Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV-Nr. 4172) 16 JAN. 2024 No
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Aphasie suisse Spitalstrasse 4, 6004 Luzern
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
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1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver- sicherung, SR 831.20) - Art. 108 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver- -
sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) Art. 222 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- -
-
und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder- tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 2027 (KSBOB) -
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1) Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ- rierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre- bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati-
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, be- darfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio- nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen Aphasie Suisse besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Aphasie suisse setzt sich für Menschen ein, die von einer Kommunikations- störung nach Hirnschädigung (Aphasie) betroffen sind. Sie sucht diesen Zweck namentlich zu erreichen sowohl bei den Betroffenen und deren Angehörigen als auch bei Fachpersonen durch: den Wissensgewinn und die Vernetzung von Fachpersonen, die sich im Be- rufsalltag auf wissenschaftlicher Ebene mit Aphasie beschäftigen,
2 CX K deTe
die Weitergabe des Wissens an Fachpersonen die in Diagnostik, Therapie und Beratung von aphasischen Menschen und ihren Angehörigen tätig sind, die Pflege der Kontakte und des Meinungsaustausches zwischen Fachper- sonen, Betroffenen, Angehörigen und der Öffentlichkeit, - die Organisation von bedürfnisgerechten Angeboten und die Entwicklung von innovativen Produkten für Betroffene und Angehörige sowie Fachperso- nen.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos- sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen :
- Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behin- dertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen :
Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In- formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Be- hindertennachweis gemäss Kap. 6 Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit einer Körper-, Sprach- oder Mehrfachbehinderung
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internet- seite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
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3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon- zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck- mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im An- hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner- gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom- pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie- genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie- bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge- mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 2027 beträgt pro Jahr
-
CHF 124 092.- davon max. CHF 0 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG. 101bis
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozah- lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga- ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 2027 -
gleich und beläuft sich pro Jahr auf: CHF 0.-
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5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü- gung gestellt werdenz Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An- hang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslö- sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi- nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin- dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs- beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor- namen, Geburtsdatum geführt. Im Dossier der behinderten Person wird eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt. Bei einer Früherfassung ist deren Mel- dung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso- nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
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8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin- gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich- tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam- menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver- langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver- tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver- tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis- tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un- ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü- ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi- cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi- onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens.
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Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan- genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal- tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis- tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par- lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter- zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
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12. Besondere Vereinbarungen
Die DO/VN verpflichtet sich bis zur Beendigung, der in diesem Vertrag geregel- ten Vertragsperiode, zu prüfen, bei welcher Organisation der privaten Invaliden- hilfe sie für eine allfällige nächste Vertragsperiode ab 2028 als UVN unter Vertrag genommen werden kann. Eine Rückmeldung ist dem BSV bis zum 30.12.2025 zu machen.
Bern, den 22. 11. 2023 Luzern, den 18.12.2023
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Aphasie suisse
Mul Florian Steinbacher, Vizedirektor 2Crisanto Farese, Präsident
Blud OK.iu Thomas Bhend, Cornelia Kneubühler, Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten Aphasie suisse (DO/VN) X Zusammensetzung Vorstand X Organigramm Geschäftstelle Aphasie suisse X Organigramm Aphasie suisse ZEWO-Zertifikat
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(..) aphasiesuisse wenn Worte fehlen. quand les mots font défaut. quando le parole sfuggono. sch'ils pleds mancan,
STATUTEN
Art.1: Name und Sitz Die aphasie suisse mit Sitz am Ort der Geschäftsstelle ist ein Verein im Sinne der Art.60 ff. ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art.2: Zweck 1. aphasie suisse setzt sich für Menschen ein, die von einer Kommunikationsstörung nach Hirn- schädigung (Aphasie) betroffen sind.
2. Sie sucht diesen Zweck namentlich zu erreichen sowohl bei den Betroffenen und deren Angehörigen als auch bei Fachpersonen durch:
o den Wissensgewinn und die Vernetzung von Fachpersonen, die sich im Berufsalltagauf wissenschaftlicher Ebene mit Aphasie beschäftigen,
o die Weitergabe des Wissens an Fachpersonen die in Diagnostik, Therapie und Beratung von aphasischen Menschen und ihren Angehörigen tätig sind,
o die Pflege der Kontakte und des Meinungsaustausches zwischen Fachpersonen, Betroffenen, Angehörigen und der Öffentlichkeit,
die Organisation von bedürfnisgerechten Angeboten und die Entwicklung von innovativen Produkten für Betroffene und Angehörige sowie Fachpersonen.
Art.3: Mitgliedschaft
1. Die aphasie suisse besteht aus Fachmitgliedern und Fördermitgliedern.
2. Bei den Fachmitgliedern handelt es sich um Fachleute (Einzelmitglieder) oder Institutionen (Kollektivmitglieder), welche auf dem Gebiet der Diagnostik, Behandlung und/oder Forschung der Aphasiologie tätig sind. Die Institutionen bestimmen ihre(n) Vertreterln bzw. seine(n) Stellvertreterln namentlich.
3. Fördermitglieder sind Einzelpersonen, Behörden, juristische Personen und Institutionen mit oder ohne spezielle Fachkenntnisse, die an den Zielen der aphasie suisse interessiert sind. Sie können sich durch Einzahlung eines Fördermitglied-Beitrages dem Verein anschliessen und so die Ziele der aphasie suisse unterstützen.
4. Fachmitglieder und Fördermitglieder verfügen an der Mitgliederversammlung überje eine Stimme.
Art.4: Aufnahme, Austritt, Ausschluss 1. Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand der aphasie suisse während des Jahres. Mitglieder, die der Vorstand während eines Geschäftsjahres aufgenommen hat, müssen bei der Einladung zur Mitgliederversammlung namentlich erwähnt werden. Bewerber um Fachmitgliedschaft müssen zwei aktive Einzelmitglieder des Vereins als Referenz angeben.
2. Der Austritt ist jederzeit auf Ende des Geschäftsjahres unter Beachtung einer dreimonatigen Frist zulässig. Der Austretende hat für das laufende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) den Jahresbeitrag noch zu entrichten.
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3. Aus wichtigen Gründen kann der Vorstand ein Mitglied ausschliessen. Diesem steht das Rechtzu, an die Mitgliederversammlung zu rekurrieren.
4. Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Ansprüche an die Gesellschaft.
Art.5: Finanzen 1. Die Betriebsmittel der aphasie suisse setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen, aus Schenkungen und Zuwendungen, sowie aus Beiträgen der öffentlichen Hand.
