Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 4254)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
Pro Infirmis
Feldeggstrasse 71, 8032 Zürich
betreffend
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024 - 2027
A
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 - 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen Pro Infirmis besteht ein im Handelsregister eingetragener Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Pro Infirmis setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbständig und selbstbestimmt führen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und nicht benachteiligt werden, sie will diesen Zweck gemeinsam mit den Betroffenen er- reichen. Pro Infirmis setzt sich für die Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ein. Insbesondere verpflichtet sich Pro Infirmis zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen gemäss UNO-BRK. Pro Infirmis erbringt und fördert Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und für ihre Bezugspersonen. Pro Infirmis ist gemeinnützig, politisch unabhängig und konfessionell neutral.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur
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Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namens- änderungen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Vermittlung von Betreuungsdiensten Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Begleitetes Wohnen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Bauberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach- weis gemäss Kap. 6 Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit derVertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen.
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Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss
Rz 1014 KSBOB gekürzt.
Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 41 750 299
davon max. CHF 656 000 für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Derjährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgtgrundsätzlich
50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.
Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 137 123
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN Vollständigkeitserklärung DO/VN Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt:
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Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung.
9.3 Kündigung
DerVertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens.
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Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
6 1/W
Bern, den 30.1123 Zürich, den
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Pro Infirmis
Kam PPalpee Florian Steinbacher, Vizedirektor Pearl Pedergnana, Co-Präsidentin
Bun Thomas Bhend, U. Felicitas Huggenberger Bereichsleiter Controlling, Ressourcen Direktorin und Subventionen
Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN Statuten der VN/DO vom 23.06.2023 Zusammensetzung Vorstand Organigramm der Organisation Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister ZEWO-Zertifikat (falls vorhanden)
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pro infrmis
Statuten
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Il. Mitgliedschaft III. Organisation
Art.5 Mitglieder Art.6 Organe a) Delegiertenversammlung 2. Die Delegiertenversammlung genehmigt den Jahres- 1. Pro Infirmis kenntKollektiv-und Einzelmitglieder. 1. Organe sind: bericht und die Jahresrechnung. 2. Kollektivmitgliedersind in der RegelOrganisationen a) die Delegiertenversammlung; Art. 8 Zusammensetzung 3. Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die der Behindertenhilfe, die ambulante und individuelle b) der Vorstand; 1. Die Delegiertenversammlung istdas oberste Organ Wahl und Abwahl: Dienstleistungen mit ausgebildeten Fachpersonen c) dieRevisionsstelle. von Pro Infirmis. a) des (Co-)Präsidenten/der (Co-)Präsidentin und der erbringen. 2. DieGeschäftsleitung, die kantonalenGeschäftsleiter/ 2. Sie setzt sich aus 120 Delegierten zusammen. weiteren Mitglieder des Vorstands; 3. Einzelmitglieder sind die Mitglieder der Kantonal- kantonalen Geschäftsleiterinnen sowie die Kantonal- DieKollektivmitglieder und die Kantonalkommissionen b) der Revisionsstelle. kommissionen. kommissionen nehmen im Rahmen derihnen übertra- haben Anspruch auf je 60 Delegierte. 4. DieDelegiertenversammlung nimmt die durch den genen Kompetenzen Organfunktionenwahr. 3. DieMitglieder des Vorstandskönnen nicht Delegierte Vorstand verabschiedete Strategie undden Finanz- 3. Bei der Zusammensetzung der Organe wird darauf sein. Sie und die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen haben planzur Kenntnis. geachtet, dassMenschen mit Behinderungen und beratende Stimme. Menschen ohne Behinderungen berücksichtigt sind. 4. Einzelheiten werden im Geschäftsreglement geregelt. Art. 10 Einberufungund Antragsverfahren
1. Die ordentliche Delegiertenversammlung tritt einmal
Art. 7 Amtsdauer, Wiederwahl Art. 9 Zuständigkeit jährlich unterdem Vorsitz des (Co-)Präsidenten/der 1. DieAmtsdauer für den Vorstand und dieKantonalkom- 1. Die Delegiertenversammlungbeschliesst über: (Co-)Präsidentinzusammen. Sie wird vom Vorstand missionen beträgtvier Jahre. a) das Leitbild; schriftlich einberufen. 2. DieMitgliederdesVorstandes können in der Regel b) die Statuten und Statutenänderungen; 2. Ort, Datum,Zeit sowiedasAntragsverfahren sind zweimalwiedergewähltwerden. Ausnahmen sind im c) dieGeschäftspolitik; mindestens drei Monate vor der Versammlung be- Interesse desVereinsmöglich. Der(Co-)Präsident d) Aufnahme und Ausschluss von Kollektivmitgliedern; kanntzugeben. bzw. die(Co-)Präsidentin kann einmal wiedergewählt e) Déchargeerteilung an den Vorstand; 3. Anträge an die Delegiertenversammlung können von werden. Die Funktion ist aufacht Jahrebegrenzt. f) dieGrundsätze der Entschädigungen für dieMitglie- den Kollektivmitgliedern und den Kantonalkommis- 3. Die Mitglieder derKantonalkommissionen können der desVorstands und derKantonalkommissionen. sionen gestellt werden. unbeschränktwiedergewählt werden. 4. Einzelheiten werden imGeschäftsreglement geregelt.
4. Der Vorstand und dieKantonalkommissionen sorgen
rechtzeitig fürdie Erneuerungihrer Mitglieder. 4
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Art. 11 Ausserordentliche Delegiertenversammlung dergültigen Stimmen. Wird im ersten Wahlgang dieses Art. 14 Zuständigkeit f) Festlegung der Budgetvorgaben; 1. Eine ausserordentliche Delegiertenversammlungwird Mehrnicht erreicht, so ist gewählt, wer im zweiten 1. Der Vorstand ist das strategische Führungsorgan. Er g) Stellungnahmen zu grundsätzlichen sozialpoliti- auf Beschluss des Vorstands oderaufVerlangen von Wahlgang die meisten Stimmen aufsich vereinigt. nimmt die mittel- und langfristigen Leitungs- und schen und gesellschaftlichen Fragen; einem Fünftel derDelegierten oder der Mitglieder 5. Bei Änderungen der Statuten und Aufnahme und Kontrollfunktionen wahr. Er trägt die Gesamtverant- h) Aufnahme und Ausschluss von Einzelmitgliedern; einberufen. Ausschluss von Kollektivmitgliedern ist eine Mehrheit wortung fürden Verein, insbesondere fürdessen i) Wahl und AbwahlderMitglieder der ständigen 2. Bei ausserordentlichen Delegiertenversammlungen von 2/3 der gültigen Stimmen notwendig. Geschäftstätigkeit, die Verwaltung und dieVerwen- Ausschüssesowie Bezeichnung ihrer Vorsitze; müssen Ort, Datum und Zeit mindestens einenMonat 6. Delegierte können mit schriftlicher Vollmacht maximal dung des Vereinsvermögens, das Risikomanagement, k) Regelung der Struktur der Geschäftsleitung;Rege- zuvor bekannt gegeben und Einladung, Traktandenliste zwei andere Delegierte der Organisationbzw. Kantonal- das interne Kontrollsystem (IKS) unddasControlling. ung der Verantwortlichkeiten des Direktors/der und Beschlussunterlagen mindestenszwanzig Tage vor kommission,für die sie Einsitzin der Delegiertenver- 2. Der Vorstand ist für die abschliessende Behandlung Direktorin undder Geschäftsleitung; Anstellung, der Versammlung zugestellt werden. sammlung haben, vertreten. aller Geschäfte zuständig, deren Erledigung nicht Beaufsichtigung und Entlassung des Direktors/der durch Gesetz oderdiese Statuten einem anderen Direktorin und der Mitglieder der Geschäftsleitung; Art. 12 Abstimmungen und Wahlen b) Vorstand Organ vorbehalten ist. I) Rechtsgeschäfte betreffend Grundstücke; 1. Die Delegiertenversammlung ist unabhängig von der 3. In seine Zuständigkeit falleninsbesondere: m) Sicherstellungderkompetenten Betreuung der Zahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig. Art. 13 Zusammensetzung a) Vorbereitungder Geschäfte fürdie Delegiertenver- ehrenamtlich und freiwillig Tätigen; 2. