Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 5060)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Selbsthilfe Schweiz
Laufenstrasse 12, 4053 Basel
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver sicherung, SR 831.201) - Art. 101 b's AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024 - 2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden in tegrierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, be darfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DOA/N schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter den Namen Selbsthilfe Schweiz besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Allfällige Sitzverlegungen in der Schweiz bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Stiftung bezweckt die Förderung der Selbsthilfe, insbesondere indem sie die Bemühungen der Selbsthilfegruppen und der Kontaktstellen für Selbsthilfe in der Schweiz koordi niert und gegen aussen repräsentiert, das vorhandene Know-How und die institu tionellen Ressourcen für die gesamte Schweiz nutzbar macht und gegenüber Dritten als Ansprechpartner dient. Sie betreibt eine nationale und internationale 2
Anlauf- und Informationsstelle für Selbsthilfe und kann Forschungsprojekte anre gen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs zweck
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DOA/N Unterverträge abgeschlos sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DOA/N verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis unter Punkt 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Förderung der Selbsthilfe Die Leistungen werden für alle Zielgruppen erbracht.
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internet seite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DOA/N garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DOA/N, dass sie die im An hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
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3.4 Leistungskoordination
Die DOA/N verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DOA/N aufeinander abzustimmen und Syner gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DOA/N ab, vgl. Anhang D des vorlie genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DOA/N und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 653*850.-
davon max. CHF 0.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozah lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DOA/N für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf
CHF 27*983.-
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: 4
- Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Konsolidierte Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DOZVN und UVN - Konsolidierte Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DOZVN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DOZVN und UVN - Vollständigkeitserklärung DOZVN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü gung gestellt werden: - Jahres- undZoder Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DOZVN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis „Behin dertennachweis" muss die DONN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs bezüger gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB).
Die DONN erbringt den Nachweis wie folgt: Der Nachweis wird auf den IV-Anteil zugunsten des Betriebes Art. 7 4 IVG abge stellt. Aufgrund der Themen der Selbsthilfegruppen beträgt dieser für die ge samte Vertragsperiode 40 %. Ermittelt wurde der IV-Anteil anhand der von der VN eingereichten Liste aller Selbsthilfegruppen schweizweit.
7. Auskunftspflicht
Die DOZVN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DOZVN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOZVN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB).
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Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.
Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens.
Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der 6
Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstel len.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
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Bern, den 22. //. loZ^ Basel, den
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Selbsthilfe Schweiz
I V 'tut l/VV ' Florian Steinbacher, Vizedirektor Philippe Lehmann, Präsident
Thomas BhendT Lukas Zemp, Geschäftsführer Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang - Anhang A (Grundlagen der DOA/N) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 25. April 2012
Kl Zusammensetzung Stiftungsrat vom 31. Mai 2023
Organigramm der VN/DO vom 30. Mai 2023
Kl Statuten Verein Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & Pfannenstiel vom 23. Mai 2017
Auszug Eintrag Handelsregister vom 12. April 2022
Geschäftsplan, Vision, Leitbild, Strategie vom 2021 - 2025
Einverständniserklärung - Fragile Suisse / Selbsthilfe Schweiz / Selbsthilfe zentrum Züricher Oberland & Pfannenstiel vom 20. September 2023
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Selbsthilfe Schweiz
Stiftungsurkunde
i. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung
Art. 1 Name und Sitz
Unter den Namen Selbsthilfe Schweiz besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Allfällige Sitzverlegungen in der Schweiz bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Der Name „Selbsthilfe Schweiz“ ersetzt den vom Jahr 2000 bis Ende Jahr 2011 gültigen Namen „Stiftung KOSCH“.
Art. 2 Zweck
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Selbsthilfe, insbesondere indem sie die Bemühun gen der Selbsthilfegruppen und der Kontaktstellen für Selbsthilfe in der Schweiz koordi niert und gegen aussen repräsentiert, das vorhandene Know-How und die institutionellen Ressourcen für die gesamte Schweiz nutzbar macht und gegenüber Dritten als Ansprech partner dient.
Sie betreibt eine nationale und internationale Anlauf- und Informationsstelle für Selbsthilfe und kann Forschungsprojekte anregen.
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Art. 3 Stiftungsvermögen und Betriebsmittel
Die Stiftung hat ein Anfangsvermögen von CHF 75‘000.--, welches ihr von den folgenden Institutionen und Personen (nachfolgend die Stifter) zugewendet wird:
• Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, Zürich CHF 20‘000.- • Bank Julius Bär (aus Legat), Zürich CHF 50‘000.- • Ruth Herzog-Diem, Uster CHF 5‘000.-
Das Stiftungskapital kann jederzeit durch allfällige weitere Zuwendungen der Stifter oder von Dritten sowie durch Erträge aus dem Stiftungsvermögen geäufnet werden.
Der Erfüllung des Stiftungszweckes dient das Stiftungskapital sowie dessen Erträge und weitere Zuwendungen der Stifter und von Dritten.
IL Organisation der Stiftung
Art. 4 Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind:
A Der Stiftungsrat B Die Geschäftsstelle C Die Revisionsstelle
Der Stiftungsrat kann zudem einen Stiftungsratsausschuss bilden, welchem er Aufgaben aus seinem Tätigkeitsbereich zuteilen kann. Im Weiteren ist Art. 10 massgebend.
Art. 5 Stiftungsrat und Zusammensetzung
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und besteht aus fünf oder einer höheren Zahl von Mitgliedern. Die regionalen Kontaktstellen sind im Verhältnis 1/5 (der entspre chende Quotient ist aufzurunden) im Stiftungsrat vertreten. Ihm gehören bei der Gründung an:
Nationalrat Dr. Remo Gysin, Petersgraben 49, 4021 Basel, Präsident Nationalrätin Dr. med. Ruth Gonseth, Sonnhalde 3, 4410 Liestal Ruth Herzog-Diem, Säntisstrasse 8, 8633 Wolfhausen, Delegierte der Arbeitsgemein schaft KOSCH Dr. Pierre Boillat, Avocat, Rue de la Justice 1,2800 Delémont
Art. 6 Konstituierung und Ergänzung
Der Stiftungsrat konstituiert und ergänzt sich selbst.
Art. 7 Amtsdauer
Die Amtszeit im Stiftungsrat beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Mitglieder, die während der Amtszeit ausscheiden, werden für deren Rest ersetzt.
Die zukünftige Wahl und Wiederwahl der Mitglieder erfolgt durch den Stiftungsrat.
Art. 8 Sitzungen und Beschlussfassung
Der Stiftungsrat tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zusammen.
Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet in offener Abstimmung mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen, sofern das Reglement keine höheren Quoren vorschreibt. Er kann für einzelne Beschlüsse ein stimmig ein höheres Quorum einführen resp. diese höheren Quoren wieder abschaffen. Be schlüsse können auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden, sofern kein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin/der Präsi dent mit Stichentscheid. Der Stiftungsrat führt über seine Verhandlungen und Beschlüsse ein Protokoll.
Art. 9 Kompetenzen
Dem Stiftungsrat obliegt die Oberleitung der Stiftung. Der Stiftungsrat befasst sich mit al len Geschäften, die gestützt auf die Stiftungsurkunde bzw. die Stiftungsreglemente nicht ei nem anderen Organ zugewiesen werden. Der Stiftungsrat hat folgende unentziehbaren Auf gaben:
• Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechtigung; • Wahl des Stiftungsrates und der Revisionsstelle; • Wahl der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters und dessen/deren Stellvertreterin; • Abnahme der Jahresrechnung.
Der Stiftungsrat ist berechtigt, einzelne seiner Befugnisse an eines oder mehrere seiner Mitglieder oder an Dritte zu übertragen.
Die Einzelheiten der Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Stiftungsra tes werden in einem Reglement umschrieben.
Art. 10 Stiftungsratsausschuss
Der Stiftungsrat kann aus seiner Mitte einen Ausschuss bestimmen. Dieser besteht aus min destens drei Mitgliedern. Er wird vom Stiftungsrat gewählt. Ihm gehören an: Die Präsiden- tin/der Präsident des Stiftungsrates als Vorsitzende/Vorsitzender sowie weitere Mitglieder des Stiftungsrates.
Die Einzelheiten der Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten des Stiftungs ratsausschusses werden in einem Reglement umschrieben.
Art. 11 Geschäftsstelle
Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die ordentliche Besetzung der Geschäftsstelle.
Die Einzelheiten der Organisation, Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Geschäfts stelle werden in einem Reglement umschrieben.
Art. 12 Revisionsstelle
Der Stiftungsrat wählt eine unabhängige, externe Revisionsstelle, welche das Rechnungs wesen der Stiftung jährlich zu überprüfen und über das Ergebnis dem Stiftungsrat einen de taillierten Prüfungsbericht mit Antrag zur Genehmigung zu unterbreiten hat.
Die Revisionsstelle hat bei der Ausführung ihres Auftrages wahrgenommene Mängel dem Stiftungsrat mitzuteilen. Werden Mängel nicht innert nützlicher Frist behoben, hat die Re visionsstelle nötigenfalls die Aufsichtsbehörde zu orientieren.
Die Revisionsstelle wird jeweils fur zwei Jahre gewählt; sie ist wiederwählbar.
Art. 13 Rechnungslegung
Das Geschäftsjahr der Stiftung wird durch den Stiftungsrat festgelegt und ist der Aufsichts behörde mitzuteilen.
Der Stiftungsrat erstellt nach Abschluss des Geschäftsjahres die Jahresrechnung und legt sie der Revisionsstelle vor. Der Jahresbericht, die Jahresrechnung und der Bericht der Revisi onsstelle sind der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einzureichen.
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III. Änderung der Stiftungsurkunde und Aufhebung der Stiftung
Art. 14 Änderung der Stiftungsurkunde
Der Stiftungsrat kann die durch allfällige Umstände gebotenen Ergänzungen oder Ände rungen dieser Stiftungsurkunde bei der zuständigen Behörde beantragen.
Art. 15 Aufhebung der Stiftung
Die Dauer der Stiftung ist unbegrenzt.
Lässt sich der Zweck der Stiftung nicht erreichen, so kann der Stiftungsrat bei der Auf sichtsbehörde eine Zweckänderung oder die Aufhebung der Stiftung beantragen.
Ein noch vorhandenes Vermögen fällt einer anderen gemeinnützigen, steuerbefreiten Insti tution mit gleichem oder ähnlichem Zweck mit Sitz in der Schweiz zu. Ein Rückfall von Stiftungsvermögen an die Stifter oder Dritte ist ausgeschlossen. Der Stiftungsrat bleibt so lange im Amt, bis die Stiftung vermögenslos ist.
IV. Stiftungsreglemente
Art. 16 Reglemente
Jede Bestimmung dieser Stiftungsurkunde kann durch Stiftungsreglemente näher ausge führt bzw. ergänzt werden, die der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen sind. Deren Erlass erfolgt durch den Stiftungsrat. Sämtliche Abänderungen aller Reglemente ob liegen ebenfalls dem Stiftungsrat, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichts behörde.
V. Handelsregister und Aufsichtsbehörde
Art. 17 Handelsregister
Die Stiftung wird im Handelsregisteramt Basel eingetragen.
Art. 18 Aufsichtsbehörde
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidg. Departements des Innern.
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VI. Schlussbestimmungen
Diese Urschrift wird fur die Stifter, die Stiftung und die Aufsichtsbehörde und das Handels registeramt 3-fach ausgefertigt.
Unterschriften: 1
Ruth Herzog-Diem Carmen Rahm Präsidentin Geschäftsleiterin Selbsthilfe Schweiz Selbsthilfe Schweiz
25. April 2012
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Stiftungsrat Selbsthilfe Schweiz
Stiftungsrat Selbsthilfe Schweiz Funktion
Prof. Philippe Lehmann, NE Präsident, Ressort Suisse romande Professor Haute Ecole de Santé, Lausanne
Peter Tra uffer, ZH Co-Vizepräsident, Ressort Fundraising/ Lie, phil. Psychologe FSP t Selbsthilfezentren
Sibylla Kämpf, BS Stiftungsrätin, Ressort Betroffene Controlling Novartis
Renato Bucher, BS Stiftungsrat, Ressort Finanzen
Martin Bienlein, BE Stiftungsrat, Ressort Politik
Stiftungsrätin, Ressort Organisation des Ge Joy Demeulemeester, VD sundheitssystems
Claudine Frey, ZH SHZ-Delegierte Selbsthilfe Zentrum Region Winterthur, Geschäftsleiterin
Tom Burri, LU SHZ-Delegierter Selbsthilfe Luzern Obwalden Nidwalden, Geschäftsleiter
Selbsthilfe Schweiz, 31.05.2023
Organigramme Selbsthilfe Schweiz / Info-Entraide Suisse Basel, 30. Mai 2023: Lukas Zemp und Veronika Arti-Boskovic Selbsthilfe Schweiz
------ ► Hierarchische Verbindung
> (institutionalisierte) Zusammenarbeit
Organigramm und Aussenbeziehungen Punktuelle Zusammenarbeit
Selbsthilfe Schweiz Stiftung Selbsthilfe Schweiz Partnerschaften, Kooperationen, Mitgliedschaften, nationale <—► c Behörden Geschäftsstelle Selbsthilfe O) c o Schweiz (13 T <n ’c i CD i Centre Romand von Zusammenarbeits ■ o i i Selbsthilfe Schweiz gefässe <D i u.a. Nationale Arbeitsgruppen; -C i Fachkommission; groupe latin i 4-' in i Regionale Antennen -Q Regionale Selbsthilfezentren i OJ <-■* i (Romandie) / un i / ✓
i / ✓* V
Selbsthilfegruppen
Organigramm und Aufgaben Stiftung Selbsthilfe Schweiz Geschäftsführung/Aufgaben: • Personalführung/Finanzen Stiftungsrats • Vernetzungen/Rartnerschaften Philippe Lehmann • Leistungsaufträge, z.B. BSV präsident • Betreuung/Unterstützung Stiftungsrat und GL SHZ l • Zusammenarbeit mit UVN * Stiftungsrat • Sponsoring/Fundraising • Angebote/Projekte intern/extern l begleiten oder neue lancieren Lukas Zemp/ helfen Elena Geschäftsführung 80% / • Digitalisierung/IT Konstantinidis • Kampagnenführung/ stv. Geschäfsführung 10% Öffentlichkeitsarbeit Elena y ------ Elena Veronika Arti- Patricia Nadja Grether Konstantinidis Konstantinidis __ Boskovic ^^BLkas Zempl^^^- Ciarrettino ____ Lukas Zemp Lukas Zemp Finanzen & Qualität und Weiter Öffentlicnkertsärbeit Bereich Centre Projekte 50% Administration entwicklung und Kommunikation Selbsthilfe 20% Romand 40% 30% 60% • Qualität und Weiter- • Tag der Selbsthilfe • Selbsthilfefreundliche bildung/Fachkom- • Buchhaltung und • Antenne Neuchâtel • Medienarbeit Spitäler (EK und LZ) Finanzen mission Qualität • AntenneJura • Betreuung und • Selbsthilfe und • Weiterbildungsange • BSV Reporting • Antennen Valais Weiterentwicklung Migration (EK • Personaladmini bot Deutschschweiz und Fribourg (im Website/CMS und Social und LZ) für Fachpersonen stration Aufbau) media Deutschschweiz • Junge Selbsthilfe (EK) • Weiterbildungsange • Institutionelles • Social media • Kommunikationsplanung • Virtuelle Selbsthilfe/ Fundraising bot für SHZ- Romandie • Betreuung Fachkommission Digitalisierung (EK Mitarbeitende • Sekretariat • Groupe latin und Öffentlichkeitsarbeit und LZ) • Qualitätsüberprüfung Newsletter Romandie (Lukas Zemp) UVN/Arbeitsgruppe • Öffentlichkeitsarbeit Partnerschaften und Suisse Romande Veranstaltung (LZ)
* Peter Trauffer, Martin Bienlein, Renato Bucher, Sibylla Kämpf, Joy Demeulemeester Claudine Frey (ohne Stimmrecht), Tom Burri (ohne Stimmrecht)
Verein Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & Pfarinenstiel
Statuten vom 23. Mai 2017
Name und Sitz
Art. 1 Unter dem Namen „Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland - Pfannenstiel“ besteht ein konfessionell und politisch neutraler, gemeinnützigerVerein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB mit Sitz in Uster.
