Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
Bundesamt für Soziafv — -'^Versicherungen (BSV-Nr. 2060) *
- Z OEZ. 2023 No
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
autismus Schweiz
Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversiche rung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversiche rung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hin- terlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1 ) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Guns ten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kos ten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebe nen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nach stehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisa tion (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwi schen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DOA/N gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DOA/N schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen autismusschweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Verein vertritt und koordiniert das Thema Autismus auf schweizerischer und interna tionaler Ebene. Er ist die nationale Dachorganisation der regionalen Sektionen, autis musschweiz nimmt die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Autismus wahr und tritt für deren Rechte ein.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DOA/N Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DOA/N verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN 2
müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderungen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Be hindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informati onsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behinder tennachweis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behin dertennachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit einer Autismus Spektrum Störung, ihren Angehörigen, Eltern und Be zugspersonen - Menschen mit ADHS
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ih ren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch bar rierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten de tailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsun terzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungs kategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen
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gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskatego rie mit der DOA/N ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DOA/N und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstra tes nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 754'692.-
davon max. CHF 25’000.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und Sep tember durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen be trägt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Me dien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht überstei gen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grund sätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 18'836.-
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DOA/N und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DOA/N und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DOA/N und UVN - Vollständigkeitserklärung DOA/N - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: - Jahres- und Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DOA/N abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagen arbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein
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separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV ent scheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behinderten nachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen > Geburtsdatum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person wird eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt. Bei einer Früherfassung ist deren Mel dung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen ge mäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situ ation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder auf grund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprü fung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlun gen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinrei chender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicher heit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspar teien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf 5
Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund hö herer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Be achtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Be hinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Orga nisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu be heben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwen dung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiter leiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
12. Besondere Vereinbarungen
autismusschweiz: In Abweichung zu Rz 1021 KSBOB und anstelle der im Anhang 1 des KSBOB festgelegten 80%, wird der unter Punkt 6 aufgeführte Behindertennachweis für rund 60% der Leistungen in Bereich Beratung (telefonische und via E-Mail) von Men schen mit einer Autismus Spektrum Störung und ihren Angehörigen durch die Erfassung des Themas und der Dauer der Beratung in einer Exceltabelle erbracht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass oft Angehörige keine spezifischen Angaben über ihre Kinder machen möchten, wenn sie nur eine kurze Auskunft erhalten möchten.
elpos Schweiz: In Abweichung zu Rz 1021 KSBOB und anstelle der im Anhang 1 des KSBOB festgelegten 80%, wird der unter Punkt 6 aufgeführte Behindertennachweis für 60% der Leistungen im Bereich Sozialberatung erbracht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nicht bei allen ADHS Patienten bereits ein Geburtsgebrechen durch die IV anerkannt wurde oder bisher noch keine sonderpädagogischen Massnah men gesprochen wurden. 6
Bern, den 2? y// ZöZf J den
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen autismus Schweiz
Florian'-Steinbacher” Vizedirektor Reto Odermatt, Präsident
Thomas Bhend? Regula Bühler, Geschäftsleiterin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DOA/N) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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autismusschweiz autismesuisse autismosvizzera
Statuten I. Name, Zweck und Sitz
Art. 1
autismusschweiz (autismesuisse, autismosvizzera), im folgenden autismusschweiz vertritt und koordiniert das Thema Autismus auf schweizerischer und internationaler Ebene. Der Verein ist die nationale Dachorganisation der regionalen Sektionen.
autismusschweiz ist ein gemeinnütziger Verein ohne Gewinnstreben. Er ist parteipolitisch und konfessionell unab hängig. Der Sitz von autismusschweiz befindet sich am Sitz der Geschäftsstelle, autismusschweiz ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
II. Mitgliedschaft
Art. 2 Mitglieder von autismusschweiz sind dessen regionale Sektionen der deutschen, französischen und italienischen Schweiz. Die Aufnahme weiterer Mitglieder bleibt ausdrücklich vorbehalten.
autismusschweiz neuengasse 19 Ein Aufnahmegesuch hat schriftlich an die Geschäftsstelle zu CH-2501 biel-bienne erfolgen. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder beschliesst auf tel. 032 322 10 25 Antrag des Vorstandes die Delegiertenversammlung. In dringenden Fällen können die Delegierten die Aufnahme neuer sekretariat@autism.ch Mitglieder innerhalb einer durch den Vorstand vorgegebenen www.autismusschweiz.ch Frist schriftlich beschliessen.
PC-Konto 40-13013-1
Statuten autismussctw
Art. 3 Austrittserklärungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Art. 4 Über den Ausschluss von Mitgliedern beschliesst auf Antrag des Vorstandes die Dele giertenversammlung.
III. Organisation
Art. 5 Organe von autismusschweiz sind:
A. die Delegiertenversammlung,» B. der Vorstand, C. die Revisionsstelle.
A. Die Deleqiertenversammlunq
Art. 6 Die Delegiertenversammlung bildet als Vereinsversammlung das oberste Organ von autlsmusschweiz.
Sie entscheidet über: a) die Genehmigung und Änderung der Vereinsstatuten, b) das Leitbild sowie die mittelfristige Tätigkeits- und Finanzplanung; c) die Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder, d) die Wahl der Revisionsstelle, e) den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das Jahresbudget, f) die Entgegennahme des Berichtes der Revisionsstelle, g) die Festsetzung des Jahresbeitrages der Mitglieder, h) Entlastung des Vorstandes, i) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, j) die Auflösung des Vereins, k) alle weitere Geschäfte, welche nicht dem Vorstand übertragen sind.
Statuten autlsmusschweiz November 2020
»
Anhang A Grundlagen der VN Kl Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 14.11.2020 K Zusammensetzung Vorstand autismusschweiz vom 31.05.2023 und Organigramm K Zusammenarbeitsvertrag Table Ronde vom 07.07.2023 K Vereinbarung «Steuerungsausschuss» vom 18.10.2022 (Entwurf) K Unterzeichnete Statuten elpos Schweiz vom 26.04.2023 K Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 31.05.2023 K Strategie 2019-2024
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Art. 7 Die ordentliche Delegiertenversammlung hat spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres stattzufinden. Weitere Delegiertenversammlungen sind einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten auf Beschluss des Vorstandes.
Ausserdem ist eine Delegiertenversammlung auf schriftliches Begehren von mindestens drei Delegierten oder einer Sektion innert zwei Monaten nach Eingang desselben einzuberufen.
Mitglieder können bis spätestens 30 Tage vor der Delegiertenversammlung Anträge zur Behandlung von Geschäften schriftlich einreichen. Die Einladung und die Traktandenliste zur Delegiertenversammlung werden den Delegierten spätestens 20 Tage vor der Versammlung zugestellt.
Die Mitglieder des Vorstandes nehmen an der Delegiertenversammlung mit beratender Stimme teil.
Art. 8 Jede Sektion wird durch maximal drei Delegierte vertreten. Die Delegierten je Sektion vereinen auf sich insgesamt folgende Stimmrechte: - Je ein Stimmrecht pro 100 Mitglieder der jeweiligen Sektion - Je ein Stimmrecht pro angebrochene Anzahl von 100 Mitgliedern der jeweiligen Sektion Die Sektionen bestimmen ihre Delegierten in eigener Kompetenz.
Delegierte dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes der Dachorganisation sein.
B. Der Vorstand
Art. 9 Der Vorstand setzt sich zusammen aus fünf bis sieben Mitgliedern: a) dem Präsidenten (Funktion muss durch eines der Sektionspräsidien wahrgenommen werden) b) den Sektionspräsidenten (begrenzt auf je einen Sitz pro Sektion, auch wenn diese Co-Präsidien oder ähnliche Modelle haben)
Statuten autismusschweiz November 2020
/ ;
c) weitere Mitglieder, bis die Anzahl von fünf Personen erreicht ist und die Maximalzahl von sieben Personen nicht überschritten ist d) angestrebt wird, dass mindestens ein Vorstandsmitglied eine ASS selbstbetroffene Person ist
Der Vorstand kann im Ressortsystem arbeiten. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Ein Vizepräsidium ist zu bestimmen.
Art. 10 In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen: a) die Delegation von operativen Aufgaben an die Geschäftsstelle b) die Behandlung der Fragen von Dritten oder Triage derselben an weitere Stellen c) die Vorbereitung der Delegiertenversammlung, d) die Führung der laufenden Geschäfte e) die regelmässige Überprüfung und Überarbeitung der Führungsinstrumente, f) die Vertretung von autismusschweiz nach aussen, insbesondere die Regelung der Zeichnungsberechtigung, g) die Durchführung von Veranstaltungen von autismusschweiz, h) die Unterstützung der Sektionen Koordination der Tätigkeiten zwischen der Dachorganisation und den Sektionen sowie Koordination der nationalen Geschäfte unter den Sektionen i) die Mittelbeschaffung, insbesondere die Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherung, j) die Interessenvertretung, insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit, k) der Erlass von Reglementen (insbesondere das Kompetenzreglement, siehe Art.16), l) das Einsetzen von Kommissionen, m) Personalentscheidungen und die Vergabe von Aufträgen an Dritte n) die Planung der Jahrestätigkeit, o) die Vorbereitung der Aufnahme von neuen Mitgliedern.
Die Mitglieder des Vorstands arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.
Art. 11 Die Sitzungen des Vorstandes sind vom Präsidenten einzuberufen, so oft die Geschäfte es erfordern. Ausserdem ist eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe der zu behandelnden Traktanden verlangen.
Statuten autismusschweiz November 2020
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwe send ist. In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulationswege gefasst werden.
Art. 12 Der Präsident besorgt die Vereinsleitung und führt den Vorsitz in Delegiertenver sammlung und Vorstand. Im Verhinderungsfall vertritt ihn der Vizepräsident.
Art. 13 Der Vorstand kann für ständige und wiederkehrende Aufgaben sowie zur Lösung spezifischer Probleme Kommissionen einsetzen. Die konkreten Aufgaben werden durch den Vorstand bei der Einsetzung der Kommission schriftlich festgelegt.
C. Die Revisionsstelle
Art. 14 Eine unabhängige Revisionsstelle prüft Buchführung und Jahresrechnung, unterbreitet der Delegiertenversammlung einen schriftlichen Bericht unter gleichzeitiger Informie rung des Vorstandes und stellt Antrag bezüglich Genehmigung der Rechnung.
D. Gemeinsame Bestimmungen für Delegiertenversammlunq, Vorstand, Delegierte und Revisionsstelle
Art. 15 Über die Delegiertenversammlung und über die Vorstandssitzungen wird ein Protokoll in mindestens zwei Landessprachen geführt. Der Vorstand wird jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Die Revisionsstelle wird jeweils jährlich gewählt. Wiederwahlen sind bei allen Ämtern möglich.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen. Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr der gültig abgegebenen Stimmen/Stimmrechte. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der gültig abgegebenen Stimmen/Stimmrechte. Auf Antrag kann in der Delegiertenversammlung über geheime Abstimmungen und Wahlen beschlossen werden.
Statuten autismusschweiz November 2020
IV. Finanzielles
Art. 16 Die Ausgaben von autismusschweiz werden aus folgenden Mitteln bestritten: a) aus den von der Delegiertenversammlung beschlossenen Jahresbeiträgen der Sek tionen; diese Beiträge basieren auf der Basis von 120/120 Anteilen pro Sektion. 120/120 Anteilen entsprechen dem Finanzbedarf von autismusschweiz, welcher durch die jährliche Delegiertenversammlung zu genehmigen ist. Sektion autismus deutsche Schweiz: Anteil 50/120 Sektion autisme suisse romande: Anteil 50/120 Sektion autismo svizzera italiana: Anteil 20/120 b) aus Beitragsleistungen gemäss IVG Art. 74, c) aus freiwilligen Beiträgen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten von autismusschweiz ist ausgeschlossen.
Bei Auflösung von autismusschweiz fällt das gesamte Vereinsvermögen den Sektionen im Verhältnis der zahlenden Mitglieder oder einer steuerbefreiten Organisation mit ähnlicher Zweckbestimmung zu.
Der Präsident hat die Kompetenz, kollektiv zu zweien mit einem anderen Vorstandsmitglied Geschäfte im Namen von autismusschweiz zu tätigen.
Die detaillierten geschäftlichen und finanziellen Kompetenzen der Geschäftsstelle sowie der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Kompetenzreglement festgehalten.
V. Statuten révision
Art. 17 Eine Gesamt- oder Teilrevision der Statuten wird von der Delegiertenversammlung mit einfachem Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen/Stimmrechte beschlossen.
