Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 2145)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Vereinigung Cerebral Schweiz
Zuchwilerstrasse 41, 4500 Solothurn
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be standteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DOA/N gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DOA/N schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen «Vereinigung Cerebral Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Solothurn. Die Vereinigung Cerebral Schweiz fördert, vertritt und koordiniert als Dachorganisation von 20 regionalen Vereinigungen gesamtschweizerisch die Anliegen von Menschen mit cerebraler Be wegungsstörung und/oder Mehrfachbehinderung, ihrer Angehörigen und der Fachpersonen. Die Vereinigung Cerebral Schweiz bezweckt den Zusammenschluss der Eltern von Kindern mit cerebralen Bewegungsbehinderungen, auch mit mehrfacher Behinderung, von erwachsenen Per sonen mit derartigen Behinderungen, von Fachleuten sowie von weiteren Interessierten. Sie be zweckt damit den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die Unterstützung und Hilfe bei der Früherfassung, Förderung, Schulung, Ausbildung, Beschäftigung, Eingliederung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen mit cerebralen Bewegungsbehinderun gen und mehrfacher Behinderung. Die Vereinigung Cerebral Schweiz verfolgt diesen Zweck mit tels fachlicher und finanzieller Unterstützung von regionalen Vereinigungen und Selbsthilfegrup pen, mittels Publikationen und Interessenvertretung. Die einzelnen Aufgaben sind in der Ge schäftspolitik festgehalten. Sie kann sich anderen schweizerischen oder internationalen Organi sationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anschliessen.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt.
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Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach weis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten nachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung und/oder einer Mehrfachbehinde rung und deren Angehörigen.
3.2 Barrierefreih eit - E-A ccessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D / des vorliegenden Vertrags. 3
Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss
Rz 1014 KSBOB gekürzt.
Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 2 151 235.00
davon max. CHF 29 000.00 (provisorisch) für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich
50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.
Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 39 793.00
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DOA/N abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslösen, muss ein separates Projektge such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet seite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung anpassen analog Vorperiode
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur den (Rz 1021 KSBOB).
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V.
Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DOA/N absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOA/N ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung » kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis tung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus.
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Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes überdas Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun gen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
12. Besondere Vereinbarungen
Aufgrund der Eigenleistungsfähigkeit nach Rz 1014 KSBOB und der daraus resultierenden Be rechnung ergibt sich eine Kürzung des IV/AHV-Beitrages von CHF 495 318.00. Diese Reduktion setzt sich wie folgt zusammen:
VN 2145 Vereinigung Cerebral Schweiz CHF 30 626.00 UVN 2215 Regionale Vereinigung Zürich CHF 464 692.00 Total CHF 495 318.00
Der gekürzte IV/AHV-Beitrag wird auf die bestehenden UVN umverteilt.
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Bern, den yö./z?. ioz^ Solothurn, den
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Vereinigung Cerebral Schweiz
Florian SteinbWher, idii^éktor René Kälin, Präst
Thomas BhendT Beat Ris Bereichsleiter Controlling, Ressourcen Co-Geschäftsleiter und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 19. Oktober 2019 Zusammensetzung Zentralvorstand vom Januar 2023 Organigramm der Organisation vom Januar 2023 Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 1. März 2023 Leitbild Strategie 2019-2023
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erebral Vereinigung Cerebral Schweiz Association Cerebral Suisse Associazione Cerebral Svizzera
STATUTEN DER DACHORGANISATION
Vereinigung Cerebral Schweiz, Zuchwilerstrasse 43, 4500 Solothurn, Tel. 032 622 22 21,
info@vereinigung-cerebral.ch, www.vereinigung-cerebral.ch
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STATUTEN
der
Vereinigung Cerebral Schweiz
I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen «Vereinigung Cerebral Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art 60
ff. ZGB mit Sitz am Ort der Geschäftsstelle. Der Verein ist im Handelsregister eingetragen.
Art. 2
Die Vereinigung Cerebral Schweiz bezweckt den Zusammenschluss der Eltern von Kindern
mit cerebralen Bewegungsbehinderungen, auch mit mehrfacher Behinderung, von
erwachsenen Personen mit derartigen Behinderungen, von Fachleuten sowie von weiteren
Interessierten. Sie bezweckt damit den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die
Unterstützung und Hilfe bei der Früherfassung, Förderung, Schulung, Ausbildung,
Beschäftigung, Eingliederung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen
Personen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen und mehrfacher Behinderung. Die
Vereinigung Cerebral Schweiz verfolgt diesen Zweck durch fachliche und finanzielle
Unterstützung der regionalen Vereinigungen und Selbsthilfegruppen, sowie anhand von
Publikationen, Fachinformation und Interessenvertretung. Die einzelnen Aufgaben sind in
der Geschäftspolitik festgehalten. Sie kann sich anderen schweizerischen oder
internationalen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anschliessen.
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2
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Art. 3
Die Vereinigung Cerebral Schweiz ist weltanschaulich neutral und politisch unabhängig und
erfüllt ihren Zweck auf gemeinnütziger und wohltätiger Grundlage. Gewinnabsichten
werden demnach keine verfolgt.
II. Mitgliedschaft und Gliederung
Art. 4
Mitglieder der Vereinigung Cerebral Schweiz sind die regionalen Vereinigungen als
eigenständige juristische Personen im Sinne von Art 60 ff. ZGB.
Art. 5
Das Aufnahmegesuch einer regionalen Vereinigung ist schriftlich an den Zentralvorstand zu
richten. Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung.
Art. 6
Die Mitgliedschaft einer regionalen Vereinigung erlischt durch:
a) Austritt der regionalen Vereinigung aus der Vereinigung Cerebral Schweiz;
b) Ausschluss der regionalen Vereinigung aus der Vereinigung Cerebral Schweiz. Eine
regionale Vereinigung, die den Statuten der Vereinigung Cerebral Schweiz zuwiderhandelt
und/oder gegen die Interessen der Organisation verstösst, kann durch Beschluss der
Delegiertenversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen aus der Vereinigung
Cerebral Schweiz ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für sog. gemischte regionale
Vereinigungen (mit Insieme Schweiz und Vereinigung Cerebral Schweiz als Dächer).
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Art. 7
Die Statuten der regionalen Vereinigungen dürfen keiner Bestimmung der Statuten der
Vereinigung Cerebral Schweiz zuwiderlaufen. Werden die Statuten der Vereinigung
Cerebral Schweiz revidiert, so sind die regionalen Vereinigungen verpflichtet, ihre eigenen
Statuten mit den revidierten Satzungen der Vereinigung Cerebral Schweiz innert längstens
zwei Jahren in Übereinstimmung zu bringen.
Art. 8
Die Statuten der regionalen Vereinigungen bedürfen der Genehmigung durch den
Zentralvorstand. Analoges gilt für Statutenänderungen oder -ergänzungen.
Art. 9
Im Falle eines Austrittes oder Ausschlusses einer regionalen Vereinigung aus der Vereinigung
Cerebral Schweiz hat letztere einen unabdingbaren Anspruch gegenüber der Regionalgruppe
auf sofortige Änderung ihres Namens. Die Bezeichnung «Vereinigung Cerebral Schweiz», das
Logo «Cerebral» sowie auch jede andere Bezeichnung, die auf eine Verbindung zur
Vereinigung Cerebral Schweiz hindeuten könnte, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Art. 10
Wird eine regionale Vereinigung aufgelöst, hat sie ihr gesamtes Vermögen der Vereinigung
Cerebral Schweiz zu übergeben. Diese verwaltet es treuhänderisch während fünf Jahren
und stellt es einer allfällig neu entstehenden regionalen Vereinigung, die sich der
Vereinigung Cerebral Schweiz anschliesst, zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist darf sie
es zugunsten cerebral oder mehrfachbehinderter Personen verwenden. Regionale
Vereinigungen, welche neben Menschen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen
und/oder Mehrfachbehinderung auch zugunsten anderer Behinderter tätig sind, übergeben
bei ihrer Auflösung einen anteilmässigen Betrag ihres Vermögens an die Vereinigung
Cerebral Schweiz.
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Art. 11
Sämtliche Beschlüsse der Delegiertenversammlung sind für die regionalen
Vereinigungen verbindlich.
Art. 12
Es ist wünschenswert, dass regionale Vereinigungen Synergien mit anderen regionalen
Vereinigungen nutzen.
Art. 13
Die regionalen Vereinigungen sind in der Planung und Ausführung ihrer Projekte
selbständig. Sie können dabei auf die fachliche Unterstützung durch die Vereinigung
Cerebral Schweiz zählen und es kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Art. 14
Das Berichts- und Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
III. Organe
Art. 15
Organe der Vereinigung Cerebral Schweiz sind:
A. Delegiertenversammlung
B. Revisionsstelle
C. Zentralvorstand
D. Präsidentenkonferenz
E. Geschäftsstelle
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A. Delegiertenversammlung
Art. 16
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung Cerebral Schweiz. Sie
wird gebildet aus je drei Delegierten jeder regionalen Vereinigung. Die
Delegiertenversammlung wird durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des
Zentralvorstandes geleitet.
Art. 17
Die regionalen Vereinigungen bestimmen ihre Delegierten.
Art. 18
Die Delegiertenversammlung wird durch den Zentralvorstand einberufen. Die ordentliche
Delegiertenversammlung findet jährlich statt. Die Einladung dazu hat als Voranzeige
mindestens zwei Monate vor deren Abhaltung zu erfolgen. Die Traktandenliste ist
mindestens einen Monat vor der Delegiertenversammlung den regionalen Vereinigungen
zuzustellen. Anträge von Regionalgruppen müssen spätestens sechs Wochen vor dem
Termin schriftlich dem Zentralvorstand eingereicht werden. Diese Anträge sind zu
traktandieren.
Art. 19
Ausserordentliche Delegiertenversammlungen werden durch den Zentralvorstand bei
Bedarf oder innert 60 Tagen, nachdem sie von wenigstens einem Fünftel der regionalen
Vereinigungen unter Angabe der zu behandelnden Traktanden verlangt wurde, einberufen.
Die Einladung hat mindestens einen Monat vor deren Abhaltung zu erfolgen. Die
Traktandenliste ist mindestens 20 Tage vor der Delegiertenversammlung den regionalen
Vereinigungen zuzustellen.
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w
Art. 20
Die Delegiertenversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Zentralvorstandes;
b) Genehmigung der Jahresrechnung und Erteilung der Décharge an den Zentralvorstand;
c) Wahl der Zentralpräsidentin/des Zentralpräsidenten, der übrigen
Mitglieder des Zentralvorstandes, der Revisionsstelle sowie das
Recht deren jederzeitigen Abberufung aus wichtigem Grund;
d) Genehmigung des Budgets;
e) Genehmigung des «Geschäftsreglements» für den Zentralvorstand;
f) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nicht in den Kompetenzbereich des
Zentralvorstandes fallen;
g) Beschlussfassung über Änderung oder Ergänzung der Statuten;
h) Beschlussfassung über die Aufnahme neuer regionaler Vereinigungen;
i) Beschlussfassung über den Ausschluss von regionalen Vereinigungen;
j) Beschlussfassung über die Auflösung der Vereinigung Cerebral Schweiz.
