Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 4210)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
PluSport Behindertensport Schweiz
Chriesbaumstrasse 6, 8604 Volketswil
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024 - 2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden in tegrierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, be darfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio nen erbracht, so haftet die DOA/N gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen PluSport Behindertensport Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Sitz von PluSport befindet sich am Domizil der Ge schäftsstelle. PluSport ist eine nationale Dachorganisation (Dachverband) und ein Kompetenz- und Fachzentrum für Intégrations- und Inklusionsbestrebungen sowie für alle Fragen zu Bewegung und Sport für Menschen mit einer Behinde rung und den Behindertensport. PluSport ist Mitglied von Swiss Olympic. PluSport ist eine gemeinnützige Organisation, die konfessionell neutral und 6/ 2
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parteipolitisch unabhängig ist. PluSport nimmt Rücksicht auf die sprachliche, kul turelle und regionale Vielfalt der Schweiz. Der Zweck von PluSport besteht in der Förderung des Zugangs zu einem vielfältigen Sport- und Bewegungsprogramm für Menschen mit einer Behinderung und in der Integration von Menschen mit ei ner Behinderung durch den Sport. Für die Mitglieder und Teilnehmenden soll das Recht und die Freiheit geschaffen werden, selbstbestimmt und gleichwertig Sport zu treiben - sei es individuell oder gemeinsam im inklusiven, integrativen oder separativen Rahmen. PluSport trägt damit bei zur Verbesserung der Selbständig keit und Lebensqualität und zu einem erhöhten Verständnis für Menschen mit ei ner Behinderung in der Gesellschaft. PluSport nimmt national und international die Interessen des schweizerischen Behindertensportes wahr, vom Breitensport über die Nachwuchsförderung bis zum Spitzensport.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Themenspezifische Grundlagen / Projekte Art. 74 IVG für Kurse Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Leistungen werden für alle Zielgruppen erbracht.
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Ziel- gruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
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3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im An hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 5,272’015.--
davon max. CHF 352’000.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DOA/N überwiesen. Die Höhe der Akontozah lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf 4
CHF 126*296.-
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Konsolidierte Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Konsolidierte Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü gung gestellt werden: - Jahres- und/oder Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor namen, Geburtsdatum (TT, MM, JJJJ) geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Die Meldung bei der Früherfassung ist festzuhalten und nachzuweisen. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang
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mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DOA/N absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOA/N ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.
Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den 6
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subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes überdas Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.
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Bern, den /O. Zö23 Volketswil, den 47 Z2
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen PluSport Behindertensport Schweiz
Florian Sfeinbacher/Vizedirektor Markus Gerber, Präsident
Thomas Bhend? Christobßaer, CEO Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang - Anhang A (Grundlagen der DOA/N) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 21. Mai 2022
Zusammensetzung Vorstand vom 24. Mai 2023
Organigramm der Organisation vom 1. Januar 2023
Kl Auszug Eintrag Handelsregister vom 22. September 2023
ZEWO-Zertifikat vom 1. Januar 2020 - 31. Dezember 2024
ZEWO-Prüfbericht vom 7. September 2020
Vision / Leitbild / Strategie vom 2023
Flyer - Ihre Partner Sport und Handicap - PluSport / Procap / SPV
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Behindertensport Schweiz Sport Handicap Suisse Sport Andicap Svizzera
-> Statuten
21. Mai 2022
Inhaltsverzeichnis
Art. 1 Name und Sitz 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Aufgaben 3 I Art. 4 Ethik im Sport .4 ?
Art. 5 Mitglieder 5
Art. 6 Aufnahmen, Austritt, Ausschluss 5 Art. 7 Pflichten der Mitglieder 6
Art. 8 Organe 6
Art. 9 Delegiertenversammlung - Zusammensetzung 6 Art. 10 Delegiertenversammlung - Zuständigkeit........ 7
Art. 11 Delegiertenversammlung - Einberufungs- und Antragsverfahren 8
Art. 12 Delegiertenversammlung - Abstimmungen und Wahlen 9
Art. 13 Ausserordentliche Delegiertenversammlung 9 ?
Art. 14 Vorstand - Zusammensetzung und Amtsdauer.................................. 9
Art. 15 Vorstand - Zuständigkeit........................................................................ 10
Art. 16 Entwicklungs-ZRegionalkonferenz - Begriff und Zusammensetzung 11
Art. 17 Entwicklungs-ZRegionalkonferenz - Einberufung und Zuständigkeit 11
Art. 18 Revisionsstelle - Aufgabe............................................................................................................ 12
Art. 19 Geschäftsleitung und Geschäftsstelle - Organisation .................................... 12
Art. 20 Geschäftsleitung und Geschäftsstelle - Aufgaben und Verantwortung................................ 12
Art. 21 Kommissionen und strategische Arbeits- & Projektgruppen ohne Organfunktion - Begriff, Zusammensetzung und Zuständigkeit....................................................................................... 12
Art. 22 Finanzierung - Finanzielle Mittel 13
Art. 23 Finanzierung - Verantwortung und Haftung 13
Art. 24 Statutenänderungen...................................... 13 j Art. 25 Auflösung........................................... 14
Art. 26 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten 14
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Art. 1 Name und Sitz
D Unter dem Namen
PluSport Behindertensport Schweiz PluSport Sport Handicap Suisse PluSport Sport Andicap Svizzera PluSport Sport Handicap Svizra
in der Folge PluSport genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Sitz von PluSport befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle.
2) PluSport ist eine Dachorganisation (Dachverband) und Mitglied von Swiss Olympic.
3) PluSport ist eine gemeinnützige Organisation, die konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig ist. PluSport nimmt Rücksicht auf die sprachliche, kulturelle und regionale Vielfalt der Schweiz.
Art 2 Zweck
D Der Zweck von PluSport besteht in der Förderung des Sportes für Menschen mit einer Behinderung und in der Integration von Menschen mit einer Behinderung durch den Sport.
2) Die Arbeit von PluSport soll Menschen mit einer Behinderung eine sinnvolle sportliche Betätigung ermöglichen, unter Einbezug der behindertenspezifischen Anforderungen und Gegebenheiten. PluSport trägt bei zur Verbesserung der Selbständigkeit und Lebensqualität und zu einem erhöhten Verständnis für Menschen mit einer Behinderung in der Gesellschaft.
3) PluSport nimmt national und international die Interessen des schweizerischen Behindertensportes wahr, vom Breitensport über die Nachwuchsförderung bis zum Spitzensport.
Art. 3 Aufgaben
PluSport nimmt im Rahmen der Zweckerfüllung folgende Aufgaben wahr:
a) PluSport arbeitet im Rahmen des Leitbildes und ganzheitlicher Konzepte für die gesamtschweizerische Abdeckung des Sportes für Menschen mit einer Behinderung.
b) PluSport bietet ein bedürfnisgerechtes Sportangebot an, für alle einbezogenen Behinderungsarten.
c) PluSport erbringt Dienstleistungen für seine Mitglieder und fördert Kantonal- und Regionalverbände.
d) PluSport kann Aufgaben an Kantonal- und Regionalverbände delegieren, z.B. in den Bereichen Finanzen, Ausbildung, Sportanlässe.
e) PluSport fördert die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Personen, die im Behindertensport tätig sind.
f) PluSport betreibt eine sinnvolle Weiter- und Neuentwicklung von Sportarten und 3
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Dienstleistungen im Behindertensport, angepasst an die Bedürfnisse der Sportlerinnen und Sportler.
g) PluSport arbeitet zusammen mit nationalen und internationalen Organisationen des Behindertensportes, des Behindertenwesens und des Sportes. PluSport vertritt dort die Interessen des Behindertensportes.
h) PluSport vertritt die Interessen des schweizerischen Behindertensportes gegenüber Behörden, insbesondere beim Bundesamt für Sozialversicherung BSV sowie bei Swiss : Olympic.
i) PluSport fördert die Zusammenarbeit und Koordination der im Behindertensport tätigen oder damit in Verbindung stehenden Organisationen und Institutionen.
j) PluSport fördert die Beziehungen zur Gesellschaft und Umwelt und vertritt die Anliegen des Behindertensportes in der Öffentlichkeit, insbesondere auch gegenüber den Behörden und der Politik.
k) PluSport führt eine Geschäftsstelle mit zentraler Organisation, Administration und Information; regionale Geschäftsstellen nach Bedarf.
Art. 4 Ethik im Sport
1) PluSport setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Der Verband lebt diese Werte vor, indem er - sowie seine Organe und Mitglieder - dem Gegenüber mit Respekt begegnet, transparent handelt und kommuniziert. PluSport anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und verbreitet deren Prinzipien in seinen Mitgliederclubs.
2) Doping widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Sports sowie der medizinischen Ethik und stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Aus diesen Gründen ist es verboten. PluSport und seine Mitglieder unterstehen dem Doping-Statut von Swiss Olympic (nachfolgend: Doping-Statut) und den weiteren präzisierenden Dokumenten. Als Doping gilt jede Verletzung der Artikel 2.1 ff. des Doping-Statuts.
3) PluSport unterstellt sich dem Ethik-Statut des Schweizer Sports. Das Ethik-Statut ist für den Dachverband selbst, seine Mitarbeitenden, Gremien-Mitglieder, Mitglieder, Unterorganisationen wie Kantonalverbände, Clubs, Vereinigungen sowie für deren jeweiligen Organe, Mitglieder, Mitarbeitenden, Athletinnen, Coaches, Betreuerinnen, medizinische Fachpersonen und Funktionäre verbindlich. PluSport sorgt dafür, dass seine direkten und indirekten Mitglieder das Reglement ebenfalls übernehmen und gegenüber ihren Mitgliedern J Mitarbeitenden und Beauftragten durchsetzen.
4) Mutmassliche Verstösse gegen die anwendbaren Anti-Doping-Bestimmungen und gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionie rung von festgestellten Verstössen gegen die anwendbaren Doping-Bestimmungen und das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an und spricht die im Doping-Statut bzw. im Reglement des allenfalls zuständigen Internationalen Verbandes oder die im Ethik-Statut festgelegten Sanktionen aus. Gegen die Entscheide der Disziplinarkammer kann unter Ausschluss der staatlichen Gerichte an das Tribunal Arbitral
du Sport (TAS) in Lausanne innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids der Disziplinarkammer rekurriert werden.
Art. 5 Mitglieder
PluSport kennt folgende Mitglieder-Kategorien:
1) Einzelmitglieder
a) Sportclubs
b) Kantonal- oder Regionalverbände und Sportfachvereinigungen auf gesamtschweizerischer Ebene
2) Individualmitglieder
Alle natürlichen Personen mit oder ohne Behinderung, die Dienstleistungen von PluSport nutzen möchten, jedoch keine Mitgliedschaft bei einem Einzelmitglied von PluSport besitzen. Sie haben kein Stimmrecht.
3) Kollektivmitglieder
Im Behindertensport tätige Organisationen oder Institutionen mit einer repräsentativen Anzahl von Mitgliedern in ihrer Organisation oder Institution.
4) Gönner: innenmitglieder
Personen, Unternehmen, Organisationen, Institutionen und weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die PluSport durch regelmässige Beiträge fördern. PluSport kann spezifische Modelle mit besonderen Leistungen entwickeln, um diese Mitglieder langfristig an den Dachverband zu binden. Gönnerinnenmitglieder haben kein Stimmrecht.
5) Ehrenmitglieder
Personen, die sich für PluSport und den Behindertensport verdient gemacht haben.
Art 6 Aufnahmen, Austritt, Ausschluss
D Einzel- und Kollektivmitglieder müssen dem Vorstand ihr Beitrittsgesuch einreichen.
2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und den allfälligen Ausschluss von Einzel- und Kollektivmitgliedern. Ein ablehnender Entscheid kann der Delegiertenversammlung vorgelegt werden. Diese entscheidet endgültig, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
3) Individualmitglieder begründen ihre Mitgiiedschaft durch eine Anmeldung bei der Geschäftsstelle und die Zahlung des Individualmitglieder-Beitrages. Die Geschäftsleitung entscheidet über die Aufnahme und den allfälligen Ausschluss von Individualmitgliedern. Ein ablehnender Entscheid kann dem Vorstand vorgelegt werden. Dieser entscheidet endgültig, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
4) Der Austritt von Einzel- und Kollektivmitgliedern kann unter Beachtung einer dreimonatigen Frist jeweils auf Ende des Jahres, schriftlich zuhanden des Vorstandes, erfolgen.
Art. 7 Pflichten der Mitglieder
D Die Einzel- und Kollektivmitglieder sind rechtlich autonom. Ihre Statuten dürfen nicht im Widerspruch zu denen von PluSport stehen und sollen die Mitgliedschaft bei PluSport erwähnen. i 2) a) Einzelmitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliederbeitrag für jedes ihrer Aktivmitglieder. j b) Individualmitglieder bezahlen einen jährlichen Individual-Mitgiiederbeitrag.
c) Der jährliche Mitgliederbeitrag von Kollektivmitgliedern wird in einem Vertrag zwischen PluSport und dem Mitglied definiert. i Art. 8 Organe
1) Die Organe von PluSport sind:
a) die Delegiertenversammlung
b) der Vorstand
c) die Entwicklungs-ZRegionalkonferenz
d) die Geschäftsstelle ■
i e) die Revisionsstelle
2) In den Organen arbeiten nach Möglichkeit Menschen mit einer Behinderung mit.
Art. 9 Delegiertenversammlung - Zusammensetzung
D Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von PluSport.
2) Sie setzt sich aus Delegierten der stimmberechtigten Mitglieder zusammen. Nach Möglichkeit sind dies primär die Präsidentinnen, sekundär v/eitere Personen aus dem Vorstand.
a) Kantonal- und Regionalverbände mit Direktmitgliedern, Sportclubs sowie Sportfach vereinigungen haben bis und mit 100 Mitglieder je zwei Stimmen. Darüber, bis zum nächsten Hundert, jeweils eine zusätzliche Stimme. Als Direktmitglieder gelten natürliche Personen, die direkt bei einem Kantonal- bzw. Regionalverband Mitglied sind und nicht bei einer seiner Untergruppierungen.
b) Kantonal- und Regionalverbände ohne Direktmitglieder und Koliektivmitglieder haben je zwei Stimmen.
c) Sportclubs können sich durch ihren Kantonal- oder Regionalverband vertreten lassen, unter Abtretung ihrer Stimmrechte. Eine Stimmrechtsabtretung über den Kantonal- /Regionalverband hinaus ist nicht möglich. Hingegen ist eine Stimmrechtsabtretung an ein anderes Mitglied des gleichen Kantons (Halbkantone gelten als gleicher Kanton) möglich. In diesem Fall ist die Geschäftsstelle des Dachverbands spätestens 2 Wochen 6
ty
vor der Delegiertenversammlung schriftlich über die Abtretung zu informieren.
d) Die Mitglieder des Vorstandes von PiuSport Behindertensport Schweiz können nicht Delegierte sein. Sie haben kein Stimmrecht mit Ausnahme der/des Vorsitzenden für einen allfälligen Stichentscheid bei Abstimmungen.
e) Ehrenmitglieder sowie Mitarbeitende von PiuSport können an der Delegiertenversam mlung teilnehmen. Mitarbeitende haben aber in dieser Funktion kein Stimmrecht.
f) Ein Delegierter kann nicht mehr als gesamthaft fünf eigene oder ihm übertragene Stimmen vertreten. Stimmrechte, die nicht durch genügend anwesende Delegierte vertreten werden, verfallen.
