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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen

(BSV-Nr. 4141) 1 0. JAN. 2024 Q

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Procap - Schweizerischer Invaliden-Verband

Froburgstrasse 4, 4601 Olten

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

Iuu

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis 1VV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Unter dem Namen «Procap Schweiz»/»Procap Suisse»/Procap Svizra» (Procap Schweiz) be- steht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Procap Schweiz bezweckt als Selbsthilfeorganisation die Wahrung, Förderung und Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderung in sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Procap Schweiz ist religiös und parteipolitisch neutral und unab- hängig. Procap Schweiz ist ein gesamtschweizerischer Verein. Gleichzeitig bestehen regionale oder kantonale Sektionen als eigenständige Vereine mit eigenen Statuten. Diese verwenden ebenfalls die Bezeichnung «Procap». Die Rechte und Pflichten der Sektionen gegenüber Procap Schweiz regeln diese Statuten und das Organisationsreglement. Procap Schweiz mit den angeschlossenen Vereinen ist der grösste Mitgliederverband von und für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Die Selbsthilfeorganisation zählt heute rund 24'000 Mitglieder in rund 40 regionalen Sektionen, 30 Sportgruppen und 1'700 freiwillige Helfende. Pro- cap Schweiz hat die Ziele aufihrer Webseite (Juni 2023) publiziert, damit Menschen mit Behinde- rungen Gleichwertig und selbstverständlich in das gesellschaftliche Leben integriert sind Genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze erhalten Durch bauliche Hindernisse nicht eingeschränkt werden Sich am kulturellen und gesellschaftlichen Leben beteiligen können Finanzielle Unterstützung erhalten, um menschenwürdig und selbstbestimmt zu leben

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KR.A

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 - Bauberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Rechtsberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach- weis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Körperbehinderung Krankheitsbehinderung - Psychische Behinderung Hörbehinderung - Geistig-/Lernbehinderung Sehbehinderung - Suchtbehinderung - Sprachbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- den Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3

KR.cf

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 7'290'670.--

davon max. CHF 40'000.- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Vgl. auch Pt. 12 Besondere Vereinbarungen

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf -

CHF 91'818.--

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

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LR.

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

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Hub

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

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12. Besondere Vereinbarungen

UVN 2015 Behindertenforum Basel: Bis 31. Dezember 2023 hatte die UVN einen UVAF mit der VN 3013 AGILE.CH für LUFEB-Leistungen und einen zweiten UVAF mit der VN 4141 Procap für Rechtsberatungen. Gemäss VAF 4141 und 3013 für die Vertragsperiode 2020-2023, Ziffer 12, «Besondere Vereinbarungen» sollten UVN, die bei mehreren VN unter Vertrag sind, nur noch bei einer VN unter Vertrag genommen werden. Die UVN 2015 Behindertenforum hat sich entschieden, ab der Vertragsperiode 2024-2027 für beide Leistungen bei der VN 4141 Procap unter Vertrag zu sein. Die VN 4141 Procap übernimmt deshalb den UVAF der UVN 2015 Behindertenforum mit einem IV-Beitrag von Fr. 110 269 für LUFEB-Leistungen. Derjährliche IV-Beitrag der VN 4141 Procap betrug bisher Fr. 7 180 401 und erhöht sich neu um Fr. 110 269 auf total Fr. 7 290 670.

Bern, den 12.12.23 Om 19.11025 Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Procap Schweiz

ur Florian Steinbacher, Vizedirektor Laurent Duvanel, Präsident

Buu ANN Thomas Bhend, Irene Hodel, Mitglied der Geschäftsleitung Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 1. Januar 2011 Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 14.07.2022 ZEWO-Zertifikat vom 1.1.2020 bis 31.12.2024

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R

Statuten (Stand: 1. Januar 2011)

für Menschen mit Handicap procap pour personnes avec handicap

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LRuH

Inhaltsverzeichnis

I.

Name und Zweck 3

Il. Mitgliedschaft 3

. Organisation 5 A. Delegiertenversammlung 5 B. Nationale Präsidentenkonferenz 7 .Zentralvorstand 8 ). Kontrollstelle 8 E. Beschwerdekommission 8 F. Kommissionen 8

IV. Sektionen und unabhängige Sportgruppen 9

V. Finanzen 11

VI. Weitere Bestimmungen 12

VII. Statutenrevision 12

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KR. 0

Statuten von Procap Schweiz

1. Name und Zweck

Art. 1 Name und Rechtsform / Unter dem Namen „Procap Schweiz“ („Procap Suisse“ 7 „Procap Svizzera“ „Pro- /

cap Svizra") besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.

Art. 2 Zweck undStruktur

1Procap Schweiz bezweckt als Selbsthilfeorganisation die Wahrung, Förderung und Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderung in sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. 2Procap Schweiz ist religiös und parteipolitisch neutral und unabhängig. SProcap Schweiz ist ein gesamtschweizerischer Verein. Gleichzeitig bestehen regi- onale oder kantonale Sektionen als selbständige Vereine mit eigenen Statuten. Diese verwenden ebenfalls die Bezeichnung „Procap“. Die Rechte und Pflichten der Sektionen gegenüber Procap Schweiz regeln diese Statuten und das Organisa- tionsreglement.

Mitgliedschaft II.

Art. 3 Aktivmitglieder

Personen mit einer Behinderung werden gleichzeitig mit ihrem Beitritt bei einer Sektion Aktivmitglieder von Procap Schweiz. ZDie Aktivmitglieder bezahlen für jedes Kalenderjahr einen einheitlichen Mitglie- derbeitrag, dessen Höhe durch die Nationale Präsidentenkonferenz bestimmt wird. Der Zentralvorstand regelt Einzelheiten bezüglich Rechnungstellung und Abrechnung.

Art. 4 Kollektivmitglieder

Die Sektionen, welchen die Aktivmitglieder angehören, sind Kollektivmitglieder von Procap Schweiz.

ZUnabhängige Sportgruppen (d.h. Sportgruppen, welche nicht in einer Sektion integriert sind) können als Kollektivmitglieder aufgenommen werden. Andere Or- ganisationen können als Kollektivmitglieder aufgenommen werden, wenn dies im Interesse von Procap Schweiz ist. Die Aufnahme erfolgt durch den Zentralvor- stand auf schriftliches Gesuch.

3 ( /Dce

Art. 5 Weitere Mitgliederkategorien

Die Aufzählung der Mitgliederkategorien gemäss Art. 3 und 4 ist abschliessend. Juristische Personen und Gemeinwesen sind von der Mitgliedschaft bei Procap Schweiz ausgeschlossen; diese haben die Möglichkeit, Procap Schweiz als Gönner ZU unterstützen oder als Partner auf vertraglicher Basis mit Procap Schweiz zu- sammenzuarbeiten. ZDie Sektionen können in ihren Statuten Unterkategorien von Aktivmitgliedern vorsehen. Diese gelten nur im Verhältnis zur betreffenden Sektion und haben kei- nen Einfluss auf die Rechte oder Pflichten gegenüber Procap Schweiz.

Die Sektionen können in ihren Statuten eine Solidarmitgliedschaft für nicht be- hinderte natürliche Personen, oder eine Kollektivmitgliedschaft für juristische Personen und Gemeinwesen vorsehen. Solidar- und Kollektivmitglieder der Sekti- onen haben keine Rechte oder Pflichten gegenüber Procap Schweiz.

Art6 Beendigung der Mitgliedschaft

Aktivmitglieder können mit Wahrung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Quartals bei Procap austreten. Sektionen und unabhängige Sport- gruppen können bei Procap Schweiz nicht austreten. Bei einem Verstoss gegen die Interessen von Procap Schweiz kann ein Aktivmit- glied durch den Vorstand der zuständigen Sektion oder den Zentralvorstand, ein Kollektivmitglied durch den Zentralvorstand ausgeschlossen werden. Dem Mit- glied ist vor dem Ausschluss Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Recht- fertigung zu geben. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Ausschlussentscheid einer Sekti- on innert 30 Tagen ab dessen Eröffnung eine Beschwerde an den Zentralvorstand erheben. Gegen Entscheide des ZV bezüglich Ausschluss ist innert derselben Frist eine Beschwerde an die Beschwerdekommission möglich. 4Bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags erlischt die Mitgliedschaft automa- tisch. SMit dem rechtsgültig vollzogenen Austritt, Ausschluss oder Erlöschen der Mit- gliedschaft entfallen alle Rechte und Pflichten des Mitgliedes gegenüber Procap Schweiz. Insbesondere dürfen Kollektivmitglieder nach ihrem Ausschluss die Be- zeichnungen „Procap“ oder „Schweizerischer Invaliden-Verband“ „Association /

Suisse des Invalides" / „Associazione Svizzera degli invalidi“ nicht mehr verwen- den. Die Beendigung der Mitgliedschaft gilt gleichzeitig für Procap Schweiz und die betreffende Sektion. Ein Mitglied, welches aus Procap Schweiz ausgeschlossen wurde, kann von einer Sektion nur mit Zustimmung des Zentralvorstandes wieder aufgenommen Wer- den.

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Il. Organisation

Art. 7 Organe und weitere Organisationsformen

Die Organe von Procap Schweiz sind: A. die Delegiertenversammlung (Art. 8 ff.) B. die Nationale Präsidentenkonferenz (Art. 14) C. der Zentralvorstand (Art. 15 f.) D. die Revisionsstelle (Art.17) ZWeitere Organisationsformen sind: E. die Beschwerdekommission (Art. 18) F. die Kommissionen (Art. 19)

A. Delegiertenversammlung

Art. 8 Einberufung

Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich statt. Ausserordentliche Delegiertenversammlungen finden statt auf Beschluss des Zentralvorstandes o- der aufVerlangen der Mehrheit der Kollektivmitglieder. 2Das Zentralsekretariat hat die Sitzungsunterlagen 4 Wochen vor der Delegier- tenversammlung den Kollektivmitgliedern zuzustellen.

Art. 9 Zusammensetzung

Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten als Vertreterinnen und Vertreter der Kollektivmitglieder gemäss Art. 4. 2Die Anzahl der Delegierten jeder Sektion bestimmt sich wie folgt nach der Zahl ihrer Aktivmitglieder am 1. Januar des jeweiligen Jahres: - bis 200 Aktivmitglieder 1 Delegierte/r - 201 bis 600 Aktivmitglieder 2 Delegierte - 601 bis 1'000 Aktivmitglieder 3 Delegierte - ab 1'001 Aktivmitglieder 4 Delegierte Jede/r Delegierte/r hat eine Stimme. Die übrigen Kollektivmitglieder haben Anspruch auf je eine/n Delegierte/n.

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Art. 10 Stimmrecht

Stimmberechtigt sind anwesende Delegierte, die vom Vorstand ihrer Sektion schriftlich dem Zentralvorstand als Delegierte gemeldet wurden. Delegierte kön- nen sich durch andere Delegierte ihrer Sektion vertreten lassen. Eine Vertretung durch Delegierte anderer Sektionen oder Dritte ist nicht zulässig. Zentralvor- standsmitglieder haben beratende Stimme und können nicht Delegierte sein.

Art. 11 Beschlüsse

Für gültige Beschlüsse ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Enthal- tungen erforderlich. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Bei Wahlen ent- scheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das einfa- che Mehr. Über die Verhandlungen der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll zu führen.

Art. 12 Aufgaben

Die Delegiertenversammlung bestimmt die Grundsätze der Organisation und der Verbandspolitik. Ihr stehen insbesondere folgende Aufgaben zu:

1. Erlass von Statuten, Leitbild und Organisationsstruktur

2. Kenntnisnahme von Strategie und Finanzplan

3. Genehmigung Jahresbericht und Jahresrechnung

4. Kenntnisnahme Bericht Beschwerdekommission

5. Festlegung des Kreises der Mitglieder und deren Stimmrechte

6. Wahlen a) des/der Zentralpräsidenten/in

b) des Zentralvorstandes c) der Beschwerdekommission d) der Revisionsstelle

7. Behandlung von Anträgen

Art. 13 Anträge

Anträge sind mindestens 8 Wochen vor der Delegiertenversammlung schriftlich dem Zentralvorstand zu unterbreiten. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht behandelt.

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LR

B. Nationale Präsidentenkonferenz

Art. 14 Zusammensetzung, Aufgaben, Beschlussfassung

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Kollektivmitglieder ge- mäss Art. 4 wird auf Beschluss des Zentralvorstandes einberufen. ZIhr obliegen folgende Aufgaben:

1. Ausarbeitung des Leitbilds

2. Ausarbeitung der Organisationsstruktur

3. Genehmigung des Budgets und des Finanzplans

4. Erlass von Richtlinien über die Mittelbeschaffung

5. Beschluss von Regeln über die verbandskonformen Verhaltensweisen,

das Auftreten nach aussen und innen, sowie die Verwendung der Be- zeichnung „Procap

6. Festlegung der Mitgliederbeiträge

7. Behandlung weiterer Geschäften, die ihr von Delegiertenversammlung

oder Zentralvorstand zugewiesen werden 3Für gültige Beschlüsse ist die Mehrheit der Stimmen ohne Enthaltungen erfor- derlich. Die Anzahl Stimmen jedes Kollektivmitglieds wird gemäss Art. 9 Abs. 2 und 3 bestimmt. Stimmberechtigt sind nur Präsidentinnen und Präsidenten oder deren Vertreter, die dem Zentralvorstand gemeldet wurden und anwesend sind. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Über die Verhandlungen der Präsiden- tenkonferenz ist ein Protokoll zu führen.