VI. Schlussbestimmung
Art. 18
Statuten autismusschweiz November 2020
Die vorliegenden Statuten ersetzen diejenigen von autismusschweiz am 30. Oktober 1999 in Olten, teilrevidiert an der Delegiertenversammlung vom 9. Juni 2001 in Airolo, vom 8. Juni 2002 in Freiburg, vom 8. Mai 2004 in Monte Carasso/Bellinzona, vom 28. Mai 2005 in Lausanne, vom 19. September 2009 in Neuchâtel, vom 8. Mai 2010 in Interlaken und vom 7. Mai 2011 in Zollikofen, vom 30. Mai 2015 in Wilderswil und treten sofort nach erfolgter Genehmigung durch die Delegiertenversammlung in Kraft. Die maskuline Formulierung der vorliegenden Statuten gilt vollumfänglich auch für Mandatsträgerinnen.
Also beschlossen an der Delegiertenversammlung von autismusschweiz am 14. November 2020 via Zoom-Meeting.
Biel-Bienne, 14. November 2020 Der VI Tdent:
:eto idermatt ves Crausaz
Statuten autismusschweiz November 2020
Organigramm autismus Schweiz Stand 31. Mai 2023
Vorstand ach: Reto Odermatt Präsident ads (Präsident) Cécile Bachmann ads (Vizepräsidentin) autismus Jean-Pierre Bechet Co-Präsident asr Will Clavient asr Schweiz (ach) Patrizia Berger Vorsitzende asi Michel Rapelli asi (Selbstbetroffener)
autismus autisme autisme suisse deutsche swizzera romande (asr) Schweiz (ads) italiana (asi)
TABLE RONDE
1. Verein autismus deutsche Schweiz, Geschäftsstelle Zürich, Riedhofstrasse 3054, 8059 Zü rich nachstehend «ads» genannt
2. association autisme suisse romande, rue du Petit-Chêne 20,1003 Lausanne
nachstehend «asr» genannt
3. associazione autismo svizzera italiana, Via Medi 8, 6932 Breganzona
nachstehend «asi» genannt
4. Verein ADHS-Organisation elpos Schweiz, Parkstrasse 6, 3084 Wabern
nachstehend «ELPOS» genannt
alle zusammen nachstehend «Teilnehmer» genannt
I. Vorbericht I i 1. ads als Hauptvertragsnehmer hat mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen (nachstehend «BSV» genannt) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur ! Ausrichtung von Finanzhilfen (nachstehend «VAF» genannt) abgeschlossen.
2. Gestützt auf diesen VFA richtet das BSV Beiträge für in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW nä her definierte Leistungen, welche durch ads erbracht werden, aus. Für Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen und den Beiträgen wie weiteren Rechten und Pflichten zwischen ads und BAVwird auf VAF verwiesen.
3. Die im VAF vereinbarten Leistungen müssen dabei nicht zwingend durch das ads als Haupt vertragsnehmer erbracht werden, sondern können durch von ihm beauftragte Drittorganisatio nen erbracht werden.
4. Dabei schliesst das ads als Hauptvertragsnehmer mit den Drittorganisationen als Unterver tragsnehmer sog. Unterverträge (nachstehend «UV» genannt) ab. Diese UV müssen mit dem VAF und seinen Anhängen vollumfänglich konform sein.
5. ads hat mit asr, asi und ELPOS solche UVs abgeschlossen
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II. Geltungsbereich der Regelung
1. Das vorliegende Papier hat einzig zum Inhalt wenige Punkte des Zusammenwirkens von ads als Hauptvertragsnehmer und den Untervertragsnehmern zu spezifizieren, um so eine effizi ente Zusammenarbeit zwischen ads als Hauptvertragsnehmer und asr, asi und ELPOS als Un tervertragsnehmer zu gewährleisten.
2. Aus dieser vorliegenden Regelung können zwischen den Teilnehmenden keine über die in der vfa und UVs definierten Rechte und Pflichten hinausgehenden vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden. Die Anwendung der Bestimmungen über die einfache Gesellschaft schlies sen die Teilnehmenden aus.
3. In jedem Fall gehen die Bestimmungen der VAF und der UVs den vorliegenden Regelungen vor.
III. Zweck, Bezeichnung, Teilnehmer und Dauer
1. Zweck und Bezeichnung
Die Teilnehmer diskutieren und koordinieren verschiedene sich aus dem VAF und UVs erge benden Aufgaben und Pflichten am «Table Ronde».
Dieser «Table Ronde» soll dabei sicherstellen, dass alle Teilnehmer, die sich aus dem VAF i und UVs ergebenden Rechte und Pflichten effizient und zielgerichtet wahrnehmen können und somit längerfristig gesichert ist, dass öffentliche Finanzhilfen für die durch die Teilnehmer bear beiteten Themen zur Verfügung gestellt werden.
2. Teilnehmer
Teilnehmer der vorliegenden Regelung über den Table Ronde sind sowohl ads als Hauptver tragsnehmer des BSV wie auch sämtliche Untervertragsnehmer von ads. Bei Unterzeichnung der Regelung über den Table Ronde sind die Untervertragsnehmer asr, asi und ELPOS.
Jeder Haupt- resp. Untervertragsnehmer bestimmt jeweils eine Person, welche am Table Ronde teilnimmt. Sie teilen die Koordinaten dieser Person (Name, Vorname, Adresse, Telefon nummer und Mail) den anderen Haupt- und Untervertragsnehmer schriftlich mit.
Mit beratender Stimme nimmt die beauftragte Geschäftsführung (vgl. Ziffer IV./4. nachstehend) Einsitz im Table Ronde.
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3. Neue Teilnehmer
Sollte der Hauptvertragsnehmer mit weiteren Untervertragsnehmer UV‘s abschliessen, so gel ten die vorstehenden Regelungen über den Table Ronde auch für diese weiteren Unterver tragsnehmer. Zum Vorgehen betreffend Aufnahme neue Teilnehmer vgl. Ziffer IV./3. nachste hend.
4. Dauer
Diese Regelung ist für die Dauer der Vereinbarung der VAF und der UV in Kraft. Werden die UV und die VAF verlängert resp. neu abgeschlossen, so verlängert sich auch die vorliegende Regelung stillschweigend um die gleiche Dauer. Bestehen weder UV noch VAF, so fallen auch die vorstehenden Regelungen dahin. Wird mit einem oder mehreren Untervertragsnehmer kein UV mehr abgeschlossen, so ist dieser/sind diese Untervertragsnehmer auch nicht mehr Teil des Table Ronde.
IV. Aufgaben Table Ronde
1. Verteilung BSV Gelder
Hauptaufgabe des Table Ronde ist der Entscheid über die Verteilung der vom BSV auf Ba sis des VAF gesprochenen Finanzhilfen unter den Hauptvertrags- und Untervertragsnehmerp.
Für die Verteilung der Gelder orientieren sich die Teilnehmer des Table Ronde an folgenden Kriterien:
Solange sich die Höhe der durch das BSV aufgrund des bestehenden VAF und der bestehen den UV nicht verändert, gilt betreffend der Verteilung dieser Gelder unter den Teilnehmer der Status quo, d.h. die vom BSV gesprochenen Gelderwerben entsprechend den Kriterien, die bereits vor der Einberufung des Table Ronde galten, zwischen den Teilnehmern verteilt.
Sofern ein Untervertragsnehmer während der gesamten Dauer einer Leistungsperiode seine Leistungen nicht erbringen kann und dies zu einer Kürzung der BSV-Gelder führt, so ist der Verteilschlüssel zu ändern und die gekürzten Gelder werden demjenigen Untervertragsnehmer angerechnet resp. auferlegt, der die Leistungen nicht vertragsgemäss erbracht hat.
Sofern die BSV-Gelder auf Basis eines konkreten Projektes erhöht, das durch einen oder meh rere Untervertragsnehmer initiiert wurde, so sind diese zusätzlichen Geldern direkt denjenigen Untervertragsnehmer zuzusprechen, welche das entsprechende Projekt initiiert haben und um setzen werden.
Sofern das BSV - ohne weiteres Zutun des Hauptvertragsnehmer und der Untervertragsneh mer (wie z.B. zusätzliches Projekt, nicht erbrachte Leistungen etc.) - seine Beiträge erhöht oder kürzt, so ist diese Erhöhung I Kürzung entsprechend dem ursprünglichen Verteilschlüssel
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z auf die Teilnehmer zu überwälzen.
Sofern ein weiterer uv dazu kommt und er seine vom BSV bezogenen Gelder weiterhin Zuge sprochen erhält, so erhält er den eingebrachten Beitrag bei der Verteilung zugesprochen.
2. Reporting und Controlling
Sowohl für den Hauptvertragsnehmer wie auch für die Untervertragsnehmer ergeben sich aus deren Verträgen verschiedene Reporting und Controlling - Verpflichtungen über die Ver wendung der vom BSV erhaltenen Gelder und die mit diesen Geldern erbrachten Leistungen.
Die Teilnehmer verständigen sich darauf, dass bezüglich Reporting und Controlling wie folgt vorzugehen ist:
Der Hauptvertragsnehmer beauftragt und bezeichnet - nach Rücksprache mit den Teilneh mern - eine Geschäftsführung, welche das Reporting und Controlling gemäss dem VAF und den UVs für die Haupt- und Untervertragsnehmer erledigt. Die Haupt- und Untervertragsneh mer stellen dieser beauftragten Geschäftsführung termingerecht sämtliche Daten und Angaben zur Verfügung, damit die beauftragte Geschäftsführung das Reporting und Controlling gemäss den Verträgen vorbereiten kann.
Das Reporting der durch die Geschäftsführung erstellten Berichte erfolgt danach an alle Teil nehmer gleichzeitig und nicht ausschliesslich an den Hauptvertragsnehmer. Nach Erhalt die3 ses Reportings stellen die Teilnehmer am Table Ronde untereinander sicher, dass die Verwen dung der Gelder und die Erbringung der Leistungen mit dem VAF und den UVs konform sind und genehmigen danach die Berichte. Nach Genehmigung der Berichte am Table Ronde er i folgt dann vom Hauptvertragsnehmer das Reporting an das BSV entsprechend dem VAF.
Das BSV definiert im Hauptvertrag zudem jeweils eine fixe Entschädigung, welche der Haupt vertragsnehmer für seine Aufgaben (Ansprechperson, Reporting, Controlling etc.) zugespro chen erhält. Diese verwendet der Hauptvertragsnehmer mitunter auch für die Bezahlung der beauftragten Geschäftsführung (vgl. Ziffer IV./4. nachstehend).
3. Aufnahme neuer Teilnehmer
Der Table Ronde diskutiert und entscheidet darüber, ob neue Untervertragsnehmer aufgenom men werden sollen. Einigt sich der Table Ronde darauf, einen neuen Untervertragsnehmer aufeunehmen, so bleibt die Zustimmung des BSV zum Abschluss des entsprechenden Unter vertrages vorbehalten.
Weitere Untervertragsnehmer sollten jedoch die gleichen oder ähnlichen Themen bearbeiten wie die Teilnehmer.
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4. Protokollführung und Kosten und Einsitz beauftragte Geschäftsführung am Table Ronde
Die Teilnehmer einigen sich darauf, dass die beauftragte Geschäftsführung mit beratender Stimme ebenfalls am Table Ronde teilnimmt.
Die beauftragte Geschäftsführung wird zudem auch beauftragt, die Sitzungen des Table Ronde zu organisieren, die notwendigen Unterlagen an die bezeichneten Teilnehmer rechtzeitig zu versenden und die Protokolle an den Sitzungen zu führen.
Die Kosten für die beauftragte Geschäftsführung werden durch den Hauptvertragsnehmer ge tragen und aus dem im VAF dem Hauptvertragsnehmer zur Verfügung gestellten Betrag für die Administration beglichen.
5. Beschlussfassung
Die Teilnehmer verständigen sich darauf, dass sämtliche Beschlussfassung im Rahmen der vorliegenden Regelungen grundsätzlich einvernehmlich erfolgen soll. Sollte eine einvernehmli che Regelung wider Erwarten nicht möglich sein, so entscheidet der Hauptvertragsnehmer ab schliessend, da er gegenüber dem BSV für alle Untervertragsnehmer gemeinsam für die Ein haltung von Rechten und Pflichten verantwortlich ist.
4
V. Schlussbestimmungen
1. Exemplare
!
: Die Regelung wird in vier Exemplaren unterzeichnet Jeder Teilnehmer erhält ein Original exemplar ausgehändigt.
