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Wie ersuche ich um Auskunft über eine Änderung der anwendbaren Gesetzgebung und das entsprechende Datum?

H_BUC_03b_Subprozess: Änderung der anwendbaren Gesetzgebung – Informationsanforderung

Mit dem horizontalen Subprozess «Änderung der anwendbaren Gesetzgebung – Informationsanforderung» wird der frühere Mitgliedstaat in einem bestehenden sektoriellen Fall auf dessen Wunsch hin und gemäss Artikel 20 (2) der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 über den Zeitpunkt informiert, ab dem die neuen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

Gesetzliche Grundlage:

SED

Durchführungsverordnung Nr. 987/2009

20 (2)

2(2)

H011 Anfrage nach dem Datum der Änderung der anwendbaren Gesetzgebung

H012 Antwort auf die Anfrage nach dem Datum der Änderung der anwendbaren Gesetzgebung

Glossar relevanter, im H_BUC_03b_Subprozess verwendeter Begriffe:

Akteur

Beschreibung

Auslösender Teilnehmer

Der auslösende Teilnehmer (Sie) ist aktive Partei des Hauptprozesses, der den Geschäftsvorgang auslöst. Auslösender Teilnehmer ist ein Träger, der diese Rolle gemäss Hauptprozess übernehmen kann.

Weitere(r) Teilnehmer

Als weitere(r) Teilnehmer gelten alle anderen aktiven Teilnehmer des Hauptprozesses. Je nach Hauptprozess sind dies ein oder mehrere Träger.

Schritte:

Benötigen Sie eine Auskunft, senden Sie ein SED H011 – 'Anfrage nach dem Datum der Änderung der anwendbaren Gesetzgebung' zusammen mit allenfalls notwendigen Beilagen an den/die anderen Teilnehmer. Die anderen Teilnehmer erhalten ein H011 und prüfen dieses zusammen mit den etwaigen Beilagen. Als Antwort versenden Sie ein SED H012 – 'Antwort auf die Anfrage nach dem Datum der Änderung der anwendbaren Gesetzgebung' zusammen mit etwaigen Beilagen. Sie erhalten von allen Teilnehmern ein H012; damit endet der Geschäftsvorgang.

Besondere Voraussetzungen:

- Die anderen Teilnehmer können ihr H012 nur als Antwort auf Ihr H011 versenden.

- Das H011 muss an alle Teilnehmer übersendet werden; das H012 muss an den auslösenden Teilnehmer übersendet werden.

Geschäftsvorgang:

Dem auslösenden Teilnehmer und dem/den weiteren Teilnehmer(n) stehen folgende administrativen Subprozesse zur Verfügung:

Ich möchte ein bereits übersandtes SED für ungültig erklären (AD_BUC_06_Subprozess).

Ich möchte Angaben in einem bereits übersandten SED aktualisieren (AD_BUC_10_Subprozess).

Die Subprozesse «Ungültig» und «Aktualisierung» können sowohl vom auslösenden Teilnehmer als auch vom/von den anderen Teilnehmer(n) mehrmals verwendet werden.