C. Zentra/vorstand

Art. 15 Zusammensetzung und Aufgaben

Der Zentralvorstand erledigt alle Geschäfte, die nicht durch die Statuten anderen Organen von Procap Schweiz oder den Sektionen zugewiesen werden. Er kann die Erledigung der Geschäfte delegieren und Kommissionen einsetzen. 2Der Zentralvorstand besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern. Die Mehrheit der Mitglieder sind Menschen mit Behinderung oder deren nahe Ange- hörige. Mindestens drei Mitglieder stammen aus der französischen oder italieni- schen Schweiz und nicht mehr als zwei Mitglieder aus der gleichen Geschäftsre- gion. 3Der Zentralvorstand ist das oberste strategische Leitungsorgan von Procap Schweiz. Der Zentralvorstand regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten im Orga- nisationsreglement und erlässt einen Aufgabenbeschrieb für seine Mitglieder. 4Procap Schweiz wird durch Kollektivunterschrift zu zweien verpflichtet. Der Zent- ralvorstand bezeichnet die zeichnungsberechtigten Personen und veranlasst de- ren Eintragung im Handelsregister.

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KRH

Art. 16 Einberufung

Der Zentralvorstand wird vom/von der Zentralpräsidenten/in oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Zentralvorstandsmitgliedern einberufen.

D. Revisionsstelle

Art. 17

Die Revisionsstelle prüft Bücher und Kasse. Sie kann jederzeit sämtliche Buchhal- tungsunterlagen einsehen. Für die Wahl der Revisionsstelle gelten die Bestim- mungen von Art. 727 OR sinngemäss.

E. Beschwerdekommission

Art. 18

Die Beschwerdekommission besteht aus zwei Sektionsvertretern/innen sowie einem/einer Juristen/in. Mindestens ein Mitglied stammt aus der französischen oder italienischen Schweiz. ZDie Beschwerdekommission erledigt Differenzen zwischen Procap Schweiz und den Sektionen. Ausserdem entscheidet sie über Beschwerden von Mitgliedern ge- gen Entscheide der Verbandsorgane.

BDer Beschwerde an die Beschwerdekommission kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

F. Kommissionen

Art. 19

Der Zentralvorstand, die Delegiertenversammlung und die Nationale Präsiden- tenkonferenz können Kommissionen einsetzen, die sie als nötig erachten.

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VRD UM

IV. Sektionen und unabhängige Sportgruppen

Art. 20 Statuten

Die Sektionen von Procap sind selbständige Vereine mit eigenen Statuten. Die Statuten der Sektionen und deren Revisionen werden erst mit Genehmigung des Zentralvorstandes rechtsgültig. 2Die Statuten der Sektionen dürfen den Statuten und Reglementen von Procap Schweiz nicht widersprechen. Bei Änderungen der Statuten von Procap Schweiz passen die Sektionen ihre Statuten spätestens an der nächsten ordentlichen Ge- neralversammlung an. Sollten Bestimmungen der Sektionsstatuten denjenigen der Statuten von Procap Schweiz widersprechen, gelten die Bestimmungen der Statuten von Procap Schweiz und des Organisationsreglements.

Art. 21 Vereinsbetrieb

Der Vorstand der Sektion gewährleistet einen ordnungsgemässen, an den Be- dürfnissen der Mitglieder orientierten Vereinsbetrieb im Sinne des Verbandszwe- ckes und des Leitbildes. ZZusammensetzung und Wahl ihres Vorstandes regeln die Sektionen selbst.

Art. 22 Aufgaben

Den Sektionen obliegt insbesondere:

1. die Durchführung der Mitglieder- und Generalversammlungen unter

rechtzeitiger Bekanntgabe der Traktanden

2. der Vollzug der Verbandsbeschlüsse

3. die Erstattung des schriftlichen Jahresberichts sowie Vorlage derJah-

resrechnung und des Budgets.

4. die Führung einer Mitglieder- und Beitragskontrolle.

2Die Sektionen sind über ihre Geschäftstätigkeit gegenüber Procap Schweiz zur Rechenschaft verpflichtet und stellen dem Zentralsekretariat die hierfür erforder- lichen Unterlagen innert nützlicher Frist zur Verfügung.

Art. 23 Generalversammlung

Die Generalversammlungen der Sektionen müssen bis am 31. März des Folgejah- res abgehalten werden.

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Art. 24 Geschäfts- und Kassaführung

Die Geschäfts- und Kassaführung der Sektionen regelt das Organisationsregle- ment.

Art. 25 Regionen, Regionale Präsidentenkonferenzen

Die Sektionen organisieren sich in Regionen, die von der Nationalen Präsidenten- konferenz bestimmt werden. Die Präsidenten/innen der Sektionen bilden in die- sen Regionen regionale Präsidentenkonferenzen. ZDie Sektionen einer Region regeln die Erledigung der ihnen von Procap Schweiz zugewiesenen regionalen Aufgaben mit einem Vertrag und schaffen die hierfür nötigen Strukturen. Sie legen dem Zentralvorstand regelmässig Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. 3Die Regionale Präsidentenkonferenz ist gegenüber dem Zentralvorstand an- tragsberechtigt.

Art. 26 Auflösung

Vermögen und Inventar aufgelöster oder ausgeschlossener Sektionen sind bei Procap Schweiz zur Gründung einer Nachfolgeorganisation zu deponieren, sofern Procap Schweiz steuerbefreit ist.

Art. 27 Sportgruppen

Unabhängige Sportgruppen sind den Sektionen gleichgestellte Kollektivmitglie- der von Procap Schweiz. Die Bestimmungen von Art. 20 ff. gelten für diese sinn- gemäss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 2Bei der Integration von unabhängigen Sportgruppen in die Sektion ist das Ver- mögen der Sportgruppe ausschliesslich zweckgebunden für Sportaktivitäten ein- zusetzen. 3Die besonderen Aufgaben der unabhängigen und der in einer Sektion integrier- ten Sportgruppen regelt der Zentralvorstand in einem Organisationsreglement.

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V. Finanzen

Art. 28 Einnahmen

Die Einkünfte von Procap Schweiz und der Kollektivmitglieder bestehen insbe- sondere aus:

1. Mitgliederbeiträgen,

2. Subventionen und Beiträgen von Bund, Kantonen und Gemeinden,

3. Spenden und Zuwendungen Dritter,

4. vom Zentralvorstand oder anderen Organen beschlossenen Finanzie-

rungsaktionen,

5. Einnahmen aus Dienstleistungen,

6. den Kapitalerträgen.

Art. 29 Mittelbeschaffung

Die Mittelbeschaffung von Procap Schweiz und der Kollektivmitglieder richtet sich nach den Grundsätzen der ZEWO. ZDie Mittelbeschaffung von Procap Schweiz konzentriert sich auf die nationale Ebene, diejenige der Kollektivmitglieder auf die regionale und kommunale Ebene. BProcap Schweiz und die Kollektivmitglieder vermeiden es, sich bei der Mittelbe- schaffung gegenseitig zu konkurrenzieren. *Die Nationale Präsidentenkonferenz erlässt Richtlinien über die Mittelbeschaf- fung von Procap Schweiz und der Kollektivmitglieder.

Art. 30 Vermögensanlage

Der Zentralvorstand bestimmt die Richtlinien der Vermögensanlage im Organisa- tionsreglement. Dabei bilden die Verordnung über die Berufliche Alters-, Hinter- lassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2) und das Anlagereglement der ZEWO die verbindliche Grundlage.

Art. 31 Geschäftsjahr

IDas Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endigt am 31. Dezember.

Art. 32 Haftung

Für die Verbindlichkeiten von Procap Schweiz haftet nur das Vermögen von Pro- cap Schweiz.

11 0 V2

VI. Weitere Bestimmungen

Art. 33 Amtsdauer

Die Amtsdauer der Mitglieder der Organe und anderen Organisationsformen ge- mäss Art. 7 beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

Art. 34 Auflösung von Procap Schweiz

IDie Delegiertenversammlung kann die Auflösung von Procap Schweiz mit einer Stimmenmehrheit von 4/5 der anwesenden Delegierten beschliessen. Ist der Auf- lösungsbeschluss gefasst, so bestimmt die Delegiertenversammlung, wem ein allfälliges, nach Abschluss der Liquidation verbleibendes Vermögen zukommen soll. Das Vermögen darf nicht unter die Mitglieder verteilt werden. ZDie Delegiertenversammlung bestimmt, wer die Liquidation durchzuführen hat.

Art. 35 Ausführungsbestimmungen

Gestützt auf diese Statuten erlässt der Zentralvorstand ein Organisationsregle- ment, das die Einzelheiten regelt.

Art. 36 Übergangsbestimmungen

In Abweichung zu Art. 3 Abs. 2 wird für Aktivmitglieder, die vor dem 1. Juli 2010 einen reduzierten oder keinen Mitgliederbeitrag an Procap Schweiz bezahlt ha- ben, die bisherige Regelung beibehalten.

VII. Statutenrevision

Art. 37 Zuständigkeit, Fristen

Die Delegiertenversammlung entscheidet über die Genehmigung und Revision dieser Statuten. 2Für Anträge auf Statutenrevision gelten die Fristen gemäss Art. 8 Abs. 2 und Art.

13 sinngemäss.

Art. 38 /nkrafttreten

Diese Statuten sind von der Delegiertenversammlung vom 23. Oktober 2010 be- schlossen worden und treten per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ersetzen alle frühe- ren Statuten.

12

2

Zentralvorstand Procap Schweiz

Name Vorname Funktion Duvanel Laurent Präsident Meier Paul Vizepräsident Aeschmann Christiane Vizepräsidentin Alpiger Roland Vizepräsident Bloch Stéphane Mitglied Perrenoud Philippe Mitglied Hubert Anita Mitglied Huber Christiane Mitglied Savary Marc Mitglied

20f

Organisation Stand Juli 2022

Beschwerdekommission Delegiertenversammlung (DV) Nationale Präsidentenkonferenz Revisionsstelle BDO AG Zentralvorstand (ZV) Zentralpräsident Laurent Duvanel, La Chaux-de-Fonds

Vizepräsidentin Zentralvorstands- Christiane Aeschmann, Bern ausschuss Vizepräsident Paul Meier, Baden

Roland Alpiger, St. Gallen

Stéphane Bloch, Zürich

Anita Hubert, Trimbach

Philippe Perrenoud, Tramelan

Ehrenamtlicher Bereich Christian Huber, Luzern Sportkommission Marc Savary, Genf Sozialpolitische Kommission

Finanzkommission Reisekommission

Professioneller Bereich Geschäftsleitung Mittelbeschaffung Martin Boltshauser Irene Hodel

Rechtsdienst und Finanzen und Interessenvertretung/ Zentrale Dienste Sozialpolitik Irene Hodel Personal und Martin Boltshauser Qualitätssicherung Claude Décoppet

Reisen und Sport Bauen/Wohnen/Verkehr Helena Bigler Remo Petri

Marketing und Bildung und Kommunikation Sensibilisierung Markus Spielmann Sabrina Salupo

R

II! Handelsregisteramt des Kantons Solothurn Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag 7/2 von: 1 CHE-105.774.552 Verein 26.05.1942 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

1 4 Schweizerischer Invaliden-Verband 1 Olten

4 12 Procap

12 Procap Schweiz

12 (Procap Suisse) (Procap Svizzera) (Procap Svizra)

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse

1 4 Organisation: Zentralvorstand von 9 Mitgliedern. 1 17 Froburgstrasse 4

4 12 Organisation: Delegiertenversammlung, Präsidentenkonferenz, Zentralvorstandvon 4600 Olten

9 Mitgliedern und Kontrollstelle. 17 Frohburgstrasse 4

4 12 Mittel: Mitgliederbeiträge, Subventionen der Eidgenössischen Invalidenversicherung, 4600 Olten Zuweisung Dritter und vom Zentralvorstand oder anderen Organen beschlossene Finanzierungsaktionen.

12 Mittel: Mitgliederbeiträge, Subventionen und Beiträge von Bund, Kantonen und

Gemeinden, Spenden und Zuwendungen Dritter, vom Zentralvorstand oder anderen Organen beschlossene Finanzierungsaktionen, Einnahmen aus Dienstleistungen und Kapitalerträge.

12 Organisation: Delegiertenversammlung, Nationale Präsidentenkonferenz,

Zentralvorstand von 5 bis 9 Mitgliedern und Revisionsstelle.