Art. 21
Wo nicht anders bestimmt, fasst die Delegiertenversammlung sämtliche Beschlüsse mit
einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Alle Abstimmungen werden grundsätzlich
offen durchgeführt, sofern nicht wenigstens ein Fünftel der anwesenden Delegierten eine
geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmengleichheit hat der/die Vorsitzende den
Stichentscheid.
Art. 22
Der Zentralvorstand bestimmt jährlich den Ort der nächsten Delegiertenversammlung.
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B. Revisionsstelle
Art. 23
Die Delegiertenversammlung bestimmt die Revisionsstelle. Diese wird für eine Dauer von
drei Jahren gewählt, Verlängerungen des Mandats sind möglich. Für die Wahl der
Revisionsstelle ist im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr
der anwesenden Delegierten erforderlich. Die Wahl erfolgt grundsätzlich offen, sofern nicht
wenigstens ein Fünftel der anwesenden Delegierten eine geheime Abstimmung verlangt.
C. Zentralvorstand
Art. 24
Zur Vertretung und Leitung der Vereinigung Cerebral Schweiz wählt die
Delegiertenversammlung einen Zentra Ivo rstand bestehend aus fünf bis neun Mitgliedern,
nämlich der Zentralpräsidentin/dem Zentralpräsidenten sowie vier bis acht weiteren
Mitgliedern. Nur regionale Vereinigungen der Vereinigung Cerebral Schweiz und der
Zentralvorstand haben ein Vorschlagsrecht betreffend Kandidaturen für den
Zentralvorstand. Die Kandidaturen müssen dem Zentralvorstand bis spätestens sechs
Wochen vor dem DV-Termin schriftlich mitgeteilt werden. Regionen, Landessprachen und
Betroffene sollen angemessen vertreten sein. Bei den Wahlen in den Zentra Ivo rstand ist im
ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der anwesenden
Delegierten erforderlich. Die Wahlen für den Zentralvorstand erfolgen grundsätzlich mittels
Handerhebung. Eine geheime Wahl erfolgt, wenn mindestens ein Fünftel der anwesenden
Delegierten dies verlangt.
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Dieses Vorgehen ist auch anwendbar auf die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten des
Zentralvorstands.
Art. 25
Die Wahl der Mitglieder des Zentralvorstandes erfolgt auf drei Jahre. Mit Ausnahme der
Zentralpräsidentin/des Zentralpräsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
Art. 26
Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen die Zentralpräsidentin/der
Zentralpräsident und ein Mitglied des Zentralvorstandes kollektiv zu zweien. Zur Abwicklung
klar umschriebener Geschäfte können Stellvertreterinnen/Stellvertreter ernannt werden, die
im entsprechenden Bereich übereine Vollmacht verfügen.
Art. 27
Der Zentralvorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nach Gesetz oder Statuten
nicht die Delegiertenversammlung zuständig ist, und vertritt den Verein nach aussen, sofern
von der Delegiertenversammlung oder dem Zentralvorstand nicht besondere Beauftragte
bezeichnet werden. Die Aufgaben und Befugnisse des Zentralvorstandes werden im
«Geschäftsreglement» geregelt.
D. Präsidentenkonferenz
Art. 28
Die Präsidentenkonferenz als beratendes Gremium des Zentralvorstandes besteht aus den
Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Vereinigungen. Diese lassen sich im
Verhinderungsfälle durch ein anderes Vorstandsmitglied ihrer regionalen Vereinigung
vertreten. Der Zentralvorstand gehört der Präsidentenkonferenz ohne Stimmrecht an.
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Art. 29
Die Präsidentenkonferenz wird in der Regel vom Zentralvorstand oder auf Verlangen von
drei Präsidentinnen/Präsidenten nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, einberufen.
Art. 30
Beschlüsse der Präsidentenkonferenz müssen vom Zentra Ivo rstand behandelt werden. Der
Zentralvorstand hat darüber der Delegiertenversammlung zu berichten und gegebenenfalls
Antrag zu stellen.
E. Geschäftsstelle
Art. 31
Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle werden in einem «Reglement für die
Geschäftsstelle» geregelt.
IV. Finanzen
Art. 32
Die Mittel der Vereinigung Cerebral Schweiz bestehen aus:
a) einem Beitrag der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, gemäss
separater «Vereinbarung mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte
Kind»;
b) den Zuwendungen und Legaten aus privater Hand sowie den Zuwendungen und
Beiträgen aus öffentlicher Hand, die der Vereinigung Cerebral Schweiz zugesprochen
werden. Kann keine Klarheit darüber erlangt werden, ob die Zuwendung oder das Legat
der Vereinigung Cerebral Schweiz oder einer regionalen Vereinigung zugedacht war, so
findet eine angemessene Aufteilung nach Absprache des Zentralvorstandes mit dem
Vorstand der betroffenen regionalen Vereinigung statt;
io
c) den Zuwendungen von nationalen Unternehmungen oder Institutionen, die von der
Vereinigung Cerebral Schweiz im Einverständnis mit der regionalen Vereinigung, in
deren Gebiet der Sitz dieses Spenders liegt, um Beiträge angegangen werden;
d) allfälligem Vermögen von aufgelösten regionalen Vereinigungen.
Art. 33
Der Zentralvorstand verwaltet die von der Schweizerischen Stiftung für das cerebral
gelähmte Kind erhaltenen Gelder und ist für deren Verwendung entsprechend der
«Vereinbarung mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind» sowie des
«Finanzreglements» besorgt. Die regionalen Vereinigungen erhalten Beiträge gemäss
Finanzreglement.
Art. 34
Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung Cerebral Schweiz haftet ausschliesslich das
Vereinsvermögen. Die Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
V. Statutenrevision und Auflösung
Art. 35
Statutenänderungen und -ergänzungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an
der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Anwesenden.
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Art. 36
Die Auflösung der Vereinigung Cerebral Schweiz kann nur mit der Zustimmung von
wenigstens einer/einem Delegierten jeder anwesenden regionalen Vereinigung beschlossen
werden, wobei die Stimmenzahl, die die Auflösung befürwortet, mindestens zwei Drittel
sämtlicher Delegierten betragen muss. Vorbehalten bleibt Art. 77 ZGB.
Art. 37
Wird die Auflösung der Vereinigung Cerebral Schweiz beschlossen, so ist das gesamte
Vereinsvermögen der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind zu
übergeben. Diese verwaltet es treuhänderisch während mindestens fünf Jahren und stellt es
einer allfällig neu entstehenden Vereinigung mit gleicher Zielsetzung zur Verfügung. Nach
Ablauf dieser Frist darf sie es zugunsten Menschen mit cerebralen
Bewegungsbehinderungen und/oder Mehrfachbehinderung verwenden.
Art. 38
Die deutsche, französische und italienische Version der vorliegenden Statuten sind
gleichwertig. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Version.
Art. 39
Diese Statuten wurden von der Delegiertenversammlung vom 19. Oktober 2019 in Biel
genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen jene vom 15. September 2007, vom 30.
Oktober 2004, vom 8. Mai 1993 sowie vom 13. Juni 1981.
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René Kälin räsident Vizepräsident
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Zentralvorstand Vereinigung Cerebral Schweiz Anrede Vorname_____ Name Madame Francine (Alma) Fivaz Herr René Kälin (Präsident)
Frau Marie-Thérèse Maeder
Frau Kathrin Rechsteiner Herr Peter Ringger Frau Kathrin Schmid Herr Thomas Z'Rotz
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erebral
Regionale Vereinigungen Untervertragsnehmende
r Präsidium Zentralvorstand Revisionsstelle René Kälin
Dienstleistungen Sozialpolitik Vize-Präsidentin Finanzen Kommunikation und Projekte A. Fivaz Lobbying P. Ringger Recht K. Schmid M.-Th. Maeder T. Z'Rotz R. Kalina.i. K. Rechsteiner
_______________ I I__________________ Geschäftsleitung Geschäftsleitung Finanzen / Personal / Administration Kommunikation und Interessenvertretung Beat Ris Konrad Stokar
Muriel Schüpbach, Assistentin (kfm. Sachbearbeiterin) Maja Cuk-Greiner, Leiterin DL & Projekte Susanne Schmucki, Sekretärin Vanessa Leuthold, Mitarbeiterin Strategiethemen Stand: Januar 2023
V-
////// ^JHandê^regi^ramt des Kantons Solothurn Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag 6/23 von: 1 CHE-108.152.364 Verein 31.08.1993 auf:
Illi Ei Lö Name Alle Eintragungen
Ref Sitz
1 4 1 Solothurn
1 4
4 Vereinigung Cerebral Schweiz
4 (Association Cerebral Suisse) (Associazione Cerebral Svizzera)
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse
1 9 1 4 Eoretestrasse -35
1 9 Hsftttngr-ohne 4500 Solothurn
1 9 Mittel -des Vereins: "1
4 13 Zuehwilerstrasse-43
IW« 4501- Solothurn 13 16
4500 Seiothum
9 15 rss
16 Zuchwilerstrasse 41
T-Stfftung-für-das-eerebral-gelahmte ll> 4500 Solothurn
t, um-Betträge-angegangemwerdettT-aHfätlige
aufgelösten-Regienalgruppem 15 Mittel: Beitrag der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind, gemäss separater "Vereinbarung mit der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind", Zuwendungen und Legate aus privater Hand, Zuwendungen und Beiträge aus öffentlicher Hand, die der Vereinigung Cerebral Schweiz zugesprochen werden, Zuwendungen von nationalen Unternehmungen oder Institutionen, die von der Vereinigung Cerebral Schweiz im Einverständnis mit der regionalen Vereininigung, in deren Gebiet der Sitz dieses Spenders liegt, um Beiträge angegangen werden, allfälliges Vermögen von aufgelösten regionalen Vereinigungen.
