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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI kL+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4259)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

diabetesschweiz

Rütistrasse 3A, 5400 Baden

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024-2027

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be­ standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge­ meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter­ verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

diabetesschweiz, diabètesuisse, diabetessvizzera ist ein privatrechtlicher und gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, diabetesschweiz ist als Dachor­ ganisation national tätig und vereinigt die kantonalen/regionalen Diabetesgesellschaften. Der Verein ist nicht gewinnorientiert und bezweckt die Verbesserung der Lage der Diabetes-Be­ troffenen in der Schweiz, insbesondere die geeignete Instruktion, die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und die psychosoziale Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die Aufklä­ rung der Öffentlichkeit, wie auch die Früherfassung von Diabetes mellitus und die Unterstützung der Erforschung wissenschaftlicher Fragen und sozialer Probleme mit der Krankheit. Der Verein vertritt als Patientenorganisation die Anliegen seiner Mitglieder und der Diebetikerinnen und Dia­ betiker aus einer interdisziplinären Optik gegenüber allen Anspruchsgruppen, insbesondere aus Politik, Industrie und Wissenshaft.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Dritt­ organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver­

4' züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi­ gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen. 2

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate­ rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten­ nachweis gemäss Kap. 6 Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso­ nenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Krankheitsbehinderte Menschen mit Diabetes Mellitus Typ 1, Typ 2 und Gestationsdiabetes.

3.2 Barrierefreiheit- E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita­ len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein­ facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer­ seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags.

Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags­ periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

3

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 801 881

davon max. CHF 302 000 für Leistungen nach Art 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf­ fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus­ gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf

CHF 38 183

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DOA/N dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden:

- Jahres- und Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100 000 auslösen, muss ein separates Projektge­ such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in­ nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet­ seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne­ ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur­ den (Rz 1021 KSBOB).

Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts­ datum geführt.

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Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest­ zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt.

Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein­ sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DOA/N absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DOA/N ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei­ träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB).

Erwirkte die DOA/N die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre­ ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim­ mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor­ mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un­ terzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis­ tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis­ tung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl­ lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG.

Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver­ trauens.

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Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo­ bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part­ nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits­ gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben­ falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun­ gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun­ desrat vorbehalten.

Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

12. Besondere Vereinbarungen

Aufgrund der Eigenleistungsfähigkeit nach Rz 1014 KSBOB und der daraus resultierenden Be­ rechnung ergibt sich eine Kürzung des IV/AHV-Beitrages von CHF 46 719.00. Diese Reduktion setzt sich wie folgt zusammen:

UVN 4047 Berner Diabetes-Stiftung______________ CHF 24 858.00 UVN 5069 Fondations Diabète-Soleil-Enfant FDSE CHF 4 861 UVN 6121 Zürcher Stiftung für diabetische Kinder CHF 17 000.00 Total CHF 46 719.00

Der gekürzte IV/AHV-Beitrag wird auf die bestehenden UVN umverteilt.

« 4' 6

Bern, den Baden, den 7S. -4P. 2023»

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen diabetesschweiz

ft

\ I Bu '-VA/U Florian Steinbacher, Vizedirektor < Peter Diem, Präsident

7 Thomas Bhend? Tobias Pflugshaupt-Trösch, Geschäftsführung Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

»

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Anhang A Grundlagen der VN

Kl Unterzeichnete Statuten vom 07.09.2019 K Zusammensetzung Vorstand K Organigramm der Organisation, Stand Mai 2023 K Auszug Eintrag Handelsregister vom 03.02.2023

Kl ZEWO-Bestätigung vom 26.09.2023

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diabetesschweiz diabètesuisse diabetesvizzera

STATUTEN (Die deutsche Fassung ist massgebend)

Zweck und Sitz

Art. 1

diabetesschweiz, diabètesuisse, diabetesvizzera ist ein privatrechtlicher und gemein­ nütziger Verein gemäss diesen Statuten und gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, diabetesschweiz ist als Dachorganisation national tätig und verei­ nigt die kantonalen/regionalen Diabetesgesellschaften.

Der Verein ist nicht gewinnorientiert und bezweckt die Verbesserung der Lage der Diabetes-Betroffenen in der Schweiz, insbesondere die geeignete Instruktion, die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und die psychosoziale Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, die Aufklärung der Öffentlichkeit, wie auch die Früherfassung von Diabetes mellitus und die Unterstützung der Erforschung wissenschaftlicher Fra­ gen und sozialer Probleme der Krankheit. Der Verein vertritt als Patientenorganisati­ on die Anliegen seiner Mitglieder und der Diabetikerinnen und Diabetiker aus einer interdisziplinären Optik gegenüber allen Anspruchsgruppen, insbesondere aus Politik, Industrie und Wissenschaft.

Der Sitz des Vereins befindet sich am Orte der Geschäftsstelle von diabetesschweiz.

Mitgliedschaft

Art. 2

diabetesschweiz ist eine Dachorganisation.

Kollektivmitglieder sind die regionalen Diabetesgesellschaften, die Fachgesellschaf­ ten (Schweizerische Gesellschaft für Endokrinologie und Diabetologie SGED, Bera­ tungssektion) und Organisationen mit Selbsthilfecharakter, die Mitglieder einer spezi­ fischen Gruppe vertreten, die von Diabetes betroffen sind.

Über die Aufnahme von Kollektivmitgliedern entscheidet die Delegiertenversamm­ lung. Aufnahmegesuche sind unter Vorlage der Statuten und der letzten drei oder sämtlicher vorhandener Jahresberichte, sowie der letzten drei oder sämtlicher vor­ handener Jahresabschlüsse schriftlich an den Vorstand zuhanden der Delegierten­ versammlung zu richten. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Die Kollektivmitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung, die dem Vorstand schrift­ lich und per Ende eines Kalenderjahres einzureichen ist oder durch Ausschluss, wel-

2

eher auf Antrag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung zu beschliessen ist. Ein Ausschluss muss nicht begründet werden.

Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Beiträge, Vereinsvermöqen, Geschäftsjahr

Art. 3

Der Verein finanziert sich über

a. Mitgliederbeiträge b. Dienstleistungserträge c. Spenden und Legate d. Leistungsvereinbarungen mit Privaten oder der öffentlichen Hand e. Sponsoring-Beiträge f. übrige Einnahmen.

Die Kollektivmitglieder entrichten die von der Delegiertenversammlung festgelegten Beiträge an die Dachorganisation. Die Beiträge sind durch den Vorstand in einem separaten Reglement festzulegen, welches von der Delegiertenversammlung jährlich zu genehmigen ist (Anhang).

Die Organisationen der Selbsthilfe, die selber von ihren Mitgliedern keine Mitglieder­ beiträge verlangen, zahlen keinen Mitgliederbeitrag, da deren Mitglieder in der Regel Mitglied einer regionalen Diabetesgesellschaft sind.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Organe des Vereins

Art. 4

Die Vereinsorgane sind a. die Delegiertenversammlung b. die Präsidentenkonferenz (beratend) c. der Vorstand d. Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen (beratend) e. der Expertenbeirat f. die Stellenleiterkonferenz g. die Kontrollstelle h. die Geschäftsstelle.

4' ^1, c

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a. Deleqiertenversammlung

Art. 5

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Organisation.

Die Delegiertenversammlung besteht aus je 2 Delegierten pro angeschlossenes Kol­ lektivmitglied. Die Delegierten werden vom jeweiligen Kollektivmitglied gewählt.