Art. 10 Delegiertenversammlung - Zuständigkeit
D Die Delegiertenversammlung beschliesst über:
a) das Leitbild
b) die Politik des Dachverbandes und die mittel- und langfristigen strategischen Ziele
c) die Statuten und die Statutenänderungen
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2) Weitere Befugnisse der Delegiertenversammiung:
a) Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, des/der Vizepräsidentinnen und der übrigen Mitglieder des Vorstandes
b) Wahi der Revisionsstelle
c) Beschlussfassung über das Protokoll des Vorjahres, über den Jahresbericht und die Jahresrechnung
d) Genehmigung des Budgets des laufenden Jahres sowie die Finanzplanung für die folgenden zwei Jahre
e) Festlegen der Mitgliederbeiträge für das kommende Jahr
f) Beschlussfassung über die Bildung/Auflösung von Organen
g) Beschlussfassung über alle Anträge, die durch den Vorstand oder die stimmberech tigten Mitglieder eingebracht werden, und die im Rahmen der Entscheidungskompe tenz der Delegiertenversammlung liegen
h) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern
i) Beschlussfassung über die Durchführungsform der Entwicklungs-ZRegionalkonferenz für mindestens das folgende Jahr
Art. 11 Delegiertenversammlung - Einberufungs- und Antragsverfahren
1) Die ordentliche Delegiertenversammiung tritt einmal jährlich unter dem Vorsitz der Präsidentin/des Präsidenten oder ihrer/seiner Stellvertretung zusammen. Sie wird vom Vorstand schriftlich einberufen.
Die Delegiertenversammlung kann auf Anordnung des Vorstandes ausschliesslich schriftlich, telefonisch, online (Videokonferenz oder in anderer Form über das Internet) oder physisch online kombiniert durchgeführt werden. Der Austausch sowie die Durchführung von korrek ten Wahl- und Abstimmungsverfahren sind sicherzustellen. Der Versand der Zugangsdaten richtet sich nach Absatz 2. Die Beschlussfassung, die Abstimmungen sowie die Wahlen auf dem Zirkularweg (schriftlich, via E-Mail oder in anderer elektronischer Form) sind zulässig.
2) Ort und Datum sind mindestens 4 Monate vorder Versammlung zu publizieren. Die Einla dung mit Anmeldung, Traktanden, Zeitpianung sowie den Unterlagen zu Sachgeschäften wird mindestens 20 Tage vor der Versammlung (Datum des Poststempels oder Absende datum der E-Mail) an die Mitglieder an deren letzte, dem Dachverband bekanntgegebene Adresse per Post oder E-Mail versandt. Die wichtigsten Informationen stehen zudem spätestens 20 Tage vor der Versammlung auch im Internet zum Download zur Verfügung.
3) Einzel - und Kollektivmitglieder können Anträge an die Delegiertenversammlung stellen. Diese werden traktandiert, wenn sie spätestens 6 Wochen vor der DV bei der Geschäfts stelle, zuhanden des Vorstandes, schriftlich eingehen. Die Delegiertenversammlung kann nur über Traktanden beschliessen, die mit der Einladung zur Delegiertenversammlung bekanntgemacht wurden.
Zu den publizierten Traktanden können Einzel- und Kollektivmitglieder ergänzende Anträge stellen. Diese müssen spätestens 10 Tage vor der Versammlung bei der Geschäftsstelle, zu handen des Vorstandes, schriftlich eingehen. 8
Art. 12 Delegiertenversammlung - Abstimmungen und Wahlen
D Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn sie statutengemäss einberufen wurde und ein Fünftel der Stimmen vertreten ist.
2) Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen. Auf Beschluss von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmen kann geheime Wahl bzw. Abstimmung beschlossen werden.
3) Bei Abstimmungen entscheidet die Hälfte plus mindestens eine der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
4) Die Delegiertenversammlung wählt die Präsidentin/den Präsidenten, den/die Vizepräsidentinnen sowie die Vorstandsmitglieder. Es entscheidet die Hälfte plus mindestens eine der gültig abgegebenen Stimmen (absolutes Mehr). Wird im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht, so gilt im zweiten Wahlgang das relative Mehr der abgegebenen Stimmen (gewählt ist, wer die meisten der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereint).
5) Stimmenthaltungen werden als gültig abgegebene Stimmen gezählt.
Art. 13 Ausserordentliche Delegiertenversammlung
1) Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung kann einberufen werden aufgrund eines Vorstandbeschlusses oder auf Antrag von einem Fünftel aller Mitglieder.
2) Ort, Datum und Zeit müssen mindestens zwei Monate vorher bekanntgegeben werden. Ansonsten gelten für die ausserordentliche Delegiertenversammlung die gleichen Bestimmungen wie für die Delegiertenversammlung.
Art. 14 Vorstand - Zusammensetzung und Amtsdauer
D Der Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern von PluSport-Mitgliedern und weiteren geeigneten Personen. Die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen werden bei der Zusammensetzung des Gremiums berücksichtigt sowie nach Möglichkeit die Sprachregionen.
2) Der Vorstand besteht aus:
a) der Präsidentin/dem Präsidenten
b) einer/einem oder zwei Vizepräsidentinnen
c) mindestens drei weiteren Mitgliedern
3) Das Amt muss persönlich ausgeübt werden, die Stellvertretung ist ausgeschlossen.
4) Die Vorstands-Sitzungen werden von der Präsidentin/vom Präsidenten oder einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten geleitet.
5) Der Vorstand kann zur Bewältigung seiner Aufgaben Kommissionen, Arbeits- und
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Projektgruppen einsetzen.
6) An den Vorstands-Sitzungen nimmt der/die Geschäftsführerin oder dessen Stellvertreter und bei Bedarf weitere Mitglieder der Geschäftsleitung mit beratender Stimme teil. Der Vorstand kann weitere Personen ohne Stimmrecht an seine Sitzungen einladen.
7) Die Amtsdauer eines Vorstandsmitglieds beträgt drei Jahre. Sie ist insgesamt beschränkt auf drei Amtsperioden (9 Jahre).
8) Wird ein bisheriges Vorstandsmitglied als Präsidentin gewählt und hat es zu diesem Zeitpunkt schon mehr als drei Amtsjahre im Vorstand geleistet, kann es als Präsidentin noch 2 Amtsperioden à 3 Jahre leisten, ungeachtet der bisherigen Amtsjahre als Mitglied oder Vizepräsidentin.
Art. 15 Vorstand - Zuständigkeit
1) Dem Vorstand obliegt die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich der Delegiertenversammlung oder einem anderen Organ zugewiesen sind.
2) Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Er trägt die Verantwortung für die Durchsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung.
b) Er entwickelt zusammen mit der Geschäftsleitung die strategische Planung, definiert Periodenziele und legt sie der Delegiertenversammlung zur Genehmigung vor.
c) Er verabschiedet die mittelfristige Programm-, Personal- und Finanzplanung sowie die Budgets und Jahrespläne der Geschäftsleitung. Er legt das Jahresbudget und die Finanzplanung für die folgenden 2 Jahre der Delegiertenversammlung zur Genehmigung vor.
d) Er erlässt die notwendigen Reglemente und fasst Grundsatz- und Konzeptbeschlüsse über die Geschäfte, die ihm von Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen oder der Geschäftsleitung vorgelegt werden.
e) Er entscheidet über grundsätzliche politische Stellungnahmen und über weitere Mass nahmen zur Wahrung der Interessen des Verbandes und seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Gesellschaft.
f) Erwählt die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer von PluSport.
g) Er setzt Kommissionen und strategische Arbeits- und Projektgruppen ein und ernennt deren Mitglieder.
h) Er beantragt der Delegiertenversammlung die Ernennung von Ehrenmitgliedern.
3) Im Übrigen werden die Aufgaben und die Funktionsweise des Vorstandes in einer Geschäftsordnung festgehalten.
10
Art. 16 Entwicklungs-ZRegionalkonferenz - Begriff und Zusammensetzung
D Die Entwicklungs-ZRegionalkonferenz dient in erster Linie der gemeinsamen und systematischen Bearbeitung aktueller und zukunftsrelevanter Themen des Dachverbandes unter Einbezug der Mitgliederbasis. Sie hat Organfunktion.
2) Die Entwicklungs-ZRegionalkonferenz findet in der Regel einmal jährlich statt. Sie ist nicht an ein bestimmtes Durchführungsmuster gebunden und kann von Jahr zu Jahr gemäss aktuellen Bedürfnissen in ihrer Form variiert werden. Sie kann als gesamtschweizerische Konferenz stattfinden, sie kann aber auch in Form von sogenannten Regionalkonferenzen durchgeführt werden, die die Mitglieder einer Region zusammenfassen. Auch Kombinationen oder andere Zusammensetzungen sind nach Bedarf möglich. Der Vorstand schlägt den Mitgliedern die Durchführungsform vor. Sie wird von der Delegiertenversammlung für mindestens das Folgejahr beschlossen.
3) An der Entwicklungs-ZRegionalkonferenz nehmen Vertreter der Einzel- und Kollektiv mitglieder, namentlich deren Präsidentinnen oder von ihnen ernannte Vertreterinnen, sowie der Vorstand, Ehrenmitglieder, die Geschäftsleitung und weitere Mitarbeitende von PluSport teil. Je nach Themen und Zielen können auch weitere Personengruppen, z.B. bei den Einzel- und Kollektivmitgliedern tätige Sportleiteninnen, einbezogen werden.
Der Vorstand legt die höchstmögliche Vertreter:innenzahl je Einzel- und Kollektivmitglied aufgrund der jeweiligen organisatorischen Rahmenbedingungen fest.
An die Regionalkonferenzen entsenden Vorstand und Geschäftsleitung geeignete, auf die Themen und Ziele abgestimmte Delegationen.
4) Die gesamtschweizerische Entwicklungskonferenz wird durch die Präsidentin/den Präsidenten geleitet. Regionalkonferenzen können auch von anderen Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsleitung geleitet werden.
Art 17 Entwicklungs-ZRegionalkonferenz - Einberufung und Zuständigkeit
1) Entwicklungs-ZRegionalkonferenzen werden durch Vorstand oder Geschäftsleitung einberufen.
2) Die Entwicklungs-ZRegionalkonferenzen dienen primär der Bearbeitung von Grundsatz- und Zukunftsthemen des Dachverbandes und der Entwicklung von Perspektiven. Regionalkonferenzen fördern zudem die regionale Verbundenheit und Zusammenarbeit, sollen Synergiemöglichkeiten aufdecken und die Kommunikation mit dem Vorstand und der Geschäftsleitung stärken.
Die Konferenzen haben folgende weiteren Ziele und Aufgaben:
a) Erfahrungsaustausch und Information
b) Aktualisierung von Wissen
c) Weiterbildung
d) Mitsprache und Mitgestaltung der Beteiligten und Betroffenen
e) Gegenseitige Unterstützung für eine ausgewogene Entwicklung des Behindertensportes
3) Die Konferenzen haben Antragsrecht an den Vorstand und an die Deiegiertenversammlung.
Art. 18 Revisionsstelle - Aufgabe
1) Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstellt den Revisionsbericht zuhanden der Delegiertenversammlung. Sie besteht aus einer Treuhandstelle mit anerkannten Revisionsexperten. Die mit der Revision betrauten Mitarbeiter dürfen nicht Mitglied eines anderen Organs sein.
2) Die Revisionsstelle wird jeweils für ein Jahr gewählt, die Wiederwahl ist zulässig. Als Revisionsart kommt die ordentliche Revision zur Anwendung.
Art 19 Geschäftsleitung und Geschäftsstelle - Organisation
1) Der Exekutivbereich von PluSport und die Geschäftsstelle werden von einer Geschäftsleitung geführt.
Art. 20 Geschäftsleitung und Geschäftsstelle - Aufgaben und Verantwortung
D Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Exekutivbereich und die
2) Erfüllung der entsprechenden Aufgaben.
Sie sorgt für eine koordinierte und effiziente Umsetzung der Beschlüsse der Organe sowie I eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit ihnen.
3) Sie sorgt für eine aktive Präsenz von PluSport bei Organisationen, Institutionen und Behörden sowie in der Öffentlichkeit im Rahmen der ihr übertragenen Kompetenzen.
4) Sie rapportiert periodisch an den Vorstand.
5) Die Geschäftsstelle ist Ausführungsorgan, Koordinations- und Administrationsstelle.
6) Die vom Vorstand erlassene Geschäftsordnung regelt die Führung, Organisation, Adminis tration und insbesondere die Handlungsbefugnisse und rechtlichen Vertretungsvollmachten.
Art. 21 Kommissionen und strategische Arbeits- & Projektgruppen ohne Organfunktion - Begriff, Zusammensetzung und Zuständigkeit
1) PluSport arbeitet mit verschiedenen ständigen oder nicht ständigen Kommissionen, sowie nach Bedarf mit strategischen Arbeits- & Projektgruppen. Sie haben keine Organfunktion und unterstehen dem Vorstand.
2) Kommissionen sowie die strategischen Arbeits- & Projektgruppen dienen der fachlichen Unterstützung der Arbeit von Vorstand und Geschäftsleitung. Sie sind primär vorberatend tätig und stellen dem Vorstand Anträge. Allfällige autonome Kompetenzen müssen schriftlich geregelt werden.
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3) In jeder Kommission bzw. in jeder strategischen Arbeits-ZProjektgruppe nimmt mindestens je eine Vertreterin/ein Vertreter des Vorstands und der Geschäftsleitung Einsitz. Externe Sachverständige können permanent oder zeitlich befristet beigezogen werden.
4) Die Kommissionen und die strategischen Arbeits- & Projektgruppen konstituieren sich selber, in der Regel übernimmt ein Vorstandsmitglied den Vorsitz.