Das Einzugsgebiet umfasst die Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster.
Zweck
Art. 2 Der „Verein Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland - Pfannenstier setzt sich für die Förderung der Gemeinschaftlichen Selbsthilfe ein. Er betreibt eine Informations- und Fachstelle rund ums Thema Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen.
Art. 3 Die Fachstelle berät Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen im psychosozialen und somatischen Bereich. Sie bietet Hilfe bei der Gründung und Begleitung bei der Arbeit von Selbsthilfegruppen.
Die Fachstelle macht Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, bei Gemeinden und Institutionen und an öffentlichen Orten.
Art. 4 Der „Verein Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland - Pfannenstiel“ ist Mitglied des Dachverbands „Stiftung Selbsthilfe Schweiz“ und orientiert sich an deren Zielsetzungen zur Förderung der Gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
III. Mitgliedschaft
Art. 5 Die Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen sowie öffentlich- rechtlichen Trägerschaften offen, welche den Vereinszweck unterstützen.
Art. 6 Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand aufgrund schriftlicher Beitrittserklärung. Die Ablehnung von Beitrittsgesuchen ist nicht zu begründen. Den
■
Betroffenen steht das Recht zu, ihr Beitrittsgesuch der Mitgliederversammlung zu unterbreiten.
Art. 7 Der Austritt aus dem Verein ist auf das Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich einzureichen.
Art. 8 Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung, wenn sein Verhalten den Interessen des Vereins, namentlich dem Ansehen in der Öffentlichkeit oder dem Einvernehmen mit den Selbsthilfegruppen schadet.
IV. Vereinsorgane
Art. 9 Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Kontrollstelle
a) Die Mitgliederversammlung
Art. 10 Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahrs einberufen. Die Einladung mit der Traktandenliste wird den Mitgliedern mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich zugestelit. Anträge von Mitgliedern sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstag schriftlich einzureichen.
Art. 11 Der Vorstand ist verpflichtet, auf Verlangen von einem Fünftel der Vereinsmitglieder oder der Kontrollstelle, innert Monatsfrist eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Entsprechende Anträge von Mitgliedern sind dem Vorstand bis spätestens Jl zehn Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich zu stellen.
Art. 12 Die Beschlüsse der Vereinsversammlung erfolgen mit Ausnahme von Art. 28 und 29 mit einfachem Mehr. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stellvertretung ist ausgeschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin / der Präsident.
Art. 13 Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht die Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder das schriftliche Verfahren beschliesst.
Art. 14 Der Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Abnahme der Jahresrechnung, des Voranschlags und des Jahresberichts b) Wahl der Präsidentin / des Präsidenten sowie der übrigen Vorstandsmitglieder c) . Wahl der Kontrollstelle d) Festsetzung der Mitgliederbeiträge für Einzel- und Kollektivmitglieder e) Änderung der Statuten f) Auflösung des Vereins g) Beratung und Beschlussfassung über weitere Geschäfte, die ihr vom Vorstand oder von Mitgliedern vorgelegt werden.
b) Der Vorstand
Art. 15 Der Vorstand besteht aus der Präsidentin / dem Präsidenten sowie mindestens vier weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Art. 16 Vorstandsmitglieder, die im Honorarverhältnis für das Selbsthilfezentrum arbeiten, verlieren für die Zeit der Anstellung ihr Stimmrecht im Vorstand.
Art. 17 Mitarbeiter/innen des Selbsthilfezentrums können nicht dem Vorstand angehören. Die Leitung der Fachstelle nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. Sie hat ein Antragsrecht.
Art 18 Der Vorstand tritt auf Einladung der Präsidentin / des Präsidenten oder von drei Vorstandsmitgliedern zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse erfolgen mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die Präsidentin / der Präsident den Stichentscheid. Der Vorstand kann Beschlüsse auf dem Zirkularweg fassen, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt.
Art. 19 Der Vorstand behandelt alle Geschäfte, die nicht einem andern Organ vorbehalten sind insbesondere ist er zuständig für die folgenden Aufgaben:
a) Aufsicht über die Geschäfte des Selbsthilfezentrums und dessen Tätigkeit b) Genehmigung des Voranschlags und der Jahresrechnung zuhanden der Mitgliederversammlung c) Genehmigung von Mietangelegenheiten d) Beizug von Sachverständigen e) Bildung von vorstandsinternen Ausschüssen mit eigener Entscheidungskompetenz f) Anstellung von Mitarbeiter/innen g) Beschlussfassung über personalrechtliche Angelegenheiten h) Erlass eines Geschäfts- und Kompetenzreglements für die Fachstelle i) Bezeichnung der im Finanzverkehr zeichnungsberechtigten Mitarbeiter/innen
Art. 20 Für rechtsverbindliche Geschäfte, welche den Verein verpflichten oder ihm zu einem Recht verhelfen, ist die Kollektivunterschrift der Präsidentin / des Präsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied notwendig.
Art. 21 Einzelne Geschäfte können durch Beschluss des Vorstands an die Fachstellenleitung delegiert werden.
Art. 22 Die Abwicklung des Finanz- und Zahlungsverkehrs erfolgt mittels Kollektivunterschrift zu Zweien.
Art. 23 Der Vorstand ist befugt die Führung des Rechnungswesens an Dritte zu übertragen.
c) Kontrollstelle
Art. 24 Als Kontrollstelle wird eine anerkannte Revisionsfirma beauftragt. Die Wahl der Revisionsstelle erfolgt jährlich.
Art. 25 Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung. Sie erstattet Bericht und Antrag an den Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung. Der Kontrollstelle ist Einblick in die für ihre Aufgabenerfüllung relevanten Unterlagen zu gewähren und Auskunft zu erteilen.
V. Finanzielle Mittel
Art 26 Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
a) Mitgliederbeiträgen b) Einkünften aus Dienstleistungen c) Beiträgen von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Trägerschaften d) Spenden und Legaten e) Darlehen
Art. 27 Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
VI. Statutenänderung und Auflösung des Vereins
Art. 28 Für die Abänderung der Statuten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Art. 29 Die Auflösung des Vereins erfordert eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung, an welcher mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder anwesend ist.
Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschliessen kann.
Bei Auflösung des Vereins muss das vorhandene Vermögen einer oder mehreren gemeinnützigen Institutionen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zukommen. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr.
VII. Verschiedenes und Übergangsbestimmungen
Art. 30 Als Geschäftsjahr des Vereins gilt das Kalenderjahr.
Art. 31 Die Mitgliederversammlung hat am 23. Mai 2017 den revidierten Statuten zugestimmt. Sie treten auf den 1. Juli 2017 in Kraft und ersetzen die letztmals revidierten Statuten vom 12. Juni 2012.
Uster, 23. Mai 2017
Verein Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & Pfannenstiel
M. Freiburghaus, Präsident A. Purnelis, Geschäftsleiter
Statutenrevision 23 05 2017.docx
1 Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt
Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-270.7.002.735-7 von: 1 CHE-109.155.856 Stiftung 21.01.2000 auf:
Alle Eintragungen
Ei Name Ref Sitz
1 KOSCH-Stiftung 1 Basel
11 Selbsthilfe Schweiz
Ei Lö Aufsichtsbehörde Ei Lö Adresse.
2 Eidg. Departement des Innern, in Bern 1 Laufenstr. 12
4053 Basel
Ei Lö Zweck_______________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen
1 Förderung der Selbsthilfe, insbesondere indem die Stiftung die Bemühungen der
Selbsthilfegruppen und der Kontaktstellen für Selbsthilfe in der Schweiz koordiniert und gegen aussen repräsentiert, das vorhandene Know-How und die institutionellen Ressourcen für die gesamte Schweiz nutzbar macht und gegenüber Dritten als Ansprechpartner dient. Die Stiftung betreibt eine nationale und internationale Anlauf und Informationsstelle für Selbsthilfe und kann Forschungsprojekte anregen.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum 1 11 Organisation: Stiftungsr-at, Geschäftsstolle und Revisionsstelle. 1 13.01.2000 Stiftungsrat: 4 oder mehr Mitglieder 11 26.06.2012
9 Vermögensübertragung: Die Stiftung überträgt gemäss Verträgen vom
16.09.2010/29.10.2010 und vom 16.05.2011/17.05.2011 und Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 28.06.2011 und Erläuterung vom 09.08.2011 Aktiven von CHF 148'211.37 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 13'871.14 auf den Verein Selbsthilfezentren BE, in Bern (CH-036.6.050.854-5). Gegenleistung: CHF 79’543.10.
19 Weitere Adresse: Maison des association, Bureau 112, Rue Louis Favre 1,2000
Neuchâtel.
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 465 21.01.2000 20 28.01.2000 637 14 2439 27.04.2016 84 02.05.2016 2810683 2 5152 02.10.2002 195 09.10.2002 5 / 677242 15 3840 30.06.2016 128 05.07.2016 2932781 3 5131 24.08.2005 167 30.08.2005 5/2994312 16 727 01.02.2017 25 06.02.2017 3328683 4 1720 24.03.2009 61 30.03.2009 8/4948156 17 1374 03.03.2017 47 08.03.2017 3390763 5 3423 28.05.2010 105 03.06.2010 8 / 5659590 18 4840 27.08.2018 167 30.08.2018 4443577 6 5924 21.09.2010 187 27.09.2010 6 / 5826680 19 5158 11.09.2018 178 14.09.2018 1004455777 7 7299 23.11.2010 232 29.11.2010 6/5914228 20 194 10.01.2019 9 15.01.2019 1004541837 8 3948 01.07.2011 129 06.07.2011 6241066 21 4579 08.08.2019 154 13.08.2019 1004694867 9 4879 24.08.2011 166 29.08.2011 6312428 22 44 02.01.2020 4 08.01.2020 1004798268 10 3065 04.06.2012 109 07.06.2012 6707586 23 146 07.01.2021 7 12.01.2021 1005071449 11 4336 30.07.2012 149 03.08.2012 6796924 24 981 12.02.2021 33 17.02.2021 1005103316 12 1993 04.04.2013 67 09.04.2013 7138620 25 8261 31.12.2021 3 05.01.2022 1005373191 13 5538 02.10.2014 193 07.10.2014 1755207 26 160 10.01.2022 9 13.01.2022 1005380130
Ei Ae Lö Personalangaben__________________________ Funktion Zeichnungsart 1 8 Gysin, Br? Remo,- von Holstein und Basel, in Basel Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 1 3 Boillat, Pierrer-von Delémont, in Delémont Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 1 3 Gonseth, Dr-R-uth, von Muri AG, in Liestal Mftgked-des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungs-rates 1 8m Herzog, Ruth, von Zürich, in Wolfhausen Mitglied des Kellektivunterschrift zu zweien Stiftrngsr-ates 1 5 Vogelsanger, Vreni, von Schaffhausen-und Beggingen, in Geschäftsführerin Einzelunterschrift Binningen 3 5 Huber, Silvia? von-Kriens, in St. Gallen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Sttfengsrates 3 10 Lüschor, Dorisr-von Uster, in Uster Mitglied des Kollektivuntorschrift zu zweien Stiftungsrates
Basel, 12.04.2022 17:09 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt CHE-109.155.856 Selbsthilfe Schweiz Basel 2
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 3 5 Waldner, Resmarie, von Zürich, in Ebmatingen Mitgtied des Kollektivunterschrift zu zweien Strftungsrates
4 14 Swiss Revision AG (CH-020.3.014.073-8)7-m-Zürieh Revisionsstollo
6 16m Lehmann, Philippe, von Nyon und Langnau im Emmental, in Mitgfied-des Kellektivunterschrift zu zweien Neuchâtel Stiftungsrates- 7 20 Wyss, Franz, von Wynigen, in Bern Mitgtted-des- Kollektivuntorschrift zu zweien Stiftungsrates 7 13m Rahm Grobéty, Carmen, von Muttenz7-m-Base1 Geschäftsführerin Etnzekmtersehrift 8 12 Herzog, Ruth, von Zürichr in Wolfhausen Präsident des Kolloktivuntorschrift-zu zweien Stiftungsrates 8 14 Rérat, Doris Heteftervon-Basel, in Basel Mitglied-des KoHektivurrterschrift zu zweien Stiftungsrates
8 14 Sex Schaub, Anna, von Zürich, in Zürich Kollektivunterschrift zu zweien
Stiftungsrates 8 12m SchmieRLukas, von Basel, in Basel Mitglied-des Kellektivuntefsehrift-zu-zwefen Stiftungsrates- 12 16 Schmid, Lukas, von Basel, in Basel Präsieteftedes Kollektivunterschrift zu zweien St-iftungsfates- 12 18 Schaub Reisle, Maja, von Donneloye, in Bern Mftgfed-des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 13 15 Rahm-Grobéty, Carmen, von Muttenz, in Basel Ges-ehä-fts-führerin KeHektivtrntersehfift-zti-zweien 14 20 Wittwer^Petoarveri-Trubrin-Gberho-fen am-Thunersee Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 14 23 Frei-Kocher-Ursula,- von Kienberg, in-Allschwil Mftgfed-des- Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates
14 25 Ingold, Maj-arwen Winterthur, in Winterthur KeHektivunterschrift zu zweien
Stiftungsrates 14 Trauffer, Peter, von Beatenberg, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates
14 17 Straumann Treuhand AG (CHE-113.180.716), in TherwH Revisiensstelfe
15 25 Wyss-Sarah Dominique, von Basel, in Basel Geschäftsführerin Kolloktivuntorschrift zu zweien 16 18m Lehmann, Philippe, ven Nyon und Langnau im EmmenteL-in Präsidenbdes Kollektivunterschrift zu zweien Neuchâtel Stiftungsrates 17 Streicher & Brotschin Revision AG (CHE-114.014.919), in Basel Revisionsstelle 18 Lehmann, Philippe, von Nyon und Langnau im Emmental, in Saint- Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Martin (VS) Stiftungsrates 18 21 Koch, Ursula, von Lütisburg, in Zürich Mitglied des KeHektivuntersehrifrzu-zweien Stiftungsrates 20 Kämpf, Sibilla, von Sigriswil, in Basel Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 22 23 Brunner, Walter Stephan, von Wattwil, in Bern Kollektivuntcrschrift zu zweien Stiftungsrates 22 25 Hartmann, Alexander, von-Aüschwil, in Riehen Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 23 Fritschi, Sonja, von Basel, in Basel Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 24 Konstantinidis, Elena, von Wolfwil, in Köniz stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin 26 Zemp, Lukas, von Wolhusen, in Gelterkinden Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
Basel, 12.04.2022 17:09 Diese Internet Information aus dem kantonalen Handelsregister hat mangels Originalbeglaubigung keinerlei Rechtswirkung und erfolgt ohne Gewähr.
SELBSTHILFESCHWEIZ INFOENTRAIDESUISSE AUTOAIUTOSVIZZERA
Selbsthilfe Schweiz Geschäftsplan Vision, Leitbild, Strategie 2021-2025
Laufenstrasse 12 CH-4053 Basel Tel. 061 333 86 01 info@selbsthilfeschweiz.ch www.selbsthilfeschweiz.ch Konto: 40-380894-0
Externe Version - 6. Januar 2021
Geschäftsplan 2021-2025
Inhalt i. Einleitung
2. Stiftung Selbsthilfe Schweiz
3. Mission der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
4. Vision der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
5. Leitbild der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
5.1 Verständnis der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
5.2 Wirkungskreis
6. Auftrag der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
6.1 Selbsthilfe Schweiz als Dienstleisterin
6.2 Selbsthilfe Schweiz als Interessenvertreterin
6.3 Selbsthilfe Schweiz als Wissensvermittlerin
7. Zuständigkeitsbereiche von Selbsthilfe Schweiz.
7.1 Selbsthilfezentren
7.2 Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen ................