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 1 9
Behinderungen
Eingliedefäng-und-Betreuung-vön-Kindern,-Jttgendüeherrtfnd-erwachsenen Personen mit cerebralen Bewegungsstörungen oder-mehrfachef^Behinderu
wohltätigenGrundlage 9 15 ril T
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15 Bezweckt den Zusammenschluss der Eltern von Kindern mit cerebralen
Bewegungsbehinderungen, auch mit mehrfacher Behinderung, von erwachsenen Personen mit derartigen Behinderungen, von Fachleuten sowie von weiteren Interessierten. Bezweckt damit den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die Unterstützung und Hilfe bei der Früherfassung, Förderung, Schulung, Ausbildung,
Baisthal, 01.03.2023 07:15 Fortsetzung aut tiéPftSlgenden Seite i 1 Y\ .
hihi Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-108.152.364 Vereinigung Cerebral Schweiz Solothurn 2
Alle Eintragungen Ei Lö Zweck______________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen Beschäftigung, Eingliederung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen und mehrfacher Behinderung. Verfolgt diesen Zweck durch fachliche und finanzielle Unterstützung der regionalen Vereinigungen und Selbsthilfegruppen, sowie anhand von Publikationen, Fachinformation und Interessenvertretung. Die einzelnen Aufgaben sind in der Geschäftspolitik festgehalten. Sie kann sich anderen schweizerischen oder internationalen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung anschliessen.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 08.05.1993 4 14.09.2002 9 30.10.2004 9 15.09.2007 15 20.10.2019
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Pat, Seite I Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id
1 (Ersterf^ssung) 178 14.09.1993 4826 10 2192 01.06.2015 105 04.06.2015 2186591
2 28 24.01.1997 25 07.02.1997 836 11 258 15.01.2016 13 20.01.2016 2608341 3 76 15.02.2000 37 22.02.2000 1214 12 1046 02.03.2017 46 07.03.2017 3387913 4 888 26.02.2003 42 04.03.2003 11 /888812 13 777 12.02.2018 32 15.02.2018 4058439 5 3645 09.07.2009 134 15.07.2009 26/5140476 14 2331 06.06.2018 110 11.06.2018 4281405 6 5849 23.12.2010 254 29.12.2010 23 /5965828 15 635 10.02.2020 30 13.02.2020 1004829427 7 1096 18.03.2013 56 21.03.2013 7114752 16 1050 02.03.2022 46 07.03.2022 1005421269 8 5063 09.12.2014 241 12.12.2014 1876575 17 993 24.02.2023 42 01.03.2023 1005690174 9 1076 11.03.2015 51 16.03.2015 2043301
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion_________ Zeichnungsart_____________
1 2 » Präsidentin-des Kollektivuntefschrift-zti-zweien
Verstandes
1 2 1 Mitgked-des
Verstandes+Kassier
2 4 T Präsidentdes KoHektivuntersehrift-zuzweien
vUiotiJi
2 3 “j Kassier Kollektivunterschrift-zti-zweten
3 4m Meuli,-) Kassier Kollektivuntersehrift^u^weien
4 5 '5 Präsident-des
Verstandes 4 5m Wolfisberg, Leo-Welter, von-Neuenkirch, in-Stane Mitglieddes Kollektivuntersehrift-zü-zweien oi-irjoi*» -L, \Tf Ul olaî ci nnljzur ÎUco~rXa3î5TÛ7T
5 7 Vorstandes 5 7 » Verstandes
5 7m T Kollektivtmtersehriftztrzweien
Verstandes
5 6 Diaeon-MieheH/onDombresson? Mitglied des ohne Zeiehnungsbereehtigung
Verstandes
5 12m HämmtgrYvonner Mitglied-des ehne-Zetchnungsteereehtigttftg
Verstandes
5 7m KIvntyTttj
4 ! 4 I i zt tu vl«JÄO
Co ohne-Zei eh ntmgsbereehttgu ng T Verstandes
5 7 Mitgtted-des ohne-Zeiehnt|fl8§bei tigung
Vorstandes
5 11 Nater.CorneliaT-ven-Natersrin Bem Mitglied-des ohi
Vorstandes y\
Balsthal, 01.03.2023 07:15 Fortsetzu
////// Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-108.152.364 Vereinigung Cerebral Schweiz Solothurn 3
Alle Eintragungen Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart
5 6 Geschäftsführer
6 17 Junier. L-aurent, von Saint-Aubin-Sauges-imbe-Mont-sur-Lausanne Mttglied-des ohne-Zeiehnungsberechtigung Vorstandes 6 10 Grandjeam-desianervon-Bas-Irrtyamonrin-Uster Kollektivunterschrift zu-zweien
7 11 Staub,Martin.vonGiarusNord.inSchwandenGL-fGlarus-Süd) Präsiden t-des
Verstandes 7 11 Kaiser. Marcel.-von Greliingen, in Wettswil am Albis Mitglied des Kollektivuntersehrifrzu-zwelen Vorstandes
7 8m » Mitglied-des
Verstandes 7 16m SehulerrRudolf,-von Rothenthurmrin-Bern Mitglied des ohne-ZetehnungsbereeMigung Verstandes
7 13 Vetsch-BöhirDaniela.-von Fischingen.inWattwil Mitglied-des
Vorstandes
8 12 Odermatt rJosef-vonMettersrinMalters
Vorstandes
9 Villiger Treuhand AG (CHE-106.931.736), in Biberist Revisionsstelle
10 Stokarvon Neuforn, Konrad, von Schaffhausen, in Biel/Bienne Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
11 16 Prästderrt-des
Vorstandes
12 13m in Zürich Mitglted-des ohneZeichnungsbereehtigung
Vorstandes 12 13 Hämmig, YvormeTVon Uster und Zürich, in Zürich Mitglied-des Kollektivunterschrift-zu-zweien Vorstandes 12 13 StegmüHetv-ehristina, von Bärschwil, in Haute-Sorne stellvertretende KoHektivunterschriff-ztr^wetefl Geschäftsführerin
13 16m T in Schanis Vtzepräsident-des
\VUiotalr-<lUVo ri Q
13 14 Gertzr-Gunhild-BirgittaUlfsdotter.schwedtsche Staatsangehörige; Mitglied-des Kollektivuntersehrift-zu-zweien in-Zürieh Vorstandes 13 16 Hubtetifr-BominiquerVon-AltertfrAlte Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung ics nzizxc \vUTolaiivJCo
13 14m Z^otz^Yhomas.-von EnnetmoosHn-Stans Mitglied des ohne Zi
Vorstandes 13 Ris, Beat Heinz, von Grenchen, in Scheuten Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 14 Z'Rotz, Thomas, von Ennetmoos, in Stans Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 16 Kälin, René, von Einsiedeln, in Schanis Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 16 17 SchulerrRudolT-von-Rothenthurmrin-Bern Vizepräsident des ohne-Zeiehnungsberechtigung Vorstandes
16 17m » in, von Appenzell, in Schlatt-Haslen Mttglied-des
Vorstandes 16 Mäder, Marie Thérèse, von Burgdorf, in Egg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 17 Rechsteiner, Kathrin, von Appenzell, in Schlatt-Haslen Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 17 Fivaz, Francine Hélène Elisabeth, von Basel, in Bourg-en-Lavaux Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 17 Schmid, Kathrin, von Adelboden, in Berikon Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
17 Ringger, Peter, von Kappel am Albis, in Urdorf Mitglied des ohne Zei' lung
Vorstandes * r i„ *
Balsthal, 01.03.2023 07:15 t Fortsetzung auf der folgenden Seite , , ' /. I J . \Z_ x
////// Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-108.152.364 Vereinigung Cerebral Schweiz Solothurn 4
Alle Eintragungen
Balsthal. 01.03.2023 07:15 LG Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle Handelsregisteramt gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch d« Kantons Solothurn ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält.
1/
^erebral Vereinigung Cerebral Schweiz Association Cerebral Suisse Associazione Cerebral Svizzera
Eine Vereinigung für alle: Betroffene, Eltern & Interessierte
Wir über uns - wir stellen uns vor
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Gemeinsam sind wir stärker Die Vereinigung Cerebral Schweiz mit Sitz in Solothurn (und dem grünen c im Logo) wurde 1957 als Selbsthilfe organisation von Eltern gegründet. Heute fördert, vertritt und koordiniert sie als Dachorganisation von 20 regiona len Vereinigungen gesamtschweizerischen die Anliegen von Menschen mit cerebraler Bewegungsstörung und/ oder Mehrfachbehinderung, ihrer Angehörigen und der Fachleute. Die regionalen Vereinigungen mit ihren rund
6300 Mitgliedern sind die solide Basis der Vereinigung Ce
rebral Schweiz.
Die Vereinigung Cerebral Schweiz (www.vereinigung- cerebral.ch) arbeitet eng mit der Stiftung Cerebral zusam men. Die Stiftung Cerebral (www.cerebral.ch) unterstützt die Aktivitäten der Vereinigung Cerebral Schweiz und die jenigen der 20 regionalen Vereinigungen mit namhaften finanziellen Beiträgen.
Ziele Ziel der Vereinigung Cerebral Schweiz ist ■ die Gleichstellung □ die Selbstbestimmung und h die Inklusion von Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinde rung zu erreichen.
Unser Motto lautet: Wir sind EINE Vereinigung für ALLE: Eltern, Betroffene und Interessierte.
Finanzierung Die Finanzierung ist gesichert durch ■ den Leistungsvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen b dieVereinbarung mit dereingangs erwähnten Stiftung für das cerebral gelähmte Kind □ Finanzerträge
Organisation Oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung. Diese findet einmal jährlich statt. Ebenfalls einmal jährlich treffen sich die Präsidentinnen der regionalen Vereini gungen zur Präsidentenkonferenz (beratendes Gremium des Zentralvorstandes). Der Zentralvorstand besteht aus 5
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bis 9 Mitgliedern. Ihm gehören Betroffene und Eltern von Menschen mit Behinderung an - im Sinne der Inklusion.
Die Geschäftsstelle der Dachorganisation bildet und ver tritt zusammen mit anderen Behindertenorganisationen Schwerpunkte in der Sozialpolitik. Sie sichert zielführend kompetente und innovative Dienstleistungen und Ange bote in Zusammenarbeit mit den regionalen Vereinigun gen und Partnerorganisationen.
Dienstleistungen Die Dienstleistungen der Vereinigung Cerebral Schweiz sind vielfältig: □ Beratung, Begleitung, Unterstützung ■ Fachinformationen/Publiktionen ■ Seminare für Eltern, Fachleute und Betroffene □ Ferienangebote, Kurse ■ Sozialpolitik ■ Öffentlichkeitsarbeit
Regionale Vereinigungen Der Dachorganisation sind heute 20 regionale Vereinigun gen aus der gesamten Schweiz angeschlossen, welche ins gesamt rund 6300 Mitglieder zählen.
Mit dem Beitritt zur regionalen Vereinigung haben Eltern oder/und Betroffene die Möglichkeit, Erfahrungen auszu tauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Es werden Informationsabende und Selbsthilfegruppen angeboten.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden Entlastungsange bote während der Schulferien und an den Wochenenden. Mitglieder der regionalen Vereinigungen profitieren auch von den Dienstleistungen der Dachorganisation.
Was ist eine cerebrale Be Wenn wegungsbehinderung? ■ während der Schwangerschaft, ■ der Geburt oder ■ in den ersten Lebensjahren das Gehirn geschädigt wird, kann dies unter anderem zu Bewegungsbehinderungen führen.
U- u A
Als weitere Begleitsymptome können Sinn- und Wahr nehmungsbeeinträchtigungen sowie eine geistige Be hinderung auftreten. So gesehen ist eine cerebrale Bewe gungsbehinderung jede Art von Beeinträchtigung eines Vorganges, der durch unser Gehirn gesteuert wird. In der Schweiz leben rund 14 000 Personen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung.