Art. 22 Finanzierung - Finanzielle Mittel
1) Die Leistungen von PluSport richten sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln.
2) Die finanziellen Mittel bestehen wesentlich aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Gesetzlichen und übrigen öffentlichen Mitteln
c) Beiträgen von Swiss Olympic
d) Ertrag aus Kursen, Veranstaltungen und Dienstleistungen
e) Sammlungen, Sponsoring, Gönnerinnenbeträgen und übrigen Zuwendungen
Art. 23 Finanzierung - Verantwortung und Haftung
D Die Verantwortung für die Mittelbeschaffung von PluSport liegt beim Vorstand und der Geschäftsleitung.
2) Für die Verbindlichkeiten von PluSport haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, nicht aber das Vermögen der einzelnen Mitglieder.
3) Der Rechnungsabschluss erfolgt jeweils zum 31. Dezember.
Art. 24 Statutenänderungen
1) Der Vorstand überprüft die Statuten periodisch hinsichtlich Abweichungen zur aktuellen Rechtsprechung, Gesetzesänderungen sowie der gelebten Praxis im Dachverband und schlägt bei Bedarf Änderungen vor.
2) Statutenänderungen können auch von Einzel- und Kollektivmitgliedern vorgeschlagen werden.
3) Die Anträge sind zu begründen und dem Vorstand mindestens drei Monate vor der Delegiertenversammlung schriftlich zuzustellen.
4) Der Entscheid über Statutenänderungen liegt bei der Delegiertenversammlung. Eine Änderung der Statuten erfordert die Zweidrittelmehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als gültig abgegebene Stimmen gezählt.
Art. 25 Auflösung
D Die Auflösung von PluSport erfolgt durch die Delegiertenversammlung. Dazu ist eine Dreiviertelmehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen werden als gültig abgegebene Stimmen gezählt.
2) Das im Auflösungsfalle verbleibende Vermögen geht an eine oder mehrere durch die Delegiertenversammlung zu bestimmende Organisation(en) mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung.
3) Über den Zeitpunkt der endgültigen Auflösung des Vereinsvermögens entscheidet die Delegiertenversammlung.
Art. 26 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
1) Der Gerichtsstand für vereinsrechtliche Streitigkeiten befindet sich am Sitz des Vereins. Anwendbar ist Schweizer Recht.
2) Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Statuten unwirksam sein oder durch Gesetzesänderung unwirksam werden, sind die ungeregelten oder unwirksamen Punkte durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und den Vereinszweck nach Treu und Glauben am besten verwirklicht.
3) Die vorliegenden Statuten treten mit der Annahme durch die Delegiertenversammlung vom 29. Mai 2021 in Kraft und ersetzen die Gründungsstatuten vom 3. Dezember 1960 und alle späteren Anpassungen, die letzte vom 26.5.2018. In Streitfällen gilt die deutsche Version der Statuten.
PluSport Behindertensport Schweiz PluSport Sport Handicap Suisse PluSport Sport Andicap Svizzera PluSport Sport Handicap Svizra
Markus Gerber René Will Präsident Geschäftsführer
21.05.2022
Behindertensport Schweiz Sport Handicap Suisse Sport Andicap Svlzzer« Vorstand
Markus Gerber Reto Frei Boo Präsident Vize-Präsident
® Mail (ö) Mail
Hans Lichtsteiner Markus Sunitsch Vize-Präsident Vorstandsmitglied
® Mail ö) Mai!
Stephanie Conti Karin Fasel Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
(a) Mail (ö) Mail
Selma Grimaldi Tiziano Christen Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
(J) Mail SäJ Mail
Rainer Meier Vorstandsmitglied
(ö) Mail
1
Sport Handicap Suisse Sport Andicap Svlizera Vorstand
Interessensbindunqen
Markus Gerber, Präsident
• Direktor der Stiftung Battenberg, Biel (Berufliche Tätigkeit) • Vizepräsident des Vereins Freunde der Stiftung Battenberg, Biel (Ehrenamt) • Verwaltungsrat der SBS - Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, Zürich (Ehrenamt)
Reto Frei Boo, Vizepräsident
keine
Hans Lichtsteiner, Vizepräsident
• Stiftungsrat Swiss Paralympic (als Vertreter von PluSport, Ehrenamt) • Stiftungsrat der Stiftung Cerebral (Ehrenamt) • Mitglied des Sportrats von Liechtenstein
Annemarie Keller, Vorstandsmitglied
Keine
Markus Sunitsch, Vorstandsmitglied
• Vorstandsmitglied Swiss Handicap Förderverein (Ehrenamt)
Stéphanie Conti, Vorstandsmitglied
• keine
Karin Fasel, Vorstandsmitglied
• Stiftungsrat Swiss Paralympic (als Vertreterin von PluSport, Ehrenamt)
Selma Grimaldi, Vorstandsmitglied
• Zentralsekretärin und Vorstandsmitglied Swiss Karate Do Union (SKU)
Tiziano Christen, Vorstandsmitglied
• Mitglied der Sportkommission der Sportgruppe GSITV (Gruppo Sportivo Inclusivo Tre Valli) Biasca
Stand: 24.05.2023
Behindertensport Schweiz Sport Handicap Suisse Sport Andicap Svizzera Organigramm
Delegiertenversammlung
I Vorstand Markus Gerber Präsident
I CEO René Will Stv. Hanni Kloimstein
Antenne Romande Stiftung Swiss Paralymplc Leitung: in Präsidialjahren Nicolas Mani*
& Logistik
Breitensport Inklusion Spitzensport Bereichsteitung: Bereichslertung: Susanne Dedial Hanni Kloimstein Olivia Stoffel
Ausbildung Leitung: Carole Pauli*
Marketing & Mittelbeschaffung Leitung: Regula Muralt* MftgTieci der Geschäftsleitung
* Mitglied der erweiterten GL I— Weitere Mitglieder der erweiterten GL: Finance, IT, HRM Leitung: Daniela Loosli.Stv. BL Inklusion Beat Büchi* Stand 1.1.2023
Stand: 01.01.2023
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.900.431-2 von: CH-020.6.900.431-2/a 1 CHE-108.028.445 Verein 27.01.1961 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz
1 2 Schweizerischer-Verband für Behindcrtcn-Sperf-SVBS Volketswil
1 2
2 4 Schweizerischer Verband für Behindertenspert SVBS
2 4 FStS)
4 16 PLLISPQRT-BehindertensporF-SchweE
4 16 (PLUSPORT Sport Handicap Suisse) (PLUSPORT SportAndieap-Svi-zzera)
16 PluSport Behindertensport Schweiz
16 (PluSport Sport Handicap Suisse) (PluSport Sport Andicap Svizzera) (PluSport Sport Handicap Svizra)
Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder__________ Ei Lö Domiziladresse I 2 Organe: Zentr-alvorstand von mindestens 10 Mitgliedern, Delegierterwersammkrng^ 1 Chriesbaumstrasse 6 leitender Ausschuss, Ausbildungskommisstcn; Zentralkurskommissten; 8604 Volketswil Wettkampftommission und Kontrollstelle? 2 4
4 11 Organisation: Delegiertenversammlung, Zentralvorstand von-mindestens-5
Mitgliedern, Kommissionen-und-ständige Konferenzen mit Organfunktien-sewie RevtsienssteHe? 1 2
nichtbehinderten Sportler, Zuwendungen-und-Ertrag-der besonder-cn-Aktioncn. 2 4
Zuwendungen? 4 Mittel: Mitgliederbeiträge, gesetzliche und übrige öffentliche Mittel, Beiträge des Schweizerischen Olympischen Verbandes, Ertrag aus Kursen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, Sammlungen, Sponsoring, Gönnerbeiträge und übrige Zuwendungen. 1 16 Organisation: Delogiertenversammlung, Vorstand von mindestens-5-Mitgliedefn; Kommissionen und ständige Konferenzen -mit-Org-anf-unktionT-Revis-tensstelle?
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen
1 2 16 Chriesbaumstrasse 6
getsttg-Behtndertert-Bie-Ertüehttgung-dttfeh-angefflessene-Leibestibtrngefl-söH-dte 8604 Volketswil Behinderten-beweglieher-und--kräftiger-maehen,-ihnen-Freude-befetten-tind-ihre
Zweck-erreicht werden kann.- 2 4 Förderung-des-SportesVör-Behinderto und Integration-Behinderter durch den Sport;
der-behindertenspezifischen Anforderungen und Gegebenheiten; Beitrag zür
für behinderte Menschen in-der Gesellschaft; Wahrnehmung der Interessen des schweizerischen Behindertensportos national und international vom Breitenspcrt-bis zum Hochleistungssport.
4 16 Förderung dos Sportes für Menschon-mit einer Behinderung und Integration
derselben-durch den Sport; Ermöglichung einer sinnvollen-spertliehen Betätigung für Menschen mit einer Behinderung unter Einbezug der behindertenspezifisehen Anforderungen und Gegebenheiten; Beitrag zur Verbesserung-demSelbständigkert und-LebensguaktäGund-zu erhohtemA/efständnisfür Mensehenmtt-einer
Zürich, 22.09.2023 Fortsetzung^auf der folgenden Seitt^*
i
Handeisregisteramt des Kantons Zürich i,
CHE-108.028.445 PluSport Behindertensporî Schweiz Voiketswil —a. •i:
Alle Eintragungen Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen -zum Heehtefsttmgssperfc
16 Der Zweck von PluSport besteht in der Förderung des Sportes für Menschen mit
einer Behinderung und in der Integration von Menschen mit einer Behinderung durch den Sport. Die Arbeit von PluSport soll Menschen mit einer Behinderung eine sinnvolle sportliche Betätigung ermöglichen, unter Einbezug der behindertenspezifischen Anforderungen und Gegebenheiten. PluSport trägt bei zur Verbesserung der Selbständigkeit und Lebensqualität und zu einem erhöhten Verständnis für Menschen mit einer Behinderung in der Gesellschaft. PluSport nimmt national und international die Interessen des schweizerischen Behindertensportes wahr, vom Breitensport über die Nachwuchsförderung bis zum Spitzensport.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 07.05.1977 2 17.10.1992 4 22.01.2000 4 27.05.2000 6 25.05.2002 7 17.05.2003 11 17.05.2008 11 06.06.2009 16 25.05.2013 20 26.05.2018 23 29.05.2021 24 21.05.2022
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id
0 (Auslassung) (Auslassung) 13 41843 26.10.2009 211 30.10.2009 27/5319352
1 5401 14.03.1991 58 25.03.1991 1232 14 6751 11.02.2010 33 17.02.2010 29/5499128 2 22667 01.11.1993 221 12.11.1993 5949 15 41242 16.11.2011 226 21.11.2011 6425306 3 9245 05.05.1995 91 11.05.1995 2626 16 33127 17.10.2013 204 22.10.2013 1138675 4 21712 08.09.2000 179 14.09.2000 6293 17 40445 03.12.2014 237 08.12.2014 186490 5 1757 21.01.2002 17 25.01.2002 22/311658 18 35312 08.10.2015 198 13.10.2015 2423557 6 22898 16.09.2002 182 20.09.2002 16/649704 19 39815 08.11.2016 220 11.11.2016 3156825 7 27465 29.09.2003 190 03.10.2003 20/1198610 20 41208 15.11.2018 225 20.11.2018 1004501212 8 8142 17.03.2006 58 23.03.2006 23 /3300748 21 43650 11.11.2019 221 14.11.2019 1004759010 9 10457 10.04.2006 74 18.04.2006 22 /3336330 22 11202 15.03.2021 54 18.03.2021 1005126742 10 30426 09.11.2006 222 15.11.2006 21 / 3636858 23 12355 23.03.2022 61 28.03.2022 1005436354 11 37165 23.09.2009 188 29.09.2009 25 / 5268442 24 47947 02.12.2022 238 07.12.2022 1005621644 12 40781 19.10.2009 206 23.10.2009 24 / 5307942 25 38156 19.09.2023 184 22.09.2023 1005843303
Ei Ae Lö Personalangaben __________________ Funktion Zeichnungsart______________ 1 2 Zeller, Emil, von Appenzell, in -Oberriet-SG P des ZV Kollektivuntcrschrift zu zweien
1 2 ZS KeHektivunterschrift zu zweien
2 3m Bornoz, Marcel, von Genf, in Laney M+tgHed-des Kollektivuntcrschrift zu zweien
2 3m GiacoliniT Lerenz-O;-vert-Monte Garasse, in Monto-Gafasso Mitglied des
Vorstandes 2 3 SptHmarm, Ulrich, von Villnachern, in Riniken Mitglied-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
2 9 Weber, Jürg, von Geschäftsführer Kollektivuntersehrift-zu-zweien
Zürich, 22.09.2023 Fortsetzung auf der folgehden Seite ö’
Handelsregisteramt des Kantons Zürich HOS.028.445 PluSport Behindertensport Schweiz Volketswil 3
Alle Eintragungen ÊÏ Ae Lö Personalangaben Funktion________ Zeichnungsart
3 5 Bornoz, Mareelpvt VfeepräsidenFdes
3 5 KoMektivmtersehnfrzt^eieft
3 11 Lohr, Christian, von Kreu-zlingen, in Kreuzlingen Kollektivunterschrift zu zweien Zentraiverstendes
5 8 Hofstetter, Werner, von Stein AR, in Posleux
Zentralvorstandes
8 11m Kollektivunterschrift zu zweien
9 10 Bridger, Simon, britischer Staatsangehöriger, in Thalwil Geschäftsführer KoHektivunterschrift-zu zweien 10 13 Frieder, Albert, von Wyssachon, in Wil SG Geschäftsführer Kollektivuntersehrift-zu-zweien 11 15 Meystre, Kannarath, von Correvon, in Zollikofen Präsident-des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 11 16 Winter, Ursula, von Kaisten, in Pfaffnau Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien
11 16 Koltektivüflterschrift zu zweien
Vorstandes 11 18 Bolliger, Max, von Schmiedrued, in Bottighofen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 18 EastusT-FfanzfekaTwn-Nid-aurin-Befn Mitglied^ es ehne-Zeichnungsberechtigung
11 17 Lieberherr, -Johannes, von-Nessteu-Krummcnau, in Dozwil Mitgüed-des ehne-Zeichnungsberechtigung Vorstandes 11 19 HartmannT-Hanspeteirven-Ktesters-SeFneusrln-Ktesters-Semeus Mitglied des ehne-Zeiehnungsbereehtigung Vorstandes 11 16m MeierT^osef^ven-Baden-und-Wettingenv-in-Wetttngen Mitgüed-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 12 14m Will, René, von Oberengstringen, in Feuerthalen stellvertretender Kollcktivunterschrift-zir-zweren Geschäftsleiter 14 22m WrHT-Renépven-Gberengstringenpin-Fetierthalen Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
15 21 Keller,Peter.-venLindau undPfungen,inLindau Präsident des
Vorstandes 16 19 Meier, Josef, von Baden und Wettingenpin-Wettingen Vizepräs4dent-des KeHektwuntersehntetr^weien Verstandes 16 23 Pfisterer, Markus, von Aarau, in Burgdorf Mttglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
16 19m i, von Luzern^ in-Ennetbürgcn Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung
Vorstandes 17 20m Ccrbcr, Markus, von Schangnau, in Büetigen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Verstandes 17 25 Keller, Annemarie, von Wald ZH, in Altnau Mitglied-des ohne-Zeiehnungsberechtigung Vorstandes 18 Sunitsch, Markus, von Wädenswil, in Morgen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 19 24 Schlüssel, Erwin, von Luzern, in Ennctbürgen Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 19 24m Frei Boo, Reto, von-Hefstetten ZH, in Winterthur Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 19 Kloimstein, Johanna, von Opfikon, in Opfikon stellvertretende Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführerin
20 21m Gerber, Markus, zu zweien
Vorstandes
20 24m Eiehtsteiner, Hans Georg; von RethertburgHn Büdingen Mttglied-des ohne Zi
Verstandes
Zürich, 22.09.2023 Fortsetzung auf der folgenden S<
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-108.028.445 PluSport Behindertensport Schweiz Volketswil 4
Alle Eintragungen Ei' Ae Lö Personalangaben_______________________ Funktion________ Zeichnungsart_____________ 21 Gerber, Markus, von Schangnau, in Büetigen Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
22 25 Geschäftsführer
24 Frei Boo, Reto, von Hofstetten (ZH), in Winterthur Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 24 Lichtsteiner, Hans Georg, von Rothenburg, in Zofingen Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes » 24 Christen, Tiziano, von Andermatt, in Bellinzona Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 24 Conti, Stéphanie, von Onsernone, in Le Mont-sur-Lausanne Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 24 Fasel, Karin, von Bösingen, in Brünisried Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 24 Grimaldi, Selma, von Waldkirch, in La Sarraz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
24 KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich Revisionsstelle
25 Meier, Rainer, von Wölflinswil, in Küttigen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 25 Bär, Christoph, von Russikon, in Küsnacht (ZH) Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien
Zürich, 22.09.2023 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie allfällig S*0" Z0> Beglaubigter seit 14.03.1991 gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig Auszug aktuellen Eintragungen enthält.