7.3 Gesundheitsligen und Gesundheitsinstitutionen
7.4 Gemeinschaftliche Selbsthilfe im virtuellen Raum .........
7.5 Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit
7.6 Forschung, Fachwissen und Schulung
7.7 Internationale Vernetzung
8. Strategische Ziele und Handlungsfelder der Stiftung Selbsthilfe Schweiz bis 2025
8.1 Weiterentwicklung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
8.2 Finanzielle Sicherung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
8.3 Partnerschaften und Kooperationen
8.4Öffentlichkeitsarbeit 8.5Politische und rechtliche Verankerung
9. Anhang
9.1 Team Selbsthilfe Schweiz
9.2 Stiftungsrat Selbsthilfe Schweiz
9.3 Organigramm Stiftung Selbsthilfe Schweiz
9.4 Organigramm der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
9.5 Meilensteine der Stiftung Selbsthilfe Schweiz 2001 - 2020
9.6 Glossar zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe
9.7 Dienstleistungen von Selbsthilfe Schweiz an regionale Selbsthilfezentren und Selbsthilfeorganisationen
9.8 Verbreitung der Selbsthilfegruppen in der Schweiz
Geschäftsplan 2021-2025
1. Einleitung
Die Stiftung Selbsthilfe Schweiz, welche sich als einzige Organisation schweizweit in allen gesundheit lichen und sozialen Themenbereichen für die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe einsetzt, strebt eine führende Rolle im Bereich der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz an.
Selbsthilfe Schweiz hat den Auftrag in der Selbsthilfeförderung Dienstleistungen zu erbringen sowie die ' Interessenvertretung und die Information über den Nutzen der Selbsthilfe sicherzustellen. Hinter Selbsthilfe Schweiz steht das lokale Engagement von vielen professionellen Mitarbeitenden der regio nalen Selbsthilfezentren. Die auf Selbsthilfeförderung spezialisierten 22 Zentren und Antennen (zu ständig für 23 Kantone) bieten kompetente Hilfe rund um den Aufbau und die Begleitung von Selbst hilfegruppen an. Sie sind Unterleistungsvertragsnehmerinnen der Stiftung Selbsthilfe Schweiz und da her den Qualitätsbedingungen und Richtlinien von Selbsthilfe Schweiz und des Bundesamtes für Sozi alversicherungen (BSV) unterstellt. In der Schweiz bieten heute rund 2'300 Selbsthilfegruppen zu über 300 Themen und 40 Foren Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit zum Austausch auf Augen höhe.
Das mittel- und langfristige Ziel ist es, die vielfältigen Selbsthilfe-Angebote im gesamten Themenspek trum von körperlichen und psychischen Krankheiten bis zu sozialen Problemen und belastenden Le benssituationen für Betroffene und Angehörige zu bündeln. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe und de ren Förderung sollen in der Bevölkerung breite Resonanz finden und gesetzliche Anerkennung errei chen. Dazu möchten wir die bereits gebildeten Allianzen mit anderen wichtigen Akteuren wie Gesund heitsligen und Selbsthilfe-Organisationen fortführen und weiter stärken. Ein weiteres Ziel ist die Inten sivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Dies ist unter anderem notwendig, um die ge sellschaftliche und rechtlichen Anerkennung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zu erlangen.
Für die Jahre 2021 bis 2025 stehen fünf strategische Schwerpunkte mit konkreten Zielen und Hand lungsfeldern an. Die kurzfristigen Vorhaben werden jeweils in Jahreszielen definiert.
Nachfolgend die fünf Schwerpunkte:
1) Weiterentwicklung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
2) Finanzielle Sicherung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
3) Partnerschaften und Kooperationen
4) Öffentlichkeitsarbeit
5) Politische und rechtliche Verankerung
Der Geschäftsplan zeigt auf, wie und wohin sich Selbsthilfe Schweiz in Zukunft entwickeln soll, welche Wege sie dabei einzuschlagen gedenkt und welche Unterstützungen sie dafür brauchen wird.
Philippe Lehmann Sarah Wyss
Präsident Geschäftsführerin
Geschäftsplan 2021-2025
2. Stiftung Selbsthilfe Schweiz
Seit 20 Jahren agiert die Stiftung auf nationaler Ebene in den Diensten der gemeinschaftlichen Selbst hilfe. Als einzige Organisation engagiert sie sich, unabhängig von der Thematik, dem Grad der Betrof fenheit oder der Form der Hilfe, für die Idee der gemeinschaftlichen Selbsthilfe - zusammen mit 22 Selbsthilfezentren und 5 Selbsthilfeorganisationen. Die Stiftung Selbsthilfe Schweiz verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Anfänge Den Grundstein wurde in 1981 Basel gelegt. Vreni Vogelsanger baute mit dem «Hinterhuus» das erste und während einiger Zeit einzige Selbsthilfezentrum in der Schweiz auf, das sich ausschliesslich der Förderung von Selbsthilfegruppen verschrieb. Nach und nach entstanden andere Selbsthilfezentren. Die Selbsthilfebewegung war anfangs sehr auf das Engagement und den Enthusiasmus Einzelner ange wiesen. Das Geld fehlte an allen Ecken und Enden. Die Grundlagen zur Gründung einer nationalen Dachorganisation in der Schweiz wurden 1993 geschaf fen. Der Motor der Initiative war wiederum vor allem Vreni Vogelsanger. Sie war die Erste, die die Selbsthilfebewegung in der Schweiz gesamthaft betrachtete, analysierte und Strategien für öffentliche Gelder entwickelte.
KOSCH wird zum Dach der Schweizer Selbsthilfebewegung Ein bürokratisches Hindernis beschleunigte die Entwicklung: Um gegenüber dem Bundesamt für Ge sundheit als Organisation auftreten zu können, wurde 1996 die Arbeitsgemeinschaft KOSCH gegründet, der alle regionalen Selbsthilfezentren angehörten. KOSCH stand für «Koordination und Förderung von Selbsthilfegruppen in der Schweiz». Nach einigen Auf und Abs in den folgenden Jahren konnte schliess lich 2000 der entscheidende Schritt zu einer Geschäftsstelle vollzogen werden. Als erste Arbeitsschwerpunkte wurden die Errichtung eines nationalen Auskunftsdienstes, die Vernet zung von Betroffenen seltener Krankheiten, die Pflege von Listen und Verzeichnissen der schweizeri schen Selbsthilfegruppen sowie überregionaler Fachaustausch und Fortbildungen definiert. Ausserdem wurde die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) gesucht. Seit 2001 besteht ein Leistungsvertrag mit dem BSV, der für die Selbsthilfezentren die lange ersehnte öf fentliche Anerkennung bedeutete und so bei anderen öffentlichen Geldgebern eine Sogwirkung aus löste.
KOSCH zeigt Wirkung Eine von der Stiftung 2002 veranlasste Studie zeigte den Stand der Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung in der Schweiz auf und skizzierte die Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Das Engagement der Stiftung KOSCH und der regionalen Zentren wirkte sich auf die Zahl der Selbsthilfegruppen in der Schweiz positiv aus. Wurden 2004 noch 24 Selbsthilfegruppen pro lOO'OOO Einwohner gezählt, so waren es 2008 schon 32. Darüber hinaus standen durch die Studie erstmals Zahlen und konkrete Empfehlungen zur Verfü gung. Der Ausbau und die Professionalisierung der Selbsthilfezentren sowie die gemeinsam mit den Zentren entwickelten Qualitätsstandards können als die grössten Verdienste der ersten zehn Jahre von KOSCH angesehen werden. Das 10jährige Jubiläum, das 2010 gefeiert werden sollte, geriet allerdings beinahe zur Bruchlandung von KOSCH: Ein drastischer Spendeneinbruch erzwang weitreichende Sparmassnah men. Die jahrelang extrem hohe Arbeitsbelastung trotz Teilzeitpensums führte zudem zu gesundheit lichen Problemen bei der langjährigen Leiterin und Pionierin Vreni Vogelsanger. Ein Neustart wurde notwendig.
Geschäftsplan 2021-2025
Neustart mit neuem Namen: Aus KOSCH wird Selbsthilfe Schweiz Mit neuem Namen und vielen neuen Gesichtern richtete sich die mittlerweile in «Selbsthilfe Schweiz» umbenannte Stiftung neu aus. Der neu formierte Stiftungsrat und die neue Geschäftsleitung strebten eine bessere Positionierung der Selbsthilfe im Gesundheits- und Sozialbereich an. Zudem wurde das Augenmerk auf eine bessere Vernetzung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe innerhalb der Schweiz ge richtet. Auch der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit war ein grosses Anliegen des neuen Teams. Im Bu sinessplan der Selbsthilfe Schweiz wurden für den Zeitraum von 2012 bis 2015 drei strategische Schwerpunkte festgehalten worden: Konsolidierung und Stärkung der Geschäftsstelle Selbsthilfe Schweiz, Auf- und Ausbau einer synergienutzenden Zusammenarbeit mit gesundheitspolitischen Play ern und die Anerkennung der Bedeutung der Selbsthilfe sowie die Förderung von Selbsthilfegruppen über das Medium Internet.
Die Weiterentwicklung von Selbsthilfe Schweiz Für die Jahre 2016 bis 2020 standen fünf strategische Schwerpunkte mit konkreten Zielen und Hand lungsfeldern an: Partnerschaften und Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit, Politische und rechtliche Verankerung, Weiterentwicklung der Selbsthilfebewegung Schweiz und die Stabilisierung der Selbst hilfe Schweiz.
Im Anhang 9.5 sind konkrete Meilensteine ab 2002 aufgeführt.
3. Mission der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
Selbsthilfe Schweiz setzt sich ein für die Stärkung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe - unabhängig von Thema, Form und Organisation. Ziel ist, dass durch Selbstverantwortung und gegenseitige Unterstüt zung die Selbstkompetenz und Selbstbestimmung gestärkt und damit die Lebensqualität und gesell schaftliche Integration der Menschen in schwieriger Lebenslage verbessert wird.
4. Vision der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe erhält gesellschaftliche, politische und gesetzliche Anerkennung und ist als Methode zur Förderung von Selbstkompetenz und Selbstbestimmung ein wichtiger Pfeiler im schweizerischen Sozial- und Gesundheitswesen.
Selbsthilfe Schweiz ist gesamtschweizerisch die führende Kraft in der Förderung der gemeinschaftli chen Selbsthilfe, d.h. in der Unterstützung, Koordination und Vernetzung aller Organisationen mit Selbsthilfebezug, der Ermöglichung eines niederschwelligen Zugangs zu den verschiedenen Formen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe, der Pflege des Knowhows und als Vertretung der Selbsthilfebewegung nach aussen.
Geschäftsplan 2021-2025
5. Leitbild der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
5.1 Verständnis der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
Menschen sind ungeachtet ihrer aktuellen Lebenssituation lern- und entwicklungsfähig. Ihr Handeln entspringt autonomer Willens- und Herzensbildung, wobei sie sich ihrer Aufgabe und Verantwortung als Teilhabende im sozialen Geschehen bewusst sind. Die Verantwortung für sich selbst wird in der Selbsthilfegruppe aufrechterhalten. Teilnehmende von Selbsthilfegruppen und anderen Austauschfor men der gemeinschaftlichen Selbsthilfe übernehmen aktiv die Verantwortung für ihre Gesundheit und durch die zustimmende Hinwendung zu Menschen «.im gleichen Boot» leisten sie einen unschätzbaren Beitrag zu unserem Gesundheits- und Sozialwesen. Durch die gleichzeitige Solidarität und Selbstver antwortung tragen sie zur Integration in der Gesellschaft bei.
In dergemeinschaftlichen Selbsthilfe schliessen sich Menschen mit demselben Problem oder mit einem gemeinsamen Anliegen oder in einer gleichen Lebenssituation zusammen. Frauen, Männer, junge und ältere Menschen jeglicher Kultur und Herkunft wollen einander beistehen und helfen. Auch die in der Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe tätigen Organisationen repräsentieren ein vielfältiges Spektrum. Grenzen der Zusammenarbeit sind erreicht, wenn die geltenden ethischen Grundsätze und Standards für den Umgang mit Selbsthilfegruppen übergangen werden.
Die Gruppe ist mehr als die Summe ihrer Teilnehmenden, sie birgt ein grosses Entwicklungspotenzial. Die Aufgabe einer Selbsthilfegruppe besteht darin, sich selbst so zu organisieren, dass jedes Mitglied sich mit seinen Anliegen entfalten und Verständnis und Anerkennung finden kann. Die eigenen Inte ressen, das Interesse für die andern und die Bildung eines Gruppeninteresses bilden die Grundlagen für die Freisetzung der Ressourcen.
Selbsthilfe Schweiz betrachtet das (Erfahrungs-)Wissen der Betroffenen als gleichwertig und strebt eine möglichst egalitäre Beziehung zwischen Betroffenen und Fachleuten an.
Die Arbeit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe wird als in hohem Mass förderlich für die Gesundheit des Einzelnen bewertet. Indem sie ihren gesundheitlichen Anliegen öffentlich und bei zuständigen Stellen und Fachleuten im Gesundheitswesen Gehör verschaffen, geht ihre Wirkung weit über die Selbsthilfe gruppen hinaus.
Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Hilfe und Solidarität: Unter diesen Werten lassen sich dem nach die prägenden Merkmale der gemeinschaftlichen Selbsthilfe subsumieren.
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe wird in vielen Formen gelebt: in örtlichen Selbsthilfegruppen, in Vi deo-Selbsthilfegruppen, in Selbsthilfeorganisationen und in Selbsthilfeforen im Internet. Das Motiv der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist die eigene und mittelbare Betroffenheit.
Die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit von Selbsthilfegruppen ist das Abbild unserer demokratischen Gesellschaft. Es wird auf Gleichbehandlung der Themen geachtet. Die Stiftung distanziert sich von Gruppen, die den geltenden ethischen Richtlinien zuwiderhandeln.
5.2 Wirkungskreis
Selbsthilfe Schweiz wirkt im schweizerischen Gesundheits- und Sozialwesen. Sie positioniert sich nati onal durch themenübergreifende Fachkompetenz bei der Förderung der gemeinschaftlichen Selbst hilfe.
Geschäftsplan 2021-2025
Selbsthilfe Schweiz arbeitet professionell, gesundheitsfördernd und entwicklungsorientiert. Sie strebt ein hohes fachliches Niveau an sowohl bei der Geschäftsstelle, als auch bei den regionalen Selbsthilfe zentren, die themenübergreifend in der Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe wirken. Selbst hilfe Schweiz bemüht sich, all ihre Tätigkeiten im Interesse der Basisbewegung zu planen und durchzu führen.
Selbsthilfe Schweiz ist Ansprechpartnerin und Vermittlerin für Selbsthilfezentren, Politik, die internati onale Selbsthilfebewegung, Forschung, Gesundheitsligen und für die Bevölkerung. Sie übernimmt ebenfalls die Funktion als Koordinatorin - unter Vorbehalt der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und der rechtlichen sowie politischen Rahmenbedingungen, wobei eine Verbesserung eben dieser Rah menbedingungen angestrebt wird. Selbsthilfe Schweiz spricht explizit nicht im Namen der Betroffenen und deren Angehörigen.
Selbsthilfe Schweiz bleibt auch in Zukunft die Koordinations- und Dienstleistungsstelle der gemeinschaft lichen Selbsthilfe. Mit Partnerinnen setzt sie sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen Zugang zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe finden.
6. Auftrag der Stiftung Selbsthilfe Schweiz
6.1 Selbsthilfe Schweiz als Dienstleisterin
Selbsthilfe Schweiz betreibt die gesamtschweizerische Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe und übernimmt als Koordinations- und Dienstleistungsstelle der regionalen Selbsthilfezentren entspre chende Aktivitäten. Sie setzt einheitliche Standards und koordiniert eine effektive und effiziente Zu sammenarbeit. Sie nimmt im Auftrag des Bundes eine führende Rolle bei der Gestaltung, der Ange botssteuerung und der Weiterentwicklung der Selbsthilfezentren wahr. Sie tritt gegenüber den regio nalen Selbsthilfezentren als Unterleistungsvertragsgebende auf und bestimmt die Qualitätsstandards und übernimmt das Controlling. Sie fördert den niederschwelligen Zugang der Betroffenen zu den An geboten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
6.2 Selbsthilfe Schweiz als Interessenvertreterin
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen An gebote der gesundheitlichen und sozialen Versorgung. Selbsthilfe Schweiz stellt sich die Aufgabe, die Anerkennung der Selbsthilfe zu stärken. Sie wirkt als Lobbyistin der gemeinschaftlichen Selbsthilfe an der Gestaltung von Gesetzesvorlagen mit, welche von gesundheits- und sozialpolitischer Bedeutung sind. Sie strebt die enge Zusammenarbeit mit wichtigen Gesundheitsligen, Selbsthilfeorganisationen, Allianzen und politischen Akteuren an, um einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung der gemeinschaft lichen Selbsthilfe und der Selbsthilfegruppen zu leisten.