Möchten Sie Haben wir Sie neugierig gemacht? Möchten Sie uns als gerne mehr erfahren? Assistenzperson in unserem Ferienangebot oder als Zivil dienstler in unserer Arbeit unterstützen? Oder interessie ren Sie sich für unsere Broschüren oderTagungen? Werfen Sie einen Blick auf unsere Homepage - mit Links auf alle regionalen Vereinigungen. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zurVerfügung.
Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera Zuchwilerstrasse 43 | Postfach 810 | 4501 Solothurn | T+41 32 622 22 21 | F+41 32 623 72 76 info@vereinigung-cerebral.ch | www.vereinigung-cerebral.ch | Postkonto45-2955-3
î^rebral
Strategie /Stratégie 2019-2023 Diese Strategie wurde auf der Basis des Cette stratégie a été élaborée sur la base de Workshops "Zukunftsplanung", des GL- l'atelier "Zukunftsplanung", de la rencontre Treffens und der Präsidiumskonferenz des Directrices et Directeurs et de la erarbeitet. Der ZV hat eine Synthese conférence des Président(e)s. Le Comité gemacht und die nachstehenden central a fait une synthèse et formulé les strategischen Ziele formuliert: objectifs stratégiques suivants:
Diese Strategie richtet sich primär an Cette stratégie s'adresse prioritairement aux Betroffene. Unter Betroffenen verstehen wir personnes concernées. Dans notre stratégie, in unserer Strategie Personen mit einer nous appelons personnes concernées, les cerebralen Behinderung. personnes porteuses de paralysie cérébrale.
Präambel Préambule: Die Strategie wurde erarbeitet in La stratégie a été élaborée en conformité Übereinstimmung mit Art. 2 der Statuten der avec l'article 2 des statuts de l'Association Vereinigung Cerebral Schweiz und mit dem Cerebral Suisse et en conformité avec la am 13. Dezember 2006 abgeschlossenen Convention de l'ONU relative aux droits des UNO-Übereinkommen über die Rechte von personnes handicapées conclue le 13 Menschen mit Behinderungen, die in der décembre 2006 et entrée en vigueur en Schweiz am 15. Mai 2014 in Kraft getreten Suisse le 15 mai 2014. ist.
Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Leben mit Assistenz fördern und fordern Promouvoir et revendiquer la vie avec une assistance______________________________ Schwerpunkte:_____________________ Points essentiels:________________________ • Projekt CléA____________________ • Projet CléA__________________________ • Konferenzen, Tagungen zum Thema • Manifestations, conférences sur ce thème • Schulungen für Arbeitgeber von • Formations pour les employeurs persönlichen Assistenzpersonen d'assistants personnels (Betroffene und Eltern)___________ (personnes concernées et parents)______ • Vernetzung stärken______________ • Renforcer la synergie entre les acteurs • PZP als unterstützende Methode • Utiliser la méthode PPA comme soutien verwenden
• Vorbilder sichtbar machen - es lohnt sich • Montrer l'exemple, il vaut la peine d'être aktiv zu werden und aus dem Heim zu actif pour viser la sortie de l'institution. gehen_______________________________ • Vorbereitung der Kinder, Erwachsenen auf • Préparation des enfants et des das Leben mit Assistenz adolescents à la vie avec une assistance
Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera Zuchwilerstrasse 43 | 4500 Solothurn | +41 32 622 22 21 info(Svereinigung-cerebral.ch | www.vereinigung-cerebral.ch | Postkonto 45-2955-3
In enger Zusammenarbeit mit unseren regionalen Vereinigungen und der Schweiz. Stiftung für das cerebral gelähmte Kind. En étroite collaboration avec nos associations régionales et la Fondation suisse en faveur de l'enfant infirme moteur cérébral. In stretta collaborazione con le nostre associazioni regionali e la Fondazione svizzera per il bambino affetto da paralisi cerebrale.
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Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Selbstbestimmte Sexualität fördern und Promouvoir et revendiquer une sexualité fordern_______________________________ librement déterminée_________________ Schwerpunkte:_________________________ Points essentiels: • Empowerment & Selbstbewusstsein, Autonomisation et confiance en soi, Sensibilisierung & Bildung Betroffener sensibilisation et éducation des personnes zum Thema Sexualität und Partnerschaft porteuses d'une paralysie cérébrale sur le thème de la sexualité et du couple_______ • Sensibilisierung der Gesellschaft • Sensibilisation de la société ainsi que des allgemein, sowie professionnels / institutions et des Fachpersonen/Institutionen und proches Angehörige________________________ • Mitwirkung von Erwachsenen mit CP bei • Contribution des adultes avec une PC à la der Ausbildung zur Sexualbegleitung/- formation d'assistant sexuel et en définir assistenz, Berufsbild mitgestalten les cahiers des charges
Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Selbstvertretung und Peerto Peer Dienst). Promouvoir et revendiquer la représentation fördern und fordern____________________ par les pairs_____________________________ Schwerpunkte:_________________________ Points essentiels:________________________ • Erleichterung des Zugangs zu Ausbildung • Faciliter l'accès à la formation et à für Betroffene______________________ l'enseignement pour les concernées_____ • Peerto Peer Dienstleistungen Eltern- • Service de réseautage de pairs: parents et Eltern und Betroffene-Betroffene______ personnes concernées____________ __ • Unterstützung der Anstellung von • Soutenir l'engagement des personnes Menschen mit Behinderung___________ avec handicap________________________ • Netzwerk von Arbeitgebern, die • Entretenir un réseau d'employeurs pour Menschen mit Behinderung anstellen les personnes en situation d'handicap • Vorbilder sichtbar machen • Mise en évidence d'exemples concrets.
Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Sicherstellung der Finanzierung der Assurer le financement de l'Association Vereinigung Cerebral Schweiz__________ Cerebral Suisse_______________________ Schwerpunkte:_______________________ Points essentiels:_____________________ • Verhandlungen BSV-Vertrag________ » Négociation du contrat OFAS________ • Aktualisierung der Konvention mit der • Actualisation de la convention avec la Stiftung Cerebral__________________ fondation Cerebral_________________ • Verteilung der Gelder an die Regionen • Répartition des fonds aux Associations régionales
Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera | Seite 2 von 3
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Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Synergien zwischen den regionalen Consolider les synergies entre les Vereinigungen, der Dachorganisation und der Associations régionales, la faitière et la Stiftung Cerebral stärken__________________ Fondation Cerebral______________________ Schwerpunkte:__________________________ Points essentiels:________________________ • Regionale Vereinigungen fachlich • Proposer un soutien compétent aux unterstützen_________________________ associations régionales________________ • Entwicklung gemeinsamer Aktionen • Développer des actions communes: ( Regionale Vereinigungen, Associations régionales, Faitière et Dachorganisation und Stiftung)__________ Fondation___________________________ • Ausstauch zwischen den Regionen fördern » Développer les échanges entre les régions o Beziehung zur Stiftung stärken « Renforcer le lien avec la Fondation
Strategisches Ziel: Objectif stratégique: Behindertenpolitik und Gesundheit________ Politique sociale et santé______________ Schwerpunkte:__________________________ Points essentiels:____________________ • Lobbying____________________________ » Lobbying________________________ • Informationen über die Situation und • Informations/orientations sur les Entwicklung zu gesundheitlichen und développements des thématiques de medizinischen Themen für Menschen mit santé publique pour les personnes en Behinderung situation de handicap_____________ « Förderung des Dialoges zwischen • Favoriser le dialogue entre personnes Betroffenen, medizinischem Fachpersonal concernée, thérapeutes et proches und Angehörigen
Der Zeitplan für die Umsetzung der Le calendrier de mise en œuvre des einzelnen Strategiepunkte wird von der différents points stratégiques sera fixé par la Geschäftsleitung und dem Zentralvorstand Direction et le Comité central et festgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt communiqué ultérieurement. kommuniziert.
Diese Strategie wurde am 20. Oktober 2018 von der Delegiertenversammlung genehmigt.
La stratégie a été approuvée par l'Assemblée des Délégués le 20 octobre 2018.
u Vereinigung Cerebral Schweiz | Association Cerebral Suisse | Associazione Cerebral Svizzera | Seite 3 von 3
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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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9
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Vereinigung Cerebral Schweiz [BSV-Nr.: 2145] Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: MmB, ihre Angehörigen, Bekannten sowie Betreuungspersonen
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs Kantons Sprach Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag ab fähigkeit eine zugehörig region Info-Mailadresse => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen)
2024 in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls
Folge? vorhanden xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D info@muster.ch
GLN xy (neu) www. cerebral-so. ch
2144 Regionale Vereinigung Solothurn 85'320 nein SO D
info&.cerebral-so.ch www. vereinigung-cerebral, ch
2145 Vereinigung Cerebral Schweiz (DO) 270'029 Ja CH D
info@>vereinigung-cerebral. ch www. cerebral-zuerich. ch
2215 Regionale Vereinigung Zürich 2'987 Ja ZH D
mueller@>cerebral-zuerich. ch www. cerebral-geneve. ch
3034 Association régionale Genève 521'540 nein GE F o. reymermier@cerebral-
________ geneve.ch________ www. cerebral-jura. ch
3035 Association régionale Jura 132'140 nein JU F info.Ju@association-
________ cerebral.ch________ www. cerebralvaud. ch
3045 Association regionale Vaud 398'086 nein VD F
info@>cerebralvaud. ch www. cerebral-vs. ch
3158 Association régonale Valais 362'862 nein VS F
info&.cerebral-vs. ch www. cerebral-neuchatel. ch
3170 Association régionale Neuchâtel 187730 nein NE F info. ne@association-
________ cerebral.ch________ www. cerebral-ag. ch
4438 Regionale Vereinigung Aargau 47'541 nein AG D
sekretariat@>cerebral-ag. ch www. cerebral-bern. ch
5176 Regionale Vereinigung Bern 36'420 nein BE D info. be@ vereinigung-
________ cerebral.ch________ www. cerebral-fr. ch
5177 Association régionale Fribourg 55'245 nein FR F christiane.guex-
volery@>, cerebral-fr. ch www. gl. vereinigung
5178 Regionale Vereinigung Glarus 51'335 nein GL D cerebral, ch
maya.allemann@>,gmx.ch
Total 2'15V235
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 CHF
Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, 39793 beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum: 1L1123
X Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
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Anhang C Fachkonzepte der VN
K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige
K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle
Kl Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung)
Kl Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung)
Kl Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige
Kl Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Kl Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG
K Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
A 10 U.