Die Delegierten versammeln sich jährlich im Verlaufe des ersten Halbjahres zur or­ dentlichen Delegiertenversammlung, welcher insbesondere folgende Aufgaben zu­ stehen:

a. Wahlen des Vorstandes, des Expertenbeirats und der Kontrollstelle b. Wahl der Präsidentin / des Präsidenten und der Vizepräsidentin / des Vizeprä­ sidenten der Dachorganisation c. Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Expertenbeirats d. Aufnahme und Ausschluss von Kollektivmitgliedern e. Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie Déchargeer- teilung an den Vorstand f. Genehmigung des dreijährigen Finanzplans g. Genehmigung der Änderungen des Reglements über die Mitgliederbeiträge h. Beschlussfassung über grundsätzliche strategische Entscheide wie Verbands­ politik, Leitbilder usw. i. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins j. Beschlussfassung über alle individuellen Vorschläge, welche dem Vorstand 15 Kalendertage vor der Versammlung einzureichen sind.

Vorstandsmitgliederder Dachorganisation nehmen als solche an der Delegiertenver­ sammlung teil. Die Mitarbeitenden der Dachorganisation nehmen mit beratender Stimme an der Delegiertenversammlung teil.

Zur Delegiertenversammlung wird mindestens 4 Kalenderwochen im Voraus eingela­ den. Zur Einladung gehört eine Traktandenliste.

Der Vorstand oder ein Fünftel aller Kollektivmitglieder können eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen. Diese Einberufung erfolgt mindestens 4 Kalen­ derwochen im Voraus und unter Angabe der Traktanden und Anträge.

Die Delegiertenversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegier­ ten beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der Anwesen­ den gefasst.

Zur Beschlussfassung überden Ausschluss von Mitgliedern, über die Revision der Statuten oder über die Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von zwei Drittel aller anwesenden Stimmberechtigten.

Auf Verlangen eines Viertels der anwesenden Delegierten sind Abstimmungen und Wahlen geheim vorzunehmen.

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b, Präsidentenkonferenz

Art. 6

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Kollektivmitglieder treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer Präsidentenkonferenz. Als beratendes Organ des Vorstandes dient diese dem Meinungsaustausch, als Vernehmlassungsinstanz für strategische Entscheide, Konzepte und Verhandlungsmandate im Rahmen der Gesamtstrategie.

c. Vorstand

Art. 7

Der Vorstand ist das strategische Führungsorgan der Organisation. Er ist verantwort­ lich für eine effiziente Vereinsarbeit, die Vereinspolitik, die strategische und zukunfts­ orientierte Entwicklung der Organisation sowie die Geschäftsführung.

Er besteht aus mindestens 5 und maximal 9 Mitgliedern. Die Präsidentin / der Präsi­ dent und die Vizepräsidentin / der Vizepräsident werden für jeweils 2 Jahre gewählt. Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist auf eine angemessene Vertretung der Sprachregionen, von Betroffenen und von Fachpersonen im Diabetesbereich zu ach­ ten. Von Amtes wegen gehört ihm zusätzlich der Präsident oder die Präsidentin des Expertenbeirates an.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Wieder­ wahl ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Die Geschäftsleitung von diabetesschweiz nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Vorstand ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ zugeordnet sind. Ihm kommen insbesondere fol­ gende Kompetenzen zu:

a) Wahl einer Geschäftsleiterin / eines Geschäftsleiters der Organisation b) Überprüfung der Statuten in Bezug auf ihre Einhaltung c) Genehmigung des Jahresbudgets und dessen Kontrolle d) Bereitstellung eines dreijährigen Finanzplans zuhanden der Delegiertenver­ sammlung e) Einsetzung von Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen f) Regelung der Zeichnungsberechtigung von Vorstand und Geschäftsstelle g) Änderung und Genehmigung von Reglementen und Pflichtenheften (der Dachorganisation, Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen). h) Vorbereitung der Delegiertenversammlung i) Vorbereitung der Präsidentenkonferenz j) Überwachung der Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung k) Beitritt und Austritt bei anderen Organisationen l) Förderung der Zusammenarbeit der regionalen Diabetesgesellschaften m) Definition der Strategie und deren Umsetzung

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n) Suche nach neuen Finanzierungsquellen.

Der Vorstand trifft sich mindestens 3-mal jährlich, resp. so oft, wie es die Geschäfte erfordern. Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der oder die Vorsitzende den Stichentscheid.

Beschlüsse auf dem Zirkularweg sind möglich. Jedes Vorstandsmitglied kann eine mündliche Beratung verlangen.

d. Kommissionen und Arbeits- und Projektgruppen

Art. 8

Zur Erfüllung wiederkehrender Aufgaben werden Kommissionen und für die Bearbei­ tung von zeitlich begrenzten Aufgaben Arbeits- und Projektgruppen eingesetzt. Diese Gruppen werden administrativ durch die Geschäftsstelle unterstützt. Sie haben bera­ tenden Charakter.

Kommissionen arbeiten mit einem Reglement, während Arbeits- und Projektgruppen ein Pflichtenhefterhalten.

e. Expertenbeirat

Art. 9

Dem Expertenbeirat gehören als Pool maximal 12 Expertinnen und Experten insbe­ sondere aus dem medizinischen, wissenschaftlichen und paramedizinischen Bereich an. Er berät die Vereinsorgane und insbesondere die Geschäftsstelle zu medizini­ schen und/oder wissenschaftlichen Fragestellungen. Die Mitglieder sowie der Präsi­ dent/ die Präsidentin des Beirates werden von der Delegiertenversammlung für je­ weils 3 Jahre gewählt. Der Präsident/ die Präsidentin gehört von Amtes wegen dem Vorstand an.

f. Stellenleiterkonferenz

Art. 10

Die Stellenleiterkonferenz findet mindestens einmal jährlich statt. Sie dient dem Er­ fahrungsaustausch zwischen den Verantwortlichen der regionalen Diabetes­ gesellschaften und der Dachorganisation, koordiniert Projekte und ermöglicht die Schulung von neuen Inhalten.

q. Kontrollstelle

Art. 11

Die Rechnung wird durch eine externe Kontrollstelle geprüft.

Die Kontrollstelle wird auf jeweils 1 Jahr gewählt.

A' r / K X

6

Die Kontrollstelle erstattet jährlich schriftlichen Bericht zuhanden der Delegiertenver­ sammlung.

h. Geschäftsstelle

Art. 12

Die Geschäftsstelle führt die Organisation operativ und setzt die Vorgaben der Dele­ giertenversammlung sowie des Vorstandes um. Sie wird von der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter geführt.

Die Geschäftsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. Sie bereitet die Geschäfte der Delegiertenversammlung und des Vorstandes vor. b. Sie betreut die Präsidentenkonferenz, den Expertenbeirat sowie allfällige Kom­ missionen, Arbeits- und Projektgruppen. c. Sie ist verantwortlich für die Organisation und Leitung der Stellenleiterkonferenz und von internen Schulungsveranstaltungen.

Die Geschäftsleiterin / der Geschäftsleiter stellt die Mitarbeitenden der Geschäftsstel­ le ein.

Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind in Pflichtenheften geregelt, welche von der Geschäftsleitung verfasst werden.

Schlussbestimmunq

Art. 13

Im Falle einer Auflösung der Dachorganisation wird das Vereinsvermögen auf die bestehenden kantonalen und regionalen Diabetesgesellschaften verteilt, proportional zu deren Mitgliederbestand. Sollten zu diesem Zeitpunkt keine Mitgliedsorganisatio­ nen mehr bestehen, werden Gewinn und Kapital der Schweizerischen Diabetesstif­ tung SDS oder einer anderen, wegen Gemeinnützigkeit oder Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

Diese Statuten wurden von der a.o. Delegiertenversammlung vom 7. September 2019 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 24.April 2004, revidiert am 31 Mai.2008, 29. Mai 2010, 20. Juni 2015 und 11. November 2017.

