen Nord (exkl.) Kriens, Ringstrasse, Optimierung Gesamtverkehrssystem mit 9,51 40 3,80 Massnahmen ÖV und LV Paket Aufw. Str. B-Liste 4,96 40 1,98 Emmen, Seetalstrasse: Abschnitt Emmenbrücke Bahnhof Süd 18,87 40 7,55 – Reusseggstrasse Luzern, Zürichstrasse, Löwenplatz – Einmündung Wesem- 3,06 40 1,22 linstrasse (exkl.), Optimierung Gesamtverkehrssystem mit An- passung und Erneuerung Strassenraum K17 Ebikon, Grenze Stadt Luzern – Schachenweid 5,51 40 2,20 Mobul Paquet VSR Liste B 2,44 35 0,85 Obersee Bahnunterführung Hauptstrasse Wollerau 9,01 40 3,60 Umbau Wollerau- und Wilenstrasse, Freienbach 6,12 40 2,45 Paket Aufw. Str. B-Liste 6,99 40 2,80 Rheintal Umfahrung Altstätten: Netzergänzung 31,43 30 9,43 Paket Aufw. Str. B-Liste 14,43 30 4,33 RUN Paquet GT Liste B 5,99 30 1,80 Paquet VSR Liste B 23,92 30 7,18 Schaffhausen Paket Aufw. Str. B-Liste 30,39 35 10,64 Solothurn Aufwertung / Sicherheit Strassenraum: Solothurn: Knoten Dor- 1,15 40 0,46 nacherstrasse / Berthastrasse Aufwertung / Sicherheit Strassenraum: Solothurn: Querungen 3,83 40 1,53 Werkhofstrasse
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Talkessel BGK Mythenblick Seewen 1,26 30 0,38 Schwyz BGK Schwyz Ortskern (2. Etappe) 4,50 30 1,35 Paket Aufw. Str. B-Liste 2,00 30 0,60 Thun Thun, BGK Dürrenastquartier 7,71 40 3,08 Unteres Schattdorf: Erschliessung ESP und Aufwertung Knoten Ross- 5,80 35 2,03 Reusstal giessen Altdorf innerorts: Umgestaltung Ortsdurchfahrt 1,17 35 0,41 Wil Netzergänzung Nord 49,05 30 14,72 Haupt- Bronschhoferstrasse, Umgestaltung 15,60 30 4,68 Hubstrasse, Umgestaltung mit Fahrbahnhaltestellen 5,30 30 1,59 BGK Gupfenstrasse 9,90 30 2,97 Paket Aufw. Str. B-Liste 11,87 30 3,56 Zug Paket Aufw. Str. B-Liste 6,50 35 2,28 Zürich Ober- Paket Aufw. Str. B-Liste 9,40 35 3,29 land Zürich-Glattal Zürich - Hardturmstrasse - Umgestaltung Strassenraum 15,30 40 6,12 Dietlikon - Aufwertung Strassenraum Dietlikon, Bahnhofstrasse 5,45 40 2,18 und Velo Bassersdorf - Dietlikon, Teil Süd Kloten - Aufwertung Strassenraum Kloten, Dorf-/Bassers- 7,08 40 2,83 dorferstrasse Paket Aufw. Str. B-Liste 16,17 40 6,47 Regensdorf BGK Watt mit Dorf-, Rümlanger-, Niederhasli- und 8,09 40 3,24 Unterdorfstrasse Total 1004,68 351,99
A1-3 Fuss- und Veloverkehr Tabelle A1-8
Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV - Priorität A
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Wangen b. O., Verkehrsraumgestaltung Entwicklungsgebiet 7,30 35 2,56 Danzmatt / Bahnhof Velovorzugsroute Zofingen – Olten, Abschnitt Zofingen – Aar- 18,91 35 6,62 burg (östlich Bahnlinie, Korridor A) Agglo Y Franchissement axe routier/canal à créer – Accès en entrée au 0,40 30 0,12 Y-Parc Basel Lk Lörrach: Radschnellverbindung RS 7 (K) Wiesental Schopf- 13,52 40 5,41 heim - Lörrach BL: Birsstadt - Velovorzugsroute West, 1. Etappe (Schlüssel- 14,49 40 5,80 massnahmen) BL: Birsstadt - Velovorzugsroute Ost, 1. Etappe 19,32 40 7,73 CEA: Passerelle piétons/cycles entre Quartier du Lys et le 4,39 40 1,76 Technoparc Duggingen: Neuer Treppenturm mit Lift als Dorfzugang 1,21 40 0,48 BL: Neue Fuss- und Veloverkehrsunterführung am Bahnhof 7,73 40 3,09 Laufen Weil am Rhein: Lückenschluss Pendlerroute Heldelinger 5,41 40 2,16 Strasse BL: VVR Allschwil Bachgraben - Basel SBB, 1. Etappe 11,59 40 4,64 Rheinfelden (DE): Radweg Kraftwerk Rhyburg - Beuggen 8,69 40 3,48 SO: Birsstadt - Velovorzugsroute Ost, Abschnitt Solothurn 15,45 40 6,18 Bern Stadt Bern, Velostation 2, S-Bahnhaltestelle Wankdorf 7,00 40 2,80 Stadt Bern, Fuss- und Velounterführung Ausserholligen 25,41 40 10,16 Stadt Bern, S-Bahnstation Bümpliz Nord, Verbreiterung und 11,50 40 4,60 Aufwertung Bahnunterführung Stadt Bern, Ausbau Angebot Velostationen Bahnhof Bern, A- 10,10 40 4,04 Horizont / Zugang Länggasse, Aufwertung PostParc Biel/Bienne - Brügg, Netzlücke Querung A6 6,50 35 2,28 Lyss Brig-Visp- LV Passerelle Dorf - Bahnhofplatz mit vertikaler Verbindung 3,45 35 1,21 Naters (Bitsch) Chablais Aménagement de zones de stationnement pour vélos 0,10 30 0,03 Aménagement cheminement de mobilité douce entre Mas- 0,25 30 0,08 songex et le Rhône Aménagement d'un itinéraire cyclable entre Ollon et Bex le long 1,97 30 0,59 de la route cantonale Fribourg Aménagement de la TransAgglo Avry - Düdingen (CO Avry - 7,00 35 2,45 Rosé) Aménagement de la TransAgglo Avry-Düdingen (Tunnelstrasse 9,63 35 3,37 - Zelg - Garmiswil)