2. DerMitgliederbeitrag wird von der Generalversammlung festgesetzt. Er beträgt für Fachmitglieder (Einzelmitglieder) 120.- und für Fachmitglieder (Kollektivmitglieder) Fr. 310.- pro Jahr und für Fördermitglieder (Einzelmitglieder) 30.- und für Fördermitglieder (Kollektivmitglieder) Fr. 200.- pro Jahr.
Art.6: Organe Die Organe der aphasie suisse sind:
a) die Mitgliederversammlung b) derVorstand c) die Geschäftsstelle d) die Revisoren
Art.7: Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung findet auf Einladung des Präsidenten in der Regel einmal jährlich statt. A. o. Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn das Interesse der aphasie suisse es erfordert oder mindestens 1/5 der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen.
2. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt schriftlich und unter Angabe derTraktanden. Der Vorstand setztden Zeitpunkt der Mitgliederversammlungen sowie den Tagungsort fest. Die Traktandenliste ist mit den entsprechenden Unterlagen allen Mitgliedern mindestens 30 Tage vor der Versammlung zuzusenden. Mitteilungen und Anregungen zum Traktandum "Varia" sowie voraussicht- lich mehr als 5Minuten dauernde Diskussionsbeiträge zu den Traktanden, müssen 14 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Präsidenten oder der Geschäftsstelle angekündigt werden.
3. In der Mitgliederversammlung haben Fachmitglieder und Fördermitglieder je eine Stimme. Vorstandsmitglieder nehmen mitje einer Stimme an den Wahlen und Abstimmungen teil.
4. Die Stimmberechtigten können mit einer 2/3-Mehrheit beschliessen, dass auch nicht gehörig angekündigte Gegenstände auf die Traktandenliste gesetzt werden können.
5. Abstimmungen erfolgen offen, Wahlen sind schriftlich vorzunehmen.
6. Beschlüsse über Statutenänderungen oder Auflösung der aphasie suisse bedürfen der Zweidrittels- mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Art.8: Kompetenzen der Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, letztere auf Antrag der Rechnungsrevisoren; Abnahme des Jahresbudgets;
b) die Wahl des Vorstandes und des Präsidenten aus seiner Mitte;
c) die Wahl der zwei Rechnungsrevisoren;
d) Genehmigung und Änderung der Statuten;
e) die Finanzkompetenz des Vorstandes für nicht budgetierte Ausgaben pro Geschäft wird von der Mitgliederversammlung festgelegt;
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f) Behandlung von Rekursen betr. den Ausschluss von Mitgliedern;
g) Beschlussfassung über die ihr von Gesetzes wegen zustehenden oder vom Vorstand überwiesenen Geschäfte, sowie über die von den Mitgliedern eingereichten Anträge.
Art.9: Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selber.
2. Es müssen im Vorstand die folgenden drei Berufsgruppen durch je einen Fachvertreter ver- treten sein: Logopädie (Sprachdiagnostik und -behandlung), Psychologie/ Neuropsychologie und/oder Linguistik, Medizin (nach Möglichkeit Neurologie, Innere Medizin, Phoniatrie). Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist auf die verschiedenen Sprachregionen der Schweiz Rücksicht zu nehmen.
3. Im Vorstand können maximal zwei Personen von ausserhalb des Kreises der Fachleute ver- treten sein. Mit der Aufnahme in den Vorstand werden sie automatisch Fachmitglied.
4. Der Leiter der Geschäftsstelle gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Er kann auch in den Vorstand gewählt werden.
5. Der Vorstand besorgt die Vereinsgeschäfte, wählt den Leiter der Geschäftsstelle, vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und vertritt den Verein gegen aussen.
6. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, ihre nachgewiesenen Aufwendungen werden ihnen ersetzt. Vorstandsmitglieder werden von der Beitragspflicht befreit.
7. Der Vorstand tritt auf Antragdes Präsidenten oder auf Begehren von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die Geschäftsstelle.
Art.10: Experten und Expertengruppen 1. Der Vorstand ist berechtigt, Experten oder Expertengruppen zu beauftragen, bestimmte Fragen oder Fragenkomplexe selbständig zu behandeln und ihm hierüber Bericht zu erstatten oder Anträge zu stellen.
2. Diesen Experten und/oder Expertengruppen steht zur Erledigung ihrer administrativen Aufgaben die Geschäftsstelle zur Verfügung.
Art.11: Revisoren Der Verein beauftragt die Revisionsstelle auch ohne gesetzliche Pflicht mit der Durchführung einer eingeschränkten Revision nach den Vorschriften von Art. 729-729c OR. Durch Beschluss der Mitglieder- versammlung kann auf die Durchführung einer eingeschränkten Revision des folgenden Vereinsjahres verzichtet werden.
Art.12: Geschäftsstelle 1. Die Geschäftsstelle besteht aus einem(r) Geschäftsleiter(in) und allenfalls aus Sekretariats- personal.
2. Der Geschäftsstelle obliegt die Ausführung der Geschäfte. Die mit der Geschäftsstelle ver- bundenen Aufgaben werden in einem Pflichtenheft geregelt. Das Pflichtenheft wird vom Vorstand genehmigt.
Art.13: Unterschrift Der Präsident oder der Vizepräsident führt zusammen mit dem Leiter der Geschäftsstelle die rechtsverbindliche Unterschrift.
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Art.14:Amtsdauer Die Mitglieder des Vorstandes und die Revisoren werden für dreiJahre gewählt. Wiederwahlen sind möglich.
Art.15: Schlussbestimmungen 1. Die Mitgliederversammlung kann, sofern sich zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen, die Auflösung der aphasie suisse beschliessen. Die Liquidation findet durch den Vorstand statt, sofern die Versammlung nicht anderes vorschreibt.
2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Verwendung des Vereinsvermögens. Es muss jedoch für Zwecke der Rehabilitation zentral sprach- und/oder sprechgestörter Patienten verwendet werden.
Änderungen Die vorliegenden Statuten wurden in einer ersten Fassung an der Mitgliederversammlung vom 29. September 1983 in Bern angenommen und an der Mitgliederversammlung vom 5. Mai 1990 in Bern und an der Generalversammlung vom 13. März 1992 in Luzern revidiert. Änderungen wurden in den Artikeln 3, 4, 7, 9 und 14 vorgenommen.