***************
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Die Teilnehmenden:
Ort, Datum ......
autismus deutsche schwel
feto Odermatt Regula Bühler
Ort, Datum
autisme suisse n mde
Jean-Pierre Be^aéf •re Bet Isabelle Steffen
Ort, Datum
autLsmo svizzera italfena izzera Italidna
Patricia Berger 7..... ,l7 Daniela Papa Benassi 4
ADHS Organisation elpos Schweiz
....... Moniquefeurbrügg Barbara Kappeler
s
Entwurf 2.0 vom 18. Oktober 2022
REGELUNGEN STEUERUNGSAUSSCHUSS
i. Verein autismus deutsche Schweiz, Geschäftsstelle Zürich, Riedhofstrasse 3054, 8059 Zürich nachstehend «ads» genannt
2. association autisme suisse romande, Avenue de la Chablière 4, 1004 Lausanne
nachstehend «asr» genannt
3. associazione autismo svizzera italiana, Via Luganetto 5, 6962 Viganello
nachstehend «asi» genannt
alle zusammen nachstehend «Sektionen» oder «Gesellschafter» genannt
I. Vorbericht 1. Bis am [Datum] bestand der Verein autismusschweiz (CHE-229.268.062). Der Verein war als nationale Dachorganisation organisiert; einzige Mitglieder waren die regionalen Sektionen, ads, asr und asi. Der Verein bezweckte die Koordination des Themas Autismus auf schweizeri scher und internationaler Ebene. Der Verein autismusschweiz hat zudem als Hauptvertrags nehmer mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen (nachstehend «BSV» genannt) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Ausrichtung von Fi nanzhilfen (nachstehend «VAF» genannt) abgeschlossen. Gestützt auf diesen VFA wurden au tismusschweiz BSV Beiträge für definierte Leistungen im Bereich Autismus ausbezahlt. Die im VAF vereinbarten Leistungen mussten dabei nicht zwingend durch autismusschweiz als Haupt vertragsnehmer erbracht werden, sondern konnten durch von ihm beauftragte Drittorganisatio nen erbracht werden. Autismusschweiz hatte die Leistungserbringung grösstenteils an seine Sektionen ads, asr und asi im Rahmen von Unterverträgen delegiert. Hauptansprechpartner für Reporting / Controlling gegenüber dem BSV blieb autismusschweiz als Hauptvertragsnehmer.
2. Das BSV hat im Rahmen der Zusammenarbeit gefordert, dass mindestens 10% der Leistun gen durch den Hauptvertragsnehmer zu erbringen sind. Da die Dachorganisation autismus- schweiz diesen Anteil nicht erbringen konnte, wurde entschieden, dass neu ads als Hauptver tragsnehmer auftritt. Mit der Übernahme dieser vertraglichen Beziehungen zum BSV durch ads ist die Hauptaufgabe der Dachorganisation autismusschweiz entfallen.
3. Die Sektionen ads, asr und asi sind zum Schluss gekommen, dass die wenigen verbleibenden
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Aufgaben des Vereins nicht mehr in Form eines Vereines ausgeführt werden müssen, sondern dass diese im Rahmen eines Steuerausschusses zwischen ihnen geregelt werden können. Deswegen wurde der Verein autismusschweiz vollständig aufgelöst.
4. Damit - nach Auflösung der Dachorganisation - weiterhin eine gesamtschweizerische Per spektive auf das Thema Autismus sichergestellt ist, haben die Sektionen den Steuerungsaus schuss ins Leben gerufen. An diesem Steuerungsausschuss sind weiterhin alle drei Sektionen beteiligt. Sie tauschen sich in diesem Steuerungsausschuss weiterhin zum Thema Autismus aus, organisieren den nationalen Autismus Kongress weiterhin gemeinsam und können be schliessen, dass gemeinsam weitere Projekte im Bereich Autismus initiiert und umgesetzt wer den. Die vorliegende Vereinbarung regelt die minimalen Grundzüge dieses Steuerungsaus schusses.
II. Bezeichnung, Domizil, Zweck und Dauer
1. Bezeichnung, Domizil
Die vorgenannten Sektionen schliessen sich unter der Bezeichnung
«Steuerungsausschuss Autismus / Comité de pilotage Autisme ! Comitato direttivo Autismo» 1
zu einer einfachen Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. OR zusammen.
Das Zustellungsdomizil des Steuerungsausschusses ist die Adresse von ads:
Verein autismus deutsche Schweiz, Geschäftsstelle Zürich, Riedhofstrasse 3054, 8059 Zürich.
2. Zweck/Aufgaben
Zweck der Gesellschaft ist der regelmässige gemeinsame Austausch der Sektionen zum Thema Autismus, der regelmässige nationale und internationale Interessensabgleich betref fend Öffentlichkeitsarbeit und politischer Einflussnahme zum Thema Autismus sowie die ge meinsame Organisation des nationalen Autismus Kongresses.
Zudem können die Sektionen - nach gemeinsamer Absprache und gemeinsamer Beschluss fassung-weitere Projekte im Bereich Autismus miteinander durchführen.
3. Dauer
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
1 Vorschlag als Diskussionsgrundlage.
;
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III. Verhältnis der Gesellschafter unter sich
1. Beiträge
a. Finanzieller Startbetrag Die Sektionen bringen den nach Auflösung des Verein autismusschweiz verbleibende Restbe trag in der Höhe von CHF XY in den Steuerungsausschuss ein. Dieser Betrag wird auf einem Bankkonto, welches auf die Gesellschaft lautet, einbezahlt und für die Erreichung des Gesell schaftszwecks eingesetzt.
b. Jährlicher finanzieller Beitrag Die Sektionen leisten jährlich für die anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Steue rungsausschuss einen finanziellen Beitrag. Dieser Beitrag wird jährlich durch die Gesellschaf terversammlung festgelegt und danach durch die Sektionen auf das Bankkonto einbezahlt.
c. Projektbezogene Beiträge Die Sektionen können für Projekte einzelbezogene ausserordentliche Beiträge der Sektionen beschliessen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Die Sektionen sind an der Gesellschaft grundsätzlich wie folgt beteiligt:
ads 5/12 asr 5/12 asi 2/12
Das Beteiligungsverhältnis bleibt während der gesamten Dauer der Gesellschaft fest bestehen, sofern es nicht durch einstimmigen Gesellschaftsbeschluss abgeändert wird. D.h. unabhängig davon, welche Sektion welchen Beitrag leistet, sind die Sektionen zu den oben genannten Tei len an der Gesellschaft beteiligt.
Das Beteiligungsverhältnis ist u.a. massgebend für die Verteilung von Gewinn und Verlust so wie des Liquidationsergebnisses. Für einzelne Projekte kann ausnahmsweise einzelfallweise (d.h. nur für das konkrete Projekt und nicht die gesamte Gesellschaft) eine andere Beteiligung vereinbart werden.
3. Arbeiten - Einkünfte - Erträge
a. Arbeiten der Sektionen und Einkünfte dafür Für Arbeiten und Beiträge, welche die Sektionen an die Gesellschaft leisten, erhalten sie grundsätzlich keine Entschädigung und diese Arbeiten führen auch nicht dazu, dass sich die Beteiligungsverhältnisse ändern. Entschädigungen für solche Arbeiten werden nur entrichtet, wenn sie vorgängig durch die Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.
Davon ausgenommen bleibt die Entschädigung der Geschäftsführung gemäss Ziffer IH./4 lit. e.
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b. Gewinn-A/erlustaufteilung und Gewinnverwendung/Verlustdeckung Ergibt sich nach Bezahlung aller Kosten der Gesellschaft ein Gewinn, so fällt dieser grundsätz lich den Sektionen gemäss ihren Beteiligungen in Ziffer III./2. hievor zu. Die Gewinnbetreff nisse müssen aber bis zur Auflösung der Gesellschaft in der Gesellschaft belassen werden.
Ergibt sich nach Bezahlung aller Kosten der Gesellschaft ein Verlust, so haben die Sektionen den Verlust gemäss ihren Beteiligungen in Ziffer III./2. hievor zu tragen. Können die Kosten der Gesellschaft nicht mehr gedeckt werden, so müssen die Sektionen gemäss ihren Beteiligun gen den Verlustanteil auf das auf die Gesellschaft lautende Bankkonto einzahlen.
4. Organisation
a. Durchführung Gesellschafterversammlungen Die Gesellschafter führen mindestens zwei Gesellschafterversammlungen pro Jahr durch. Zu dem kann jährlich zusätzlich eine Retraite stattfinden. Weitere Gesellschafterversammlungen sind einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den*die Geschäftsführerin. Ausserdem ist eine Gesellschafterversammlung auch auf schriftliches Be gehren von mindestens einer Sektion innert zwei Monaten nach Eingang desselben einzuberu fen.
Sektionen können bis spätestens 20 Tage vor der Gesellschafterversammlung Anträge zur Be handlung von Geschäften schriftlich einreichen. Die Einladung und die Traktandenliste zur Ge sellschafterversammlung werden den Sektionen spätestens 10 Tage vor der Versammlung zu gestellt. Die Zustellung kann auch elektronisch (d.h. via E-Mail) erfolgen.
Wenn alle Sektionen einverstanden sind, können Beschlüsse zudem auf dem Zirkularweg ge fällt werden.
b. Teilnahme der Gesellschafterversammlung An der Gesellschafterversammlung nehmen normalerweise die Präsidentinnen der Sektionen teil (vgl. auch Ziffer III./4. lit. d betreffend Beschlussfassung). In begründeten Fällen kann auch ein anderes Mitglied der Sektion delegiert werden.
Jede Sektion kann zusätzlich je eine weitere Person zuziehen, die mit beratender Stimme ohne Stimmrecht an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt. Diese maximal drei Perso nen werden von den Sektionen auf die Dauer von drei Jahren bestimmt und können wiederge wählt werden. Ein weiterer Sitz ist für eine selbstbetroffene Person reserviert. Diese Person wird von den drei Sektionen bestimmt und nimmt ebenfalls lediglich mit beratender Stimme ohne Stimmrecht an der Gesellschafterversammlung teil.
c. Befugnisse der Gesellschafterversammlung In die Kompetenz der Gesellschafterversammlung fallen alle Geschäfte, die in diesem Vertrag nicht anderweitig zugeordnet werden, so insbesondere die folgenden, wichtigen Geschäfte, für die Einstimmigkeit erforderlich ist:
Änderungen des Gesellschaftsvertrags;
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- Auflösung der Gesellschaft; - Aufnahme neuer Mitglieder; aber auch alle übrigen Geschäfte, über die mit einfacher Mehrheit entschieden wird - so insbe sondere (nicht abschliessend): - Entscheid über die Durchführung von neuen Projekten im Bereich Autismus; - Grundsatzentscheidungen betreffend Durchführung des nationalen Autismus Kongresses; - Wahl / Ersatz des Geschäftsführers und Festlegung der Entschädigung; - Bestimmung von weiteren Personen, die allenfalls an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen; - Beschluss über den jährlichen Beitrag an die Gesellschaft und deren Abrechnung.
d. Beschlussfassung Jede Sektion vereinigt auf sich insgesamt folgende Stimmrechte - basierend auf den Mitglie derzahlen per Ende des der Gesellschafterversammlung vorangehenden Jahres: - je ein Stimmrecht pro 100 Mitglieder der jeweiligen Sektion - je ein Stimmrecht pro angebrochene Anzahl von 100 Mitgliedern der jeweiligen Sektion.
Die Sektionen üben ihre Stimmrechte durch einen einzigen Vertreter aus, der Mitglied des obersten Leitungs- und Verwaltungsorganes (im Normalfall durch den Präsidenten) ist.
Zur Beschlussfähigkeit darf es grundsätzlich der Anwesenheit aller Sektionen oder der Vertre tung mit schriftlicher Vollmacht durch eine andere Sektion. Fehlt eine Sektion an zwei aufei nanderfolgenden Gesellschafterversammlungen unentschuldigt, so ist die Gesellschafterver sammlung auch dann beschlussfähig, wenn lediglich die Mehrheit der Gesellschafter anwe send oder vertreten ist. In diesem Falle haben die Einladungen jedoch schriftlich, unter An zeige der Traktanden, zu erfolgen.
Gesellschaftsbeschlüsse werden mit Mehrheitsentscheid gefasst. Über die in Ziffer III.14. lit. c hievor als wichtig bezeichneten Geschäfte ist (durch die anwesenden Gesellschafter der be schlussfähigen Gesellschafterversammlung) einstimmig zu beschliessen.
e. Geschäftsführung Der*die Geschäftsführerin wird von der Gesellschafterversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Der*die Geschäftsführerin leitet die Grundgeschäfte der Gesellschaft, d.h. er*sie erledigt alle sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Grundarbeiten kaufmännischer Natur, so etwa den Zahlungsverkehr, Führen der Buchhaltung, Einberufung der Gesellschafterversamm lungen und Führen der Protokolle an der Gesellschafterversammlungen etc.
Die Entschädigung des*r Geschäftsführerin für diese Grundarbeiten wird durch die Gesell schafterversammlung für die Dauer von jeweils drei Jahren festgelegt und bestimmt sich auf grund der voraussichtlich für die Gesellschaft anfallenden Arbeiten.
