Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
02.04.2020
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 423
Nutzung der E-Rechnung/eBill der PostFinance AG durch die AHV- Ausgleichskassen
Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung am 20. Januar 2020 hat die PostFinance AG dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das Produkt E-Rechnung/eBill vorgestellt (siehe beiliegende Präsen- tation der PostFinance AG). Am 24. Januar 2020 hat die PostFinance AG dem BSV eine Preisofferte (siehe Beilage) für die Nutzung dieser Dienstleistung durch die AHV-Ausgleichskassen zugestellt.
Aufgrund der vorliegenden Angaben hat das BSV entschieden, das Produkt E-Rechnung/eBill der PostFinance AG den AHV-Ausgleichskassen ab dem 1. Juli 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Kos- ten von CHF 0.28 pro e-Rechnung werden analog den anderen Taxen und Gebühren für Post- und Zahlungsverkehr durch den AHV-Fonds übernommen. Die entsprechende Anpassung des Kreis- schreibens über die Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paket- post sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) wird per Ende des Jahres erfolgen.
Ansprechpersonen PostFinance AG (Deutschschweiz) Beilagen : Präsentation PostFinance AG – E-Rechnung Preisofferte PostFinance AG
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