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 1 4 Wahrung und Förderung der Interessen der Mitglieder in sozialer, wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht. 4 12 Wahrung, Förderung und Durchsetzung der Interessen vonBehinderten in sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. 12 Bezweckt als Selbsthilfeorganisation die Wahrung, Förderung und Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Behinderung in sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Ist religiös und parteipolitisch neutral und unabhängig.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 3 DerVereinbetreibtunter der Enseigne "Nautilus-Reisen" ein Reisebüro an der 1 03.05.1959 Froburgstrasse 4 in Olten. 4 21.05.1967

3 10 Der Verein betreibt unter der Enseigne "Procap Reisen" ein Reisebüro an der

4 04.06.1972 Froburgstrasse 4 in Olten: 4 17.05.1992 4 25.05.2003 10 03.06.2007 12 23.10.2010

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id

0 (Auslassung) (Auslassung) 15 4408 06.11.2013 218 11.11.2013 1173373

1 341 31.03.2000 73 12.04.2000 2463 16 5129 23.12.2013 251 30.12.2013 1262703 2 508 22.05.2001 102 29.05.2001 4022 17 2097 21.05.2014 100 26.05.2014 1522367 3 504 21.02.2002 40 27.02.2002 10 / 359722 18 5060 09.12.2014 241 12.12.2014 1876569 4 5054 22.12.2003 250 30.12.2003 18 / 2053628 19 2702 30.06.2015 126 03.07.2015 2247839 5 2105 22.04.2004 81 28.04.2004 11/ 2235590 20 1738 29.04.2016 86 04.05.2016 2816213 6 5671 17.12.2004 250 23.12.2004 16 / 2605290 21 3188 10.08.2016 156 15.08.2016 3003773 7 3456 06.10.2005 198 12.10.2005 12 / 3057328 22 3169 21.07.2017 143 26.07.2017 3666921 8 3318 28.08.2006 169 01.09.2006 13 / 3529962 23 252 15.01.2018 12 18.01.2018 3999099 9 311 21.01.2008 17 25.01.2008 11 / 4307958 24 4642 16.10.2019 203 21.10.2019 1004741568 10 3127 08.08.2008 156 14.08.2008 11 / 4612798 25 3142 07.07.2020 132 10.07.2020.--1004934227 11 6385 30.11.2009 236 04.12.2009 14 / 5375536 26 1740 08.04.2021 70 13.04.2034606427819 12 731 24.02.2011 42 01.03.2011 6055826 27 5138 04.11.2021 218 09.14/202- 1005329855 13 4599 12.12.2011 244 15.12.2011 6460174 28 1227 15.03.2022 55 18.03.20221005430874 14 781 22.02.2013 40 27.02.2013 7081976 29 3191 11.07.2022 135 14.07,2922 10055298/4

Ogenden Seite LR. Balsthal, 14.07.2022 07:27 Fortsetzung auf Kef

Vl!! Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-105.774.552 Procap Schweiz Olten 2

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 13 Kälin,Walter, von Einsiedeln, in Altendorf Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes

1 8 Guyot, Dolly, von Grindelwald, inBielBE Kollektivprokura zu zweien

1 5 Küng, Renatus genannt René, von Hochdorf, in Dulliken Kollektivunterschrift zu zweien 1 8 Steiger, Hannes, von Flawil, in Trimbach Sekretär Kollektivunterschrift zu zweien 1 7 Isler, Hans, von Wädenswil und Richterswil, in Wädenswil Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 1 8m Boltshauser, Martin, von Märstetten, in Allschwil Kollektivunterschrift zu zweien

1 2 Tonet, Mario, von Beinwil SO, in Olten Kollektivunterschrift zu zweien

1 5 Steiner, Françoise, von Signau, in Biel BE Kollektivunterschrift zu zweien

1 5 Binz, Anita, von Niederwil SO, Zürich und Sumvitg, in Würenlos Kollektivunterschrift zu zweien 1 2 Limacher-Rykart, Brigitte, von Rothrist und Schüpfheim, in Aarau Kollektivunterschrift zu zweien

2 5 Wehrli-Rochat, Urs,vonKüttigen, inWahlen Kollektivunterschrift zu zweien

2 7 Herzog, Peter, von Hochderf und Beromünster, in Luzern Kollektivunterschrift zu zweien

5 16 Gingold, Esther, von Schattenhalb, in Bern Kollektivunterschrift zu zweien

5 8m Herdener, Agnès, von SchönenbergZH, in Moutier Kollektivunterschrift zu zweien

5 7 Herzig, Urs,von Wynau, in Langenthal Kollektivunterschrift zu zweien

5 20 Stofer, Bernard, von Mägenwil, in Solothurn Kollektivunterschrift zu zweien

5 9 Stöpfer, HansJörg genannt Jean, vonBaltschieder, in La Kollektivunterschriftzuzweien Neuveville

6 Bigler, Helena, von Olten, in Olten Kollektivunterschrift zu zweien

6 10 Good, Werner, von Mels, in Olten Kollektivunterschrift zu zweien

6 29 Kalt, Peter, von Basel und Böttstein, in Ittenthal Kollektivunterschrift zu zweien 7 8 Leuenberger, Ernst, von Ursenbach, in Solothurn Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 8 13m Frei, Hans, von Diepoldsau,inDiepoldsau Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 8 20m Herdener,Agnès, von Schönenberg ZH, in Moutier Vizepräsidentindes Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 8 Boltshauser, Martin, von Märstetten, in Oberwil BL Kollektivunterschrift zu zweien

11 14 Sehmucki, Bruno, von Ernetschwil, in Köniz Kollektivunterschriftzuzweien

12 22 Moeri, Roland, von Lyss, in Crissier Mitglied des ohneZeichnungsberechtigung Vorstandes 12 13 Rumpf, Ursula, von Frutigen, in Dietikon Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 12 13 Schnyder, Wilhelm,von Steg-Hohtenn, inStegVS(Steg-Hohtenn) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 12 24 Studer, Paul, von Schüpfheim, in Wangen SZ Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

12 BDO AG (CH-241.9.008.853-5), in Olten Revisionsstelle

13 22 Frei, Hans, von Diepoldsau, in Diepoldsau Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 13 Meier, Paul, von Obersiggenthal, in Kleindöttingen (Böttstein) Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 13 21 Isler, Heinrich, von Schönenberg ZH, in Einsiedeln Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 13 14 Kohler, Pierre, von Delémont und Elay, in Delémont Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 13 22 Walker Salzmann, Graziella, von Ried-Mörel, in Ried-Mörel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung (Riederalp) Vorstandes 13 15 Protschka,Gerhard, deutscher Staatsangehöriger, in Basel Kollektivunterschrift zu zweien

14 16 Fossati,Bruna,vonUster,inZürich Kollektivunterschrift zu zweien

14 23 von Gunten, Raffaela, von Sigriswil, in Zürich Kollektivunterschriftzu.zweien 15 Bloch, Stéphane, von Genf, in Muri bei Bern Mitglied des ohne Zeichnungsbereofnäung Vorstandes

Balsthal, 14.07.2022 07:27 Fortsetzung auf del f@cenden Seite IONS S

Handelsregisteramt des Kantons Solothurn CHE-105.774.552 Procap Schweiz Olten 3

Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 15 Décoppet, Claude-Alain, von Suscévaz, in Rünenberg Kollektivunterschrift zu zweien 18 20m Duvanel, Laurent, von Brot-Dessous,in La Chaux-de-Fonds Mitglieddes ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 18 Feltre, Sabrina, italienische Staatsangehörige, in Biel/Bienne Kollektivunterschrift zu zweien 18 19 Herrera-Zweifel,Marianne,vonGlarusSüd, in Münchenstein Kollektivunterschrift zu zweien 20 22m Duvanel, Laurent, von Brot-Dessous, in La Chaux-de-Fonds Vizepräsident des Kollektivunterschrift zuzweien Vorstandes 20 24 Herdener,Agnès,vonSchönenberg(ZH),inMoutier Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

20 Petri, Remo, von Bellmund, in Brittnau Kollektivunterschrift zu zweien

21 Alpiger, Roland, von Wildhaus-Alt St. Johann, in St. Gallen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 22 Duvanel, Laurent, von Rochefort, inLa Chaux-de-Fonds Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 22 24m Hubert, Anita, von Eggersriet, in Trimbach Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 22 27 Müller-Widmer, Carole, von Zürich,in Tolochenaz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 22 Perrenoud, Philippe, von La Sagne, in Tramelan Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 23 25 Schor Butters, Marcel, von Murten, in Horriwil Kollektivunterschrift zu zweien 24 27m Hubert,Anita,vonEggersriet,inTrimbach Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 24 27m Aeschmann,Christiane, von Rüschegg, in Bern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 24 Huber, Christian, von Meierskappel, in Luzern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

25 26 Staub,Peter, von Herzogenbuchsee, in Nidau Kollektivunterschriftzuzweien

27 Aeschmann Pfeuti, Christiane, von Rüschegg, in Bern Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 27 Hubert, Anita, von Eggersriet, in Trimbach Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

27 Savary, Marc, von Genève, in Genève Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung

Vorstandes

27 Spielmann, Markus, von Obergösgen, in Olten Kollektivunterschrift zu zweien

28 Hodel, Irene, von Luthern, in Eich Kollektivunterschrift zu zweien

Balsthal, 14.07.2022 07:27 BA Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle REGA Handelsregisteramt gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch des Kantons Solothurn ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält.

ONS V

ULDo

10e8 LRp

ZERTIFIKAT Der Verein Procap Schweiz, Olten, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2020 bis 31.12.2024.

1EWO»

Ÿ7IFICH FIZ

ERTIFW

Stiftung Zewo

K. Kurt Grüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin

2

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

9

R.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des InnernEDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera GeschäftsfeldInvalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: Procap Schweiz Nr. 4141 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis:DieseListe istnur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Nr. 4141

Eingabefrist: 31.5.2023

Hat die 13-stelligeID-Nr. Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Organisation (vollständige Bezeichnung) ord. IV-Beitrag Webseite und => GLN (via BSV-Nr.

2022 in CHF

fähigkeiteine zugehörig-keitregion Info-Mailadresse REFDATA); falls (wennneu, dann als "neu" bezeichnen) Kürzung zur (Sitz) (D/F/I) vorhanden Folge?

4141 Procap Schweiz 3'743'253 nein SO D/F/I

4137 Procap Nordwestschweiz 493'474 nein BS D

4050 Procap Bern 466'541 nein BE D

4187 Procap St. Gallen-Appenzell 590'688 nein SG D

sgas

4012 Procap March-Höfe 246724 nein SZ D

4059 Procap Oberwallis 204'334 nein VS D

4116 Procap Zentralschweiz 241'439 nein LU D

ww.behindertenforum.cl

2015 Behinderten Forum Basel 286'561 nein BS D

nfo@behindertenforum.ch. D Info@orocap

4074 Procap Grischun 213'156 nein GR

4212 Procap Zürich 263'165 nein ZH D

3162 Procap Valais romand 141'432 nein VS F

3081 Procap La-Chaux-de-Fonds/Vallon 68'681 nein NE F

3192 Procap Littoral / Val-de-Ruz 86'751 nein NE F/D

3178 Procap Ticino 51'242 nein TI

4463 Procap Lausanne 34'767 nein VD F

3189 Procap Bienne - Jurabernois 7'711 nein BE F/D

3065 Procap Genève 37'601 nein GE F

4090 Glarner Fachstelle für behindertengerechtes Bauen 9'171 nein GL D

4076 Procap Kanton Solothurn 5'312 nein SO D

5030 Procap Delémont 5'758 nein JU F

5031 Procap Franches-Montagnes 2'983 nein JU F

5036 Procap Sport région Broye 28'108 nein FR F

4067 Procap Sport Zug 19'958 nein ZG D

4081 Procap Sport Burgdorf 15'083 nein BE D

4110 Procap Sport Grenchen 7'458 nein sO D

5037 Procap Sport Porrentruy 9'408 nein JU F

6004 Procap Sport Marly 7'308 nein FR F/ D

5035 Procap Sport Moutier 2'603 nein BE

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 7'290'670

Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlungbesprochen wurde, beläuftsich die DO- EntschädigungproJahr auf : Er 91'818.

Visum VN: Datum: 14122023

02 Vertragsperiode 2024 - 27 datum CRN Version.1.0

Anhang C

13 Fachkonzepte der VN

Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige/Sozialversicherungs- beratung und lebenspraktische Beratung X Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige/Reiseberatung Fachkonzept Bauberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Rechtsberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» /Sportkurse (mit und ohne Über- nachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Bauen Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

G4 10

R

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sozialversicherungsberatung, lebenspraktische Beratung

Sozialversicherungsberatung Sozialversicherungsberatung als niederschwellige Anlaufstelle (Fachstelle) in den Regionen Fachstellen in den Regionen übernehmen Information, Vorabklärungen, verfassen Stellung- nahmen und Einsprachen. Die Sozialversicherungsberatung umfasst die verschiedenen Sozialversicherungsbereiche, soweit sie im Zusammenhang mit einer Behinderung stehen (v.a. IV, EL, HE, BVG, UVG, KVG, MVG, teilweise ALV).

Lebenspraktische Beratung Beratung in Alltagssituationen damit ein selbstbestimmtes Leben möglich ist.Beispiele: Beratung von Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung zu Dokumenten (Schriftverkehr, Mietvertrag, etc.) Niederschwellige Anlaufstelle in den Regionen zur Sport- und Gesundheitsberatung, Beratung zu für Menschen mit Behinderungen zu zugänglichen Angeboten vor Ort.

Die Sozialversicherungs- und Rechtsberatung findet bei Procap im Dreistufensystem statt: -> in den Regionen: Sozialversicherungsberatung (Stufe 2) und die delegierte Beratung (Stufe 1) sowie die lebenspraktische Beratung; -> Zentraler Rechtsdienst (Stufe 3) für die Rechtsberatung.

Grundlagenarbeit: Erarbeitung von Merkblättern, Anleitungen und Broschüren, welche in der täglichen Arbeit eingesetzt werden können. Diese fördern die Effizienz und Effektivität der Dienstleistung (z.B. Merkblatt über kantonal verschiedene Leistungen der Ergänzungsleistungen).

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/angebote/beratung- information/rechtsberatung/regionale-beratung/

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 0

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung: Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024- 2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) erhalten aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit sowie Teilhabe fördern und ihr ermöglichen, ihre Entscheidungen möglichst selbstbestimmt zu fällen und umzusetzen. Die betroffenen Personen kennen ihre gesetzlichen Ansprüche und ihre Pflichten.