An der Mitgliederversammlung vom 26. April 1996 in Bern wurde der Artikel 2 geändert: Neu: ".. Institutionen (Kollektivmitglieder), welche auf dem Gebiet der Diagnostik, Behandlung und/oder Forschung der Aphasiologie tätig sind. Die Institutionen bestimmen ihre(n) Vertreter/in bzw. seine(n) Stellvertreter/in namentlich."
An der Mitgliederversammlung vom 24. April 1998 in Bern wurde der Artikel 14 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 7. Mai 2004 entschied, der SAA, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft fürAphasie den Namen aphasie suisse zu geben. Gleichzeitig wurden die Art. 5.2 und 5.3 durch den neuen Art. 5.2 ersetzt.
Die Mitgliederversammlung vom 8. Mai 2009 entschied den Artikel 9.1 und 9.3 zu ändern.
Die Mitgliederversammlung vom 6. Mai 2011 entschied den Artikel 4.1 zu ändern.
Die Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2014 entschied den Artikel 2.1, Artikel 2.2,Artikel 3.4, Artikel 7.3 sowie den Artikel 11 zu ändern.
Die Mitgliederversammlung vom 18. Mai 2018 entschied den Artikel 2.1 zu ändern.
Luzern, 18. Mai 2018
Die Präsidentin: Die Geschäftsleiterin:
E.dunytur Candbha Keszer Dr. phil. Erika Hunziker, Bern Cornelia Kneubühler, Luzern
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(.) aphasiesuisse wenn Worte fehlen. quand les mots font défaut quandole parole sfuggono. sch'ils pleds mancan.
Zusammensetzung Vorstand 2023
Der Vorstand von aphasie suisse besteht aus sechs Mitgliedern. Diese stammen aus der Deutschschweiz sowie der Romandie. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. www.aphasie.org
Präsident Crisanto Farese | Ökonom, Eidg. dipl. Verkaufs- und Marketingleiter, verantwortlicher Leiter verschiedener Bereiche bei DemoSCOPE AG Zürich (seit 2018) Ressort: Marketing/Fundraising
Vizepräsident Jean-Marie Annoni | Prof. Dr. med., Neurologe FMH, Département de Médecine, Chaire de Neurologie, Université de Fribourg HFR und Kantonsspital Fribourg (seit 1997)
Mitglieder Marie Bosch | Sprachtherapeutin, Master ofArts in Sprachtherapie, Bachelorof Science in Logopädie, Luzerner Kantonsspital (seit 2018) Ressort: Fachgesellschaft Deutschschweiz
Julian Fischer | Bachelorstudium; dipl. Luzerner Kantonsspital in der Klinik für Neurologie und Neurorehabilitation (seit 2022) Ressort: Fachgesellschaft Deutschschweiz
Petra Jaecks | Dr. der Klinischen Linguistik, Linguistik und Psychologie, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Universitäten Paderborn und Bielefeld (seit 2021) Ressort: Fachgesellschaft ganze Schweiz
Francesco Maulucci | Dr. med. Neurologe FMH, Abteilung für Neurologie, Neurozentrum der italienischen Schweiz, Lugano & Bellinzona (seit 2022) Ressort Regionenverantwortlicher Westschweiz &Tessin
Jürg Rainer Schwyter | Prof. Anglistik und Linguistik, Professor für englische Sprache und Linguistik Universität Lausanne; Leiter des Fachbereichs 2006 - 2009, ab 2010 -2021 Professor zu 50% nach einem Hirnschlag und anschliessender Hirnblutung(seit 2022) Ressort Betroffenengesellschaft Deutsch- und Westschweiz
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Organigramm aphasie suisse - ex post Réorganisation 2023
Mitgliederversammlung
Strategische Ebene Präsident - Crisanto Farese Vizepräsident - Prof. J.-M- Annoni Fachgesellschaft - Dr. Petra Jaeks Vorstand Fachzeitschrift Fachgesellschaft - Marie Bosch 7Personen Wissenschaft Fachgesellschaft - Julian Fischer Logopädie Tessin - Dr. Francesco Maolucci Betroffenengesellschaft W-CH - Dr. phil Jürg Schwyter Geschäftsstelle
1 Geschäft
Selbsthilfegruppen 1 Finanz Aphasiechöre
1 Marketing
1 Kommunikation
Operative Ebene Geschäftsstelle - C.Kneubühler 100% Kommunikation - L. Niederberger 60% Marketing - S.Speiser 30% Finanzen - P. Blättler 20%
SHG-Kommission Redaktionsteam D-CH/W-CH Fachzeitschrift
5 - 6 Personen 4Personen
Organigramm aphasie suisse_2023/2023 F e
Organigramm Geschäftsstelle aphasie suisse
Geschäftsstelle
Mittel- Rechnungs-/ Marketing PR-öffentlich- Personalwesen Vereinswesen beschaffung Finanzwesen keitsarbeit Produkte Neue Produkte / Verträge BSV/ Kt. ZH Produkte/ Löhne Dienstleistungen Strategie Dienstleistungen Stiftungsdossier Versicherungen Vereinstätigkeiten Operativ Stiftungen / NGO Dienstleistungen Stiftungseingaben aphasietreff Stiftungen / NGO
Fachgesellschaft & Betroffenenorganisation
Produkte Dienstleistungen Selbsthilfegruppen/ Fachpersonen Vereinstätigkeiten Fachzeitschrift Website Aphasiechöre - Jahresbericht Fachtreffen SHG-Kommission Neue Projekte MV Kurse Vorstand - Treffen SHGL D/W - aphasia Infomaterial . Neue Projekte - ZEWO Hilfsmittel Austausch
Innen Aussen Finanzen LF Mandat Organigramm aphasie suisse/ck V 011 IR
ZERTIFIKAT Der Verein aphasie suisse, Luzern, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2021 bis 31.12.2025.
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Stiftung Zewo
Kiub Kurt Grüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin
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Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des InnernEDI
Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera GeschäftsfeldInvalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: 4172 Aphasie suisse Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)
Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Sprach- und/oder körperbehinderte (teilgelähmte) Menschen.
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID-Nr. ord. I- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- BSV-Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörigkeit region Webseite und => GLN (via (wenn neu, dann als "'neu" bezeichnen) Info-Mailadresse REFDATA); falls in CHF Kürzung zur (Sitz) (D/F/I) vorhanden Folge? www.aphasie.org
4172 Aphasie suisse 124'092 nein LU D/F/I
info@aphasie.org
Total 124'092
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 2027 -
Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlungbesprochen 0 wurde, beläuft sich die DO-EntschädigungproJahr auf
Visum VN: Cornelia Kneubühler Datum:
9 TeS Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
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Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei- tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentati- onsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Über- nachtung) Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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ch TeV
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unsere Sozial-Beratung und Sozial-Kurzberatung (ohne Dossierführung) ist eine Leistung für Menschen mit Aphasie, ihren Angehörigen und Fachpersonen. Die Beratung verbessert die Lebensbedingungen der Betroffen und Angehörigen mit dem Ziel der Integration, der sozialen Eingliederung, der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Fachpersonen profitieren von berufsrelevanten Informationen.