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, wenn 1. Der Vorstand besteht aus demPräsidenten/der Präsi- sammlung; n) -Sicherstellung der Umsetzung der UNO-BRK und der nicht geheime Durchführungbeschlossen wird. dentin und acht weiteren Mitgliedern. Es kannauch ein b) Vertretung von Pro Infirmis nach aussen; Partizipation von Menschen mit Behinderungen in 3. Bei Abstimmungen entscheidetdie Hälfte plus mindes- Co-Präsidium, bestehend aus zwei Personen, gewählt c) Genehmigung der Reglemente betreffend Aufbau- derOrganisation; tens eineder gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit werden. Diesfalls besteht der Vorstand ebenfalls aus und Ablauforganisation, Personal, Finanzen und o) Sicherstellungderregelmässigen Information der gibt derPräsident/die Präsidentinden Stichentscheid. achtweiteren Mitgliedern. Erkonstituiert sich selbst Vermögensanlagen; Mitglieder, Gönner und Spendenden sowie Sicher- Im Falle eines Co-Präsidiums habendiese beiden Perso- mit Ausnahmedes Präsidiums/Co-Präsidiums. d) Genehmigungder Grundsätze der Kommunikation stellung der Transparenz bei der Mittelverwendung. 2. Unterden achtweiteren Mitgliedern müssen je zwei und Mittelbeschaffung, desFinanz-, Rechnungs- 4. DerVorstand kannunter WahrungderAufsicht undder nen gemeinsam denStichentscheid zu fällen, sofern beide anwesend sind, ansonsten der/die anwesende Vertreter/Vertreterinnen aus dem Kreis der Kollektivmit- und Kontrollwesens, der Dienstleistungserbringung Verantwortlichkeit Aufgaben an dieGeschäftsleitung Co-Präsident/in. Können sie sichnicht einigen, entschei- glieder und demKreis der Kantonalkommissionen sein. und derDachorganisation; delegieren. det diejenige Person,welche dieVersammlungleitet 3. Der Direktor/die Direktorin nimmtmitberatender Stimme e) Genehmigungder strategischen Planung, des 5. Einzelheiten derVorstandsarbeitwerdenim Geschäfts- bzw. welchedurch das entsprechende Traktandumführt. an den Sitzungen teil. Weitere Mitglieder der Geschäfts- Finanzplans und des Budgets; reglement geregelt. 4. Bei Wahlen entscheidet die Hälfte plusmindestens eine leitung können zur Beratung beigezogen werden. 7
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Art. 15 Ausschüsse d) Kantonalkommissionen e) Hauptsitz und kantonale Geschäftsstellen 2. Die Leitung der kantonalen Geschäftsstellen und der Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Vorstand ständige Beratungsstellen obliegt den kantonalenGeschäftslei- oder nichtständige Ausschüsse einsetzen. Die Geschäfts- Art. 18 Zusammensetzung Art. 20 Aufgaben tern/kantonalen Geschäftsleiterinnen. Diesesind leitung ist in ihnen mit beratender Stimme vertreten. Die Kantonalkommissionen bestehen aus mindestens fünf 1. Zur ErfüllungihrerAufgaben führtProInfirmis einen verantwortlichfür die Erfüllung der Aufgaben auf Die Gesamtverantwortung für die delegiertenAufgaben Mitgliedern. Sie konstituieren sich selbst. Hauptsitzund kantonale Geschäftsstellen.Diesen kantonaler Ebene im Rahmen der ihnen übertragenen bleibt beim Vorstand. können Beratungsstellen angegliedert sein. Kompetenzen. Art. 19 Zuständigkeit 2. Der Hauptsitz unddie kantonalen Geschäftsstellen 3. Die Leiter/Leiterinnen der Beratungsstellen sind ver- Art. 16 Rechtsverbindliche Vertretung 1. In die Zuständigkeit der Kantonalkommissionen fallen: bereiten dieGeschäfte ihrerOrgane vor und vollziehen antwortlich für die ErfüllungderAufgaben im Rahmen Die ZeichnungsberechtigungdesVorstandsund der a) Unterstützung und Beratung der kantonalen Ge- deren Beschlüsse. Sie erbringen Dienstleistungen.Im der ihnen übertragenen Kompetenzen. Geschäftsleitung wird im Geschäftsreglement geregelt. schäftsstelle, z. B. bei der Dienstleistungsplanung; Rahmen der Organbeschlüsse vertreten sie Pro Infirmis 4. Einzelheiten überFührungundOrganisationim Haupt- b) Antragsrecht für kantonale Jahresbudgets und nach aussen. Sieergreifen Initiativen, umdie Tätigkeiten sitz und in den kantonalen Geschäftsstellen sowie c) Revisionsstelle kantonale Jahresrechnungen; und Leistungen von Pro InfirmisEntwicklungen und deren Zusammenarbeit in der Erfüllung der Aufgaben c) Entscheideüberkantonale Projekte, deren Bedarf Bedürfnissenrechtzeitiganzupassen. und in der MeinungsbildungwerdenimGeschäftsreg- Art. 17 Aufgabe nachgewiesen und deren Finanzierung sicherge- lement geregelt. 1. Buchführung und Jahresrechnung sind innert sechs stellt sind, in dem von Leitbild, Geschäftspolitik Art. 21 Organisation Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahresdurch eine und Strategie vorgegebenen Rahmen. 1. Der Hauptsitz unddiekantonalen Geschäftsstellen unabhängige undfachlich befähigte Revisionsstelle zu 2. Einzelheiten derKommissionsarbeit werden im stehen unter derLeitungdes Direktors/der Direktorin prüfen und durch die Delegiertenversammlung zu Geschäftsreglementgeregelt. und derGeschäftsleitung. Ihm/Ihr und der Geschäfts- genehmigen. leitung werden dieerforderlichen Kompetenzen 2. Die Amtsdauer der Revisionsstelle beträgt ein Jahr. übertragen. Der Direktor/die Direktorin führt den Vorsitz in der Geschäftsleitung.
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IV. Finanzielle Mittel und V. Schlussbestimmung Rechnungswesen Art.25 Auflösung
1. Die Auflösung und die Veränderung derjuristischen
Art. 22 Verantwortung und Haftung Formvon Pro Infirmis erfolgt durch die Delegiertenver- 1. Die Leistungen von ProInfirmis richten sich nach den sammlung. Dazu ist Dreiviertelmehrheit der anwesen- verfügbaren finanziellen Mitteln. den Stimmberechtigten erforderlich. 2. Die Verantwortung für die Finanzierung von Pro Infirmis 2. Das verbleibendeVermögenist einer odermehreren liegt beimVorstandundbei derGeschäftsleitung. steuerbefreiten gemeinnützigen Organisationen für Fürdie Einhaltung der Budgetvorgaben liegt die gemeinnützigeZwecke im Sinne von Art. 2 und 3 Verantwortung bei den Kantonalkommissionen und zuzuwenden. bei den kantonalen Geschäftsleitern/kantonalen Geschäftsleiterinnen. Art.26 Inkrafttreten 3. Für die Verbindlichkeiten von Pro Infirmis haftet aus- Die vorliegenden Statuten treten mit ihrerAnnahmein schliesslich dasVereinsvermögen. Es bestehtkeine Kraft und ersetzen diejenigen vom 19. Juni 1981. Beitragspflicht derMitglieder. Änderungen an der Delegiertenversammlung in den Jahren 1995,2000,2011,2016, 2017 und 2020. Art. 23 Finanzielle Mittel Baden, 20. Juni 1992 (ersetzt Statuten von 1981) Die finanziellen Mittel setzen sich insbesondere zusam- Zürich, 17. Juni 1995 (Teilrevision) men aus: Neuchâtel, 17. Juni 2000 (Teilrevision) a) gesetzlichen und freiwilligen öffentlichenMitteln; Fribourg, 26. Mai 2011 (Teilrevision) b) Erträgen aus Sammlungen und sonstigen privaten Wil, 10. Juni 2016 (Teilrevision) Zuwendungen wie Schenkungen, Spenden, Erbschaf- Aarau, 9. Juni 2017 (Teilrevision) ten und Vermächtnissen; Zürich, 16. Juli 2020 (Teilrevision) c) Erträgen aus Dienstleistungen. Luzern, 23. Juni 2023 (Teilrevision)
Art. 24 Geschäftsjahr Pro Infirmis Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Copräsidium: Manuele Bertoli, Pearl Pedergnana Die Direktorin: FelicitasHuggenberger 11
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Brequeiewenbiuitod/siuuuujoid:Sojo pro infirmis
Pro Infirmis Spendenkonto Hauptsitz IBAN CH96 0900 0000 8002 2222 8 Feldeggstrasse 71 Postfach
8032 Zürich
contact@proinfirmis.ch
proinfirmis.ch
ZEWG
8Z02:80
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pro infrmis
Liste Vorstand
Co-Präsidium Name Vorname Pedergnana Pearl Bertoli Manuele
Mitglieder Name Vorname Boillat Patricia Egli Hans-Peter Knüsel René Sagi-Kiss Matyas Schena Luana Späth Brigitte
03.10.2023 1/1
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Organigramm
Kantonatkommission Delegiertenversammlung Kollektivmitglieder
Kontrollstelle
Vorstand
Geschäftsleitung
Kantone
Kantonalkommission Geschaftsleiterin kantonale Geschäftsstelle
M02 www.proinfirmis.ch 27.03.2019 Seite 1 von 1
Handelsregisteramt des Kantons Zürich Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.6.900.440-8 von: CH-020.6.900.440-8/a 1 CHE-103.189.584 Verein 29.11.1949 auf:
Alle Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz
1 11 Schweizerische Vereinigung Pro Infirmis 1 Zürich
11 Pro Infirmis
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse
1 3 Zentralvorstand: 30 - 48 Mitglieder: 1 Feldeggstrasse 71
3 11 Organisation: Delegiertenversammlung, Vorstand,Präsidium, Kantonal 8008 Zürich Kommissionen, Kontrollstelle,Zentralsekretariat und kantonale Geschäftsstellen. 11 32 Organisation: Delegiertenversammlung, Präsidium von 9 Mitgliedern, Kantonal- Kommissionen, Kontrollstelle, Zentralsekretariat und kantonale Geschäftsstellen.
1 3 Mittel: Subventionen, Schenkungen und Erträgnissen aus Sammlungen.
3 33 Mittel: Gesetzliche und freiwilligeöffentliche Mittel, Sammlungen und private Zuwendungen wie Spenden, Legate, Gaben und Gönnerbeiträge und Erträge aus Dienstleistungen. 32 Mittel: Gesetzliche und freiwillige öffentliche Mittel, Erträge aus Sammlungen und sonstige private Zuwendungen wie Schenkungen, Spenden, Erbschaften und Vermächtnisse und Erträge aus Dienstleistungen.
32 35 Organisation: Delegiertenversammlung, Vorstand von 9 Mitgliedern und
Revisionsstelle.
Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 1 3 Verein fördert die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der privaten und 13 42 Postfach 1332 öffentlichen Behindertenhilfe und der Behindertenselbsthilfe.Er setzt sich für die 8032 Zürich grösstmögliche Selbständigkeit der Behinderten und ihre aktive Teilnahme am 42 Postfach sozialen Leben ein. Er will dieses Ziel gemeinsam mit den Behinderten erreichen. Diese sollen in den Organen des Vereinsmitarbeiten. 8032 Zürich 3 43 Setzt sich dafür ein, dass Menschen mit einer Behinderung ihr Lebenselbständig undselbstbestimmtführen,aktivamsozialenLebenteilnehmenkönnenundnicht benachteiligt werden; will diesenZweck gemeinsam mit den Betroffenen erreichen; erbringt und fördert Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung und für ihreBezugspersonen:
43 Pro Infirmis setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben
selbstständig und selbstbestimmt führen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und nicht benachteiligt werden, sie will diesen Zweck gemeinsam mit den Betroffenen erreichen. Pro Infirmis setzt sich für die Umsetzung der UNO- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ein. Insbesondere verpflichtet sich Pro Infirmis zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen gemäss UNO-BRK. Sie erbringt und fördert Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und für ihre Bezugspersonen. Sie ist gemeinnützig.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 19./20.06.1981 3 20.06.1992 11 17.06.2000 32 26.05.2011 43 10.06.2016 43 09.06.2017 43 16.07.2020
Zürich, 31.03.2022 Fortsetzung auf der folgenden Seite
RI
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-103.189.584 Pro Infirmis Zürich
Alle Eintragungen Ei Lö Zweigniederlassung (en) Ei Lö Zweigniederlassung (en)
20 38 Chur (CH-350.9.001.019-5) 38 Zürich (CHE-385.260.680)
20 38 Frauenfeld (CH-440.9.022.970-0) 38 Chur (CHE-369.848.852)
20 38 Zürich (CH-020.9.003.222-0) 38 Aarau (CHE-202.388.377)
21 38 Bern (CH-036.9.047.076-5) 38 Fribourg (CHE-341.869.729)
21 38 Luzern(CH-100.9.791.170-6) 38 40 Solothurn (CHE-261.390.530)
21 38 Aarau(CH-400.9:032.626-4) 38 St. Gallen (CHE-378.967.680)
22 38 Fribourg(CH-217.3.544.394-4) 38 Bellinzona (CHE-142.760.617)
22 38 Solothurn (CH-241.9.009.104-3) 38 Zug (CHE-149.037.588)
23 38 St. Gallen (CH-320.9.067.089-0) 38 Bern (CHE-417.463.818)
24 38 Lausanne (CH-550.1.068.234-4) 38 Neuchätel (CHE-194.728.606)
25 38 Zug (CH-170.9.001.379-7) 38 Frauenfeld (CHE-395.556,421)
26 38 Genève (CH-660.1.477.010-5) 38 Basel (CHE-425.034.371)
27 38 Glarus (CH-160.9.005.108-2) 38 Lausanne (CHE-191.099.487)
28 38 Bellinzona (CH-501.9.014.894-2) 38 Genève (CHE-184.143.114)
29 38 Neuchätel (CH-645.4.105.372-6) 38 Glarus (CHE-422.171.304)
30 38 Basel (CH-270.9.001.456-9) 38 Luzern (CHE-262.909.498)
31 34 Delémont (CH-670.9.005.689-8)
34 Delémont (CHE-214.533.485)
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite /Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite /Id
0 (Auslassung) (Auslassung) 24 18322 14.05.2010 96 20.05.2010 16/ 5639992
1 13665 13.09.1988 224 26.09.1988 3916 25 21457 10.06.2010 114 16.06.2010 29 / 5678906 2 4232 04.03.1992 51 16.03.1992 1180 26 23308 24.06.2010 124 30.06.2010 32 / 5701270 3 1670 24.01.1995 20 30.01.1995 548 27 28373 03.08.2010 152 09.08.2010 25 / 5761762 4 7207 04.04.1995 70 10.04.1995 1957 28 33832 21.09.2010 187 27.09.2010 25/ 5826472 5 4587 01.03.1996 47 07.03.1996 1329 29 37120 20.10.2010 208 26.10.2010 21/ 5867428 6 17705 19.08.1996 163 23.08.1996 5084 30 578 04.01.2011 6 10.01.2011 33/5976654 7 23248 28.10.1996 213 01.11.1996 6697 31 35224 28.09.2011 191 03.10.2011 6358416 8 2756 04.02.1997 26 10.02.1997 880 32 45274 16.12.2011 248 21.12.2011 6470820 9 27878 08.12.1997 240 12.12.1997 8959 33 N 1451 10.01.2012 N 9 13.01.2012 6504646 10 22646 11.10.1999 201 15.10.1999 7067 34 8138 04.03.2014 46 07.03.2014 1385629 11 13885 23.05.2001 103 30.05.2001 4061 35 21663 30.06.2014 126 03.07.2014 1590741 12 29922 15.11.2001 226 21.11.2001 9171 36 44643 14.12.2016 246 19.12.2016 3229587 13 29405 20.10.2003 205 24.10.2003 19 / 1228896 37 10269 20.03.2017 58 23.03.2017 3420669 14 8350 23.03.2004 61 29.03.2004 22/ 2190198 38 37540 27.10.2017 212 01.11.2017 3842687 15 29928 20.10.2004 208 26.10.2004 19 /2514212 39 45052 20.12.2017 250 27.12.2017 3954277 16 31833 23.11.2005 232 29.11.2005 20 / 3125774 40 4882 01.02.2018 25 06.02.2018 4037491 17 5985 27.02.2008 44 04.03.2008 24 / 4369878 41 3884 23.01.2019 18 28.01.2019 1004551793 18 24397 29.08.2008 171 04.09.2008 24 / 4638098 42 27317 11.07.2019 135 16.07.2019 1004676479 19 34005 27.11.2008 235 03.12.2008 25 / 4760964 43 43619 13.11.2020 225 18.11.2020 1005025260 20 11221 18.03.2010 58 24.03.2010 28 / 5555280 44 22280 21.05.2021 100 27,05.2021 1005193706 21 12916 30.03.2010 66 07.04.2010 31 / 5573626 45 38218 06.09.2021 175 09.09.2021 1005287512 22 15486 21.04.2010 80 27.04.2010 31 / 5603896 46 51128 08.12.2021 242 13.12.2021 1005355307 23 17837 10.05.2010 93 17.05.2010 28 / 5633252 47 12932 28.03.2022 64 31.03.2022 1005439389
Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 1 4m Schlumpf, Dr. Léon, von Felsberg und Mönchaltorf, in Felsberg P des ZV Kollektivunterschriftzuzweien 1 4m Gugelmann,Armin,vonTrimbach, in Luterbach VP des ZV Kollektivunterschriftzuzweien 1 4 Petitpierre, Prof. Gilles Olivier Max, von Neuchâtel, in Genève VP des ZV Kollektivunterschrift zu zweien 1 4m Perino, Eugen, von Zürich und Uster, in Zürich M des ZV und FD Kollektivunterschrift zu zweien
1 2 Liniger, Erika, von Wohlen BE, in Zürich ZS Kollektivunterschrift zu zweien
2 6 Schwager-Jebbink,Juliana,vonEttenhausen,inSt. Gallen Zentralsekretärin Kollektivunterschriftzuzweien
Zürich, 31.03.2022 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Handelsregisteramt des Kantons Zürich
3.189.584 Pro Infirmis Zürich 3
Lintragungen Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 4 5 Schlumpf, Dr. Léon, von Felsberg und Mönchaltorf, in Felsberg Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 4 9 Gugelmann, Armin, von Trimbach, in Luterbach Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 4 9 Perino, Eugen, von Zürich und Uster, in Zürich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 9 Cottier, Dr. Marius, von Jaun, in Freiburg Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
6 14m Dettling, Urs, von Lauerz, in Zürich Kollektivunterschriftzuzweien
6 14 Schlatter, Daniel, von Signau, in Hedingen Kollektivunterschrift zu zweien
7 10 Golliard, Michel, von Zürich und Mézières FR, in Männedorf Kollektivunterschriftzuzweien 7 10 Petitpierre,Daniel, von Neuchatel und Couvet, in Lausanne Kollektivunterschrift zu zweien
7 10 Streit,Martin,vonBern,inNiedererlinsbach Kollektivunterschrift zu zweien
14m Dubois-Reymond, Alard, von Neuchätel, in Zürich Zentralsekretär Kollektivunterschrift zu zweien 13 Brändli, Christoffel, vonEschenbach SG, in Landquart Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 9 16m Profos-Meier, Brigitta, von Dürnten und Matzendorf, in Zug Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zuzweien Vorstandes 9 13 Graf, William, von Wynigen, in Lausanne Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
10 12m Grandjean, Josiane, von Enney, in Zürich Kollektivunterschrift zu zweien
10 12m Steffen, Adelheid, von HasleLU, in Luzern Kollektivunterschrift zu zweien
12 14 Grandjean, Josiane, von Enney, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 12 17 Steffen, Adelheid, von Hasle LU, in Luzern Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 12 18m Zumbühl, Markus, vonSins, in Luzern Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 13 16m Roos-Niedermann, Rita, von Lichtensteig, in Lichtensteig Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 13 17 Käser, Hanspeter, von Zürich, in Sarnen Mitglieddes Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 14 45 Dettling, Urs, von Lauerz, in Stäfa Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 14 16 du Bois-Reymond, Alard, von Neuchätel, in Zürich Direktor Kollektivunterschrift zu zweien 14 18 Zwyssig, Jörg, von Seelisberg, in Cham Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 15 47 Rey, Benoit, von Fribourg, inFribourg Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 16 35 Profos-Meier, Brigitta, von Dürnten und Matzendorf, in Zug Präsidentin des Kollektivunterschriftzu zweien Vorstandes 16 37 Roos-Niedermann, Rita, von Lichtensteig, in Lichtensteig Direktorin Kollektivunterschrift zu zweien 17 41 Reichlin, Gerhard,von Schwyz, in Stans Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 17 36 Frei Rasting, Dorothea, von Diepoldsau, in Zürich Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 18 36 Zumbühl, Markus, von Zürich, in Zürich Mitgliedder Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 19 35m Neck, Jürg, von Richterswil undZürich, in Richterswil Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 35 Previtali, Adriano, von Arvigo, in Roveredo GR Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 35 39 Neck, Jürg, von Richterswil, in Olten Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung
Zürich, 31.03.2022 Fortsetzung auf der folgenden Seite
MW
Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-103.189.584 Pro Infirmis Zürich 4
Alle Eintragungen Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart 36 44 Egli, Susanne Annemarie, von Wädenswil, inErlenbach ZH Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 36 47 Stahel, Susanne Caroline Veronika, von Zell ZH, in Zürich Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 38 44 Broquet, Charles Paul Henri,vonDelémont,inDelémont Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 38 Künzle, Hans, von Nürensdorf, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 38 Leemann, Manuela Margerita, von Winterthur, in Zug Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 38 Lohr, Christian Beat, von Kreuzlingen, in Kreuzlingen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 38 41 Lüthi-Affolter, Ruth Magdalena, von Oekingen, in Fribourg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 41 Schwyn, Hans, von Sirnach, in Sirnach Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 38 Huggenberger, Felicitas, von Seon, in Pfäffikon Direktorin Kollektivunterschrift zu zweien 39 Denoth, Renato, von Valsot, in Winterthur Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 41 Egli, Johann Peter, von Pfaffnau, in Hochdorf Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 41 Bringhen, Jean-Pierre, von Visp, in Visp Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 41 Hügli-Jost, Sandra, von Wynigen, in Küsnacht (ZH) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
41 Sadis, Laura, von Lugano, in Lugano Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung
Vorstandes 43 Knüsel, René, von Risch, in Saint-Sulpice (VD) Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
44 46m Janett, Daniel Paul, von Arosa, in Baden Kollektivprokura zu zweien
45 Dörflinger, Monika Barbara, von Zürich, in Wohlen (AG) Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 46 Janett, Daniel Paul, von Arosa, in Baden Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung CONVISA Revisions AG (CHE-113.961.292), in Schwyz Revisionsstelle 47 Thomann, Roland, von Hasliberg, in Küsnacht (ZH) Kollektivunterschrift zu zweien 47 Zufferey, Stéphanie Fernande Justine, von Château-d'Oex, in Kollektivunterschrift zu zweien Attalens
Zürich, 31.03.2022 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie ton allfällig seit 13.09.1988 gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Beglaubigter Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält. Auszug
Der Registerführer i.V.
Srem 3AGbR 1
ZERTIFIKAT Der Verein Pro Infirmis, Zürich, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2019 bis 31.12.2023.