Der Reoisterfürirer i.V. c
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ZERTIFIKAT Der Verein PluSport Behindertensport Schweiz, Volketswil, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2020 bis 31.12.2024.
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Stiftung Ze wo
Kurt Grüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin
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PluSport Behindertensport Schweiz René Will Chriesbaumstrasse 6
8604 Volketswil
Datum 14. April 2022 Kontakt Joël Reber, reber@zewo.ch, 044 366 99 52 Thema Auflagen erfüllt
Sehr geehrter Herr Will
Herzliche Gratulation. Der Verein PluSport Behindertensport Schweiz erhält das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31.12.2024 gültig. Sie haben mit der Jahresrechnung dokumentiert, dass Sie die Auflagen aus der letzten Rezertifizierung innerhalb der gesetzten Frist umgesetzt haben. Ihre Organisation erfüllt die geprüften Standards wieder vollständig. Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Verein PluSport Behindertensport Schweiz Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten. Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel konsequent ab. Praktische Vorlagen finden auf zewo.ch/de/ihr- spendenverstaerker. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden. Verpassen Sie keine Neuigkeiten und folgen Sie uns auf Twitter und Linkedin. Freu iche Grüsse
J.ßUu l/oël Reber Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
PS: Nutzen Sie die attraktiven Zewo-Rabatte und exklusive Angebote für zertifizierte Organisationen. Eine Übersicht finden Sie auf zewo.ch
In der Beilage - Zertifikat
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Stiftung Zewo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich • T+ 41 (0)44 366 99 55 • info@zewo.ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.337
© ZEWO %Ï1O*
PluSport Behindertensport Schweiz Vorstand Chriesbaumstrasse 6
8604 Volketswil
Datum 7. September 2020 Kontakt Joël Reber, reber@zewo.ch, 044 366 99 52 Thema Zewo-Gütesiegel unter Auflagen erneuert
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verein PluSport Behindertensport Schweiz hat das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Ihre Organisation erfüllt 92% der geprüften Kriterien im Wesentlichen. In einzelnen Punkten hält Ihre Organisation die Zewo-Standards nicht mehr vollständig ein. Die Zewo erneuert das Gütesiegel deshalb unter Auflagen.
In der Beilage sehen Sie, was bis wann zu tun ist. Zudem zeigen ein paar Empfehlungen, wo weitere Verbesserungen möglich sind. Wir haben die Punkte am Besuch mit Herrn Will und Frau Kloimstein besprochen. Bitte belegen Sie uns innerhalb der gesetzten Fristen, dass Sie die verlangten Massnahmen umgesetzt haben. Sie erhalten dann das neue Zewo-Zertifikat. Es ist bis am 31. Dezember 2024 gültig.
Das Zewo-Gütesiegel bescheinigt, dass der Verein PluSport Behindertensport Schweiz Spenden zweckbestimmt, effizient und wirkungsorientiert einsetzt. Indem Sie sich an die Standards halten, stärken Sie das Vertrauen in Ihre Organisation und in den gemeinnützigen Sektor. Danke, dass Sie dazu beitragen, die Spendenfreude in der Schweiz zu erhalten.
Zeigen Sie, dass Spenden bei Ihnen in guten Händen sind. Bilden Sie das Zewo- Gütesiegel mit Claim konsequent ab: auf Sammlungsaufrufen, Inseraten, Plakaten, TV-Spots, Websites, Bannern, Newslettern und Publikationen. So vermitteln Sie ein sicheres Gefühl beim Spenden und unterstützen die Spendenfreude. Praktische Vorlagen finden auf www.zewo.ch/slogan. Unser Newsletter hält Sie rund um die Zewo-Standards auf dem Laufenden.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und freundliche Grüsse
Martina Ziegerer /oël Reber Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
C '
Stiftung Zewo ■ Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich • T+41 (0)44 36699 55 • info@zewo.ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.33
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0 ZEWO Prüfergebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz Datum: 7. September 2020 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünf Jahre unter Auflagen
92% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.
Auflagen Sie halten einzelne Zewo-Standards nicht mehr vollumfänglich ein. Der Stiftungsratsausschuss hat die Erneuerung des Zewo- Gütesiegels an folgende Auflagen geknüpft, die innerhalb der angegebenen Fristen erfüllt werden müssen:
Auflage 1 Interessenbindungen
5 1 Standard 5 Absatz 2
Mitglieder des obersten Leitungsorgans legen ihre für die Tätigkeit der Organisation relevanten - Interessenbindungen im Jahresbericht oder auf der Webseite der Organisation offen Beurteilung Für die Zewo relevante Interessenbindungen können folgende Tätigkeiten sein: - Beruf/Position sofern ein Bezug zur Tätigkeit der Organisation besteht - Ämter in anderen (Non-Profit) Organisationen - Ämter in nahestehenden Organisationen/Firmen - Politische Tätigkeit Die Zewo hat festgestellt, dass vereinzelte Vorstandsmitglieder auch in anderen NPO oder nahestehenden Organisationen aktiv sind. Beispielsweise ist Markus Pfisterer Vorstandsmitglied bei Swiss Paralympic, Markus Sunitsch Vorstandsmitglied bei Swisshandicap FV oder Hans Lichtsteiner Stiftungsratsmitglied bei cerebral. Solche und allfällige weitere relevante Interessenbindungen gilt es künftig offenzulegen. Es wurde von PluSport bestätigt, dass die relevanten Interessenbindungen künftig offengelegt werden. Auflage Definieren Sie intern, was relevante Interessenbindungen sind und wie sie erhoben werden. Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Vorstandsmitglieder über relevante Interessenbindungen verfügen und legen Sie diese im Jahresbericht oder auf der Webseite offen. Frist 31. Dezember 2020
Auflage 2 Geschäftsleitervergütung
Standard 8 Absatz 5 I Für Angestellte und für die Geschäftsleitung gilt: Die Vergütungen sind den Anforderungen, der Qualifikation, EWÜTuSGgS j der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen. Die Löhne für die Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren sich zudem an den Ansätzen in anderen, ähnlichen gemeinnützigen Organisationen. Beurteilung Die Vergütung des Geschäftsleiters ist im Vergleich zur letzten Zewo-Rezertifizierung um knapp CHF SO'OOO angestiegen. Gemäss dem Zewo-Lohnrechner weicht die Geschäftsleitervergütung klar vom erwarteten Bruttojahresgehalt ab. Diese Berechnung basiert auf den Erkenntnissen der Zewo-Vergütungsstudie, den Zahlen der Jahresrechnung 2019 sowie den Angaben im Fragebogen. Auflage Passen Sie die Geschäftsleitervergütung gemäss separater Absprache an. Gerne stehen wir dem Präsidenten von PluSport für eine entsprechende Besprechung zur Verfügung. Frist 31. Dezember 2020
Auflage 3 Zweckgebundene und freie Zuwendungen
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES- RECHNUHG wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 13 Bei den erhaltenen Zuwendungen sind zweckgebundene Zuwendungen und freie Zuwendungen entweder in der Betriebsrechnung zu unterscheiden oder im Anhang gesondert auszuweisen. Beurteilung In der Jahresrechnung 2019 ist weder aus der Betriebsrechnung noch aus den Angaben im Anhang ersichtlich, welche Zuwendungen frei und welche zweckgebunden eingingen. Es wurde erläutert, dass PluSport diese Zahlen vorliegen und diese Trennung künftig implementiert werden kann. Auflage Weisen Sie in der Betriebsrechnung oder im Anhang aus, welche Einnahmen frei und welche zweckgebunden waren. Frist Jahresrechnung 2020 / 30. Juni 2021
Prüfergebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz
Auflage 4 Jahresergebnis
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES RECHNUNG wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 12 Die Betriebsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren wird mindestens wie folgt gegliedert: Erhaltene Zuwendungen (z.B. Spenden, Legate, Gönnerbeiträge) Beiträge der öffentlichen Hand Erlöse aus Lieferungen und Leistungen Projekt- oder Dienstleistungsaufwand Fundraising- und allgemeiner Werbeaufwand Administrativer Aufwand = Betriebsergebnis Finanzergebnis Betriebsfremdes Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals Veränderung des Fondskapitals = Jahresergebnis (vor Zuweisungen an Organisationskapital) Beurteilung Die Zuweisungen ins Organisationskapital haben nach Swiss GAAP FER 21 nach dem Jahresergebnis zu erfolgen. In der Jahresrechnung 2019 werden "Zuweisung an freies Kapital/Entnahme aus freiem Kapital" allerdings bereits vor dem Jahresergebnis getätigt. Die Zuweisungen/Entnahmen ins "erarbeitete freie Kapital" erfolgen wiederum Swiss GAAP FER 21- konform nach dem Jahresergebnis. Dadurch ist das ausgewiesene Jahresergebnis nicht aussagekräftig. Auflage Weisen Sie in der Betriebsrechnung die Veränderungen im Organisationskapital erst nach dem Jahresergebnis aus. Frist Jahresrechnung 2020 / 30. Juni 2021
Auflage 5 Geschäftsleitung mit mehreren Personen
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES- RECHNVHO wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 24 Im Anhang offenzulegen sind: - Gesamtbetrag aller Vergütungen, die an Mitglieder des obersten Leitungsorgans (z.B. Vorstand, Stiftungsrat) ausgerichtet worden sind; -Gesamtbetrag allerVergütungen, die an Personen ausgerichtet worden sind, die mit der Geschäftsführung betraut sind (Geschäftsleitung). Beurteilung Im Anhang der Jahresrechnung 2019 wurde vermerkt, dass bei PluSport lediglich eine Person mit der Geschäftsführung betraut ist und deshalb auf eine Offenlegung der Vergütung verzichtet wird. Gemäss den Angaben im Jahresbericht und auf der Webseite wurde die Geschäftsleitung unterdessen auf drei Personen erweitert, weshalb künftig der Gesamtbetrag der Vergütungen an die Geschäftsleitung offengelegt werden muss. Auflage Legen Sie die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung im Anhang der Jahresrechnung offen. Frist Jahresrechnung 2020 / 30. Juni 2021
Prüfergebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz
Auflage 6
13 B JAHRES RECHNUNG Zewo-Methode
Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP PER wendet Swiss GAAP PER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen - an. Swiss GAAP PER 21 Ziffer 22 E und
Folgende Angaben sind im Anhang gesondert offenzulegen, sofern sie nicht in der Betriebsrechnung 1 ausgewiesen sind: -administrativer Aufwand (inkl. Personalaufwand); - Fundraising- und allg. Werbeaufwand (inkl. Personalaufwand); - angewendete Methode zur Berechnung des administrativen Aufwands so wie des Fundraising- und allgemeinen Werbeaufwands. Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Standard 9 Absatz 2 Der Anteil für Projekte und Dienstleistungen am Gesamtaufwand der Organisation liegt innerhalb der Bandbreite für vergleichbare Organisationen und beträgt mindestens 65%. Das heisst, der Anteil für die Administration und die Mittelbeschaffung beträgt max. 35%. Standard 9 Absatz 3 Der Anteil für Fundraising und Werbung am Gesamtaufwand der Organisation liegt innerhalb der Bandbreite für vergleichbare Organisationen und beträgt maximal 25%. Beurteilung Die Höhe des gesamten administrativen Aufwands sowie des Fundraisingaufwands werden in der Jahresrechnung 2019 offengelegt und zum Fundraisingaufwand werden im Anhang der Jahresrechnung Erläuterungen gemacht. Die Zewo-Methode wird jedoch nicht als Methode zur Berechnung der Kostenstruktur ausgewiesen. Die Zewo behält sich vor, die Grenzwerte nach Anwendung der Zewo-Methode erneut zu überprüfen. Nach der aktuellen Berechnungsmethode liegt der Anteil des gesamten administrativen Aufwands mit 32.5% nur knapp unter dem Grenzwert von 35%. Gemäss den Informationen unter 4.6 und 4.7 im Anhang der Jahresrechnung 2019 geht die Zewo aber von einer Zuordnung aus, die den Vorgaben der Zewo-Methode entspricht. Da die Revisionsstelle von PluSport die Einhaltung der Vorschriften der Zewo bestätigte, wurde von Seiten PluSport Erstaunen ausgedrückt, dass dies von der Revisionsstelle nicht gerügt wurde. Per 1. Januar 2016 wurden sowohl die neuen Zewo- Standards als auch das neue Swiss GAAP FER 21 in Kraft gesetzt. Bis dahin war die Anwendung der Zewo-Methode fakultativ. Die Revisionsstelle prüft die Einhaltung von Swiss GAAP FER, wie dies vom Zewo-Standard 13 verlangt wird. Wird die Zewo-Methode als angewandte Methode zur Berechnung der Kostenstruktur ausgewiesen, muss die Revisionsstelle auch deren Einhaltung prüfen. Auflage Wenden Sie die Zewo-Methode an und weisen Sie diese im Anhang Ihrer Jahresrechnung aus. Frist Jahresrechnung 2020 / 30. Juni 2021
Prüfergebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz
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Empfehlungen Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen: ____________________________ Bl Empfehlung 1 Fundraisingeffizienz
Standard 9 Absatz 1 Die Organisation setzt ihre Mittel effizient für ihren Zweck und die damit verbundene Administration und Mittelbeschaffung ein. Standard 2 Absatz 2 Littera f) Leistungsfähigkeit: Gemeinnützige Organisationen handeln effizient, wirkungsorientiert und nachhaltig. Sie setzen die ihnen anvertrauten Mittel zweckbestimmt ein und gewährleisten eine wirksame Zusammenarbeit von ehrenamtlichen, freiwilligen und entlöhnten Mitarbeitenden. Beurteilung Gemäss den Werten der Jahresrechnung 2018 wurden für einen Spenderfranken 46 Rappen fürs Fundraising ausgegeben. 2019 waren es 48 Rappen. Gemäss derZewo-Kostenstudie 2015 (die Studie wird dieses Jahr erneut durchgeführt) betrug die durchschnittliche Fundraisingeffizienz bei Zewo-zertifizierten Hilfswerken im Jahr 2013 21.2 Rappen. Bei Organisationen im Tätigkeitsbereich Gesundheit Inland waren es 22 Rappen und bei Organisationen im Tätigkeitsbereich Soziales Inland 27 Rappen. Somit liegt der Fundraisingeffizienz-Wert von PluSport deutlich über den Durchschnittswerten. Gemäss der Vereinbarung mit dem Fundraisingpartner Metatop AG liegen die 48% Fundraisingeffizienz innerhalb des Zielbereichs. Bei der letzten Rezertifizierung vor fünf Jahren lag der Wert bei 45% und bereits damals wurde empfohlen, eine Verbesserung der Effizienz anzustreben. Die Werte sind jedoch im selben Bereich geblieben. Es wurde erläutert, dass sich PluSport der hohen Kosten bewusst ist und die Kosten gerne senken würde, das Engagieren einer externen Fundraisingagentur jedoch kostspielig sei. Unabhängig davon, ob die Kampagnen intern oder extern geplant und durchgeführt werden, erachtet die Zewo einen Zielbereich von 56% als deutlich zu hoch. PluSport hat auf die Beurteilung der Zewo ausführlich Stellung genommen. PluSport hat sich in der Vergangenheit regelmässig mit diesem Thema befasst und auch externe Experten beauftragt, wie die Fundraisingkosten eingespart werden könnten, haben jedoch bisher kein Rezept gefunden, das eine Kostensenkung ermöglicht. Es wurde zudem erläutert, dass vom Fundraising des Verbands auch die Mitglieder-Sportclubs profitieren, da diese praktisch keine Fundraisingausgaben hätten. Berücksichtigt man die Spendeneinnahmen der Mitgliederclubs, die gemäss den Angaben von PluSport im Jahr 2019 gesamthaft CHF r707'664 betrugen, so verbesserte sich die Fundraisingeffizienz von 48% auf 38%. Doch selbst wenn man diese Leistungen zugunsten der Mitgliederclubs miteinbezieht, sind die Fundraisingausgaben im Verhältnis zu den Spendeneinnahmen immer noch vergleichsweise hoch. Empfehlung Treffen Sie Massnahmen, die eine Verbesserung der Fundraisingeffizienz ermöglichen.