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Fribourg Aménagement de la TransAgglo Marly - Belfaux / Corminboeuf 5,34 35 1,87 (Marly) Grand Construction d'une passerelle MD entre Champs-Prévost et les 9,00 35 3,15 Genève Batailles en lien avec la Voie Verte d'agglomération Elargissement de la Voie verte Versoix / Pregny-Chambésy et 10,30 35 3,61 extensions en direction de Collex-Bossy et de Genève Requalification en faveur des TC et des MD du passage infé- 13,93 35 4,88 rieur Route de l’Etraz Aménagement d'une voie verte entre Bernex et le Bois de la 22,40 35 7,84 Bâtie – tronçon du parc agro-urbain au Bois de la Bâtie Limmattal Spreitenbach - Veloschnellroute, Abschnitt Spreitenbach 8,43 35 2,95 Dietikon - Veloschnellroute, Abschnitt Dietikon – Kantonsgrenze 6,06 35 2,12 Schlieren/Dietikon - Veloschnellroute, Abschnitt Schlieren - 50,54 35 17,69 Dietikon Spreitenbach – FVV-Steg Boostock: Ersatzneubau mit Aufwer- 0,25 35 0,09 tung als Velo-Verbindung Dietikon - Velorouten Niderfeld 0,71 35 0,25 Dietikon/Urdorf - Veloverbindung Bhf. Glanzenberg - Urdorf 2,02 35 0,71 Herweg Weiningen – Südliche Fuss-/Veloverbindung Unterengstringen - 5,05 35 1,77 Weiningen Luzern K15: Rothenburg, Wegscheiden – Rain, Erstellen Radverkehrs- 9,03 40 3,61 anlage Luzern, Reduktion der Trennwirkung des Gleiskörpers für den 7,60 40 3,04 Fuss- und Radverkehr K17b: Dierikon/Udligenswil, Einmündung Rigistrasse (exkl.) – 11,02 40 4,41 Einmündung K 30, Götzentalstrasse, Erstellen Radverkehrsan- lage Obersee Langsamverkehrsführung Zürcherstrasse, Tuggen 5,99 40 2,40 Langsamverkehrsführung Hüttnerstrasse, Wollerau 7,41 40 2,96 Rheintal Rheinbrücke Au - Lustenau für den Fuss- und Veloverkehr 7,87 30 2,36 Solothurn Velokorridor Solothurn – Grenchen: Velovorrangroute Solothurn 2,50 40 1,00 – Grenchen, Abschnitt Solothurn - Bellach Langendorf: LV-Verbindung Delta-Areal – Bahnhof BLS – Mig- 2,04 40 0,82 ros St.Gallen - St.Gallen, Veloschnellroute Haggenstrassr bis Turnerstrasse 38,00 35 13,30 Bodensee Talkessel Aufwertung Veloverbindung Turm-Nasegg – Arth 1,40 30 0,42 Schwyz Wil Unterführung Hubstrasse, Kunstbau 5,78 30 1,73 Zug Verbindung Seeweg Unterägeri – Oberägeri 12,31 35 4,31
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Zürich-Glattal Embrach - Übergeordnetes Velonetz 5,05 40 2,02 Regensdorf - Neue Personenunterführung Bahnhof 11,72 40 4,69 Zürich - Einfallsachsen Velo /Weiterführung Veloschnellrouten, 10,11 40 4,04 A-Horizont Zürich - Passerelle Juchstrasse 6,06 40 2,42 Zürich - Veloabstellanlage Bahnhof Altstetten 6,06 40 2,42 Fällanden - Velohauptverbindung Pfaffhausen - Fällanden, Teil 7,58 40 3,03 Nord Wallisellen - Veloschnellroute Bahnhof Wallisellen - Stadt Zü- 20,52 40 8,21 rich Bachenbülach/Winkel - Velohauptverbindung Bachenbülach - 12,13 40 4,85 Kloten (Teilabschnitt) Regensdorf - Velostation Althardstrasse 7,58 40 3,03 Dietlikon – West-Ost-Verbindung beim Bhf. Dietlikon (Teil FVV) 5,45 40 2,18 Glattal - «Fil Bleu Glatt» – Langsamverkehrserschliessung ent- 13,55 40 5,42 lang der Glatt, 2. Etappe Bassersdorf/Dietlikon - Velohauptverbindung Baltenswil - Dietli- 49,04 40 19,62 kon, Teil West Regensdorf - Velounterführung Watterstrasse 15,16 40 6,06 Total 626,31 236,92
Tabelle A1-9
Liste der pauschal mitfinanzierten Massnahmen nach Artikel 21a MinVV - Priorität A Bereich Fuss- und Veloverkehr