1EWO»
IFIZI PTIFICA
ERTIF
Stiftung Zewo
K9r 74 Kurt Grüter Martina Ziegérer Präsident Geschäftsleiterin
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
9
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des InnernEDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera GeschäftsfeldInvalidenversicherung Confederaziun svizra
Name DO/VN: Pro Infirmis Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)
Hinweis: Diese Liste istnur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen. Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- Organisation (vollständige Bezeichnung) ord. IV- Eigenleistungs- Kantons- Sprach- Nr. Webseite und BSV-Nr. (wenn neu, dannals "neu"bezeichnen) Beitrag2022 fähigkeit eine zugehörig-keit region Info-Mailadresse => GLN(via in CHF Kürzung zur (Sitz) (D/F/I) REFDATA); falls Folge? vorhanden Xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch
2033 www.entlastungsdienst.ch
Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Bern 189'000 nein BE D be@entlastungsdienst.ch www.insieme-cerebral-gr.ch
2043 insieme Cerebral Graubünden 5'300 nein GR D
info@insieme-cerebral-gr.ch Entlastungsdienst Schweiz - www.entlastungsdienst.ch 2047 Kanton Zürich 161'000 nein ZH D zh@entlastungsdienst.ch www.entlastungsdienst-
2078 Entlastungsdienst Ostschweiz 98'000 nein SG D ostschweiz.ch
info@entlastungsdienst- ostschweiz.ch www.marfan.ch
2089 Marfan Stiftung Schweiz 91'300 nein BE D
info@marfan.ch
093 Stiftung Mosaik 999'200 nein BL D www.stiftungmosaik.ch
info@stiftungmosaik.ch 102 traversa Netzwerkfür Menschen miteiner psychischen Erkrankung 613'400 nein LU D www.traversa.ch info@traversa.ch
2125 insieme Ausserschwyz 9'750 nein SZ D www.insieme-ausserschwyz.ch
info@insieme-ausserschwyz.ch
2140 insieme Innerschwyz 30'100 nein SZ D www.insieme-innerschwyz.ch
info@insieme-innerschwyz.ch www.apwschweiz.ch
2146 Arbeitsgemeinschaft pro Wahrnehmung - APW 50'300 nein SG D
info@apwschweiz.ch
2151 Frauenzentrale St.Gallen 130'500 SG D www.fzsg.ch
nein hed@fzsg.ch www.kind-autismus.ch
2169 Stiftung Kind und Autismus 102'000 nein ZH D
info@kind-autismus.ch www.bethchana.ch
2209 Beth Chana Verein fürjüdische Behinderte 23'250 nein ZH D
verein@bethchana.ch www.drahtzug.ch
2213 Verein Werkstätte Drahtzug 209'000 nein ZH D
kundendienst@drahtzug.ch Verein für Sozialpsychiatrie Thurgau www.vsptg.ch
2225 104'000 nein TG D
fritz.zweifel@vsptg.ch
2226 Stiftung Wisli 253'500 ZH D www.stiftungwisli.ch
nein info@wisli.ch
2258 athalie Stiftung 87'000 nein BE D www.nathaliestiftung.ch
sekretariat@nathaliestiftung.ch www.ccsi.ch
3001 Centre de Contact Suisses-Immigrés (CCSI) 77'000 nein GE F
admin@ccsi.ch Fondation pour la formation continue des personnes en situation de www.cfc-bz.ch
3049 304'950 nein FR F
andicap (CFC) info@cfc-bz.ch
3069 Association Genevoise des Malentendants (AGM) 256'700 nein GE F www.agdm.ch
info@agdm.ch www.emera.ch
3163 Fondation Emera 2'694'500 nein VS F
info.sion@emera.ch 4005 Entlastungsdienst Schweiz, Aargau-Solothurn 168'000 nein AG D www.entlastungsdienst.ch ag-so@entlastungsdienst.ch www.zentrumselbsthilfe.ch
029 Zentrum Selbsthilfe 218'000 nein BS D
mail@zentrumselbsthilfe.ch www.rheinleben.ch
4031 Stiftung Rheinleben 1'183'000 nein BS D
info@rheinleben.ch www.igsp.ch 4275 Verein Interessengemeinschaftfür Sozialpsychiatrie Zürich (IGSP) 273'000 nein ZH D info@igsp.ch www.noveos.ch
4279 Noveos 149'500 nein ZH D
info@noveos.ch www.toepferhaus.ch
5083 Töpferhaus Aarau 52'000 nein AG D
info@toepferhaus.ch www.aes.ch
5151 Arbeitsgemeinschaft Ess-Störungen AES 35'000 nein ZH D
info@aes.ch
5191 Fachstelle Autismushilfe Ostschweiz 105'400 SG D www.autismushilfe.ch
nein info@autismushilfe.ch
6107 Verein Begleitetes Wohnen Bürglen 58'500 nein TG D www.bwb-buerglen.ch
annamarie.faessler@buerglen.net www.epi-ge.ch
6108 Etablissements publics pourl'intégration (EPI) 221'000 nein GE F
delphine.mandalaz@epi.ge.ch BündnerHilfsverein für psychisch kranke Menschen www.hilfsverein-gr.ch
6119 221'000 nein GR D
info@hilfsverein-gr.ch
6130 www.saentisblick.org
Verein Säntisblick 195'000 nein AR D info@saentisblick.org www.proinfirmis.ch
4254 Pro Infirmis 32'381'748 nein ZH D info@proinfirmis.ch oder
direktion@proinfirmis.ch Total 41750'299
Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, beläuft sichdie 137'123 DO-Entschädigung pro Jahr auf
Visum VN: Datum:
Vertragsperiode2024 - 27 datum
1
Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Fachkonzept Begleitetes Wohnen Fachkonzept Bauberatung (Dossier- und Kurzberatungen) Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG
10 R
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
XEinzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Sozialberatung bietet systemisch-lösungsorientierte Beratung, Begleitung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Bezugspersonen an. Menschen mit Behinderungen werden in der Sozialberatung bei der Bewältigung der aktuellen Lebenssituation, in ihrer selbstbestimmten Lebensplanung, bei der Verwirklichung ihrer Ziele und der Durchsetzung individueller Rechte unterstützt. Die Sozialberatung unterstützt beim Erschliessen persönlicher, materieller, sozialer und professionelle Ressourcen zur Bewältigung der Problemsituation bzw. Fragestellung. Dies im Sinne der «Hilfe zur Selbsthilfe». Die Sozialberatung versteht sich als Unterstützung für die betroffenen Menschen, und hat die Befähigung als oberstes Ziel. Die Beratungsschwerpunkte und Lösungswege orientieren sich an den individuellen Ressourcen und am individuellen, aktuellen Informations- und Unterstützungs-Bedarf der Klient*innen. Beraten wird in folgenden Themen: Psychosoziale Unterstützung in allen Lebensbereichen Beratung und Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Sozialversicherungsbereich Erschliessen aller Ressourcen, die eine selbstbestimmte Lebensführung unterstützen -
insbesondere finanzielle Ressourcen Unterstützung bei der Suche nach möglichen und gewünschten Wohnformen, Arbeits- und Ausbildungsplätzen Unterstützung im Bereich Freizeit, Transport und Mobilität Erschliessen von Ressourcen und Entlastung im sozialen Umfeld Vermittlung weitergehender Dienstleistungen, Hilfsmittel
Um das Beratungsangebot niederschwellig und möglichst für alle zugänglich zu machen, können verschiedene Angebote unterschieden werden: Klassische Sozialberatung, Face-to-Face Anonyme Beratung: Online Video-Beratung Telefonberatung Kurzberatungen Chatfunktionen (in Pilotprojekten) Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
00
Peerberatung Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch
Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Das Ziel Hauptziel der Beratung ist Menschen mit Behinderungen (und ihre Angehörigen und Bezugs- personen) so zu unterstützen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und kompetent in allen für sie relevanten Lebenslagen teilhaben können.
Spezifisch: Die Klient*innen gelangen aus unterschiedlichen Lebenssituationen zu Pro Infirmis. In ei- nem Intakegespräch wird der Bedarf an Informationen und Unterstützung eruiert und ein spezifi- sches Ziel vereinbart. Unabhängig vom individuellen Ziel verfolgt die Sozialberatung von Pro Infirmis folgende spezifische Wirkungsziele: -Die Klientinnen und Klienten erhöhen oder bewahren ihre Selbstbestimmung und sind in der selbst- bestimmten Entscheidungsfindung befähigt. -Die Klientinnen und Klienten können ihre Teilhabe an den individuell relevanten Lebensbereichen erhöhen oder bewahren. - Die Klientinnen und Klienten können ihre persönlichen Ressourcen des Sozialraumes erhöhen oder bewahren und wissen diesen zu nutzen. - Die Klientinnen und Klienten fühlen sich durch Beratung gestärkt und entlastet.
Messbar: Auf der Klientenebene werden die Ziele am Ende der individuellen Beratung ausgewertet. Zudem erfolgt alle vier Jahre eine Zufriedenheitsumfrage, in der die individuellen Ziele, die Wirkungs- ziele und die Zufriedenheit mit der Beratung eruiert wird.
Aktionsorientiert: Die individuellen Ziele der Klientinnen und Klienten werden in der Beratung so her- untergebrochen, dass sie Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Dabei wird klar definiert, wel- che Handlungen der Klient, die Klientin unternimmt, welche Unterstützung seitens der beratenden Person erfolgt und was es u.U. von Drittpersonen zu unternehmen gibt.
Realisitisch: Die oben erwähnte Aktionsorientierung gelingt nur, wenn das Ziel auch attraktiv und re- alstisch zu erreichen ist. Umso wichtiger ist die Haltung von Pro Infirmis, dass der Klient, die Klientin Experte seines Lebens ist und am besten weiss, was er/sie braucht. Die Ziele werden daher im Sinne von "nichts über uns ohne uns" weg vom Fürsorge-Gedanke hin zu Selbstbestimmung und Em- -
powerment formuliert.
Terminiert: Zu guter Letzt ist es wichtig, dass die Schritte und Massnahmen terminiert werden, im Prozessverlauf wenn nötig aber auch angepasst werden können.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8
MA/N
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit einer Behinderung sowie Personen, die sich durch Krankheit oderUnfall von einer Behinderung bedroht sind. Zur Zielgruppe gehören auch Angehörige und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderungen. Behinderungsspezifische Fragestellungen (wie z.B. Sucht, Sehbehinderung, chronische Krankheiten etc.) werden bei Bedarf und Vorhandensein an darauf spezialisierte Organisationen triagiert. Einige UVN haben einen spezifischen Fokus aufeine Behinderungsart: Autismus-Spektrum-Störung: Stiftung Kind & Autismus, Stiftung Nathalie, APW und Autismushilfe Ostschweiz Psychische Behinderung: Traversa und Rheinleben
Hörbehinderung: Association génevoise des malentendants (agdm)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Die Beratungsstellen sind architektonisch und in der Kontaktaufnahme barrierefrei. Ein landesweites Netz von Beratungsstellen ermöglicht einen einfachen Zugang zu den Angeboten. Die Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch, per email oder über die Homepage (Pilotprojekt) möglich. Bei Bedarf und Ressourcen werden für die Beratungsgespräche Dolmetscher*innen organisiert. Relevante Dokumente und Informationen sind mehrheitlich in Leichter Sprache vorhanden.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8
M
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Dienstleistungen sind voneinander abgegrenzt.