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung fvg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Kl Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Vereinigung Cerebral Schweiz bietet drei Arten von Beratung an. 1. Sozialberatung per Telefon, Email, Kurznachrichten (z.B. Whatsapp, FB Messenger oder andere Applikationen) oder durch persönliche Treffen. Wir unterscheiden zwischen Sozialberatung für längere Beratungsprozesse, für welche ein Dossier eröffnet wird und Kurzberatungen, welche auf Grundlage einer Tabelle geführt werden. Die Sozialberatungen werden von angestellten Fachpersonen geführt mit Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder gleichwertiger Ausbildung oder mehrjähriger Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Weiterbildung. 2. Lebensberatung und Moderation mit personenzentriertem Ansatz, genannt "Persönliche Zukunftsplanung". Diese umfasst die Vorbereitungstreffen, die Zukunftsplanung mit Unterstützerkreis aus dem sozialen Umfeld und Nachbereitung sowie Evaluation. Die Moderatoren und Co-Moderatoren haben ein Zertifikat zur Ausübung von persönlicher Zukunftsplanung (z.B. Weiterbildung bei Winklusion) und haben mit der Vereinigung Cerebral Schweiz eine Vereinbarung. 3. Peerberatung sowie lebenspraktische Beratung durch Selbstbetroffene oder Angehörige mit Weiterbildung/Schulung und/oder Betreuung durch qualifizierte Fachpersonen. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/in-ihrer-region/alle- dienstleistungen-auf-einem-blick/beratung, https://www.vereinigung cerebral. ch/de/dienstleistungen/persoenliche-zukunftsplanung,
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Klientel der Zielgruppe (siehe S.3) wird zur selbstbestimmten Entscheidungsfindung, der partizipativen Lebensführung und umfassenden Teilhabe in den für sie relevanten Lebensbereichen befähigt. Dies geschieht, indem der/die Klient/in die eigene individuelle Situation/Problematik erfasst, Zielsetzungen oder Lösungsansätze mit Hilfe personenorientiert entwickelt und diese durch konkrete Handlungen erreicht. Konkrete Handlungen werden terminiert und entweder in Selbsthilfe (autonom) oder mit der Unterstützung des sozialen Umfeldes oder mit Peers ausgeführt.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung ! Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder K Körperbehinderung j Kl Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung ! Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Alle K Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung und/ odereiner Geistige-ZLernbehinderung, manchmal verbunden mit einer Sprachbehinderung, deren Angehörigen, Bezugspersonen, Beistände. Unsere Beratung nutzen aber auch Menschen mit anderen Behinderungen, resp. mehreren Diagnosen und deren Angehörige.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Studie HfH
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz K Romandie— Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Q Italienisch Kl Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu bedürfnisorientiert: barrierefreie Räume, Übersetzung und Dokumentation in leichter Sprache (z.B. durch Co-Moderation). Bei Bedarf Grundkenntnisse zu einfacher/leichter Sprache
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Abgrenzung zu Auskunftserteilung:
Triage und Auskunftserteilung durch nicht qualifiziertes oder weitergebildetes/gecoachtes Fachpersonal werden unter LUFEB erfasst.
Abgrenzung Rechtsberatung / Bauberatung:
Die Vereinigung Cerebral Schweiz bietet keine solche Leistung.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/7
Abgrenzung Therapeutische Angebote:
Die Vereinigung Cerebral Schweiz finanziert mit den Geldern aus Art. 74 keine therapeutischen Dienstleistungen.
Abgrenzung zu Assistenzberatung:
Alle Beratungen, welche nach der Anmeldung oder vor der 18 Monatigen Frist nach Zusprache des Assistenzbeitrages getätigt werden, werden an dazu beauftragte Beratungspersonen ausserhalb der Vereinigung Cerebral Schweiz abgegeben. Die Vereinigung Cerebral Schweiz bietet und verrechnet der IV keine Assistenzberatung.
Die Vereinigung Cerebral Schweiz füllt die Lücke und sensibilisiert und motiviert durch ihre Beratungen und Moderationen zu einem Leben mit Assistenzbeitrag (bevor es zu einer Anmeldung kommt), und berät die Betroffenen bei alltäglichen, sowie lebenslangen und oft immer wiederkehrenden Schwierigkeiten bei einem Leben mit Assistenz (nach der Ablauffrist von 18 Monaten oder nach Erreichen des maximalen Betrages von CHF l'SOO.-). Zusätzlich können die Themen Leben mit freiwilliger Assistenz, sowie selbstbezahlte Assistenz zur Sprache kommen.
Abgrenzung zu Beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV:
Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen beschäftigen sich mit Integrationsmassnahmen (Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation und Beschäftigunsmassnahmen) und beruflichen Massnahmen (z.B. Berufsberatung, Erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung, Arbeitsvermittlung, Erhaltung vom Arbeitsplatz oder Massnahmen zur Wiedereingliederung). Die Vereinigung Cerebral Schweiz bietet keine Dienstleistungen in diesem Sinne an.
Die Beratungen und Moderationen der Vereinigung Cerebral Schweiz können zum Beispiel folgende Themen im Bereich Arbeit und Beschäftigung beinhalten, welche von der Beruflichen Eingliederung nicht abgedeckt werden:
- Sinnvolle Ergänzung und Erweiterung der Tagesstruktur im Freizeitbereich sowie freiwillige Arbeit und Vereinstätigkeit.
- Unzufriedenheit und/oder Wechsel von Arbeitsplatz innerhalb des 2. Arbeitsmarktes.
- Weiterbildungen zur persönlichen Weiterentwicklung
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Weiterbildung/Ausbildung der Berater/innen: In Zusammenarbeit mit Winklusion, Agile, Sensability, IdGeo, Mensch zuerst, MyPeer, BKZ, Paulus Akademie und weitere sinnverwandte Organisationen. Intervisionstreffen der Beraterinnen. Der Beratungsfortschritt wird schriftlich festgehalten. Die Kundenzufriedenheit und Wirkung wird anhand von Rückmeldungen überprüft und festgehalten. Konrete Handlungen und erreichte Zielsetzungen werden am vereinbarten Termin oder spätestens nach 2 Jahren überprüft. Pro UVN ein internes Audit pro Vertragsperiode.__ ____ _ __ _ ____ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
[X] ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Atgabbes übernimmt die italienischsprechende Klientel im Tessin (Abmachung protokolliert und unterschrieben), Koordination PZP auf nationalen Nivea durch Winklusion.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Beratungspersonen:
haben eine Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Weiterbildung
ODER haben einen von der Vereinigung Cerebral Schweiz akkreditierten Kurs/Weiterbildung als Moderatorln/Beraterln in persönlicher Zukunftsplanung und personenzentriertem Handeln ODER als Peerberaterin (Angehörige und Menschen mit Behinderung) absolviert
ODER werden durch eine qualifizierte Sozialberatungs-Fachperson begleitet und gecoacht.
Wir verweisen darauf, dass das auf diese weise augebildete oder qualifizierte Personal die Arbeit auf Wunsch freiwillig (mit Spesenentschädigung) erledigen darf. Freiwillie Mitarbeitende haben die gleichen qualitativen Standart wie Angestellte und werden mit einer Vereinbarung zur qualitativen Arbeit und Verbindlichkeit verpflichtet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 5/7
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 300 300 300 300 1200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 300 300 300 300 1200 tungsumfang tende
\lur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 24987 24987 24987 24987 99948 Personalkosten CHF 4690 4690 4690 4690 18760 Sachkosten/Umlagen CHF 29677 29677 29677 29677 118708 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10777 10777 10777 10777 43108 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 18900 18900 18900 18900 75600 Finanzhilfe BSV CHF 29677 29677 29677 29677 118708 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) □ Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin
Ort/Datum -
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 7/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Auf Medien wie der Website, im Magazin, in Bulletins, Broschüren, sozialen Medien, Apps, elektronischen Newsletter, Rundmails etc. werden sowohl bei der Dachorganisation, als auch bei den regionalen Vereinigungen Informationen spezifisch für die Klientengruppe IV aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht. Im Zentrum stehen die Förderung der Selbsthilfe, der Selbstbestimmung und der Inklusion sowie der Teilhabe. Die Informationen werden für die Menschen mit Behinderung und deren Angehörige erstellt und verbreitet. Die Informationsvermittlung erfolgt wo möglich barrierefrei und wo nötig in leichter Sprache. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/dokumentation, https://www.cerebral-basel.ch/de/hauptmenu/publikationen, https://www.sh.vereinigung- cerebral.ch/de/wir/publikationen, https://www.cerebral-so.ch/de/publikationen, https://www.cerebral-zuerich.ch/de/publikationen, https://www.cerebral- geneve.ch/fr/publications/autres-publications, https://www.cerebral-jura.ch/fr/publications, https://www.cerebralvaud.ch/fr/publications, https://cerebral-vs.ch/medias/, https://www.cerebral- neuchatel.ch/fr/publications, https://www.cerebral-bern.ch/de/publikationen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Klientengruppe IV wird durch gezielte und relevante Informationen befähigt, an Dienstleistungen und Aktivitäten teilzunehmen und mittels Selbsthilfe ihre Alltagsituation selbstbestimmt zu bewältigen. Verlinkungen auf den Webseiten dienen der Nutzung der Synergien zu anderen Organisationen. Zugriffszahlen (z.B. mit Google analytics), Anzahl Klicks, Likes und Weiterleitungen, sowie Anzahl Anmeldungen über die entsprechenden Medien dienen zur Messung der Zielerreichung.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
I
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen
Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung und/oder einer Geistige-ZLernbehinderung und manchmal mit Sprachbehinderung, deren Angehörige und Bezugspersonen sowie Fachpersonen. Die Informationen sind spezifisch für diese Klientel erstellt, aber öffentlich zugänglich.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: K Bisherige Leistungserbringung K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Einige Publikationen teilweise in italienisch (z.B. Magazin)
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Website wird bezüglich Barrierefreiheit optimiert. Bei Bedarf, vor allem bei Ausschreibungen von Dienstleistungen, übersetzen wir auch in einfache oder leichte Sprache.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzung zu allgemeiner Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, welche nicht spezifisch für Klientengruppe IV ist. Bei den Social Media sind dies zum Beispiel die Plattformen Linkedin & Xing
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Kundenumfragen, Schulungen zu Kommunikation, Interne Audits der UVN
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja □ nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Gemeinsames Tragen der Plattformen wie https://www.behindertekinder.ch/, https://www.charta-praevention.ch/. Wir arbeiten themenspezifisch mit anderen Organisationen und Hochschulen zusammen bei der Erstellung von Medien und Publikationen. Im Tessin übernimmt diese gruppenspezifische Dienstleistung vor allem Atgabbes, Publikationen und Medien der Dachorganisation in italienischer Sprache werden mit Atgabbes koordiniert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
[X] Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene K Fachpersonen
Kurzinfo dazu Coaching nach Bedarf durch Leitung und Mitarbeiter Kommunikation der Vereinigung Cerebral Schweiz. Begleitung der Fachpersonen durch Selbstbetroffene, vor allem hinsichtlich Inhalte, z.B. Redaktionsteam Magazin der VN
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6,
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter .eistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2390 2390 2390 2390 9560 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 2390 2390 2390 2390 9560 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 122722 122722 122722 122722 490888 Personalkosten CHF 89349 89349 89349 89349 357396 Sachkosten/Umlagen CHF 212071 212071 212071 212071 848284 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 66281 66281 66281 66281 265124 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 145790 145790 145790 145790 583160 Finanzhilfe BSV CHF 212071 212071 212071 212071 848284 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IZI Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) IZI Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin \Äz*L. 2^
Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veulllez choisir/Prega compilare:
[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Kurse für Menschen mit Behinderung oder Angehörige, welche spezifische, für die Klientengruppe relevante Themen behandeln und in ihrem Alltag die Selbsthilfe und Autonomie resp. Selbstbestimmung fördern. Speziell sollen neben verschiedenen Kursen und Kursreihen die nationalen Tageskurse wie zum Beispiel CerAdult erwähnt werden. Diese Tageskurse werden von einer Gruppe von Selbstbetroffenen geplant und organisiert mit der Unterstützung der Mitarbeiter der VN. Das Konzept hat eine langjährige Tradition. Die ganzjährige Mitarbeit in der Arbeitsgruppe CerAdult, welche die Tagung vorbereitet ist Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der partizipativen Lebensführung. Dieser Nationale Anlass wird mehrsprachig durchgeführt und jedes Jahr von 30-60 Personen besucht. Um dem Standard eines Kurses Art 74 gerecht zu werden, wird die CerAdult ihre Tageskurse in mehreren Konferenzräumen parallel gleichzeitig durchführen. Pro Kurs werden höchstens 20 Teilnehmende zugelassen (je nach Bedarf werden also 2-3 Kurse parallel geführt). Der gesellschaftliche Teil beim Mittagessen ermöglicht den informellen Austausch allerTeilnehmenden aus der ganzen Schweiz. Neben CerAdult ist pro Jahr ein weiterer Nationaler Anlass mit parallelen Tageskursen geplant im oben genannten Rahmen. Alle 2-3 Jahre organisieren wir das Nationale Treffen für Selbstvertretung in welchem der Fokus auf dem Zweckartikel liegt und das Empowerment von Selbstbetroffenen gefördert wird. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/dienstleistungen/kurse- und-tagungen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Der Klientel (Zielgruppe siehe.S. 3) wird in den Kursen "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" spezifisch aufgearbeitetes Wissen zu konkreten Themenfeldern vermittelt. Die Klienten/Klientinnen entwickeln Kompetenzen um selbstbestimmt und autonom das eigene Leben zu bewältigen und zu gestalten. Befähigung und Förderung der selbstbestimmten Entscheidungsfindung, der partizipativen Lebensführung (Inklusion), der umfassenden Teilhabe im Sinne der UN-BRK, der Selbstvertretung,
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Selbsthilfe oder Peer-Unterstützung und/oder Alltagsbewältigung sind Themen, die die Klientel in diesen Kursen angeht.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/7
K\.