6.3 Selbsthilfe Schweiz als Wissensvermittlerin
Mit einer auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit übernimmt Selbsthilfe Schweiz die Verantwortung dafür, den Nutzen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe, insbesondere der Selbsthilfegruppen, breitflächig bekannt zu machen.
Selbsthilfe Schweiz initiiert Forschung als Légitimations- und Fördermassnahme und machen deren Er gebnisse für die Selbsthilfebewegung in der Schweiz nutzbar.
Geschäftsplan 2021-2025
7. Zuständigkeitsbereiche von Selbsthilfe Schweiz
7.1 Selbsthilfezentren
Im Stiftungszweck verankert ist der Auftrag, regionale Selbsthilfezentren und «Antennen» (in der Ro- mandie) für Selbsthilfegruppen zu unterstützen und ihren adäquaten Ausbau zu fördern (regionale Verankerung, gesicherte Finanzierung, Koordination, Vernetzung und Qualitätssicherung). Selbsthilfe Schweiz ist Unterleistungsvertragsgeberin der regionalen Selbsthilfezentren. Sie übernimmt deshalb die Verantwortung für die Qualitätsstandards und das Controlling.
Sie wirkt mittels Schulung und andern Handlungsinstrumenten darauf hin, dass alle Bestrebungen, Selbsthilfegruppen zu unterstützen, ihrer Selbstbefähigung dienen.
Für die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Selbsthilfezentren und Selbsthilfe Schweiz existieren verschiedene Gefässe wie Fachkommissionen, Arbeitsgruppen, Intranet, Newsletter und weitere. Da mit ist die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe Schweiz und den regionalen Selbsthilfezentren auf hohem Niveau gewährleistet.
7.2 Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
Selbsthilfe Schweiz steht in der Regel nicht in direktem Kontakt mit Selbsthilfegruppen. Dies gehört zur zentralen Aufgabe der regionalen Selbsthilfezentren. Sie unterstützt jedoch schweizweite Selbsthilfe organisationen, damit diese die Selbsthilfeförderung innerhalb der Organisationen betreiben können.
Selbsthilfe Schweiz bezieht indes Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen in die Entwicklung und die Koordination von Projekten mit ein.
Selbsthilfe Schweiz fördert bei Veranstaltungen den Einbezug und die Partizipation von Selbsthilfegrup- pen-Teilnehmenden und sichert durch die Koordination bei der Erstellung von Leitfäden und Richtlinien eine gesamtschweizerische, homogene Qualität im Umgang mit Selbsthilfegruppen.
7.3 Gesundheitsligen und Gesundheitsinstitutionen
Im Rahmen des Projekts «Gesundheitskompetenz dank selbsthilfefreundlichen Spitälern» kommt den Gesundheitsinstitutionen eine besonders wichtige Rolle zu. Die enge und verbindliche Kooperation mit ihnen ermöglicht die Selbsthilfeförderung bei Fachpersonen. Diese fungieren als Multiplikatoren und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Bekanntmachung der Selbsthilfe bei Betroffenen und Ange hörigen.
Selbsthilfe Schweiz und die Gesundheitsligen arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen und för dern die Selbsthilfe.
7.4 Gemeinschaftliche Selbsthilfe im virtuellen Raum
Selbsthilfe Schweiz unterstützt alle Bestrebungen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe, unabhängig von der Thematik, dem Grad der Betroffenheit oder der Form des Austausches. Somit unterstützt sieauch den Austausch von Betroffenen im virtuellen Raum (Video-Selbsthilfegruppen) und fördert die Weiter entwicklung webbasierter gemeinschaftlicher Selbsthilfe mit Mindestanforderungen.
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7.5 Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit
Selbsthilfe Schweiz ist in sozial- und gesundheitspolitischen Gremien vertreten, vernetzt sich mit poli tischen und gesellschaftlichen Akteuren, vertritt die Interessen der Selbsthilfebewegung nach aussen und bemüht sich, die gesetzliche Verankerung zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe sicher zustellen.
7.6 Forschung, Fachwissen und Schulung
Selbsthilfe Schweiz unterstützt Forschung als Légitimations- und Fördermassnahme, um deren Ergeb nisse für die Selbsthilfebewegung in der Schweiz nutzbar zu machen. Selbsthilfe Schweiz unterstützt die Aufarbeitung und Verbreitung von Fachwissen über die gemeinschaftliche Selbsthilfe und fördert die Schulung von Involvierten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
7.7 Internationale Vernetzung
Selbsthilfe Schweiz sieht sich als Teil der internationalen Selbsthilfebewegung. Sie steht in engem Kon takt und Zusammenarbeit mit anderen Expertinnen, Experten und Fachpersonen der europäischen Selbsthilfebewegung.
8. Strategische Ziele und Handlungsfelder der Stiftung Selbsthilfe
Schweiz bis 2025 Die Vision der Stiftung Selbsthilfe Schweiz, die Leitfäden, der deklarierte Auftrag und die Zuständig keitsbereiche bilden die Grundlage der folgenden strategischen Ziele und Handlungsfelder. Sie wurden im Dezember 2020 vom Stiftungsrat und zwei Vertretungen der regionalen Selbsthilfezentren festge legt und verabschiedet.
8.1 Weiterentwicklung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
Nachdem 2016-2020 einige wegweisende Projekte entwickelt und aufgegleist wurden, basierend auf der wissenschaftlichen Evidenz der ersten nationalen Forschungsstudie zur gemeinschaftlichen Selbst hilfe1, sollen diese nun zwecks Wirkungsentfaltung umgesetzt werden.
Ziel Teilziel_______________________________________________________ Zielgruppe______________ a) Schweizweite und regionale Stärkung der Selbsthilfeförderung: Regionale Selbsthilfezentren Regionale Präsenz in der Deutschschweiz; Stärkung der Präsenz in der Romandie durch die Eröffnung weiterer An tennen und durch die Stärkung des Centre Romand; Verbesserung der Organisationsstruktur___________________________ b) Förderung der Selbsthilfe in Spitälern: Spitäler Schweizweite Umsetzung des Projekts «Selbsthilfefreundliche Spitäler» c) Abbau der Zugangshürden für Menschen mit Migrationshintergrund: Regionale Selbsthilfezentren Umsetzung vom Projekt «Selbsthilfe und Migration» in den Pilotregionen (Umsetzung findet in den Regio- nen statt) d) Abbau der Zugangshürden für junge Menschen: Regionale Selbsthilfezentren Gewährleistung des Zugangs für junge Menschen im Rahmen vom Pro- (Umsetzung findet in den Regio- jekt «Junge Selbsthilfe»_________________________________________ nen statt) e) Virtueller Zugang zur Selbsthilfe ermöglichen: Regionale Selbsthilfezentren Gewährleistung der virtuellen Selbsthilfe mit Video-Selbsthilfegruppe (Umsetzung findet in den Regio- nen statt)___________________ f) Impulssetzung der Forschung zur Wirkung der gemeinschaftlichen Universitäten, (Fach)Hochschu- Selbsthilfe: len und andere Bildungsinsti Impulssetzung für Forschungsprojekte im Bereich der quantitativen und tute qualitativen Wirkung der Selbsthilfe
8.2 Finanzielle Sicherung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
In den letzten vier Jahren wurde Selbsthilfe Schweiz professionalisiert. Die heutigen Zuständigkeitsbe reiche werden weiterhin effizient und effektiv bearbeitet und umgesetzt. Die Finanzierung zur Entwick lung der Selbsthilfeförderung steht auf einem soliden Fundament. Die Grundfinanzierung (ohne Pro jektfinanzierung) ist aber noch nicht gegeben, weshalb eine weitere Stabilisierung von essentieller Not wendigkeit ist.
1 Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Schweiz. Bedeutung, Entwicklung und ihr Beitrag zum Gesundheits- und Sozialwesen. Von L. M. Lanfranconi, L.M., J. Stremlow, Bern: Hogrefe, August 2017.
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Teilziel____________________________________________________ Zielgruppe__________________ a) Leistungsvereinbarungen verbessern: Gesundheitsdirektorenkonfe Erhöhung der Beiträge durch die Kantone um insgesamt CHF 30'000 renz (GDK) und Sozialdirektoren konferenz (SODK); alle Kantone einzeln um eine Er- höhung bitten________________ Leistungsvereinbarungen verbessern: Bundesamt für Sozialversiche- Besserer Tarif beim BSV erzielen_____ rungen(BSV)_________________ b) Public Fundraising: Privatpersonen, welche der Privatspenden ermöglichen Selbsthilfe gegenüber generell positiv eingestellt sind_________ Institutionelles Fundraising: Institutionelle Geldgeberinnen Finanzierung des Organisationsentwicklungsprojektes in der Höhe von CHF SO'OOO jährlich über mehrere Jahre mit einer/m institutionellen c) Geldgeber*in abschliessen_______________________________________ Institutionelles Fundraising: Institutionelle Geldgeberinnen Projektbeiträge für neue/weiterführende Projekte wie «selbsthil- fefreundliche Spitäler», «Junge Selbsthilfe», «Selbsthilfe und Migration» d) Sponsoring: Sponsorinnen Abklärungen treffen, ob ein Sponsoring für SH CH anzustreben ist______ e) Kooperationen mit Selbsthilfeorganisationen zur Stärkung des Netz Kleinere Selbsthilfeorganisatio werkes und der Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: nen ohne BSV-Anbindung (Art. Leistungen für kleinere SHO Partnerinnen 74 IVG)* ohne bisherige Anbindung an BSV sollen durch Anbindung an Selbsthilfe Schweiz von kleinen Beiträgen durch das BSV profitieren* f) Partnerschaften durch attraktiven Leistungskatalog zur Stärkung des Grössere (Selbsthilfe-) Organisa Netzwerkes und der Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: tionen* Entwicklung eines Leistungsangebotes für grössere Selbsthilfeorganisati- onen, welches verkauft werden kann*_____________________________ *Ziele, Teilziele und Zielgruppe sind mit dem Schwerpunkt «Partnerschaften und Kooperationen» identisch, lediglich Hand lungsfeld unterscheidet sich
8.3 Partnerschaften und Kooperationen
Kooperationen, Netzwerkbildung und Partnerschaften sind ein wichtigerSchwerpunkt. Damit können Synergien gebildet werden und die Ressourcen optimal eingesetzt werden.
Teilziel_______________________________________________________ Zielgruppe__________________ a) Netzwerkbildung ausbauen: Netzwerkbildung ausbauen, um die Selbst Initiativen, Allianzen aus dem hilfe in den jeweiligen Organisationen bekannter zu machen Gesundheits- und Sozialwesen
b) Arbeitsgruppe Partnerschaften: Gesundheitsorganisationen und Arbeitsgruppe Partnerschaften effizient und zielorientiert weiterführen -ligen_______________________ c) Mitgliedschaften: Dachorganisationen aus dem Selbsthilfe Schweiz ist generell nicht Mitglied von anderen Dachorganisa- Gesundheits- und Sozialwesen tionen, Vereinigungen oder Allianzen______________________________ d) Kooperationen durch Kooperationsverträge intensivieren: Nationale Dachorganisationen von Gesundheitsligen und -
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Durch verbindliche Kooperationen sollen die Aufgaben, Rollen und Zu- Organisationen sowie Organisa- ständigkeiten geklärt und Synergien genutzt werden_________________ tionen aus dem Sozialwesen e) Kooperationen mit Selbsthilfeorganisationen zur Stärkung des Netz Kleinere Selbsthilfeorganisatio werkes und der Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: nen ohne BSV-Anbindung (Art. Leistungen für kleinere SHO Partnerinnen ohne bisherige Anbindung an 74 IVG)* das BSV sollen durch Anbindung an Selbsthilfe Schweiz von kleinen Bei- trägen durchs BSV profitieren*____________________________________ f) Partnerschaften durch attraktiven Leistungskatalog zur Stärkung des Grössere und kleinere (Selbst- Netzwerkes und der Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: hilfe)Organisationen* Entwicklung eines Leistungsangebotes für grössere Selbsthilfeorganisati- onen, welches verkauft werden kann*_____________________________ *Ziele, Teilziele und Zielgruppe sind mit dem Schwerpunkt «Finanzielle Sicherung der Selbsthilfebewegung in der Schweiz» identisch, lediglich Handlungsfeld unterscheidet sich
8.4 Öffentlichkeitsarbeit
Es soll die Sichtbarkeit der Selbsthilfe gefördert werden. Eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit bringt die gemeinschaftliche Selbsthilfe näher an die Vision der gesellschaftlichen Anerkennung. Sie soll der Ge sellschaft offen zeigen, welchen Nutzen und Wirkung sie haben kann.
Teilziel____________________________________________ Zielgruppe__________________ a) Der nationale Tag der Selbsthilfe wird jährlich durchgeführt Breite Öffentlichkeit__________ b) Die mediale Präsenz ist vorhanden Breite Öffentlichkeit, Medien schaffende__________________ c) Eine social media (zweisprachig) Präsenz ist gewährleistet Social-media community
d) Eine gesamtschweizerische corporate identity mit den ULV ist vorhanden Regionale Selbsthilfezentren e) MatronatS’/Patronatskomitee wird erweitert und für die Öffentlichkeits- Breite Öffentlichkeit arbeit genutzt
8.5 Politische und rechtliche Verankerung
Eine politische Verankerung ist für die langfristige Vision zentral, damit die gemeinschaftliche Selbst hilfe zu einem integralen Bestandteil des Sozial- und Gesundheitswesens in der Schweiz wird. Zur poli tischen Verankerung gehört, nebst der Einflussnahme auf nationale parlamentarische Geschäfte, die Einbindung in nationale Strategien wie Gesundheit 2030. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe soll als ein wichtiger Pfeiler des Gesundheits- und Sozialwesens politisch und gesellschaftlich anerkannt und ge fördert werden.