Die Sozialberatung grenzt sich insbesondere ab von: Begleitetes Wohnen
Assistenzberatung (Leben mit einer Assistenz)
Treuhanddienste oder administrative Unterstützungen Beratung hindernisfreies Bauen
Vermittlung von Assistenz- und Betreuungsdiensten Auskünfte (LUFEB) Vormundschaftliche Mandate Finanzielle Direkthilfe für Menschen mit Behinderungen (FLB) Leistungsaufträgen aus den Kantonen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8
.
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Konzepte und Prozesse definieren die Leistungen und sind die Grundlagen einer Qualitätssicherung. Der Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch ist mit spezifischen Gefässen sichergestellt. Zudem besteht ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein Internes Kontrollsystem (IKS) definiert Prozesse und dient der Qualitätssicherung. Zudem tragen die regelmässigen Umfragen bei den Klientinnen und Klienten zur Qualitätssicherung bei. Die direkten Rückmeldungen aus der Klientenarbeit und das partnerschaftliche Zusammenarbeiten sind Garanten für eine hohe Zufriedenheit und Arbeitsqualität. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Xja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Als grösste nationale Fach- und Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe gilt Pro Infirmis als erste Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen. Die Sozialberatung wird in allen Kantonen angeboten.
Die kantonalen Geschäftsstellen und die Unterleistungsvertragsnehmer (UVN) vernetzen sich im Kanton. Auch ein jährliches UVN-Treffen dient der Koordination untereinander. Zudem triagiert Pro Infirmis, wo immer nötig, zu spezifischen Fachorganisationen (z.B. Ligen, Schuldenberatung, Sozialämtern und -diensten, Selbsthilfegruppen etc.). Die Dachorganisation erarbeitet fachliche Grundlagen, die teilweise auch anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Zudem engagiert sich Pro Infirmis bei der Erarbeitung von Grundlagen bei Externen, wie Fachhochschulen, beim Bund, in den Kantonen usw.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene XFachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 342000 342000 342000 342000 1368000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 8000 8000 8000 8000 32000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 350000 350000 350000 350000 1400000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 32000000 32000000 32000000 32000000 128000000 Personalkosten CHF 16000000 16000000 16000000 16000000 64000000 Sachkosten/Umlagen CHF 48000000 48000000 48000000 48000000 192000000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 12500000 12500000 12500000 12500000 50000000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 30500299 30500299 30500299 30500299 122001196 Finanzhilfe BSV CHF 43000299 43000299 43000299 43000299 172001196 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) X Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8
N
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen:
Ort/Datum Din H./2,23
Vertragsnehmerin
P.Y Pulpeslnad Ort/Datum Ben 29.1.2013
Bundesamt für Sozialversicherungen eA
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/8
V
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Vermittlung von Betreuungsdiensten Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Dienstleistung Vermittlung von Betreuungsdiensten richtet sich an betreuende Angehörige / Bezugspersonen. Sie bietet betreuenden Angehörigen und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderungen insbesondere regelmässige oder im Einzelfall punktuelle Entlastungseinsätze an. Die Vermittlungsstelle übernimmt die Bedarfsabklärung, die Vermittlung (Suche, Auswahl, Anstellung und Führung geeigneten Personen) sowie die Koordination der Einsätze. Die Einsätze werden regelmässig überprüft und falls nötig angepasst.
Die Vermittlung von Entlastungspersonen sowie die optimale Koordination der Einsätze entlastet die betreuenden Angehörigen / Bezugspersonen. Die Betreuung im familiären Umfeld ermöglicht Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen mit Behinderungen, die noch Zuhause wohnen, ein fortbestehendes inklusives Leben in der Familie.
Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Die Vermittlung bezweckt das Einrichten einer regelmässigen oder in Einzelfällen einer punktuellen Entlastung von Angehörigen / Bezugspersonen. Betreuende Angehörige / Bezugspersonen haben dadurch mehr Zeit für sich und für andere Familienmitglieder oder sie können anderen Aufgaben nachgehen. Gleichzeitig wird das Risiko von Erschöpfung und sozialer Isolation verringert.
Die Dienstleistung trägt auch zur sozialen Anerkennung der Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen / Bezugspersonen bei. Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0
Regelmässige Klient*innen-Befragungen geben Feedback über die Zufriedenheit und Angemessenheit der Entlastung.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
5
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Dienstleistung kann von allen Angehörigen / Bezugspersonen, die eine Person mit Behinderung begleiten/betreuen, in Anspruch genommen werden. Die Person mit Behinderungen ist indirekt Klient*in der Dienstleistung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Ein barrierefreier Zugang zu der Dienstleistung ist möglich.. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzungen innerhalb der Dienstleistungskategorien werden vorgenommen. Abgrenzung zu anderen Handlungsfeldern der Entlastung und anderen Unterstützungsleistungen (wie Assistenz) für betreuende Angehörige / Bezugspersonen ist gewährleistet.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
To
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausch, Weiterbildungen und Kundenzufriedenheitsbefragungen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Koordination erfolgt u.a. mit folgenden Organisationen: https://www.info-workcare.ch/de https://www.cipa-igab.ch/de/startseite/ Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Y 5
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 36000 36000 36000 36000 144000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 1000 1000 1000 1000 4000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 37000 37000 37000 37000 148000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 2650000 2650000 2650000 2650000 10600000 Personalkosten CHF 1550000 1550000 1'550'000 1550000 6200000 Sachkosten/Umlagen
Total Kosten CHF 4200000 4200000 4200000 4200000 16800000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 2000000 2000000 2000000 2000000 8000000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1250000 1250000 1250000 1250000 5000000 Finanzhilfe BSV CHF 3250000 3250000 3250000 3250000 13000000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/Version 1.0 5/6
M2U
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 5.12.2023
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger / /
464 Ort/Datum
Den 29.11.6093
Bundesamt für 2 Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
N
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Begleitetes Wohnen Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Begleitetes Wohnen bietet Menschen mit Behinderungen, die selbstständig und selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben, zu Hause Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und der Gestaltung des Lebensumfelds. Diese Leistung, die sich auf die individuellen Bedürfnisse stützt und handlungsorientiert ist, beruht auf einer personalisierten Unterstützung, einer Aktivierung und Mobilisierung der Ressourcen und Kompetenzen der Menschen mit Behinderungen. Um die Handlungskompetenz zu stärken, kann die geleistete Unterstützung verschiedene Formen annehmen: -Unterstützung beim Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben und administrativen Aufgaben - Planung von Handlungen in allen Lebensbereichen
- Begleitung bei der Haushaltführung
- Anleitung, Training und Organisation verschiedener Aktivitäten - Unterstützung bei der beruflichen Tätigkeit - Beziehungen zu sich selbst und zu anderen - Selbstreflexion und Diskussion - Erwerb und Vermittlung von Wissen - Teilhabe im Sozialen Umfeld Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Das Begleitete Wohnen bietet Menschen mit Behinderungen eine persönliche Unterstützung zu Hause an, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, Fähigkeiten zu stärken oder zu erhalten, und um persönliche Entwicklungs- und Lernprozesse zu unterstützen. Das Begleitete Wohnen trägt
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen in eine selbständige Wohnform wechseln können, zu Hause bleiben oder dass Aufenthalte in Einrichtungen hinausgezögert werden. Dies ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, mehr Verantwortung zu übernehmen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, individuelle Rechte auszuüben und die Teilhabe und den Einbezug in allen Bereichen des täglichen Lebens aufrechtzuerhalten.
Die Unterstützung im Rahmen des Begleiteten Wohnens ist auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen zugeschnitten und personalisiert, um die Autonomie und Selbstbestimmung zu fördern. Die konkreten Bedürfnisse und Ziele, die erreicht werden sollen, werden gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten und ihren Betreuerinnen und Betreuern festgelegt.
Die Ziele werden so definiert, dass sie durch ein schrittweises Vorgehen erreichbar sind. Der Beginn und das Ende der Dienstleistung werden im Rahmen der Einsatzvereinbarung festgelegt und an veränderte Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten angepasst. Die Ziele des Begleiteten Wohnens werden von der Klientin oder dem Klienten formuliert und definiert. Sie werden durch eine Situationsanalyse und regelmässige Standortbestimmungen validiert, die eine progressive Entwicklung hin zu diesen Zielen ermöglichen. Die Ziele werden unter Berücksichtigung der vorhandenen oder entwickelbaren Ressourcen und Kompetenzen festgelegt.
Die Intervention wird geplant und durch eine Einsatzvereinbarung geregelt, in der die Termine und Fristen festgelegt werden. Die Intervention wird beendet, sobald die Klientin oder der Klient sie nicht mehr benötigt. Wenn möglich, wird die Unterstützung auch reduziert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7
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Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen und selbstständig in einer eigenen Wohnung leben möchten. Um ein bedarfsorientiertes Angebot bereitzustellen, macht Pro Infirmis keine Einschränkungen bezüglich der Art der Behinderung. Die Dienstleistung richtet sich vor allem an Menschen mit kognitiven Behinderungen, Lernbehinderungen, Hirnverletzungen oder psychischen Behinderungen. Bei den UVN richtet sich die Dienstleistung eher an Personen mit einer psychischen Behinderung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung XKundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch X Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: (Leichte Sprache)
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Das Begleitete Wohnen findet hauptsächlich in der Wohnung der betreuten Person statt. Die Klientinnen und Klienten haben mehrere Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen: persönlich, telefonisch oder über digitale Zugänge. Die Dokumente, in denen die Dienstleistung vorgestellt wird, sind in Leichter Sprache vorhanden. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Dienstleistungen sind voneinander abgegrenzt. Das Begleitete Wohnen ist somit abgegrenzt von:
-Assistenzberatung (Leben mit einer Assistenz) -Stationäre Angebote, wie betreute Wohnformen, Wohnschulen, Tagesstätten etc. -Beratung
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
y
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
WUr
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Überprüfung anhand von Konzepten, Prozessen, Weiterbildungen, Erfahrungsaustausch und Sitzungen zu Fachthemen, insbesondere zu Fragen der Selbstbestimmung, Teilhabe und Mitwirkung; etc. Zudem tragen die Standortbestimmungen und regelmässigen Befragungen der Klienten und Klientinnen zur Qualitätssicherung bei. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Als grösste private Dachorganisation der Schweiz im Bereich der Beratung von Menschen mit Behinderungen übernimmt Pro Infirmis eine leitende Funktion. Sie verfügt über die Ressourcen und die Professionalität, um Grundlagen zu erarbeiten, die von anderen Organisationen im Behindertenbereich genutzt werden können. Zudem arbeitet Pro Infirmis mit Menschen mit Behinderungen als Fachexperten, Externen wie Hochschulen, Bund, Kantone usw. zusammen, wodurch die Koordination zwischen den Akteurinnen und Akteuren verbessert werden kann. Das Begleitete Wohnen ist eine Dienstleistung, die in fast allen Kantonen angeboten wird, und Pro Infirmis sorgt für die Koordination und Vernetzung in der ganzen Schweiz. Die kantonalen Geschäftsstellen und die UVN vernetzen sich in den Kantonen. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
P120
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 145000 145000 145000 145000 580000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 750 750 750 750 3000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 145750 145750 145750 145750 583000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 11500000 11500000 11500000 11500000 46000000 Personalkosten CHF 4300000 4'300'000 4300000 Sachkosten/Umlagen 4300000 17200000
CHF 15800000 15800000 15800000 15800000 63200000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 9300000 9300000 9300000 9300000 37200000 Liste ankreuzen) CHF 4700000 4700000 4700000 4700000 18300000 Finanzhilfe BSV CHF 14000000 14000000 14000000 13500000 55500000 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7
R
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 (5.2.2023
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
Uihih Ort/Datum Ben+ 29.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 42
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7
9
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art.74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bauberatung
Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Bauberatung -Zu individuellen Wohn- und Baufragen mit dem Ziel, die autonome Lebensweise am Wohnort, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz sowie allfällige Unterstützung und Pflege durch Dritte oder Angehörige zu ermöglichen. - Zur Sensibilisierung und Interessenvertretung in Planungs- und Bauprozessen mit dem Ziel, der
Förderung einer hindernisfreien baulichen Umwelt, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Beruf, Gesellschaft und Wohnen gewährleistet.