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung K Kinder Kl Körperbehinderung Sprachbehinderung K Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen K Erwachsene Psychische Behinderung ' Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer Körperbehinderung, vor allem cerebralen Bewegungsbehinderung, manchmal begleitet von einer Geistigen-ZLernbehinderung undZoder Sprachbehinderung. Angebote sind nach Absprache auch offen für Menschen mit anderen Behinderungen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: K3 Umfeldanalyse Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Strategieinhalte (und somit viele der Kursinhalte) wurden in einem jährigen Prozess entwickelt und durch den Einbezug von Mitgliedern und Mitarbeitern der Bedarf ermittelt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz Romandie- Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch O Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:be\ Bedarf UK (Unterstützte Kommunikation), leichte Sprache
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Barrierefreie Bauten für Rollstuhlfahrende, grössere Platzverhältnisse wegen Hilfsmittel und Transfer, Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hebelifter, Duschstuhl, Pflegematerial sowie zusätzliche Abfallkontainer (gebührenpflichtige Entsorgung von Pflegematerial), bei Bedarf Pflegefachpersonen als Pflegeleitung oder im Betreuungs-, Begleitteam um die medizinische Grundversorgung zu gewährleisten,
bei Bedarf Nachtdienstangestellte sowie 24-h Betreuung, Angepasstes Betreuungsverhältnis, z.T. neben persönlichen Begleitpersonen auch "Springer" um die Begleitpersonen zu entlasten, Transportangebote mit z.T. speziell ausgebildeten Chauffeuren, bei Bedarf Übersetzung oder Ausführung in leichter Sprache.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3Z7
K
Kurse mit dem Ziel "Soziale Kontakte - Freizeit und Sport" werden in einem anderen Fachkonzepten erfasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Jede UVN hat ihre eigenen Kommunikationskanäle. Die Angebote der VN und UVN werden auf den jeweiligen Webseiten publiziert (https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/in-ihrer- region/)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Regelmässiger Austausch mit Kursleitung. Rückmeldungen der Kursleitung, Begleitpersonen sowie Teilnehmenden prüfen und bei Bedarf reagieren. Kursauswertung prüfen, sowie Dienstleistung dementsprechend weiter entwickeln. Interne Audits der VN bei den UVN Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Viele Organisationen verweisen auf unsere Kursangebote.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
IZI Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene IZl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Kursleiterinnen und Kursleiter sind vorzugsweise selbst betroffen als Person mit Behinderung oder als angehörige Person mit dementsprechender Lebenserfahrung, dafür erhalten sie die nötige Unterstützung oder Coaching durch die Geschäftsstellen. Oder die Kurse werden von Mitarbeitenden der VN oder UVN direkt organisiert und geleitet. Freiwillige oder bezahlte Mitarbeiter/innen sorgen dafür, dass die Teilnehmenden an den Aktivitäten teilnehmen | können.Grundlagenarbeiten der Fachpersonen werden von Selbstbetroffenen begleitet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 20 20 20 20 80 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 107 107 107 107 428 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 150 150 150 150 600 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 10 10 10 10 40 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 41561 41561 41561 41561 166244 Personalkosten CHF 21726 21726 21726 21726 86904 Sachkosten/Umlagen CHF 63287 63287 63287 63287 253148 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 28397 28397 28397 28397 113588 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 34890 34890 34890 34890 139560 Finanzhilfe BSV CHF 63287 63287 63287 63287 253148 Total Erträge
| *Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV El Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) El Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) El Organisationskapital..................................... .......... ................. .............. ...................... ......................... Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Kosten und Erträge sagen wenig aus, da die verschiedenen Kursangebote ganz unterschiedliche Kosten verursachen und auch die BSV-Ansätze sehr unterschiedlich sind. Es handelt sich hier also um Durchschnittswerte.
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin
Ort/Datum
T
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) 1. Freizeit- und Sportkurse für Menschen mit Unterstützungsbedarf, welche oft aufgrund ihrer Behinderung und grossem Aufwand für die barrierefreie Gestaltung der Aktivitäten kaum Möglichkeiten haben, an anderen Freizeitangeboten teilzunehmen. Menschen mit Behinderungen, vor allem solche, die in einer Institution wohnen oder zu Hause ohne Assistenz leben, sind stark in ihrem sozialen Umfeld eingeschränkt. Diese Einschränkung des sozialen Umfeldes ist ein behinderungsbedingtes Problem, welches in unseren Kursen angegangen wird, zum Beispiel, indem sie lernen, in einer neuen Umgebung ihre Wünsche auszudrücken, lernen sich in einem neuen Umfeld zurecht zu finden sowie den Zugang zu anderen Menschen lernen und Teil haben können an gesellschaftlichen Anlässen. Zusätzlich bieten die Kurse durch die angepassten und barrierefreien sportlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und kreativen Freizeitaktivitäten ein aktives Lernumfeld und ermöglichen somit die "Ertüchtigung" im Sinne Art. 74 und entsprechen dem Zweckartikel im Bereich Unterstützung in der persönlichen Entwicklung, Selbstbestimmung und fördern von partizipativer Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die Kurse der regionalen Vereinigungen führen bei den Teilnehmenden somit zu einem Mehrwert in ihrem Leben, indem sie das soziale Netzwerk erweitern, soziale Kontakte und die aktive Gestaltung der Freizeit fördern, die gesundheitliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit aufrecht erhalten und die Umsetzung der Kompetenzen im Alltag fördern.
2. Kurse für Familien von Menschen mit Behinderungen werden zur Stärkung der Selbsthilfe von unseren regionalen Vereingungen (als traditionelle Selbsthilfeorganisationen) durchgeführt. Die Kurse bieten oft ein mehrspuriges Programm für die betroffenen Familienmitglieder, deren Geschwister und deren Eltern. Für jede Teilnehmergruppe wird das Programm spezifisch aufgearbeitet und inhaltlich den Bedürfnissen entsprechend gestaltet. Der informelle Austausch ist im Sinne der Selbsthilfe ein grosser und wichtiger Teil, um die Teilnehmenden zu stärken und sie zu befähigen, den Alltag zu meistern.
3. Inklusive Kurse mit Teilnehmenden mit und ohne individueller IV-Leistung, sollen in dieser Vertragsperiode vermehrt unterstützt und angeboten werden. Ein Mehraufwand bei der Aufarbeitung derj<onzepte und Organisation ist zu erwarten. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
>1
Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung- cerebral.ch/de/dienstleistungen/freizeitangebote
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Der Klientel der Zielgruppe (siehe S.3.) werden in den Kursen "Soziale Kontakte knüpfen - Freizeit und Sport" vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht. Dies wird aufgrund der barrierefreien Durchführung im ungewohnten Rahmen (ungewohnte Aktivitäten, Personen, Umgebung und Situationen) erreicht. Die im Kurs erworbenen oder gestärkten Kompetenzen und das, durch den Kurs erweiterte soziale Netzwerk ermöglichen den Teilnehmenden ihren Alltag (zu Hause oder in der Institution) gestärkt und selbstbestimmt zu gestalten und sich in der Gesellschaft einzubringen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/7
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung ' Andere.
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf ist durch die bisherige Mehrleistung der UVN nachgewiesen, weil wir immer mehr aktive Mitglieder für unsere Dienstleistungen haben. Wobei wir darauf aufmerksam machen, dass in den letzten Jahren in vielen UVN's Restriktionen hinsichtlich der Anzahl der genutzen Angebote pro Person gemacht wurden. Der Bedarf wäre somit noch grösser. Unsere Mitglieder mit körperlichen und vor allem diejenigen mit Mehrfachbehinderungen haben Schwierigkeiten an Aktivitäten in anderen Vereinen Teil zu nehmen, weil diese oft nicht über ausreichenden barrierefreien Zugang und Personalressourcen verfügen (Bus, adaptierte Ferienhäuser, elektrische Betten, 1:1 Begleitung oder mehr, Pflegefachpersonen usw.).