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Paket LV A-Liste 2,69 35 0,94 Aargau-Ost Paket LV A-Liste 17,31 45 7,79 Agglo Y Paquet MD Liste A 2,27 30 0,68 Basel Paket LV A-Liste 71,68 40 28,67 Bern Paket LV A-Liste 56,30 40 22,52 Biel/Bienne - Paket LV A-Liste 11,26 35 3,94 Lyss Brig-Visp- Paket LV A-Liste 9,31 35 3,26 Naters Burgdorf Paket LV A-Liste 11,37 30 3,41 Chablais Paquet MD Liste A 4,47 30 1,34 Chur Paket LV A-Liste 42,03 30 12,61 Coude du Paquet MD Liste A 10,07 30 3,02 Rhône Fribourg Paquet MD Liste A 22,80 35 7,98 Grand Paquet MD Liste A 48,03 35 16,81 Genève Grenchen Paket LV A-Liste 7,49 35 2,62 Langenthal Paket LV A-Liste 5,43 30 1,63 Locarnese Pacchetto TL lista A 11,78 40 4,71 Luzern Paket LV A-Liste 56,15 40 22,46 Mobul Paquet MD Liste A 8,14 35 2,85 Obersee Paket LV A-Liste 15,88 40 6,35 Rheintal Paket LV A-Liste 32,07 30 9,62 RUN Paquet MD Liste A 24,50 30 7,35 Schaffhausen Paket LV A-Liste 9,57 35 3,35 Solothurn Paket LV A-Liste 6,53 40 2,61 St.Gallen - Paket LV A-Liste 21,94 35 7,68 Bodensee Talkessel Paket LV A-Liste 9,50 30 2,85 Schwyz Thun Paket LV A-Liste 14,00 40 5,60 Unteres Paket LV A-Liste 10,49 35 3,67 Reusstal Wil Paket LV A-Liste 15,03 30 4,51 Zug Paket LV A-Liste 38,09 35 13,33 Zürich Ober- Paket LV A-Liste 18,03 35 6,31 land
Agglomeration Total
Massnahme
Zürich-Glattal Paket LV A-Liste
Kosten Investition [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020 666,61 52,40 exkl, MWST
40 Beitragssatz Bund [%]
Bundesbeitrag [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST, 241,43 20,96 Höchstbeiträge
Tabelle A1-10
Liste der Massnahmen - Priorität B
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aareland Paket LV B-Liste 5,15 35 1,80 Aargau-Ost Paket LV B-Liste 24,90 45 11,21 Agglo Y Nouvelle liaison MD APA (tronçon Ouest) 2,56 30 0,77 Paquet MD Liste B 1,39 30 0,42 Basel Pratteln: Velounterführung Bahnhof 16,42 40 6,57 Kaiseraugst: Überführung Landstrasse 2,61 40 1,04 Lörrach: Grün- und Querverbindung 3,13 40 1,25 Bern Stadt Bern, Fuss- und Radweg Bottigenstrasse 13,00 40 5,20 Stadt Bern, Fuss-/Veloverbindung Breitenrain - Länggasse 18,00 40 7,20 Paket LV B-Liste 59,76 40 23,90 Biel/Bienne - Paket LV B-Liste 10,03 35 3,51 Lyss Brig-Visp- Paket LV B-Liste 1,51 35 0,53 Naters Burgdorf Paket LV B-Liste 14,55 30 4,37 Burgdorf, Fuss- und Radwegverbindung Bahnhofunterführung 8,10 30 2,43 Ost - Anschluss Quartier Ämmebrügg (Gyrischachen) Chablais Aménagement cheminement de mobilité douce entre Bex et le 0,64 30 0,19 Rhône Liaison de mobilité douce entre Ollon et le Rhône 1,97 30 0,59 Passerelle au-dessus du Rhône, secteur Gryonne 2,36 30 0,71 Paquet MD Liste B 3,94 30 1,18 Chur Veloachse Nord-Süd (Obere Au - Rheinpromenade), Stadt 5,00 30 1,50 Chur Veloachse Ost-West, Zentrum Bahnhof bis Bahnhof Chur West, 6,01 30 1,80 Stadt Chur Paket LV B-Liste 20,21 30 6,06 Coude du Paquet MD Liste B 4,98 30 1,49 Rhône Fribourg Paquet MD Liste B 9,32 35 3,26 Grand Amélioration de l'itinéraire MD le long de la route de St-Julien 5,80 35 2,03 Genève entre la gare de Lancy-Bachet et le chemin de Grange-Collomb Requalification de la rue Boissonnas (PAV) : croix MD nord-sud 14,40 35 5,04 aménagements MD et paysagers Construction d’une passerelle MD sur l’Arve au chemin de la 7,30 35 2,56 Gravière (PAV) Extension de la voie verte d'agglomération depuis la Zimeysa- 6,60 35 2,31 ver en direction de la gare de Satigny Franchissement dénivelé de la route de Saint-Julien au niveau 15,00 35 5,25 du carrefour Grange-Collomb en lien avec la croix MD nord-sud (PAV)
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Grand Paquet MD Liste B 9,30 35 3,26 Genève Grenchen Paket LV B-Liste 2,00 35 0,70 Paket LV B-Liste 2,20 30 0,66 Limmattal Killwangen - Veloschnellroute, Abschnitt Killwangen 1,01 35 0,35 Dietikon - Velo- und Fussgänger-Unterführung Poststrasse 13,34 35 4,67 Schlieren/Oberengstringen - Veloverbindung Bhf/Zentrum 5,51 35 1,93 Schlieren - Zentrum Oberengstringen Locarnese Asse di collegamento e di transizione a lago: nuova passerella 5,41 40 2,16 sul fiume Maggia tra Locarno e Ascona e raccordi Completamento e messa in sicurezza rete ciclo-pedonale: adat- 0,26 40 0,10 tamento sottopasso ferroviario Rabissale a Muralto Pacchetto TL Lista B 4,08 40 1,63 Luzern K19a Horw/Grenze Kriens, Kreisel Bahnhof - Kreisel Steini- 9,13 40 3,65 bach, Verbesserung Veloführung Ringstrasse Unterführung K19a: Horw, Kreisel Bahnhof - Kreisel Merkur, Verbesserung 7,02 40 2,81 Veloführung Ringstrasse Paket LV B-Liste 27,47 40 10,99 Mobul Paquet MD Liste B 3,35 35 1,17 Obersee Paket LV B-Liste 11,72 40 4,69 Rheintal Paket LV