Die Beratung erfolgt einzeln mit den Betroffenen, den Angehörigen und auch den Bezugspersonen. Sie findet persönlich, auch Hausbesuche, telefonisch, per E-Mail und soziale Medien statt. Die Beratung umfasst folgende Leistungen: Standortbestimmung, Bedürfnissevaluation, Evaluieren und Priorisieren der betroffenen Lebensthemen wie: Versicherungsansprüche, rechtliche und gesundheitsrelevante Themen, Therapiemöglichkeiten. Die Beratung erfolgt in allen Landessprachen.
Die Beratung von Fachpersonen (z.B. Neurologen, Logopäden, Linguisten) erfolgt telefonisch, per Mail ound soziale Medien.
Gesamthaft wird mit der Beratung die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit einer Aphasie in der Gesellschaft gefördert. Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel Die Beratung verbessert die Lebensbedingungen mit dem Ziel der Integration, der sozialen Eingliederung und der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung richtet sich insbesondere nach den folgenden Wirkungszielen: Die Klientinnen und Klienten erlernen oder erhöhen durch die Beratung ihre Selbstbestimmung und sind in der selbstbestimmten Entscheidfindung befähigt. Die Klientinnen und Klienten können durch die Beratung ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen bewahren oder erhöhen. Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen sowie Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
ch T
die Ressourcen des Sozialraumes erhöhen oder bewahren und wissen diese zu nutzen. Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch die Beratung gestärkt und entlastet.
Spezifisch Die individuelle Beratung der Angehörigen bietet konkrete Unterstützung und Hilfe für den Umgang mit einer Aphasie im Alltag. Angehörige sind das Bindeglied zu den Betroffenen und aufgrund deren sprachlichen Beeinträchtigungen der wichtigste Ansprech- und Kommunikationspartner.
Messbar Die Ratsuchenden werden im Rahmen der Beratung unterstützt. Dies werten wir aus mit verschiedenen Instrumenten der Ressourcen- und Leistungsmessung: e Beratungsstatistiken Kundenumfragen o Auswertungsgespräche mit den Ratsuchenden
Aktionsorientiert Die formulierten Ziele und Aktionen sind für die Ratsuchenen zweckmässig und realisierbar. Damit berücksichtigen die Ziele die Ressourcen der Betroffenen und fördern ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie. Die individuelle Umsetzung wird an die momentanen Möglichkeiten der Betroffenen Schritt für Schritt beurteilt. Prioritäten ausgehandelt.
Realistisch Die Beratung erfolgt individuell und geht auf die Bedürfnisse der Ratsuchenden ein. Die individuellen Ziele werden so heruntergebrochen, dass sie Schritt für Schritt erreichbar werden. Das Angebot ist zeitnah erreichbar, Sicherstellung der praktischen Umsetzbarkeit im Alltag unter Berücksichtigung des individuellen Leistungsvermögens. Dabei wird klar definiert, welche Schritte die Klientin/der Klient unternimmt, welche Schritte die Sozialberatung und welche Schritte durch Drittpersonen zu unternehmen sind.
Terminiert Die mit der Klientin/dem Klienten vereinbarten Ziele und Massnahmen werden terminiert, im Prozessverlauf werden sie, wenn nötig aber auch angepasst. Die Beratung endet, wenn die Ziele der Klientin/des Klienten erreicht sind. Die Dauer der Dienstleistung ist individuell und hängt von der Komplexität des jeweiligen Falles ab. Einhaltung von Fristen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
ÜRS
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Angehörige im Umfeld von sprach- und/oder körperbehinderten (teilgelähmten) Menschen (Aphasikerinnen und Aphasiker).
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Beratung ist nebst der Website der erste Kontaktkanal der Zielgruppe mit aphasie suisse.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Zielgruppe wählt den für sie geeigneten Kontaktkanal
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung finanziert der Kanton Zürich die Beratungen in seinem Kanton mit. Die finanzielle Abgrenzung erfolgt via Kostenrechnung.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 3/6 0f
SCh H WD
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Website bildet den Basis-Kontaktkanal. Die Kontaktangaben werden auf allen Publikationen und Produkten aufgeführt.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Das Know-how der Mitarbeitenden auf der Geschäftsstelle entspricht dem aktuellen Wissenstand zum Thema Aphasie. Dieses wird laufend überprüft und im mündlichen und schriftlichen Austausch mit Fachpersonen weiterentwickelt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Es exisitert eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit Fragile Suisse.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Beratung wird durch eine zentrale Kontaktstelle erbracht.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6 AN
de TeS
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 220 220 220 220 880 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 22 22 22 22 88 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- 242 968 Mitarbei- 242 242 242 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 20000 20000 20000 20000 80000 Personalkosten
Sachkosten/Umlagen CHF 8000 8000 8000 8000 32000 CHF 28000 28000 28000 28000 112000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 10500 10500 10500 10500 42000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 9500 9500 9500 9500 37470 Finanzhilfe BSV CHF 20000 20000 20000 19470 79470 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
ch Te)
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die Beratung ist für die hilfesuchenden Menschen kostenlos.
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 48.12.2023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneubühler, Geschäftsleiterin
HU Ort/Datum Bern, 15.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 9e
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
ÖR ch
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - Medien und Publikationen
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: X Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Medien und Publikationen werden spezifisch für die vierZielgruppen: Selbstbetroffene, Angehörige, Fachpersonen und die Öffentlichkeit erstellt und distribuiert. Die Website, Betroffenen-, Fachzeitschrift, Broschüren, Infomaterial, Artikel und Material Dritter helfen zur Bewältigung des Alltags mit Aphasie. Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel Für die Selbstbetroffenen/Angehörigen schaffen die vorgängig erwähnten Medien und Produkte einen konkreten Bezug zu ihrem Alltag. Sie zeigen, wie andere Menschen mit dem Schicksalsschlag umgehen und zeigen Lösungen auf. Durch die Medien und Produkte wird die Bekanntheit und der Wissenstransfer zum Thema Aphasie ermöglicht und gestärkt. Die Fachpersonen erhalten Informationen aus fachspezifischen Kreisen, welche sie in der Behandlung der Betroffenen 1:1 wieder einfliessen lassen können. Die Klientinnen und Klienten finden hier relevante Informationen sowie Lösungen für die Bewältigung des Alltags und von Notsituationen. Ziel ist, die Selbstbetroffenen/Angehörigen in ihrer Selbstbestimmung und ihrer aktiven Beteiligung am Leben zu unterstützen. Mit den Inhalten aus den Medien/Publikationen bieten wir ihnen Informationen mit folgenden Wirkungszielen an: e Die Selbstbetroffenen/Angehörigen können ihre Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken e Sie bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich entlastet. Die Selbstbetroffenen/Angehörigen erfahren Empowerment. Die Selbstbetroffenen/Angehörigen fühlen sich durch die erhaltenen Informationen gestärkt.
Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0 A ch Ry
Gesamthaft wird mit den Inhalten aus den Medien und Publikationen die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft gefördert, damit MmB ihre Entscheidungen besser treffen können.
Spezifisch Selbstbetroffene/Angehörige: Die Infos auf der Website, in den Broschüren, in der Betroffenen- zeitschrift dienen dem Einsatz der persönlichen Ressourcen und der Alltagsbewältigung. Fachpersonen: Durch die Fachzeitschrift wird sichergestellt, dass die Aphasietherapie dem aktuellen Stand der Forschung, Diagnostik und Therapie entspricht.
Messbar Menschen mit Aphasie, Angehörige und Interessierte erfahren durch die Inhalte Unterstützung und erhalten relevante Information. Dies werten wir fortlaufend mit folgenden Instrumenten quartalsweise aus: o Webstatistik o Mitgliederstatistik
o Statistik der Publikationen (Anzahl und Auflagenzahl, regelmässige Bestellungen) e Soziale Medien-Statistiken
Aktionsorientiert Die Website wird monatlich aktualisiert. Die Betroffenenzeitschrift erscheint 2 x jährlich (d/f/i), die Fachzeitschrift 2 x jährlich (d/f/e). Das Infomaterial wird regelmässig auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.
Realisitisch Die Zeitschriften sind öffentlich (online/physisch) und stehen den Zielgruppen zur Verfügung. Die relevanten Informationen werden zielgruppengerecht aufbereitet und sind jederzeit abrufbar. Die Produkte bieten einen niederschwelliger Zugang. Komplexe Inhalte werden verständlich und barrierefrei vermitteln.
Terminiert Die Erbringung der Leistungen erfolgt laufend, regelmässig und jährlich wiederkehrend. Die Ziele sind innerhalb eines Kalenderjahres definiert und die Veröffentlichungen und Inhalte sind geplant.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/Version 1.0 2/6
A
che
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Sprach- und/oder körperbehinderte (teilgelähmte) Menschen (Aphasikerinnen und Aphasiker), Angehörige von Aphasikerinnen und Aphasikern, Fachpersonen und die Öffentlichkeit.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Es bedarf einer laufenden, aktuellen und bedürfnisgerechte Informationsvermittlung
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Englisch
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Der barrierefreie Zugang der Angebote wird laufend geplant.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche innerhalb der Geschäftsstelle sind klar geregelt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
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Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Alle geeigneten Kanäle werden zugunsten der Bekanntmachung und der Distribution der Informationen verwendet.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die angebotenen Leistungen werden mithilfe von Publikations-, Distributions- und Mitgliederstatistiken regelmässig überprüft. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Informationen basieren auf den Kernkompetenzen von aphasie suisse. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) X Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 10 che TR
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 510 510 510 510 2040 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 55000 55000 55000 55000 Personalkosten 220000
Sachkosten/Umlagen CHF 11500 11500 11500 11500 46000 CHF 66500 66500 66500 66500 266000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 37000 37000 37000 37000 148000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen)
Finanzhilfe BSV CHF 28000 28000 28000 28000 84000
CHF 65000 65000 65000 37000 232000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
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Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 18.12. 2023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneubühler, Geschäftsleiterin
Ort/Datum Bern, 15.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 10r V
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe"
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 -2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unsere Kurse Hilfe zur Selbsthilfe für aphasische Menschen werden als Tageskurse und als Blockkurse angeboten. Die Tageskurse (z.B. Natur-, Entspannungs-, Musikkurse etc.) finden ganztägig (1 Tag) statt. Die Blockkurse (z.B. Bewegtes Theater, Kreativ-Werkstatt, Sprech-Kaffee etc.) werden regelmässig (1/2 Tag) über einen bestimmten Zeitraum angeboten. Die Kurse werden von externen Fachpersonen, welche die Besonderheiten im Umgang mit aphasischen Menschen kennen und diesen Rechnung tragen, durchgeführt. Alle Angebote bietet aphasischen Menschen die Möglichkeiten neue Fähigkeiten zu erlernen und neue Kompetenzen zu erwerben. Die Kurse helfen den Betroffenen, die behinderten- spezifische Lebenssituation zu verbessern, sich weiterzuentwickeln und die persönlichen Ressourcen im Alltag besser nutzen zu können. Sie stärken das Selbstwertgefühl der Betroffenen, machen ihnen ihre Stärken bewusst und fördern die Gemeinschaft. Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Hauptziel In den Kursen erlernen aphasische Menschen neue Fähigkeiten, erwerben neue Kompetenzen und festigen ihre Stärken und ihr Selbstwertgefühl. Dadurch können sie ihren Alltag noch besser meistern und ihre psychische Gesundheit verbessern. Wir verfolgen dabei folgende Wirkungsziele: e Die Teilnehmenden können ihre Bewältigungskompetenz erhalten oder stärken. e Die Teilnehmenden bewahren oder erhöhen ihre selbstbestimmte Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen und fühlen sich entlastet. Mit den Kursen wird die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von aphasischen Menschen in der Gesellschaft gefördert. e Der Austausch mit den anderen Teilnehmenden fördert Fähigkeiten, die im Alltag von Nutzen sind.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 0T CchTey
Spezifisch Die behandelten Themen entsprechen den Bedürfnissen aphasischer Menschen und berücksichtigen ihre sprachlichen und motorischen Beeinträchtigungen. Die Kurse werden von ausgewiesenen Fachpersonen geleitet. In den Kursen vereinbaren die Teilnehmenden mit den Kursleitenden den Grad der möglichen und gewünschten Teilnahme.