Empfehlung 2 Gesamter administrativer Aufwand
9 o Standard 9 Absatz 2
Der Anteil für Projekte und Dienstleistungen am Gesamtaufwand der Organisation liegt innerhalb der Bandbreite für vergleichbare Organisationen und beträgt mindestens 65%. Das heisst der Anteil für die Administration und die Mittelbeschaffung beträgt max. 35%. Standard 9 Absatz 3 Der Anteil für Fundraising und Werbung am Gesamtaufwand der Organisation liegt innerhalb der Bandbreite für vergleichbare Organisationen und beträgt maximal 25%. Beurteilung Gemäss Jahresrechnung 2019 betrug der Anteil des gesamten administrativen Aufwands am Gesamtaufwand 32.5% und der Anteil Fundraisingaufwand am Gesamtaufwand 19.5%. Somit liegen beide Werte nur knapp unter den relevanten Grenzwerten von 35% bzw. 25%. PluSport ist sich bewusst dass das externe Fundraising kostspielig ist und ist bestrebt, die Kosten in diesem Bereich zu senken. Empfehlung Sorgen Sie dafür, dass die Grenzwerte für den gesamten administrativen Aufwand sowie den Fundraisingaufwand stets unterschritten werden. Befassen Sie sich regelmässig mit der Entwicklung Ihrer Kostenstruktur und leiten Sie Massnahmen zur Senkung des administrativen Aufwands und des Funraisingaufwands ein.
Prüfergebnis für den Verein PluSport Sehindertensport Schweiz
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Empfehlung3 Fondskapital/Organisationskapital
13 a Standard 13 Absatz 2
Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES- RECHNUNG wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen - an. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 8 Mittel, die einem von Dritten bestimmten und die Verwendung einschränkenden Zweck unterliegen, sind als zweckgebundene Fonds im Fondskapital auszuweisen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 9 Mittel ohne Verwendungsbeschränkung durch Dritte oder mit von der Organisation selbst auferlegten Verwendungszwecken sind im Organisationskapital auszuweisen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 10 Das Organisationskapital gliedert sich in Grundkapital, gebundenes Kapital und freies Kapital. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 33 Ein zweckgebundener Fonds entsteht entweder aus einer expliziten Bestimmung des Zuwenders oder aus den Umständen der Zuwendung, die eine Zweckbindung durch den Zuwender implizieren. Eine solche Zweckbindung besteht namentlich für Mittel, die aus einer Sammelaktion für einen spezifischen Zweck stammen. Wenn Gesetz und Reglement nichts anderes regeln, unterliegen Ergebnisse aus Anlagen von zweckgebundenen Fonds grundsätzlich dergleichen Bindung wie die entsprechenden Zuwendungen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 35 Mittel, welchen die Organisation selbst einen Verwendungszweck auferlegt, sind als gebundenes Kapital innerhalb des Organisationskapitals auszuweisen. Beurteilung In der Jahresrechnung 2019 entspricht das "erarbeitete freie Kapital" dem “freien Kapital" und das "freie Kapital" dem "gebundenen Kapital" nach Swiss GAAP FER 21. Weiter heisst es im Fondsreglement Material/Prothesen unter 3.4 "Der Fonds wird durch zweckgebundene Spenden Externer und/oder Beiträge von PluSport geäufnet". Wenn PluSport einen Fonds selber äufnet, so ist dieser dem gebundenen Kapital des Organisationskapitals zuzuweisen. In den letzten vier Jahren wurde in der Praxis keinem Fonds freie Mittel zugeführt. Im Fondsreglement sollte dies jedoch noch angepasst werden. Einzig dem Fonds FR-Partizipation Sportclubs wurden nicht durch Dritte bestimmte Mittel zugewiesen, allerdings wird die Höhe der Zuweisung gemäss dem Fondsreglement durch die Delegiertenversammlung bestimmt, womit dies ein Spezialfall ist. Ein entsprechender Vermerk bei der Rechnung über die Veränderung des Kapitals wäre deshalb hilfreich. Empfehlung Unterscheiden Sie im Organisationskapital zwischen freiem und gebundenem Kapital. Weisen Sie ausschliesslich Spenden und Beiträge dem Fondskapital zu, die durch Dritte zweckgebunden wurden. Weisen Sie Mittel, denen durch PluSport selbst ein Verwendungszweck auferlegt wurde, dem gebundenen Kapital innerhalb des Organisationskapitals zu. Weisen Sie daraufhin, dass der Fonds FR-Partizipation Sportclubs im Fondskapital geführt wird, da die Delegiertenversammlung die Beiträge verabschiedet.
Empfehlung 4 Wirkungsorientierung
10/ U Standard 10 Absatz 1 Die Organisation handelt wirkungsorientiert. WIRKU! _______ Standard 10 Absatz 4 Die Organisation integriert das Thema Wirkung in geeigneter Form in die öffentliche Berichterstattung. Beurteilung Im Rahmen der Rezertifizierung haben wir die Wirkungsorientierung Ihrer Organisation eingeschätzt (vgl. Beilage). Die Einschätzung basiert auf den Informationen des Fragebogens, den eingereichten Unterlagen sowie derGesprächstermine im Rahmen der Rezertifizierung. Empfehlung Überprüfen Sie unsere Einschätzung in der Beilage und nutzen Sie unsere Empfehlungen zur Stärkung der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation.
Prüfeigebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz
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Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung
7. September 2020
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Martina Ziegerer floël Reber Christof Bättig Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich Zertifizerungsausschuss
Prüfergebnis für den Verein PluSport Behindertensport Schweiz
Umsetzung der Zewo-Standards
Auswertung über alle Standards
Empfehlungen
■ Auflagen
■ erfüllte Kriterien
Übersicht über die Bereiche 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Gemeinnützigkeit
Grundsatz
Führung und Organisation
Leistungserbringung
Finanzen
Netzwerke
Fundraising/Kommunikation
Empfehlungen »Auflagen »erfüllte Kriterien
Schwerpunkt der Prüfung
• Gemeinnützigkeit
■ Grundsatz
Führung und Organisation
Leistungserbringung
■ Finanzen
■ Netzwerke
■ Fundraising/Kommunikation
Umsetzung der Zewo-Standards des Vereins PluSport Behindertensport Schweiz
ZEWO REZERTIFIZIERUNG f Einschätzung der Wirkungsorientierung 2019 Organisation: PluSport Behindertensport Schweiz
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« Wirkungsorientiertes Handeln
nuvitaten oei an neigtup verändern will und hat Wirkungsziele formuliert
Eine Non-Profit-Organisation setzt ihre Spenden im
/ Wie. kaniAelt ■ «jirkuHgsorieKtCerte. Non-'Profil— Organisation?/ ■ 'A
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F Weshalb ist Wirkungsorientierung bei gemeinnützigen Non-Profit-Organisationen wichtig?
V1 Erkenntnisse gewinnen Erwartungen erfüllen Eigenverantwortung wahrnehmen Gemeinnützige Non-Profit- Für Spenderinnen und Spender ist Eine gemeinnützige Non-Profit- Organisationen entscheiden es in der Regel schwierig, den Organisation hat in ihren sich für bestimmte Aktivitäten wirkungsvollen Mitteleinsatz direkt Statuten oder in ihrer Stiftungs und Tätigkeiten. Ein wirkungs zu überprüfen. Gegenüber einer urkunde einen Zweck verankert. orientiertes Vorgehen hilft einer begünstigten Organisationen Das Handeln einer wirkungs Organisation intern Wissen besteht jedoch die Erwartungs orientierten Organisation zielt aufzubauen, um fundierte haltung, dass sie diese Mittel darauf ab, den gesetzten Zweck Entscheidungen zu treffen. wirkungsvoll einsetzt. zu erfüllen oder einen Beitrag dazu zu leisten.
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Was verlangt die Zewo in Bezug auf die Wirkungsorientierung?
11 Standard 10: Wirkung
1. Die Organisation handelt wirkungsorientiert.
2. Die Organisation setzt sich laufend mit der Wirkung ihrer Kerntätigkeit
auseinander. Sie definiert dazu Ziele. Diese werden regelmässig überprüft. Die entsprechenden Verantwortlichkeiten sind klar.
3. Zur Überprüfung des wirkungsorientierten Handelns dienen folgende
Fragestellungen: • Was wollen wir als Organisation erreichen? • Mit welchen Strategien wollen wir diese Ziele erreichen? • Welche Mittel und Fähigkeiten haben wir, um diese Strategien umzusetzen? • Wie wissen wir, ob wir Fortschritte machen? • Was haben wir bisher erreicht und was noch nicht
4. Die Organisation integriert das Thema Wirkung in geeigneter Form in die
öffentliche Berichterstattung.
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Ihre Angaben im Fragebogen zur Rezertifizierung So haben Sie die Frage zur Wirkungsorientierung beantwortet
Haben Sie als Organisation schriftlich festgehalten, welche Wirkungen Sie mit Ihrer Ja Arbeit erzielen wollen?
In welchem Dokument / in welchen Statuten und Leitbild Dokumenten?
Für die Angebote der Unterorganisationen bestehen qualitative Vorgaben seitens Dachorganisation. Die h/Vie überprüfen Sie, ob Sie in Bezug auf Ihre Überprüfung der Qualität in Dachorganisation-Kursen erfolgt Wiirkungsziele Fortschritte machen? mittels Kursbesuchen sowie Kunden- und Leiterbefragungen. Ein weiteres Indiz ist die Kursauslastung. Reporting.
Verantwortliche Bereiche der Dachorganisation Wer ist dafür verantwortlich? (Bereichsleiter, Kursleiter, etc.)
Informationen via Webseite und Newsletter und an Veranstaltungen vor Ort. Wo berichten Sie über die Wirkung Ihrer Jährlicher Leistungsbericht (Broschüre) an alle Mitglieder, Organisation? wichtige Geldgeber, Partnerorganisationen und weitere Stakeholder.
Analyse der Wirkungsorientierung Einschätzung einzelner Aspekte der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation Einschätzung Unsere Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen, eine noch bewusstere Sie setzen sich laufend mit der Wirkung Ihrer Kerntätigkeit auseinander. ★ ★★ Auseinandersetzung mit der Wirkung Ihrer Kerntätigkeiten anzustreben._______________ Wir empfehlen Ihnen, eine noch ausführlichere Sie integrieren das Thema Wirkung in die öffentliche Berichterstattung. ★ ★★ Berichterstattung über die Wirkung Ihrer Kerntätigkeiten anzustreben.