B-Liste 20,86 30 6,26 RUN Paquet MD Liste B 10,07 30 3,02 Schaffhausen Aufwertung Altstadt Süd (Südost) 8,10 35 2,84 Paket LV B-Liste 6,52 35 2,28 Solothurn Velokorridor Solothurn – Grenchen: Velovorrangroute Solothurn 2,80 40 1,12 – 'Grenchen, Abschnitt Selzach Paket LV B-Liste 3,00 40 1,20 St.Gallen - Paket LV B-Liste 59,70 35 20,90 Bodensee Talkessel Knotensicherheit Nasegg – Fischchratten – Arth 5,40 30 1,62 Schwyz Paket LV B-Liste 1,75 30 0,53 Thun Paket LV B-Liste 19,89 40 7,96 Unteres Paket LV B-Liste 2,50 35 0,88 Reusstal Wil Paket LV B-Liste 8,16 30 2,45 Zug Paket LV B-Liste 13,57 35 4,75 Zürich Ober- Abschnitt Greifensee – Uster Zentrum 5,56 35 1,95 land Abschnitt Uster Zentrum – Aathal 2,02 35 0,71 Abschnitt Aathal – Wetzikon Bahnhof 9,60 35 3,36 Seegräben, Fuss- und Radwegbrücke Aathal 6,06 35 2,12 Paket LV B-Liste 7,90 35 2,77
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Zürich-Glattal Kloten/Bassersdorf - Velohauptverbindung Kloten - Bassers- 68,65 40 27,46 dorf, Teil Kloten Dübendorf - Personenunterführung Bahnhof Dübendorf 39,13 40 15,65 Kloten/Bassersdorf - Velohauptverbindung Kloten - Bassers- 9,60 40 3,84 dorf, Teil Bassersdorf Dübendorf - Veloschnellroute Dübendorf - Greifensee, Teil Dü- 9,10 40 3,64 bendorf bis Grenze Schwerzenbach Wallisellen/Dübendorf – Veloschnellroute Wallisellen bis Dü- 32,34 40 12,94 bendorf Kloten / Zürich - Schliessung Netzlücke, Veloschnellroute Flug- 9,10 40 3,64 hafen - Glattpark Glattal - «Fil Bleu Glatt» – Langsamverkehrserschliessung ent- 11,63 40 4,65 lang der Glatt, 3. Etappe Paket LV B-Liste 16,87 40 6,75 Nürensdorf - Velonebenverbindung Nürensdorf, Alte Win- 6,06 40 2,42 terthurerstrasse Dübendorf - Gleisquerung Säntisstrasse 6,47 40 2,59 Total 788,85 293,24
A1-4 Verkehrsdrehscheiben Tabelle A1-11
Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV - Priorität A
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aargau-Ost Multimodale Drehscheibe, Mägenwil 3,70 45 1,67 P+R Rudolfstetten-Friedlisberg 1,13 45 0,51 Basel Pratteln: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Pratteln 13,52 40 5,41 BL: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Zwingen 3,19 40 1,28 Riehen: ÖV-Drehscheibe am Bahnhof Riehen 2,67 40 1,07 BL: ÖV-Drehscheibe Bottmingen 19,80 40 7,92 Schliengen: B&R und P&R am Bahnhof Schliengen 0,22 40 0,09 Bern Thurnen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Thurnen 4,00 40 1,60 Münsingen, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Münsingen, Aus- 1,30 40 0,52 bau Bushof Grosshöchstetten, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Gross- 4,00 40 1,60 höchstetten Stadt Bern, Fern- und Reisebusterminal Neufeld 4,62 40 1,85 Agglomeration Bern, Regionales Veloverleihsystem 2,00 40 0,80 Köniz, ÖV-Knotenpunkt Kleinwabern (Teil Ausgestaltung ÖV- 3,50 40 1,40 Knoten) Biel/Bienne - Lyss, Neugestaltung Bahnhofplatz 2,50 35 0,88 Lyss Chablais Interface à la halte AOMC d'Ollon 0,30 30 0,09 Chur Multimodale Drehscheibe Landquart 5,81 30 1,74 Multimodale Drehscheibe Untervaz-Trimmis 2,96 30 0,89 Multimodale Drehscheibe Domat/Ems Süd 2,50 30 0,75 Bahnhofsentwicklung Bonaduz 1,64 30 0,49 Multimodale Drehscheibe Chur West 25,02 30 7,51 Coude du Interface ferroviaire de la gare des Fumeaux 0,25 30 0,08 Rhône Interface du hub de Martigny-Croix 1,10 30 0,33 Interface de la gare de Martigny 8,82 30 2,65 Fribourg Aménagement de la plateforme multimodale - nouvelle halte 9,00 35 3,15 RER du plateau d'Agy Grand Aménagement de l'interface multimodale en gare de Marignier 6,10 35 2,14 Genève Réaménagement des espaces publics de l'interface multimo- 45,50 35 15,93 dale de Genève Cornavin (phase 1) Grenchen Stadt Grenchen, Multimodale Drehscheibe Bahnhof Grenchen 5,65 35 1,98 Süd – Aufwertung Bahnhof, Etappe 1: Nordseite, Bahnhofplatz" Limmattal Würenlos - Vernetzung Bahnhof -Grosszelg / Im Grund 5,22 35 1,83 Urdorf - Bahnhof Weihermatt: Optimierung Erschliessung und 3,54 35 1,24 Zugänglichkeit