Teilziel_____________________________________ Zielgruppe______ a) Aktive Mitarbeit in diversen behördlichen Gremien Bundesbehörden, überkanto-
b) Die rechtliche Verankerung auf Bundes- und Kantonsebene (beispiels- nale Gremien Politische Gremien K) weise durch das Patienteninformationsgesetz) hat Fortschritte gemacht
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9. Anhang
9.1 Team Selbsthilfe Schweiz
Evi Lurati
Verantwortliche Centre Romand (bis Ende Januar 2021)
Sarah Wyss
Geschäftsführerin
L&l
W’ V1 Michèle Stehler
Projektmitarbeiterin (bis Ende Februar 2021)
I
Elena Konstandinidis I. Projektleiterin, Stellvertretende Geschäftsfüh rerin (ab Februar 2021)
Florian Christ
’ «Mt Sekretariat und Website
Bettina Haefeli, Assistenz Geschäftsführung und Projektleiterin
Patricia Ciarrettino-Carvalhal, Verantwortliche Centre Romand (ab Februar 2021)
1
9.2 Stiftungsrat Selbsthilfe Schweiz
Maja Ingold, ZH, Alt-Nationalrätin
Philippe Lehmann, NE, Präsident, Professor Haute Ecole de Santé
4
Alexander Hartmann, BS, Leiter Care Manage ment UKBB, Sozialarbeiter FH
Peter Trauffer, ZH, Vizepräsident, lie. phil. Psy chologe FSP
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Sibylla Kämpf, BS, Vertretung Betroffene/An- gehörige
Ursula Frei-Kocher, BL, HR-Fachfrau, Coach (bis Ende 2020)
Sonja Fritschi, Leiterin Personalwesen & Zent rale Dienste, Mitglied der Geschäftsleitung Stif 25 tung Habitat (ab 2021)
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Claudine Frey, ZH (Winterthur), Delegierte Selbsthilfezentren
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Hf
Tom Burri, LU, Delegierter Selbsthilfezentren
9.3 Organigramm Stiftung Selbsthilfe Schweiz
Organigramm Stiftung Selbsthilfe Schweiz Stiftungsrats- I Präsident I
Stiftungsrat • PersoAStfulwurg • Vernetzungen, Partnerschaften l • lestiztgsauft'^ge • Stiftinprat Geschäftsführung • Stiftung • Zusammenarbeit mit UVN
V I Bereich Bereich Bereich Bereich Centre Bereich Projekt Öffentlichkeitsarbeit Administration Qualität Romand und Kommunikation • ßudihalUng-jrd • Fachic-n-nris-c-i • Institutione.Tes Find^ • Sdbsth^efreurdficbe • Antetoe Neuchâtel Finanzen QuaStätund • Fachtoir.mrs$3»n Wer • Antenne Genf • ßefecurg Weiteröildung öffer.t chekksarbeit • Selbsthilfe und • Antenoe Jura weferte/CMS • Weiterhildurgsangena • S<x«al mecha • Antenne Valais • BSVReportir« tDemscschwezfef Deutechschweiz • Junge S^Erthilfe • Antenne Fribourg • SeVetanat Fachpersanen • lagder Seiösthitfe • v-nueûèSelbstf • Social media • PersonaF • Weiteröilchrfifsangeöo • Nationale Tagung ■ AG Partnerschaften Romanze tßrMitarfaeitende • Grouaebfo und derSHZ Newsletter Romandie • Quartatsüt^rp-jfung WW
9.4 Organigramm der Selbsthilfebewegung in der Schweiz
Organigramm Selbsthilfebewegung Stiftung Selbsthilfe Schweiz Partnerschaften, Kooperationen, I Mitgliedschaften, nationale c Behörden Geschäftsstelle Selbsthilfe c Schweiz o s v> ♦ ZL
! s Centre Romand von Selbsthilfe Schweiz u Zusammenarbeits gefässe u.a. Nationale Arbeitsgruppen; Fachkommission, Groupe latin Regionale Antennen Regionale Selbsthilfezentren T' (Romandie) cn y
1 Selbsthilfegruppen Ï
Eigentlich fehlt ein Pfeil von den Regionalen Selbsthilfezentren zu den Zusammenarbeitsgefässen, sie sind ja z. B. in den Fachkommissionen.
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9.5 Meilensteine der Stiftung Selbsthilfe Schweiz 2001 - 2020
• Seit 2001 ermöglicht eine Leistungsvereinbarung zwischen der Selbsthilfe Schweiz und dem Bun desamt für Sozialversicherungen die finanzielle Förderung regionaler Selbsthilfezentren, vormals (Selbsthilfe-)Kontaktstellen, im Bereich der Behindertenhilfe. Vor der Gründung der Stiftung erhiel ten nur zwei Kontaktstellen IV-Beiträge.
• Ein Rahmenkonzept sowie die Richtlinien unterstützen Initiantlnnenbei der Gründung von regiona len Selbsthilfezentren.
• Die im Jahr 2004 durch die Stiftung veranlasste und viel beachtete wissenschaftliche Studie (mitfi nanziert vom Schweizerischen Nationalfonds) zeigt den Stand der Selbsthilfe und Selbsthilfeförde rung in der Schweiz auf. Sie skizziert die Weiterentwicklungsmöglichkeiten und empfiehlt eine Auf wertung der Selbsthilfe und ihrer Organisationen.
• 2005 hat erstmals ein Kanton die Förderung der Selbsthilfe als kantonale Gesundheitsaufgabe in seine Verfassung aufgenommen (Basel-Stadt, Verfassungsrevision).
• 2007 und 2008 erscheinen mit Unterstützung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und der Krebsliga Schweiz im Beobachter-Buchverlag zwei Publikationen, die den Effekt der wissenschaftli chen Studie in einer breiten Öffentlichkeit vertiefen (Ruth Herzog-Diem, Stiftungsrätin, und Sylvia Huber, Leiterin der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen St. Gallen/Appenzell: «Selbsthilfe in Grup pen» und «Les Groupes d'entraide autogérés»).
• 2009 werden differenzierte Qualitätsstandards entwickelt, welche ein integrierter Bestandteil der Richtlinien sind. Dadurch entsteht ein Instrument zur Überprüfung der Arbeitsqualität im Bereich Selbsthilfeberatung.
• Nach der Eröffnung der Kontaktstelle Biel 2010 besteht in den meisten Deutschschweizer Regionen ein flächendeckendes Netz von Selbsthilfekontaktstellen. Das Angebot in den weiteren Sprachregi onen wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgebaut.
• 2010 zeichnet die Krebsliga Schweiz die Stiftung mit dem Anerkennungspreis für eine konsequente Förderungspolitik für Selbsthilfe im Sozial- und Gesundheitswesen aus.
• 2010 feiert die Stiftung, damals noch unter dem Namen KOSCH, ihr zehnjähriges Bestehen.
• 2011 eröffnet Info-Entraide Neuchâtel ihre Tore und bietet somit neben Lausanne einen weiteren Dienst in der französischsprachigen Schweiz an.
• Nach siebenjähriger Unterstützung des Aufbaus vier regionalen Kontaktstellen im Kanton Bern, kann die Stiftung 2011 ihre Trägerschaft an die regionale selbständige Trägerschaft übergeben.
• 2011 entscheidet der neu konstituierte Stiftungsrat, die sozialpolitische Organisation angemesse ner zu positionieren. Ab dem 1. Januar 2012 tritt die Stiftung unter dem Namen SELBSTHILFE SCHWEIZ auf.
• 2012 organisiert Selbsthilfe Schweiz den ersten Runden Tisch mit Vertreterinnen von Gesundheits ligen, Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfezentren und Selbsthilfegruppen. Die daraus entste hende Arbeitsgruppe pflegt bis heute eine gemeinsame Strategie zur Förderung der gemeinschaft lichen Selbsthilfe in Organisationen mit Bezug zur Selbsthilfe.
• 2012 lanciert Selbsthilfe Schweiz ihre neue Webseite. Das Herzstück ist die Suche nach Selbsthilfe gruppen. Jährlich zählen wir rund 58'000 eindeutige Besuche.
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• 2013 Caritas Jura eröffnet mit der Unterstützung der Selbsthilfe Schweiz ein Selbsthilfezentrum in Delémont und die Kontaktstelle Selbsthilfe Zug feiert ihr zehnjähriges Jubiläum.
• 2013 findet das internationale Expertentreffen zur Selbsthilfe in Florenz statt. Die Schweiz ist mit Selbsthilfe Schweiz und Auto Aiuto Ticino vertreten.
• 2014 präsentieren sich Selbsthilfe Schweiz und die regionalen Selbsthilfezentren mit Selbsthilfe- »Gesichtern». Zahlreiche Erfahrungsberichte von Betroffenen sind im Internet öffentlich zugäng lich.
• 2014 Die Arbeitsgruppe «Nationale Partnerschaften Gemeinschaftliche Selbsthilfe» konkretisiert ihre Strategie: Gemeinsames Verständnis, Vernetzung und Austausch, politische Verankerung, vir tuelle Selbsthilfe. Es fanden weitere Runde Tische statt, in der Romandie und im Tessin.
• 2015 bietet die von Selbsthilfe Schweiz umgesetzte erste nationale Selbsthilfe-Tagung in Luzern einen Querschnitt über die Bedeutung, das Potential und die Handlungsfelderdergemeinschaftli chen Selbsthilfe in der Schweiz an.
• Seit 2015 ist die Selbsthilfe Schweiz in der bundesrätlichen Strategieentwicklung «Gesundheit 2020» als beratende Institution miteinbezogen.
• 2015 lanciert Selbsthilfe Schweiz eine nationale Forschungsstudie zur Wirksamkeit und Grenzen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Diese wird im Herbst 2016 abgeschlossen und die Weiterent wicklung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe unterstützen.
• 2015 Selbsthilfezentrum Basel feiert ihr 35-jähriges Bestehen.
• Das internationale Expertentreffen findet im 2015 auf Kreta statt. Vertreterinnen der Selbsthilfe Schweiz und des Selbsthilfezentrums Zürcher Oberland referieren über die Selbsthilfelandschaft in der Schweiz und den Trend «Selbstmanagement».
• 2016 wird der erste Nationale Tag der Selbsthilfe in 15 Städten umgesetzt. Viele Selbsthilfegrup penmitglieder unterstützen dies mit Erfahrungsberichten, die ab dem Tag der Selbsthilfe (21. Mai 2016) akustisch und filmisch der Öffentlichkeit zugänglich sein werden.
• 2017 begann Selbsthilfe Schweiz gemeinsam mit den drei ersten Pilotregionen Zürich, Basel und Luzern das Projekt «Selbsthilfefreundliche Spitäler» zu entwickeln.
• 2017 erschien beim Hoegrefe Verlag die lang ersehnte erste gesamtschweizerische Forschungsstu die zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
• Der Abschluss vom zweiten nationalen Tag der Selbsthilfe 2017 war der der Galaabend in Olten. Mit Musik, Darbietungen wie beispielsweise der Kabarettistin Patti Basler dankte Selbsthilfe Schweiz allen Freiwilligen, welche sich in der Selbsthilfe engagieren. Der Gala-Abend folgte auf zahl reiche regionale Aktionen in der Öffentlichkeit.
• 2018 konnten erste Kooperationen in den Pilotregionen dank dem Projekt selbsthilfefreundliche Spitäler eingegangen werden.
• Am dritten nationalen Tag der Selbsthilfe im Jahr 2018 fanden zentralisierte Aktionen statt. Die regionalen Selbsthilfezentren markierten Präsenz mit menschengrossen Stellfiguren. Zudem wur den Kurzclips hergestellt, welche im öffentlichen Verkehr ausgestrahlt wurden.
• 2018 wurde eine Person für die Romandie angestellt. Das Centre Romand wurde gegründet und bereits Mitte 2018 musste das Zentrum Neuchâtel übernommen werden. So entstand die erste
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Antenne in der Romandie. Die neue Struktur in der Romandie ermöglicht mit geringen finanziellen Ressourcen eine grosse Wirkung. Dabei wird die regionale Präsenz gewährleistet.
Im November 2018 fand die 2. Nationale Selbsthilfetagung in Biel mit über 110 Teilnehmenden statt.
2018 erhielt das erste Spital (UKBB) schweizweit die Auszeichnung „Selbsthilfefreundlichkeit». 2019 folgte die erste Psychiatrie (Sanatorium Kilchberg) und das erste Akutspital für Erwachsene (Darmkrebs- und Brustkrebszentrum, Spital Thun)
Nach den dreijährigen Bemühungen die Zugangshürden für Migrantinnen zur Selbsthilfe zu senken, wurde 2019 gemeinsam mit Femmes-Tische/Männer-Tische Schweiz ein Empowerment-Modul und somit die Fortführung des Projekts Selbsthilfe und Migration sichergestellt.
2019 verabschiedete die Arbeitsgruppe Partnerschaften - eine Initiative mit den grossen Gesund heitsligen - den Aktionsplan zur Selbsthilfeförderung.
2019 wurden zahlreiche Schritte unternommen, um die Oberaufsicht zu professionalisieren und die Einheitlichkeit der Qualität in der Schweiz weiter zu verbessern.
Während 21 Tagen tourte Selbsthilfe Schweiz im Mai durch die Schweiz. An 20 verschiedenen Sta tionen hielt der Bus an. Gemeinsam mit den regionalen Selbsthilfezentren wurden öffentlichkeits wirksame Aktionen organisiert. Von Lugano über Genf, St. Gallen und Aargau - die Selbsthilfe war
2019 überall.
2019 nahm eine Delegation aus der Schweiz am internationalen Selbsthilfetreffen in Berlin teil.
Mit der Publikation des Referenzrahmens zur Förderung des Selbstmanagements 2019, schaffte es die gemeinschaftliche Selbsthilfe in ein offizielles Dokument vom Bundesamt für Gesundheit.
2019 erhielten zwei Kantone ohne Selbsthilfezentrum eine Abdeckung. So übernahm das Selbsthil fezentrum Region Winterthur 2019 den Kanton Schaffhausen und Gesundheitsförderung Uri grün dete 2019 ein eigenes Zentrum.
Ende 2019 wurde das Projekt «Junge Selbsthilfe» entwickelt um den Zugang für junge Menschen zur Selbsthilfe zu verbessern.
2020 konnten die beiden Antennen in Genf und Jura eröffnet werden.
Trotz Corona konnte 2020 anlässlich vom fünften nationalen Tag der Selbsthilfe in der Romandie und dem Tessin der calendrier virtuel durchgeführt werden. Jeden Tag öffnete sich ein Fenster und eine Selbsthilfegruppe aus der Romandie und dem Tessin stellten sich vor.
Corona übernahm 2020 die Oberhand. Kurzerhand entwickelte Selbsthilfe Schweiz ein virtuelles Angebot für bestehende Gruppen und lancierte Erfahrungsaustauschgruppen zu Themen, welche in der Corona-Krise virulent (u.a. Einsamkeit) wurden.
Im Mai 2020 erneuerte Selbsthilfe Schweiz sein Matronats-/Patronats-Komitee mit Personen aus der Politik und dem Gesundheitswesen.
Im Juni 2020 endete das Pilotprojekt «Selbsthilfefreundliche Spitäler» - dies mit einem Schlussbe richt zum Projekt der Hochschule für soziale Arbeit Luzern.
Im Sommer 2020ging die Website live-7 regionale Selbsthilfezentren schlossen sich dieser Lösung an. Künftig sollen dadurch Synergien geschaffen werden und der einheitliche Auftritt der Selbsthilfe verbessert werden.
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9.6 Glossar zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe
(Auszug aus dem Glossar zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe)
Begriff Definition Antennen Antennen werden die Zweigstellen (Neuenburg, Jura, Genf, Stand: Septem ber 2020) von Selbsthilfe Schweiz in der Westschweiz genannt. Diese sind organisatorisch dem Centre Romand (zuständig für die lateinische Schweiz) unterstellt und entsprechen in ihren Aktivitäten den Selbsthilfezentren (vgl. Selbsthilfezentren).____________________________________________________ Austausch Die regionalen Selbsthilfezentren bieten Teilnehmenden aus den verschie treffen denen Selbsthilfegruppen die Möglichkeit, sich an einem gruppenübergrei fenden Treffen kennenzulernen und auszutauschen. Es werden nicht die persönlichen Probleme einzelner besprochen, sondern Herausforderungen, Veränderungen, Erfolge, die die Gruppe als Ganzes durchlebt. Die einzelnen Gruppen blicken damit über Ihren Kreis hinaus und können voneinander lernen. Dabei werden Methoden miteinander verglichen und neue Ideen für die Arbeit in der eigenen Gruppe entworfen. (Selbsthilfe Schweiz, 2012) Betroffene Als Betroffene werden die Teilnehmenden einer Selbsthilfegruppe bezeich net, welche selber an einer somatischen oder psychischen Krankheit bzw. unter einer Behinderung oder unter einer sozialen Belastung leiden. (Selbst- hilfe Schweiz, 2012)___________________________________________________ Betroffenen-kompe- Betroffenenkompetenz umfasst das Wissen, das durch die Konfrontation tenz und die Reflexion mit einer Krankheit oder einer Belastung erworben wurde. (Selbsthilfe Schweiz, 2012) ____________________________________ Empowerment Das Konzept des Empowerments geht von einem Ressourcenansatz aus, der an den Stärken und Fähigkeiten von Einzelnen und Gruppen anknüpft. Im Zentrum des Ansatzes steht die Frage, unter welchen Bedingungen es ge lingt, sich aus einer Situation der Hilflosigkeit, Ohnmacht und der Demora lisierung heraus zu entwickeln. Es geht darum, die Fähigkeiten und Ressour cen von Menschen in schwierigen Lagen zu entdecken und zu stärken, da mit sie ihr eigenes Leben und ihre soziale Umwelt möglichst selbst bestim men und gestalten können. (Vgl. Herringer (2010) 63, 70-72 und Stark (2002) 5)_____________________________________________________________ Erfahrungsaus In der Selbsthilfegruppe tauschen sich Gleichbetroffene über den alltägli tausch chen Umgang mit der Krankheit oder dem Problem aus. Reden hilft und entlastet: Betroffene finden Verständnis und offene Ohren bei andern, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Sie sehen, dass sie mit ihrem Prob lem nicht alleine sind. Sie erfahren, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, mit einer belastenden Situation umzugehen. Die Auseinandersetzung mit Gleichbetroffenen ermöglicht das Erlebte in einem vertraulichen Rah men zu reflektieren, zu ordnen und ins Leben zu integrieren. (Selbsthilfe Schweiz, 2012)________________________________________________________ Fachgeleitete Grup Fachgeleitete Gruppen werden durch nicht betroffene Fachpersonen gelei pen tet, welche selbständig oder mit einer Institution verbunden sind (mit/ohne Honorierung), z.B. Fachstellen. Sie zählen nicht zur gemeinschaftlichen -j Selbsthilfe. Das Hauptkriterium ist die Nicht-Betroffenheit der Fachperson.