Spezifisch (für Zielgruppe) Fachliche Beratung in Sozialversicherungsfragen (IV, EL, KVG, UVG, BVG, etc.), Beratung in Alltagssituationen und bedürfnisgerechte Information mit dem Ziel, ihre gesetzlichen Ansprüche und Pflichten zu klären und ihre berufliche wie private Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Kundenbefragungen, sowie systematisches und standardisiertes Controlling der Beratungsleistungen (quantitativ und qualitativ) Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Das Vorgehen wird bei der Auftragserteilung besprochen und das Einverständnis des/der Klienten/Klientin bzw. Mitglieder eingeholt.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und Hilfe bei der Einschätzung der Situation. Die Beratung orientiert sich an den individuellen Ressourcen und am individuellen und aktuellen Informations- und Unterstützungsbedarf des Klienten/der Klientin. Damit stellt Procap ein effizientes und effektives Vorgehen sicher und handelt wirtschaftlich und sparsam.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) - Erstgespräch

- Gesamtheitliche Analyse der Situation

- Organisation der erforderlichen Unterlagen

- Unterstützung in administrativen Belangen

- Kontakt mit Bezugspersonen und Institutionen (z.B. IV-Stellen) - Dossierführung - Abschluss der Beratung

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die Beratung der Menschen mit Behinderungen erfolgt im Auftrag dieser. Das bedeutet, dass die Menschen mit Behinderungen selbst über den Grad der Vertretung wählen und uns beauftragen. Wir stehen ihnen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zur Seite und verlangen von Ihnen, dass sie mit ihren Fähigkeiten mitarbeiten (Beispiele: Wir füllen für Menschen mit Behinderungen keine Formulare aus, wir helfen ihnen dabei, es selber zu tun, damit sie künftig keine Hilfe mehr benötigen. Eine Vollmacht in einem Sozialversicherungsverfahren wird nur dann eingereicht, wenn es die Situation verlangt. Ansonsten sind die Ratsuchenden dazu verpflichtet, sich bei Fragen zu melden - wir überprüfen nicht jeder Schritt in einem Verfahren.)

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0

/ae 2/8

W

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 3/8

H

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) keine

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Studien Vatter Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch XRätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle Standorte sind barrierefrei zugänglich. Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Bei sozialversicherungsrechtlichen Themen ist die leichte Sprache jedoch nur beschränkt einsetzbar. Ist aufgrund einer Behinderung eine Übersetzung nötig, können diese extern organisiert werden.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Zentraler Rechtsdienst (Stufe 3) für Rechtsberatung

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8

A /ag

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Sozialversicherungsberatung: Die Qualität (und Quantität) der Beratungsleistung wird durch den Rechtsdienst von Procap Schweiz regelmässig (mindestens einmal jährlich) überprüft. Procap-interne Standards sind in Unterverträgen mit den regionalen Beratungsstellen geregelt. Die Beratungspersonen werden regelmässig durch die Anwälte des Rechtsdienstes geschult. Beurteilungsgrundlage für die Qualität der Beratung bilden die Erkenntnisse aus den Fallbesprechungen, an Teammeetings oder Rechtssprechstunden, bei Besuchen beim / bei der regionalen Geschäftsführerin bzw. aufder Beratungsstelle, aufgrund der Rückmeldungen der Kundenbefragung etc. ProJahr ist ein Mitarbeiter/innengespräch (MAG) vorgeschrieben. Wenn die Qualität der Beratung nicht ausreichend ist, legt der/die Leiter/in Rechtsdienst von Procap Schweiz zusammen mit dem/der Vorgesetzten das weitere Vorgehen fest. Procap Schweiz kann die Auflösung des Arbeitsvertrages verlangen.

Beratung Sport- und Gesundheit, lebenspraktische Beratung: Leistungsstatistik, Rückmeldungen von Klienten/Mitgliedern Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Xja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Wo nötig fallbezogene Triage und Koordination mit anderen Beratungsstellen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Die Sozialversicherungsberater/innen werden in fachlicher Hinsicht vom Rechtsdienst von Procap Schweiz geführt. Für die Beurteilung und Zielsetzung der Tätigkeit des Beratungspersonals ist zwingend der/die zuständige Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin zum Mitarbeitergespräch beizuziehen. Bei der Anstellung von Sozialversicherungsberater/innen ist das Einverständnis von Procap Schweiz vor Abschluss des Arbeitsvertrages einzuholen. In der Regel erfolgt dies durch vorgängige Zustellung der Bewerbungsdossiers in der letzten Bewerbungsrunde sowie wenn möglich mit einer Teilnahme des zuständigen Vertreters des Rechtsdienstes oder des/der Leiter/in Rechtsdienstes am letzten

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8

Au

Vorstellungsgespräch und anschliessender mündlicherZustimmung. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Zustimmung schriftlich durch den/der Leiter/in Rechtsdienst.

Die Mitarbeitenden in der delegierten Beratung werden von der regionalen Geschäftsführung geführt. Es findet einmal jährlich ein MitarbeiterInnen-Gespräch statt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/8

lan

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 40683 40683 40683 40683 162732 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 1043 1043 1043 1043 4172 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 41726 41726 41726 41726 166904 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

InTeilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 2761087 2762215 2763342 2764469 11051113 Personalkosten CHF 1922208 1903656 1908023 1941358 7675245 Sachkosten/Umlagen CHF 4683295 4665871 4671365 4705827 18726358 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 2074704 2083662 2105025 2113811 8377202 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 2349000 2349000 2349000 2349000 9396000 Finanzhilfe BSV CHF 4423704 4432662 4454025 4462811 17773202 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8

Hulg

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

.10 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum Beu 11.12.1013

A Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8

lCe

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

XEinzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung von Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) zu Ferien- und Reisemöglichkeiten, zum barrierefreien Reisen, betreuten Ferienangeboten und zu persönlicher Ferienassistenz.

Grundlagenarbeit

Sammeln und Publikation der Informationen, welche barrierenfreien Angebote für welche Zielgruppen geeignet sind, im jährlichen Ferienkatalog.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap-reisen.ch/reisen/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) erhalten aufgrund ihres aktuellen Unterstützungsbedarfs individuelle Beratung und Information im Bereich Erholung/Ferien und des barrierefreien Reisens. Dies ermöglicht den betroffenen Personen eine individuelle Förderung ihrer Selbständigkeit, Verbesserung der psychischen Gesundheit sowie eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am inklusiven Tourismus.

Spezifisch (für Zielgruppe) Fachliche Beratung zu Erholung/Ferien und barrierefreiem Reisen für Menschen mit Behinderungen zur Förderung ihrer Selbständigkeit und Verbesserung ihrer Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit. Ermöglichung von sozialen Kontakten und Horizonterweiterung zur Förderung der Integration bzw. Inklusion.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.)

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Nach jeder Reise/Ferien werden Kundenbefragungen durchgeführt. Durch ein Reklamationsmanagement und regelmässige Audits (OMS) können die erbrachten Reiseberatungen kontrolliert und wenn nötig optimiert werden.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die Kund*innen können ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche selbstbestimmt anbringen. Entsprechend den individuellen Ressourcen der Kund*innen und der Machbarkeit wird der Kund*innenwunsch umgesetzt.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und realistische Umsetzung.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Anfang: Anmeldung, Ende: Abschluss der Beratung.

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die individuelle Reiseberatung fördert die Selbstbestimmung und Teilhabe der Betroffenen durch die Ermöglichung der gewünschten Reise. Die Planung und Realisierung der Reise erfolgt immer unter Miteinbezug der betroffenen Personen und der aktuellen Reisetrends. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Reiseanbietern können wir diese zudem auf das Thema Behinderungen, Inklusion und Teilhabe sensibilisieren. Beim Angebot "persönliche Ferienassistenz" ist die Selbstvertretung der Menschen mit Handicap am höchsten, denn bei diesem Angebot wird eine 1:1 Ferienbegleitung organisiert. Entsprechend hoch ist jedoch dann auch der Reisepreis.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»,

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

UNe Ce

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle Standorte sind barrierefrei zugänglich und je nach Ausschreibung für verschiedene Behinderungsarten geeignet. Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst und Website sowie pdfs barrierefrei auch für Menschen mit einer Sehbehinderung lesbar.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Ertrag und Aufwand aus Verkauf/Einkauf Reisen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

2

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): XWebseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Fragebogen zur Kundenzufriedenheit. Die Kundenzufriedenheit ist unmittelbar, Reklamationen werden im Qualitäts-Management-System aufgearbeitet. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein X mit einem Teil

Kurzinfo dazu Koordination mit SPV Reisen

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X

X Selbstbetroffene X Fachpersonen

Kurzinfo dazu Behinderungsspezifische Themen werden bei Procap u.a. an internen Kursen ("'Procap- Studios") und an Reiseleiter-Ferienbegleiter-Schulungen vermittelt, meist unter Mitwirkung von Betroffenen. In der Reiseberatung sind auch Selbstbetroffene angestellt und sorgen für tägliche Sensibilisierung.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Wh Car

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 10039 10039 10039 10039 40156 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 257 257 257 257 1028 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 10296 10296 10296 10296 41184 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 681306 681584 681862 682140 2726892 CHF 474310 469732 Sachkosten/Umlagen 470810 479035 1893887

CHF Total Kosten 1155616 1151316 1152672 1161175 4620779

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 511939 514149 BSV (*Details in nachfolgender 519420 521588 2067096 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 516200 516200 516200 516200 2064800

CHF 1028139 1030349 1037788 Total Erträge 1035620 4131896

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Gu

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

Vertragsnehmerin 18 Martin Boltshauser 1U Iene Hodel

Ort/Datum Suny 112.7022

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

C Lcey

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n)

Individuelle Bauberatung :

Bauberatung in persönlichen Wohn- und Baufragen, zugeschnitten auf den individuellen und aktuellen Bedarf der betroffenen Personen, mit dem Ziel, zwecks grösstmöglicher Existenzsicherung, Selbstständigkeit und Teilhabe, die autonome Lebensweise am Wohnort, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz zu ermöglichen, sowie allfällige Unterstützung und Pflege durch Dritte oder Angehörige zu verbessern.

Grundlagenarbeit

Erarbeitung von Merkblättern für Betroffene und Checklisten für Mitarbeitende für Individualbera- tungen, welche in der täglichen Arbeit eingesetzt werden können.

Link zur Webseite derOrganisation: https://www.procap.ch/angebote/beratung- information/hindernisfreie-wohnungen/wohnung-anpassen/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) erhalten aufgrund ihres aktuellen Bedarfs eine Bauberatung in persönlichen Wohn- und Baufragen. Diese ist auf den individuellen und aktuellen Bedarf der betroffenen Personen zuge- schnitten, mit dem Ziel, zwecks grösstmöglicher Existenzsicherung, Selbstständigkeit und Teilhabe, die autonome Lebensweise am Wohnort, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz zu ermöglichen, sowie all- fällige Unterstützung und Pflege durch Dritte oder Angehörige zu verbessern.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Kun

Spezifisch (für Zielgruppe) Beratung für bauliche Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause und am Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie der baulichen Voraussetzung für die Pflege und Unterstützung durch Angehörige oder Dritte.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Statistik über die Beratung bei individuellen Anpassungen (mit Klientenerfassung)

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe)

-Abklärung der Bedürfnisse der betroffenen Person - Abklärung der baulichen Situation vor Ort und der bautechnisch möglichen Massnahmen

- Beratung welche baulichen Massnahmen für die betroffene Person am zweckmässigsten sind.

- Beratung und Begleitung bei der Ausarbeitung von Lösungen, deren Dokumentation und Anträgen zu

Handen der Versicherten.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Qualifizierte Beratung durch Baufachleute vor Ort, Entwicklung von Lösungen zusammen mit der versicherten Person, zwecks Beseitigung von baulichen Hindernissen. Unterstützung bei der Entwicklung zweckmässiger und nachhaltiger Lösungen zur Verbesserung der konkreten baulichen Situation.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Die Beratung ist zeitlich begrenzt. Die Beratung und Begleitung des Versicherten erfolgt im Rahmen eines Projekts.

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die individuelle Bauberatung ermöglicht es Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in ihrer Wohnung zu leben, eine Ausbildung zu machen oder an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten. Die Beratung erfolgt immer unter Miteinbezug der betroffenen Person zusammen mit weiteren involvierten Parteien wie Liegenschaftseigentümer, Schulbehörden, Arbeitgeber, usw., denn das Ergebnis muss eine möglichst autonome Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Diese persönliche Komponente hat zudem einen natürlichen sensibilisierenden Anteil bei den involvierten Parteien für die Anliegen von Menschen mit Behinderung.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Kile Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit Behinderung welche aufgrund baulicher Gegebenheiten an ihrem Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind und deren Angehörige. Dies betrifft insbesondere Meschen mit körperlichen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderung.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Hindernisfreier Zugang zu den Beratungsstellen; Webseite hindernisfrei zugänglich Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hindernisfreier Zugang zu den Beratungsstellen; Webseite hindernisfrei zugänglich Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation - Nicht-Personenspezifische Leistung: Allgemeine Medien und Öffentlichkeitsarbeit - Nicht-Personenspezifische Leistung: Themenspezifische Grundlagenarbeit - Personenspezifische Leistung: Medien und Publikationen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

AA0

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedin usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Schulung zum Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) mit Rundschreiben betreffend baulichen Massnahmen - Erfahrungsaustausch im Rahmen der Netzwerktreffen - stichprobenweise Überprüfung von Fallbeispielen - Regelmässige Klientenbefragungen - Jährliche Arbeitsgruppen und Erfahrungsaustausch mit Fachstellen-Leitenden - Stichprobeweise Überprüfung von Fallbeispielen im Rahmen der Netzwerktreffen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

X ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen. Schnittstellen zu anderen relevanten Akteuren (z.B. SAHB, Rehabilitation, Vermieter, Sozialversicherungsberater, usw.) werden koordiniert.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene X Fachpersonen Kurzinfo dazu Kenntnis der Anforderungen von Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen an eine hindernisfreie Bauweise sowie der Auswirkungen mangelhafter Lösungen auf die selbständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Grundkenntnisse der längerfristigen Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen auf die Moblilität der Betroffenen.

