IV-Rundschreiben Nr. 409 / Dienstleistungen der Ärzteschaft für IV-Stellen (überholt - IV-Rundschreiben Nr. 448)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Berufliche Integration
25. November 2021
IV-Rundschreiben Nr. 409 (vorliegendes IV-Rundschreiben ersetzt das IV-Rundschreiben Nr. 350)
Dienstleistungen der Ärzteschaft für IV-Stellen
Mit dem Arzttarif Tarmed können gegenüber der IV nur Leistungen des Arztes verrechnet werden, die in seiner Praxis oder am Wohn- bzw. Aufenthaltsort der versicherten Person (vP) erbracht worden sind. Begibt sich der Arzt jedoch z.B. für eine Besprechung in eine IV-Stelle oder an den Arbeits- oder Ausbildungsort der vP, ist diese Leistung im Tarmed nicht abgebildet und somit bis heute nicht verre- chenbar. Für die Abgeltung derartiger ärztlicher Dienstleistungen im Auftrag der IV-Stelle hat das BSV ab dem 1. September 2011 die untenstehende Vergütungsregelung festgelegt. Von der IV-Stelle veranlasste Besprechungen und andere Dienstleistungen des Arztes/der Ärztin im Rahmen des Abklärungs- und (Wieder-)Eingliederungsprozesses der versicherten Person, die nicht nach Tarmed abrechenbar sind, können der IV-Stelle zu einem Ansatz von Fr. 50.-- pro Viertelstunde in Rechnung gestellt werden. Die IV-Stelle teilt dies dem Arzt/der Ärztin vorgängig mit und bucht diese Ausgaben über den Leistungscode 280 («übrige Abklärungsmassnahmen») ab. Abgerechnet werden kann somit der Zeitaufwand für die eigentliche Dienstleistung (Besprechung, Abklärung inkl. allfälliger Wartezeiten), wie auch die Zeit für die Hin- und Rückfahrt von der Praxis zum Besprechungsort. Infolge einer Anpassung der Codierung ändern sich ab dem 1.1.2022 der Tarifcode für die Verrechnung der Leistungen. Folgenden Parameter anzugeben: Tarifcode: 999 Tarifziffer: 299.01 Bezeichnung der Leistung: Dienstleistungen der Ärzteschaft für IV-Stellen Tarif: CHF 50.-- pro Viertelstunde Anzahl Leistungen: Anzahl verrechnete Viertelstunden Total: CHF 50.-- multipliziert mit der Anzahl verrechneter Viertelstunden Die Tarifziffer kann für ab 1.1.2022 erbrachte Leistungen verwendet werden. Die IV-Stellen informieren den Arzt / die Ärztin jeweils über diese Modalitäten der Leistungsverrechnung.
EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 407 / Dienstleistungen der Ärzteschaft für IV-Stellen (gültig ab 01.01.2022)