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Nach Überprüfungen können diese mit dem Vermerk «fachgeleitete Grup pen» auf die öffentliche Liste aufgenommen werden. (Selbsthilfe Schweiz, 2012)_________________________________________ _________ ______________ Gemeinschaftliche Gemeinschaftliche Selbsthilfe wird in vielen Formen gelebt. Dazu zählen Selbsthilfe örtliche Selbsthilfegruppen, Vernetzung einzelner Personen miteinander und Selbsthilfeangebote im Internet. Alle haben eines gemeinsam: Men schen mit demselben Problem, einem gemeinsamen Anliegen oder in einer gleichen Lebenssituation schliessen sich zusammen, um sich gegenseitig zu helfen. Fachgeleitete Gruppen zählen nicht dazu. (NAKOS (2015), URL: http://www.nakos.de/data/Fachpublikationen/2015/NAKOS-INFQ-112- Schwerpunkt.pdf [Stand: 6.11.2015]; Selbsthilfe Schweiz, 2012)___________ Gesundheitskompe Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit des Einzelnen, im täglichen Leben tenz Entscheidungen zu treffen, die sich positiv auf die Gesundheit auswirken. (Bundesamt für Gesundheit, 2016)______________________________________ Kontaktnetz Seltene Es gibt verschiedene Krankheiten und Themen, die so selten sind, dass sich Themen nicht genügend Gleichbetroffene im näheren Umkreis zusammenfinden, um eine themenspezifische Selbsthilfegruppe gründen und führen zu kön nen. Darüber hinaus gibt es Krankheiten und Themen, die zwar nicht selten sind, zu denen jedoch in der ganzen Schweiz respektive in einer Sprachre gion noch keine Selbsthilfegruppe zustande gekommen ist. Über das Kon taktnetz wird ermöglicht, dass sich Gleichbetroffene untereinander austau- schen. (Selbsthilfe Schweiz, 2012)_______________________________________ Salutogenese Antonovsky entwickelte aus der Kritik an der krankheitsfokussierten Schul medizin das Konzept der Salutogenese. Im Zentrum dieser Sichtweise steht die Frage, wie Menschen es schaffen gesund zu bleiben oder sich von Er krankungen wieder zu erholen. Um diese Selbstheilungsfähigkeit zu för dern, ist laut Antonovsky das sogenannte Kohärenzgefühl (SOC) von zentra ler Bedeutung. Er definierte dieses folgendermassen (Antonovsky (1997) 3): «Kohärenzgefühl ist eine globale Orientierung, die ausdrückt, in welchem Ausmass man ein durchdringendes, andauerndes und dennoch dynamisches Gefühl des Vertrauens hat, dass: 1. die Stimuli, die sich im Verlauf des Lebens aus der inneren und äusseren Umgebung ergeben, strukturiert, vorausseh bar, erklärbar sind (Sinn) 2. einem die Ressourcen zur Verfügung stehen, um den Anforderungen, die diese Stimuli stellen, zu begegnen (Umsetzung) 3. diese Anforderungen Herausforderungen sind, die Anstrengung und Enga gementlohnen (Bedeutung).-» Teilnehmende von Selbsthilfegruppen können die Grundsätze der Saluto genese umsetzen: - Verstehen statt Verleugnen, - Handhabbarkeit statt Ohnmacht, - Sinnsuche und Motivation gegen Resignation und Isolation. (Selbsthilfe Schweiz, 2012)_____________________________________________ Selbsthilfefreundli- Ein selbsthilfefreundliches Spital zeichnet sich dadurch aus, dass es sein ches Spital / Klinik ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert, den Kontakt zwischen den Patienten und Selbsthilfe gruppen fördert und kooperationsbereite Selbsthilfegruppen aktiv unter stützt. (Vgl. NAKOS (2013), URL: https.www.nakos.de/data/Fachpublika- tionen/2013/NAKQS-KP-07.pdf [Stand.: 6.11.2015])_______________________ Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die gemeinsam ein für sie wichtiges Thema bearbeiten. Selbstverantwortung und
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gegenseitige Unterstützung sind tragende Elemente in Selbsthilfegruppen. In der Gruppe werden Erfahrungen und Informationen ausgetauscht, Exper tenwissen und praktische Bewältigungshilfen für den Alltag erarbeitet. Die Orientierung an den Ressourcen ist ein zentrales Anliegen. Die Gruppen werden nicht fachbegleitet. Die Gesprächsmoderation wird von Selbsthilfe gruppenmitgliedern übernommen. Selbsthilfegruppen können informell sein, eine Vereinsform haben, autonom oder bei einer Struktur ein- oder angebunden sein.______________________________________________________ Selbstmanagement Selbstmanagement ist ein Aspekt der Gesundheitskompetenz. Bei Vorlie gen einer chronischen Krankheit oder Sucht bezeichnet Selbstmanagement auch einen dynamischen Prozess, welcher die Fähigkeiten eines Individu ums umfasst, adäquat und aktiv mit den Symptomen, körperlichen und psy chosozialen Auswirkungen, Behandlungen der chronischen Krankheit oder Suchtumzugehen und seinen Lebensstil entsprechend anzupassen. (Refe- renzrahmen Selbstmanagement, Bundesamt für Gesundheit, 2018)_______ Selbsthilfeorganisa Diese Form der Selbsthilfe hat die längste Tradition in der Schweiz. Vor un tionen gefähr 100 Jahren entstanden die ersten Behinderten-Selbsthilfeorganisati- onen (Gehörlosenverein, Blinden- oder Invalidenverband). Das Fehlen von Sozialversicherungen trieb Behinderte damals in die Armut. Die aufkom mende Arbeiterbewegung spornte Betroffene an, sich zu wehren und für ihre Rechte zu kämpfen. Heute leisten viele Selbsthilfeorganisationen mit einer Geschäftsstelle professionelle Hilfe an Betroffene, sie fördern die Selbsthilfe und indizieren und begleiten Selbsthilfegruppen. Selbsthilfeorganisationen arbeiten themenspezifisch zu einem medizini schen oder (psycho-)sozialen Indikationsgebiet (zum Beispiel Krebs, Rheuma, Alleinerziehende). Selbsthilfeorganisationen sind meist sehr strukturiert und als gemeinnüt zige Vereine eingetragen. In der Regel erheben sie Mitgliedsbeiträge. Viele erhalten (auch größere) Spenden und Fördermittel. Sie verbreiten ihre In formationen über eigene Broschüren, Mitgliederzeitungen und ihre Inter netseite. (NAKOS, URL: http://www.nakos.de/informationen/basiswis- sen/selbsthilfeorganisationen[Stand: 6.11.2015])________________________ Selbsthilfezentren Die regionalen Selbsthilfezentren sind zuständig für die Förderung und Ver netzung von Selbsthilfegruppen zu allen Themen des Sozial- und Gesund heitsbereichs ihrer Region. Sie gewährleisten den Überblick über beste hende und geplante Selbsthilfegruppen ihres Zuständigkeitsgebietes und sind Anlauf-, Informations- und Beratungsstellen für und über Selbsthilfe gruppen. Ihre fachliche Ausrichtung basiert auf dem Empowerment-Kon- zept und stellt die Förderung von Autonomie, Selbstbestimmung und Selbstveränderung der Betroffenen ins Zentrum. Die Mitarbeitenden verstehen sich als Wegbereitende für den Aufbau und die Begleitung von Selbsthilfegruppen. Fragen um den Beitritt oder die Gründung von Selbsthilfegruppen werden mit den Interessentinnen ge klärt. Die Selbsthilfezentren verstehen sich als Teil eines schweizerischen Netzwerks, das eine gute Positionierung der Selbsthilfe in der Schweiz an- rü strebt. (Selbsthilfe Schweiz, 2012)______________________________________ Therapiegruppen Unter Therapiegruppen versteht man durch eine/n professionelle/n Thera- peuten/in geleitete Gruppen, welche eventuell zudem ärztlich verordnet,
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Geschäftsplan 2021-2025
von der Krankenversicherung anerkannt und mit einer öffentlichen Institu tion (Spital, Beratungsstellen...) verbunden sind. Diese Therapiegruppen werden von den Selbsthilfezentren intern aufgelistet und werden bei ent sprechender Nachfrage bzw. Indikation an Interessierte empfohlen. (Selbst- hilfe Schweiz. 2012)___________________________________________________ Trialog Im Trialog haben alle Beteiligten - Erfahrene, Angehörige und professionell Tätige - die Möglichkeit, Erfahrungen gleichberechtigt auszutauschen, wechselseitige Vorurteile abzubauen und voneinander zu lernen. Der Tria log fördert gegenseitiges Verständnis und einen respektvollen Umgang un tereinander. Die Krankheit aus dem Blickwinkel aller Beteiligten zu betrach ten, hilft uns, diese besser zu verstehen und besser damit umzugehen. (Pro Mente Sana, URL: https://www.promentesana.ch/de/angebote/trialog- schweiz.html [Stand: 6.11.2015])_______________________________________ Video-Selbsthilfe Virtuelle Austauschtreffen von Selbsthilfegruppen per Video-Tool (Ton und gruppen_________ Bild) werden Video-Selbsthilfegruppen genannt._________________________ Virtuelle Virtuelle Selbsthilfe trägt den Gedanken der gemeinschaftlichen Selbsthilfe Selbsthilfe ins Internet. Menschen mit den gleichen Krankheit, der gleichen Behinde rung, ähnlichen Alltagsproblemen, Sorgen und Anliegen kommunizieren im Internet in Web-Foren (zeitversetzt), in Chats (in Echtzeit), über Mailkon takte oder in Video-Selbsthilfegruppen (Austauschtreffen per Video-Tool mit Ton und Bild). Ziel des Austausches ist bei allen Formen, sich gegenseitig zu unterstützen, Informationen und Wissen auszutauschen, sich gegensei tig zuzuhören, Mut zuzusprechen und sich damit zu helfen.
9.7 Dienstleistungen von Selbsthilfe Schweiz an regionale Selbsthilfezentren und
Selbsthilfeorganisationen Dienstleistungen an die regionalen Selbsthilfezentren
o Schnittstelle zwischen Bund und regionalem Zentrum (BSV-Unterleistungsvertrag, Konsoli dierung des Reporting, zur Verfügung stellen von Vorlagen) Qualitätssicherung (Durchführung Fremdevaluation, Qualitätsrichtlinien inkl. Leitfäden und Empfehlungen, Einteilung der Themenliste) Leitung der Kooperationsgefässe wie Fachkommissionen, Arbeitsgruppen und Geschäfts leitungssitzungen und weiteren) o Einheitliche CD - u.a. durch gemeinsames Logo, Nutzung der Website o Entwicklung von Projekten in Zusammenarbeit mit den regionalen Selbsthilfezentren o Monatlicher Informationsnewsletter Unterstützung bei Finanzplanung und Finanzverhandlungen Übergeordnete Projektleitung von schweizweiten Projekten Weiterbildungsangebot für die Mitarbeitenden der regionalen Selbsthilfezentren Weiterbildungsangebot für Fachpersonen © Politisches Lobbying (auf nationaler Ebene) und bei Bedarf auf regionaler Ebene Krisenintervention (Klärung der Zuständigkeitsgebiete; bei Schwierigkeiten im regulären Betrieb eines regionalen SHZ) Förderung von Informationsaustausch mit Dachorganisationen zur Vereinfachten Zusam menarbeit auf regionaler Ebene
Geschäftsplan 2021-2025
Projekte
In Absprache und Partizipation mit den SHZ sowie auf deren Anfrage/Antrag hin initiieren, planen und umsetzen von Projekten mit gesamtschweizerischer Wirkung:
o Nationaler Tag der Selbsthilfe o Nationale Tagung (2022 und 2025) • Projekt «Selbsthilfefreundliche Spitäler» o Projekt «Junge Selbsthilfe» o Projekt «Selbsthilfe und Migration» • Projekt «Video-Selbsthilfegruppen» • Fundraising für die erwähnten Projekte
Öffentlichkeitsarbeit
In Zusammenarbeit und mit der Unterstützung der regionalen Selbsthilfezentren verantwortlich für Koordination und Umsetzung einer homogenen, qualitativen Öffentlichkeitsarbeit:
» Laufendes Content Management der Webseite Selbsthilfe Schweiz, mit aktuellen gesamt schweizerischen Daten der regionalen, schweizerischen Selbsthilfegruppen, der Veranstal tungen der SHZ, Informationen über Selbsthilfe im allgemeinen und über die einzelnen SHZ, Links zu den einzelnen SHZ, zu Selbsthilfeorganisationen • Einfache, hochqualitative Suchmaschine für Betroffene, Angehörige und Interessierte «> Fachliche Unterstützung bei Aufbau einer neuen regionalen Internetseite, Anschluss auf un ser Webseite-Gerüst • Dienstleistung bei Hosting der angeschlossenen Webseiten • Nationaler Flyer (D, F), Flyer zur Selbsthilfe in 14 Sprachen • Standaktionen und Präsentation der regionalen Stellen auf nationalen Fachtagungen und regionalen Messen • Berichte in Medien und Fachliteratur, jeweils immer mit Hinweis und Erklärungen zu den regionalen SHZ (Gesundheitswesen Schweiz, Selbsthilfejahresbuch DAG, SuchtMagazin Schweiz, Gare Management Schweiz, etc.) • Förderung eines nationalen Corporate Design mit den regionalen Selbsthilfezentren • Fachliche Unterstützung bei regionalen Kommunikationskonzepten • Schulungen und gezielte Beratung der Selbsthilfezentren • Unterstützung der Medienarbeit • Social media Arbeit auf D und F • Fachkommission Öffentlichkeitsarbeit
Dienstleistung an (kleinere) Selbsthilfeorganisationen
Gilt es 2020-2024 zu definieren
Geschäftsplan 2021-2025
9.8 Verbreitung der Selbsthilfegruppen in der Schweiz
Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Schweiz. Bedeutung, Entwicklung und ihr Beitrag zum Gesund- heits- und Sozialwesen. Von L. M. Lanfranconi, L.M., J. Stremlow, Bern: Hogrefe, August 2017.
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Einverständniserklärung zwischen den Parteien
FRAGILE Suisse, Badenerstrasse 696, 8048 Zürich
Selbsthilfe Schweiz, Laufenstrasse 12, 4053 Basel
Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & Pfannenstiel, Im Werk 1, 8610 Ilster
betreffend
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) gemäss Art. 74 IVG
Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland ab der Vertragsperiode 2024 - 2027 neu mit der Selbsthilfe Schweiz einen Untervertrag zum VAF hinsichtlich den vertraglichen Leistungen abschliesst. Damit endet das Untervertragsverhältnis der Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland mit der auslaufenden Vertragsperiode per 31.12.2023 mit FRAGILE Suisse. FRAGILE Suisse bleibt für das Reporting für das Jahr 2023 zuständig.
Der Zuständigkeitswechsel erfolgt auf Bestreben des Bundesamts für Sozialversicherung gemäss Ziffer 12 des VAF vom 4.11.2019.
Die vorliegende Vereinbarung geht an das Bundesamt für Sozialversicherung zur Kenntnisnahme.