Der*die Geschäftsführerin fungiert als Bindeglied zum ausführendem Projektmanagement und sorgt dafür, dass ein durch die Gesellschafterversammlung beschlossenes Projekt ausgeführt
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wird. Er*sie ist ermächtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, welche die durch die Gesell schafterversammlung beschlossenen Projekte mit sich bringen. Allfällige zusätzliche Entschä digungen für diese Arbeiten werden durch die Gesellschafterversammlung festgelegt.
Der*die Geschäftsführerin hat die Gesellschafter laufend über wichtige Geschäfte und Korres pondenzen zu orientieren. In wichtigeren, über das Gewöhnliche des Gesellschaftszwecks hin ausgehenden Fällen ist vorerst in der Gesellschafterversammlung zu beschliessen.
f. Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
IV. Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten
1. Vertretung
Die Gesellschafter vertreten die Gesellschaft - vorbehältlich der Erteilung von Spezialvoll machten im Einzelfalle - wie folgt:
a. Einzelunterschrift Im Rahmen seiner internen Projektkompetenzen führt der Geschäftsführer Einzelunterschrift.
b. Kollektivunterschrift zu Zweien In allen Fällen, da nicht von Gesetzes wegen die Unterschrift aller Gesellschafter erforderlich ist, wird die Gesellschaft mit Kollektivunterschrift zu zweien, welche der Geschäftsführer zu sammen mit einer der beiden Sektionen führt, vertreten.
2. Haftung
Für alle Schulden haften die Sektionen gegenüberden Gesellschaftsgläubigern solidarisch mit dem Vermögen der Gesellschaft und ihrem sonstigen Vermögen.
Im internen Verhältnis haften die Gesellschafter für alle Schulden anteilsmässig im Verhältnis ihrer Gewinn- und Verlustbeteiligung. Vorbehalten bleiben Schulden, die ein Gesellschafter in Überschreitung seiner Kompetenzen eingegangen ist. Für diese Schulden haftet nur der fehl bare Gesellschafter.
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ANHANG Formular für Projekte / Organisation Nationaler Autismus Kongress
Grundsätzlich gelten auch bezüglich Einzelprojekten, welche durch den Steuerungsausschuss be schlossen wurden, die Regelungen über den Steuerungsausschuss, sofern nicht nachstehend da von abgewichen wird:
1. Bezeichnung und Kurzbeschrieb Projekt
[Hier soll Projekt bezeichnet und ganz kurz umschrieben werden ]
2. Budget
[Benennung Budget, welches für das Projekt zur Verfügung steht.]
3. Beiträge Sektionen und allfällige Entschädigungen
[Hier soll kurz für jede Sektion definiert werden, welche Beiträge (finanzielle oder Arbeit oder sonstige) sie für das Projekt leistet und ob sie für allfällige Arbeiten oder sonstige Beiträge eine Entschädigung erhalten und wenn ja, wie hoch diese ist.]
4. Verteilung allfälliger Gewinn des Projektes / Haftung des Defizites
[Hier soll geregelt werden, ob Gewinne/Verluste für das Projekt in Abweichung vom allgemeinen Beteiligungsverhältnis gemäss Vereinbarung Steuerungsausschuss geregelt werden.]
5. Aufgaben, Budgetkompetenz, Zeichnungsberechtigung und Entschädigung Geschäfts führung
[Hier soll geregelt werden, welche Aufgaben, Budgetkompetenzen und Entschädigung der Ge schäftsführung für das Projekt zukommen.]
Die Parteien:
Ort, Datum (XY)
Ort, Datum (XY)
Ort, Datum (XY)
4
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V. Ausscheiden eines Gesellschafters
1. Kündigung
Jede Sektion kann jeweils auf nach Ablauf des vierjährigen BSV-Leistungsvertrags aus der Gesellschaft austreten. Sie scheidet damit gleichzeitig aus dem Table Ronde aus. Die Kündi gung hat schriftlich und eingeschrieben an alle anderen Sektionen zu erfolgen. Die Gesell schaft wird mit den bestehenden Sektionen weitergeführt.
2. Ausschluss eines Gesellschafters
Eine Sektion, die ihre Vertragsverpflichtungen grob verletzt, so dass die Gesellschaft aus wich tigen Gründen im Sinne von Art. 545 Abs. 2 OR gekündigt werden könnte, kann durch einstim migen Beschluss der übrigen Sektionen ausgeschlossen werden.
VI. Schlussbestimmungen
1. Kosten
Die Kosten dieses Vertrages tragen die Sektionen gemeinsam.
2. Exemplare
Dieser Vertrag wird in drei Exemplaren unterzeichnet, wovon je ein Vertragsexemplar für die Sektionen bestimmt ist.
***************
Die Parteien:
Ort, Datum (XY)
Ort, Datum (XY)
Ort, Datum (XY)
elpos adhs organisation Schweiz
Statuten ADHS-Organisation elpos Schweiz
Art. 1 Name Unter dem Namen ..ADHS-Organisation elpos Schweiz", nachfolgend immer ..ADHS- OrgCH'1 genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Art. 2 Sitz Der Sitz ist in Zürich.
Art. 3 Zweck und Aufgaben
3.1 ADHS-OrgCH ist politisch und konfessionell unabhängig
3.2 ADHS-OrgCH verfofgt ausschliesslich gemeinnützige 2wecke? ist nicht kommerziell tätig und erstrebt keinen Gewinn
3.3 Die ADHS-OrgCH unterstützt und vernetzt unter Beachtung des Rechts auf
Selbstbestimmung und Inklusion schweizweit alle ADHS Betroffenen und Ratsuchenden mit dem Ziel, ihnen positive Perspektiven zu eröffnen und die persönlichen Ressourcen zu stärken
3.4 ADHS-OrgCH steht allen ADHS Betroffenen, deren Familien, Fach- und
Bezugspersonen und Fachleuten mit einem individuellen, sachlichen und ailtagsnahen Angebot zur Seite.
3.5 Zuständigkeiten und Aufgaben
- ADHS-OrgCH lebt und fördert eine aktive Zusammenarbeit und den Austausch aller Regionen.
ADHS-OrgCH betreibt aktive Öffentlichkeitsarbeit, um schweizweit auf die Bedürfnisse der ADHS Betroffenen und deren Umfeld aufmerksam zu machen Ziel ist Stigmatisierung und Benachteiligung zu verhindern und den Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen
- ADHS-OrgCH pflegt den Kontakt mit Institutionen, Fachpersonen, Medien, Politik sowie Behörden auf schweizerischer und internationaler Ebene und verleiht den Anliegen der ADHS-Betroffenen auf allen Ebenen Sichtbarkeit.
- ADHS-OrgCH ist zukunftsorientiert und verfolgt aktiv Trends in Wissenschaft. Wirtschaft und Politik, um jederzeit aktuelle Angebote anbieten zu können und proaktiv auf die Anliegen der ADHS Betroffenen aufmerksam zu machen.
Statuten ADHS-örgantsatiün elpos Schweiz 26O4.2Q23
elpos adhs organisation Schweiz
Art. 4 Mittel
4.1 Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
• Mitgliederbeiträge • Erträge aus eigenen Veranstaltungen. Angebote • Fundraising - Subventionen {Beiträge der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und anderen anerkannten Vertragspartnern} ’ Erträge aus Leistungsvereinbarungen • Spenden und Zuwendungen aller Art
4.2 Die Mitgliederbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
43 Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder sowie Leitende der Gesprächsgrtippen sind vom Beitrag befreit. Der Vorstand kann weitere Mitglieder vom Beitrag befreien.
4.4 Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
Art.. 5 Mitgliedschaft
5.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den
Vereinszweck unterstützen.
5.2 Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
53 Fachmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche oder juristische Personen, welche aus beruflichen Gründen mit dem Thema ADH5 verbunden sind.
5.4 Passivmitglieder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen
sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
5.5 Ehrenmitglieder ohne Stimmrecht können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Voraussetzungsind aussergewöhnliche Verdienste für das Thema ADHS und die ADHS-OrgCH.
5.6 Aufnahmegesuche sind an die Geschäftsstelle zu richten; über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand endgültig
Statuten ADHSOganisaticn dpo', Schweiz 26.tM.2023
elpos adhs organisation Schweiz
Art. 6 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Art. 7 Austritt und Ausschluss 7.1 Der Austritt eines Vereinsmitghedes ist per Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem (1) Monat möglich.
7.2 Der Austritt muss schriftlich erfolgen.
7.3 Fur das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
7.4 fileibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig oder verletzt es die Statuen bzw die Vereinslnteressen, so kann es vom Vorstand nach Anhörung ausgeschlossen werden.
7.S Das austretende oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil des Vereinsvermogens.
Art. 8 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind;
8.1 die Mitgliederversammlung
8,2 der Vorstand
8.3 die Revisionsstelle
8,4 die Geschäftsstelle
Art. 9 Die Mitgliederversammlung
9.1 Das oberste Organ des Vereins Ist die Mitgliederversammlung.
9.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich Im ersten Quartal statt.
9,3 Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens drei Wochen zum Voraus schriftlich unter Beilage der Traktandenliste und der rechtlich relevanten Unterlagen eingeladen.
Statuten AQHS Organisation etpos Schwer 26O4.2Q23 3/6
elpos adhs organisation Schweiz
9,4 Einladungen per E-Mail sind gültig
9.S Anträge für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
9.6 Der Vorstand oder 50 Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer
ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen Oie Versammlung hat spätestens 12 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
9.7 Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und
Kompetenzen; Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung - Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands - Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung - Entlastung des Vorstandes - Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle. - Festsetzung des Mitgliederbeitrages ■ Genehmigung des Jahresbudgets - Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms - Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder - Änderung der Statuten - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Llquidattonserlöses.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Eine Mitgliederversammlung kann schriftlich, online oder physisch durchgeführt werden
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr, Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beseh lu ssprotokoll abiufassen.
Art 10 Oer Vorstand
10.1 Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen, dessen Mitglieder nach
Möglichkeit die Regionen abbildcn
Statuten ADHS-Organisabon e!pos Schwer 26.04.202 3 4/fi îi
elpos adhs organisation Schweiz
10,2 Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich, wobei jene für das Präsidium auf max. 4 Amtszeiten beschränkt ist.
10.3 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
10.4 Oer Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind
10-5 Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber.
10.6 Der Vorstand arbeitet in Ressorts gemäss Organigramm
10.7 Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene
Entschädigung anstellen oder beauftragen.
10,8 Eine Ämterkumulation ist nicht möglich.
10.9 Oer Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen.
10.10 Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Grunde die Einberufung einer
Sitzung verlangen. Vorstandssitzungen können auch online durchgefuhrt werden.
10,11 Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auch auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
10.12 Der Vorstand Ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig
10-13 Er hat Anrecht auf Vergütung der effektiv entstandenen Spesen gemäss Spesenreglement. Letzteres wird der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt
Art, 11 Die Revisionsstelle 11,1 Die Mitgliederversammlung wählt eine Revisionsstelle, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
11.2 Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht
6^ Statuten AOHSOrRanisat»cin elpos Schweiz 26 04 2023 5'6 A
elpos adhs organisation Schweiz
11.5 Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
11.4 Wiederwahl ist möglich.
Art 12 Zeichnungsberechtigung Dio Zeichnungsberechtigung des Vorstandes und der Geschäftsstelle wird vom Vorstand in einem separaten Reglement geregelt Dieses wird der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme vargelegt.
Art 13 Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art 14 Auflösung des Vereins
14.1 Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder
ausserordentlichen Mitgliederversammlung mildem Stimmen mehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder erfolgen. 14.2 Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen nach Abzug der noch vorhandenen BSV Gelder an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen
Art. IS Inkrafttreten Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 26. April 2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Die Präsidentin: Vorstandsmitglied: A
/ b Monique Zurbrii Ueli Reber
a Staturen ADHS-Orgamsaticn elpos Schwelt 26.04 2023 X6/6 n
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-036.6.069.420-5 von: 1 CHE-229.268.062 Verein 30.01.2017 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz
0 1 autismusschweiz Elternverein 0 bisher: Biel/Bienne
0 1 fautismesuisse association de-parents)-(autisfnosvizzera-associazione di genitori) 1 Zürich
1 autismusschweiz
1 (autismesuisse) (autismosvizzera)
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 0 Mittel: Mitgliederbeiträge, Beitragsleistungen gemäss IVG, Art. 74, freiwillige Beiträge 0 1 Neuengasse 19
1 Riedhofstrasse 354
8049 Zürich
Ei Lö Zweck_______________________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen
0 1 Der Verein ist die schweizerische Dachorganisation deeBtemvereine von
* Kindern und Erwaehs-enen mit Autismus. Er hat zum Zweck, ihre Anliegen gesamtschweizeriseh-z-u-koordlnieren-s-ewie^ie-regionalefi-öfg-ani&ationen-auf nationaler und internationaler-Ebene-zu vertreten. Er ist ein gemetmtitager Verein ohne Gewinnstreben. Er ist parteipolitisch und konfessionell-unabhängig? 1 2 Der Verein vertritt und koordiniert das Thema Autismus auf-schweizerischer und internationaler Ebene. Der Verein ist die nationale Dachorganisation der-regionalen Sektionen, autismusschweiz ist ein gemeinnützigerVerein ohne Gewinnstreben. Er ist parteiplitisch und konfessionell unabhängig.