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz □I Romandie— Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen □I Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: bei Bedarf UK (Unterstützte Kommunikation), leichte Sprache
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Barrierefreie Bauten für Rollstuhlfahrende, grössere Platzverhältnisse wegen Hilfsmittel und Transfer, Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hebelift, Duschstuhl, Pflegematerial, sowie zusätzliche Abfallkontainer (gebührenpflichtige Entsorgung von Pflegematerial), bei Bedarf Pflegefachpersonen als Pflegeleitung oder im Betreuungs-, Begleitteam um medizinische Grundversorgung zu gewährleisten,
bei Bedarf Nachtdienstangestellte sowie 24-h Betreuung, Angepasstes Betreuungsverhältnis, z.T. neben persönlichen Begleitpersonen auch "Springer" um die Begleitpersonen zu entlasten, Transportangebote mit zum Teil speziell ausgebildeten Chauffeuren, bei Bedarf Übersetzung oder Ausführung in leichter Sprache.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
CL
Freizeitangebote im Ausland werden nicht über das BSV abgerechnet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/7
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Jede UVN hat ihre eigenen Kommunikationskanäle. Die Angebote der VN und UVN werden auf den jeweiligen Webseiten publiziert (https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/in-ihrer- region/)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Auf Ebene UVN: Einführung der Begleitpersonen. Regelmässiger Austausch mit Kursleitung und verantwortlicher Person Pflege. Ermöglichen von Weiterbildung. Stichprobenartige Prüfung und Besuch in den Kursen. Rückmeldungen der Reiseleiter, Begleitenden sowie Teilnehmenden prüfen und darauf reagieren. Präventionskonzepte sind agil. Auf Ebene VN: Stichprobenartige Prüfung der Kundenumfragen Interne Meldestelle für sexuelle und anderweitige Übergriffe Interne Audits der VN bei den UVN Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
□ ja Kl nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu In einigen UVN's werden Kurse mit anderen Organisationen gemeinsam organisiert und koordiniert. Dabei wird klar definiert, über wen der Kurs beim BSV abgerechnet wird.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit □ Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: □ Selbstbetroffene K Fachpersonen
Kurzinfo dazu Begleitpersonen und selbst betroffene Kursleiterinnen oder -leiter, welche keine mittlere Qualifikation mit sich bringen, werden von einer Fachperson gecoacht.
Kursleiter/innen haben eine Fachausbildung Richtung Soziales/Pädagogik/Agogik/Pflege oder dementsprechende Berufserfahrung oder sind selbst betroffen als Angehörige oder Person mit Behinderung mit dementsprechender Lebenserfahrung.
Die verantwortliche Person für die Pflege hat eine Fachausbildung Richtung Pflege/Betreuung.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 5252 5252 5252 5252 21008 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 900 900 900 900 3600 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 2102 2102 2102 2102 8408 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 85 85 85 85 340 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 2517273 2517273 2517273 2517273 10069092 Personalkosten CHF 1468496 1468496 1468496 1468496 5873984 Sachkosten/Umlagen CHF 3985769 3985769 3985769 3985769 15943076 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 2280487 2280487 2280487 2280487 9121948 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1705282 1705282 1705282 1705282 6821128 Finanzhilfe BSV CHF 3985769 3985769 3985769 3985769 15943076 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)
03 Spenden
□ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) S Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Kosten und Erträge sagen wenig aus, da die verschiedenen Kurse (Semester-, Block- und Tageskurse) ganz unterschiedliche Kosten verursachen und auch die BSV-Ansätze sehr unterschiedlich sind. Es handelt sich hier also um Durchschnittswerte.
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin
Ort/Datum ’Z t
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FÄCHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zieigruppe(n) Regelmässige öffentliche Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen, vorzugsweise im inklusiven Setting. Im Angebot gibt es inklusive Discos, Jugendtreffs, Treffpunkte für Erwachsene mit Beh. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/in-ihrer-region/alle- dienstleistungen-auf-einem-blick/aktivitaeten
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Klientel der Zielgruppe (Siehe S.2 ) hat eine niederschwellige Möglichkeit sich regelmässig zu treffen und unverbindliche soziale Kontakte zu pflegen und das soziale Umfeld zu erweitern. Dies erfolgt oft in inklusiven Settings und/oder organisationsübergreifend.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung und / oder geistiger Behinderung. Angebote sind offen für Menschen ohne Behinderung und mit anderen Behinderungen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen □I Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Barrierefreier Zugang, Assistenz, Transport
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Angebote welche mit Zielen im Bereiche "Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport" verbunden sind, werden als Kurse erfasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/5
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
El Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) El Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) El Schriftlich in Publikationen Kurzinfo dazu Die Angebote der UVN werden auf den Webseite der regionalen Vereinigungen publiziert (https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/in-ihrer-region/)
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Sammeln von freiwilligen Rückmeldungen der Teilnehmenden und Mitarbeitenden sowie Reaktion auf negative Rückmeldung. Jährliche Gespräche mit Koordinations- oder Leitungspersonen der Treffpunkte durch die UVN. Bedarfsplausibilisierung durch Anzahl der Teilnehmenden. Interne Audits der VN bei den UVN. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja □nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
[X] Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) IXI Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) IZI Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu Freiwilligenarbeit wird vor allem im Rahmen der Unterstützung und Begleitung angeboten, um die barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse Z Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 300 300 300 300 1200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 300 300 300 300 1200 tungsumfang tende
Nur für Kurse Z Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh SemesterZJahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 24195 24195 24195 24195 96780 Personalkosten CHF 8932 8932 8932 8932 35728 SachkostenZUmlagen CHF 33127 33127 33127 33127 132508 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10627 10627 10627 10627 42508 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 22500 22500 22500 22500 90000 Finanzhilfe BSV CHF 33127 33127 33127 33127 132508 Total Erträge
’Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) K Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/5
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Bei den meisten Treffpunkten wird kein Leistungsertrag generiert, da die Angebote für die Teilnehmenden oft kostenlos sind.
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
1 Vertragsnehmerin
Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
c
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choislr/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choislr/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Auskunftserteilung und Triage (per Telefon, Email, Mobile Nachrichten oder Sozial Media), Bewirtschaftung Social-Media-Seiten (solche, die nicht primär für Klientengruppe IV gedacht sind), Vorträge und Referate, Medienarbeit, Sensibilisierungs- und Entstigmatisierungsarbeiten, resp.- veranstaltungen. Dazu gehört auch die mündliche Übermittlung von Informationen bei Informationsveranstaltungen oder Ständen bei Veranstaltungen oder Messen. Im Zentrum steht die Sensibilisierung zu den Themen der Selbsthilfe, Selbstbestimmung und der Inklusion sowie der Teilhabe. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/dokumentation/medien, https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/dokumentation, https://www.cerebral- basel.ch/de/hauptmenu/publikationen, https://www.sh.vereinigung-cerebral.ch/de/wir/publikationen, https://www.cerebral-so.ch/de/publikationen, https://www.cerebral-zuerich.ch/de/publikationen, https://www.cerebral-geneve.ch/fr/publications/autres-publications, https://www.cerebral- jura.ch/fr/publications, https://www.cerebralvaud.ch/fr/publications, https://cerebral-vs.ch/medias/, https://www.cerebral-neuchatel.ch/fr/publications, https://www.cerebral-bern.ch/de/publikationen
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die allgemeine Öffentlichkeit (Bevölkerung, Behörden und Institutionen) sowie die Medien werden für Behinderungsfragen sensibilisiert. Alle kommunikativen Bestrebungen zielen auf Gleichstellung, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen hin, zu Gunsten der Klientel. Wir fördern mit allen Mitteln die Selbstvertretung unserer Klientel.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
c-
Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 «
c7
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder K Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An IZI Aile K Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Grundsätzlich die Öffentlichkeit, aber auch Menschen mit einer cerebralen Bewegungsbehinderung und/oder Mehrfachbehinderung und/oder geistiger Behinderung, sowie deren Angehörige, Bezugspersonen und Fachpersonen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
K online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen K Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch KJ Gebärdensprache Weitere Sprachen: Bei Bedarf in Italienisch in Absprache mit Atgabbes.
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Medien und Publikationen siehe eigenes Konzept.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
V
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Zugriffszahlen, Resonanz, Feedbacks, Weiterbildung Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Unsere regionale Vereinigung Atgabbes übernimmt den grössten Teil dieser Dienstleistung im Tessin, resp. Aktivitäten werden abgesprochen. Die Vereinigung Cerebral Schweiz ist vertreten bei Inclusion Handicap und Agile.ch und wirkt bei einigen ihrer Projekte mit.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) |X| Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Coaching nach Bedarf durch Leitung und Mitarbeiter Kommunikation der Vereinigung Cerebral Schweiz. Begleitung der Fachpersonen durch Selbstbetroffene, vor allem hinsichtlich Inhalte
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6
Uw
-ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden » Geplanter Leistungsum Mitarbei 1360 1360 1360 1360 5440 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1360 1360 1360 1360 5440 tungsumfang tende
^ur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 96474 96474 96474 96474 385896 Personalkosten CHF 32928 32928 32928 32928 131712 Sachkosten/Umlagen CHF 129402 129402 129402 129402 517608 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 46442 46442 46442 46442 185768 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 82960 82960 82960 82960 331840 Finanzhilfe BSV CHF 129402 129402 129402 129402 517608 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen)
13 Spenden
□ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)
3 Organisationskapital
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
A
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin
Ort/Datum
Bundesamt für Sozialversicherungen 71
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
c
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
ÜbOrSÏCht dor Loistuncj (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) - Leistungsübergreifende Grundlagenarbeit. Hierzu zählt das Aufarbeiten von Grundlagen und Dokumenten oder Informations- und Wissensbeschaffung für die qualifizierte Mitarbeit in Gremien, Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen von Organisationen der Privaten Invalidenhilfe, sowie dem BSV. - Erarbeiten von Konzepten für neue Projekte Art. 74, sowie neue Dienstleistungen Art. 74 oder Aufarbeiten von neuen Fachkonzepten für die nächste Vertragsperiode. - Die Vereinigung Cerebral Schweiz verfügt über eine eigene behinderungspolitische Kommission (BEKO). Diese bereitet u.a. Vernehmlassungsantworten und Abstimmungsparolen vor zuhanden des Zentralvorstandes zu Geschäften auf eidgenössicher Ebene. - Die regionalen Vereinigungen beteiligen sich an Gremien, Kommissionen, Arbeitsgruppen und Vernehmlassungen auf regionaler und kantonaler Ebene, die Vereinigung Cerebral Schweiz auf nationaler Ebene. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung-cerebral.ch/de/wir/unser-netzwerk
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Vereinigung Cerebral Schweiz und ihre regionalen Vereinigungen erarbeiten themenspezifisches Wissen, welches sie (vorzugsweise durch Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen) in Gremien, Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen einbringen. Das Ziel ist es, Rahmenbedingungen und Dienstleistungen für Menschen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen und/oder Mehrfachbehinderung und deren Angehörigen zu verbessern. Die Arbeiten fördern die Zusammenarbeit, Vernetzung und Synergien der Organisationen der privaten Invalidenhilfe.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Kooperation ! Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
V
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder Kl Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Psychische Behinderung ' □ Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An K Alle Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit cerebralen Bewegungsbehinderungen und / oder geistiger Behinderung, Angehörige Behindertenorganisationen, Verwandte Organisationen
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung I—' Andere-
Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Strategieinhalte und deren thematischen Schwerpunkte wurden in einem jährigen Prozess entwickelt und durch den Einbezug von Mitgliedern und Mitarbeitern der Bedarf ermittelt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz [>3 Romandie— □ Italienische Schweiz □ national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen [X] Deutsch Kl Französisch KJ Italienisch □ Rätoromanisch Kl Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Konzeptentwicklung für schon vorhandene Dienstleistungen Art. 74 in jeweiligen Fachkonzepten erfasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) I3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Aktivitäten der VN und UNV werden auf den Webseiten der Vereinigungen publiziert
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Frequenz und Resonanz, Rückmeldungen, Prüfung der Zeitplanes anhand interner Dokumente
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein Kl mit einem Teil
Kurzinfo dazu Über die Mitglieder(-organisationen) der verschiedenen Gremien, Kommissionen, Arbeits und Projektgruppen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene IZI Fachpersonen
Kurzinfo dazu Freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeitende werden durch eine Fachperson gecoacht und Fachpersonen durch Betroffene.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 480 480 480 480 1920 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 480 480 480 480 1920 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 34050 34050 34050 34050 136200 Personalkosten CHF 11622 11622 11622 11622 46488 Sachkosten/Umlagen CHF 45672 45672 45672 45672 182688 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 16392 16392 16392 16392 65568 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 29280 29280 29280 29280 117120 Finanzhilfe BSV CHF 45672 45672 45672 45672 182688 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) IZI Organisationskapital............................... ................ ............. . ........................................... ..... Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
A.