Lee Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 44/6

9

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 2525 2525 2525 2525 10100 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 65 65 65 65 260 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 2590 2590 2590 2590 10360 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 227037 227130 Personalkosten 227223 227315 908705

Sachkosten/Umlagen CHF 104493 104400 104308 102533 415734 CHF Total Kosten 331530 331530 331531 329848 1324439

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 287251 288491 291449 292665 1159856 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 119700 119700 119700 119700 478800

CHF Total Erträge 406951 408191 411149 412365 1638656

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

4u

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

7.12 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum Beumi1.12.2013

Bundesamt für Sozialversicherungen 2r

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141

Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Rechtsberatung

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Procap unterstützt Menschen mit Behinderungen bei Fragen zum Sozialversicherungsrechtung, bei Bedarf Rechtsvertretung (im Auftragsverhältnis).

Die Sozialversicherungs- und Rechtsberatung findet bei Procap im Dreistufensystem statt: -> in den Regionen: Sozialversicherungsberatung (Stufe 2) und die delegierte Beratung (Stufe 1) sowie die lebenspraktische Beratung; -> Zentraler Rechtsdienst (Stufe 3) für die Rechtsberatung. Spezialisierte und erfahrene Rechtsanwält/innen beraten in folgenden Rechtsgebieten: - Invalidenversicherung (IVG) - Unfallversicherung (UVG) - Krankenversicherung (KVG) - Berufliche Vorsorge (BVG) - Ergänzungsleistungen - Hilflosenentschädigungen - teilweise Militärversicherung - teilweise Arbeitslosenversicherung

Grundlagenarbeit

Erarbeitung von Merkblättern, Anleitungen und Broschüren, welche in der täglichen Arbeit eingesetzt werden können. Diese fördern die Effizienz und Effektivität der Dienstleistung (z.B. Broschüre über die EL Revision / IV Revision, etc.)

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/angebote/beratung- information/rechtsberatung/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

V

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) erhalten aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Rechtsberatung, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit sowie Teilhabe fördern und ihr ermöglichen, ihre Entscheidungen möglichst selbstbestimmt zu fällen und umzusetzen. Die betroffenen Personen kennen ihre gesetzlichen Ansprüche und ihre Pflichten.

Spezifisch (für Zielgruppe) Rechtliche Beratung, bedürfnisgerechte Information in erster Linie in Sozialversicherungsfragen (IV, EL, KVG, UVG, BVG, etc.) mit dem Ziel, ihre gesetzlichen Ansprüche und Pflichten zu klären und ihre berufliche wie private Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu fördern (Integration/Inklusion).

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Kundenbefragungen, sowie systematisches und standardisiertes Controlling der Beratungsleistungen (quantitativ und qualitativ) durch die Rechtsanwält/innen von Procap Schweiz

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Das Vorgehen wird bei der Auftragserteilung besprochen und das Einverständnis des/der Klienten/Klientin eingeholt.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und Hilfe bei der Einschätzung der Situation. Die Beratung orientiert sich an den individuellen Ressourcen und am individuellen und aktuellen Informations-und Unterstützungsbedarf des Klienten/der Klientin. Damit stellt Procap ein effizientes und effektives Vorgehen sicher und handelt wirtschaftlich und sparsam.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen)

-Erstgespräch - Gesamtheitliche Analyse der Situation

- Organisation der erforderlichen Unterlagen - Kontakt mit Bezugspersonen und Institutionen (z.B. IV-Stellen)

- Dossierführung

- Abschluss der Beratung

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten

Die Beratung der Menschen mit Behinderungen erfolgt im Auftrag dieser. Das bedeutet, dass die Menschen mit Behinderungen selbst über den Grad der Vertretung wählen und uns beauftragen. Wir stehen ihnen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zur Seite und fördern ihre vorhandenen Fähigkeiten, um gezielt mitzuarbeiten. Eine Vollmacht in einem Sozialversicherungsverfahren wird nur dann eingereicht, wenn es die Situation verlangt. Ansonsten sind die Ratsuchenden dazu verpflichtet, sich bei Fragen zu melden - wir überprüfen nicht jeder Schritt in einem Verfahren. Die Arbeit erfolgt zusammen mit den Beratungspersonen der Beratung und Betreuung, somit wird sichergestellt, dass die Beratung effizient erfolgt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7 e

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «RealisiertesArbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7

ulg

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle Standorte sind barrierefrei zugänglich. Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Bei sozialversicherungsrechtlichen Themen ist die leichte Sprache jedoch nur beschränkt einsetzbar. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzung zu Prozessführungsleistungen, Sozialversicherungsberatung (Stufe 2) und delegierte Beratung (Stufe 1) und lebenspraktische Beratung in den Regionen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

N5 lae

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Fragebogen zur Kundenzufriedenheit - Auswertung von Fall-Statistiken - Auswertung von Leistungs-Statistiken

- Qualifikations-, Feedback- und Fördergespräche durch den Leiter Rechtsdienst - ISO-Zertifizierung (Norm 9001) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Koordination mit "'Inclusion Handicap" (https://www.inclusion- handicap.ch/de/recht/rechtsberatung-44.html)

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

10

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 16770 16770 16770 16770 67080 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 430 430 430 430 1720 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 17200 17200 17200 17200 68800 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 1644819 Personalkosten 1645491 1646162 1646834 6583306 CHF Sachkosten/Umlagen 866381 865709 865038 863135 3460263 CHF 2511200 2511200 2511200 2509969 Total Kosten 10043569

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1135518 1140421 1152113 1156922 4584974 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1075200 1075200 Finanzhilfe BSV 1075200 1075200 4300800

CHF 2210718 2215621 2227313 2232122 8885774 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV X Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden XDrittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 6/7

laed

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

.12 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum Beu M.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 224

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

1gy

In

tee

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141

Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Medien und Publikationen:

Die Webseiten des Verbandes sind barrierefrei zugänglich mit einem umfassenden Online-Service und werden regelmässig aktualisiert. Zudem sind viele Merkblätter und Formulare online zugänglich. Der Zugangsmonitor informiert über die Zugänglichkeit und Barrierefreihet von Kulturinstitutionen. Der Veranstaltungskalender informiert über kulturelle, gesellschaftliche und sportliche Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen und / oder ihr Umfeld.

Publikationen: - Procap Magazin als Ratgeberfunktion (Tipps, Empfehlungen, Leitideen), Behindertenpolitik, Meinungsbildung, Motivation der Menschen mit Behinderungen (z.B. zum Aktivsein oder Sport treiben). Das Procap Magazin erscheint 4 Mal jährlich. - Regionale Publikationen und Bulletins. - Online-Newsletter

- Content-Produktion für die sozialen Medien (Facebook, Linkedin, Youtube)

Grundlagenarbeit

Gemeinsame Weiterentwicklung der Medienkanäle und Publikationen in Zusammenarbeit mit Betroffenen und Angehörigen in Form von Fokusgruppen, Umfragen und Testings. Stetes anpassen der einzelnen Instrumente auf die aktuell gültigen Vorgaben der Barrierefreheit.

Link zur Webseite der Organisation: www.procap.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

4

UNt

Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) haben umfassenden hindernisfreien Zugang zu Wissen und Informationen und erhal- ten relevante Informationen, die sie in ihrer Selbständigkeit und Teilhabe fördern. Die Selbstbetroffe- nen können damit die Inklusion selber vorantreiben.

Spezifisch (für Zielgruppe) Der umfassende und hindernisfreie Zugang zu Wissen und Informationen für die spezifischen Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen soll die Selbständigkeit und Selbstbestimmung, die politische und gesellschaftlicheTeilhabe, die Kontaktpflege und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern sowie die Integration und/oder Inklusion vorantreiben.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Interne und externe Rückmeldungen, jährliche Überprüfung mit Selbstevaluation im Rahmen des BSV- Reportings.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Informationen auf den Webseiten sind stets aktuell und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe angepasst.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und sorgfältiger Umgang mit Ressourcen.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Informationen: Aktualität muss sichergestellt sein und ist abhängig vom „Tagesgeschäft“

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Vermittelte Informationen und Publikationen dienen stets einem spezifischen Zweck. Im Fokus steht dabei immer die Inklusion in allen Bereichen (Politik, Gesellschaft, Bildung, Arbeit, Kultur und Freizeit) sowie die Förderung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen. Wo immer möglich sind Menschen mit Behinderungen bei der Auswahl, Erstellung und Gestaltung der Publikationen beteiligt oder werden dafür konsultiert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/6

A

LeCo W 5

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Jahresbericht. etc.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

UN

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Befragung Leser, direkte Rückmeldungen,

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Im Angebotsbereich der Medien gibt es verschiedene verbandsinterne Austauschplattformen, bei welcher die jeweiligen Angebote koordiniert werden. Dle Kommunikatinsmittel Magazin und Webseite werden durch die Kommunikationsabteilung des Dachverbandes koordiniert (gleicher Inhalt und gleicher Auftritt).

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Abgestuftes behindertenspezifisches Wissen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

lCee

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 6456 6456 6456 6454 25822 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 6456 6456 6456 6454 25822 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 668421 668694 668967 669241 2675323 Personalkosten

Sachkosten/Umlagen CHF 301463 298264 299017 304766 1203510 CHF 969884 Total Kosten 966958 967984 974007 3878833

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 475310 479465 481175 BSV (*Details in nachfolgender 473568 1909518 Liste ankreuzen) CHF 384000 384000 384000 384000 1536000 Finanzhilfe BSV CHF 857568 Total Erträge 859310 863465 865175 3445518

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden X Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

21 0

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

G

Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Ifene Hodel

Ort/Datum 3ue 11.12. 2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 22

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6 V

W

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe" und Weiterbildungskurse die Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) befähigen und dazu beitragen, dass sie ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können. Beispiele: Referate zu Themen der Sozialversicherungen / Themenabende zu Leben mit Assistenz oder Kinder mit Behinderungen / Informatikkurse, etc. Bei Referaten oder Onlinekursen kann die Teilnehmerzahl grösser als 20 sein. Dies auch durch die nationale Ausrichtung was zu einer Effizienzsteigerung führt. -

Grundlagenarbeit

Erarbeitung von Präsentationen, Konzepte für neue Kurse / Serien / Themen, Weiterbildung und Befähigung der Kursführenden, Koordination mit anderen Organisationen

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/angebote/weiterbildung-kurse/betroffene- und-angehoerige/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Die Kurse vermitteln Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe" und Weiterbildungskurse den Menschen mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel (KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (inkl. ihre Angehörige) Fach- und Expert*innenwissen sowie Strategien zur weiteren Nutzung und Anwendung des erworbenen Wissens oder der erworbenen Fähigkeiten im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, sodass diese Klientinnen und Klienten selbstständig, unabhängig und selbstbestimmt ihr Leben gestalten können (Integration/Inklusion). Die Kurse erschliessen persönliche, materielle, soziale und professionelle Ressourcen zur Bewältigung der behinderungsbedingten Problemsituation.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

41

Spezifisch (für Zielgruppe) Die Kurse ermöglichen den Kursteilnehmenden ihre Kompetenzen zu fördern und ihr Wissen zu erweitern (Hilfe zur Selbsthilfe) mit dem Ziel, ihre Selbständigkeit, Teilhabe, Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Unabhängigkeit zu fördern.

Es werden Kurse zu verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Themen oder zum Sozialversicherungsrecht angeboten und Kurse zur Bewältigung des Alltags (Selbständigkeit bei Wohnen, Haushalt, administrativen Fragen, Informatikkurse, Übertritt in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt, etc.).

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik und Kundenumfragen (Feedback am Schluss des Kurses).