2 Der Verein vertritt und koordiniert das Thema Autismus auf schweizerischer und
internationaler Ebene. Der Verein ist die nationale Dachorganisation der regionalen Sektionen, autismusschweiz ist ein gemeinnützigerVerein ohne Gewinnstreben. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum _Ö 30.05.2015
1 14.11.2020
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id
0 (Sitzveillegung) (Sitzverlegur g)
1 19701 07.05.2021 91 12.05.2021 1005178356 2 B 20567 12.05.2021 B 94 18.05.2021 1005183866
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion___________ Zeichnungsart 0 1 Müller, Bernard, von Erlinsbach (SO), in Leissigen Mitglied und Kassier Kollektivunterschrift zu zweien des Vorstandes
0 1m Bachmann, rzHn-Horgen Präsidentin des Kollektivuntersehrift zu-zweien
Vorstandes 0 1 Bertazzo Currat, Carolinar-ven-Granges (Veveyse), in Pully Mitglied des ohne-Zeiehnungsbereehtigung Vorstandes 0 1 Schwizer, Thomas, von Niederhelfensehwil, in Grabs Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 0 1 Volonté, Marianne,-von Luzern, in Lugano Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 0 1 Moosmann Affolter, Anita, von Wileroltigen, in Port Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 0 BfB Société Fiduciaire Bourquin frères et Béran SA, succursale de Revisionsstelle Fribourg (CHE-148.442.383), in Fribourg 1 Odermatt, Reto Josef, von Dallenwil, in Büren (SO) Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 Crausaz, Yves Roland Henri, von Villeneuve (VD), in Gilly Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 Bachmann, Cécile, von Muttenz, in Horgen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
Zürich, 31.05.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-229.268.062 autismusschweiz Zürich 2
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart______________ 1 Berger, Patrizia Antonella, von Wikon, in Lugano Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 Clavien, Wilhelmina Margaretha Maria, genannt Wil, von Noble- Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Contrée, in Sierre Vorstandes 1 Rapelli, Michel René, von Castel San Pietro, in Collina d'Oro Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
Zürich, 31.05.2023 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.
Autismus Deutsche Schweiz (ads):
Vision, Strategie und Massnahmen 2019-2024
Unser Leitgedanke Wir schaffen möglichst optimale Entwicklungs- und Lebensbedingungen für Menschen mit Autismus und ihr Umfeld.
Vision Ads wächst substantiell weiter und ist prioritärer Ansprechpartner für das Thema ASS. Ads vertritt übergeordnet das Thema ASS.
Strategie Ads unterstützt, vermittelt und verbindet. Ads verschafft dem Thema Autismus Gehör in der Gesellschaft (im Speziellen in Politik, Bildung, Wirtschaft und Öffentlichkeit). Ads generiert genügend finanzielle Mittel.
Ziele 2019-2024 Mitgliederanzahl nimmt um 50% zu und die Wirksamkeit des Vereines wird erhöht. Das Wissen in der Gesellschaft zum Thema ASS ist gestiegen. Das Angebot von ads wird qualitativ und quantitativ ausgebaut. Die finanziellen Ressourcen sind sichergestellt. Die Anerkennung und die Vernetzung von ads sind weiter ausgebaut. Die Umsetzung des Berichtes des Bundesrates wird bei den Beteiligten aktiv eingefordert.
Handlungsfelder Angebote / Finanzen / Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit /Lobbyarbeit/Vernetzung
Grundlage Ausbau der Finanzen, genügend personelle Ressourcen auf der Geschäftsstelle, genügend fachliche Unterstützung durch Projektgruppen und Fachgruppen
autismus deutsche Schweiz Unser strategisches Haus
Unsere Vision
ads vertritt übergeordnet das Thema ASS. ads wächst substantiell weiter und Ist prioritärer Ansprechpartner für das Thema AS^ ^- Unter Laltgadanlc«: Wir schaffen möglichst optimale Entwicklungs- und Lebensbedingungen für Menschen mit Autismus und Ihr Umfeld.
Unsere Strategie: ads unterstützt, vermittelt und verbindet. ads verschafft dem Thema Autismus Gehör in der Gesellschaft (im Speziellen in Politik, Bildung, Wirtschaft und Öffentlichkeit), ads generiert genügend finanzielle Mittel
Angebote: Sensibilisierung/ Lobbyarbeit/Vernetzung Finanzen Wissen vermitteln, Öffentlichkeitsarbeit vernetzen, unterstützen
Worauf bauen wir? Ausbau der Finanzen, genügend personelle Ressourcen und fachliche Unterstützung
Massnahmen
Handlungsfeld «Angebote»
Priorität Bereich Massnahmen________________ Verantwortlich zu erl. bis Analyse September 2021 (bereits erledigt 2019/20)
1 Angebot ads Bisheriges Angebot analysieren Regula Buehler 12/2019 Erledigt
1 Zielgruppenanalyse Angebot in Zusammenhang mit Regula Buehler 12/2019 Erledigt
den Zielgruppen analysieren 2 Grundsatzentscheidungen in Schwergewichte definieren Vorstand 12/2019 In Projektgruppe und Vorstand besprochen Bezug auf Ausbau Angebot Für Einzelne (SB, Familien) fällen Für «die Gesellschaft» (breit) Weiterhin für «alles» zuständig sein?_________________________ 2 Neue Angebotsformen Gutes Angebot und mögliches G'stelle Ab 2020 Bisherige und neue Formate wurden im 2022 Wachstum von ads evaluieren durchgeführt, wieder mehr «live» Veranstaltungen und aufbauen_________________ möglich, Fachtagung zum 2. Mal online___________ 3 Umfrage zum Angebot Abklären, ob eine Umfrage G'stelle 2020 2 Umfragen durchgeführt: sinnvoll ist, Allgemein Umfrage erarbeiten und zu online-Angeboten durchführen__________________ 3 Regionale Angebote aufbauen G'stelle 12/2024 Klubraum gestartet - Vernetzung in den Regionen / thematisch / SB - wird fortlaufend evaluiert und verbessert
Handlungsfeld «Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit»
Priorität Bereich_________ Massnahmen_____________ Verantwortlich zu erl. bis Analyse September 2021 (bereits erledigt 2019/20) 2 Präsenz ausbauen Bisherige Kanäle stärken Regula Buehler 12/2019 I.O. (facebook, Insta) entwickeln wir stetig weiter Neue Kanäle evaluieren und 12/2024 Linkedin als dritten Kanal institutionalisiert implementieren Mehr zeitlich nicht möglich Auch durch neue Projekte (Gesundheit, Polizei, Schule, NDKS etc.)________________________________ 2 Leistungen ads klarer Bisherige Kommunikation stärken Regula Buehler 12/2019 Website, Newsmail verbessern wir fortlaufend, kommunizieren (HP, Newsletter) evaluiert mit Rico Travella Neue Kanäle evaluieren und 12/2024 Newsmails und Newsletter klar getrennt, mehr Infos implementieren zur Arbeit von ads (nicht nur zum Angebot) Unterstützung durch Kuble (Mitglied ads)
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: 2060 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Autismus und ADHS Betroffene
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs Kantons Sprach Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden xy www.xxx.ch
9999 1 Ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
2060 Autismus Schweiz 20722 nein ZH D/F/l
www.autismus.ch
5105 Autismus deutsche Schweiz 193'160 nein ZH D anfraqe@autismus.c
__________h_________ www.autisme.ch
3196 Autismus Suisse romande 186'032 nein VD F secretariat@autisme.
_________ gh_________ www.autismo.ch
5106 Autismo svizzera italiana 76717 nein TI I info@autismo.ch
www.elpos.ch
4335 ADHS-Organisation elpos Schweiz 278'061 nein ZH D info@elpos.ch
Total 754'692
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 -2027
Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 18'836 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
Anhang C Fachkonzepte der VN K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Kl Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle K Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) K Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernach tung) K Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit K Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG K Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
13 Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen:
Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Beratung und Unterstützung für Menschen mit Autismus oder ADHS und ihr nahes Umfeld erfolgt telefonisch, per Mail und mit persönlicher Beratung.
Es melden sich vorwiegend Personen (Eltern, nahe Begleitpersonen wie Lehrer, Ausbildner, Grosseltern, Selbstbetroffene oder Fachpersonen) die Rat suchen, da sie Schwierigkeiten im Alltag haben ( z.B. Umgang mit schwierigem Verhalten, Umgang mit der Diagnose, Unterstützung, Frühförderung, Therapien, Alltagsherausforderungen, Einschulung, Schulzeit, Übergang ins Erwachsenenleben, Berufsfindungsphase, Berufsleben, Alltag, Freizeit, Geschwister,... ). Insbesondere in der Zeit der Neudiagnose ist der Beratungsbedarf ausgesprochen hoch. Das Angebot deckt ein Bedürfnis ab, Verständnis, Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Oft «bevor» ein IV Antrag gestellt wird oder auch ohne SPM in der Schule. Wir unterstützen durch unsere Angebote Betroffene und entlasten sie, indem wir versuchen Betroffenen Wege aufzuzeigen und sie zu begleiten.
Tätig sind fachlich ausgebildete Berater/Innen, die über Spezialausbildungen zum Thema ASS oder ADHS und über Kenntnisse in den kantonalen Strukturen verfügen. Hier einige der Themengebiete, zu denen die Beraterinnen Auskunft geben:
Informationen rund um ASS oder ADHS, Unterstützung in den konkreten Fragestellungen Abklärungsadressen / Adressvermittlung von Ärzten Therapiemöglichkeiten / Adressvermittlung von Therapeuten Alltag / Erziehung / Freizeit / Geschwister / schwieriges Verhalten Entlastungmöglichkeiten Frühförderung / Schule / Ausbildung / Arbeit Gesprächs- und Selbsthilfegruppen, Sozialtrainings / Unterstützung in Krisensituationen
Beratung umfasst ebenfalls eine angemessene Vor- und Nachbearteitung des Falles und klientenspezifische Administration.
Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch.www.autisme.ch www.autismo.ch
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert). Hauptziel: Gesamthaft wird mit der Beratung die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können. Die Beratung ist eine wertneutrale Unterstützung zur Lösung der multiplen und sich oft gegenseitig bedingenden Probleme in Familie, Schul-, Arbeits- und sozialem Umfeld. Die Beratung richtet sich nach folgenden Wirkungszielen: » Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch die Beratung gestärkt und entlastet. • Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen des Soziairaumes erhöhen oder bewahren und wissen diese zu nutzen. • Die Klientinnen und Klienten können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen bewahren oder erhöhen.
Spezifisch: Die Klientin/der Klient und/oder ihre Angehörigen oder nahen Begleitpersonen hat individuelle Lösungswege für die Alltagsbewältigung und die Bewältigung von Notfallsituationen entwickelt. Bei Bedarf werden geeignte Adressen/Stellen vermittelt, welche die Klientin/den Klienten in der jeweiligen Situation unterstützen. In der Dossierberatung werden konkrete Hilfestellungen und Meilensteine erarbeitet, um die Situation der betroffenen Person zu stabilisieren und diese zu befähigen in Familie, Schule und Gesellschaft erfolgreich mitzuarbeiten und sich entsprechend ihren Fähigkeiten zu entwicklen.
Messbar: Klientinnen werden im Rahmen der Beratung unterstützt. Dies werten wir aus mit Statistiken (Menge-jährlich) sowie Kundenbefragungen bei Dossierberatungen (Zufriedenheit; Wirkung - mindestens einmal pro Vertragsperiode).
Aktionsorientiert: Die formulierten Ziele und Aktionen sind für die Klientinnen zweckmässig und realisierbar. Damit berücksichtigen die Ziele die Ressourcen der Betroffenen und fördern ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie.
Realistisch: Die Beratung erfolgt individuell und geht auf die Bedürfnisse der Klientin/des Klienten ein. Die individuellen Ziele der Klientinnen werden so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt erreichbar werden.