Baden, den 7. September 2019

diabetesschweiz

Der Präsident: Peter Diem A

Die Geschäftsleiterin: Christine Leimgruber

4.^ diabetesschweiz diabètesuisse diabetesvizzera

Vorstand / Comité centraI Prof. em. Dr. med. Peter Diem Präsident

Dominik Müller Vizepräsident

Tobias Bichsei Ressort Finanzen

Dr. med. Stefan Fischli Dominik Jordi Christian Lüscher RA Dr. iur. Eva Maissen Corinne Rebetez Fortunat Luzius Schmid

diabetccschweiz Rütistrasse 3a, CH-5400 Baden Tel. 056 200 17 90 www.diabetesschweiz.ch CHE-107.344.932 MWST l- sekretariat@diabetesschweiz.ch Spendenkonto: PK CH79 0900 0000 8000 9730 7

Vorstand Prof. em. Dr. med. Peter Diem, Bern Präsident

Dominik Müller, Horw Vizepräsident

Tobias Bichsei, Wilderswil Ressort Finanzen

Weitere Vorstandsmitglieder

Dr. med. Stefan Fischli, Luzern Christian Löscher, Bern Corinne Rebetez, Freiburg Isabelle Zanella-Ayer, Romont BE Fortunat Schmid, Chur RA Dr. iur. Eva Maissen, Zürich

Organigramm diabetesschweiz Stand Mai 2023 Dachorganisation diabetesschweiz DGs ! Kollektivmitglieder Vorstand Bürogemeinschaft / Geschäftsstelle Baden Prof. em. Dr. med. Peter Diem Mediz. Expertenbeirat I Dr. med. S. Fischli Geschäftsführung

T. Ptlugshaupt-Trösch

Regionale Gesundheitspolitik Gesellschaften, Mandate Beratungssektion T. Pflugshaupt-Trösch T. Pflugshaupt-Trösch

Marketing und Finanzen und SGED/SSED Kommunikation Controlling Büroaemeinschafts-Sekretariat Administration U. Iten T- Wenig-Bornholt M. Schwaninger Organisation IT / Infrastruktur Schw. Diabetes- r Stiftung E. Stettler G. Fontana Rechtsberatung, Mitgliedermag;lazin Kinder, Jugendliche d-journal E. Conte-Carnessalini B. Hartmann a.l. T. Pflugshaupt-Trösch a.i. T. Pflugshaupt-Trösch Studentin (R. Pflugshaupt) QualiCCare

A. Czock

DIAfit

U. Iten 2 ALLOB

diabatesschweiz G. Fontana 2 diabètasuisse diabeiesvizzera

diabetesschweiz Organigramm-Umsetzung diabètesuisse Vorstand (16.05.2023) diabetesvizzera ZL GF

T Personal IT/Technik Verträge Finanzen/BSV Politik BAG Ki/Jugendl. Anlässe/Komm. Partner-Org. Führung Controlling Tarif-Verh. Budget - Controlling Geliko MiGeL Diab-Lager rDG / SLK / PK / DV Büro-Gem. / NPO + Verb.: OE Support Anbieter BSV: VN/UVN Network NCD Beratungen Jahresb. / extern Gesundh. / Medizin / Soz. Stv. Admin 3 Stv. Finanzen Stv. MarKomm

Leitung: MarKomm Finanzen Administration 1 Newsletter Buchhaltung Administration 2 Administration 3 Webseite Koordination Sekr. Mandate Telefon Telefon Komm, (int./ext): Telefon Weiterverrechn. Post / E-Mail Post / E-Mail - Briefe Post / E-Mail - Statements Personal-Admin. Webshop - Admin. Bewirts.: Diab-Lager Bestellungen - Auftritt BSV Vitomed - Admin Vorb.-arbeit: BSV - Berrechn. Logistik - Bewirtsch. - Jahresbericht Lizenzen - Manag. Koord.: Reinigung - CD/CI - Reporting MG-Admin diabBE NAS-cloud - Admin Kreditoren erf. - Qualität - Zahlungen Vorb. BSV (Pers.) - Controlling InDesign - Anw. Mitarb.: Buchhaltung - Anfragen adm. Kleinaufträge Verk.-Statistik Stv. Admin 1 Anlässe: Verdank. Spenden R.-Stell.: QS / Sekt- - WDD Buchungen: Mandate Beiträge & Weiterverr. - dt. Diab.Tag Geb.-Karten - Diabetes Day Barkasse Stv. Admin 2 - Etc. Stv. Admin 1 Projekte Allround. MarKomm - diab@work d-journal - Redaktion Studentin - tbd Admin d-journal Telefon Sponsoren-Bew. - d-journal online Post/E-Mail Marketing - Insertionen / Rechn. Unterstützung: - Abo-Management Dienst.leistugen: rDG - Adressen-Bew. Social Media - Grossversand Stv. GF Texting - Recherchen Stv. Redaktion Marketing-Aufgaben - Daten aufbereiten tel. Dienst - Administr. d-journal Stv. MarKomm Vorb. Anlässe Auftr. gern. GF

SV kanton aargau _____ Handelsregisteramt des Kantons Aargau Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag von: 1 CHE-107.344.932 Verein 28.05.2003 auf:

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0 4 -Schwel 0 bisher: Zürich

0 4 1 Baden

4 12 4 12 (AsseeiatiefT^uisse-dti-Diabete-fA&D)HAssöeia2tone-Svizzei=a-pefHl-ßiabete-(ASÖ))

12 diabetesschwelz

12 (diabètesuisse) (diabetesvizzera)

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse

0 3 0 1 Forehstrasse-95

3 4 8032 Zürich

0 12 MitteEMttgtiederbeiträger-Spendenr-Subventionen-trnd-übftge-EtnnahfflenT 1 Rütistrasse 3A

3 4 MitteEMtgliederbeitfäge, Sponsorenberträge, Spenden und Legatar 5400 Baden

4 12 Mittek Mitgliederbeiträge, Sponsorenbeiträge, Spenden- und-Eegate,

Einnahmen 4 8

12 Mitgliederbeiträge, Dienstleistungserträge, Spenden und Legate,

Leistungsvereinbarungen mit Privaten oder der öffentlichen Hand, Sponsoring- Beiträge sowie übrige Einnahmen.

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen 0 3 Diabetes-FederatfanTTns-besondere-geeignete-Anletttfng-tHTd-Atrfmtfflterung deH<rankefTrAufl4änjng^H3effefttHehkett7-einsehliessfieh-FFÜherfasstmg-der Z_ U etvcrrc fein r\ 11 11 ,u i T u w 111v: r b t U tZ U11 y (J t;t tZ 11 (Jf o U f i u f t y~ W t So ristii läl LIICI le t Ullu bC

3 12

Förderung der-Hilfe zur Selbsthilfe-und psychosoziale Begleitung derBetreffenen und 1hrer-Angehörigen,-die Aufklärung deröffentliehkeit, wie-auch die-Früherfassung

soziatef-PFebteme-def^Kfankheitrder-Veretn-vertfittate-Patientenorganis-atteft die-AnüegeiT-den-Drabetikerinnen-und-Drabetiker-aus-einer^nterdiszipünäfen Optik gegenüber den Anspruchsgruppen, insbesondere aus Politik, Industrie und Wtseensehafc