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Das Kursziel wird spätestens zu Beginn des Kurses bekanntgegeben (teilweise bereits mit der Ausschreibung). Die Teilnehmenden werden aktiv einbezogen.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Die Kursleitenden gehen auf die Kursteilnehmenden ein, fordern am Kursende mündliche oder schriftliche Rückmeldung zu Inhalt und Form und passen diese nach den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmenden an. Die Kurse orientieren sich an den Ressourcen und den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Kursdauer

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die Kurse vermitteln den Menschen mit Behinderungen Fähigkeiten und Kompetenzen, welche sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Bei der Gestaltung der Kurse werden möglichst Selbstbetroffene einbezogen, damit neben der Vermittlung des Fachwissens auch das behinderungsspezifische Wissen weitergegeben kann. (z.B. können nur Betroffene anderen Betroffenen vermitteln, wie ein Leben mit Assistent*innen effektiv aussieht). Erscheint es sinnvoll, werden die Kurse überregional, oder mit anderen Organisationen durchgeführt. Dies kommt jeweils auf die Ausrichtung des Kurses an.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

h Iae A

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) keine

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Die Angebote sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich, wobei dies auch situativ zu beurteilen ist. Bei der Kursauschreibung werden die Kriterien angegeben, wenn nicht für alle zugänglich. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation keine

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 7

4n 10

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird überprüft durch Leistungsstatistiken und Kundenumfragen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Koordination der Kurse erfolgt je nach Kursart mit anderen Sektionen und internen Organisationseinheiten (überregionale Angebote wie Webinare) und anderen Organisationen und Selbtbetroffenen (je nach Themen und regionaler Aktualität) Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Behinderungsspezifische Themen werden bei Procap u.a. an internen Kursen („Procap- Studios") vermittelt, meist unter Mitwirkung von Betroffenen. Nach Themengebiet der Kurse werden Spezialisten beigezogen, wenn möglich sind dies Menschen mit Behinderungen und oder Angehörige.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

VCee 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 0 0 0 0 0 Mitarbei- tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 938 933 935 961 3767 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 168542 168611 168679 168748 674580 Personalkosten CHF 219666 217545 218044 221855 877110 Sachkosten/Umlagen CHF 388208 386156 386723 390603 1551690 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 201684 202555 204632 205485 814356 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 187200 187200 187200 187200 748800 Finanzhilfe BSV CHF 388884 389755 391832 392685 1563156 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV X Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

H i1Of

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

/ Vertragsnehmerin Martin Boltshauser rene Hödél

Ort/Datum Bau 1.12. 2023

Bundesamt für Sozialversicherungen Ae

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

W Leee

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) In Tageskursen und Blockkursen werden Kompetenzen gefördert und soziale Kontakte ermöglicht. Die Vernetzung von Menschen und der Aufbau von sozialen Kontakten steht im Vordergrund. Durch eine gemeinsame Aktivität sollen die Barrieren zur Kontaktaufnahme abgebaut und der Zugang für die Individuen vereinfacht werden (auch wenn ich niemand kenne, kann ich gut an einem solchen Anlass teilnehmen.)

Grundlagenarbeit

Das Ziel ist, dass Kurse auch durch Menschen(mit einer individuellen IV-Leistung, gemäss Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) geleitet werden. Für die Befähigung der Kursleiter und Ausgestaltung der Kurse benötigt es eine vorgelagterte Grundlagenarbeit wie zum Beispiel ein gemeinsames Erstellen einer Präsentation oder Durchgehen der Kursinhalte.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/angebote/weiterbildung-kurse/betroffene- und-angehoerige/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Die Kurse vermitteln den Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gemäss Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (und Ihren Angehörigen) Kompetenzen und ermöglichen das Knüpfen von sozialen Kontakten. Damit wird die Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten gefördert sowie der Vereinsamung entgegengewirkt (Integration/Inklusion)

Spezifisch (für Zielgruppe) Die verschiedenen Tages- sowie Blockkurse verhelfen den Kursteilnehmenden, ihre Kompetenzen zu verbessern. Die Kurse ermöglichen den Aufbau und Erhalt

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 1G A

von sozialen Kontakten und wiren so der Isolation entgegen und fördern der Aufbau von neuen Netzwerken untereinander. Beispiele:

Förderung der Kreativität und erlernen von bestimmten Techniken (Kreativ-Ateliers, Kochkurse, Malkurse, Urban Gardening,)

Bewegung und Koordination fördern (wie wandern, Bogenschiessen, Tandem91, Minigolf). Sportangebote, welche regelmässig durchgeführt werden (wie schwimmen, Nordic walking) sind im Fachkonzept„Sport und Gesundheit“ enthalten.

Ernährungs- und Kochkurse (wie Tavolata)

Verständnis für Kultur und Kunst fördern durch Besuch von Museen und Ausstellungen. Niederschwellige Besuche von Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen von über 20 Teilnehmenden sind im Fachkonzept „Treffpunkte“ enthalten.

Verständnis für Musik und Tanz fördern durch gemeinsames Musizieren (wie Alphornkurs) und Tanz-Veranstaltungen (wie LaViva)

Procap legt höchste Priorität auf Auswahl, Schulung und das Coaching von freiwilligen Begleitpersonen. Betreute Ferien unter der Rubrik "Erholung" sind speziell auch für Menschen mit Mehrfachbehinderung und grossem Betreuungsbedarf ausgerichtet. Entsprechend ist die Destination gewählt, eine Co-Leitung mit medizinischem Fachwissen vor Ort und das Programm adäquat gestaltet.

Die Kurse erschliessen persönliche, materielle, soziale und professionelle Ressourcen zur Bewältigung der behinderungsbedingten Problemsituation, damit die Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Mitbestimmung und Unabhängigkeit gefördert wird.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik und Kundenumfragen (Feedback am Schluss des Kurses).

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Das Kursziel wird spätestens zu Beginn des Kurses bekanntgegeben (teilweise bereits mit der Ausschreibung). Die Teilnehmenden werden aktiv einbezogen.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Die Kursleitenden gehen auf die Kursteilnehmenden ein, fordern am Kursende mündliche oder schriftliche Rückmeldung zu Inhalt und Form und passen diese nach den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmenden an. Die Kurse orientieren sich an den Ressourcen und den Bedürfnissen der Teilnehmenden.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Kursdauer

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7

1 El/ce 1

Die Kurse ermöglichen durch die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Kurse werden teilweise durch Menschen mit Behinderungen geleitet, Was die Selbstvertretung und den Einbezug voraussetzt. Erscheint eine Kooperation mit anderen Organisationen sinnvoll, wird diese angestrebt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7

U1

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung 3Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) keine

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Die Angebote sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich, wobei dies auch situativ zu beurteilen ist. Bei der Kursauschreibung werden die Kriterien angegeben, wenn nicht für alle zugänglich. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation keine

Ileee Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/7

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird überprüft durch Leistungsstatistiken und Kundenumfragen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Regionale Koordination durch den Abgleich und Austausch mit anderen Organisationen. Gleiche Kurse werden bei Möglichkeit gemeinsam organisiert, oder koordiniert. Angebote werden organisationsübergreifend der Zielgruppe zugänglich gemacht durch die Ausschreibung in den Medien von derjeweiligen Organisation, oder bei übergreifenden Plattformen für Menschen mit Behinderungen (z.B. www.participa.ch)

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Behinderungsspezifische Themen werden bei Procap u.a. an internen Kursen („Procap- Studios") vermittelt, meist unter Mitwirkung von Betroffenen. Nach Themengebiet der Kurse werden Spezialisten beigezogen, wenn möglich sind dies Menschen mit Behinderungen und oder Angehörige.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7 N 4l

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 1820 1820 1820 1820 7280 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 563 563 563 563 2252 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 350002 Personalkosten 350145 350288 350430 1400865

Sachkosten/Umlagen CHF 599607 595018 596046 603872 2394543 CHF 949609 945163 954302 3795408 Total Kosten 946334

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 674844 677758 684706 687564 2724872 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 249090 249090 249090 249090 996360

Total Erträge CHF 923934 926848 933796 936654 3721232

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden X Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 6/7

Llee

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

17 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum Beu, 1.12.2013

Bundesamt für Sozialversicherungen Pet

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141

Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

XGruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Breitensportangebot - Organisation und Durchführung von Semester-/Jahreskursen und Blockkursen. In Sportgruppen können sich Menschen unabhängig von ihrer Behinderung sportlich betätigen. Die Kurse und Trainings sind vielseitig, angepasst an die Bedürfnisse der Menschen (einer individuellen IV- Leistung gemäss Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (und ihrer Angehörigen) und aktuellen Trends. Dabei steht der Breiten- sowie Gesundheitssport im Vordergrund. Qualifizierte LeiterInnen sorgen für ein vielseitiges Sport- und Bewegungsangebot. Neue Sportarten werden laufend integriert. In den Blockkursen (Sportcamps) steht die gesundheitsfördernde Freizeitgestaltung, soziale Integration und Sport- sowie Gesundheitsförderung von Menschen mit Handicap, unabhängig von Behinderungsart und -grad, im Vordergrund. Gelernte Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten sollen selbstbestimmt im Alltag integriert und umgesetzt werden können - zur Stärkung von Empowerment und Teilnhabe am gesellschaftlichen Leben.

Grundlagenarbeit

Unterstützung der Sportgruppen bei der Organisation und Koordination der Sportgruppen (barrierefreie Trainingsmöglichkeiten finden, Konzepte erarbeiten für den Umgang mit einzelnen Behinderungsarten, Implementierung und Umsetzung des Präventionskonzepts (Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe). Grösserer Mehraufwand, da Menschen einer individuellen IV-Leistung zu einer besonders vulnerablen Personengruppe gehört (erhöhtes Risiko aufgrund Abhängigkeitsverhältnis, Pflegesituation, verbale Ausdrucksmöglichkeit, etc.)

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap-reisen.ch/sport/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

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Menschen (mit einer individuellen IV-Leisutng, gemäss Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) (und Angehörige) erhalten aufgrund ihres aktuellen und individuellen Bedarfs Angebote in der Sport- und Gesundheitsförderung, welche ihren individuellen Gesundheits- und Fitnesszustand verbessern. Die möglichst selbstbestimmte Teilhabe an Sportaktivitäten entfaltet mannigfaltig positive Wirkung unabhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden. Sport fördert und verbessert nebst der individuellen körperlichen Leistungsfähigkeit die persönliche Entwicklung, die selbstbestimmte soziale Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die individuelle psychische Gesundheit. Sportliche Betätigung ist für alle Altersstufen, unabhängig von den individuellen Ressourcen der Teilnehmenden von zentraler Bedeutung und ein Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration.

Spezifisch (für Zielgruppe) Die Sportkurse und Sportcamps ermöglichen den Teilnehmenden ihre Sport- und Gesundheitskompetenzen möglichst selbstbestimmt anhand ihrer individuellen Ressourcen grösstmöglichst zu entwickeln. Die Sportkurse und Sportcamps ermöglichen zudem soziale Kontakte und dadurch selbstbestimmte Teilhabe am sozialen Leben, je nach individuellem Bedarf.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik und Kund*innenumfragen (Feedback am Schluss des Kurses, jeweils 1xpro Jahr bei Jahreskursen/Semesterkursen, nach jedem Sportcamp) werden regelmässig ausgewertet.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die Teilnehmenden werden anhand ihrer individuellen Ressourcen aktiv in die Kursplanung miteinbezogen und somit zur aktiven und selbstbestimmten Teilhabe animiert.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Die Kursteilnehmenden sind während dem Kurs betreut. Die Unterstützung orientiert sich an den individuellen Ressourcen und am individuellen Unterstützungsbedarf der Kursteilnehmenden. Die Kursleitenden gehen auf die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmer*innen ein und passen den Kursinhalte wenn nötig den individuellen Ressourcen an. Am Schluss jedes Kurses wird ein Feedback abgeholt.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Kursdauer

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Der Behindertensport, sowie das Thema "'Sport und Gleichstellung" wird innerhalb der IG Sport & Handicap (Procap Sport, Rollstuhlsport SPV sowie PluSport) gemeinsam organisiert und stets weiterentwickelt. Regelmässige Sitzungen unter den Anbietern im barrierefreien Sport und Freizeitbereich gewährleisten eine fachliche Zusammenarbeit und Koordination schweizweit. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben wird neben dem effektiven Sportbetrieb zudem durch den Vereinscharakter (Vereinsanlässe, Zusammenarbeit mit Regelsportanbieter, Teilnahme bei Sportevents, nach dem Training noch etwas trinken gehen) gefördert.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit - Peer-Support

Zur Information: Dasjährliche inhaltlicheReporting über dieZielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

lee Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

W

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Der barrierefreie Zugang des Angebots der Sportkurse ist nicht überall gewährleisteet (Sporthallen), dafür hat sich IG Sport & Handicap bereits mittels Erarbeitung der SIA Richtlinie "barrierefreie Sportanlanlagen" sowie dem BASPO intensiv auseinandergesetzt und kämpft auch in Zukunft für barrierefreie Sportanlagen (Hallenböden, Eingänge, Dusch- und WC-Anlagen, Garderoben, etc.).

Bei den Blockkursen muss der barrierefreie Zuang gewährleistet sein, wenn das Angebot entsprechend organisiert wird. Nach wie vor ist die Auswahl von barrierefreien Destinationen und Sportanlagen in der Schweiz sehr beschränkt, vor allem für Gruppenreisen mit mehreren Rollstuhlfahrenden. Deshalb kommen vermehrt Jugendherbergen als Unterkunftsorte ins Programm.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 / (en 109

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.) ? Die Qualität wird überprüft durch Leistungsstatistiken und Kundenumfragen sowie durch die Ausbildungspflicht bei den Sportgruppen und die regelmässigen Schulungen bei den Sportcampsleitenden. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Behindertensportausbildung Schweiz sowie das Thema "Sport und Gleichstellung" wird innerhalb der IG Sport & Handicap (Procap Sport, Rollstuhlsport SPV sowie PluSport) gemeinsam organisiert und weiterentwickelt. Regelmässige Sitzungen unter den Anbietern im barrierefreien Sport und Freizeitbereich gewährleisten eine fachliche Zusammenarbeit und Koordination schweizweit.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Behindertensportausbildung Schweiz wird von PluSport und Rollstuhlsport SPV hauptsächlich organisiert, Procap Sport ergänzt einzelne Weiterbildungsangebote sowie fachlichen Support. Die modulartig aufgebaute Behindertsportausbildung ist gemäss Jugend und Sport (J und S) sowie Erwachsenensport Schweiz (esa) aufgebaut. Behinderungsspezifische Themen werden unter Mitwirkung von Betroffenen vermittelt. Das Ausbildungsreglement ist Teil der qualitativen Leistungserbringung der Sportgruppen. Die Weiterbildungspflicht der Leitungspersonen wird regelmässig überprüft. Da jedes Blockkursangebot andere Inhalte und zielgruppenspezifische Anforderungen stellt, werden entsprechend die Leitungsteams auch individuell passend nach ihren Erfahrungen, fachlichen Kompetenzen und Betreuungsschlüssel zusammengestellt.

eR Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/6

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Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 2767 2767 2767 2767 11068 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 26142 26142 26142 26142 104568 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 688024 688304 688585 688867 2753780 Personalkosten CHF 1112943 1102202 1104730 1124031 4443906 Sachkosten/Umlagen CHF 1800967 1790506 1793315 1812898 7197686 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1164950 1169980 1181975 1186910 4703815 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 642060 642060 642060 642061 2568241 Finanzhilfe BSV CHF 1807010 1812040 1824035 1828971 7272056 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

U

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 1611.2023

. Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum Bem, M.I. to23

Bundesamt für Sozialversicherungen 821 y

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

M1

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh.