Link zur Webseite der Organisation: https://www.proinfirmis.ch/
In folgenden Kantonen bietet Pro Infirmis die Bauberatung an: https://www.proinfirmis.ch/angebot/basel-stadt/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html https://www.proinfirmis.ch/fr/prestations/geneve/conseil-en-construction-sans-obstacles.html https://www.proinfirmis.ch/angebot/graubuenden/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html https://www.proinfirmis.ch/fr/prestations/jura/conseil-en-construction-sans-obstacles.html https://www.proinfirmis.ch/fr/prestations/neuchatel/conseil-en-construction-sans-obstacles.html https://www.proinfirmis.ch/angebot/schaffhausen/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html https://www.proinfirmis.ch/angebot/thurgau/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html https://www.proinfirmis.ch/angebot/zug/fachberatung-hindernisfreies-bauen.html
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert)
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0
UG
Erstellen der baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause und am Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie der baulichen Voraussetzung für die Pflege und Unterstützung durch An- gehörige oder Dritte. Beratung über mögliche Anpassung der baulichen Situation zu Hause, am Arbeits- oder Ausbildungs- platz an die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person mit Behinderungen (IV-Berechtigte) mit dem Ziel der grösstmöglichen Selbständigkeit im Alltag. Dazu gehören: Abklärung der Bedürfnisse der betroffenen Person, der baulichen Situation vor Ort und der bautechnisch möglichen Massnahmen; Ausarbeitung von Lösungen, deren Dokumentation und Anträgen zu Handen der Versicherungen.
Förderung einer hindernisfreien Bauweise in allen Regionen der Schweiz. Schaffung der baulichen Vo- raussetzungen, um die Eingliederung im Sinne des IVG zu ermöglichen: das selbständige Wohnen, die Eingliederung in der Arbeitswelt, die Teilhabe am öffentlichen Leben und die Mobilität mit öffentli- chen Verkehrsmitteln. Sensibilisierung Bauverantwortlicher, Vermitteln der Anforderungen an eine hindernisfreie Architek- tur im Rahmen von Ausbildungsprogrammen, Aktionen und Veranstaltungen mit Planern, Bauherren und Behörden; Vertretung der Interessen aller Behindertengruppen bei der Erarbeitung von Gesetzen und Regelungen und bei der Projektierung im Baubereich. Ziel ist bei relevanten Projekten phasengerecht die hindernisfreie Bauweise einzuforden, damit öf- fentliche Bauten und Anlagen in gleichberechtigter Weise für Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich sind. Die Chancengleichheit bei der Wohnungssuche und die Integration in den beruf- lichen Alltag wird erhöht, wenn Wohnungen und Arbeitsplätze zugänglich und leicht anpassbar sind.
Die Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen ist zeitlich begrenzt und erfolgt im Rahmen eines Projekts und ist somit terminiert. Interventionen erfolgen punktuell im Projektverlauf und Massnahmen zur Sensibilisierung kontinuierlich.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/Version 1.0 2/6
Y
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) - Personen mit Behinderung, welche aufgrund baulicher Gegebenheiten an ihrem Wohn-, Arbeits- oder
Ausbildungsort in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind, sowie deren Angehörige. Dies betrifft insbesondere Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderung - Des Weiteren: alle Personen, die mit der Umsetzung einer hindernisfreien Bauweise konfrontiert sind, als Nutzer*in, Angehörige, Planende, Bauherren, Behörden, Gesetzgeber, Politik, Ausbildungsinstitutionen etc.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Hindernisfreier Zugang zu den Beratungsstellen; Webseite hindernisfrei zugänglich Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Allgemeine Medien und Öffentlichkeitsarbeit Medien und Publikationen Art. 21 IVG und Art. 14 IVV, HVI sowie entsprechende Verfügungen der IV
Baugesuchsprüfung
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
T4
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Regelmässige Klientenbefragungen Regelmässige Arbeitsgruppen mit den Kantonalen Geschäftsstellenleitungen Regelmässiger Erfahrungsaustausch der kantonalen Fachberater*innen Stichprobenweise Überprüfung von Fallbeispielen im Rahmen der Netzwerktreffen Analyse der Leistungen Statistik über die Beratung der individuellen Anpassungen
Schulungen, regelmässiger Erfahrungsaustausch im Rahmen von Netzwerktreffen, Diskussion von Anforderungen, Lösungen und Fallbeispielen, stichprobenweise Analyse der Hindernisfreiheit ausgeführter Objekte, Analyse der Leistungen, Statistik über Beratungsfälle, Interventionen und Sensibilisierungsmassnahmen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen. Schnittstellen zu anderen relevanten Akteuren (z.B. SAHB, Rehabilitation, Vermieter*innen, Sozialversicherungsberater*innen, usw.) werden koordiniert. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Betroffene begleiten die Weiterbildung derBaufachpersonen. Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eigenen Betroffenheit (Person mit Behinderungen, Angehörige*r) in der Beratung eingesetzt.
Zusammenarbeit von Fachpersonen und Betroffenen (Begleitung, Coaching) bei Beratungen und Sensibilisierungen. Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eigenen Betroffenheit (Person mit Behinderungen, Angehörige) in der Beratung und Interessenvertretung eingesetzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
MU0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 6200 6200 6200 6200 24800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 250 250 250 250 1000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 6450 6450 6450 6450 25800 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 420000 420000 420000 420000 1680000 Personalkosten CHF 310000 310000 310000 310000 Sachkosten/Umlagen 1240000
CHF 730000 730000 730000 730000 2920000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 202000 202000 202000 202000 808000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 410000 410000 410000 410000 1640000 Finanzhilfe BSV
Total Erträge CHF 612000 612000 612000 612000 2448000
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
hl
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum 0 1S.12.2023
Vertragsnehmerin 4UA 7
Ort/Datum Ben 29.4.0023
Bundesamt für Sozialversicherungen 221
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
00420
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Relevante Themen und Informationen werden möglichst barrierefrei erarbeitet und aufbereitet. Menschen mit Behinderungen, Angehörige und weiteren Bezugspersonen können sich einfach und schnell informieren. Das erlaubt Menschen mit Behinderungen eine grössere Selbstbestimmung. Die Medien werden regelmässig aktualisiert und auf ihre Nutzung hin überprüft. Die Medien und Publikationen werden in ihrer Form und Aufbereitung adressatengerecht gestaltet (Leichte Sprache, Barrierefreie Webseiten etc.).
Dazu zählen Periodisch erscheinende Publikationen (Zeitschriften, Rundbriefe) Informationsbroschüren Info- und Merkblätter Eigene Webseiten und partnerschaftliche Webplattformen Digitale Produkte mit Infos für Zielgruppe (Bspw. Digitale Zugänglichkeitspläne)
Alle UVN erstellen Medien mit Informationen für Menschen mit Behinderungen, Angehörige und weitere Bezugspersonen.
Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch https://www.eurokey.ch/ https://www.procheconnect.ch/ Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0 Y
Informationen werden gebündelt sowie zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung gestellt. Menschen mit Behinderungen, Angehörige und weiteren Bezugspersonen finden schnell und einfach Zugang zu barrierefreien Informationen rund um das Thema Behinderung und zu Ange- boten in diesem Bereich. Zugang zu Informationen ist ein wichtiger Faktor hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Es werden aktuell diverse Projekte geführt, die die digitalen Möglichkeiten vermehrt nutzen. Die Zugänge zu Dienstleistungen und die Dienstleistungen selber sollen damit vielfältiger ausgestaltet werden.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdieZielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Medien und Publikation richten sich in der Regel an alle Zielgruppen. Bei UVN, die ihre Angebote spezifisch auf eine Zielgruppe richten (Psychische Behinderung, Hörbehinderung), sind die Dokumente dementsprechend ausgestaltet.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: J Umfeldanalyse Andere: X Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die anhaltende Nachfrage nach bestehenden Informationsbroschüren, Merkblätter oder ähnliches ist Indikator, dass weiterhin Bedarf besteht. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wenn immer möglich, werden die Medien und Publikationen barrierefrei und adressatengerecht erstellt. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzungen innerhalb der Dienstleistungskategorien werden vorgenommen. Fundraising: Publikationen an Spender*innen Kommunikation: interne Dokumente, Tätigkeitsberichte, Intranet
LUFEB: Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Der Inhalt und die Gültigkeit von Medien und Publikationen wird regelmässig überprüft und angepasst. Dabei wird auch die Relevanz gemäss Art. 74 IVG geprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Zugänglichkeit der Medien und Publikationen gelegt (Barrierefreie Webseite, Übersetzung in Leichte Sprache etc.). Die Massnahmen müssen dabei stets zweckmässig und kosteneffizient sein.