Keine Empfehlung, Sie haben Ihre Zielgruppe klar Sie haben klar definierte Zielgruppen. ★ ★★★ definiert._____________________________________ Wir empfehlen Ihnen, Wirkungsziele inkl. Sie haben schriftliche Wirkungsziele ★ ★★ Indikatoren für weitere bzw. einzelne definiert. Kerntätigkeiten zu definieren.___________________ Sie überprüfen die Wirkungsziele Wir empfehlen Ihnen, die Wirkungsziele ★ ★★ regelmässig. regelmässig zu überprüfen._____________________ Wir empfehlen Ihnen, die Verantwortlichkeiten beim Die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. ★ ★★ wirkungsorientierten Vorgehen detaillierter zu definieren.
Bemerkung: Die Einschätzung reicht jeweils von einem bis zu vier Sterne. Je mehr Sterne vergeben werden, desto höher stufen wir den Reifegrad der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation im Sinne von Standard 10 ein.
r Analyse der Wirkungsorientierung Gesamteinschätzung der Wirkungsorientierung Ihrer Organisation V.
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Einschätzung Unsere Beurteilung
Wir haben ein gemeinsames Ja. Unsere Begrifflichkeiten im Bereich Verständnis im Bereich der ★★★ Wirkungsorientierung sind Ihnen bekannt. Wirkungsorientierung. Sie befassen sich mit der Wirkung Ihrer Sie handeln wirkungsorientiert. ★★★ Tätigkeit. Wir empfehlen Ihnen, dies aber noch stärker zu gewichten._______________________ Überprüfen Sie die Wirkung Ihrer Tätigkeit auch Gesamteindruck ★★★ weiterhin. Weiter so!
Kommentar/Empfehlung
PluSport führt Wirkungsanalysen und Kundenbefragungen durch. Ein weiterer wichtiger Gradmesser ist für PluSport die Nachfrage des Angebots. Wir empfehlen Ihnen, hier vermehrt noch konkrete Ziele mit messbaren Indikatoren auszuarbeiten. Über die erbrachten Leistungen wird im Leistungsbericht zusammengefasst berichtet. Wir empfehlen Ihnen, hier vermehrt noch auf den Impact bei der Zielgruppe einzugehen.
Hilfsmittel für ein wirkungsorientiertes Vorgehen
Wirkungsmessung für NPO im Gesundheits-, Sozial - und Umweltbereich Bros- t>u!e zürn ZfWO t Qimsttat••.twßftn Und PiajßMü ipß Inland
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Stiftung Z«wn in der Ë ^Zusammenarbeit Kur.’intoffBötion :
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Stiftung Z*wo
Zewo-Leitfaden für Dienstleistungen und Projekte im Inland: www.zewo.ch/de/wirkung-inland/
Zewo-Leitfaden für Projekte und Programme in der Entwicklungszusammenarbeit: www.zewo.ch/de/wirkungsmessung-in-der-entwicklungszusammenarbeit/
0 ZEWO
PluSport Behindertensport Schweiz René Will Chriesbaumstrasse 6
8604 Volketswil
Rechnung 9847 RG-Datum 08.09.2020 Konditionen 30 Tage netto MWST-Nr. CHE-109.281.337 Referenz Joël Reber
Schlussrechnung Rezertifizierung
Position Anzahl Einheit Preis MWST Total
Akontozahlung Rezertifizierung -1 EH 600.00 7.7% exkl. -600.00 Grundpauschale Rezertifizierung 1 EH 300.00 7.7% exkl. 300.00 Prüfung der Organisation Rezertifizierung 51.25 Std. 150.00 7.7% exkl. 7'687.50
Total exklusive Mehrwertsteuer: CHF 7'387.50
7.7% exkl. 568.85
Total inklusive Mehrwertsteuer: CHF 7'956.35
Bitte benützen Sie zum Begleichen der Rechnung den beiliegenden Einzahlungsschein. Besten Dank und freundliche Grüsse Stiftung Zewo
Stiftung Zewo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich -1 + 41 (0)44 366 99 55 • info@zewo.ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.337
@ ZEWO Stiftung Zewo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich • T + 41 (0)44 366 99 55 • info@zewo.ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.337
▼▼▼vor det Einzahlung abzulrennen / A détacher avant le versement t Da staccare pnma del versarnentoV’T’V
Empfangsschein ! Récépissé / Ricevuta J Einzahlung Giro Versement Virement Versamento Girata Hung Rc ! Einzahlung für/Versement pour/Versarieftto per
Stiftung Zewo Stiftung Zewo Keine Mitteilungen anbnngen Pfingstweidstrasse 10 Pfingstweidstrasse 10 Pas <ie communications
8005 Zürich 8005 Zürich Non aggiungete comunkazioni
I __________________________________ Ropress 07.2018 1000 ( I Reterenz-Nr./N'de référence/N di riferimento ----------------------- I
00 00000 09300 00000 00000 98477 I I ont» Konto / Compte / Conto Einbezahlt von / Versé par / Versato da CHF 01-81945-4 CHF 01-81945-4 PluSport Behindertensport Schweiz
Embeabt 7956 . irsato da
35 I— 79561 . I 35 René Will
Chriesbaumstrasse 6
8604 Volketswil
00 00000 09300 00000 00000 98477 PluSport Behindertensport Schweiz René Will Chriesbaumstrasse 6 609
8604 Volketswil
Die Annahmestelle 0100007956352>000000009300000000000098477+ L'office de dépôt L'ufficio d'accettazione
Behindertensport Schweiz Sport Handicap Suisse Sport Andicap Svizxera
-> Vision «Menschen mit Beeinträchtigung sind ein gleichwertiger und selbstbestimmter Teil unserer Gesellschaft. Die Sport-, Bewegungs- und Dienstleistungsangebote von PluSport fördern die Gleichwertigkeit und leisten einen wichtigen Beitrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft.»
! Leitbild Positionierung und Grundhältung PluSport ist der Dachverband und das anerkannte Kompetenzzentrum für den Behindertensport in der Schweiz. Wir fördern den Zugang zu einem vielfältigen Sport- und Bewegungsprogramm für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Unsere Mitglieder und Teilnehmenden haben das Recht und die Freiheit, selbstbestimmt und gleichwertig Sport zu treiben - sei es individuell oder gemeinsam im inklusiven, integrativen oder separativen Rahmen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch. Unser Umgang ist geprägt von Fairness und Respekt. Wir handeln nachhaltig und tragen Sorge zu Natur und Umwelt. Neuem stehen wir offen gegenüber, und wir entwickeln uns stetig weiter. Der Verband ist Mitglied von Swiss Olympic, Co-Stifter von Swiss Paralympic, Stifter von Special Olympics Switzerland sowie Mitglied in diversen nationalen und internationalen Sportorganisationen. Wir bekennen uns zur Ethik-Charta von Swiss Olympic und vertreten die Interessen des Behindertensports in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Inklusion und Kooperation Wir positionieren uns als gesamtschweizerisches Fachzentrum, als Ansprechpartner und Dienstleister für sämtliche Intégrations- und Inklusionsbestrebungen sowie für alle Fragen zu Bewegung und Sport für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Wir vermitteln Fachexperten und offerieren individuelle Lösungen auf nationaler Ebene. Wir pflegen bestehende Partnerschaften und suchen aktiv geeignete Kooperationspartner.
Angebot und Dienstleistung Wir lancieren und fördern eine Vielfalt an attraktiven, bedarfsorientierten, trendigen Sport- und Bewegungs- Angeboten für alle - eine geschlossene Förderkette vom Nachwuchs über den Breiten- bis hin zum Spitzensport wird gewährleistet. Für unsere Anspruchsgruppen sind wir ein professioneller Dienstleister. Zusammen nutzen wir das Potential der Digitalisierung.
Unsere Mitglieder Wir stärken und unterstützen unsere Mitglieder. Unsere Angebote und Dienstleistungen schaffen die nötigen Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Sportbetrieb in allen Regionen der Schweiz - sei es inklusiv, integrativ oder separativ. Entscheidend sind die Bedürfnisse und Wünsche der Sportlerinnen und Sportler.
Unsere Mitarbeitenden Wir fördern und fordern Motivation und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeitenden auf allen Stufen. Wir schaffen günstige Voraussetzungen, damit alle ihre Stärken einbringen und ihr Potential entwickeln können.
Aus- und Weiterbildung Wir gewährleisten eine professionelle Aus- und Weiterbildung für Leiter und Helfer. Ergänzend bieten wir individuelle Programme für unsere Kooperationspartner auf verschiedenen Ebenen an. Als Herausgeber von fachlich und didaktisch hochstehenden Lehrmitteln unterstreichen wir unsere Kompetenz in den Bereichen Sport, Bewegung, Behinderung und Inklusion.
Finanzen Wir sind als gemeinnützige Organisation auf finanzielle und ideelle Unterstützung angewiesen. Spenden, Legate, Stiftungsgelder, Sponsoring und Beiträge der öffentlichen Hand bilden die Basis dazu. Die uns zur Verfügung stehenden Mittel setzen wir sorgfältig ein. Mit modernen Controlling-Instrumenten sorgen wir für einen nachhaltigen und soliden Finanzhaushalt.
Kommunikation und Information Wir kommunizieren offen, transparent und möglichst barrierefrei. Wir nutzen neue und traditionelle Technologien und Kanäle, um unsere Mitglieder und die Öffentlichkeit optimal zu erreichen.
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Ihre Partner Schweizer Paraplegiker Vereinigung
Behindertensport Schweiz Sport Handicap Suisse Sport Andlcap Svizzera Sport procap sport Handicap Die drei grössten Verbände im Schweizer Behindertensport haben das gemeinsame Ziel, einen zeitgemässen und attrakti ven Sport für Menschen mit Behinderung anzubieten. PluSport, Procap Sport und der Rollstuhlsport pflegen unter sich sowie mit Vereinen und Verbänden des Nichtbehinderten- Sportes als auch Schulen und Ausbildungsinstitutionen einen regen Austausch. Dabei ist die Förderung von Integration und Inklusion im und durch den Sport ein wichtiger Pfeiler.
PluSport Behindertensport Schweiz - www.plusport.ch PluSport bietet für Menschen mit Behinderung angepasste Sportcamps, Sportangebote in regionalen Sportclubs sowie Schnuppertage in diversen Trendsportarten an. Ambitionierte Athletinnen und Athleten werden mit professionellen Trainings- und Wettkampfstrukturen unterstützt.
Procap Sport - www. Procap-sportxh Procap Sport engagiert sich insbesondere im Bereich Breiten-, Freizeit- und Erlebnissport und organisiert spezielle Projekte und Angebote in der Gesundheitsförderung für Menschen mit Behinderung.
Rollstuhlsport Schweiz - www.rollstuhlsport.ch Rollstuhlsport Schweiz als Abteilung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung fördert gleich ermassen den Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport für Menschen, welche ihren Sport im Rollstuhl oder in einem anderen Gerät sitzend ausüben.