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Organisation und Durchführung von Treffpunkten und niederschwelligen Anlässen. Bei den Treffpunkten steht die Geselligkeit im Fokus. Durch eine Regelmässigkeit und minimale Struktur wird die Teilhabe gefördert und der Vereinsamung entgegengewirkt. Zum Beispiel gibt es Fraungruppen, Jugendgruppen, digitale Feierabendtreffs, etc.

Grundlagenarbeit

Für die Aufrechterhaltung der Angebote werden Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) bei der Organisation und Durchführung unterstützt. Dies durch Mithilfe bei der Organisation, Ausschreibungen, Suchen nach neuen Mitgliedern, Anpassung der Konzepte, etc.

Link zur Webseite der Organisation: www.procap.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) erhalten die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Ressourcen mitzubestimmen, zu partizipieren und sich in einer Gruppe zu bewegen. Damit werden soziale Kontakte und ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch ermöglicht sowie Fach- und Sozialkompetenzen gefördert, damit die Klientinnen/Klienten ihre Selbständigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit verbessern und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können (Integration/Inklusion). Die Treffpunkte orientieren sich an den individuellen Ressourcen und am individuellen und aktuellen Unterstützungsbedarf der Teilnehmer*innen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 9

Spezifisch (für Zielgruppe) Treffpunkte ermöglichen den Teilnehmenden, sich regelmässig zu treffen und sich auszutauschen. Damit werden soziale Kontakte ermöglicht und der Isolation entgegengewirkt. Je nach Inhalt des entsprechenden Treffpunkts können sich die Teilnehmenden zu bestimmten Themen austauschen und auch ihre Fach- und Sozialkompetenzen fördern.

Die Treffpunkte erschliessen persönliche, materielle, soziale und professionelle Ressourcen zur Bewältigung der behinderungsbedingten Problemsituation, damit Menschen mit einer individuellen IV- Leistung ihre Selbständigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit verbessern können.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die Treffpunkte sind geplant und die Informationen auf Webseiten etc. aufgeschaltet.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Die Treffpunktleitenden gehen auf die Teilnehmenden ein, beziehen sie nach ihren individuellen Möglichkeiten und Ressourcen in die Planung und Durchführung ein und passen den Inhalt oder die Form nach den Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmenden an.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Treffpunkt-Dauer

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die Treffpunkte stellen Aktivitäten dar, welche Menschen mit einer individuellen IV-Leistung selbstbestimmt planen und durchführen können. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern können sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: - Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/6

W Leee

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Die Angebote sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich, wobei dies auch situativ zu beurteilen ist. Bei der Treffpunktausschreibung werden die Kriterien angegeben, wenn nicht für alle zugänglich.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

u

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird überprüft durch Leistungsstatistiken und Rückmeldungen der Teilnehmenden.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) X ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Die Koordination der Kurse erfolgt je nach Art mit anderen Sektionen und internen Organisationseinheiten (überregionale Angebote) und anderen Organisationen und Selbtbetroffenen (je nach Themen und regionaler Aktualität).

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene X Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Wle Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

AN

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 5823 5819 5827 5963 23432 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 146 146 146 146 584 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 5969 5965 5973 6109 24016 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 321911 Personalkosten 322042 322174 322305 1288432 CHF 352579 351967 352774 331837 1389157 Sachkosten/Umlagen

Total Kosten CHF 674490 674009 674948 654142 2677589

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 277305 278503 281358 282532 1119698 Liste ankreuzen) CHF 174900 Finanzhilfe BSV 174900 174900 174900 699600

CHF 452205 453403 456258 457432 1819298 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 in2

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

Vertragsnehmerin 1.13. Martin Boltshauser AU Irene Hodel

Ort/Datum Bem M.12. 2023

Bundesamt für Sozialversicherungen 221

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

41 1 C

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) - Sensibilisierungs- und Entstigmatisierungsarbeit und -veranstaltungen - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit und von Fachleuten für die Anliegen von Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004). Vertiefen der aktuellen Themen und Eintreten für berechtigte Anliegen der betroffenen Menschen.

Die Sensibilisierung und Entstigmatisierung erfolgt durch: Sensibilisierung an Schulen (Primarschulen bis zu Berufs- und Fachhochschulen) und Weiterbildungen für Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand wie beispielsweise ' wie bediene ich einen Menschen mit einer Behinderung optimal". Die Senisibiliserungen/ Weiterbildungen erfolgen durch von Procap ausgebildete Moderatoren, die selber mit einer Behinderung leben. Sensibilisierung zu barrierfreiem Tourismus. Gesundheitsförderung für Menschen mit Handicap. Zugang von behinderten Menschen zu kulturellen Einrichtungen und Sportanlagen fördern. Beratung von kulturellen Institutionen bezüglich der Barrierefreiheit. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit: Kontakte zur Medienschaffenden, um regelmässige In- formationen zu behinderungsspezifischen Themen in der nationalen und lokalen Presse und im Radio und Fernsehen sicherzustellen. Vertiefte Information durch Vorträge und Referate. Auskunftserteilung an Öffentlichkeit. Nationale und regionale Sensibilisierungs- und Informations-Veranstaltungen Inhaltliche Bewirtschaftung der sozialen Medien

Grundlagenarbeit

Erstellen von neuen Kursprogrammen, Einholen der Bedürfnisse der Betroffenen für künftige Sensibilisierungsanlässe.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

M1

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/angebote/weiterbildung-kurse/

www.procap.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit einer individuellen IV-Leistung und den behindertenspezifischen Themen wird durch Information und Sensibilisierungs- und Entsigmatisierungsmassnahmen verbessert.

Spezifisch (für Zielgruppe) Procap vertritt die Interessen von Menschen mit einer individuellen IV- Leistung damit die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu behindertenspezifischen Themen verbessert wird.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Bei den Weiterbildungen an Schulen und für Unternehmen durch Kundenumfragen und Mystery Shopping, Leistungsstatistik, jährliche Überprüfung mit Selbstevaluation im Rahmen des BSV- Reportings.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Informationsveranstaltungen/Weiterbildungen, Vorträge/Referate: Auf dasZielpublikum und Thema angepasste adäquate Weiterbildung.

Information der Öffentlichkeit: Adäquate Informationen für die jeweilige Zielgruppe

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und sorgfältiger Umgang mit Ressourcen. Bei der Akquise und Planung von Sensibilisierungsaktivitäten achten wir darauf, nicht mehr Ressourcen zu verwenden, als uns zur Verfügung stehen.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Informationsveranstaltungen/Weiterbildungen: Anfang = Anfrage, Ende = Abschluss der Infoveranstaltung/Weiterbildung bzw. Sensibilisierung

Informationen: Aktualität muss sichergestellt sein und ist abhängig vom „Tagesgeschäft“

Bearbeitung fachspezifischer Themen: abhängig von Aktualität

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Sensibilisierungsangebote werden dort wo möglich durch Selbstbetroffene und Angehörige durchgeführt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Ieer Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Fundraising und Marketing

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 3/6

08

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssenfür die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Bei Infoveranstaltungen/Weiterbildungen durch Kundenumfragen, bei Information und Bearbeitung von fachspezifischen Themen durch interne und externe Rückmeldungen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Verteilung der Angebote werden insofern koordiniert, indem die verschiedenen Organisationen verschiedene Strategien in der Sensibilisierung verfolgen - dies ermöglicht es uns, als sämtliche Behindertenorganisationen, einen möglichst breiten Teil der Gesellschaft zu sensibilisieren.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) X Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 7566 7566 7566 7566 30264 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 7566 7566 7566 7566 30264 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0

Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 633734 633993 634252 634510 2536489

CHF 429082 424940 Sachkosten/Umlagen 425915 433356 1713293 CHF Total Kosten 1062816 1058933 1060167 1067866 4249782

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 670703 673503 BSV (*Details in nachfolgender 661042 663897 2669145 Liste ankreuzen) CHF 325000 325000 325000 325000 1300000 Finanzhilfe BSV

CHF Total Erträge 986042 988897 995703 998503 3969145

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV 3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

L.12 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser frene Hodel

Ort/Datum Beunsg 1.12.6023

Ket Bundesamt für Sozialversicherungen

KCea Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

N

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141

Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Offentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Grundlagenarbeit für nicht einzelspezifische Leistungen: Sport und Kurse; Grundlagenarbeit für barrierefreien Tourismus. - Leistungsübergreifende Grundlagenarbeit.

- Mitgliedschaft/Mitarbeit in Gremien, Arbeitsgruppen und Fachkommissionen auf nationaler und

kantonaler Ebene. Dadurch vertritt Procap die Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Zudem werden fachspezifische Themen bearbeitet und Entwicklungen der Öffentlichkeit sowie den Fachkreisen zur Verfügung gestellt. Gesamtschweizerisch ist Procap in folgenden Arbeitsgruppen vertreten: AG IV, AG Assistenz, AG Bildung, eidg. IV-Kommission, IV-Ausschuss. In diesen Arbeitsgruppen hat Procap die Expertenfunktion inne. Zudem ist Procap in diversen kantonalen Behindertenkonferenzen aktiv sowie im Bereich barrierefreier Tourismus in verschiedenen -

Arbeitsgruppen tätig. - Mitarbeit bei Vernehmlassungen/Stellungnahmen bei leistungsübergreifenden Themen

- Projekte Art. 74 IVG: Analyse von Bedürfnissen und bei ausgewiesenem Bedarf Projekte initiieren oder Mitwirkung bei organisationsübergreifenden Projekten. - Weiterführung von bisherigen Projekten, beispielsweise Projekt mit Schweiz Mobil (Wanderwege für

blinde/sehbehinderte und körperbehinderte Personen zugänglich machen).

Grundlagenarbeit

Link zur Webseite der Organisation: www.procap.ch

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

419

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik indem wir ihre Anliegen und Interessen gegen aussen vertreten und dadurch ihre Selbstbestimmung und Teilhabe fördern (Inklusion). Selbstbetroffene werden dabei einbezogen.

Spezifisch (für Zielgruppe) In der sozialpolitischen Kommission sind Selbstbetroffene vertreten. In die- ser Kommission werden aktuelle sozialpolitische Fragen und Handlungsoptionen von Procapp disku- tiert. zu Themen der Sozialpolitik bearbeitet. Zudem hat Procap Einsitz in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Fachkommissionen zur Vertretung der Anliegen und Interessen von Menschen mit Behinderungen. Zudem bearbeitet Procap fachspezifischen Themen (Grundlagenarbeit), macht die Ergebnisse in der Öffentlichkeit sowie in Fachkreisen bekannt, um die Situation von Menschen mit Handicap in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu verbessern sowie die Integration und/oder Inklusion voranzutreiben.

Messbar (Beispiele: Analyse derLeistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik, jährlich eÜberprüfung mit Selbstevaluation im Rahmen des BSV-Reportings.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Auf das Thema angepasste adäquate Grundlagenarbeit.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Pragmatisches Vorgehen und sorgfältiger Umgang mit Ressourcen.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Bei der Grundlagenarbeit ist die Dauer abhängig vom Thema.

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Durch die Einsitznahme in den beschriebenen Gremien, etc. stellen wir unsere Fachkompetenzen (rechtliches, versicherungstechnisches, mobilitäts, organisatorisches Know How) in den Dienst der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Arbeitsgruppen bilden eine organisationsübergreifende Einheit, bei welchen wir die Kooperation aller anstreben.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm»,

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/6

G

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung XAlle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu

Dokumente sind sofern möglich in leichter Sprache verfasst. Die Büroräumlichkeiten von Procap sind barrierefrei zugänglich.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Konzepte und Grundlagenpapiere werden innerhalb der Zielgruppe ausgetauscht und zugänglich gemacht, damit gute Beispiele in anderen Regionen, oder für eine andere Zielgruppe (z.B. Behinderungsart) repliziert werden können.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene X Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

C

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1861 1861 1861 1859 7442 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1861 1861 1861 1859 7442 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 155839 155903 155967 156031 623740 CHF 125514 124496 124735 126565 Sachkosten/Umlagen 501310

CHF 281353 280399 Total Kosten 280702 282596 1125050

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 82555 83257 84930 85619 336361 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 269807 269807 Finanzhilfe BSV 269807 269807 1079228

CHF 352362 353064 354737 355426 1415589 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0

4u o

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

Vertragsnehmerin /3 Martin Boltshauser 1N Irene Hodel

Ort/Datum Resy 11.12.2023

Bundesamt für Sozialversicherungen

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Va2

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) LUFEB Bauen

Sensibilisierung, Beratung und Interessenvertretung in Planungs- und Bauprozessen mit dem Ziel, der Förderung einer hindernisfreien baulichen Umwelt welche die Integration und Eingliederung von Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) in Beruf, Gesellschaft und Wohnen gewährleistet, als Infrastrukturvoraussetzung für eine möglichst selbstständige Teilhabe und Inklusion in die Gesellschaft.