Unterschriften:
Ort / Datum: Rechtsgültige Unterschrift(en):
FRAGILE Suisse Zürich, 20.09.2023
Martinf?. Rosenfeld Sandra Bart Geschäftsführer Leiterin Finanzen und Administration Selbsthilfe Schweiz z
Philippe Lehmann Lukas Ze'mp / Präsident SHCH Geschäftsführer SHCH Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & Pfannenstiel TT) Ornella Ferro Danijela Erden Präsidentin Stellenleiterin
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Selbsthilfe Schweiz Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)
Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: alle Zielgruppen
Eingabefrist: 31.5.2023
hat die ord. IV- i Eigenleistungs Kantons Sprach 13-stellige ID-Nr Organisation (vollständige Bezeichnung) Beitrag Webseite und BSV-Nr fähigkeit eine zugehörig region GLN (via REFDATA): falls : (wenn neu dann als “neu" bezeichnen) 2022 in Info-Mailadresse Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) vorhanden CHF Folge? xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster ch www Selbsthilfeschweiz ch
5060 Selbsthilfe Schweiz 229 282 NEIN BS D
info@selbsthilfeschweiz. ch
2075 Elternvereinigung für das herzkranke Kind 9500 NEIN AG D www.evhk.ch info@evhk ch
www zeckenüga ch
5173 Liga für Zeckenkranke Schweiz. LiZ 9 500 NEIN BE D
info@zeckenliga ch www selbsthilfe-tg. ch
2034 Selbsthilfe Thurgau 11867 NEIN TG D
info@selbsthilfe-tg.ch
www selbsthilfe-winterthur-schaffhausen ch
5062 Selbsthilfe Winterthur Schaffhausen 21644 NEIN ZH D
info@selbsthilfe-winterthur-schaffhausen ch ! Zentrum Selbsthilfe Basel (Basel- www. zentrumselbsthilfe. ch 4029 41582 NEIN BS D Stadt/Baselland) mail@zentrumselbsthilfe. ch www selbsthilfe-be. ch
5061 Selbsthilfe BE 58 584 NEIN BE D
info@selbsthilfe-be ch
Selbsthilfezentrum Zürcher Oberland & www selbsthilfezentrum-zo ch 5063 40945 NEIN ZH D Ptannenstiel info@selbsthilfezentrum-zo. ch
www selbsthilfegraubünden ch
5064 Selbsthilfe Graubünden 8627 NEIN GR D
kontakt@selbsthilfegraubuenden ch www selbsthilfeluzern ch
5065 Selbsthilfe Luzern Obwalden Nidwalden 19'281 NEIN LU D
mail@selbsthilfeluzern ch www selbsthife-agch
5066 Selbsthilfe Aargau 25618 NEIN AG D
______ info@selbsthilfe-ag. ch______ www selbsthilfe-stgallen-appenzell. ch
5068 Selbsthilfe St. Gallen und Appenzell 23'309 NEIN SG D
selbsthilfe@fzsg. ch www selbsthilfesolothurn. ch
5096 Kontaktstelle Selbsthilfe Kanton Solothurn 12’912 NEIN SO D
info@selbsthilfesolothurn. ch
www triangel-zug.ch
5097 Kontaktstelle Selbsthilfe Kanton Zug eff-zett 6 750 NEIN ZG D
info@triangel-zug. ch
www selbsthilfezuerich. ch
5098 Selbsthilfe Zürich 59186 NEIN ZH D
selbsthilfe@selbsthilfezuerich.ch www auto-aiuto.ch
6000 Auto Aiuto Ticino 11 617 NEIN TI I
______ info@autoaiuto.ch______ www infoentnadevaud.ch
5099 Centre Info-Entraide VD 28 823 NEIN VD F
entraide@benevolat-vaud. ch Zentrum Selbsthilfe Uri www selbsthilfe-uri. ch 6134 4 426 NEIN UR D Gesundheitsförderung Uri mfo@selbsthilfe-uri.ch www ilco.ch
2026 llco Schweiz 6130 NEIN BE D
info@ilco ch www kehlköpfoperierte ch
2218 Kehlköpfoperierte Schweiz 10070 NEIN BE D
ruth schild@bluewin. ch
6014 GIST-Gruppe 7’585 NEIN ZG D www gist. ch gist@gist ch
www selbsthilfeschwyz. ch
6135 Kontaktstelle Selbsthilfe Schwyz 6’612 NEIN SZ D
selbsthilfe@triaplus. ch
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 653’850
Gemäss sep Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 27’983 Vorperiode 633’850 DO-Funktion 26'833 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN:/ '/I Datum: K 3^ i -
Vertragspenode 2024 - 27 datum
Anhang C Fachkonzepte der VN
Kl Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige
Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentati onsstelle
Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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+J Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 9999
Vertragsnehmerin 5060
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Menschen mit Behinderung, Betroffene und deren Angehörige erhalten kompetente, zielgerichtete Kurzberatung damit sie entweder in eine bestehende Selbsthilfegruppe vermittelt werden können oder eine neue (eigene Gruppe) gründen können. Falls es zu wenige Betroffene/Angehörige gibt, welche sich zu dieser Krankheit austauschen wollen, ist auch eine Vernetzung mit Einzelpersonen durch die Sozialberatung möglich. Link zur Webseite der Organisation: www.selbsthilfeschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel der Leistung: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige können ihr Leben dank einem intensiven Erfahrungs- und Themenaustausch in den spezifischen Selbsthilfegruppen sowie dank den Dienstleistungen der regionalen Selbsthilfezentren selbstbestimmter und autonomer gestalten. Vor allem kann die Teilnahme von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in Selbsthilfegruppen dank Wissensvermittlung sowie mit dem Austausch unter Gleichgesinnten zu mehr Selbstkompetenz und möglicherweise zu mehr Selbstvertrauen jedes Einzelnen führen. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten im Rahmen von Selbsthilfegruppen Unterstützung beim Umgang respektive bei der Bewältigung von verschiedenen Themen und Herausforderungen ihres Lebens sowie bei deren Begleitung, Unterstützung und Lösung im Alltag.
Spezifisch (für Zielgruppe): Durch die Beratungen werden Menschen mit Behinderung, Betroffene und deren Angehörige in entsprechende, themenspezifische Selbsthilfegruppen vermittelt, wo sie sich gezielt austauschen und sich gegenseitig helfen und unterstützen können.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfrage, Audits, etc.): Die Kurzberatungen werden von den einzelnen regionalen Selbsthilfezentren erfasst (Thema, Dauer der Beratung, Art der Beratung) und im jährlichen BSV-Reporting analysiert.
Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Die Kurzberatungen von Menschen mit Behinderung und Betroffenen/Angehörigen erfolgen durch die regionalen Selbsthilfezentren per Mail, telefonisch oder auch persönlich. Im Rahmen der Kurzberatungen werden die Anliegen, die Bedürfnisse und die mögliche Form der Unterstützung der verschiedenen Klientengruppen geklärt. Wenn sinnvoll und möglich, werden die Betroffen/ Angehörigen durch die regionalen Selbsthilfezentren in eine bestehende Selbsthilfegruppe vermittelt (oder vernetzt). Falls keine entsprechende, thematische Selbsthilfegruppe vorhanden ist, werden die Betroffenen/Angehörigen über den Ablauf einer neuen Gruppengründung informiert und dabei von den regionalen Selbsthilfezentren begleitet.
Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Das Ziel der Kurzberatung ist es, dass alle Menschen mit Behinderung, Betroffene/Angehörige eine zu ihrem Thema entsprechende Selbsthilfegruppe finden und dort adäquat unterstützt werden.
Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Das Angebot für Kurzberatungen von Menschen mit Behinderung, Betroffenen/Angehörigen ist in der Jahresplanung der regionalen Selbsthilfezentren eingebettet. Eine gute Erreichbarkeit und Qualität der Kurzberatungen durch die regionalen Selbsthilfezentren ist für die verschiedenen Ziel- und Klientengruppen zentral.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Anclere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Flyer "Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Schweiz" / Auszug aus der Forschungsstudie des ersten nationalen Forschungsprojekts zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe von 2017
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz [x] national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Alle UVN müssen einen barrierenfreien Zugang zur Infrastruktur sowie des Angebots ermöglichen. Durch die verschiedenen Formen der Kurzberatung (telefonisch, Mail, etc.) ist der barrierefreie Zugang gewährleistet.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Kurzberatungen der regionalen Selbsthilfezentren repräsentieren nur einen kleinen Anteil der Selbsthilfeförderung. Sie sind aber sehr wichtig für die Menschen mit Behinderung, Betroffenen/ Angehörigen und werden rege beansprucht. Der Erstkontakt ist dabei von grosser Bedeutung. Die verschiedenen Ziel- und Klientengruppen nehmen das eigene Schicksal selbst in die Hand und übernehmen fortan eine aktive Rolle.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Besonders mit der nationalen Datenbank kann ein niedrigschwelliger und einfacher Zugang (auch regionenübergreifend) für Menschen mit Behinderung, Betroffene/Angehörige oder auch an Selbsthilfe Interessierten gewährleistet werden: www.selbsthilfeschweiz.ch.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Jährlich finden zwischen 4 - 5 Fremdevaluationen durch die Dachorganisation, Selbsthilfe Schweiz, der UVN statt. Pro Jahr finden mind. eine Weiterbildung für Mitarbeitende der regionalen Selbsthilfezentren durch die Dachorganisation, Selbsthilfe Schweiz, statt. Teilnehmerinnen von Selbsthilfegruppen haben zudem Zugang zu diversen regionalen Weiterbildungs angeboten der regionalen Selbsthilfezentren. Jährlich werden die Qualitätsstands der regionalen Selbsthilfezentren im Rahmen von Selbst evaluationen durch die Dachorganisation überprüft. Alle drei Jahre geschieht dies in Form einer Fremdevaluation einzelner, regionaler Selbsthilfezentren durch die Dachorganisation (Qualitätsstandards inkl. Leitfäden siehe Anhang 2).____________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die UVN stehen im Austausch mit den jeweiligen regionalen, themenspezifischen/ krakheitsspezifischen Gesundheitsligen. Auch auf nationaler Ebene wird der Austausch mit den jeweiligen Gesundheitsligen und Dachverbänden gepflegt.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IZl Selbstbetroffene IZI Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Welches behindertenspezifische Wissen der Fachperson ist für das Angebot notwendig?
Alle Fachpersonen verfügen über mind. einen tertiären Abschluss (Erwachsenenbildung, Sozialpädogogik, Sozialarbeit, etc.). Sie verfügen zudem über ein breites Wissen, um barriefreie Kommunikation sowie einen adäquaten, behindertengerechten Umgang mit dem Gegenüber zu gewährleisten.
0^ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter .eistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2800 2800 2800 2800 11200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 200 200 200 200 800 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 3000 3000 3000 3000 12000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 216000 216000 216000 216000 864000 Personalkosten CHF 144000 144000 144000 144000 576000 Sachkosten/Umlagen CHF 360000 360000 360000 360000 1440000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 204000 204000 204000 204000 816000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 156000 156000 156000 156000 624000 Finanzhilfe BSV CHF 360000 360000 360000 360000 1440000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV CS Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [>3 Spenden [Xl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Diese Beträge sind nur die IV-relevanten Erträge (40% des Gesamtvolumens). Die UVN und VN leisten bedeutend mehr Stunden, da die Nachfrage für Selbsthilfgruppen in den letzten Jahren markant gestiegen ist. Gleiches trifft auf die Themenvielfalt des Selbsthilfeangebots zu.
Ort/Datum Basel,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, .-Il , f3
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse I Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5060
Vertragsnehmerin Selbsthilfe Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[3 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Website www.selbsthilfeschweiz.ch für Menschen mit Behinderung, Direktbetroffene und deren Angehörige mit entsprechender Themen- und Regionensuchmaschine zu den bereits existierenden Selbsthilfegruppen wird konstant unterhalten und in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Selbsthilfezentren weiter ausgebaut sowie kontiniuerlich aktualisiert. Um eine bessere Erreichbarkeit für alle Ziel- und Klientengruppen zu erreichen werden zudem verschiedene soziale Medien bespielt wie z.B. LinkedIn, Instagramm und Facebook. Zusätzlich werden regionalspezifische Newsletter und GL-mails an die regionalen Selbsthilfezentren mit wichtigen Informationen, Angeboten und Stellungnahmen zusammen versandt. Link zur Webseite der Organisation: www.selbsthilfeschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel der Leistung:
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige können ihr Leben dank einem intensiven Erfahrungs- und Themenaustausch in den spezifischen Selbsthilfegruppen sowie dank den Dienstleistungen der regionalen Selbsthilfezentren selbstbestimmter und autonomer gestalten. Vor allem kann die Teilnahme von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in Selbsthilfegruppen dank Wissensvermittlung sowie mit dem Austausch unter Gleichgesinnten zu mehr Selbstkompetenz und möglicherweise auch zu mehr Selbstvertrauen jedes Einzelnen führen. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten im Rahmen von Selbsthilfegruppen Unterstützung beim Umgang respektive bei der Bewältigung von verschiedenen Themen und Herausforderungen ihres Lebens sowie bei deren Begleitung, Unterstützung und Lösung im Alltag.
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
Spezifisch (für Zielgruppe): Die Information vermittelt behindertenspezifisches Wissen, sodass behinderte Menschen deren Leben selbstbestimmter und autonomer leben können.
Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfrage, Audits, etc.): Durch die Statistiken der Website und der sozialen Medien wird eine Statistik der Nutzung erstellt.
Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Durch verschiedene kommunikative Angebote und Leistungen von Selbsthilfe Schweiz erfahren Menschen mit Behinderung, Direktbetroffene und deren Angehörige mehr über die Möglichkeiten und Vorteile von Selbsthilfegruppen sowie über den Ansatz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Damit kommen Betroffene und deren Angehörige einfach und niedrigschwellig zu den für sie relevanten Informationen. Umgesetzt wird dies unter anderem durch eine professionelle, zeit gemässe und kontinuierliche Betreuung der Website (im Besonderen der Suchmaschine) sowie mit der Planung/Konzeption und der Erstellung und dem Vertrieb von Rundschreiben, Merkblättern und Informationsbroschüren.
Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Durch eine bedürfnisgerecht und attraktiv gestaltete Website sollen die Anzahl der Clicks auf der Website sowie die Anzahl der Follower in den verschiedenen sozialen Medien gesteigert werden.
Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) In der Jahresplanung von Selbsthilfe Schweiz in Zusammenarbeit mit den regionalen Selbst hilfezentren werden konzeptionelle und inhaltliche Schwerpunkte - auch der Überarbeitung der Website - festgelegt.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLembehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung I—' Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz □I national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen □I Deutsch [X] Französisch [□ Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Durch die diversen Formen der gruppenspezifischen Leistung ist die Barrierefreiheit gewährleistet
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die gruppenspezifische Leistung ist ein wichtiger Pfeiler zur barrierenfreien Information von Betroffenen und Angehörigen. Nur damit können andere Leistungen wie bsp. die einzelspezifische Sozialkurzberatung wie aber auch die allgemeine gemeinschaftliche Selbsthilfeförderung effizient , sinnvoll und nutzbringend erbracht werden.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
CJXk
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) IHI Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Pro Jahr findet mind. eine Weiterbildung für Mitarbeitende der regionalen Selbsthilfezentren durch die Dachorganisation statt. Jährlich werden die Qualitätsstandards durch Selbstevaluationen der regionalen Selbsthilfezentren von Selbsthilfe Schweiz überprüft. Alle drei Jahre geschieht dies durch eine Fremdevaluation von Selbsthilfe Schweiz. (Qualitätsstandards inkl. Leitfäden siehe Anhang 2) - diese enthalten ebenfalls Kriterien zu Medien und Information.___________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
[x] ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Der VN und die UVN sind bemüht, alle involvierten Akteure in diesen Prozessen miteinzubeziehen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit [x] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Welches behindertenspezifische Wissen der Fachperson ist für das Angebot notwendig?
Alle Fachpersonen verfügen über ein breites Wissen, um barriefreie Kommunikation sowie einen adäquaten, behindertengerechten Umgang mit dem Gegenüber zu gewährleisten.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 250 250 250 250 1000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 260 260 260 260 1040 tungsumfang tende
Mur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 18720 18720 18720 18720 74880 Personalkosten CHF 12480 12480 12480 12480 49920 Sachkosten/Umlagen CHF 31200 31200 31200 31200 124800 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 17680 17680 17680 17680 70720 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 13520 13520 13520 13520 54080 Finanzhilfe BSV CHF 31200 31200 31200 31200 124800 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [3 Spenden CK] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapitall Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die Leistungserträge sind sehr gering.