Integration & Inklusion Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund ums Thema Sport, Handicap und Integration und freuen unsauf Ihre Kontaktaufnahme. „ r
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld I nvalidenversicherung
Confederaziun svizra
Name DO/VN: PluSport - Behindertensport Schweiz [BSV-Nr.: 4210] Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: MmB, ihre Angehörigen, Bekannten sowie Betreuungspersonen
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs Kantons Sprach Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse DO-Entschä- in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls digung Folge? vorhanden xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
www.plusport.ch
4210 PluSport Behindertensport Schweiz 2747'412 nein ZH D mailbox@plusport.ch
www.swissdeafsport.ch
4205 Swiss Deaf Sport SDS 184*400 nein ZH D contact@swissdeafsport.ch
5*000 www.plusport-aarau.ch
6015 PluSport Region Aarau 25*710 nein AG D info@plusport-aarau.ch
1*286
6016 Behindertensport Region Brugg 29*750 nein AG D www.behindertensport-region-bnjgg.ch 1*488 6017 Behinderten-Sportgruppe Fricktal______________________ 19*890 nein AG D www.bsg-fricktal.ch 1*000 6018 Behinderten-Sportgruppe Wettingen____________________ 23*860 nein AG D www. bsgwettingen. ch 1*193 6019 Behinderten-Sportclub Wohlen-Lenzburg________________ 87*930 nein AG D www.bscwl.chwillkommen 4*397 6020 PluSport Behindertensport Zofingen____________________ 68*750 nein AG D www.plusport-zofingen.ch 3*438 6021 Behinderten-Sportgruppe Region Zurzach_______________ 4*860 nein AG D #NA 1*000 6022 PluSport Appenzell Innerrhoden_______________________ 18*650 nein AI D www.plusport-ai.ch_______________ 1*000 6023 PluSport Appenzeller Vorderland______________________ 24*810 nein AR D www.plusport-vorderland.ch 1*241 6024 PluSport Behindertensport - Sektion Appenzeller Hinterland 12*810 nein AR D www.plusport-hinterland.ch 1*000 6025 PluSport Appenzell Mittelland 20*050 nein AR D www.plusport-mittelland.ch 1*003 www.bs-basel.ch 6026 PluSport Behindertensport Basel 70*420 nein BS D info@bs-basel.ch_________________ 3*521 6027 PluSport Bem Gruppen______________ 89*060 nein BE D www.plusportbem-gruppen.ch 4*453 6028 PluSport Behindertensport Biel-Seeland 67*570 nein BE D www.plusport-biel.ch 3*379 www.sh-fr.ch
6029 Sport-Handicap Fribourg 75*340 nein FR F info@sh-fr.ch_____________________
3*767 www.plusport-sud-fribourgeois.ch 6030 PluSport Sport handicap du sud Fribourgeois 7*750 nein FR F info@plusport-sud-fribourgeois.ch 1*000 www.handisport-ge.ch
6031 Handisport - Genève 133*000 nein GE F secretariat@handisport-ge.ch
5*000
6032 PluSport Glarus___________ 7*560 nein GL D www.plusport-glarus.ch 1*000
6033 BTV Behindertensport Chur 73*640 nein GR D www.btv-chur.ch 3*682
6034 Behindertensportclub Luzern 24*620 nein LU D www.bsc-luzem.ch________________ 1*231 www. plusport-sursee.ch 6036 PluSport Behindertensport Sursee 62*190 nein LU D info@plusport-sursee.ch__________ 3*110 www.bsghorw.ch 6037 Behinderten-Sportgruppe Horw 44*100 nein LU D info@bsghorw.ch_________________ 2*205
6038 PluSport Nidwalden 14*520 nein NW D www.plusport-nidwalden.chverein 1*000
6039 Behinderten-Sportgruppe Obwalden 16*900 nein OW D www.behindertensport-obwalden.ch 1*000 6040] PluSport Behindertensport St. Gallen 31*290 nein SG D www.plusport-sg.ch________________ 1*565 6041 Behinderten-Sportgruppe des VGB Rorschach 24*940 nein SG D www.vgb-rorschach.ch 1*247 www.plusport-rheintal.ch 6042 PluSport Behindertensport Rheintal 25*200 nein SG D info@plusport-rheintal.ch___________ 1*260 6043 Behinderten-Sportverein Uzwil und Umgebung 26*500 nein SG D www.bsvuzwll.ch 1*325 6045 PluSport Region Olten____________________ 15*830 nein SO D www.plusport-olten.ch______________ 1*000 6066 PluSport Behindertensport Solothurn________ 59*130 nein so D www.plusport-solothum.ch 2*957 6067 PluSport Behindertensport Schwyz__________ 18*380 nein sz D www.plusport-schwyz.ch___________ 1*000 6068 PluSport Behindertensport Thurgau_________ 34*000 nein TG D www.plusport-tg.ch 1*700 6070 PluSport Behindertensport Amnswil_________ 49*351 nein TG D www.plusport-amriswil.ch 2*468 6071 PluSport Behindertensport Frauenfeld_______ 17*060 nein TG D www.plusport-tg.ch_________________ 1*000 6072 PluSport Behindertensport Kreuzungen______ 11*960 nein TG D www.plusport-tg.ch 1*000 6073 PluSport Behindertensport Romanshorn_____ 11*410 nein TG D www.plusport-tg.ch 1*000 6074 PluSport Behindertensport Weinfelden 29*530 nein TG D www.plusport-weinfelden.ch 1*477 www.plusport-uri.ch 6075 PluSport Behindertensport Uri 22*800 nein UR D info@plusport-uri.ch________________ 1*140 6076 AS Fair Play Sport Handicap Lausanne 136*640 nein VD F www.as-fairplay.ch 5*000 www.plusport-yverdon.ch 6077 PluSport Sport Handicap Yverdon 14*370 nein VD F plusportyverdon@gmail.com_______ T000 6080 ALPHA Sport - Riviera Chablais 12*830 nein VD £ www.aloha-sport.org_______________ 1*000 6081 Sport Handicap Martigny et environs 98*940 nein VD F www.plusport-martigny.ch__________ 4*947 www.plusportsion.ch
6082 PluSport Sion 62*240 nein VS F info@shsion.ch____________________
3*112 www.shsierre.ch
6083 Sport Handicap Sierre 40*950 nein VS F shsierre@gmail.com_______________
2*048 www.bsow.ch
6084 Behindertensport Oberwallis BSOW 65*910 nein VS D info@bsow.ch
3*296 6085 PluSport handicap Monthey Chablais_________________ 6*730 nein VS F www.plusport-monthey.ch 1*000 6086 PluSport Behindertensport Amt & Limmattal___________ 26*430 nein ZH D www.plusport-amt-und-limmattal.ch 1*322 6087 PluSport Behindertensport Bezirk Horgen_____________ 15*490 nein ZH D www.plusport-horgen.ch 1*000 6088 PluSport Zürisee__________________________________ 42*850 nein ZH D_ www.plusport-zuerisee.ch__________ 2*143 6089|PluSport GLATTAL Behindertensport Opfikon Wallisellen 21*480 nein ZH £ www.plusport-glattal.ch_____________ 1*074 6090 PluSport Behindertensport Limmattal 15*090 nein ZH D www.plusport-limmattal.ch 1*000
Vertragsperiode 2024 - 27 datum ( Qa.. IA cinn 1.0 Version v
L+ Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Confederaziun svizra
Name DO/VN: PluSport - Behindertensport Schweiz [BSV-Nr.: 4210] Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: MmB, ihre Angehörigen, Bekannten sowie Betreuungspersonen
Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs Kantons Sprach Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse DO-Entschä in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls digung Folge? vorhanden xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D info@muster.ch_________________
GLN _____________________ xy (neu)________ 6091 PluSport Behindertensport Rümlang______ 12'390 nein ZH D www.plusport-ruemlang.ch rooo
6092 Behinderten-Sportgruppe Zimmerberg 9'900 nein ZH D www.bsgz.ch 1'000
6093 Behinderten-Sportgruppe Zürcher Oberland 11'540 nein ZH D www.bsgzo.chwillkommen 1-000
6094 PluSport Behindertensport Winterthur_____ 46'000 nein ZH D #NA 2'300
6096 Behinderten-Sport Club Zürich BSCZ 84-148 nein ZH D www.bsczuerich.ch 4'207
6098 Behinderten-Sportgruppe Reinach________ 61-100 nein BL D www.bsgreinach.ch 3'055
6099 PluSport Konolfingen 27'500 nein BE D #NA____________________________ 1-375
www.plusport-oberemmental.ch
6110 PluSport Oberemmental 37'680 nein BE D info@plusport-oberemmental.ch
1'884
6111 BSV Thun 10'570 nein BE D #NA 1-000
6113 PluSport Schwimmen Frutigland 15-940 nein BE D www.plusport-schwimmen-frutigland.ch 1'000 www.plusport-simmental- 6114 PluSport Simmental-Saanenland 6'330 nein BE D saanenland.ch_____________________ rooo 6115 PluSport Bödeli Interlaken 5'790 nein BE D www.plusport-boedeli-interiaken.ch 1'000
6118 PluSport Tschami 16'980 nein BE D www.plusport-tschami.ch 1-000
Total 5'23S'751 126*296
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 CHF
Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, 126*296 beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
Anhang C
Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumenta tionsstelle
Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung)
Kl Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
11 X
+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4210
Vertragsnehmerin PluSport Behindertensport Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählenA/euillez choisir/Prega compilare:
S Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) PluSport hält Verbandspräsentationen, Vorträge sowie Referate und führt Infoveranstaltungen durch. An Messen und weiteren Anlässen nimmt PluSport aktiv teil. Wo möglich und sinnvoll werden Be troffene eingesetzt.
Inserate werden gestaltet und veröffentlicht. Für wichtige Publikationen werden die sozialen Medien genutzt.
PluSport sucht, pflegt und entwickelt Kontakte zu Meinungsbildnern und Entscheidungsträgern in Poli tik, Forschung und Wirtschaft.
Umfangreiches Informationsmaterial und Schulungsunterlagen werden zur Verfügung gestellt - auch für die Wissenschaft. Als Dokumentationsstelle verwaltet PluSport alle relevanten Informationen. Link zur Webseite der Organisation: https://www.plusport.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Fachstellen und die breite Öffentlichkeit wissen um die Wichtigkeit der Sport- und Bewegungsmög lichkeiten für Menschen mit einer Beeinträchtigung (MmB) in Bezug auf Gesundheit, Beweglichkeit und Selbständigkeit als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie anerkennen, dass MmB durch sportliche Aktivitäten an der Gemeinschaft partizipieren und soziale Kontakte autonom unter halten können, was ihre persönliche Entwicklung fördert, ihr Selbstbewusstsein und ihr Vertrauen stärkt, Wahlmöglichkeiten wahr zu nehmen und selbstbestimmend an der Gemeinschaft teil zu ha ben. Fachstellen und die breite Öffentlichkeit nehmen PluSport als Kompetenzzentrum für Inklusion im Sportbereich war. Sie wissen, dass PluSport nicht nur eigene Kurse für Sport- und Bewegungsmög lichkeiten anbietet, welche die persönlichen Bedürfnisse und die Ressourcen der MmB berücksichti gen, sondern wenn möglich gemeinsam mit Regelsportverbänden integrative und inklusive Angebote ?
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
Cc,
bereitstellt oder vermittelt. Es ist bekannt, dass PluSport sein Fachwissen, seine Schulungsinstru mente und Dienstleistungen sukzessive weiterentwickelt, auf neue Anforderungen adäquat reagiert und sein Know-how allen interessierten Kreisen zur Verfügung stellt.
Zusammenfassung
Art der Zielerreichung:
Spezifisch: Informierung der breiten Öffentlichkeit über das Angebot und die Wichtigkeit von Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für MmB sowie der Relevanz für die persönliche Entwicklung als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Bereitstellung von Fachwissen und Schulungsmaterialien Messbar: Anzahl Medienmitteilungen, Häufigkeit der Zitierungen, Rückmeldungen, Um fragen, Anzahl Aufrufe der Webseite, Anzahl Publikationen in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Youtube sowie Linkedin Aktionsorientiert: Laufende Berichterstattung über die Aktivitäten des Dachverbands und seiner Unterorganisationen, inklusive der Publikationen anderer Verbände Realistisch: Die Medien werden gezielt eingesetzt. Die Unterlagen sind öffentlich und ste hen allen interessierten Personen zur Verfügung Terminiert: Die Inhalte der Webseite werden regelmässig und zeitnah aktualisiert. Aktua litäten werden mit Hilfe der gängigen Medien kommuniziert. Für die Kommu nikation über die verschiedenen Kanäle/Medien besteht eine Jahrespla nung
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»,
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 [X] Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An
13 Alle
Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Organisationen (u.a. Institutionen, Verbände, Universitäten, Schulen), Medien sowie Privatpersonen mit und ohne Behinderung (breite Öffentlichkeit)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 13 Umfeldanalyse
13 Bisherige Leistungserbringung Aridere
3 Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu Regelmässiger Austausch mit Untervertragsnehmern, Sportler:innen/Betroffenen, Vertretern aus Institutionen, Verwaltungen, Politik und Wirtschaft sowie Medienbeobachtung
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
3 online/digital (z.B. via Zoom)
Deutschschweiz [3 Romandie Italienische Schweiz
3 national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
3 Deutsch 3 Französisch 3 Italienisch
Rätoromanisch 3 Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wo immer nötig und sinnvoll werden die Leistungen barrierefrei angeboten. Die Publikationen auf unserer Webseite sind barrierefrei.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die verschiedenen Bereiche sind eng verzahnt. Alle unsere Leistungen unterstützen die Erreichung der Zielsetzung dieses Fachkonzepts. Die ausgenommenen, nicht subventionierten Aktivitäten im Bereich Ausbildung, Wettkämpfe im Para-Spitzensport sowie Auslandveranstaltungen unterstützen die Zielerreichung.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): IE Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [E Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) IE Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Wir nutzen sämtliche gängigen Kommunikationskanäle und -mittel. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, um die grösstmögliche Verbreitung zu erreichen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?
Rückmeldungen von unseren Stakeholdern, Analyse der Qualität im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses(KVP) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) IE ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Koordination der Leistungen sowie die Definition der gegenseitigen Unterstützung findet im Rahmen von nationalen und regionalen Zusammenkünften statt. Bei Bedarf stellen wir allen interessierten Parteien die verfügbaren Unterlagen/Informationen zur Verfügung.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) IE! Selbstbetroffenheit IE Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) IE Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) [E Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) IE Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IE Selbstbetroffene IE Fachpersonen
Kurzinfo dazu Schulung und kontinuierliche Weiterbildung der involvierten Personen durch den Dachverband
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
-ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 1000 1000 1000 1000 4000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 2700 2700 2700 2700 10800 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 3700 3700 3700 3700 14800 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 230500 233958 237467 241029 Personalkosten 942954
CHF 265400 265400 265400 265400 Sachkosten/Umlagen 1061600
CHF 495900 499358 502867 Total Kosten 506429 2004554
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 31600 32074 32555 33043 129272 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 218300 221575 224899 228272 893046 Finanzhilfe BSV CHF 249900 253649 257454 261315 1022318 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IE1 Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) OrganjsatipnskapitaI Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Leistungen des vorliegenden Fachkonzepts entsprechen grossmehrheitlich den Leistungen, wie wir sie im Konzept der Vorperiode beschrieben haben. Hervorgehoben haben wir die Erfüllung der Anforderungen gemäss Zweckartikel [KSBOB 1003], Aufgrund der vielen ausserordentlichen Effekte, bedingt durch die Corona-Situation, fehlen die für eine grundlegende Überarbeitung des Leistungsumfangs notwendigen Informationen und Erfahrungen. Das Konzept haben wir unter der Annahme von normalen Bedingungen (wie vor der Pandemie) erstellt. Die Ausgangslage entspricht jener der Vertragsperiode 2020 - 2023. Daher haben wir den Leistungsumfang inkl. dem Budget - bis auf marginale Anpassungen an die Teuerung - übernommen. Die impliziten und expliziten Regeln und Hinweise des Fachkonzepts der Vertragsperiode 2020 - 2023, gelten sinngemäss auch für die Vertragsperiode 2024 - 2027.
Ort/Datum Volketswil,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern^
Bundesamt für Sozialversicherungen
h
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern ED! L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4210 Vertragsnehmerin PluSport Behindertensport Schweiz
Übersicht der Leistung fvg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport” □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) PluSport führt für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung Sport- und Bewegungsaktivitäten in Form von Tages-, Block- und Semesterkursen durch. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigt. Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Leiterinnen und Betreuungspersonen begleitet.
Es wird stetig gemeinsam mit Partnerorganisationen nach Möglichkeiten gesucht, die Angebote im Sinne der Zielsetzung zu erweitern, zu verbessern und Synergien zu nutzen.
Konzepte und Arbeitsinstrumente werden erarbeitet. Dafür werden Projekte initiiert oder Arbeitsgruppen eingesetzt. Das Wissen von Fachpersonen, Fachorganisationen, Sportverbänden wird genutzt und zusammen mit Erfahrungen geteilt. Link zur Webseite der Organisation: https://www.plusport.ch/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Menschen mit einer Beeinträchtigung (MmB) und ihre Angehörigen können ausserhalb ihres familiä ren und/oder institutionellen Umfelds an einem attraktiven, bedarfsorientierten und qualitativ hoch wertigen Angebot an Sport- und Bewegungsmöglichkeiten teilnehmen. Dabei werden sie unter Be rücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten umfassend betreut und gefördert. Die Teilnahme von MmB an Gruppenaktivitäten mit dem Ziel, Gesundheit, Beweglichkeit und die persön liche Entwicklung zu fördern, ermöglicht ihnen nicht nur eine aktive Freizeitgestaltung, sondern auch das Pflegen sozialer Kontakte und die autonome Erweiterung ihres persönlichen Netzwerks. Die ge meinsamen Aktivitäten stärken einerseits ihr Selbstbewusstsein und ihr Vertrauen, Wahlmöglichkei ten wahr zu nehmen und selbstbestimmend an der Gemeinschaft teil zu haben. Andererseits schär fen sie das Bewusstsein für integrative Kontexte und Räume. MmB wählen nach ihren individuellen Bedürfnissen, in welchem Umfeld sie aktiv sein möchten - PluSport unterstützt sie dabei.
Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
Zusammenfassung
Art der Zielerreichung:
Spezifisch: Bereitstellung von bedarfs- und ressourcenorientierten Gruppenaktivitäten im Sportbereich u.a. zur Förderung der Gesundheit, zur Pflege sozialer Kon takte und der persönlichen Entwicklung als Voraussetzung für die Selbstbe stimmung Messbar: Umfangreiche Auswertungen und vergleichende Statistiken (z.B. Anzahl Ver anstaltungen, Projekte und Teilnehmende, Auslastungsgrad, Betreuungsinten sität, Kosten und Erträge, Erfüllungsgrad der Qualitätsvorgaben), internes Re porting und Controlling, Rückmeldungen, Umfragen Aktionsorientiert: Förderung der Teilnehmenden entsprechend ihrer Möglichkeiten, Wünsche und Bedürfnisse Realistisch: Die Aktivitäten berücksichtigen die persönlichen Bedürfnisse und werden so gestaltet, dass eine aktive Teilnahme unabhängig von der Behinderung mög lich ist Terminiert: In der Regel werden die Kurse und Aktivitäten jährlich definiert, geplant und publiziert
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Kl Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Im Fokus des Angebots stehen MmB, ihre Angehörigen, Bekannten sowie Betreuungspersonen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere. Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Regelmässiger Austausch mit Untervertragsnehmern, Sportlerinnen/Betroffenen, Kontakte mit Institutionen, Analyse des bestehenden Angebots, Hinweise von weiteren Stakeholdern.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz 0 Romandie Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch K Italienisch Rätoromanisch Kl Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Unsere Leistungen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse unserer Klientinnen und Klienten. So werden unsere Veranstaltungen möglichst barrierefrei angeboten und wo immer möglich hindernisfrei durchgeführt.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Das Angebot wird vom Dachverband und den Untervertragsnehmern - zum Teil in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen - bereitgestellt. Ausgenommen sind Aktivitäten im Bereich Ausbildung, Wettkämpfe im Para-Spitzensport sowie Auslandveranstaltungen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Wir nutzen sämtliche gängigen Kommunikationskanäle und -mittel. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, um die grösstmögliche Verbreitung zu erreichen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben werden vom Dachverband festgelegt. Sie sind verbindlich für alle Leistungserbringer. Kursbesuche, Leiter- und Kundenbefragungen helfen, die Qualität im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) zu überprüfen und zu optimieren. Die Leistungen unserer Untervertragsnehmerwerden in Bezug auf die qualitativen Vorgaben systematisch - auch kennzahlenbasiert - ausgewertet und analysiert. Bei Abweichungen werden die IV- Beiträge entsprechend gekürzt............................................................................................. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Pro Jahr finden u.a. mehrmalige Treffen mit Procap und Rollstuhlsport Schweiz statt. Im Rahmen der Zusammenkünfte werden gemeinsame Ziele definiert und Angebote koordiniert.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IEI Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Der Dachverband bietet eigene Ausbildungen zum/zur Assistentin, Behindertensport- leiter.in, Sportcampsbegleiterin, Sportcampsleiterin an. Die Sportkurse werden von qualifizierten Leitenden geleitet und Assistent:innen/Betreuungspersonen unterstützt. W/o sinnvoll werden auch Helferinnen mit Erfahrung/Empathie eingesetzt.
In diesen Kursen werden neben Fachpersonen auch Selbstbetroffene als Kursleiterinnen eingesetzt. In jedem Fall fliesst ihr Fachwissen, ihre Expertise in die Kurse ein. Die Ausbildungen stehen auch MmB offen. Für Leitende mit PluSport-Qualifikationen besteht eine Weiterbildungspflicht alle zwei Jahre.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 14870 14870 14870 14870 59480 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 6170 6170 6170 6170 24680 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 185000 185000 185000 185000 740000 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 8689 8689 8689 8689 34756 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 6130570 6222529 6315867 6410605 25079571 Personalkosten CHF 9722280 9722280 9722280 9722280 38889120 Sachkosten/Umlagen CHF 15852850 15944809 16038147 16132885 63968691 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 9744500 9890668 10039028 10189613 39863809 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 4805331 4877411 4950572 5024831 19658145 Finanzhilfe BSV CHF 14549831 14768079 14989600 15214444 59521954 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IZJ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) » Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Leistungen des vorliegenden Fachkonzepts entsprechen grossmehrheitlich den Leistungen, wie wir sie im Konzept der Vorperiode beschrieben haben. Hervorgehoben haben wir die Erfüllung der Anforderungen gemäss Zweckartikel [KSBOB 1003], Aufgrund der vielen ausserordentlichen Effekte, bedingt durch die Corona-Situation, fehlen die für eine grundlegende Überarbeitung des Leistungsumfangs notwendigen Informationen und Erfahrungen. Das Konzept haben wir unter der Annahme von normalen Bedingungen (wie vor der Pandemie) erstellt. Die Ausgangslage entspricht jener der Vertragsperiode 2020 - 2023. Daher haben wir den Leistungsumfang inkl. dem Budget - bis auf marginale Anpassungen an die Teuerung - übernommen. Die impliziten und expliziten Regeln und Hinweise des Fachkonzepts der Vertragsperiode 2020 - 2023, gelten sinngemäss auch für die Vertragsperiode 2024 - 2027.
Ort/Datum Volketswil,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen /
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6 C Caf
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4210 Vertragsnehmerin PluSport Behindertensport Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählenA/eulllez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) PluSport informiert Menschen mit Beeinträchtigungen (MmB), ihre Angehörigen, Betreuungspersonen, Institutionen und weitere Anspruchsgruppen über seine Aktivitäten im Behindertensport im Allgemei nen und weist auf seine breite Angebotspalette hin; weiter werden MmB im Hinblick auf Selbstbestim mung und Inklusion sensibilisiert.
Es wird auf das attraktive, bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige Angebot an Sport- und Bewe gungsaktivitäten für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie auf die Unterstützung der Sportlerinnen bei der Inkludierung in den Regelsport aufmerksam gemacht.
Die Überzeugung, dass das Sport- und Dienstleistungsangebot von PluSport einen wertvollen Beitrag zur persönlichen Entwicklung als wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben darstellt, wird verbreitet. PluSport animiert und motiviert zur aktiven Teilnahme. Dafür werden alle gängigen Medien genutzt, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Link zur Webseite der Organisation: https://www.plusport.ch/
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Menschen mit einer Beeinträchtigung (MmB), ihre Familien, Betreuungspersonen und Institutionen kennen das attraktive, bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige Angebot an Sport- und Bewe gungsmöglichkeiten von PluSport. Sie wissen, dass die Teilnahme von MmB an Gruppenaktivitäten, sei es im separativen, integrativen oder inklusiven Rahmen mit dem Ziel Gesundheit, Beweglichkeit und die persönliche Entwicklung zu fördern, ihnen nicht nur eine aktive Freizeitgestaltung, sondern auch das Pflegen sozialer Kontakte und die Erweiterung ihres persönlichen Netzwerks ermöglicht. Das stärkt ihr Selbstvertrauen, um Wahlmöglichkeiten wahr zu nehmen und selbstbestimmt an der Gemeinschaft teil zu haben. PluSport motiviert MmB zur Teilnahme. PluSport stellt als Informations- /Dokumentationsstelle neben Fachlehrmitteln auch sein Know-how für Integration/Inklusion im Sportbereich zur Verfügung. Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 ! Version 1.0
Zusammenfassung
Art der Zielerreichung:
Spezifisch: Informierung der Zielgruppe über die breite Angebotspalette sowie über die Effekte u.a. auf Gesundheit, persönliche Entwicklung, Selbstvertrauen als Vo raussetzung für die Selbstbestimmung; Bereitstellung von Fachkenntnissen Messbar: Anzahl Abonnenten und Höhe der Auflage der hauseigenen Zeitschrift +Punkt (die Zeitschrift erscheint vier Mal pro Jahr); Anzahl Newsletter (Zielwert neun Newsletter pro Jahr); Anzahl Broschüren und Fachartikel (erscheinen in unre gelmässigen Abständen); Anzahl Publikationen in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Youtube sowie Linkedin), Anzahl Aufrufe der Webseite Aktionsorientiert: Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Sportarten-Suchmaschine auf der Webseite für die Suche nach dem individuellen Sport-Wunschangebot; Be richterstattung über Betroffene, deren Erfolge und Erlebnisse; Regelmässiger Austausch mit den unterschiedlichsten Stakeholdern (u.a. Betroffene, Ange hörige, Fachpersonen, -Organisationen); Erarbeitung von praxis- und bedarfs orientierten Lehrmitteln und Studien Realistisch: Webseite und Publikationen sind öffentlich zugänglich und stehen allen inte ressierten Personen zur Verfügung Terminiert: Die Zeitschrift +Punkt erscheint vier Mal jährlich, die Inhalte der Webseite werden regelmässig aktualisiert, Aktualitäten werden zeitnah in den sozialen Medien verbreitet
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder J Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 [X] Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Im Fokus des Angebots stehen MmB, ihre Angehörigen, Betreuungspersonen und Institutionen (u.a. Heilpädagogische Schulen, Wohn- und Behindertenheime). Zu erwarten sind Spill-Over Effekte auf weitere Stakeholder (u.a. Partnerorganisationen, Verbände, Öffentlichkeit).
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: [X] Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung Andere- K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Regelmässiger Austausch mit Untervertragsnehmern, Sportlerinnen/Betroffenen Organisationen und Institutionen, Analyse des bestehenden Angebots, Hinweise von weiteren Stakeholdern
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
I3 online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen K Deutsch K Französisch K Italienisch Rätoromanisch K Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Angebot berücksichtigt die Bedürfnisse der Zielgruppe. Wo nötig und sinnvoll werden die Leistungen barrierefrei erbracht. Die Publikationen auf unserer Webseite sind barrierefrei.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Das Angebot wird vom Dachverband und den Untervertragsnehmern bereitgestellt. Ausgenommen sind Aktivitäten im Bereich Ausbildung, Wettkämpfe im Para-Spitzensport sowie Ausland veranstaltungen.
J? Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 c 3/6
z
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Wir nutzen sämtliche gängigen Kommunikationskanäle und -mittel. Dabei berücksichtigen wir die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen, um die grösstmögliche Verbreitung zu erreichen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Rückmeldungen von unseren Stakeholdern (u.a. Selbstbetroffene), Analyse der Qualität im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die Koordination der Leistungen sowie die Definition der gegenseitigen Unterstützung findet im Rahmen von nationalen und regionalen Zusammenkünften statt. Bei Bedarf stellen wir allen interessierten Parteien die vorhandenen Unterlagen/Informationen zur Verfügung.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen
Kurzinfo dazu Schulung und kontinuierliche Weiterbildung der involvierten Personen durch den Dachverband
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:ür Leistungen exkl. Kurse Z Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2350 2350 2350 2350 9400 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 1860 1860 1860 1860 7440 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 4210 4210 4210 4210 16840 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 262720 266661 270661 274721 Personalkosten 1074763
CHF 302470 302470 302470 302470 1209880 Sachkosten/Umlagen CHF 565190 569131 573131 577191 2284643 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 37100 37657 38222 38795 151774 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 248390 252116 255898 259736 1016140 Finanzhilfe BSV CHF 285490 289773 294120 298531 1167914 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Leistungen des vorliegenden Fachkonzepts entsprechen grossmehrheitlich den Leistungen, wie wir sie im Konzept der Vorperiode beschrieben haben. Hervorgehoben haben wir die Erfüllung der Anforderungen gemäss Zweckartikel [KSBOB 1003]. Aufgrund der vielen ausserordentlichen Effekte, bedingt durch die Corona-Situation, fehlen die für eine grundlegende Überarbeitung des Leistungsumfangs notwendigen Informationen und Erfahrungen. Das Konzept haben wir unter der Annahme von normalen Bedingungen (wie vor der Pandemie) erstellt. Die Ausgangslage entspricht jener der Vertragsperiode 2020 - 2023. Daher haben wir den Leistungsumfang inkl. dem Budget - bis auf marginale Anpassungen an die Teuerung - übernommen. Die impliziten und expliziten Regeln und Hinweise des Fachkonzepts der Vertragsperiode 2020 - 2023, gelten sinngemäss auch für die Vertragsperiode 2024 - 2027.
Ort/Datum Volketswil,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern
Bundesamt für Sozialversicherungen tP
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027 Vertrag Nr. 4210 VN/DO: PluSport Behindertensport Schweiz Anhang D
Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
FachkonzeptSozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) -------------- boziaiDeratung:"l-achper$oneh_rflït behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF § Sozialberatung Fachpersonen mit D) C behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF 3
3 Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit
o behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF
I Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF £ FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 59 4'210 CHF 248'390
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
5 Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF
cn I Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF
3 Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF
s Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport N Q. Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 129 14'870 CHF rgis^so C 1Q. Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF 85 6'170 CHF 524'450
E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 10 185'000 CHF rsso’ooo o
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 59 8'689 CHF 512'651
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 5'053721
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 59 3700 CHF 218'300
LU u_ Kompensationsgruppe C_________________________________ CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art 74IVG Std. CHF
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 218'300
Rundungsdifferenz CHF -6
[Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 5'272'015
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 352'000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: PluSport Behindertensport Schweiz BSV-Nr.: 4210
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. X Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer X Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip, Unterschriftenregelung, handen (IKS) Kompetenzregelung). Nachweis, dass IKS operativ eingesetzt X wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. X Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor Arbeitsvertrag. handen X Ansprüche betreffend Fort-A/Veiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor Supervision sind schriftlich festgehalten. handen X 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Lohn) Spesenvergütung und Versicherung während des Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene X bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen X allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DOA/N Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind X geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting X Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität
2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen
Fachkonzepten definiert. Fachkonzepte, Jährliches vorhanden und im Rahmen der Vertragsverhandlung beim BSV X Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Begleitetes Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. x #NA Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: X #NA Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen X #NA Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen X Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit #NA Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 #NA: Nicht anwendbar, Leistung wird nicht angeboten
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend
Rechtsberatung: Juristische Mitarbeitende Diplom am Sitz der Organisation vor handen T #NA ” 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von X Informations materialien/ Informations und Dokumen tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DOA/N Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Kurses oder pädagogische Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt. #NA: Nicht anwendbar, Leistung wird nicht angeboten
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG \ZP 2024 - 27 / Version 1.0 Ty
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein1 nicht zu treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV X Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. #NA und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 X rung Behinder KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte X Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. einzureichen. X alitât der
#NA: Nicht anwendbar, Leistung wird nicht angeboten
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 L( C 4^ au
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)
ja nein’ nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Klientendossier, X Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. X (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in X mehreren VAF am Sitz der Organisation vor handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0
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Vertragsnehmerin:
Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: fag. 'ZS c«.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0