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Locarnese Nodo intermodale alla fermata ferroviaria di San Nazzaro 2,19 40 0,88 Luzern Luzern, Bahnhofplatz, Bushaltestellen Durchmesserperronan- 8,05 40 3,22 lage Obersee Bahnhofsentwicklung Altendorf 0,88 40 0,35 Multimodale Drehscheibe Uznach inkl. P+R 8,51 40 3,40 Bahnhofsentwicklung Reichenburg 0,90 40 0,36 Busdrehscheibe Eschenbach 3,02 40 1,21 RUN Amélioration interface bus-train Gare de Neuchâtel : rue des 5,44 30 1,63 Fahys et giratoire du Rocher Création d'une interface bus-train à la halte de Marin, en lien 0,99 30 0,30 avec la prolongation de l'axe structurant TP vers le pôle Littoral Est Amélioration et sécurisation de l'interface TP bus - Littorail de 3,96 30 1,19 Colombier, y.c. réaménagement de la RC, des arrêts de bus et des traversées de mobilités douces entre le centre et la halte Solothurn Multimodale Drehscheibe Bahnhof Luterbach-Attisholz 4,10 40 1,64 Solothurn: Westbahnhof 1,15 40 0,46 Verkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof Süd - RBS 19,32 40 7,73 St.Gallen - Gossau, Neugestaltung Bushof 5,40 35 1,89 Bodensee Wittenbach, Neugestaltung Bushof 3,20 35 1,12 St.Gallen, Verschiebung Bahnhof Bruggen und Zugang neuer 23,00 35 8,05 Bahnhof Talkessel Bushof Bahnhof Schwyz Seewen 6,90 30 2,07 Schwyz Bahnhofareal Brunnen – Drehscheibe öV 17,94 30 5,38 Wil MD Stadtquerung Mitte: Veloquerung Posttunnel 12,53 30 3,76 MD Bahnhof Wil: FWB-Haltestelle, Verschiebung (Modul 3) 9,95 30 2,99 Zürich Ober- Pfäffikon (ZH) - Ausbau Bushof 8,19 35 2,87 land Bahnhofplatz Süd/Bankstr. 1,72 35 0,60 Zürich-Glattal Regensdorf - Bushof Süd / Überdeckung Ostring 8,49 40 3,40 Regensdorf - Bushof Nord (Ostring) 8,59 40 3,44 Regensdorf - Bushaltestellen Althardstrasse 4,35 40 1,74 Dietlikon – Bushof beim Bhf. Dietlikon 2,86 40 1,14 Bassersdorf - Erschliessung Businfrastruktur Bahnhof Süd 0,51 40 0,20 Embrach - Platzgestaltung beim Bahnhof und Fussverkehr 2,88 40 1,15 Kloten - Unterführung Bhf. West 3,03 40 1,21 Total 367,61 130,78
Tabelle A1-12
Liste der Massnahmen - Priorität B
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Aargau-Ost Multimodale Drehscheibe, Döttingen 2,40 45 1,08 Multimodale Drehscheibe, Turgi 1,90 45 0,86 Basel Rheinfelden (CH): Mobilitätsdrehscheibe Schiffacker 4,83 40 1,93 AG: ÖV-Drehscheibe Bahnhof Frick 20,28 40 8,11 Saint-Louis: Réaménagement du parvis Est de la Gare de 1,81 40 0,72 Saint-Louis Rheinfelden (DE): B&R und P&R an der S-Bahn Haltestelle 0,82 40 0,33 Warmbach Bern Köniz, Ausgestaltung ÖV-Knotenpunkt Niederwangen 4,00 40 1,60 Köniz, ÖV-Knotenpunkt Liebefeld (Teil Ausgestaltung ÖV-Kno- 2,00 40 0,80 ten Brig-Visp- Intermodalität Bahnhof Brig Nord (Brig-Glis) 3,45 35 1,21 Naters Bahnhof Visp Unterführung Ost (Visp) 4,43 35 1,55 Chablais Interface à la halte CFF de Massongex 1,58 30 0,47 Interface à la halte CFF de Bex 4,92 30 1,48 Interface à la halte CFF Le Grand 0,59 30 0,18 Coude du Interface ferroviaire de la gare de Charrat-Fully 1,82 30 0,55 Rhône Grand Réaménagement des espaces publics de l'interface multimo- 92,00 35 32,20 Genève dale de Genève Cornavin (phase 2) Construction de la nouvelle interface multimodale de l’aéroport 33,40 35 11,69 international de Genève RUN P+R Morteau (gare) 2,77 30 0,83 Amélioration de l'interface de la place de la gare Neuchâtel, 4,94 30 1,48 secteur ouest Restructuration et valorisation de l'interface terminus du Littorail 1,48 30 0,44 Création d'une interface bus-train à la gare de Morteau, en lien 0,65 30 0,20 avec la restructuration du réseau TP (rabattement des lignes jusqu'à la gare) Création d'une interface bus-train à la halte de Boudry 2,47 30 0,74 Création d'une interface bus-train à la halte de Corcelles-Pe- 3,36 30 1,01 seux pour la nouvelle ligne principale "Neuchâtel Ouest" res- tructurée Création d'une interface bus-train à la halte des Deurres pour la 2,47 30 0,74 nouvelle ligne principale "Neuchâtel Ouest" restructurée Schaffhausen Optimierung Bahnzugang und Aufwertung Bahnhofplatz Bhf. 4,97 35 1,74 Neunkirch (inkl. Gleisquerung) Solothurn Langsamverkehrsunterführung Hauptbahnhof Süd - RBS 35,83 40 14,33 Unteres Multimodale Drehscheibe Bahnhof Erstfeld: Umsetzung Umge- 6,50 35 2,28 Reusstal staltung Zug Multimodale Drehscheibe Bahnhof Baar 7,88 35 2,76