12 Verbesserung der Lage der Diabetes-Betroffenen in der Schweiz, insbesondere

die geeignete Instruktion, die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und psychosoziale Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, die Aufklärung der Öffentlichkeit, wie auch die Früherfassung der Diabetes mellitus und die Unterstützung der Erforschung wissenschaftlicher und sozialer Probleme der Krankheit, der Verein vertritt als Patientenorganisation die Anliegen der Diabetikerinnen und Diabetiker aus einer interdisziplinären Optik gegenüber den Anspruchsgruppen, insbesondere aus Politik, Industrie und Wissenschaft.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven_________ Ref Statutendatum 0 Die vor der Eintragung im Handelsregister des Kantons Aargau gestrichenen ~0 21.10.1972 Tatsachen, sowie allfällige frühere Statutendaten oder Tagebuch- und SHAB-Zitate 0 (835/1973) können im Registerauszug des bisherigen Sitzes, welcher bei den abgelegten 3 24.04.2004 Handelsregisterakten liegt, eingesehen werden. 4 31.05.2008

8 20.06.2015

11 11.11.2017 12 07.09.2019

«

Aarau, 03.02.2023 07:47 I* Fortsetzung auf den^c HI *

•» O

KANTON AARGAU Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-107.344.932 diabetesschweiz Baden 2

Alle Eintragungen

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id (Sitzver|legung) "Tö

0 (Sitzverlegur g) 10591 25.10.2017 210 30.10.2017 3838747

1 3715 28.05.2003 105 04.06.2003 2/1019382 11 2906 08.03.2019 50 13.03.2019 1004586813 2 1001 05.02.2004 28 11.02.2004 2/2112658 12 13366 16.12.2019 246 19.12.2019 1004788283 3 7302 07.09.2004 177 13.09.2004 2/2446558 13 9604 03.09.2020 174 08.09.2020 1004974308 4 5932 04.06.2009 109 10.06.2009 2/5059142 14 2897 04.03.2021 47 09.03.2021 1005119308 5 11445 27.10.2010 213 02.11.2010 2/5876998 15 13473 11.11.2021 223 16.11.2021 1005335118 6 4471 07.05.2013 90 13.05.2013 7185828 16 14424 28.10.2022 213 02.11.2022 1005595873 7 10921 18.11.2013 226 21.11.2013 1193551 17 1109 20.01.2023 17 25.01.2023 1005661352 8 9330 28.09.2016 191 03.10.2016 3085671 18 1812 31.01.2023 24 03.02.2023 1005669596 9 8082 10.08.2017 156 15.08.2017 3697687

Ei Ae Lö Personalangaben_____________________________________________ Funktion Zeichnungsart________________ 0 1 Amstery-Dr. Kurtrvon Schaffhausen; in Neuhausen am Rheinfatt Präsident des Kellektivunterschrift-ziezweien

0 1 Verstandes

0 1m Mitglied-des

Verstendes+Kassier

0 1m Adamus-Stettlcr, Daniel, von Selethurn-und BaseHn-Kffehderf-BE Sekretär

(Nichtmitglied) Vizepräsidenten

0 1m Hseher-Taeschler, Doris, von Bern und Reinach AG, in Seengen

Vizepräsidenten

1 4 MëHkôfef-ZwezrBfr^téphairôrVôn-Frauenfeldrifl-Kaisefaugst Präsidentin des

Verstandes 1 4 Vorstandes

1 8 Koilekttvunterseltaft-ztt-zweien

1 6 Spinas, ProEDn Giatgen, von-Ttnizong-RonaHn-Meitan

Verstandes

1 2 Sekretär

Kassier

1 2m Kellektivunterschrift zu zweien

Meistersehwandenr-in-Seengen miPdem-Präsidenden, dem

Kassier

2 10m Fischer-Taeschler, Doris, von Bern und Retaach AG und Gesehäftsfttarerin

rnit-dem Präsidenden, dem

Kassier

2 5 Weng, Br. Tania Vanessa, deutsche Staatsangchöriger-in

KüsnaehPZH mit dem Präsidenten, dem Vi-zepräsidentenoder dem Kassier 4 6

4 5 Vorstandes

4 7 Mitgüed-des ehne-Zoichnungsberechtigung

Vorstandes

4 5 Nartzer-, Antorwen Brig-Glis, in Vtsp Mitglied des ohne-Zeiehnungsfee atmg

Vorstandes

Aarau, 03.02.2023 07:47 Fortsetzung auf

KANTON AARGAU Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-107.344.932 diabetesschweiz Baden 3

Alle Eintragungen

Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart

4 9 Mitglied-des

Verstandes 4 12 Zeller— Nieolervon Zürich, in Bragg AG Mitglied-des ehne-Zeiehnungsbereehtigung Verstandes

18 Uenzen, Prof. Br. Christephrven-Fer-den, in Luzern

lia I t <1 x4

1 virraltcu uCoz-'

4 Verstandes

4 7 ■I Mitglied des

Vorstandes 5 6 FerrararJean-Marcv-von-lGAbbayerin-Yverdon-les-Bains Mitglied-des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

5 8m Mitglied-des ohne-Zeiehnungs-berechtigung

4-1—i Z-f \V/UloLal IUc5Z-y z-x

5 6 ■>

mit dem Präsidentem-dem Vizeprästdentcn oder-dem Kassier 6 11 Gut, Juan Félixrvon Zürich, in Tägerwilen Präsident-des Kollektivuntersehrift-zu-zweien Verstandes

6 11m IMitglied-des ehne-Zejehntingsbereehtigu-ng

Vorstandes 6 9 Vorstandes 6 9 AlderrStephanierVon-Sehwellbrunn-und-Winterthur-rin stellvertretende Kollektivunterschrift zu öthmarsingen Geschäftsführerin zweien, aber nicht mit der Geschäftsführerin

7 11 Erb^Peter, von-Basel.-in Basel ohne Zeichnungsberechtigung

Vorstandes

7 11 Mereter, Vlasta, von Lausanne, in Epatoges

Verstandes 8 12 von-Gw-Swen. von FItirlingen.-in Schaffhausen Vizepräsident-des Kollektivunterschrift-z-u-zweien Verstandes

8 9 Niedermann, Roné;-ven Jonschwil, in-Sfettetr-fSH-) Mitglied-des

Vorstandes+Kassier 9 16m WyssGafar-FPeunElizefT-BarbafarVon-Afni-^BEjTJfuKirehlirid-aeh Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes+Kassiem 9 12 Brugger-Sehmidtr-Garoline? von-Wallbach, in Rheinfelden Mitglied-des ohne'Zeichnungsberechtigung Vorstandes 9 12 ■> Mitglied-des ohneZeichnungsbereehtigung Verstandes 9 Zanella-Ayer, Isabelle, von Romont (FR), in Biel/Bienne Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 9 13 GehrigrMarius. von Walenstadt. in Aeschi-(-SG) stellvertretender Kollek-tivuntersehrift-zu Geschäftsführer zweiem-aber-nicht-mit-der Geschäftsführerin

10 15 Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien

rmt-dem-Präsiderrtenrdem Vizepräsidenten ödendem Kassier 10 11 Fiseher-T-aeschlerrDoris—von-Bern und MeistersehwanderrHrf Kollektivuntersehrift-zn-zweien Seengen mit-dem-Präsidenden,-dem Veepräsidenten-oder-dem Kassier 11 Diem, Peter, von Herisau, in Bern Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 11 12m Hagon, Isabelle, von Rersehach-in'Arzier'-LedVtetds Mitglied-des ohne-Zeichnungsberechtigung Verstandes

! /v:. ZV

!* * Xr V4 Fortsetzung auf der'l^errefn & Aarau, 03.02.2023 07:47

Jt KANTON AARGAU Handelsregisteramt des Kantons Aargau CHE-107.344.932 diabetesschweiz Baden 4