Für Pro Infirmis gelten vordefinierte Qualitätsstandards und es gibt eine Kommunikationsstrategie sowie ein CD/CI. So ist beispielsweise die Webseite von Pro Infirmis von „Access for all“ mit AA+ zertifiziert. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Als grösste nationale Fach- und Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe im Bereich der Beratung von Menschen mit Behinderung nimmt Pro Infirmis eine Leadfunktion ein. Das heisst, dass aufgrund der Professionalität und vorhandenen Ressourcen Grundlagen erarbeitet werden, die anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden können. Auch engagiert sich Pro Infirmis bei der Erarbeitung von Grundlagen bei Externen, wie Fachhochschulen, beim Bund, in den Kantonen usw. Das trägt zur Koordination bei. Ein Abgleich findet vor allem statt bei nationalen/ regionalen Themen, wie bspw. die Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen und Selbstvertretung, politische Teilhabe oder dort, wo ein Netzwerk besteht (Netzwerk Hindernisfreies Bauen). Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Im Bereich der Medien und Informationen braucht es Fachwissen im Bereich der Kommunikation und Technik. Für die Aufbereitung der Inhalte und Überprüfung der technischen Möglichkeiten werden entsprechende Fachleute beigezogen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 X
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 15000 15000 15000 15000 60000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 15050 15050 15050 15050 60200 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 720000 720000 720000 720000 2880000 Personalkosten CHF 630000 630'000 630000 630000 2520000 Sachkosten/Umlagen CHF 1350000 1350000 1350000 1350000 5400000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 400000 400000 400000 400000 1600000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 750000 750000 750000 750'000 2250000 Finanzhilfe BSV CHF 1150000 1150000 1150000 400000 3850000 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
18
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 5.12 20 . 2
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
A
KAUNG 1
Ort/Datum Beu 29. 1. 2023
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Mir
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 /VG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot besteht aus Erwachsenenbildungskursen, vorwiegend aber nicht nur, am Bedarf von Menschen mit einer kognitiven Behinderung/Lernbehinderung ausgerichtet. Diese finden in Form von Tages-, Block, Semester oder Jahreskursen statt und sind kostenpflichtig. Die Bildungsinhalte sind sehr vielfältig und decken folgende Themen ab: Allgemeinbildung, Kultur, Politik, Gesundheit, Persönlichkeitsbildung, Alltagsbewältigung, Lebensgestaltung. Das Ziel ist der Erwerb von Kompetenzen und Wissen, um möglichst autonom und selbstbestimmt zu leben. Es wird auch vermehrt versucht Kooperationen mit Anbieter der öffentlichen Erwachsenenbildung einzugehen, um der Prämisse der inklusiven Erwachsenenbildung (UN-BRK, Artikel 24) gerecht zu werden. Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Die Kurse ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen, wie es Artikel 24 der UN-BRK fordert, ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können (Abs. b). Menschen mit Behinderungen werden zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft befähigt (Artikel Abs. c). Damit dies gelingt, werden Informationen und Wissen vermittelt, um die Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmenden zu erweitern. Ziel ist die Förderung aller vier Kompetenzbereiche (Fach-, Sozial-, Selbst und -
Handlungskompetenzen).
Exemplarisch ein innovatives Beispiel:
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
A9e 20
Ziel: Befähigung, Förderung der selbstbestimmten Entscheidungsfindung, Förderung der politischen Teilhabe. https://www.proinfirmis.ch/politik/politinklusiv.html
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt inder Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/7
1U
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören bei Pro Infirmis vorwiegend Menschen mit einer kognitiven Behinderung/Lernbehinderung im Erwachsenenalter. Grundsätzlich ist jedoch bei den Kursen der Bildungsklubs von Pro Infirmis jede interessierte Person willkommen. Bei den UVN Drahtzug, Rheinleben und Traversa liegt der Fokus der Zielgruppe bei psychischen Behinderungen. Bei den UVN APW und Autismushilfe Ostschweiz liegt der Fokus auf Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen) Kurzinfo dazu Die Kursräume sind überwiegend architektonisch barrierefrei. Die Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch, oder elektronisch möglich. Die Kursprogramme sind elektronisch verfügbar und werden, wo notwendig, in Leichter Sprache verfasst. Auch die Kursunterlagen sind bei der Zielgruppe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vorwiegend in Leichter Sprache. Die Kurskosten sind tief gehalten, um Bildung möglichst allen zu ermöglichen. Einzelne Kurse werden auch online angeboten.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Die Dienstleistungen sind voneinander abgegrenzt. Die Kurse sind somit abgegrenzt von:
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7
dr
e Treffpunkte
Kursangebote im Ausland
LUFEB-Veranstaltungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7
1
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausche. Im einzelnen Kurs wird die Qualität durch Kursberichte der Kursleitenden sowie Kursbesuche der Fachverantwortlichen überprüft und reflektiert. Zudem gibt es am Ende von neuen Kursen Befragungen der Kursteilnehmenden. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Wie bei der Beschreibung der Leistung erwähnt, ist die Schweiz gefordert, ein inklusives Bildungssystem auf allen Stufen zu etablieren. Daher sind Synergien und Vernetzung unabdingbar, damit auch Organisationen der öffentlichen Erwachsenenbildung sensibilisiert werden für Menschen mit Behinderungen. Zudem wird auch die Angebotslandschaft im jeweiligen Kanton analysiert (z.B. Insieme, Procap). Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) XFachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Betroffene werden bei der Angebotsentwicklung miteinbezogen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7
1
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 1000 1000 1000 1000 4000 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 700 700 700 700 2800 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 55000 55000 55000 55000 220000 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 2000 2000 2000 2000 8000 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung -
Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027 CHF 2200000 2200000 Personalkosten 2200000 2200000 8800000
Sachkosten/Umlagen CHF 1850000 1850000 1850000 1850000 7400000
Total Kosten CHF 4050000 4050000 4050000 4050000 16200000
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe BSV (*Details in nachfolgender CHF 2180000 2180000 2180000 2180000 8720000 Liste ankreuzen) CHF 1320000 1320000 1320000 1320000 5280000 Finanzhilfe BSV CHF 3500000 3500000 3500000 3500000 Total Erträge 14000000
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7 M/
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 1c 028 S.12.202
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
V
1466 Ort/Datum Ben 29. 1.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 1
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7,
Wh1
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Kurse bieten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihre Freizeit aktiv zu gestalten sowie soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen. Die Kurse erlauben eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und wirken der Vereinsamung / Isolation entgegen. Die Kurse fördern zusätzlich die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen. Es werden Blockkurse, Tageskurse sowie Semester- und Jahreskurse angeboten. Es wird auch vermehrt versucht, Kooperationen mit Anbieter der öffentlichen Erwachsenenbildung einzugehen, um der Prämisse der inklusiven Erwachsenenbildung (UN-BRK, Artikel 24) gerecht zu werden. Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Die Kurse bieten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen die Freizeit zu gestalten.
Talente werden entdeckt und vielfältige Fähigkeiten werden entwickelt oder vertieft. Das fördert das Selbstbewusstsein, die selbstständige Bewältigung des Alltages und steigert die Lebensqualität. Das gemeinsame Tun wirkt einer Vereinsamung oder Isolation entgegen. Das gemeinsame Tun fördert auch die Entwicklung von Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen. Das heisst auch: Die Kurse ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen, wie es Artikel 24 der UN- BRK fordert, ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können (Abs. b).
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über dieZielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 0
K
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zur Zielgruppe gehören erwachsene Menschen mit vorwiegend einer kognitiven Behinderung oder einer Lernbehinderung. Bei den UVN Rheinleben und Traversa liegt der Fokus der Zielgruppe bei psychischen Behinderungen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichterSprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursräume sind überwiegend architektonisch barrierefrei. Die Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch, oder elektronisch möglich. Die Kursprogramme sind adressatengerecht aufbereitet, das heisst, wo nötig in Leichter Sprache verfasst. Die Kurskosten sind tief gehalten, um Bildung möglichst allen zu ermöglichen. Einzelne Kurse werden auch online angeboten.
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Die Dienstleistungen sind voneinander abgegrenzt. Die Kurse sind somit abgegrenzt von:
Treffpunkte Beratung in Gruppen
Kursangebote im Ausland
LUFEB-Veranstaltungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
U
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausche. Im einzelnen Kurs wird die Qualität durch Kursberichte der Kursleitenden sowie Kursbesuche der Fachverantwortlichen überprüft und reflektiert. Zudem gibt es am Ende von neuen Kursen Befragungen der Kursteilnehmenden.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die Schweiz fordert ein inklusives Bildungssystem auf allen Stufen zu etablieren. Daher sind Synergien und Vernetzung unabdingbar, damit auch Organisationen der öffentlichen Erwachsenenbildung sensibilisiert werden für Menschen mit Behinderungen und inklusiv ausgestaltete Angebote. Zudem wird auch die Angebotslandschaft im jeweiligen Kanton analysiert (z.B. Insieme, Procap). Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
MP42
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 800 800 800 800 3200 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 200 200 200 200 800 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 2500 2500 2500 2500 10000 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 430000 430000 430000 430000 1720000 Personalkosten CHF 380000 380000 380000 380000 1520000 Sachkosten/Umlagen CHF 810000 810000 810000 810000 3240000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 450000 450000 450000 450000 1800000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 350000 350000 350000 350000 1400000 Finanzhilfe BSV CHF 800000 800000 800000 800000 3200000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
16
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 / (6.02.2023
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
1 eufyNl. Ort/Datum Bem, R9.11.20l3
pf Bundesamt für Sozialversicherungen
/
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
9R
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027)-
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh. Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Treffpunkte bieten Freizeitmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit psychischen Behinderungen. Sie fördern die Kontakte und damit die Entwicklung von Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen in der Gruppe. Treffpunkte geben eine Wochenstruktur, dienen dem gemeinsamen Austausch und tragen zu einem selbstbestimmten und sozialen Leben bei.
Die Vielfalt der Treffpunkte spiegelt den aktuellen Bedarf. Je nach Bedürfnis der Betroffenen können im Vordergrund stehen: Treffen zur gemeinsamen Freizeitgestaltung / zu gemeinsamen Aktivitäten. Treffen, um das Vertreten persönlicher und gemeinsamer Interessen zu besprechen und üben. Dadurch wird die Selbstbestimmung und Teilhabe erhöht. Selbstvertretungen werden ermöglicht. Treffen, um den Umgang miteinander zu üben; Selbstvertrauen zu finden, um auch ausserhalb der Gruppe selbstbestimmter zu agieren.
Treffpunkte sind ein gutes Instrument für die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung und damit zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Eine klar definierte Gestaltung ermöglicht Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und Pflege sozialer Kontakte.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
2
Menschen mit Behinderungen stärken ihre Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen. Dies führt zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe.
Angehörige und Bezugspersonen erhalten die Möglichkeit zu Austausch und Informationen.