Terminierbar: Kurzberatung: einmalig Dossierberatung: Mit der Klientin/dem Klienten werden Vorschläge für Unterstützung besprochen und falls nötig die weiteren Schritte in zukünftigen Gesprächen überprüft. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeitsproqramm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung j Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Kl Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Selbstbetroffene und Angehörige von Betroffenen (z.B. Eltern eines betroffenen Kindes), Begleitpersonen aus dem engeren Umfeld, Fachpersonen aus Schule, Beruf, Therapie in direktem Zusammenhang mit einem/r betroffenen Person.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: K Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie— K Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Kl Italienisch Rätoromanisch Kl Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Individuelle Grenzen werden respektiert und berücksichtig (z.B, nicht telefonieren können)
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Neudiagnostizierte erhalten in allen Landesteilen vom Diagnosesteller Informationen über die Angebote der jeweiligen sprachregionalen Sektionen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Die Qualität der Leistung wird durch die Geschäftsleitung im Jahresgespräch mit der Beratung erbringenden Mitarbeiterin überprüft und kontrolliert. Umfragen zu den Beratungen über ein Umfragetool Die laufende Weiterbildung der Mitarbeitenden wird sichergestellt. Die Beratungsstellen arbeiten sehr eng mit den Geschäftsstellen zusammen, weil man sich gegenseitig unterstützt und Informationen austauscht. Das Wissen zu Themen, die mehrmals oder öfters vorkommen, kann so geteilt und in grösserem Rahmen genutzt werden.___________________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Diagnosestellen geben Informationen zu Autismus, zum Angebot und zum Verein in einem "Neudiagnose-Kit" ab. Das Kit wird regelmässig inhaltlich und thematisch aktualisiert.
Zwischen den Beratungsstellen im Bereich ASS/ADHS findet ein Informations- und Erfahrungsaustausch statt.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Kurzberatungen werden durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstellen erbracht, welche ihre Qualifikation durch interne Weiterbildung oder durch Teilnahme an externen Veranstaltungen erworben haben oder durch Vorstandsmitglieder, die selber Fachperson oder Elternteil eines Menschen mit ASS/ADHS sind und dadurch wertvolle Erfahrung mitbringen.
Dossiergeführte Beratung wird durch Mitarbeitende mit einer Fachausbildung erbracht.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 3250 3250 13000 Mitarbei 3250 3250 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 400 Mitarbei 100 100 100 100 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 3350 3350 3350 13400 Mitarbei 3350 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfangin Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 262500 262500 262500 262500 1050000 Personalkosten CHF 172500 172500 172500 172500 690000 Sachkosten/Umlagen CHF 435000 435000 435000 435000 1740000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 262500 262500 262500 262500 1050000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 164150 164150 164150 164150 656600 Finanzhilfe BSV CHF 426650 426650 426650 426650 1706600 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) [x] Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die Beratungen sollen weiterhin kostenlos angeboten werden. Aus diesem Grund ist eine Finanzierung über Spendengelder als auch über die Mitgliederbeiträge (Organisationskapital) notwendig.
Bemerkungen:
Ort/Datum
7 'L
Vertragsnehmerin autisi s^chweiz
Ort/Datum U-JI.'lcZZ
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez Choisir/Prega compilare:
[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Menschen mit einer Autismus Spektrum Störung oder ADHS und deren Angehörigen soll die Möglichkeit geboten werden, sich jederzeit zu informieren. Alle wichtigen Informationen sind aktualisiert auf der Homepage zu finden. Hilfe zur Selbsthilfe wird gefördert. Digitale Informationskanäle werden regelmässig gepflegt (Inhalt: wichtige Informationen zum Thema, zu Kurs- oder weiteren Angeboten). Allgemein wird breit und aktuell über das Thema informiert.
Broschüren und anderen Publikationen ermöglichen den Zugang zum Thema. Diese werden regelmässig aktualisiert und neue Themen werden aufgegriffen. Sie werden bei Bedarf auch verschickt und an verschiedensten Stellen aufgelegt. Sie können auch selbst ausgedruckt werden.
Das Neudiagnose-Kit ein sehr wichtiges Element. Diagnostizierende Ärzt/innen oder Diagnosestellen übergeben den Eltern oder Selbstbetroffenen eine Mappe mit Informationsmaterialien zum Thema Autismus/ADHS, mit Adressen von Anlaufstellen, Informationen zu den Sektionen und mit vielen weiteren Unterlagen. Diese Kits werden inhaltlich regelmässig überprüft, aktualisiert und ergänzt.
Die Organisationen verschicken regelmässig eigene Rundschreiben/Infomails/Mitgliedermagazin an ihre Mitglieder, mit den wichtigsten vereinsinternen und auch allgemeinen Informationen, Fachartikeln, Erfahrungsberichten sowie Hinweisen zu Unterstützung und Veranstaltungen.
Es werden Videos mit Informationen zu ASS und ADHS erstellt.
Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch,www.autism.ch, www.autismo.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Hauptziele: Ratsuchende finden relevante Informationen sowie Lösungen für die Bewältigung des Alltags und von Notsituationen. Ziel ist es also, die Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung und einer aktiven Beteiligung an ihrer Behandlung zu unterstützen. Mit den Inhalten aus den Medien und Publikationen bieten wir den Ratsuchenden ferner Informationen mit folgenden Wirkungszielen an: • Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich entlastet. • Sie können die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund ihres aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter treffen. • Die Klientinnen und Klienten erfahren Empowerment • Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen sowie die Ressourcen des Sozialraumes erhöhen oder bewahren und wissen diese zu nutzen. • Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch die erhaltenen Informationen gestärkt und entlastet.
Gesamthaft wird mit den Inhalten aus den Medien und Publikationen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.
Spezifische: Alterspezifische und zielgruppenorientierte Informationsvermittlung
Messbar: Menschen mit Behinderungen und Interessierte erfahren durch die Inhalte Unterstützung und erhalten relevante Information. Dies werten wir fortlaufend mit folgenden Instrumenten aus: Publikationen: regelmässige Bestellungen, Anzahl und Auflagezahl Newsletter: Analyse Tools Webseiten: Google Analytics, Besucherstatistiken, etc. Soziale Medien: Statistiken
Aktionsorientiert: Die Webseiten werden regelmässig aktualisiert, Angaben werden überprüft. News erscheinen regelmässig und in allen Landessprachen. Infomaterialien werden regelmässig auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Bibliotheken und Literaturangaben werden laufend aktualisiert.
Realistisch: Niederschwelliger Zugang, komplexe Inhalte verständlich und barrierefrei vermitteln. Bekanntmachung der Angebote. Bedarfs- bzw. aktualitätsbezogene Angebote.
Terminiert: Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend, regelmässig und jährlich wiederkehrend. Die Ziele sind innerhalb eines Kalenderjahres definiert. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen K Psychische Behinderung ' Hörbehinderung ® Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An K Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Selbstbetroffene und Angehörige, Begleitpersonen aus dem engeren Umfeld der Betroffenen und bereits bei einem Verdacht, Fachstellen, Personen, die mit Betroffenen in Kontakt kommen, Schule, Wirtschaft, Öffentlichkeit
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung I—’ Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz Kl Romandie— Kl Italienische Schweiz
0 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen K Deutsch K Französisch K Italienisch Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu auf die Zielgruppe abgestimmt
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Nicht notwendig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
;
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Online Umfragen bei den Mitgliedern
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu gegenseitige Verlinkungen, Austausch
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Austausch mit Fachpersonen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6
;
Für Le istu n g en exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 6400 Mitarbei 1600 1600 1600 1600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1600 1600 1600 1600 6400 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 90000 90000 90000 90000 360000 Personalkosten CHF 100000 100000 100000 100000 400000 Sachkosten/Umlagen CHF 190000 190000 190000 190000 760000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 95000 95000 95000 95000 380000 BSV ('Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 83200 83200 83200 83200 332800 Finanzhilfe BSV CHF 178200 178200 178200 178200 712800 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV I3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) IZI Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum ✓ /
Vertragsnehmerin autismus^l
Ort/Datum «. 4t •Zo €3
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung fvg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kurse mit Themen zur Bewältigung des Alltags und zur Planung der Zukunft dienen der betroffenen Person und/oder ihren Angehörigen (z.B. Eltern eines betroffenen Kindes) als Hilfe zur Selbsthilfe für eine positive Entwicklung. Auch Personen im Umfeld oder Fachpersonen profitieren von den fachspezifischen Weiterbildungen und Kursen. Die Kursinhalte beziehen sich auf aktuelle Themen und bieten Lösungsansätze und Bewältigungsstrategien, welche die persönlichen Ressourcen der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen verbessern und fördern. Auch spezifische Weiterbildungen mit Grundinformationen werden angeboten.
Die einzelnen Kursangebote werden je nach Inhalt in Halb-, Ganz- oder Mehrtageskursen (zB mehrteilige Elternkurse) angeboten. Einzelne Themen werden auch mehrmals angeboten, wenn der Bedarf es zeigt (z.B. Thema IV/Recht zusammen mit Procap).
In jedem Landesteil ist es wichtig, Weiterbildungen mit spezifischen Schwerpunktthemen zu organisieren. Nebst dem inhaltlichen wissensvermittelnden Teil haben die Teilnehmenden in den Pausen und über Mittag die Möglichkeit, sich mit Referenten, Fachleuten, Institutionen etc. auszutauschen. Dies ist für die betroffenen Familien, die sehr oft immer noch auf sich alleine gestellt sind, essentiell. Sie erhalten dabei eine Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen oder Ideen für Lösungsansätze zu gewinnen. Beispiele sind die sogenannten "Fachtagungen", an denen bis zu 300 Teilnehmende vor Ort sind. Vermehrt werden auch online-Weiterbildungen angeboten. Sie ermöglichen es, ein neues Publikumssegment zu erreichen.
Alle 3-4 Jahre Planung und Durchführung eines nationalen Autismus Kongresses - dies mit dem Ziel der Vernetzung von Fachpersonen und Betroffenen aus verschiedenen Bereichen, um den spezifischen Klienten wichtige Informationen zu neuen Angeboten oder Erfahrungen in Therapie und Begleitung zukommen zu lassen und um das Wissen zur Hilfe zur Selbsthilfe zu vergrössern.
Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch,www.autisme.ch, www.autismo.ch
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert). Hauptziele: Es werden Tages-, Block- und Semesterkurse angeboten, in denen Bewältigungsstrategien für die Probleme im Alltag angeboten werden. Wir verfolgen dabei folgende Wirkungsziele: • Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen • Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich entlastet. • Sie können dank verschiedener Informationen ihren aktuellen und individuellen Bedarf erkennen und können Entscheidungen besserund selbstbestimmter treffen.
Gesamthaft wird mit den Kursen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.
Spezifisch: Die Kurse mit Themen zur Bewältigung des Alltags und zur Planung der Zukunft dienen den Teilnehmenden als Hilfe zur Selbsthilfe für eine positive Entwicklung. Die Kursinhalte beziehen sich auf aktuelle Themen.
Messbar: Die Teilnehmenden besuchen den Kurs und erfahren Empowerment und Unterstützung. Die messen wir mit folgenden Instrumenten: • Umfrage nach Abschluss der Kurse oder Weiterbildungen Auswertung/Statistiken über die Teilnehmenden: Anzahl TN, Wartelisten etc.
Aktionsorientiert: Der Kursinhalt geht auf die Situation der Teilnehmenden ein, ist entsprechend ihren Fähigkeiten aufbereitet, deckt Lücken auf und fördert die Fähigkeit diese zu eliminieren.
Realistisch: Die Kursinhalte werden aufgrund der aktuellen Herausforderungen der MmB ausgewählt. Die Inhalte werden in einfacher, verständlicher und in pädagogisch adäquater Form vermittelt.