Alle Eintragungen

Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart________________

11 16 Mitglied-des ehne-Zeiehnungsbereehtigung

Vorstandes 12 16 HagonHsabellervon-RorsehaehHn-Hérémenee Vizepräsidentin des Kollektivuntersehrift-zu-zweien Vorstandes 12 Müller, Dominik, von Diepoldsau, in Horw Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 12 Lüscher, Christian, von Muhen, in Köniz Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

12 Maissen, Eva, von Sumvitg, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung

Vorstandes 12 Schmid, Fortunat, von Churwaiden, in Chur Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

12 14m 0^1' Il i n I z-.

rxcvioTunooitTiic; (GHE-1067823:621), in Baden

14 Hüsser Gmür + Partner AG (CHE-106.823.621), in Baden Revisionsstelle

15 Schwaninger Huser, Margrit, von Wettingen, in Stetten (AG) Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten oder der Kassierin 16 Rebetez, Corinne, von Haute-Sorne, in Fribourg Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 16 Pflugshaupt-Trösch, Tobias, von Kallnach, in Arisdorf Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 16 17 17 Bichsei, Tobias, von Sumiswald, in Wilderswil Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes+Kassier 18 Fischli, Stefan, von Glarus Süd, in Luzern Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes

Aarau, 03.02.2023 07:47 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle Auszug beglaubigt gegenwärtig für diese Firma aktu^gt^init^gungen sowie allfällig Der Registerführer : gestrichene Eintragungen. Auf^sondéreé^ langen kann auch Der Stellvertreter: ein Auszug erstellt werden, efekie^j^ligh-allg’ igenwärtig aktuellen Eintragungen enthält.

/1Æ Gebühr: CHF 40.00

/X.

Schweizerische Diabetes-Gesellschaft (SDG) Tobias Pflugshaupt-Trösch Rütistrasse 3a

5400 Baden

Datum 26. September 2023 Kontakt Tanja Schindler, schindler@zewo.ch, 044 366 99 57 Thema Bestätigung der Berechtigung zur Führung des Zewo-Gütesiegels

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bestätigen hiermit, dass der Verein Schweizerische Diabetes-Gesellschaft (SDG) von der Stiftung Zewo zertifiziert ist. Die Organisation erfüllt die von Statuten und Reglementen aufgestellten Kriterien und ist berechtigt, das Zewo-Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen zu führen. Der Verein Schweizerische Diabetes- Gesellschaft (SDG) wurde von uns 2019 umfassend geprüft. Die nächste periodische Rezertifizierung der Organisation findet planmässig im Jahr 2024 statt.

Freundliche Grüsse Stiftung Zewo /I .

l.vuto Tanja Schindler Martina Ziegdrer Gütesiegelbereich Geschäftsleiterin

/

Stiftung Zewo • Pfingstweidstrasse 10 • 8005 Zürich • T +41 (0)44 36699 55 • info@zewo.ch • Postkonto 87-464193-6 • MWST-Nr. CHE-109.281.337 ,*

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederazlun svizra

Name DO/VN: diabetesschweiz [BSV-Nr.: 2159] Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Krankheitsbehinderte Menschen mit Diabetes Mellitus Typ 1, Typ 2 und Gestationsdiabetes

Eingabefrist: 31.5.2023 hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig­ region => GLN (via (wenn neu, dann als "neu" bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur keit (Sitz) (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden xy www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D GLN

xy (neu) ________ info@muster.ch________ www. diabetesschweiz.ch

4259 diabetesschweiz 120'231 nein CH D

info@diabetesschweiz.ch www.diabeteticino.ch

3005 diabeteticino 79'000 nein TI /

info@diabeteticino.ch www.diabete-geneve.ch/

3061 diabète genève 3'500 nein GE F

info@diabete-geneve.ch www.diabeteneuchatel.ch

3084 diabèteneuchâtel 10'000 nein NE F

info@add.ch www.avsd.ch

3213 diabètevalais 50'000 nein VS F

info@avsd.ch www.diabetesbasel.ch

4027 diabetesregionbasel 65'500 nein BS D

info@diabetesbasel.ch________ www.bernerdiabetesstiftung.ch

4047 Berner Diabetes-Stiftung/Berner Diabetiker-Lager 27'000 Ja BE D

info@bernerdiabetesstiftunq.ch www.diabetesschaffhausen.ch

4168 diabetesschaffhausen 500 nein SH D

info@diabetesschaffhausen.ch www. d iabetesostschweiz. ch

4186 diabetesostschweiz 84'150 nein SG D

info@diabetesschweiz.ch www.diabeteszuerich.ch

4260 diabeteszürich 73'000 nein ZH D

info@zdg.ch__________________ www.diabetesfreiburg.ch

4370 diabètefribourg/diabetesfreiburg 86'000 nein FR F/D

info@diabetesfreiburg.ch www.diabetejurabernois.ch

4382 diabètejurabernois 2'000 nein BE F

admin@diabetejurabernois.ch www.dfse.ch

5069 Fondation Diabète-Soleil-Enfant FDSE 40'000 Ja VD F

fondationdse@gmail.com www.diabetesaargau.ch

5167 diabetesaargau 25'000 nein AG D

info@diabetesaargau.ch______ www. d iabetesgl-g r-fl. ch

5168 diabetesGL-GR-FL 93'000 nein GR D

info@diabetesgl-gr-fl.ch_______ clo diabeteszürich

6121 Ferienstiftung für diabetische Kinder Zürich 17'000 Ja ZH D

ruth-hofstettter@gmx.ch_______ www.diabetesbiel-bienne.ch

6122 diabetesbiel-bienne 21'000 nein BE D/F

info@diabetesbiel-bienne.ch www.farah-dogs.ch

6120 Farah Dogs, Ass.suisse d'éducation de chiens d'assistance 5'000 nein VS D

info@farah-dogs.ch 801'881

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, beläuft 38183 sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum:

L Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor­ mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Kl Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung)

K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

(

10

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4259

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024-2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

[3 Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillezchoisir/Prega compiiare:

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswähien/Veuillez choisir/Prega compiiare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung und Begleitung von Diabetes-Betroffenen und Angehörigen von solchen. Die Beratung dreht sich vor allem um soziale Fragen rund um das Leben und den Alltag mit der Krankheit Diabetes Mellitus Typ 1, Typ 2 und Gestationsdiabetes.

Beisipiele: - Probleme in der Partnerschaft - Probleme im Familienleben, z.B. im Umgang mit diabetischen Kindern oder im Umgang mit pflegebedürftigen älteren Personen - Probleme am Arbeitsplatz, z.B. Diskriminierung, Stigmatisierung, Integration in den Arbeitsprozess (z.B. Schichtarbeit), Informationen an Arbeitgeber, Vorgesetzte und Arbeitskolleginnen, -kollegen. - Probleme bei Versicherungsfragen (Ausnahme KVG), z.B. BVG, Lebensversicherungen usw. Link zur Webseite der Organisation: www.diabetesschweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Betroffene und ihre Angehörigen begreifen die Krankheit Diabetes Mellitus besser und können kompetenter, bewusster und selbstbestimmter damit umgehen. Sie können die Krankheit selber besser managen und Angehörige wissen, wo sie bei Bedarf Unterstützung holen können.

Der/die betroffene Klient/Klientin und /oder die angehörige Person lernt die Vor- und Nachteile von verschiedenen Lösungswegen aufgrund seines/ihres aktuellen und individuellen Bedarfs kennen und kann ihre/seine Entscheidungen besser treffen. Der Klient/die Klientin wird im Umgang mit seiner Behinderung/Herausforderung in der Familie und am Arbeitsplatz sowie zu Alltagsfragen wie Unterstützungsangebote (Fahrdienste, Kinderbetreuung usw.), finanziellen und rechtlichen Fragen informiert, damit er/sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Spezifisch (für die Zielgruppe): Der Alltag mit Diabetes Mellitus ist mühsam, teilweise einschränkend. Ein gutes Beratungsgespräch hilft der betroffenen Person souveräner mit den

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 J X- X" 'T

Alltagsschwierigkeiten umzugehen, den Mut nicht zu verlieren und die zusätzliche Energie, die der Alltag mit Diabetes erfordert. Es geht in der Sozialberatung aber auch darum, Folgeschäden und -kosten des Diabetes zu verhindern oder zu vermindern.