Messbar Die Teilnehmenden besuchen den Kurs und erfahren Empowerment und Unterstützung. Dies messen wir mit folgenden Instrumenten: e An den Kursen nimmt jeweils eine aphasie suisse Mitarbeiterin teil. o Am Kursende wird mit den Teilnehmenden eine mündliche Zufriedenheitsauswertung durchgeführt. Nach dem Kurs erfolgt eine mündliche Auswertung zur Zielerreichung und Wirkungsmessung durch die Kursleitung und der aphasie suisse Mitarbeiterin.
Aktionsorientiert Die Themen sind auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten (Durchführung und praktische Umsetzung gezielter Aktivitäten, Evaluierung bei den Teilnehmenden). Die Teilnehmenden kennen den Inhalt und die Ziele der Kurse. Der Verlauf der Kurse ermöglicht eine Bewertung der Fortschritte und eine Anpassung des Angebots im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses.
Realistisch Detaillierte Informationen zu Programmen, Themen, Dauer des Angebotes usw. werden Interessierten zur Verfügung gestellt. So istgewährleistet, dass sie einen optimalen Zugang zu diesen Informationen haben und ihre eigene Wahl im Hinblick auf die Anmeldung für die gewählten Aktivitäten treffen können. Am Kurs werden die Inhalte in einfacher, verständlicher Sprache und in adäquater Form vermittelt. Am Ende des Kurses geben die Teilnehmenden und die kursleitende Person ihr Feedback ab.
Terminiert Es besteht eine Jahresplanung. Die Leistung beginnt mit der Kursplanung (Organisation/Kursleitende) und endet mit der Evaluation nach dem Ende des jeweiligen Kurses.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
ZurInformation: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/6
ch TO
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Sprach- und/oder körperbehinderte (teilgelähmte) Menschen (Aphasikerinnen und Aphasiker).
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Erfolgreich durchgeführte Kurse bilden die Basis des jährlichen Kursprogrammes. Neue Kursangebote werden mittels mündlicher Umfrage bei der Zielgruppe eruiert.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf derWebseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Auf die Sprach- und/oder Körperbehinderung wird Rücksicht genommen. Die Kurslokale sowie die weitere Infrastruktur haben einen barrierefreien Zugang.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Alle Kurse werden auf derGeschäftsstelle zentral organisiert und mit externen Fachpersonen durchgeführt. Mit allen Fachpersonen wird eine Referentenvereinbarung erstellt. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung finanziert der Kanton Zürich die Kurse mit. Die finanzielle Abgrenzung erfolgt via Kostenrechnung.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
d
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Website dient als Basisinformationskanal für die Kurse. Die behinderten- spezifische Beeinträchtigung der Betroffenen (Beeinträchtigung beim Reden, Verstehen, Lesen und Schreiben) bedingt, dass die Kursflyer zusätzlich physisch vertrieben werden.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Das Know-how derselbständig arbeitenden, kursleitenden Personen ist auf hohem Niveau und entspricht den Profilvorgaben von aphasie suisse. Die Auswertung der angebotenen Leistungen erfolgt durch die Zielgruppe, die aphasie suisse Mitarbeitende und die Kursleitung. Zu jedem Kurs wird eine Teilnehmerstatistik geführt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Kursangebote werden mit den Angeboten anderer Anbieter abgeglichen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Je nach Kursthema werden externe Fachpersonen, welche über die nötigen Qualifikationen und das nötige Wissen verfügen, beigezogen. Die Ziele und die Massnahmen zur Zielerreichung werden in enger Zusammenarbeit mit den Kursleitenden erarbeitet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 4/6
Ch e
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 90 90 90 90 360 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF Personalkosten 24000 24000 24000 24000 96000
Sachkosten/Umlagen CHF 7000 7000 7000 7000 28000 CHF 31000 31000 31000 Total Kosten 31000 124000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 14000 14000 14000 14000 56000 Liste ankreuzen) CHF 9000 9000 Finanzhilfe BSV 9000 9000 27000
CHF 23000 23000 23000 14000 Total Erträge 83000
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
N Oe
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 18.12. 2023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneubühler, Gesçhäftsleiterin
Ort/Datum Bern, 15.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 2
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
TR CM
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Mittels Medienberichten, Vorträgen, Referaten und Events erfolgt die Sensibilisierung und Entstigmatisierung rund um das Thema Aphasie sowie die Bewusstmachung der Auswirkungen einer Aphasie für Selbstbetroffene und ihre Angehörigen im Alltag. Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel Die Kommunikation in den Medien und bei Veranstaltungen trägt zur Sekundär- und Tertiärprävention bei und verringert die Stigmatisierung aphasischer Menschen und deren Angehörigen. Mit unseren Kommunikationsinhalten wird die selbstbestimmte und barrierefreie Teilnahme von Menschen mit einer Aphasie in der Gesellschaft gefördert.
Die Medienschaffenden kennen den Begriff Aphasie und wissen, welche Auswirkungen eine Aphasie haben kann. Sie geben dieses Wissen an die breite Öffentlichkeit weiter. Die Fachpersonen kennen die Auswirkungen im Leben der Betroffenen und der Angehörigen und wenden diese Erkenntnisse in ihrem Alltag und in ihrem Umfeld an.
Spezifisch Medienschaffende: Durch Zustellung eigener Medienberichte wird sichergestellt, dass die Inhalte dem aktuellen Wissensstand zum Thema Aphasie entsprechen. Fachpersonen: Die Bekanntheit und das Wissen über den Schicksalsschlag Aphasie wird mittels Vorträgen, Referaten und Events gefördert und verankert.
Fachkonzept Art. 74 IVG/VP 2024-27 / Version 1.0 A
9 0
ch
Messbar aphasie suisse wird als Kompetenzzentrum für Menschen mit Aphasie wahrgenommen. Medienanfragen werden systematisch und zeitnah beantwortet. Dies messen wir mit: e Berichterstattungen in Medien aller Art (Print, Online, TV und Radio) - laufendes Monitoring und jährliche Auswertung der Medienarbeit (Die Anzahl wird in einer Liste notiert). Festhaltung der Anzahl geteilte Beiträge in den Sozialen Medien o Erhebung von Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen Auswertung und Statistik über die Nutzung der Webseiten
Aktionsorientiert Die Inhalte der Medienberichte sind für die Medienschaffenden relevant und publizierbar. Die Auftritte sind auf die Bedürfnisse des externen Anbieters und auf deren Zielgruppe abgestimmt.