Die Treffpunkte werden regelmässig evaluiert und die Teilnehmenden in die Planung einbezogen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Dasjährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 2/6
Ue
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung 1
Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Der Schwerpunkt liegt bei Menschen mit psychischen Behinderungen und bei Menschen mit Autismus- Spektrum-Störungen (ASS) und ihren Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:
Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Treffpunkte sind so gestaltet, dass sie sehr niederschwellig zugänglich sind und von der Zielgruppe selbständig genutzt werden können. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzungen innerhalb der Dienstleistungskategorien werden vorgenommen. - Kurse
- Beratung in Gruppen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
18
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausche, Evaluationen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit 1
Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 O)
U
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1200 1200 1200 1200 4800 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 50 50 50 50 200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1250 1250 1250 1250 5000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 80000 80000 80000 80000 320000 Personalkosten
Sachkosten/Umlagen CHF 25000 25000 25000 25000 100000 CHF 105000 105000 105000 105000 420000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 20000 20000 20000 20000 80000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 70000 70000 70000 70000 280000 Finanzhilfe BSV CHF 90000 90000 90000 90000 360000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
Y
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 1512.202-3
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenbergen
Unhsle Ort/Datum Ban 29. 1.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 0f
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
/2
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -
Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Das Angebot umfasst einerseits die Information und Auskunftserteilung zu Behinderung und Inklusion für Betroffene und Interessierte. Andererseits werden aktuelle behindertenpolitischen Themen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zusätzlich werden Sensibilisierungs- und Entstigmatisierungskampagnen durchgeführt. Dies erfolgt mittels Zielgruppenspezifische Sensibilisierungs- und Entstigmatisierungskampagnen: bieten Zielgruppen und der allgemeinen Öffentlichkeit einen anderen Blick auf das Thema Behinderung Konkreter Beantwortung von Anfragen Strategische, proaktive Medienarbeit mit Agenda Setting Zielen Bewirtschaftung von sozialen Medien. Dies ermöglicht es Menschen mit Behinderungen und Interessierten, selbständig und Zeit unabhängig Informationen zu erhalten. Veranstaltungen und Referate: Menschen mit Behinderungen und Interessierten haben die Möglichkeit, gezielt Informationen zu erhalten und Möglichkeiten des Austauschs und der Vernetzung zu nutzen.
Alle UVN leisten allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch
Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 W04 72t
Die allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit fördert die Selbstbestimmung und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Sie leistet einen Beitrag zur gesellschaftlichen Sensibilisierung für die Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen und Bezugspersonen konfrontiert sind.
Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen behindertenpolitischen Themen und den strategischen Schwerpunkten der Organisationen und werden adressatengerecht aufbereitet. Dabei werden Menschen mit Behinderungen einbezogen.
Hinweis: Verhaltensänderungen in der Gesellschaft aufgrund von Sensibilisierungsarbeit lassen sich nicht den einzelnen Aktivitäten einer bestimmten Organisation zuordnen. Es ist das Ergebnis von breiter, kontinuierlicher und vielfältiger Sensibilisierungsarbeit auf verschiedenen Ebenen, von verschiedenen Akteuren.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
42
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Zusätzlich gehört die breite Öffentlichkeit dazu (KSBOB 1007)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Informationen und Veranstaltungen sind barrierefrei zugänglich. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Abgrenzungen innerhalb der Dienstleistungskategorien werden vorgenommen.
Kommunikation und Fundraising: Fundraising-Events, interne Veranstaltungen, Feiern etc., die nicht als LUFEB gelten, werden entsprechend abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 13/6
R
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausche, Medienspiegel, Evaluationen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Durch die nationale Vernetzung und partnerschaftliche Beziehungen zu anderen Behindertenorganisationen wird versucht, Themen zu koordinieren, bündeln und zweckmässig zu setzen. Wo immer möglich, wird mit anderen Organisationen zusammengearbeitet. Im Bereich der Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit ist es nötig, Themen wiederholt und aus unterschiedlichen Perspektiven zu bearbeiten. Der Meinungsbildungsprozess und Wissensaufbau ist ein Prozess und erfordert Zeit. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, wenn mehrere Organisationen separate Aktivitäten durchführen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
1
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- 88000 Mitarbei- 22000 22000 22000 22000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 22500 22500 22500 22500 90000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 1500000 1500000 1500000 1500000 6000000 Personalkosten CHF 1050000 1050000 1050000 1050000 4200000 Sachkosten/Umlagen CHF 2550000 2550000 2550000 2550000 10200000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 900000 900000 900000 900000 3600000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1400000 1400000 1400000 1400000 5600000 Finanzhilfe BSV CHF 2300000 2300000 2300000 2300000 9200000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
1420
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 15.12.2023
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
ehiNd 1V
Ort/Datum Ia 291.2ol9
Bundesamt für Sozialversicherungen Pp
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
150 U
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 4254 Vertragsnehmerin Pro Infirmis
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: X Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Grundlagenarbeit LUFEB orientierten sich an aktuellen behindertenpolitischen Themen, der UNO- BRK und der Strategie der Organisationen. In Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und Angehörigen, anderen Organisationen (auch ausserhalb des Behindertenbereichs), Personen aus Politik und Wirtschaft werden gemeinsam Vorgehensweisen, Lösungen oder Grundlagen-Dokumente erarbeitet.
Das erfolgt in unterschiedlichen Gremien, Fachkommissionen, Projektgruppen etc.
Alle UVN leisten LUFEB themenspezifische Grundlagenarbeit.
Link zur Webseite der Organisation: www.proinfirmis.ch Eine Liste der UVN mit den vertraglich vereinbarten Leistungskategorien ist den Fachkonzepten beigelegt.
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).
Die Aktivitäten haben zum Ziel einen Beitrag zur Lösung von behindertenspezifischen Problem- oder Fragestellungen zu leisten. Sei es durch die Bereitstellung von Expertise oder die Entwicklung von neuen innovativen Lösungsansätzen im Rahmen von Projekten.
Die Öffentlichkeit (u. a. auch Fachpersonen) verfügt über relevante Informationen zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich Behinderung, mit dem Ziel geeignete Lösungen zur Förderung und Ermöglichung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen zu finden.
Fachkonzept Art. 74 IVG/ VP 2024-27 / Version 1.0
120
Nicht zuletzt geht es darum, den Rechten (Bundesverfassung, Behindertengleichstellungsgesetz, UNO-BRK) von Menschen von Behinderungen durch geeignete Lösungen zum Durchbruch zu verhelfen.
Die Aktivitäten und Resultate der Grundlagenarbeiten sind gut dokumentiert, Analyseergebnisse liegen in Form von Berichten vor. Projekte werden gemäss Projektmanagement evaluiert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
MV2i
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- XAlle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Aktivitäten in dieser Leistungskategorie richten sich an die breite Öffentlichkeit, Fachpersonen, Entscheidungsträger*innen aus Politik, Wirtschaft, Vereine, Verwaltung etc.. Es können aber auch Aktivitäten direkt an Menschen mit Behinderungen sein.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Strategische Planung, UNO-BRK, Weiterentwicklung IV Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) Xonline/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Wird wenn immer möglich gewährleistet Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Abgrenzungen innerhalb der Dienstleistungskategorien werden vorgenommen.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6
V2a
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):
Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Qualität wird gesichert durch Konzepte, QM-Prozesse, Erfahrungs- und Fachaustausche, Evaluationen. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Es werden strategische Schwerpunktthemen gesetzt. Sie orientieren sich an den aktuellen behindertenpolitischen Themen. Als grösste nationale Fach- und Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe im Bereich der Beratung von Menschen mit Behinderung nimmt Pro Infirmis eine Leadfunktion ein. Das heisst, dass aufgrund der Professionalität und vorhandenen Ressourcen Grundlagen erarbeitet werden, die anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden können. Auch engagiert sich Pro Infirmis bei der Erarbeitung von Grundlagen bei Externen, wie Fachhochschulen, beim Bund, in den Kantonen usw. Das trägt zur Koordination bei. Ein Abgleich findet vor allem statt bei nationalen/ regionalen Themen, wie bspw. die Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen und Selbstvertretung, politische Teilhabe oder dort, wo ein Netzwerk besteht (Netzwerk Hindernisfreies Bauen).
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 O) 4/0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 15000 15000 15000 15000 60000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 15000 15000 15000 15000 60000 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 1000000 1000000 1000000 1000000 4000000 Personalkosten
Sachkosten/Umlagen CHF 750000 750000 750000 750000 3000000 CHF 1750000 1750000 1750000 1750000 7000000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 500000 500000 500000 500000 2000000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1000000 1000000 1000000 1000000 4000000 Finanzhilfe BSV CHF 1500000 1500000 1500000 1500000 6000000 Total Erträge
Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) XXOrganisationskapital
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
R6r2a
Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu
Bemerkungen: Die Teuerung beim IV-Beitrag wurde nicht berücksichtigt.
Ort/Datum Zürich, 30.05.2023 12.2c2
Vertragsnehmerin Pro Infirmis, Felicitas Huggenberger
HsK Ort/Datum Bu, 19.11.2023
Bundesamt für Sozialversicherungen 2a
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
I
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
11 M111
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 4254 VN/DO: Pro Infirmis Anhang D
Grundlagen fürdie Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs- IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- einheit(Tarif) pro Leistung einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 94 324'471 CHF 30'500'299
Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF 57 7193 CHF 410'000 Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF
Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF 74 16'892 CHF 1'250'000
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF 63 74'603 CHF 4700'000
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialienund Medien) Std. CHF 122.00 CHF 86 8721 CHF 750'000 Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
Gruppenspezifische Leistungen Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 226 579 CHF 130'950 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 103 406 CHF 41'780 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 36 31'869 CHF 1'147'270
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 481.00 CHF 226 961 CHF 217'200 Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF 103 240 CHF 24'700 Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 36 3'003 CHF 108'100
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 76 1'974 CHF 150'000
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Std. CHF 113.00 CHF 90 778 CHF 70'000 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 39'500'299
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 86 16'279 CHF 1'400'000 B CHF 122.00 S Kompensationsgruppe C Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein / Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 76 11'184 CHF 850'000
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 2'250'000
Rundungsdifferenz
Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 41'750'299
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 656'000
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
1
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht zu- treffend
Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer x Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. X Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer X (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt X wird
1Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend
1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. X Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- handen X Arbeitsvertrag. Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. handen X
1.3b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene X bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen X allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind X geregelt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein nicht zu- treffend
1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting X Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der X Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sind- gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. X Wohnen
Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch X qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit X Weiterbildung.
hW Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- X Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von X Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich X definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen X Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren)
ja nein' nicht zu- treffend
2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV X Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 X rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte X Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 - 5 Jahre) zur Dokumentation. vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. X alität der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 -27 / Version 1.0 5/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht zU- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen X Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. X (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- X handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin:
Ort: Zürich Datum: Name und Funktion: Unterschrift: bunG
23.05.23 Felicitas Huggenberger, Direktorin
71 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7
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