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
<
Vertragsnehmerin
Ort/Datum 2 /
Bundesamt für Sozialversicherungen >
/
/
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPTfürdie Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2145
Vertragsnehmerin Vereinigung Cerebral Schweiz
Übersicht der Leistung (vg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
0 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe
Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
0 Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe:
Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) - Information und Beratung sowie Unterstützung von Organisationen und Einzelpersonen zur Förderung der Selbsthilfe. Unter Einzelpersonen verstehen wir Personen mit und ohne Behinderung (Angehörige und andere), die sich für die Selbsthilfe engagieren. Explizit gilt dies auch für Menschen mit Behinderungen, die in Selbsthilfeorganisationen, d.h. bei der VN oder UVN, auf Honorarbasis oder fest angestellt werden. Wir geben unser fachliches Knowhow auch an angegliederte und sinnverwandte Selbsthilfeorganisationen weiter, darunter verstehen wir unsere regionalen Vereinigungen oder Organisationen der Selbsthilfe oder Selbstvertretung in welchen Angehörige oder Selbstbetroffene aktiv sind (Sensability, Tatkraft Personenbotschafter, Mensch zuerst...)
- Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Leitorganen. Unter Leitorganen verstehen wir Menschen mit Behinderung in der Geschäftsleitung und in den Vorständen der VN und UVN.
- Akquisation von Freiwilligen - Freiwilligenarbeit. Die Vereinigungen Cerebral (VN und UVN) arbeiten mit sehr vielen freiwilligen Mitarbeitenden. Nur aus diesem Grund können wir Leistungen für Menschen mit Betreuungsaufwand so preiswert anbieten. Zusätzlich könnten unsere Vereinigungen nicht bestehen ohne die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Nach Definition von Benevol Schweiz gehört zu der Freiwilligenarbeit auch die ehrenamtliche Mitarbeit. Es gibt verschiedene Arten von Freiwilligenarbeit bei den Vereinigungen Cerebral: - Ehrenamtliche Mitarbeitende - Freiwillige mit effektiver Spesenentschädigung. - Freiwillige mit einer bescheidenen Pauschalentschädigung. - Freiwillige mit einer kleinen Pauschalentlöhnung, mit welchen wir ein Anstellungsverhältnis eingehen. - Weiter zählen wir unter Freiwillige auch Praktikantinnen und Praktikanten, sowie Zivildienstleistende. Freiwillige und Ehrenamtliche haben einen anderen Bedarf an Anleitung, Coaching, Begleitung als angestellte Mitarbeitende. Sie erwarten ihre Entlohnung nicht mittels eines Honorars, sondern in der Wertschätzung und Anerkennung. Diese Bedürfnisse der Freiwilligen müssen aktiv von der Koordinatorin oder dem Koordinator der Freiwilligenarbeit angegangen werden, damit die Akquisition von Freiwilligen und Ehrenamtlichen erfolgreich ist. Ansonsten führen sie ihren freiwilligen oder
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0
LL
ehrenamtlichen Dienst nicht weiter und sie werden auch keine mündliche Webung für solche Einsätze machen. Dies ist aber eines der effektivsten Werbemittel zur Akquisition von Freiwilligen. Unter Akquisition von Freiwilligen verstehen wir somit den Arbeitsaufwand für das Rekrutieren, sowie Koordinieren, aber auch das Anleiten, Coaching und die Begleitung vor Ort von freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Link zur Webseite der Organisation: https://www.vereinigung- cerebral.ch/de/dienstleistungen/mithelfen; https://www.vereinigung- cerebral.ch/de/dienstleistungen/vermittlung-von-experten-in-eigener-sache;
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sowie Organisationen, welche in der Selbsthilfe und Selbstvertretung aktiv sind, werden durch Information, Beratung und Unterstützung gefördert. Wir fördern auch Freiwillige. Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und bieten spannende Einsatzorte für ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende mit oder ohne Behinderung. Die Vereinigung Cerebral Schweiz ist eine Organisation mit einer Vision hin zur Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion: Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Freiwillige sowie Selbsthilfeorganisationen arbeiten mit der Vereinigung Cerebral Schweiz zusammen oder engagieren sich für sie. Somit wird die Klientengruppe aktiv mit einbezogen, Teilhabe, Selbstvertretung, Peersupport aber auch Kooperation aktiv gefördert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Kl Körperbehinderung > Sprachbehinderung Jugendliche Kl Krankheitsbehinderung . Kl Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An K Alle Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit einer Körperbehinderung, vor allem cerebralen Bewegungsbehinderung, manchmal begleitet von einer geistigen-ZLernbehinderung undZoder Sprachbehinderung. Angebote sind nach Absprache auch offen für Menschen mit anderen Behinderungen sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen. Zielgruppe der Leistung Akquisation von Freiwilligen ist sehr breit und öffentlich um möglichst viele Menschen zur freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit zu motivieren.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere.
Kl KundenumfrageZKundeninput Kurzinfo dazu Die Förderung der Selbsthilfe und Selbstvertretung ist Teil der Strategie der Vereinigung Cerebral Schweiz.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
Kl online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz [X] Romandie— Italienische Schweiz
0 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen [X) Deutsch Kl Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu bei Bedarf einfache/leichte Sprache, bei Bedarf Assistenz sowie professionelle Unterstützung anbieten für Menschen mit Behinderungen, bei Bedarf barrierefreie Arbeitsplätze sowie barrierefreie Büroräumlichkeiten und Sitzungszimmer der Gremien.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Beratung, Information und Unterstützung von Behindertenorganisationen, die einen VAF mit dem BSV (Art. 74) haben, werden im Fachkonzept "Themenspezifische Grundlagenarbeit" erfasst.
Beratung und Information werden an Gruppen von Betroffenen auch über die Dienstleistung Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe" geleistet, dies ist in einem anderen Fachkonzept erfasst.
Abgegrenzt werden andere Finanzierungsquellen wie z.B. Eingliederungsmassnahmen, Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeitrag der IV.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
V
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): IZI Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Wichtig ist die Verbreitung dieser Leistung über persönliche Kontakte
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Kundenumfrage, Rückmeldungen, Auswertung der Statistiken, Schulung der Mitarbeitenden und Freiwilligen ____ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Im Bereich Förderung der Selbstvertretung im Austausch mit Insieme Schweiz. Im Bereich Freiwilligenarbeit zusammen mit Procap, Insieme Schweiz und Plusport.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene IZI Fachpersonen
Kurzinfo dazu Grundsätzlich werden Beratung, Information und Unterstützung durch Fachpersonen angeboten. Freiwillige (mit Fachperson als Coach) können als ergänzende Unterstützung/Assistenz von Mitarbeitenden mit Behinderung eingesetzt werden.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 1830 1830 1830 1830 7320 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 1830 1830 1830 1830 7320 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 129814 129814 129814 129814 519256 Personalkosten CHF 44308 44308 44308 44308 177232 Sachkosten/Umlagen CHF 174122 174122 174122 174122 696488 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 62492 62492 62492 62492 249968 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 111630 111630 111630 111630 446520 Finanzhilfe BSV CHF 174122 174122 174122 174122 696488 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden □ Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
/V
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Solothurn, 19. Juli 2023
Vertragsnehmerin
Ort/Datum 2
Bundesamt für Sozialversicherungen
/
V
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
/- r
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
11
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziunsvizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 2145 VN/DO: Vereinigung Cerebral Schweiz Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 63 300 CHF 18'900 s Sozialberatung Fachpersonen mit c behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF I
3 Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit
o behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF I Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder <Ü vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF c □
Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 61 2'390 CHF 145790
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe § Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 272 20 CHF 5*440 I Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 220 107 CHF 23*540 (fl Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 35 150 CHF 5*250 o .œ Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport 1 Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 272 5*252 CHF 1'428'544 & § Tageskurse (TeilnehmerTage) CHF 414.00 a Teil.-Tag CHF 220 900 CHF 198*000
E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 35 2*102 CHF 73*570 0
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 61 95 CHF 5*795
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren |Angehörigen _____________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF 75 300 CHF 22*500 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF T927’329
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 61 1*360 CHF 82*960 m UJ Kompensationsgruppe C________________________________ CHF 122.00 -j Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 61 480 CHF 29*280
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 61 1*8.30 CHF 111*630
Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 223*870
Rundungsdifferenz CHF 36
Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 2'15T235
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 29*000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
12
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svîzzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschaftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen i Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen ' kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
Ja nein1 nicht zu i treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern)____ 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)_______ _ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
X- 1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist. ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svtzzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit y ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor Arbeitsvertrag._______________________________ handen X Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supen/ision sind schriftlich festgehalten.__________ handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im X Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung._____________ (z. B. Sozialzeitausweis) handen X 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind X geregelt.
1 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein' nicht zu treffend 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV X (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. X Jährliches Reporting_________ 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sindv gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes Wohnen definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch X qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit X Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 271 Version 1.0 317
7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäflsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende__________________ handen X 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations materialien/ X Informations und Dokumen tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DOA/N Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage gemäss KSBOB beim BSV jährlich einzureichen. X Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische Ausbildung/Praxiserfahrung. bildungen/Schulungen X Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
4/7 ■v Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein' nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DOA/N muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder ter (LUFEB) KSBOB). Berichtswesen Projekt X Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen X gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert.___________________________________ 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Leistungen/Aktu Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und die Methode wird periodisch umgesetzt. Berichtserstattung einzureichen. X alitât der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7
>
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaztun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
la nein1 nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor X schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Reportings beim BSV einzureichen. Arbeitsprogramm (Selbsteinschätzung) X 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor / handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaztun svizra
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