Messbar: Der Berater / die Beraterin befragt die betroffene Person direkt nach dem Gespräch. Das direkte Gesprächsfeedback ist am nützlichsten. Bei Bedarf könnten breitere Kundenbefragungen durchgeführt werden. Da die Beraterinnen die betroffenen Personen in der Regel mehrmals oder sogar regelmässig sehen, kann eruiert werden, ob die Beratungsgespräche mittelfristig erfolgreich sind.

Aktionsorientiert: Direkter Dialog zwischen Beraterin und Patient:in sowie allenfalls Angehörigen. Wichtig ist, dass die betroffene Person realistische Ziele verfolgen kann.

Realistisch: Die betroffene Person soll sich nach dem Beratungsgespräch sichtbar besser fühlen.

Terminiert: Jedes Beratungsgespräch wird aufgrund der bestehenden Unterlagen vorbereitet und wenn immer möglich dokumentiert. Bei Bedarf werden neue Termine für die Beratung sogleich vereinbart.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 X'

7^

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung j Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit Diabetes Mellitus Typ 1, Typ 2 und Gestationsdiabetes. Je nach Situation auch Diabetes­ gefährdete Personen (z.B adipöse Personen).

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu In der Regel suchen die betroffenen Personen oder ihre Angehörigen direkt das Gespräch mit der Beraterin/dem Berater.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz □I national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

□i Deutsch Französisch [X] Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Der barrierefreie Zugang ist fast ausnahmslos gegeben (bei den regionalen Diabetesgesellschaften). Wenn nicht, z.B. wenn ein Gebäude nicht rollstuhlgängig ist, würde die Beratung an einem anderen Ort stattfinden (z.B. in einer Arztpraxis).

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Vereinbarungen KVG

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Sozialberatungen werden breit angeboten, auf praktisch allen Medienkanälen. Da die Klientengruppe mehrheitlich ältere Personen umfasst, wird das Angebot weniger auf sozialen Medien angeboten. Für jüngere betroffene Personen resp. Personen in Randregionen, für welche die physischen Beratungsgespräche entweder schlecht möglich sind oder, wie im Falle von jüngeren Menschen wenig gefragt sind, werden seit der COVID-19-Pandemie punktuell auch Alternativen genutzt, z.B. Videocalls oder ähnliches.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Regelmässig stattfindender Qualitätstag, bei Bedarf spezifische und themenzentrierte Schulungen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu KVG

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

K Selbstbetroffenheit [>3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [El Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 8300 8300 8300 8300 33200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 300 300 300 300 1200 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 8600 8600 8600 8600 34400 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 560000 560000 560000 560000 2240000 Personalkosten CHF 390000 390000 390000 390000 1560000 Sachkosten/Umlagen CHF 950000 950000 950000 950000 3800000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 230000 230000 230000 230000 920000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 520000 520000 520000 520000 2080000 Finanzhilfe BSV

CHF 750000 750000 750000 750000 3000000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) K Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

vC

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Unterdeckung wird ausgeglichen durch Fundraising bei Stiftungen und Privatpersonen > vorhandene Legate & Fonds, teilweise Leistungsvereinbarungen Kanton/Gemeinde

Bemerkungen:

Ort/Datum Baden, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin diabetesschweiz /

Ort/Datum

Bundesamt für < Sozialversicherungen

s

/

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4259

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) - Produktion eigener Publikationen, z.B. Versorgung der Mitglieder mit eigenem Mitgliedermagazin d- journal und /oder Newsletter -Versorgung Betroffener und Angehörige mit Informationsbroschüren, teilweise medizinisch - Dokumentationsstelle für allgemeines Diabetesmanagement, inkl. Webseite und themenspezifische Broschüren - Recherchearbeit - App für vereinfachtes Diabetesmanagement - Soziale Medien für schnellere Information, v.a. für jüngere Personen Link zur Webseite der Organisation: www.diabetesschweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

-Grundsätzlich ist das Ziel der Leistung die Hilfe zur Selbsthilfe und ein verbessertes Selbstmanagement inkl. Empowerment. Die Medien und Publikationen unterstützen die Betroffenen in Alltagsfragen und zeigen Bewältigungsstrategien auf. Sie vermitteln Wissen einfach und verständlich, wie allfällige Langzeitfolgen möglichst lange vermieden werden.

Spezifisch (für Zielgruppe): -Grundsätzlich ist das Ziel der Leistung die Hilfe zur Selbsthilfe und ein verbessertes Selbstmanagement inkl. Empowerment. Die Medien und Publikationen unterstützen die Betroffenen in Alltagsfragen und zeigen Bewältigungsstrategien auf. Sie vermitteln Wissen einfach und verständlich, wie allfällige Langzeitfolgen möglichst lange vermieden werden.

Messbar: Anzahl Clicks auf Webseite, Statistiken, Mitgliederbefragungen. Absatz von Informationsbroschüren, Neumitglieder-Gewinnung.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0

r-

Aktionsorientiert: Regelmässige Aktualisierung der Webseite. Fokus auf einfache und gut verständliche Sprache bei sämtlichem Informationsmaterial. (Regionale) Nähe zu den Betroffenen. Überprüfung der Informationsbroschüren durch die Expertenkommission.

Realistisch: Alle Publikationen sind öffentlich und einfach zu erhalten.

Terminiert: Leistungen sind laufend, teilweise besteht ein regelmässiger Rhythmus (Publikationen für Mitglieder).

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 l I

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche 13 Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­

13 Alle

Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Allgemeine Öffentlichkeit, Diabetesbetroffene Tpy 1, Typ 2, Gestationsdiabetes und Angehörige.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 3 Umfeldanalyse

3 Andere:

3 Bisherige Leistungserbringung

3 Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu Andere Bedarfs-Ermittlungen können Fokusgruppen sein.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

3 online/digital (z.B. via Zoom)

Deutschschweiz 0 Romandie Italienische Schweiz

3 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

3 Deutsch 3 Französisch 3 Italienisch

Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: z.T. Ukrainisch / Englisch bei Informationsbroschüren

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinfoimationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Grundsätzlich ist das Angebot barrierefrei. Einzelne Angebote werden auch für die Hörbibliothek aufbereitet.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

/■ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

?

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Vor allem mittels Umfragen und direktem Feedback.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Teilweise Zusammenarbeit mit anderen Patienten-Organisationen oder Fachverbänden.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

IZI Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) IHI Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IZI Selbstbetroffene IZl Fachpersonen

Kurzinfo dazu In fast allen Bereichen müssen die Fachpersonen die Krankheit Diabetes fundiert kennen (Mediziner, Diabetesberateninnen, Ernährungsberaterinnen) oder sie kennen die Krankheit, weil sie selber betroffen sind.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

14

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei- 2115 2115 2115 2115 8460 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 2115 2115 2115 2115 8460 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 180000 180000 180000 180000 720000 Personalkosten CHF 100000 100000 100000 100000 400000 Sachkosten/Umlagen CHF 280000 280000 280000 280000 1120000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 89500 89500 89500 89500 358000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 110500 110500 110500 110500 442000 Finanzhilfe BSV

CHF 200000 200000 200000 200000 800000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IXI Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) El Spenden El Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6 X‘

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Unterdeckung wird durch projektbezogene Beiträge (Spenden, Sponsoring) ausgeglichen.