Terminiert: Die Leistung beginnt mit der Kursplanung (Organisation/Kursleitende) und endet mit der Evaluation nach dem Ende des Kurses. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Kl Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen
Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Selbstbetroffene und Angehörige, Begleitpersonen aus dem engeren Umfeld, nahestehende Dritte
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz [X] Romandie— K Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch
0 Rätoromanisch Gebärdensprache
Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Insbesondere in den Blockkursen wird eine Einzelbetreuung, wo notwendig angeboten, Unterteilung der Teilnehmer in kleinere betreute Einheiten, Rückzugsmöglichkeiten. Rücksichtsnahme auf das sehr breite Spektrum der Beeinträchtigung und ihrer Symptome.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Nicht notwendig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Ê3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) S Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Publikationen via Mailing an Vereinsmitglieder, Social Media oder Veranstaltungskalender, Jahresprogramm
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Umfrage, Teilnahme von Fachpersonen und Vorstandsmitgliedern
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) El ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Abstimmung und Koordination der Themen innerhalb der Regionen
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) E Selbstbetroffenheit El Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) El Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) El Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) El Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Kurse werden in der Regel von Fachpersonen geleitet. Vorbereitung durch interdisziplinäre Teams inklusive Betroffener und Fachpersonen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 0 Mitarbei 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 475 475 475 475 1900 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 363 363 363 363 1452 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 150 150 150 150 600 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 300000 300000 300000 300000 1200000 Personalkosten CHF 280000 280000 280000 280000 1120000 Sachkosten/Umlagen CHF 580000 580000 580000 580000 2320000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 450000 450000 450000 450000 1800000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 130800 130800 130800 130800 523200 Finanzhilfe BSV CHF 580800 580800 580800 580800 2323200 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital_______________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum
Vertragsnehmerin Autism
Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen T1 ■3
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft L+ Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Betroffene und deren Angehörigen soll die Möglichkeit geboten werden, sich zu treffen, zu vernetzen und auszutauschen. Das Tätigkeitsprogramm / Angebot wird jährlich neu definiert, Wünsche, An regungen und Feedback aus vergangenen Veranstaltungen fliessen ein. Ihnen soll dank autismusfreundlichen/ADHS-freundlichen Rahmenbedingungen Aktivitäten ermöglicht werden, die ihnen sonst verwehrt bleiben. Im Rahmen dieser Angebote steht entweder die Inklusion und Teilnahme am öffentlichen Leben im Vordergrund oder das Üben von Fertigkeiten und Trainieren von Fähigkeiten, welche Kompetenzen erweitern, die im Alltag sinnvoll eingebracht werden können. Die Förderung der Autonomie steht dabei im Vordergrund. Zudem soll Menschen mit einer ASS/ADHS und deren Angehörigen die Möglichkeit geboten werden, Ferien in einer Gruppe zu erleben. Diese werden separat nach Altersgruppen angeboten. Das Tätigkeitsprogramm berücksichtigt den Schweregrad der Beeinträchtigung und den nötigen Betreuungsbedarf. Die Angebote dienen zur Stärkung der Eigenverantwortung, Zielerreichung und Planungskompetenzen, Impulskontrolle in der Gruppe und dem Beziehungsaufbau von Betroffenen. Das Tätigkeitsprogramm / Angebot wird jährlich neu definiert, Wünsche, Anregungen und Feedbacks aus vergangenen Veranstaltungen fliessen ein. Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch / www.autismus.ch / www.autism.ch / www.autismo.ch Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert). Hauptziel: Teilnehmenden wird der Zugang zu Ferien, Veranstaltungen und Angeboten ermöglicht und sie können am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Für viele Menschen mit Behinderung sind Aktivitäten im Freizeitbereich nur unter "autismusfreundlichen / adhs-freundlichen" Bedingungen möglich. Diese Veranstaltungen erhöhen die Fähigkeit einerselbstbestimmten Teilhabe. Die Autonomie wird dank eines auf den Schweregrad der Behinderung adaptierten Aktivitätenprogrammes und einer intensiven Betreuung erhöht. Das Verhalten und Umgang mit Materie, der Umwelt sowie "fremden" Menschen wird in
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
unterschiedlichsten Situationen geübt und reflektiert. Die Teilnehmenden sollen die Möglichkeit haben sich selber als funktional und effizient (Selbstwirksamkeit) zu erleben. Mit den Aktivitäten sollen die Teilnehmenden in der Eigenverantwortung gestärkt, die Impulskontrolle in einer Gruppe soll verbessert sowie ein positiver Beziehungsaufbau ermöglicht werden. Wir verfolgen dabei folgende Wirkungsziele: • Sie bewahren oder erhöhen ihre Ressourcen (persönliche und die ihrer Umwelt) und wissen sie zu nutzen • Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich entlastet. • Sie können dank verschiedener Informationen ihren aktuellen und individuellen Bedarf erkennen und können Entscheidungen besser und selbstbestimmter treffen.
Gesamthaft wird mit den Veranstaltungen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert.
Spezifisch: Die ein- oder mehrmalig angebotenen Veranstaltungen dienen als Hilfe zur Selbsthilfe und fördern die positive Entwicklung der Menschen mit Behinderung. Der Austausch mit anderen Teilnehmenden bietet Lösungsansätze und Bewältigungsstrategien für Herausforderungen im Alltag. Die Teilnehmenden erleben eine möglichst stressfreie Zeit, in der sie Aktivitäten ausführen, welche ihnen sonst nicht möglich sind. Die Autismus / ADHS-spezifische Betreuung schafft die Voraussetzung, Neues und Ausflüge inklusiv unter anderen Anwesenden zu erleben. Die Betreuung und die sehr gezielte Vorbereitung bieten die nötige Sicherheit und die notwendigen Strukturen, um überhaupt Ferien an einem fremden Ort zu verbringen. Die Veranstaltungen ermöglichen ein erweitertes und vertieftes Üben der Kern- Exekutivfunktionen (Inhibition/Impulskontrolle, Arbeitsgedächtnis, Flexibilität) und Umgang mit Reizfilterschwäche, Aufmerksamkeitsdefiziten, Wahrnehmungsstörungen. Messbar: Umfragen bei den Teilnehmenden von Blockkursen in Form von einem mündlichen, persönlichen Gespräch oder durch schriftliches Feedback (standartisierte Fragebogen) geben wertvolle Inputs über die Qualität des Angebotes und allenfalls daraus resultierende neue/angepasste Angebote. Aktionsorientiert: Die Teilnehmenden werden im sozialen Austausch gefördert, können sich kreativ und/oder sportlich betätigen, was ihre Selbständigkeit fördert. Sie erleben zusammen mit anderen Behinderten und Nichtbehinderten eine abwechslungsreiche Zeit und unbeschwerte Tage. Dies füllt ihre Ressourcen auf, damit sie nachher im Alltag wieder besser bestehen und die Herausforderungen erfolgreicher meistern können. Realistisch: Die Form und der Inhalt der Angebote ist an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung und ihrem Umfeld angepasst. Der jeweilige Kursinhalt motiviert zur Teilnahme. Terminiert: Die Leistung beginnt mit der Veranstaltungsplanung (Organisation/Kursleitende) und endet mit der Evaluation nach Abschluss der Veranstaltung. Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung
0 Jugendliche Krankheitsbehinderung
Alle Zielgruppen Erwachsene K Psychische Behinderung Hörbehinderung g] Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit ASS oder ADHS und nahestehende Dritte
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Romandie— K Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch K Italienisch O Rätoromanisch Q Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Insbesondere in den Blockkursen wird eine Einzelbetreuung/Einzelzimmer, wo notwendig angeboten, Unterteilung der Teilnehmer in kleinere betreute Einheiten, Rückzugsmöglichkeiten. Rücksichtsnahme auf das sehr breite Spektrum von ASS und ADHS. Autismus/ADHS-spezifische Unterlagen, die im Voraus zur Verfügung gestellt werden, autismus-ZADHS-spezifische Settings wie Ruhe-ZRückzugzonen, klare Signalisationen, Anpassung der Helligkeit in den Räumen oder Lautstärkeregelung, anstehen in Reihen mit weniger/keinem Menschengedränge, reservierte und angepasste Toiletten und weitere Anpassungen je nach Bedarf.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Organisation / Einladung / Info an Vereinsmitglieder und die Durchführung erfolgt durch die Geschäftsstellen, Unterstützung durch Freiwilligenarbeit der Vorstandsmitglieder und Betroffenen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Ê3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) I3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Publikationen via Mailing an Vereinsmitglieder, Facebook oder Veranstaltungskalender
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Feedback nach der Durchführung durch Eltern oder Selbstbetroffene. Analyse der Zeitspanne zwischen der Ausschreibung bis zum Moment, an dem die Veranstaltung ausgebucht ist. Analyse der Anmeldungen im Vergleich zu den Absagen, die leider aufgrund fehlender Plätze erteilt werden müssen._____________________________________________________________________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Abstimmung und Koordination der Themen innerhalb der Regionen
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene [X] Fachpersonen
Kurzinfo dazu Je nach Angebot/ Kursinhalt liegt die Hauptverantwortung bei der Geschäftsstelle, zur Unterstützung und Betreuung werden Fachleute, Studenten, Eltern oder Selbstbetroffe beigezogen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 0 Mitarbei fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 940 940 940 940 3760 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 300 300 300 300 1200 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 150 150 150 150 600 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 180000 180000 180000 180000 720000 Personalkosten CHF 220000 220000 220000 220000 875000 Sachkosten/Umlagen CHF 400000 400000 400000 395000 1595000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 120000 120000 120000 120000 480000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 281260 281260 281260 281260 1125040 Finanzhilfe BSV CHF 401260 401260 401260 401260 1605040 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IEl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum
7/ /
Vertragsnehmerin
Ort/Datum
2 + ll.H.
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Organisierte regelmässige Treffen für Betroffene und Angehörige, welche den gegenseitigen Erfahrungsaustausch suchen. Einige Abende sind fachspezifischen Themen gewidmet, an anderen findet eine Diskussionsrunden oder gemeinsame Tätigkeiten statt.
ADHS und ASS-Betroffene werden in ihrem Alltag alleine gelassen und stehen oft alleine da. Treffen in der Region oder online sind eine grosse Unterstützung (Peer-to-Peer). Selbsthilfegruppen von Betroffenen bieten die Möglichkeit besser im Leben zurecht zu kommen und damit selbstbestimmter und erfolgreicher den Alltag zu meistern. Ein Austausch unter der Leitung einer Fachperson bringt professionelle Inputs, welche den Betroffenen und ihrem näheren Umfeld eine bessere soziale Teilhabe ermöglichen.
Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch,www.autisme.ch, www.autismo.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Im Gespräch mit Menschen in ähnlichen Situationen spürt man oft ein grosses Verständnis und gegenseitiges Vertrauen. Seine eigenen Probleme mit jemandem teilen zu können und dank der individuellen Erfahrungen der Teilnehmer gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen bringt Unterstützung. Die Treffpunkte richten sich nachfolgenden Wirkungszielen: • Die Klientinnen und Klienten pflegen die Gemeinschaft, überwinden so die Isolation und erleben eine Verbesserung der Lebensqualität • Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen und ihren eigenen Recovery Weg aktivieren, bewahren und wissen diese Erfahrungen zu nutzen.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 fl.
• Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch den Besuch der Treffpunkte gestärkt und entlastet. • Die Klientinnen und Klienten erlernen oder erhöhen ihre Selbstbestimmung und sind in der selbstbestimmten Entscheidungsfindung befähigt.
Spezifisch: Themen werden in der Gruppe festgelegt. Austausch und gegenseitiges Verständnis in der Thematik. Soziale Kontakte ermöglichen. Spontan Probleme themenspezifisch besprechen können.
Messbar: Besucherinnen werden im Rahmen der Treffpunkte unterstützt. Dies werten wir aus mit: Statistiken: Anzahl Gesprächsgruppen; Anzahl Teilnehmende, Erfahrungsaustausch der Leitungspersonen wird unterstützt
Aktionsorientiert: Die Treffen sind geplant und die Treffpunktinformationen (Gesprächsgruppeninformationen) sind für die Zielgruppe kommuniziert oder auf der Webseite ersichtlich.
Realistisch: Die Treffen finden über das ganze Jahr regelmässig statt.
Terminierbar: Publikation auf adäquaten Kanälen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/6
t
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung , Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung [><] Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | ® Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Sebstbetroffene und Angehörige
Der Bedarf für die Zielgruppe wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
IXl online/digital (z.B. via Zoom) [X] Deutschschweiz [X] Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen K Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Treffen finden in kleinen Gruppen und in der Region oder online statt (kurze Anfahrtswege). Kenntnisse der lokalen Themen und Hindernisse sind vorhanden. Die Teilnahme soll ohne grosse Anmeldung möglich sein.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Publikationen via Mailing an Vereinsmitglieder, Veranstaltungskalender, Homepage
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Feedback nach der Durchführung wachsende Teilnehmerzahlen bei gleichem Angebot gegenüber dem Vorjahr Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) K Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Vorhanden durch Selbsbetroffenheit, Coaching durch Fachperson falls notwendig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 800 800 800 800 3200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 800 800 800 800 3200 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 10000 10000 10000 10000 Personalkosten 40000 CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Sachkosten/Umlagen CHF 70000 70000 70000 70000 280000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 25000 25000 25000 25000 BSV (‘Details in nachfolgender 100000 Liste ankreuzen) CHF 40000 40000 40000 40000 160000 Finanzhilfe BSV CHF 65000 65000 65000 65000 260000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum
Vertragsnehmerin
Ort/Datum 1 I
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kommunikation zu den Themen Autismus und ADHS wird immer differenzierter. Neue Medien bieten neue Chancen, andere Zielgruppen zu erreichen. Im Zentrum der Kommunikationsmassnahmen stehen nicht mehr nur Erkärungen zu ASS oder ADHS, sondern vielmehr eine Vielzahl an Spezialthemen, die damit verbunden sind. Kommunikation erfolgt auf möglichst breiter Ebene.