Realistisch Die Medienberichte entsprechen den aktuellen journalistischen Vorgaben und Ansprüchen. Die Inhalte und Ziele werden in der Ausschreibung publiziert, bei Auftrittsbeginn bekanntgegeben und am Schluss mündlich überprüft. Die Kommunikation erfolgt mit einfachen und verständlichen Botschaften in einer zielgruppengerechten Sprache, die sich an der Zielgruppe der verschiedenen Medien orientiert.
Terminiert Die Medienberichte (Inhalt und Zeitraum) richten sich nach den aktuellen Produkten und Dienst- leistungen von aphasie suisse. Die Auftritte erfolgen aufgrund externer Anfragen. Die Auftrittsdauer richtet sich nach den gewünschten Inhalten und wird je nach Bedürfnis geplant.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
BLTO C7 d 2
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Medienschaffenden im Print-, Radio und Fernsehbereich, Fachpersonen in Ausbildungsinstitutionen und in Organisationen des Sozial-, Bildungs- und Kulturbereichs der Schweiz.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung XKundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Medienberichte und öffentlichen Auftritte werden durch den Präsidenten und/oder die Geschäftsleiterin koordiniert; respektive durch sie wahrgenommen. Öffentliche Auftritte können auch seitens Vorstandsmitglieder wahrgenommen werden.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
ce TR
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X
Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Alle geeigneten Kanäle werden zugunsten der Bekanntmachung und der Distribution der Informationen verwendet.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Anzahl der publizierten PR-Artikel wird in einer Statistik erfasst. Rückmeldungen von Personen, welche an den öffentlichen Anlässen teilgenommen haben, werden entgegengenommen und in der täglichen Arbeit weiterverarbeitet. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja X nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die spezifischen Informationen zum Thema Aphasie sind die Kernkompetenzen des Vereins. Aus diesem Grund werden die Angebote nicht mit anderen Organisationen koordiniert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Medienberichte werden von einem Journalisten dem Prösidenten oder der Geschäftsleiterin verfasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
10
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 125 125 125 125 500 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 135 135 135 135 540 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 9500 9500 9500 Personalkosten 9500 38000 CHF 2500 2500 2500 2500 Sachkosten/Umlagen 10000
CHF 12000 12000 12000 Total Kosten 12000 48000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 8000 8000 8000 8000 32000 Liste ankreuzen) CHF 4000 4000 Finanzhilfe BSV 4000 4000 12000
CHF 12000 12000 Total Erträge 12000 8000 44000
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 Ch
CF TR
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 18.12.2023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneübühler, Geschäftsleiterin
Ort/Datum Bern, 15.41.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen K
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
c TR
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsorganisationen (HfH, ZHAW und PHZ) werden Grundlagen erarbeitet, Wissen gewonnen, vermittelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Mit folgenden zwei konkreten Projekten: - Wissenschaftliche Erhebung der Inzidenz von Aphasie in der Schweiz - Wissenschaftliche Analyse von Ursache und Folge der Aphasie nach Hirnschlag und Alter
Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel Die erarbeiteten Grundlagen dienen zum besseren Verständnis der Auswirkungen einer Aphasie auf verschiedene Lebensbereiche und zur Erarbeitung entspürechender Handelsempfehlungen.
Spezifisch Die aktuellen, aus den erforschten Gebieten resultierenden Daten bilden Grundlage für die auszurichtende Leistungen von aphasie suisse. Die Fachpersonen innerhalb der Ausbildungs- organisationen bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen bei der Datenerhebung und der Wissensvermittlung ein.
Messbar Für die oben erwähnten Projekte wird ein Beschrieb mit folgendem Inhalt (Ausgangslage/Ziele; Idee/Inhalt; Disposition; Bekanntmachung; Zeitplanung und Kosten) erstellt. Daraus resultiert ein Forschungsbericht.
Aktionsorientiert Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 I6
Ed
Pro Jahr wird ein Projekt realisiert. Die Anliegen von Betroffenen werden in jedes Projekt eingebunden.
Realistisch Die Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die massgeschneiderten Hilfestellungen in unseren Projekten, aus denen Produkte und Dienstleistungen für Betroffene resultieren. Die jeweiligen Forschungsberichte sind öffentlich und stehen als Publikation der Ausbildungsorganisation und auf unserer Website zur Verfügung.
Terminiert Die Realisierung der Projekte sowie die Veröffentlichung der Forschungsberichte sind im Projektbeschrieb formuliert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
K Tl ch S
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Sprach- und/oder körperbehinderte (teilgelähmte) Menschen (Aphasikerinnen und Aphasiker), Angehörige von Aphasikerinnen und Aphasikern, Fachpersonen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Andere: Beiträge und Grundlagen aus den Ausbildungsorganisationen. Die Projekte werden so gewählt, dass sie einen konkreten Nutzen bringen.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Ausbildungsorganisationen und aphasie suisse ermöglichen den barrierefreien Zugang zu den Forschungsberichten.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die finanzielle Abgrenzung erfolgt mit den Ausbildungsorganisationen und wird in der Kostenrechnung von aphasie suisse geführt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
chI0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) X Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Alle geeigneten Kanäle werden für die Bekanntmachung und für die Distribution der Forschungsberichte verwendet.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Ausbildungsorganisationen weden aufgrund ihres thematischen Bezugs, ihres Fachwissens und der methodisch/didaktischen Vorgehensweise ausgewählt. Die Fachdozenten überprüfen in regelmässigen Abständen die Qualität der erhobenen Daten und der Berichterstattung. Durch die Leistungserbringung -
als wissenschaftliche Fachorganisation - wird die Bemessung der Qualität der Arbeit gewährleistet. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Projekte rund um das Thema Aphasie sind die Kernkompetenzen des Vereins. Aus diesem Grund wird dies nicht mit anderen Organisationen koordiniert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen
Kurzinfo dazu Es werden Fachpersonen, welche über die nötigen Kompetenzen verfügen, beigezogen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
C TR ) ch
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 100 100 100 100 400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 100 100 100 100 400 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 10500 Personalkosten 10500 10500 10500 42000
Sachkosten/Umlagen CHF 2750 2750 2750 2750 11000
CHF 13250 13250 13250 Total Kosten 13250 53000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 9000 9000 9000 BSV (*Details in nachfolgender 9000 36000 Liste ankreuzen) CHF Finanzhilfe BSV 4500 4500 4500 4500 18000
CHF 13500 Total Erträge 13500 13500 13500 54000
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
TR ch 1
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 1812. 0023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneubühler, Geschäftsleiterin
Ort/Datum Bern, 15,11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 12
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
TR CT ch
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4172 Vertragsnehmerin aphasie suisse - LUFEB Förderung der Selbsthilfe
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Unterstützung von Selbstbetroffenen und Angehörigen in den Leitorganen der Selbsthilfe. Dies sind bei aphasie suisse die aphasie Selbsthilfegruppen und die Aphasiechöre. Sie erhalten themenbezogene Informationen und Beratung. Der Support richtet sich nach den Bedürfnissen der Zielgruppen. Link zur Webseite der Organisation: www.aphasie.org
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Hauptziel Die dem Verein angeschlossenen aphasie Selbsthilfegruppen und Aphasiechöre erhalten Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Realisierung zur Förderung der Selbsthilfe.