Bemerkungen:

Ort/Datum Baden, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Ort/Datum

--------------------------------------------------------------

Bundesamt für Sozialversicherungen /

//

r Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4259

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Üb6I*Sicht dsr Lßistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport”

□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Aktives Lager für diabetische Kinder und Jugendliche. In geeignetem Umfeld und mit fachlicher Betreuung und Unterstützung lernen die Kinder und Jugendlichen den Umgang mit ihrer Krankheit. Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Selbstmanagement werden aktiv gefördert. "Empowerment" steht im Zentrum der Aktivitäten. Link zur Webseite der Organisation: www.diabetesschweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsörientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Selbständigkeit, Eigenverantwortung und in ihrem Selbstmanagement im Umgang mit Diabetes mellitus gefördert. Der Kurs unterstützt die Kinder und Jugendlichen in ihren Alltagsschwierigkeiten und gibt ihnen die zusätzliche Energie, den Alltag mit Diabetes zu meistern. In der Peergruppe lernen die Kinder und Jugendlichen, dass es verschiedene Lösungsstrategien gibt, wie mit der Herausforderung umgegangen werden kann. Es wird ein gemeinsames Verständnis und ein Zusammengehörigkeitsgefühl geweckt. Dies im Sinne, dass es weitere gibt, welche mit denselben Herausforderungen gut leben können.

Spezifisch (für Zielgruppe): Für Kinder und Jugendliche ist das Leben mit Diabetes mellitus eine grosse Herausforderung. Sie sind teilweise in ihren Möglichkeiten eingeschränkt und erfahren je nachdem eine gewisse Diskriminierung im (Schul-)Alltag. Unter ihresgleichen erlernen sie einen souveränen und selbstbestimmten Umgang mit der Krankheit, mit professioneller Unterstützung. Ergänzend profitieren auch die Erziehungsberechtigten von diesen Lager-Aufenthalten ihrer Kinder und Jugendlichen. So können sich die Erziehungsberechtigten weiteren Aktivitäten und Schwerpunkten zuwenden, im Wissen, dass ihre Kinder und Jugendlichen sehr gut betreut sind. Zudem kann so ein wichtiger Loslösungsprozess angestossen und/oder verstärkt werden, welcher zur Stärkung der Selbstständigkeit und des Selbstbewusstseins der betroffenen Kinder und Jugendlichen beiträgt und das innerfamiliäre System - resp. die Gemeinschaft zwischen Kind/Jugendliche und Erziehungsberechtigte stärken und sichern kann.

Fachkonzept Art. 74 IVG ! VP 2024-27 / Version 1.0

Messbar: Die Lager, insbesondere die Aktivitäten, werden von den Leitenden evaluiert. So kann der Lagerinhalt nach Bedarf im Folgejahr angepasst werden. Die Auswertung durch die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen erfolgt informell, in Gesprächsform.

Aktionsorientiert: Dialog zwischen Leiterteam, veranstaltender Organisation und Dachorganisation.

Realistisch: Der Lagerinhalt ist aktuellen Herausforderungen für diabetische Kinder und Jugendliche angepasst. Das kann z.B. auch die Markteinführung von neuen medizinaltechnischen Hilfsmitteln spezifisch für Kinder und Jugendliche umfassen. Im Lager haben sie die Möglichkeit, den Umgang mit diesen neuartigen Hilfsmitteln zu lernen oder zu verbessern.

Terminiert: Die Leistung fängt mit den Vorbereitungen durch das Leiterteam an und endet mit der Evaluation nach dem Ende des Lagers.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

ä

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/6

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Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung K Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Kl Jugendliche K Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen

Hörbehinderung | Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus

Der Bedarf für die Zielgruppe wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere

Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Herausforderungen für diabetische Kinder und Jugendliche sind bekannt und werden regelmässig an die Dachorganisation herangetragen. Die Kinderlager haben eine lange Tradition und ihre Wichtigkeit ist entsprechend belegt. Viele Kinder und Jugendliche besuchen regelmässig, d.h. mehr als einmal ein Sommerlager.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie Kl Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch Kl Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Grundsätzlich ist das Angebot barrierefrei.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) K Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Jedes Sommerlager wird von den leitenden Personen und der veranstaltenden Organisation ausgewertet.______ _ ____________________________________________________________ _____ ____________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

Kl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Zusammenarbeit mit Dachorganisation

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Kl Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu Grundsätzlich ist In jedem Lager mind. ein Assistenzarzt/eine Assistenzärztin und/oder eine Diabetesfachberater.in dabei (eherenamtlich). Diese Berufsgruppen kennen sich mit dem Diabetes mellitus und der Behandlung des Diabetes bestens aus. Das ist von grösster Bedeutung für die Leitung eines Kinderlagers.

a Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6,

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon­ tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 2050 2050 2050 2050 8200 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

B u d g et - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 90000 90000 90000 90000 360000 Personalkosten CHF 170000 170000 170000 170000 680000 Sachkosten/Umlagen CHF 260000 260000 260000 260000 1040000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 118800 118800 118800 118800 475200 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 131200 131200 131200 131200 524800 Finanzhilfe BSV

CHF 250000 250000 250000 250000 1000000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV I3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) /

IK Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

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□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Unterdeckung wird über zweckgebundene Fonds ausgeglichen.

Bemerkungen:

Ort/Datum Baden, 30. Mai 2023

Verträgsnehmerin diabetesschweiz

Ort/Datum

I

Bundesamt für Sozialversicherungen

// // /

//

6// Ä’ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT fürdie Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4259

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:

□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählerWeuillez choisir/Prega compilare:

13 Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe:

Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) - Information und Sensibilisierung für Früherkennung. Förderung Verständnis für Einschränkungen von Betroffenen im Alltag. - Erteilung und Vermittlung von Interviews an verschiedenste Medien. - Planung und Durchführung von Informationskampagnen resp. - Veranstaltungen. - Einsitz und Mitarbeit in Dachgremien, Fachkommissionen und Projektgruppen (GELIKO, Verein QualiCCare etc. - Grundlagenarbeit sowie Mitarbeit an politischen Themen im Behindertenbereich. Link zur Webseite der Organisation: www.diabetesschweiz.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

- Die Personen mit Diabetes-Gefährdung werden sensibilisiert und zum Handeln angeregt. - Die gesellschaftliche Inklusion für Menschen mit Diabetes wird erhöht und Stigmatisierungen werden abgebaut. - Teilnahme am Diskurs zu chronischen, invalidisierenden Krankheiten.

Spezifisch (für Zielgruppe): - Die Personen mit Diabetes-Gefährdung werden sensibilisiert und zum Handeln angeregt. - Die gesellschaftliche Inklusion für Menschen mit Diabetes wird erhöht und Stigmatisierungen werden abgebaut. - Teilnahme am Diskurs zu chronischen, invalidisierenden Krankheiten.

Messbar: Anzahl Clicks auf Webseite, Statistiken (Anzahl Anrufe etc.), Leserbriefe und Reaktionen auf Publikationen und Medienarbeit.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 r r

Aktionsorientiert: Fokus auf einfache und gut verständliche Sprache bei Medienarbeit und Kampagnen. Nähe zu den Betroffenen aufzeigen.

Realistisch: Hohe Anzahl Kontaktnahme mit der DO, mit qualifizierten Fragen/Problemen inkl. Verweis auf allfällige Interviews und Medienberichte, diabetesschweiz aufbauen zur primären Ansprechpartnerin für Fragen rund um Diabetes mellitus.