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Zürich Ober- Bushof 9,10 35 3,19 land Zürich-Glattal Bassersdorf - Massnahmen Personenverkehr im Vorbereich 1,72 40 0,69 des Bahnhofs (Park+Ride / Bike + Ride / Haltestellen) Dübendorf - Bushof Bahnhof Dübendorf 9,50 40 3,80 Total 273,87 98,99
A1-5 Weitere Massnahmen (Güterverkehr, e-Mobilität) Tabelle A1-13
Liste der Massnahmen nach Artikel 21 MinVV - Priorität A
Kosten Investition Bundesbeitrag [Mio, Fr,];
Beitragssatz Bund [%] [Mio, Fr,]; Preisstand Oktober 2020
Agglomeration Massnahme Preisstand Oktober 2020 exkl, MWST,
exkl, MWST Höchstbeiträge Agglo Y Mise à disposition de bornes de recharge électrique sur le do- 0,98 30 0,29 maine public Basel BS: Neue E-Ladestationen im öffentlichen Raum 4,64 40 1,86 Kaiseraugst: Neue E-Tankstellen auf Gemeindeparkplätzen 0,23 40 0,09 BS: Öffentliche Paketstationen und Mikro-Depots 0,97 40 0,39 Chablais Stations de recharge pour vélos électriques dans vélostations 0,10 30 0,03 Coude du Stratégie de développement des bornes de recharges sur do- 0,40 30 0,12 Rhône maine public Talkessel Verlegung Freiverlad 7,75 30 2,33 Schwyz Total 15,07 5,11
Anhang 2 Umsetzungsstand früherer Generationen Tabelle A2-1 Dringende und baureife Eisenbahninfrastruktur-Projekte des Agglomerationsverkehrs Projekt Stand per 31.12.2021 a. Durchmesserlinie Zürich (DML), 1, Teil S-Bahn In Betrieb und abgerechnet b. Schienenverbindung zwischen Mendrisio–Varese In Betrieb (FMV) c. Schienenverbindung zwischen Cornavin–Eaux-Vi- In Betrieb ves– Annemasse (CEVA)
Tabelle A2-2 Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs Projekt Stand per 31.12.2021 a. ZH Glattalbahn, Etappen 2 und 3 In Betrieb b. ZH Tram Zürich West In Betrieb c. BE Tram Bern West In Betrieb und abgerechnet d. BE Wankdorfplatz, Tramverlängerung In Betrieb und abgerechnet e. LU Doppelspur, Tieflegung In Betrieb Zentralbahn f. ZG Stadtbahn Zug, 1, Ergänzung In Betrieb und abgerechnet g. ZG Neubau Kantonsstr, Nr, 4 «Nordzufahrt» In Betrieb und abgerechnet h. FR Pont et tunnel de la Poya In Betrieb und abgerechnet i. SO Entlastung Region Olten In Betrieb j. BS Tramverlegung St, Johann/Pro Volta In Betrieb k. BS Tramverlängerungen Saint Louis u, Weil a, Rh Basel Saint Louis sistiert; Weil a, Rh, in Betrieb l. BL Bahnhof Dornach Arlesheim/Doppelspurausbau In Betrieb und abgerechnet Stollenrain m. BL H2 Pratteln–Liestal In Betrieb und abgerechnet n. AG Eigentrassierung WSB, Suhr–Aarau In Betrieb und abgerechnet o. TG Kerntangente Frauenfeld Projekt abgebrochen (Volksabstimmung) p. VD Ouchy–Les Croisettes, Métro M2 In Betrieb und abgerechnet q. VD Bahnhof Prilly–Malley, RéseauExpressVaudois In Betrieb (REV) r. VD Durch TL-Netz 2008 bedingte Ausbauten In Betrieb und abgerechnet s. GE Tram Cornavin–Meyrin–CERN (TCMC) In Betrieb und abgerechnet t. GE Tram Onex–Bernex In Betrieb und abgerechnet
Tabelle A2-3 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, erste Generation Agglomerationsprogramm Beitragssatz Bund A-Liste Ausbezahlter [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] Zürich
- Dringliche Projekte 50 282,33
- Programm 35 121,42 381,89 Aareland 40 32,24 11,95 Aargau-Ost 40 55,66 40,36 Agglo Y 35 17,25 1,85 Basel 40 85,70 41,26 Bern 35 148,93 57,07 Biel/Bienne 40 20,88 7,09 Brig–Visp–Naters 40 4,85 2,45 Burgdorf 40 3,74 3,07 Chur 40 11,07 6,07 Delémont 40 5,93 2,28 Frauenfeld 35 7,51 1,53 Grand Genève 40 186,05 149,23 Interlaken 40 5,14 3,31 Lausanne–Morges 40 164,96 50,84 Lugano 30 27,45 9,06 Luzern 35 45,90 40,72 Mendrisiotto 35 19,40 10,33 Mobul 35 9,27 3,31 Obersee 30 11,00 2,10 RUN (Réseau urbain neuchâtelois) 35 16,97 6,54 Schaffhausen 40 33,78 23,76 Solothurn 40 10,40 7,68 St. Gallen/Arbon–Rorschach 40 74,37 68,88 Thun 40 45,22 39,58 Zug 40 63,20 19,92 Total 1510,62 992,14
Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer
Tabelle A2-4 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, zweite Generation Agglomerationsprogramm Beitragssatz Bund A-Liste Ausbezahlter [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] Aareland 40 58,52 10,10 Aargau-Ost 35 49,11 17,77 Agglo Y 35 10,94 1,77 Basel 35 92,78 44,66 Bellinzona 40 18,60 12,17 Bern 35 304,62 88,50 Biel/Bienne 30 5,76 0,61 Brig-Visp-Naters 35 20,42 1,42 Burgdorf 40 5,74 0,31 Chablais 30 2,90 0,23 Chur 40 10,93 4,73 Delémont 35 4,80 1,25 Frauenfeld 35 9,52 0,14 Fribourg 40 23,24 0,99 Grand Genève (Projet franco-valdo-gene- 40 204,07 17,53 vois) Interlaken 35 7,28 4,28 Kreuzlingen-Konstanz 35 5,27 0,72 Langenthal 35 11,89 0,00 Lausanne-Morges 35 185,48 5,56 Limmattal 35 82,91 53,27 Locarno 40 11,66 5,16 Lugano 35 31,23 0,88 Luzern 35 32,26 7,12 Mendrisiotto 35 9,85 1,66 Nidwalden 40 3,53 0,34 Obersee 40 29,07 15,64 RUN (Réseau urbain neuchâtelois) 30 16,63 0,85 Schaffhausen 40 24,94 3,35 Sion 40 29,25 0,91 Solothurn 35 18,84 2,82 St. Gallen-Arbon-Rorschach 40 78,85 15,67 Thun 35 10,42 0,79 Werdenberg-Liechtenstein 35 7,80 2,85 Wil 40 23,98 3,93 Winterthur 40 109,81 46,29 Zug 35 20,50 0,94 Zürich Oberland 40 33,02 0,88 Zürich-Glattal 35 92,92 35,92 Total 1699,34 412,01
Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer
Tabelle A2-5 Projekte des Programms Agglomerationsverkehr, dritte Generation Agglomerationsprogramm Beitrags- Höchstbeiträge Höchstbeiträge Total A-Liste Ausbezahl- satz Bund für Massnah- für Massnah- Bundesbei- ter [%] men nach men nach Arti- trag64 Bundesbei- MinVV [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] [Mio, Fr,] Aareland 35 23,05 5,25 28,30 1,77 Aargau-Ost 35 27,20 11,32 38,52 4,47 Basel 40 80,17 30,1 110,27 9,81 Bellinzonese 40 4,61 4,93 9,54 0,07 Bern 35 69,85 21,09 90,94 1,81 Biel-Bienne/Lyss 40 2,20 5,04 7,24 0,00 Brig-Visp-Naters 30 7,30 4,06 11,36 1,31 Burgdorf66 35 92,29 3,60 95,89 0,00 Chablais 35 13,65 3,39 17,04 0,39 Delémont 35 6,14 3,03 9,17 0,03 Fribourg 35 34,11 3,48 37,59 0,53 Grand Genève 40 101,21 17,89 119,10 3,01 Kreuzlingen-Konstanz 35 3,52 5,15 8,67 0,00 Langenthal 35 2,24 8,83 11,07 0,00 Lausanne-Morges 35 120,86 14,40 135,26 0,00 Limmattal 35 225,67 3,58 229,25 87,02 Locarnese 40 8,24 8,78 17,02 0,01 Luganese 40 0,48 2,97 3,45 0,04 Luzern 35 41,31 16,68 57,99 8,51 Mendrisiotto 35 1,71 9,82 11,53 0,10 Mobul 40 5,30 8,37 13,67 2,01 Obersee 35 21,12 8,36 29,48 0,18 RUN (Réseau urbain neuchâtelois) 40 8,10 19,24 27,34 1,15 Solothurn 35 2,39 4,32 6,71 1,11 St. Gallen-Bodensee 35 74,19 55,67 129,86 1,65 Talkessel Schwyz 35 4,81 7,82 12,63 0,36 Thun 35 2,35 0,34 2,69 0,90 Unteres Reusstal 35 14,07 3,16 17,23 3,40 Valais central 35 14,03 18,30 32,33 0,24 Werdenberg-Liechtenstein 30 0,92 9,43 10,35 0,07 Wil 35 18,83 17,95 36,78 0,39 Winterthur und Umgebung 35 17,52 3,25 20,77 0,02 Zug 40 5,27 18,3 23,57 1,11 Zürich Oberland 40 1,77 6,17 7,94 0,49 Zürich-Glattal 40 46,5 22,76 69,26 1,18 Total 1102,98 386,83 1489,81 133,13
Preisstand April 2016, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer Stand 31.12.2021, inklusive Teuerung und Mehrwertsteuer Inklusive Zusatzkredit vom 28. September 2021 (BBl 2021 2397) 52/55
Anhang 3 Vergleich der Mitfinanzierung in den verschiedenen Generationen
In der ersten Generation mussten nahezu 15 Prozent der eingereichten Programme zurückgewiesen werden. Über die vier Generationen der Agglomerationsprogramme hinweg gelangten insgesamt immer mehr Agglomerationen in den Genuss einer Mitfinanzierung. Erhielten in der ersten Generation noch vier der insgesamt 30 eingereichten Programme keine Mitfinanzierung des Bundes, erhalten in der vierten Generation alle 32 eingereichten Programme eine Mitfinanzierung. Es kann somit festgestellt werden, dass die formalen Anforderungen an ein Agglomerations- programm je länger je weniger ein Hindernis für die Erlangung einer Mitfinanzierung des Bundes bedeuten. In den ersten beiden Generationen blieb die Verteilung zwischen den Sprachregionen betreffend die eingereichten und mitfinanzierten Programme gleich. In der dritten Generation ist eine leichte Verschiebung zu Gunsten der West- und Südschweiz festzustellen. In der vierten Generation haben dann viele Agglomerationen aus West- und Südschweiz auf eine Eingabe verzichtet, so dass drei Viertel aller mitfinanzierten Programme aus der Deutsch- schweiz stammen.