Vorträge oder die Teilnahme an Podiumsdiskussionen oder Veranstaltungen fördern das bessere Verständnis für Menschen mit ASS oder ADHS und ihre Herausforderungen im Leben. Auskünfte über spezifische Problemstellungen an politische Gremien, andere Behindertenorganisationen, Fachpersonen, Medien. Pflegen und Ausbauen der Kontakte. Unterstützung von Studenten bei Fach- und Maturaarbeiten. Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch,www.autisme.ch, www.autismo.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Kommunikation in den Medien oder bei Veranstaltungen trägt zur Sekundär- und Tertiärpräven tion bei und verringert die Stigmatisierung der Betroffenen.Durch die grosse Bandbreite, welche die ASS und ADHS-Symptomatik aufweist (von behindert und schwer schulungsunfähig bis hochbegabt) sowie dem politischen Umfeld, welches mit psychischen Behinderungen wieder vermehrt stigmatisiert, ist der Aufklärungsaufwand weiter gestiegen. Insbesondere ist die Tatsache, dass es sich bei ASS und ADHS um eine neurobiologische Störung und nicht um eine Modeerscheinung handelt, noch zu wenig bekannt. Gesamthaft wird mit den Inhalten aus der Kommunikation die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert.
Spezifische Zielgruppe:
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Verständliche und gut erfassbare Informationen bereitstellen und veröffentlichen. Überwachung der Diskussionen in den sozialen Medien. Schutz der Menschen mit Behinderung. Messbare: Autismus Schweiz wird als Kompetenzzentrum für Menschen mit ASS oder ADHS wahrgenommen. Medienanfragen werden systematisch und zeitnah beantwortet. Messbar über: Berichterstattungen in Medien aller Art (Print, Online, TV und Radio) Anzahl geteilte Beiträge in den Sozialen Medien - Anzahl externe Referate
Aktionsorientiert: Die Informationen werden regelmässig auf ihre Aktualität kontrolliert, Resultate von nationalen und internationelen Studien werden verfolgt und bei Bedarf mit der Öffentlichkeit geteilt, Beiträge in den sozialen Medien werden regelmässig veröffentlicht. Die Informationsempfänger können die Inputs über Autismus/ADHS oder über den Umgang mit den Betroffenen und ihr Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Alltag anwenden. Realistisch Die Kommunikation erfolgt mit einfachen und verständlichen Botschaften in einer zielgruppengerechten Sprache, die sich an der Zielgruppe der verschiedenen Medien orientiert. Systematische Pflege von Kontakten mit verschiedenen Stakeholdern (Journalisten, Fachpersonen, Partnerorganisationen) Terminiert: Presseanfragen und Anfragen für Referate und Weiterbildungen werden zeitnah beantwortet.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: - Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen El Erwachsene E Psychische Behinderung ■ Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An El Alle E Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: El Umfeldanalyse El Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Weltweit wird von einer Zahl von 5% ADHS-Betroffenen und 1-3% von ASS-Betroffenen bezüglich Gesamtbevölkerung ausgegangen. Für die Schweiz bedeutet dies, dass eine grosse Anzahl von Betroffenen noch nicht adäquate Hilfeleistungen erhält. Mehr Wissen ist dringend nötig.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
El online/digital (z.B. via Zoom) El Deutschschweiz El Romandie [X] Italienische Schweiz E national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen El Deutsch El Französisch E Italienisch Rätoromanisch El Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu keine spezifischen Zugänge
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation projektabhängig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? intern, stetige Überprüfung durch andere Mitarbeitende oder Vorstandsmitglieder
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu innerhalb der Beteiligten
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum 634 Mitarbei 634 634 634 2536 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 634 634 634 634 2536 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 30000 30000 30000 30000 120000 Personalkosten CHF 45000 45000 45000 45000 135000 Sachkosten/Umlagen CHF 75000 75000 75000 30000 255000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 40000 40000 40000 40000 160000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 32968 32968 32968 32968 Finanzhilfe BSV 131872
CHF 72968 72968 72968 72968 291872 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Ê3 Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum
Vertragsnehmerin
Ort/Datum
2 ■f
U.'tl.'lolS
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6
6/^
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mitgliedschaft / Mitarbeit in diversen Organisationen, Gremien, Fachkommissionen, Expertinnenkommissionen, Projektgruppen, usw. (regional, national, international). Mitarbeit bei Vernehmlassungen und Stellennahmen. Im Rahmen der Grundlagenarbeit im Bereich ASS / ADHS Arbeit in eigenen Projekten oder zusammen mit anderen Organisationen der privaten Behindertenhilfe; Konzepte, Studien und Leitlinien.
Link zur Webseite der Organisation: www.elpos.ch,www.autismus.ch,www.autism.ch,www.autismo.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Vertreten der Anliegen von allen Betroffenen mit ASS oder ADHS, auch für Menschen, die wegen ihrer Behinderung (kognitive Einschränkung oder Einschränkung in der Kommunikation und der sozialen Interaktion) nicht selber für sich sprechen und einstehen können. Aufklärung und Sensibilisierung, Koordination, Vernetzung, Austausch, Informationsvermittlung Unterstützung von Studien; Breite Vernetzung mit anderen Organisationen, insbesondere im Bereich psychische und psychoorganische Problematik. Spezifisch: Wo nötig übernehmen wir die Vertretung der Betroffenen, um ihre Bedürfnisse platzieren zu können. Falls möglich vertreten wir die Bedürfnisse gemeinsam und geben ihnen eine Stimme. Sie finden so immer mehr ihren Platz in unserer Gesellschaft Visibilität ist erhöht. Erwerb von neuem Wissen und Aufbereitung für die Öffentlichkeit, insbesondere Politik, Institutionen. Gute Vernetzung mit anderen Organisationen. Schwerpunkt: Kooperation / Zusammenarbeit
Messbar:
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
Anzahl Kontakte und Projekte, Themen, Gruppen, in denen mitgearbeitet wird. Aktionsorientiert: Präsenz als Vertretung von oder gemeinsam mit Betroffenen, aktiver Austausch mit regionalen, nationalen und internationalen Organisationen Realistisch: Die Unterstützung durch Fachpersonen und Angehörige wird eingefordert und ihre Kompetenzen werden genützt. Verstärkte Präsenz an Informationsveranstaltungen anderer Organisationen. Teilnahme an Sitzungen/Konferenzen von regionalen und nationalen Organisationen und politischen Institutionen wie z.B. der Konferenz der Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder (KVEB). Terminiert: Vom Veranstaltungskalender der grossen Organisationen abhängig, z.T. wiederkehrend.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene Kl Psychische Behinderung ' □ Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | Kl Alle □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) behinderungsübergreifende, themenspezifische, nationale oder regionale Arbeitsgruppen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere. □ Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Romandie— Kl Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch Kl Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu keine spezifischen Zugänge
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation nicht notwendig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Verlinkung mit diversen Websites der Arbeitsgruppen, Protokolle falls vorhanden, Resultate soweit möglich veröffentlichen
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? jährliche Auswertung der Leistungserbringung in den Vorständen im Rahmen des Reportings.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) S Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene K Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum 290 290 1160 Mitarbei 290 290 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 290 290 290 290 1160 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 20000 20000 20000 20000 80000 Personalkosten CHF 15000 15000 15000 15000 60000 Sachkosten/Umlagen CHF 35000 35000 35000 35000 140000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 15000 15000 15000 15000 60000 BSV ('Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 15080 15080 15080 15080 60320 Finanzhilfe BSV CHF 30080 30080 30080 30080 120320 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) K Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
I
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum *
Vertragsnehmerin Autismi
Ort/Datum 2 U. 'M. ^>13
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2060 Vertragsnehmerin Autismus Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Selbstbetroffene sowie Angehörige treffen im Alltag auf viele Herausforderungen. Um diesen besser begegnen zu können, brauchen sie Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbstbetimmtes Leben. Selbsthilfegruppen von Betroffenen bieten ihnen die Möglichkeit besser in ihrem Leben zurecht zu kommen und damit selbstbestimmter und erfolgreicher den Alltag zu meistern.
Die Geschäfsstellen ermöglichen diesen Austausch zwischen Selbstbetroffenen und/oder Angehörigen, informieren Interessierte über Austauschmöglichkeiten in ihren Regionen oder unterstützen die Gründung von neuen Austauschgruppen und die Durchführung von deren Treffen.
Beratung von Institutionen und andere Organisationen, die Menschen mit ASS / ADHS betreuen (Schulen, Tages-/Werkstätten, Arbeitgeber etc.) Information / Beratung von Organisationen, damit diese spezifische Beratung für die Betroffenen anbieten können (z.Bsp. ADHS-spezifische Rechtsberatung), Unterstützung von Betroffenen in den Leitorganen elpos; Akquisition von Freiwilligen Betroffenen oder Angehörigen für die Mitarbeit im Verein.
Link zur Webseite der Organisation: https://www.elpos.ch, www.autismus.ch,www.autism.ch > www.autismo.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel: Selbstbetroffene und deren Angehörige können ihren Alltag dank einem Austausch selbstbestimmter und erfolgreicher meistern. Beim Austausch erhalten sie Tipps und Anregungen von Gleichgesinnten (Selbstbetroffene und/oder Angehörige), wie Herausforderungen oder Krisensituationen besser zu bewältigen sind. Brennende Themen und Fragen können behandelt und ausgetauscht werden. Fachspezifische Informationen anderer Organisationen für die ASS oder ADHS-Betroffenen
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
zugänglich machen. Sensibilisierung der Organisationen auf ASS oder ADHS-typische Probleme im Beratungsangebot. Schwerpunkt: Selbstvertretung / Einbezug von MmB sowie Kooperation / Support
Spezifisch: Unterstützung bei der Organisation von Austauschgruppen unter Angehörigen und Selbstbetroffenen, fachliche Unterstützung bei brennenden Themen, Austausch unter den einzelnen Gruppen fördern, Vernetzung der Gruppenleitenden. Zugänglich machen von Wissen Messbar: Anzahl Treffen, Kontakte; TN-Zahlen und neue Projekte Aktionsorientiert: aktiver Austausch mit regionalen und nationalen Organisationen Realistisch: Eltern und Selbstbetroffene fühlen sich nicht mehr so allein oder hilflos mit ihrer Siutation. Die Angebote entstehen aufgrund von Rückmeldungen der Betroffenen oder der Angehörigen. Auf Rückmeldungen / Rückfragen direkten Kontakt mit der angesprochenen Organisation aufnehmen. Terminiert: Abhängig von Problemstellung und Rückmeldung
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Kl Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An S Alle Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Betroffene, Angehörige, Öffentlichkeit; Fachpersonen;
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie— K Italienische Schweiz
0 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch 0 Französisch Kl Italienisch O Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Projektabhängig, Standort der Durchführung wird z.B. bei Selbstbetroffenen nach "ASS /ADHS-spezifischen" Kritierien ausgewählt (Erreichbarkeit, ruhige Lage, grosse Räume, Bewegungsmöglichkeiten... )
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation nicht nötig
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Projektabhängig
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Mit Organisationen mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Wissen, was ASS oderADHS ist, wie mit Menschen mit ASS / ADHS umzugehen ist, Herausforderungen kennen, Bereitschaft sich auf Selbstbetroffene oder Eltern zum Thema Autismus/ADHS einzulassen, entsprechende Ausbildung, aufgabenorientiert, Zusammenarbeit mit Fachpersonen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 560 Mitarbei 140 140 140 140 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 140 Mitarbei 140 140 140 560 tungsumfang tende
^ur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 13000 13000 13000 13000 52000 Personalkosten CHF 4000 4000 4000 4000 12000 Sachkosten/Umlagen CHF 17000 17000 17000 13000 64000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 8000 8000 8000 8000 32000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 7280 7280 7280 7280 29120 Finanzhilfe BSV CHF 15280 15280 15280 15280 61120 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum
/
Vertragsnehmerin Autisi
z7 Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
11
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 2060 VN/DO: autismus Schweiz Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A____________________________________________________ Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar_______ Std. CHF 125.00 CHF 49 CHF 4'050 CHF 198'450 Sozialberatung Fachpersonen mit c behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
<D Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit -1 0) behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF «= Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit i behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF ■6 N LÜ
Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
I Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 52 1'650 CHF SS'SOO
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe s Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF D) l Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 147 530 CHF 77'910 O Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 25 378 CHF 9'450
u g Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport
Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 244 950 CHF 231'800 w" o Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF 147 200 CHF 29'400 Q. E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 0
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 52 300 CHF IS'SOO
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen___________________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF 50 800 CHF 40'000 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 688’410
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 52 725 CHF 37700 m ü Kompensationsgruppe C________________________________ CHF 122.00 3 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 52 400 CHF 20'800
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 52 150 CHF 7'800 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 66'300
Rundungsdifferenz CHF -18
Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 754'692
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 25’000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
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Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin : BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein’ nicht zu- treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung iZ (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung ! Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich I Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein’ nicht zu treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben.__________________________________ Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor Arbeitsvertrag. handen 1 Ansprüche betreffend Fort-ZWeiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supervision sind schriftlich festgehalten. handen £ 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben._________________________ Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung.______________ Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja I nein’ nicht zu treffend
z 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung Z Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung Z Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung:_______________________________ Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikantzinnen usw. sind anerkannt, die WeiterbildungZSchulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 M3 VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations materialien/ Informations z und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen.__________________ Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/SchuIungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). / ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der
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Qualitative Bedingungen_________ Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. A
3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
6^ Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Untei Tift: /!
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