Terminiert: Alle Leistungen sind laufend.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/6

K

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung < □ Suchtbehinderung □ Kinder 0 Körperbehinderung | □ Sprachbehinderung □ Jugendliche 0 Krankheitsbehinderung

0 Psychische Behinderung 0

1 Alle Zielgruppen

0 Erwachsene

0 Hörbehinderung |

0 Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­

K Alle

0 Geistige-ZLembehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­

che Behinderungen es sich handelt)

0 Sehbehinderung

Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Allgemeine Öffentlichkeit, Diabetesbetroffene Tpy 1, Typ 2, Gestationsdiabetes und Angehörige

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 0 Umfeldanalyse

0 Andere:

0 Bisherige Leistungserbringung

0 Kundenumfrage/Kundeninput

Kurzinfo dazu Andere Bedarfs-Ermittlungen können Fokusgruppen sein.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

0 online/digital (z.B. via Zoom)

0 Deutschschweiz □ Romandie □ Italienische Schweiz

0 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

[X] Deutsch 0 Französisch 0 Italienisch □ Rätoromanisch 0 Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Schriftgrösse und Zeilenabstand sind bewusst angepasst gross gewählt bei eigenen Publikationen.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein):

K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) K Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Vor allem mittels Umfragen, statistischen Analysen und Erhebungen und Fokusgruppen.

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein K mit einem Teil

Kurzinfo dazu Teilweise Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich nicht übertragbare Krankheiten NCD.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene Kl Fachpersonen

Kurzinfo dazu In fast allen Bereichen müssen die Fachpersonen die Krankheit Diabetes fundiert kennen (Mediziner, Diabetesberateninnen, Ernährungsberaterinnen) oder sie kennen die Krankheit, weil sie selber betroffen sind.

f

À Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 771 771 771 771 3084 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 771 771 771 771 3084 tungsumfang tende

^ur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 60000 60000 60000 60000 240000 Personalkosten CHF 30000 30000 30000 30000 120000 Sachkosten/Umlagen CHF 90000 90000 90000 90000 360000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 39908 39908 39908 39908 159632 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 40092 40092 40092 40092 160368 Finanzhilfe BSV

CHF 80000 80000 80000 80000 320000 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) C3 Spenden 0 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.)

0 Organisationskapital X'

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Unterdeckung wird durch projektbezogene Beiträge (Spenden, Sponsoring) ausgeglichen.

Bemerkungen:

Ort/Datum Baden, 30. Mai 2023

Vertragsnehmerin diabetesschweiz

Ort/Datum 2 —

Bundesamt für Sozialversicherungen

/

✓'

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6 z

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

11

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

g Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4259

VN/DO: diabetessschweiz Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatüng: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung ________ Uni, FH oder vergleichbar________ Std. CHF 125.00 CHF 74 7'035 CHF 520’590

5 Sozialberatung Fachpersonen mit

c f behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF

5 Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit

« behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder g [vergleichbar _____________________________________________ Std. CHF 128.00 CHF §O- Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder äj vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF E LU

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) ________ Std. CHF 122.00 CHF 52 2’115 CHF 109'980

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe I

5 Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF

C Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF w

3 Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) [Teiln.-Std. \ CHF

56.00 CHF <u ü Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport E Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 64 2'050 CHF 131'200 c Q. Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF Q. E Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF o

IThemenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) (Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren ____ Angehörigen_______________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 761770

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 52 771 CHF 40'092 m UJ u. Kompensationsgruppe C CHF 122.00 3 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74 IVG iStd. CHF Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe |Std. CHF Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 40'092

Rundungsdifferenz CHF 19

Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 80T881

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 302'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

A

Anhang E

Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

 12 L

o o c w Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI cq‘ zj Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV m Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung 5o Confederaziun svizra o

p

GO Anhang 3: CO

CO CO

Bestätigung der Qualitativen Bedingungen o GO à 00 00 m Vertragsnehmerin: BSV-Nr.: ib è Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt co kriterium i Bereich Bedingungen (Bitte Zutreffendes visieren) -Ci <o nicht O Ja nein1 zu­ o treffend o § cn Strukturqualität m w 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. X Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) r 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer — Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)___________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, \ vorhanden und im Rahmen der und Leitung

1.2 a Internes

der Organisation sind festgehalten (strategische/operative Ebene). Trennung der strategischen und operativen Ebene ist garantiert. Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Organisationsstruktur, Geschäftsreglement

Dokumentation, ■ Vertragsverhandlung bzw. bei einer , Änderung beim BSV einzureichen.

am Sitz der Organisation vor­ r Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

o o c (Z) Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI <ö- =5 Confédération suisse m Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera ? Geschäftsfeld Invalidenversicherung CD_ Confederaziun svizra _O CD Ö ■N OO Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt OO kriterium 3 Bereich Bedingungen (Bitte Zutreffendes CO visieren) o V cn ja nein1 nicht m zu­ m treffend 71 K 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen è rhältnis, bezahltes Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten erbracht werden. r 9 CO O Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit o o ihrer Behinderung an andere Betroffene D cn weitergeben.________________________ ___ ______ m Cö Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeits vertrag am Sitz der Organisation vor­ Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert i am Sitz der Organisation vor- Supervision sind schriftlich festgehalten. j handen___________________ 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­ Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor­ Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Lohn) Spesenvergütung und Versicherung während des Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im f- Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­

1.5 Unterorganisa­

schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine allfällig damit verbundene Schulung. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN (z. B. Sozialzeitausweis) Vertrag/Untervertrag handen

am Sitz der VN vorhanden r tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 2/7

o o 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI CO 3 Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV m Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung 1 Confederaziun svizra 1 o è Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt oo 3 kriterium (ß/ffe Zutreffendes CD Bereich Bedingungen O visieren) co CD ja nein1 nicht s zu­ treffend £ rg 1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; co wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting I Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) r à o Prozessqualität o 3 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der 5 Fachkonzepten definiert. Jährliches Berichtswesen Vertragsverhandlung beim BSV einzureichen. Jährliches Reporting r m w

2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sindT gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Begleitetes Wohnen Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. r Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung:________________________________ Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen r Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt._________________ Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7

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o o E

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI <Q Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV m Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra _o (D ö è

Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt co TI kriterium (Bitte Zutreffendes CD Bereich Bedingungen CD O visieren) CO oo ja nein1 nicht s zu­ m treffend

Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor­ Juristische Mitarbeitende handen g 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DOA/N <1 Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich 8 2*4 Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. r- o 3 o ui Informations­ m oo materialien/ Informations­ und Dokumen­ tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI <Q ZS Confédération suisse m Bundesamt für Sozialversicherungen BSV 3 Confederazione Svizzera Geschäftsfeld I nvalidenversicherung 2. Confederaziun svizra o

I Ç A CO Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt CO 3 kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen ro O visieren) GS CD ja nein1 nicht CO oo zu­ treffend 71 £ 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss CO Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Behinderungen und deren 'T' à o Angehörige O 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Ul o Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV O U1 m und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. GS der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert._____________________________________ Fachkonzepte Publikationen r- 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu alitât der die Methode wird periodisch umgesetzt. T'

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 5/7 1 ?

o o c Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI CQ 25 Confédération suisse m Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra _o <D Ö

GJ Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt 00 TI

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes CO CD visieren) O 05 ja nein’ nicht CD oo zu­ T treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen p CD

> ? Klientendossier, CO O Informationen an Dritte werden nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Klientin/des Klienten weitergegeben.______________________ Informationsmaterial / ethische Grundsätze am Sitz der Organisation vor­ handen F o o O Ul 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des m CO bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm (Selbsteinschätzung) Reportings beim BSV einzureichen. ■r- 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7

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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift:

Baden 31. Mai 2023 Präsident diabetesschweiz

Baden 31. Mai 2023 Gesschäftsführer diabetesschweiz

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 7/7

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