Tabelle A3-1: Verteilung der Anzahl eingereichter und mitfinanzierter Agglomerationsprogramme nach Landesteilen Erste Generation Zweite Generation Dritte Generation Vierte Generation Region Einge- mitfinan- Einge- mitfinan- Einge- mitfinan- Einge- mitfinan- reicht ziert reicht ziert reicht ziert reicht ziert Deutschschweiz 21 18 28 26 24 23 24 24 Westschweiz 7 6 9 8 9 8 7 7 Tessin 2 2 4 4 4 4 1 1 Total 30 26 41 38 37 35 32 32
Die Anzahl eingereichter und mitfinanzierter Agglomerationsprogramme war in der zweiten und dritten Generation deutlich höher als in der ersten und vierten Generation. Dies weil sich in der ersten Generation einige Agglomerati- onen noch nicht soweit organisiert hatten, um eine Eingabe machen zu können. In der dritten Generation wurde zudem der Kreis der berechtigten Agglomerationen ausgeweitet. Der Rückgang eingereichter Programme in der vierten Generation dürfte darauf zurückzuführen sein, dass viele Massnahmen aus früheren Programmen noch nicht umgesetzt sind. So haben einige Agglomerationen in der dritten und vierten Generation weniger Mittel beantragt oder es wurde gar eine Generation übersprungen, um die Umsetzung der bereits bewilligten Projekte voranzutrei- ben. Über alle Generationen des Programms Agglomerationsverkehr betrachtet flossen am meisten Gelder in die fünf grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich. In diesen Agglomerationen befindet sich auch der Grossteil der Bevölkerung und Beschäftigten. Diese Agglomerationen haben darum auch besondere verkehrli- che Herausforderungen zu bewältigen. Dennoch zeigt sich über die vier Generationen hinweg, dass vermehrt höhere Prozentanteile der Mitfinanzierungen des Bundes an die mittleren und kleinen Agglomerationen flossen. So vereinigen die grossen Agglomerationen nur noch weniger als 58 Prozent der Bundesinvestitionen der vierten Generation auf sich.
Tabelle A3-2: Zusammenstellung der Bundesbeiträge über alle Generationen Max. Bundebeitrag [Mio. CHF] Erste Zweite Dritte Vierte Total Generation Generation Generation Generation Grosse Agglo- 65 % 989 57 % 963 51 % 754 57 % 740 57 % 3446 merationen Mittelgrosse Ag- 17 % 264 30 % 503 31 % 465 27 % 352 26 % 1583 glomerationen Mittelkleine Ag- 12 % 185 9% 156 6% 83 10 % 130 9% 554 glomerationen Kleine Agglome- 5% 73 5% 77 13 % 188 6% 74 7% 412 rationen Total 1511 1699 1490 1296 5996
Stellt man die absoluten Bundesbeiträge aller Generationen der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner sowie Be- schäftigten67 gegenüber, wird ersichtlich, dass insbesondere kleine beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen hohe Pro-Kopf-Beiträge erhalten haben. Die Unterschiede zwischen den Pro-Kopf-Beiträgen haben verschiedene Gründe. In dicht besiedelten Räumen sind die Massnahmen oftmals komplex und entsprechend teuer. Durch die hohe Anzahl der Bevölkerung und Beschäf- tigte relativiert sich jedoch der Pro-Kopf-Beitrag. Wie das Agglomerationsprogramm Burgdorf mit der Umfahrung Oberburg zeigt, führen in kleinen Agglomerationen oder weniger dicht besiedelten Räumen Massnahmen mit
Die Kosten werden in Relation zur Anzahl an Einwohnern und 50 Prozent der Beschäftigten dargestellt. 53/55
hohen Kosten angesichts der kleineren Anzahl Bevölkerung und Beschäftigten zu einem sehr hohen Pro-Kopf-Bei- trag.
Abbildung A3-1: Bundesbeiträge über alle Generationen relativ zu Einwohnern und Beschäftigten
*Die Bundesbeiträge für das AP Zürich Glattal-Limmattal umfassten in der ersten Generation die Perimeter der Agglomerations- programme Glattal, Limmattal sowie Winterthur und beinhalteten die Ausfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich, welche vom Bund zu 50 Prozent mitfinanziert wurde. In der zweiten und dritten Generation wurden für die Agglomeration Zürich die Agglome- rationsprogramme Zürich Glattal-Limmattal und Winterthur jeweils separat bewertet.
Anhang 4 Agglomerationsprogramme sowie beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen
Agglomerationsprogramm nach Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen nach BFS PAVV Aareland Aarau, Olten-Zofingen Aargau-Ost Baden-Brugg, Lenzburg, Wohlen, Teile der Agglomeration Zürich Agglo Y Teile der Agglomeration Yverdon Basel Basel, Stein Bellinzonese Bellinzona Bern Teile der Agglomeration Bern Biel-Bienne/Lyss Biel-Bienne, Lyss Brig-Visp-Naters Teile der Agglomeration Brig – Visp Burgdorf Burgdorf Chablais Teile der Agglomeration Monthey Chur Chur Coude de Rhône Martigny Davos Davos Delémont Delémont Frauenfeld Frauenfeld Fribourg Fribourg Grand Genève Genève Interlaken Interlaken Kreuzlingen-Konstanz Kreuzlingen Langenthal Langenthal Lausanne-Morges Teile der Agglomeration Lausanne Limmattal Teile der Agglomeration Zürich Locarnese Locarno Luganese Lugano Luzern Luzern Mendrisiotto Mendrisio Mobul Teile der Agglomeration Bulle Nidwalden Stans Obersee Lachen, Rapperswil-Jona – Rüti, Teile der Agglomeration Zürich RUN (Réseau urbain neuchâtelois) Teile der Agglomeration Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds – Le Locle Rheintal Teile der Agglomeration Rheintal Rivelac Vevey – Montreux Schaffhausen Schaffhausen Solothurn Solothurn St,Gallen-Bodensee St, Gallen, Arbon – Rorschach, Amriswil - Romanshorn Talkessel Schwyz Schwyz, Teile der Agglomeration Zug Thun Thun Unteres Reusstal Altdorf Valais central Sion, Sierre Werdenberg-Liechtenstein Buchs Wil Wil Winterthur und Umgebung° Winterthur Zug Teile der Agglomeration Zug Zürcher Oberland Teile der Agglomeration Zürich Zürich-Glattal Teile der Agglomeration Zürich