Grundlagenarbeit

Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Normen durch Einsitze in kantonalen und nationalen Fachgremien. Erarbeitung von Grundlagenpapieren für Fachpersonen und Interessierte.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.procap.ch/de/angebote/beratung-information/bauen- und-verkehr.html

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung Förderung einer hindernisfreien Bauweise in allen Regionen der Schweiz, Sensibilisierung von Behörden und Planer. Schaffung der baulichen Voraussetzungen um die Eingliederung der Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) im Sinne des IVG zu ermöglichen: das selbständige Wohnen, die Eingliederung in der Arbeitswelt, die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0

Uelg 9

Spezifisch (für Zielgruppe) Sensibilisierung der Bauverantwortlichen und Vertretung der Interessen aller Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004), aller Behinderungsarten, bei Bauprojekten, in Bewilligungsverfahren sowie bei der Erarbeitung von Gesetzen und Regelungen im Baubereich. Ziel ist, dass im Alltagsleben Bauten und Anlagen in gleichberechtigter Weise auch für Menschen mit einer Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung zugänglich und nutzbar sind, und dass möglichst viele Bauten mit Arbeitsplätzen geeignet sind, Menschen mit Behinderungen in den beruflichen Alltag möglichst selbstständig zu integrieren. Ziel ist ferner, dass in Wohnbauten möglichst alle Wohnungen zugänglich und leicht anpassbar sind, um die Besuchseignung zu gewährleisten und die Chancengleichheit für Menschen mit einer individuellen IV-Leistung bei der Wohnungssuche zu erfüllen.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Statistik über Beratungsfälle, Interventionen und Sensibilisierungsmassnahmen Stichprobenweise Analyse der Hindernisfreiheit ausgeführter Objekte BSV-Reporting

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Bei möglichst vielen relevanten Projekten werden im Verlauf der Planungsprozesse die Anforderungen an eine hindernisfreie Bauweise phasengerecht eingefordert und Bauverantwortliche bei der Umsetzung beraten.

In Gesetzgebungs- und Normungsprozessen werden auf allen Ebenen (national, kantonal, kommunal) die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten.

Sensibilisierung Bauverantwortlicher und Vermitteln der Anforderungen an eine umfassend hindernis- freie Architektur im Rahmen von Ausbildungsprogrammen, Aktionen und Veranstaltsungen mit Pla- nern, Bauherren und Behörden

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Planenden und Bauverantwortlichen frühzeitig in der Projektierung Mängel aufzeigen und die Umsetzung hindernisfreier Lösungen beraten und durchsetzen.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Projektberatungen sind zeitlich begrenzt. Interventionen sind punktuell im gesamten Projektverlauf immer wieder erforderlich. Die Anzahl verantwortlicher Entscheidungsträger bei Behörden und Ämtern und deren Fluktuationsrate (ca. 20%) setzen voraus, dass Massnahmen zur Sensibilisierung kontinuierlich erfolgen.

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Die Arbeit erfolgt in Kooperation mit dem Netzwerk hindernisfreies Bauen

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

Ke

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Alle Personen, die mit der Umsetzung einer hindernisfreien Bauweise konfrontiert sind, als Nutzer, Angehörige, Planende, Bauherren, Behörden, Gesetzgeber etc.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Webseite hindernisfrei zugänglich, hindernisfreier Zugang zu den Räumen

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Nicht-Personenspezifische Leistung: Allgemeine Medien und Öffentlichkeitsarbeit

Personenspezifische Leistung: Bauberatung

Personenspezifische Leistung: Medien und Publikationen

Baugesuchsprüfung

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 n

0X

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssenfür die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Schulungen, regelmässiger Erfahrungsaustausch im Rahmen von Netzwerktreffen, Diskussion von Anforderungen, Lösungen und Fallbeispielen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu von Fachpersonen und Betroffenen (Begleitung, Coaching) bei Beratungen und Sensibilisierungen. Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eigenen Betroffenheit (Person mit Behinderung, Angehörige) in der Beratung und Interessenvertretung eingesetzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6

aeed

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 15808 15808 15808 15806 63230 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 15808 15808 15808 15806 63230 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027 CHF 5299475 Personalkosten 1324058 1324598 1325139 1325680

CHF 896478 887826 889863 905409 3579576 Sachkosten/Umlagen CHF 2220536 2212424 2215002 2231089 8879051 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 1381113 1387076 1401297 1407147 5576633 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 792193 792193 792193 792193 3168772 Finanzhilfe BSV CHF 2173306 2179269 2193490 2199340 8745405 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

Aultg

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

194 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Irene Hodel

Ort/Datum e M.12.2013

Bundesamt für Sozialversicherungen 2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4141 Vertragsnehmerin Procap Schweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Förderung der Selbsthilfe Unterstützung, Beratung und fachliche Begleitung von Selbsthilfeorganisationen und -gruppen (Sekti- onen, Sportgruppen, diverse Selbsthilfegruppen wie Eltern-Gruppen etc.) sowie Koordination von Selbsthilfe-Aktivitäten für Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004). Beispiele: - Initiierung und Organisation von Angeboten und Selbsthilfegruppen (Elterngruppen, neue Sportan- gebote, etc.). - Vorlagen, Muster und andere Grundlagenpapiere für Selbsthilfegruppen erarbeiten und im Intranet aufschalten. - Kontaktpflege mit Vorständen und anderen Gremien. - Unterstützung von behinderten Personen in den Vorständen und Gremien der Selbsthilfeorganisati- onen und -gruppen damit sie ihre Aufgaben und Verantwortung wahrnehmen können. - Akquisition von Freiwilligen - Koordination von Selbsthilfeaktivitäten für Betreuung/Besuche von nicht mehr mobilen oder kranken Personen damit der sozialen Isolation entgegengewirkt werden kann. - Koordination von regionalen Angeboten (beispielsweise regionale Behinderten-Sporttage).

Grundlagenarbeit

Förderung der Selbsthilfe beinhaltet oftmals Hilfe bei der Grundlagenarbeit für die freiwilligen Betroffenen.

Link zur Webseite der Organisation: www.procap.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Hauptziel der Leistung

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0

n

Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024-2027, Rz1003/1004) erhalten unabhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf ihres aktuellen und individuellen Bedarfs individuelle Beratung und Information im Bereich Förderung der Selbsthilfe mit dem Ziel, sie zu befähigen in Vereinen und Selbsthilfegruppen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten und Ressourcen ihre Aufgaben selbständig und selbstbestimmt wahrzunehmen..

Spezifisch (für Zielgruppe) Förderung der Selbsthilfe durch Unterstützung, Beratung, Koordination und fachliche Begleitung von Menschen (mit einer individuellen IV-Leistung gem. Zweckartikel, KSBOB 2024- 2027, Rz1003/1004) in ihren Funktionen in Vereinen und Selbsthilfegruppen mit dem Ziel der Förderung ihrer Selbständigkeit, Selbstbestimmung, Teilhabe und Mitbestimmung, damit die Integration und/oder Inklusion in unserer Gesellschaft verwirklicht werden kann.

Messbar (Beispiele: Analyse der Leistung, Statistiken, Kundenumfragen, Audits, etc.) Leistungsstatistik, Rückmeldungen der Selbsthilfeorganisationen und -gruppen.

Aktionsorientiert (Umsetzung für Zielgruppe) Die individuellen Bedürfnisse der Selbsthilfeorganisationen und gruppen werden abgeklärt. Die Beurteilung der Situation, und das weitere Vorgehen wird -

gemeinsam besprochen und für die Zukunft geplant.

Realistisch (realistische Ziele für Angebot) Auf die individuellen Bedürfnisse der Selbsthilfeorganisation-/Gruppe wird mit einem an die Bedürfnisse angepassten Vorgehen, welches eine Teilhabe ermöglicht, interveniert. Es wird auf bestehende Erfahrungen zurückgegriffen. Bei neuen Themen werden in Absprache mit den Selbsthilfeorganisation-/Gruppe und deren individuellen Bedürfnisse Pilot-Projekte gestartet.

Terminiert (Anfang- und Ende der Leistung planen) Die Unterstützung, Beratung, Koordination und fachliche Begleitung der Selbsthilfe-Gruppen ist zeitlich beschränkt (abhängig von Bedürfnis).

Haltung in Bezug auf den Zweckartikel und den vier Schwerpunkten Sämtliche Aktivitäten haben das Ziel Betroffene und Organisationen zu befähigen, damit sie ihre Aufgaben selbstständig weiterführen können. Diese Entwicklung kann teilweise ein längerer Prozess sein und ist nicht durch einen einmaligen Kurs oder Besprechung abgeschlossen. Dies fördert die langfristige Selbstbestimmung und Selbstvertretung in den Organisationen und stärkt deren Aktivitätsradius.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

K W

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Angebote sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich, Webseite hindernisfrei zugänglich.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Alun

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird überprüft durch Leistungsstatistiken und Rückmeldungen der Selbsthilfeorganisationen- und -gruppen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Unterstützungsmaterialien und Kurse sind für die ganze Zielgruppe zugänglich. Konzepte werden innerhalb der Zielgruppe ausgetauscht, damit gute Beispiele in anderen Regionen oder für eine andere Zielgruppe (z.B. Behinderungsart) multipliziert werden können (best practice Methode). Konferenzen und Schulungsangebote (auch online) fördern den Wissensaustausch und die Koordination innerhalb der Zielgruppen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X Selbstbetroffene X Fachpersonen Kurzinfo dazu Behinderungsspezifische Themen werden bei Procap u.a. an internen Kursen ("'Procap- Studios") vermittelt, meist unter Mitwirkung der Betroffenen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 4/6 6

A C

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1493 1493 1493 1492 5971 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1493 1493 1493 1492 5971 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Geplante Kosten Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF Personalkosten 125043 125094 125145 125197 500479 CHF Sachkosten/Umlagen 84663 83846 84038 85506 338053

Total Kosten CHF 209706 208940 209183 210703 838532

Geplante Erträge Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 130431 130995 132338 132889 526653 Liste ankreuzen)

Finanzhilfe BSV CHF 96000 96000 96000 96000 384000

CHF 226431 Total Erträge 226995 228338 228889 910653

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 5/6

Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen:

Ort/Datum Olten, 16.11.2023

D

.2 Vertragsnehmerin Martin Boltshauser Ifené Hodel

Ort/Datum Bem 1l.12. 1023

Bundesamt für Sozialversicherungen 2

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6 lCeer Hu

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

11

UI

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4141 VN/DO: Procap Schweiz Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- V-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Leistungs- Richtmenge einheit pro Leistungs- pro Leistung IV-Beitrag Total einheit (Tarif) einheit Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 58 40'500 CHF 2'349'000

Einzelspezifische Leistungen SozialberatungFachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF 58 8'900 CHF 516'200

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischemWissen /höherer Ausbildung Uni, FHoder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF 57 2'100 CHF 119'700 Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FHoder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF 84 12'800 CHF 1'075'200

FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 64 6000 CHF 384'000 Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

GruppenspezifischeLeistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 69 1'150 CHF 79'350 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF

Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeitund Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 138 3'100 CHF 427'800 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF 78 2'400 CHF 187'200 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil-Std. CHF 56.00 CHF 12 32'000 CHF 384'000

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 59 CHF

FachkonzeptTreffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 53 3'300 CHF 174'900 Minimales IV-Beitragdach fürKG A Personenspezifische Leistungen CHF 5'697'350

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter(LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

KompensationsgruppeB(max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) FachkonzeptAllgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 65 5253 CHF 341'445

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / ProjektarbeitArt. 74 IVG Std. CHF 59 19161 CHF 1'130'499

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 64 1'896 CHF 121'344 Maximales IV-Beitragsdach fürKG B undC Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 1'593'288

Rundungsdifferenz CHF 32

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 7'290'670

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 40'732

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nurLeistungen abgerechnet werden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

Die UVN Behind.Forum integriert den2.VertragmitAGILE(bis2023) in diesen Vertrag. Auf Basis Reporting 2022 für LUFEB-Leistungen wird derIV-Beitrag für LUFEBvonFr. 110'269 - wie folgtaufgeteilt: Allg. Medien+Öff. 15%=Fr. 16'540 -/254 Std., Themenspez.GL 62% = Fr. 68367/1'159Std. und FördSH23% =Fr. 25'362/396 Std.

n Lu

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

12 Huly

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: Procap Schweiz, Olten BSV-Nr.: 4141 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren) ja nein nicht ZU- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. X Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte 2 Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor-

3X Kontrollsystem Prinzip.Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

U1 1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 1/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 1.3 a In einem Fürjede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. 4 Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen X1 1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor-

1.5 Unterorganisa-

schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN (z. B. Sozialzeitausweis) handen X Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind UM geregelt. 26 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja neint nicht ZU- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV X (Anhang zum KSBOB) 6t

Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV X Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes Wohnen definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom odergemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch X qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. 6 p Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confederation suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen X 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt. Vo

0 17 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)

ja nein' nicht Zu- treffend

2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden: Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden: Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). X

ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte X Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. von Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. X alität der

Au FAv Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Informationen an Dritte werden nur mit dem Klientendossier, X Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Reportings beim BSV einzureichen. Arbeitsprogramm X (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, 6 organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen X Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

S Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 6/7 09

Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift:

Olten, 30.05.2023 Irene Hodel Mitglied der Geschäftsleitung GAN

Martin Boltshauser Mitglied der Geschäftsleitung 13

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0

Sc 7/7