Ort/Datum Basel,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
«
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 9999
Vertragsnehmerin 5060
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählenA/euillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuiliez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die gemeinschaftliche Selbsthilfe wird als vierte Säule neben ambulanter und stationärer Versorgung, Rehabilitation und Pflege sowie Prävention bei den IV-relevanten Selbsthilfegruppen nachhaltig implementiert. Dies durch folgende Leistungen, welche für verschiedene Klientengruppen von den regionalen Selbsthilfezentren erbracht werden: - Unterstützung, Beratung und Begleitung bei Selbsthilfegruppengründung sowie von bestehenden oder sich auflösenden Selbsthilfegruppen - Unterstützung, Beratung und Begleitung von Selbsthilfe im virtuellen Raum (Foren, Chats oder sozialen Medien) - Koordination von Selbsthilfeaktivitäten: Drehscheibenfunktion - Planung, Organisation und Durchführung von Treffen/Workshops von Betroffenen und Angehörigen Zwecks Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie zur Verfügung stellen von Räumen für Treffen - Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Vernetzung mit nationalen, regionalen Selbsthilfeorganisationen und Gesundheitsligen - Initiierung, Koordination, Umsetzung, Mitarbeit bei Fachtagungen mit Bezug zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe und Gesundheitsförderung - Informationen, Beratung von Fachorganisationen betreffend Förderung der Selbsthilfe - Umsetzung von Projekten mit Hauptbezug zur Förderung der Selbsthilfe Link zur Webseite der Organisation: www.selbsthilfeschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziele der Leistung: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige können ihr Leben dank einem intensiven Erfahrungs- und Themenaustausch in den spezifischen Selbsthilfegruppen sowie dank den Dienstleistungen der regionalen Selbsthilfezentren selbstbestimmter und autonomer gestalten Vor allem kann die Teilnahme von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in Selbsthilfegruppen dank Wissensvermittlung sowie mit dem Austausch unter Gleichgesinnten
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
zu mehr Selbstkompetenz und möglicherweise auch zu mehr Selbstvertrauen jedes Einzelnen führen.
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten im Rahmen von Selbsthilfegruppen Unterstützung beim Umgang respektive bei der Bewältigung von verschiedenen Themen und Herausforderungen ihres Lebens sowie bei deren Begleitung, Unterstützung und Lösung im Alltag.
Damit Menschen mit Behinderung ihr Leben noch besser meistern und noch aktiverem gesellschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen können, unter anderem durch die Teilnahme oder ihr Engagment in Selbsthilfegruppen.
Spezifisch (für Zielgruppe): Durch die Förderung der Selbsthilfe erhalten Menschen mit Behinderung, Betroffene und deren Angehörige Zugang zur Selbsthilfe, die neue Erfahrungen und Lösungen ermöglicht, und wo ein respektvoller und wertschätzender Umgang untereinander in einem geschützten Umfeld ihre Wirkung entfalten kann.
Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Unser Ziel ist die jährliche Steigerung der Anzahl Selbsthilfegruppen und der entsprechenden Themenvielfalt gemäss den aktuellen Anforderungen sowie der jeweiligen Nachfrage. Weiter soll die Qualität des Selbsthilfeangebots durch eine stetige Anpassung der Qualitätsstandards und deren Überprüfung verbessert werden. Diese Ziele werden anhand von folgenden Indikatoren gemessen: Anzahl Selbsthilfegruppen,- Anzahl Neugründungen von Selbsthilfegruppen; Evaluation der Qualitätsstandards; Reporting über geleistete Kooperationen.
Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Die Ziele werden umgesetzt durch Massnahmen wie der Unterstützung, Beratung und Begleitung bei Selbsthilfegruppengründungen durch die regionalen Selbsthilfezentren sowie von bestehenden Selbsthilfegruppen; Unterstützung, Beratung und Begleitung von Selbsthilfe im virtuellen Raum, Koordination (nationale Datenbank) aller Selbsthilfeaktivitäten in der Schweiz, Vermittlung von passenden Räumlichkeiten für die Treffen; Vernetzung mit anderen nationalen und regionalen Selbsthilfeorganisationen und Gesundheitsligen; Beratungsaktivitäten zur Selbsthilfeförderung von Fachorganisationen wie nationale und regionale Selbsthilfe organisationen und Gesundheitsligen; Realisierung von zielgruppenspezifischen Projekten wie beispielsweise "selbsthilfefreundliche Gesundheitsinstitutionen", Selbsthilfe und Migration oder der "Jungen Selbsthilfe".
Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Das Ziel ist ein stetiges Wachstum der Anzahl der Selbsthilfegruppen sowie der Themen und der Menschen, welche an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen sowie ein Beitrag der Selbsthilfe zur Entlastung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Schweiz.
Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Die einzelnen Leistungen werden anhand von Jahreszielem von den regionalen Selbsthilfe zentren terminlich geplant und umgesetzt.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: 41 Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Kl Erwachsene Psychische Behinderung ' Kl Alle Zielgruppen Hörbehinderung | g] Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Behinderung, Betroffene und Angehörige, Mitgliederder Selbsthilfegruppen, Mitarbeitende der regionalen Selbsthilfezentren, der verschiedenen Selbsthilfeorganisationen und Gesundheitsligen, Fachpersonen der Gesundheitsversorgung und des Sozialwesens, Behörden, Medienschaffende, breite Öffentlichkeit, Interessierte
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Leistungen entsprechen den ehemaligen Leistungen der Kompensationsgruppe C und sind die eigentlichen Kerninhalte der Selbsthilfeförderung.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz 0 Romandie Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch K Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Durch die diversen Formen der nicht personenspezifischen Leistung ist die Barrierefreiheit gewährleistet.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Dies ist die Basisaktivität der Dachorganisation Selbsthilfe Schweiz und eine der wichtigsten Tätigkeiten der regionalen Selbsthilfezentren. Es stellt das eigentliche Fundament des Selbsthilfeangebots dar, auf welchem die anderen Fachkonzepte inhaltlich aufbauen und wirken.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): I3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) IX! Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Xi Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu www.selbsthilfeschweiz.ch
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Jährlich finden zwischen 4 - 5 Fremdevaluationen der Dachorganisation, Selbsthilfe Schweiz, bei den einzelnen UVN statt. Pro Jahr finden mind. eine Weiterbildung von Selbsthilfe Schweiz für Mitarbeitende der regionalen Selbsthilfezentren statt. Teilnehmerinnen von Selbsthilfegruppen erhalten von den regionalen Selbsthilfezentren diverse regionale Angebote zu deren Weiterbildung. Jährlich werden die Qualitätsstands im Rahmen von Selbstevaluationen der regionalen Selbsthilfe zentren von der Dachorganisation überprüft. Alle drei Jahre geschieht dies zusätzlich durch die Dachorganisation, Selbsthilfe Schweiz, im Rahmen einer Fremdevaluation. (Für die Qualitätsstandards inkl. Leitfäden siehe Anhang 2). Es werden jeweils Evaluationsbogen bei Tagungen etc. verteilt und enstprechend ausgewertet sowie z.T. in der weiteren Planung berücksichtigt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
XI ja nein X mit einem Teil
Kurzinfo dazu Im Rahmen der Arbeitsgruppe Partnerschaften sowie in gemeinsamen Veranstaltungen oder auch in einzelnen, wenigen Kooperationsvereinbarungen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
|X| Selbstbetroffenheit [X| Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene IXI Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Welches behindertenspezifische Wissen der Fachperson ist für das Angebot notwendig?
Alle Fachpersonen verfügen über ein breites Wissen, um barriefreie Kommunikation sowie einen adäquaten, behindertengerechten Umgang mit dem Gegenüber zu gewährleisten.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 J 5/7
Für Leistungen exkl. Kurse Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 8789 8789 8789 8789 35156 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 8789 8789 8789 8789 35156 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage______ In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 632808 632808 632808 632808 2531232 Personalkosten CHF 421872 421872 421872 421872 1687488 Sachkosten/Umlagen CHF 1054680 1054680 1054680 1054680 4218720 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 597652 597652 597652 597652 2390608 BSV ^Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 457028 457028 457028 457028 1828112 Finanzhilfe BSV CHF 1054680 1054680 1054680 1054680 4218720 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Ê3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [3 Spenden S Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Bei diesen Beträgen handelt es sich nur um IV-relevante Erträge.
27. ^.>5 Ort/Datum Basel,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
77 /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 5060
Vertragsnehmerin Selbsthilfe Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Es werden Vorträge und Veranstaltungen zur Selbsthilfe im IV-Bereich vorbereitet und gemeinsam mit Menschen mit Behinderung, Betroffenen/Angehörigen in der breiten Öffentlichkeit und in Schulen gehalten sowie für Medien in verschiedenen Formaten aufbereitet. Zudem findet jährlich ein nationaler Tag der Selbsthilfe statt, welcher der Sensibilisierungsarbeit dient und gleichzeitig das regionale Selbsthilfeangebot bewirbt. Der Tag wird auch regional umgesetzt (21. Mai). Das letzte Mal vom 21. - 27. Mai 2023 im Rahmen einer Aktionswoche begleitet von entsprechenden Kommunikations und Social Media-Massnahmen. Link zur Webseite der Organisation: www.selbsthilfeschweiz.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hauptziel der Leistung:
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige können ihr Leben dank einem intensiven Erfahrungs- und Themenaustausch in den spezifischen Selbsthilfegruppen sowie dank den Dienstleistungen der regionalen Selbsthilfezentren selbstbestimmter und autonomer gestalten. Vor allem kann die Teilnahme von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in Selbsthilfegruppen dank Wissensvermittlung sowie mit dem Austausch unter Gleichgesinnten zu mehr Selbstkompetenz und möglicherweise auch zu mehr Selbstvertrauen jedes Einzelnen führen. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten im Rahmen von Selbsthilfegruppen Unterstützung beim Umgang respektive bei der Bewältigung von verschiedenen Themen und Herausforderungen ihres Lebens sowie bei deren Begleitung, Unterstützung und Lösung im Alltag.
___________
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0
Spezifisch (für Zielgruppe): Mit dieser Leistung werden verschiedene Medien bedient, um Zielgruppen wie Fachpersonen, Angehörige, etc. zu erreichen und sie und die breite Öffentlichkeit für Selbsthilfeanliegen zu gewinnen. Die Medien fungieren als Multiplikatoren für die Selbsthilfeförderung.
Messbar (Beispiel: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.): Auflistung der medialen Berichterstattung; Auflistung aller gehaltenen Vorträge.
Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe): Verfassen von Artikeln und Stellungnahmen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe, die in den gesellschaftlichen und fachlichen Kreisen publiziert werden; Vorträge und Fachbeiträge, z.B. anlässlich von Gesundheits- und Sozialkonferenzen; Veranstaltungen in Schulen, Seminare in Fachkreisen; Bewirtschaftung der sozialen Medien; Treffen mit Politikern.
Realistisch (realistische Ziele für Angebot): Pro Monat soll mindestens ein grösserer Beitrag medial erscheinen sowie mind. ein Vortrag oder ein Fachbeitrag durch Selbsthilfe Schweiz und den regionalen Selbsthilfezentren gehalten werden.
Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen): Die Massnahmen werden jeweils in die Jahresplanung von Selbsthilfe Schweiz und den regionalen Selbsthilfezentren miteinbezogen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere-
Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Diese Leistungen entsprechen den ehemaligen Kompensationsgruppe B.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifischZgruppenspezifisch)
onlineZdigital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz □I national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen [X] Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der VeranstaltungZzugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Durch die diveresen Formen der nichtpersonenspezifischen Leistung ist die Barrierefreiheit gewährleistet.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die nicht personenspezifische Leistung ermöglicht eine Entstigmatisierung der Selbsthilfe in der breiten Öffentlichkeit und lädt ein, Selbsthilfegruppen aktiv zu nutzen. Sie fokussiert sich auf den Beitrag von Selbsthilfegruppen für dem Einzelnen aber auch für das Schweizer Gesundheits- und Sozialwesen. Nur damit können andere Leistungen wie bsp. die einzelspezifische Sozialkurzberatung und die Selbsthilfeförderung effektiv, effizient sowie sinnvoll und nutzbringend erbracht werden.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Pro Jahr findet mind. eine Weiterbildung für Mitarbeitende der Selbsthilfezentren durch Selbsthilfe Schweiz statt. Jährlich werden die Qualitätsstands im Rahmen von Selbstevaluationen der regionalen Selbsthilfezentren durch Selbsthilfe Schweiz überprüft. Alle drei Jahre geschieht im Rahmen von Fremdevaluationen durch Selbsthilfe Schweiz. (Qualitätsstandards inkl. Leitfäden siehe Anhang 2) - diese enthalten ebenfalls Kriterien zu Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Anlässlich zum jährlichen BSV-Reporting wird die Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen regionalen Selbsthilfezentren eingefordertjund analysiert.__ ______ ___ ___________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Der VN und die UVN sind bemüht, alle involvierten Akteure in diesem Bereich miteinzubeziehen und gemeinsam mit ihnen nach guten Lösungen zu suchen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene K Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Welches behindertenspezifische Wissen der Fachperson ist für das Angebot notwendig?
Alle Fachpersonen verfügen über ein breites Wissen, um barriefreie Kommunikation sowie einen adäquaten, behindertengerechten Umgang mit dem Gegenüber zu gewährleisten.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 130 130 130 130 520 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 560 Mitarbei 140 140 140 140 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
B u d g et - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 10080 10080 10080 10080 40320 Personalkosten CHF 6720 6720 6720 6720 26880 Sachkosten/Umlagen CHF 16800 16800 16800 16800 67200 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 9520 9520 9520 9520 38080 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 7280 7280 7280 7280 21840 Finanzhilfe BSV CHF 16800 16800 16800 9520 59920 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) n [X] Spenden [3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital ................................................... ........................... ........... Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die Leistungserträge sind gering, sie entstehen beispielsweise durch Beiträge für Fachreferate und ähnliches.Sie halten sich in einem sehr engen Rahmen.
Ort/Datum Basel 21
Vertragsnehmerin X 7
Ort/Datum Bern, £« U
Bundesamt für Sozialversicherungen
7 /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 5060 VN/DO: Selbsthilfe Schweiz Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzeptsozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) ooziaioeraiung. racnpersonen mu behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar________________________ Std. CHF 125.00 CHF 52 CHF 3'385 CHF 176'020 5 CD Sozialberatung Fachpersonen mit C a behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
_j Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit a> behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder I vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF I Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF N iü Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 52 260 CHF 13'520
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe g Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF c ! Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF
-I Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF o Q £ Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport
Q. Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF V) § Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF Q.
E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teit-Std. CHF 56.00 CHF O
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und | deren Angehörigen_____________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 189*540
Nichtpersonenspezitische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 52 140 CHF 7*280 œ LU y. Kompensationsgruppe C_________________________________ CHF 122.00 _i Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art 74IVG Std. CHF
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 52 8*789 CHF 457*028 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 464*308
Rundungsdifferenz CHF 2
Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 653*850
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr 0
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: <5^0 I Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen strategischen und operativen Ebene ist garantiert.
1.2 a Internes
Kontrollsystem Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Prinzip, Unterschriftenregelung, Dokumentation, Nachweis, dass IKS am Sitz der Organisation vor handen X (IKS) Kompetenzregelung). < operativ eingesetzt wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben Qualitative Bedingungen Art 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein’ nicht zu- treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. I Personal i Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die I ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. i Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor I Arbeitsvertrag handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 13b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen
1.4 Freiwilliges
Bedingungen sinngemäss Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement L __ __ am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen i Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere I Betroffene weitergeben. i Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung I am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind 1 geregelt.
Qualitative Bedingungen Art 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) nicht zu treffend 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. a
2.1 Beratung /
Vermittlung / Begleitetes Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) Führen einer Klienten- /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage Jährliches Reporting vorhanden; Daten sind gemäss KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. T Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen A Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu I treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations materialien/ Informations und Dokumen tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor handen Protokolle oder ! ähnliches der » ; Koordinationssitzungen, i in Analogie zum Fach konzept I
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Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: in:
Selbsthilfe Schweiz Laufenstrasse 12 CH-4053 Basel Tel. 061 333 86 01
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