Spezifisch Selbstbetroffene/Angehörige: Durch die SHG-Kommission und die jährlichen Austauschtreffen (Treffen der Leitenden der SHG und der Aphasiechöre) erhalten sie Support für ihre Tätigkeit in den Leitorganen der Selbsthilfe. Die jährlich stattfindende CH-Tagung für Selbstbetroffene/ Angehörige/Leitende der Selbsthilfegruppen ermöglicht Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und soziale Kontakte.
Messbar Die SHG-Kommissionssitzungen, die Austauschtreffen und die CH-Tagung sind mit den Bedürfnissen der Teilnehmenden abgestimmt. Bei den SHG-Kommissionssitzungen und bei den Jahrestreffen mit den Leitorganen der Selbsthilfegruppen werden Protokolle geführt und im Anschluss versandt. Die formulierten Ziele werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Aktionsorientiert CF Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0 TO ch
Die Themen sind für die Teilnehmenden relevant und die Ziele erstrebenswert und erreichbar.
Realistisch Der jeweilige Angebotsinhalt ist den Herausforderungen der Leitorgane in der Selbsthilfe angepasst. Die Inhalte sowie die Ziele sind publiziert.
Terminiert Die Dauer der Angebote werden je nach Inhalt geplant und entsprechend publiziert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/ Version 1.0 2/6 F TlN de
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder X Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Sprach- und/oder körperbehinderte (teilgelähmte) Menschen (Aphasikerinnen und Aphasiker), Angehörige von Aphasikerinnen und Aphasikern, Fachpersonen (Bezug zu S'betroffenen/Angehörigen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Am Schluss jedes Angebotes erfolgt eine Feedbackrunde mit den Teilnehmenden und die neuen Zielvorgaben werden gemeinsam festgelegt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Den Eigenheiten der Sprachbehinderungen wird bei den Angeboten Rechnung getragen. Die Lokale sowie die weitere Infrastruktur haben einen barrierefreien Zugang.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Alle Angebote werden auf der Geschäftsstelle zentral organisiert.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
c TO
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die Angebote werden schriftlich und adressatengerecht publiziert.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Das Know-how der Moderatoren für die Angebote ist auf hohem Niveau und entspricht den Profilvorgaben von aphasie suisse. Die Auswertung der angebotenen Leistungen erfolgt durch die Teilnehmenden, den Moderator und die aphasie suisse Mitarbeitenden. Zu jedem Angebot wird eine Teilnehmerstatistik geführt. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein X mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Angebote werden mit denjenigen anderer Anbieter abgeglichen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: X Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Je nach Thema des Angebotes werden externe Moderatoren, welche überdie nötige Qualifikation und das nötige Wissen verfügen, beigezogen. Die Ziele und die Massnahmen zur Zielerreichung werden in enger Zusammenarbeit mit den Moderatoren erarbeitet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 TR cK (
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 390 390 390 390 1560 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 10 10 10 10 40 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 400 400 400 400 1600 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF Personalkosten 23000 23000 23000 23000 92000 CHF 5450 Sachkosten/Umlagen 5450 5450 5450 21800 CHF Total Kosten 28450 28450 28450 28450 113800
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF BSV (*Details in nachfolgender 19650 19650 19650 19650 78600 Liste ankreuzen) CHF 10900 10900 Finanzhilfe BSV 10900 10900 43600
CHF 30550 Total Erträge 30550 30550 30550 122200
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 5/6
rok ATO
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Luzern, 48. 12.2023
Vertragsnehmerin aphasie suisse Cornelia Kneubühler/ Geschäftsleiterin
VV
Ort/Datum Bern, 15-44.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6 IR
011
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
12 Ch
T
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement desInnern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4172 VN/DO: Aphasie Suisse Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge IV-Beitrag Total Leistungs- einheit pro Leistungs- pro Leistung einheit(Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept(FK) Kompensationsgruppe A
FachkonzeptSozialberatungen(inkl. Lebenspraktische Beratung, Peerto Peer)
Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen
Einzelspezifische Leistungen Vhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 69 242 CHF 16'698
Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höhererAusbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF
Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen/höhererAusbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF
Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations-/Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 78 510 CHF 39'780
FachkonzeptKurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln-Tag CHF 481.00 CHF
Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 250 90 CHF 22'500 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF
Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF
Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil-Std. CHF 56.00 CHF
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse Std. CHF 122.00 CHF 78 CHF
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungenund deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF
Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 78'978
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter(LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 78 78 CHF 6'084
8 CHF 122.00 LUF KompensationsgruppeC Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein /Projektarbeit Art.
74 IVG Std. CHF 78 100 CHF 7'800
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 78 400 CHF 31'200 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 45'084
Rundungsdifferenz CHF 30
Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 124'092
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 0
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSVkönnen nurLeistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzeptvorliegt.
0 I0 CKS
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
13 10 Ue
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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: aphasie suisse BSV-Nr.: 4172 Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht ZU- treffend
Strukturqualität X 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische X mung / Ziele Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, handen X Nachweis, dass IKS (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7 F TO 01
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Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein' nicht zu- treffend
1.3 a In einem Fürjede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- X Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- X Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- X Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- X Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- X Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- X schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden X tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7 Il Fch
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht zu- treffend 1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird fürjede Organisation erstellt. Richtlinien zum X Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität X 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung/ Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV X Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: X Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; X handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 3/7
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Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend
Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- X Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden: Daten durch DO/VN gemäss KSBOB beim BSV jährlich X Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art. Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden: Daten durch DO X Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- X Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht ZU- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV X Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV X und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität X 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV X von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVGVP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7
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Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Qualitative Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein' nicht zu- treffend
Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- X palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- X schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des X bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in X und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7
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Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Luzern 29.05.2023 Cornelia Kneubühler Kanhhe
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7 0N
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