SED P1000 - Anfrage zu Kindererziehungszeiten (Version 4 P-SEDs)
1. Einleitende Bemerkungen
Dieses SED ist an alle zuständigen Träger zu senden in Anwendung von Art. 44 der Verordnung 987/2009. Es muss verwendet werden, um den Mitgliedstaat festzustellen, der die erweiterte Zuständigkeit für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten haben könnte.
Die Klärung des zuständigen Mitgliedstaats mit Hilfe von SED P1000 bezieht sich auf einen Fall von:
• Altersrente,
• Invaliditätsrente,
• Hinterbliebenrente
• und bei der Feststellung von Kindererziehungszeiten außerhalb des Rentenantragsverfahrens (d.h. wenn Versicherungszeiten zu Informationszwecken geklärt werden) etc.
Im Falle der Hinterbliebenenrente beziehen sich die mit dem SED P1000 abzuklärenden Kindererziehungszeiten auf die verstorbene versicherte Person.
Der Mitgliedstaat, der die Kindererziehungszeiten festzustellen hat, sollte mit der Klärung der Kindererziehungszeiten beginnen (Art. 44 Abs. 2 der Verordnung 987/2009). Das SED P1000 kann verwendet werden sowohl von Kontaktträgern als auch den beteiligten Trägern.
In einem SED P1000 kann die behauptete Zeit der Kindererziehung in zwei (oder mehr) Mitgliedstaaten angegeben werden, die sich aber nur auf jeweils ein Kind bezieht.
2. Entsprechender Geschäftsvorgang (BUC)
P_BUC_04 – Anforderung von Kindererziehungszeiten
3. Inhalt und Handhabung
SED P1000 enthält die folgenden Abschnitte:
Lokales Aktenzeichen
Versicherte Person
Antragstellende Person (Hinterbliebenenrente)
Kind
Zusätzliche Angaben zum Kind
Angaben zu Kindererziehungszeiten vom ersuchenden Träger
Abschnitt 6 - Angaben zu Kindererziehungszeiten vom ersuchenden Träger
Der ersuchende Träger gibt mit SED P1000 an, ob eine versicherte Person ein Kind erzogen hat, das Anfangs- und Enddatum der behaupteten Kindererziehung und die Mitgliedstaaten, in denen das Kind während dieses Zeitraums erzogen wurde, der nach den nationalen Rechtsvorschriften des ersuchenden Trägers festgelegt wird. Darüber hinaus gibt der ersuchende Träger an, ob für die versicherte Person die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats des ersuchenden Trägers aufgrund der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zu dem Zeitpunkt unmittelbar vor der Geburt des Kindes galten und die Kindererziehungszeit in dem ersuchenden Mitgliedstaat begann.
Um den Inhalt und die Erläuterungen des SED P1000 zu sehen, klicken Sie bitte hier.